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Hinweis zur Indexierung 1. Index A Stand 19.08.25:
Grund der Änderungen sind die Fortschreibungen der Planung durch AJG / SIIN / Bieteranmerkungen aus den technischen Aufklärungsgesprächen und Erkenntnissen aus den lessons learned zur CS61.
Gelbe und gelbe Kennzeichnung der Änderungen.
Ergänzung Winterdienst unter 1.7. Allgemeine Vorbemerkungen:
1.5 Winterdienst
Der AN hat für den BE Bereich, den er für seine eigene Leistung nutzt den Winterdienst vorzunehmen. Die Kosten hierfür sind pauschal einzukalkulieren und werden nicht gesondert ausgewiesen.
1.6 Hinweis zur Verfügungsstellung von Planungsunterlagen
1.1 NEUE POSITIONEN
131.100 Trennschnitte zu verbleibenden Bauteilen INDEX A
130.010.280 Baustellenbeleuchtung innen
>Neue Position
130.010.290 Baustellenbeleuchtung außen, vorhalten + betreiben
>Neue Position
130.010.300 Fassadengerüst, LK4, W09 INDEX A
>Neue Position
130.010.310 Fassadengerüst, LK4, W09, Gebrauchsüberlassung INDEX A
>Neue Position
130 20.271 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, m. Geländer u.Handlauf INDEX A
>Position hinzugefügt als Wahlposition
1.2 ENTFALLENE POSITIONEN
1.3 GEÄNDERTE / PRÄZISIERTE POSITIONEN
130.010.20 Baustelleneinrichtung, allgmein INDEX A
Ergänzung folgender Passage:
Leistungsbestandteil Einbringöffnungen und deren Schutz:
Einbringöffnungen in der Dachhaut müssen vom AN nach eigenen Erfordernissen und unter Beachtung der Auflagen durch den Denkmalschutz (behutsamer Ausbau der Sparren, seitliche Lagerung und Wiedereinbau) vorgenommen werden
Provisorisches Schließen der Einbringöffnungen (Abdichtung gegen Regenwasser) erfolgt durch den AN
130.010.60 Bauwasserversorgung Index A
Folgender Passus wurde gestrichen;
Ein Bauwasseranschluss (Trink-/Abwasser) ist bei den Sanitärcontainern bereits durch das vorlaufende Gewerke Abbrucharbeiten eingerichtet.
>Anpassung der Vorhaltezeiten gem. BZP Stand 4.6.25 V0.2
130.010.70 Bauwasserversorgung, vorhalten + betreiben
Ergänzung:
Leistungsumfang
Vorhalten über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus
Betriebskosten
Gebrauchsüberlassung:Gesamtbauzeit XXX Wochen
>Anpassung der Vorhaltezeiten gem. BZP Stand 4.6.25 V0.2
130.010.90 Baustromversorgung, vorhalten + betreiben
Ergänzung:
Leistungsumfang
Vorhalten über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus
Betriebskosten
Gebrauchsüberlassung:Gesamtbauzeit XXX Wochen
>Anpassung der Vorhaltezeiten gem. BZP Stand 4.6.25 V0.2
130.010.130 Baustellenbeleuchtung außen, vorhalten und betreiben
Ergänzung:
Leistungsumfang
Vorhalten über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus
Betriebskosten
Gebrauchsüberlassung:Gesamtbauzeit XXX Wochen
>Anpassung der Vorhaltezeiten gem. BZP Stand 4.6.25 V0.2
Positionen zu Containern etc.
>Anpassung der Vorhaltezeiten gem. BZP Stand 4.6.25 V0.2
130. 10.200 Wangentreppe, gewendelt, Stahl, B=90cm INDEX A
>Beschreibung und Planverweis ergänzt
130.20.280 Stahltreppen, außen, 8 Stg, Gitterrost, Geländer B=1,60m INDEX A
Hinweis zur Indexierung
Gliederung GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV
Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen
Hinweis Bauablauf
Auflistung der Anlagen
Leistungsverzeichnis
Anlagen (gesondert)
Gliederung
Übersicht / Abkürzungen im LV Übersicht / Abkürzungen im LV
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen
h = Stunde,
d = Tag,
Wo = Woche,
Mt = Monat,
a = Jahr,
cm = Zentimeter,
cm2 = Quadratzentimeter,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
l = Liter,
St = Stück,
kg = Kilogramm,
t = Tonne,
mh = Meter x Stunde,
md = Meter x Tag,
mWo = Meter x Woche,
mMt = Meter x Monat,
ma = Meter x Jahr,
m2d = Quadratmeter x Tag,
m2Wo = Quadratmeter x Woche,
m2Mt = Quadratmeter x Monat,
m3d = Kubikmeter x Tag,
m3Wo = Kubikmeter x Woche,
m3Mt = Kubikmeter x Monat,
Sth = Stück x Stunde,
Std = Stück x Tag,
StWo = Stück x Woche,
StMt = Stück x Monat,
td = Tonne x Tag,
tWo = Tonne x Woche,
tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen 1. ALLGEMEIN
Bauvorhaben: Wohngebäude "CS63" im Jugendstilpark, Haar
Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr. 190 Jugendstilpark Haar liegende Bestandsgebäude CS 63 zu Wohnzwecken mit Erstellung von 12 Wohneinheiten, Ausbau des Dachgeschosses sowie dazugehöriger Außenanlagen.
Gebäudeabmessungen:
Gesamtfassadenabwicklung: ca. 150 m
BGF:ca. 2548 m²
Grundfläche: ca. 827 m²
Wohnfläche: ca. 1.240 m²
Traufhöhe: ca. 4,4-7,8m
Firsthöhe : ca. 12,3-13,5m
Ausführungszeiten (gem. BZP Stand X, siehe Anlage):
1.1 Projektbeschreibung
Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück bilden die im Jugendstil errichteten denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu Wohnungen umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren sich in mehreren Bauabschnitten die Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in einem großen Park mit altem Baumbestand.
Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes aus der Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 12 Wohnungen. Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten Areals mit samt seiner Außenanlagen unter Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss mit Spitzboden. Die nicht überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge. Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden, die über Treppen erschlossen werden. Für die Müllentsorgung wird eine überdachte Müllstation hergestellt. Die Wohnungen werden über 4 Hauseingänge erschlossen. Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden in einer Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG 1A") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der Nachbarstraße Willy-Träutlein-Straße.
Bestandsbeschreibung
Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges Kellergeschoss, Erdgeschoss als Hochparterre und ein teilausgebautes Dachgeschoss (ca. 65% Ausbaufläche) mit einem partiellen Spitzboden auf. Die Außenwände des Kellergeschosses sind in massiver Bauweise (Stampfbeton) in einer Wandstärke von ca. 70 cm errichtet und wurden in gleicher Art und Weise bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstung geführt und bilden so den Sockel der aufgehenden Wandflächen.
Das Erdgeschoss - als Hochparterre - und das Obergeschoss (hier: Kopfbau des Dachgeschosses) sind in massivem Mauerwerksbau mit Putzauftrag errichtet. Das Dachgeschoss des Gebäudes CS63 wurde ursprünglich als zimmermannsmäßige Holzkonstruktion erstellt.
Die ursprüngliche Grundrissgliederung des Erdgeschosses zeigt eine unter funktional medizinischen Aspekten errichtete Grundrissorganisation in 2 getrennte Abteilungen.
Im Zuge der klinischen Nutzung wurde um 1990 der mittig gelegene Teil der hölzernen Dachstuhl-Konstruktion gegen eine massiv ausgeführte Beton-Konstruktion ausgetauscht. Die bauzeitliche Grunddrissorganisation in 2 getrennte Abteilungen wurde durch eine längslaufende Mittelflur-Erschließung mit Auflösung der ursprünglichen Schlafsäle ersetzt. Diese baulichen Eingriffe sind in der Außenwahrnehmung des Gebäudes (Fassaden und insbesondere Dachlandschaft) deutlich ablesbar. Darüber hinaus erfolgten nutzungsabhängige Ausbauten und Grundrissanpassungen in allen Geschossen, meist in leichter Trockenbaukonstruktion ausgeführt.
Das Gebäude mit seinem Grundstück ist durch das vorhandene Straßen- und Wegesystem, vielseitig von Straßen umgeben und grenzt in östlicher Richtung an die sogenannte "Geschlechterachse" des Areals an. Vorhandene Archivdokumentationen ist eine Dreiteilung des Grundstücks mit einer offenen Freianlagenkonzeption, einem Zugangsbereich in Art eines Vorgartens und einem umzäunten Bereich zu entnehmen.
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung zum denkmalgeschützten Gebäude CS63
Mit Umnutzung zu Wohnzwecken werden neue Wohnungsgrundrisse gemäß der Objekt- und Ausführungsplanung der Architekten und Fachplaner in allen oberirdischen Geschossen errichtet. Es erfolgt der Einbau eines zusätzlichen Hauszuganges mit nachgeordnetem Treppenhaus vom Kellergeschoss bis in den ausgebauten Spitzbodenbereich. Das im Bestand vorhandene, neuzeitliche Nebentreppenhaus aus 1990 wird rückgebaut und durch neue Treppenläufe vom Kellergeschoss bis zum Spitzboden ersetzt. Hierbei wird der Hauszugang erhalten. Im Weiteren wird die um 1990 errichtete Betonkonstruktion im mittig gelegenen Dachbereich abgebrochen und durch eine hölzerne Dachstuhl-Kosmntruktion - der historischen Dachform folgend - ausgetauscht. Das bereits in Teilen ausgebaute Dachgeschoss und der Spitzbodenbereich werden bei Erhalt, statischer Ertüchtigung und bauphysikalischer Optimierung (Wärme- und Schallschutz) der Dachkonstruktion zu Wohnzwecken vollflächig ausgebaut. In diesem Zug erfolgt die Errichtung notwendiger Belichtungsflächen durch den Einbau von Gauben, Dachloggien und Dachflächenfenstern.
Im Untergeschoss werden notwendige Technikräume, Nebennutzungsräume und die Abstellbereiche der Wohnung eingebaut. Die Erschließung des Untergeschosses erfolgt durch das bestehende und die beiden neu zu errichtenden Treppenhäuser. Die Fenster- und Türanlagen im Kellergeschoss werden nach Vorgaben der Planung erneuert und es erfolgt der Einbau einer mechanischen Quer-/ Längslüftung zu Vermeidung bauphysikalischer Mängel.
Jede Wohnung erhält einen zugeordneten Freiraum in Form eingezogener Loggien (teilweise im Bestand vorhanden) und/oder Dachloggien im Dachgeschoss; einzelne Wohnungen erhalten im Gartenbereich anzulegende Terrassenflächen.
Unter Beachtung der Umnutzung zu Wohnraum und der bauphysikalischen Bauwerkserhaltung werden die massiv errichteten Außenwände des Gebäudes innenseitig mit einer reversiblen Dämmung aus ca. 6 cm dicken Calcium-Silikat-Platten versehen.
Die in Teilen historischen Fensteranlagen (Holzkastenfenster mit Metallsprossen im Erdgeschoss, im Dachgeschoss mit Holzsprossen) werden in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bewertet und unter Beachtung eines Wärmeschutz-Konzeptes saniert und ertüchtigt. Neu zu errichtende Fenster und Fenstertüren werden im Zuge der Nutzungswandlung und Abstimmung mit dem BLfD als Holz-Isolier-Glas-Elemente mit bauzeitlicher Profilausbildung der Außensicht errichtet.
Die Aufarbeitung der Fassaden wird nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und in enger Abstimmung mit dem BlfD unter Berücksichtigung des bereits vorliegenden restauratorischen Farbgutachtens für die Fassaden des Gebäudes CS67 ausgeführt.
Die Sanierung der Wand- und Deckenbeschichtungen im Bestandstreppenhaus zur Farbfassung und ornamentalen Gestaltung werden ebenfalls anhand eines noch zu erstellenden restauratorischen Gutachtens erfolgen. Die Aufarbeitung aller Ausstattungen des Treppenhauses (Bodenbeläge, Treppenkonstruktion, Geländer, Handläufe etc.) wird in enger Abstimmung mit dem BLfD ausgeführt.
Die allgemeinen Ziele der Sanierung sind erstrangig Substanzerhalt und eine optische Qualität, die dem denkmalgeschützten Haus gerecht werden. Die Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz des Gebäudes erfolgen nach Angaben der Tragwerksplaner unter Berücksichtigung bauphysikalischen Bedingungen (Wärme/Schall/Feuchte) sowie sämtlicher bautechnischer Regelwerke und den Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz. Sämtliche haustechnische Anlagen werden erneuert. Das Einfügen modern getalteter Funktionalbereiche wie Bad und Küche sowie die Modernisierung aller haustechnischen Installationen erfolgt nach aktuellen technischen Standards.
Die ursprüngliche Aufteilung der umgebenden Gartenfläche ist im Bestand immer noch vorhanden und wird grundsätzlich erhalten. Der Vorgarten und der umzäunte, nach Süd-Osten orientierte Privatgarten wird der wohnwirtschaftlichen Nutzung entsprechend und nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und dem BLfD saniert und weitergenutzt. Die restlichen Flächen des Grundstücks werden künftig öffentlich gewidmet, so dass der ursprüngliche Charakter der offenen Freianlagenplanung erhalten und gärtnerisch fortgeführt wird.
1.2 Baustelle
Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen.
Der AN Rohbau soll die Medienversorgung (Baustrom+Bauwasser) einrichten.
Verbrauchskosten werden ohne Aufschlag 1:1 dem AG in Rechnung gestellt.
Sämtliche Kosten für Krane / Hebezeug müssen von dem AN Zimmer- und Holzbauarbeiten in dieses LV einkalkuliert werden. Es besteht keine Überlassungsregel mit dem AN Rohbau.
1.3 Bauleistungen
Rohbauarbeiten
Abbruch- und Rückbauarbeiten (konstruktiv)
"Austausch"-Positionen beinhalten jeweils Ausbau und Neueinbau. Die konstruktiven Abbrucharbeiten sind beim Rohbau verortet.
1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse
Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend über die örtlichen Verhältnisse informieren. Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich.
Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten:
Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung
Besonders zu schützende denkmalrelevante angrenzende Bereiche
Treppenhäuser sind gemäß Denkmalschutzauflage zu schützen
Zugangstreppen /-rampen zum Gebäude (außen)
umgebende Bestandsbäume im Straßenraum
Keine Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück bzw. nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten
Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend einzuhalten. Punktlast maximal 1,0 kN (100 kg). Aufstandsfläche hierfür größer 30 cm x 30 cm, sodass die Punktlast bei den Stahlsteindecken nur auf den Betonrippen steht und nicht auf dem Ziegel. Bei Bedarf muss eine entsprechende Lastverteilung vorgesehen werden.
erhöhte Unebenheiten im Bestand; teilweise Haftprüfungen nötig
u.s.w.
Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren.
NavVis Zugang
Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf Navis vor. Hier können alle Räume digital betrachtet werden und auch Messungen vorgenommen werden können.
Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur Verfügung:
link:
https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45.0&site=2625571698842650&image=2836763721164713
Benutzername: domhr.61
PW: domhr.61
1.5 Winterdienst
Der AN hat für den BE Bereich, den er für seine eigene Leistung nutzt den Winterdienst vorzunehmen. Die Kosten hierfür sind pauschal einzukalkulieren und werden nicht gesondert ausgewiesen.
1.6 Hinweis zur Verfügungsstellung von Planungsunterlagen
Der wechselseitige Austausch der Planungsunterlagen zwischen allen am Bau Beteiligten wird über eine Internet-gestützte Planungsplattform erfolgen. Die Teilnahme hieran ist auch für den Auftragnehmer verbindlich. Der AN ist verpflichtet, die für seine Leistungserbringung erforderliche Planungen und sonstigen Unterlagen sich unaufgefordert und jedenfalls nach Erhalt einer automatisierten Nachricht über die Einstellung neuer Unterlagen von dieser Planungsplattform herunterzuladen und sich diese, soweit für Ihn erforderlich auch in Papierform auszudrucken.
