Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten-Dachabdichtung
Munsterdamm 90 in 12169 Berlin
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your estimate

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Baubeschreibung Bestandsdaten Baujahr 1963 - 1965 und kleinteilige Erweiterungen/ Umbauten in den 70er bis 90er Jahre energetische Sanierung 2011 Angaben zum Gebäude: Gebäudeklasse 3 Sonderbau Versammlungsstätte (Schauraum/ Kuppelsaal mit 290 Plätzen) Einzeldenkmal (Denkmalliste Obj. Dok. Nr.: 09066638) größtenteils1-geschossig und unterkellert, 2 geschossiger Anbau BGF 2.650 qm Gebäudeabmessung: ca. 68x34m (LxB) Grundstücksfläche 4.600 qm Baumaßnahme Allgemein Der Standort wird innerhalb der Stiftung Planetarium Berlin zum umfassenden Bildungszentrum entwickelt, das vom Familienprogramm über Angebote für die Schulen bis zur Nutzung durch Hochschüler*innen für Ausbildung und Examens- arbeiten ein umfassendes Bildungsangebot bereithält. Neben der Sanierung des Hauses wird die Raumkonzeption dafür neu organisiert. Für die Vermittlung von Bildungsinhalten werden Seminar und Medienlabore hergestellt . Gleichzeitig findet der Planetariumsvorführbetrieb mit 250 Besuchern im statt. In den Abendstunden wird der Kuppelsaal auch für kulturelle Veranstaltungen genutzt. Das bestehende Foyer ist zurzeit zu beengt und wird großzügiger gestaltet. Die Besucherführung und Organisation der Servicebereiche (Kasse, Garderobe, Cafe, Besucher WCs) wird optimiert. Die Barrierefreiheit wird im Kuppelsaal, dem Foyer und in Seminar- Labor Bereichen nach aktuellen Standards hergestellt. Es werden Büro- und Besprechungsräumen eingerichtet Die Gestaltung der Außenanlagen wird anzupassen. Maßnahmenübersicht Neubaukörper Herstellung einer Baugrube und Abbruch des rückseitigen Bestandgebäudes Errichtung eines rückseitigen Neubaukörpers, der das Foyer erweitert und neue Funktionen wie Seminarräume, Garderobenschränke, neue Sanitärräume aufnimmt. Der Neubaukörper wird im UG aus tragenden Wänden und Stahlbetonflachdecken errichtet. Im EG als Hallenkonstruktion mit Unterzügen und Stahlbetondecke. Dabei wird die Decke für die Aufstellung der RLT Geräte für Saal und Foyer ausgelegt. Der Neubaukörper nimmt die Bestandsgeschoßhöhen auf. Die natürliche Belichtung des Neubaukörpers erfolgt über ein hangseitige Fenster. Die beiden Niveaus des EGs und das UG werden barrierefrei über einen neuen Aufzug erschlossen. Kuppelsaal Anpassung der Ausgänge zwischen Kuppelsaal und Umgang Erneuerung des Bodenbelags Herstellung der Fläche für den neuen Regiebereich Herstellung einer Türöffnung in dem Sockel der Kuppel zur großzügigen Verbindung des Kuppelumgangs mit dem Foyer Teilung des Umgangs zur Schaffung von Technik- und Projektorflächen Schadstoffsanierung der KMF Innendämmung der Rohbaukuppel Bestandsflachbau Wiederherstellung des bauzeitlichen Zustands der Straßenansicht durch den Rückbau der 1989 hergestellten Verglasung unter dem Vordach Denkmalgerechte Sanierung des Bestands Umbauten zur Herstellung der Bibliothek, der Mitarbeiter*innen WCs, und des Cafes Erneuerung der nicht bauzeitlichen Abhangdecken Schadstoffsanierung Erhalt der Technik- und Hausanschlussräume im UG Rundbau Umbau und Sanierung der jetzigen Bibliothek für Büroräume Energetische Sanierung nach KFW 55 Standard Dämmung des