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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Lage
Das Bauvorhaben „das Goethe“ befindet sich am Donnersbergring 12, 64295 Darmstadt. Bauherrschaft ist die Das Goethe 58 Darmstadt GmbH & Co. KG, Am Kloßberg 10, 64367 Mühltal.Auf dem Grundstück entsteht ein mehrgeschossiges Studentenwohnheim mit insgesamt 101 Wohneinheiten sowie zugehörigen Gemeinschafts-, Neben-, Erschließungs- und Technikflächen.
Das Gebäude wird als kompakter, mehrgeschossiger Baukörper mit Flachdach errichtet. Die Planung umfasst ein Untergeschoss, ein Erdgeschoss sowie die darüberliegenden Wohngeschosse.
Die Erschließung des Grundstücks sowie die Anordnung der Gebäudezugänge, befestigten Flächen und Außenanlagen erfolgen entsprechend den genehmigten Bauzeichnungen und der Ausführungsplanung.
Die Baustelleneinrichtung ist grundsätzlich auf dem Baugrundstück vorzusehen. Eine Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen oder benachbarter Grundstücke bedarf der vorherigen Abstimmung und gegebenenfalls erforderlicher Genehmigungen.
Vor Ausführungsbeginn ist durch den Auftragnehmer (AN) ein Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und der örtlichen Bauleitung zur Abstimmung vorzulegen. Die erforderlichen Lager-, Arbeits- und Bewegungsflächen sind mit der Bauleitung und den übrigen am Bau beteiligten Unternehmen zu koordinieren.
Nutzung
Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um einen Neubau zur Nutzung als Studentenwohnheim mit insgesamt 101 Wohneinheiten.
Die Wohneinheiten sind überwiegend als kompakte Apartments mit eigenem Wohn- und Schlafbereich, Küchenzeile sowie separatem Badezimmer konzipiert.
Ergänzend zu den privaten Wohnbereichen sind gemeinschaftlich nutzbare Flächen vorgesehen. Hierzu zählen insbesondere ein zentraler Gemeinschaftsbereich mit Küche im Erdgeschoss, eine gemeinschaftliche Waschbar sowie weitere Gemeinschaftsbereiche in den Wohngeschossen.
Die Gemeinschaftsflächen dienen dem Aufenthalt und der Begegnung der Bewohner. Weitere Nebenflächen umfassen insbesondere Technik-, Abstell-, Erschließungs- und Funktionsräume.
Die konkrete Raumaufteilung, Anzahl und Größe der jeweiligen Nutzungseinheiten sowie die Belegung der einzelnen Geschosse sind den jeweils gültigen Ausführungs- und Genehmigungsplänen zu entnehmen.
Barrierefreiheit
Die barrierefreie Erschließung und Ausführung des Gebäudes erfolgt entsprechend den genehmigten Bauvorlagen sowie den einschlägigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen.
Die hierfür vorgesehenen Wohneinheiten und Gemeinschaftsbereiche sind entsprechend den planerischen Vorgaben auszuführen.
Maßgebend für die Ausführung sind insbesondere die festgelegten Bewegungsflächen, Türdurchgangsbreiten, Schwellenhöhen sowie die Anforderungen an die sanitären Einrichtungen.
Die detaillierten Anforderungen sind den jeweils gültigen Ausführungsplänen und Fachplanungen zu entnehmen.
Baukonstruktion
Das Gebäude wird überwiegend in konventioneller Massivbauweise errichtet.
Die Gründung und die tragenden Bauteile werden entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung und den Ergebnissen der Baugrunduntersuchung ausgeführt.
Die vertikale Lastabtragung erfolgt über tragende Mauerwerks- und Stahlbetonwände sowie Stahlbetonstützen. Die Gebäudeaussteifung wird über die Geschossdecken in Verbindung mit den aussteifenden Wand- und Kernbereichen sichergestellt.
Die Geschossdecken werden als Stahlbetondecken ausgeführt. In den hierfür vorgesehenen Bereichen kommen zweiachsig gespannte Stahlbeton-Hohlkörperdecken zum Einsatz.
Nicht tragende Innenwände werden überwiegend in Trockenbauweise hergestellt.
