To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Baubeschreibung Bestandsdaten
Baujahr 1963 - 1965
und kleinteilige Erweiterungen/ Umbauten in den 70er bis 90er Jahre energetische Sanierung 2011
Angaben zum Gebäude:
Gebäudeklasse 3
Sonderbau
Versammlungsstätte (Schauraum/ Kuppelsaal mit 290 Plätzen)
Einzeldenkmal (Denkmalliste Obj. Dok. Nr.: 09066638)
größtenteils1-geschossig und unterkellert, 2 geschossiger Anbau
BGF 2.650 qm
Gebäudeabmessung: ca. 68x34m (LxB)
Grundstücksfläche 4.600 qm
Baumaßnahme
Allgemein
Der Standort wird innerhalb der Stiftung Planetarium Berlin zum umfassenden Bildungszentrum entwickelt, das vom Familienprogramm über Angebote für die Schulen bis zur Nutzung durch Hochschüler*innen für Ausbildung und Examens- arbeiten ein umfassendes Bildungsangebot bereithält.
Neben der Sanierung des Hauses wird die Raumkonzeption dafür neu organisiert.
Für die Vermittlung von Bildungsinhalten werden Seminar und Medienlabore hergestellt .
Gleichzeitig findet der Planetariumsvorführbetrieb mit 250 Besuchern im statt. In den Abendstunden wird der Kuppelsaal auch für kulturelle Veranstaltungen genutzt.
Das bestehende Foyer ist zurzeit zu beengt und wird großzügiger gestaltet.
Die Besucherführung und Organisation der Servicebereiche (Kasse, Garderobe, Cafe, Besucher WCs) wird optimiert.
Die Barrierefreiheit wird im Kuppelsaal, dem Foyer und in Seminar- Labor Bereichen nach aktuellen Standards hergestellt.
Es werden Büro- und Besprechungsräumen eingerichtet
Die Gestaltung der Außenanlagen wird anzupassen.
Maßnahmenübersicht
Neubaukörper
Herstellung einer Baugrube und Abbruch des rückseitigen Bestandgebäudes
Errichtung eines rückseitigen Neubaukörpers, der das Foyer erweitert und neue Funktionen wie Seminarräume, Garderobenschränke, neue Sanitärräume aufnimmt. Der Neubaukörper wird im UG aus tragenden Wänden und Stahlbetonflachdecken errichtet. Im EG als Hallenkonstruktion mit Unterzügen und Stahlbetondecke. Dabei wird die Decke für die Aufstellung der RLT Geräte für Saal und Foyer ausgelegt.
Der Neubaukörper nimmt die Bestandsgeschoßhöhen auf.
Die natürliche Belichtung des Neubaukörpers erfolgt über ein hangseitige Fenster.
Die beiden Niveaus des EGs und das UG werden barrierefrei über einen neuen Aufzug erschlossen.
Kuppelsaal
Anpassung der Ausgänge zwischen Kuppelsaal und Umgang
Erneuerung des Bodenbelags
Herstellung der Fläche für den neuen Regiebereich
Herstellung einer Türöffnung in dem Sockel der Kuppel zur großzügigen Verbindung des Kuppelumgangs mit dem Foyer
Teilung des Umgangs zur Schaffung von Technik- und Projektorflächen
Schadstoffsanierung der KMF Innendämmung der Rohbaukuppel
Bestandsflachbau
Wiederherstellung des bauzeitlichen Zustands der Straßenansicht durch den Rückbau der 1989 hergestellten Verglasung unter dem Vordach
Denkmalgerechte Sanierung des Bestands
Umbauten zur Herstellung der Bibliothek, der Mitarbeiter*innen WCs, und des Cafes
Erneuerung der nicht bauzeitlichen Abhangdecken
Schadstoffsanierung
Erhalt der Technik- und Hausanschlussräume im UG
Rundbau
Umbau und Sanierung der jetzigen Bibliothek für Büroräume
Energetische Sanierung nach KFW 55 Standard
Dämmung des Neubaudachs, und der Bestandsflachdächer nach Vorgabe Energiekonzept
