Estricharbeiten
DAS DOMIZIL Haar
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Gliederung GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG Übersicht / Abkürzungen im LV Allgemeine Vorbemerkungen Besondere Vertragsbedingungen ZTV Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen Hinweis Bauablauf Auflistung der Anlagen Leistungsverzeichnis Anlagen (gesondert)
Gliederung
Übersicht / Abkürzungen im LV Übersicht / Abkürzungen im LV Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, a = Jahr, cm = Zentimeter, cm2 = Quadratzentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, l = Liter, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, mh = Meter x Stunde, md = Meter x Tag, mWo = Meter x Woche, mMt = Meter x Monat, ma = Meter x Jahr, m2d = Quadratmeter x Tag, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, m3d = Kubikmeter x Tag, m3Wo = Kubikmeter x Woche, m3Mt = Kubikmeter x Monat, Sth = Stück x Stunde, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat, td = Tonne x Tag, tWo = Tonne x Woche, tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen 1. ALLGEMEIN Bauvorhaben: Wohngebäude "CS61" im Jugendstilpark, Haar Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr. 190 Jugendstilpark Haar liegende Bestandsgebäude CS 61 zu Wohnzwecken mit Erstellung von 80 Wohneinheiten, Anbau von Balkonen, Ausbau des Dachgeschosses sowie zugehöriger Außenanlagen Gebäudeabmessungen: Gesamtfassadenabwicklung ca. 605,00 m Grundfläche ca. 3.715 m² Wohnfläche ca. 7.855 m² Traufhöhe: ca. 8,90-15 m Firsthöhe Bestand: ca. 14,90- 18,90 m Ausführungszeiten (gem. BZP Stand 31.7.25 V 10, siehe Anlage): Gebäudeteil E Mon 01.12.25 Mit 01.04.26 Gebäudeteil A Don 04.12.25 Fre 17.04.26 Gebäudeteil D Die 24.03.26 Mit 08.07.26 Gebäudeteil B Die 14.04.26 Mit 29.07.26 Gebäudeteil C Mit 24.06.26 Mit 07.10.26 1.1 Projektbeschreibung Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück bilden die im Jugendstil errichteten denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu Wohnungen umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren sich in mehreren Bauabschnitten die Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in einem großen Park mit altem Baumbestand. Konstruktion im Bestand Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges, niedriges Kellergeschoss, Erdgeschoss als Hochparterre, Obergeschoss und ein überwiegend ausgebautes Dachgeschoss mit partiellen Spitzböden auf. Teile des Kellergeschosses (BT C und D) wurden im Zuge der Generalsanierung 1990 abgesenkt (ca. 150 cm) und als Therapiefläche genutzt. Die Außenwände des Kellergeschosses sind in massiver Bauweise (Stampfbeton) in einer Wandstärke von ca. 70 cm errichtet und in gleicher Art und Weise bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstungen geführt und in den so den Sockel der aufgehenden Wandflächen. Alle bauzeitlichen Innenwände sind ebenfalls im Stampfbeton oder in massiver Ziegelbauweise erstellt. Neuzeitliche Abtrennungen wurden überwiegend als Systemtrennwand in Metall oder Holz ausgeführt. Die Decke über Kellergeschoss besteht aus betoneirten Gewölbedecken mit Schlackefüllung und Estrichaufbau und einem Oberbelag (Linoleum/Fliese). Die lichten Höhen im bauzeitlichen Bereich betragen ca. 2,10 m über Oberkante Kellerfußboden; im Bereich der tiefergelegten Therapiefläche betragen die lichten Höhen ca. 3,00 m über Oberkante Kellerfußboden. Unter Betrachtung der bisherigen Nutzung als Lager für den Klinikbetrieb wurden im Bestand nur im Bereich der Therapieflächen Abdichtungsmaßnahmen ausgeführt. Das Erdgeschoss - als Hochparterre - und das Obergeschoss sind in massivem Mauerwerksbau mit Putzauftrag errichtet. Bedingt durch Erweiterungen und Umbauten im Zuge der Krankenhausnutzung erfolgten erhebliche Eingriffe in die lastabtragende Struktur der Innenwände mit Einbau von zusätzlichen Beton-Stürzen /-Stützen und der weitere Ausbau mit nichttragenden Wänden in Trockenbaukonstruktionen. Die Geschossdecken bestehen analog der anderen Gebäude im Jugendstilpark aus Stahlsteindecken mit aufgebrachten Druckbeton und einem Linoleumbelag; einzelne Räume sind mit Parkettbelägen ausgestattet. In den