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Description
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GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV
Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen
Hinweis Bauablauf
Auflistung der Anlagen
Leistungsverzeichnis
Anlagen (gesondert)
GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Im Leistungsverzeichnis können folgende
Abrechnungseinheiten zur Anwendung
kommen
h = Stunde,
d = Tag,
Wo = Woche,
Mt = Monat,
a = Jahr,
cm = Zentimeter,
cm2 = Quadratzentimeter,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
l = Liter,
St = Stück,
kg = Kilogramm,
t = Tonne,
mh = Meter x Stunde,
md = Meter x Tag,
mWo = Meter x Woche,
mMt = Meter x Monat,
ma = Meter x Jahr,
m2d = Quadratmeter x Tag,
m2Wo = Quadratmeter x Woche,
m2Mt = Quadratmeter x Monat,
m3d = Kubikmeter x Tag,
m3Wo = Kubikmeter x Woche,
m3Mt = Kubikmeter x Monat,
Sth = Stück x Stunde,
Std = Stück x Tag,
StWo = Stück x Woche,
StMt = Stück x Monat,
td = Tonne x Tag,
tWo = Tonne x Woche,
tMt = Tonne x Monat.
Vereinfachte Schreibweise
1. ALLGEMEIN
Bauvorhaben: Wohngebäude "CS61" im Jugendstilpark, Haar
Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr.
190 Jugendstilpark
Haar liegende Bestandsgebäude CS 61 zu Wohnzwecken mit
Erstellung von 80
Wohneinheiten, Anbau von Balkonen, Ausbau des
Dachgeschosses sowie
zugehöriger Außenanlagen
Gebäudeabmessungen:
Gesamtfassadenabwicklung ca. 605,00 m
Grundfläche ca. 3.715 m²
Wohnfläche ca. 7.855 m²
Traufhöhe: ca. 8,90-15 m
Firsthöhe Bestand: ca. 14,90- 18,90 m
Ausführungszeiten (gem. BZP Stand 31.7.25 V 10, siehe
Anlage):
Gebäudeteil E Mit 25.03.26 Mit 15.04.26
Gebäudeteil A Fre 10.04.26 Fre 01.05.26
Gebäudeteil D Mit 01.07.26 Mit 22.07.26
Gebäudeteil B Mit 22.07.26 Mit 12.08.26
Gebäudeteil C Fre 02.10.26 Fre 23.10.26
1.1 Projektbeschreibung
Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur
Erholung angelegten Parkanlage in Haar.
Das Kernstück bilden die im Jugendstil errichteten
denkmalgeschützten ehemaligen
Klinikgebäude, die zu Wohnungen umgebaut werden. Um
diese Bestandsgebäude
gruppieren sich in mehreren Bauabschnitten die
Neubauquartiere, die sich als
eigenständiges und anspruchsvolles Gegenüber zum
historischen Bestand präsentieren.
Das ganze Wohnquartier befindet sich in einem großen
Park mit altem Baumbestand.
Konstruktion im Bestand
Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges,
niedriges Kellergeschoss, Erdgeschoss
als Hochparterre, Obergeschoss und ein überwiegend
ausgebautes Dachgeschoss mit
partiellen Spitzböden auf. Teile des Kellergeschosses
(BT C und D) wurden im Zuge der
Generalsanierung 1990 abgesenkt (ca. 150 cm) und als
Therapiefläche genutzt. Die
Außenwände des Kellergeschosses sind in massiver
Bauweise (Stampfbeton) in einer
Wandstärke von ca. 70 cm errichtet und in gleicher Art
und Weise bis Unterkante der
erdgeschossigen Fensterbrüstungen geführt und in den
so den Sockel der aufgehenden
Wandflächen. Alle bauzeitlichen Innenwände sind
ebenfalls im Stampfbeton oder in
massiver Ziegelbauweise erstellt. Neuzeitliche
Abtrennungen wurden überwiegend als
Systemtrennwand in Metall oder Holz ausgeführt. Die
Decke über Kellergeschoss
besteht aus betoneirten Gewölbedecken mit
Schlackefüllung und Estrichaufbau und
einem Oberbelag (Linoleum/Fliese). Die lichten Höhen
im bauzeitlichen Bereich
betragen ca. 2,10 m über Oberkante Kellerfußboden; im
Bereich der tiefergelegten
Therapiefläche betragen die lichten Höhen ca. 3,00 m
über Oberkante Kellerfußboden.
Unter Betrachtung der bisherigen Nutzung als Lager für
den Klinikbetrieb wurden im
Bestand nur im Bereich der Therapieflächen
Abdichtungsmaßnahmen ausgeführt.
