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Net total EUR
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Vertragsbestandteile
Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind:
a) die Leistungsbeschreibung,
b) die Besonderen Vertragsbedingungen,
c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen,
d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,
e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
für Bauleistungen,
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen.
g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung (
VOB " als Ganzes")
Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen
den einzelnen Vertragsbestandteilen gelten diese
in der genannten Reihenfolge.
2. Das Angebot muss vollständig ausgefüllt
und rechtsverbindlich unterschrieben sein.
Alternativ-Angebote
in gleichwertiger Qualität sind erwünscht.
Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit
erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen
beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen
des Hauptangebotes zugrunde zu legen.Vermeintliche
Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen
hat der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären.
Eigene Ausführungs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen und sogenannte
Auftragsbestätigungen des Bieters haben keine
Gültigkeit und
werden nicht Vertragsbestandteil.
2.a Sofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis
vorgesehen ist, wird der Bieter die dem Angebot
zugrundeliegenden Massen überprüfen und etwaige
Massenabweichungen innerhalb einer zu
vereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag
schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftliche
Anzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist,
bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerecht
angezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des
in der Vergabeverhandlung festgelegten
Pauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot
ausgewiesenen Einheitspreise und unter
Berücksichtigung des in der Vergabeverhandlung
vereinbarten Nachlasses.
3. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der
Auftragnehmer über die Lage und Beschaffenheit der
Baustelle,
über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und
Stromversorgung zu unterrichten. Spätere
Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden
nicht anerkannt.
4. Die Zeichnungen, die der Ausschreibung
zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der
örtlichen
Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die
auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen
sind, werden nicht anerkannt.
5. Der Unternehmer hat den
gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Abgaben, der
Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den
Verpflichtungen aus den Tarifforderungen,
Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen
Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen.
Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende
Bescheinigungen vorzulegen.
5.a Der AN hat eine Freistellungsbescheinigung des
fürihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei
Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei
Nichtvorlage
erfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften
Bruttorechnungssumme nach Abzug des
Sicherheitseinbehal-
tes.
6. Die Baustelleneinrichtungen, einschl. der
Herstellung und Vorhaltung der Baustrom- und
Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen
Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb
während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige
Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.
Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit
denEinheitspreisen abgegolten.
6.1 Sollte die Baustelleneinrichtung von einem
anderen Unternehmer geliefert und unterhalten werden, so
hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten
für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu
beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der
Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler
hat
der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu
installieren.
7. Die Arbeiten werden getrennt nach
Titeln ausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich
vor, die Arbeiten
getrennt nach Titeln zu vergeben.
8. Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt
nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies so
ausgewiesen wird.
9. Falls vom Auftraggeber oder der Bauleitung
Materialproben verlangt werden, sind diese kostenlos
und
rechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen
bauseits vorgenommen, so wird dieses
ausdrücklich erwähnt.
10. Sämtliche auf der Baustelle lagernden
eigenen Baustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom
Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und
Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten
Bauteilen haftet der Unternehmer bis
zur Abnahme.
11. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
die Baustelle ständig in geordnetem Zustand ist.
Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind
zu beseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer
diesen Pflichten nicht nach, behält sich
der Auftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der
Unternehmen abfahren zu lassen.
12. Die Gewährleistungsfrist bzw. die Frist für
Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und
beträgt
4 Jahre. Die Frist beginnt für alle
Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme.
Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel nach
Aufforderung unverzüglich
und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er
dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach
oder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber
berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf
Gefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu
lassen.
13. Wird die im Bauvertrag
vereinbarte Fertigstellungsfrist durch Verschulden des
Auftragnehmers
überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden
Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in
Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden
und von der Vergütung einbehalten
werden,bis zur Höchstsumme von 5% der
Auftragssumme.
Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als
solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen.
14. Bei Arbeiten jeder Art hat sich der
Auftragnehmer selbst zu vergewissern, ob und wo auf der
Baustelle
Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine
vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum
Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen
und uneingeschränkt für von ihm verursachte
Schäden zu haften.
15. Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers
ausdiesem Vertrag sind ohne Zustimmung des
Auftraggebers ausgeschlossen.
16. Die Angebotspreise sind für die Dauer
der vereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist
beginnt mit
dem Tage des Bauvertragsabschlusses.
17. Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt
werden. Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild.
Größe und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt.
Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten
Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild
anbringen lassen will
18. Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis
erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines
Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kenntnis
gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises
ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit
zu erzielen.
19. Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind
unzulässig.
20. Gemäß der Bauordnung hat der Bieter bei
Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der
Baustelle zu bestimmen.
21. Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine
Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder
Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu
leisten. Der Abzug wird bei der
Schlussrechnungsprüfung vorgenommen.
22. Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am
Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von
prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der
Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10%
gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell
vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht.
Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der
Bauleitung zu erstellen. Die Schlußzahlung erfolgt nach
Abnahme der Arbeiten und Prüfung der
eingereichten Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sowie
Rechnungen werden in den nach VOB/B vorgeschriebenen
Zeiträumen beglichen.
23. Im Falle der Auftragserteilung kann vom
Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer
Deutschen Großbank oder Sparkasse in Höhe von 10 %
der Bruttoauftragssumme vor
Ausführungsbeginn verlangt werden.
24. Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner
Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit
Einfluss
haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft
ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden.
25. Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer
einschalten möchte, ist in jedem Fall das
Einverständnis
des Auftraggebers erforderlich.
26. Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach
mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung.
Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich
bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen
zu beantragen.
27. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für
die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen,
gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein
Gewerk.
28. Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot
gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl.
getrennt zu vergeben.
29. Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme
folgende Bescheinigungen vor:
- Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete
Beiträge an Sozialversicherung und
Berufsgenossenschaft.
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung.
30. Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt
nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung
vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder
Vertragsarbeiten handelt.
31. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt
des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte
Laufzeit des Vertrages geltenden
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00
durch eine entsprechende Bescheinigung des
Versicherers zu führen.
32. Nebenkostenregelung.
Für bauseitige Zurverfügungstellung von
Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser
sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen
Nebenkostenbeteiligungen von der
Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht:
Bauwasser 0,20 %
Baustrom 0,30 %
Bauwesenversicherung 0,40 %
.......................................................
......................................................
. .
Datum und Unterschrift des Bieters:
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Ausführungsunterlagen als Bestandteil der Ausschreibung
Lageplan des Vermessungsingenieurs
Verkehrszeichenplan Baustelleneinrichtung
Plan WP01d Grundriss und Schnitte Dachgeschoss
Maßstab 1:50
Plan WP03- Schnitt Treppenhaus VH und Ansicht SF und
HH im DG
Plan WP02- Außenansichten Fenster Masstab 1:50
Vom Auftragnehmer zu beschaffende
Ausführungsunterlagen
Aufmaße, Abrechnungsunterlagen
Vorschriften
Als Vertragsbestandteile für Auftragnehmer und
Auftraggeber
gelten:
VOB/A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Bauleistungen DIN 1960
VOB/B - Allgemeine Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
DIN 1961
VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses
Leistungsverzeichnisses sowie alle einschlägigen
DIN-Normen
und Richtlinien.
Die Werkstoffvorschriften, Normen, Richtlinien u.
sonst.
Vorschriften etc.
Genannte Forderungen, Empfehlungen und Hinweise sind
als
Nebenleistungen einzukalkulieren, sofern diese im LV
nicht
extra festgelegt sind.
Unstimmigkeiten
Auf Unstimmigkeiten bei Typenangaben oder
Ausschreibungsunklarheiten ist sofort bei
Angebotsabgabe
schriftlich hinzuweisen. Spätere Nachforderungen
werden nicht
anerkannt.
Festlegungen
Die im LV und in den beiliegenden Plänen vom AG und dem
Bauleiter getroffenen Festlegungen stellen den
Leistungsumfang und die Ausführungsart dar. Für die
einwandfreie, fachlich richtige und allen
einzuhaltenden
Vorschriften entsprechende Ausbildung und Ausführung
der
Arbeiten übernimmt der AN die volle Verantwortung.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen
und Einrichtungen jeglicher Art sind geeignete
Vorkehrungen
zu treffen.
Verschmutzte Teile sind nach erfolgter Montage zu
reinigen.
Ergänzungen zur Angebotsforderung
Die genauen Bautermine werden in der
Auftragsverhandlung
vereinbart und schriftlich fixiert.
Schlechtwettertage sind von der örtlichen Bauleitung
schriftlich
innerhalb von 12h anzuerkennen. Anerkannte
Schlechtwettertage verlängern die Bauzeit um den
jeweilig
anerkannten Zeitraum.
Vor Beginn der Arbeiten sind alle fachlichen
Einzelheiten,
Details, Montageabläufe etc. mit dem Bauleiter zu
besprechen
und festzulegen.
Der unterzeichnende Auftragnehmer verpflichtet sich,
die bei
ihm in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen
gemäß
den Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaft zu
erbringen.
Bewachung und Verwahrung der mitgebrachten
Baustellenunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung,
Materialien usw. sind Sache des Auftragnehmers oder
seiner
Erfüllungsgehilfen (auch während der Arbeitsruhe). Der
Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn
sich
diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
Der Auftragnehmer hat für den Transport des benötigten
Materials auf die Baustelle selbst zu sorgen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
angelieferte Materialien schnellstens vor Ort
eingebaut werden.
Verpackungsmaterial, Bauschutt u. Restmüll hat der AN
auf
eigene Kosten zu entsorgen.
Die im LV angeführten Massen können sich um mehr als
10% nach oben oder unten ändern, ohne irgendwelche
Preisänderung oder Entschädigung ( abweichend zur VOB
).
