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Gliederung GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV
Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen
Hinweis Bauablauf
Auflistung der Anlagen
Leistungsverzeichnis
Anlagen (gesondert)
Gliederung
Übersicht / Abkürzungen im LV Übersicht / Abkürzungen im LV
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen
h = Stunde,
d = Tag,
Wo = Woche,
Mt = Monat,
a = Jahr,
cm = Zentimeter,
cm2 = Quadratzentimeter,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
l = Liter,
St = Stück,
kg = Kilogramm,
t = Tonne,
mh = Meter x Stunde,
md = Meter x Tag,
mWo = Meter x Woche,
mMt = Meter x Monat,
ma = Meter x Jahr,
m2d = Quadratmeter x Tag,
m2Wo = Quadratmeter x Woche,
m2Mt = Quadratmeter x Monat,
m3d = Kubikmeter x Tag,
m3Wo = Kubikmeter x Woche,
m3Mt = Kubikmeter x Monat,
Sth = Stück x Stunde,
Std = Stück x Tag,
StWo = Stück x Woche,
StMt = Stück x Monat,
td = Tonne x Tag,
tWo = Tonne x Woche,
tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen 1. ALLGEMEIN
Bauvorhaben: Wohngebäude "CS61" im Jugendstilpark, Haar
Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr. 190 Jugendstilpark Haar liegende Bestandsgebäude CS 61 zu Wohnzwecken mit Erstellung von 80 Wohneinheiten, Anbau von Balkonen, Ausbau des Dachgeschosses sowie zugehöriger Außenanlagen
Gebäudeabmessungen:
Gesamtfassadenabwicklung ca. 605,00 m
Grundfläche ca. 3.715 m²
Wohnfläche ca. 7.855 m²
Traufhöhe: ca. 8,90-15 m
Firsthöhe Bestand: ca. 14,90- 18,90 m
Ausführungszeiten (gem. BZP Stand 31.7.25 V 10, siehe Anlage):
Gebäudeteil E Don 19.03.26 Die 28.04.26
Gebäudeteil A Mon 06.04.26 Don 14.05.26
Gebäudeteil D Don 25.06.26 Die 04.08.26
Gebäudeteil B Don 16.07.26 Die 25.08.26
Gebäudeteil C Mon 28.09.26 Don 05.11.26
1.1 Projektbeschreibung
Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück bilden die im Jugendstil errichteten denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu Wohnungen umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren sich in mehreren Bauabschnitten die Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in einem großen Park mit altem Baumbestand.
Konstruktion im Bestand
Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges, niedriges Kellergeschoss, Erdgeschoss als Hochparterre, Obergeschoss und ein überwiegend ausgebautes Dachgeschoss mit partiellen Spitzböden auf. Teile des Kellergeschosses (BT C und D) wurden im Zuge der Generalsanierung 1990 abgesenkt (ca. 150 cm) und als Therapiefläche genutzt. Die Außenwände des Kellergeschosses sind in massiver Bauweise (Stampfbeton) in einer Wandstärke von ca. 70 cm errichtet und in gleicher Art und Weise bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstungen geführt und in den so den Sockel der aufgehenden Wandflächen. Alle bauzeitlichen Innenwände sind ebenfalls im Stampfbeton oder in massiver Ziegelbauweise erstellt. Neuzeitliche Abtrennungen wurden überwiegend als Systemtrennwand in Metall oder Holz ausgeführt. Die Decke über Kellergeschoss besteht aus betoneirten Gewölbedecken mit Schlackefüllung und Estrichaufbau und einem Oberbelag (Linoleum/Fliese). Die lichten Höhen im bauzeitlichen Bereich betragen ca. 2,10 m über Oberkante Kellerfußboden; im Bereich der tiefergelegten Therapiefläche betragen die lichten Höhen ca. 3,00 m über Oberkante Kellerfußboden. Unter Betrachtung der bisherigen Nutzung als Lager für den Klinikbetrieb wurden im Bestand nur im Bereich der Therapieflächen Abdichtungsmaßnahmen ausgeführt.
Das Erdgeschoss - als Hochparterre - und das Obergeschoss sind in massivem Mauerwerksbau mit Putzauftrag errichtet. Bedingt durch Erweiterungen und Umbauten im Zuge der Krankenhausnutzung erfolgten erhebliche Eingriffe in die lastabtragende Struktur der Innenwände mit Einbau von zusätzlichen Beton-Stürzen /-Stützen und der weitere Ausbau mit nichttragenden Wänden in Trockenbaukonstruktionen. Die Geschossdecken bestehen analog der anderen Gebäude im Jugendstilpark aus Stahlsteindecken mit aufgebrachten Druckbeton und einem Linoleumbelag; einzelne Räume sind mit Parkettbelägen ausgestattet. In den beiden Regelgeschossen (EG und OG) wurden Abhangdecken zur Installationszwecken eingesetzt. Ob und wieweit statische Ertüchtigungen an den Geschossdecken im Zuge der Umbaumaßnahmen in den 1990er Jahren ausgeführt werden, ist nicht bekannt.