beiden Regelgeschossen (EG und OG) wurden Abhangdecken zur Installationszwecken eingesetzt. Ob und wieweit statische Ertüchtigungen an den Geschossdecken im Zuge der Umbaumaßnahmen in den 1990er Jahren ausgeführt werden, ist nicht bekannt. Das Dachgeschoss des Gebäudes CS 61 wurde in zimmermannsmäßiger Holzkonstruktion errichtet. Die bestehende, gewalmte Pfettendachstuhl-Kostnruktion wurde als statisch kombiniertes Hänge-/ Sprengwerk erstellt, um sämtliche Lasten auf die Außenwände abzutragen. Der somit stützenfreie über 6m hohe Dachraum ist im Bestand geprägt durch Binder, abgestrebte Stützen und Zangenkonstruktionen. Statische Zugkräfte an den Traufpfetten werden in den Binderachsen durch Flachstahl-Zugbänder, die auf der bestehenden Stahlsteindecke über 1. Obergeschoss )in Teilen sichtbar) aufliegen, aufgefangen. bestehende und nachträglich errichtete Gauben dienen der Belichtung und Belüftung der im Bestand teilausgebauten Dachgeschosse. Die bestehendeD achdeckung ist eine ziegelrote Biberschwanzdeckung mit Rundschnitt auf Lattung und Schalung. Die im Bestand vorhandenen Regenrinnen, Einlaufkessen, Fallleitungen und deren Zubehör sind handwerklich aus Kupfermetall gefertigt. Fassaden Die Fassaden gliedern sich in einen Sockel bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstungsunterkante und in die aufgehenden Wandflächen mit Unterkante der Dachtraufe. Der Sockel besteht aus einem gestockten Stampfbeton in Schalungsbau ohne weitere Oberflächenbehandlung und zeigte sich in Materialsichtigkeit des Stampfbetons, also in einem hellen Grauton. Die Fassadenfläche war originär putzsichtig als mehrlagiger Kalkputz mit regionaltypischer Oberflächenstruktur gestaltet; die Farbigkeit der Putzfläche entstand aus den verwendeten Zuschlagsstoffen und war hell mit sandfarben grau. Nur die graphisch gestalteten Schmuckelemente wurden durch Einarbeitung in die Putzfläche und einen Farbauftrag in ockergelb akzentuiert. Mit Modernisierung und Umnutzung des Gebäudes wurden die Fassaden neu gefasst und mit Silikat-Farben in einem weißen Ton gestrichen; hierbei wurde die ursprüngliche Farbigkeit und auch die Wirkung der Materialsichtigkeit aufgegeben. Hauszugänge - Eingangssituationen - Treppenhaus Das Gebäude wurde ursprünglich mit 6 Hauszugängen und anschließendem Treppenhäusern auf der nördlich gelegenen Straßenseite erschlossen. Die Anordnung der Treppenhäuser erfolgte jeweils an den Rändern der einzelnen Gebäudetrakte, sodass jeder der Gebäudetrakte über zwei Treppenhäuser verfügt. Weitere Hauszugänge in bauzeitlicher Ausführung befinden sich im Durchgang des Mitteltraktes (2 Stück) und auf der Süd-Ost-Fassade als Zugang zum Garten über das Treppenhaus 2 (Gebäudeteil A/B) bzw. 5 (Gebäudeteil D/E). Die Treppenhäuser 1 (Gebäudeteil A) und 6 (Gebäudeteil E) befinden sich am Rande des Gebäudeensembles. Die Eingangsebene befindet sich um 2 massive Blockstufen höherversetzt gegenüber dem Straßenniveau. Über den Zugangsflur wird von hier mit einer fünfteiligen Stufenanlage  aus Naturstein (Granit) das Erdgeschoss auf Hochparterre erschlossen. Die Gebäudeteile A und E verfügen auf der Erschließungsseite über jeweils einen neuzeitlich eingefügten Nebeneingang. Die Treppenhäuser 2 und 5 in den Übergangsbereichen der Gebäudeteile A/B  bzw. D/E  koppeln die jeweiligen Gebäudetrakte. Die beiden Treppenhäuser verfügen ebenfalls über einen Hauszugang zu den südöstlich gelegenen Gartenflächen. Ziel der Maßnahme Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes aus der Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 80 Wohnungen. Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten Areals mit samt seiner Außenanlagen unter Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und einem Dachgeschoss mit Spitzboden. Die nicht überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge. Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden, die über Treppen erschlossen werden. Für die Müllentsorgung werden vier überdachte Müllstationen hergestellt. Die Wohnungen werden zukünftig über 12 Hauseingänge erschlossen, wovon zwei Zugänge direkt in die jeweilige Wohneinheit führen. Die weiteren Wohnungen werden über Treppenhäuser erschlossen, in denen teilweise Aufzüge vorhanden sind. Die beiden Treppenhäuser mit Zugang über den Gebäudeteil C sind barrierefrei nach BayBO §48. In diesem Gebäudeteil sind die barrierefreien Wohnungen angeordnet. Die Galerien innerhalb der Wohnungen 67 bis 70 sind nicht barrierefrei erreichbar. Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden in einer  Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG 8") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der Nachbarstraße "Alte Gärtnerei". Baubeschreibung und Konstruktion (Auszug aus 20241018_Tragwerksplanung Entwurfsbericht.pdf) Das Gebäude besteht aus fünf Baukörpern (Gebäudeteile A bis E), welche unmittelbar nebeneinander angeordnet sind, aber im Grundriss verspringen. In der Mitte des Gebäudeteils C verläuft die Symmetrieachse. Die einzelnen Gebäudeteile sind an den Berührungspunkten miteinander verbunden (Übergangsbereiche). Über alle Gebäudeteile hinweg beträgt die Gesamtlänge ca. 234 m und die Gebäudebreite ca. 37 m. Die maximale Höhe (First des Daches) über GOK liegt bei ca. 18,8 m. Alle Gebäudeteile weisen im Bestand mindestens vier ausgebaute Geschosse auf (Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss). In Teilbereichen wurden oberhalb des Dachgeschosses Zwischendecken eingebaut, sodass Spitzbodenebenen vorhanden sind, die jedoch nicht für eine Kliniknutzung ausgebaut wurden. In der Mitte des Gebäudeteils C befindet sich im Erdgeschoss ein öffentlicher Durchgang. Das Kellergeschoss sowie die Obergeschosse laufen in diesem Bereich durch. Allgemeine Maßnahmenbeschreibung zum denkmalgeschützten Gebäude CS 61 (Siehe S. 7 ff Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung Stand: 30.01.2019) Die nachfolgende Maßnahmenbeschreibung erläutert zunächst die vorgesehene Umnutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken unter Entwurfsaspekten; sie wird so dann in dem weiter folgenden Maßnahmenkatalog hinsichtlich der baukonstruktiven Eingriffe konkretisiert. Für die wohnwirtschaftlichen Grundrisse werden vier zusätzliche Hauszugänge (jeweils ein Zugang am Gebäudeteil A,B, D und E) an der nördlich gelegenen Straßen-Fassade zur Erschließung neuer Treppenhäuser (Kellergeschoss bis Spitzboden) mit vorgelagerten Treppenanlagen errichtet. Die beiden im bauzeitlichen Bestand vorhandenen Treppenhäuser an den außenliegenden Giebeln der Gebäudeteile A und E sowie die beiden bauzeitlichen Treppenhäuser im Gebäudeteil C werden erhalten; die beiden im Bestand vorhandenen, bauzeitlichen Treppenhäuser in den Übergangsbereichen der Gebäudeteile A/B bzw. D/E werden ebenfalls erhalten und mit Treppenläufen vom Dachgeschoss in die Spitzbodenebene erweitert. Der überwiegende Teil der Wohnungen in den Regelgeschossen (EG und OG) erhält, der Lage im Haus entsprechend, neu eingezogene Loggien, neu zu errichtende Balkonanlagen (gesamt acht Stück) oder im Gartenbereich zugeordnete Terrassenflächen. Die zum Garten ausgerichteten, bauzeitlichen Loggien im Erdgeschoss, dreiteilig durch Rundbögen gefasst, werden gemäß Planung zu zwei Drittel mit Fensteranlagen geschlossen und den jeweiligen Wohnungen zugeordnet. Der mittlere Bereich dieser Loggien wird erhalten und mit einer Treppenanlage zum Garten nach historischen Analogien ausgestattet. Die Loggien im Obergeschoss - zweiteilig (BT A + B) bzw. dreiteilig (BT D + E) durch Rundbögen gefasst - werden nach vergleichbaren Aufteilungen durch Fensteranlagen geschlossen oder als Loggia im Bestand erhalten. In der ersten Dachgeschossebene erfolgt der Einbau von neun Dachloggien als überdachte Aufenthaltsfläche im Freien. Die in Teilen historischen Fensteranlagen (Holzkastenfenster mit Holzsprossen) werden in Abstimmung mit dem Bayrischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) bewertet und unter Beachtung eines Wärmeschutz-Konzeptes saniert und ertüchtigt. Neu zu errichtende Fenster und Fenstertüren werden im Zuge der Nutzungswandlung und in Abstimmung mit dem BLfD als Holz-Isolier-Glas-Elemente mit bauzeitlicher Profilausbildung der Außenansicht errichtet. Teilweise werden die hier vorliegenden Fenster-und Ziergitter bauseits aus- und wiedereingebaut, sodass