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Das Bauvorhaben befindet sich im Bezirk Wilmersdorf
von Berlin.
Die Adresse der Baustelle lautet: Schillerstraße 96
in 10625 Berlin-Charlottenburg
Es handelt sich um ein 5-geschossiges Berliner
Mietshaus mit einem nicht ausgebauten Dachraum aus der
Gründerzeit. Die Bauweise ist geschlossen. Die alte
Dachkonstruktion wird komplett abgetragen und durch
eine neue zimmermannsmäßige Holzkonstruktion in
ähnlicher Grundform und ähnlichen Abmessungen neu
errichtet. Die Dachneigung beträgt ca. 60°. Es werden
Terrasseneinschnitte, diverse Dachflächenfenster und
Ähnliches eingebaut. In dem neuen Dachgeschoss
entstehen 3 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe.
Gebäudemaße im Bestand
Breite an der Schillerstraße ca. 15,40 m
Gebäudelänge ca. 48,00 m
Traufhöhe ca. 19,20 m über OK Gelände
Firsthöhe ca. 22,90 m über OK Gelände
Lichte Raumhöhen bis ca. 3,00 m (DG)
Grundstücksgröße : 603 m²
Das Bauvorhaben befindet sich in innerstädtischer
Lage. Im Umfeld ist mit weiteren Baumaßnahmen Dritter,
Straßensperrungen und weiteren Einschränkungen zu
rechnen.
Der Zugang zur Baustelle erfolgt über die
Schillerstraße. Über einen Durchgang im Erdgeschoss des
Gebäudes gelangt man in den Innenhof.
Straßenseitig befinden sich Bäume mit entsprechend zu
schützenden Kronen- und Wurzelbereichen in
unmittelbarer Umgebung der Baustelle.
Alle angrenzenden Strassen, Parkplätze und sonstigen
Flächen um das Bestandsgebäude dienen zugleich als
Feuerwehr- und Rettungszufahrt sowie als Flucht- und
Rettungsweg und sind entsprechend frei zu halten.
Die maximal zulässige Belastbarkeit bzw.
SLW-Klassifizierung ist vom Auftragnehmer im Vorfeld
eigenverantwortlich zu prüfen.
Die regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen oder
Baubegehungen ist Leistungsbestandteil des
Auftragnehmers. Die Termine werden durch die
Objektüberwachung rechtzeitig bekannt gegeben.
Sämtliche für eigene Leistungserbringung notwendigen
Vermessungsleistungen sind als Nebenleistung
Leistungsbestandteil des Auftragnehmers. Der
Auftraggeber benennt Messpunkte als Referenzpunkt.
Bauseits zur Verfügung gestellt wird ein Übergabepunkt
für Bauwasser und Baustrom.
Hierfür werden gemäß Bauvertrag anteilig Kosten
angesetzt und abgezogen.
Leitungsführung und Frostschutzmaßnahmen ab diesem
Punkt obliegen dem Auftragnehmer.
Falls der Auftragnehmer über die zur Verfügung
gestellten Anschlüsse/ Anschlussleistungen
Mehrleistungen
benötigt, sind diese vom Auftragnehmer selbst zu
beantragen und einzurichten.
Ein bauseitiger Abwasseranschluss ist nicht vorhanden.
Zulässige Abwässer dürfen nur an geeigneten Punkten in
die öffentlichen Entwässerungsanlagen eingeleitet
werden.
Sämtliche weiteren zur Leistungsausführung des
Auftragnehmers notwendigen Gerüste und Hebezeuge,
Traggerüste aller Bemessungsklassen, Kräne,
Mobilkräne, Arbeitsbühnen etc. auch über eine Höhe von
2 m
hinaus sind als Nebenleistung Leistungsbestandteil des
Auftragnehmers und in den jeweiligen Position
kalkulatorisch zu erfassen.
Gerüst, Bauaufzug, Baustelleneinrichtung, evtl.
notwendige Verstärkungen von Gerüsten sind
Leistungsbestandteil des Auftraggebers.
Die unter dem Dachgeschoss liegenden Wohnungen sind
mit einem Gerüstüberdach zu sichern. Alternativ
muss eine regensichere Decke hergestellt werden. Die
Fallleitungen/ Steigleitung Entlüftung müssen als
Noteinläufe für anfallendes Regenwasser eingebunden
werden (ggf. sind Notüberläufe notwendig, dies ist mit
der BL abzustimmen).
Das Rauchen sowie Alkohol- und Betäubungsmittelgenuss
ist im gesamten Baustellenbereich untersagt.
Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen und
unwiderruflichen Baustellenverweis.