Neubaudachs, und der Bestandsflachdächer nach Vorgabe Energiekonzept Dämmung der Neubaufassade, und der Fassade des Rundbaus nach Vorgabe Energiekonzept Dämmung der erdberührenden Außenwände und der Neubausohle nach Vorgabe Energiekonzept Dämmung der Sohlplatte Kuppelsaal Innendämmung der Rohbaukuppel Neubaufenster mit U Wert nach Vorgabe Energiekonzept Erneuerung der Bestandsfenster im Rundbau nach Vorgabe Energiekonzept Vorrichtung des großen straßenseitigen Bestandsflachdaches zur Aufnahme einer Photovoltaikanlage Projektionskuppel im Saal Erneuerung der Projektionskuppel Durchbrüche in der Wand zwischen Umgang und Saal zur Aufnahme der Fulldome Projektoren Erneuerung der saalseitigen Vorsatzschale vor der Wand zum Umgang Abbruch der alten Bestuhlung und Herstellung der neuen Bestuhlung gemäß angepasstem Bestuhlungsplan einschl. Rollstuhlplätze Bauteile Denkmalschutz Demontage, Einlagerung und Wiederaufstellung an einem neuen Ort im Foyer folgender Bauteil gemäß Abstimmung mit dem Denkmalamt: Weltzeituhr und Sternenbilder Außenanlagen Herstellung einer barrierefreien Rampe neben der Freitreppe Haupteingang Sanierung der Treppenanlage und Plattenbeläge Haupteingang Sanierung der Einfassungen auf dem Grundstück Herstellung eines Zauns an der Ostseite des Grundstücks Herstellung der Außentreppe an der Ostseite Neubau inklusive Stützwände Erforderliche Sanierungen und Anpassungen der Außenanlagen Renaturierung des oberen Parkplatzes Genehmigungsstand Die Baugenehmigung liegt als Anlage bei.
Baubeschreibung
Hinweise zum Bauablauf Das Gebäude wird vor Baubeginn freigezogen und ist während der Baudurchführung nicht in Betrieb. Reihenfolge der Ausführung: Schadstoffsanierung und Abbruch im Gebäude Herstellung Baugrube einschl. Abbruch rückseitigen Bestandsbaukörper Rohbau Herstellung der Gebäudehülle (Dachaufbau, Fenster/ Fassade) Innenausbau
Hinweise zum Bauablauf
Baustellenorganisation Die Zufahrt zu dem Grundstück erfolgt über die beiden Gehwegüberfahrten vom Munsterdamm. Der derzeitige Parkplatz auf dem Grundstück steht als Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Die benötigte Fläche ist rechtzeitig anzumelden. Die Zuweisung der möglichen Fläche erfolgt durch die Bauleitung. Weiterhin ist für die Baugrubenerstellung und die Errichtung des Rohbaus für den rückseitigen neuen Baukörper eine parkseitige Baustelleneinrichtungsfläche vorgesehen. Die Zufahrt zu dieser Fläche erfolgt vom oberen Parplatz über den vorhandenen Parkweg. Die Baustelle wird durch einen Bauzaun gesichert. Die Baustellentore sind nur für An- und Abfahrt zu öffnen. Sonst sind die Tore verschlossen zu halten. Die Zugangstüren zum Gebäude sind nach Arbeitsende abzuschließen. Bautagesberichte sind täglich zu führen und wöchentlich bei der Objektüberwachung einzureichen. Ein Sanitäcontainer ist im Gewerk Abbruch ausgeschrieben und kann von allen Firmen kostenlos genutzt werden. Parkplätze für private PKWs der Mitarbeiter stehen auf dem Gelände nicht zur Verfügung. Die Zugänge zum Gebäude, die Flucht- und Rettungswege im Gebäude sind jederzeit frei und verkehrssicher zuhalten. Die Arbeitsbereiche sind täglich nach Abschluss der Arbeiten zu reinigen. Es finden wöchentliche Baubesprechungen statt. Die Teilnahme der auf der Baustelle Arbeitenden oder in Kürze mit den Arbeiten beginnenden Firmen ist Pflicht.