Der AG und seine Erfüllungsgehilfen stellt keinerlei Unterlagen in Papierform zu dem AN zu Verfügung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeteiligte Projektbeteiligte
BauherrPHOENIX Das Domizil Haar 2 GmbH
Königstrasse 5
70173 Stuttgart
ProjektsteuerungSMP Seitz+Müller
Helmut-A.-Müller-Straße 1
82152 Planegg
Enwurfs- und
AusführungsplanungSIIN GmbH
Senefelderstrasse 26
70176 Stuttgart
TragwerksplanungAJG Ingenieure GmbH
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
BauphysikGN Bauphysik Finkenberger +
Kollegen Ingenieurgesellschaft mbHBahnhofstraße 27,
70372 Stuttgart
BrandschutzSinfiro GmbH & Co. KG
Herzogspitalstraße 24,
80331 München
BaugrundSmoltczyk & Partner GmbH
Untere Waldplätze 14
70569 Stuttgart
Objektüberwachung igb - Ingenieurgesellschaft Burgert mbH
Plinganserstraße 150
81369 München
Projektbeteiligte
Besondere Vertragsbedingungen 2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Angebot
1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden.
1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben, z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und Pläne sind verbindlich.
1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart.
1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben des Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben. Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen.
1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse (Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind, kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung sowie dem Austausch verschiedener beim Auftraggeber standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs- und Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen.
1.6 Ansonsten stellen etwaige in Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene und im Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard dar.
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV Betonarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Betonarbeiten
1Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18331 Betonarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
Bgib: Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V.,
Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e. V.,
Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
Bundesverband Leichtbeton e. V.,
Bundesverband Porenbetonindustrie e. V.,
BVSF: Bundesverband Spannbeton-Fertigteildecken e. V.,
DAfStb: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V.,
DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V.,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
FDB: Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e. V.,
InformationsZentrum Beton GmbH,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V.,
VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V.,
VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V.,
WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.,
ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
2Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit von Planum oder Sauberkeitsschicht des Planums durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hat der AN alle Abmessungen, Betongüten, Expositionsklassen, Bewehrungsstahlgüten, Betonoberflächen der einzelnen Bauteile usw. den beigefügten Unterlagen, insbesondere der Tragwerkswerksplanung, den Zeichnungen, den Gutachten, Konzepten und Sonderfachplanungen, zu entnehmen und auf Plausibilität zu prüfen bzw. auf deren Grundlage zu ermitteln.
Alle in den statischen Unterlagen enthaltenen Maßangaben sind Mindestabmessungen bzw. Mindestqualitäten.
Für Bauteile mit Sichtbetonoberflächen ist immer ein Schalversatzplan mit der Darstellung aller vorgesehenen Strukturen, Stöße, Einbauten, Durchdringungen, Fugen und sonstigen Details zur Genehmigung rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung beim AG einzureichen.
Der AN arbeitet alle Leerrohre und Unterputzdosen in seine Werkstatt- und Montageplanung ein. Dem AN obliegt die rechtzeitige Anforderung und Koordination des Elektrogewerks für Einbauten in Sichtbetonbauteile in Bezug auf seine Arbeitsausführung.
Kommt WU-Beton zur Ausführung, konzipiert der AN die WU-Ausführung eigenverantwortlich in Bezug auf Materialien, Profile, Bemessungen und Anordnung. Die WU-Konzeption umfasst neben Einbauplänen vollständige Material-, Profil- und Lieferlisten mit Mengen- und Herstellerangaben und Artikelnummern.
Die WU-Konzeption ist vom AN rechtzeitig vor Materialbestellung zur Kenntnisnahme an den AG zu übergeben. Dem AN obliegt die Koordination von Planern und Firmen von Fremdgewerken wie z. B. Blitzschutz, Sanitär etc. in Bezug auf die WU-Eignung zum Einbau in die vom AN vorgesehenen Konstruktionen.
3Ausführung und Konstruktion
3.1Ausführung
3.1.1Allgemeine Hinweise
-Sämtliche, statisch relevante Arbeiten dürfen erst ausgeführt werden, wenn eine Baufreigabe ((Teil-)bescheinigung Standsicherheit I) durch den Prüfingenieur vorliegt.
Bei Einsatz von Beton mit mindestens der Festigkeitsklasse C30/37 und/oder durch den Einsatz von WU-Beton unterliegt die Baustelle mit Beton der Überwachungsklasse 2. Die Eigenüberwachung ist nach DIN EN 13670/ DIN 1045-3 Anhang B, die erforderliche Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle nach DIN 1045-3 Anhang C durchzuführen. Sämtliche erforderlichen Überwachungsmaßnahmen sind als Leistungsbestandteil des AN von diesem zu dokumentieren und dem AG zur Vorlage beim Prüfstatiker zu übergeben.
Der AN sorgt durch Auflegen von Schutzfolien bzw. Gleitlagern aus doppellagiger PE-Folie dafür, dass während des Betonierens kein Beton oder Anmachwasser in die Hohlkammern von Mauerwerkssteinen gelangen.
Der AN ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen.
3.1.2Untergrund, Vorleistungen
Soweit Grundleitungen Fundamente queren, stellt der AN durch Einbau entsprechender Hülsrohre sicher, dass die laut Statik und Baugrundgutachten zu erwartenden Setzungen von den vorhandenen Grundleitungen aufgenommen werden können.
Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der Sauberkeitsschicht, ob ein bauseitig vorhandenes Planum ausreichend maßhaltig ist.
3.1.3Konstruktive Ausführung/Änderung des AN zu Fertigteilen
Es ist eine verformungsarme und setzungsunempfindliche Konstruktion zu erstellen. Eine ggf. erforderliche Rissbreitenbeschränkung ist entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung vorzusehen.
Die Verwendung von Fertig- oder Halbfertigteilen ist dem AN freigestellt, soweit nicht anders beschrieben. Verwendet der AN Fertig- oder Halbfertigteile, sind vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung die erforderlichen statischen Nachweise bzw. Umrechnungen zu eigenen Lasten zu erbringen. Bei Erfordernis ist die Tragwerksplanung rechtzeitig zur Prüfung einzureichen. Die Prüfgebühren für vom AN veranlasste Änderungen an der Statik trägt der AN. Ebenso vergütet der AG dem AN lediglich die Stahlmassen für die AG-seitig vorgesehene Ortbetonausführung; änderungsbedingte Mehrmengen von Baustahl oder höhere Preise für Stahl in (Halb-)Fertigteilen werden vom AG bei AN-veranlassten Änderungen nicht vergütet.
3.1.4Material, Güte
Die Betonrezeptur ist vom AN eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der auf den Beton einwirkenden Einflüsse zu entwickeln. Zusatzmittel dürfen nur zur Erfüllung der betontechnologischen Anforderungen eingesetzt werden. Verzögerer werden nur zugelassen, wenn der vom AG geforderte Bauablauf dies zwingend erfordert.
Es dürfen bei Betonzusatzmitteln nicht mehrere Zusatzmittel derselben Wirkungsgruppe verwendet werden. Eine Ausnahme bilden hierbei die Fließmittel.
Die Expositionsklassen sind entsprechend den Umweltbelastungen und dem Einbauort der einzelnen Bauteile zu wählen. Die in der Tragwerksplanung genannten Expositionsklassen gelten als Mindestforderung und sind vom AN nochmals Anforderungsbezogen zu prüfen.
Je nach Einbauort ist ein Beton mit hohem Widerstand gegen Frost- und Taumittel einzusetzen. Dies gilt insbesondere für Bauteile an Verkehrsflächen. Falls erforderlich, ist auch die Betondeckung der Bewehrung entsprechend zu erhöhen.
Alle erdberührten Bauteile sind aus Beton mit hohem Widerstand gegen chemische Angriffe herzustellen.
Stahlverbundkonstruktionen sind mit einem werkseitig aufgebrachten Korrosionsschutz zu liefern. Dieser kann, sofern in den Planunterlagen keine anderen Forderungen beschrieben sind, als Feuerverzinkung mit einer Schichtdicke von mindestens 80 mym oder als Anstrichsystem ausgeführt werden.
Schalungstrenn- und Nachbehandlungsmittel dürfen die Haftung späterer Nutzschichten (z. B. Fliesen, Verbundestrich) nicht negativ beeinflussen.
3.1.5Betonoberflächen
Die Oberflächen von Bodenplatten und Deckenplatten sind eben abzuziehen und glatt abzureiben. Wenn Bodenbeschichtungen geplant sind, ist die Oberfläche zu glätten bzw. entsprechend der nachfolgenden Bodenbeschichtung herzustellen.
Soweit nicht gesondert beschrieben, sind für alle Oberflächen die Anforderungen der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach DIN 18202 zu erfüllen (keine erhöhten Anforderungen!).
3.1.6Schalung
Die angegebenen Massen der Schalpositionen beziehen sich auf zu schalende Flächen in der Abwicklung, nicht auf zu schalende Wandmeter. Zur Kalkulation sind die jeweiligen Einheitspreise der in m2 angegebenen Flächen also nicht zu verdoppeln.
Die Stirnschalung ist pauschal in die Positionen einzurechnen.
In die separat aufgeführten Wand-Schalungspositionen mit gesonderter Höhenangabe sind alle zur Herstellung erforderlichen Maßnahmen (z. B. Schalungsstoßabdichtung, längerer Schlauch etc.) miteinzukalkulieren.
Die Ausführung aller Bauteile - mit Ausnahme von Gründungbauteilen - erfolgt mit glatter Oberfläche durch Einsatz glatter, nicht saugender Schalung mit regelmäßigen Stößen und Nagelstellen. Betonwarzen und Grate sind abzuschleifen. Alle Kanten sind zu brechen.
Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten, damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen und sich die Schalungsbretter nicht werfen. Köcherschalungen sind zu entwässern.
In die Schalung eingelegte Schaumkörper für die Herstellung von Aussparungen sind im Zuge des Ausschalens vollständig zu entfernen. Ein Ausbrennen der Schaumkörper zum Ausschalen ist nicht statthaft.
Für Bauteile gleicher Art muss eine jeweils gleichartige, glatte, neuwertige Systemschalung eingesetzt werden. Plattenstöße sind vertieft auszuführen. Positive Ecken sind scharfkantig auszuführen. Löcher und Hüllrohre für Spanndrähte und Schlösser sind gleichmäßig anzuordnen und nach dem Ausschalen vertieft zu schließen. Bei wasserundurchlässigen Konstruktionen sind dafür geeignete Spannelemente zu verwenden und nach dem Ausschalen unverzüglich abzudichten. Alle Betonwände, Stützen und Decken sind zu entgraten.
Der AN duldet während seiner Schalarbeiten Arbeitsunterbrechungen und -behinderungen aus der TGA- und Elt-Montage in bauüblichem und mindesterforderlichem Umfang.
3.1.7Bewehrung
Alle Abnahmen und Freigaben sind in Eigenverantwortung des ANs mit dem Prüfingenieur terminlich zu vereinbaren und technisch zu koordinieren. Dem AG ist eine Ausfertigung des vom Prüfingenieur erstellten Abnahmeprotokolls über die Bewehrung zu übergeben. Die Statiker (AJG) werden ebenfalls mit der ingenieurstechnischen Kontrolle beauftragt.
Zur Abrechnung gelangen nur Stahlmassen gemäß geprüfter Statik, bzw. gemäß geprüfter Bewehrungspläne. Der Aufwand für rein konstruktive Bewehrungen (Bügel, Abstandhalter etc.) sowie für Bewehrungen, die ausschließlich Transport- und Bauzuständen dienen, ist vom AN bei der Preisbildung zu berücksichtigen, da er nicht gesondert zur Abrechnung gelangt.
3.1.8Fugen/Anschlüsse/Einbauteile
Arbeits- und Dehnfugen sollen mindestens 0,50 m außerhalb von Eck- und Anschlussbereichen vorgesehen werden. In Bereichen dicht liegender Bewehrung, insbesondere an Kreuzungen von Unterzügen, dürfen keine Arbeitsfugen ausgebildet werden.
Bei der Bemessung und Ausführung einbetonierter Ankerschienen sind mindestens 50 %ige Lastreserven und zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten für spätere Nachinstallationen und Erweiterungen analog zu Aussparungen vorzusehen.
Soweit Einbauteile von Fremdgewerken in bewehrte Betonkonstruktionen eingebaut werden, prüft der AN unverzüglich nach deren Einbau, spätestens jedoch rechtzeitig vor der Betonage, ob allerorts ausreichende Bewehrungsabstände zu den Einbauteilen vorhanden sind. Soweit Bewehrungsmindestabstände unterschritten werden, meldet der AN Bedenken gegen die Ausführung an.
3.1.9Aussparungen, Durchbrüche
Alle AG-seitig angegebenen oder AN-seitig erforderlichen Durchbrüche und Montageöffnungen sind vom AN in seiner Werkstatt- und Montageplanung vorzusehen und baulich umzusetzen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Öffnungen so geschlossen werden, dass sie einerseits leicht zu öffnen und zu verschließen sind, andererseits die bauphysikalischen Anforderungen (z. B. Brandschutz, Schallschutz, Gasdichtigkeit) an das durchdrungene Bauteil berücksichtigen.
3.1.10Wasserundurchlässiger Beton
Bauteile, die mit dem Grundwasser in Berührung kommen, d. h., unterhalb des Bemessungswasserstandes liegen, sind ggf. als "Weiße Wanne", d. h. als wasserundurchlässige Konstruktion gemäß DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" (WU-Richtlinie) herzustellen, soweit vom AG gefordert oder beschrieben.
Für alle Räume und Bauteile der Weißen Wanne gilt, soweit nicht anders beschrieben, die Nutzungsklasse A der WU-Richtlinie mit erhöhten Anforderungen. Die Anforderungen für hochwertig genutzte Räume gemäß DBV-Merkblatt sind zu erfüllen.
3.1.11Betonarbeiten gegen Bestand
Bei Betonage gegen Bestandswände als einseitig verlorene Schalung ist vom AN ein prüffähiger statischer Nachweis der Bestandswand für Betondruck aus den Betonierabschnittshöhen des AN zu führen. Der AN kalkuliert den erhöhten Aufwand für die Betonage in Höhen-Teilabschnitten ein.
4Aufmaß/Bautoleranzen
Der AN legt die Meterrisse an, soweit er Stahlbetonwände erstellt. Hierzu erstellt er ein Messraster < 2,50 x 2,50 m und anhand dessen eine Höhenkartografie. Aus diesem Höhenaufmaß legt der AN anschließend je Deckenebene Meterrisse fest.
Die Meterrisse werden vom AN dauerhaft und unveränderlich mit Schlagdübeln markiert und auf weitere Meterrisse im Abstand von längstens 10,00 m, jedoch mindestens ein Meterriss je Wohneinheit übertragen.
Der AN muss für alle Arbeiten ein eigenes Aufmaß des Bestandes erstellen, an dem sich die genaue Ausführung des AN orientiert. Durch den AG werden für Stahlbau- und Holzbauarbeiten Übersichtspläne zur Verfügung gestellt, die die Grundlage für die Arbeiten durch den AN bilden. Das Aufmaß des Bestandes vor-Ort ist durch den AN dennoch auszuführen. Dies ist in die jeweiligen Positionen miteinzukalkulieren.
5 Spezielle Hinweise
Zum Teil soll auf der Baustelle im Bereich des bestehenden Holzdachstuhls geschweißt werrden. Alle notwendigen Maßnahmen, die aus brandschutz- oder arbeitsschutzrechtlichen Gründen erforderlich sind, müssen durch die ausführende Firma geplant und umgesetzt werden.
Zum Teil werden Balken der bestehenden Holzbalkendecke weiter genutzt, aber durch Trennschnitte auf die aktuell geplante Länge eingekürzt. Temporäre Abstützungsmaßnahmen für diese Balken (restliche Holzbalkendecke ist zu diesem Zeitpunkt zurückgebaut) während des Einbaus der Unterkonstruktion nach Wahl des Auftragnehmers. Dies ist in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Für alle Bauteile muss durch den Ausführenden ein genaues Aufmaß vor Ort erstellt werden. Auf dieser Grundlage wird die Werkstattplanung erstellt. Zum Teil werden Bauteile mit Injektionsmörteln eingeklebt. Die Injektionsmörtelmenge ist anhand den Vorgaben zur Anzahl und Tiefe der einzuklebenden Bauteile durch den Auftragnehmer abzuschätzen.