Brennbare Materialien oder leicht entzündliche Stoffe
dürfen nur zur direkten Verarbeitung in das Gebäude
verbracht werden. Bei feuergefährlichen Stoffen bzw.
feuergefährlichen Arbeiten ist durch den Auftragnehmer
eigenverantwortlich für ausreichende und geeignete
Löschmittel in unmittelbarer Nähe zu sorgen. Die
entsprechenden Vorschriften der Berufsgenossenschaften
und die Auflagen aus der Baugenehmigung sind zu
beachten.
Es ist eine Schlussdokumentation zu übergeben, die
mindestens folgende Unterlagen enthalten muss:
Fachbauleitererklärung, Lieferscheine.
Zeichnungen werden durch den Auftraggeber bzw. dessen
Beauftragte nur digital zur Verfügung gestellt.
Kosten für Ausdrucke, Plotkosten oder andere
Vervielfältigungen hat der Auftragnehmer zu tragen
(vgl. separate Position). Bei allen Arbeiten sind
diese Besonderheiten zu beachten und zu
berücksichtigen,
ohne dass hierdurch Behinderungen oder
Mehraufwendungen geltend gemacht werden können.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bezirk Wilmersdorf
Bietererklärung
1. Nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der
örtlichen Verhältnisse an der Baustelle erbieten wir
uns, die im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zu den
eingesetzten Preisen auszuführen.
2. Wir erkennen vorbehaltlos die dem Angebot zu
Grunde
liegenden Verdingungsunterlagen und Vorbemerkungen als
verbindlichen Vertragsinhalt an.
3. Wir erklären, dass wir gegen Haftpflichtschäden
aus
unseren Arbeiten mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe
von .................................. Euro
ausreichend versichert sind.
4. Die komplette Fertigungsleistung wird im eigenen
Betrieb
mit eigenen Arbeitskräften hergestellt. Der Einsatz von
Subunternehmern ist vom Auftraggeber ausdrücklich zu
genehmigen.
.......................................................
Ort, Datum, Unterschrift des Bieters
Bietererklärung
Schüco Living 82 AS - Hochwärmegedämmtes
Kunststoff-Fenstersystem
Hochwärmegedämmtes Kunststoff-Fenstersystem,
flächenversetzt mit 82 mm Grundbautiefe
Leitfabrikat: Schüco Living 82 AS
Anschlagdichtungssystem mit folgenden
Konstruktionsmerkmalen:
7-Kammer-Konstruktion mit verzinkten Stahlverstärkungen
Werkseitig maschinell eingerollte, hochwertige EPDM-
Funktionsdichtungen, schweißbar.
UV-Strahlen- und witterungsbeständig, Farbe
silbergrau/schwarz
20 mm Flächenversatz raumseitig zwischen Flügelrahmen
zur Rahmenebene
Flügelüberschlag 6 mm außen bzw. 8 mm innen,
Glaseinstand 20 mm, alle Profilkanten sind gerundet
Flügelgeometrie in flächenversetzter Flügeloptik
(Classic), Rondo, Viva
Profilbautiefen:
Blendrahmen, Pfosten, Riegel: 82 mm
Flügelrahmen: 82 mm
Profilansichtsbreiten:
Blendrahmen: 70 bis 100 mm
Blendrahmenverbreiterungen: 15 bis 120 mm
Pfosten / Riegel: 92 bis 112 mm
Flügelrahmen Fenster (Außenansicht): 40 bis 77 mm
Stulpprofil: 38 bis 74 mm
Es können auch Systeme anderer Hersteller mit
gleichwertigen Produkteigenschaften
angeboten werden.
Angebotenes Fabrikat:
_______________________________________
Schüco Living 82 AS - Hochwärmegedämmtes
00 Baustelleneinrichtung
00
Baustelleneinrichtung
00.__. 1 Baustelleneinrichtung Alle notwendigen Baustelleneinrichtungen für Lieferung
und
Montage für nachbeschriebene Leistungen
00.__. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
01 Wohnung 01
01
Wohnung 01
01.__. 1 3-tlg. Fensterelement 2,70 x 2,24 m Pos.6 3-tlg. Fensterelement, ca. 2,70 x 2,24 m
System: Schüco LivIng 82mm AS oder glw.
mit drei umlaufenden Dichtungsebenen,
weiß, ähnlich RAL 9016
Einbauort: Wohnen/Essen
Fensterplan: Position 6
Größe RBM : 2,70 x 2,24 m
Das 3-teilige Fensterelement wird mit zwei linksseitig
( von
innen gesehen ) angeordneten Fensterflügeln und einem
fest
stehenden Element rechts davon ausgeführt.