der AN die Aufarbeitung vornehmen kann (Ausweisung in gesonderter Position) Die Aufarbeitung der Fassaden und des steil aufstehenden Daches wird nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und in enger Abstimmung mit dem BLfD unter Berücksichtigung eines noch zu erstellenden restauratorischen Farbgutachtens ausgeführt. Die Sanierung der Wand- und Deckenbeschichtungen in den Bestandstreppenhäusern zur Farbfassung und ornamentalen Gestaltung wird gleichermaßen anhand der Erkenntnisse des restauratorischen Gutachtens erfolgen. Die Aufarbeitung aller bauzeitlichen Ausstattungen der Treppenhäuser (Bodenbeläge, Treppenkonstruktion, Geländer, Handläufe, Ziergitter etc.) wird in enger Abstimmung mit dem BLfD ausgeführt. Die allgemeinen Ziele der Sanierung sind erstrangig der Substanzerhalt und eine optische Qualität, die dem denkmalgeschützten Haus gerecht werden. Die Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz des Gebäudes erfolgen nach Angaben der Tragwerksplaner unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Bedingungen (Wärme/Schall/Feuchte) sowie sämtlicher bautechnischer Regelwerke und den Vorgaben des BLfD. Sämtliche haustechnische Anlagen werden erneuert. Das Einfügen modern gestalteter Funktionalbereiche wie Bad und Küche sowie die Modernisierung aller haustechnischen Installationen erfolgt nach aktuellen technischen Standards. 1.2 Baustelle Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen. Für die am Bau beteiligten Firmen wird in begrenztem Umfang im Bereich der Grünflächen um das Gebäude Fläche als Lager und Stellplatz bereit gehalten. Zugänglichkeit Die Baustelle ist über die innenliegenden Bestandstreppenhäuser zugänglich. Wetterschutz Als Wetterschutz wird das Bestandsdach abschnittsweise erneuert und somit das eindringen von Wasser vermieden. 1.3 Bauleistungen Estricharbeiten 1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend über die örtlichen Verhältnisse informieren. Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich. Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten: Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung. Besonders zu schützende denkmalrelevante angrenzende Bereiche. Schutzmaßnahmen für angrenzende Bauteile sind, sofern nicht anders beschrieben, in den Positionen mit einzukalkulieren. Bereiche mit hohen denkmalpflegerischen Auflagen sind zu beachten: u.a.Treppenhäuser sind zu schützen, Bestandsboden Loggien (Leistung AN Abbrucharbeiten) Zugangstreppen /-rampen zum Gebäude (außen), Höhendifferenz zu überwinden. umgebende Bestandsbäume im Straßenraum. Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück sind nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten möglich. Es steht jedoch nicht ausreichend Lagerfläche zur Verfügung, ggf. muss just-in-time Verfahren angewandt werden. Die Anmietung öffentlicher Flächen für die Ausführung und eigene Baustelleneinrichtung ist vollständig Sache des AN. Hiermit in Verbindung stehende Kosten und Gebühren trägt der AN. Hinweis: Der Wendekreis am Max-Mannheimer-Ring, nördlich des Gebäudeteils C ist eine öffentliche Verkehrsfläche! Sofern für die Ausführung der eigenen Leistung, inklusive der Baustelleneinrichtung, temporäre Verkehrseinrichtungen, Straßensperrungen o.ä. erforderlich werden, sind diese Maßnahmen eigenverantwortlich durch den AN zu organisieren und umzusetzen. Hiermit in Verbindung stehende Kosten und Gebühren trägt der AN. Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend einzuhalten.Punktlast maximal 1,0 kN (100 kg). Aufstandsfläche hierfür größer 30 cm x 30 cm, sodass die Punktlast bei den Stahlsteindecken nur auf den Betonrippen steht und nicht auf dem Ziegel. Bei Bedarf muss eine entsprechende Lastverteilung vorgesehen werden. Sicherungsmaßnahmen gegen herabfallende Bau -Abbruchteile sind in ausreichendem Maß vorzunehmen und sofern nicht anders beschrieben in den Positionen mit einzukalkulieren. Sämtlicher Mehraufwand hinsichtlich der Länge von Abtransport- Transport- und Förderwegen (auch besondere Leistungen gem. VOB), ist in die EPs der Positionen einzukalkulieren. u.s.w. Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren. 1.5 Hinweis zur baurechtlichen Dokumentation Grundsätzlich ist die baurechtlich notwendige Dokumentation erforderlich. Siehe auch Anlagen: "Baurechtlich notwendige Dokumentation". Zudem besteht eine erhöhte Anforderungen an die Dokumentation bei denkmalgeschützen Bauteilen (siehe gesonderte Position). Die Arbeiten sind i.d.R. nach DIN 4102-4 Stand 2016-05 auszuführen. In Einzelfällen ist der Entwurf Stand 2023-04 maßgebend. In der Planung wurden bereits Abweichungen nach Art. 81a BayBO berücksichtigt und entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigungen erarbeitet. Die Arbeiten haben entsprechend der ausgearbeiteten Leitdetails zu erfolgen. Ist die Ausführung an mancher Stelle nicht wie geplant möglich, sind entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigungen (nicht wesentliche Abweichung) zu formulieren und mit der Abgabe der Übereinstimmungserklärung zu dokumentieren. 1.6 Gerüste Das Aufbauen, Abbauen und Umbauen sowie die Vorhaltung aller (außer Fassadengerüste) gem. der eigenen Planung des AN notwendigen Gerüste für die Durchführung seiner eigenen Leistungen innerhalb des Gebäudes wird nicht gesondert vergütet. Der Aufwand hierfür soll in die EPs der Positionen miteinkalkuliert werden. 1.7 Navis Zugang Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf Navis vor, der die örtlichen Gegebenheiten vor dem Beginn der Baumaßnahmen zeigt. Hier können alle Räume digital betrachtet werden und auch Messungen vorgenommen werden können. Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur Verfügung: link: https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45.0&site=2625571698842650&image=2836763721164713 Benutzername: domhr.61 PW: domhr.61 1.8 Hinweis zur Verfügungsstellung von Planungsunterlagen Der wechselseitige Austausch der Planungsunterlagen zwischen allen am Bau Beteiligten wird über eine Internet-gestützte Planungsplattform erfolgen. Die Teilnahme hieran ist auch für den Auftragnehmer verbindlich. Der AN ist verpflichtet, die für seine Leistungserbringung erforderliche Planungen und sonstigen Unterlagen sich unaufgefordert und jedenfalls nach Erhalt einer automatisierten Nachricht über die Einstellung neuer Unterlagen von dieser Planungsplattform herunterzuladen und sich diese, soweit für Ihn erforderlich auch in Papierform auszudrucken. Der AG und seine Erfüllungsgehilfen stellt keinerlei Unterlagen in Papierform zu dem AN zu Verfügung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeteiligte BauherrPHOENIX Das Domizil Haar 1 GmbH Königstrasse 5 70173 Stuttgart ProjektsteuerungSeitz + Müller Projektmanagement GmbH Helmut-A.-Müller-Straße 1 82152 Planegg Enwurfs- und AusführungsplanungSIIN GmbH Senefelderstrasse 26 70176 Stuttgart TragwerksplanungAJG Ingenieure GmbH Konrad-Zuse-Platz 1 81829 München BauphysikGN Bauphysik Finkenberger + Kollegen Ingenieurgesellschaft mbHBahnhofstraße 27, 70372 Stuttgart BrandschutzSinfiro GmbH & Co. KG Herzogspitalstraße 24, 80331 München BaugrundSmoltczyk & Partner GmbH Untere Waldplätze 14 70569 Stuttgart Objektüberwachung  igb - Ingenieurgesellschaft Burgert mbH   Plinganserstraße 150   81369 München
Projektbeteiligte
Besondere Vertragsbedingungen 2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Angebot 1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden. 1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben, z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und Pläne sind verbindlich. 1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart. 1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben des Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben. Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. 1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse (Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind, kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung sowie dem Austausch verschiedener beim Auftraggeber standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs- und Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen. 1.6 Ansonsten stellen etwaige in Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene und im Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard dar.
