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Rohbau / Ausbau Altbau Rohbau / Ausbau Altbau
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Rohbau / Ausbau Altbau
Vorbemerkungen CAMPUS VIRCHOW KLINIKUM: CHILDHOOD HAUS
Angaben zum Bauvorhaben
Das Konzept der Childhood-Häuser (CHH) basiert auf einem Modell, welches erstmals in den 1980er Jahren in den USA als Child Advocacy Center etabliert wurde. Grund hierfür war, dass die herkömmliche Strafverfolgungs- und Kinderschutzpraxis den Betroffenen von Gewalt keine ausreichend adäquate Hilfe bieten konnte. Im Laufe der letzten 40 Jahre wurden weltweit vergleichbare Einrichtungen eröffnet. Das erste Land in Europa, welches ein für den europäischen Kontext modifiziertes Zentrum einführte, war 1998 Island mit dem ?Barnahus?, gefolgt von Schweden im Jahr 2005.
Es ist ein zweigeschossiger Neubau am nördlichen Ende des Bestandsgebäudes Gebäude 0079 am Charité Campus "Campus Virchow Klinikum" geplant. Ein schmaler Verbindungsgang im 1.OG verbindet den Neubau mit dem denkmalgeschützen Altbau. Dadurch kann der bestehende Aufzug im Altbau mitgenutzt werden, dass eine barrierefreie Erschließung des OG's des Childhood-Hauses voraussetzt. Zudem kann das barrierefreie WC im Bestand mit genutzt werden. Eine mögliche zukünftige Erweiterbarkeit der Nutzung des Childhood-Hauses in den Bestand ist durch den Verbindungsgang gegeben.
Der zweigeschossige Neubau des Childhood-Hauses ist in Holzbauweise geplant. Massive Brettsperrholzwände und Decken sowie vereinzelte Holzstützen und Unterzüge ergeben das statische Traggerüst. Das Dach des Gebäudes ist als nicht begehbares Flachdach mit PV-Anlagen geplant. Die nicht tragenden Innentrennwände sind in Leichtbauweise z.B. als Holzständerwand oder in Trockenbauweise geplant. Der Holzbau wird auf einer Stahlbetonbodenplatte mit Pfahlgründung aufgestellt. Diese auskragende Bodenplatte ermöglicht es den bestehenden Versorgungstunnel im Erdreich zu überbrücken. Tunnel und Bestandsgebäude werden somit durch den Neubau nicht belastet. Die auskragende Bodenplatte lagert auf Bohrpfählen und Stahlbeton-Fundamentbalken.
Das Bestandsgebäude ist ein Mauerwerksbau. Die Umbaumaßnahmen beinhalten hauptsächlich den Rückbau der Treppe an der Nordfassade (Zweite Treppenanlage wurde nachträglich als zweiten Rettungswegs eingebaut). Die Schließung der Öffnung im Deckenfeld wird in Massivbauweise erfolgen. Für den Anschluss des Verbindungsganges im 1.OG an den Altbau wird die Brüstung der zentralen Fensteröffnung rückgebaut. Ein neuer Durchgang in Breite und Höhe der Bestandsöffnung mit einer Mindestdurchgangsbreite für die Barrierefreiheit ist geplant.
Lage des Baugrundstücks
Der Neubau des Childhood-Hauses Berlin befindet sich am nördlichen Ende des Bestandsgebäudes 0079 am Campus Virchow Klinikum. Gegenüberliegend befindet sich die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin der Charité. Die Erschließung des Childhood-Hauses erfolgt über die im Norden angrenzende Ost-West-Straße sowie über die im Süden verlaufende Mittelallee.
