Kunststoffenster
Dachgeschossausbau Schillerstraße 96
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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1. Vertragsbestandteile Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind: a) die Leistungsbeschreibung, b) die Besonderen Vertragsbedingungen, c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen, d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für  Bauleistungen, f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.           g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung ( VOB " als Ganzes") Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen gelten diese in der genannten Reihenfolge. 2.  Das Angebot muss vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein. Alternativ-Angebote            in gleichwertiger Qualität sind erwünscht. Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit           erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen    des  Hauptangebotes zugrunde zu legen.Vermeintliche Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen hat der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären. Eigene Ausführungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und sogenannte Auftragsbestätigungen des Bieters haben keine Gültigkeit und werden nicht Vertragsbestandteil. 2.a Sofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis vorgesehen ist, wird der Bieter die dem Angebot zugrundeliegenden Massen überprüfen und etwaige Massenabweichungen innerhalb einer zu vereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftliche Anzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist, bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerecht angezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des in der Vergabeverhandlung festgelegten Pauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot ausgewiesenen Einheitspreise und unter Berücksichtigung des in der Vergabeverhandlung vereinbarten Nachlasses. 3.  Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Auftragnehmer über die Lage und Beschaffenheit der Baustelle, über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und Stromversorgung zu unterrichten. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden nicht anerkannt. 4.  Die Zeichnungen, die der Ausschreibung zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der örtlichen Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. 5.  Der Unternehmer hat den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den Verpflichtungen aus den Tarifforderungen, Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen. Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. 5.a Der AN hat eine Freistellungsbescheinigung des fürihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei Nichtvorlage erfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften Bruttorechnungssumme nach Abzug des Sicherheitseinbehal- tes. 6.  Die Baustelleneinrichtungen, einschl. der Herstellung und Vorhaltung der Baustrom- und Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.           Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit denEinheitspreisen abgegolten. 6.1  Sollte die Baustelleneinrichtung von einem anderen Unternehmer geliefert und unterhalten werden, so hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu installieren. 7.  Die Arbeiten werden getrennt nach Titeln ausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten   getrennt nach Titeln zu vergeben. 8. Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies so ausgewiesen wird. 9.  Falls vom Auftraggeber oder der Bauleitung Materialproben verlangt werden, sind diese kostenlos und rechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen bauseits vorgenommen, so wird dieses ausdrücklich erwähnt. 10.  Sämtliche auf der Baustelle lagernden eigenen Baustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom           Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten          Bauteilen haftet der Unternehmer bis zur Abnahme. 11.  Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle ständig in geordnetem Zustand ist.           Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind zu beseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer           diesen Pflichten nicht nach, behält sich der Auftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der           Unternehmen abfahren zu lassen. 12.  Die Gewährleistungsfrist bzw. die Frist für Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und beträgt            4 Jahre. Die Frist beginnt für alle Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme.   Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel nach Aufforderung  unverzüglich           und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach oder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Gefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. 13.  Wird die im Bauvertrag vereinbarte Fertigstellungsfrist durch Verschulden des Auftragnehmers überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden und von der Vergütung einbehalten            werden,bis zur Höchstsumme von 5% der Auftragssumme. Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen. 14.  Bei Arbeiten jeder Art hat sich der Auftragnehmer selbst zu vergewissern, ob und wo auf der Baustelle Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen und uneingeschränkt für von ihm verursachte Schäden zu haften. 15.  Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers ausdiesem Vertrag sind ohne Zustimmung des Auftraggebers ausgeschlossen. 16.  Die Angebotspreise sind für die Dauer der vereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist beginnt mit   dem Tage des Bauvertragsabschlusses. 17. Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt werden. Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild. Größe und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt. Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild anbringen lassen will 18.  Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises           ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit zu erzielen. 19.  Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind unzulässig. 20.  Gemäß der Bauordnung  hat der Bieter bei Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der Baustelle zu bestimmen. 21.  Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu leisten. Der Abzug wird bei der Schlussrechnungsprüfung vorgenommen. 22.  Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10%           gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht. Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der Bauleitung zu erstellen. Die Schlußzahlung erfolgt nach            Abnahme der Arbeiten und Prüfung der eingereichten Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sowie Rechnungen werden in den nach VOB/B vorgeschriebenen Zeiträumen beglichen. 23.  Im Falle der Auftragserteilung kann vom Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer Deutschen Großbank oder Sparkasse in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme vor Ausführungsbeginn verlangt werden. 24.  Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit Einfluss haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden. 25.  Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer einschalten möchte, ist in jedem Fall das Einverständnis   des Auftraggebers erforderlich. 26.  Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung. Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen zu beantragen. 27.  Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen, gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein Gewerk. 28.  Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl. getrennt zu vergeben. 29.  Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme folgende Bescheinigungen vor: - Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete Beiträge an Sozialversicherung und    Berufsgenossenschaft. - Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle. - Unbedenklichkeitsbescheinigung. 30.  Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. 31.  Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte Laufzeit des Vertrages geltenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00 durch eine entsprechende Bescheinigung des Versicherers zu führen. 32. Nebenkostenregelung. Für bauseitige Zurverfügungstellung von           Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen           Nebenkostenbeteiligungen von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht: Bauwasser    0,20 % Baustrom   0,30 % Bauwesenversicherung   0,40 % ....................................................... ...................................................... . . Datum und Unterschrift des Bieters:
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen als Bestandteil der Ausschreibung Lageplan des Vermessungsingenieurs Verkehrszeichenplan Baustelleneinrichtung Plan WP01d Grundriss und Schnitte Dachgeschoss Maßstab 1:50 Plan WP03- Schnitt Treppenhaus VH und Ansicht SF und HH im DG Plan WP02- Außenansichten Fenster Masstab 1:50 Vom Auftragnehmer zu beschaffende Ausführungsunterlagen Aufmaße, Abrechnungsunterlagen Vorschriften Als Vertragsbestandteile für Auftragnehmer und Auftraggeber gelten: VOB/A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1960 VOB/B - Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 1961 VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses Leistungsverzeichnisses sowie alle einschlägigen DIN-Normen und Richtlinien. Die Werkstoffvorschriften, Normen, Richtlinien u. sonst. Vorschriften etc. Genannte Forderungen, Empfehlungen und Hinweise sind als Nebenleistungen einzukalkulieren, sofern diese im LV nicht extra festgelegt sind. Unstimmigkeiten Auf Unstimmigkeiten bei Typenangaben oder Ausschreibungsunklarheiten ist sofort bei Angebotsabgabe schriftlich hinzuweisen. Spätere Nachforderungen werden nicht anerkannt. Festlegungen Die im LV und in den beiliegenden Plänen vom AG und dem Bauleiter getroffenen Festlegungen stellen den Leistungsumfang und die Ausführungsart dar. Für die einwandfreie, fachlich richtige und allen einzuhaltenden Vorschriften entsprechende Ausbildung und Ausführung der Arbeiten übernimmt der AN die volle Verantwortung. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeglicher Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Verschmutzte Teile sind nach erfolgter Montage zu reinigen. Ergänzungen zur Angebotsforderung Die genauen Bautermine werden in der Auftragsverhandlung vereinbart und schriftlich fixiert. Schlechtwettertage sind von der örtlichen Bauleitung schriftlich innerhalb von 12h anzuerkennen. Anerkannte Schlechtwettertage verlängern die Bauzeit um den jeweilig anerkannten Zeitraum. Vor Beginn der Arbeiten sind alle fachlichen Einzelheiten, Details, Montageabläufe etc. mit dem Bauleiter zu besprechen und festzulegen. Der unterzeichnende Auftragnehmer verpflichtet sich, die bei ihm in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft zu erbringen. Bewachung und Verwahrung der mitgebrachten Baustellenunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung, Materialien usw. sind Sache des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen (auch während der Arbeitsruhe). Der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. Der Auftragnehmer hat für den Transport des benötigten Materials auf die Baustelle selbst zu sorgen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass angelieferte Materialien schnellstens vor Ort eingebaut werden. Verpackungsmaterial, Bauschutt u. Restmüll hat der AN auf eigene Kosten zu entsorgen. Die im LV angeführten Massen können sich um mehr als 10% nach oben oder unten ändern, ohne irgendwelche Preisänderung oder Entschädigung ( abweichend zur VOB ).
