Parkett- und Bodenbelagsarbeiten
DAS DOMIZIL Haar
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GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG Übersicht / Abkürzungen im LV Allgemeine Vorbemerkungen Besondere Vertragsbedingungen ZTV Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen Hinweis Bauablauf Auflistung der Anlagen Leistungsverzeichnis Anlagen (gesondert)
GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, a = Jahr, cm = Zentimeter, cm2 = Quadratzentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, l = Liter, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, mh = Meter x Stunde, md = Meter x Tag, mWo = Meter x Woche, mMt = Meter x Monat, ma = Meter x Jahr, m2d = Quadratmeter x Tag, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, m3d = Kubikmeter x Tag, m3Wo = Kubikmeter x Woche, m3Mt = Kubikmeter x Monat, Sth = Stück x Stunde, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat, td = Tonne x Tag, tWo = Tonne x Woche, tMt = Tonne x Monat.
Vereinfachte Schreibweise
1. ALLGEMEIN Bauvorhaben: Wohngebäude "CS61" im Jugendstilpark, Haar Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr. 190 Jugendstilpark Haar liegende Bestandsgebäude CS 61 zu Wohnzwecken mit Erstellung von 80 Wohneinheiten, Anbau von Balkonen, Ausbau des Dachgeschosses sowie zugehöriger Außenanlagen Gebäudeabmessungen: Gesamtfassadenabwicklung ca. 605,00 m Grundfläche ca. 3.715 m² Wohnfläche ca. 7.855 m² Traufhöhe: ca. 8,90-15 m Firsthöhe Bestand: ca. 14,90- 18,90 m Ausführungszeiten (gem. BZP Stand 31.7.25 V 10, siehe Anlage): Gebäudeteil E Mit 25.03.26 Mit 15.04.26 Gebäudeteil A Fre 10.04.26 Fre 01.05.26 Gebäudeteil D Mit 01.07.26 Mit 22.07.26 Gebäudeteil B Mit 22.07.26 Mit 12.08.26 Gebäudeteil C Fre 02.10.26 Fre 23.10.26 1.1 Projektbeschreibung Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück bilden die im Jugendstil errichteten denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu Wohnungen umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren sich in mehreren Bauabschnitten die Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in einem großen Park mit altem Baumbestand. Konstruktion im Bestand Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges, niedriges Kellergeschoss, Erdgeschoss als Hochparterre, Obergeschoss und ein überwiegend ausgebautes Dachgeschoss mit partiellen Spitzböden auf. Teile des Kellergeschosses (BT C und D) wurden im Zuge der Generalsanierung 1990 abgesenkt (ca. 150 cm) und als Therapiefläche genutzt. Die Außenwände des Kellergeschosses sind in massiver Bauweise (Stampfbeton) in einer Wandstärke von ca. 70 cm errichtet und in gleicher Art und Weise bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstungen geführt und in den so den Sockel der aufgehenden Wandflächen. Alle bauzeitlichen Innenwände sind ebenfalls im Stampfbeton oder in massiver Ziegelbauweise erstellt. Neuzeitliche Abtrennungen wurden überwiegend als Systemtrennwand in Metall oder Holz ausgeführt. Die Decke über Kellergeschoss besteht aus betoneirten Gewölbedecken mit Schlackefüllung und Estrichaufbau und einem Oberbelag (Linoleum/Fliese). Die lichten Höhen im bauzeitlichen Bereich betragen ca. 2,10 m über Oberkante Kellerfußboden; im Bereich der tiefergelegten Therapiefläche betragen die lichten Höhen ca. 3,00 m über Oberkante Kellerfußboden. Unter Betrachtung der bisherigen Nutzung als Lager für den Klinikbetrieb wurden im Bestand nur im Bereich der Therapieflächen Abdichtungsmaßnahmen ausgeführt. Das Erdgeschoss - als Hochparterre - und das Obergeschoss sind in massivem Mauerwerksbau mit Putzauftrag errichtet. Bedingt durch Erweiterungen und Umbauten im Zuge der Krankenhausnutzung erfolgten erhebliche Eingriffe in die lastabtragende Struktur der Innenwände mit Einbau von zusätzlichen Beton-Stürzen /-Stützen und der weitere Ausbau mit