Das Dach wird als Flachdach ausgebildet. Die Ausführung von Dachabdichtung, Wärmedämmung und Dachbegrünung erfolgt entsprechend der Ausführungsplanung und den bauphysikalischen Anforderungen.
Sämtliche Bauteile sind unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Wärme-, Schall- und Brandschutz gemäß den jeweils gültigen Nachweisen und Fachplanungen auszuführen.
Innenausbau
Der Innenausbau erfolgt entsprechend der vorgesehenen Nutzung als Studentenwohnheim.
Die Wohneinheiten erhalten überwiegend Bodenbeläge aus Vinyl in den Wohn- und Schlafbereichen sowie Fliesenbeläge in den Badezimmern. Nicht tragende Innenwände werden überwiegend in Trockenbauweise hergestellt. Abgehängte Decken und Installationsverkleidungen werden in den technisch erforderlichen Bereichen vorgesehen.
Die Apartments erhalten jeweils eine Küchenzeile sowie ein separates Badezimmer mit den erforderlichen Sanitäreinrichtungen.
Wohnungs-, Flur- und Installationswände sind entsprechend den Anforderungen der jeweils gültigen Schall- und Brandschutzplanung herzustellen.
Die genaue Materialauswahl sowie die Oberflächenqualitäten richten sich nach den Ausführungsplänen, den jeweiligen Leistungsverzeichnissen, den freigegebenen Bemusterungen sowie den nachfolgend beschriebenen Anforderungen der QNG- und BiRN-Zertifizierung.
Außenanlagen
Die Außenanlagen umfassen die erforderlichen Gebäudezugänge, Erschließungswege, befestigten Flächen sowie Vegetations- und Grünflächen.
Die Gestaltung und Ausführung erfolgen entsprechend der Freianlagenplanung und den genehmigten Bauzeichnungen.
Die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Anschlüsse an die öffentliche Infrastruktur sind mit den zuständigen Versorgungsträgern und den beteiligten Fachunternehmen abzustimmen.
Die endgültige Herstellung der Außenanlagen erfolgt entsprechend dem Bauablauf und grundsätzlich nach Abschluss der hierfür relevanten Hochbauarbeiten.
Nachhaltigkeit / QNG-Anforderungen
QNG-Anforderungen / Schadstoffvermeidung
Das Bauvorhaben unterliegt den Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG). Für sämtliche im Rahmen dieses Leistungsumfangs eingesetzten und gemäß QNG-Kriterienmatrix nachweispflichtigen Bauprodukte sind die geforderten Produkt- und Stoffnachweise vor Verwendung vorzulegen.
Für Gemische sind insbesondere die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter (SDB), für Erzeugnisse entsprechende Herstellererklärungen bzw. Nachweise zur REACH-Konformität vorzulegen. Enthaltene besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) mit einem Anteil von mehr als 0,10 % sind zu deklarieren.
Betontrennmittel: Für Schalungsarbeiten dürfen ausschließlich Betontrennmittel der GISCODE-Klassen BTM01, BTM05, BTM10 oder BTM15 eingesetzt werden. Technisches Datenblatt mit Ausweisung des GISCODE sowie Sicherheitsdatenblatt sind vor Verwendung vorzulegen.
Bituminöse Produkte: Soweit kalt verarbeitete Bitumenhaftgründe, Vorstriche oder Bitumendickbeschichtungen Bestandteil der Leistung sind, dürfen ausschließlich Produkte der GISCODE-Klassen BBP 10 oder BBP 20 verwendet werden. Technisches Datenblatt und Sicherheitsdatenblatt sind vor Verwendung vorzulegen.
Rissharze und reaktive Abdichtungsstoffe: Soweit entsprechende Produkte eingesetzt werden, sind ausschließlich Produkte gemäß den projektspezifischen QNG-Anforderungen zu verwenden. Die erforderlichen technischen Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter und Produktnachweise sind vor Ausführung vorzulegen.
________________________, den ___________________________
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Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Zur Angebotsabgabe ist ein Terminplan aufzustellen und abzugeben. Der Terminplan muss alle wesentlichen Punkte enthalten, die dem Auftraggeber die Koordination der Gewerke Erdarbeiten, Entwässerungskanalarbeiten, Heizung, Lüftung, Sanitär, Fenster und Dachabdichtungsarbeiten ermöglichen.