Das Dachgeschoss des Gebäudes CS 61 wurde in zimmermannsmäßiger Holzkonstruktion errichtet. Die bestehende, gewalmte Pfettendachstuhl-Kostnruktion wurde als statisch kombiniertes Hänge-/ Sprengwerk erstellt, um sämtliche Lasten auf die Außenwände abzutragen. Der somit stützenfreie über 6m hohe Dachraum ist im Bestand geprägt durch Binder, abgestrebte Stützen und Zangenkonstruktionen. Statische Zugkräfte an den Traufpfetten werden in den Binderachsen durch Flachstahl-Zugbänder, die auf der bestehenden Stahlsteindecke über 1. Obergeschoss )in Teilen sichtbar) aufliegen, aufgefangen. bestehende und nachträglich errichtete Gauben dienen der Belichtung und Belüftung der im Bestand teilausgebauten Dachgeschosse. Die bestehendeD achdeckung ist eine ziegelrote Biberschwanzdeckung mit Rundschnitt auf Lattung und Schalung. Die im Bestand vorhandenen Regenrinnen, Einlaufkessen, Fallleitungen und deren Zubehör sind handwerklich aus Kupfermetall gefertigt.
Fassaden
Die Fassaden gliedern sich in einen Sockel bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstungsunterkante und in die aufgehenden Wandflächen mit Unterkante der Dachtraufe. Der Sockel besteht aus einem gestockten Stampfbeton in Schalungsbau ohne weitere Oberflächenbehandlung und zeigte sich in Materialsichtigkeit des Stampfbetons, also in einem hellen Grauton. Die Fassadenfläche war originär putzsichtig als mehrlagiger Kalkputz mit regionaltypischer Oberflächenstruktur gestaltet; die Farbigkeit der Putzfläche entstand aus den verwendeten Zuschlagsstoffen und war hell mit sandfarben grau. Nur die graphisch gestalteten Schmuckelemente wurden durch Einarbeitung in die Putzfläche und einen Farbauftrag in ockergelb akzentuiert. Mit Modernisierung und Umnutzung des Gebäudes wurden die Fassaden neu gefasst und mit Silikat-Farben in einem weißen Ton gestrichen; hierbei wurde die ursprüngliche Farbigkeit und auch die Wirkung der Materialsichtigkeit aufgegeben.
Hauszugänge - Eingangssituationen - Treppenhaus
Das Gebäude wurde ursprünglich mit 6 Hauszugängen und anschließendem Treppenhäusern auf der nördlich gelegenen Straßenseite erschlossen. Die Anordnung der Treppenhäuser erfolgte jeweils an den Rändern der einzelnen Gebäudetrakte, sodass jeder der Gebäudetrakte über zwei Treppenhäuser verfügt. Weitere Hauszugänge in bauzeitlicher Ausführung befinden sich im Durchgang des Mitteltraktes (2 Stück) und auf der Süd-Ost-Fassade als Zugang zum Garten über das Treppenhaus 2 (Gebäudeteil A/B) bzw. 5 (Gebäudeteil D/E).
Die Treppenhäuser 1 (Gebäudeteil A) und 6 (Gebäudeteil E) befinden sich am Rande des Gebäudeensembles. Die Eingangsebene befindet sich um 2 massive Blockstufen höherversetzt gegenüber dem Straßenniveau. Über den Zugangsflur wird von hier mit einer fünfteiligen Stufenanlage aus Naturstein (Granit) das Erdgeschoss auf Hochparterre erschlossen.
Die Gebäudeteile A und E verfügen auf der Erschließungsseite über jeweils einen neuzeitlich eingefügten Nebeneingang.
Die Treppenhäuser 2 und 5 in den Übergangsbereichen der Gebäudeteile A/B bzw. D/E koppeln die jeweiligen Gebäudetrakte. Die beiden Treppenhäuser verfügen ebenfalls über einen Hauszugang zu den südöstlich gelegenen Gartenflächen.
Ziel der Maßnahme
Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes aus der Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 80 Wohnungen. Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten Areals mit samt seiner Außenanlagen unter Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und einem Dachgeschoss mit Spitzboden. Die nicht überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge. Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden, die über Treppen erschlossen werden. Für die Müllentsorgung werden vier überdachte Müllstationen hergestellt.
Die Wohnungen werden zukünftig über 12 Hauseingänge erschlossen, wovon zwei Zugänge direkt in die jeweilige Wohneinheit führen. Die weiteren Wohnungen werden über Treppenhäuser erschlossen, in denen teilweise Aufzüge vorhanden sind. Die beiden Treppenhäuser mit Zugang über den Gebäudeteil C sind barrierefrei nach BayBO §48. In diesem Gebäudeteil sind die barrierefreien Wohnungen angeordnet. Die Galerien innerhalb der Wohnungen 67 bis 70 sind nicht barrierefrei erreichbar.
Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden in einer Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG 8") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der Nachbarstraße "Alte Gärtnerei".
Baubeschreibung und Konstruktion (Auszug aus 20241018_Tragwerksplanung Entwurfsbericht.pdf)
Das Gebäude besteht aus fünf Baukörpern (Gebäudeteile A bis E), welche unmittelbar nebeneinander angeordnet sind, aber im Grundriss verspringen. In der Mitte des Gebäudeteils C verläuft die Symmetrieachse. Die einzelnen Gebäudeteile sind an den Berührungspunkten miteinander verbunden (Übergangsbereiche). Über alle Gebäudeteile hinweg beträgt die Gesamtlänge ca. 234 m und die Gebäudebreite ca. 37 m. Die maximale Höhe (First des Daches) über GOK liegt bei ca. 18,8 m.