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV Estricharbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Estricharbeiten 1Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18353 Estricharbeiten und ATV DIN 18354 Gussasphaltarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V., GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V., Bundesverband Leichtbeton e. V., BVF: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V., BVS: Bundesverband Systemböden e. V., DAV: Deutscher Asphaltverband e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., InformationsZentrum Beton GmbH, RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V., ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. 2Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Türanschlagwinkel sind an Höhenversprüngen verschiedener Estrich-Fertighöhen zu setzen, wobei immer der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird. Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eigenverantwortlich die bauseitige Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Estricharbeiten. Hierzu zählen u. a. die Messung der Restfeuchte, die Prüfung der chemischen Verträglichkeit des vom AN eingebauten Materials zur Vorleistung und, soweit bekannt, zur Folgeleistung, das Vorhandensein erforderlicher Abdichtungen, das Vorhandensein und die Neigung ggf. erforderliche Gefälles, das Feststellen einer Mindesttemperatur von 5 °C. Soweit nicht vorhanden, erstellt der AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung einen Fugenplan, aus dem Anordnung und Art der Fugen (Scheinfugen, Gebäudetrennfugen, Dehnungsfugen etc.) unter Berücksichtigung der geplanten Oberbodenbeläge hervorgehen. Der AN klärt unaufgefordert und auf Grundlage des aktuellsten Planungsstands mit dem AG, auf welcher Wandseite jeweils die Türen zum Einbau gelangen, um Scheinfugen im Estrich unter den Türblättern anlegen zu können. Der AN erfragt Belastungen, Belagsarten und Bodenaufbauten, soweit nicht angegeben. 3Ausführung und Konstruktion 3.1Allgemeine Hinweise In den Estrichbelag hineinragende Kabel, Leitungen etc. sind - außer Heizleitungen in Heizestrichen -, unabhängig vom Einbauort des Estrichs, nicht zulässig. Sofern die bereits vorhandenen Vorleistungen eine Estrichplatte gleichmäßiger Stärke nicht zulassen, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Baubeginn unaufgefordert mit. Frisch mit Estrich belegte Räume sind vom AN abzusperren und, soweit erforderlich, gegen rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen. Insbesondere sind vom AN Vorkehrungen zum Schutz gegen Zugluft zu treffen. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens dem üblichen Handwerkerverkehr schadensfrei widerstehen kann. 3.1.1Untergrund Soweit Verbundestriche zum Einbau gelangen, hat der AN unaufgefordert durch mindestens fünf Prüfversuche je unterschiedlichen Untergrund (bspw. Betonierabschnitt/Bauteil/Deckenebene) die Oberflächenzugfestigkeit des Untergrunds nach DIN 1048-2 zu prüfen. 3.1.2Dämmung/Randstreifen Die Höhe der Randdämmstreifen ist mindestens 50 mm höher als OK Fertigfußbodenhöhe zu führen und mit Trennlagenfolie und Wand zu verkleben. Ein Hinterlaufen des Randdämmstreifens mit Estrichs ist nicht zulässig. Der Randdämmstreifen ist in Außen- und Innenecken vertikal aufzuschneiden, stumpf zu stoßen und mittels Klebestreifen gegen Verrutschen und Hinterlaufen zu sichern. Randdämmstreifen in Räumen mit Brandschutzanforderung "nicht brennbar" an die Bodenbeläge sind aus Mineralwolle herzustellen. Übergänge von Böden zu Wänden sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Soweit Abdichtungen auf schwimmenden Estrichen ausgeführt werden, ist zur Aufnahme der zu erwartenden Bewegungen ein 25 mm breiter Randstreifen aus herausnehmbarer Mineralwolle herzustellen, in den die Abdichtung nachfolgend schlaufenförmig vertieft eingearbeitet werden kann. Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindliche Rohrleitungen dicht herangeführt zu verlegen. Hohlräume an den in der Dämmung eingebetteten Rohren sind durch Schüttungen zu dämmen. Zuvor sind nebenliegende Dämmplatten am Boden zu verkleben, um eine Unterwanderung der Dämmung durch die Schüttung zu vermeiden. 3.1.3Trennlagen Trennlagen als Feuchteschutz auf Dämmschichten sind beim Einbau in schwimmenden Estrich aus einer PE-Folie, mindestens 1-lg., Stärke mindestens 0,2 mm, mit einer Stoßüberlappung von mindestens 80 mm zu verkleben und hinterlaufsicher einzubauen. Bei einer Überlappung von 150 mm ist, außer beim Einbau von Fließestrich, keine Verklebung erforderlich. 