Beschlag: 1 x Dreh- Kippflügel, DIN links
1 x Drehflügel, DIN rechts
1 x Feststehendes Element
Fenstertürbeschlag Fa. Hoppe gem. Bemusterung
Einbruchhemmung: in Anlehnung an RC2
Füllung: Dreifach-Wärmeschutzverglasung;
U = 0,90 W/m²K, Klimaklasse d
Abstandshalter Warme Kante Schwarz
Versiegelung: Silikon weiß
Dichtung: 1 Rahmendichtung, schwarz
Bodenanschlussschiene thermisch getrennt für das
2-teilige
Fenstertür-Element. Das Fensterelement erhält einen
Fensterbankfalz außen für Anschluss Fensterbank Zink,
bzw.
Anarbeitung Terrassenbelag, innen kein Falz.
Scheiben nicht eingeklebt.
In fix und fertiger Arbeit einschl. Montage.
01.__. 1
3-tlg. Fensterelement 2,70 x 2,24 m Pos.6
1.00
Stk
01.__. 2 1-tlg. Fensterelement 0,90 x 2,24/1,70 m Pos. 7 1-tlg. Fensterelement, ca. 0,90 x 2,24/1,70 m -
Schrägfenster
System: Schüco LivIng 82mm AS oder glw.
mit drei umlaufenden Dichtungsebenen,
weiß, ähnlich RAL 9016
Einbauort: Wohnen/Essen
Fensterplan: Position 7
Fensterelement: fest stehend
Einbruchhemmung: in Anlehnung an RC2
Füllung: Dreifach-Wärmeschutzverglasung;
Ug = 1,1 W/m²K, Uw= 1,14 W/m²K
Abstandshalter Warme Kante Schwarz
Versiegelung: Silikon transparent
Dichtung: 1 Rahmendichtung, schwarz,
Scheiben nicht eingeklebt,
das Fensterelement erhält einen
Fensterbanksanschluss außen für Zinkblech-Fensterbank,
bzw.
Anschluss Terrassenaufbau, innen kein Falz.
In fix und fertiger Arbeit einschl. Montage.
01.__. 2
1-tlg. Fensterelement 0,90 x 2,24/1,70 m Pos. 7
1.00
Stk
01.__. 3 3-tlg. Fensterelement 2,30 x 2,24 m Pos. 8 3-tlg. Fensterelement, ca. 2,30 x 2,24 m
System: Schüco LivIng 82mm AS oder glw.
mit drei umlaufenden Dichtungsebenen,
weiß, ähnlich RAL 9016
Einbauort: Zimmer 1
Fensterplan: Position 8
Größe RBM : 2,30 x 2,24 m
Das 3-teilige Fensterelement wird mit zwei
rechtsseitig ( von
innen gesehen ) angeordneten Fensterflügeln und einem
fest
stehenden Element links davon ausgeführt.
Beschlag: 1 x Dreh- Kippflügel, DIN rechts
1 x Drehflügel, DIN links
1 x feststehendes Element
Fenstertürbeschlag Fa. Hoppe gem. Bemusterung
Einbruchhemmung: in Anlehnung an RC2
Füllung: Dreifach-Wärmeschutzverglasung;
Ug = 1,1 W/m²K, Uw= 1,14 W/m²K
Abstandshalter Warme Kante Schwarz
Versiegelung: Silikon weiß
Dichtung: 1 Rahmendichtung, schwarz
Bodenanschlussschiene thermisch getrennt für das
2-teilige
Fenstertür-Element. Das Fensterelement erhält einen
Fensterbankfalz außen für Anschluss Fensterbank Zink,
bzw.
Anarbeitung Terrassenbelag, innen kein Falz.
Scheiben nicht eingeklebt.
In fix und fertiger Arbeit einschl. Montage.
01.__. 3
3-tlg. Fensterelement 2,30 x 2,24 m Pos. 8
1.00
Stk
02 Wohnung 02
02
Wohnung 02
02.__. 1 3-tlg. Fensterelement 2,70 x 2,24 m Pos. 5 3-tlg. Fensterelement, ca. 2,70 x 2,24 m
System: Schüco LivIng 82mm AS oder glw.
mit drei umlaufenden Dichtungsebenen,
weiß, ähnlich RAL 9016
Einbauort: Wohnen
Fensterplan: Position 5
Größe RBM : 2,70 x 2,24 m
Das 3-teilige Fensterelement wird mit zwei fest
stehenden und
einem mittig angeordneten Fensterflügel ausgeführt.
Beschlag: 2 x feststehende Elemente, rechts
und links
1 x Dreh- Kippflügel, DIN links
Fenstertürbeschlag Fa. Hoppe gem. Bemusterung
Einbruchhemmung: in Anlehnung an RC2
Füllung: Dreifach-Wärmeschutzverglasung;
Ug = 1,1 W/m²K, Uw= 1,14 W/m²K
Abstandshalter Warme Kante Schwarz
Versiegelung: Silikon weiß
Dichtung: 1 Rahmendichtung, schwarz
Bodenanschlussschiene thermisch getrennt für das
Fenstertür-Element. Das Fensterelement erhält einen
Fensterbankfalz außen für Anschluss Fensterbank Zink,
bzw.