ZTV Betonarbeiten
ZTV Stahlbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Stahlbauarbeiten
1Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
bauforumstahl e. V.,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
Bundesverband Korrosionsschutz e. V.,
BVM: Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher Metallhandwerke,
DASt: Deutscher Ausschuss für Stahlbau,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.
DVS: Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V.,
IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau e. V.,
Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V.,
ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
2Vorbereitung und Planung
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Die Werkstatt- und Montageplanung ist rechtzeitig vor Ausführungsbeginn vom AN beim Prüfingenieur einzureichen. Die Statik und Stahlbauübersichtspläne kommen vom Tragwerksplaner.
Ändert der AN vom AG vorgegebene Konstruktionen, so trägt er die Kosten und die Koordinationsverpflichtung für die von ihm verursachten Änderungen in der Statik sowie für die Prüfung der Statik.
Soweit der AN Arbeiten an tragenden Bauteilen ausführt, muss sein Betrieb für diese Arbeiten nach EN 1090-1 zertifiziert sein. Der AN übergibt den entsprechenden Nachweis hierüber unaufgefordert innerhalb 10 Tagen nach Auftragserhalt an den AG.
Alle erforderlichen konstruktiven Angaben, Stahlgüten etc. für die Werkstatt- und Montageplanung hat der AN, soweit diese nicht den beigefügten Unterlagen zu entnehmen sind, eigenverantwortlich und unaufgefordert zu erfragen bzw. bei AG-seitiger Vorgabe zu plausibilisieren.
3Ausführung und Konstruktion
3.1Allgemeine Hinweise zur Ausführung und Konstruktion
Verzinkte Bleche müssen frei von Feuchtigkeit oder Nässe bleiben, um die Bildung von Weißrost zu vermeiden. Werden sie nicht innerhalb eines Arbeitstages nach Anlieferung verarbeitet, sind sie unter Dach zu lagern. Nässebeaufschlagte Bauteile dürfen nicht vor Abtrocknung in unzugänglichen und/oder dampfdichten Bereichen verbaut werden.
Der AN hat mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch 5 Tage nach der Auftragserteilung, die für die an ihn beauftragten Arbeiten erforderlichen Schweißnachweise seiner Mitarbeiter dem AG unaufgefordert vorzulegen.
Strahlmittelrückstände sind umgehend aus dem Arbeitsraum wie auch aus den umliegenden Bereichen, Poren, Fugen und dergleichen sowie von den Gerüstböden zu entfernen. Metallspäne sind unmittelbar nach Entstehung zu entfernen. Arbeiten mit dem Trennschleifer sind in geringerer Entfernung als 5,00 m von Glasscheiben oder Putzfassaden nicht zulässig.
3.2Konstruktive Ausführung
Ein in die Zeichnungen eingetragenes und der Planung zugrunde liegendes Ausführungsraster ist verbindlich und darf ohne schriftliche Zustimmung des AGs nicht verändert werden. Alle in den statischen Unterlagen enthaltenen Maßangaben sind Mindestabmessungen.
Sollen Dachdichtungen um Kanten und Ecken geführt werden, sind diese zu brechen (abzufasen). Bei Dachtragwerken ist vom AN unaufgefordert mit dem AG zu klären, ob und wo Sekurantensicherungen für spätere Arbeiten über Dach erforderlich werden. Die dafür ggf. erforderlichen Unterkonstruktionen sieht der AN nach Erfordernis der Absturzsicherung vor.
Verbindungen sind nach Möglichkeit auf der Baustelle geschraubt und nicht geschweißt herzustellen außer dort wo es ist die Planung des Statikers explizit vorsieht. Erforderliche werkseitige Vorleistungen (z. B. Bohrungen) sind im Zuge der Werkstatt- und Montageplanung entsprechend vorzusehen und herzustellen, sodass der Aufwand der Bearbeitung an bereits korrosionsgeschützen Teilen minimiert wird.
Stahlkonstruktionen sind aus Walz- und Schweißprofilen als Träger, Stützen, Aussteifungen, Windverbände usw. zur Aufnahme von Böden, Decken und Fassadenkonstruktionen herzustellen. Sämtliche Einbauteile, wie Fuß- und Kopfplatten, Konsolen, Stegplatten, Bohrungen, Befestigungsmittel, Kleineisenteile, Schweißverbindungen, Knotenbleche, Bolzen etc., sind in den Preis mit einzurechnen, da diese nicht gesondert beschrieben sind, sofern nicht in nachfolgenden Leistungspositionen abweichend beschrieben.
Die Stahlkonstruktion ist so zu planen und auszuführen, dass sie den brandschutztechnischen Anforderungen genügt. Das Herstellen und Schließen von Öffnungen in Massivbauteilen zur Verankerung oder Durchführung von Stahlprofilen usw. ist einzurechnen.
3.3Material, Güte
Es ist mindestens Baustahl der Güte S 235 JR vorzusehen, sofern keine höhere Stahlgüte erforderlich ist.
Baustellenverbindungen, Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle mit einem der Konstruktion und der sonstigen Beschichtung entsprechenden Korrosionsschutz zu versehen. Ausführung gem. Punkt 3.4.
3.4Oberflächen-/Korrosionsschutz
Korrosionsschutz Stahlbauteile
Alle innenliegenden Stahlbauteile müssen folgendermaßen ausgeführt werden:
Korrosivitätskategorie: C1
Korrosionsschutz: Zinkstaubgrundbeschichtungsstoff 60 µm (Mindestdicke), Oberflächenvorbereitung Sa 2 1/2.
Bei vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die Grundierung auf das vorgesehene nachfolgende Brandschutz-Beschichtungssystem abzustimmen.
Für ggf. vom AN auszuführende Beschichtungen auf feuerverzinkten Oberflächen muss die Haftung des aufzubringenden Beschichtungsstoffes durch entsprechende AN-seitige Untergrundvorbehandlung sichergestellt werden.
Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z. B. im Chromsäurebad) zu passivieren.
Schweißschlacken und Rauchniederschläge sind vor dem Feuerverzinken zu beseitigen. Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten werden, ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist jedoch zulässig und ggf. notwendig. Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig, sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10 mm vollständig von Zink zu befreien.
Bereiche und Oberflächen, die nach dem Zusammenbau nicht erreichbar sind, müssen vor dem Zusammenbau mit einem Korrosionsschutzsystem versehen werden. Wenn jedoch Berührungsflächen von Stahlteilen untereinander sowie mit anderen Baustoffen ungeschützt bleiben sollen, müssen die Spalten vom AN gegen das Eindringen von Feuchtigkeit abgesichert sein.
Die Schutzwirkung des Korrosionsschutzes von Verbindungsmitteln muss der Schutzwirkung des Korrosionsschutzes der verbundenen Bauteile entsprechen.
Kontaktkorrosion durch Verbindungen unterschiedlicher metallischer Oberflächen/Bauteile ist zwingend zu vermeiden.Insoweit holt der AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn beim AG Auskünfte über vorhandene bzw. anzuschließende Bauteile und deren Materialität ein.
3.5Fugen/Anschlüsse/Einbauteile
Bei der Bemessung und Ausführung sind entsprechende Lastreserven und zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten für spätere Nachinstallationen und Erweiterungen zu berücksichtigen.
3.6 Zuschnitte
Sämtliche Zuschnitte von Stahlbauteilen (Träger, Stützen. Bleche jeglicher Art etc. auch Schrägen bei Stahlrahmen) müssen in den EP der jeweiligen Position miteinkalkuliert werden.
3.7Schweißarbeiten vor Ort
Einige Schweißarbeiten sind vor Ort auszuführen. Alle erforderlichen Maßnahmen sind durch den AN zu planen und in die jeweilige Position einzukalkulieren.
ZTV Stahlbauarbeiten
ZTV Mauerarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Mauerarbeiten
1Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18330 Mauerarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V.,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V.,
Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
Bundesverband Kalksandsteinindustrie e. V.,
Bundesverband Leichtbeton e. V.,
Bundesverband Porenbetonindustrie e. V.,
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
DGfM: Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DNV: Deutscher Naturwerkstein-Verband e. V.,
DVL: Dachverband Lehm e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V.,
VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V.,
WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.,
ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
2Ausführung und Konstruktion
2.1Ausführung
2.1.1Allgemeine Hinweise
Vor Abschluss des Abbindeprozesses sind alle groben Verschmutzungen vom Mauerwerk zu entfernen.
Bauteile aus verschiedenen Metallen, die miteinander in Berührung kommen, sind gegen Korrosionsbildung zu schützen. Bauteile aus Aluminium, die nicht geschützt sind, dürfen nicht in Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel kommen. Stahlbauteile ohne Korrosionsschutz dürfen nur mit reinem Zementmörtel verwendet oder ummantelt werden.
lsolierstoffe dürfen keine Feuchtigkeit aufnehmen, sie müssen alterungsbeständig und bei kraftschlüssigen Verbindungen ausreichend druckfest sein. In Spalten, in denen durch mangelnde Sauerstoffzufuhr eine ausreichende Passivität der Werkstoffe nicht erreicht werden kann, sind metallische Werkstoffe zu isolieren.
Der AN ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Bei der Verwendung unterschiedlicher Mörtelarten und -gruppen auf der Baustelle ist durch eindeutige Kennzeichnung der Mörtelbehälter zu gewährleisten, dass das erforderliche Material korrekt eingesetzt werden kann.
Der AN wird alle erforderlichen Angaben zur Festlegung von Mauerwerksgüten, Abmessungen und Oberflächen, soweit diese nicht erkennbar sind, eigenverantwortlich und unaufgefordert erfragen.
2.1.2Aussparungen, Durchbrüche
Durchbrüche sind anzulegen, zu schneiden oder zu bohren; keinesfalls zu stemmen.
Aussparungen in nichttragenden Wänden mit einer größeren als der halben Breite des eingesetzten Steinformats erhalten in jedem Fall eine obere Überdeckung mittels Sturz.
Der Verschluss von Aussparungen erfolgt ausschließlich mit Mörtel und Steinmaterial nebenliegender Wand inF90 nur im UG, Rest F60 da GK4, vgl. BSN.
2.1.3Stürze und Rollladenkästen; Fensteröffnungen
Soweit nicht anders beschrieben, ist die Wahl der Sturzausbildung dem AN freigestellt, wobei die Wärmeschutzanforderungen erfüllt werden müssen. Bei nicht verputztem Mauerwerk sind vom AN Mauerwerksfertigteilstürze zur Überbrückung von Fenster- und Türöffnungen einzubauen.
Achtung: Fensterstürze- und Türstürze im Bestandsmauerwerk sind mit Stahlträgern geplant. Zum Einbau der Stahlträger sind die Regeldetails Ü-DT-19+20 ff. vorhanden. Die Trägerstege sind mit Mörtel-Stein-Gemisch auszudrücken; die Flansche, wenn sie verputzt werden, mit Ziegeldrahtgewebe zu ummanteln. Erforderliches Verbolzen der Träger ist mit auszuführen. Unter- und Überschlagsplatten sind zu liefern und zu verlegen.
Im Bereich von neuen Tür- und Fensteranschlüssen sind vom AN glatte, vollflächige und planebene Laibungsoberflächen herzustellen, um einen geeigneten Untergrund für die Anschluss-Dichtbänder von Fenster und Türelementen zu erhalten.Beim Mauern von Steinen mit Mörteltaschen und/oder mit verzahnten Stoßfugen sind diese im Bereich von Tür- und Fensteröffnungen auf die vorgegebenen Öffnungsmaße aufzuputzen und zu glätten, sodass planebene Laibungsflächen entstehen. Bei Außenfensteröffnungen ist hierfür Zementmörtel zu verwenden.
Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm Auflagerbreite beidseitig aufweisen.
Zur Aufnahme von Durchbiegungen im Sturzbereich und von temperaturbedingten Längenänderungen sind Fensteranschlüsse mit ausreichenden Fugenbreiten gemäß RAL-Fenstereinbaurichtlinie herzustellen.
2.1.4Vermeidung von Wärmebrücken
Der AN sieht rechtzeitig vor Leistungserbringung unaufgefordert den GEG-Nachweis bzw. das Wärmeschutzgutachten ein, um sich über die geforderten Wärmedämmwerte der verschiedenen Bauteile zu informieren. Der AN prüft weiterhin unaufgefordert und rechtzeitig vor Bauausführung die Planung des AG in Bezug auf erforderliche Wärmedämmmaßnahmen; so unter anderem auf wärmedämmende Anforderungen an Kimmschichten, Wandkopfabdeckungen, Sohlbänke, Deckenstirnen, Stürze von Außenwänden.
Vom AN sind im Rahmen seiner Werk- und Montageplanung Verankerungssysteme zu wählen, mit denen Wärmebrücken so gering wie möglich gehalten werden.
2.1.5Schächte und Schachtabmauerungen
Gemauerte Schachtwände und Mauerwerkswände, die dem späteren Schachtverschluss dienen, sind mit konventionellem Dünnformat-Mauerwerk mit normal dick vermörtelten Lager- und Stoßfugen auszuführen, um nachträgliche Schachtverschlüsse mittels verzahntem Mauerwerk durchführen zu können.
Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch den AG unter Beachtung des Schallschutzes und insbesondere unter Beachtung des Brandschutzes geschlossen werden.
Für die Schallschutzanforderungen gelten mindestens die erhöhten Werte nach DIN 4109.
2.1.6Schnittstellen
Die Arbeiten der beteiligten Firmen sind untereinander zu koordinieren. Hierzu gehört insbesondere die Berücksichtigung von Einlegeteilen der HLSE-Installation während der Ausführung von Mauerwerksarbeiten.
Betroffene Fremdgewerke sind vom AN so rechtzeitig vor Ausführung von Betondecken- oder Wandteilen zu informieren, dass eine ordnungsgemäße Installation der Einlegeteile möglich ist. Die haustechnischen Ausführungszeichnungen sind zu berücksichtigen.
"Verzahntes" Hand in Hand Arbeiten mit Zimmerer (Einbau Stahlrahmen usw.) erforderlich, ggfls. entstehender Mehraufwand ist in die EPs einzukalkulieren.
2.2Konstruktionen
Nut- und Federverbinder von Stumpfstoßmauerwerk dürfen nicht in der Ansichtsfläche von Außenwänden (Außenecken) zu sehen sein, sofern die Wände als Folgeleistung lediglich einen Verputz erhalten. Schnitte durch Grifftaschen sind unzulässig, Schnitte durch Hohlkammern sind nach dem Vermauern auszumörteln.
Wände aus Hochlochziegeln, Mauersteinen mit Griffmulden oder stark saugendem Material sind grundsätzlich bei starken Niederschlägen und arbeitstäglich nach Beendigung der Arbeiten oberseitig vor Durchnässung mittels Folie zu schützen.
2.3Meterriss und Toleranzen
Sofern Betonwände zur Ausführung gelangen, obliegt das Anlegen der Meterrisse auf jeder Decke und der Bodenplatte dem Gewerk Stahlbetonbauarbeiten.
Gelangen keine Stahlbetonwände zur Ausführung, legt der AN die Meterrisse an. Hierzu erstellt er ein Messraster < 2,50 x 2,50 m und anhand dessen eine Höhenkartografie. Aus diesem Höhenaufmaß legt der AN anschließend auf jeder Deckenebene den Meterriss fest.
Der Meterriss wird dauerhaft und unveränderlich mit Schlagdübeln markiert und vom AN auf weitere Meterrisse im Abstand von längstens 10,00 m, jedoch mindestens ein Meterriss je Wohn- oder Gewerbeeinheit, übertragen.
2.4.2Befestigungs-, Verankerungs- und Verbindungsmittel
Abfangkonstruktionen, Befestigungs-, Verankerungs- und Verbindungsmittel, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, sind aus nichtrostendem Material herzustellen.
Bei der Anordnung der notwendigen Verankerungen und Konsolen ist zwingend darauf zu achten, dass Dichtungsbahnen nicht durchdrungen werden dürfen.
