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Baubeschreibung Kurzbeschreibung des Bauvorhabens
Neubau einer Wäscherei mit Büro-/ Sozialtrakt
Bauort:
Dillensand
49808 Lingen
Bauherr:
CWS Workwear GmbH
Herzforderstraße 9
49808 Lingen
Ausführungsbeschreibung:
Organisatorisches
Sämtliche Auflagen der Berufsgenossenschaft sowie alle Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
Die Baustellenzufahrt befindet sich über die Straße "Dillensand". Der Bieter hat sich über die Örtlichkeiten zu informieren und zu inspizieren. Es ist darauf zu achten, dass die Straße immer sauber gehalten wird, jeweils von demjenigen, welcher gerade in dem Bereich arbeitet. Firmenfahrzeuge müssen nach dem Entladen aus dem Bereich gefahren werden.
Anweisungen von der Bauleitung sind zu beachten.
Zeichnungen über die Baumaßnahme liegen als nicht maßstabsgetreue Zeichnungen bei.
Originale können im Büro BPL-Exeler GmbH, zu den üblichen
Geschäftszeiten oder nach Absprache eingesehen werden.
Ansprechpartner: Martin Kamphus, 0591-321741-21
Für die fachgerechte Entsorgung alter Materialien sowie Verpackungsmaterial und vom Arbeitnehmer verursachten Bauschutts ist der Auftragnehmer verantwortlich und ist von diesem einzukalkulieren.
Der Arbeitsbereich des jeweiligen Unternehmers ist wöchentlich zu reinigen. Anderenfalls wird ohne weitere Vorankündigung des Bauleiters die Reinigung veranlasst. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des jeweiligen Auftragnehmers (vgl. dazu auch Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauarbeiten 1.5).
Der Unternehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die Baumaßnahme und über die Anfahrtsmöglichkeiten zu informieren.
Spätere Nachforderungen, die auf mangelnde Information zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. Die Vergabe von Teilaufträgen an Subunternehmer ist der Bauleitung vorzuschlagen, und zwar über die Art der zu vergebenden Arbeiten und die Firma, die den Auftrag übernimmt. Sie bedürfen immer der Zusage des Bauherrn und der Bauleitung.
Sicherheitsbestimmungen:
Die Aufträge werden erteilt unter der Bedingung, dass die Ausführung den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutz-Vorschriften sowie den allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen! Für alle zur Ausführung gelangenden Produkte sind die Verarbeitungsrichtlinien (techn. Merkblätter) des Herstellers zu beachten und einzuhalten.
Gleichwertigkeit:
Sofern in den Vertragsbestimmungen und Positionen nichts anderes festgelegt ist, gelten als Kriterien der Gleichwertigkeit von beispielhaft angeführten Ausführungen alle technischen Spezifikationen, die beschrieben sind, insbesondere auch der Schichtaufbau oder konstruktive Details und die technischen Eigenschaften der einzelnen Teile und der Gesamtleistung sowie die besonderen Eigenschaften, die in den technischen Unterlagen des Erzeugers der beispielhaft angeführten Produkte angegeben sind! Farbauswahl, Farbpalette muß der des beschriebenen Produktes entsprechen.
In den Leistungsphasen sind sämtliche Kosten für Geräte, Maschinen, Betriebsstoffe usw. einzurechnen. Wanddurchbrüche beim Herstellen des Mauerwerks, zur Führung von Rohrleitungen sind nach Angabe herzustellen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es ist Sache des Auftragnehmers, die zur Ausführung benötigten Hilfsmittel nach Zweckmäßigkeit und Leistungsfähigkeit zu bestimmen und wirtschaftlich einzusetzen. Für Aufmaße bei Erdarbeiten gelten sowohl bei Aushub als auch bei der Verfüllung die "feste Masse" als Grundlage. Sämtliche Leistungspositionen verstehen sich einschl. Lieferung der Materialien und allen Nebenleistungen.
Mit den im Leistungstext enthaltenen Angaben über Baustoffe, Bauart, Bauteile und Abmessungen gelten auch der Herstellungsgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der EN und DIN-Normen als beschrieben. Für die Durchführung der Bauarbeiten gelten außerdem die Ausführungszeichnungen in Verbindung mit den statischen Berechnungen und Zeichnungen. Bei den Stahlbetonarbeiten erfolgt die Abrechnung der eingebauten Stahlmengen nach den geprüften Bewehrungsplänen bzw. Stahllisten.