Insbesondere ist der Terminplan zu untergliedern in Gründung und Untergeschoss sowie Hochbau beginnend bei Wände EG.
Die Arbeiten der nachfolgenden Ausbaugewerke beginnen bereits nach Rohbaufertigstellung des Erdgeschosses. Die eigenständige Koordination der Gewerke untereinander muss gewährleistet werden.
Bauliche Randbedingungen:
Die wesentlichen Anforderungen an das Bauvorhaben ergeben sich aus den nachfolgend aufgeführten Plänen/Gutachten/Nachweisen/Berechnungen und sind entsprechend für den Bauablauf zu berücksichtigen sowie sich daraus ergebende Vorkehrungen vorab in die einzelnen Positionen einzukalkulieren:
Anlagen:
- Werkpläne 1:50 (Anlage 01)
- Positionspläne inkl. Cobiaxplan (Anlage 02)
- Baugrunduntersuchung (Anlage 03)
- Liegenschaftsplan zum Bauantrag (Anlage 04)
Das Bauwerk ist nicht für Lasten, die sich aus der Baustelleneinrichtung ergeben ausgelegt. Insofern Maßnahmen zur temporären Ertüchtigung des Tragwerks notwendig sind, sind Berechnungen sowie Nachweise gemäß den anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen in der aktuellen Fassung durch den Unternehmer eigenständig zu erbringen. Die Kosten hierfür sind in die Positionen einzukalkulieren.
Der Personen- und Kraftfahrzeugverkehr entlang der Baumaßnahme ist so zu koordinieren und überwachen, dass zu keiner Zeit Personen gefährdet werden. Die Baustellenzufahrt kreuzt einen Weg der von Fußgängern und Radfahrern benutzt wird. Der Baustellenverkehr sowie der Schwenkbereich des Krans dürfen zu keiner Zeit eine Gefährdung des angrenzenden Personen- und Kraftfahrzeugverkehrs darstellen. Für die Einweisung des Baustellenverkehrs ist entsprechend qualifiziertes Personal gemäß den Anforderungen des Sicherheits- und Gefahrenkoordinators einzusetzen.
Dem Sicherheits- und Gefahrenkoordinator ist stets Folge zu leisten.
Der Auftragnehmer stellt den Bauleiter nach der Hessischen Landesbauordnung (HBO), bis zum Zeitpunkt der Rohbauabnahme.
Alle für das Bauvorhaben notwendigen Abstimmungen mit der Stadt/Behörden und Nachbarn sind eigenständig herbeizuführen und Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und zu dokumentieren. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Der Unternehmer hat spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung einen Detailterminplan zu erstellen.
Der Detailterminplan wird mit Genehmigung des Auftraggebers verbindlich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,den
Detailterminplan und den Zahlungsplan entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf fortzuschreiben.
Die Baustelle ist täglich -wenn erforderlich mehrmals täglich- zu reinigen. Hierzu gehört unter anderem das Beseitigen von Unrat, das Entfernen von Tagwasser sowie das Räumen von Arbeitsmitteln. Hierbei entstehende Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Durch die Bauüberwachung des Auftraggebers werden wöchentlich, bei Bedarf aber auch öfter, zu einem mit dem
Auftragnehmer abzustimmenden regelmäßigen Termin (Jour Fixe) Baubesprechungen durchgeführt. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, an diesen Baubesprechungen durch ausreichend bevollmächtigte, deutschsprachige
Mitglieder teilzunehmen.
Die Baubesprechungen werden durch die Bauleitung des Auftraggebers in einem Protokoll zusammengefasst
(Jour-Fixe-Protokoll) und an die Projektbeteiligten an die genannten Kontaktdaten versendet. Die protokollierten
Absprachen werden Vertragsbestandteil. In Abwesenheit der rechtsgeschäftlichen Vertreter der Vertragsparteien
an den Jour-Fixe Terminen ist das Jour-Fixe-Protokoll nach Erhalt als verbindlich anzusehen, insofern nicht, in
einer dem Protokoll zu entnehmenden Frist, Einspruch gegen den Inhalt erhoben wird. Der Einspruch muss
sachlich verfasst und detailliert formuliert werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu erstellen und diese wöchentlich dem Auftraggeber oder der Bauüberwachung des Auftraggebers in Kopie zu übergeben. Diese Bautagesberichte müssen alle für die Vertragsausführung und Abrechnung relevanten Angaben enthalten, wie beispielsweise Baufortschritt, Wetter, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer, Zahl und Umfang der eingesetzten Großgeräte, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Abnahmen, Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle, behördliche Anordnungen und sonstige besondere Vorkommnisse.