Dämmung der Neubaufassade, und der Fassade des Rundbaus nach Vorgabe Energiekonzept
Dämmung der erdberührenden Außenwände und der Neubausohle nach Vorgabe Energiekonzept
Dämmung der Sohlplatte Kuppelsaal
Innendämmung der Rohbaukuppel
Neubaufenster mit U Wert nach Vorgabe Energiekonzept
Erneuerung der Bestandsfenster im Rundbau nach Vorgabe Energiekonzept
Vorrichtung des großen straßenseitigen Bestandsflachdaches zur Aufnahme einer Photovoltaikanlage
Projektionskuppel im Saal
Erneuerung der Projektionskuppel
Durchbrüche in der Wand zwischen Umgang und Saal zur Aufnahme der Fulldome Projektoren
Erneuerung der saalseitigen Vorsatzschale vor der Wand zum Umgang
Abbruch der alten Bestuhlung und Herstellung der neuen Bestuhlung gemäß angepasstem Bestuhlungsplan einschl. Rollstuhlplätze
Bauteile Denkmalschutz
Demontage, Einlagerung und Wiederaufstellung an einem neuen Ort im Foyer folgender Bauteil gemäß Abstimmung mit dem Denkmalamt: Weltzeituhr und Sternenbilder
Außenanlagen
Herstellung einer barrierefreien Rampe neben der Freitreppe Haupteingang
Sanierung der Treppenanlage und Plattenbeläge Haupteingang
Sanierung der Einfassungen auf dem Grundstück
Herstellung eines Zauns an der Ostseite des Grundstücks
Herstellung der Außentreppe an der Ostseite Neubau inklusive Stützwände
Erforderliche Sanierungen und Anpassungen der Außenanlagen
Renaturierung des oberen Parkplatzes
Genehmigungsstand
Die Baugenehmigung liegt als Anlage bei.
Baubeschreibung
Hinweise zum Bauablauf Das Gebäude wird vor Baubeginn freigezogen und ist während der Baudurchführung nicht in Betrieb.
Reihenfolge der Ausführung:
Schadstoffsanierung und Abbruch im Gebäude
Herstellung Baugrube einschl. Abbruch rückseitigen Bestandsbaukörper
Rohbau
Herstellung der Gebäudehülle (Dachaufbau, Fenster/ Fassade)
Innenausbau
Hinweise zum Bauablauf
Baustellenorganisation Die Zufahrt zu dem Grundstück erfolgt über die beiden Gehwegüberfahrten vom Munsterdamm.
Der derzeitige Parkplatz auf dem Grundstück steht als Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Die benötigte Fläche ist rechtzeitig anzumelden. Die Zuweisung der möglichen Fläche erfolgt durch die Bauleitung.
Weiterhin ist für die Baugrubenerstellung und die Errichtung des Rohbaus für den rückseitigen neuen Baukörper eine parkseitige Baustelleneinrichtungsfläche vorgesehen. Die Zufahrt zu dieser Fläche erfolgt vom oberen Parplatz über den vorhandenen Parkweg.
Die Baustelle wird durch einen Bauzaun gesichert. Die Baustellentore sind nur für An- und Abfahrt zu öffnen. Sonst sind die Tore verschlossen zu halten.
Die Zugangstüren zum Gebäude sind nach Arbeitsende abzuschließen.
Bautagesberichte sind täglich zu führen und wöchentlich bei der Objektüberwachung einzureichen.
Ein Sanitäcontainer ist im Gewerk Abbruch ausgeschrieben und kann von allen Firmen kostenlos genutzt werden.
Parkplätze für private PKWs der Mitarbeiter stehen auf dem Gelände
nicht zur Verfügung.
Die Zugänge zum Gebäude, die Flucht- und Rettungswege im Gebäude sind jederzeit frei und verkehrssicher zuhalten.
Die Arbeitsbereiche sind täglich nach Abschluss der Arbeiten zu reinigen.
Es finden wöchentliche Baubesprechungen statt. Die Teilnahme der auf der Baustelle Arbeitenden oder in Kürze mit den Arbeiten beginnenden Firmen ist Pflicht.
