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1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung Bei den Sanierungsobjekten Donnersbergring 21/21A, 23/23A und 25/25A
in 64295 Darmstadt handelt es sich um drei freistehende, baugleiche Wohngebäude,
welche in den 1950er Jahren erbaut wurden.
Die Gebäude gliedert sich jeweils in Kellergeschoss, Erdgeschoss, zwei Obergeschosse
und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss mit Satteldach.
In den Wohnetagen sind jeweils 3 Wohnungen je Hauseingang und damit insgesamt
18 Wohneinheiten je Block angeordnet.
Bei den Mehrfamilienhäusern handelt es sich um Wohngebäude und somit um
Standardgebäude im Sinne der Hessischen Bauordnung (HBO) und der
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB).
Sonderbaumerkmale im Sinne des § 2 Abs. 9 HBO sind keine vorhanden.
Die Fußbodenoberkante im 2. Obergeschoss liegt bei ca. 6,85 m über der gemittelten Geländeoberfläche.
Aufgrund der Höhenlage der Oberkante des Rohfußbodens des höchstgelegenen
Geschosses, in dem Aufenthaltsräume vorhanden sind, von nicht mehr als 7 m sowie
der Größe der Nutzungseinheiten von weniger als 400 m², sind die Gebäude
im Sinne von §2 Abs. 3 HBO in die Gebäudeklasse 3 einzuordnen.
Ein Ausbau bzw. eine Aufstockung der Dachgeschossebenen ist nicht geplant.
Da die Gebäude einer gültigen Baugenehmigung entsprechen, wird hierbei
Bestandsschutz unterstellt.
Ziel der geplanten Sanierungsmaßnahme ist es, die Anforderungen der KfW an
ein Effizienzhaus 55 EE-Klasse (BEG WG, KfW Produkt 461, alte Förderung ohne Lüftung
mit Wärmerückgewinnung), für die Gebäude zu erreichen.
Hierbei sollen folgende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden:
·
Erneuerung der Fenster und Hauseingangstüren
· Wärmeschutzmaßnahmen an der Fassadenhülle durch
serielle Sanierung mit vorgefertigten Fassadenelementen
an den Wohnhäusern 21/21A und 23/23A, sowie durch
Aufbringen eines Wärmedämmverbund-System am
Gebäude 25/25A
·
Wärmedämmmaßnahmen an der obersten Geschoss-
decke durch Aufbringen einer Dachbodendämmung,
einschl. Dämmung der Treppenhausumfassungswände
·
Anbringen einer Kellerdeckendämmung, sowie
Dämmung der kellerseitigen Treppenraumwände
·
Erneuerung der Dacheindeckung
· Errichtung von PV-Anlagen auf den südlichen
Dachflächen
·
Sanierung der Loggiabereiche einschl. Erneuerung
der Balkongeländerkonstruktionen
·
Austausch der Keller- und Dachbodenzugangstüren
· Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage und des
Wärmeverteilernetzes
·
Erneuerung der Elektroinstallation
Die geplanten Sanierungsmaßnahmen sind nicht Baugenehmigungsrelevant.
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung
01 Tischlerarbeiten Donnersbergring 21-25
01
Tischlerarbeiten Donnersbergring 21-25
Teil 2 - ZTV-Tischlerarbeiten 2. BESONDERER TEIL - Tischlerarbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus DIN 18355 - Tischlerarbeiten, sowie den DIN-Vorschriften für Bauteile, Elemente und Material, insbesondere DIN 18357 - Beschlagarbeiten, und DIN 68706 - Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen, aus den aktuellen EN- und ISO-Normen, sowie den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller.
Weitere Grundlagen sind die Bauaufsichtlichen Bestimmungen, die am Standort des Bauvorhabens gültige Landesbauordnung, Unfallverhütungsvorschriften, Berufsgenossenschaftliche und sonstigen technischen Vorschriften die zur Anwendung kommen.