3.1.4Estriche Alle Estrichhöhen sind so auszuführen, dass die Anschlüsse der fertigen Oberbodenbeläge untereinander ohne Höhendifferenz im fertigen Belag erfolgen, soweit in der Bauplanung keine Versprünge konzipiert wurden. Die Mindeststärken von Estrichen auf Trennlage nach DIN 18560 sind zwingend einzuhalten. Sofern der Einbau von Estrichen in Mindeststärke nicht möglich ist, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung mit, in diesem Fall schlägt der AN dem AG den Einbau eines Verbundestrichs vor. 3.1.5Estrich unter Türen Unterhalb der Türblätter von Brand- und Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen im Estrich nicht höher als vom Türenhersteller in der Einbauanleitung vorgegeben sein, keinesfalls jedoch mehr als 3 mm betragen, um einen dichten Bodenanschluss der Türen zu gewährleisten. Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob Estrichbeläge unterhalb von Türen in Räumen mit Schallschutzanforderung durch elastische Fugenfüllstoffe schalltechnisch zu entkoppeln sind und ob solche Entkopplungsfugen mit Fugenprofilen eingefasst werden sollen. Die Auswahl geeigneter Fugenprofile erfolgt durch den AN unter Berücksichtigung der zu erwartenden Belastungen, insbesondere aus Radlasten. Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG anfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Estrichfugen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen. 3.1.6Bodeneinläufe Für das spätere Einmörteln bauseitiger Bodeneinläufe sind während der Bauzeit Aussparungen mit ca. 50 cm Durchmesser vorzusehen. Das Einmörteln der Bodeneinläufe erfolgt im weiteren Bauablauf als zeitlich versetzte Leistung. Zu beachten sind Brandschutzanforderungen (in der Regel feuerbeständig) beim Vermörteln sowie die schallschutztechnische Entkopplung der einzumörtelnden Bauteile. Der AN hat Bedenken anzumelden, wenn bereits vor Beginn der Estricharbeiten die Bodeneinläufe lagefixiert montiert wurden, da die Einläufe ansonsten nicht korrekt positioniert sein können. Soweit durch den AG nicht anders angegeben, sind der spätere fertige Bodenbelag und der Bodeneinlauf in oberkantengleicher Höhe einzubauen. Die Ausführung eines Sturzgefälles um den Bodeneinlauf herum erfolgt nur nach gesonderter Anweisung des AG. 3.1.7Wannen und Duschen Estrichbeläge sind auch unter Badewannen und Duschen vollflächig einzubauen. Zur Herstellung der Abdichtung sind in diesem Bereich Mörteleinhausungen von in den Estrich eintauchenden Leitungen auszuführen. 3.1.8Oberfläche Gegebenenfalls systembedingt erforderliches Anschleifen des fertigen Estrichs nach einem vom Hersteller des Estrichmörtels vorgegebenen Zeitraum gehört zur Leistung des AN. 3.1.9Fugen und Anschlüsse Vom AN sind rechtzeitig vor Einbau der Oberböden alle Fugen und Risse in der Estrichplatte aufzuweiten, mit Kunstharz auszugießen und erforderlichenfalls zu vernadeln. Estrichflächen mit unterschiedlichen Oberbelägen werden durch den Einbau von Trennschienen unterteilt. Scheinfugen sind mit einem Kantenlängenverhältnis von 1 : 1 bis 1 : 1,4 auszuführen. Bei Estrichen ohne nachfolgenden Oberbodenbelag sind die Randstreifen abzuschneiden und die Randfugen zwischen Estrich und aufgehenden Bauteilen flächenbündig vom AN mit dauerelastischem Versiegelungsmaterial zu schließen. Die Farbe des Materials der Versiegelung ist vor Ausführung vom AN beim AG zu erfragen. Großflächige Estrichbeläge müssen entsprechend den möglichen Bewegungen und den Vorschriften durch Dehnungsfugen unterteilt werden. Der AN erkundigt sich insoweit unaufgefordert beim AG nach den zu erwartenden Bauteilbewegungen und den daraus zu erwartenden horizontalen und vertikalen Bauteilversätzen. Bei großen zu erwartenden Setzungsdifferenzen, stets jedoch bei Höhendifferenzen > 10 mm, müssen Bodenfugenprofile mit Schleppstreifen oder -platten eingesetzt werden, um Stolperkanten, bzw. Höhenversätze in Warentransportwegen zu vermeiden. Soweit Fugenprofile vom AG vorgegeben sind, ist die Prüfung der vorgegebenen Profile auf Eignung vom AN rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn durchzuführen, hierzu erfragt der AN unaufgefordert die zu erwartenden Bewegungen ab. Gebäude- und Bauteiltrennfugen sind mittels nichtrostender Profile mit elastischen Einlagen Farbe nach Wahl des AG, einzufassen. Dehnungsfugen in befahrenen Fliesenbodenbelägen sind mittels Metallprofilen gegen Ausbrechen zu schützen. Sofern bei Ausführung von Estricharbeiten bekannt ist, wo Trennwände nachträglich auf dem Estrich angeordnet werden, sind unterhalb der Trennwände Estrichscheinfugen auszuführen. 3.1.10Rutschhemmung von Oberflächen Soweit Estriche nicht nachfolgend beschichtet oder belegt werden, sind die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung, auch für nicht gewerbliche Bereiche, mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden. Soweit keine andere Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung.