Das Erdgeschoss - als Hochparterre - und das
Obergeschoss sind in massivem
Mauerwerksbau mit Putzauftrag errichtet. Bedingt durch
Erweiterungen und Umbauten
im Zuge der Krankenhausnutzung erfolgten erhebliche
Eingriffe in die lastabtragende
Struktur der Innenwände mit Einbau von zusätzlichen
Beton-Stürzen /-Stützen und der
weitere Ausbau mit nichttragenden Wänden in
Trockenbaukonstruktionen. Die
Geschossdecken bestehen analog der anderen Gebäude im
Jugendstilpark aus
Stahlsteindecken mit aufgebrachten Druckbeton und
einem Linoleumbelag; einzelne
Räume sind mit Parkettbelägen ausgestattet. In den
beiden Regelgeschossen (EG und
OG) wurden Abhangdecken zur Installationszwecken
eingesetzt. Ob und wieweit
statische Ertüchtigungen an den Geschossdecken im Zuge
der Umbaumaßnahmen in
den 1990er Jahren ausgeführt werden, ist nicht bekannt.
Das Dachgeschoss des Gebäudes CS 61 wurde in
zimmermannsmäßiger
Holzkonstruktion errichtet. Die bestehende, gewalmte
Pfettendachstuhl-Kostnruktion
wurde als statisch kombiniertes Hänge-/ Sprengwerk
erstellt, um sämtliche Lasten auf
die Außenwände abzutragen. Der somit stützenfreie über
6m hohe Dachraum ist im
Bestand geprägt durch Binder, abgestrebte Stützen und
Zangenkonstruktionen. Statische
Zugkräfte an den Traufpfetten werden in den
Binderachsen durch Flachstahl-Zugbänder,
die auf der bestehenden Stahlsteindecke über 1.
Obergeschoss )in Teilen sichtbar)
aufliegen, aufgefangen. bestehende und nachträglich
errichtete Gauben dienen der
Belichtung und Belüftung der im Bestand
teilausgebauten Dachgeschosse. Die
bestehendeD achdeckung ist eine ziegelrote
Biberschwanzdeckung mit Rundschnitt auf
Lattung und Schalung. Die im Bestand vorhandenen
Regenrinnen, Einlaufkessen,
Fallleitungen und deren Zubehör sind handwerklich aus
Kupfermetall gefertigt.
Fassaden
Die Fassaden gliedern sich in einen Sockel bis
Unterkante der erdgeschossigen
Fensterbrüstungsunterkante und in die aufgehenden
Wandflächen mit Unterkante der
Dachtraufe. Der Sockel besteht aus einem gestockten
Stampfbeton in Schalungsbau
ohne weitere Oberflächenbehandlung und zeigte sich in
Materialsichtigkeit des
Stampfbetons, also in einem hellen Grauton. Die
Fassadenfläche war originär putzsichtig
als mehrlagiger Kalkputz mit regionaltypischer
Oberflächenstruktur gestaltet; die
Farbigkeit der Putzfläche entstand aus den verwendeten
Zuschlagsstoffen und war hell
mit sandfarben grau. Nur die graphisch gestalteten
Schmuckelemente wurden durch
Einarbeitung in die Putzfläche und einen Farbauftrag
in ockergelb akzentuiert. Mit
Modernisierung und Umnutzung des Gebäudes wurden die
Fassaden neu gefasst und
mit Silikat-Farben in einem weißen Ton gestrichen;
hierbei wurde die ursprüngliche
Farbigkeit und auch die Wirkung der
Materialsichtigkeit aufgegeben.
Hauszugänge - Eingangssituationen - Treppenhaus
Das Gebäude wurde ursprünglich mit 6 Hauszugängen und
anschließendem
Treppenhäusern auf der nördlich gelegenen Straßenseite
erschlossen. Die Anordnung
der Treppenhäuser erfolgte jeweils an den Rändern der
einzelnen Gebäudetrakte,
sodass jeder der Gebäudetrakte über zwei Treppenhäuser
verfügt. Weitere
Hauszugänge in bauzeitlicher Ausführung befinden sich
im Durchgang des Mitteltraktes
(2 Stück) und auf der Süd-Ost-Fassade als Zugang zum
Garten über das Treppenhaus 2
(Gebäudeteil A/B) bzw. 5 (Gebäudeteil D/E).
Die Treppenhäuser 1 (Gebäudeteil A) und 6 (Gebäudeteil
E) befinden sich am Rande
des Gebäudeensembles. Die Eingangsebene befindet sich
um 2 massive Blockstufen
höherversetzt gegenüber dem Straßenniveau. Über den
Zugangsflur wird von hier mit
einer fünfteiligen Stufenanlage aus Naturstein
(Granit) das Erdgeschoss auf
Hochparterre erschlossen.
Die Gebäudeteile A und E verfügen auf der
Erschließungsseite über jeweils einen
neuzeitlich eingefügten Nebeneingang.
Die Treppenhäuser 2 und 5 in den Übergangsbereichen
der Gebäudeteile A/B bzw. D/E
koppeln die jeweiligen Gebäudetrakte. Die beiden
Treppenhäuser verfügen ebenfalls
über einen Hauszugang zu den südöstlich gelegenen
Gartenflächen.
Ziel der Maßnahme
Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des
denkmalgeschützten
Gebäudes aus der Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910
mit 80 Wohnungen. Das
Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten Areals
mit samt seiner Außenanlagen
unter Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen
Denkmalschutzgesetz und liegt im
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190
"Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus
besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss,
Obergeschoss und einem
Dachgeschoss mit Spitzboden. Die nicht überdachten
Fahrradstellplätze befinden sich in
den Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge.