nichttragenden Wänden in Trockenbaukonstruktionen. Die Geschossdecken bestehen analog der anderen Gebäude im Jugendstilpark aus Stahlsteindecken mit aufgebrachten Druckbeton und einem Linoleumbelag; einzelne Räume sind mit Parkettbelägen ausgestattet. In den beiden Regelgeschossen (EG und OG) wurden Abhangdecken zur Installationszwecken eingesetzt. Ob und wieweit statische Ertüchtigungen an den Geschossdecken im Zuge der Umbaumaßnahmen in den 1990er Jahren ausgeführt werden, ist nicht bekannt. Das Dachgeschoss des Gebäudes CS 61 wurde in zimmermannsmäßiger Holzkonstruktion errichtet. Die bestehende, gewalmte Pfettendachstuhl-Kostnruktion wurde als statisch kombiniertes Hänge-/ Sprengwerk erstellt, um sämtliche Lasten auf die Außenwände abzutragen. Der somit stützenfreie über 6m hohe Dachraum ist im Bestand geprägt durch Binder, abgestrebte Stützen und Zangenkonstruktionen. Statische Zugkräfte an den Traufpfetten werden in den Binderachsen durch Flachstahl-Zugbänder, die auf der bestehenden Stahlsteindecke über 1. Obergeschoss )in Teilen sichtbar) aufliegen, aufgefangen. bestehende und nachträglich errichtete Gauben dienen der Belichtung und Belüftung der im Bestand teilausgebauten Dachgeschosse. Die bestehendeD achdeckung ist eine ziegelrote Biberschwanzdeckung mit Rundschnitt auf Lattung und Schalung. Die im Bestand vorhandenen Regenrinnen, Einlaufkessen, Fallleitungen und deren Zubehör sind handwerklich aus Kupfermetall gefertigt. Fassaden Die Fassaden gliedern sich in einen Sockel bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstungsunterkante und in die aufgehenden Wandflächen mit Unterkante der Dachtraufe. Der Sockel besteht aus einem gestockten Stampfbeton in Schalungsbau ohne weitere Oberflächenbehandlung und zeigte sich in Materialsichtigkeit des Stampfbetons, also in einem hellen Grauton. Die Fassadenfläche war originär putzsichtig als mehrlagiger Kalkputz mit regionaltypischer Oberflächenstruktur gestaltet; die Farbigkeit der Putzfläche entstand aus den verwendeten Zuschlagsstoffen und war hell mit sandfarben grau. Nur die graphisch gestalteten Schmuckelemente wurden durch Einarbeitung in die Putzfläche und einen Farbauftrag in ockergelb akzentuiert. Mit Modernisierung und Umnutzung des Gebäudes wurden die Fassaden neu gefasst und mit Silikat-Farben in einem weißen Ton gestrichen; hierbei wurde die ursprüngliche Farbigkeit und auch die Wirkung der Materialsichtigkeit aufgegeben. Hauszugänge - Eingangssituationen - Treppenhaus Das Gebäude wurde ursprünglich mit 6 Hauszugängen und anschließendem Treppenhäusern auf der nördlich gelegenen Straßenseite erschlossen. Die Anordnung der Treppenhäuser erfolgte jeweils an den Rändern der einzelnen Gebäudetrakte, sodass jeder der Gebäudetrakte über zwei Treppenhäuser verfügt. Weitere Hauszugänge in bauzeitlicher Ausführung befinden sich im Durchgang des Mitteltraktes (2 Stück) und auf der Süd-Ost-Fassade als Zugang zum Garten über das Treppenhaus 2 (Gebäudeteil A/B) bzw. 5 (Gebäudeteil D/E). Die Treppenhäuser 1 (Gebäudeteil A) und 6 (Gebäudeteil E) befinden sich am Rande des Gebäudeensembles. Die Eingangsebene befindet sich um 2 massive Blockstufen höherversetzt gegenüber dem Straßenniveau. Über den Zugangsflur wird von hier mit einer fünfteiligen Stufenanlage  aus Naturstein (Granit) das Erdgeschoss auf Hochparterre erschlossen. Die Gebäudeteile A und E verfügen auf der Erschließungsseite über jeweils einen neuzeitlich eingefügten Nebeneingang. Die Treppenhäuser 2 und 5 in den Übergangsbereichen der Gebäudeteile A/B  bzw. D/E koppeln die jeweiligen Gebäudetrakte. Die beiden Treppenhäuser verfügen ebenfalls über einen Hauszugang zu den südöstlich gelegenen Gartenflächen. Ziel der Maßnahme Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes aus der Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 80 Wohnungen. Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten Areals mit samt seiner Außenanlagen unter Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und einem Dachgeschoss mit Spitzboden. Die nicht überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge. Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden, die über Treppen erschlossen werden. Für die Müllentsorgung werden vier überdachte Müllstationen hergestellt. Die Wohnungen werden zukünftig über 12 Hauseingänge erschlossen, wovon zwei Zugänge direkt in die jeweilige Wohneinheit führen. Die weiteren Wohnungen werden über Treppenhäuser erschlossen, in denen teilweise Aufzüge vorhanden sind. Die beiden Treppenhäuser mit Zugang über den Gebäudeteil C sind barrierefrei nach BayBO §48. In diesem Gebäudeteil sind die barrierefreien Wohnungen angeordnet. Die Galerien innerhalb der Wohnungen 67 bis 70 sind nicht barrierefrei erreichbar. Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden in einer Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG 8") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der Nachbarstraße "Alte Gärtnerei". Baubeschreibung und Konstruktion (Auszug aus 20241018_Tragwerksplanung Entwurfsbericht.pdf) Das Gebäude besteht aus fünf Baukörpern (Gebäudeteile A bis E), welche unmittelbar nebeneinander angeordnet sind, aber im Grundriss verspringen. In der Mitte des Gebäudeteils C verläuft die Symmetrieachse. Die einzelnen Gebäudeteile sind an den Berührungspunkten miteinander verbunden (Übergangsbereiche). Über alle Gebäudeteile hinweg beträgt die Gesamtlänge ca. 234 m und die Gebäudebreite ca. 37 m. Die maximale Höhe (First des Daches) über GOK liegt bei ca. 18,8 m. Alle Gebäudeteile weisen im Bestand mindestens vier ausgebaute Geschosse auf (Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss). In Teilbereichen wurden oberhalb des Dachgeschosses Zwischendecken eingebaut, sodass Spitzbodenebenen vorhanden sind, die jedoch nicht für eine Kliniknutzung ausgebaut wurden. In der Mitte des Gebäudeteils C befindet sich im Erdgeschoss ein öffentlicher Durchgang. Das Kellergeschoss sowie die Obergeschosse laufen in diesem Bereich durch. Allgemeine Maßnahmenbeschreibung zum denkmalgeschützten Gebäude CS 61 (Siehe S. 7 ff Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung Stand: 30.01.2019) Die nachfolgende Maßnahmenbeschreibung erläutert zunächst die vorgesehene Umnutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken unter Entwurfsaspekten; sie wird so dann in dem weiter folgenden Maßnahmenkatalog hinsichtlich der baukonstruktiven Eingriffe konkretisiert. Für die wohnwirtschaftlichen Grundrisse werden vier zusätzliche Hauszugänge (jeweils ein Zugang am Gebäudeteil A,B, D und E) an der nördlich gelegenen Straßen-Fassade zur Erschließung neuer Treppenhäuser (Kellergeschoss bis Spitzboden) mit vorgelagerten Treppenanlagen errichtet. Die beiden im bauzeitlichen Bestand vorhandenen Treppenhäuser an den außenliegenden Giebeln der Gebäudeteile A und E sowie die beiden bauzeitlichen Treppenhäuser im Gebäudeteil C werden erhalten; die beiden im Bestand vorhandenen, bauzeitlichen Treppenhäuser in den Übergangsbereichen der Gebäudeteile A/B bzw. D/E werden ebenfalls erhalten und mit Treppenläufen vom Dachgeschoss in die Spitzbodenebene erweitert. Der überwiegende Teil der Wohnungen in den Regelgeschossen (EG und OG) erhält, der Lage im Haus entsprechend, neu eingezogene Loggien, neu zu errichtende Balkonanlagen (gesamt acht Stück) oder im Gartenbereich zugeordnete Terrassenflächen. Die zum Garten ausgerichteten, bauzeitlichen Loggien im Erdgeschoss, dreiteilig durch Rundbögen gefasst, werden gemäß Planung zu zwei Drittel mit Fensteranlagen geschlossen und den jeweiligen Wohnungen zugeordnet. Der mittlere Bereich dieser Loggien wird erhalten und mit einer Treppenanlage zum Garten nach historischen