Baustellenorganisation
Hinweis zum Leistungsumfang der einzelnen Positionen des LVs Hinweis zum Leistungsumfang der einzelnen Positionen des LVs
Bei allen Positionen dieses LVs ist die Lieferung und Montage/ Herstellung anzubieten. Ausnahmen hiervon sind durch einen abweichenden Positionstext kenntlich gemacht.
Hinweis zum Leistungsumfang der einzelnen Positionen des LVs
Standardbeschreibung Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten.
Standardbeschreibung
Uebergabe Ausfuehrungsplanung Dem AN werden nach Auftragserteilung Ausführungspläne der Baumaßnahme ausschließlich digital im pdf Format unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Uebergabe Ausfuehrungsplanung
Hinweis zum bauseitigen Blower-Door-Test Blower-Door-Test
Wir weisen darauf hin, dass durch eine externe Fachfirma zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsnachweis Blower-Door-Tests durchgeführt werden.
Das Gebäude wird auf einen KFW 55 Standard energetisch ertüchtigt.
Ein Blower-Door Test ist gemäß Energiekonzept erforderlich, da die primärenergetischen Reserven klein sind.
Es ist im Sinne des energetischen Projektziels (Qp KfW 55) ist ein Wert von n50 <= 2/h zu erreichen. Für den Nachweis wird das gesamte Gebäude getestet.
Dabei wird wie folgt vorgegangen:
1. Baubegleitende Qualitätskontrollen
durch baubegleitende Blower-Door Messung einzelner Bereiche zur Überprufung der luftdichten Ausführung der Konstruktion
2. Qualitätskontrollen einzelner Bereiche nach Fertigstellung
Abschnittsmessung Blower-Door zur Fertigstellung
Ausführung in Anlehnung an DIN EN 13829, bzw. DIN EN ISO 9972:2018-12 mit Messprotokoll jedoch ohne Zertifikat
Messbereichsgröße von 70 - 500 qm Grundfläche
3. Abschließende Blower-Door-Messung Nichtwohngebaude, für das Gesamtgebäude mit 2.975 qm BGF, Nettogrundfläche 2.089 qm
nach DIN EN 13829, bzw. DIN EN ISO 9972:2018-12 inkl. Zertifikat
Die Messung wird in einem Zug, oder in mehreren Messabschnitten durchgefuhrt.
Das Zertifikat wird zur Einreichung beim Fördermittelgeber benötigt.
Hinweis zum bauseitigen Blower-Door-Test
Allgemeine Vorbemerkungen zum Umgang mit Schadstoffen Allgemeine Vorbemerkungen zum Umgang mit Schadstoffen
Die Einhaltung der geforderten Schutzmaßnahmen obliegt
dem AN in alleiniger Verantwortung. Es fallen Arbeiten
nach TRGS 519 und 521
Alle erforderlichen Unterlagen für den Arbeitsschutz
(Arbeitsplan nach TRGS, Betriebsanweisungen,
Gefährdungsbeurteilung, personen- gebundene Nachweise,
Kopie der Unternehmensbezogenen Anzeige etc.) sind
während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten.
Freimessungen der Schwarzbereiche nach TRGS 519
übernimmt der AG. Aus der Nichtbeachtung der
Anforderungen resultierende Bauzeitverzögerungen und
Mehrkosten sind durch den AN zu übernehmen. Erneut
erforderliche Freimessungen von gleichen Abschnitten
durch beispielsweise die Überschreitung der zulässigen
Faseranteile gehen zu Lasten des AN.
Während der Arbeiten ist immer zu berücksichtigen:
keine unangemeldete Beeinträchtigung der Flucht - und
Rettungswege innerhalb und außerhalb des Gebäudes
Wahl der Arbeitsverfahren, bei denen eine Belästigung
der Nutzer anliegender Gebäude möglichst vermieden wird
Durchführung der Leistungen in einem Zug
dauerhafte Kennzeichnung der Schwarzbereiche gegen
Zutritt Dritter
staubarmes Arbeiten
drucklose Befeuchtung mit entspanntem Wasser zur
Staubbindung
Materialien nicht werfen, reißen, etc.
Einsatz schnelllaufender Maschinen nur mit Absaugung
nicht mit Druckluft anblasen
Baustelleneinrichtung
Bauwasseranschlüsse und Abwasseranschluss an den
Übergabepunkten und die Herstellung von frostsicheren
Leitungen zur Baustelleneinrichtung erfolgt durch den
AN auf Kosten des AN in Abstimmung mit dem AG.