Der Auftragnehmer hat Trassenauskünfte einzuholen sowie die Leitungsfreiheit sicherzustellen. Vorhandene Anfragen des AG können berücksichtigt werden. Hierbei entstehende Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Alle neu einzubauenden Materialien müssen neu und ungebraucht sein und der Güteklasse I. Wahl entsprechen und bauaufsichtlich zugelassen sein.
In die nachfolgend beschriebenen Arbeiten sind alle Arbeiten und Kosten einzukalkulieren, die bei den Arbeiten gemäß Leistungsverzeichnis und den in Anlage befindlichen Unterlagen notwendig werden. Dies gilt insbesondere für erforderliche Betonüberwachungen.
Maßgebliche technische Regelwerke :
VOB Teil C in der aktuellen Fassung, insbesondere nachfolgend aufgeführte
DIN 18300: Erdarbeiten
DIN 18306: Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18330: Mauerarbeiten
DIN 18331: Betonarbeiten
DIN 18451: Gerüstarbeiten
Die beschriebenen Leistungen/Positionen aus dem Leistungsverzeichnis sind entsprechend den technischen Anforderungen, aus den oben aufgeführten Anlagen vor Angebotsabgabe zu überprüfen und gemäß anerkannten Regeln der Technik anzubieten und bei Vertragsschluss entsprechend auszuführen.
Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen werden bei Vertragsschluss Vertragsbestandteil.
Vorstehende Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen sowie Anlagen gelesen und anerkannt.
_________________________, den ____________________________
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Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
1 BAUSTELLENEINRICHTUNG
1
BAUSTELLENEINRICHTUNG
1.01 Baustelleneinrichtung
1.01
Baustelleneinrichtung
2 ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
2
ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
2.01 Titel 1 - Kanalgrundleitungen - Bodenplatte und Schottertragschicht
2.01
Titel 1 - Kanalgrundleitungen - Bodenplatte und Schottertragschicht
2.02 Titel 2 - Kanalgrundleitungen - Aussenanlage
2.02
Titel 2 - Kanalgrundleitungen - Aussenanlage
2.03 Titel 3 - Schächte und Einbauten
2.03
Titel 3 - Schächte und Einbauten
2.04 Titel 4 - Regenwasserrückhaltung
2.04
Titel 4 - Regenwasserrückhaltung
2.05 Titel 6 - Allgemeine Baunebenleistungen
2.05
Titel 6 - Allgemeine Baunebenleistungen
3 BETONARBEITEN
3
BETONARBEITEN
3.01 Gründung
3.01
Gründung
3.02 Wände
3.02
Wände
3.03 Decken
3.03
Decken
3.04 Stützen
3.04
Stützen
3.05 Unterzüge und Überzüge
3.05
Unterzüge und Überzüge
3.06 Fertigteile
3.06
Fertigteile
3.07 Einbauteile und Betonstahl
3.07
Einbauteile und Betonstahl
3.08 Einbauteile Personenaufzüge
3.08
Einbauteile Personenaufzüge
4 GERÜSTARBEITEN
4
GERÜSTARBEITEN
4.01 Gerüstarbeiten
4.01
Gerüstarbeiten
5 BLITZSCHUTZ- ERDUNGSANLAGEN
5
BLITZSCHUTZ- ERDUNGSANLAGEN
5.01 Erdungsanlage
5.01
Erdungsanlage
6 EINLEGEARBEITEN
6
EINLEGEARBEITEN
Sämtliche Einbauteile sind vor dem Betonieren entsprechend den freigegebenen Ausführungs- und Installationsplänen einzumessen und gegen Verschieben, Aufschwimmen und Eindringen von Beton zu sichern. Die Lage ist vor dem Betonieren gemeinsam mit Rohbau/Bewehrung zu kontrollieren. Beschädigte, verschobene oder mit Beton zugesetzte Einbauteile sind auf Kosten des AN instand zu setzen bzw. auszutauschen.
