Abbruch- und Rückbauarbeiten_Schadstoffsanierung
Charlottenburger Chaussee 67,75 in 13597 Berlin
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1. Allgemeine Vorbemerkungen DIN 18299 Allgemeine Vorbemerkungen DIN 18299 Das Haus 16 gehört zur Liegenschaft Charlottenburger Chaussee 67 - 70, 13597 Berlin, auf der sich die Polizeikademie und die Poizeidirektion 2 der Berliner Polizei befindet. Das Haus 16 beinhaltet Lehrsäle, Büroräume, Sanitärräume und soll nach der Sanierung weiterhin als Ausbildungsgebäude genutzt werden. Das Gebäude besitzt drei Vollgeschosse, ist vollständig unterkellert und hat einen Dachraum mit Holzdachstuhl/ Walmdach. Das UG liegt ca. 1,00 m unter Gelände, ist ein Vollgeschoß und enthält Aufenthaltsräume mit Fenstern. Das Gebäude ist nicht als Denkmal klassifiziert, weist jedoch erhaltenswerte Bausubstanz auf. Das Gebäude ist ein Sonderbau, Versammlungsstätte und fällt unter die Gebäudeklasse 5. BGF ca. 2.200 qm (einschl. UG, ohne Dachraum) Abmessung des freistehenden Gebäudes: L/B 42,74 m / 13,50 m Konstruktion: - Massiver Mauerwerksbau mit tragenden Außenwänden und Flurwand - Mit u.a. verputzten Stahlsteindecken mit eingemauerten Stahlträgern - Walmdach mit Holzdachstuhl - Sichtziegel- Fassade mit Dach- und einem Fenstergesims, - Holz- Kastendoppelfenster und Holzfenster mit 2 fach Verglasung - Dacheindeckung mit Dachpfannen und Fledermausgauben Grundrissgliederung/ Erschließung: - Die Liegenschaft wird über die Charlottenburger Chaussee erschlossen, südlich des Hauptzugangs befindet sich das Haus 16 - Zugang zum Gebäude von der Nord- und Südseite - Zentrales Treppenhaus mit angegliederten Sanitärbereichen - Stichflure zur Erschließung der Räume an der Längsfassade und der stirnseitigen Räume - Die Lehrsäle und Büroräume sind nach Nord, Ost und West orientiert Grundsätzlich werden folgende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt: - Sanierung zum Abbau des Sanierungsstaus - Teil-Schadstoffsanierung - Strangsanierung, Herrichtung von zusätzlichen Sanitärräumen - Brandschutzsanierung - Abdichtungsmaßnahmen - Energetische Sanierung - Sanierung/ Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung Dabei sind folgende Einzelmaßnahmen u.a. durchzuführen: - Sanierung/ Reparatur Ziegelfassade - Erneuerung der Fenster - Herrichtung der Überdachungen über den Gebäudeeingängen - Sanierung und Ertüchtigungdes Dachstuhls - Erneuerung Dacheindeckung und Dämmung der obersten Geschossdecke - Umbauten/ Teilsanierung Innenausbau - Behebung und Sanierung von Brandschutzmängeln - Teil-Schadstoffsanierung gemäß Schadstoffgutachten - Freilegen der Kelleraußenwände, Abdichtung Kelleraußenwände, Herrichtung gedämmte Sockelzone und Boden - Herrichtung von Sonnen- und Blendschutzanlagen - Erhöhung des Treppenhandlaufs (ASR) - Herrichtung von neuen Geschossdecken für die zusätzlichen Sanitärräume - Rückbau der 2. Treppenanlage zwischen EG und 1. OG - Herrichtung eines Sicherheitstreppenraums light (bis in das Dachgeschoss, Herrichtung von brandschutztechnisch notwendigen Schleusen) - Herrichtung aller Türen zum Flur gemäß Brandschutzvorgaben - Erneuerungvon Oberflächenbelägen - Abbruch und Neubau von Abhangdecken - Herrichtung neuer Teeküchenbereiche im UG und 1. OG Wichtiger Hinweis: alle Vortexte und Leistungsbeschreibungen sind generell nachrangig zur VOB/ B. Die Privilegierung der VOB/ B bleibt unberührt. Weiterer Hinweis: Während der Anwesenheit jeder Firma sind eigenverantwortlich tägliche Kontrollgänge durchzuführen. Die Aufzählung der angegebenen Normen, DIN, Verordnungen etc. ist nicht als abschließend zu betrachten. 1.1 Angaben zur Baustelle 1.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Die Liegenschaft der Polzei, Polizeidirektion West befindet sich im Ortsteil Spandau der Landeshauptstadt Berlin. Erschlossen für den Öffentlichen Verkehr wird die Liegenschaft über die Charlottenburger Chaussee. Der gesamte Personen-, LKW- und PKW-Verkehr erhält Zutritt zur Liegenschaft über die am Haupteingang positionierte Pforte. Alle Ein- und Ausgänge sind sicherheitsüberwacht. Der Zugang zur Liegenschaft erfolgt generell arbeitstäglich über eine Anmeldung an der Pforte. Für die Baustelleneinrichtung ist die Fläche nördlich des Hauses 16 vorgesehen (siehe Lageplan). Die Aufstellung von firmeneigenen Containern ist im Voraus anzumelden und mit der Bauüberwachung abzustimmen. 