Mauer- und Bauhaupt_Abdichtung, BE, Rohbau, Fassade
Charlottenburger Chaussee 67,75 in 13597 Berlin
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1. Allgemeine Vorbemerkungen DIN 18299 Allgemeine Vorbemerkungen DIN 18299 Das Haus 16 gehört zur Liegenschaft Charlottenburger Chaussee 67 - 70, 13597 Berlin, auf der sich die Polizeikademie und die Poizeidirektion 2 der Berliner Polizei befindet. Das Haus 16 beinhaltet Lehrsäle, Büroräume, Sanitärräume und soll nach der Sanierung weiterhin als Ausbildungsgebäude genutzt werden. Das Gebäude besitzt drei Vollgeschosse, ist vollständig unterkellert und hat einen Dachraum mit Holzdachstuhl/ Walmdach. Das UG liegt ca. 1,00 m unter Gelände, ist ein Vollgeschoß und enthält Aufenthaltsräume mit Fenstern. Das Gebäude ist nicht als Denkmal klassifiziert, weist jedoch erhaltenswerte Bausubstanz auf. Das Gebäude ist ein Sonderbau, Versammlungsstätte und fällt unter die Gebäudeklasse 5. BGF ca. 2.200 qm (einschl. UG, ohne Dachraum) Abmessung des freistehenden Gebäudes: L/B 42,74 m / 13,50 m Konstruktion: - Massiver Mauerwerksbau mit tragenden Außenwänden und Flurwand - Mit u.a. verputzten Stahlsteindecken mit eingemauerten Stahlträgern - Walmdach mit Holzdachstuhl - Sichtziegel- Fassade mit Dach- und einem Fenstergesims, - Holz- Kastendoppelfenster und Holzfenster mit 2 fach Verglasung - Dacheindeckung mit Dachpfannen und Fledermausgauben Grundrissgliederung/ Erschließung: - Die Liegenschaft wird über die Charlottenburger Chaussee erschlossen, südlich des Hauptzugangs befindet sich das Haus 16 - Zugang zum Gebäude von der Nord- und Südseite - Zentrales Treppenhaus mit angegliederten Sanitärbereichen - Stichflure zur Erschließung der Räume an der Längsfassade und der stirnseitigen Räume - Die Lehrsäle und Büroräume sind nach Nord, Ost und West orientiert Grundsätzlich werden folgende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt: - Sanierung zum Abbau des Sanierungsstaus - Teil-Schadstoffsanierung - Strangsanierung, Herrichtung von zusätzlichen Sanitärräumen - Brandschutzsanierung - Abdichtungsmaßnahmen - Energetische Sanierung - Sanierung/ Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung Dabei sind folgende Einzelmaßnahmen u.a. durchzuführen: - Sanierung/ Reparatur Ziegelfassade - Erneuerung der Fenster - Herrichtung der Überdachungen über den Gebäudeeingängen - Sanierung und Ertüchtigungdes Dachstuhls - Erneuerung Dacheindeckung und Dämmung der obersten Geschossdecke - Umbauten/ Teilsanierung Innenausbau - Behebung und Sanierung von Brandschutzmängeln - Teil-Schadstoffsanierung gemäß Schadstoffgutachten - Freilegen der Kelleraußenwände, Abdichtung Kelleraußenwände, Herrichtung gedämmte Sockelzone und Boden - Herrichtung von Sonnen- und Blendschutzanlagen - Erhöhung des Treppenhandlaufs (ASR) - Herrichtung von neuen Geschossdecken für die zusätzlichen Sanitärräume - Rückbau der 2. Treppenanlage zwischen EG und 1. OG - Herrichtung eines Sicherheitstreppenraums light (bis in das Dachgeschoss, Herrichtung von brandschutztechnisch notwendigen Schleusen) - Herrichtung aller Türen zum Flur gemäß Brandschutzvorgaben - Erneuerungvon Oberflächenbelägen - Abbruch und Neubau von Abhangdecken - Herrichtung neuer Teeküchenbereiche im UG und 1. OG Wichtiger Hinweis: alle Vortexte und Leistungsbeschreibungen sind generell nachrangig zur VOB/ B. Die Privilegierung der VOB/ B bleibt unberührt. Weiterer Hinweis: Während der Anwesenheit jeder Firma sind eigenverantwortlich tägliche Kontrollgänge durchzuführen. Die Aufzählung der angegebenen Normen, DIN, Verordnungen etc. ist nicht als abschließend zu betrachten. 1.1 Angaben zur Baustelle 1.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Die Liegenschaft der Polzei, Polizeidirektion West befindet sich im Ortsteil Spandau der Landeshauptstadt Berlin. Erschlossen für den Öffentlichen Verkehr wird die Liegenschaft über die Charlottenburger Chaussee. Der gesamte Personen-, LKW- und PKW-Verkehr erhält Zutritt zur Liegenschaft über die am Haupteingang positionierte Pforte. Alle Ein- und Ausgänge sind sicherheitsüberwacht. Der Zugang zur Liegenschaft erfolgt generell arbeitstäglich über eine Anmeldung an der Pforte. Für die Baustelleneinrichtung ist die Fläche nördlich des Hauses 16 vorgesehen (siehe Lageplan). Die Aufstellung von firmeneigenen Containern ist im Voraus anzumelden und mit der Bauüberwachung abzustimmen. 1.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen Während der Bauzeit sind Mitarbeiter der Berliner Polizei auf der Liegenschaft weiterhin tätig. Das Haus 16 ist zum Zeitpunkt der Bauarbeiten leergezogen. Auf den Personenverkehr ist während der Bauphase besondere Rücksicht zu nehmen. Die Sicherheit für Personen ist jederzeit zu gewährleisten und nachweislich ständig zu kontrollieren. Samstagsarbeiten auf der Liegenschaft sind möglich. Diese müssen rechtzeitig vorher vereinbart werden. Mit dem Einreichen des Angebotes verpflichtet sich der Bieter im Falle des Zuschlags, die Sicherheitsbestimmungen und die Auflagen der Baustelle und der Liegenschaft zu erfüllen. Er verpflichtet sich weiter, nur Mitarbeiter oder beauftragte Nachunternehmer die Liegenschaft in seinem Namen betreten zu lassen, die vom Auftragnehmer eingewiesen wurden und die Sicherheitshinweise der Baustelle gelesen, verstanden und mit Unterschrift bestätigt haben. Die Unterweisung aller auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter oder NAN sind aktenkundig vor Aufnahme von Arbeiten in Verantwortung des AN durchzuführen. Der schriftliche Nachweis ist bei der Bauleitung zu hinterlegen Bei Einsatz von Nachunternehmern hat der AN auch deren Arbeiten zu koordinieren, zu überwachen und intern abzunehmen. Der AN ist für die Einhaltung der Bestimmungen und die Sicherheit der Mitarbeiter und NAN verantwortlich. Die Mitarbeiter des AN werden angewiesen, jeweils festgelegte Wege zur Baustelle bzw. Einsatzstelle zu nutzen. Das Betreten von Gebäuden, die mit den Arbeiten nicht in Zusammenhang stehen, ist strengstens verboten. Grundsätzlich sind Staubentwicklung und Lärm auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Es sind geeignete Maßnahmen zu deren Abwendung bei allen Arbeiten vorzusehen. Schädliche Auswirkungen auf den Menschen und auf das Bauwerk und die vorhandenen Anlagen (Schwingungen, Lärm) sind zu verhindern. Vermeidung von starkem Baulärm: Der AN hat die Vorschriften des Immissionsschutzes zu beachten. 1.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. Das Gebäude besteht aus drei Vollgeschossen, dem Kellergeschoss und einem Dachgeschoss. Die BM dient der Modernisierung und Instandsetzung des Schulgebäudes. Das bestehende Gebäude wurde in den 30er Jahren aus Mauerwerk errichtet. Die Geschossdecken sind zum Teil Stahlstein- und Stahlträgerdecken, zum Teil als Betondecken ausgebildet. Auf die zulässige Belastung ist zu achten. Die unterschiedlichen Geschosshöhen sind den Gebäudeschnitten zu entnehmen. Das Gebäude besitzt folgende Geschosshöhen: Geschosshöhe EG, 1.OG, 2.OG ca. 4,00 m UG ca. 3,60 m Traufhöhe über Gelände ca. 14,50 m 1.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Pforte der Liegenschaft in der Charlottenburger Chaussee, Parkmöglichkeiten und Abstellflächen für Fahrzeuge in der Liegenschaft sind nicht vorhanden und müssen im Umfeld der Liegenschaft eigenverantwortlich organisiert werden. Zelten, Übernachten, Wohnwagen sind im Liegenschaftsbereich nicht erlaubt. Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen auf der Fläche der Liegenschaft ist untersagt. Auf die zulässigen Belastungen der Straßenflächen, sowie der BE-Fläche wird hingewiesen. Besondere, außergewöhnliche Belastungen sind vorab anzumelden und abzustimmen. Schutzmaßnahmen hierfür sind eigenverantwortlich durchzuführen. Vor Beginn der Baumaßnahme wird eine Beweissicherung mit Fotodokumentation durchgeführt. Es ist jedem AN angeraten, eigenständig den Zustand der von ihm genutzten Flächen vor Beginn seiner Maßnahmen zu dokumentieren. 1.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Die Verkehrsflächen vor dem Gebäude und zum hinteren Teil der Liegenschaft sind für den täglichen Verkehr freizuhalten. Für den Zeitraum der Materialanlieferung kann diese Zuwegung zeitlich begrenzt und in Abstimmung mit der Bauleitung parallel genutzt werden. Das Abstellen und Parken von privaten PKW und sonstigen Baufahrzeugen auf dem umliegenden Gelände ist nicht gestattet. Während der Bauzeit ist mit Personalverkehr im Umfeld zu rechnen. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind zu treffen und notwendige Vorsicht ist walten zu lassen. Grünflächen, Blumenrabatten oder Anpflanzungen sind nicht zu betreten, zu befahren oder als Lagerflächen zu benutzen. Bäume sind ggf. zu schützen. Es können keine Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Für das Be- und Entladen kann die breite Zuwegung genutzt werden. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sowie Notausgänge des Gebäudes sind stets freizuhalten. Auf Weisung der Polizei sind Fahrzeuge aus dem Bereich der Liegenschaft zu entfernen. In den Fahrzeugen ist ein Schild mit Angabe der Firma und eine Telefonnummer für einen Rückruf zu hinterlegen. Materiallieferungen Anlieferungsort, Standort sowie Be- und Entladung sind mit der Bauleitung des AG rechtzeitig abzustimmen. Der AN hat Materiallieferungen so zu disponieren, dass eine Annahme durch den AN erfolgen kann. Bei Materiallieferungen, insbesondere durch Drittfirmen, ist dafür Sorge zu tragen, dass in den Lieferpapieren über die Bezeichnung der Baumaßnahme hinaus, immer die Empfängerfirma (AN) angegeben ist. Die Firmen sind entsprechend zu benennen und vor der Materiallieferung beim AG anzumelden. Die Kalkulation des damit verbundenen Aufwands ist im Angebot mit zu berücksichtigen. Bei der Aufstellung von Bauunterkünften und anderen Behelfsbauten sind ausreichende Abstände (mind. 5m) einzuhalten. 1.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen. Die Erschließung des Treppenhauses erfolgt im Erdgeschoss über den frontalen Haupteingang. Die max. Einbringöffnungen sind bezogen auf die vorhandenen Zugangstüren mit einer Breite von ca. 1,00 m und Höhe von ca. 2,00 m als ausreichend zu betrachten. Die Einbringung der Baumaterialien erfolgt mittels Bauaufzug direkt aus der Baustelleneinrichtungsfläche. Beim Verlassen der Baustelle ist diese stets entsprechend der Sicherheitsanforderungen der Baustelle und gegen Zutritt von Unbefugten zu sichern. Der Bauaufzug wird neben dem Fassadengerüst aufgestellt und ist unterstützend zum Befördern von Materialien zum Montageort. Transportmittel und Hebezeuge für sonstige Transporte (z.B. waagerechte Transporte innerhalb der Geschosse) sind durch den AN zu stellen. Der Transport und die Abladung an der freien Verwendungsstelle, einschließlich Beschaffung von Hilfskräften sind Bestandteil des Leistungsumfangs des AN. Notwendige Rettungswege sind freizuhalten. Lagerung: Zur Materiallagerung sind Materialcontainer in der Baustelleneinrichtungsfläche zu stellen. Notwendige Absperrmaßnahmen sind mit der Bauüberwachung rechtzeitig abzustimmen. Transport- und Lagerflächen sind so zu schützen, dass das Gebäude und verbleibende Bauteile nicht beschädigt werden. 1.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser Anschlüsse für Bauwasser, Abwasser und Baustrom, 32 Amp sind vorgesehen und werden innerhalb der BE-Fläche zur Verfügung gestellt. Die Kosten für Baustrom und Bauwasser werden nicht umgelegt. Die vorhandenen WC- und Wascheinrichtungen im Gebäude dürfen nicht genutzt werden. Es sind die dafür vorgesehenen Einrichtungen innerhalb der BE der parallelen Baumaßnahme zu benutzen (siehe BE-Plan). Die Entfernung zu den Containern beträgt ca. 100 m (BE Haus 2) und ca. 35 m (BE Haus 1). Abwasser darf nur ordnungsgemäß sowie fachgerecht entsorgt werden und keinesfalls dürfen gipshaltige-, zementhaltige Abwasser vom Auswaschen von Mörteleimern etc. oder farbhaltige Abwasser vom Auswaschen von Pinseln etc. in den vorhandenen Sanitärräumen und auch nicht in die vorhandenen Gullys innerhalb der BE entsorgt werden. Dazu gibt es keine Berechtigung innerhalb der Baustelle. 1.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistung zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume Einrichtung der Baustelle Aufenthaltsräume werden nicht zur Verfügung gestellt. Firmeneigene Container können in Absprache mit der Bauleitung aufgestellt werden. Als Räumlichkeit zur Lagerung von Material dienen ebenfalls ausschließlich firmeneigene Container (wie vor). Es sind ausschließlich dafür geeignete Normcontainer gemäß Einrichtungsplan zu vorzusehen. Werbeverbot: Das Anbringen von eigenen Firmenschildern und sonstige Flächen für Werbung - an Fassadengerüsten, Bauzäunen u.a. - ist dem AN nicht gestattet. Aus Sicherheitsgründen sind jegliche Veröffentlichung in Wort und Bild untersagt. Auskünfte zu den Baumaßnahmen sind dem AN nicht gestattet. Auskunftsberechtigt ist ausschließlich der Auftraggeber. Im gesamten Gebäudekomplex besteht absolutes Rauchverbot. Schlüssel werden nur gegen Angabe von Name und Unterschrift ausgehändigt, sie sind arbeitstäglich wieder abzugeben. Der Schlüsselverlust ist kostenpflichtig! 1.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen. Keine Angaben; es ist davon auszugehen, dass der gesamte Boden auszutauschen ist 1.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. Die Geländehöhen liegen etwa bei 33,2m über NHN. Es wurden z.T. feuchte Wände im Kellergeschoss festgestellt. 1.1.11  Besondere umweltrechtliche Vorschriften. Bei den Erdarbeiten ist darauf zu achten, dass im Bereich der Baumkronen + 1,50m Radius (Wurzelbereich) nur Handschachtung möglich ist. Ein vorsichtiger Umgang mit vorhandenem Wurzelwerk wird vorausgesetzt. Darüber hinaus wurden im Außenbereich des Gebäudes, hinter den Fallrohren und Regenrinnen, Niststätten des Haussperlings festgestellt. Die Brutzeit läuft von März bis August. Es werden im Zuge der Maßnahme Ersatzniststätten hergestellt. Eine Beschädigung und Entfernung der Niststätten ohne ausdrücklicke Anweisung des AG ist nicht gestattet! 1.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. Die Entsorgung der Bauabbruchmassen hat entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz (KrW-/AbfG) inklusive Nachweisführung zu erfolgen. Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind spätestens mit der Schlussrechnung vorzulegen. Für Schadstoffe und Besonders Überwachungsbedürftige Abfälle wird ein elektronisches Überwachungssystem und Schadstoffmanagement betrieben. Weiterhin sind die Angaben des projektbeteiligten Schadstoffgutachters zu berücksichtigen. 1.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. Keine Angaben, es dürfen keine Schadstoffe ins Grundwasser und auch nicht ins Abwasser gelangen. 1.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Keine Angaben; im Umfeld der Baustelleneinrichtungsfläche vorhandene Pflanzen, Sträucher und Bäume sind zu schützen. 1.1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. Keine Angaben; nachweislich befinden sich Trassen und Versorgungsleitungen in direkter Umgebung des Gebäudes 1.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer. Keine Angaben 1.1.17 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden. Keine Angaben 1.1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Weiter hat er dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter, sowohl die eigenen, als auch die seiner Nachunternehmer eingewiesen sind in die Sicherheitsanforderungen beim Bauen in diesem Gebäude ((siehe 0.1.2) Koordinierung/ Bauberatungen: Die Bauüberwachung führt zu festgesetzten Terminen Baubesprechungen durch. Der AN und/ oder sein Vertreter sind zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. Fachbauleitung des AN: Eine Woche nach Auftragserteilung hat der AN einen Bauleiter und dessen Vertreter ggf. Vorarbeiter als bevollmächtigten Firmenvertreter schriftlich zu benennen (Bauleitererklärung). Der AN hat zu gewährleisten, dass sich einer der benannten Firmenvertreter während der Ausführung der beauftragten Leistungen ständig auf der Baustelle befindet und mit allen Vorschriften zur Unfallverhütung vertraut ist. Die Firmenvertreter müssen bevollmächtigt sein, Anweisungen des AG's und der Bauüberwachung entgegenzunehmen und ausführen zu lassen. Baustellenbesetzung des AN: Durch den AN sind ständig Ersthelfer entsprechend seiner Personalstärke zu stellen und namentlich mit Qualifizierungsnachweis beim AG zu melden. Bei Einsatz von Nachunternehmern hat der AN auch deren Arbeiten zu koordinieren, zu überwachen und intern abzunehmen. Der AN ist für die Einhaltung der Bestimmungen und die Sicherheit der Mitarbeiter und NAN verantwortlich. Bei erforderlichen Schicht-, Nachtschicht- oder Wochenendarbeiten sind tägliche Abstimmungen mit der Bauleitung und dem Wachschutz zu treffen. Für die Einholung der behördlichen Genehmigungen ist der AN verantwortlich. Bautagesberichte: Der AN hat über die gesamte Bauzeit ein Bautagebuch zu führen. Form und Inhalt sind mit dem AG abzustimmen. Vom AN unterzeichnete und durchnummerierte Durchschriften des Bautagebuchs sind in der Form von Bautagesberichten wöchentlich an die Bauüberwachung zu übergeben. Alle Mitarbeiter sind täglich namentlich im Bautagesbericht des AN zu erfassen. Die Art der ausgeführten Arbeiten sowie besondere Vorfälle sind täglich im Bautagesbericht zu benennen. Eine Kopie der Bautagesberichte ist wöchentlich an den mit der Bauüberwachung beauftragten Fachplaner zu übergeben. Vorbeugender Brandschutz: Es besteht im gesamten Gebäudekomplex absolutes Rauchverbot. Leicht entflammbare Materialien dürfen im Gebäude nur für den täglichen Arbeitsbedarf im Bereich der Arbeitsstätte gelagert werden und müssen ständig beaufsichtigt werden. Verpackungen sind nach dem Auspacken sofort zu beseitigen. Flucht- und Rettungswege sind ständig freizuhalten. Schweiß- und Trennschleifarbeiten sind nur zulässig, wenn die Durchführung dieser Arbeiten nachweislich unbedingt erforderlich ist, und nur wenn diese vorher abgestimmt und genehmigt wurden. Die Heißarbeiten sind rechtzeitig durch den AN anzumelden. Im Bedarfsfall ist das schriftliche Einverständnis (Schweißerlaubnisschein) einzuholen und vorzuhalten. Werden feuergefährliche Arbeiten durchgeführt, sind vom AN entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Eine Brandwache von 6 Std. nach erfolgten Heißarbeiten wie Trennschleifen oder Schweißen ist Bestandteil des Leistungsumfangs des AN und in den entsprechenden Positionen mit anzubieten. Bei Arbeiten mit hoher thermischer Energie - z.B. Schweißen, Abbrennen, Schneiden - sowie beim Umgang mit offener Flamme sind Brandschutzposten einzuteilen. Es sind geeignete Feuerlöschgeräte bereitzustellen. Nach Beendigung der Arbeiten mit hoher thermischer Energie sind Nachkontrollen durchzuführen. Auf die Unfallverhütungsvorschrift "Schweißen, Schneiden und verwandte Arbeitsverfahren" (VBG 15) sowie die VDS 2021 wird hingewiesen. Arbeiten mit hoher thermischer Energie sind mind. 24h vor Beginn der Bauleitung anzuzeigen. Vor Beginn solcher Arbeiten ist der Arbeitsbereich eigenverantwortlich vollständig von allen brennbaren Baustoffen und Abfällen, wie Sägespänen, etc. zu reinigen. Diese Arbeiten und der entsprechende Arbeitserfolg sind schriftlich samt Fotonachweis zu dokumentieren. Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle: Die besonderen Anforderungen der Baustelle erfordern die strikte Einhaltung von Sauberkeit auf der Baustelle. Der AN hat die aus seinem Arbeitsbereich anfallenden Abfälle arbeitstäglich zu sammeln und zu entsorgen. Der Arbeitsbereich ist täglich besenrein zu beräumen. Alle Montageeinrichtungen sind vom AN komplett zu stellen. Dazu gehören auch Montagerüstungen und Arbeitsplattformen, Stützkonstruktionen und temporäre Aufhängungen der Lasten. Provisorische Beläge zur Sicherung bestehender Einrichtungen mit Ausnahme des Transportwegs vom Bauaufzug sind Bestandteil des Leistungsumfangs des AN. Während der Nutzung ist die ordnungsgemäße Verlegung des Schutzbelags zu kontrollieren und bei Erfordernis neu zu befestigen. Sicherungen von Absturzstellen haben mit festen Absperrungen in ausreichendem Abstand zu erfolgen. Sicherungen mit Warnbändern sind unzureichend. 1.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Einholung von erforderlichen Schweißerlaubnisscheinen bei allen Schneid-, Brenn- und Schweißarbeiten: Erfordernis von Brandwachen. Sind Leistungen vorgesehen, die eine offene Flamme und / oder Feuer benötigen. Im Bedarfsfall ist das schriftliche Einverständnis (Schweißerlaubnisschein) einzuholen und vorzulegen. Die Freigabe erfolgt ausschließlich über eine noch zu benennende Person. 1.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. siehe Schadstoffgutachten KSG 1.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten. Erforderliche bauseitige Vorarbeiten müssen mit Abgabe des LVs benannt werden. Die entsprechenden Hinweise werden für jedes Gewerk individuell aufgestellt und hier abgebildet. I 1.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Im Zuge der unter Punkt 0.1.2 genannten Bauleistungen sind zeitgleich folgende Unternehmen beteiligt: - Rohbauarbeiten, Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung, Baustelleneinrichtung, Putzarbeiten - Ausbauarbeiten, Schlosser, Türen, Bodenbelagsarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten - Elektroinstallationsarbeiten, Heizung, Sanitär, Brandmeldeanlage Sollten sich dabei Arbeiten lokal überlagern bzw. kurzzeitig Einschränkungen entstehen, haben sich die tätigen Firmen zuvor miteinander abzustimmen. 1.2 Angaben zur Ausführung 1.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer. Vor Beginn der baulichen Maßnahmen sind weitreichende Abbrucharbeiten, Demontagen und Schadstoffsanierungen durchzuführen. Nach diesen Leistungen erfolgen außerhalb des Gebäudes die Erdarbeiten. Im Inneren können die Rohbauarbeiten, wie Herstellung von Durchbrüchen, Herrichtung und Schließung von Decken und Deckenbereichen etc. beginnen. Parallel laufen die Installationsarbeiten TGA. Nach Fertigstellung der Roharbeiten müssen in gemeinsamer Abstimmung unter den Auftragnehmern die Ausbauarbeiten erfolgen. Alle Firmen sind aufgefordert, ihre Leistungen rechtzeitig innerhalb des ausgehändigten Bauablaufplanes fertigzustellen. Verzögerungen führen auch zur Verschiebung der Wiederinbetriebnahme. Auf die Dringlichkeit der Einhaltung von Terminen wird ausdrücklich hingewiesen. 1.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen. Das Gebäude wird während der Maßnahme leergezogen. Dennoch kann das kontinuierliche Abarbeiten der gesamten Leistung nicht garantiert werden. Entsprechende Zeitfenster sind vor Beginn der Arbeiten abzustimmen. Das Einbringen von Öffnungen in Bauteilen oder in Verkehrswegen wie z. B. Bohrungen in Wänden oder Stemmarbeiten sind rechtzeitig vor Beginn der Ausführung (wöchentlich) anzukündigen und mit dem AG und der örtlichen Bauleitung abzustimmen. 1.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Keine Angaben 1.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung. Keine Angaben 1.2.5 Besondere Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt. Sicherungsmaßnahmen und Absperrungen sind zu liefern und arbeitstäglich und nach jeder Arbeitsunterbrechung selbstständig wieder herzurichten. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Auftragnehmer während der Dauer der Erfüllung seines Auftrages. Sie umfasst den unmittelbaren Arbeitsbereich sowie den Außenbereich nach Abstimmung mit der Bauleitung. 1.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten. Keine Angaben 1.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. Im Bereich der Fassade wird ein Fassadengerüst und ein Bauaufzug gestellt, welche den Auftragnehmern zur Mitnutzung gestellt werden. 1.2.8 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat. Keine Angaben 1.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen. Keine Angaben 1.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile. Keine Angaben 1.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen. Keine Angaben; CE Warenzeichen ist für alle gelieferten Stoffe erforderlich 1.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. Keine Angaben 1.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. Keine Angaben 1.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten. Keine Angaben 1.2.15 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe. Keine Angaben 1.2.16 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Keine Angaben 1.2.17 Leistungen für andere Unternehmer. Keine Angaben 1.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation. Keine Angaben 1.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. Keine Angaben 1.2.20 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Nicht mehr sichtbare Bauteile- und abschnitte sind nach Fertigstellung und vor Beginn der Überbauung auszumessen, in tabellarischer Form Raum- und Positionsweise darzustellen und dem AG zur Prüfung und Bestätigung schriftlich vorzulegen. Abweichend hiervon ist eine Dokumentation mittels Aufmaß Zeichnung zulässig. Diese Darstellung erfolgt vorzugsweise dreidimensional und/oder zweidimensional mit Höhenangaben. Abgerechnet wird nach Aufmaß und soweit es möglich ist, auch nach Zeichnungen. Aufmaße sind mit dem Vertreter der Bauleitung gemeinsam zu nehmen. Das Aufmaß ist nach räumlicher Anordnung zu erstellen und übersichtlich und nachprüfbar zusammenzustellen. Die Rechnung ist genau nach den Positionen des Leistungsverzeichnisses zu stellen. Rechnungen sind mit den dazugehörigen Massenberechnungen in prüffähiger Form einzureichen.
1. Allgemeine Vorbemerkungen DIN 18299
2. Hinweise zum Bauablauf Hinweise zum Bauablauf Die Bauarbeiten beginnen substanziell ab dem 29.09.2025 nach dem Tag der offenen Tür. Zur Einhaltung des zur Verfügung stehenden Bauablaufs ist es zwingend erforderlich, dass alle Bauarbeiten rechtzeitig beginnen und dass die Baustelle ausreichend besetzt ist. Vorab ist die Werk- und Montageplanung zu erbringen und die notwendigen Bestellfristen einzuplanen. Das Gebäude ist während der Bauarbeiten leergezogen. Die Fluchtwege, Treppenhäuser und Fluchtwege ins Freie sind jederzeit frei und verkehrssicher zu halten. Die Zufahrt und Aufstellflächen für die Feuerwehr auf dem Gelände sowie die Feuerwehrumfahrt sind freizuhalten. Der Materialtransport kann in den Baubereichen mit Schubkarre/ kleinem Hubwagen erfolgen. Dabei sind Verschmutzungen und Beschädigungen zu vermeiden. Die max. Durchgangsbreiten sind zu beachten. Lärmintensive Arbeiten wie Bohren, Sägen und Stemmarbeiten sind nach Abstimmung mit den Beteiligten jederzeit möglich. Bei Anweisung zur Unterbrechung der Arbeiten durch die Berliner Polizei ist dem Folge zu leisten. Diese Vorgabe ist bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Die Maßnahmen sind in verschiedenen Bereichen des Gebäudes auszuführen. Eine Ausführung der Arbeiten aus den einzelnen Titeln dieses LVs ist nicht durchgängig möglich, sondern richtet sich nach den Anforderungen der Baustelle. Baustellen- und bauablaufbedingte Unterbrechungen bei der Ausführung der Leistungen innerhalb der Gesamtbauzeit sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Die Überlassung zur Nutzung von Lagerflächen innerhalb des Gebäudes regelt der AG. Die Flächen sind in einem ordentlichen und verkehrssicheren Zustand zu halten. Lagerflächen im Gebäude stehen daher nur sehr begrenzt und nicht in unmittelbarer Nähe zum Einbauort zur Verfügung. Material und Geräte im Gebäude sind entsprechend dem Tagesbedarf zu disponieren. Für Zwecke der Baustelleneinrichtung sind ausschließlich die dem AN von der BauIeitung zugewiesenen Flächen zu benutzen. Ein Anspruch auf Nutzung der Flächen besteht nicht. Für darüber hinausgehenden Flächenbedarf des AN zur Durchführung seiner vertraglichen Leistungen und zum Betrieb der Baustelle hat der AN Sorge zu tragen. Baustrom und Bauwasser stellt der Auftraggeber zur Verfügung. Für Aufenthalts-, Umkleide- und Pausenräume, sowie für Materialcontainer hat jede Firma für sich selbst zu sorgen. Entsprechnde Aufstellflächen werden nach Absprache innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt. Der Flächenbedarf ist bei Baubeginn anzumelden. Nach Abschluss der Arbeiten bzw. nach Nutzung von Flächen im Bauvorhaben sind die zugewiesenen sowie genutzten Flächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Übergabe und Rückgabe müssen protokolliert werden.
2. Hinweise zum Bauablauf
3. Hinweis zum Leistungsumfang der einzelnen Positionen des LVs Hinweis zum Leistungsumfang der einzelnen Positionen des LVs Bei allen Positionen dieses LVs ist die Lieferung und Montage/ Herstellung anzubieten. Ausnahmen hiervon sind durch einen abweichenden Positionstext kenntlich gemacht. Verlängerungskabel und Verteilerdosen sowie die notwendige Sicherung gegen Stolpern und Quetschstellen an den Türen sind in den Positionen mit anzubieten.
3. Hinweis zum Leistungsumfang der einzelnen Positionen des LVs
4. Übergabe Ausführungspläne Dem AN werden nach Auftragserteilung Ausführungspläne der Baumaßnahme ausschließlich digital im pdf Format unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ein ggf. erforderlicher Ausdruck der Ausführungsunterlagen im Papierformat erfolgt über den Auftragnehmer.
4. Übergabe Ausführungspläne
5. Abbrucharbeiten und Bauabfälle Abbrucharbeiten und Bauabfälle 1. Verpackungsabfall, überschüssiges Baumaterial, Baustellenabfälle Anfallendes Verpackungsmaterial bleibt Eigentum des AN und ist, soweit möglich, dem Dualen System zuzuführen oder auf andere Art ordnungsgemäß zu entsorgen. Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle aus dem Bereich des AN entsorgt dieser in eigener Zuständigkeit. Verpackungsmaterial, überschüssiges Baumaterial und Baustellenabfälle des AN sind auf der Baustelle in verschließbaren Containern zu sammeln. Das Verbringen oben genannter Abfälle in die Sammelbehälter für Bauabfälle ist untersagt. Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Die Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und nur in geschlossenen Containern erfolgen. Die anfallenden Kosten für das Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container ist eine Nebenleistung und in die Einheitspreise einzurechnen. 2. Alle Abfallarten Es ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24.02.2012, in Kraft gesetzt am 01.06.2012, in der jeweils gültigen Fassung, mit allen Rechtsgrundlagen, Verordnungen und Merkblättern zur Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anzuwenden. Grundsätzlich ist verwertbarer Abfall nicht zu beseitigen. Jeder auf der Baustelle anfallende Abfall ist je Abfallschlüsselnummer getrennt in verschließbaren Containern zu sammeln. Von der Regelung der artenspezifischen Trennung der Bauabfälle kann nur abgewichen werden, wenn die OÜ in einer entsprechenden Position festlegt, dass die Entsorgung der gemischten Bau- und Abbruchabfälle über eine Abfallsortieranlage zu erfolgen hat. Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Vor dem Abtransport der Bauabfälle ist die abzurechnende Menge durch Unterschrift/Signatur vom OÜ auf dem Übernahmeschein/Begleitschein zu bestätigen. Die Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und nur in verschließbaren Containern erfolgen. Grundsätzlich sind in die Abbruch- und Entsorgungspositionen folgende Punkte einzukalkulieren, wenn es keine besonderen Leistungen nach der VOB sind: - Aufschütten der Haufwerke - Transport der Abfälle zum Container bzw. zur Haufwerksfläche - das Sortieren des Abfalls - Kosten für das jeweilige Nachweisverfahren Die Deponie- bzw. Entsorgungskosten werden bei einem Einzelentsorgungsnachweis für gefährlichen Abfall zur Beseitigung bzw. zur Verwertung unmittelbar vom AG an den Deponiebetreiber bzw. an die Verwertungsanlage gezahlt. Die Entsorgungsgebühren der Stelle für sonderüberwachungsbedürftige Abfälle werden ebenfalls von dem AG direkt übernommen. Bei allen weiteren Entsorgungs- bzw. Verwertungsverfahren sind die Deponie- bzw. Annahmegebühren in die Entsorgungspositionen einzukalkulieren. Der Nachweis über die erfolgte Verwertung/Beseitigung ist der Bauleitung unverzüglich und unaufgefordert zuzuleiten. Grundlage für die Abrechnung bilden die ordnungsgemäß ausgefüllten Nachweisbelege, das Aufmaß und die Belege der Annahmestelle über die erfolgte Verwertung/Beseitigung (Wiegekarten und Eintrag der Annahmestelle auf dem Übernahmeschein/Begleitschein). Die Übernahmescheine in Papierform sind durch den AN bereitzustellen. Sollte der AN den Abfall in eigener Zuständigkeit verwerten wollen, so hat er auf den Übernahmescheinen als Entsorger zu zeichnen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der AN die ordnungsgemäße Entsorgung. Allgemeiner Hinweis: In Abhängigkeit von den bei der Durchführung der Baumaßnahme anfallenden Abfallarten werden nachfolgende Vorbemerkungen ganz oder in Teilen Vertragsbestandteil: a) (Nicht gefährlicher) Abfall Nicht gefährlicher Abfall zur Wiederverwendung, zum Recycling oder zur Verwertung ist immer einer entsprechenden Anlage zuzuführen. Nicht gefährliche Bauabfälle, die nicht verwertet werden können, sind eigenverantwortlich einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Das Merkblatt 1 "Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen der Abfallbehörde ist zu beachten. Für den Transport der nicht gefährlichen Abfälle ist eine gültige Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen an die zuständige Behörde erforderlich. Diese ist nach Aufforderung der Vergabestelle unverzüglich vorzulegen, jedoch spätestens vor Auftragserteilung. Die Fahrzeuge sind während des Transportes von nicht gefährlichen Abfällen auf öffentlichen Straßen mit der Warntafel "A" zu kennzeichnen. Ein Entsorgungsnachweis im Sinne der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise ist für die Entsorgung von nicht gefährlichem Abfall nicht erforderlich. Als Beleg über die Abfuhr und die Annahme des Abfalls ist das Übernahmescheinformular in Papierform zu verwenden, auszufüllen und vor Abfahrt durch die örtliche Bauleitung gegenzeichnen zu lassen. Auf dem Übernahmeschein ist die Anfallstelle (Ort der Baustelle) zu vermerken. Das gültige Landesabfallrecht ist bei der Entsorgung anzuwenden. b) Gefährlicher Abfall Gefährlicher Abfall zur Beseitigung unterliegt der Andienungspflicht bzw. gefährlicher Abfall zur Verwertung der Anzeigepflicht an die Sonderabfallgesellschaft. Das Merkblatt 2 "Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen anfallen" von der Abfallbehörde ist zu beachten. Für den Transport der Abfälle ist eine gültige Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen oder eine Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen erforderlich. Diese ist nach Aufforderung der Vergabestelle unverzüglich vorzulegen, jedoch spätestens vor Auftragserteilung. Die Fahrzeuge sind während des Transportes von gefährlichen Abfällen auf öffentlichen Straßen mit der Warntafel "A" zu kennzeichnen. Grundlage des Nachweisverfahrens bildet die Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung) vom 20.10.2006, in Kraft gesetzt am 01.02.2007. Ab dem 01.04.2010 ist das elektronische Nachweisverfahren bei den gefährlichen Abfällen anzuwenden. Bei einer Entsorgung der gefährlichen Abfälle über einen Sammelentsorgungsnachweis sind ein gültiger Sammelentsorgungsnachweis und ein Zuweisungsbescheid notwendig. Diese sind nach Aufforderung der Vergabestelle unverzüglich vorzulegen, jedoch spätestens vor Auftragserteilung. Als Beleg der Entsorgung ist der Übernahmeschein in Papierform zu verwenden. Der Einsammler hat eine Kopie des dazugehörigen Begleitscheins aus dem elektronischen Register bei der Abrechnung zu übergeben. Das gültige Landesabfallrecht ist bei der Entsorgung zugrunde zu legen.
5. Abbrucharbeiten und Bauabfälle
Standardbesch Teilabbruch erschütterungs- staubarm Geräteeinsatz bis 0,2t Bei den Leistungen handelt es sich um einen Teilabbruch, das Abbruch-/Demontageverfahren ist frei wählbar, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, der Einsatz von Geräten ist möglich, Gesamtgewicht bis 0,2 t.
Standardbesch Teilabbruch erschütterungs- staubarm Geräteeinsatz bis 0,2t
7. Standardbesch Abbruch Transportweg Transportweg von der Abbruchstelle zur Sammelstelle beträgt vertikal über 10 bis 15 m, horizontal über 40 bis 50 m.
7. Standardbesch Abbruch Transportweg
8. Standardbeschreibung Anfallende Stoffe nach Arten trennen und in Behälter des AN sammeln.
8. Standardbeschreibung
9. Standardbeschreibung Der AN hat sich vor Arbeitsbeginn bei den Versorgungsunternehmen davon zu überzeugen, dass alle Leitungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Wärme) vom Netz getrennt und verschlossen sind, die Abbrucharbeiten müssen von einem fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet werden, dieser muss während der Arbeiten ständig auf der Baustelle anwesend sein oder einen qualifizierten Vertreter bestimmen, Gefahrenbereiche sind festzulegen und gegen Betreten zu sichern, für die Arbeiten muss auf der Baustelle eine schriftliche Abbruchanweisung vorliegen, die Arbeiten sind entsprechend den darin enthaltenen Festlegungen durchzuführen, vor einer Unterbrechung der Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass keine gefahrdrohenden Zustände (z. B. hängende Teile, Schrägstellung von Bauteilen) bestehen bleiben.