Alle Gebäudeteile weisen im Bestand mindestens vier ausgebaute Geschosse auf (Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss). In Teilbereichen wurden oberhalb des Dachgeschosses Zwischendecken eingebaut, sodass Spitzbodenebenen vorhanden sind, die jedoch nicht für eine Kliniknutzung ausgebaut wurden.
In der Mitte des Gebäudeteils C befindet sich im Erdgeschoss ein öffentlicher Durchgang. Das Kellergeschoss sowie die Obergeschosse laufen in diesem Bereich durch.
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung zum denkmalgeschützten Gebäude CS 61
(Siehe S. 7 ff Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung Stand: 30.01.2019)
Die nachfolgende Maßnahmenbeschreibung erläutert zunächst die vorgesehene Umnutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken unter Entwurfsaspekten; sie wird so dann in dem weiter folgenden Maßnahmenkatalog hinsichtlich der baukonstruktiven Eingriffe konkretisiert.
Für die wohnwirtschaftlichen Grundrisse werden vier zusätzliche Hauszugänge (jeweils ein Zugang am Gebäudeteil A,B, D und E) an der nördlich gelegenen Straßen-Fassade zur Erschließung neuer Treppenhäuser (Kellergeschoss bis Spitzboden) mit vorgelagerten Treppenanlagen errichtet. Die beiden im bauzeitlichen Bestand vorhandenen Treppenhäuser an den außenliegenden Giebeln der Gebäudeteile A und E sowie die beiden bauzeitlichen Treppenhäuser im Gebäudeteil C werden erhalten; die beiden im Bestand vorhandenen, bauzeitlichen Treppenhäuser in den Übergangsbereichen der Gebäudeteile A/B bzw. D/E werden ebenfalls erhalten und mit Treppenläufen vom Dachgeschoss in die Spitzbodenebene erweitert.
Der überwiegende Teil der Wohnungen in den Regelgeschossen (EG und OG) erhält, der Lage im Haus entsprechend, neu eingezogene Loggien, neu zu errichtende Balkonanlagen (gesamt acht Stück) oder im Gartenbereich zugeordnete Terrassenflächen. Die zum Garten ausgerichteten, bauzeitlichen Loggien im Erdgeschoss, dreiteilig durch Rundbögen gefasst, werden gemäß Planung zu zwei Drittel mit Fensteranlagen geschlossen und den jeweiligen Wohnungen zugeordnet. Der mittlere Bereich dieser Loggien wird erhalten und mit einer Treppenanlage zum Garten nach historischen Analogien ausgestattet.
Die Loggien im Obergeschoss - zweiteilig (BT A + B) bzw. dreiteilig (BT D + E) durch Rundbögen gefasst - werden nach vergleichbaren Aufteilungen durch Fensteranlagen geschlossen oder als Loggia im Bestand erhalten. In der ersten Dachgeschossebene erfolgt der Einbau von neun Dachloggien als überdachte Aufenthaltsfläche im Freien.
Die in Teilen historischen Fensteranlagen (Holzkastenfenster mit Holzsprossen) werden in Abstimmung mit dem Bayrischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) bewertet und unter Beachtung eines Wärmeschutz-Konzeptes saniert und ertüchtigt. Neu zu errichtende Fenster und Fenstertüren werden im Zuge der Nutzungswandlung und in Abstimmung mit dem BLfD als Holz-Isolier-Glas-Elemente mit bauzeitlicher Profilausbildung der Außenansicht errichtet. Teilweise werden die hier vorliegenden Fenster-und Ziergitter bauseits aus- und wiedereingebaut, sodass der AN die Aufarbeitung vornehmen kann (Ausweisung in gesonderter Position)
Die Aufarbeitung der Fassaden und des steil aufstehenden Daches wird nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und in enger Abstimmung mit dem BLfD unter Berücksichtigung eines noch zu erstellenden restauratorischen Farbgutachtens ausgeführt. Die Sanierung der Wand- und Deckenbeschichtungen in den Bestandstreppenhäusern zur Farbfassung und ornamentalen Gestaltung wird gleichermaßen anhand der Erkenntnisse des restauratorischen Gutachtens erfolgen. Die Aufarbeitung aller bauzeitlichen Ausstattungen der Treppenhäuser (Bodenbeläge, Treppenkonstruktion, Geländer, Handläufe, Ziergitter etc.) wird in enger Abstimmung mit dem BLfD ausgeführt.
Die allgemeinen Ziele der Sanierung sind erstrangig der Substanzerhalt und eine optische Qualität, die dem denkmalgeschützten Haus gerecht werden. Die Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz des Gebäudes erfolgen nach Angaben der Tragwerksplaner unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Bedingungen (Wärme/Schall/Feuchte) sowie sämtlicher bautechnischer Regelwerke und den Vorgaben des BLfD. Sämtliche haustechnische Anlagen werden erneuert. Das Einfügen modern gestalteter Funktionalbereiche wie Bad und Küche sowie die Modernisierung aller haustechnischen Installationen erfolgt nach aktuellen technischen Standards.