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Das Bauvorhaben befindet sich im Bezirk Wilmersdorf von Berlin. Die Adresse der Baustelle lautet:  Schillerstraße 96 in 10625 Berlin-Charlottenburg Es handelt sich um ein 5-geschossiges Berliner Mietshaus mit einem nicht ausgebauten Dachraum aus der Gründerzeit. Die Bauweise ist geschlossen. Die alte Dachkonstruktion wird komplett abgetragen und durch eine neue zimmermannsmäßige Holzkonstruktion in ähnlicher Grundform und ähnlichen Abmessungen neu errichtet. Die Dachneigung beträgt ca. 60°. Es werden Terrasseneinschnitte, diverse Dachflächenfenster und Ähnliches eingebaut. In dem neuen Dachgeschoss entstehen 3 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe. Gebäudemaße im Bestand Breite an der Schillerstraße ca. 15,40 m Gebäudelänge ca. 48,00 m Traufhöhe ca. 19,20 m über OK Gelände Firsthöhe ca. 22,90 m über OK Gelände Lichte Raumhöhen bis ca. 3,00 m (DG) Grundstücksgröße :  603 m² Das Bauvorhaben befindet sich in innerstädtischer Lage. Im Umfeld ist mit weiteren Baumaßnahmen Dritter, Straßensperrungen und weiteren Einschränkungen zu rechnen. Der Zugang zur Baustelle erfolgt über die Schillerstraße. Über einen Durchgang im Erdgeschoss des Gebäudes gelangt man in den Innenhof. Straßenseitig befinden sich Bäume mit entsprechend zu schützenden Kronen- und Wurzelbereichen in unmittelbarer Umgebung der Baustelle. Alle angrenzenden Strassen, Parkplätze und sonstigen Flächen um das Bestandsgebäude dienen zugleich als Feuerwehr- und Rettungszufahrt sowie als Flucht- und Rettungsweg und sind entsprechend frei zu halten. Die maximal zulässige Belastbarkeit bzw. SLW-Klassifizierung  ist vom Auftragnehmer im Vorfeld eigenverantwortlich zu prüfen. Die regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen oder Baubegehungen ist Leistungsbestandteil des Auftragnehmers. Die Termine werden durch die Objektüberwachung rechtzeitig bekannt gegeben. Sämtliche für eigene Leistungserbringung notwendigen Vermessungsleistungen sind als Nebenleistung Leistungsbestandteil des Auftragnehmers. Der Auftraggeber benennt Messpunkte als Referenzpunkt. Bauseits zur Verfügung gestellt wird ein Übergabepunkt für Bauwasser und Baustrom. Hierfür werden gemäß Bauvertrag anteilig Kosten angesetzt und abgezogen. Leitungsführung und Frostschutzmaßnahmen ab diesem Punkt obliegen dem Auftragnehmer. Falls der Auftragnehmer über die zur Verfügung gestellten Anschlüsse/ Anschlussleistungen Mehrleistungen benötigt, sind diese vom Auftragnehmer selbst zu beantragen und einzurichten. Ein bauseitiger Abwasseranschluss ist nicht vorhanden. Zulässige Abwässer dürfen nur an geeigneten Punkten in die öffentlichen Entwässerungsanlagen eingeleitet werden. Sämtliche weiteren zur Leistungsausführung des Auftragnehmers notwendigen Gerüste und Hebezeuge, Traggerüste aller Bemessungsklassen, Kräne, Mobilkräne, Arbeitsbühnen etc. auch über eine Höhe von 2 m hinaus sind als Nebenleistung Leistungsbestandteil des Auftragnehmers und in den jeweiligen Position kalkulatorisch zu erfassen. Gerüst, Bauaufzug, Baustelleneinrichtung, evtl. notwendige Verstärkungen von Gerüsten sind Leistungsbestandteil des Auftraggebers. Die unter dem Dachgeschoss liegenden Wohnungen sind mit einem Gerüstüberdach zu sichern. Alternativ muss eine regensichere Decke hergestellt werden. Die Fallleitungen/ Steigleitung Entlüftung müssen als Noteinläufe für anfallendes Regenwasser eingebunden werden (ggf. sind Notüberläufe notwendig, dies ist mit der BL abzustimmen). Das Rauchen sowie Alkohol- und Betäubungsmittelgenuss ist im gesamten Baustellenbereich untersagt. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen und unwiderruflichen Baustellenverweis. Brennbare Materialien oder leicht entzündliche Stoffe dürfen nur zur direkten Verarbeitung in das Gebäude verbracht werden. Bei feuergefährlichen Stoffen bzw. feuergefährlichen Arbeiten ist durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich für ausreichende und geeignete Löschmittel in unmittelbarer Nähe zu sorgen. Die entsprechenden Vorschriften der Berufsgenossenschaften und die Auflagen aus der Baugenehmigung sind zu beachten. Es ist eine Schlussdokumentation zu übergeben, die mindestens folgende Unterlagen enthalten muss: Fachbauleitererklärung, Lieferscheine. Zeichnungen werden durch den Auftraggeber bzw. dessen Beauftragte nur digital zur Verfügung gestellt. Kosten für Ausdrucke, Plotkosten oder andere Vervielfältigungen hat der Auftragnehmer zu tragen (vgl. separate Position). Bei allen Arbeiten sind diese Besonderheiten zu beachten und zu berücksichtigen, ohne dass hierdurch Behinderungen oder Mehraufwendungen geltend gemacht werden können.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bezirk Wilmersdorf
Bietererklärung 1.   Nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der örtlichen Verhältnisse an der Baustelle erbieten wir uns, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zu den eingesetzten Preisen auszuführen. 2.   Wir erkennen vorbehaltlos die dem Angebot zu Grunde liegenden Verdingungsunterlagen und Vorbemerkungen als verbindlichen Vertragsinhalt an. 3.   Wir erklären, dass wir gegen Haftpflichtschäden aus unseren Arbeiten mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von ..................................  Euro ausreichend versichert sind. 4.   Die komplette Fertigungsleistung wird im eigenen Betrieb mit eigenen Arbeitskräften hergestellt. Der Einsatz von Subunternehmern ist vom Auftraggeber ausdrücklich zu genehmigen. ....................................................... Ort, Datum, Unterschrift des Bieters
Bietererklärung
Schüco Living 82 AS - Hochwärmegedämmtes Kunststoff-Fenstersystem Hochwärmegedämmtes Kunststoff-Fenstersystem, flächenversetzt mit 82 mm Grundbautiefe Leitfabrikat: Schüco Living 82 AS Anschlagdichtungssystem mit folgenden Konstruktionsmerkmalen: 7-Kammer-Konstruktion mit verzinkten Stahlverstärkungen Werkseitig maschinell eingerollte, hochwertige EPDM- Funktionsdichtungen, schweißbar. UV-Strahlen- und witterungsbeständig, Farbe silbergrau/schwarz 20 mm Flächenversatz raumseitig zwischen Flügelrahmen zur Rahmenebene Flügelüberschlag 6 mm außen bzw. 8 mm innen, Glaseinstand 20 mm, alle Profilkanten sind gerundet Flügelgeometrie in flächenversetzter Flügeloptik (Classic), Rondo, Viva Profilbautiefen: Blendrahmen, Pfosten, Riegel: 82 mm Flügelrahmen: 82 mm Profilansichtsbreiten: Blendrahmen: 70 bis 100 mm Blendrahmenverbreiterungen: 15 bis 120 mm Pfosten / Riegel: 92 bis 112 mm Flügelrahmen Fenster (Außenansicht): 40 bis 77 mm Stulpprofil: 38 bis 74 mm Es können auch Systeme anderer Hersteller mit gleichwertigen Produkteigenschaften angeboten werden. Angebotenes Fabrikat: _______________________________________
Schüco Living 82 AS - Hochwärmegedämmtes
00 Baustelleneinrichtung
00
Baustelleneinrichtung
00.__. 1 Baustelleneinrichtung Alle notwendigen Baustelleneinrichtungen für Lieferung und Montage für nachbeschriebene Leistungen
00.__. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
01 Wohnung 01
01
Wohnung 01
01.__. 1 3-tlg. Fensterelement 2,70 x 2,24 m Pos.6 3-tlg. Fensterelement, ca. 2,70 x 2,24 m System: Schüco LivIng 82mm AS oder glw. mit drei umlaufenden Dichtungsebenen, weiß, ähnlich RAL 9016 Einbauort: Wohnen/Essen Fensterplan:      Position 6 Größe RBM :  2,70 x 2,24 m Das 3-teilige Fensterelement wird mit zwei linksseitig ( von innen gesehen ) angeordneten Fensterflügeln und einem fest stehenden Element rechts davon ausgeführt. Beschlag:          1 x Dreh- Kippflügel, DIN links                           1 x Drehflügel, DIN rechts       1 x Feststehendes Element Fenstertürbeschlag Fa. Hoppe gem. Bemusterung Einbruchhemmung: in Anlehnung an RC2 Füllung:  Dreifach-Wärmeschutzverglasung; U = 0,90 W/m²K, Klimaklasse d Abstandshalter Warme Kante Schwarz Versiegelung: Silikon weiß Dichtung: 1 Rahmendichtung, schwarz Bodenanschlussschiene thermisch getrennt für das 2-teilige Fenstertür-Element. Das Fensterelement erhält einen Fensterbankfalz außen  für Anschluss Fensterbank Zink, bzw. Anarbeitung Terrassenbelag,  innen kein Falz. Scheiben nicht eingeklebt. In fix und fertiger Arbeit einschl. Montage.