Die Fristen des Terminplanes sind verbindlich und unbedingt einzuhalten. Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsschreiben das Ende der Ausführungszeit und eventuelle Einzelfristen datumsmäßig festzulegen. Alle Rechnungen, Massenberechnungen und Abrechnungszeichnungen sind prüfbar beim Bauleiter einzureichen. Dazu gilt, dass alle Abrechnungen (auch bei Abschlagsrechnungen) diese gemäß den Einzelpositionen des Auftrags (und nicht pauschal) zu erfolgen haben.
Alle Rechnungen werden schriftlich und zusätzlich elektronisch auf die E-Mail-Adresse "info@bpl-exeler.de" zugesandt.
Es ist ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung zur
Unterschrift vorzulegen.
Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen:
Die Leistungen sind in allen Geschossen (Erd- und Obergeschoß) auszuführen.
Die Transporte der Baumaterialien bis zur Baustelle und innerhalb
der gesamten Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Evtl. erf. Gerüste sind generell einzukalkulieren und vorzuhalten.
Die Sicherheitsvorschriften sind mit Hinweis auf den anwesenden
Sicherheitskoordinator dabei strengstens zu beachten.
Sämtliches Abfallmaterial ist auf eigene Kosten in eigenen, bei Beginn
der Arbeiten vorzuhaltenden Containern, zu entsorgen.
Alle Arbeitsschritte erfolgen sukzessive dem Ausbaustand der jeweiligen Ebenen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle Vorbemerkung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle
Arbeitssicherheit:
Sicherheits- und Arbeitsbereiche sind weiträumig abzusichern und mit der Bauleitung abzustimmen. Entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes gilt für die Baustelle und alle Arbeiten die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (Baustellenverordnung) in der letzten gültigen Fassung. Vom Auftraggeber wird deshalb ein "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator" eingesetzt, welcher die Durchführung und Überwachung der vorbeschriebenen Verordnung ausführt. Er ist im Rahmen seines Auftrages auf der Baustelle gegenüber allen Beteiligten weisungsberechtigt. Der Auftragnehmer hat alle im Zusammenhang mit dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und die Weisungen des Koordinators zu befolgen. Eventuell entstehende Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet.
Allgemeine Sicherheitsanweisungen:
Die folgenden Vorschriften sind bei der Arbeit einzuhalten:
- die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV-V) für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- die Berufsgenossenschaftlichen Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV),
- die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) und weiterführende.
Die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) ist vor den Tätigkeiten auf der Baustelle vorzulegen.
Die auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter (auch Mitarbeiter von Subunternehmen) sind mindestens 1x jährlich entsprechend den ausgeführten Tätigkeiten zu unterweisen (§12 ArbeitsschutzG / (DGUV V1 §4). Diese Unterweisung ist aktenkundig zu machen und dem Sicherheitskoordinator auf Nachfrage vorzulegen.
Von jeder auf der Baustelle tätigen Firma muss mindestens eine deutschsprachige Aufsichtsperson auf der Baustelle vorhanden sein.
Auf der Baustelle herrscht Alkohol- und Rauschmittelverbot. Das Mitführen von Explosivstoffen nach SprengG sowie Waffen und Munition im Sinne des Waffengesetzes ist untersagt.
Der Unternehmer hat folgende Voraussetzungen für die Organisation der Ersten-Hilfe bereitzustellen:
- Meldeeinrichtung, über die Hilfe herbeigerufen werden kann (Telefon, Handy, u.a.) - Erste-Hilfe-Material (Verbandskästen nach ASR) - Ersthelfer, je nach Beschäftigtenzahl (§ 26 Grundsätze der Prävention DGUV V1)
Vorbemerkung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle
01 Vereinfachte Baustelleneinrichtung
01
Vereinfachte Baustelleneinrichtung
01.__._.01 Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung herstellen und während der gesamten Bauzeit, für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, vorhalten, einschl. der erfoderlichen Geräte, Werkzeuge, Arbeitsbühnen usw. die zur vertragsmäßigen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und betr. unterhalten. Die Position der Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Es gelten die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft.
