Zimmererarbeiten
Dachgeschossausbau Schillerstraße 96
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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1. Vertragsbestandteile Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind: a) die Leistungsbeschreibung, b) die Besonderen Vertragsbedingungen, c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen, d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für  Bauleistungen, f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung ( VOB " als Ganzes") Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen gelten diese in der genannten Reihenfolge. 2.  Das Angebot muss vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein. Alternativ-Angebote in gleichwertiger Qualität sind erwünscht. Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen des Hauptangebotes zugrunde zu legen. Vermeintliche Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen hat der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären. Eigene Ausführungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und sogenannte Auftragsbestätigungen des Bieters haben keine Gültigkeit und werden nicht Vertragsbestandteil. 2.a Sofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis vorgesehen ist, wird der Bieter die dem Angebot zugrundeliegenden Massen überprüfen und etwaige Massenabweichungen innerhalb einer zu vereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftliche Anzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist, bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerecht angezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des in der Vergabeverhandlung festgelegten Pauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot ausgewiesenen Einheitspreise und unter Berücksichtigung des in der Vergabeverhandlung vereinbarten Nachlasses. 3.  Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Auftragnehmer über die Lage und Beschaffenheit der Baustelle, über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und Stromversorgung zu unterrichten. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden nicht anerkannt. 4.  Die Zeichnungen, die der Ausschreibung zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der örtlichen Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. 5.  Der Unternehmer hat den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den Verpflichtungen aus den Tarifforderungen, Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen. Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. 5.a Der AN hat eine Freistellungsbescheinigung des für ihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei Nichtvorlage erfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften Bruttorechnungssumme nach Abzug des Sicherheitseinbehaltes. 6.  Die Baustelleneinrichtungen, einschl. der Herstellung und Vorhaltung der Baustrom- und Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt. Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit den Einheitspreisen abgegolten. 6.1  Sollte die Baustelleneinrichtung von einem anderen Unternehmer geliefert und unterhalten werden, so hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu installieren. 7.  Die Arbeiten werden getrennt nach Titeln ausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten getrennt nach Titeln zu vergeben. 8. Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies so ausgewiesen wird. 9.  Falls vom Auftraggeber oder der BauleitungMaterialproben verlangt werden, sind diese kostenlos und rechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen bauseits vorgenommen, so wird dieses ausdrücklich erwähnt. 10.  Sämtliche auf der Baustelle lagernden eigenen Baustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten Bauteilen haftet der Unternehmer bis zur Abnahme. 11.  Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle ständig in geordnetem Zustand ist. Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind zu beseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer diesen Pflichten nicht nach, behält sich der Auftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der Unternehmen abfahren zu lassen. 12.  Die Gewährleistungsfrist bzw. die Frist für Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und beträgt 4 Jahre. Die Frist beginnt für alle Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme. Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel nach Aufforderung  unverzüglich und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach oder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Gefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. 13.  Wird die im Bauvertrag vereinbarte Fertigstellungsfrist durch Verschulden des Auftragnehmers überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden und von der Vergütung einbehalten werden, bis zur Höchstsumme von 5% der Auftragssumme. Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen. 14.  Bei Arbeiten jeder Art hat sich der Auftragnehmer selbst zu vergewissern, ob und wo auf der Baustelle Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen und uneingeschränkt für von ihm verursachte Schäden zu haften. 15.  Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag sind ohne Zustimmung des Auftraggebers ausgeschlossen. 16.  Die Angebotspreise sind für die Dauer der vereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist beginnt mit dem Tage des Bauvertragsabschlusses. 17. Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt werden. Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild. Größe und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt. Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild anbringen lassen will 18.  Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit zu erzielen. 19.  Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind unzulässig. 20.  Gemäß der Bauordnung  hat der Bieter bei Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der Baustelle zu bestimmen. 21.  Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu leisten. Der Abzug wird bei der Schlussrechnungsprüfung vorgenommen. 22.  Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10% gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht. Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der Bauleitung zu erstellen. Die Schlusszahlung erfolgt nach Abnahme der Arbeiten und Prüfung der eingereichten Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sowie Rechnungen werden in den nach VOB/B vorgeschriebenen Zeiträumen beglichen. 5 % der Schlussrechnungssumme werden als Sicherheit für die Dauer der Frist für Mängelansprüche, also 4 Jahre nach Abnahme des Gewerkes eingehalten. Die Gewährleistungssumme kann durch eine unbefristete Bankbürgschaft ersetzt werden, welche die Erklärung gemäß VOB/B § 17Nr. 4 enthalten muss. Die Bürgschaft muss von einem dem Auftraggeber als tauglich anerkannten Bürgen ausgestellt sein (z.B. deutsche Großbank- oder Sparkasse). 23.  Im Falle der Auftragserteilung kann vom Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme vor Ausführungsbeginn verlangt werden. 24.  Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit Einfluss haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden. 25.  Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer einschalten möchte, ist in jedem Fall das Einverständnis des Auftraggebers erforderlich. 26.  Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung. Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen zu beantragen. 27.  Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen, gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein Gewerk. 28.  Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl. getrennt zu vergeben. 29.  Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme folgende Bescheinigungen vor: - Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete Beiträge an Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft. - Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle. - Unbedenklichkeitsbescheinigung. 30.  Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. 31.  Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte Laufzeit des Vertrages geltenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00 durch eine entsprechende Bescheinigung des Versicherers zu führen. 32. Nebenkostenregelung. Für bauseitige Zurverfügungstellung von Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen Nebenkostenbeteiligungen von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht: Bauwasser    0,20 % Baustrom   0,30 % Bauwesenversicherung   0,40 % Schuttcontainer            Umlage nach Inanspruchnahme ....................................................... ...................................................... . . Datum und Unterschrift des Bieters:
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen als Bestandteil der Ausschreibung Lageplan des Vermessungsingenieurs Plan WP01d Grundriss und Schnitte Dachgeschoss Maßstab 1:50 Plan BL01f Balkenlage Dachgeschoss Plan WP03- Schnitt Treppenhaus VH und Ansicht SF und HH im DG Plan DP01VHc Detailplanung Fußbodenaufbau Vorderhaus Plan DP01HHc Detailplanung Fußbodenaufbau Hinterhaus Plan DA01- Dachaufsicht Masstab 1:50 Plan DP06- Detailschnitt Schrägdach Masstab 1:5 Plan DP07- Detailschnitt Flachdach Masstab 1:5 Plan DP08a Detailschnitt Fußboden Loggia Statische Berechnung Büro Schittkowski vom 07.05.2024 Nachweise Dachanschlüsse Büro Schittkowski Statischer Nachweis Deckenbalken Büro TWB Statischer Nachweis Dachänderungen (Ohne Ringanker) Vom Auftragnehmer zu beschaffende Ausführungsunterlagen Aufmaße, Abrechnungsunterlagen Vorschriften Als Vertragsbestandteile für Auftragnehmer und Auftraggeber gelten: VOB/A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1960 VOB/B - Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 1961 VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses Leistungsverzeichnisses sowie alle einschlägigen DIN-Normen und Richtlinien. Die Werkstoffvorschriften, Normen, Richtlinien u. sonst. Vorschriften etc. Genannte Forderungen, Empfehlungen und Hinweise sind als Nebenleistungen einzukalkulieren, sofern diese im LV nicht extra festgelegt sind. Unstimmigkeiten Auf Unstimmigkeiten bei Typenangaben oder Ausschreibungsunklarheiten ist sofort bei Angebotsabgabe schriftlich hinzuweisen. Spätere Nachforderungen werden nicht anerkannt. Festlegungen Die im LV und in den beiliegenden Plänen vom AG und dem Bauleiter getroffenen Festlegungen stellen den Leistungsumfang und die Ausführungsart dar. Für die einwandfreie, fachlich richtige und allen einzuhaltenden Vorschriften entsprechende Ausbildung und Ausführung der Arbeiten übernimmt der AN die volle Verantwortung. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeglicher Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Verschmutzte Teile sind nach erfolgter Montage zu reinigen. Ergänzungen zur Angebotsforderung Die genauen Bautermine werden in der Auftragsverhandlung vereinbart und schriftlich fixiert. Schlechtwettertage sind von der örtlichen Bauleitung schriftlich innerhalb von 12h anzuerkennen. Anerkannte Schlechtwettertage verlängern die Bauzeit um den jeweilig anerkannten Zeitraum. Vor Beginn der Arbeiten sind alle fachlichen Einzelheiten, Details, Montageabläufe etc. mit dem Bauleiter zu besprechen und festzulegen. Der unterzeichnende Auftragnehmer verpflichtet sich, die bei ihm in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft zu erbringen. Bewachung und Verwahrung der mitgebrachten Baustellenunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung, Materialien usw. sind Sache des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen (auch während der Arbeitsruhe). Der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. Der Auftragnehmer hat für den Transport des benötigten Materials auf die Baustelle selbst zu sorgen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass angelieferte Materialien schnellstens vor Ort eingebaut werden. Verpackungsmaterial, Bauschutt u. Restmüll hat der AN auf eigene Kosten zu entsorgen. Die im LV angeführten Massen können sich um mehr als 10% nach oben oder unten ändern, ohne irgendwelche Preisänderung oder Entschädigung ( abweichend zur VOB ).