Analogien ausgestattet. Die Loggien im Obergeschoss - zweiteilig (BT A + B) bzw. dreiteilig (BT D + E) durch Rundbögen gefasst  werden nach vergleichbaren Aufteilungen durch Fensteranlagen geschlossen oder als Loggia im Bestand erhalten. In der ersten Dachgeschossebene erfolgt der Einbau von neun Dachloggien als überdachte Aufenthaltsfläche im Freien. Die in Teilen historischen Fensteranlagen (Holzkastenfenster mit Holzsprossen) werden in Abstimmung mit dem Bayrischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) bewertet und unter Beachtung eines Wärmeschutz-Konzeptes saniert und ertüchtigt. Neu zu errichtende Fenster und Fenstertüren werden im Zuge der Nutzungswandlung und in Abstimmung mit dem BLfD als Holz-Isolier-Glas-Elemente mit bauzeitlicher Profilausbildung der Außenansicht errichtet. Teilweise werden die hier vorliegenden Fenster-und Ziergitter bauseits aus- und wiedereingebaut, sodass der AN die Aufarbeitung vornehmen kann (Ausweisung in gesonderter Position) Die Aufarbeitung der Fassaden und des steil aufstehenden Daches wird nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und in enger Abstimmung mit dem BLfD unter Berücksichtigung eines noch zu erstellenden restauratorischen Farbgutachtens ausgeführt. Die Sanierung der Wand- und Deckenbeschichtungen in den Bestandstreppenhäusern zur Farbfassung und ornamentalen Gestaltung wird gleichermaßen anhand der Erkenntnisse des restauratorischen Gutachtens erfolgen. Die Aufarbeitung aller bauzeitlichen Ausstattungen der Treppenhäuser (Bodenbeläge, Treppenkonstruktion, Geländer, Handläufe, Ziergitter etc.) wird in enger Abstimmung mit dem BLfD ausgeführt. Die allgemeinen Ziele der Sanierung sind erstrangig der Substanzerhalt und eine optische Qualität, die dem denkmalgeschützten Haus gerecht werden. Die Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz des Gebäudes erfolgen nach Angaben der Tragwerksplaner unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Bedingungen (Wärme/Schall/Feuchte) sowie sämtlicher bautechnischer Regelwerke und den Vorgaben des BLfD. Sämtliche haustechnische Anlagen werden erneuert. Das Einfügen modern gestalteter Funktionalbereiche wie Bad und Küche sowie die Modernisierung aller haustechnischen Installationen erfolgt nach aktuellen technischen Standards. 1.2 Baustelle Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen. Für die am Bau beteiligten Firmen wird in begrenztem Umfang im Bereich der Grünflächen um das Gebäude Fläche als Lager und Stellplatz bereit gehalten. Zugänglichkeit Die Baustelle ist über die innenliegenden Bestandstreppenhäuser zugänglich. Wetterschutz Als Wetterschutz wird das Bestandsdach abschnittsweise erneuert und somit das eindringen von Wasser vermieden. 1.3 Bauleistungen Parkettarbeiten 1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend über die örtlichen Verhältnisse informieren. Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich. Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten: Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung. Besonders zu schützende denkmalrelevante angrenzende Bereiche. Schutzmaßnahmen für angrenzende Bauteile sind, sofern nicht anders beschrieben, in den Positionen mit einzukalkulieren. Bereiche mit hohen denkmalpflegerischen Auflagen sind zu beachten: u.a.Treppenhäuser sind zu schützen, Bestandsboden Loggien (Leistung AN Abbrucharbeiten) Zugangstreppen /-rampen zum Gebäude (außen), Höhendifferenz zu überwinden. umgebende Bestandsbäume im Straßenraum. Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück sind nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten möglich. Es steht jedoch nicht ausreichend Lagerfläche zur Verfügung, ggf. muss just-in-time Verfahren angewandt werden. Die Anmietung öffentlicher Flächen für die Ausführung und eigene Baustelleneinrichtung ist vollständig Sache des AN. Hiermit in Verbindung stehende Kosten und Gebühren trägt der AN. Hinweis: Der Wendekreis am Max-Mannheimer-Ring, nördlich des Gebäudeteils C ist eine öffentliche Verkehrsfläche! Sofern für die Ausführung der eigenen Leistung, inklusive der Baustelleneinrichtung, temporäre Verkehrseinrichtungen, Straßensperrungen o.