Bauwasser und Baustrom wird kostenlos vom Bauherrn zur
Verfügung gestellt, der Verbrauch ist vom AN auf seine
Kosten zu messen und zu dokumentieren.
Maßnahmen zur Sicherung des vorgeschriebenen
Temperaturniveaus nach Arbeitsstättenverordnung und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in den
Arbeits- und Aufenthaltsbereichen erfolgen durch den
AN auf Kosten des AN.
Asbestsanierung
Allgemeine Grundsätze:
Während der Asbestsanierung darf niemand durch
Freisetzung von Asbeststaub gefährdet werden. Als
Sanierungsmethode nach Asbest-Richtlinien wird die
Methode 1 "Entfernen" angewendet. Grundlage für den
Arbeitsschutz sind die TRGS 519 in ihrer neuesten
Fassung. Sanierungsziel ist die komplette Entfernung
des Asbestproduktes nach TRGS 519 und die
Unterschreitung des Sanierungsleitwertes nach
Asbest-Richtlinie. Die Arbeiten sind mindestens 7 Tage
vor Beginn dem Landesamt für Arbeitsschutz,
Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit Berlin
(LAGetSi) vom AN anzuzeigen. Eine Durchschrift der
Anzeige ist dem zuständigen Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung zu übersenden. Der zugehörige
Arbeitsplan ist drei Tage vor der Anmeldung dem AG zur
Prüfung zur Verfügung zu stellen.
Der Arbeitsplan nach TRGS ist mit den inhaltliche
Mindestanforderungen zu erstellen.
Sanierungsabschnitte und Sicherheitstechnik
Die Sanierung erfolgt abschnittsweise und in einem
Zug. Für Beschäftige mit Atemschutz sind Nachweise
folgender arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
vor Beginn der Maßnahme vorzulegen:
G 1.2 - asbesthaltiger Staub
G26 - Atemschutzgeräte
G40 - Krebserzeugende Arbeitsstoffe - allgemein
Entsorgung und Verwertung
Gefährliche Abfälle
Der AG ist für alle gefährlichen Abfälle
Abfallerzeuger. Der AN wird als Beauftragter die
Kosten der Entsorgung übernehmen und im elektronischen
Nachweisverfahren das EGF elektronisch signieren.
Bereitstellungs-, Transportkosten sind in den
Einheitspreisen enthalten. Der AG beauftragt einen
Dritten als Verfahrensbevollmächtigten gemäß KrW-/AbfG
und Nachweisverordnung. Mit der Einführung des
elektronischen Nachweises ab dem 01.04.2010 für die
Beseitigung gefährlicher Abfälle ist die gesetzlich
vorgeschriebene Reihenfolge der Unterschriften auf den
Transportpapieren zwingend einzuhalten.
Elektronisches Nachweisverfahren
Für jede Fraktion gefährlicher Abfälle werden vom
Verfahrensbevollmächtigten die
Einzelenetsorgungsnachweise angelegt. Eine
Sammelentsorgung ist nur bei einer Gesamtmenge je
Abfallart von < 2,0 t möglich und ist mit dem
Verfahrensbevollmächtigten des AG abzustimmen.
Die Anmeldung der Beförderer bei den EFB liegt in der
Verantwortung des AN. Die Container müssen zusätzlich
- mindestens drei Werktage vorher und vor Abtransport
an den Verfahrensbevollmächtigten zwecks
Abfallkontrolle und Freigabe gemeldet werden.
Entstehende Kosten durch verspätete Angaben gehen zu
Lasten des Anbieters.
Dem Verfahrensbevollmächtigten sind die Beförderer mit
Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner,
Beförderernummer und elektronischer Teilnehmernummer
schriftlich mindestens drei Werktage vor dem geplanten
Abfuhrdatum (Datum der Übergabe) mitzuteilen.
Begleitscheine dürfen ausschließlich vom
Verfahrensbevollmächtigten erstellt werden.
Bei einer Sammelentsorgung müssen die Übernahmescheine
durch den Verfahrensbevollnächtigten elektronisch
signiert werden.