Weitere Fahrradräume sind im
Untergeschoss vorhanden, die über Treppen erschlossen
werden. Für die
Müllentsorgung werden vier überdachte Müllstationen
hergestellt.
Die Wohnungen werden zukünftig über 12 Hauseingänge
erschlossen, wovon zwei
Zugänge direkt in die jeweilige Wohneinheit führen.
Die weiteren Wohnungen werden
über Treppenhäuser erschlossen, in denen teilweise
Aufzüge vorhanden sind. Die beiden
Treppenhäuser mit Zugang über den Gebäudeteil C sind
barrierefrei nach BayBO §48. In
diesem Gebäudeteil sind die barrierefreien Wohnungen
angeordnet. Die Galerien
innerhalb der Wohnungen 67 bis 70 sind nicht
barrierefrei erreichbar.
Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden
in einer
Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG 8") untergebracht.
Die Zufahrt befindet sich in der
Nachbarstraße "Alte Gärtnerei".
Baubeschreibung und Konstruktion (Auszug aus
20241018_Tragwerksplanung
Entwurfsbericht.pdf)
Das Gebäude besteht aus fünf Baukörpern (Gebäudeteile
A bis E), welche unmittelbar
nebeneinander angeordnet sind, aber im Grundriss
verspringen. In der Mitte des
Gebäudeteils C verläuft die Symmetrieachse. Die
einzelnen Gebäudeteile sind an den
Berührungspunkten miteinander verbunden
(Übergangsbereiche). Über alle
Gebäudeteile hinweg beträgt die Gesamtlänge ca. 234 m
und die Gebäudebreite ca. 37
m. Die maximale Höhe (First des Daches) über GOK liegt
bei ca. 18,8 m.
Alle Gebäudeteile weisen im Bestand mindestens vier
ausgebaute Geschosse auf
(Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss,
Dachgeschoss). In Teilbereichen wurden
oberhalb des Dachgeschosses Zwischendecken eingebaut,
sodass Spitzbodenebenen
vorhanden sind, die jedoch nicht für eine
Kliniknutzung ausgebaut wurden.
In der Mitte des Gebäudeteils C befindet sich im
Erdgeschoss ein öffentlicher
Durchgang. Das Kellergeschoss sowie die Obergeschosse
laufen in diesem Bereich
durch.
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung zum
denkmalgeschützten Gebäude CS 61
(Siehe S. 7 ff Denkmalschutzrechtliche
Maßnahmenbeschreibung Stand: 30.01.2019)
Die nachfolgende Maßnahmenbeschreibung erläutert
zunächst die vorgesehene
Umnutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken unter
Entwurfsaspekten; sie wird so dann in
dem weiter folgenden Maßnahmenkatalog hinsichtlich der
baukonstruktiven Eingriffe
konkretisiert.
Für die wohnwirtschaftlichen Grundrisse werden vier
zusätzliche Hauszugänge (jeweils
ein Zugang am Gebäudeteil A,B, D und E) an der
nördlich gelegenen Straßen-Fassade
zur Erschließung neuer Treppenhäuser (Kellergeschoss
bis Spitzboden) mit
vorgelagerten Treppenanlagen errichtet. Die beiden im
bauzeitlichen Bestand
vorhandenen Treppenhäuser an den außenliegenden
Giebeln der Gebäudeteile A und E
sowie die beiden bauzeitlichen Treppenhäuser im
Gebäudeteil C werden erhalten; die
beiden im Bestand vorhandenen, bauzeitlichen
Treppenhäuser in den
Übergangsbereichen der Gebäudeteile A/B bzw. D/E
werden ebenfalls erhalten und mit
Treppenläufen vom Dachgeschoss in die Spitzbodenebene
erweitert.
Der überwiegende Teil der Wohnungen in den
Regelgeschossen (EG und OG) erhält,
der Lage im Haus entsprechend, neu eingezogene
Loggien, neu zu errichtende
Balkonanlagen (gesamt acht Stück) oder im
Gartenbereich zugeordnete
Terrassenflächen. Die zum Garten ausgerichteten,
bauzeitlichen Loggien im
Erdgeschoss, dreiteilig durch Rundbögen gefasst,
werden gemäß Planung zu zwei Drittel
mit Fensteranlagen geschlossen und den jeweiligen
Wohnungen zugeordnet. Der
mittlere Bereich dieser Loggien wird erhalten und mit
einer Treppenanlage zum Garten
nach historischen Analogien ausgestattet.
Die Loggien im Obergeschoss - zweiteilig (BT A + B)
bzw. dreiteilig (BT D + E) durch
Rundbögen gefasst werden nach vergleichbaren
Aufteilungen durch Fensteranlagen
geschlossen oder als Loggia im Bestand erhalten. In
der ersten Dachgeschossebene
erfolgt der Einbau von neun Dachloggien als überdachte
Aufenthaltsfläche im Freien.