2.5Arbeiten im Bestand
Bei Materialwechseln an Außenwänden ist das besser wärmedämmende Mauerwerk in das schlechter dämmende einzuverzahnen.
Anschlüsse an Bestandsmauerwerke sind stets durch Verzahnung zu erstellen, siehe Regeldetail Ü-DT-20.
Bei der Sanierung von Mauerwerk, insbesondere von Natursteinmauerwerk, ist grundsätzlich die vorhandene Mörtelqualität beizubehalten.
Jegliche vollflächig zu behandelnden Sichtflächen sind in derselben Behandlungsweise durch dieselbe Arbeitsmannschaft auszuführen.
Für alle Arbeiten im Sichtbereich (insbesondere für Mauer-, Verputz-, Reinigungs- und Verfugungsarbeiten) gilt, dass vor Materialdisposition und Arbeitsausführung je unterschiedliche Fläche mehrere Probeflächen als Herstellermuster zu beschaffen oder vom AN vor Ort zu erstellen sind und vom AG zur Ausführung freigeben zu lassen sind.
Reinigungsverfahren sind, sofern nicht anders ausgeschrieben, als Hochdruck-Wasserstrahlreinigung mit Wassertemperaturen > 40 °C zu erbringen. Fenster und Türen sind während der Arbeitsausführung durch vollständige Abklebung auf den Rahmen zu schützen.
ZTV Mauerarbeiten
ZTV Erdarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Erdarbeiten
1Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18300 Erdarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Für die Arbeiten an mit Oberböden gilt zusätzlich die ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten als vereinbart. Für Leistungen zum Anlagen, Ausheben und Verfüllen von Rohrgräben gilt zusätzlich die ATV DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten.
Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V.,
Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e. V.,
DWA: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.,
FGSV: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V.,
FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.,
2Ausführung und Konstruktion
2.1Allgemeine Hinweise
Der AN besorgt sich rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten unaufgefordert die Kataster- und Leitungspläne des Baugrundstücks und erforderlichenfalls auch der angrenzenden Flächen. Die Örtlichkeit ist durch den AN auf Übereinstimmung mit den Planunterlagen zu überprüfen. Ferner hat sich der AN vor Beginn der Erdarbeiten bei allen infrage kommenden Leitungsträgern über mögliche Leitungen zu informieren.
Aufwendungen und Schäden aus Nichtberücksichtigung offensichtlicher Hinweise (z. B. Schächte, Absteller, sichtbare Restleitungen, Aushubstutzen, Kanaldeckel) und Bestandsleitungen gehen zulasten des AN.
Gegebenenfalls aus einem Altbestand vorhandene Mauerwerks- oder Betonwände und Fundamente sind im Bereich der geplanten neuen Bebauung restlos abzubrechen und auszuheben, gegebenenfalls sind Mehrtiefen zu verfüllen und zu verdichten. Der AG ist vor Beginn solcher Mehraufwendungen sofort zu verständigen, um ein gemeinsames Aufmaß durchzuführen. Nicht im Beisein des AG aufgemessene Abbruchmassen werden nicht vergütet.
Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in trapezförmigen Mieten, Höhe maximal 1,50 m, zu lagern; die Böschungen sind abzugleichen; die Mieten sind bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit mit Lippenblütlern zu bepflanzen. Wiedereinzubauender Boden ist nur dann abzufahren, wenn die Platzverhältnisse zur Zwischenlagerung auf der Baustelle ausgeschöpft sind.
Der AN ist verpflichtet, vor Anfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum und die zur Wiederverfüllung vorgesehenen Stoffe frei von Bauschutt, Müll und dergleichen sind. Trifft das nicht zu, ist der AG unverzüglich zu verständigen. Die Verfüllung verunreinigter Arbeitsräume ist untersagt.
Hat der AN eine Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte. Bei feuchten Böden darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden.
Der Baugrund sowie der zum Einbau bestimmte Boden dürfen durch Entwässerungsmaßnahmen nicht unzulässig durchfeuchtet werden. Unbrauchbar gewordener Boden (z. B. durch Nichtausführung, durch nicht rechtzeitige Ausführung bzw. unsachgemäße Ausführung von notwendigen Entwässerungsmaßnahmen) darf nicht verwendet werden und ist durch den AN auszutauschen.
Unaufgefordert, spätestens jedoch auf Verlangen des AG, des Prüfingenieurs bzw. des Tiefbauamtes, ist vom AN, unentgeltlich für den AG, der Nachweis der Druckfestigkeit für verfüllte und verdichtete Bodenmassen zu erbringen. Über die geforderte Tragfähigkeit der Gründungsebene ist ein Nachweis unter Zuhilfenahme eines vereidigten Sachverständigen für den Erd- oder Grundbau zu führen. Die im Bodengutachten geforderte Tragfähigkeit der Baugrubensohle ist vom AN unentgeltlich nachzuweisen.
2.2Ausführung
Der Arbeitsablauf, die Art des Bodenabtrages sowie die Transporte sind vom AN unter Berücksichtigung der sich aus den ggf. beigefügten Unterlagen ergebenden Festlegungen und Randbedingungen zu wählen. Aushubmaterial ist, soweit kein kontaminiertes Material vorgefunden wird, nach landesrechtlichen Bestimmungen auf eine zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage zu verbringen. Ein Entsorgungsnachweis über die Beseitigung bildet die Grundlage für die Abrechnung.
Im Falle des Auffindens kontaminierten Materials bzw. von Auffüllungen, Bauschutt etc. liegt es in der Verantwortung des AN, Beprobungen zu organisieren. Die Durchführung der Beprobung erfolgt in einem Labor nach Vorgabe des AG. Die hierfür entstehenden Kosten sind dem AG rechtzeitig zur gesonderten Vergütung anzuzeigen. Die Entsorgung erfolgt unter gutachterlicher Begleitung durch den AN, sie ist zu belegen und nachzuweisen. Ferner ist der Umfang kontaminierten Materials durch Tagesberichte, durch einen Bodenkatasterplan und einen Erdmassenaufmaßplan zu dokumentieren.
Das Verbringen des kontaminierten Materials erfolgt auf eine Verwertungs-/Entsorgungsanlage nach Vorgabe des AG.
Die Baugrube wird anhand einer vom AN erstellten und vom AG freizugebenden Aushubplanung ausgeführt. Im Rahmen der Gesamtleistung ist vom AN zur Baugrubenabnahme eine abschließende Baugrundbeurteilung durch den vom AN beauftragten ÖbVI-Baugrundgutachter zu erstellen.
Soweit Bodenaustausch- bzw. Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich werden, sind diese mit dem Baugrundgutachter abzustimmen. Der aus dem, soweit vorhanden, beigefügten Baugrundgutachten vermutbare Leistungsumfang ist als Angebotsgrundlage zu berücksichtigen. Für die Verfüllung der Restbaugrube sind ausschließlich nichtbindige Erdbaustoffe zu verwenden. Die Verdichtung erfolgt lagenweise entsprechend den Erfordernissen unter Einhaltung der geforderten Lagerungsdichte. Der Verdichtungsgrad für Freianlagenbereiche ist unter Berücksichtigung der vorgesehenen Flächennutzung zu wählen. Der erreichte Verdichtungsgrad ist nachzuweisen. Der Beginn der Verfüllung ist dem AG anzuzeigen.
Baufortschrittsabhängige Leistungen, Hilfsleistungen und Provisorien sind, soweit bauüblich erforderlich, einzuplanen. Hierzu zählen u. a.:
Zufahrtsrampen (zeitlich versetzt) sowie deren Sicherung/Spundung,
Böschungen, Winkel, Sicherungen, Mehraushub,
Rampen und deren zeitversetzter Ausbau,
verbleibende Bermen zur Lagesicherung.
Im Auftrag des AN erstellt ein ÖbVI-Vermesser ein Aufmaß des fertiggestellten Planums sowie ein Messpunktraster < 3,00 m über die gesamte Höhe der Baugrubenumschließung. Die Höhenangaben sind auf NN zu beziehen.
Der AN errichtet alle für die Ersteinmessung der nachfolgenden Leistungen erforderlichen Absteckungen und Schnurgerüste.
Vor Beginn der Arbeiten sind durch den AN jegliche bereits vorhandenen Absteckungen, Festpunkte, Grenzsteine, Höhenmarkierungen zu sichern.
2.3Material, Güte
Soweit sich aus dem Bodengutachten ergibt, dass Bauschuttrecycling für Verfüllungsmaßnahmen geeignet ist, kann bei Nachweis der Nichtkontamination, der Verdichtungs- und Versickerungsfähigkeit hierauf zurückgegriffen werden. Aschen, Schlacken und sonstige Stoffe dürfen nicht verwendet werden. Lediglich Mineralgemisch-Recycling ist unter Vorlage eines Unbedenklichkeitsnachweises zulässig. Die Einholung der Unbedenklichkeitsnachweise ist Aufgabe des AN.
2.4Oberfläche
Soweit eine Außenanlagenplanung vorliegt, stellt der AN das Baugelände bis zu einer Höhe von 30 cm unter OFF profilgerecht her.
2.5Aufmaß
Das Aufmaß erfolgt nach festem Boden anhand vom AN zu erstellender Aufmaßzeichnungen. Die Wiederverfüllung darf erst nach der Freigabe der Aufmaßzeichnungen durch den AG erfolgen, da sonst bei Vergütungsstreitigkeiten kein Anspruch des AN auf Vergütung streitiger Mengen besteht.
Soweit kein Höhenaufmaß des Geländes oder bereits vorhandener Baugruben vorliegt, erstellt der AN im Rahmen seines Leistungsnachweises ein Erstaufmaß der Bestandsprofilierung zu seinen Lasten. Die Arbeitsausführung des AN beginnt erst nach Freigabe dieses Aufmaßes durch den AG.
Die Abfuhr kontaminierten Materials ist nur mit Wiegekarte, Lkw-Kennzeichen oder Containernummer zulässig. Die Wiegekarte der annehmenden Stelle muss bei Abrechnung der Arbeiten vorgelegt werden.
Jeder von der Baustelle abfahrende Lkw ist den AG zur Abfahrt anzumelden und freigeben zu lassen, ansonsten verliert der AN seinen Vergütungsanspruch.
2.6Vergütung
Die Vergütung der Massen bei Abrechnung erfolgt nur nach mindesterforderlichem Aushub samt Böschungswinkel 45°. Führt der AN nach seiner Wahl voll- oder großflächigen Aushub mit anschließender Wiederverfüllung aus, erfolgt die Abrechnung ungeachtet dessen nach erforderlichen Massen. Ein entsprechendes Aufmaß, Nachweise und ein Aushubplan sind vom AN als Abrechnungsgrundlage zu erstellen.
2.7 Entsorgung
Leistungsbestandteile sämtlicher Leistungen des AN zur Entsorgung sind das Laden vom Bereitstellungslager, der Transport zur Entsorgungsstelle, Wartezeiten, Abladen, Wiegevorgang etc.
Die Entsorgung von Bodenaushub hat unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Ersatzbaustoff-Mantelverordnung und der darin geannten weiterführenden Regelwerke sowie den Betriebsgenehmigungen der jeweiligen Entsorgungsanlagen zu erfolgen.
Der AN hat dem AG die vorgesehenen Entsorgungsstellen auf Verlangen vor Vergabe des Auftrages anzugeben.
Transporte für Materialien BM-F2 und BM-F3 haben nach Wahl des AN entweder mit abgeplanten Lkw oder mit abgedeckelten Containern zu erfolgen. Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
Die Abrechnung der Entsorgung erfolgt nach Gewicht auf Grundlage der Original-Wiegescheine amtlich geeichter Waagen des Annahmebetriebes.
Der AN hat auf Verlangen des AG als Beleg über Abfuhr und Annahme des Abfalls ein Übernahmeschein- formular des AG zu verwenden. Containerfüllungen und LKW-Ladungen sind vor Abfuhr vom AG als Grundlage des Vergütungsanspruches des AN bestätigen zu lassen; nicht vom AG bestätigte Fuhren gelangen nicht zur Vergürtung. Der AN hat dem AG insoweit rechtzeitig, d.h. mindestens drei Tage vor Ausführungsbeginn, die entsprechenden Arbeiten anzuzeigen, damit der AG Personal zur Begleitung der Abfuhrarbeiten für vorgenannte Tätigkeiten bereitstellen kann.
ZTV Erdarbeiten
ZTV Abbruch-/Rückbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Abbruch-/Rückbauarbeiten
1Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18459 Abbruch-/Rückbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
BDE: Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.,
Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V.,
DA: Deutscher Abbruchverband e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V.,
VdS Schadenverhütung GmbH,
Verband für Abbruch und Entsorgung e. V.
2Vorleistung und Planung
Der AN hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabeln, Kanälen, Vermarkungen und dergleichen, zu informieren und ggf. eine Ausgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Angebotsabgabe der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen, so u. a. auf Medienfreischaltungen.
Der AN erstellt vor Ausführung der Abbrucharbeiten ein Aufmaß über die auszuführenden Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung von Abbruchleistungen nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Gerüste etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN eine Abbruchplanung und ein Abbruchkonzept zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil dieser Planungen sind u. a.:
Der AN prüft vor Beginn der Abbrucharbeiten unaufgefordert und eigenverantwortlich:
erfolgte Medienfreischaltung,
offensichtlich vorhandene Bestandsmedien auf dem Grundstück,
Schadstofffreiheit von Trafos, Klimaanlagen, Öltanks sowie allen anderen leicht zu vermutenden und vor Durchführung der Abbrucharbeiten zu entsorgenden Gefahrstoffen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
Straßensperrung, Gehwegumlegung,
Baustelleneinrichtung, insbesondere mit der erforderlichen Anzahl von Containerstellplätzen und Containern zur sortenreinen Trennung,
Erstellung einer Rückbaustatik mit allen Rückbau-Zwischenständen samt ggf. erforderlicher Absteifungen, Unterstützungen etc.,
Emission in Bezug auf u. a. Anforderungen nach BImschG und deren Vermeidung,
Erstellung eines Abbruchkonzeptes, soweit nicht vorhanden.
ggfls. erforderliche Abstimmungen mit dem Denkmalschutz,
Der AN fordert vom AG unaufgefordert Einsicht in die Bestandsstatik und Bestandspläne des abzubrechenden Bauwerkes.
Der AN klärt ggf. vorhandene Einschränkungen an Decken- und Flächenlasten auf, die z. B. offensichtlich erkennbar bzw. leicht zu vermuten sind aufgrund von Unterkellerungen und Tiefgaragen im Bereich der Abbruchstelle.
Angrenzende Bauteile, Gehwege, Nachbargrundstücke sind in ausreichender Form durch den AN für die gesamte Dauer der Abbrucharbeiten zu schützen und zu reinigen.
3Ausführung
3.1Allgemeine Angaben
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Abbrechen, Demontage, Entfernen, Transport, Aufladen und Abfuhr und Entsorgung" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der Allgemein Anerkannten Regeln der Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB Teil C als beschrieben.
Der AN trifft alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden. Weiterhin gehören hierzu auch die ggf. erforderliche Baustellenkontrolle sowie unabhängig von der Rechtsträgerschaft der Schutz von Messeinrichtungen.
Vor Arbeitsunterbrechungen ist dafür zu sorgen, dass keine Gefahr für Dritte besteht aufgrund von Zwischenrückbauzuständen (z. B. hängende Teile, Schrägstellung von Bauteilen).
Erforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz, denkmalgeschützte Substanz, Nachbargrundstücke, Umwelt und Verkehr sind vom AN in Abhängigkeit von der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung für die Durchführung der Abbrucharbeiten einzurechnen.
Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen, ohne das statische Gefüge des Abbruchbauwerks hierbei zu beeinträchtigen.
Treten trotz sorgfältiger Abbrucharbeiten Risse, Setzungen o. Ä. im Umfeld der Abbruchmaßnahme auf, ist der AG durch den AN sofort zu informieren. Über den weiteren Verlauf der Arbeiten muss der AN dann mit dem AG gesonderte Vereinbarungen treffen.
Bei einer Baubegehung sind gut erhaltene oder erhaltungswürdige und denkmalpflegerisch als schützenswert deklarierte Bauteile vor Beginn der Abbrucharbeiten vom AG festzulegen und sorgfältig vor Beschädigung zu schützen.