01.__. 1
3-tlg. Fensterelement 2,70 x 2,24 m Pos.6
1.00
Stk
01.__. 2 1-tlg. Fensterelement 0,90 x 2,24/1,70 m Pos. 7 1-tlg. Fensterelement, ca. 0,90 x 2,24/1,70 m - Schrägfenster System: Schüco LivIng 82mm AS oder glw. mit drei umlaufenden Dichtungsebenen, weiß, ähnlich RAL 9016 Einbauort:  Wohnen/Essen Fensterplan:         Position 7 Fensterelement:  fest stehend Einbruchhemmung: in Anlehnung an RC2 Füllung:  Dreifach-Wärmeschutzverglasung; Ug = 1,1 W/m²K, Uw= 1,14 W/m²K Abstandshalter Warme Kante Schwarz Versiegelung: Silikon transparent Dichtung: 1 Rahmendichtung, schwarz, Scheiben nicht eingeklebt, das Fensterelement erhält einen Fensterbanksanschluss außen für Zinkblech-Fensterbank, bzw. Anschluss Terrassenaufbau, innen kein Falz. In fix und fertiger Arbeit einschl. Montage.
01.__. 2
1-tlg. Fensterelement 0,90 x 2,24/1,70 m Pos. 7
1.00
Stk
01.__. 3 3-tlg. Fensterelement 2,30 x 2,24 m Pos. 8 3-tlg. Fensterelement, ca. 2,30 x 2,24 m System: Schüco LivIng 82mm AS oder glw. mit drei umlaufenden Dichtungsebenen, weiß, ähnlich RAL 9016 Einbauort:    Zimmer 1 Fensterplan:   Position 8 Größe RBM :  2,30 x 2,24 m Das 3-teilige Fensterelement wird mit zwei rechtsseitig ( von innen gesehen ) angeordneten Fensterflügeln und einem fest stehenden Element links davon ausgeführt. Beschlag:          1 x Dreh- Kippflügel, DIN rechts                           1 x Drehflügel, DIN links       1 x feststehendes Element Fenstertürbeschlag Fa. Hoppe gem. Bemusterung Einbruchhemmung: in Anlehnung an RC2 Füllung:  Dreifach-Wärmeschutzverglasung; Ug = 1,1 W/m²K, Uw= 1,14 W/m²K Abstandshalter Warme Kante Schwarz Versiegelung: Silikon weiß Dichtung: 1 Rahmendichtung, schwarz Bodenanschlussschiene thermisch getrennt für das 2-teilige Fenstertür-Element. Das Fensterelement erhält einen Fensterbankfalz außen  für Anschluss Fensterbank Zink, bzw. Anarbeitung Terrassenbelag,  innen kein Falz. Scheiben nicht eingeklebt. In fix und fertiger Arbeit einschl. Montage.
01.__. 3
3-tlg. Fensterelement 2,30 x 2,24 m Pos. 8
1.00
Stk
02 Wohnung 02
02
Wohnung 02
02.__. 1 3-tlg. Fensterelement 2,70 x 2,24 m Pos. 5 3-tlg. Fensterelement, ca. 2,70 x 2,24 m System: Schüco LivIng 82mm AS oder glw. mit drei umlaufenden Dichtungsebenen, weiß, ähnlich RAL 9016 Einbauort:      Wohnen Fensterplan:   Position 5 Größe RBM :  2,70 x 2,24 m Das 3-teilige Fensterelement wird mit zwei fest stehenden und einem mittig angeordneten Fensterflügel ausgeführt. Beschlag:            2 x feststehende Elemente, rechts und links         1 x Dreh- Kippflügel, DIN links Fenstertürbeschlag Fa. Hoppe gem. Bemusterung Einbruchhemmung: in Anlehnung an RC2 Füllung:  Dreifach-Wärmeschutzverglasung; Ug = 1,1 W/m²K, Uw= 1,14 W/m²K Abstandshalter Warme Kante Schwarz Versiegelung: Silikon weiß Dichtung: 1 Rahmendichtung, schwarz Bodenanschlussschiene thermisch getrennt für das Fenstertür-Element. Das Fensterelement erhält einen Fensterbankfalz außen für Anschluss Fensterbank Zink, bzw. Anarbeitung Terrassenbelag,  innen kein Falz. Scheiben nicht eingeklebt. In fix und fertiger Arbeit einschl. Montage.