Die in Teilen historischen Fensteranlagen
(Holzkastenfenster mit Holzsprossen) werden
in Abstimmung mit dem Bayrischen Landesamt für
Denkmalpflege (BLfD) bewertet und
unter Beachtung eines Wärmeschutz-Konzeptes saniert
und ertüchtigt. Neu zu
errichtende Fenster und Fenstertüren werden im Zuge
der Nutzungswandlung und in
Abstimmung mit dem BLfD als Holz-Isolier-Glas-Elemente
mit bauzeitlicher
Profilausbildung der Außenansicht errichtet. Teilweise
werden die hier vorliegenden
Fenster-und Ziergitter bauseits aus- und
wiedereingebaut, sodass der AN die
Aufarbeitung vornehmen kann (Ausweisung in gesonderter
Position)
Die Aufarbeitung der Fassaden und des steil
aufstehenden Daches wird nach Vorgaben
der Gestaltungssatzung und in enger Abstimmung mit dem
BLfD unter Berücksichtigung
eines noch zu erstellenden restauratorischen
Farbgutachtens ausgeführt. Die Sanierung
der Wand- und Deckenbeschichtungen in den
Bestandstreppenhäusern zur Farbfassung
und ornamentalen Gestaltung wird gleichermaßen anhand
der Erkenntnisse des
restauratorischen Gutachtens erfolgen. Die
Aufarbeitung aller bauzeitlichen
Ausstattungen der Treppenhäuser (Bodenbeläge,
Treppenkonstruktion, Geländer,
Handläufe, Ziergitter etc.) wird in enger Abstimmung
mit dem BLfD ausgeführt.
Die allgemeinen Ziele der Sanierung sind erstrangig
der Substanzerhalt und eine
optische Qualität, die dem denkmalgeschützten Haus
gerecht werden. Die Eingriffe in
die vorhandene Bausubstanz des Gebäudes erfolgen nach
Angaben der
Tragwerksplaner unter Berücksichtigung der
bauphysikalischen Bedingungen
(Wärme/Schall/Feuchte) sowie sämtlicher bautechnischer
Regelwerke und den
Vorgaben des BLfD. Sämtliche haustechnische Anlagen
werden erneuert. Das Einfügen
modern gestalteter Funktionalbereiche wie Bad und
Küche sowie die Modernisierung
aller haustechnischen Installationen erfolgt nach
aktuellen technischen Standards.
1.2 Baustelle
Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu
erreichen.
Für die am Bau beteiligten Firmen wird in begrenztem
Umfang im Bereich der
Grünflächen um das Gebäude Fläche als Lager und
Stellplatz bereit gehalten.
Zugänglichkeit
Die Baustelle ist über die innenliegenden
Bestandstreppenhäuser zugänglich.
Wetterschutz
Als Wetterschutz wird das Bestandsdach abschnittsweise
erneuert und somit das
eindringen von Wasser vermieden.
1.3 Bauleistungen
Parkettarbeiten
1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse
Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend
über die örtlichen
Verhältnisse informieren. Eine Ortsbegehung ist nach
vorheriger Absprache mit der
Bauleitung möglich.
Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten:
Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen
am Bestand bedürfen immer
einer Genehmigung. Besonders zu schützende
denkmalrelevante angrenzende
Bereiche. Schutzmaßnahmen für angrenzende Bauteile
sind, sofern nicht anders
beschrieben, in den Positionen mit einzukalkulieren.
Bereiche mit hohen denkmalpflegerischen Auflagen sind
zu beachten:
u.a.Treppenhäuser sind zu schützen, Bestandsboden
Loggien (Leistung AN
Abbrucharbeiten)
Zugangstreppen /-rampen zum Gebäude (außen),
Höhendifferenz zu überwinden.
umgebende Bestandsbäume im Straßenraum.
Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück sind nur nach
Abstimmung mit der
Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten
Maximallasten möglich. Es steht
jedoch nicht ausreichend Lagerfläche zur Verfügung,
ggf. muss just-in-time Verfahren
angewandt werden.
Die Anmietung öffentlicher Flächen für die Ausführung
und eigene
Baustelleneinrichtung ist vollständig Sache des AN.
Hiermit in Verbindung stehende
Kosten und Gebühren trägt der AN. Hinweis: Der
Wendekreis am
Max-Mannheimer-Ring, nördlich des Gebäudeteils C ist
eine öffentliche
Verkehrsfläche!
Sofern für die Ausführung der eigenen Leistung,
inklusive der Baustelleneinrichtung,
temporäre Verkehrseinrichtungen, Straßensperrungen
o.ä. erforderlich werden, sind
diese Maßnahmen eigenverantwortlich durch den AN zu
organisieren und
umzusetzen. Hiermit in Verbindung stehende Kosten und
Gebühren trägt der AN.
Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend
einzuhalten.Punktlast
maximal 1,0 kN (100 kg). Aufstandsfläche hierfür
größer 30 cm x 30 cm, sodass
die Punktlast bei den Stahlsteindecken nur auf den
Betonrippen steht und
nicht auf dem Ziegel. Bei Bedarf muss eine
entsprechende Lastverteilung
vorgesehen werden.