9. Standardbeschreibung
10. Der Abfallbegleitschein ist vom AN vorzubereiten. Der Abfallbegleitschein ist vom AN vorzubereiten.
10. Der Abfallbegleitschein ist vom AN vorzubereiten.
11. Der Entsorgungsnachweis ist vom AN vorzubereiten. Der Entsorgungsnachweis ist vom AN vorzubereiten.
11. Der Entsorgungsnachweis ist vom AN vorzubereiten.
12. Der Übernahmeschein ist vom AN vorzubereiten. Der Übernahmeschein ist vom AN vorzubereiten.
12. Der Übernahmeschein ist vom AN vorzubereiten.
13. Zuverlässigkeitsüberprüfung und Anmeldung Zuverlässigkeitsüberprüfung Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, mit ausreichendem Ersatz sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehenen Mitarbeitern unentgeltlich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei Berlin zu unterziehen sowie die für die beauftragte eigene Leistung einzusetzenden KFZ anzumelden. Das Antragsformular ist für jeden einzelnen Mitarbeiter (Antragsteller), welcher auf der betreffenden Polizeiliegenschaft tätig sein wird, auszufüllen und von ihm im Original zu unterschreiben. Die Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro unmittelbar nach Auftragserteilung abzufordern und im Original mit einer zusammenfassenden Auflistung aller benannten Mitarbeiter sowie den zugehörigen KFZ einschließlich der Kennzeichen einzureichen. Die Antragsformulare sind einzureichen bei: Polizei Berlin Dir ZS TL C 322 Keibelstraße 36 10178 Berlin Durch die Polizei Berlin (Dir ZS TL C) werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten Personen Zugangsausweise ausgestellt und in der Regel per Post zugestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von einem Jahr ab Ausstellungstag und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit für jedes weitere Jahr rechtzeitig neu beantragt werden. Die Zugangsausweise müssen vor Leistungs- / Baubeginn vorliegen. Jede betroffene Person hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets diesen Zugangsausweis nach außen hin sichtbar zu tragen sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass / Personalausweis) mit sich zu führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung 6-8 Wochen in Anspruch nehmen kann. Ohne gültige Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft nicht erlaubt und zugelassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig vor Baubeginn die Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen. Anmeldung von Lieferanten Der Auftragnehmer verpflichtet sich ebenfalls das Anmeldeverfahren für die beabsichtigten Lieferanten vorzunehmen. Die Anfrage ist direkt an den Stab52 der Dir2 zu stellen. Dir2St52@polizei.berlin.de Der AG ist zur Kenntnisnahme in CC zu setzen. Eine Anmeldung von Bau- und Lieferverkehr hat spätestens am Vortag bis 14:00 Uhr zu erfolgen. Für die Anmeldung des Bau- und Lieferverkehrs ist ausschließlich die zur Verfügung gestellte Mustervorlage zu verwenden. Die erforderlichen Daten lauten wie folgt: Name der Firma (AN), Name des Lieferanten, Name und Vorname des Fahrers, Geburtsdatum, Fahrzeugtyp, Kfz-Kennzeichen, Lieferdatum und Lieferzeitfenster. Bei Auslastung des Sicherheits- und Ordnungsdienstes an der Unterkunftswache kann es zu Wartezeiten kommen.
13. Zuverlässigkeitsüberprüfung und Anmeldung
14. Hinweis Schadstoffe und bleihaltige Farbe 14. Hinweis Schadstoffe und bleihaltige Farben Gemäß Schadstoffgutachten sind folgende Schadstoffe in Bauteilen zu erwarten: DG, Dachstuhl - Konstruktionsholz - Holzschutzmittel, Lindan DG, Abwasser- und Regenleitungen - Faserzement-Rohrleitungen - asbesthaltig Nippelflanschdichtungen an Glieder- / Rippenheizkörpern - asbesthaltig Fassade - Fensterholz - A IV Holz Fassade - Anstrich Kastenfenster - bleihaltig Innenraum EG, Raum 02 - Anstrich Fensterbank, Sockelleiste - bleihaltig Innenraum EG, Raum 02 - Anstrich Türen - bleihaltig Innenraum EG, Raum 02 - Bodenkleber und Spachtelmasse - asbesthaltig Innenraum EG, Raum 02 - Anstrich Heizkörper - bleihaltig Innenraum EG, Raum 02 - Akustikdeckenplatte - WHO-Fasern Innenraum - Langfeldleuchten - PCB-haltige Kondensatoren 1. UG, Heizung R02 - Rohrleitungsdämmung - WHO-Fasern 1. UG, Heizung R02 - alte Flanschdichtung, Rohrleitung - asbesthaltig Darüber hinaus besteht der Verdacht auf bleihaltige bzw. zinkhaltige Beschichtungen. Bei Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten sind auf Grund der vorhandenen Bleigehalte geeignete Arbeitsverfahren zu wählen, die die Einhaltung des Luft-Arbeitsplatzgrenzwertes gemäß der Europäischen Richtlinie 82/24/EG von 0,15 mg/ m3 gewährleisten. Bei der Bearbeitung der Bauteile mit blei- / zinkhaltigen Beschichtungen: - müssen Schwarzbereiche hergestellt werden, um die Ausbreitung von bleihaltigen Stäuben zu verhindern - müssen staubarme Geräte mit direkter Absaugung zum Einsatz kommen - die Arbeitsbereiche sind abzuschirmen und mit einer hohen Luftwechselrate zu betreiben - in den Schwarzbereichen mit entsprechender PSA zu arbeiten - es sind die Regeln der TRGS 505, 524 und die DGUV Regeln 101-004 anzuwenden - es sind die Vorgaben der DGUV Informationen 209-057 - Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen einzuhalten Der Mehraufwand ist in der Kalkulation zu berücksichtigen.
14. Hinweis Schadstoffe und bleihaltige Farbe
16. Entsorgung und Verwertung 16. Entsorgung und Verwertung Gefährliche Abfälle Der AG ist für alle gefährlichen Abfälle Abfallerzeuger und der AN Beauftragter. Bereitstellungs-, Transport- und Entsorgungskosten sowie Annahmegebühren sind in den Einheitspreisen enthalten. Der Transport gefährlicher Abfälle darf nur durch einen für die Beförderung von gefährlichen Abfällen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Der AG beauftragt einen Dritten als Verfahrenbevollmächtigen gemäß KrWG und Nachweisverordnung. Alle für die Beförderung gefährlicher Abfälle erfordelrichen Unterlagen werden durch den Verfahrensbevollmächtigten des AG erstellt und beantragt. Mit der Einführung des elektronischen Nachweises ab dem 01.04.2010 für die Beseitigung gefährlicher Abfälle ist die gesetzlich vorschriebene Reihenfolge der Unterschriften auf den Transportpapieren zwingend einzuhalten. Elektronisches Nachweisverfahren Für jede Fraktion gefährlicher Abfälle sind dem Verfahrenbevollmächtigten die zugelassenen und vom AN kalkulierten Entsorgungsfachbetriebe (EFB) mit behördlicher Nummer schriftlich mitzuteilen. HINWEIS: ohne Angabe der EFB können keine Entsorgungsnachweise vom AG erstellt werden. Für die entsprechenden Entsorgungverträge mit dem EFB ist der AN selbst verantwortlich. Entstehende Kosten durch verspätete Angaben gehen zu Lasten des Bieters. Dem Verfahrensbevollmächtigten sind die Beförderer mit Adresse, Telefonnummer, Ansprechpartner, Beförderernummer und elektronischer Teilnehmernummer schriftlich mindestens drei Werktage vor dem geplanten Abfuhrdatum (Datum der Übergabe) mitzuteilen. Begleitscheine dürfen ausschließlich nur vom Verfahrensbevollmächtigten erstellt werden. Begleitscheine sind vor allen anderen elektronischen Unterschriften erst vom Verfahrensbevollmächtigten elektronisch zu signieren. Quittungsbelege sind nicht gestattet. Der Übergabetermin auf der Anfallstelle ist von der Baufirma selbständig mit dem Beförderer zu koordinieren. Die Einheitspreise für die Demontage und Entsorgung verstehen sich einschließlich Verpackung, Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung, Aufladen, Abtransport, Abladen gem. Deponieauflagen/ Verwertungsauflagen und ordnungsgemäßer Deponierung/ Verwertung (Annahmegebühr) des weiteren Abfalls auf der Deponie/ Verwertungsbetriebes. Verpackung, Transport, abladen per Hand bzw. mit Selbstlader ist in den Leistungspositionen für die Demontage und Dekontamination enthalten. Wartezeiten auf den Deponien werden nicht gesondert vergütet. Nicht gefährliche Abfälle Der AN ist für den vorschriftsmäßigen Transport und die vorschriftsmäßige Endlagerung bzw. Verwertung der Abfälle verantwortlich. Kopien der WIegescheine sind spätestens mit der Schlussrechnung beim Auftraggeber vorzulegen. Die Einheitspreise für die Demontage und Entsorgung verstehen sich einschließlich Verpackung, Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung, Aufladen, Abtransport, Abladen gem. Deponieauflagen/ Verwertungsauflagen. Bereitstellungs-, Transport- und Entsorgungskosten sowie Annahmegebühren sind in den Einheitspreisen enthalten.
16. Entsorgung und Verwertung
17. Container in Nähe von Gebäuden 17. Container in Nähe von Gebäuden Container in Nähe von Gebäuden dürfen keine Brandlasten enthalten. Sie sind in einem Mindestabstand von 5m zur Fassade zu platzieren.
17. Container in Nähe von Gebäuden
01 Baustelleneinrichtung und Organisation
01
Baustelleneinrichtung und Organisation
Einzelbeschreibung Nr. 1 Bürocontainer Einzelbeschreibung Nr. 1 Bürocontainer Anforderungen an die Ausführung der Container: 1. Stahltragwerk nach Typenstatik 2. Außenwände und Decken aus Stahlprofilblech, Dicke min. 0,50 mm 3. Dämmung Dach und Decken nicht brennbar aus Mineralwolle 4.Wandinnenbekleidung aus Gipskarton Dachdecke innen aus Gipskarton, Dicke 25mm 5. Fußbodenaufbau unter Bodenbelag aus Spanplattenlage, Dicke ca. 22 mm 6. Container werden gekoppelt. Nutzung für Baubesprechungen. Ergänzende Beschreibung zur Ausstattung je Bürocontainer: 1. Beleuchtung mit blendfreien Langfeldleuchten 2. jeweils ein Elektroheizkörper 3. je Container 4 Steckdosen 230V und 2 Datendosen 2-fach 4. Zugangstüren als Stahltüren mit PZ Schloß Übergabe von 10 Schlüsseln 5. mit außenliegendem, von Innen zu bedienenden Rollo 6. lichte Raumhöhe 2,50m Die Möblierung ist in separaten Positionen ausgeschrieben.
Einzelbeschreibung Nr. 1 Bürocontainer
01.__.0001 Baustelleneinrichtung sonstige Baustelleneinrichtung sonstige Vorhaltung und Betrieb der Baustelle über die gesamte Bauzeit, Allgemeinkosten für Leistungen, die nicht in den anderen Positionen enthalten sind
01.__.0001
Baustelleneinrichtung sonstige
L
1.00
psch
01.__.0002 Beweissicherung Baustelleneinrichtungsflächen Beweissicherung Baustelleneinrichtungsflächen als Beweissicherungstermin vor Beginn der Baustelle und vor dem ersten Befahren mit Baustellenfahrzeugen. Alle Vorschäden aufnehmen und fotografisch dokumentieren, einschl. Nachbegehung nach Beendigung der Baustelle
01.__.0002
Beweissicherung Baustelleneinrichtungsflächen
1.00
St
01.__.0003 Baustelleneinrichtungsfläche vollständig beräumen und reinigen Baustelleneinrichtungsfläche vollständig beräumen und reinigen nach Beendigung der Baustelle; benutzerfertige glatte, endgereinigte Baustelleneinrichtungsfläche; gärtnerische Gestaltung bauseits
01.__.0003
Baustelleneinrichtungsfläche vollständig beräumen und reinigen
1,250.00
01.__.0004 Zusatz Weglängen Zusatz Weglängen für alle Positionen dieses Leistungsverzeichnisses in denen horizontale und/oder vertikale Transportwege als Erschwernis angegeben sind: Zusätzlicher Aufwand für Handtransporte im Gebäude bis max. 100m
01.__.0004
Zusatz Weglängen
L
1.00
psch
01.__.0005 Bauzaun H 2m aufstellen räumen Bauzaun, auf befestigtem Untergrund, ohne Befestigung im Untergrund, verschraubt, mit Standfüßen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2 m, aufstellen und räumen.
01.__.0005
Bauzaun H 2m aufstellen räumen
250.00
m
01.__.0006 Bauzaun H 2m vorhalten Bauzaun, auf befestigtem Untergrund, ohne Befestigung im Untergrund, verschraubt, mit Standfüßen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2 m, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus1m ' (Vorhaltemenge) mal1Monat' (Vorhaltedauer).
01.__.0006
Bauzaun H 2m vorhalten
6,000.00
mMt
01.__.0007 Bauzaun H 2m umsetzen Bauzaun, auf befestigtem Untergrund, ohne Befestigung im Untergrund, verschraubt, mit Standfüßen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2 m, umsetzen nach besonderer Anordnung des AG.
01.__.0007
Bauzaun H 2m umsetzen
200.00
m
01.__.0008 Tor abschließbar Metallgitter B 2,25-2,5m H 1,75-2m einbauen ausbauen Behelfsmäßiges Tor, abschließbar, 2-flügelig, aus Metallgitter, vorgefertigt, im Bauzaun, Breite über 2,25 bis 2,5 m, Höhe über 1,75 bis 2 m, einbauen und ausbauen.
01.__.0008
Tor abschließbar Metallgitter B 2,25-2,5m H 1,75-2m einbauen ausbauen
3.00
St
01.__.0009 Tor abschließbar Metallgitter B 2,25-2,5m H 1,75-2m vorhalten Behelfsmäßiges Tor, abschließbar, 2-flügelig, aus Metallgitter, vorgefertigt, im Bauzaun, Breite über 2,25 bis 2,5 m, Höhe über 1,75 bis 2 m, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus1 ' (Vorhaltemenge) mal1' (Vorhaltedauer).
01.__.0009
Tor abschließbar Metallgitter B 2,25-2,5m H 1,75-2m vorhalten
72.00
StMt
01.__.0010 Baustellenschließanlage Lieferung und Montage von Kettenschlössern/ Bauzylindern für die Baustellentüren und Baustellentore, einschl. Übergabe von 2 Schlüsseln je Zylinder
01.__.0010
Baustellenschließanlage
9.00
St
01.__.0011 Fluchtwegschilder Kunststoff DIN EN ISO 7010 montieren und abbauen. Zeichen zur Beschilderung der Baustellenfluchtwege entspr. DIN EN ISO 7010 Kunststoff, Größe ca. 300x120 mm, montieren, vorhalten und abbauen.
01.__.0011
Fluchtwegschilder Kunststoff DIN EN ISO 7010 montieren und abbauen.
10.00
St
01.__.0012 Erste-Hilfe-Ausrüstung liefern Erste-Hilfe-Ausrüstung, über die Grundausstattung hinausgehend, Art und Anzahl 1 Erste Hilfe Kasten liefern.
01.__.0012
Erste-Hilfe-Ausrüstung liefern
L
1.00
psch
01.__.0013 Verkehrseinr. temporär Leitbake RA2 Pfeilbake aufbauen abbauen Verkehrseinrichtung nach StVO, temporär, Leitbake, TL Leitbaken, spezifischer Rückstrahlwert RA2 DIN EN 12899-1, als Pfeilbake, einseitig, aufbauen und abbauen.
01.__.0013
Verkehrseinr. temporär Leitbake RA2 Pfeilbake aufbauen abbauen
5.00
St
01.__.0014 Verkehrseinr. temporär Leitbake RA2 Pfeilbake vorhalten Verkehrseinrichtung nach StVO, temporär, Leitbake, TL Leitbaken, spezifischer Rückstrahlwert RA2 DIN EN 12899-1, als Pfeilbake, einseitig, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus ' 5(Vorhaltemenge) mal ' 96 (Vorhaltedauer).
01.__.0014
Verkehrseinr. temporär Leitbake RA2 Pfeilbake vorhalten
576.00
StWo
01.__.0015 Beleuchtung Bauzaun 8Lichtquellen 100W herstellen räumen Beleuchtung am Bauzaun, mit 8 Lichtquellen, Leistung je Lichtquelle 100 W, herstellen und räumen.
01.__.0015
Beleuchtung Bauzaun 8Lichtquellen 100W herstellen räumen
8.00
St
01.__.0016 Beleuchtung Bauzaun 8Lichtquellen 100W vorhalten Beleuchtung am Bauzaun, mit 8 Lichtquellen, Leistung je Lichtquelle 100 W, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus ' 8(Vorhaltemenge) mal ' 96 (Vorhaltedauer).
01.__.0016
Beleuchtung Bauzaun 8Lichtquellen 100W vorhalten
768.00
StWo
01.__.0017 Schutzbelag auf Baustelleneinrichtungsfläche Als Höhenausgleich und zur Gewichtsverteilung unter den Containern; bestehend aus reißfestem Geotextil, darauf 10 bis ca. 30 cm Polster aus Natursteinsplitt, verdichtungsfähig herstellen und beräumen, einschl. Entsorgung
01.__.0017
Schutzbelag auf Baustelleneinrichtungsfläche
30.00
01.__.0018 Herstellung und Beräumen von 6 lastverteilenden Einzelfundamenten je Container Herstellung und Beräumen von lastverteilenden Einzelfundamenten für die Aufstellung der Container Aufzunehmende Einzellast der Fundamente 26 KN Mindestgrundfläche der Fundamente 0,08 qm Dicke der Fundamente zwischen 5 - 20 cm zum Ausgleich des Straßengefälles und des zu überbauenden Bordsteins Abrechnung je Einzelfundament einschl. Vorhaltung für 108 Wochen einschl. Beräumen
01.__.0018
Herstellung und Beräumen von 6 lastverteilenden Einzelfundamenten je Container
12.00
St
01.__.0019 Bürocontainer aufstellen räumen L 6m B 2,5m Standplatz herrichten räumen Bürocontainer, aufstellen und räumen, zur Nutzung durch den AG, beheizbar, elektrisch, Energiekosten Heizung werden gesondert vergütet, doppelwandig, isoliert, stapel- und koppelbar, Einzelcontainer-Länge 6 m, Einzelcontainer-Breite 2,5 m, Standplatz herrichten und räumen, Herstellen und Räumen der Ver- und Entsorgungsanschlüsse des Containers innerhalb der Baustelleneinrichtung werden gesondert vergütet, Warten und Betreiben werden gesondert vergütet, Raum einschl. Beleuchtung, 2 Computerarbeitsplätze, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 1 .
01.__.0019
Bürocontainer aufstellen räumen L 6m B 2,5m Standplatz herrichten räumen
2.00
St
01.__.0020 Bürocontainer vorhalten L 6m B 2,5m Standplatz vorhalten Bürocontainer, vorhalten, Reinigung wird gesondert vergütet, zur Nutzung durch den AG, beheizbar, elektrisch, Energiekosten Heizung werden gesondert vergütet, doppelwandig, isoliert, stapel- und koppelbar, Einzelcontainer-Länge 6 m, Einzelcontainer-Breite 2,5 m, Standplatz vorhalten, Raum einschl. Beleuchtung, 2 Computerarbeitsplätze, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 1 Positionsmenge = Produkt aus 1 St (Vorhaltemenge) mal 1 Wo (Vorhaltedauer).
01.__.0020
Bürocontainer vorhalten L 6m B 2,5m Standplatz vorhalten
200.00
StWo
01.__.0021 Bürocontainer instandhalten L 6m B 2,5m Bürocontainer, instandhalten, Reinigung wird gesondert vergütet, zur Nutzung durch den AG, beheizbar, elektrisch, Energiekosten Heizung werden gesondert vergütet, doppelwandig, isoliert, stapel- und koppelbar, Einzelcontainer-Länge 6 m, Einzelcontainer-Breite 2,5 m, Raum einschl. Beleuchtung, 2 Computerarbeitsplätze, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 1 Positionsmenge = Produkt aus 1 St (Instandhaltemenge) mal 1 Wo (Instandhaltedauer).