Einzukalkulieren sind :
- Führen Bautagebuch
- Übernahme Verantwortung gem. LBO
- Übernahme von ggf. erf. Prüfgebühren o.ä.
- Wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes von benutzten Einrichtungen wie Straßen, Gehwegen, Abstellflächen auf Grundstücken etc.
- Material- und Personalcontainer
- Säubern der Baustelle
- Sichern der Baustelle
Der Toilettencontainer kann vom Rohbauunternehmer mitgenutzt werden.
Zur Info:
Ob Kranhübe mit den vor Ort stehenden Baukran zu machen sind muss mit dem Bauunternehmer besprochen und zeitlich gesehen geklärt werden.
Vorhaltezeit für den Zeitraum der auszuführenden Fliesenarbeiten
01.__._.01
Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung
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1.00
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02 Wand- und Bodenfliesen
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Wand- und Bodenfliesen
02.01 Bodenfliesen
02.01
Bodenfliesen
02.02 Wandfliesen
02.02
Wandfliesen
03 Regiearbeiten
03
Regiearbeiten
Regiearbeiten Stundenlohnarbeiten, die eventuell anfallen, sind vor Arbeitsbeginn anzuzeigen und innerhalb von drei Arbeitstagen bescheinigen zu lassen oder innerhalb einer Woche an die Bauleitung zu schicken.
Später vorgelegte Rapportzettel können nicht anerkannt werden.
Meister, Vorarbeiter und Kundendienstmonteure werden mit den Stundensätzen für Facharbeiter vergütet. In den Sätzen sind Auslösung sowie sämtliche Zulagen
enthalten.
Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zur Fertigstellung der Anlage zu diesen Preisen vergütet, Material wird zu den Angebots-Lieferpreisen vergütet
Regiearbeiten
03.__._.01 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden
03.__._.01
Facharbeiterstunden
25.00
h
03.__._.02 Helferstunden Helferstunden
03.__._.02
Helferstunden
25.00
h
03.__._.03 Materialverbrauch für Stundenlohnarbeiten zum Nachweis Für die Bewertung der Ausschreibung sind 1.000,00 EUR anzusetzen. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich verbrauchtem Material und vorgelegten Nachweisen.
03.__._.03
Materialverbrauch für Stundenlohnarbeiten zum Nachweis
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1.00
psch
04 Dokumentation
04
Dokumentation
04.__._.10 Dokumentationsunterlagen Erstellen der kompletten Bestandsdokumentation zu sämtlichen Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses, insbesondere bestehend aus:
- Inhaltsverzeichnis
- Fachunternehmerbescheinigung
- Fachbauleitererklärung
- Nachunternehmerliste mit Telefonnummern und
Ansprechpartnern
- Grundlagen und Beschreibung der Konstruktionsteile
- Hersteller- / Produktunterlagen
- Sicherheitsdatenblätter
- Wartungsanleitung(en)
- Unterlagen behördlicher Abnahmen
- Zulassungen / Prüfzeugnisse, Bescheinigungen und
Nachweise, wie Konformitätsbescheinigungen, ggf.
erforderliche gutachterliche Stellungnahmen
- Produktinformationen
- EG-Leistungserklärungen / CE Konformitätserklärung(en)
- EG-Baumusterprüfbescheinigung
- Auflistung der eingebauten Materialien und Anschriften der
Hersteller, mit Datenblättern, Prospekten, Beschreibung der
Materialbearbeitung und Angaben über die Nachlieferung des
verwendeten Materials
- Bestätigung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit aller
eingebauten Materialien
Form der Übergabe:
Abgabe 2-fach in Papierform, dazu digital auf CD bzw. USB-Stick. Abgeheftet jeweils in stabilen DIN A 4-Ordner mit Inhaltsverzeichnis und Trennblättern in geordneter Form übergeben an den Auftraggeber (AG) zur VOB- Schlussabnahme.
Das Vorlegen der Dokumentation ist Voraussetzung für
die Schlussrechnung.
Entstehende Kosten sind im Angebot pauschal zu erfassen.
Achtung: Die Abnahme der Gesamtleistung kann nicht ohne übergebene Dokumentation erfolgen.
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Dokumentationsunterlagen
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