1.2 Baustelle
Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen.
Für die am Bau beteiligten Firmen wird in begrenztem Umfang im Bereich der Grünflächen um das Gebäude Fläche als Lager und Stellplatz bereit gehalten.
Zugänglichkeit
Die Baustelle ist über die innenliegenden Bestandstreppenhäuser zugänglich.
Wetterschutz
Als Wetterschutz wird das Bestandsdach abschnittsweise erneuert und somit das eindringen von Wasser vermieden.
1.3 Bauleistungen
Fliesen- und Plattenarbeiten
1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse
Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend über die örtlichen Verhältnisse informieren. Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich.
Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten:
Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung. Besonders zu schützende denkmalrelevante angrenzende Bereiche. Schutzmaßnahmen für angrenzende Bauteile sind, sofern nicht anders beschrieben, in den Positionen mit einzukalkulieren.
Bereiche mit hohen denkmalpflegerischen Auflagen sind zu beachten: u.a.Treppenhäuser sind zu schützen, Bestandsboden Loggien (Leistung AN Abbrucharbeiten)
Zugangstreppen /-rampen zum Gebäude (außen), Höhendifferenz zu überwinden.
umgebende Bestandsbäume im Straßenraum.
Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück sind nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten möglich. Es steht jedoch nicht ausreichend Lagerfläche zur Verfügung, ggf. muss just-in-time Verfahren angewandt werden.
Die Anmietung öffentlicher Flächen für die Ausführung und eigene Baustelleneinrichtung ist vollständig Sache des AN. Hiermit in Verbindung stehende Kosten und Gebühren trägt der AN. Hinweis: Der Wendekreis am Max-Mannheimer-Ring, nördlich des Gebäudeteils C ist eine öffentliche Verkehrsfläche!
Sofern für die Ausführung der eigenen Leistung, inklusive der Baustelleneinrichtung, temporäre Verkehrseinrichtungen, Straßensperrungen o.ä. erforderlich werden, sind diese Maßnahmen eigenverantwortlich durch den AN zu organisieren und umzusetzen. Hiermit in Verbindung stehende Kosten und Gebühren trägt der AN.
Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend einzuhalten.Punktlast maximal 1,0 kN (100 kg). Aufstandsfläche hierfür größer 30 cm x 30 cm, sodass die Punktlast bei den Stahlsteindecken nur auf den Betonrippen steht und nicht auf dem Ziegel. Bei Bedarf muss eine entsprechende Lastverteilung vorgesehen werden.
Sicherungsmaßnahmen gegen herabfallende Bau -Abbruchteile sind in ausreichendem Maß vorzunehmen und sofern nicht anders beschrieben in den Positionen mit einzukalkulieren.
Sämtlicher Mehraufwand hinsichtlich der Länge von Abtransport- Transport- und Förderwegen (auch besondere Leistungen gem. VOB), ist in die EPs der Positionen einzukalkulieren. Eine Nutzung von Aufzügen oder anderen mechanischen Förderhilfen kann nicht zugesichert werden. Die Kalkulation hat grundsätzlich von Handtransport auszugehen.
Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren.
1.5 Hinweis zur baurechtlichen Dokumentation
Grundsätzlich ist die baurechtlich notwendige Dokumentation erforderlich. Siehe auch Anlagen: "Baurechtlich notwendige Dokumentation". Zudem besteht eine erhöhte Anforderungen an die Dokumentation bei denkmalgeschützen Bauteilen (siehe gesonderte Position).
Die Arbeiten sind i.d.R. nach DIN 4102-4 Stand 2016-05 auszuführen. In Einzelfällen ist der Entwurf Stand 2023-04 maßgebend. In der Planung wurden bereits Abweichungen nach Art. 81a BayBO berücksichtigt und entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigungen erarbeitet.
Die Arbeiten haben entsprechend der ausgearbeiteten Leitdetails zu erfolgen. Ist die Ausführung an mancher Stelle nicht wie geplant möglich, sind entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigungen (nicht wesentliche Abweichung) zu formulieren und mit der Abgabe der Übereinstimmungserklärung zu dokumentieren.
1.6 Gerüste
Das Aufbauen, Abbauen und Umbauen sowie die Vorhaltung aller (außer Fassadengerüste) gem. der eigenen Planung des AN notwendigen Gerüste für die Durchführung seiner eigenen Leistungen innerhalb des Gebäudes wird nicht gesondert vergütet. Der Aufwand hierfür soll in die EPs der Positionen miteinkalkuliert werden.
1.7 Hinweis zur Verfügungsstellung von Planungsunterlagen
Der wechselseitige Austausch der Planungsunterlagen zwischen allen am Bau Beteiligten wird über eine Internet-gestützte Planungsplattform erfolgen. Die Teilnahme hieran ist auch für den Auftragnehmer verbindlich. Der AN ist verpflichtet, die für seine Leistungserbringung erforderliche Planungen und sonstigen Unterlagen sich unaufgefordert und jedenfalls nach Erhalt einer automatisierten Nachricht über die Einstellung neuer Unterlagen von dieser Planungsplattform herunterzuladen und sich diese, soweit für Ihn erforderlich auch in Papierform auszudrucken.