2.2 Stoffe, Bauteile
Bei der Verwendung von Baustoffen ist u.a. zu beachten:
- Holzwerkstoffe, Emissionsklasse E1
- Farben, Lack und Lasuren: lösungsfreie Produkte
- elastische Dichtstoffe: pestizid- und fungizidfreie Produkte
Verleimte Holzelemente dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten.
Im Innenbereich sind chemische Holzschutzmittel zu vermeiden.
Sollten Produkte angeboten werden, die diese Anforderungen nicht erfüllen,
ist der Bieter verpflichtet, eine Begründung für die Verwendung dieser Produkte
mit dem Angebot abzugeben.
Mineralfasern sind gegen die Innenraumluft vollständig abzudichten.
2.3 Ausführung
2.3.1 Allgemeines
- Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend
abzudichten, der Staub zu beseitigen und / oder Absauggeräte zu verwenden.
- Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen,
geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
- Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre
Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen.
Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig.
Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des
Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren.
- Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis
angegeben, so genügt die Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht.
Der Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand
Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift
erforderliche Wert vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht wird.
- Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung
zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende
Meterialien zu verwenden.
Falzdichtungen müssen in einer Ebene liegen, auswechselbar und an den Ecken dicht sein. Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen.
2.3.2 Türen
- Falls aus den Vergabeunterlagen nicht erkennbar, ist vor Bestellung oder
Fertigung die Schlagrichtung festzulegen.
- Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das
gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige
Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder
vermutet werden.
- OF Fußboden richtet sich nach dem Meterriss im Raum, nicht nach den
Markierungen an der Zarge.
- Bekleidungen und Verleistungen sind an den Ecken mit Gehrungsschnitt zu
stoßen. Sie müssen aus dem gleichen Material wie die Einbauelemente
bestehen und die gleiche Oberflächenbehandlung aufweisen.
- Glastüren oder verglaste durchsichtige Türen erhalten einen deutlich sichtbaren
Klebestreifen gemäß Nr. 4.2.8 DIN 18361, der vom Auftraggeber entfernt wird.
- Sind im Leistungsverzeichnis Klimaklassen (Prüfung und Bewertung nach
hydrothermischer Beanspruchung) oder Klassen für mechanische
Beanspruchung vorgegeben, muss ein entsprechendes Gütezeichen nach
RAL - RG 426 Teil 1 nachgewiesen werden können.
- Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Wanddicken von
-5 bis +10 mm ausgleichen können.
- Der Nachweis für Brandabschottungen muss sich auf das gesamte System,
nicht nur auf einzelne Bauteile beziehen.
- Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen.
- Vor Übergabe ist mit der Bauleitung abzustimmen, ob die Türen im Endzustand
zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der Blätter bzw. das
Anbringen provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem
Gangbarmachen der T hüren sinnvoll ist.
2.3.4 Beschläge
Die im Gewerk 029 - Beschlagarbeiten - enthaltenen Hinweise und Forderungen sind ggf. gleichwertig zu beachten.
- Leichtmetalleloxierte oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen
Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder
Klebestreifen zu schützen.
Diese sind später wieder restlos zu entfernen.
- Malerarbeiten dürfen durch die Beschlagarbeiten nicht erschwert werden.
Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich -
erst nach Abschluss der Malerarbeiten einzubauen.
Das Öffnen und Schließen der Fenster muss in jedem Fall möglich sein.
Schlösser und Beschläge sind vor Ausführung der Arbeiten als Muster
vorzulegen.
- Nicht mehr zugängliche Bauteile aus Stahl sind in verzinkter Ausführung
einzubauen. Kontaktkorrosion ist auszuschließen.
- Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser,
Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu
reinigen und - soweit zulässig - zu ölen.
- Alle Beschläge und Beschlagteile sollen nach den Richtlinien des jeweiligen
Herstellers eingebaut werden.
- Die Verwendung von Beschlagteilen verschiedener Hersteller in einem Bauteil
ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon sind die Öffnungsgarnituren
(Drücker, Oliven, Feststeller und dgl.).
- Die Länge der Schließzylinder ist bei der Befestigung der Schlüsselschilder zu beachten.