01.__.0021
Bürocontainer instandhalten L 6m B 2,5m
200.00
StWo
01.__.0022 Bürocontainer umsetzen L 6m B 2,5m Bürocontainer, umsetzen nach besonderer Anordnung des AG, zur Nutzung durch andere AN, beheizbar, Energiekosten Heizung werden gesondert vergütet, doppelwandig, isoliert, stapel- und koppelbar, Einzelcontainer-Länge 6 m, Einzelcontainer-Breite über 2,4 bis 2,5 m, Raum eingerichtet, einschl. Beleuchtung.
01.__.0022
Bürocontainer umsetzen L 6m B 2,5m
2.00
St
01.__.0023 Container Büro reinigen wöchentlich Container für Büro, Einzelcontainer-Länge 6 m, Einzelcontainer-Breite bis 2,5 m, reinigen durch Feuchtwischen aller Oberflächen mit geeigneten Reinigungsmitteln, einschl. Leeren von Abfallbehältern, wöchentlich, Positionsmenge = Produkt aus ' 1(Reinigungsmenge) mal ' 1 (Reinigungsdauer).
01.__.0023
Container Büro reinigen wöchentlich
200.00
StWo
01.__.0024 Herstellung einer Verbindung zwischen 2 Containern Herstellung einer Verbindung zwischen 2 Containern durch Vorbereitung eines Container ohne Außenwand an einer Längsseite. einschl. Herstellung des wasser- und luftdichten Anschlusses an einen ebenfalls längsseitig offenen Nachbarcontainer. Abrechnungseinheit: 1 St beinhaltet die Vorbereitung von 2 Containern und die Herstellung des o.g. Anschlusses zwischen den beiden Containern.
01.__.0024
Herstellung einer Verbindung zwischen 2 Containern
1.00
St
01.__.0025 Tische in einzelnen Container liefern, aufstellen und rückbauen Tische in einzelnen Container liefern, aufstellen und rückbauen Tischmaß 80 x 120 cm
01.__.0025
Tische in einzelnen Container liefern, aufstellen und rückbauen
5.00
St
01.__.0026 Tische in einzelnen Container vorhalten Tische (80 x 120 cm) in einzelnen Container vorhalten
01.__.0026
Tische in einzelnen Container vorhalten
500.00
StWo
01.__.0027 Stühle in einzelnen Container liefern, aufstellen und rückbauen Stühle in einzelnen Container liefern, aufstellen und rückbauen Stuhl Standardmaß
01.__.0027
Stühle in einzelnen Container liefern, aufstellen und rückbauen
16.00
St
01.__.0028 Stühle in einzelnen Container vorhalten Stühle in einzelnen Container vorhalten
01.__.0028
Stühle in einzelnen Container vorhalten
1,600.00
StWo
01.__.0029 Büroschränke in einzelnen Container liefern, aufstellen und rückbauen Büroschränke in einzelnen Container liefern, aufstellen und rückbauen Schrank ca. 80 x 40 x 180 cm (L x B x H)
01.__.0029
Büroschränke in einzelnen Container liefern, aufstellen und rückbauen
2.00
St
01.__.0030 Büroschränke in einzelnen Container vorhalten Büroschränke (ca. 80 x 40 x 180 cm) in einzelnen Container vorhalten
01.__.0030
Büroschränke in einzelnen Container vorhalten
200.00
StWo
01.__.0031 Zusätzliche Datendosen in einzelnen Container installieren und rückbauen Zusätzliche Datendosen einschl. Verkabelung in einzelnen Container installieren und rückbauen,
01.__.0031
Zusätzliche Datendosen in einzelnen Container installieren und rückbauen
2.00
St
01.__.0032 Zusätzliche Datendosen in einzelnen Container vorhalten Zusätzliche Datendosen einschl. Verkabelung in einzelnen Container vorhalten
01.__.0032
Zusätzliche Datendosen in einzelnen Container vorhalten
200.00
StWo
01.__.0033 CEE-16A Steckdosen in einzelnen Container installieren und rückbauen CEE-16A Steckdosen einschl. Verkabelung in einzelnen Container installieren und rückbauen,
01.__.0033
CEE-16A Steckdosen in einzelnen Container installieren und rückbauen
2.00
St
01.__.0034 CEE-16A Steckdosen in einzelnen Container vorhalten CEE-16A Steckdosen einschl. Verkabelung in einzelnen Container vorhalten
01.__.0034
CEE-16A Steckdosen in einzelnen Container vorhalten
200.00
stWo
01.__.0035 Kosten Beheizung Baustellencontainer Energiekosten für Beheizung von Baustellencontainer. Abrechnung 1 St x 1 Wo
01.__.0035
Kosten Beheizung Baustellencontainer
200.00
StWo
01.__.0036 Kopplung der Container untereinander Kopplung der Container mit Herstellung der Elektro- und Datenleitungensverbindung zwischen den Containern Abrechnungseinheit 1 St: Kopplung eines Container
01.__.0036
Kopplung der Container untereinander
1.00
St
01.__.0037 Mobile Toilette aufstellen räumen Mobile Toilette mit Handwaschbecken, mit Seifenspender, mit Papierhandtuchhalter, mit Desinfektionsmittelspender, mit Toilettenpapierhalter, mit Heizlüfter, aufstellen und räumen.
01.__.0037
Mobile Toilette aufstellen räumen
1.00
St
01.__.0038 Mobile Toilette instand halten Mobile Toilette mit Handwaschbecken, mit Seifenspender, mit Papierhandtuchhalter, mit Desinfektionsmittelspender, mit Toilettenpapierhalter, mit Heizlüfter, instand halten DIN 31051, einschl. wöchentlicher Leerung und Reinigung, Positionsmenge = Produkt aus ' 1(Instandhaltemenge) mal ' 1 (Instandhaltedauer).
01.__.0038
Mobile Toilette instand halten
12.00
StWo
01.__.0039 Mobile Toilette instand halten, erhöhte Reinigungsfrequenz Mobile Toilette mit Handwaschbecken, mit Seifenspender, mit Papierhandtuchhalter, mit Desinfektionsmittelspender, mit Toilettenpapierhalter, mit Heizlüfter, instand halten DIN 31051, einschl. 2 x wöchentlich leeren und reinigen, Positionsmenge = Produkt aus 1 (Instandhaltemenge) mal 1 (Instandhaltedauer).
01.__.0039
Mobile Toilette instand halten, erhöhte Reinigungsfrequenz
6.00
StWo
01.__.0040 Mobile Toilette vorhalten Mobile Toilette mit Handwaschbecken, mit Seifenspender, mit Papierhandtuchhalter, mit Desinfektionsmittelspender, mit Toilettenpapierhalter, mit Heizlüfter, vorhalten, einschl. wöchentlicher Leerung und Reinigung, Positionsmenge = Produkt aus ' 1(Vorhaltemenge) mal ' 1 (Vorhaltedauer).
01.__.0040
Mobile Toilette vorhalten
12.00
StWo
01.__.0041 Aufständerung Elektroltg. Holz H 2-2,5m herstellen räumen Aufständerung für die Leitungsführung der Elektroleitungen, aus Holz, Höhe über Oberkante Gelände über 2 bis 2,5 m, herstellen gemäß Trassenführung und räumen.
01.__.0041
Aufständerung Elektroltg. Holz H 2-2,5m herstellen räumen
10.00
m
01.__.0042 Kabelbrücke L bis 3m H bis 3m B bis 0,5m aufbauen abbauen Behelfsmäßige Kabelbrücke, für Stromversorgungskabel, Länge bis 3 m, Durchfahrtshöhe bis 3 m, Nutzbreite bis 0,5 m, aufbauen und abbauen.
01.__.0042
Kabelbrücke L bis 3m H bis 3m B bis 0,5m aufbauen abbauen
5.00
m
01.__.0043 Kabelbrücke L bis 3m B bis 0,5m vorhalten Behelfsmäßige Kabelbrücke, für Stromversorgungskabel, Länge bis 3 m, Nutzbreite bis 0,5 m, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus ' 5(Vorhaltemenge) mal ' 96 (Vorhaltedauer).
01.__.0043
Kabelbrücke L bis 3m B bis 0,5m vorhalten
480.00
mWo
01.__.0044 Wasseranschluss DN25 herstellen räumen Anschluss innerhalb der Baustelleneinrichtung für die Wasserversorgung der Baulichkeiten der Baustelle, DN 25, herstellen und räumen.
01.__.0044
Wasseranschluss DN25 herstellen räumen
2.00
St
01.__.0045 Wasseranschluss DN25 vorhalten 1Mt Bauwasseranschluss am Hausanschluss vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus ' 2(Vorhaltemenge) mal ' 24 (Vorhaltedauer).
01.__.0045
Wasseranschluss DN25 vorhalten 1Mt
48.00
StMt
01.__.0046 Fluchtwegschilder Kunststoff DIN EN ISO 7010 montieren und abbauen. Zeichen zur Beschilderung der Baustellenfluchtwege entspr. DIN EN ISO 7010 Kunststoff, Größe ca. 300x120 mm, montieren, vorhalten und abbauen.
01.__.0046
Fluchtwegschilder Kunststoff DIN EN ISO 7010 montieren und abbauen.
20.00
St
01.__.0047 Meter-Riß herstellen Meterriß einmessen und dauerhaft markieren: in allen Räumen in denen Baumaßnahmen dieses LVs stattfinden
01.__.0047
Meter-Riß herstellen
L
1.00
psch
01.__.0048 Deckenstütze aus Stahl, Tragfähigkeit 40 kN liefern und Deckenstütze aus Stahl, Tragfähigkeit bis 40 kN liefern und fachgerecht montieren, maximale Aufstellhöhe bis 4,00m einschl. Vorhaltung und Demontage
01.__.0048
Deckenstütze aus Stahl, Tragfähigkeit 40 kN liefern und
20.00
St
01.__.0049 Bautreppenanlage Holz gerade Steigungen 3 St H 17 cm T 28 cm B bis 1m aufbauen abbauen Bautreppenanlage aus Holz, als gerade Treppe, Steigungen 3 St, Höhe Steigung '17' cm, Tiefe Treppenauftritt '28' cm, Nutzbreite bis 1 m, einschl. 2-seitigem Seitenschutz, mit Geländer- und Zwischenholm, aufbauen und abbauen
01.__.0049
Bautreppenanlage Holz gerade Steigungen 3 St H 17 cm T 28 cm B bis 1m aufbauen abbauen
2.00
St
01.__.0050 Bautreppenanlage Holz gerade 3 Steigungen Treppensteigung 17 cm Treppenauftritt 28cm Bautreppenanlage aus Holz, für nichtöffentlichen Verkehr, als gerade Treppe, mit 3 Steigungen, Treppensteigung 17 cm, Treppenauftritt 28 cm, Nutzbreite über 0,9 bis 1 m, einschl. 2-seitigem Seitenschutz, mit Geländer- und Zwischenholm, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus 2 St (Vorhaltemenge) mal 24 Monat (Vorhaltedauer).
01.__.0050
Bautreppenanlage Holz gerade 3 Steigungen Treppensteigung 17 cm Treppenauftritt 28cm
48.00
StMt
01.__.0051 Bautreppe Holz Steigungen 5 St H 17,5 cm T 28 cm 1Podest L 100cm B 1-1,25m aufbauen abbauen Bautreppe aus Holz, Steigungen '5' St, Höhe Steigung '17.5' cm, Tiefe Treppenauftritt '28' cm, mit einem Podest, Podestlänge 100 cm, Nutzbreite über 1 bis 1,25 m, aufbauen und abbauen.
01.__.0051
Bautreppe Holz Steigungen 5 St H 17,5 cm T 28 cm 1Podest L 100cm B 1-1,25m aufbauen abbauen
3.00
St
01.__.0052 Bautreppe Holz Steigungen 5 St H 17,5 cm T 28 cm 1Podest L 100cm B 1-1,25m vorhalten Bautreppe aus Holz, Steigungen '5' St, Höhe Steigung '17.5' cm, Tiefe Treppenauftritt '28' cm, mit einem Podest, Podestlänge 100 cm, Nutzbreite über 1 bis 1,25 m, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus ' 1(Vorhaltemenge) mal ' 1 (Vorhaltedauer).
01.__.0052
Bautreppe Holz Steigungen 5 St H 17,5 cm T 28 cm 1Podest L 100cm B 1-1,25m vorhalten
27.00
StMt
02 Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
02
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
02.__.0001 Witterungsschutz provisorisch 8-10m2 Hartfaserpl. herstellen räumen Schutzvorrichtung als Witterungsschutz an Wandöffnungen, einschl. Trag- und Unterkonstruktion sowie Aussteifung, Oberkante Öffnung bis 3 m, Einzelgröße über 8 bis 10 m2, aus Hartfaserplatten, herstellen und räumen, Abrechnung nach bekleideter Fläche.
02.__.0001
Witterungsschutz provisorisch 8-10m2 Hartfaserpl. herstellen räumen
50.00
m2
02.__.0002 Zwischenlagerplatz einrichten räumen Lagerplatz als Zwischenlager, einrichten und räumen.
02.__.0002
Zwischenlagerplatz einrichten räumen
50.00
m2
02.__.0003 Zwischenlagerplatz einrichten räumen Lagerplatz als Zwischenlager, Bodenbefestigung aus Magerbeton, einrichten und räumen.
02.__.0003
Zwischenlagerplatz einrichten räumen
20.00
m2
02.__.0004 Trennschicht Geotextil Provisorische Trennschicht aus Geotextil, auf Pflasterflächen verlegen, Überlappungsbreite 15 cm.
02.__.0004
Trennschicht Geotextil
20.00
m2
02.__.0005 Trennschicht Kunststofffolie Provisorische Trennschicht aus Kunststofffolie, Dicke 0,2 mm, auf Pflasterflächen verlegen, Überlappungsbreite 15 cm.
02.__.0005
Trennschicht Kunststofffolie
20.00
m2
Baumschutz
Baumschutz
02.__.0006 Wurzelbereichsschutz Baumaschinen -stelleneinr. Material Vlies Kiessand0/8 D 20cm Bohlen D 50mm herstellen räumen Schutz des Wurzelbereiches von Großgehölzen und Bäumen vor Druckschäden für befristete Belastung durch Baumaschinen, Baustelleneinrichtungen und Materiallagerung, Abdeckung vollflächig mit Vlies und Kiessand, Körnung 0/8, Dicke 20 cm, Auflage von untereinander fest verbundenen Bohlen, Dicke 50 mm, herstellen und räumen.
02.__.0006
Wurzelbereichsschutz Baumaschinen -stelleneinr. Material Vlies Kiessand0/8 D 20cm Bohlen D 50mm herstellen räumen
70.00
m2
02.__.0007 Wurzelbereichsschutz Baumaschinen -stelleneinr. Material Vlies Kiessand0/8 D 20cm Bohlen D 40mm herstellen räumen Schutz des Wurzelbereiches von Bäumen vor Druckschäden für befristete Belastung durch Baumaschinen, Baustelleneinrichtungen und Materiallagerung, Abdeckung vollflächig mit Vlies und Kiessand, Körnung 0/8, Dicke 20 cm, Auflage von untereinander fest verbundenen Bohlen, Dicke 40 mm, herstellen und räumen.
02.__.0007
Wurzelbereichsschutz Baumaschinen -stelleneinr. Material Vlies Kiessand0/8 D 20cm Bohlen D 40mm herstellen räumen
30.00
m2
02.__.0008 Stammschutz Ummantelung Bohlen Polsterung U 0,5-1m H 3m herstellen räumen Stammschutz durch 50 mm dicken Bohlenmantel einschl. Polsterung gegen den Baum, Stammumfang in 1 m Höhe gemessen über 0,5 bis 1 m, Mindestabstand vom Stamm 10 cm, Mindesthöhe 3 m, herstellen und räumen.
02.__.0008
Stammschutz Ummantelung Bohlen Polsterung U 0,5-1m H 3m herstellen räumen
2.00
St
02.__.0009 Stammschutz Ummantelung Bohlen Polsterung U 2-2,5m H 3m herstellen räumen Stammschutz durch 50 mm dicken Bohlenmantel einschl. Polsterung gegen den Baum, Stammumfang in 1 m Höhe gemessen über 2 bis 2,5 m, Mindestabstand vom Stamm 10 cm, Mindesthöhe 3 m, herstellen und räumen.
02.__.0009
Stammschutz Ummantelung Bohlen Polsterung U 2-2,5m H 3m herstellen räumen
2.00
St
Wasserhaltung Oberflächenwasser Baugrube
Wasserhaltung Oberflächenwasser Baugrube
02.__.0010 Dränltg TP A PVC-U DN100 Graben T bis 0,3m Dränleitung aus Kunststoff-Vollsickerrohr, Form A, PVC-U DIN 1187, DN 100, in vorh. Graben, Tiefe bis 0,3 m.
02.__.0010
Dränltg TP A PVC-U DN100 Graben T bis 0,3m
60.00
m
02.__.0011 Pumpensumpf herstellen räumen Holzverbau Grundfläche bis 2m2 T bis 1m Pumpensumpf innerhalb der Baugrube ab Aushubsohle herstellen und räumen, aus Holzverbau, lichte Grundfläche bis 2 m2, Tiefe bis 1 m.
02.__.0011
Pumpensumpf herstellen räumen Holzverbau Grundfläche bis 2m2 T bis 1m
2.00
St
02.__.0012 Pumpe Elektromotor ein- ausbauen bis 10m3/h Pumpe mit Elektromotor ein- und ausbauen, für Pumpensümpfe, Fördermenge bis 10 m3/h.
02.__.0012
Pumpe Elektromotor ein- ausbauen bis 10m3/h
2.00
St
02.__.0013 Pumpe Elektromotor vorhalten bis 10m3/h Pumpe mit Elektromotor vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus1 St ' (Vorhaltemenge) mal1 Wo' (Vorhaltedauer) für Pumpensümpfe, Fördermenge bis 10 m3/h.
02.__.0013
Pumpe Elektromotor vorhalten bis 10m3/h
8.00
StWo
02.__.0014 Druckrohr Stahl DN50 ein- ausbauen Druckrohrleitung zur Abführung des Wassers aus der Baugrube zur Einleitung in die bauseitige Abwasserleitung, einschl. aller Armaturen, Form- und Passstücke, aus Stahl, DN 50, einschl. Entnahmestelle, mit Anschluss an Wasserförderanlagen in Pumpensümpfen, ein- und ausbauen, Abrechnung nach Grundrisslinie.
02.__.0014
Druckrohr Stahl DN50 ein- ausbauen
80.00
m
02.__.0015 Druckrohr Stahl DN50 vorhalten Druckrohrleitung zur Abführung des Wassers aus der Baugrube zur Einleitung in die bauseitige Abwasserleitung, einschl. aller Armaturen, Form- und Passstücke, aus Stahl, DN 50, einschl. Entnahmestelle, mit Anschluss an Wasserförderanlagen in Pumpensümpfen, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus 1 m (Vorhaltemenge) mal 1 Wo (Vorhaltedauer) Abrechnung nach Grundrisslinie.
02.__.0015
Druckrohr Stahl DN50 vorhalten
400.00
mWo
02.__.0016 Wasseruhr ein- ausbauen Wasseruhr ein- ausbauen mit Anschluss an Wasserförderanlagen in Pumpensümpfen, ein- und ausbauen, zur Abrechnung mit den BWB
02.__.0016
Wasseruhr ein- ausbauen
1.00
St
02.__.0017 Wasseruhr vorhalten Wasseruhr vorhalten mit Anschluss an Wasserförderanlagen in Pumpensümpfen, vorhalten Positionsmenge = Produkt aus 1 m (Vorhaltemenge) mal 1 Wo (Vorhaltedauer)
02.__.0017
Wasseruhr vorhalten
1.00
St
02.__.0018 Wasserbuch führen wöchentlich Wasserbuch führen, wöchentlich, Beginn und Ende der Aufzeichnung nach Vorgabe des AG.
02.__.0018
Wasserbuch führen wöchentlich
8.00
Wo
02.__.0019 Untergrund abdecken Kunststofffolie Abdecken des Untergrundes, mit einer Lage Kunststofffolie, Dicke 0,2 mm, Bahnen überlappt verlegen, waagerecht.
