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Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten 1. Gegenstand und Vertragsgrundlagen
Die Leistungen umfassen die vollständige, fach- und systemgerechte Herstellung aller im Leistungsverzeichnis, in den Plänen und in den übrigen Vertragsunterlagen beschriebenen Trockenbaukonstruktionen einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen.
Maßgeblich sind die Vertragsunterlagen, die VOB Teil C, die anerkannten Regeln der Technik sowie die Hersteller und Systemvorgaben. Für klassifizierte Konstruktionen dürfen nur aufeinander abgestimmte und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Systeme eingesetzt werden.
Der Auftragnehmer hat die örtlichen Verhältnisse, Maße, Untergründe, Anschlussbedingungen und die Ausführbarkeit vor Beginn der Arbeiten zu prüfen. Unstimmigkeiten, fehlende Angaben, Behinderungen oder erkennbar ungeeignete Vorleistungen sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen, bevor die betreffende Leistung ausgeführt oder verdeckt wird.
2. Allgemeine Ausführungsanforderungen
Trockenbauarbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen ATV und den Systemvorgaben der Hersteller auszuführen. Sämtliche Konstruktionen sind lotrecht, fluchtgerecht, waagerecht und maßhaltig herzustellen.
Freie Wandenden, sichtbare Wandkanten und senkrechte Eckausbildungen sind vollständig, stabil und entsprechend der geforderten Oberflächenqualität herzustellen, erforderliche Abschlussprofile, Eckschutzprofile, Unterkonstruktionsprofile, Befestigungen sowie Spachtel und Bewehrungsarbeiten sind mit den Einheitspreisen der jeweiligen Wandkonstruktion abgegolten.
Die Konstruktionen sind als vollständige, geprüfte Systemkonstruktionen eines Herstellers auszuführen. Profile, Dichtungsbänder, Befestigungen, Verbindungsmittel und Zubehör müssen aufeinander abgestimmt sein.
Zuschnitte, Ausschnitte, Verschnitt, Randprofile, Eckschutzprofile, Befestigungs-, Verbindungs- und Dichtmittel, Spachtel und Bewehrungsmaterialien sowie erforderliche Kleinmaterialien sind mit den Einheitspreisen abgegolten, soweit die jeweilige Position keine abweichende Regelung enthält.
Sichtbare Kanten, Anschlüsse und Übergänge sind sauber, gleichmäßig und rissfrei entsprechend der geforderten Oberflächenqualität herzustellen. Für die in der FLB beschriebenen Wandtypen ist die Oberflächengüte Q3 vorgesehen, soweit in den jeweiligen Positionen keine abweichende Festlegung getroffen wird.
3. Anschlüsse an angrenzende Bauteile
Sämtliche Trockenbaukonstruktionen sind an angrenzende Bestands und Neubauflächen fachgerecht, dauerhaft und systemkonform anzuschließen. Dies gilt insbesondere für Anschlüsse an massive Wandbauteile aus Mauerwerk oder Stahlbeton, Fußböden, Decken, Fensterlaibungen und angrenzende Fensterbauteile.
Seitliche Anschlüsse von Ständerwänden an massive Wandbauteile sowie untere und obere Anschlüsse an massive Fußboden und Deckenbauteile sind entsprechend den Systemvorgaben mit Dichtungsstreifen und geeigneten Befestigungen herzustellen. Gleitende Deckenanschlüsse sind nicht vorgesehen.
Erforderliche Zuschnitte, Anpassungen, Unterkonstruktionen, Anschlussprofile, Befestigungs- und Verbindungsmittel sowie Schutzmaßnahmen für Fensterrahmen, Verglasungen und vorhandene Oberflächen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Der Standardanschluss einer Vorsatzschale an Mauerwerkswände sowie an Fensterlaibungen oder Fensterbereiche ohne gesondert vorgegebene Funktionsanforderung ist Bestandteil der vollständigen Vorwandherstellung und wird nicht gesondert vergütet.
Besondere Anschlüsse mit festgelegten Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz, Luftdichtheit, Abdichtung oder Bewegungsaufnahme sind nur geschuldet, soweit sie in den Vertragsunterlagen ausdrücklich gefordert sind. Soweit diese Leistungen nicht eindeutig beschrieben sind, ist vor der Ausführung eine schriftliche Anweisung der Bauleitung einzuholen.
4. Öffnungen, Einbauteile und Schnittstellen
Türöffnungen, Revisionsöffnungen, Aussparungen und Öffnungen für Einbauteile sind nach den Planunterlagen fachgerecht herzustellen. Revisionsöffnungen im Sanitärbereich sind einschließlich Einmessen und Ausschnitt herzustellen. Soweit die FLB als Kalkulationsgrundlage anzuwenden ist, sind zwei Revisionsklappen je Nasszelle mit einer Größe von etwa 30 mal 30 Zentimetern zu berücksichtigen.
Erforderliche Verstärkungen für Türen, Sanitärausstattung, Möbel und weitere Lasten sind entsprechend dem Lastfall mit geeigneten verstärkten Profilen oder Traversen auszuführen. Die Ausführung ist vor Beginn der Arbeiten mit den beteiligten Gewerken abzustimmen.