Begleitscheine sind vor allen anderen elektronischen
Unterschriften erst vom Verfahrensbevollmächtigten
elektronisch zu signieren. Quittungsbelege sind nicht
gestattet. Der Übergabetermin auf der Anfallstelle ist
von der Baufirma selbständig mit dem Beförderer zu
koordinieren.
Bereitstellung und Transportkosten sind in den
Einheitspreisen enthalten.
Die Einheitspreise für die Demontage und Entsorgung
verstehen sich einschließlich Verpackung,
Abfalltrennung, Sammlung in Containern,
Konditionierung (z.B. Verfestigen von Spritzasbest mit
Zement in einer vom AN zu stellenden
Verfestigungsanlage mit integrierter Abfülltechnik),
aufladen, Abtransport, Abladen gem. Deponieauflagen/
Verwertungsauflagen und ordnungsgemäßer Deponierung/
Verwertung des anfallenden Asbestmaterials und des
weiteren Abfalls auf der Deponie/
Verwertungsbetriebes. Die Entsorgung der in
Entstaubern, Vorabscheidern und Lufttauschern
anfallenden asbesthaltigen Stäube einschließlich
Verfestigung in einer HVS-/ Verfestigungsanlage mit
integrierter Abfülltechnik, Verpackung, Transport,
abladen per Hand bzw. mit Selbstlader ist in die
Leistungspositionen für die Demontage und
Dekontamination einzurechnen. Wartezeiten auf den
Deponien werden nicht gesondert vergütet.
Nicht gefährliche Abfälle
Der AN ist für den vorschriftsmäßigen Transport und
die vorschriftsmäßige Endlagerung bzw. Verwertung der
Abfälle verantwortlich. Kopien der Wiegescheine sind
spätestens mit der Schlußrechnung beim Auftraggeber
vorzulegen. Die Einheitspreise für die Demontage und
Entsorgung verstehen sich einschließlich Verpackung,
Abfalltrennung, Sammlung in Containern,
Konditionierung, Aufladen, Abtransport, Abladen gem.
Deponieauflagen/ Verwertungs/ Behandlungsauflagen.
Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten sind
in den Einheitspreisen enthalten.
Kennzeichnung / Allgemeines
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder
gleichwertig, immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
Beauftragung von Nachunternehmern
Werden bei ASI Arbeiten mit Asbest Nachunternehmer
beauftragt, ist der AN (Auftraggeber des
Nachunternehmer) dafür verantwortlich, dass für die
Tätigkeiten nur Fachbetriebe herangezogen werden, die
über die personelle und sicherheitstechnische
Ausstattung verfügen.
Der AN (Auftraggeber des Nachunternehmers) hat dafür
zu sorgen,dass das Nachunternehmen vor Beginn der
Arbeiten über die sonstigen betriebsspezifischen
Gefahrenquellen und Verhaltensregeln informiert wird.
Nachunternehmer unterliegen als Arbeitgeber voll
inhaltlich den Forderungen der aktuellen Fassung der
TRGS 519.
Dies gilt auch für Nachunternehmer (Einzelunternehmer)
ohne Beschäftigte.
Etwaige Nachunternehmer sind bei der Angebotsabgabe im
entsprechenden Formblatt schriftlich zu benennen.
Ansprechpartner des AN
Für die gesamten Baumaßnahme ist ein Ansprechpartner
(z.B Polier/Vorarbeiter) schriftlich zu benennen, die
Verständigung mit den weiteren Projektbeteiligten in
deutscher Sprache ist zu gewährleisten.
Der Aufsichtsführende nach TRGS 519 (Sachkundige
Person) muss während der Arbeiten ständig auf der
Baustelle anwesend sein.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Umgang mit Schadstoffen
Standardbesch Angaben Baustelle Windzone 2, c Tragkonstr. Beton m.Dachdämmung nicht belüftet Angaben zur Dachdeckung, Windzone 2, Höhe der Dachflächen über Gelände 3 -10m, Tragkonstruktion Beton, Dachaufbau mit Wärmedämmung, nicht belüftet.