Wird im Zuge der Arbeiten eine Entfernung notwendig, sind diese Bauteile sorgsam zu demontieren. Die zu erhaltenden Bauteile sind für einen späteren Einbau zu sichern und fachgerecht in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auf dem Baugrundstück zwischenzulagern.
Grundsätzlich gilt für alle Abbrucharbeiten "Erhalten geht vor Zerstören".
Bei Abbruchmaßnahmen für Decken oder Wände sowie für das Herstellen von Schlitzen, Durchbrüchen usw. gilt, dass das Abbrechen und Beseitigen von Wand- und Deckenbekleidungen (Putz, Fliesen, Tapete, Beschichtungen, Schalungen u. Ä.) mit dem Preis abgegolten ist. Ebenso sind das Abbrechen und Entsorgen der unter oder auf Putz liegenden Leitungs- und Elektroinstallationen, soweit diese auf den abzubrechenden Flächen liegen, im Preis enthalten.
Während des Abbruchs sind Bauteile, die nach der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen wieder in ihren ursprünglichen Aufbau errichtet oder eingebaut werden, in ihrem Aufbauschema zu skizzieren und schriftlich festzuhalten. Diese Unterlagen sind dem AG jeweils vor Abschluss der entsprechenden Abbrucharbeiten zu übergeben.
Schutzmaßnahmen für angrenzende Bauteile sind, sofern nicht anders beschrieben, in den Positionen mit einzukalkulieren.
Sicherungsmaßnahmen gegen herabfallende Bau -Abbruchteile sind in ausreichendem Maß vorzunehmen und sofern nicht anders beschrieben in den Positionen mit einzukalkulieren.
Hier sind unbedingt die besonderen Auflagen hinsichtlich des Schutzes von erhaltenswerten Bauteilen, die aus dem Denkmalschutz resultieren zu beachten. Der daraus resultierende Mehraufwand insbesondere beim konstruktiven Abbruch) ist in die EPs der Positionen miteinzukalkulieren. (u.a. Bestandsboden der Loggien wird erhalten, Treppenhäuser).
Die Erfordernis von tragenden oder stützenden Baubehelfsmaßnahmen zur vorrübergehenden Unterstützung von Decken- oder Wandbauteilen (z.B. bei Herstellung neuer Türöffnungen) sind eigenverantwortlich durch den AN zu planen und umzusetzen.
Für statisch relevante Bauzwischenzustände wird die Abstützlast angegeben. Die Art und Wahl der Abstützung obliegt der ausführenden Firma. Siehe Anmerkungen auf Positionsplan.
Baustützen als Unterstützung der Decke über EG dürfen im Regelfall nicht auf die 50 - 60 mm starke Betonbodenplatte im Kellergeschoss aufgestellt werden (geringe Tragfähigkeit!). Abstützung ist durch den AN zu planen. Ggf. ist der Estrich zu entfernen und neu einzubauen.
Ausgebautes Material wird grundsätzlich Eigentum des AN und ist zu beseitigen. Zerkleinerungsschnitte sind, sofern in den Positionen nicht anders beschrieben mit in die Positionen einzukalkulieren. Alle in diesem LV beschriebenen Leistungen umfassen den Abbruch, den Transport der Abbruchmaterialien innerhalb der Bautelle, das Verladen an der Baustelle sowie den Abtransport und die Entsorgung.
Nur die Trennschnitte zum verbleibenden Bestand werden gesondert in eigenen Positionen aufgelistet.
3.2Ausführung
3.2.1Abbruch im Bestand
Beim Abbruch ist die Standsicherheit der restlichen Bauteile im Bauzustand vom AN zu gewährleisten. Für Abstützungen von Bauzwischenzuständen des bestehenden Tragwerks sind Lasten im Positionsplan angegeben. Soweit erforderlich, sind statische Nachweise für Abfanggerüste etc. durch den AN zu erbringen.
Das vorhandene Gebäude ist vollständig zu entrümpeln. Gerümpel, Schutt und Müll sind vom AN abzufahren. Sofern erforderlich, gehört das Laden von Hand zum Leistungsumfang.
3.2.2Behandlung des Abbruchgutes
Das gesamte Abbruchmaterial ist nach Abfallschlüsselnummer (AVV) sortenrein in getrennt verschließbaren Containern zu sammeln. Von der Regelung der artenspezifischen Trennung der Bauabfälle kann nur abgewichen werden, wenn der AG dies genehmigt. Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abfahren zu lassen.
Vor Abtransport des Abbruchmaterials ist vom AN die abzurechnende Menge durch Unterschrift vom AG auf dem Übernahmeschein/Begleitschein bestätigen zu lassen, zumindest die Anzahl, Größe und Inhalt abzufahrender Container sind so vom AN dokumentieren zu lassen.
Soweit kontaminiertes Abbruchmaterial oder kontaminierte Stoffe vorgefunden werden, sind diese durch den AN unter gutachterlicher Begleitung zu entsorgen. Hierzu zählen auch sämtliche schadstoffbelasteten Baustoffe in Form von Dämm-, Dicht- und Isolierstoffen sowie Brandschutzverkleidungen (z. B. aus Asbest, asbesthaltigen Stoffen). Sämtliche Beprobungen und Dokumentationen sind in den EPs inkludiert.
Die Entsorgung gefährlicher Abfälle erfolgt auf Grundlage genehmigter Entsorgungsnachweise/ Sammelentsorgungsnachweise im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) gemäß Nachweisverordnung (NachwV) durch zugelassene Spediteure. Dem AG ist die Entsorgung durch Mitteilung seiner bei der ZKS-Abfall registrierten behördlichen Nummer und Rolle nachzuweisen.
Das nicht gefährliche Abbruchmaterial ist nach landesrechtlichen Bestimmungen auf eine zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage zu verbringen. Ein Entsorgungsnachweis über die Beseitigung bildet die Grundlage für die Abrechnung des AN gegenüber dem AG.
Ausschluss des Bewertungsparameters "elektrische Leitfähigkeit" bei Probenahme von mineralischem Abbruchmaterial, dieser kann zu "schlechteren" Einstufung von Abbruchmaterial führen ist aber oftmals für Gruben, Deponien nicht Einstufungsrelevant.
Besonderer Hinweis auf das Erfordernis des selektiven Abbruchs.
Sollte beispielsweise belasteter, bzw. höher eingestufter Putz an Mauerwerk vorhanden sein ist dieser vor Abbruch des Mauerwerks abzuschlagen um keine unnötig großen Massen aus einem "Abbruchgemisch" Mauerwerk + belasteter Putz zu "erzeugen".
3.2.3Abbruch von Rohrleitungen
Nach dem Rückbau von Leitungen sind die im Wandquerschnitt verbleibenden Rohrstücke und Leitungsreste aus dem Wandquerschnitt herauszuschlagen. Der Abbruch von Unterputz verlegten HLS-E Leitungen erfolgt nach Abstimmung mit der Bauleitung.
Falls der Abbruch der Leitungen nicht möglich ist, erfolgt das Abtrennen der Leitungen mindestens 2 cm hinter der Oberfläche massiver Wandbaustoffe, um anschließend ungehindertes Verputzen der Wandoberflächen zu ermöglichen.
3.3Gefahrstoffsanierung
3.3.1Allgemeines
Die Gefahrstoffsanierung erfolgt unter Beachtung des Gefahrstoff-Untersuchungsberichtes (siehe Plananlagen), der Gefahrstoffverordnung, der TRGS 150, TRGS 500, TRGS 521 und TRGS 551 sowie DGUV 101-004.
Nach erfolgter Schadstoffsanierung und Entkernung ist die Freigabe für den Maschinenabbruch durch den AG im Zuge einer Begehung zu erwirken. Gegebenenfalls erforderliche Freimessungen bei der Demontage der asbesthaltigen Baustoffe durch einen Asbest-Sachverständigen sind zu berücksichtigen und werden dem AN vom AG nicht gesondert vergütet.
3.3.2Anzeigepflicht
Der AN verpflichtet sich, rechtzeitig seiner Anzeigepflicht gemäß GefStoffV bei den zuständigen Behörden nachzukommen sowie alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Existenz einer objektbezogenen Abfall-/Transportgenehmigung ist dem AG vom AN nachzuweisen. Diese Genehmigungen/Anzeigen sind dem AG bei Ausführungsbeginn in Kopie zu übergeben. Dies gilt insbesondere für Asbest-, KMF-, PCB- und PAK-Sanierungsarbeiten.
3.3.3Sicherheitstechnische Abnahme
Die Sicherheitstechnik und die Unterlagen gemäß TRGS 519 unterliegen der Abnahme durch den AG. Der Abnahmewunsch ist mindestens 3 Werktage im Voraus bei dem AG anzumelden.
3.3.4Sichtabnahme durch den AG
In den Sanierungsbereichen erfolgt nach Abschluss der Entsorgungs- und Reinigungsarbeiten eine Sichtabnahme, visuelle Kontrolle gemäß TRGS 519 Ziffer 14.3, durch den AG. Die Sichtabnahme des AG befreit den AN nicht von seiner eigenverantwortlichen Kontrollpflicht und Gewährleistung. Das Begehren zur Sichtabnahme ist dem AG vom AN mindestens 5 Werktage im Voraus bekannt zu geben.
3.3.5Dokumentation des Unterdrucks
Die Protokollstreifen von Differenzdruckmessgeräten sind für jeden Sanierungsbereich über den gesamten Sanierungszeitraum vollständig zu sammeln und monatlich zu übergeben (aufgeklebt, beschriftet mit Sanierungsbereich, Messstelle, Geschoss, Raumnummer etc. und sind mit Datum und Uhrzeit zu versehen). Besonderheiten vom AN an den AG, z. B. bei Abfall des Unterdrucks, sind zu vermerken.
3.3.6Haftung
Bei begründetem Verdacht eines Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften werden Asbestfaserkonzentrationsmessungen der Raumluft und eine Untersuchung auf eine etwaige Asbestfaserverschleppung auf Kosten des AN durchgeführt.
Alle Folgekosten gehen zulasten des ANs. Sämtliche Geräte und Zubehörteile dürfen nur mit den gültigen Zulassungen und Prüfzeugnissen (z. B. maschinen- und ablufttechnische Prüfung von Lufttauschgeräten) verwendet werden. Der AN verpflichtet sich, alle Mängel, die auf fehlerhaftes Material oder fehlerhafte Ausführung zurückzuführen sind, unverzüglich und ohne Aufforderung zu beheben.
Zur Vermeidung von Wasserschäden sind sämtliche Wasseranschlüsse des AN in der betriebsfreien Zeit abzuklemmen und drucklos zu machen.
4Abrechnung Abbruch- und Rückbauarbeiten
Entsorgungskosten trägt der AN.
Die Anmietung öffentlicher Flächen für die Ausführung und eigene Baustelleneinrichtung ist vollständig Sache des AN. Hiermit in Verbindung stehende Kosten und Gebühren trägt der AN.
Sofern für die Ausführung der eigenen Leistung, inklusive der Baustelleneinrichtung, temporäre Verkehrseinrichtungen, Straßensperrungen o.ä. erforderlich werden, sind diese Maßnahmen eigenverantwortlich durch den AN zu organisieren und umzusetzen. Hiermit in Verbindung stehende Kosten und Gebühren trägt der AN.
Ein Aufmaß für die Abbruchmaßnahme erfolgt nach den Bestandsbauteilen.
Vor Ausführung der Abbruchmaßnahmen ist rechtzeitig mit dem AG gemeinsam ein Aufmaß mit Darstellungen der Abbruchleistung zu erstellen und dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Erst nach Bestätigung des Aufmaßes durch die Bauleitung können die Abbruchmaßnahmen erfolgen. Nicht vor Ausführung aufgemessene Bauteile/Leistungen werden nicht vergütet. Dem AG steht ein Prüfzeitraum von mindestens 10 Werktagen zu.
ZTV Abbruch-/Rückbauarbeiten
ZTV Allgemein Tragwerksplanung Hinweis zu Plänen und Ausführung
Höhenangaben beim Querschnitt von Unterzügen sind zusätzlich zur Deckendicke zu rechnen.
Werden für den Einbau von Stahlträgern aus Montagegründen zusätzliche Stirnplattenstöße benötigt, so sind diese durch die ausführende Firma zu planen und nachzuweisen. Die Nachweise sind der Tragwerksplanung sowie dem Prüfingenieur vorzulegen.
Werden Türöffnungen oder dergleichen mit Mauerwerk verschlossen, so werden die Öffnungen in der Dicke der Bestandswand mit KS 1,4-2,2-20- Mgr. IIa verschlossen. Neue Wände ohne Angaben in den Plänen sind ebenfalls mit KS 1,4-2,2-20-Mgr. IIa herzustellen.
Der bestehende Dachstuhl ist zum Teil nicht bzw. unvollständig
dargestellt. Exakte Höhenmaße (z.B. auch Kopfbänder, Dachschrägen,
Sparrenlage) nach Angabe Architektur bzw. örtlichem Aufmaß.
Hinweise zu Abstützungsmaßnahmen
Für temporäre Abstützungen zur Sicherstellung der Tragfähigkeit des Gebäudes sind in den Plänen Belastungen an den Stellen angegeben, an denen die Abstützungen zu erfolgen haben.
Die Belastungen gelten immer für das dargestellte Geschoss. Stehen mehrere Abstützungen übereinander, so müssen die Belastungen entsprechend aufaddiert werden.
Die Dimensionierung und die Konstruktion der Abstützungsmaßnahmen muss durch die ausführende Firma erfolgen. Der Nachweis der Lastweiterleitung muss erbracht werden. Die Nachweise müssen der Tragwerksplanung sowie dem Prüfingenieur vorgelegt werden.
Für Abstützungen, die aus baubetrieblichen Gründen erforderlich sind (z.B. Abstützungen der Treppenläufe in neuen Treppenhäusern) werden keine Angaben zu Abstützungslasten durch die Tragwerksplanung angegeben.
Tür- und Fensteröffnungen sind entsprechend abzustützen, sodass sich im Mauerwerk eine Gewölbewirkung einstellen kann. Die hierfür notwendigen Maßnahmen sind durch die ausführende Firma zu planen.
Die Bestandsdecken dürfen ohne lastverteilende Maßnahmen nicht punktuell belastet werden. Insbesondere sind direkte Lasteinwirkungen auf die Ziegel der Stahlsteindecken zu vermeiden (Ausbruch einzelner Steine!). Belastungen aus Bauzuständen müssen auf die Betonrippen wirken und bedürfen lastverteilender Maßnahmen (Verteilträger o. Ä.). Bei Unklarheiten ist Rücksprache mit dem Tragwerksplaner zu halten. Zulässige Belastung: max. 250 kg/m²
ZTV Allgemein Tragwerksplanung
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS63 Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten Gebäude CS 63 (Relevante Auszüge)
(siehe S. 5 ff, Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung, Stand 06.09.2019)
Der nachfolgende Maßnahmenkatalog detailliert die baukonstruktiven Eingriffe in die
denkmalgeschützte Bausubstanz des Gebäudes zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung.
Einzelne Positionen können jedoch erst nach Vorliegen einer Ausführungsplanung - teilweise erst bei Vorliegen von Leistungsverzeichnissen und teilweise erst bei Bauteilöffnungen im Zuge der Realisierung - konkretisiert werden.
Soweit einzelne Positionen aus vorgenannten Gründen hier nicht ausreichend beschrieben werden können, wird die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach detaillierter und abgestimmter Ausführung zeitversetzt beantragt. Die Konkretisierung dieser Positionen soll/kann dann im Baugenehmigungsbescheid beauflagt werden.
Vor Beginn der Schutzmaßnahmen und Abbau von denkmalgeschützten Bauteilen erfolgt eine Bestandsaufnahme mit AN und AG, die durch den AN dokumentiert wird.
(4) Es erfolgt die Demontage und Entsorgung der Zuge der Kliniknutzung errichteten Stahlbetonkonstruktion ("Sargdeckel") im mittleren Bereich des Dachgeschosses, deren Gaubenkonstruktion und deren Zugangstreppe sowie die damit verbundenen haustechnischen Einbauten (Heizung, Sanitär, Elektro).