02.__.0019
Untergrund abdecken Kunststofffolie
50.00
m2
02.__.0020 Schutzabdeck. Bodenbelag herstellen beseitigen Vlies 400g/m2 Abdeck. Hartfaserpl. Begehbare Schutzabdeckung der Bodenfläche, aus Linoleum, Abdeckung aus folienkaschiertem Vlies, Masse 400 g/m2, herstellen und beseitigen, Stöße überlappen, Ränder kleben, zusätzliche Abdeckung aus Hartfaserplatten, Dicke 3 bis 6 mm, anfallende Stoffe im Behälter des AN lagern.
02.__.0020
Schutzabdeck. Bodenbelag herstellen beseitigen Vlies 400g/m2 Abdeck. Hartfaserpl.
20.00
m2
02.__.0021 Schutzabdeck. Bodenfläche Hartfaserpl. D 4mm herstellen beseitigen Begehbare Schutzabdeckung der Bodenfläche, Abdeckung aus Hartfaserplatten, Dicke 4 mm, herstellen und beseitigen, anfallende Stoffe im Behälter des AN lagern.
02.__.0021
Schutzabdeck. Bodenfläche Hartfaserpl. D 4mm herstellen beseitigen
50.00
m2
02.__.0022 Schutzabdeck. Treppenbelag herstellen beseitigen Vlies 400g/m2 Abdeck. Hartfaserpl. Begehbare Schutzabdeckung des Treppenbelages, Abdeckung aus folienkaschiertem Vlies, Masse 400 g/m2, herstellen und beseitigen, Stöße überlappen, Ränder kleben, zusätzliche Abdeckung aus Hartfaserplatten, Dicke 3 bis 6 mm, anfallende Stoffe im Behälter des AN lagern.
02.__.0022
Schutzabdeck. Treppenbelag herstellen beseitigen Vlies 400g/m2 Abdeck. Hartfaserpl.
80.00
m2
02.__.0023 Staubdichter Schutz Fenster Tür herstellen beseitigen Folie D 0,5mm Abdeck. Hartfaserpl. Staubdichter Schutz des Fensters und der Tür, Abdeckung aus Folie, Dicke 0,5 mm, herstellen und beseitigen, Stöße verkleben, zusätzliche Abdeckung aus Hartfaserplatten, Dicke 3 bis 6 mm, anfallende Stoffe im Behälter des AN lagern.
02.__.0023
Staubdichter Schutz Fenster Tür herstellen beseitigen Folie D 0,5mm Abdeck. Hartfaserpl.
50.00
m2
02.__.0024 Staubdichter Schutz Fenster Tür herstellen beseitigen Folie D 0,5mm Staubdichter Schutz des Fensters und der Tür, Abdeckung aus Folie, Dicke 0,5 mm, herstellen und beseitigen, Stöße verkleben, anfallende Stoffe im Behälter des AN lagern.
02.__.0024
Staubdichter Schutz Fenster Tür herstellen beseitigen Folie D 0,5mm
10.00
m2
02.__.0025 Umhüllung PE-Folie 2-5m2 staubdicht herstellen reinigen entfernen Umhüllung von Einrichtungen/Geräten mit PE-Folie, in Einzelflächen über 2 bis 5 m2, umlaufende Anschlüsse an angrenzende Bauteile und Durchdringungen sowie alle Stoßstellen staubdicht, herstellen, reinigen und entfernen, Entsorgung wird gesondert vergütet.
02.__.0025
Umhüllung PE-Folie 2-5m2 staubdicht herstellen reinigen entfernen
20.00
m2
02.__.0026 Schutzvorhang PE/PP-Folie 10-20m2 staubdicht herstellen reinigen entfernen Schutzvorhang aus gewebeverstärkter PE-/PP-Folie, in Einzelflächen über 10 bis 20 m2, umlaufende Anschlüsse an angrenzende Bauteile und Durchdringungen sowie alle Stoßstellen staubdicht, herstellen, reinigen und entfernen, Entsorgung wird gesondert vergütet.
02.__.0026
Schutzvorhang PE/PP-Folie 10-20m2 staubdicht herstellen reinigen entfernen
50.00
m2
02.__.0027 Staubschutz Trag-UK Aussteifung Plane H 3-4m herstellen räumen Schutzvorrichtung als Staubschutz in Gebäuden, einschl. Trag- und Unterkonstruktion sowie Aussteifung, aus Planen, Höhe über 3 bis 4 m, herstellen und räumen, Abrechnung nach bespannter Fläche.
02.__.0027
Staubschutz Trag-UK Aussteifung Plane H 3-4m herstellen räumen
50.00
m2
02.__.0028 Staubschutz Trag-UK Aussteifung Plane H 3-4m umsetzen Schutzvorrichtung als Staubschutz in Gebäuden, einschl. Trag- und Unterkonstruktion sowie Aussteifung, aus Planen, Höhe über 3 bis 4 m, umsetzen nach besonderer Anordnung AG, Abrechnung nach bespannter Fläche.
02.__.0028
Staubschutz Trag-UK Aussteifung Plane H 3-4m umsetzen
20.00
m2
02.__.0029 Staubschutz Trag-UK Aussteifung Kunststofffolie H 3-4m herstellen räumen Schutzvorrichtung als Staubschutz in Gebäuden, einschl. Trag- und Unterkonstruktion sowie Aussteifung, aus Kunststofffolie, Foliendicke mind. 0,4 mm, Höhe über 3 bis 4 m, herstellen und räumen, Abrechnung nach bespannter Fläche.
02.__.0029
Staubschutz Trag-UK Aussteifung Kunststofffolie H 3-4m herstellen räumen
20.00
m2
02.__.0030 Schutzwand UK 2-4m2 Spanpl. herstellen räumen Schutzwand gegen mechanische Beschädigung an Fensteröffnungen, einschl. Unterkonstruktion, Oberkante Öffnung bis 3 m, Einzelgröße über 2 bis 4 m2, aus Spanplatten, Dicke über 9 bis 14 mm, herstellen und räumen, Abrechnung nach bekleideter/belegter Fläche.
02.__.0030
Schutzwand UK 2-4m2 Spanpl. herstellen räumen
20.00
m2
02.__.0031 Abschottung Sanierung H 3-5m Tragkonstruktion Tragkonstr. Holz einseitig bekleidet PE-Folie herstellen reinigen entfernen Abschottung als allseitige Einhausung, Höhe über 3 bis 5 m, Tragkonstruktion aus Holz, einseitige Bekleidung aus gewebeverstärkter PE-Folie, schwer entflammbar, Umlaufende Anschlüsse an angrenzende Bauteile und Durchdringungen sowie alle Stoßstellen staubdicht herstellen, reinigen und entfernen, Entsorgung wird gesondert vergütet.
02.__.0031
Abschottung Sanierung H 3-5m Tragkonstruktion Tragkonstr. Holz einseitig bekleidet PE-Folie herstellen reinigen entfernen
10.00
m2
02.__.0032 Abschottung Sanierung H 3-5m Tragkonstruktion Tragkonstr. Holz einseitig bekleidet PE-Folie vorhalten Abschottung als allseitige Einhausung, Höhe über 3 bis 5 m, Tragkonstruktion aus Holz, einseitige Bekleidung aus gewebeverstärkter PE-Folie, schwer entflammbar, Umlaufende Anschlüsse an angrenzende Bauteile und Durchdringungen sowie alle Stoßstellen staubdicht vorhalten Positionsmenge = Produkt aus1 ' (Vorhaltemenge) mal1' (Vorhaltedauer).
02.__.0032
Abschottung Sanierung H 3-5m Tragkonstruktion Tragkonstr. Holz einseitig bekleidet PE-Folie vorhalten
50.00
m2Mt
02.__.0033 Abschottung Sanierung H 3-5m Tragkonstruktion Tragkonstr. Holz einseitig bekleidet PE-Folie Abschottung als Wand, Höhe über 3 bis 5 m, Tragkonstruktion aus Holz, einseitige Bekleidung aus gewebeverstärkter PE-Folie, schwer entflammbar, Umlaufende Anschlüsse an angrenzende Bauteile und Durchdringungen sowie alle Stoßstellen staubdicht herstellen, reinigen und entfernen, Entsorgung wird gesondert vergütet.
02.__.0033
Abschottung Sanierung H 3-5m Tragkonstruktion Tragkonstr. Holz einseitig bekleidet PE-Folie
10.00
m2
02.__.0034 Abschottung Sanierung H bis 3m Tragkonstruktion Tragkonstr. Holz einseitig bekleidet PE-Folie vorhalten Abschottung als Wand, Höhe bis 3 m, Aufstellung im Innenbereich, Tragkonstruktion aus Holz, einseitige Bekleidung aus gewebeverstärkter PE-Folie, schwer entflammbar, Umlaufende Anschlüsse an angrenzende Bauteile und Durchdringungen sowie alle Stoßstellen staubdicht vorhalten Positionsmenge = Produkt aus ' 1(Vorhaltemenge) mal ' 1 (Vorhaltedauer).
02.__.0034
Abschottung Sanierung H bis 3m Tragkonstruktion Tragkonstr. Holz einseitig bekleidet PE-Folie vorhalten
100.00
m2Mt
02.__.0035 Schutzbekl. Hartfaserpl. Kunststofffolie H 2-3m herstellen räumen Schutzvorrichtung als Bekleidung/Belag an Wandflächen, aus Hartfaserplatten und Kunststofffolie, Dicke über 9 bis 14 mm, Foliendicke mind. 0,4 mm, Höhe über 2 bis 3 m, herstellen und räumen, Abrechnung nach bekleideter/belegter Fläche.
02.__.0035
Schutzbekl. Hartfaserpl. Kunststofffolie H 2-3m herstellen räumen
20.00
m2
02.__.0036 Einhausung Elektroanlage Kunststofffolie über 2-4m2 herstellen räumen Einhausung als Einzelabdeckung der Elektroanlage einschl. Unterverteilung, in Räumen, zum Schutz vor Staub, aus Kunststofffolie, Mindestdicke 0,4 mm, Folienverbrauch über 2 bis 4 m2, herstellen und räumen.
02.__.0036
Einhausung Elektroanlage Kunststofffolie über 2-4m2 herstellen räumen
8.00
St
02.__.0037 Witterungsschutz Trag-UK Aussteifung 2-4m2 Spanpl. herstellen räumen Schutzvorrichtung als Witterungsschutz an Wandöffnungen, einschl. Trag- und Unterkonstruktion sowie Aussteifung, Oberkante Öffnung bis 3 m, Einzelgröße über 2 bis 4 m2, aus Spanplatten, Dicke über 9 bis 14 mm, herstellen und räumen, Abrechnung nach bekleideter/belegter Fläche.
02.__.0037
Witterungsschutz Trag-UK Aussteifung 2-4m2 Spanpl. herstellen räumen
50.00
m2
02.__.0038 Bautür abschließbar B 1010mm H 2260mm herstellen räumen Abschließbare Bautür in Schutzwand, lichte Rohbaubreite 1010 mm, lichte Rohbauhöhe 2260 mm, herstellen und räumen.
02.__.0038
Bautür abschließbar B 1010mm H 2260mm herstellen räumen
2.00
St
02.__.0039 Bautür B 1050mm H 2125mm vorhalten Behelfsmäßige Baultür, lichte Rohbaubreite 1010 mm, lichte Rohbauhöhe 2260 mm, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus 1 (Vorhaltemenge) mal 1 Mt (Vorhaltedauer).
02.__.0039
Bautür B 1050mm H 2125mm vorhalten
10.00
StMt
02.__.0040 Abdeck. Holz aufbauen entfernen Lastaufnahme 3kN/m2 bis 1m2 Abdeckung aus Holz unverschiebbar und durchtrittsicher aufbauen und entfernen, Lastaufnahme mind. 3 kN/m2, auf Decken-/Bodenöffnungen, Öffnungsgröße bis 1 m2.
02.__.0040
Abdeck. Holz aufbauen entfernen Lastaufnahme 3kN/m2 bis 1m2
30.00
St
02.__.0041 Abdeck. Holz aufbauen entfernen Lastaufnahme 3kN/m2 bis 2m2 Abdeckung aus Holz unverschiebbar und durchtrittsicher aufbauen und entfernen, Lastaufnahme mind. 3 kN/m2, auf Decken-/Bodenöffnungen, Öffnungsgröße bis 2 m2.
02.__.0041
Abdeck. Holz aufbauen entfernen Lastaufnahme 3kN/m2 bis 2m2
5.00
St
02.__.0042 Abdeck. Holz aufbauen entfernen Lastaufnahme 3kN/m2 Abdeckung aus Holz unverschiebbar und durchtrittsicher aufbauen und entfernen, Lastaufnahme mind. 3 kN/m2, auf Dachflächenöffnungen, Befestigung an Untergrund aus Stahlbeton.
02.__.0042
Abdeck. Holz aufbauen entfernen Lastaufnahme 3kN/m2
5.00
m2
02.__.0043 Seitenschutz Geländer Zwischenholm Holz aufbauen entfernen Deckenrand Seitenschutz DIN 4420-1 und DIN EN 12811-1 bestehend aus Geländer, Zwischenholm und Bordbrett, aus Holz, aufbauen und entfernen, an Deckenrändern, aus Holz.
02.__.0043
Seitenschutz Geländer Zwischenholm Holz aufbauen entfernen Deckenrand
10.00
m
02.__.0044 Seitenschutz Geländer Zwischenholm Holz vorhalten Deckenrand Seitenschutz DIN 4420-1 und DIN EN 12811-1 bestehend aus Geländer, Zwischenholm und Bordbrett, aus Holz, vorhalten, an Deckenrändern, Positionsmenge = Produkt aus1m ' (Vorhaltemenge) mal1 Monat' (Vorhaltedauer).
02.__.0044
Seitenschutz Geländer Zwischenholm Holz vorhalten Deckenrand
20.00
mMt
02.__.0045 Schutzlage Abdichtung in/unter Wand Bautenschutzmatte Gummigranulat D 6mm lose verlegen Schutzlage für Abdichtung in oder unter Wänden DIN 18533-1 und DIN 18533-2, aus Bautenschutzmatten/-platten aus Gummigranulat, Dicke 6 mm, lose verlegen, Überlappungsbreite 10 cm.
02.__.0045
Schutzlage Abdichtung in/unter Wand Bautenschutzmatte Gummigranulat D 6mm lose verlegen
400.00
m2
02.__.0046 Außenanlagen Reinigen während Bauzeit außen Außenanlagen, reinigen während der Bauzeit, von grober Verschmutzung durch Abfälle und Verpackungsmaterialien, anfallende Stoffe im Behälter des AN sammeln, trennen und entsorgen Die angegebene Menge ist die Gesamtmenge, diese wird in Teilflächen nach Bedarf abgerufen
02.__.0046
Außenanlagen Reinigen während Bauzeit außen
500.00
m2
02.__.0047 Staubschleuse 1-Kammer Ständerwerk einseitig bekleidet Platte und Folie glatt abwaschbar bis 2m2 Grundfläche, Staubschleuse als Einkammerschleuse vor Türöffnungen, mit 2 staubdichten Türen, als Ständerwerk, einseitig bekleidet mit Platten und PE Folie, D=0,5mm, Oberfläche glatt, abwaschbar, Größe der Kammer bis 2 m2 Grundfläche, Höhe 2,25m, aufbauen, reinigen, abbauen.
02.__.0047
Staubschleuse 1-Kammer Ständerwerk einseitig bekleidet Platte und Folie glatt abwaschbar bis 2m2 Grundfläche,
7.00
St
02.__.0048 Staubschleuse 1-Kammer Ständerwerk einseitig bekleidet Platte und Folie glatt abwaschbar bis 2m2 Grundfläche, Höhe 2,25m umsetzen Staubschleuse als Einkammerschleuse vor Türöffnungen, mit 2 staubdichten Türen, als Ständerwerk, einseitig bekleidet mit Platten und PE Folie, D=0,5mm, Oberfläche glatt, abwaschbar, Größe der Kammer bis 2 m2 Grundfläche, Höhe 2,25m, reinigen und umsetzen einschl. Transportweg horizontal bis 100 m
02.__.0048
Staubschleuse 1-Kammer Ständerwerk einseitig bekleidet Platte und Folie glatt abwaschbar bis 2m2 Grundfläche, Höhe 2,25m umsetzen
7.00
St
02.__.0049 Staubschleuse 1-Kammer Ständerwerk einseitig bekleidet Platte glatt abwaschbar bis 2m2 Grundfläche Höhe 2,25m Staubschleuse als Einkammerschleuse vor Türöffnungen, mit 2 staubdichten Türen, als Ständerwerk, einseitig bekleidet mit Platten, Oberfläche glatt, abwaschbar, Größe der Kammer bis 2 m2 Grundfläche Höhe 2,25m, instandhalten und vorhalten, Vorhaltedauer 1 Monat.