Der AG und seine Erfüllungsgehilfen stellen keinerlei Unterlagen in Papierform dem AN zu Verfügung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeteiligte BauherrPHOENIX Das Domizil Haar 1 GmbH
Königstrasse 5
70173 Stuttgart
ProjektsteuerungSeitz + Müller
Projektmanagement GmbH
Helmut-A.-Müller-Straße 1
82152 Planegg
Enwurfs- und
AusführungsplanungSIIN GmbH
Senefelderstrasse 26
70176 Stuttgart
TragwerksplanungAJG Ingenieure GmbH
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
BauphysikGN Bauphysik Finkenberger +
Kollegen Ingenieurgesellschaft mbHBahnhofstraße 27,
70372 Stuttgart
BrandschutzSinfiro GmbH & Co. KG
Herzogspitalstraße 24,
80331 München
BaugrundSmoltczyk & Partner GmbH
Untere Waldplätze 14
70569 Stuttgart
Objektüberwachung igb - Ingenieurgesellschaft Burgert mbH
Plinganserstraße 150
81369 München
Projektbeteiligte
Besondere Vertragsbedingungen 2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Angebot
1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden.
1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben, z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und Pläne sind verbindlich.
1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart.
1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben des Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben. Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen.
1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse (Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind, kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung sowie dem Austausch verschiedener beim Auftraggeber standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs- und Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen.
1.6 Ansonsten stellen etwaige in Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene und im Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard dar.
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV Fliesen-/Plattenarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Fliesen-/Plattenarbeiten
1Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18352 Fliesen-/Plattenarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
AKQR: Arbeitskreis Qualitätssicherung Rüttelbeläge Säurefliesner-Vereinigung e. V.,
BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V.,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
Fachverband Fliesen und Naturstein e. V.,
GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V.,
GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,
Interessengemeinschaft Rüttelböden,
ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei,
IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
2Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AG Fliesenpläne zur Verfügung stellt, sind diese vom AN auf Maßhaltigkeit und Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Baukörper zu prüfen und ggf. vom AN rechtzeitig vor Leistungserbringung zu überarbeiten. Überarbeitete Pläne sind dem AG vom AN rechtzeitig vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen.
Wenn Sockelplatten aus Bodenfliesen geschnitten werden, führt der AN einen Untergrundausgleich derart aus, dass der Fliesensockel bündig und plan zum Wandfliesenbelag liegt.
Werden Fliesenbeläge in gewerblich genutzte Bereiche eingebaut, erkundigt sich der AN unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn beim AG nach der Art der vorgesehenen Geräte für die Fliesenbelagsreinigung und bei Wasserhochdruckstrahlgeräten nach den zu erwartenden Reinigungsdrücken. Sofern die geplanten und beschriebenen Fugenmaterialien für diese Reinigungsarten oder -drücke nicht tauglich sind, meldet der AN unverzüglich Bedenken gegen die Ausführung an.
Der Einbau von Bodenfliesen und -platten soll auch in privat, bzw. zu Wohnzwecken genutzten Räumen gemäß den nutzungsabhängigen Vorgaben der DGUV zu Rutschhemmung und Rutschhemmung in nassbelasteten Barfußbereichen erfolgen. Der AN prüft unaufgefordert unmittelbar nach Auftragserteilung, jedoch reichtzeitig vor Materialdisposition, ob das vom AG ausgewählte Fliesenmaterial die entsprechenden Anforderungen der DGUV an die Rutschhemmung erfüllt. Ist dies nicht der Fall, meldet der AN dem AG gegenüber unverzüglich diesbezügliche Bedenken an.
Häufig sind bereits Rutschhemmungen von Fliesen innerhalb kürzester 'Zeit durch ungeeignete Reinigungsmaßnahmen zerstört worden, Fugenmassen durch Hochdruckwasserstrahl herausgespült und Abdichtungen durch ungeeignete Reinigungsmittel angegriffen worden. Daher sind die Herstellerhinweise zu Pflege und Wartung und den hierfür geeigneten Pflegemitteln, Reinigungsmitteln und -werkzeugen vom AN in gesonderter Unterlage einmal 14 Tage nach Beauftragung und ein weiteres Mal zur Schlussrechnungslegung nachvollziehbar, schriftlich und gegen Quittung an den AG zu übergeben.
2.1Einfache Montageplanung: Verlegerichtungspläne
Soweit nicht vom AG vorgegeben, werden bei allen Wandbelägen mit einer Kantenlänge von > 5 cm vom AN rechtzeitig vor der Ausführung Verlegerichtungspläne erstellt und dem AG zur Freigabe überlassen. Hierbei sind Installationsgegenstände nach Möglichkeit auf Fliesenmitte oder Fliesenkreuz zu planen, die Verlegerichtungen und Verlegestart sind darzustellen. In die Verlegerichtungspläne sind alle Ausstattungsgegenstände wie Spiegel, Leuchten, Türen usw. einzubeziehen.