1.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen Während der Bauzeit sind Mitarbeiter der Berliner Polizei auf der Liegenschaft weiterhin tätig. Das Haus 16 ist zum Zeitpunkt der Bauarbeiten leergezogen. Auf den Personenverkehr ist während der Bauphase besondere Rücksicht zu nehmen. Die Sicherheit für Personen ist jederzeit zu gewährleisten und nachweislich ständig zu kontrollieren. Samstagsarbeiten auf der Liegenschaft sind möglich. Diese müssen rechtzeitig vorher vereinbart werden. Mit dem Einreichen des Angebotes verpflichtet sich der Bieter im Falle des Zuschlags, die Sicherheitsbestimmungen und die Auflagen der Baustelle und der Liegenschaft zu erfüllen. Er verpflichtet sich weiter, nur Mitarbeiter oder beauftragte Nachunternehmer die Liegenschaft in seinem Namen betreten zu lassen, die vom Auftragnehmer eingewiesen wurden und die Sicherheitshinweise der Baustelle gelesen, verstanden und mit Unterschrift bestätigt haben. Die Unterweisung aller auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter oder NAN sind aktenkundig vor Aufnahme von Arbeiten in Verantwortung des AN durchzuführen. Der schriftliche Nachweis ist bei der Bauleitung zu hinterlegen Bei Einsatz von Nachunternehmern hat der AN auch deren Arbeiten zu koordinieren, zu überwachen und intern abzunehmen. Der AN ist für die Einhaltung der Bestimmungen und die Sicherheit der Mitarbeiter und NAN verantwortlich. Die Mitarbeiter des AN werden angewiesen, jeweils festgelegte Wege zur Baustelle bzw. Einsatzstelle zu nutzen. Das Betreten von Gebäuden, die mit den Arbeiten nicht in Zusammenhang stehen, ist strengstens verboten. Grundsätzlich sind Staubentwicklung und Lärm auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Es sind geeignete Maßnahmen zu deren Abwendung bei allen Arbeiten vorzusehen. Schädliche Auswirkungen auf den Menschen und auf das Bauwerk und die vorhandenen Anlagen (Schwingungen, Lärm) sind zu verhindern. Vermeidung von starkem Baulärm: Der AN hat die Vorschriften des Immissionsschutzes zu beachten. 1.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. Das Gebäude besteht aus drei Vollgeschossen, dem Kellergeschoss und einem Dachgeschoss. Die BM dient der Modernisierung und Instandsetzung des Schulgebäudes. Das bestehende Gebäude wurde in den 30er Jahren aus Mauerwerk errichtet. Die Geschossdecken sind zum Teil Stahlstein- und Stahlträgerdecken, zum Teil als Betondecken ausgebildet. Auf die zulässige Belastung ist zu achten. Die unterschiedlichen Geschosshöhen sind den Gebäudeschnitten zu entnehmen. Das Gebäude besitzt folgende Geschosshöhen: Geschosshöhe EG, 1.OG, 2.OG ca. 4,00 m UG ca. 3,60 m Traufhöhe über Gelände ca. 14,50 m 1.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Pforte der Liegenschaft in der Charlottenburger Chaussee, Parkmöglichkeiten und Abstellflächen für Fahrzeuge in der Liegenschaft sind nicht vorhanden und müssen im Umfeld der Liegenschaft eigenverantwortlich organisiert werden. Zelten, Übernachten, Wohnwagen sind im Liegenschaftsbereich nicht erlaubt. Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen auf der Fläche der Liegenschaft ist untersagt. Auf die zulässigen Belastungen der Straßenflächen, sowie der BE-Fläche wird hingewiesen. Besondere, außergewöhnliche Belastungen sind vorab anzumelden und abzustimmen. Schutzmaßnahmen hierfür sind eigenverantwortlich durchzuführen. Vor Beginn der Baumaßnahme wird eine Beweissicherung mit Fotodokumentation durchgeführt. Es ist jedem AN angeraten, eigenständig den Zustand der von ihm genutzten Flächen vor Beginn seiner Maßnahmen zu dokumentieren. 1.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Die Verkehrsflächen vor dem Gebäude und zum hinteren Teil der Liegenschaft sind für den täglichen Verkehr freizuhalten. Für den Zeitraum der Materialanlieferung kann diese Zuwegung zeitlich begrenzt und in Abstimmung mit der Bauleitung parallel genutzt werden. Das Abstellen und Parken von privaten PKW und sonstigen Baufahrzeugen auf dem umliegenden Gelände ist nicht gestattet. Während der Bauzeit ist mit Personalverkehr im Umfeld zu rechnen. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind zu treffen und notwendige Vorsicht ist walten zu lassen. Grünflächen, Blumenrabatten oder Anpflanzungen sind nicht zu betreten, zu befahren oder als Lagerflächen zu benutzen. Bäume sind ggf. zu schützen. Es können keine Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Für das Be- und Entladen kann die breite Zuwegung genutzt werden. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sowie Notausgänge des Gebäudes sind stets freizuhalten. Auf Weisung der Polizei sind Fahrzeuge aus dem Bereich der Liegenschaft zu entfernen. In den Fahrzeugen ist ein Schild mit Angabe der Firma und eine Telefonnummer für einen Rückruf zu hinterlegen. Materiallieferungen Anlieferungsort, Standort sowie Be- und Entladung sind mit der Bauleitung des AG rechtzeitig abzustimmen. Der AN hat Materiallieferungen so zu disponieren, dass eine Annahme durch den AN erfolgen kann. Bei Materiallieferungen, insbesondere durch Drittfirmen, ist dafür Sorge zu tragen, dass in den Lieferpapieren über die Bezeichnung der Baumaßnahme hinaus, immer die Empfängerfirma (AN) angegeben ist. Die Firmen sind entsprechend zu benennen und vor der Materiallieferung beim AG anzumelden. Die Kalkulation des damit verbundenen Aufwands ist im Angebot mit zu berücksichtigen. Bei der Aufstellung von Bauunterkünften und anderen Behelfsbauten sind ausreichende Abstände (mind. 5m) einzuhalten. 1.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen. Die Erschließung des Treppenhauses erfolgt im Erdgeschoss über den frontalen Haupteingang. Die max. Einbringöffnungen sind bezogen auf die vorhandenen Zugangstüren mit einer Breite von ca. 1,00 m und Höhe von ca. 2,00 m als ausreichend zu betrachten. Die Einbringung der Baumaterialien erfolgt mittels Bauaufzug direkt aus der Baustelleneinrichtungsfläche. Beim Verlassen der Baustelle ist diese stets entsprechend der Sicherheitsanforderungen der Baustelle und gegen Zutritt von Unbefugten zu sichern. Der Bauaufzug wird neben dem Fassadengerüst aufgestellt und ist unterstützend zum Befördern von Materialien zum Montageort. Transportmittel und Hebezeuge für sonstige Transporte (z.B. waagerechte Transporte innerhalb der Geschosse) sind durch den AN zu stellen. Der Transport und die Abladung an der freien Verwendungsstelle, einschließlich Beschaffung von Hilfskräften sind Bestandteil des Leistungsumfangs des AN. Notwendige Rettungswege sind freizuhalten. Lagerung: Zur Materiallagerung sind Materialcontainer in der Baustelleneinrichtungsfläche zu stellen. Notwendige Absperrmaßnahmen sind mit der Bauüberwachung rechtzeitig abzustimmen. Transport- und Lagerflächen sind so zu schützen, dass das Gebäude und verbleibende Bauteile nicht beschädigt werden. 1.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser Anschlüsse für Bauwasser, Abwasser und Baustrom, 32 Amp sind vorgesehen und werden innerhalb der BE-Fläche zur Verfügung gestellt. Die Kosten für Baustrom und Bauwasser werden nicht umgelegt. Die vorhandenen WC- und Wascheinrichtungen im Gebäude dürfen nicht genutzt werden. Es sind die dafür vorgesehenen Einrichtungen innerhalb der BE der parallelen Baumaßnahme zu benutzen (siehe BE-Plan). Die Entfernung zu den Containern beträgt ca. 100 m (BE Haus 2) und ca. 35 m (BE Haus 1). Abwasser darf nur ordnungsgemäß sowie fachgerecht entsorgt werden und keinesfalls dürfen gipshaltige-, zementhaltige Abwasser vom Auswaschen von Mörteleimern etc. oder farbhaltige Abwasser vom Auswaschen von Pinseln etc. in den vorhandenen Sanitärräumen und auch nicht in die vorhandenen Gullys innerhalb der BE entsorgt werden. Dazu gibt es keine Berechtigung innerhalb der Baustelle. 1.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistung zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume Einrichtung der Baustelle Aufenthaltsräume werden nicht zur Verfügung gestellt. Firmeneigene Container können in Absprache mit der Bauleitung aufgestellt werden. Als Räumlichkeit zur Lagerung von Material dienen ebenfalls ausschließlich firmeneigene Container (wie vor). Es sind ausschließlich dafür geeignete Normcontainer gemäß Einrichtungsplan zu vorzusehen. Werbeverbot: Das Anbringen von eigenen Firmenschildern und sonstige Flächen für Werbung - an Fassadengerüsten, Bauzäunen u.a. - ist dem AN nicht gestattet. Aus Sicherheitsgründen sind jegliche Veröffentlichung in Wort und Bild untersagt. Auskünfte zu den Baumaßnahmen sind dem AN nicht gestattet. Auskunftsberechtigt ist ausschließlich der Auftraggeber. Im gesamten Gebäudekomplex besteht absolutes Rauchverbot. Schlüssel werden nur gegen Angabe von Name und Unterschrift ausgehändigt, sie sind arbeitstäglich wieder abzugeben. Der Schlüsselverlust ist kostenpflichtig! 