02.__. 1
3-tlg. Fensterelement 2,70 x 2,24 m Pos. 5
1.00
Stk
02.__. 2 1-tlg. Fensterelement, ca. 0,90 x 2,24 m Pos. 4 1-tlg. Fensterelement, ca. 0,90 x 2,24 m System: Schüco LivIng 82mm AS oder glw. mit drei umlaufenden Dichtungsebenen, weiß, ähnlich RAL 9016 Einbauort:       Küche Fensterplan:   Position 4 Fensterelement:  1 x Dreh-Kipp-Flügel, DIN links Fenstertürbeschlag Fa. Hoppe gem. Bemusterung Einbruchhemmung: in Anlehnung an RC2 Füllung:  Dreifach-Wärmeschutzverglasung; Ug = 1,1 W/m²K, Uw= 1,14 W/m²K Abstandshalter Warme Kante Schwarz Versiegelung: Silikon transparent Dichtung: 1 Rahmendichtung, schwarz, Scheiben nicht eingeklebt, das Fensterelement erhält einen Fensterbanksanschluss außen für Zinkblech-Fensterbank, bzw. Anschluss Terrassenaufbau, innen kein Falz. In fix und fertiger Arbeit einschl. Montage.
02.__. 2
1-tlg. Fensterelement, ca. 0,90 x 2,24 m Pos. 4
1.00
Stk
02.__. 3 Hebe-Schiebetür-Anlage 3,60 x 2,24 m , 4-teilig Pos. 3 Hebe-Schiebetür-Anlage 3,60x 2,24 m, 4-teilig System: Schüco LivIng 82mm AS oder glw. mit drei umlaufenden Dichtungsebenen, weiß, ähnlich RAL 9016 Einbauort:       Essbereich Fensterplan:    Position 3 Größe RBM :  3,60 x 2,24 m die 4-teilige Fensteranlage erhält mittig 2 Schiebetürelemente, die jeweils nach rechts, bzw. links öffnen. Die äußeren Elemente sind fest stehend. Beschlag:       2 Schiebetür-Elemente    2 x feststehende Fensterelemente Fenstertürbeschlag Fa. Hoppe gem. Bemusterung Einbruchhemmung: in Anlehnung an RC2 Füllung:  Dreifach-Wärmeschutzverglasung; Ug = 1,1 W/m²K, Uw= 1,14 W/m²K Abstandshalter Warme Kante Schwarz Versiegelung: Silikon weiß Dichtung: 1 Rahmendichtung, schwarz Bodenanschlussschiene thermisch getrennt für das 2-teilige Fenstertür-Element. Das Fensterelement erhält einen Fensterbankfalz außen für Anschluss Fensterbank Zink, bzw. Anarbeitung Terrassenbelag, innen kein Falz. Scheiben nicht eingeklebt. In fix und fertiger Arbeit einschl. Montage.
02.__. 3
Hebe-Schiebetür-Anlage 3,60 x 2,24 m , 4-teilig Pos. 3
1.00
Stk
03 Wohnung 03
03
Wohnung 03
03.__. 1 2-tlg. Fensterelement 1,60 x 1,24/2,24 m Pos. 2 2-tlg. Fensterelement, ca. 1,60 x 1,24/2,24 m System: Schüco LivIng 82mm AS oder glw. mit drei umlaufenden Dichtungsebenen, weiß, ähnlich RAL 9016 Einbauort:         Küche Fensterplan:     Position 2 Größe RBM :  1,60 x 1,24/2,24 m Das 2-teilige Fensterelement erhält einen Fensterflügel auf bauseitiger Brüstung und ein rechts ( von innen gesehen ) gekoppeltes Fenstertür-Element Beschlag:  Fensterflügel 0,70*1,24 m, Dreh-Kipp, DIN links Fenstertürflügel 0,90*2,24 m, Dreh-Kipp, DIN rechts Fenstertürbeschlag Fa. Hoppe gem. Bemusterung Einbruchhemmung: in Anlehnung an RC2 Füllung:  Dreifach-Wärmeschutzverglasung; Ug = 1,1 W/m²K, Uw= 1,14 W/m²K Abstandshalter Warme Kante Schwarz Versiegelung: Silikon weiß Dichtung: 1 Rahmendichtung, schwarz Das Fensterelement erhält einen Fensterbankfalz außen für Anschluss Fensterbank Zink, bzw. Anarbeitung Terrassenbelag,  innen kein Falz. Scheiben nicht eingeklebt. In fix und fertiger Arbeit einschl. Montage.