ä. erforderlich werden, sind diese Maßnahmen eigenverantwortlich durch den AN zu organisieren und umzusetzen. Hiermit in Verbindung stehende Kosten und Gebühren trägt der AN. Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend einzuhalten.Punktlast maximal 1,0 kN (100 kg). Aufstandsfläche hierfür größer 30 cm x 30 cm, sodass die Punktlast bei den Stahlsteindecken nur auf den Betonrippen steht und nicht auf dem Ziegel. Bei Bedarf muss eine entsprechende Lastverteilung vorgesehen werden. Sicherungsmaßnahmen gegen herabfallende Bau -Abbruchteile sind in ausreichendem Maß vorzunehmen und sofern nicht anders beschrieben in den Positionen mit einzukalkulieren. Sämtlicher Mehraufwand hinsichtlich der Länge von Abtransport- Transport- und Förderwegen (auch besondere Leistungen gem. VOB), ist in die EPs der Positionen einzukalkulieren. Eine Nutzung von Aufzügen oder anderen mechanischen Förderhilfen kann nicht zugesichert werden. Die Kalkulation hat grundsätzlich von Handtransport auszugehen. Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren. 1.5 Hinweis zur baurechtlichen Dokumentation Grundsätzlich ist die baurechtlich notwendige Dokumentation erforderlich. Siehe auch Anlagen: "Baurechtlich notwendige Dokumentation". Zudem besteht eine erhöhte Anforderungen an die Dokumentation bei denkmalgeschützen Bauteilen (siehe gesonderte Position). Die Arbeiten sind i.d.R. nach DIN 4102-4 Stand 2016-05 auszuführen. In Einzelfällen ist der Entwurf Stand 2023-04 maßgebend. In der Planung wurden bereits Abweichungen nach Art. 81a BayBO berücksichtigt und entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigungen erarbeitet. Die Arbeiten haben entsprechend der ausgearbeiteten Leitdetails zu erfolgen. Ist die Ausführung an mancher Stelle nicht wie geplant möglich, sind entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigungen (nicht wesentliche Abweichung) zu formulieren und mit der Abgabe der Übereinstimmungserklärung zu dokumentieren. 1.6 Gerüste Das Aufbauen, Abbauen und Umbauen sowie die Vorhaltung aller (außer Fassadengerüste)  gem. der eigenen Planung des AN notwendigen Gerüste für die Durchführung seiner eigenen Leistungen innerhalb des Gebäudes wird nicht gesondert vergütet. Der Aufwand hierfür soll in die EPs der Positionen miteinkalkuliert werden. 1.7 Navis Zugang Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf Navis vor. Hier können alle Räume digital betrachtet werden und auch Messungen vorgenommen werden können. Hinweis: Der 3D Scan entspricht dem Zustand vor der Sanierung und nicht dem aktuellen Stand auf der Baustelle. Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur Verfügung: link: https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45 .0&site=2625571698842650&i age=2836763721164713 Benutzername: domhr.61 PW: domhr.61 1.8 Hinweis zur Verfügungsstellung von Planungsunterlagen Der wechselseitige Austausch der Planungsunterlagen zwischen allen am Bau Beteiligten wird über eine Internet-gestützte Planungsplattform erfolgen. Die Teilnahme hieran ist auch für den Auftragnehmer verbindlich. Der AN ist verpflichtet, die für seine Leistungserbringung erforderliche Planungen und sonstigen Unterlagen sich unaufgefordert und jedenfalls nach Erhalt einer automatisierten Nachricht über die Einstellung neuer Unterlagen von dieser Planungsplattform herunterzuladen und sich diese, soweit für Ihn erforderlich auch in Papierform auszudrucken. Der AG und seine Erfüllungsgehilfen stellt keinerlei Unterlagen in Papierform zu dem AN zu Verfügung.