Sicherungsmaßnahmen gegen herabfallende Bau
-Abbruchteile sind in
ausreichendem Maß vorzunehmen und sofern nicht anders
beschrieben in den
Positionen mit einzukalkulieren.
Sämtlicher Mehraufwand hinsichtlich der Länge von
Abtransport- Transport- und
Förderwegen (auch besondere Leistungen gem. VOB), ist
in die EPs der Positionen
einzukalkulieren. Eine Nutzung von Aufzügen oder
anderen mechanischen
Förderhilfen kann nicht zugesichert werden. Die
Kalkulation hat grundsätzlich von
Handtransport auszugehen.
Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen
aufgrund dieser
Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren.
1.5 Hinweis zur baurechtlichen Dokumentation
Grundsätzlich ist die baurechtlich notwendige
Dokumentation erforderlich. Siehe auch
Anlagen: "Baurechtlich notwendige Dokumentation".
Zudem besteht eine erhöhte
Anforderungen an die Dokumentation bei
denkmalgeschützen Bauteilen (siehe
gesonderte Position).
Die Arbeiten sind i.d.R. nach DIN 4102-4 Stand 2016-05
auszuführen. In Einzelfällen ist
der Entwurf Stand 2023-04 maßgebend. In der Planung
wurden bereits Abweichungen
nach Art. 81a BayBO berücksichtigt und entsprechende
Gleichwertigkeitsbescheinigungen erarbeitet.
Die Arbeiten haben entsprechend der ausgearbeiteten
Leitdetails zu erfolgen. Ist die
Ausführung an mancher Stelle nicht wie geplant
möglich, sind entsprechende
Gleichwertigkeitsbescheinigungen (nicht wesentliche
Abweichung) zu formulieren und
mit der Abgabe der Übereinstimmungserklärung zu
dokumentieren.
1.6 Gerüste
Das Aufbauen, Abbauen und Umbauen sowie die Vorhaltung
aller (außer
Fassadengerüste) gem. der eigenen Planung des AN
notwendigen Gerüste für die
Durchführung seiner eigenen Leistungen innerhalb des
Gebäudes wird nicht gesondert
vergütet. Der Aufwand hierfür soll in die EPs der
Positionen miteinkalkuliert werden.
1.7 Navis Zugang
Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf Navis vor.
Hier können alle Räume digital
betrachtet werden und auch Messungen vorgenommen
werden können.
Hinweis: Der 3D Scan entspricht dem Zustand vor der
Sanierung und nicht dem
aktuellen Stand auf der Baustelle.
Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur
Verfügung:
link:
https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45
.0&site=2625571698842650&i
age=2836763721164713
Benutzername: domhr.61
PW: domhr.61
1.8 Hinweis zur Verfügungsstellung von
Planungsunterlagen
Der wechselseitige Austausch der Planungsunterlagen
zwischen allen am Bau
Beteiligten wird über eine Internet-gestützte
Planungsplattform erfolgen. Die Teilnahme
hieran ist auch für den Auftragnehmer verbindlich. Der
AN ist verpflichtet, die für seine
Leistungserbringung erforderliche Planungen und
sonstigen Unterlagen sich
unaufgefordert und jedenfalls nach Erhalt einer
automatisierten Nachricht über die
Einstellung neuer Unterlagen von dieser
Planungsplattform herunterzuladen und sich
diese, soweit für Ihn erforderlich auch in Papierform
auszudrucken.
Der AG und seine Erfüllungsgehilfen stellt keinerlei
Unterlagen in Papierform zu dem AN
zu Verfügung.
1. ALLGEMEIN
Bauherr PHOENIX Das Domizil Haar 1 GmbH
Königstrasse 5
70173 Stuttgart
Projektsteuerung Seitz + Müller
Projektmanagement GmbH
Helmut-A.-Müller-Straße 1
82152 Planegg
Enwurfs- und
Ausführungsplanung SIIN GmbH
Senefelderstrasse 26
70176 Stuttgart
Tragwerksplanung AJG Ingenieure GmbH
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
Bauphysik GN Bauphysik Finkenberger +
Kollegen Ingenieurgesellschaft mbH
Bahnhofstraße 27,
70372 Stuttgart
Brandschutz Sinfiro GmbH & Co. KG
Herzogspitalstraße 24,
80331 München
Baugrund Smoltczyk & Partner GmbH
Untere Waldplätze 14
70569 Stuttgart
Objektüberwachung igb Ingenieurgesellschaft Burgert
mbH
Plinganserstraße 150
81369 München
Bauherr PHOENIX Das Domizil Haar 1 GmbH
2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Angebot
1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit
dem
Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote ohne
Hauptangebote
können ausgeschlossen werden.
1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich
zu ermitteln
bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion
und ggf.
Zuverlässigkeit seiner Anlage bzw. Ausführungsart
gegeben sind.
Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw.
Lieferung zu
geben, z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der
Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit,
ferner über
bauseits erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen
und
außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs-
und
Sicherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe
und Verfahren
anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich
verbürgt und
deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und
Pläne sind
verbindlich.