02.__.0049
Staubschleuse 1-Kammer Ständerwerk einseitig bekleidet Platte glatt abwaschbar bis 2m2 Grundfläche Höhe 2,25m
10.00
StMo
02.__.0050 Abfall nicht gefährlich AVV170101 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), nach LAGA 1997 Bauschutt, auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0050
Abfall nicht gefährlich AVV170101 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN
1.00
t
02.__.0051 Abfall nicht gefährlich AVV170102 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), nach LAGA 1997 Bauschutt, auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0051
Abfall nicht gefährlich AVV170102 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN
1.00
t
02.__.0052 Abfall nicht gefährlich AVV170103 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170103 Fliesen, Ziegel und Keramik, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), nach LAGA 1997 Bauschutt, auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0052
Abfall nicht gefährlich AVV170103 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN
1.00
t
02.__.0053 Abfall nicht gefährlich AVV170201 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Bau-/Abbruchabfall Holz, nicht schadstoffbelastet, Altholzkategorie A I, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 100 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
02.__.0053
Abfall nicht gefährlich AVV170201 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN
0.50
t
02.__.0054 Abfall nicht gefährlich AVV170203 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170203 Bau-/Abbruchabfall, Kunststoff, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 100 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
02.__.0054
Abfall nicht gefährlich AVV170203 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN
0.50
t
02.__.0055 Abfall nicht gefährlich AVV170302 nicht schadstoffbelastet EBV 2023 RuVA A LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170302 Bitumengemische, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023, Verwertungsklasse A, RuVA-StB 01, Fassung 2005, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 100 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
02.__.0055
Abfall nicht gefährlich AVV170302 nicht schadstoffbelastet EBV 2023 RuVA A LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN
1.00
t
02.__.0056 Abfall nicht gefährlich AVV170504 nicht schadstoffbelastet EBV 2023 LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170504 Boden/Stein, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023, nach LAGA 2004 Boden, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 100 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
02.__.0056
Abfall nicht gefährlich AVV170504 nicht schadstoffbelastet EBV 2023 LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN
1.00
t
02.__.0057 Abfall nicht gefährlich AVV170604 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170604 Dämmstoff, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 100 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
02.__.0057
Abfall nicht gefährlich AVV170604 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN
0.50
t
02.__.0058 Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN Sonstige Bau- und Abbruchabfälle, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 100 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
02.__.0058
Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN
2.00
t
02.__.0059 Abfall nicht gefährlich AVV170401 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Metalle, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170401 Kupfer/Bronze/Messing, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 100 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
02.__.0059
Abfall nicht gefährlich AVV170401 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN
0.50
t
02.__.0060 Abfall nicht gefährlich AVV170402 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Metalle, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170402 Aluminium, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 100 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
02.__.0060
Abfall nicht gefährlich AVV170402 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN
0.50
t
02.__.0061 Abfall nicht gefährlich AVV170405 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Metalle, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen/Stahl, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 100 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
02.__.0061
Abfall nicht gefährlich AVV170405 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN
1.00
t
03 Maurer- und Rohbauarbeiten
03
Maurer- und Rohbauarbeiten
Kernbohrungen und Durchbrüche
Kernbohrungen und Durchbrüche
03.__.0001 Kernbohrung KS Durchm. 150-200mm T 10-12,5cm Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Kalksandstein, Bohrdurchmesser über 150 bis 200 mm, Bohrtiefe über 10 bis 12,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 19 kN/m3, Arbeitshöhe bis 4 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '20' m, horizontaler Förderweg '100' m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) vom Bieter einzutragen, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0001
Kernbohrung KS Durchm. 150-200mm T 10-12,5cm
5.00
St
03.__.0002 Kernbohrung KS Durchm. 200-250mm T 10-12,5cm Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Kalksandstein, Bohrdurchmesser über 200 bis 250 mm, Bohrtiefe über 10 bis 12,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 19 kN/m3, Arbeitshöhe bis 4 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '20' m, horizontaler Förderweg '100' m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm, ohne Untergrundbeschädigung, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) vom Bieter einzutragen, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0002
Kernbohrung KS Durchm. 200-250mm T 10-12,5cm
3.00
St
03.__.0003 Kernbohrung KS Durchm. 250-300mm T 10-12,5cm Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Kalksandstein, Bohrdurchmesser über 250 bis 300 mm, Bohrtiefe über 10 bis 12,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 19 kN/m3, Arbeitshöhe bis 4 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '20' m, horizontaler Förderweg '100' m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm, ohne Untergrundbeschädigung, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) vom Bieter einzutragen, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0003
Kernbohrung KS Durchm. 250-300mm T 10-12,5cm
2.00
St
03.__.0004 Kernbohrung Mauerziegel Durchm. 50-100mm T 17,5-20cm Geräteeinsatz mgl. nicht schadstoffbelastet Kernbohrung, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, Bohrdurchmesser über 50 bis 100 mm, Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0004
Kernbohrung Mauerziegel Durchm. 50-100mm T 17,5-20cm Geräteeinsatz mgl. nicht schadstoffbelastet
20.00
St
03.__.0005 Kernbohrung Mauerziegel Durchm. 100-150mm T 17,5-20cm Geräteeinsatz mgl. nicht schadstoffbelastet Kernbohrung, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, Bohrdurchmesser über 100 bis 150 mm, Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0005
Kernbohrung Mauerziegel Durchm. 100-150mm T 17,5-20cm Geräteeinsatz mgl. nicht schadstoffbelastet
10.00
St
03.__.0006 Kernbohrung Stahlbeton Durchm. 100-150mm T 25-30cm Kernbohrung, Untergrundfläche waagerecht, aus Stahlbeton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 100 bis 150 mm, Bohrtiefe über 25 bis 30 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 25 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '20' m, horizontaler Förderweg '100' m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm, ohne Untergrundbeschädigung, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) vom Bieter einzutragen, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0006
Kernbohrung Stahlbeton Durchm. 100-150mm T 25-30cm
5.00
St
03.__.0007 Kernbohrung Stahlbeton Durchm. 150-200mm T 25-30cm Kernbohrung, Untergrundfläche waagerecht, aus Stahlbeton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 150 bis 200 mm, Bohrtiefe über 25 bis 30 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 25 kN/m3, Arbeitshöhe bis 4 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '20' m, horizontaler Förderweg '100' m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm, ohne Untergrundbeschädigung, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) vom Bieter einzutragen, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0007
Kernbohrung Stahlbeton Durchm. 150-200mm T 25-30cm
2.00
St
03.__.0008 Kernbohrung Stahlbeton Durchm. 100-150mm T 25-30cm Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus Stahlbeton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 100 bis 150 mm, Bohrtiefe über 25 bis 30 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 25 kN/m3, Arbeitshöhe bis 4 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '20' m, horizontaler Förderweg '100' m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm, ohne Untergrundbeschädigung, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) vom Bieter einzutragen, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0008
Kernbohrung Stahlbeton Durchm. 100-150mm T 25-30cm
10.00
St
03.__.0009 Kernbohrung Stahlbeton Durchm. 150-200mm T 25-30cm Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus Stahlbeton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 150 bis 200 mm, Bohrtiefe über 25 bis 30 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 25 kN/m3, Arbeitshöhe bis 4 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '20' m, horizontaler Förderweg '100' m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm, ohne Untergrundbeschädigung, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) vom Bieter einzutragen, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0009
Kernbohrung Stahlbeton Durchm. 150-200mm T 25-30cm
2.00
St
03.__.0010 Kernbohrung Außenwand WiC Mauerziegel Durchm. 100-150mm T 45-50cm Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, Bohrdurchmesser über 100 bis 150 mm, Bohrtiefe über 45 bis 50 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0010
Kernbohrung Außenwand WiC Mauerziegel Durchm. 100-150mm T 45-50cm
2.00
St
03.__.0011 Durchbruch herstellen Mauerwerk KS 900-1000cm2 T 20-25cm 19kN/m3 Durchbruch herstellen, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Kalksandstein, 2-seitig geputzt, Einzelöffnung über 900 bis 1000 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 19 kN/m3, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 4 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '20' m, horizontaler Förderweg '100' m, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm, ohne Untergrundbeschädigung, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) vom Bieter einzutragen, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0011
Durchbruch herstellen Mauerwerk KS 900-1000cm2 T 20-25cm 19kN/m3
2.00
St
03.__.0012 Durchbruch herstellen Mauerwerk KS 1000-1500cm2 T 20-25cm 19kN/m3 Durchbruch herstellen, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Kalksandstein, 2-seitig geputzt, Einzelöffnung über 1000 bis 1500 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 19 kN/m3, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '20' m, horizontaler Förderweg '100' m, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm, ohne Untergrundbeschädigung, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) vom Bieter einzutragen, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0012
Durchbruch herstellen Mauerwerk KS 1000-1500cm2 T 20-25cm 19kN/m3
3.00
St
03.__.0013 Durchbruch herstellen Mauerwerk KS 1500-2000cm2 T 20-25cm 19kN/m3 Durchbruch herstellen, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Kalksandstein, 2-seitig geputzt, Einzelöffnung über 1500 bis 2000 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 19 kN/m3, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '20' m, horizontaler Förderweg '100' m, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm, ohne Untergrundbeschädigung, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) vom Bieter einzutragen, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0013
Durchbruch herstellen Mauerwerk KS 1500-2000cm2 T 20-25cm 19kN/m3
2.00
St
03.__.0014 Durchbruch herstellen Mauerwerk KS 2000-3000cm2 T 20-25cm 19kN/m3 Durchbruch herstellen, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Kalksandstein, 2-seitig geputzt, Einzelöffnung über 2000 bis 3000 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 19 kN/m3, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '20' m, horizontaler Förderweg '100' m, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm, ohne Untergrundbeschädigung, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) vom Bieter einzutragen, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0014
Durchbruch herstellen Mauerwerk KS 2000-3000cm2 T 20-25cm 19kN/m3
2.00
St
03.__.0015 Durchbruch herstellen Mauerwerk Mauerziegel 1000-1500cm2 T 50-55cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN Durchbruch herstellen, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, 2-seitig geputzt, Einzelöffnung über 1000 bis 1500 cm2, Tiefe über 50 bis 55 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0015
Durchbruch herstellen Mauerwerk Mauerziegel 1000-1500cm2 T 50-55cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN
2.00
St
03.__.0016 Durchbruch herstellen Mauerwerk Mauerziegel 1000-1500cm2 T 55-60cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN Durchbruch herstellen, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, 2-seitig geputzt, Einzelöffnung über 1000 bis 1500 cm2, Tiefe über 55 bis 60 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0016
Durchbruch herstellen Mauerwerk Mauerziegel 1000-1500cm2 T 55-60cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN
2.00
St
03.__.0017 Durchbruch herstellen Mauerwerk Mauerziegel 1500-2000cm2 T 55-60cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN Durchbruch herstellen, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, 2-seitig geputzt, Einzelöffnung über 1500 bis 2000 cm2, Tiefe über 55 bis 60 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0017
Durchbruch herstellen Mauerwerk Mauerziegel 1500-2000cm2 T 55-60cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN
2.00
St
03.__.0018 Durchbruch herstellen Mauerwerk Mauerziegel 20000-25000cm2 T 55-60cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN Durchbruch herstellen, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, 2-seitig geputzt, Einzelöffnung über 20000 bis 25000 cm2, Tiefe über 55 bis 60 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0018
Durchbruch herstellen Mauerwerk Mauerziegel 20000-25000cm2 T 55-60cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN
6.00
St
03.__.0019 Schlitz herstellen fräsen Mauerwerk Mauerziegel B 3 cm T 5 cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN Schlitz herstellen, durch Fräsen, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, einseitig geputzt, Schlitzbreite '3' cm, Schlitztiefe '5' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0019
Schlitz herstellen fräsen Mauerwerk Mauerziegel B 3 cm T 5 cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN
20.00
m
03.__.0020 Schlitz herstellen fräsen Mauerwerk Mauerziegel B 5 cm T 5 cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN Schlitz herstellen, durch Fräsen, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, einseitig geputzt, Schlitzbreite '5' cm, Schlitztiefe '5' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0020
Schlitz herstellen fräsen Mauerwerk Mauerziegel B 5 cm T 5 cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN
30.00
m
03.__.0021 Schlitz herstellen fräsen Mauerwerk Mauerziegel B 5 cm T 10 cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN Schlitz herstellen, durch Fräsen, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, einseitig geputzt, Schlitzbreite '5' cm, Schlitztiefe '10' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0021
Schlitz herstellen fräsen Mauerwerk Mauerziegel B 5 cm T 10 cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN
20.00
m
03.__.0022 Schlitz herstellen fräsen Mauerwerk Mauerziegel B 10 cm T 10 cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN Schlitz herstellen, durch Fräsen, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, einseitig geputzt, Schlitzbreite '10' cm, Schlitztiefe '10' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0022
Schlitz herstellen fräsen Mauerwerk Mauerziegel B 10 cm T 10 cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN
10.00
m
03.__.0023 Schlitz schließen Mörtel MGIII B bis 5cm T 5-10cm Schlitz schließen, Ausführung in Wandfläche, tragend, aus Mauerwerk, mit Mörtel MG III, Breite bis 5 cm, Tiefe über 5 bis 10 cm, Arbeitshöhe bis 3,5 m.
03.__.0023
Schlitz schließen Mörtel MGIII B bis 5cm T 5-10cm
30.00
m
03.__.0024 Schlitz schließen Mörtel MGIII B 5-10cm T 5-10cm Schlitz schließen, Ausführung in Wandfläche, tragend, aus Mauerwerk, mit Mörtel MG III, Breite über 5 bis 10 cm, Tiefe über 5 bis 10 cm, Arbeitshöhe bis 3,5 m.
03.__.0024
Schlitz schließen Mörtel MGIII B 5-10cm T 5-10cm
100.00
m
03.__.0025 Durchbruch herstellen Stahlbeton 200-250cm2 T 25-30cm 25kN/m3 v.Hand Durchbruch herstellen, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, in Stahlbeton, Normalbeton, 2-seitig geputzt, Einzelöffnung über 200 bis 250 cm2, Tiefe über 25 bis 30 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 25 kN/m3, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 4 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '20' m, horizontaler Förderweg '100' m, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm, ohne Untergrundbeschädigung, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) vom Bieter einzutragen, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0025
Durchbruch herstellen Stahlbeton 200-250cm2 T 25-30cm 25kN/m3 v.Hand
3.00
St
03.__.0026 Durchbruch herstellen Stahlbeton 250-300cm2 T 25-30cm 25kN/m3 v.Hand Durchbruch herstellen, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, in Stahlbeton, Normalbeton, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 250 bis 300 cm2, Tiefe über 25 bis 30 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 25 kN/m3, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 4 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '20' m, horizontaler Förderweg '100' m, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm, ohne Untergrundbeschädigung, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) vom Bieter einzutragen, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0026
Durchbruch herstellen Stahlbeton 250-300cm2 T 25-30cm 25kN/m3 v.Hand
2.00
St
03.__.0027 Durchbruch herstellen Stahlbeton 300-400cm2 T 25-30cm 25kN/m3 v.Hand Durchbruch herstellen, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, in Stahlbeton, Normalbeton, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 300 bis 400 cm2, Tiefe über 25 bis 30 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 25 kN/m3, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 4 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '20' m, horizontaler Förderweg '100' m, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm, ohne Untergrundbeschädigung, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) vom Bieter einzutragen, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0027
Durchbruch herstellen Stahlbeton 300-400cm2 T 25-30cm 25kN/m3 v.Hand
2.00
St
03.__.0028 Durchbruch schließen Mörtel MGIII Steine KS SFK12 100-150cm2 T 10-15cm Durchbruch schließen, Ausführung in Wandfläche, tragend, aus Mauerwerk, mit Mörtel MG III und Steinen, Kalksandstein, Festigkeitsklasse 12, Querschnitt über 100 bis 150 cm2, Tiefe über 10 bis 15 cm, Arbeitshöhe bis 3,5 m.
03.__.0028
Durchbruch schließen Mörtel MGIII Steine KS SFK12 100-150cm2 T 10-15cm
20.00
St
03.__.0029 Durchbruch schließen Mörtel MGIII Steine KS SFK12 1000-1500cm2 T 10-15cm Durchbruch schließen, Ausführung in Wandfläche, tragend, aus Mauerwerk, mit Mörtel MG III und Steinen, Kalksandstein, Festigkeitsklasse 12, Querschnitt über 1000 bis 1500 cm2, Tiefe über 10 bis 15 cm, Arbeitshöhe bis 3,5 m.
03.__.0029
Durchbruch schließen Mörtel MGIII Steine KS SFK12 1000-1500cm2 T 10-15cm
5.00
St
03.__.0030 Durchbruch schließen Mörtel MGIII Steine KS SFK12 100-150cm2 T 20-25cm Durchbruch schließen, Ausführung in Wandfläche, tragend, aus Mauerwerk, mit Mörtel MG III und Steinen, Kalksandstein, Festigkeitsklasse 12, Querschnitt über 100 bis 150 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm, Arbeitshöhe bis 3,5 m.
03.__.0030
Durchbruch schließen Mörtel MGIII Steine KS SFK12 100-150cm2 T 20-25cm
4.00
St
03.__.0031 Durchbruch schließen Mörtel MGIII Steine KS SFK12 500-600cm2 T 20-25cm Durchbruch schließen, Ausführung in Wandfläche, tragend, aus Mauerwerk, mit Mörtel MG III und Steinen, Kalksandstein, Festigkeitsklasse 12, Querschnitt über 500 bis 600 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm, Arbeitshöhe bis 3,5 m.
03.__.0031
Durchbruch schließen Mörtel MGIII Steine KS SFK12 500-600cm2 T 20-25cm
3.00
St
03.__.0032 Durchbruch schließen Mörtel MGIII Steine KS SFK12 1000-1500cm2 T 20-25cm Durchbruch schließen, Ausführung in Wandfläche, tragend, aus Mauerwerk, mit Mörtel MG III und Steinen, Kalksandstein, Festigkeitsklasse 12, Querschnitt über 1000 bis 1500 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm, Arbeitshöhe bis 3,5 m.
03.__.0032
Durchbruch schließen Mörtel MGIII Steine KS SFK12 1000-1500cm2 T 20-25cm
3.00
St
03.__.0033 Durchbruch schließen Mörtel MGIII Steine KS SFK12 20000-25000cm2 T 50-55cm Durchbruch schließen, Ausführung in Wandfläche, tragend, aus Mauerwerk, mit Mörtel MG III und Steinen, Kalksandstein, Festigkeitsklasse 12, Querschnitt über 20000 bis 25000 cm2, Tiefe über 50 bis 55 cm, Arbeitshöhe bis 3,5 m.
03.__.0033
Durchbruch schließen Mörtel MGIII Steine KS SFK12 20000-25000cm2 T 50-55cm
5.00
St
03.__.0034 Durchbruch schließen Mörtel MGIII Steine KS SFK12 20000-25000cm2 T 55-60cm Durchbruch schließen, Ausführung in Wandfläche, tragend, aus Mauerwerk, mit Mörtel MG III und Steinen, Kalksandstein, Festigkeitsklasse 12, Querschnitt über 20000 bis 25000 cm2, Tiefe über 55 bis 60 cm, Arbeitshöhe bis 3,5 m.
03.__.0034
Durchbruch schließen Mörtel MGIII Steine KS SFK12 20000-25000cm2 T 55-60cm
5.00
St
03.__.0035 Öffnung schließen Beton C25/30 200-250cm2 T 20-25cm Öffnung schließen, Ausführung in Deckenfläche, aus Beton, mit Beton, C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, Querschnitt über 200 bis 250 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm, Arbeitshöhe bis 3,5 m.
03.__.0035
Öffnung schließen Beton C25/30 200-250cm2 T 20-25cm
4.00
St
03.__.0036 Öffnung schließen Beton C25/30 300-400cm2 T 25-30cm Öffnung schließen, Ausführung in Bodenfläche, mit Beton, C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, Querschnitt über 300 bis 400 cm2, Tiefe über 25 bis 30 cm.
03.__.0036
Öffnung schließen Beton C25/30 300-400cm2 T 25-30cm
2.00
St
03.__.0037 Öffnung schließen Beton C25/30 Schalung 300-400cm2 T 20-25cm Öffnung schließen, Ausführung in Wandfläche, tragend, aus Beton, mit Beton, C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, Querschnitt über 300 bis 400 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm, Arbeitshöhe bis 3,5 m.
03.__.0037
Öffnung schließen Beton C25/30 Schalung 300-400cm2 T 20-25cm
2.00
St
03.__.0038 Öffnung schließen Beton C25/30 Schalung 500-600cm2 T 20-25cm Öffnung schließen, Ausführung in Wandfläche, tragend, aus Beton, mit Beton, C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, Querschnitt über 500 bis 600 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm, Arbeitshöhe bis 3,5 m.
03.__.0038
Öffnung schließen Beton C25/30 Schalung 500-600cm2 T 20-25cm
2.00
St
03.__.0039 Öffnung schließen Beton C25/30 Schalung 900-1000cm2 T 20-25cm Öffnung schließen, Ausführung in Wandfläche, tragend, aus Beton, mit Beton, C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, Querschnitt über 900 bis 1000 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm, Arbeitshöhe bis 3,5 m.
03.__.0039
Öffnung schließen Beton C25/30 Schalung 900-1000cm2 T 20-25cm
2.00
St
03.__.0040 Öffnung schließen Beton C25/30 Schalung 900-1000cm2 T 20-25cm Öffnung schließen, Ausführung in Bodenfläche, Öffnung schließen nach Demontage alter WCs und Entwässerungsrohre, tragend, aus Beton, mit Beton, C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, Querschnitt über 900 bis 1000 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm, Arbeitshöhe bis 3,5 m.
03.__.0040
Öffnung schließen Beton C25/30 Schalung 900-1000cm2 T 20-25cm
12.00
St
03.__.0041 Öffnung schließen Mörtel MGIII 10-25cm2 T 20-25cm Öffnung schließen, Ausführung in Bodenfläche, mit Mörtel MG III, Querschnitt über 10 bis 25 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm.
03.__.0041
Öffnung schließen Mörtel MGIII 10-25cm2 T 20-25cm
10.00
St
Decke über EG - WC-Bereich siehe statische Berechnung vom 06.05.2025
Decke über EG - WC-Bereich
03.__.0042 Ortbeton Deckenpl. waagerecht Stahlbeton C25/30 XC1 D 12-18cm Ortbeton Deckenplatte, obere Betonfläche waagerecht, als Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse XC1 (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, trocken/ständig nass), Feuchtigkeitsklasse WO (Betonkorrosion, trockene Umgebung), Deckendicke über 12 bis 18 cm.
03.__.0042
Ortbeton Deckenpl. waagerecht Stahlbeton C25/30 XC1 D 12-18cm
3.00
m3
03.__.0043 Schalung Deckenpl. Schalungspl. H 0 m bis 4 m Schalung Deckenplatte, Schalungshaut für Betonflächen ohne Anforderung, aus Schalungsplatten, Höhe Abstützung von '0' m, Höhe Abstützung bis '4' m, Aufstellebene Abstützung waagerecht, Deckendicke über 12 bis 18 cm, einschl. Traggerüst Bemessungsklasse A.