Anarbeitung Terrassenbelag, innen kein Falz.
Scheiben nicht eingeklebt.
In fix und fertiger Arbeit einschl. Montage.
02.__. 1
3-tlg. Fensterelement 2,70 x 2,24 m Pos. 5
1.00
Stk
02.__. 2 1-tlg. Fensterelement, ca. 0,90 x 2,24 m Pos. 4 1-tlg. Fensterelement, ca. 0,90 x 2,24 m
System: Schüco LivIng 82mm AS oder glw.
mit drei umlaufenden Dichtungsebenen,
weiß, ähnlich RAL 9016
Einbauort: Küche
Fensterplan: Position 4
Fensterelement: 1 x Dreh-Kipp-Flügel, DIN links
Fenstertürbeschlag Fa. Hoppe gem. Bemusterung
Einbruchhemmung: in Anlehnung an RC2
Füllung: Dreifach-Wärmeschutzverglasung;
Ug = 1,1 W/m²K, Uw= 1,14 W/m²K
Abstandshalter Warme Kante Schwarz
Versiegelung: Silikon transparent
Dichtung: 1 Rahmendichtung, schwarz,
Scheiben nicht eingeklebt,
das Fensterelement erhält einen
Fensterbanksanschluss außen für Zinkblech-Fensterbank,
bzw.
Anschluss Terrassenaufbau, innen kein Falz.
In fix und fertiger Arbeit einschl. Montage.
02.__. 2
1-tlg. Fensterelement, ca. 0,90 x 2,24 m Pos. 4
1.00
Stk
02.__. 3 Hebe-Schiebetür-Anlage 3,60 x 2,24 m , 4-teilig Pos. 3 Hebe-Schiebetür-Anlage 3,60x 2,24 m, 4-teilig
System: Schüco LivIng 82mm AS oder glw.
mit drei umlaufenden Dichtungsebenen,
weiß, ähnlich RAL 9016
Einbauort: Essbereich
Fensterplan: Position 3
Größe RBM : 3,60 x 2,24 m
die 4-teilige Fensteranlage erhält mittig 2
Schiebetürelemente,
die jeweils nach rechts, bzw. links öffnen. Die äußeren
Elemente sind fest stehend.
Beschlag: 2 Schiebetür-Elemente
2 x feststehende Fensterelemente
Fenstertürbeschlag Fa. Hoppe gem. Bemusterung
Einbruchhemmung: in Anlehnung an RC2
Füllung: Dreifach-Wärmeschutzverglasung;
Ug = 1,1 W/m²K, Uw= 1,14 W/m²K
Abstandshalter Warme Kante Schwarz
Versiegelung: Silikon weiß
Dichtung: 1 Rahmendichtung, schwarz
Bodenanschlussschiene thermisch getrennt für das
2-teilige
Fenstertür-Element.
Das Fensterelement erhält einen Fensterbankfalz außen
für
Anschluss Fensterbank Zink, bzw. Anarbeitung
Terrassenbelag, innen kein Falz.
Scheiben nicht eingeklebt.
In fix und fertiger Arbeit einschl. Montage.
02.__. 3
Hebe-Schiebetür-Anlage 3,60 x 2,24 m , 4-teilig Pos. 3
1.00
Stk
03 Wohnung 03
03
Wohnung 03
03.__. 1 2-tlg. Fensterelement 1,60 x 1,24/2,24 m Pos. 2 2-tlg. Fensterelement, ca. 1,60 x 1,24/2,24 m
System: Schüco LivIng 82mm AS oder glw.
mit drei umlaufenden Dichtungsebenen,
weiß, ähnlich RAL 9016
Einbauort: Küche
Fensterplan: Position 2
Größe RBM : 1,60 x 1,24/2,24 m
Das 2-teilige Fensterelement erhält einen
Fensterflügel auf
bauseitiger Brüstung und ein rechts ( von innen
gesehen )
gekoppeltes Fenstertür-Element
Beschlag: Fensterflügel 0,70*1,24 m, Dreh-Kipp, DIN
links
Fenstertürflügel 0,90*2,24 m, Dreh-Kipp,
DIN rechts
Fenstertürbeschlag Fa. Hoppe gem. Bemusterung
Einbruchhemmung: in Anlehnung an RC2
Füllung: Dreifach-Wärmeschutzverglasung;
Ug = 1,1 W/m²K, Uw= 1,14 W/m²K
Abstandshalter Warme Kante Schwarz
Versiegelung: Silikon weiß
Dichtung: 1 Rahmendichtung, schwarz
Das Fensterelement erhält einen Fensterbankfalz außen
für
Anschluss Fensterbank Zink, bzw. Anarbeitung
Terrassenbelag, innen kein Falz.
Scheiben nicht eingeklebt.
In fix und fertiger Arbeit einschl. Montage.