1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels
Einheitspreisverträgen
beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber
vor, mit
demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot
angeboten
hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine
nachträgliche
Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte
als auch
für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden
Leistungen in
Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte
Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale
Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung
bei der
Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein
Pauschalpreis vereinbart.
1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich
begrenzt
werden, ist schriftlich im Begleitschreiben des
Angebotes darauf
hinzuweisen und der Termin anzugeben. Die Bindefrist
an das
Angebot darf dabei nicht unterschritten werden.
Kalkulationsfehler
begründen kein Recht auf Nachforderungen.
1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von
Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse
(Markenangaben)
oder Verfahren vorgeschrieben sind, kommen sie auch
grundsätzlich zur Ausführung, weil ein sachlicher
Grund die
Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt
vor,
insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung,
Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung sowie dem
Austausch verschiedener beim Auftraggeber
standardisierter
Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs- und Innentüren,
Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie
Sanitärobjekte und
Sanitärarmaturen.
1.6 Ansonsten stellen etwaige in
Alternativ-/Nebenangeboten als
gleichwertig angegebene und im Auftragsfall verwendeten
Alternativ-Fabrikate für den Auftraggeber Varianten
zur Erreichung
der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen
Qualitätsstandard
dar.
2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Parkett-/Holzpflasterarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18356 Parkettarbeit, und
die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V.,
BVF: Bundesverband Flächenheizungen und
Flächenkühlungen e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
Fachverband Holzpflaster e. V.,
GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte
Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V.,
Informationsverein Holz e. V.,
IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
IVK: Industrieverband Klebstoffe e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation
übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und
technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau
vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn
beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten
hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße
und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau
vorhandenen Meterrissen zu prüfen und
erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens
durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung
der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich
zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt
werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder
Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese
Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung
des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr
nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche
Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als
Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen
lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd
sind alle
eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für
Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände,
Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler
Leistungsbestandteil des AN und werden nicht
gesondert vergütet, soweit nicht in
Leistungspositionen ausdrücklich abweichend
beschrieben.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und
Montageplanung zu erstellen und dem AG vor
Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN
sind u. a.
Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit
auf Eignung für die beschriebenen
Parkettarbeiten. Hierzu zählen die Messung der
Restfeuchte, Dampfdruck, Haftzugfestigkeit, chemische
Verträglichkeit, Vorhandensein erforderlicher
Abdichtungen ggf. erforderliches Gefälle,
Mindesttemperatur von 5 °C, Eignung der vorgesehenen
Baustoffe und vorhandene Toleranzen. Eine
möglicherweise nicht gegebene Haftzugfestigkeit des
Untergrunds ist als Grundlage eines
Vergütungsanspruchs für Strahlen oder Verfestigen von
Oberflächen ggf. vom AN nachzuweisen,
Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf
das gesamte Ausbausystem.
2.1 CM-Verfahren
Der AN ist verpflichtet, vor der Verlegung der
Bodenbeläge die Belegreife des Estrichs durch
CM-Messungen (Calciumcarbid-Methode) sicherzustellen.
Die Messungen erfolgen an den vorgesehenen
Messstellen auf der Baustelle und dienen dem Nachweis
des zulässigen Feuchtegehalts gemäß den
anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach DIN
18560-1 sowie dem TKB-Merkblatt 16.
Die Messergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren
und der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen. Eine
Verlegung der Bodenbeläge darf nur bei Einhaltung der
zulässigen Grenzwerte erfolgen. Die Verantwortung
für die ordnungsgemäße Durchführung, Bewertung und
Dokumentation der Feuchtemessung liegt beim
Auftragnehmer. Die im Zuge der Messung hergestellten
Öffnungen im Estrich sind fachgerecht zu
verschließen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Der AN weist den AG bei Erfordernis rechtzeitig vor
Ausführung der Baustellenmontage darauf hin, wie die
Räumlichkeiten der Baustelle zu klimatisieren sind, um
Schäden und Verformungen durch
Temperatureinflüsse und Feuchtigkeit zu vermeiden.
Für Ebenheits- und Maßtoleranzen gilt DIN 18202. Bei
Fußböden mit reflektierenden Oberflächen und
wandbündigen, unterschnittenen Sockelleisten sind
darüber hinaus die Werte der Tabelle 3 Zeile 4 um
mindestens 50 % zu unterschreiten.
Sofern Bodenbeläge auf Trägerlagen aus Holzwerkstoff
zum Einbau gelangen, prüft der AN die Möglichkeit
des planmäßigen Auftretens von Nässe und Feuchtigkeit
(bspw. Eingänge von außen) und teilt dem AG
rechtzeitig vor Ausführung mit, wenn er die
vorgesehenen Materialien für ungeeignet hält.
Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen
erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass
verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden.
3.2 Brandschutz
Unterhalb der Türblätter von Brand- und
Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen in den
Oberböden nicht
höher als vom Türenhersteller in der
Türeneinbauanleitung vorgegeben sein, keinesfalls
jedoch mehr als 3
mm betragen, um einen dichten Bodenanschluss der Türen
zu gewährleisten.
Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn, ob Parkett- oder Holzpflasterbeläge
unterhalb von Türen in Räumen mit
Schallschutzanforderung durch Anlegen von Fugen im
Oberbodenbelag
schalltechnisch zu entkoppeln sind.
Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen
Plansatz vom AG anfordern, aus dem er die aktuelle
Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der
Estrichfugen unterhalb der Türblätter ersehen kann,
um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen.
Die Oberkante der Bodenbeläge unter Brand- und
Rauchschutztüren ist so vorzusehen, dass solche Türen
keinesfalls mehr als 20 mm gekürzt werden müssen, da
diese ansonsten in der Regel ihre Zulassungen
verlieren. Unabhängig von der Beschaffenheit des
Untergrunds ist es Sache des AN, diese Anforderungen
einzuhalten. Hieraus ggf. entstehende Mehraufwendungen
zeigt der AN dem AG rechtzeitig vor Ausführung
an.
3.3 Verlegung
Druckspuren und Kratzer gelten als wesentlicher Mangel
bei werkseitig versiegeltem Parkett. Der Einbau
hat daher mit besonderer Vorsicht zu erfolgen. Eine
Nachversiegelung werkseitig versiegelten Parketts auf
der Baustelle stellt einen qualitativen Minderwert dar.
Sofern nicht anders vorgegeben, ist die Musterachse
des Fischgrätmusters in Blickrichtung zur
Hauptfensterfront zu wählen.
Parkettmaterial aus verschiedenen Chargen innerhalb
einer zusammenhängenden Fläche ist grundsätzlich
zu vermeiden. Ist es aus produkttechnischen Gründen
unvermeidbar, dass leichte Struktur- und
Farbunterschiede auftreten können, so sind die
Einzelteile aus verschiedenen Verpackungen zu entnehmen
und so zu mischen, dass kein negativer optischer
Eindruck entsteht.
Bei größeren Flächen sind in Lage nach Abstimmung mit
dem AG Fugen zur Aufnahme von
Volumenänderungen vorzusehen.
3.4 Oberflächen
Bei Schleif- und Spachtelarbeiten obliegt dem AN die
Festlegung über die Anzahl der Schleifgänge sowie
über die Spachtelaufträge. Der AN legt auch die
Korngröße des Schleifmaterials, abgestimmt auf die
vorgesehene Oberflächenbeschichtung, fest.
3.5 Sockelleisten
Sockelleisten sollen, soweit nicht nachfolgend
abweichend beschrieben, aus Vollholz bestehen und weiß
lackiert sein. Ecken sind auf Gehrung zu schneiden.
Sofern Sockelleisten rückseitig nicht vollflächig
wandbündig aufliegen, etwa durch Hohlkehlen,
unterseitige Abschrägungen usw., sind alle sichtbaren
Stirnflächen und Anschlüsse (freie Wandenden) mit auf
Gehrung geschnittenen Enden zu verdecken.
Sockelleisten sollen, soweit nicht an anderer Stelle
abweichend beschrieben, nach Möglichkeit auf dem
Untergrund verklebt werden. Kann die Dauerhaftigkeit
der Verklebung bei zu erwartender üblicher
mechanischer Beanspruchung aufgrund des Untergrunds
nicht erwartet werden, so sollen
Holzwerkstoffleisten mit Stahlstiften,
Massivholzleisten mit Schrauben befestigt werden. Als
Schrauben
sind, soweit nicht an anderer Stelle abweichend
beschrieben, Torx-Sockelschrauben mit weißem Linsenkopf
zu verwenden.
Anschlüsse nicht ausreichend biege- oder verformbarer
Sockelleisten an runde Wände oder Rundstützen
sollen gänzlich ohne solche Profile ausgeführt werden,
soweit nicht an anderer Stelle abweichend
beschrieben. In diesen Fällen ist der Bodenbelag
oberflächenfertig sichttauglich mit umlaufend
gleichmäßig
breiter, korkgefüllter Randfuge auszuführen.
3.6 Fugen, Übergänge, Anschlüsse
Abschlüsse und Übergänge zu anderen Belägen sind,
soweit nicht an anderer Stelle abweichend
beschrieben, nach Wahl des AG mit Messing- oder
Edelstahlprofilen auszuführen.
3.8 Fertigstellung, Einpflege, Ingebrauchnahme
Fertigparkettbodenbeläge sind vom AN unmittelbar nach
Einbau regelmäßig mindestens vollflächig mit
stabilem, fugenverklebtem Abdeckpapier zu schützen,
wenn nicht eine sofortige Inbetriebnahme der
Flächen vereinbart wurde. Die Entfernung der
Schutzabdeckung samt Entsorgung zu einem Zeitpunkt nach
Aufforderung durch den AG ist Leistung des AN.
Alle Böden sind fertig oberflächenbehandelt und
ersteingepflegt vom AN an den AG zu übergeben, soweit
nicht anderweitig abweichend beschrieben. Weiterhin
übergibt der AN eine Pflegeanleitung an den AG und
lässt sich den Empfang der Pflegeanleitung durch den
AG schriftlich bestätigen.