03.__.0043
Schalung Deckenpl. Schalungspl. H 0 m bis 4 m
15.00
m2
03.__.0044 Betonstabstahl B500A Durchm. 6-16mm Deckenpl. Bewehrung aus Betonstabstahl B500A DIN 488-1, DIN 488-2, Durchmesser über 6 bis 16 mm, Längen bis 7 m, für Deckenplatte aus Ortbeton.
03.__.0044
Betonstabstahl B500A Durchm. 6-16mm Deckenpl.
0.20
t
03.__.0045 Betonstahlmatte B500A Lagermatte Q188A Decke Bewehrung aus Betonstahlmatten B500A DIN 488-1, DIN 488-4, als Lagermatte, Q 188 A, für Decke aus Ortbeton.
03.__.0045
Betonstahlmatte B500A Lagermatte Q188A Decke
0.10
t
03.__.0046 Auflager Decke Mauerziegel B 50-55cm H bis 25cm einschl. Gerüst Herstellung von Auflagertaschen für Einbau Decke in Mauerwerk DIN EN 1996, siehe statische Berechnungen, aus Mauerziegeln DIN EN 771-1 in Verbindung mit DIN 20000-401 oder nach Zulassung, Festigkeitsklasse 12, mit Mörtel ausgleichen, Mauerwerksdicke über 24 bis 30 cm, Auflagerbreite über 50 bis 55 cm, Auflagerhöhe bis 25 cm, einschl. Traggerüst Bemessungsklasse A.
03.__.0046
Auflager Decke Mauerziegel B 50-55cm H bis 25cm einschl. Gerüst
9.00
St
03.__.0047 Gleitfuge Decke zw. Decke/ AW, Decke/ UZ Herstellung Gleitfuge zwischen neuer Decke und Außenwand, sowie zwischen Decke und vorh. Unterzug über dem Flurbereich gemäß statischer Berechnung
03.__.0047
Gleitfuge Decke zw. Decke/ AW, Decke/ UZ
15.00
m
Decke über 2. OG siehe statische Berechnung vom 06.05.2025 Plattenbalkendecke Einbau von zwei Stahlbeton-Randträgern neben den vorh. Stahl-Deckenträgern, Auflagerung an den vorh. Fensterpfeilern und auf der Flurwand
Decke über 2. OG
03.__.0048 Ortbeton Unterzug Stahlbeton C25/30 XC1 B 24 cm H 32 cm Ortbeton Unterzug, obere Betonfläche waagerecht, als Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, Expositionsklasse XC1 (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, trocken/ständig nass), Feuchtigkeitsklasse WO (Betonkorrosion, trockene Umgebung), rechteckig, Querschnittsbreite '24' cm, Querschnittshöhe '32' cm, einschl. Traggerüst Bemessungsklasse A.
03.__.0048
Ortbeton Unterzug Stahlbeton C25/30 XC1 B 24 cm H 32 cm
14.00
m
03.__.0049 Schalung Unterzug rechteckig Schalungspl. H 3 m bis 4 m Schalung Unterzug, mit rechteckigem Querschnitt, Schalungshaut für Betonflächen ohne Anforderung, aus Schalungsplatten, Höhe Abstützung von '3' m, Höhe Abstützung bis '4' m, Aufstellebene Abstützung waagerecht.
03.__.0049
Schalung Unterzug rechteckig Schalungspl. H 3 m bis 4 m
30.00
m2
03.__.0050 Auflager Unterzug Mauerziegel B 24cm H bis 35cm einschl. Gerüst Herstellung von Auflagerflächen für Einbau Stahlbetonrandträger in Mauerwerk DIN EN 1996, siehe statische Berechnungen, aus Mauerziegeln DIN EN 771-1 in Verbindung mit DIN 20000-401 oder nach Zulassung, Festigkeitsklasse 12, mit Mörtel ausgleichen, Mauerwerksdicke über 24 bis 30 cm, Auflagerbreite 24 cm, Auflagerhöhe bis 35 cm, einschl. Traggerüst Bemessungsklasse A.
03.__.0050
Auflager Unterzug Mauerziegel B 24cm H bis 35cm einschl. Gerüst
4.00
St
03.__.0051 Ortbeton Deckenpl. waagerecht Stahlbeton C25/30 XC1 D bis 12cm Ortbeton Deckenplatte, obere Betonfläche waagerecht, als Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse XC1 (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, trocken/ständig nass), Feuchtigkeitsklasse WO (Betonkorrosion, trockene Umgebung), Deckendicke bis 12 cm.
03.__.0051
Ortbeton Deckenpl. waagerecht Stahlbeton C25/30 XC1 D bis 12cm
2.50
m3
03.__.0052 Schalung Deckenpl. Schalungspl. H 0 m bis 4 m Schalung Deckenplatte, Schalungshaut für Betonflächen ohne Anforderung, aus Schalungsplatten, Höhe Abstützung von '0' m, Höhe Abstützung bis '4' m, Aufstellebene Abstützung waagerecht, Deckendicke bis 12 cm, einschl. Traggerüst Bemessungsklasse A.
03.__.0052
Schalung Deckenpl. Schalungspl. H 0 m bis 4 m
20.00
m2
03.__.0053 Aussparung herstellen Mauerwerk Mauerziegel 400-500cm2 T 20-25cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN Aussparung herstellen, Untergrundfläche waagerecht, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 400 bis 500 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0053
Aussparung herstellen Mauerwerk Mauerziegel 400-500cm2 T 20-25cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN
3.00
St
03.__.0054 Verankerung Stahl Gesimskonstruktion Verankerung, aus Stahl, verzinkt, mit bauaufsichtlicher Zulassung, in vorh. Aussparung, für Deckenplatte aus Ortbeton.
03.__.0054
Verankerung Stahl Gesimskonstruktion
3.00
m
03.__.0055 Betonstabstahl B500A Durchm. 6-16mm Deckenpl. Bewehrung aus Betonstabstahl B500A DIN 488-1, DIN 488-2, Durchmesser über 6 bis 16 mm, Längen bis 7 m, für Deckenplatte aus Ortbeton.
03.__.0055
Betonstabstahl B500A Durchm. 6-16mm Deckenpl.
0.235
t
03.__.0056 Betonstabstahl B500A Durchm. 16-32mm Deckenpl. Bewehrung aus Betonstabstahl B500A DIN 488-1, DIN 488-2, Durchmesser über 16 bis 32 mm, Längen bis 7 m, für Deckenplatte aus Ortbeton.
03.__.0056
Betonstabstahl B500A Durchm. 16-32mm Deckenpl.
0.15
t
Betonschräge als F90 Treppenabschluss Die neue Deckenplatte aus Stahlbeton soll in schräger Lage als oberer Treppenraumabschluss und Untergrund für die Dachkonstruktion in F90 fungieren. In dieser Decke ist eine Aussparung für ein Dachflächenfenster ca. 1,14m x 1,40m zu integrieren. Es ist ein Anschluss an die Bestandsdecke, den Treppenhauswänden und dem gemauerten Gesims herzustellen.
Betonschräge als F90 Treppenabschluss
03.__.0057 Ortbeton Deckenpl.oberer Bauwerksabschluss geneigt Deckschalung Stahlbeton C25/30 XC1 D 12-18cm Ortbeton Deckenplatte als oberer Bauwerksabschluss, obere Betonfläche geneigt, mit Deckschalung, Deckschalung wird gesondert vergütet, Neigung über 25 bis 45 Grad, als Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse XC1 (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, trocken/ständig nass), Deckendicke über 12 bis 18 cm.
03.__.0057
Ortbeton Deckenpl.oberer Bauwerksabschluss geneigt Deckschalung Stahlbeton C25/30 XC1 D 12-18cm
2.00
m3
03.__.0058 Schalung Deckenpl. oberer Bauwerksabschluss geneigt Deckschalung Schalungspl. Schalung Deckenplatte als oberer Bauwerksabschluss, geneigt, Neigung über 25 bis 45 Grad, als Deckschalung, Schalungshaut für Betonflächen ohne Anforderung, aus Schalungsplatten, Deckendicke über 12 bis 18 cm, einschl. Traggerüst Bemessungsklasse A.
03.__.0058
Schalung Deckenpl. oberer Bauwerksabschluss geneigt Deckschalung Schalungspl.
15.00
m2
03.__.0059 Schalung Deckenpl. oberer Bauwerksabschluss geneigt Schalungspl. H 2 m bis 4,7 m Schalung Deckenplatte als oberer Bauwerksabschluss, geneigt, Neigung über 25 bis 45 Grad, Schalungshaut für Betonflächen ohne Anforderung, aus Schalungsplatten, Höhe Abstützung von '2' m, Höhe Abstützung bis '4.7' m, Aufstellebene Abstützung schräg, Deckendicke über 12 bis 18 cm, einschl. Traggerüst Bemessungsklasse A.
03.__.0059
Schalung Deckenpl. oberer Bauwerksabschluss geneigt Schalungspl. H 2 m bis 4,7 m
15.00
m2
03.__.0060 Schalung Aussparung geneigt T 10-20cm 10000-25000cm2 rechteckig Deckenpl. oberer Bauwerksabschluss Schalung Aussparung, geneigt, Schalungshaut geeignet für das Aufbringen von Beschichtungen auf erhärtete Betonflächen, Aussparungstiefe über 10 bis 20 cm, Einzelgröße der Aussparungen über 10000 bis 25000 cm2, Aussparungsform rechteckig, für scharfkantige Betonkanten, für Deckenplatte als oberer Bauwerksabschluss aus Ortbeton.
03.__.0060
Schalung Aussparung geneigt T 10-20cm 10000-25000cm2 rechteckig Deckenpl. oberer Bauwerksabschluss
2.00
m2
03.__.0061 Betonstabstahl B500A Durchm. 6-16mm Deckenpl. Bewehrung aus Betonstabstahl B500A DIN 488-1, DIN 488-2, Durchmesser über 6 bis 16 mm, Längen bis 7 m, für Deckenplatte aus Ortbeton.
03.__.0061
Betonstabstahl B500A Durchm. 6-16mm Deckenpl.
0.20
t
03.__.0062 Aussparung herstellen Mauerwerk Mauerziegel 400-500cm2 T 20-25cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN Aussparung herstellen, alle Schnitte geneigt zur Untergrundfläche, Neigungswinkel abweichend zur Senkrechten '45' Grad, Untergrundfläche waagerecht, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 400 bis 500 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0062
Aussparung herstellen Mauerwerk Mauerziegel 400-500cm2 T 20-25cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN
10.00
St
03.__.0063 Verankerung Stahl Treppenraumwände Verankerung, aus Stahl, verzinkt, mit bauaufsichtlicher Zulassung, in vorh. Aussparung, für Deckenplatte aus Ortbeton.
03.__.0063
Verankerung Stahl Treppenraumwände
10.00
m
03.__.0064 Aussparung herstellen Mauerwerk Mauerziegel 400-500cm2 T 20-25cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN Aussparung herstellen, Untergrundfläche waagerecht, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 400 bis 500 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0064
Aussparung herstellen Mauerwerk Mauerziegel 400-500cm2 T 20-25cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN
5.00
St
03.__.0065 Verankerung Stahl Gesimskonstruktion Verankerung, aus Stahl, verzinkt, mit bauaufsichtlicher Zulassung, in vorh. Aussparung, für Deckenplatte aus Ortbeton.
03.__.0065
Verankerung Stahl Gesimskonstruktion
5.00
m
03.__.0066 Aussparung herstellen Mauerwerk Mauerziegel 400-500cm2 T 20-25cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN Aussparung herstellen, Untergrundfläche waagerecht, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 400 bis 500 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0066
Aussparung herstellen Mauerwerk Mauerziegel 400-500cm2 T 20-25cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN
5.00
St
03.__.0067 Verankerung Stahl oberer Deckenanschluss Verankerung, aus Stahl, verzinkt, mit bauaufsichtlicher Zulassung, in vorh. Aussparung, für Deckenplatte aus Ortbeton.
03.__.0067
Verankerung Stahl oberer Deckenanschluss
5.00
m
Fassade, Fenster und Brüstungen
Fassade, Fenster und Brüstungen
03.__.0068 Konstruktive Vernadelung und Verpressen Fensterstürze Konstruktives Vernadeln und Verpressen von Rissen an Fensterstürzen, mittels Gewindestangen aus nichtrostendem Stahl, Durchmesser 6mm - 10mm je nach Erfordernis Länge bis 30cm
03.__.0068
Konstruktive Vernadelung und Verpressen Fensterstürze
100.00
St
03.__.0069 Gerüstankerlöcher schließen bei Gerüstabbau Gerüstankerlöcher schließen bei Gerüstabbau mit geeignetem Füllmaterial, vorkomprimiertes Dichtband und Verputzen der Öffnungen mit Oberputz, farblich an den Bestand angeglichen
03.__.0069
Gerüstankerlöcher schließen bei Gerüstabbau
400.00
St
03.__.0070 Abbruch und Entsorgung loser Mörtelschräge bis 30 cm Abbruch und Entsorgung loser Mörtelschrägen an der Fassade, Neigung über 5 Grad, bis 30 cm Vergütung der Entsorgung übernimmt AN Abrechnung in lfm
03.__.0070
Abbruch und Entsorgung loser Mörtelschräge bis 30 cm
300.00
m
03.__.0071 Untergrund Mörtelschrägen an der Fassade reinigen, lose Verunreinigungen entfernen Untergrund Mörtelschrägen an der Fassade reinigen, lose Verunreinigungen entfernen, bis 30 cm Abrechnung in lfm
03.__.0071
Untergrund Mörtelschrägen an der Fassade reinigen, lose Verunreinigungen entfernen
300.00
m
03.__.0072 Gefälle herstellen Mörtelschräge Gefälle herstellen auf Untergrund aus Mauerwerk in der Fassade, haftschlüssiger Verbund, mit Mörtel, Bindemittel Zement, Neigung über 5 Grad, Dicke am Tiefpunkt 20 mm, einseitiges Gefälle, zur Abführung von Niederschlagswasser, bis 30 cm
03.__.0072
Gefälle herstellen Mörtelschräge
300.00
m
03.__.0073 Fugen erneuern Erneuern von mineralischen Fugen, Entfernen von beschädigtem Bestandsfugenmaterial, Fugen säubern, Neuverfugen. Verfugen mit mineralischem Fugenmörtel. Fugenfarbe nach Wahl AG. Fugenbreite bis max. 2cm. Fugentiefe bis max. 4cm, Abrechnung nach DIN 18332
03.__.0073
Fugen erneuern
3,500.00
m
03.__.0074 Untergrund reinigen Mauerwerk Gesims Reinigen des Untergrundes aus Mauerwerk, von grober Verschmutzung, aufgenommene Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.
03.__.0074
Untergrund reinigen Mauerwerk Gesims
20.00
m2
03.__.0075 Gesimskonstruktion an den Gebäudeecken Gesimskonstruktion an den Gebäudeecken auf Schadstellen prüfen, Schadstellen ausarbeiten, Rostschutz auftragen, konstruktive Verankerung aus nichtrostendem Stahl einsetzen mit mineralisch gebundenem Klebemörtel, verfugen mit mineralischen Mörtel, farblich angepasst, Fugenbreite max. 3cm
03.__.0075
Gesimskonstruktion an den Gebäudeecken
8.00
St
Fenstersturz im EG siehe statische Berechnung vom 06.05.2025
Fenstersturz im EG
03.__.0076 Außenwand Mauerziegel vorsichtig abbrechen für Wiederverwendung 15kN/m3 D 60 cm Geräteeinsatz mgl. nicht schad Abbruch der Außenwand aus Mauerwerk aus Mauerziegel, einschl. Putz, einseitig, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Abbruchdicke '60' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Mengenermittlung nach Aufmaß.
03.__.0076
Außenwand Mauerziegel vorsichtig abbrechen für Wiederverwendung 15kN/m3 D 60 cm Geräteeinsatz mgl. nicht schad
6.00
m2
03.__.0077 Einbau Fenstersturz Außenwand Einbau eines Fenstersturzes, Öffnung überdecken in Außenwand aus Mauerwerk d = 60 cm mit 2x HEA 100, S235 gemäß Statik, Rohbaubreite bis 1500mm, Auflager > 12 cm Mz 8, Stahlträger in der Außenwand bündig mit bauseits vorhandenen Ziegeln verkleiden
03.__.0077
Einbau Fenstersturz Außenwand
1.00
St
03.__.0078 Brüstung aufmauern mit bauseits vorh. Mauerziegel Brüstung aufmauern, Mauerwerk DIN EN 1996, mit bauseits vorhandenen Mauerziegeln, einseitig sichtbar bleibend, Fugenglattstrich, Mauerwerksdicke über 60 bis 65 cm, Höhe der Aufmauerung über 70 bis 75 cm. Abrechnung nach Ansichtsfläche innen
03.__.0078
Brüstung aufmauern mit bauseits vorh. Mauerziegel
1.50
m2
03.__.0079 Mauerwerk der Fensterbank als Rollschicht, mit Quergefälle, Mauerwerk der Fensterbank als Rollschicht, mit Quergefälle, aus vorh. Mauerziegel, Mauermörtel MG II DIN 18580 oder DIN 20000-412 in Verbindung mit DIN EN 998-2, Rollschichtbreite in Anlehnung an Bestand
03.__.0079
Mauerwerk der Fensterbank als Rollschicht, mit Quergefälle,
3.00
m
Fenster und Brüstungen
Fenster und Brüstungen
03.__.0080 Brüstung aufmauern Mauerziegel NF(240/115/71) D 11,5-24cm Brüstung aufmauern, Mauerwerk DIN EN 1996, mit Mauerziegeln DIN EN 771-1 in Verbindung mit DIN 20000-401 oder nach Zulassung, NF (240/115/71), einseitig sichtbar bleibend, Fugenglattstrich, Mauerwerksdicke über 11,5 bis 24 cm, Höhe der Aufmauerung bis 12,5 cm.
03.__.0080
Brüstung aufmauern Mauerziegel NF(240/115/71) D 11,5-24cm
50.00
m
03.__.0081 Putzglattstrich Brüstung B 50 cm Kalkzementputz D 5-10mm Glattstrich Putz vor Fenster-/Fensterbankeinbau, auf Brüstung, innen, Breite Leibung '50' cm, ausgleichen mit Kalkzement-Putzmörtel, Dicke über 5 bis 10 mm, Untergrund Ziegelmauerwerk.
03.__.0081
Putzglattstrich Brüstung B 50 cm Kalkzementputz D 5-10mm
150.00
m
03.__.0082 Putzglattstrich Brüstung B 50 cm Kalkzementputz D 10-15mm Glattstrich Putz vor Fenster-/Fensterbankeinbau, auf Brüstung, innen, Breite Leibung '50' cm, ausgleichen mit Kalkzement-Putzmörtel, Dicke über 10 bis 15 mm, Untergrund Ziegelmauerwerk.