1. ALLGEMEIN
Bauherr   PHOENIX Das Domizil Haar 1 GmbH      Königstrasse 5      70173 Stuttgart Projektsteuerung Seitz + Müller    Projektmanagement GmbH Helmut-A.-Müller-Straße 1 82152 Planegg Enwurfs- und Ausführungsplanung SIIN GmbH      Senefelderstrasse 26      70176 Stuttgart Tragwerksplanung  AJG Ingenieure GmbH      Konrad-Zuse-Platz 1      81829 München Bauphysik   GN Bauphysik Finkenberger +      Kollegen Ingenieurgesellschaft mbH      Bahnhofstraße 27,      70372 Stuttgart Brandschutz   Sinfiro GmbH & Co. KG      Herzogspitalstraße 24,      80331 München Baugrund   Smoltczyk & Partner GmbH      Untere Waldplätze 14      70569 Stuttgart Objektüberwachung   igb  Ingenieurgesellschaft Burgert mbH      Plinganserstraße 150      81369 München
Bauherr   PHOENIX Das Domizil Haar 1 GmbH
2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Angebot 1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden. 1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben, z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und Pläne sind verbindlich. 1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart. 1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben des Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben. Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. 1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse (Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind, kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung sowie dem Austausch verschiedener beim Auftraggeber standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs- und Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen. 1.6 Ansonsten stellen etwaige in Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene und im Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard dar.
2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Parkett-/Holzpflasterarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18356 Parkettarbeit, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., BVF: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., Fachverband Holzpflaster e. V., GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., Informationsverein Holz e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., IVK: Industrieverband Klebstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a. Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Parkettarbeiten. Hierzu zählen die Messung der Restfeuchte, Dampfdruck, Haftzugfestigkeit, chemische Verträglichkeit, Vorhandensein erforderlicher Abdichtungen ggf. erforderliches Gefälle, Mindesttemperatur von 5 °C, Eignung der vorgesehenen Baustoffe und vorhandene Toleranzen. Eine möglicherweise nicht gegebene Haftzugfestigkeit des Untergrunds ist als Grundlage eines Vergütungsanspruchs für Strahlen oder Verfestigen von Oberflächen ggf. vom AN nachzuweisen, Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem. 2.1 CM-Verfahren Der AN ist verpflichtet, vor der Verlegung der Bodenbeläge die Belegreife des Estrichs durch CM-Messungen (Calciumcarbid-Methode) sicherzustellen. Die Messungen erfolgen an den vorgesehenen Messstellen auf der Baustelle und dienen dem Nachweis des zulässigen Feuchtegehalts gemäß den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach DIN 18560-1 sowie dem TKB-Merkblatt 16. Die Messergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren und der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen. Eine Verlegung der Bodenbeläge darf nur bei Einhaltung der zulässigen Grenzwerte erfolgen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung, Bewertung und Dokumentation der Feuchtemessung liegt beim Auftragnehmer. Die im Zuge der Messung hergestellten Öffnungen im Estrich sind fachgerecht zu verschließen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise Der AN weist den AG bei Erfordernis rechtzeitig vor Ausführung der Baustellenmontage darauf hin, wie die Räumlichkeiten der Baustelle zu klimatisieren sind, um Schäden und Verformungen durch Temperatureinflüsse und Feuchtigkeit zu vermeiden. Für Ebenheits- und Maßtoleranzen gilt DIN 18202. Bei Fußböden mit reflektierenden Oberflächen und wandbündigen, unterschnittenen Sockelleisten sind darüber hinaus die Werte der Tabelle 3 Zeile 4 um mindestens 50 % zu unterschreiten. Sofern Bodenbeläge auf Trägerlagen aus Holzwerkstoff zum Einbau gelangen, prüft der AN die Möglichkeit des planmäßigen Auftretens von Nässe und Feuchtigkeit (bspw. Eingänge von außen) und teilt dem AG rechtzeitig vor Ausführung mit, wenn er die vorgesehenen Materialien für ungeeignet hält. Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden. 3.2 Brandschutz Unterhalb der Türblätter von Brand- und Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen in den Oberböden nicht höher als vom Türenhersteller in der Türeneinbauanleitung vorgegeben sein, keinesfalls jedoch mehr als 3 mm betragen, um einen dichten Bodenanschluss der Türen zu gewährleisten. Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob Parkett- oder Holzpflasterbeläge unterhalb von Türen in Räumen mit Schallschutzanforderung durch Anlegen von Fugen im Oberbodenbelag schalltechnisch zu entkoppeln sind. Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG anfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Estrichfugen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen. Die Oberkante der Bodenbeläge unter Brand- und Rauchschutztüren ist so vorzusehen, dass solche Türen keinesfalls mehr als 20 mm gekürzt werden müssen, da diese ansonsten in der Regel ihre Zulassungen verlieren. Unabhängig von der Beschaffenheit des Untergrunds ist es Sache des AN, diese Anforderungen einzuhalten. Hieraus ggf. entstehende Mehraufwendungen zeigt der AN dem AG rechtzeitig vor Ausführung an. 3.3 Verlegung Druckspuren und Kratzer gelten als wesentlicher Mangel bei werkseitig versiegeltem Parkett. Der Einbau hat daher mit besonderer Vorsicht zu erfolgen. Eine Nachversiegelung werkseitig versiegelten Parketts auf der Baustelle stellt einen qualitativen Minderwert dar. Sofern nicht anders vorgegeben, ist die Musterachse des Fischgrätmusters in Blickrichtung zur Hauptfensterfront zu wählen. Parkettmaterial aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche ist grundsätzlich zu vermeiden. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Verpackungen zu entnehmen und so zu mischen, dass kein negativer optischer Eindruck entsteht. Bei größeren Flächen sind in Lage nach Abstimmung mit dem AG Fugen zur Aufnahme von Volumenänderungen vorzusehen. 3.4 Oberflächen Bei Schleif- und Spachtelarbeiten obliegt dem AN die Festlegung über die Anzahl der Schleifgänge sowie über die Spachtelaufträge. Der AN legt auch die Korngröße des Schleifmaterials, abgestimmt auf die vorgesehene Oberflächenbeschichtung, fest. 3.5 Sockelleisten Sockelleisten sollen, soweit nicht nachfolgend abweichend beschrieben, aus Vollholz bestehen und weiß lackiert sein. Ecken sind auf Gehrung zu schneiden. Sofern Sockelleisten rückseitig nicht vollflächig wandbündig aufliegen, etwa durch Hohlkehlen, unterseitige Abschrägungen usw., sind alle sichtbaren Stirnflächen und Anschlüsse (freie Wandenden) mit auf Gehrung geschnittenen Enden zu verdecken. Sockelleisten sollen, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, nach Möglichkeit auf dem Untergrund verklebt werden. Kann die Dauerhaftigkeit der Verklebung bei zu erwartender üblicher mechanischer Beanspruchung aufgrund des Untergrunds nicht erwartet werden, so sollen Holzwerkstoffleisten mit Stahlstiften, Massivholzleisten mit Schrauben befestigt werden. Als Schrauben sind, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, Torx-Sockelschrauben mit weißem Linsenkopf zu verwenden. Anschlüsse nicht ausreichend biege- oder verformbarer Sockelleisten an runde Wände oder Rundstützen sollen gänzlich ohne solche Profile ausgeführt werden, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. In diesen Fällen ist der Bodenbelag oberflächenfertig sichttauglich mit umlaufend gleichmäßig breiter, korkgefüllter Randfuge auszuführen. 3.6 Fugen, Übergänge, Anschlüsse Abschlüsse und Übergänge zu anderen Belägen sind, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, nach Wahl des AG mit Messing- oder Edelstahlprofilen auszuführen. 