ZTV Estricharbeiten
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS61 Im Folgenden ein Auszug der relevanten Maßnahmen für das Gewerk Fliesen- und Plattenarbeiten, die sich aus dem Denkmalschutz ergeben. Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten Gebäude CS 61 (siehe S. 7 ff, Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung, Stand 30.06.2019+10.1.20+3.4.20, Stand Tektur) Der nachfolgende Maßnahmenkatalog detailliert die baukonstruktiven Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz des Gebäudes zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung. Einzelne Positionen können jedoch erst nach Vorliegen einer Ausführungsplanung - teilweise erst bei Vorliegen von Leistungsverzeichnissen und teilweise erst bei Bauteilöffnungen im Zuge der Realisierung - konkretisiert werden. Soweit einzelne Positionen aus vorgenannten Gründen hier nicht ausreichend beschrieben werden können, wird die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach detaillierter und abgestimmter Ausführung zeitversetzt beantragt. Die Konkretisierung dieser Positionen soll/kann dann im Baugenehmigungsbescheid beauflagt werden. (14) Mit Wohnumnutzung werden die Bestandsgeschossdecken aus statischer, bauphysikalischer und brandschutztechnischer Sicht mit schalldämmenden Abhangdecken und neuen Fußbodenkonstruktionen (Heizestrich) optimiert. Der Aufbau der neuen Fußbodenkonstruktion erfolgt unmittelbar und nur durch eine Trennlage separiert auf den Bestands-Fußbodenkonstruktionen nach angefügtem Leitdetail des Gebäudes CS 63 (Anlage 1). dieses Leitdetail findet ebenfalls Anwendung am Gebäude CS 61 und wird in der weiteren Ausführungsplanung an das Gebäude angepasst. (16) Zur Erreichung des Mindestwärmeschutzes wird an den Außenwänden der Innenputz abgebrochen und zur fachgerechten, hohlraumfreien Montage einer reversiblen Innendämmung mit bis zu 6 cm starken Calcium-Silikat-Platten neu aufgetragen. Aus hygienischen Gründen (Kliniknutzung mit nachweislichen Desinfektionen der Patientenräume mit heute nicht mehr zugelassenen toxischen Inhaltsmitteln) erfolgt der Abbruch des Innenputzes an den Bestandsinnenwänden und der Neuauftrag eines neuen Innenputzes in unterschiedlichen Qualitäten (17) Mit Wohnumnutzung des Gebäudes werden alle - auch bauzeitliche - haustechnischenInstallationen (Elektroinstallation, Heizungs- und Sanitärinstallation, Fernwärme) gegen neue, dem aktuellen technischen Standard entsprechend, ausgetauscht; neue Hausanschluss- und Technikräume werden im Kellergeschoss erstellt.
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS61
Schnittstellen und Umlagen Umlagen: Baustrom und Bauwasser:0,5% Projektversicherung: 0,7% Schnittstellen AN Heizung: Koordinierung Arbeitsablauf nach Verlegen der Dämmung und vor Einbau des Estrichs, Abstimmung Einbau der Estrichmessstellen. AN Elektro: Koordinierung Arbeitsablauf bezüglich auf dem Boden verlegter Leitungen. AN Fliesen: Abstellen des Estrichs im Bereich der Duschen. AN Trockenbau: Vor Einbau des Estrichaufbaues ist die Leistung mit dem Trockenbauwandbauer abzustimmen.
Schnittstellen und Umlagen
Auflistung der Anlagen Siehe Anlagenliste anbei
Auflistung der Anlagen
10 Bauteil A, B und C
10
Bauteil A, B und C
10.10 Vorbereitende Arbeiten
10.10
Vorbereitende Arbeiten
10.20 Estrich
10.20
Estrich
10.30 Techn. Bearbeitung / Dokumentation
10.30
Techn. Bearbeitung / Dokumentation
10.40 Stundenlohnarbeiten
10.40
Stundenlohnarbeiten
20 Bauteil E und D
20
Bauteil E und D
20.10 Vorbereitende Arbeiten
20.10
Vorbereitende Arbeiten
20.20 Estrich
20.20
Estrich
20.30 Techn. Bearbeitung / Dokumentation
20.30
Techn. Bearbeitung / Dokumentation
20.40 Stundenlohnarbeiten
20.40
Stundenlohnarbeiten

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