Sämtliche Einbauteile sind vor dem Betonieren entsprechend den freigegebenen Ausführungs- und Installationsplänen einzumessen und gegen Verschieben, Aufschwimmen und Eindringen von Beton zu sichern. Die Lage ist vor dem Betonieren gemeinsam mit Rohbau/Bewehrung zu kontrollieren. Beschädigte, verschobene oder mit Beton zugesetzte Einbauteile sind auf Kosten des AN instand zu setzen bzw. auszutauschen.
6.__.0001 Geräteverbindungsdose Ortbeton Geräteverbindungsdose nach DIN EN 60670 / VDE 0606-1 und DIN 49073 für Ortbeton liefern und nach Installationsplanung lage- und höhengerecht auf der Schalung montieren.
Aus Kunststoff, Einbauöffnung Ø 60 mm, Abmessungen ca. 95 x 75 mm, Tiefe ca. 91 mm, Schutzart IP 3X nach DIN EN 60529, 2-teilig, für Leitungen und Kabel bis Ø 16 mm sowie Installationsrohre Ø 20/25 mm.
Verdrehungssicher anreihbar im Kombinationsabstand 71 mm, vollisolierter Leitungsübergang bei Kombinationen.
Einschließlich Befestigung auf der Schalung, Herstellen der erforderlichen Rohranschlüsse, Verschließen nicht benötigter Öffnungen sowie aller erforderlichen Befestigungs- und Kleinmaterialien.
Fabrikat/Typ: Kaiser 1265-01 oder gleichwertig.
6.__.0001
Geräteverbindungsdose Ortbeton
500.00
Stk
6.__.0002 Wandleuchten-Anschlussdose Ortbeton Wandleuchten-Anschlussdose nach DIN EN 60670 / VDE 0606-1 für Ortbeton liefern und nach Installationsplanung lage- und höhengerecht auf der Schalung montieren.
Aus Kunststoff, Auslass-/Einbauöffnung Ø 35 mm, Abmessungen ca. 95 x 75 mm, Tiefe ca. 59 mm, Schutzart IP 3X nach DIN EN 60529, 2-teilig, geeignet für Leitungen und Kabel bis Ø 16 mm sowie Installationsrohre Ø 20/25 mm.
Einschließlich Befestigung auf der Schalung, Rohranschlüsse, Verschließen nicht benötigter Öffnungen und Kleinmaterial.
Fabrikat/Typ: Kaiser 1248-01 oder gleichwertig.
6.__.0002
Wandleuchten-Anschlussdose Ortbeton
50.00
Stk
6.__.0003 Deckenleuchten-Verbindungsdose Ortbeton Deckenleuchten-Verbindungsdose nach DIN EN 60670 / VDE 0606-1 und DIN 49073 für Ortbeton liefern und auf der Deckenschalung nach Installationsplanung lagegerecht montieren.
Aus Kunststoff, Auslassöffnung Ø 60 mm, Abmessungen ca. 100 x 86 mm, Tiefe/Einbauhöhe ca. 95 mm, Schutzart IP 3X nach DIN EN 60529, 2-teilig.
Geeignet zur Befestigung von Leuchtenhaken und Aufnahme von Klemmenmaterial, für Leitungen und Kabel bis Ø 16 mm sowie Rohre Ø 20/25 mm.
Einschließlich Befestigung auf der Schalung, Rohranschlüsse, Verschließen nicht benötigter Öffnungen und Kleinmaterial.
Fabrikat/Typ: Kaiser 1265-11 oder gleichwertig.
6.__.0003
Deckenleuchten-Verbindungsdose Ortbeton
300.00
Stk
6.__.0004 Elektroinstallationsrohr M25 in Ortbeton Elektroinstallationsrohr nach DIN EN 61386-22, Maße nach DIN EN 60423, zum Einlegen in Ortbeton liefern und entsprechend der Installationsplanung verlegen.
Nicht flammenausbreitend, doppelwandig, innen gewellt, außen glatt, mit hochgleitfähiger Innenschicht, biegsam, Außendurchmesser 25 mm, Klassifizierungscode 33412, Druckfestigkeit mittel, Schlagfestigkeit mittel, Dauergebrauchs- und Installationstemperatur mindestens -25 °C bis +60 °C.