Schnittstelle zum Klinikbetrieb
Bei der Ausführung der Arbeiten sind Auflagen und Vorgaben aus dem täglichen Klinikbetrieb der CFM zu berücksichtigen, da sich auf dem Klinikgelände insbesondere die Material- und Bodenläger befinden. Ein ungehinderter Klinikablauf ist immer zu gewährleisten. Direkter Patientenbetrieb liegt im Bereich des Baufeldes nicht vor, jedoch befindet sich im direkten Einflussbereich des Baufeldes eine Drehscheibe der internen Kliniklogistik, die den täglichen Warenverkehr an dieser Stelle abwickelt. Die Arbeiten sind an dieser Stelle dauerhaft zu koordinieren und anzupassen, damit eine Störung des Klinikbetriebes auf das möglichste reduziert werden kann.
Kampfmittel
Für die Überprüfung der Kampfmittelfreiheit wurde auf eine Kampfmittelauswertung der Senatsverwaltung Berlin vom 25.08.2016 für den Gesamtcampus zurückgegriffen.
Die damalige Untersuchung (vgl. Anlage Kampfmittelauswertung CVK Stand 19.08.2016) umfasst das gesamte Klinikgelände am Standort Virchow. Im Bereich der geplanten Baumaßnahme bestehen gemäß Auswertung keine Auffälligkeiten oder sonstige Hinweise.
Baustellenlogistik
Die Zufahrt durch LKWs und PKWs (Baumaschinen) auf das Campusgelände und zur Baustelle erfolgt über die Zufahrt von der Seestraße. Eingeschränkt kann auch die Zufahrt über die Amrumer Straße genutzt werden. Hierfür ist allerdings eine separate Abstimmung mit dem AG notwendig.
Bauzaun / Bautüren und -tore
Die Baustelle bzw. Baufläche wird, sofern nicht Bestandsgebäude und -mauern das Grundstück begrenzen, mit einem einfachen Bauzaun umschlossen. Die Schließung der beiden Bautore erfolgen mittels Kette und Zahlenschloss durch alle AN.
Verkehrssicherung
Der AN hat die ungehinderte An- und Abfahrt für alle Anlieger in der Umgebung der Baustelle während der Bauzeit sicherzustellen.Es ist für eine geordnete und gefahrlose Zu- und Ausfahrt zur Baustelle zu sorgen, ggf. ist für Sicherungsposten zu sorgen. Ein Rückstau auf der Straße ist unbedingt zu vermeiden. Die Verkehrssicherung obliegt dem Auftragnehmer undist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung
Auf dem Campusgelände besteht eine kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung. Für private Fahrzeuge der Mitarbeiter des AN sind keine Parkflächen auf dem Campus unentgeltlich vorhanden, diese sind außerhalb des Campusgeländes abzustellen.
Zu Anlieferzwecken ist die erste Stunde nach Bezug einer Parkkarte kostenfrei. Danach muss ein Endgeld entrichtet werden. Die erforderlichen Kraftfahrzeuge des AN sind hierbei zu kennzeichnen und können nur für den Zeitraum des Entladens auf den seitlichen Stellflächen der Baustelle abgestellt werden.
Die dem Auftragnehmer entstehenden täglichen Parkkosten für die benötigten Kraftfahrzeuge werden vom Auftraggeber nicht erstattet und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Umgebung
Während der durchzuführenden Arbeiten befinden sich die benachbarten Gebäude in Nutzung. Diese Gebäude liegen teilweise direkt neben dem Baufeld und dürfen nicht betreten werden.
Arbeiten, die einen höheren Lärmpegel als 55 dB(A) verursachen sind durch den AN rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen. Grundsätzlich sind die Krankenhaus-Ruhezeiten von 13:00 - 15:00 Uhr bzw. die Nachtruhe von 22:00 - 6:00 Uhr zu berücksichtigen, in denen keine mit Lärm verbundenen Arbeiten ausgeführt werden dürfen.
Vorbemerkungen
Estricharbeiten Estricharbeiten
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1. 7 Estricharbeiten
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Regiearbeiten Regiearbeiten
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1.10 Regiearbeiten
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