(9) Zur Wohnumnutzung des Gebäudes in allen Geschossen wird die Grundriss - Struktur unter Beibehaltung wesentlicher bestehender, lastabtragender Innenwände geändert und angepasst. Die Eingriffe in die bauzeitliche Rohbausubstanz erfolgen gemäß eingereichter Planung in unterschiedlichen Formen, Materialien und Güte.
(10) Das Bestandstreppenhaus mit Treppenläufen vom Keller- bis in das Dachgeschoss bleibt unverändert erhalten. Zur weiteren Erschließung der Einheiten im Erd- und Dachgeschoss und im Spitzboden, sowie der Nebenräume im Kellergeschoss werden zwei neue zusätzliche Treppenhäuser (1 x neu mit Zugangstreppe und 1x Ersatz, ebenerdiger Zugang) in schlichter, moderner Architektursprache errichtet. Die Errichtung der neuen Hauszugänge /Gartenzugänge erfolgt mit vorgelagerten Zugangstreppen einschließlich deren Ausstattungen und Gestaltungen (z.B. Treppenkonstruktion, Brüstungen, Gegensprechanlage, Hausnummerierung und Beleuchtung nach Leitdetailplanung.
(12) Der Einbau neuer Loggien (1x EG , 2 x DG im Kopfbau) durch Einrücken gegenüber den Außenwänden und Errichtung einer neuen Fassadenebene in moderner Architektursprache erfolgt nach Leitdetail für das Gebäude CS 63.
(13) Mit Wohnumnutzung werden die Bestandsgeschossdecken aus statischer, bauphysikalischer und brandschutztechnischer Sicht mit schalldämmenden Abhangdecken und neuen Fußbodenkonstruktionen (Heizestrich) optimiert. Der Aufbau der neuen Fußbodenkonstruktion erfolgt unmittelbar und nur durch eine Trennlage separiert auf den bestehenden Fußbodenkonstruktionen nach angefügtem Leitdetail.
(21) Die bauzeitliche Ausstattung und Gestaltung der Bestandstreppenhäuser wird erhalten, saniert und behutsam im Sinne der künftigen Wohnnutzung modernisiert.
Die im Eingangsbereich (alle Bestandstreppenhäuser) vorhandenen Fliesenbeläge werden während der Sanierungsphase durch Belegen mit Polstervlies und Holzwerkstoffplatten vor Beschädigungen geschützt. Die substanzschonende Aufarbeitung der keramischen Fliesenbeläge erfolgt durch materialgerechte Oberflächenreinigung und einer lösungsmittelfreien Oberflächenimprägnierung.
Auch die Granitstufen und der betonierte Treppenlauf in das Kellergeschoss werden nach gleicher Vorgehensweise aufgearbeitet
Die weitere vertikale Erschließung von Erdgeschoss-Hochparterre bis zum Dachgeschoss erfolgt im Bestand mit einer eingestemmten, halb-gewendelten Holzwangen-Treppen-Konstruktion (Eiche), die zum Treppenauge mit einer kunsthandwerklichen, hölzernen Absturzsicherung /Brüstung versehen ist. Setz- und Trittstufen sind derzeit mit Linoleum-Belägen versehen. Ein hölzerner Handlauf (Eiche) an metallischer Unterkonstruktion ist an den seitlichen Wandflächen befestigt. Während der Sanierungsphase wird die Treppenanlage und das historische Brüstungsgeländer durch Belegen mit Polstervlies und Holzwerkstoffplatten vor Beschädigungen geschützt; seitlich angeordnete Handläufe werden demontiert und zum späteren Wiedereinbau eingelagert.
Die im Bestand vorhandenen holzsichtigen Oberflächen der Treppenanlage und des Brüstungsgeländers werden behutsam gereinigt; kleinere Beschädigungen werden materialgerecht durch einen Tischler ausgebessert und abschließend mit einem transparenten kratzfesten Lack versehen. Die eingelagerten Handläufe werden nach gleicher Sanierungsvorgabe überarbeitet und wieder an gleicher Stelle montiert. Die Linoleumbeläge und deren Klebschichten auf den Trittstufen werden vorsichtig entfernt und substanzschonend abgeschliffen. Die weitere Sanierung der Stufenoberflächen richtet sich dann nach dem augenscheinlichen Ergebnis der ersten Sanierungsschritte. Da davon auszugehen ist, dass die Trittstufen aus Gründen der Rutschsicherhit mit Linoleumbelägen versehen wurden, sind nur kleinere Beschädigungen fach- und materialgerecht auszubessern. Die hölzernen Treppenläufe erhalten abschließend einen transparenten kratzfesten Schutzlack
Während der Sanierungsphase wird die Treppenanlage und deren historische Ausgestaltung durch Belegen mit Polstervlies und Holzwerkstoffplatten vor Beschädigungen geschützt; die seitlich angeordneten Handläufe werden demontiert und zum späteren Wiedereinbau eingelagert.
Die im Bestand vorhandenen holzsichtigen Oberflächen der Treppenanlage werden behutsam gereinigt; kleinere Beschädigungen werden materialgerecht durch einen Tischler ausgebessert und abschließend mit einem transparenten, kratzfesten Schutzlack versehen.
Die eingelagerten Handläufe werden nach gleicher Sanierungsvorgabe überarbeitet und wieder an gleicher Stelle montiert. Die hölzernen Treppenbeläge werden substanzschonend abgeschliffen. Die weitere Sanierung der Stufenoberflächen richtet sich dann nach dem augenscheinlichen Ergebnis der ersten Sanierungsschritte. Es ist davon auszugehen ist, dass die Trittstufen nur kleinere Beschädigungen aufweisen werden; diese sind fach- und materialgerecht auszubessern. Die hölzerne Treppenläufe erhalten abschließend einen transparenten, kratzfesten Schutzlack.
Sämtliche Untersichten der Treppenläufe sind mit einem weißen beschichteten Glattputz auf Putzträger - vermutlich aus Brandschutzgründen - versehen. Sämtliche Wand- und Deckenflächen in den Bestandstreppenhäusern sind geputzt und weiß gestrichen. Sämtliche Neuanstriche der Wand- und Deckenflächen - auch die geputzten Untersichten der Treppenläufe - in den Bestandstreppenhäusern erfolgen nach den Erkenntnissen der noch auszuführenden restauratorischen Befunduntersuchungen und in Abstimmung mit dem Gebietsreferenten des BLfD.
Nach Konkretisierung und Abstimmung mit dem BLfD wird die Farbfassung der Treppenhäuser auf Grundlage der Erkenntnisse des noch zu erstellenden restauratorischen Gutachtens erfolgen.
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS63
Hinweis Bauablauf und Umlagen Bauablauf
Gem. Bauzeitenplan (siehe Anlage).
Reihenfolge Teilabschnitte
Die Reihenfolge der Teilabschnitte kann sich ggf.noch ändern.
Für die Leistungserbringung notwendige zusätzliche Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, alle notwendigen Anfahrten, Materialdisposition, Schutzmaßnahmen angrenzender oberflächenfertiger Bauteile etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Einbehalte:
Projektversicherung: 0,7%
Hinweis Bauablauf und Umlagen
Hinweis Schnittstellen Schnittstelle Rohbauarbeiten / Abbrucharbeiten
Rohbauer übernimmt Bauzaun von der Abbruchfirma und ergänzt diese entsprechend.
Schnittstelle Rohbauarbeiten / Trockenbauarbeiten bzw. Brandschutzputzarbeiten
Die Brandschutzputzarbeiten der Stahlträger liegen beim AN Rohbau. Die GK- Brandschutzverkleidung obliegt dem AN Trockenbau.
Schnittstelle Zimmerarbeiten / Gerüste
Fassadengerüste werden gesondert ausgeschrieben (siehe BZP).
Das Aufbauen, Abbauen und Umbauen sowie die Vorhaltung aller gem. der eigenen Planung des AN notwendigen Gerüste für die Durchführung seiner eigenen Leistungen innerhalb des Gebäudes wird nicht gesondert vergütet. Der Aufwand hierfür soll in die EPs der Positionen miteinkalkuliert werden.
Schnittstellen Rohbauarbeiten / Zimmerarbeiten allgemein
Partielles Öffnen des Dachs zum Einheben der Stahlrahmen im DG durch den AN Rohbauarbeiten Dachdeckungsarbeiten / Zimmerarbeiten.
Ausführung Anschlussdetails im DG (Holzträger AN Rohbauarbeiten Stahlrahmen etc.) erfordern teilweise paralleles und übergreifend koordiniertes Arbeiten AN Zimmerarbeiten/Rohbauarbeiten (Mehraufwand hierfür ist in die EPs einzukalkulieren).
Abstützungsmaßnahmen Abbruch Sargdeckel (AN Rohbau): Temporäre Abstützung der Decke erforderlich (bei vorherigem Abbruch der Wände, sonst paralleler Abbruch Wandstück mit Deckenstreifen. Abbruch streifenweise in Spannrichtung der Sargdeckelkonstruktion. Abstützung freier Deckenränder (Abbruchkante) während Bauphase notwendig. Transport Abbruch (kleinteilig) über Dachöffnung im Bereich der späteren Dachloggien
Zum Teil dürfen Teile des Dachtragwerks erst entfernt werden, wenn die neuen Stahlrahmen eingebaut und mit dem Bestandsdachtragwerk verbunden sind. Enge Abstimmung erforderlich.
Abbruch Holzträger- decken,- und stützen: AN Zimmerarbeiten
Schnittstellen AN Rohbauarbeiten / Zimmerarbeiten Detail
Bei nicht deklarierten Details handelt es sich um Rohbaudetails.
Detail 1, Öffnungen in Stahlsteindecken
Detail 2, Kernbohrung durch Gewölbedecke
Detail 3, Auflagerung Stahlsteindecken auf neuen Wänden
Detail 4, Ausbrechen Bestandswände für Auflagerung von neuen Deckenplatten
Detail 5, Anschluss Stahlstützen B.E02 DETAIL STAHLBAU
Detail 6, Einschlitzen Stampfbetonwände für Herstellung Abfangunterzüge (Gewölbeschub)
Detail 7, Verschluss Geschossdeckenöffnung
Detail 8, Verschluss von Außenwandöffnungen im Untergeschoss
Detail 9, Anschluss Ausmauerungen Fenster, Türen und Heizkörpernischen an Bestandswand
Detail 10, Anschluss neue Wände aus ausbetonierten Schalungssteinen an Bestandswände
Detail 11, Einbau von Stahlbetonstützen in Bestandswand
Detail 12: Auflagerung Treppenlauf Fußpunkt
Detail 13: Anschluss zwischen Treppe und Bestandsdecke
Detail 14: Anschluss zwischen Treppe und Treppenpodest
Detail 15: Anschluss gewendelte Treppe und Treppenhauswand
Detail 16: Auflager Treppe A.T06
Detail 17: Herstellung Kraftschluss an Decken bei neuen Stahlunterzügen DETAIL STAHLBAU
Detail 18: Auflagerung neuer Stahlträger auf Bestandswänden DETAIL STAHLBAU
Detail 19: Türstürze bei neuen Türöffnungen, beidseitig DETAIL STAHLBAU
Detail 20: Auflagerung Türsturz DETAIL STAHLBAU
Detail 21: Stirnplattenstöße Stahlträger Seitenanschluss DETAIL STAHLBAU
Detail 22: Türen mit bestehenden Türstürzen aus Stahlträgern DETAIL STAHLBAU
Detail 23: Verbindung von Stahlträgern durch Stirnplattenstöße DETAIL STAHLBAU
Detail 24: Verbindung von Stahlträgern durch Verschweißung vor Ort DETAIL STAHLBAU
Detail 25: Anschluss Holzbalken an Stahlrahmen AN ZIMMEMRMANN
Detail 26: Anschluss HEA 160 an HEA 280 mit Mehrschichtplatte
> Anschluss HEA 160 an HEA280 --> DETAIL STAHLBAU
> Anschluss Mehrschichtplatte auf Stahlträger --> AN ZIMMERMANN
Detail 27: Auflagerung der Deckenbalken auf Stahlträger mit kleinem QS AN ZIMMERMANN
Detail 28: Auflagerung Holzbalken auf bestehendem Mauerwerk AN ZIMMERMANN
Detail 29: Befestigung Mehrschichtplatte an neuer Wand aus Betonschalungssteinen AN ZIMMERMANN
Detail 30: Anschluss Treppenpodest an Stahlträger DETAIL STAHLBAU
Detail 31: Anschluss Holzbalken an Holzstützen bzw. Holzbalken der Loggien und Gauben AN ZIMMERMANN
Detail 32: Anschluss der außenliegenden Gaubensparren auf Dachsparren AN ZIMMERMANN
Detail 33: Anschluss Fußpunkt der Gaubenstützen auf Dachsparren AN ZIMMERMANN
Detail 34: Anschluss Pfette Dachgauben (hinten) an Sparren AN ZIMMERMANN
Detail 35: Fußpunkt Holzstützen Loggia, AN ZIMMERMANN, in Kombination mit Detail 1
AN ROHBAU
Detail 36: Anschluss Loggiasparren an hinteren Abfangträger, DETAIL STAHLBAU + AN ZIMMERMANN
Detail 37: Anschluss Abfangträger Loggia auf Stahlstütze DETAIL STAHLBAU
Detail 38: Verstärkung der Mittelpfetten, Verbindungen AN ZIMMERMANN
Detail 39: Anschluss Dachsparren AN ZIMMERMANN
Detail 40: Anschluss Bindersparren an B.D03 AN ZIMMERMANN + AN ROHBAU
Detail 41: Anschluss einhüftiger Rahmen an TRH-Wand, Gleitschicht und Mehrschichtplatte DETAIL STAHLBAU
Detail 42: Anschluss Galerietreppen auf Stahlträgern DETAIL STAHLBAU
Detail 43: Anschluss Fußpunkt Bindersparren auf Stahlträger (Bauteil C) AN ZIMMERMANN + AN ROHBAU
Detail 44: Anschluss Fußpunkt Stahlrahmen DETAIL STAHLBAU in Kombination mit Detail 1
Detail 45: Anschluss Koppelträger bei Entfall Zugstützen AN ZIMMERMANN
Detail 46: Anschluss neue Zangen an Bestand AN ZIMMERMANN
Detail 47: Anschluss Firstpfette an Stahlrahmen AN ZIMMERMANN
Detail 48: Rahmeneck Bauteil A DETAIL STAHLBAU
Detail 49: Rahmeneck Bauteil B DETAIL STAHLBAU
Detail 50: Rahmeneck einhüftige Rahmen DETAIL STAHLBAU
Hinweis Schnittstellen
Nettomengen! Es handelt sich um ein BIM-Projekt.
Die Mengenangaben in den Positionen entsprechen Netto-Mengen, ohne Berücksichtigung der VOB-Abzugs- und Übermessungsregeln. Auf dieser Grundlage wären auch die Abrechnungsmengen zu ermitteln, sofern keine Pauschalierung der Leistungen vereinbart wird.
Nettomengen!
Auflistung der Anlagen Siehe Anlagenliste anbei
Auflistung der Anlagen
010 Baustelleneinrichtung
010
Baustelleneinrichtung
010.___.___.0010 Baustelleneinrichtungsplan, Krankonzept Baustelleneinrichtungsplanung
Der Auftragnehmer hat 10 Tage nach Vertragsschluss einen Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen und diesen mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen.
Der Baustelleneinrichtungsplan muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Anzahl und Lage der Baustellenunterkünfte, Bürocontainer, Materialcontainer und Lagerplätze;
- Standorte der Turmdrehkräne mit Angabe der Schwenkbereiche;
- Standorte und Einsatzzeiten von Mobilkränen;
- Standorte von sonstigen stationären Baumaschinen und Anlagen; insbesondere
Betonpumpen, Betonlieferfahrzeuge, Parkzone/Haltezonen für Betonlieferfahrzeuge,
- Standorte Silos, etc.