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Das Bauvorhaben befindet sich im Bezirk Wilmersdorf von Berlin. Die Adresse der Baustelle lautet:  Schillerstraße 96 in 10625 Berlin-Charlottenburg Es handelt sich um ein 5-geschossiges Berliner Mietshaus mit einem nicht ausgebauten Dachraum aus der Gründerzeit. Die Bauweise ist geschlossen. Die alte Dachkonstruktion wird komplett abgetragen und durch eine neue zimmermannsmäßige Holzkonstruktion in ähnlicher Grundform und ähnlichen Abmessungen neu errichtet. Die Dachneigung beträgt ca. 60°. Es werden Terrasseneinschnitte, diverse Dachflächenfenster und Ähnliches eingebaut. In dem neuen Dachgeschoss entstehen 3 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe. Gebäudemaße im Bestand Breite an der Schillerstraße ca. 15,40 m Gebäudelänge ca. 48,00 m Traufhöhe ca. 19,20 m über OK Gelände Firsthöhe ca. 22,90 m über OK Gelände Lichte Raumhöhen bis ca. 3,00 m (DG) Grundstücksgröße :  603 m² Das Bauvorhaben befindet sich in innerstädtischer Lage. Im Umfeld ist mit weiteren Baumaßnahmen Dritter, Straßensperrungen und weiteren Einschränkungen zu rechnen. Der Zugang zur Baustelle erfolgt über die Schillerstraße. Über einen Durchgang im Erdgeschoss des Gebäudes gelangt man in den Innenhof. Straßenseitig befinden sich Bäume mit entsprechend zu schützenden Kronen- und Wurzelbereichen in unmittelbarer Umgebung der Baustelle. Alle angrenzenden Straßen, Parkplätze und sonstigen Flächen um das Bestandsgebäude dienen zugleich als Feuerwehr- und Rettungszufahrt sowie als Flucht- und Rettungsweg und sind entsprechend frei zu halten. Die maximal zulässige Belastbarkeit bzw. SLW-Klassifizierung  ist vom Auftragnehmer im Vorfeld eigenverantwortlich zu prüfen. Die regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen oder Baubegehungen ist Leistungsbestandteil des Auftragnehmers. Die Termine werden durch die Objektüberwachung rechtzeitig bekannt gegeben. Sämtliche für eigene Leistungserbringung notwendigen Vermessungsleistungen sind als Nebenleistung Leistungsbestandteil des Auftragnehmers. Der Auftraggeber benennt Messpunkte als Referenzpunkt. Bauseits zur Verfügung gestellt wird ein Übergabepunkt für Bauwasser und Baustrom. Hierfür werden gemäß Bauvertrag anteilig Kosten angesetzt und abgezogen. Leitungsführung und Frostschutzmaßnahmen ab diesem Punkt obliegen dem Auftragnehmer. Falls der Auftragnehmer über die zur Verfügung gestellten Anschlüsse/ Anschlussleistungen Mehrleistungen benötigt, sind diese vom Auftragnehmer selbst zu beantragen und einzurichten. Ein bauseitiger Abwasseranschluss ist nicht vorhanden. Zulässige Abwässer dürfen nur an geeigneten Punkten in die öffentlichen Entwässerungsanlagen eingeleitet werden. Sämtliche weiteren zur Leistungsausführung des Auftragnehmers notwendigen Gerüste und Hebezeuge, Traggerüste aller Bemessungsklassen, Kräne, Mobilkräne, Arbeitsbühnen etc. auch über eine Höhe von 2 m hinaus sind als Nebenleistung Leistungsbestandteil des Auftragnehmers und in den jeweiligen Positionen kalkulatorisch zu erfassen. Gerüst, Bauaufzug, Baustelleneinrichtung, evtl. notwendige Verstärkungen von Gerüsten sind Leistungsbestandteil des Auftraggebers. Die unter dem Dachgeschoss liegenden Wohnungen sind mit einem Gerüstüberdach zu sichern. Alternativ muss eine regensichere Decke hergestellt werden. Die Fallleitungen/Steigleitung Entlüftung müssen als Noteinläufe für anfallendes Regenwasser eingebunden werden (ggf. sind Notüberläufe notwendig, dies ist mit der BL abzustimmen). Das Rauchen sowie Alkohol- und Betäubungsmittelgenuss ist im gesamten Baustellenbereich untersagt. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen und unwiderruflichen Baustellenverweis. Brennbare Materialien oder leicht entzündliche Stoffe dürfen nur zur direkten Verarbeitung in das Gebäude verbracht werden. Bei feuergefährlichen Stoffen bzw. feuergefährlichen Arbeiten ist durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich für ausreichende und geeignete Löschmittel in unmittelbarer Nähe zu sorgen. Die entsprechenden Vorschriften der Berufsgenossenschaften und die Auflagen aus der Baugenehmigung sind zu beachten. Es ist eine Schlussdokumentation zu übergeben, die mindestens folgende Unterlagen enthalten muss: Fachbauleitererklärung, Lieferscheine. Zeichnungen werden durch den Auftraggeber bzw. dessen Beauftragte nur digital zur Verfügung gestellt. Kosten für Ausdrucke, Plotkosten oder andere Vervielfältigungen hat der Auftragnehmer zu tragen (vgl. separate Position). Bei allen Arbeiten sind diese Besonderheiten zu beachten und zu berücksichtigen, ohne dass hierdurch Behinderungen oder Mehraufwendungen geltend gemacht werden können.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bezirk Wilmersdorf
Bietererklärung 1.   Nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der örtlichen Verhältnisse an der Baustelle erbieten wir uns, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zu den eingesetzten Preisen auszuführen. 2.   Wir erkennen vorbehaltlos die dem Angebot zu Grunde liegenden Verdingungsunterlagen und Vorbemerkungen als verbindlichen Vertragsinhalt an. 3.   Wir erklären, dass wir gegen Haftpflichtschäden aus unseren Arbeiten mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von ..................................  Euro ausreichend versichert sind. 4.   Die komplette Fertigungsleistung wird im eigenen Betrieb mit eigenen Arbeitskräften hergestellt. Der Einsatz von Subunternehmern ist vom Auftraggeber ausdrücklich zu genehmigen. ....................................................... Ort, Datum, Unterschrift des Bieters
Bietererklärung
1 Abbruch- und Rückbauarbeiten Leistungsumfang Die Leistungen dieses Titels betreffen den kompletten Abbruch, Rückbau und Entsorgung des Dachtragwerks aus Holz einschließlich der Dacheindeckung. Allgemeines Für diese Leistungsbeschreibung gelten insbesondere folgende Vorschriften und Normen in der jeweils neuesten Fassung: · VOB Teil B/C in der jeweils aktuellsten Fassung · DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten · Gefahrstoffverordnung · Statische Vorgaben · anerkannte Regeln der Technik · Arbeitsschutzbestimmungen · Unfallverhütungsvorschriften · Landesbauordnung Berlin (BauOBln) · Vorschriften von Herstellern und Lieferanten von verwendeten Stoffen. Der Abbruch bzw. Teilrückbau von massiven Bauteilen im Dachbereich (z. B. Schornsteine, Giebelmauerwerk etc.) erfolgt parallel durch das Gewerk Rohbau. Die dadurch entstehenden Abhängigkeiten sind zu beachten. Die Flächenlasten der Abbruchstoffe entsprechen in der Regel der DIN 1055-1. Beim Abbruch von Bauteilen und der Zwischenlagerung von Stoffen sind die Vorgaben des Tragwerksplaners sowie die maximal zulässigen Deckenlasten (in der Regel 2,5 kN/m²) zu beachten. Bei der Entsorgung von Bauschutt und Abfällen ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW- / AbfG) zu beachten. Alle Abfälle sind sortenrein zu trennen. Dem Auftraggeber sind alle Entsorgungsnachweise vorzulegen. Transport-, Kipp- und Entsorgungsgebühren bzw. -kosten sind in den jeweiligen Positionen kalkulatorisch zu erfassen. 