Baustellenorganisation
Hinweis zum Leistungsumfang der einzelnen Positionen des LVs Hinweis zum Leistungsumfang der einzelnen Positionen des LVs Bei allen Positionen dieses LVs ist die Lieferung und Montage/ Herstellung anzubieten. Ausnahmen hiervon sind durch einen abweichenden Positionstext kenntlich gemacht.
Hinweis zum Leistungsumfang der einzelnen Positionen des LVs
Standardbeschreibung Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten.
Standardbeschreibung
Uebergabe Ausfuehrungsplanung Dem AN werden nach Auftragserteilung Ausführungspläne der Baumaßnahme ausschließlich digital im pdf Format unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Uebergabe Ausfuehrungsplanung
Hinweis zum bauseitigen Blower-Door-Test Blower-Door-Test Wir weisen darauf hin, dass durch eine externe Fachfirma zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsnachweis Blower-Door-Tests durchgeführt werden. Das Gebäude wird auf einen KFW 55 Standard energetisch ertüchtigt. Ein Blower-Door Test ist gemäß Energiekonzept erforderlich, da die primärenergetischen Reserven klein sind. Es ist im Sinne des energetischen Projektziels (Qp KfW 55) ist ein Wert von n50 <= 2/h zu erreichen. Für den Nachweis wird das gesamte Gebäude getestet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Baubegleitende Qualitätskontrollen durch baubegleitende Blower-Door Messung einzelner Bereiche zur Überprufung der luftdichten Ausführung der Konstruktion 2. Qualitätskontrollen einzelner Bereiche nach Fertigstellung Abschnittsmessung Blower-Door zur Fertigstellung Ausführung in Anlehnung an DIN EN 13829, bzw. DIN EN ISO 9972:2018-12 mit Messprotokoll jedoch ohne Zertifikat Messbereichsgröße von 70 - 500 qm Grundfläche 3. Abschließende Blower-Door-Messung Nichtwohngebaude, für das Gesamtgebäude mit 2.975 qm BGF, Nettogrundfläche 2.089 qm nach DIN EN 13829, bzw. DIN EN ISO 9972:2018-12 inkl. Zertifikat Die Messung wird in einem Zug, oder in mehreren Messabschnitten durchgefuhrt. Das Zertifikat wird zur Einreichung beim Fördermittelgeber benötigt.
Hinweis zum bauseitigen Blower-Door-Test
Allgemeine Vorbemerkungen zum Umgang mit Schadstoffen Allgemeine Vorbemerkungen zum Umgang mit Schadstoffen Die Einhaltung der geforderten Schutzmaßnahmen obliegt dem AN in alleiniger Verantwortung. Es fallen Arbeiten nach TRGS 519 und 521 Alle erforderlichen Unterlagen für den Arbeitsschutz (Arbeitsplan nach TRGS, Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilung, personen- gebundene Nachweise, Kopie der Unternehmensbezogenen Anzeige etc.) sind während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten. Freimessungen der Schwarzbereiche nach TRGS 519 übernimmt der AG. Aus der Nichtbeachtung der Anforderungen resultierende Bauzeitverzögerungen und Mehrkosten sind durch den AN zu übernehmen. Erneut erforderliche Freimessungen von gleichen Abschnitten durch beispielsweise die Überschreitung der zulässigen Faseranteile gehen zu Lasten des AN. Während der Arbeiten ist immer zu berücksichtigen: keine unangemeldete Beeinträchtigung der Flucht - und Rettungswege innerhalb und außerhalb des Gebäudes Wahl der Arbeitsverfahren, bei denen eine Belästigung der Nutzer anliegender Gebäude möglichst vermieden wird Durchführung der Leistungen in einem Zug dauerhafte Kennzeichnung der Schwarzbereiche gegen Zutritt Dritter staubarmes Arbeiten drucklose Befeuchtung mit entspanntem Wasser zur Staubbindung Materialien nicht werfen, reißen, etc. Einsatz schnelllaufender Maschinen nur