03.__. 1
2-tlg. Fensterelement 1,60 x 1,24/2,24 m Pos. 2
1.00
Stk
03.__. 2 3-tlg. Fensterelement 2,25 x 2,24 m Pos. 1 3-tlg. Fensterelement, ca. 2,25 x 2,24 m
System: Schüco LivIng 82mm AS oder glw.
mit drei umlaufenden Dichtungsebenen,
weiß, ähnlich RAL 9016
Einbauort: Wohnen und Schlafen
Fensterplan: Position 1
Größe RBM : 2,25 x 2,24 m
Das 3-teilige Fensterelement wird mit zwei linksseitig
( von
innen gesehen ) angeordneten Fensterflügeln und einem
fest
stehenden Element rechts davon ausgeführt.
Beschlag: 1 x Dreh- Kippflügel, DIN links
1 x Drehflügel, DIN rechts
1 x feststehendes Element
Fenstertürbeschlag Fa. Hoppe gem. Bemusterung
Einbruchhemmung: in Anlehnung an RC2
Füllung: Dreifach-Wärmeschutzverglasung;
Ug = 1,1 W/m²K, Uw= 1,14 W/m²K
Abstandshalter Warme Kante Schwarz
Versiegelung: Silikon weiß
Dichtung: 1 Rahmendichtung, schwarz
Bodenanschlussschiene thermisch getrennt für das
2-teilige
Fenstertür-Element. Das Fensterelement erhält einen
Fensterbankfalz außen für Anschluss Fensterbank Zink,
bzw.
Anarbeitung Terrassenbelag, innen kein Falz.
Scheiben nicht eingeklebt.
In fix und fertiger Arbeit einschl. Montage.
03.__. 2
3-tlg. Fensterelement 2,25 x 2,24 m Pos. 1
2.00
Stk
04 Zulagen
04
Zulagen
04.__. 1 Außenluftdurchlass Einbau von Außenluftdurchlässen in Fensterfalzen gem.
DIN
1946-6 in vorbeschriebene Fenster, Luftrichtung Zuluft,
automatische Luftregelung, mechanisch, mit
Insektenschutzgitter, Fabrikat Siegenia, Aubi, Aeromat
midi
oder glw. , Farbton weiß,
Einbauort und Lüftungsdurchlass gem. Architektenangabe
und
Lüftungskonzept. Es werden teilweise mehrere
Außenluftdurchlässe pro Fenster eingebaut.
Die Außenluftdurchlässe sind vor dem Einbau zu
bemustern
und vom AG freizugeben.
04.__. 1
Außenluftdurchlass
10.00
Stk
04.__.0002 Zulage Blendrahmenverbreiterung Zulage für die Lieferung und Montage von systemkompatiblen Blendrahmenverbreiterungen, Breite 15 bis 120 mm, passend zum Fenstersystem Schüco LivIng 82 AS, im Bereich von Dachschrägen- und Wandanschlüssen, zur Aufnahme von raumseitiger Dämmung und Gipskartonplatten, inklusive thermischer Trennung und statischer Verstärkung nach statischen Erfordernissen.
04.__.0002
Zulage Blendrahmenverbreiterung
50.00
lfm
04.__.0003 Zulage statische Kopplung Lieferung und Montage von statischen Kopplungsprofilen mit innenliegender Stahlverstärkung, farblich passend zum Fenstersystem, zur statisch wirksamen Verbindung von Fensterelementen, z. B. bei gekoppelten Fenstertür-Elementen, inklusive aller Befestigungsmaterialien und fachgerechter Abdichtung.
04.__.0003
Zulage statische Kopplung
10.00
lfm
04.__.0004 Bauwerksabdichtung Fußpunkt Herstellung einer bauaufsichtlich zugelassenen, schlagregendichten und dauerelastischen Bauwerksabdichtung im Fußpunktbereich von bodentiefen Fenstern und Hebe-Schiebetüren, mittels EPDM-Dichtungsbahn (Breite ca. 300 mm), einschließlich mechanischer Sicherung mittels Klemmschiene am Blendrahmen sowie Verklebung mit systemkompatiblem Anschlusskleber auf dem Untergrund.
04.__.0004
Bauwerksabdichtung Fußpunkt
15.00
lfm
04.__.0005 Anschlussfolien Fensterumfang (RAL-Montage) Lieferung und fachgerechte Montage von raumseitig dampfdiffusionsdichten und außenseitig dampfdiffusionsoffenen Anschlussfolien (Fensteranschlussbänder) zur umlaufenden, luft- und winddichten Abdichtung der Fensteranschlussfugen nach DIN 4108-7 und den anerkannten Regeln der Technik (RAL-Montagerichtlinien), inklusive systemkompatiblem Kleber.