2 Zimmer- und Holzbauarbeiten Leistungsumfang Die Leistungen dieser Ausschreibung betreffen den Abbund, die Lieferung und Verlegung von Dachstühlen als Sparrendach gemäß vorliegender Statik und Ausführungsplanung /ggf. Werkplanung. Allgemeines Für diese Leistungsbeschreibung gelten insbesondere folgende Vorschriften und Normen in der jeweils neuesten Fassung: · VOB Teil B/C · DIN EN 1995 Eurocode 5 · DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten · DIN 18335 Stahlbauarbeiten · DIN 1052 Berechnung und Bemessung v. Holzbauteilen · DIN 4074 Sortierung von Holz · DIN 68365 Bauholz für Zimmerarbeiten · DIN 68800 Holzschutz · DIN 52175 · DIN EN 335, Teil 1 und 2 · Holzschutzmittelverzeichnis · DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen · DIN 18202 Toleranzen im Hochbau · DIN 18203-3 Toleranzen im Hochbau - Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen · Statische Vorgaben · Wärmeschutznachweis · Brandschutznachweis · anerkannte Regeln der Technik · Arbeitsschutzbestimmungen · Unfallverhütungsvorschriften · Landesbauordnung Berlin (BauOBln) · Vorschriften von Herstellern und Lieferanten von verwendeten Stoffen. Beim Errichten des neuen Daches sind die parallel stattfindenden Rohbauarbeiten (z. B. Betonage Ringbalken etc.) zu beachten; teilweise bestehen zu diesen Leistungen Abhängigkeiten. Die Zwischensparrenbereiche werden gedämmt, raumseitig wird das Dach mit einer Dampfsperre sowie einer flächigen Bekleidung versehen. Durch den Auftraggeber werden neben der Architektenplanung auch statische Berechnungen, Positionspläne und Konstruktionspläne zur Verfügung gestellt. Der Dachstuhl sowie sonstige Stahl- und Holzbauteile sind auf Bauteile aus Mauerwerk, Holz, Stahlbeton und Stahl aufzubringen. Bei Holzbauteilen sind alle Verbindungen zimmermannsmäßig sowie nach Angaben der Tragwerksplanung zu erstellen. Alle Aufwendungen zum Anschluss von Holzbauteilen an bauseits vorhandene Tragwerke aus Beton und Stahl sind in den jeweiligen Positionen zu erfassen und werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche neuen Bauteile sind nach örtlichem Aufmaß zu fertigen. Die Dimensionierung und Befestigung von Bauteilen hat nach der vorliegenden Statik zu erfolgen. Alle Bauteile sind - soweit nicht anders angegeben - der Gebrauchsklasse 1 zuzuordnen. Alle nicht sichtbaren Holzbauteile sind gem. DIN 68800 bzw. DIN 52175 dementsprechend zu schützen. Konstruktionsvollholz ist gemäß den Vereinbarungen der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz, der Herstellergemeinschaft Massivholz MH, sowie dem Bund Deutscher Zimmermeister im ZBD auszuwählen. Zwischen Holzbauteilen und Mauerwerk oder Beton sind Trennlagen anzuordnen. Das Anarbeiten an sämtliche angrenzende oder aufgehende Bauteile wie Wände, Stahltragwerke etc. ist als Nebenleistung in den jeweiligen Positionen kalkulatorisch zu erfassen. Die zu liefernden Stahlbauteile sind werkstattseitig mit Korrosionsschutz zu versehen. Für Stahlbauteile ist vor Ausführungsbeginn vom Auftragnehmer ein örtliches Aufmaß als Grundlage für die Fertigung zu erstellen. Neue Stahlteile sind als Formstahl, Stahlsorte S235 gem. Angabe Tragwerksplanung zu fertigen. Sämtliche Verbindungen und Anschlüsse sind gemäß Angaben Tragwerksplanung bzw. als typisierte Verbindungen im Stahlhochbau auszuführen. Sämtliche notwendigen Bohrungen, Verbindungsmittel wie Bolzen, Dübel, Schrauben, Unterlegbleche, Laschen und dergleichen, Auflager, Montagestöße, Kopf- Fuß- und Stoßplatten sowie alle zur Sicherung von Bauzuständen notwendigen Maßnahmen und Bauteile sind in den entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
1 Abbruch- und Rückbauarbeiten
1 Abbruch- und Rückbauarbeiten
1
Abbruch- und Rückbauarbeiten
1. 1 Baustelleneinrichtung
1. 1
Baustelleneinrichtung
1. 2 Dachbeläge
1. 2
Dachbeläge
1. 3 Dachkonstruktion
1. 3
Dachkonstruktion
2 Zimmer- und Holzbauarbeiten
2
Zimmer- und Holzbauarbeiten
2. 1 Baustelleneinrichtung
2. 1
Baustelleneinrichtung
2. 2 Balkenverstärkung - gemäß neuer Statik
2. 2
Balkenverstärkung - gemäß neuer Statik
2.03 Dachkonstruktion - gemäß neuer Statik
2.03
Dachkonstruktion - gemäß neuer Statik
2.04 Loggia-Wände
2.04
Loggia-Wände
3 Stundenlohnarbeiten, sonstige Leistungen
3
Stundenlohnarbeiten, sonstige Leistungen
3. 1 Stundenlohnarbeiten
3. 1
Stundenlohnarbeiten
3.02 Sonstiges
3.02
Sonstiges