03.__.0082
Putzglattstrich Brüstung B 50 cm Kalkzementputz D 10-15mm
100.00
m
03.__.0083 Mörtelabdichtung Anschlussfuge Fenster farbig außen B 10-30mm Mörtelabdichtung der Anschlussfuge Fenster zum Sichtmauerwerk im Außenbereich, zwischen Rahmen aus Kunststoff und Sichtmauerwerk, farbig angepasst an Bestandsmauerwerk, 4-seitige äußere Abdichtung mit Mörtel, Fugenbreite über 10 bis 30 mm, einschl. Hinterfüllmaterial Abrechnung in lfm
03.__.0083
Mörtelabdichtung Anschlussfuge Fenster farbig außen B 10-30mm
1,050.00
lfm
Sonstige Bauteile
Sonstige Bauteile
03.__.0084 Demontage der einläufigen Treppe und Podest aus Beton und Werkstein Demontage der einläufigen Treppe und Podest aus Beton und Werkstein einschl. Gitterrost zum späteren Wiedereinbau, 4 Steigungen, Stufenlänge 275 cm, Breite 30 cm, Höhe 13 cm, Podestbreite ca. 2,00m einschl. zwei seitlichen Umwehrungen aus Stahl h = 1,50m, Arbeitshöhe bis 3 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 7,5 t, Ausführung erschütterungsarm, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf der Baustelle lagern und mit Folien und Platten schützen
03.__.0084
Demontage der einläufigen Treppe und Podest aus Beton und Werkstein
1.00
St
03.__.0085 Wiedermontage der demontierten Treppe und Podest aus Beton und Werkstein Wiedermontage der demontierten Treppe und Podest aus Beton und Werkstein einschl. Gitterrost, 4 Steigungen, Stufenlänge 275 cm, Breite 30 cm, Höhe 13 cm, Podestbreite ca. 2,00m einschl. Wiedermontage der zwei seitlichen Umwehrungen aus Stahl h = 1,50m, Arbeitshöhe bis 3 m
03.__.0085
Wiedermontage der demontierten Treppe und Podest aus Beton und Werkstein
1.00
St
03.__.0086 Demontage der Treppe und Podest aus Beton und Werkstein Demontage der Treppe und Podest aus Beton und Werkstein einschl. Gitterrost zum späteren Wiedereinbau, 3 Steigungen, Einzelstufenlänge bis 250 cm, Breite 31 cm, Höhe 16 cm, Anzahl Stufenblöcke 12, Arbeitshöhe bis 3 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 7,5 t, Ausführung erschütterungsarm, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf der Baustelle lagern und mit Folien und Platten schützen
03.__.0086
Demontage der Treppe und Podest aus Beton und Werkstein
1.00
St
03.__.0087 Wiedermontage der demontierten Treppe und Podest aus Beton und Werkstein Wiedermontage der demontierten Treppe und Podest aus Beton und Werkstein einschl. Gitterrost, 3 Steigungen, Einzelstufenlänge bis 250 cm, Breite 31 cm, Höhe 16 cm, Anzahl Stufenblöcke 12
03.__.0087
Wiedermontage der demontierten Treppe und Podest aus Beton und Werkstein
1.00
St
03.__.0088 Einbau Türsturz und Putzauftrag, b = 885mm Öffnung überdecken in Mauerwerk mit 2x HEA 100, S235 gemäß Statik, Einbau in Innenwand d = 60 cm, Rohbaubreite 885mm, einschl. Mörtelfuge MG III h > 3cm , oberhalb mit Quellmörtel MG III auspressen, Auflager > 12 cm, ausmauern mit Steinen, Mindestdicke Putz aus Gipsmörtel nach DIN EN 13279-1 in Verbindung mit DIN 18550-2 bzw. DIN EN 13914-2, auf geeignetem Putzträger d = 25mm
03.__.0088
Einbau Türsturz und Putzauftrag, b = 885mm
7.00
St
03.__.0089 Einbau Türsturz und Putzauftrag, b = 1010mm Öffnung überdecken in Mauerwerk mit 2x HEA 100, S235 gemäß Statik, Einbau in Innenwand d = 60 cm, Rohbaubreite 1010mm, einschl. Mörtelfuge MG III h > 3cm , oberhalb mit Quellmörtel MG III auspressen, Auflager > 12 cm, ausmauern mit Steinen, Mindestdicke Putz aus Gipsmörtel nach DIN EN 13279-1 in Verbindung mit DIN 18550-2 bzw. DIN EN 13914-2, auf geeignetem Putzträger d = 25mm
03.__.0089
Einbau Türsturz und Putzauftrag, b = 1010mm
2.00
St
03.__.0090 Haftbrücke mineralisch Innenwand Mauerwerk Haftbrücke mineralisch, kunststoffvergütet, auf Innenwand, innen, Untergrund Mauerwerk, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
03.__.0090
Haftbrücke mineralisch Innenwand Mauerwerk
500.00
m2
03.__.0091 Untergrund reinigen lose Verunreinigung Entfernen Grobschmutz Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, von losen Verunreinigungen, durch Entfernen von Grobschmutz, für Putz-, Stuckarbeiten/WDVS, aufgenommene Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.
03.__.0091
Untergrund reinigen lose Verunreinigung Entfernen Grobschmutz
500.00
m2
03.__.0092 Innenputz einlagig Innenwand Gipsputz B1 D 10mm Q2 geglättet Einlagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Innenwand, Putzgrund Mauerwerk, saugfähig, rauflächig, aus Gips-Putzmörtel B1 DIN EN 13279-1, Dicke 10 mm, Putzoberfläche Qualitätsstufe 2 (Q2), geglättet, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
03.__.0092
Innenputz einlagig Innenwand Gipsputz B1 D 10mm Q2 geglättet
500.00
m2
03.__.0093 Ein- Beiputzen innen Gipsputz B1 D 10mm B 25-30cm Ein- und Beiputzen, innen, Fenster, Gips-Putzmörtel B1 DIN EN 13279-1, Putzoberfläche Qualitätsstufe 2 (Q2), Dicke 10 mm, Breite über 25 bis 30 cm.
03.__.0093
Ein- Beiputzen innen Gipsputz B1 D 10mm B 25-30cm
150.00
m
03.__.0094 Innenputz einlagig Leibung B 30 cm Gipsputz B1 D 10mm Q2 gerieben Einlagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Leibung, Breite Leibung '30' cm, Putzgrund Mauerwerk, aus Gips-Putzmörtel B1 DIN EN 13279-1, Dicke 10 mm, Putzoberfläche Qualitätsstufe 2 (Q2), gerieben, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
03.__.0094
Innenputz einlagig Leibung B 30 cm Gipsputz B1 D 10mm Q2 gerieben
200.00
m
03.__.0095 Innenputz einlagig Leibung B 50 cm Gipsputz B1 D 10mm Q2 gerieben Einlagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Leibung, Breite Leibung '50' cm, Putzgrund Mauerwerk, aus Gips-Putzmörtel B1 DIN EN 13279-1, Dicke 10 mm, Putzoberfläche Qualitätsstufe 2 (Q2), gerieben, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
03.__.0095
Innenputz einlagig Leibung B 50 cm Gipsputz B1 D 10mm Q2 gerieben
500.00
m
03.__.0096 Kantenprofil Innenputz Stahl verz D 10mm Kante im Innenputz mit Kantenprofil aus verzinktem Stahl, für Putzdicke 10 mm.
03.__.0096
Kantenprofil Innenputz Stahl verz D 10mm
850.00
m
03.__.0097 Abschlussprofil Abschluss Profil Dichtband Kunststoff D 10mm Abschlussprofil mit Dichtband, aus Kunststoff, für Putzdicke 10 mm.
03.__.0097
Abschlussprofil Abschluss Profil Dichtband Kunststoff D 10mm
850.00
m
03.__.0098 Flächenarmierung Gewebeeinlage Brandschutzputz Unterzug Abwicklung 0,35 m Flächenarmierung mit Gewebeeinlage für Brandschutzputz, Armierungsmasse mineralisch, an Unterzügen, innen, Oberfläche glatt, Abwicklung der Bearbeitungsflächen '0,35' m, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
03.__.0098
Flächenarmierung Gewebeeinlage Brandschutzputz Unterzug Abwicklung 0,35 m
55.00
m
03.__.0099 Brandschutzputz F90 unter Stahlträgern Gipsputz B1 D 25mm gerieben Brandschutzputz DIN 18550-2, Feuerwiderstandsklasse F 90 DIN 4102-2, unter Decke mit eigenständiger Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-4, Gips-Putzmörtel B1 DIN EN 13279-1, Dicke 25 mm, Oberfläche gerieben.
03.__.0099
Brandschutzputz F90 unter Stahlträgern Gipsputz B1 D 25mm gerieben
30.00
m2
03.__.0100 Putz Unterzug Abwickl. bis 0,5m Drahtgeflecht verz abbrechen 13kN/m3 D 3 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Putz an Unterzug, Abwicklung bis 0,5 m, Kalkzement-Putzmörtel, einschl. Putzträger aus verzinktem Drahtgeflecht, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 13 kN/m3, Abbruchdicke '3' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0100
Putz Unterzug Abwickl. bis 0,5m Drahtgeflecht verz abbrechen 13kN/m3 D 3 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
55.00
m
03.__.0101 Putz Decke Drahtgeflecht verz abbrechen 13kN/m3 D 3 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Putz an Decke, Kalkzement-Putzmörtel, einschl. Putzträger aus verzinktem Drahtgeflecht, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 13 kN/m3, Abbruchdicke '3' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.0101
Putz Decke Drahtgeflecht verz abbrechen 13kN/m3 D 3 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
20.00
m2
03.__.0102 Entrosten des vorh. Stahltragwerks im Dachgeschoss durch Entrosten des vorh. Stahltragwerks im Dachgeschoss durch Reinigen mit Hand- oder maschinell angetriebenen Werkzeugen, der Konstruktion aus Stahl in unterschiedlichen Längen und Breiten, geschweißt und genietet, profiliert, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN
03.__.0102
Entrosten des vorh. Stahltragwerks im Dachgeschoss durch
140.00
m
03.__.0103 Korrosionsschutz auftragen Korrosionsschutz auftragen, auf Stahltragwerk im Dachgeschoss, Bauteil längenorientiert, Stahlbauteile in unterschiedlichen Längen und Breiten, mindestens 10 cm x 10 cm, Korrosionsschutzbeschichtung mit kunststoffmodifizierter Zementschlämme als aktive Beschichtung DIN EN 1504-7, 2-schichtig, Erzeugnis im System geprüft.
03.__.0103
Korrosionsschutz auftragen
140.00
m
03.__.0104 Liefern und Einbauen von Einbaunistkästen Haussperling Liefern und Einbauen von Ersatznistkästen gem. beiliegendem faunistischen Gutachten, farbliche Anpassung an den jeweiligen Untergrund des Montageorts, Montage mittels verzinkter Befestigungswinkel in Abstmmung mit der Objektüberwachung mit jeweils mind. 6 m Fallhöhe Einbaunistkästen für Haussperling, Fluglochweite: 32 mm Maße: B 18 x H 23,5 x T 18 cm. Gewicht: ca. 7,3 kg ACHTUNG: Nach Auftragserteilung fragt der AN sofort die Verfügbarkeit bei möglichen Anbietern ab, da es zu erheblichen Wartezeiten kommen kann. Die Montage darf nur außerhalb der Brutzeiten (01.03. - 30.09.) erfolgen.
03.__.0104
Liefern und Einbauen von Einbaunistkästen Haussperling
10.00
St
03.__.0105 Liefern und Einbauen von Fledermausquartier Liefern und Einbauen von Ersatznistkästen gem. beiliegendem faunistischen Gutachten, farbliche Anpassung an den jeweiligen Untergrund des Montageorts, Montage mittels verzinkter Befestigungswinkel in Abstmmung mit der Objektüberwachung mit jeweils mind. 6 m Fallhöhe 1 Fledermausquartier Maße :H 40 x B 25 x T 5 cm Gewicht: ca. 3,6 kg ACHTUNG: Nach Auftragserteilung fragt der AN sofort die Verfügbarkeit bei möglichen Anbietern ab, da es zu erheblichen Wartezeiten kommen kann. Die Montage darf nur außerhalb der Brutzeiten (01.03. - 30.09.) erfolgen.
03.__.0105
Liefern und Einbauen von Fledermausquartier
1.00
St
04 Abdichtung und Dämmung
04
Abdichtung und Dämmung
Abdichtungsmaßnahme in zwei Teilabschnitten Die Abdichtungsmaßnahme hat in zwei Teilabschnitten zu erfolgen, so dass die Flucht- und Rettungswege während der Bauarbeiten gewährleistet werden können. Außenwände Ausführung der vertikalen Abdichtung von außen: alten Putz abschlagen und entsorgen, Austausch/ Ergänzung loser/ fehlender Mauerziegel, Risssanierung (Ansatz 0,1m je qm Wandfläche), Sperrputz d= 20mm mit Ausbildung einer Flaschenkehle auf dem Fundamentabsatz, mineralische Dichtschlämme auf den erdberührten Mauerwerksflächen und Anschlüssen Voranstrich auf Sperrputz, Abdichtungssystem aus kunstoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung (KMB), 2 lagig, mit Gewebeeinlage, Mindesttrockenschichtdicke größer 4 mm, mit Überlappung über mineralischer Dichtschlämme Anarbeiten an Flanschanschlüsse von Leitungsdurchführungen, Perimeterdämmung, d = 14 cm, als Schutz der Dichtungsbahn Sanierung schadhafter Putzflächen innen: Abschlagen des alten durchfeuchteten, hohl liegenden Putzes, ggf. Entfernung von Salpeter, neuer Sanierputz, d= 15mm, neuer Wandanstrich (bauseits) mit mineralischer Farbe mineralische Dichtschlämme von UK freigelegte Wandfläche bis 20 cm über Lage der Horizontalsperre horizontale Abdichtung: Herstellung einer horizontalen Sperrschicht kurz oberhalb der Sohlplatte: segmentweises Aufsägen (Seilsäge) der Außenwand im Pilgerschrittverfahren, Einbau überlappender Kunststoffplatten, kraftschlüssiges Schließen der Fuge. In Teilen: Ausführung einer horizontalen Sperrschicht durch Injektionen in das Mauerwerk: Niederdruckinjektionsverfahren mit Kieselsäure, im Bereich von Wänden mit Wandstärken größer 45 cm erfolgt eine Injektage von innen und außen Innenwände Sanierung schadhafter Putzflächen innen: Abschlagen des alten durchfeuchteten, hohl liegenden Putzes, ggf. Salpeter Entfernung, neuer Sanierputz d= 15mm, neuer Wandanstrich mit mineralischer Farbe horizontale Abdichtung: Herstellung einer horizontalen Sperrschicht kurz oberhalb der Sohlplatte durch Injektion Installationsführung: Es erfolgt keine Änderung der Installationsführung. Zur dichten Durchführung der Leitungen durch die neue Dichtebene werden jedoch geteilte Rohrdurchführungen (Los/ Festflansch) für die nachträgliche Montage vor der Wand nachgerüstet oder die Leitungen durch neu herzustellende Rohrhülsen verlegt.
Abdichtungsmaßnahme in zwei Teilabschnitten
Hinweis Aushub Bei Schachtarbeiten muss der verdichtete Aushub immer mindestens 50 cm Abstand zur Unterkante des Fundaments einhalten. Abstand Unterkante-Fundament bis UK-ausgehobener Graben > 50 cm Muss tiefer geschachtet werden, ist ein Tragwerksplaner mit einzubinden.
Hinweis Aushub
04.01 Abdichtung und Dämmung außen
04.01
Abdichtung und Dämmung außen
04.02 Querschnittsabdichtung
04.02
Querschnittsabdichtung
04.03 Abdichtung und Dämmung innen
04.03
Abdichtung und Dämmung innen
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenver- rechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehalts- kosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozial- kassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen sowie Gemeinkostenanteile und Gewinn enthal- ten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Lei- stungsverzeichnis enthalten sind - im Be- darfsfall zu vereinbaren und gesondert nach- zuweisen. Der Bieter erklärt, daß der Stundenverrech- nungssatz unter Beachtung der preisrecht- lichen Vorschriften ermittelt wurde und unab- hängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeord- net wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B).
Stundenlohnarbeiten
05.__.0001 Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.0001
Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
10.00
h
05.__.0002 Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.0002
Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
2.00
h
05.__.0003 Zuschläge für Arbeiten am Samstag und Nachtarbeit Monteur/-in Stundenlohnarbeiten als Zuschlag für Werksvertragsleistungen oder angeordnete Regiestunden für zusätzliche Leistungen an Samstagen bzw. Mo-Fr 18:00 - 07:00 Uhr durch Monteur/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst nur die Zuschläge für die zuvor genannten Leistungen.
05.__.0003
Zuschläge für Arbeiten am Samstag und Nachtarbeit Monteur/-in
1.00
h
05.__.0004 Zuschläge für Arbeiten an Sonn- Feiertage Monteur/-in Stundenlohnarbeiten als Zuschlag für Werksvertragsleistungen oder angeordnete Regiestunden für zusätzliche Leistungen an Sonn- und Feiertagen durch Monteur/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst nur die Zuschläge für die zuvor genannten Leistungen.
05.__.0004
Zuschläge für Arbeiten an Sonn- Feiertage Monteur/-in
1.00
h
06 Dokumentation
06
Dokumentation
06.__.0001 Erstellung einer Übergabedokumentation Erstellung einer Übergabedokumentation mit folgender Gliederung: 2.1 Firmenname 2.1.1 Inhaltsverzeichnis 2.1.2 Gewährsbescheinigung 2.1.3 Fachunternehmererklärung 2.1.4 Werk- und Montageplanung 2.1.5 Revisionsplanung 2.1.6 Abnahmebescheinigungen 2.1.7 aktuelle Prüfzeugnisse/ Nachweise/ Zulassungen 2.1.8 Nachweis über Schadstoffe 2.1.9 Zusammenstellung der Entsorgungsnachweise nach Formblatt 2 2.1.10 Ausrüstungs-, Inventar- oder Geräteverzeichnisse, Produktdatenblätter Wenn technische Anlagen zum Leistungsumfang gehören: 2.1.12 Wartungsangebote 2.1.13 Auflistung aller technischen Anlagen 2.1.14 Liste der Anlagen, die einer Überwachungspflicht aufgrund öffentlich- rechtlicher Vorschriften unterliegen, einschl. aller vorgeschriebenen Prüftermine 2.1.15 Prüfbücher einschl. der Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung 2.1.16 Betriebsanweisungen, inkl. Bedienuungs- und Instandhaltungsanleitungen sowie Produktdatenblätter der Anlagenhersteller (Anlagen- und Funktionsbeschreibungen) 2.1.17 Anlagen- und Funktionsbeschreibungen 2.1.18 gegengezeichnete Bautagesberichte Übergabe 1 fach in Papierform als Ordner und auf Datenträger, auf CD-Rom im Datenformat PDF.
06.__.0001
Erstellung einer Übergabedokumentation
1.00
Stk
06.__.0002 Feuchtigkeitsmessung, Feuchtigkeitsanalyse MW Feuchtigkeitsmessung an Mauerwerk, Entnahme einer Stemmprobe/ Trockenbohrkernes, max. Tiefe ca. 100mm, Laborprüfung des Feuchtegehaltes durch Darren gemäß DIN EN ISO 12570, Ausführung auf Anordnung des AG, einschl. Prüfbericht und Auswertung
06.__.0002
Feuchtigkeitsmessung, Feuchtigkeitsanalyse MW
10.00
St
06.__.0003 Prüfung der Steingüte mittels Rückprallhammer Prüfung der Steingüte mittels Rückprallhammer, vorsichtige Ziegelprüfung, einschl. Auswertung und Gerätekosten
06.__.0003
Prüfung der Steingüte mittels Rückprallhammer
5.00
St
06.__.0004 Prüfung der Steinfestigkeit anhand entnommenen Bohrkern, in Prüfung der Steinfestigkeit anhand entnommenen Bohrkern, in Anlehnung an DIN EN772-1, einschl. Bohrung und Entnahme des Bohrkerns sowie Auswertung
06.__.0004
Prüfung der Steinfestigkeit anhand entnommenen Bohrkern, in
5.00
St
06.__.0005 Sondierungsbohrung MW Sondierungsbohrung in Mauerwerk, d bis zu 30cm, Feststellung des Schichtenaufbaus, Dokumentation in vom AG bereitgestellten Plänen
06.__.0005
Sondierungsbohrung MW
5.00
St
06.__.0006 Sondierungsbohrung Stahlsteindecke Sondierungsbohrung in Stahlsteindecke, d bis zu 15cm, Feststellung des Schichtenaufbaus, Dokumentation in vom AG bereitgestellten Plänen
06.__.0006
Sondierungsbohrung Stahlsteindecke
5.00
St
06.__.0007 Erstellung von Bodenprobe Erstellung von Bodenprobe, Mischprobe aus Haufwerk entnehmen, Probenahme nach LAGA PN98 Laboruntersuchung Analytik - Bodengut - Cyanite gesamt - Thalium einschl. Bewertung der Laborberichte und Beurteilung nach ErsatzbaustoffV sowie BBodSchV
06.__.0007
Erstellung von Bodenprobe
2.00
Stk

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