- Wege für Geh- und Radwege, öffentlicher Straßenraum; Zugänge ins Gebäude, Überfahrten
- Flucht- und Rettungswege innerhalb des Gebäudes und im Baustelleneinrichtungsbereich
- Anlieferzonen
- Entsorgungseinrichtungen und Sammelbehälter
- Angaben der Zeitpunkte für das Einrichten, ggf. Umsetzen, Räumen der einzelnen BE-Bestandteile
- Anzahl, Lage und Anschlusswerte der von AN zu errichtenden Versorgungsanlagen (Strom, Wasser, Abwasser)
Die Planung ist mindestens für die nachfolgend genannten Bauphasen zu erstellen und bei erforderlichen Umbauten oder Ergänzungen fortzuschreiben:
0. Erbau, Verbau, Gründung
1. Beginn der Rohbauarbeiten UG bis Decke TG
2. Rohbauarbeiten EG bis Decke über DG je Haus (G1, G2, G3)
3. nachlaufende Arbeiten des AN
Die zu erstellenden Pläne sind als pdf und DWG-Datei im Maßstab 1:200 an die Objektüberwachung des AG zu übergeben.
Kräne
Die Planung der Kranstandorte, der hierfür erforderlichen Gründungsmaßnahmen und der Montage- und Demontageabläufe obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer.
Bei der Planung und beim Aufbau der Kräne sind die statischen Belange und Vorgaben des Rohbaus, des Verbaus und der unmittelbar angrenzenden ober- und überirdischen Gebäude zu berücksichtigen.
Erforderliche Genehmigungen und Abstimmungen mit den Behörden hinsichtlich Sondernutzung öffentliches Straßenland, verkehrsrechtliche Anordnungen etc. sind eigenverantwortlich durch den AN einzuholen.
Die Lage und Ausbildung der Kranfundamente und hierzu erforderliche Verstärkungen oder Aussparungen in tragenden Bauteile sind mit dem Tragwerksplaner abzustimmen Die erforderlichen statischen Nachweise zur Aufstellung und Gründung der Kräne sind durch den AN auf eigene Kosten zu erstellen und prüfen zu lassen.
Eingriffe, Ergänzungen, Änderungen, provisorische Verstärkungen oder Baubehelfe innerhalb der planmäßigen Rohbaukonstruktion sind durch den AN auf eigene Kosten zu planen, durchzuführen und rückzubauen.
Krankonzept
Mit dem Angebot hat der Bieter ein Krankonzept mit Angabe der Aufstellorte, der Schwenkbereiche und des geplanten Verfahrens für den Auf- und den Abbau vorzulegen.
010.___.___.0010
Baustelleneinrichtungsplan, Krankonzept
L
1.00
psch
010.___.___.0020 Baustelleneinrichtung, allgemein INDEX A Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen,
Planung der Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen durch den AN, Baustelleneinrichtung vollständig einrichten, vorhalten und betreiben für die Dauer der Arbeiten des AN und beseitigen nach Fertigstellung.
Die Leistungen des AN umfassen insbesondere:
Leistungsbestandteile Planung:
Entsorgungskonzept
Leistungsbestandteile Personal:
Projekt- und Bauleitung
Poliere, alle übrigen Personalkosten der Baustellengemeinkosten
Leistungsbestandteile Sicherheit:
Verkehrssicherung der Verkehrswege auf und vor dem Grundstück, auf Zufahrten, Bürgersteigen einschl. Säuberung und Schneeräumung
Leistungsbestandteile Material und Geräte:
Geräte, Werkzeuge, Hebewerkzeuge und sonstige Hilfsmittel für die Herstellung der eigenen Leistung. Mobil- oder Turmkran in separater Position.
Schuttabwürfschächte, staubdicht und schallgedämmt, je nach Erfordernis, innerhalb oder außerhalb des Bauwerks
Für die Herstellung der eigenen Leistung erforderliche Hilfsabstützungen oder Hilfskonstruktionen.
Alle für die Herstellung der eigenen Leistung erforderliche Gerüste im Innenraum oder fahrbaren Arbeitsbühnen.
Für die Herstellung der eigenen Leistung erforderliche Baubeleuchtung (innen).
Sämtliche für die Ausführung der eigenen Leistungen des AN notwendigen Baustrassen, befestigte Flächen für Standplätze, Zufahrten, Rangier- und Lagerflächen.
Einmessarbeiten
Entsorgung von Baumüll und Reststoffen von der Baustelle bis zur Entsorgungsstelle, inkl. Gebührenübernahme
Leistungsbestandteil Einbringöffnungen und deren Schutz:
Einbringöffnungen in der Dachhaut müssen vom AN nach eigenen Erfordernissen und unter Beachtung der Auflagen durch den Denkmalschutz (behutsamer Ausbau der Sparren, seitliche Lagerung und Wiedereinbau) vorgenommen werden
Provisorisches Schließen der Einbringöffnungen (Abdichtung gegen Regenwasser) erfolgt durch den AN
Bauseitige Leistungen, kostenfrei für den AN:
AG sorgt für Medienfreiheit
Verbrauchskosten werden dem AG ohne Aufschlag 1:1 in Rechnung gestellt.
Entsorgung
Sämtliche Gegenstände, Materialien, Baustoffe und
Bauteile aus den Abbrucharbeiten gehen in das Eigentum des AN über und sind fachgerecht und regelmäßig nach Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung zu entsorgen.
Die Entsorgung hat nach den aktuellen, gültigen
Richtlinien und Gesetzen des Bundes und der Länder zu erfolgen, insbesondere nach dem Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Gemäß §16 Abs. 1 KrW-/AbfG werden die Pflichten für die Entsorgung hiermit auf den AN
übertragen. Der Erzeuger (Bauherr) und der Besitzer (AN) haften gemeinsam für die Entsorgung.
Sämtliches Abbruchmaterial ist gemäß den geltenden
Abfallschlüsseln zu trennen und zu entsorgen. Der AN
übernimmt hierbei:
die Gestellung der geeigneten Transportbehälter
die Befüllung der Transportbehälter
den An- und Abtransport der Behälter
die Entsorgung des Abfalls nach Sorte
die Auswahl der geeigneten Deponie
die Bestimmung der Zuordnungswerte
die erforderliche Analyse des Abfalls
der Transport des Abfalls
Entsorgungsnachweise sind zu erstellen und gemeinsam
mit den Wiegescheinen in einer vollständigen Dokumentation
an den AG zu übergeben.
Mit dem Angebot ist durch den AN ein Konzept abzugeben für:
die eigene Baustelleneinrichtung und -logistik
Entsorgungskonzept
Alle statischen und gründungstechnischen Berechnungen
für das Aufstellen von Hebegeräten, Aufzügen und Containern sind Leistungen des AN.
Aufenthaltsräume für die Beschäftigten des AN können im
Gebäude nach Rücksprache mit der Objektüberwachung zur Verfügung gestellt werden.
Eine ausreichende Anzahl von Handfeuerlöschern sind von
dem AN vorzuhalten.
Allgemeiner Hinweis: Die Bereitstellung von Flächen für die Baustelleneinrichtung ist Sache des
AN.
Es besteht die Möglichkeit der Anmietung von öffentlichen Fläche von der Stadt (gem. Skizze BE Einrichtung). Sämtliche damit verbundenen Aufwendungen inkl. Gebühren obliegen dem AN.
010.___.___.0020
Baustelleneinrichtung, allgemein INDEX A
L
1.00
psch
KRAENE
KRAENE
Vorbemerkungen Baustellenkräne Im Folgenden werden längere Vorhaltung des Baukranes über
die Einsatzzeit der Rohbauarbeiten hinaus sowie
Kranstunden mit Bedienung für andere Gewerke abgefragt.
Für die ausgeschriebenen Rohbauarbeiten wurde(n) vom
Auftragnehmer folgender Krantyp / folgende Krantypen
vorgesehen und einkalkuliert:
Bezeichnung Krantyp:‘.....................................‘
(vom Bieter anzugeben)
Ausladung:‘.....................................‘
(vom Bieter anzugeben)
Hakenhöhe: ‘.....................................‘
(vom Bieter anzugeben)
Tragkraft an der Spitze:‘.....................................‘
(vom Bieter anzugeben)
max. Tragkraft:‘.....................................‘
(vom Bieter anzugeben)
Drehradius: ‘.....................................‘
(vom Bieter anzugeben
Vorbemerkungen Baustellenkräne
010.___.___.0030 Baustellenkräne Baustellenkräne zur Herstellung der eigenen Leistung, Mobil- und/oder Turmdrehkräne nach Planung und Konzept des AN.
Anzahl der Kräne, Hakenhöhe, Schwenkradius und Tragfähigkeit nach Planung / Krankonzept des AN. Dem AN ist die Auswahl des Krans bzw. der Kräne unter Beachtung der aus den Ausschreibungsunterlagen bekannten Bedingungen der Örtlichkeit freigestellt.
Mit dem Angebot ist ein Krankonzept abzugeben!
Leistungsumfang
Aufbau, Abbau, Vorhalten und Betreiben bis zur Fertigstellung der eigenen Leistung
Leistungsbestandteile
Kranfundament nach Wahl des AN
Anfuhr und Abfuhr von Kran und Ballast
Ggf. erf. Mobilkraneinsatz und Straßensperrung
Inbetriebnahme/TÜV-Abnahme
Stromanschluss
Kranführer/Bedienpersonal
010.___.___.0030
Baustellenkräne
L
1.00
psch
010.___.___.0040 Turmdrehkran vorhalten Turmdrehkran nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten für andere Auftragnehmer vorhalten. Die Leistung beinhaltet die Bedienung (Personal) des Krans Montag bis Samstag, 10h pro Tag (Einschicht-Betrieb) einschließlich der Bereitstellung einer Funkverbindung. Abrechnung nach ‘Stück‘ Kran je Monat.
Angefangene Monate werden mit 1/30 je Kalendertag vergütet.
Positionsmenge = Produkt aus 1 St. (Vorhaltemenge) mal 12 Monate (Vorhaltedauer)
010.___.___.0040
Turmdrehkran vorhalten
O
12.00
StMt
010.___.___.0050 Turmdrehkran Betrieb Nutzung Dritte Turmdrehkran während Grundstandzeit zur Nutzung durch Dritte zur Verfügung stellen, inkl. Betrieb durch Kranführer.
010.___.___.0050
Turmdrehkran Betrieb Nutzung Dritte
O
8.00
h
MEDIENVERSORGUNG
MEDIENVERSORGUNG
010.___.___.0060 Bauwasserversorgung INDEX A Bauwasserversorgung, vollumfänglich, zur eigenen Nutzung und späteren Nutzung durch Folgegewerke.
Ein Bauwasseranschluss (Trink-/Abwasser) ist bei den Sanitärcontainern bereits durch das vorlaufende Gewerke Abbrucharbeiten eingerichtet.
Leistungsumfang
Installation auf dem Baugelände und/oder im Gebäude, nach eigener Erfordernis und Planung durch den AN, jedoch:
mind. 1 Wasserentnahmestelle pro Bauteil (in Summe 2)
mind. 2 Wasserentnahmestelle vor der Containeranlage
Einrichten und Beräumen nach Ende der Gesamtbauzeit und Aufforderung durch den AG.
Vorhalten und Betreiben in separater Position.
Leistungsbestandteile Allgemein
Leitungen und Leitungswege
Zähl- und Verteileinrichtungen
Rohrbegleitheizung für alle frostgefährdeten Leitungen
ggf. erforderliche Schachtbauwerke
Leistungsbestandteile Medien
Trinkwasser
Schmutzwasser
Verbrauchskosten:
Verbrauchskosten Bauwasser/-strom werden dem AG ohne Aufschlag 1:1 in Rechnung gestellt.
010.___.___.0060
Bauwasserversorgung INDEX A
1.00
St
010.___.___.0070 Bauwasserversorgung, vorhalten + betreiben INDEX A Bauwasserversorgung vorhalten und betreiben
Leistungsumfang
Vorhalten über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus
Betriebskosten
Gebrauchsüberlassung:Gesamtbauzeit XXX Wochen
Bauwasserversorgung gesamt= 1 St
010.___.___.0070
Bauwasserversorgung, vorhalten + betreiben INDEX A
H
53.00
StWo
010.___.___.0080 Baustromversorgung Baustromversogung, vollumfänglich, zur eigenen Nutzung und späteren Nutzung durch Folgegewerke.
Ein Baustromanschluss ist bei den Sanitärcontainern bereits durch das vorlaufende Gewerke Abbrucharbeiten eingerichtet.
Leistungsumfang
Installation auf dem Baugelände und/oder im Gebäude, nach eigener Erfordernis und Planung durch den AN, jedoch:
mind. 1 Verteilerkasten pro Bauteil und Etage (in Summe 1x4)
mind. 1 Verteilerkasten vor der Containeranlage
Einrichten und Beräumen nach Ende der Gesamtbauzeit und Aufforderung durch den AG.
Vorhalten und Betreiben in separater Position.
Leistungsbestandteile
Leitungen und Leitungswege
Anschlusskasten mit allen erforderlichen Zähl- und Verteileinrichtungen
Erdung
Inbetriebnahme, Messprotokoll
Verbrauchskosten:
Verbrauchskosten Bauwasser/-strom werden dem AG ohne Aufschlag 1:1 in Rechnung gestellt.
010.___.___.0080
Baustromversorgung
1.00
St
010.___.___.0090 Baustromversorgung, vorhalten + betreiben INDEX A Baustromversogung vorhalten und betreiben
Leistungsumfang
Vorhalten über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus
Betriebskosten
Gebrauchsüberlassung:Gesamtbauzeit XXX Wochen
Baustromversorgung gesamt= 1 St
010.___.___.0090
Baustromversorgung, vorhalten + betreiben INDEX A
H
53.00
StWo
010.___.___.0100 Baustellenverkehrsfläche herstellen Fläche für Baustellenverkehr (nicht öffentlich) und Lagerfläche herstellen, aus Schotter, ungebunden, natürliche Gesteinskörnung, Dicke ca. 20 cm, Körnung Schotter 0/45, statisch mit Walze verdichtet.
010.___.___.0100
Baustellenverkehrsfläche herstellen
350.00
m²
010.___.___.0110 Baustellenverkehrsfläche herstellen, Baustraße Fläche für Baustraße
aus Schotter, Dicke ca. 30 cm
010.___.___.0110
Baustellenverkehrsfläche herstellen, Baustraße
H
500.00
m²
010.___.___.0120 Baustellenbeleuchtung außen Beleuchtung von Verkehrs- und Lagerflächen auf der Baustelle, außen, nach Abstimmung mit dem SiGeKo,
zur eigenen Nutzung und späteren Nutzung durch Folgegewerke, einrichten und Beräumen nach Ende der Gesamtbauzeit und Aufforderung durch den AG.
Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege innerhalb des Gebäudes, nach Abstimmung mit dem SiGeKo, zur eigenen Nutzung und späteren Nutzung durch Folgegewerke, einrichten und Beräumen nach Ende der Gesamtbauzeit und Aufforderung durch den AG.
Anbauleuchten mit Gehäuse aus schlagbeständigem Kunststoff mit Abdeckwanne, inkl. provisorischer Befestigung de Kabel.
Schutzart IP 54.
Vorhalten und Betreiben in separater Position.
010.___.___.0120
Baustellenbeleuchtung außen
1.00
St
010.___.___.0130 Baustellenbeleuchtung außen, vorhalten + betreiben INDEX A Baustellenbeleuchtung außen, vorhalten + betreiben
Leistungsumfang
Vorhalten über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus
Betriebskosten
Gebrauchsüberlassung:Gesamtbauzeit XXX Wochen
Baustellenbeleuchtung außen gesamt= 1 St
010.___.___.0130
Baustellenbeleuchtung außen, vorhalten + betreiben INDEX A
H
53.00
StWo
010.___.___.0140 Bauzaun umstellen Bauseits vorhandenen Bauzaun für eigene Belange umstellen, Bauzaun aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, verschraubt, mit Standfüßen.
Ausführung nach Abstimmung mit dem AG.