03.__. 1
2-tlg. Fensterelement 1,60 x 1,24/2,24 m Pos. 2
1.00
Stk
03.__. 2 3-tlg. Fensterelement 2,25 x 2,24 m Pos. 1 3-tlg. Fensterelement, ca. 2,25 x 2,24 m System: Schüco LivIng 82mm AS oder glw. mit drei umlaufenden Dichtungsebenen, weiß, ähnlich RAL 9016 Einbauort:      Wohnen und Schlafen Fensterplan:   Position 1 Größe RBM :  2,25 x 2,24 m Das 3-teilige Fensterelement wird mit zwei linksseitig ( von innen gesehen ) angeordneten Fensterflügeln und einem fest stehenden Element rechts davon ausgeführt. Beschlag:          1 x Dreh- Kippflügel, DIN links                           1 x Drehflügel, DIN rechts       1 x feststehendes Element Fenstertürbeschlag Fa. Hoppe gem. Bemusterung Einbruchhemmung: in Anlehnung an RC2 Füllung:  Dreifach-Wärmeschutzverglasung; Ug = 1,1 W/m²K, Uw= 1,14 W/m²K Abstandshalter Warme Kante Schwarz Versiegelung: Silikon weiß Dichtung: 1 Rahmendichtung, schwarz Bodenanschlussschiene thermisch getrennt für das 2-teilige Fenstertür-Element. Das Fensterelement erhält einen Fensterbankfalz außen  für Anschluss Fensterbank Zink, bzw. Anarbeitung Terrassenbelag,  innen kein Falz. Scheiben nicht eingeklebt. In fix und fertiger Arbeit einschl. Montage.
03.__. 2
3-tlg. Fensterelement 2,25 x 2,24 m Pos. 1
2.00
Stk
04 Zulagen
04
Zulagen
04.__. 1 Außenluftdurchlass Einbau von Außenluftdurchlässen in Fensterfalzen gem. DIN 1946-6 in vorbeschriebene Fenster, Luftrichtung Zuluft, automatische Luftregelung, mechanisch, mit Insektenschutzgitter, Fabrikat Siegenia, Aubi, Aeromat midi oder glw. , Farbton weiß, Einbauort und Lüftungsdurchlass gem. Architektenangabe und Lüftungskonzept. Es werden teilweise mehrere Außenluftdurchlässe pro Fenster eingebaut. Die Außenluftdurchlässe sind vor dem Einbau zu bemustern und vom AG freizugeben.
04.__. 1
Außenluftdurchlass
10.00
Stk
04.__.0002 Zulage Blendrahmenverbreiterung Zulage für die Lieferung und Montage von systemkompatiblen Blendrahmenverbreiterungen, Breite 15 bis 120 mm, passend zum Fenstersystem Schüco LivIng 82 AS, im Bereich von Dachschrägen- und Wandanschlüssen, zur Aufnahme von raumseitiger Dämmung und Gipskartonplatten, inklusive thermischer Trennung und statischer Verstärkung nach statischen Erfordernissen.
04.__.0002
Zulage Blendrahmenverbreiterung
50.00
lfm
04.__.0003 Zulage statische Kopplung Lieferung und Montage von statischen Kopplungsprofilen mit innenliegender Stahlverstärkung, farblich passend zum Fenstersystem, zur statisch wirksamen Verbindung von Fensterelementen, z. B. bei gekoppelten Fenstertür-Elementen, inklusive aller Befestigungsmaterialien und fachgerechter Abdichtung.
04.__.0003
Zulage statische Kopplung
10.00
lfm
04.__.0004 Bauwerksabdichtung Fußpunkt Herstellung einer bauaufsichtlich zugelassenen, schlagregendichten und dauerelastischen Bauwerksabdichtung im Fußpunktbereich von bodentiefen Fenstern und Hebe-Schiebetüren, mittels EPDM-Dichtungsbahn (Breite ca. 300 mm), einschließlich mechanischer Sicherung mittels Klemmschiene am Blendrahmen sowie Verklebung mit systemkompatiblem Anschlusskleber auf dem Untergrund.
04.__.0004
Bauwerksabdichtung Fußpunkt
15.00
lfm
04.__.0005 Anschlussfolien Fensterumfang (RAL-Montage) Lieferung und fachgerechte Montage von raumseitig dampfdiffusionsdichten und außenseitig dampfdiffusionsoffenen Anschlussfolien (Fensteranschlussbänder) zur umlaufenden, luft- und winddichten Abdichtung der Fensteranschlussfugen nach DIN 4108-7 und den anerkannten Regeln der Technik (RAL-Montagerichtlinien), inklusive systemkompatiblem Kleber.