mit Absaugung nicht mit Druckluft anblasen Baustelleneinrichtung Bauwasseranschlüsse und Abwasseranschluss an den Übergabepunkten und die Herstellung von frostsicheren Leitungen zur Baustelleneinrichtung erfolgt durch den AN auf Kosten des AN in Abstimmung mit dem AG. Bauwasser und Baustrom wird kostenlos vom Bauherrn zur Verfügung gestellt, der Verbrauch ist vom AN auf seine Kosten zu messen und zu dokumentieren. Maßnahmen zur Sicherung des vorgeschriebenen Temperaturniveaus nach Arbeitsstättenverordnung und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in den Arbeits- und Aufenthaltsbereichen erfolgen durch den AN auf Kosten des AN. Asbestsanierung Allgemeine Grundsätze: Während der Asbestsanierung darf niemand durch Freisetzung von Asbeststaub gefährdet werden. Als Sanierungsmethode nach Asbest-Richtlinien wird die Methode 1 "Entfernen" angewendet. Grundlage für den Arbeitsschutz sind die TRGS 519 in ihrer neuesten Fassung. Sanierungsziel ist die komplette Entfernung des Asbestproduktes nach TRGS 519 und die Unterschreitung des Sanierungsleitwertes nach Asbest-Richtlinie. Die Arbeiten sind mindestens 7 Tage vor Beginn dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) vom AN anzuzeigen. Eine Durchschrift der Anzeige ist dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu übersenden. Der zugehörige Arbeitsplan ist drei Tage vor der Anmeldung dem AG zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitsplan nach TRGS ist mit den inhaltliche Mindestanforderungen zu erstellen. Sanierungsabschnitte und Sicherheitstechnik Die Sanierung erfolgt abschnittsweise und in einem Zug. Für Beschäftige mit Atemschutz sind Nachweise folgender arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen vor Beginn der Maßnahme vorzulegen: G 1.2 - asbesthaltiger Staub G26 - Atemschutzgeräte G40 - Krebserzeugende Arbeitsstoffe - allgemein Entsorgung und Verwertung Gefährliche Abfälle Der AG ist für alle gefährlichen Abfälle Abfallerzeuger. Der AN wird als Beauftragter die Kosten der Entsorgung übernehmen und im elektronischen Nachweisverfahren das EGF elektronisch signieren. Bereitstellungs-, Transportkosten sind in den Einheitspreisen enthalten. Der AG beauftragt einen Dritten als Verfahrensbevollmächtigten gemäß KrW-/AbfG und Nachweisverordnung. Mit der Einführung des elektronischen Nachweises ab dem 01.04.2010 für die Beseitigung gefährlicher Abfälle ist die gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge der Unterschriften auf den Transportpapieren zwingend einzuhalten. Elektronisches Nachweisverfahren Für jede Fraktion gefährlicher Abfälle werden vom Verfahrensbevollmächtigten die Einzelenetsorgungsnachweise angelegt. Eine Sammelentsorgung ist nur bei einer Gesamtmenge je Abfallart von < 2,0 t möglich und ist mit dem Verfahrensbevollmächtigten des AG abzustimmen. Die Anmeldung der Beförderer bei den EFB liegt in der Verantwortung des AN. Die Container müssen zusätzlich - mindestens drei Werktage vorher und vor Abtransport an den Verfahrensbevollmächtigten zwecks Abfallkontrolle und Freigabe gemeldet werden. Entstehende Kosten durch verspätete Angaben gehen zu Lasten des Anbieters. Dem Verfahrensbevollmächtigten sind die Beförderer mit Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner, Beförderernummer und elektronischer Teilnehmernummer schriftlich mindestens drei Werktage vor dem geplanten Abfuhrdatum (Datum der Übergabe) mitzuteilen. Begleitscheine dürfen ausschließlich vom Verfahrensbevollmächtigten