3Ausführung und Konstruktion
3.1Allgemeine Hinweise
Innerhalb einer zusammenhängenden Fläche ist der Einbau von Fliesen aus verschiedenen Chargen grundsätzlich nicht zulässig. Der AG ist vorher darauf hinzuweisen, wenn dies aus produkttechnischen Gründen nicht zu vermeiden ist und dadurch leichte Unterschiede in Struktur und Farbe entstehen können. Vor Ausführung hat der AN unbedingt eine Zustimmung des AG hierzu einzuholen.
Es ist davon auszugehen, dass die Verlegung der Bodenbeläge nicht in einem Zuge erfolgen kann, sondern sich nach dem Baufortschritt, der Baustellenlogistik oder der Belegungsreihenfolge von Mietflächen zu richten hat.
Türzargenhohe Bekleidungen und Bekleidungen mit der Höhenangabe 2,00 m oder 2,13 m sind abweichend von den Höhenangaben stets bis Oberkante des Zargenspiegels der fertig eingebauten Türzarge zu führen.
Bodenfliesen sind grundsätzlich höhengleich mit angrenzenden Bodenbelägen auszuführen, soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben.
Nach dem Verlegen sind die fertig verlegten Bereiche durch wirksame Absperrungen bis zur Begehbarkeit zu schützen.
3.2Untergrund, Vorbereitung
Bei Bekleidungen aus Platten in Feucht- bzw. Nassräumen ist die Abdichtung als Verbundabdichtung auszuführen.
Scheinfugen im Estrich sind vom AN vor Ausführung der Fliesenarbeiten mit Kunstharz kraftschlüssig zu vergießen, bei Erfordernis zu vernadeln.
3.3Abdichtung
Der AN überprüft vor Ausführungsbeginn unaufgefordert die Anforderungen an erforderliche Abdichtungen in Bezug auf:
Eignung des Untergrunds samt Putzprofilen
Wasserbeanspruchungsklasse,
Rissklasse,
Rissüberbrückungsklasse,
sowie bei Fugen auf die Verformungsklassen.
AG-seitige Angaben zu Art und Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind vom AN auf Grundlage des aktuellen Normungsstandes zu prüfen oder, soweit nicht vorhanden, selbstständig zu erarbeiten.
Soweit Durchdringungen durch den Fußboden einschließlich der Abklebung erforderlich sind, werden grundsätzlich für alle Durchführungen Futterrohre mit Flanschen verwendet, die in die Dichtung einbinden. Für Futterrohre sind ausschließlich nichtrostende Materialien zulässig. Der Zwischenraum zwischen Futterrohren und Leitungen bzw. Kabeln wird mit Schrumpf-Schlauchdichtungen verschlossen. Futterrohre sollen mindestens 15 cm über OK Fliesen hinausstehen.
Übergänge von Böden zu Wänden sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Soweit Abdichtungen oberhalb schwimmender Estrichen ausgeführt werden, ist zur Aufnahme der zu erwartenden Bewegungen ein 40 mm breiter Randstreifen aus herausnehmbarer Mineralwolle herzustellen, in den die Abdichtung im Übergangsbereich Wand-Boden schlaufenförmig vertieft eingearbeitet werden kann.
Abdichtungsdurchdringende Rohrführungen im Bereich von Fußboden- und Deckendurchbrüchen sind rechtzeitig vor Ausführung der Abdichtungen mit geraden Kanten einzuschalen und mit Estrich zu verfüllen, um die Abdichtung auch im Bereich der Rohre ordnungsgemäß aufbringen zu können.
Armaturen im Dusch- und Badewannenbereich sind stets mit Dichtmanschetten in die Flächenabdichtung einzuarbeiten, eine Anarbeitung der Rohrstutzen mit dauerelastischer Fugendichtmasse ist nicht ausreichend!
Fliesenbeläge in Türlaibungen sind gemäß Vorgabe der DIN 18534 in ein zum abgedichteten Raum hin geneigtes Gefälle zu legen, sodass Oberflächenwasser in den angedichteten Raum zurückfließt, bzw. eine "Abdichtungsaufkantung" des Fußbodens im abgedichteten Raum entsteht.
Zwischen Fliesen und Duschtassen ist ein ausreichender Abstand von ca. 4 mm - 5 mm für ausreichende Flankenhaftung der Dichtstofffugen erforderlich. Vor dem Einbau der Silikonfuge ist eine Füllschnur als Unterbau einzulegen.
An aufgehenden Bauteilen, auf die Wasser einwirkt, ist die Abdichtungsschicht mindestens 20 cm über die Wasserentnahmestelle bzw. über die Höhe des zu erwartenden Spritzwasserbereichs hochzuführen.
3.4Verlegung
Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sind die Fugen entsprechend durchlaufend Wand-Boden-Wand vorzusehen. Die horizontale Aufteilung des Wandfliesenbelags soll so erfolgen, dass im Duschbereich oberhalb der Duschwanne mit einer Fliese in Mindeshöhe 20 cm begonnen wird, da ansonsten die Gefahr besteht, dass sich schon bei geringen Duschwannenbewegungen die unterste Fliesenreihe ablösen kann.
Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden. Passstücke sind stets am äußeren Rand, nicht in der Mitte von Flächen, anzuordnen.