010.___.___.0140
Bauzaun umstellen
95.00
m
CONTAINER
CONTAINER
010.___.___.0150 Sanitätscontainer aufstellen + räumen Sanitätscontainer, aufstellen und räumen,
zur eigenen Nutzung und durch andere AN,
beheizbar, elektrisch, doppelwandig, wärmegedämmt,
stapel- und koppelbar, mit Fußboden aus PVC, mit Windfang,
inkl. Herstellen und Räumen der Ver- und Entsorgungsanschlüsse des Containers,
inkl. Leitungsverlegung sowie Warten und Betreiben der Ver- und Entsorgungsleitungen,
Raum eingerichtet, Ausstattung gem. DGUV Information 204-022.
010.___.___.0150
Sanitätscontainer aufstellen + räumen
1.00
St
010.___.___.0160 Sanitätscontainer vorhalten + instand halten INDEX A Sanitätscontainer inkl. Ver- und Entsorgungsleitungen vorhalten und instand halten,
Energiekosten trägt AG,
Reinigung wird gesondert vergütet
010.___.___.0160
Sanitätscontainer vorhalten + instand halten INDEX A
H
53.00
StWo
010.___.___.0170 Sanitätscontainer, betreiben + reinigen INDEX A Sanitätscontainer betreiben und reinigen,
einschl. Leeren von Abfallbehältern,
Reinigung wöchentlich
010.___.___.0170
Sanitätscontainer, betreiben + reinigen INDEX A
H
53.00
StWo
010.___.___.0180 Sanitärcontainer Herren, aufstellen + räumen Sanitärcontainer Herren, aufstellen und räumen,
zur eigenen Nutzung und durch andere AN,
beheizbar, elektrisch, doppelwandig, wärmegedämmt,
stapel- und koppelbar, mit Windfang,
Einzelcontainer-Länge 6 m, Einzelcontainer-Breite bis 2,5 m,
inkl. Herstellen und Räumen der Ver- und Entsorgungsanschlüsse des Containers,
inkl. Leitungsverlegung sowie Warten und Betreiben der Ver- und Entsorgungsleitungen,
2 WC, 1 Urinal, 5 Waschplätze, 1 Duschplatz, Wasserversorgung mit Kalt- und Warmwasser,
Raum eingerichtet.
010.___.___.0180
Sanitärcontainer Herren, aufstellen + räumen
1.00
St
010.___.___.0190 Sanitärcontainer Herren, vorhalten + instand halten INDEX A Sanitärcontainer inkl. Ver- und Entsorgungsleitungen vorhalten und instand halten,
zur eigenen Nutzung und späteren Nutzung durch andere AN,
Energiekosten trägt AG,
Reinigung wird gesondert vergütet
010.___.___.0190
Sanitärcontainer Herren, vorhalten + instand halten INDEX A
H
53.00
StWo
010.___.___.0200 Sanitärcontainer Herren, betreiben + reinigen INDEX A Sanitärcontainer betreiben und reinigen,
Bestückung mit Toilettenpapier, Papierhandtüchern, Seife, Desinfektionsmittel,
Reingung 2 x wöchentlich, inkl. Entleerung von Abfalleimern
010.___.___.0200
Sanitärcontainer Herren, betreiben + reinigen INDEX A
H
53.00
StWo
010.___.___.0210 Sanitärcontainer Damen, aufstellen + räumen Sanitärcontainer Damen, aufstellen und räumen,
zur eigenen Nutzung und durch andere AN,
beheizbar, elektrisch, doppelwandig, wärmegedämmt,
stapel- und koppelbar, mit Windfang,
Einzelcontainer-Länge 6 m, Einzelcontainer-Breite bis 2,5 m,
inkl. Herstellen und Räumen der Ver- und Entsorgungsanschlüsse des Containers,
inkl. Leitungsverlegung sowie Warten und Betreiben der Ver- und Entsorgungsleitungen,
3 WC, 5 Waschplätze, 1 Duschplatz, Wasserversorgung mit Kalt- und Warmwasser,
Raum eingerichtet.
010.___.___.0210
Sanitärcontainer Damen, aufstellen + räumen
1.00
St
010.___.___.0220 Sanitärcontainer Damen, vorhalten + instand halten INDEX A Sanitärcontainer inkl. Ver- und Entsorgungsleitungen vorhalten und instand halten,
zur eigenen Nutzung und späteren Nutzung durch andere AN,
Energiekosten trägt AG,
Reinigung wird gesondert vergütet
010.___.___.0220
Sanitärcontainer Damen, vorhalten + instand halten INDEX A
H
53.00
StWo
010.___.___.0230 Sanitärcontainer Damen, betreiben + reinigen INDEX A Sanitärcontainer betreiben und reinigen,
Bestückung mit Toilettenpapier, Papierhandtüchern, Seife, Desinfektionsmittel,
Reingung 2 x wöchentlich, inkl. Entleerung von Abfalleimern
010.___.___.0230
Sanitärcontainer Damen, betreiben + reinigen INDEX A
H
53.00
StWo
010.___.___.0240 Mobile Toilette aufstellen + räumen Mobile Toilette mit Handwaschbecken, mit Seifenspender, mit Papierhandtuchhalter, mit Toilettenpapierhalter,
aufstellen und räumen.
010.___.___.0240
Mobile Toilette aufstellen + räumen
2.00
St
010.___.___.0250 Mobile Toilette vorhalten + instand halten INDEX A vorhalten und instand halten,
inkl. wöchentlicher Leerung und Reinigung
010.___.___.0250
Mobile Toilette vorhalten + instand halten INDEX A
H
106.00
StWo
010.___.___.0280 Baustellenbeleuchtung innen INDEX A Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen innerhalb des Gebäudes, nach Abstimmung mit dem SiGeKo, zur eigenen Nutzung und späteren Nutzung durch Folgegewerke, einrichten und Beräumen nach Ende der Gesamtbauzeit und Aufforderung durch den AG.
Anbauleuchten mit Gehäuse aus schlagbeständigem Kunststoff mit Abdeckwanne, inkl. provisorischer Befestigung de Kabel.
Schutzart IP 54.
Vorhalten und Betreiben in separater Position.
010.___.___.0280
Baustellenbeleuchtung innen INDEX A
1.00
St
010.___.___.0290 Baustellenbeleuchtung innen, vorhalten + betreiben INDEX A Baustellenbeleuchtung innen, vorhalten + betreiben
Leistungsumfang
Vorhalten über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus
Betriebskosten
Gebrauchsüberlassung:Gesamtbauzeit XXX Wochen
Baustellenbeleuchtung innen gesamt= 1 St
010.___.___.0290
Baustellenbeleuchtung innen, vorhalten + betreiben INDEX A
H
53.00
StWo
010.___.___.0300 Fassadengerüst, LK4, W09 INDEX A Arbeitsgerüst gem. DIN EN 12811-1 als längenorientiertes Standgerüst (Fassadengerüst DIN EN 12810-1).
Leistungsbestandteile
Nivellement und Planie des Untergrundes
Aufbau
Vorhaltung über Grundeinsatzzeit
Abbau
Zweck:Arbeitsgerüst für Fassaden- und Dacharbeiten, zum Herstellen der Einbringöffnungen in der Dachhaut
Beanspruchung:Personen, Geräte, Material
Vorleistung: tragfähiger Grund
Lastklasse:4 (3 kN/m2)
Breitenklasse:W09 (mind. 0,90-1,20 m)
Standfläche:eben, normal belastbar, nicht befestigt
Höhe einzurüst.Fläche:bis 10 m (13 m Zwerchgiebel)
Gebrauchsüberlassung:bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
010.___.___.0300
Fassadengerüst, LK4, W09 INDEX A
O
100.00
m2
010.___.___.0310 Fassadengerüst, LK4, W09, Gebrauchsüberlassung INDEX A Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das Fassadengerüst (Lastklasse 4) über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung:1 Woche
010.___.___.0310
Fassadengerüst, LK4, W09, Gebrauchsüberlassung INDEX A
O
100.00
m2Wo
020 Rohbauarbeiten INDEX A
020
Rohbauarbeiten INDEX A
020.010 Stahlbeton- und Mauerarbeiten
020.010
Stahlbeton- und Mauerarbeiten
020.020 Stahlbauarbeiten
020.020
Stahlbauarbeiten
020.030 Brandschutzverkleidung
020.030
Brandschutzverkleidung
020.040 Trennschnitte zu verbleibenden Bauteilen INDEX A
020.040
Trennschnitte zu verbleibenden Bauteilen INDEX A
030 Außenanlagen
030
Außenanlagen
030.010 Abbruch-/Rückbauarbeiten
030.010
Abbruch-/Rückbauarbeiten
030.020 Stahlbetonarbeiten
030.020
Stahlbetonarbeiten
040 Rissverpressung
040
Rissverpressung
GEBÄUDE
GEBÄUDE
040.___.___.0010 Erstellung Ausführungsplanung sowie Dokumentation für Rissverpressung Erstellung der Ausführungsplanung für alle zu verpressende Risse inkl. Festlegung des Packerabstands bei Öffnungen (Fenster, Türen, etc.) sowie Festlegung des Verpressdrucks.
Erstellung der Dokumentation für die Verpressarbeiten und Übergabe der Unterlagen an den AG in elektronischer Form.
040.___.___.0010
Erstellung Ausführungsplanung sowie Dokumentation für Rissverpressung
1.00
St
040.___.___.0020 Reinigung des Rissbereichs Rissbereich reinigen und entstauben. Ggfls. unter Einsatz einer Rundschleifmaschine mit Diamantschleifteller, um eine vorliegende Altbeschichtung oder labile Teile sowie Verschmutzungen restlos zu entfernen. Der Schleifstaub ist mittels Industriestaubsauger aufzufangen. Rissbereich mittels öl- und wasserfreier Druckluft vorsichtig ausblasen.
Ausführung gem.
Zeichnung,
Zeichnungsnr.:DomHR_TWP_6_63_KO_XXXX_ROH_00_V_Regeldetails Rissverpressung
040.___.___.0020
Reinigung des Rissbereichs
50.00
m
040.___.___.0030 Bohrpacker für mineralische Füllstoffe setzen Bohrung gemäß verwendetem Packer und vorher festgelegter Packeranordnung herstellen. Säubern des Bohrloches mit ölfreier Druckluft bzw. durch Absaugen mittels eines Industriestaubsaugers. Einschlagen des Bohrpackers für mineralische Füllstoffe.
Gebäudeteil:Stampfbetonaußenwand
Dicke:68cm
Packerabstand:30 cm, Packeranordnung im Wechsel links und rechts des Rissverlaufs
Produkt:Remmers Lamellenschlagpacker 14 mm x 95 mm
Notwendiges Setzwerkzeug und evtl. weitere Zubehörteile sind in den EP miteinzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Ausführung gem.
Zeichnung,
Zeichnungsnr.:DomHR_TWP_6_63_KO_XXXX_ROH_00_V_Regeldetails Rissverpressung
040.___.___.0030
Bohrpacker für mineralische Füllstoffe setzen
350.00
St
040.___.___.0040 Verdämmen des Rissverlaufs (Epoxy MT 100+ADD TX Neu) Verdämmen des Risserlaufs mit einem schnellerhärtenden, untergrundtoleranten, lösemittelfreien, 2-komponentigen Reaktionsharz unter Zugabe von Stellmittel zur Herstellung der Spachtelfähigkeit.
Breite:5-6 cm
Schichtdicke:ca. 3 mm
Bauteil:Stampfbetonaußenwand
Dicke Batueil:68 cm
Produkte:Remmers Epoxy MT 100, Remmers ADD TX Neu
Produktanforderungen
Epoxydharz:Schnell erhärtend / überbeschichtbar, Durchhärtung ab +3°C, Mechanisch belastbar, chemisch belastbar, Weichmacherfrei, nonylphenolfrei, Im ausgeagierten Zustand physiologisch unbedenklich, Dichte (20°C): 1,08 g/cm³, Viskosität (25°C): 800 mPa s
Verbrauch:Ca. 1 kg/l Remmers Epoxy MT 100, anteilmäßig - je nach Bedarf: Remmers ADD TX Neu (je nach Anwendung und Bindemittelbasis ca. 0,3-3 M-% bezogen auf das Bindemittel)
Ausführung gem.
Zeichnung,
Zeichnungsnr.:DomHR_TWP_6_63_KO_XXXX_ROH_00_V_Regeldetails Rissverpressung
Angebotenes Produkt:
040.___.___.0040
Verdämmen des Rissverlaufs (Epoxy MT 100+ADD TX Neu)
O
160.00
m
040.___.___.0050 Kraftschlüssiges Füllen von Risssen durch Injektion F-I(H) (ICS 2K) Kraftschlüssiges Füllen von Rissen im Beton, die nicht auf Korrosion der Bewehrung zurückzuführen sind, durch Injektion mit der ultrafeinen, sulfatbeständigen, 2-Komponenten Zementsuspension remmers ICS 2K, einschl. aller vorbereitenden, begleitenden und nach der Injektion erforderlichen Arbeiten, Werkzeuge und Materialien, um die Bauteiloberfläche entsprechend der ausgeschriebenen Instandsetzungsmaßnahme überarbeiten zu können. Die Risse sind vollständig zu füllen.
Die Injektionsarbeiten sind zu dokumentieren.
Abrechnung nach Risslänge.
Bauteil:Stampfbetonaußenwand
Bauteildicke:68 cm
Rissbreite:0,5 mm - 5 mm
Produkt:Remmers ICS 2K
Produktanforderungen:Komponente A (Injektionsflüssigkeit: Rohdichte:≈ 1,1 kg/dm³,
Komponente B (Pulver): Schüttdichte nah DIN 1060:≈ 1,0kg /dm³, Farbton:grau, Rohdichte Suspension:≈ 1,7 kg/dm³, Luftporengehalt:≈ 1 Vol.-% Druckfestigkeiten: n. 7 Tagen:> 5 N/mm², n. 28 Tagen:> 20 N/mm²
Verbrauch:ca. 1,8 kg/l Hohlraum Remmers ICS
Ausführung gem.
Zeichnung,
Zeichnungsnr.:DomHR_TWP_6_63_KO_XXXX_ROH_00_V_Regeldetails Rissverpressung
Angebotenes Produkt:
040.___.___.0050
Kraftschlüssiges Füllen von Risssen durch Injektion F-I(H) (ICS 2K)
15.00
kg
040.___.___.0060 Mehrverbrauch Rissfüllstoff Zulage zur Vorposition für nachgewiesenen Mehrverbrauch an Injektionsmaterial
040.___.___.0060
Mehrverbrauch Rissfüllstoff
O
1.00
kg
040.___.___.0070 Nacharbeiten Bohrpacker (Betofix R2) Nach Aushärtung des Injektionsharzes Packer ausbauen, Entfernen der erhärteten Verdämmung im Rissbereich. betonoberfläche reinigen und Bohrlöcher mit einem geeigenten kunststoffmodifizierten PCC-Schnellreparaturmörtel verschließen.
Produkt:Remmers Betofix R2
Produktanforderungen:Zertifiziert nach DIN EN 1504-3
Größtkorn:0,5 mm
Druckfestigkeit:nach 3 Std.: ca. 5 N/mm²
nach 24 Std.: ca. 9 N/mm²
nach 28 Tg.:> 15 N/mm²
Biegezugfestigkeit (28d). ca. 5 N / mm², Haftvermögen (DIN EN 1542) (28d):> 0,8 Mpa
Verbauch:1,4 kg/l Hohlraum Remmers Betofix R2
Ausführung gem.
Zeichnung,
Zeichnungsnr.:DomHR_TWP_6_63_KO_XXXX_ROH_00_V_Regeldetails Rissverpressung
Angebotenes Produkt:
040.___.___.0070
Nacharbeiten Bohrpacker (Betofix R2)
8.00
m²
050 Grundleitungen unter Bodenplatte
050
Grundleitungen unter Bodenplatte
050.010 Schmutzwasser Grundleitungen
050.010
Schmutzwasser Grundleitungen
050.020 Besondere Leistungen
050.020
Besondere Leistungen
060 Sonstiges
060
Sonstiges
060.010 Werk- und Montageplanung
060.010
Werk- und Montageplanung
060.020 Einheitspreisliste
060.020
Einheitspreisliste
060.030 Stundenlohnarbeiten
060.030
Stundenlohnarbeiten
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