Einschließlich Ablängen, Biegen, Befestigen auf der Bewehrung bzw. Schalung, Herstellen sämtlicher Anschlüsse an Dosen und Übergängen sowie aller erforderlichen Verbinder und Befestigungsmittel.
Fabrikat/Typ: FRÄNKISCHE FFKuS-EM-F 25 Highspeed 33412 oder gleichwertig.
6.__.0004
Elektroinstallationsrohr M25 in Ortbeton
3,000.00
m
6.__.0005 End- und Übergangstülle M25 End- und Übergangstülle für Installationsrohre Ø 25 mm zur Verwendung in Ortbeton liefern und montieren.
Aus Kunststoff, halogenfrei, Feuerbeständigkeit 650 °C, zum Verbinden von Installationsrohren bzw. als Wand- oder Deckenauslass, zur Befestigung an der Ortbetonschalung geeignet.
Zur Schalungsseite mit Putzhaut verschlossen, 2-teilig, für DIN-EN-Rohre Ø 25 mm, Abmessungen ca. Ø 35 x 36 mm, sichtbare Fläche nach dem Ausschalen ca. Ø 28 mm.
Einschließlich Befestigung und Anschluss des Installationsrohres.
Fabrikat/Typ: Kaiser 1204-34 oder gleichwertig.
6.__.0005
End- und Übergangstülle M25
1,500.00
Stk
6.__.0006 Geräteverbindungsdose als Electronic-Dose Geräteverbindungsdose als Electronic-Dose nach DIN EN 60670 / VDE 0606-1 und DIN 49073 für Ortbeton liefern und auf der Schalung montieren.
Aus Kunststoff, Einbauöffnung Ø 60 mm, Abmessungen ca. 160 x 75 mm, Tiefe ca. 91 mm, mit seitlichem Klemmraum, Schutzart IP 3X nach DIN EN 60529, 2-teilig.
Für Leitungen und Kabel bis Ø 16 mm sowie Rohre Ø 20/25 mm und Ø 32/40 mm. Ausführung als Tunnel-Zweikammerdose zur Aufnahme von Geräteeinsätzen und elektronischen Komponenten.
Einschließlich lage- und höhengerechter Befestigung auf der Schalung, Rohranschlüsse, Verschlüsse und Kleinmaterial.
Fabrikat/Typ: Kaiser 1268-01 oder gleichwertig.
6.__.0006
Geräteverbindungsdose als Electronic-Dose
80.00
Stk
6.__.0007 Gerätedose CEE für Ortbeton Gerätedose nach DIN VDE 0606-1 und DIN 49073 zur Aufnahme von CEE-Geräteeinsätzen 16 A, für Ortbeton liefern und auf der Schalung montieren.
Aus Kunststoff, Ø ca. 70 mm, Tiefe ca. 48 mm, mit Schrauben, Schutzart IP 34 nach DIN EN 60529, 2-teilig, Einbauhöhe ca. 61 mm, geeignet für Kabel und Rohre bis Ø 25 mm.
Einschließlich lage- und höhengerechter Befestigung, Rohranschlüsse, Verschlüsse und Kleinmaterial.
6.__.0007
Gerätedose CEE für Ortbeton
2.00
Stk
6.__.0008 Verbindungskasten / Abzweigkasten Ortbeton Verbindungsdose nach DIN VDE 0606-1 als Abzweigkasten für Ortbeton liefern und auf der Schalung montieren.
Plombierbar, aus Kunststoff, Grundfläche mindestens 150 x 150 mm, Tiefe mindestens 65 mm, Schutzart IP 3X nach DIN EN 60529, 2-teilig, Einbauhöhe ca. 79 mm.
Geeignet für Kabel und Rohre bis Ø 40 mm, Klemmen bis 16 mm² und zwei Stromkreise.
Einschließlich lagegerechter Befestigung auf der Schalung, sämtlicher Rohranschlüsse, Verschlüsse und Kleinmaterial.
Fabrikat/Typ: Kaiser 1296-02 oder gleichwertig.
6.__.0008
Verbindungskasten / Abzweigkasten Ortbeton
5.00
Stk