Der Zylinder muss annähernd bündig angebracht sein. Anbohrschutz muss
vorhanden sein.
- Umlaufende Falzdichtungen aus PVC sind nicht zugelassen.
Für Schwellendichtung ohne besondere Anforderungen ist PVC zulässig.
- Bei Türen mit Falzdichtung muss das Bandrahmenteil um die Dicke der
Dichtung aus der Bandtasche herausgezogen werden, um die Funktion der
Dichtung umlaufend zu gewährleisten;
alternativ können Spezialbänder für Türen mit Falzdichtung eingesetzt werden.
- Bestehen vom Beschlaghersteller Beschränkungen in der Belastung oder sind
zusätzliche Befestigungen der Zargen oder Blendrahmen erforderlich, so ist der
Auftraggeber darauf hinzuweisen.
- Werden für Schalldämmzwecke Bodendichtungen an Türen gefordert, so sind
sie nachstellbar anzubringen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der
Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen.
Lippendichtungen sollen nicht ausschließlich parallel verstellbar sein.
- Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche
Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden.
2.3.5 Feuerschutzabschlüsse
Es dürfen nur solche Feuerschutztüren, -tore und -klappen angeboten werden, die durch Vorlage von Normen, bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden, TÜV-Abnahmen (bei mechanisch betätigten Toren) und bei Sonderkonstruktionen durch schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde den Eignungsnachweis erbringen.
Das gleiche gilt für den sachgemäßen Einbau einschließlich der Beschläge, Verglasungen, Steuerungen und Feststellvorrichtungen.
Alle Feuerschutzabschlüsse müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben oder den Prüfnachweis einer zugelassenen Prüfinstituts besitzen.
Diese Nachweise können im Ausnahmefall durch das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ersetzt werden, wenn Bauteile brandschutztechnisch aufgerüstet werden. Der Sachverständige muss für dieses Spezialgebiet bestellt sein.
Vom Bieter ist bei selbstschließenden Türen die fabrikatstypische Feststellung bzw. Betätigung anzugeben, wenn in den Ausschreibungsunterlagen dazu keine Forderungen bestehen.
Feuerschutztüren müssen sich auch im verschlossenen Zustand in Richtung
des Fluchtweges öffnen lassen.
Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Falls nicht anders ausgeschrieben oder aus den Ausführungsunterlagen erkennbar, gilt der Betriebszustand "ständig geschlossen"; es ist mindestens ein einstellbares nicht tragendes Federband vorzusehen, das im Zusammenhang mit der Tür geprüft ist.
Der Nachweis für Brandabschottungen muss sich auf das gesamte System, nicht nur auf einzelne Bauteile beziehen.
2.4 Preisinhalte
Erg chänzend zu Nr. 4.1 DIN 18355 gelten als Nebenleistung:
- Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile einschl. Fugendichtung sowie alle
Falzdichtungen.
- Das Entfernen von Etiketten, Klebestreifen, Schutzüberzügen, Markierungen.
- Das Justieren von Beschlägen, das Gangbarmachen der Fenster und Türen
nach Abschluss der Malerarbeiten.
- Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den
Baukörper.
- Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene
und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch
erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
- Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und
das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben.
Werden Türblätter gesondert ausgeschrieben, so gilt der Preis einschließlich der Bänder sowie der Verbindung mit der vorhandenen Zarge.
Werden Beschläge nur geliefert, sind auch alle bauseits zu befestigenden Zubehörteile (Schrauben, Schließbleche, Schließplatten, Führungsschienen u. dgl.) mitzuliefern und in den Preis einzurechnen.
Teil 2 - ZTV-Tischlerarbeiten
01.01 Stahltüren Donnersbergring 21/21A
01.01
Stahltüren Donnersbergring 21/21A
01.02 Stahltüren Donnersbergring 23/23A
01.02
Stahltüren Donnersbergring 23/23A
01.03 Stahltüren Donnersbergring 25/25A
01.03
Stahltüren Donnersbergring 25/25A
01.04 Stundenlohnarbeiten
01.04
Stundenlohnarbeiten
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