Standardbesch Angaben Baustelle Windzone 2, c Tragkonstr. Beton m.Dachdämmung nicht belüftet
abzudichtende Dachfläche aus Einzelflächen Die abzudichtenden Dachfläche des Gebäudes besteht aus 6 Einzeldachflächen.
Die Abdichung der Einzelflächen mit ihren Anschlüsse erfolgt nicht kontinuierlich, sondern in Bauabschnitten.
Es ist auch innerhalb Bauabschnitte jeweils so in Teilflächen zu arbeiten, dass das Dach zum Abend regendicht ist.
abzudichtende Dachfläche aus Einzelflächen
Standardbesch DDH gilt Für die Ausführung der Dachdeckung gilt das Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerkes, bestehend aus Grundregeln, Fachregeln, Hinweisen, Merkblättern und Produktdatenblättern.
Standardbesch DDH gilt
01 Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
01
Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
01.01 Baustelleneinrichtung allgemien
01.01
Baustelleneinrichtung allgemien
01.02 Schutz- uund Sicherungsmaßnahmen
01.02
Schutz- uund Sicherungsmaßnahmen
02 Abbruch/Bauabfälle
02
Abbruch/Bauabfälle
02.01 Abbruch
02.01
Abbruch
02.02 Entsorgung
02.02
Entsorgung
03 Baukonstruktion
03
Baukonstruktion
03.01 Gerüst
03.01
Gerüst
03.02 Dachaufbau Neubau
03.02
Dachaufbau Neubau
03.03 Dachaufbau Bestand
03.03
Dachaufbau Bestand
03.04 Dachbegrünung
03.04
Dachbegrünung
03.05 Dachoberlichter
03.05
Dachoberlichter
03.06 Absturzsicherung
03.06
Absturzsicherung
03.07 Dachdurchdringungen
03.07
Dachdurchdringungen
03.08 Notentwässerung
03.08
Notentwässerung
04 Dokumentation
04
Dokumentation
04.__.0001 Erstellung einer Übergabedokumentation Erstellung einer Übergabedokumentation mit folgendem Inhalt:
2.1 Firmenname
2.1.1 Inhaltsverzeichnis
2.1.2 Gewährleistungsbescheinigung
2.1.3 Fachunternehmererklärung
2.1.4 Werk- und Montageplanung
2.1.5 Revisionsplanung
2.1.6 Abnahmebescheinigungen
2.1.7 aktuelle Prüfzeugnisse/ Nachweise/ Zulassungen
2.1.8 Nachweis über Schadstoffe
2.1.9 Zusammenstellung der Entsorgungsnachweise nach Formblatt 2
2.1.10 Ausrüstungs-, Inventar- oder Geräteverzeichnisse, Produktdatenblätter
2.1.11 Bautagesberichte
(Bautagesberichte sind täglich zu führen und wöchentlich zur Gegenzeichnung bei der Objektüberwachung einzureichen)
Wenn technische Anlagen zum Leistungsumfang gehören:
2.1.12 Wartungsangebote
2.1.13 Auflistung aller technischen Anlagen
2.1.14 Liste der Anlagen, die einer Überwachungspflicht aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften unterliegen, eischl. aller vorgeschriebenen Prüftermine
2.1.15 Prüfbücher einschl. der Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung
2.1.16 Betriebsanweisungen, inkl. Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen sowie Produktdatenblätter der Anagenhersteller (Anlagen- und Funktionsbeschreibungen)
2.1.17 Anlagen- und Funktionsbeschreibungen
Vor Einreichung der Dokumentationsnterlage soll diese digital vorab bei der Objektüberwachung zur Abstimmung übermittelt werden. Nach Prüfung und Freigabe erfolgt die Übergabe 1-fach in Papierform als Ordner und auf Datenträger, auf CD-Rom im Datenformat PDF.
04.__.0001
Erstellung einer Übergabedokumentation
1.00
Psch
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge,Vermögenswirksame Leistungen sowie Gemeinkostenanteile und Gewinn enthalten sind, vergütet.
Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten
Stunden gilt.Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn
deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B).
Stundenlohnarbeiten
05.__.0001 Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.0001
Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
7.50
h
05.__.0002 Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.0002
Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
7.50
h
Your bid details
Your documents
Drag and drop files or folders to this area to upload.