3.8 Fertigstellung, Einpflege, Ingebrauchnahme Fertigparkettbodenbeläge sind vom AN unmittelbar nach Einbau regelmäßig mindestens vollflächig mit stabilem, fugenverklebtem Abdeckpapier zu schützen, wenn nicht eine sofortige Inbetriebnahme der Flächen vereinbart wurde. Die Entfernung der Schutzabdeckung samt Entsorgung zu einem Zeitpunkt nach Aufforderung durch den AG ist Leistung des AN. Alle Böden sind fertig oberflächenbehandelt und ersteingepflegt vom AN an den AG zu übergeben, soweit nicht anderweitig abweichend beschrieben. Weiterhin übergibt der AN eine Pflegeanleitung an den AG und lässt sich den Empfang der Pflegeanleitung durch den AG schriftlich bestätigen. Bei geölten Fußböden ist neben der Pfleganleitung 1 Liter des zur Oberflächenbehandlung verwendeten Öls vom AN mit an den AG zu übergeben. 3.9 Rutschhemmung von Oberflächen Die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden. Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit. Für barrierefreie Wohnungen gilt mindestens die Rutschhemmungsklasse R10 als geschuldet.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Im Folgenden ein Auszug der relevanten Maßnahmen für das Gewerk Parkettarbeiten, die sich aus dem Denkmalschutz ergeben. Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten Gebäude CS 61 (siehe S. 7 ff, Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung, Stand 30.06.2019+10.1.20+3.4.20, Stand Tektur) Der nachfolgende Maßnahmenkatalog detailliert die baukonstruktiven Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz des Gebäudes zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung. Einzelne Positionen können jedoch erst nach Vorliegen einer Ausführungsplanung teilweise erst bei Vorliegen von Leistungsverzeichnissen und teilweise erst bei Bauteilöffnungen im Zuge der Realisierung konkretisiert werden. Soweit einzelne Positionen aus vorgenannten Gründen hier nicht ausreichend beschrieben werden können, wird die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach detaillierter und abgestimmter Ausführung zeitversetzt beantragt. Die Konkretisierung dieser Positionen soll/kann dann im Baugenehmigungsbescheid beauflagt werden. (2) Schutzmaßnahmen für alle denkmalschutzrelevanten Bauteile; denkmalschutzrelevante Bauteile, die nicht temporär ausgelagert werden können, werden während der Realisierungsphase bauseits durch Luftpolster-Schutzfolien und Holzfaserplatten (z.B. Kastenfenster, historische Türzargen, Bodenbeläge im Eingangsbereich, hölzerne Treppenhauskonstruktionen mit Geländer und Handläufen) geschützt. Die Schutzmaßnahmen werden dauerhaft gewartet und bei Erfordernis vervollständigt. (14) Mit Wohnumnutzung werden die Bestandsgeschossdecken aus statischer, bauphysikalischer und brandschutztechnischer Sicht mit schalldämmenden Abhangdecken und neuen Fußbodenkonstruktionen (Heizestrich) optimiert.
Im Folgenden ein Auszug der relevanten Maßnahmen für
Übergang zu Fliesenbelägen in Bädern In Bereichen mit angrenzenden Fliesenbelägen erfolgt der Belagsanschluss mit einer dauerelastischen Fuge. Diese Fuge ist durch das Gewerk Fliesen herzustellen. Der Parkettleger hat bei der Verlegung auf die exakte Lage und Ausrichtung dieser Fuge zu achten, insbesondere auf die Flucht und Höhe der Parkettkante, sodass ein sauberer Übergang gewährleistet ist. Die Koordination erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung bzw. gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung. Übergang zu Werksteinbelägen in Treppenhäusern an Wohnungseingangstüren Die Betonwerksteinbeläge in den allgemeinen Treppenhäusern werden nach den Parkettarbeiten eingebaut. Der Anschluss erfolgt im Bereich der Wohnungseingangstüren. Der Parkettleger hat die Verlegung auf die geplante Lage der späteren Türschwelle abzustimmen. Die Position der Fuge ist in Abhängigkeit der Türschlagrichtung auszuführen. Die Fuge ist durch das Gewerk Betonwerkstein herzustellen. Putzarbeiten Wandputzarbeiten werden vor Parkettarbeiten fertiggestellt. Malerarbeiten Malerarbeiten erfolgen nach den Parkettarbeiten.
Übergang zu Fliesenbelägen in Bädern
Siehe Anlagenliste anbei
Siehe Anlagenliste anbei
10 Gebäudeteil A+B+C
10
Gebäudeteil A+B+C
10.10 Vor-/nachbereitende Arbeiten
10.10
Vor-/nachbereitende Arbeiten
10.20 Fertigparkett
10.20
Fertigparkett
10.30 Sonstiges
10.30
Sonstiges
10.40 Stundenlohnarbeiten
10.40
Stundenlohnarbeiten
20 Gebäudeteil D+E
20
Gebäudeteil D+E
20.10 Vor-/nachbereitende Arbeiten
20.10
Vor-/nachbereitende Arbeiten
20.20 Fertigparkett
20.20
Fertigparkett
20.30 Sonstiges
20.30
Sonstiges
20.40 Stundenlohnarbeiten
20.40
Stundenlohnarbeiten

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