Bei geölten Fußböden ist neben der Pfleganleitung 1
Liter des zur Oberflächenbehandlung verwendeten Öls
vom AN mit an den AG zu übergeben.
3.9 Rutschhemmung von Oberflächen
Die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung sind
auch für nicht gewerbliche Bereiche
mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen
benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr
als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum
benachbarten Bereich unterscheiden.
Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die
erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt,
teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor
Materialbestellung unaufgefordert mit.
Für barrierefreie Wohnungen gilt mindestens die
Rutschhemmungsklasse R10 als geschuldet.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Im Folgenden ein Auszug der relevanten Maßnahmen für
das Gewerk Parkettarbeiten,
die sich aus dem Denkmalschutz ergeben.
Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten
Gebäude CS 61
(siehe S. 7 ff, Denkmalschutzrechtliche
Maßnahmenbeschreibung, Stand
30.06.2019+10.1.20+3.4.20, Stand Tektur)
Der nachfolgende Maßnahmenkatalog detailliert die
baukonstruktiven Eingriffe in die
denkmalgeschützte Bausubstanz des Gebäudes zum
Zeitpunkt der Entwurfserstellung.
Einzelne Positionen können jedoch erst nach Vorliegen
einer Ausführungsplanung
teilweise erst bei Vorliegen von
Leistungsverzeichnissen und teilweise erst bei
Bauteilöffnungen im Zuge der Realisierung
konkretisiert werden. Soweit einzelne
Positionen aus vorgenannten Gründen hier nicht
ausreichend beschrieben werden
können, wird die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
nach detaillierter und abgestimmter
Ausführung zeitversetzt beantragt. Die Konkretisierung
dieser Positionen soll/kann dann
im Baugenehmigungsbescheid beauflagt werden.
(2) Schutzmaßnahmen für alle denkmalschutzrelevanten
Bauteile;
denkmalschutzrelevante Bauteile, die nicht temporär
ausgelagert werden können,
werden während der Realisierungsphase bauseits durch
Luftpolster-Schutzfolien und
Holzfaserplatten (z.B. Kastenfenster, historische
Türzargen, Bodenbeläge im
Eingangsbereich, hölzerne Treppenhauskonstruktionen
mit Geländer und Handläufen)
geschützt. Die Schutzmaßnahmen werden dauerhaft
gewartet und bei Erfordernis
vervollständigt.
(14) Mit Wohnumnutzung werden die
Bestandsgeschossdecken aus statischer,
bauphysikalischer und brandschutztechnischer Sicht mit
schalldämmenden
Abhangdecken und neuen Fußbodenkonstruktionen
(Heizestrich) optimiert.
Im Folgenden ein Auszug der relevanten Maßnahmen für
Übergang zu Fliesenbelägen in Bädern
In Bereichen mit angrenzenden Fliesenbelägen erfolgt
der
Belagsanschluss mit einer dauerelastischen Fuge.
Diese Fuge ist durch das Gewerk Fliesen herzustellen.
Der
Parkettleger hat bei der Verlegung auf die exakte Lage
und
Ausrichtung dieser Fuge zu achten, insbesondere auf
die Flucht
und Höhe der Parkettkante, sodass ein sauberer Übergang
gewährleistet ist. Die Koordination erfolgt im Rahmen
der
Ausführungsplanung bzw. gemeinsam mit der örtlichen
Bauleitung.
Übergang zu Werksteinbelägen in Treppenhäusern an
Wohnungseingangstüren
Die Betonwerksteinbeläge in den allgemeinen
Treppenhäusern
werden nach den Parkettarbeiten eingebaut. Der
Anschluss erfolgt
im Bereich der Wohnungseingangstüren.
Der Parkettleger hat die Verlegung auf die geplante
Lage der
späteren Türschwelle abzustimmen. Die Position der
Fuge ist in
Abhängigkeit der Türschlagrichtung auszuführen. Die
Fuge ist
durch das Gewerk Betonwerkstein herzustellen.
Putzarbeiten
Wandputzarbeiten werden vor Parkettarbeiten
fertiggestellt.
Malerarbeiten
Malerarbeiten erfolgen nach den Parkettarbeiten.
Übergang zu Fliesenbelägen in Bädern
Siehe Anlagenliste anbei
Siehe Anlagenliste anbei
10 Gebäudeteil A+B+C
10
Gebäudeteil A+B+C
10.10 Vor-/nachbereitende Arbeiten
10.10
Vor-/nachbereitende Arbeiten
10.20 Fertigparkett
10.20
Fertigparkett
10.30 Sonstiges
10.30
Sonstiges
10.40 Stundenlohnarbeiten
10.40
Stundenlohnarbeiten
20 Gebäudeteil D+E
20
Gebäudeteil D+E
20.10 Vor-/nachbereitende Arbeiten
20.10
Vor-/nachbereitende Arbeiten
20.20 Fertigparkett
20.20
Fertigparkett
20.30 Sonstiges
20.30
Sonstiges
20.40 Stundenlohnarbeiten
20.40
Stundenlohnarbeiten
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