erstellt werden. Bei einer Sammelentsorgung müssen die Übernahmescheine durch den Verfahrensbevollnächtigten elektronisch signiert werden. Begleitscheine sind vor allen anderen elektronischen Unterschriften erst vom Verfahrensbevollmächtigten elektronisch zu signieren. Quittungsbelege sind nicht gestattet. Der Übergabetermin auf der Anfallstelle ist von der Baufirma selbständig mit dem Beförderer zu koordinieren. Bereitstellung und Transportkosten sind in den Einheitspreisen enthalten. Die Einheitspreise für die Demontage und Entsorgung verstehen sich einschließlich Verpackung, Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung (z.B. Verfestigen von Spritzasbest mit Zement in einer vom AN zu stellenden Verfestigungsanlage mit integrierter Abfülltechnik), aufladen, Abtransport, Abladen gem. Deponieauflagen/ Verwertungsauflagen und ordnungsgemäßer Deponierung/ Verwertung des anfallenden Asbestmaterials und des weiteren Abfalls auf der Deponie/ Verwertungsbetriebes. Die Entsorgung der in Entstaubern, Vorabscheidern und Lufttauschern anfallenden asbesthaltigen Stäube einschließlich Verfestigung in einer HVS-/ Verfestigungsanlage mit integrierter Abfülltechnik, Verpackung, Transport, abladen per Hand bzw. mit Selbstlader ist in die Leistungspositionen für die Demontage und Dekontamination einzurechnen. Wartezeiten auf den Deponien werden nicht gesondert vergütet. Nicht gefährliche Abfälle Der AN ist für den vorschriftsmäßigen Transport und die vorschriftsmäßige Endlagerung bzw. Verwertung der Abfälle verantwortlich. Kopien der Wiegescheine sind spätestens mit der Schlußrechnung beim Auftraggeber vorzulegen. Die Einheitspreise für die Demontage und Entsorgung verstehen sich einschließlich Verpackung, Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung, Aufladen, Abtransport, Abladen gem. Deponieauflagen/ Verwertungs/ Behandlungsauflagen. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreisen enthalten. Kennzeichnung / Allgemeines Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Beauftragung von Nachunternehmern Werden bei ASI Arbeiten mit Asbest Nachunternehmer beauftragt, ist der AN (Auftraggeber des Nachunternehmer) dafür verantwortlich, dass für die Tätigkeiten nur Fachbetriebe herangezogen werden, die über die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung verfügen. Der AN (Auftraggeber des Nachunternehmers) hat dafür zu sorgen,dass das Nachunternehmen vor Beginn der Arbeiten über die sonstigen betriebsspezifischen Gefahrenquellen und Verhaltensregeln informiert wird. Nachunternehmer unterliegen als Arbeitgeber voll inhaltlich den Forderungen der aktuellen Fassung der TRGS 519. Dies gilt auch für Nachunternehmer (Einzelunternehmer) ohne Beschäftigte. Etwaige Nachunternehmer sind bei der Angebotsabgabe im entsprechenden Formblatt schriftlich zu benennen. Ansprechpartner des AN Für die gesamten Baumaßnahme ist ein Ansprechpartner (z.B Polier/Vorarbeiter) schriftlich zu benennen, die Verständigung mit den weiteren Projektbeteiligten in deutscher Sprache ist zu gewährleisten. Der Aufsichtsführende nach TRGS 519 (Sachkundige Person) muss während der Arbeiten ständig auf der Baustelle anwesend sein.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Umgang mit Schadstoffen
Standardbesch Angaben Baustelle Windzone 2, c Tragkonstr. Beton m.Dachdämmung nicht belüftet Angaben zur Dachdeckung, Windzone 2, Höhe der Dachflächen über Gelände 3 -10m, Tragkonstruktion Beton, Dachaufbau mit Wärmedämmung, nicht belüftet.