04.__.0005
Anschlussfolien Fensterumfang (RAL-Montage)
60.00
lfm
05 Textiler Sonnenschutz
05
Textiler Sonnenschutz
05.__. 1 ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 Pos. 1 ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 (Basis QUADRO) Leistungsbeschreibung Roma Vorbautextilscreen zipSCREEN.2 (Basis QUADRO) & (Basis INTEGO), stranggepresster Aluminiumkasten mit textilem Behang und Umweltproduktdeklaration (EPD) nach ISO 14025 und EN 15804+A2. Die Leistung umfasst die Lieferung des kompletten ROMA Textilscreensystem mit allen Zubehörteilen sowie dessen Montage nach Herstellervorschrift. Es sind der Bausituation entsprechende Maßnahmen zur Abdichtung zwischen Baukörper/Fenster und Sonnenschutzsystem vorzunehmen. Kasten, Revisionsblende, Führungsschienen und Fallstab aus Aluminium in hochwertiger, stranggepresster Qualität. Farbauswahl entsprechend der ROMA Farbkollektion. Abdeckkappen für alle sichtbaren Schrauben in passender Farbe (entsprechend der ROMA Farbkollektion). Viereckige Ausführung aus stranggepresstem Aluminium Vorder- oder Unterteil über Bogenscharnier als Revisionsdeckel abnehmbar. Als Basis INTEGO geeignet zur Aufnahme eines Kastenabschlusswinkels sowie einer Styrodurplatte im vorderen Bereich des Kastens und festen Putzfriesen seitlich mit einer Breite von 15 mm. Seitliche Blendenkappen aus Aluminium-Druckguss mit Schnellmontagesystem zur Aufnahme des Motorkopfes und schwenkbare Gleitlagerung mit unverlierbarer Wellensicherung auf der Lagerseite. Stirnseitig ohne sichtbare Verschraubung oder Nieten (Ausnahme Kurbelbedienung). Führungsschienen in zweiteiliger Ausführung mit innenliegendem, hängendem Führungsprofil aus hochtemperaturelastischem Kunststoff mit "elastischem Anteil oben" und "unten frei beweglich" für bestmöglichen Toleranzausgleich bei Temperaturschwankungen, zur Führung des Gewebes über die am Gewebe angebrachte Reißverschlusshälfte. Die ROMA Sonnenschutzsysteme sind mit verschiedenen hochwertigen Geweben verfügbar, die unterschiedliche Lichttransmissionen, Materialeigenschaften und Brandschutzklassen bieten. Gewebe Serge 1 %, Kohle/Kohle Angebotenes Fabrikat und Typ: __________________________________________________ (Fremdfabrikate müssen mindestens gleichwertige Funktion und Ausstattung aufweisen) Kastentyp: zipSCREEN.2 (Basis QUADRO) Kastengröße (BxH): 110 (110x110mm) Führungsschienen: Standard-Führungsschiene _________________________________ Oberfläche Aluminium (Kasten, Führungsschienen und Fallstab): pulverbeschichtet, in Farbnummer/Bezeichnung: RAL 9010 Behang: Gewebe: Serge Bedienzubehör optional Sonne-/Windpaket Elementmaße B x H: 2,25m x 2,35 (Elementhöhe inklusive Kasten)
05.__. 1
ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 Pos. 1
1.00
St
05.__. 2 ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 Pos. 2 Sonnenschutz wie Pos. zuvor Elementmaße B x H: 0,90m x 2,35m und 0,70m x 1,34m (Elementhöhe inklusive Kasten)
05.__. 2
ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 Pos. 2
1.00
St
05.__. 3 ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 Pos. 3 Sonnenschutz wie Pos. zuvor Elementmaße B x H: 3,60m x 2,35m (Elementhöhe inklusive Kasten)
05.__. 3
ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 Pos. 3
1.00
St
05.__. 4 ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 Pos. 4 Sonnenschutz wie Pos. zuvor Elementmaße B x H: 0,90m x 2,35m (Elementhöhe inklusive Kasten)
05.__. 4
ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 Pos. 4
1.00
St
05.__. 5 ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 Pos. 8 Sonnenschutz wie Pos. zuvor Elementmaße B x H: 2,30m x 2,35m (Elementhöhe inklusive Kasten)
05.__. 5
ROMA Textiler Sonnenschutz zipSCREEN.2 Pos. 8
1.00
St
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
06.__. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten Baufacharbeiter/in für unvorhergesehene Arbeiten, auf besondere Anordnung des Auftraggebers
06.__. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/in
6.00
h
06.__. 2 Stundenlohnarbeiten Bauhelfer/in Stundenlohnarbeiten Bauhelfer/in für unvorhergesehene Arbeiten, auf besondere Anordnung des Auftraggebers.
06.__. 2
Stundenlohnarbeiten Bauhelfer/in
6.00
h