Bodenflächen vor Wänden ohne Wandfliesenbelag erhalten einen Fliesensockel aus dem Material der Bodenfliesen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Sofern Sockelfliesen aus dem Herstellerprogramm der Bodenfliesen erhältlich sind, sind diese zu verwenden. Nur wenn spezielle Sockelfliesen nicht erhältlich sind oder die Bodenfliesen glasierte Kanten aufweisen, können Bodenfliesen zu Sockelfliesen geschnitten werden. Sockelfliesen sind oberseitig im Bereich des Klebebetts mit Fliesenmörtel zu verstreichen, eine dauerelastische Versiegelung ist hier nicht zulässig.
Bei Verlegung kalibrierter Platten mit Haarfuge sind Überzähne bei Formaten bis zu 65 cm Kantenlänge lediglich bis zu 1 mm Höhe zulässig.
3.5Abschlüsse, Kanten
Sofern das vom AG ausgewählte Fliesenmaterial glasierte Kanten enthält, sind diese als Außenecken zu verwenden, soweit nicht abweichend etwas anderslautend beschrieben ist.
Sind keine glasierten Außenecken für die ausgewählten Fliesen verfügbar, sollen Edelstahl-Abschlussprofile an allen stoßgefährdeten Außenecken von Fliesenbelägen zur Ausführung gelangen (= Regelausführung).
In nicht stoßgefährdeten Bereichen sind die Außenecken kalibrierter Fliesen mit einer Kantenlänge > 20 cm auf Gehrung mit Haarfuge anzusetzen.
Kunststoffprofile sind als Außenecken nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung gefordert werden.
3.6Bodeneinläufe und Rinnen
Für Bodeneinläufe sind systemgerechte Dichtmanschetten zu verwenden oder sie sind mit Klebeflansch einzubauen. Ist ein Anschluss für den Potenzialausgleich vorgesehen, muss dieser vom Elektrofachbetrieb angeschlossen werden.
Dichtmanschetten und -flansche von Bodeneinläufen sind so weit in den Estrich einzulassen, dass es durch die Materialstärke dieser Bauteile nicht zu Aufdickungen im Bereich um die Einläufe kommt, und die beabsichtigte Gefällebildung pfützenfrei erfolgt.
Das zeitversetzte Einmörteln bauseitig eingebauter Bodeneinläufe und -rinnen in einer Position zur Einhaltung des Fliesenrasters und nach gefällebedingter Höhenerfordernis ist Leistung des AN.
3.7Material, Güte, Nutzungsqualität
Die Fliesenart/das Fliesenmaterial, deren Oberfläche und Kantenlänge sind mit dem AG abzustimmen. Nicht maßhaltige Fliesen sind auszusondern, ebenso unebene Fliesen.
Kleber für den Innenbereich muss mindestens den Klassen C2S1 nach DIN EN 12004 entsprechen. Für Verlegung im Außenbereich und auf Untergründen, die Bewegungen oder Risse erwarten lassen, ist Fliesenkleber der Klasse C2S2 einzusetzen.
3.8Einbauten, Einbauteile, Spiegel
Übergänge zu anderen Belägen sind, nach Wahl des AG, mit Edelstahl- oder Messingtrennschienen abzutrennen. Die Trennschienen sind mittig unter dem Türblatt anzuordnen. Insoweit erkundigt sich der AN eigenverantwortlich und rechtzeitig vor Ausführung beim AG über die Schlagrichtung der Türen.
Grundsätzlich sind Schachtabdeckungen mit dem gleichen Material wie der angrenzende Fliesenbelag auszuführen. Die Fugenbilder benachbarter Bereiche sollen auch in mit Fliesen belegten Revisionsrahmen durchlaufen.
Zu den Leistungen des AN gehört das An- und Einarbeiten aller Installationseinrichtungen.
3.10Fliesenbeläge unterhalb von Türen
Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG abfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Fliesenfugen in den Türlaibungen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen und dauerelastisch zu versiegeln.
3.11Dauerelastische Versiegelung
Als Fugenfüllstoffe sind ausschließlich dauerelastische Fugenversiegelungsstoffe mit einem zulässigen Gesamtverformungsmaß (ZGV) von 25 % oder besser einzusetzen.
Soweit beim AN keine positiven Erfahrungen aus der Kombination des jeweiligen dauerelastischen Fugenfüllmaterials mit den zum Einsatz gelangenden Oberbelägen vorliegen, legt der AN unmittelbar nach Auftragserhalt unaufgefordert Materialkombinationsproben aus Fugenfüllmaterial und Oberbelägen an, um rechtzeitig vor der Ausführung der dauerelastischen Verfugung auf der Baustelle Erkenntnisse über Materialunverträglichkeiten oder -verfärbungen zu erhalten. Der AN übergibt diese Materialkombinationsproben vor Ausführung der dauerelastischen Verfugungsarbeiten an den AG.
3.12Rutschhemmung von Oberflächen
Die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden.
Für alle Bereiche planmäßiger Nässebeaufschlagung, mit Ausnahme dauerhaft im Wasser liegender Bereiche (bspw. Schwimmbeckenbereiche unter Wasseroberfläche), sind beide Rutschhemmungsanforderungen (trocken nach DGUV 108-003 und nass nach DGUV 207-006) zu berücksichtigen.
Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit und meldet Bedenken gegen die Ausführung an.