04.__.0005
Anschlussfolien Fensterumfang (RAL-Montage)
60.00
lfm
05 Textiler Sonnenschutz
05
Textiler Sonnenschutz
05.__. 1 ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 Pos. 1 ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2
(Basis QUADRO)
Leistungsbeschreibung
Roma Vorbautextilscreen zipSCREEN.2 (Basis QUADRO) &
(Basis INTEGO), stranggepresster Aluminiumkasten mit
textilem Behang und Umweltproduktdeklaration (EPD) nach
ISO 14025 und EN 15804+A2.
Die Leistung umfasst die Lieferung des kompletten ROMA
Textilscreensystem mit allen Zubehörteilen sowie dessen
Montage nach Herstellervorschrift. Es sind der
Bausituation
entsprechende Maßnahmen zur Abdichtung zwischen
Baukörper/Fenster und Sonnenschutzsystem vorzunehmen.
Kasten, Revisionsblende, Führungsschienen und Fallstab
aus
Aluminium in hochwertiger, stranggepresster Qualität.
Farbauswahl entsprechend der ROMA Farbkollektion.
Abdeckkappen für alle sichtbaren Schrauben in passender
Farbe (entsprechend der ROMA Farbkollektion).
Viereckige Ausführung aus stranggepresstem Aluminium
Vorder- oder Unterteil über Bogenscharnier als
Revisionsdeckel
abnehmbar. Als Basis INTEGO geeignet zur Aufnahme eines
Kastenabschlusswinkels sowie einer Styrodurplatte im
vorderen
Bereich des Kastens und festen Putzfriesen seitlich
mit einer
Breite von 15 mm. Seitliche Blendenkappen aus
Aluminium-Druckguss mit Schnellmontagesystem zur
Aufnahme des Motorkopfes und schwenkbare Gleitlagerung
mit
unverlierbarer Wellensicherung auf der Lagerseite.
Stirnseitig
ohne sichtbare Verschraubung oder Nieten (Ausnahme
Kurbelbedienung).
Führungsschienen in zweiteiliger Ausführung mit
innenliegendem, hängendem Führungsprofil aus
hochtemperaturelastischem Kunststoff mit "elastischem
Anteil
oben" und "unten frei beweglich" für bestmöglichen
Toleranzausgleich bei Temperaturschwankungen, zur
Führung
des Gewebes über die am Gewebe angebrachte
Reißverschlusshälfte.
Die ROMA Sonnenschutzsysteme sind mit verschiedenen
hochwertigen Geweben verfügbar, die unterschiedliche
Lichttransmissionen, Materialeigenschaften und
Brandschutzklassen bieten.
Gewebe Serge 1 %, Kohle/Kohle
Angebotenes Fabrikat und Typ:
__________________________________________________
(Fremdfabrikate müssen mindestens gleichwertige
Funktion
und Ausstattung aufweisen)
Kastentyp:
zipSCREEN.2 (Basis QUADRO)
Kastengröße (BxH):
110 (110x110mm)
Führungsschienen:
Standard-Führungsschiene
_________________________________
Oberfläche Aluminium (Kasten, Führungsschienen und
Fallstab):
pulverbeschichtet, in Farbnummer/Bezeichnung:
RAL 9010
Behang:
Gewebe: Serge
Bedienzubehör optional
Sonne-/Windpaket
Elementmaße B x H: 2,25m x 2,35 (Elementhöhe inklusive
Kasten)
05.__. 1
ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 Pos. 1
1.00
St
05.__. 2 ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 Pos. 2 Sonnenschutz wie Pos. zuvor
Elementmaße B x H: 0,90m x 2,35m und 0,70m x 1,34m
(Elementhöhe inklusive Kasten)
05.__. 2
ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 Pos. 2
1.00
St
05.__. 3 ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 Pos. 3 Sonnenschutz wie Pos. zuvor
Elementmaße B x H: 3,60m x 2,35m
(Elementhöhe inklusive Kasten)
05.__. 3
ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 Pos. 3
1.00
St
05.__. 4 ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 Pos. 4 Sonnenschutz wie Pos. zuvor
Elementmaße B x H: 0,90m x 2,35m
(Elementhöhe inklusive Kasten)
05.__. 4
ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 Pos. 4
1.00
St
05.__. 5 ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 Pos. 8 Sonnenschutz wie Pos. zuvor
Elementmaße B x H: 2,30m x 2,35m
(Elementhöhe inklusive Kasten)
05.__. 5
ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 Pos. 8
1.00
St
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
06.__. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten Baufacharbeiter/in für
unvorhergesehene
Arbeiten, auf besondere Anordnung des
Auftraggebers
06.__. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/in
6.00
h
06.__. 2 Stundenlohnarbeiten Bauhelfer/in Stundenlohnarbeiten Bauhelfer/in für unvorhergesehene
Arbeiten, auf besondere Anordnung des Auftraggebers.
06.__. 2
Stundenlohnarbeiten Bauhelfer/in
6.00
h