Standardbesch Angaben Baustelle Windzone 2, c Tragkonstr. Beton m.Dachdämmung nicht belüftet
abzudichtende Dachfläche aus Einzelflächen Die abzudichtenden Dachfläche des Gebäudes besteht aus 6 Einzeldachflächen. Die Abdichung der Einzelflächen mit ihren Anschlüsse erfolgt nicht kontinuierlich, sondern in Bauabschnitten. Es ist auch innerhalb Bauabschnitte jeweils so in Teilflächen zu arbeiten, dass das Dach zum Abend regendicht ist.
abzudichtende Dachfläche aus Einzelflächen
Standardbesch DDH gilt Für die Ausführung der Dachdeckung gilt das Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerkes, bestehend aus Grundregeln, Fachregeln, Hinweisen, Merkblättern und Produktdatenblättern.
Standardbesch DDH gilt
01 Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
01
Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
01.01 Baustelleneinrichtung allgemien
01.01
Baustelleneinrichtung allgemien
01.02 Schutz- uund Sicherungsmaßnahmen
01.02
Schutz- uund Sicherungsmaßnahmen
02 Abbruch/Bauabfälle
02
Abbruch/Bauabfälle
02.01 Abbruch
02.01
Abbruch
02.02 Entsorgung
02.02
Entsorgung
03 Baukonstruktion
03
Baukonstruktion
03.01 Gerüst
03.01
Gerüst
03.02 Dachaufbau Neubau
03.02
Dachaufbau Neubau
03.03 Dachaufbau Bestand
03.03
Dachaufbau Bestand
03.04 Dachbegrünung
03.04
Dachbegrünung
03.05 Dachoberlichter
03.05
Dachoberlichter
03.06 Absturzsicherung
03.06
Absturzsicherung
03.07 Dachdurchdringungen
03.07
Dachdurchdringungen
03.08 Notentwässerung
03.08
Notentwässerung
04 Dokumentation
04
Dokumentation
04.__.0001 Erstellung einer Übergabedokumentation Erstellung einer Übergabedokumentation mit folgendem Inhalt: 2.1 Firmenname 2.1.1 Inhaltsverzeichnis 2.1.2 Gewährleistungsbescheinigung 2.1.3 Fachunternehmererklärung 2.1.4 Werk- und Montageplanung 2.1.5 Revisionsplanung 2.1.6 Abnahmebescheinigungen 2.1.7 aktuelle Prüfzeugnisse/ Nachweise/ Zulassungen 2.1.8 Nachweis über Schadstoffe 2.1.9 Zusammenstellung der Entsorgungsnachweise nach Formblatt 2 2.1.10 Ausrüstungs-, Inventar- oder Geräteverzeichnisse, Produktdatenblätter 2.1.11 Bautagesberichte (Bautagesberichte sind täglich zu führen und wöchentlich zur Gegenzeichnung bei der Objektüberwachung einzureichen) Wenn technische Anlagen zum Leistungsumfang gehören: 2.1.12 Wartungsangebote 2.1.13 Auflistung aller technischen Anlagen 2.1.14 Liste der Anlagen, die einer Überwachungspflicht aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften unterliegen, eischl. aller vorgeschriebenen Prüftermine 2.1.15 Prüfbücher einschl. der Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung 2.1.16 Betriebsanweisungen, inkl. Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen sowie Produktdatenblätter der Anagenhersteller (Anlagen- und Funktionsbeschreibungen) 2.1.17 Anlagen- und Funktionsbeschreibungen Vor Einreichung der Dokumentationsnterlage soll diese digital vorab bei der Objektüberwachung zur Abstimmung übermittelt werden. Nach Prüfung und Freigabe erfolgt die Übergabe 1-fach in Papierform als Ordner und auf Datenträger, auf CD-Rom im Datenformat PDF.
04.__.0001
Erstellung einer Übergabedokumentation
1.00
Psch
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge,Vermögenswirksame Leistungen sowie Gemeinkostenanteile und Gewinn enthalten sind, vergütet. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt.Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B).
Stundenlohnarbeiten
05.__.0001 Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.0001
Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
7.50
h
05.__.0002 Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.0002
Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
7.50
h

Your bid details

Net total
Discount
0.00
Statutory VAT
%
0.00
Gross total
0.00
Cash discount
%
Deadline is
days
0.00
Gross total (cash discount applied)
0.00
Net total incl. discount
0.00

Your documents

Remarks