Soweit keine Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung.
3.13Sonstiges
Nach Abschluss der Verlegearbeiten müssen Zementreste und Zementschleier entfernt werden. Hierbei sind salzsäurefreie Mittel zu verwenden, die jedoch den Zementschleier vollständig entfernen müssen.
ZTV Fliesen-/Plattenarbeiten
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS61 Im Folgenden ein Auszug der relevanten Maßnahmen für das Gewerk Fliesen- und Plattenarbeiten, die sich aus dem Denkmalschutz ergeben.
Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten Gebäude CS 61
(siehe S. 7 ff, Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung, Stand 30.06.2019+10.1.20+3.4.20, Stand Tektur)
Der nachfolgende Maßnahmenkatalog detailliert die baukonstruktiven Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz des Gebäudes zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung. Einzelne Positionen können jedoch erst nach Vorliegen einer Ausführungsplanung - teilweise erst bei Vorliegen von Leistungsverzeichnissen und teilweise erst bei Bauteilöffnungen im Zuge der Realisierung - konkretisiert werden. Soweit einzelne Positionen aus vorgenannten Gründen hier nicht ausreichend beschrieben werden können, wird die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach detaillierter und abgestimmter Ausführung zeitversetzt beantragt. Die Konkretisierung dieser Positionen soll/kann dann im Baugenehmigungsbescheid beauflagt werden.
(14) Mit Wohnumnutzung werden die Bestandsgeschossdecken aus statischer, bauphysikalischer
und brandschutztechnischer Sicht mit schalldämmenden Abhangdecken und neuen
Fußbodenkonstruktionen (Heizestrich) optimiert.
Der Aufbau der neuen Fußbodenkonstruktion erfolgt unmittelbar und nur durch eine Trennlage separiert auf den Bestands-Fußbodenkonstruktionen nach angefügtem Leitdetail des Gebäudes CS 63 (Anlage 1).
dieses Leitdetail findet ebenfalls Anwendung am Gebäude CS 61 und wird in der weiteren Ausführungsplanung an das Gebäude angepasst.
(16) Zur Erreichung des Mindestwärmeschutzes wird an den Außenwänden der Innenputz abgebrochen und zur fachgerechten, hohlraumfreien Montage einer reversiblen Innendämmung mit bis zu 6 cm starken Calcium-Silikat-Platten neu aufgetragen. Aus hygienischen Gründen (Kliniknutzung mit nachweislichen Desinfektionen der Patientenräume mit heute nicht mehr zugelassenen toxischen Inhaltsmitteln) erfolgt der Abbruch des Innenputzes an den Bestandsinnenwänden und der Neuauftrag eines neuen Innenputzes in unterschiedlichen Qualitäten
(17) Mit Wohnumnutzung des Gebäudes werden alle - auch bauzeitliche - haustechnischenInstallationen (Elektroinstallation, Heizungs- und Sanitärinstallation, Fernwärme) gegen neue, dem aktuellen technischen Standard entsprechend, ausgetauscht; neue Hausanschluss- und Technikräume werden im Kellergeschoss erstellt.
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS61
Schnittstellen Gefälleestrich in Duschen
Einbau des Gefälleestrichs in den Duschen durch den AN.
Herstellung der TSD, Randdämmstreifen und Trennlage bauseits (durch Estrichleger).
Sanitärinstallationen
Fertige und druckgeprüfte Leitungs- und Ablaufinstallation vor Fliesenverlegung.
Bereitstellung der Montageschablonen oder Einbauteile für Unterputzarmaturen.
Einbau, Abdichtung und Ausrichtung von Duschrinnen durch AN.
Elektroinstallationen
Lage von Schalterdosen und elektrischen Einbauten in den Fliesenflächen.
Belagswechsel unter Türen
Parkettleger verlegt den Parkettboden bis zur Türblattunterseite.
Fliesenleger führt anschließend die Fliesenverlegung aus, mit Einbau des Abschlussprofils und Ausbildung einer dauerelastischen Fuge im Bereich des Belagswechsels.
Putzarbeiten
Wandputzarbeiten werden vor Verlegung der Fliesen fertiggestellt.
Malerarbeiten
Malerarbeiten erfolgen nach Einbau der Fliesen.
Schnittstellen
Auflistung der Anlagen Siehe Anlagenliste anbei
Auflistung der Anlagen
10 Gebäudeteil A+B+C
10
Gebäudeteil A+B+C
10.10 Vor-/nachbereitende Arbeiten
10.10
Vor-/nachbereitende Arbeiten
10.20 Estrich und Abdichtung
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Estrich und Abdichtung
10.30 Fliesen
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Fliesen
10.40 Profile, Fugen
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Profile, Fugen
10.50 Stundenlohnarbeiten
10.50
Stundenlohnarbeiten
20 Gebäudeteil D+E
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Gebäudeteil D+E
20.10 Vor-/nachbereitende Arbeiten
20.10
Vor-/nachbereitende Arbeiten
20.20 Estrich und Abdichtung
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Estrich und Abdichtung
20.30 Fliesen
20.30
Fliesen
20.40 Profile, Fugen
20.40
Profile, Fugen
20.50 Stundenlohnarbeiten
20.50
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