Vor dem Schließen oder Verdecken von Konstruktionen sind die Leistungen der beteiligten Gewerke abzustimmen und erforderliche Prüfungen zu ermöglichen. Durchdringungen, nachträgliche Öffnungen und Einbauten dürfen die geforderten Eigenschaften der Konstruktion nicht beeinträchtigen.
5. Unterdecken und Deckenbekleidungen
Unterdecken und Deckenbekleidungen sind entsprechend den jeweiligen Deckenkennzeichnungen, Plänen und Positionen vollständig einschließlich aller systembedingten Zubehörteile herzustellen. Der umlaufende Anschluss der Deckenbekleidungen an Umfassungswände aus Stahlbeton ist fachgerecht und tragend auszuführen.
Die Lage sämtlicher Deckeneinbauten, insbesondere Leuchten, Lüftungsauslässe, Revisionsöffnungen, Brandmelder, Lautsprecher und Sprinkler, ist vor Fertigungsbeginn mit den ausführenden Gewerken und der Bauleitung abzustimmen. Erforderliche Anpassungen der Unterkonstruktion und Deckenelemente sind Bestandteil der Leistung.
Ausschnitte, Ausklinkungen, Anpassungen, Verstärkungen und Wechselkonstruktionen für technische Einbauten sind mit den Einheitspreisen abgegolten, soweit die jeweilige Position keine abweichende Regelung enthält.
Revisionsklappen in Unterdecken sind nach den TGA Angaben mit Winkelrahmen und Gehäuse aus verzinktem Stahlblech, Klappblatt und Vierkantschließung einzubauen. Revisionsöffnungen im Sanitärbereich sind einschließlich Einmessen und Ausschnitt herzustellen. Soweit die FLB als Kalkulationsgrundlage anzuwenden ist, sind zwei Revisionsklappen je Nasszelle mit einer Größe von etwa 30 mal 30 Zentimetern zu berücksichtigen.
Sämtliche Revisionsklappen und beweglichen Deckenelemente sind vor der Abnahme auf Leichtgängigkeit, Passgenauigkeit und ordnungsgemäße Funktion zu prüfen und einzustellen. Fertiggestellte Unterdecken einschließlich sichtbarer Einbauteile sind bis zur Abnahme gegen Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Beschädigte oder verschmutzte Deckenelemente sind durch neue, gleichartige Elemente zu ersetzen.
6. Brand, Schall, Feuchte und sonstige Funktionsanforderungen
Feuerwiderstand, Schallschutz, Feuchtraumeignung und weitere Funktionsanforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Wandtypen, Positionen, Plänen und dem Brandschutzkonzept. Klassifizierte Konstruktionen sind einschließlich Anschlüssen, Befestigungen, Fugen, Öffnungen, Durchdringungen und Einbauten als vollständiges System herzustellen.
Zuständigkeiten für Abschottungen, Verschlüsse und Wiederherstellungen sind an den Schnittstellen vor der Ausführung eindeutig abzustimmen.
Erforderliche Verwendbarkeits-, Übereinstimmungs- oder Systemnachweise sind vor der Ausführung vorzulegen und zusammen mit den Produkt und Einbaudokumentationen geordnet zu übergeben, soweit dies vertraglich oder öffentlich rechtlich erforderlich ist.
7. Schutz, Sauberkeit, Dokumentation und Abnahme
Bestehende Bauteile, Fenster, Türen, Verglasungen, Oberflächen und technische Anlagen sind während der Arbeiten gegen Beschädigung, Verschmutzung und Staub zu schützen. Die Arbeiten sind mit dem Bauablauf und dem laufenden Klinikbetrieb abzustimmen. Lärm, Staub und Erschütterungen sowie die Beeinträchtigung von Verkehrs und Rettungswegen sind auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen.
Arbeitsbereiche sind laufend zu reinigen, Reststoffe und Verpackungen sind ordnungsgemäß abzuführen. Nach Abschluss der Arbeiten sind die Flächen besenrein zu übergeben.
Stemm- und Bohrarbeiten an statisch wichtigen Bauteilen dürfen nur nach Genehmigung der Bauleitung und nach erforderlicher Freigabe durch die Tragwerksplanung ausgeführt werden.
Soweit von der Bauleitung gefordert, sind vor Beginn der Serienausführung Musterflächen, Musteranschlüsse oder Musterdetails herzustellen. Vor dem Schließen von Konstruktionen sind erforderliche Prüfungen, Sichtkontrollen und Fotodokumentationen durchzuführen. Die Bauleitung ist hierzu rechtzeitig aufzufordern.
Mängel, Beschädigungen und Verschmutzungen aus dem eigenen Leistungsbereich sind vor Abnahme vollständig zu beseitigen. Die Abnahme erfolgt nach den vertraglichen Vereinbarungen.
Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten
14 342 Nichttragende Innenwände – Trockenbau
14
342 Nichttragende Innenwände – Trockenbau
14.10 Gipskartonwände
14.10
Gipskartonwände
14.11 Installationswände
14.11
Installationswände
14.12 Vorsatzschalen
14.12
Vorsatzschalen
14.13 Sonstiges/ Revisionsklappen/ Öffnungen
14.13
Sonstiges/ Revisionsklappen/ Öffnungen
25 354 Unterdecken
25
354 Unterdecken
25.10 Abgehängte GK-Decke
25.10
Abgehängte GK-Decke
25.11 Abgehängte Mineralfaserdecken
25.11
Abgehängte Mineralfaserdecken