1.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen. Keine Angaben; es ist davon auszugehen, dass der gesamte Boden auszutauschen ist 1.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. Die Geländehöhen liegen etwa bei 33,2m über NHN. Es wurden z.T. feuchte Wände im Kellergeschoss festgestellt. 1.1.11  Besondere umweltrechtliche Vorschriften. Bei den Erdarbeiten ist darauf zu achten, dass im Bereich der Baumkronen + 1,50m Radius (Wurzelbereich) nur Handschachtung möglich ist. Ein vorsichtiger Umgang mit vorhandenem Wurzelwerk wird vorausgesetzt. Darüber hinaus wurden im Außenbereich des Gebäudes, hinter den Fallrohren und Regenrinnen, Niststätten des Haussperlings festgestellt. Die Brutzeit läuft von März bis August. Es werden im Zuge der Maßnahme Ersatzniststätten hergestellt. Eine Beschädigung und Entfernung der Niststätten ohne ausdrücklicke Anweisung des AG ist nicht gestattet! 1.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. Die Entsorgung der Bauabbruchmassen hat entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz (KrW-/AbfG) inklusive Nachweisführung zu erfolgen. Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind spätestens mit der Schlussrechnung vorzulegen. Für Schadstoffe und Besonders Überwachungsbedürftige Abfälle wird ein elektronisches Überwachungssystem und Schadstoffmanagement betrieben. Weiterhin sind die Angaben des projektbeteiligten Schadstoffgutachters zu berücksichtigen. 1.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. Keine Angaben, es dürfen keine Schadstoffe ins Grundwasser und auch nicht ins Abwasser gelangen. 1.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Keine Angaben; im Umfeld der Baustelleneinrichtungsfläche vorhandene Pflanzen, Sträucher und Bäume sind zu schützen. 1.1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. Keine Angaben; nachweislich befinden sich Trassen und Versorgungsleitungen in direkter Umgebung des Gebäudes 1.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer. Keine Angaben 1.1.17 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden. Keine Angaben 1.1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Weiter hat er dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter, sowohl die eigenen, als auch die seiner Nachunternehmer eingewiesen sind in die Sicherheitsanforderungen beim Bauen in diesem Gebäude ((siehe 0.1.2) Koordinierung/ Bauberatungen: Die Bauüberwachung führt zu festgesetzten Terminen Baubesprechungen durch. Der AN und/ oder sein Vertreter sind zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. Fachbauleitung des AN: Eine Woche nach Auftragserteilung hat der AN einen Bauleiter und dessen Vertreter ggf. Vorarbeiter als bevollmächtigten Firmenvertreter schriftlich zu benennen (Bauleitererklärung). Der AN hat zu gewährleisten, dass sich einer der benannten Firmenvertreter während der Ausführung der beauftragten Leistungen ständig auf der Baustelle befindet und mit allen Vorschriften zur Unfallverhütung vertraut ist. Die Firmenvertreter müssen bevollmächtigt sein, Anweisungen des AG's und der Bauüberwachung entgegenzunehmen und ausführen zu lassen. Baustellenbesetzung des AN: Durch den AN sind ständig Ersthelfer entsprechend seiner Personalstärke zu stellen und namentlich mit Qualifizierungsnachweis beim AG zu melden. Bei Einsatz von Nachunternehmern hat der AN auch deren Arbeiten zu koordinieren, zu überwachen und intern abzunehmen. Der AN ist für die Einhaltung der Bestimmungen und die Sicherheit der Mitarbeiter und NAN verantwortlich. Bei erforderlichen Schicht-, Nachtschicht- oder Wochenendarbeiten sind tägliche Abstimmungen mit der Bauleitung und dem Wachschutz zu treffen. Für die Einholung der behördlichen Genehmigungen ist der AN verantwortlich. Bautagesberichte: Der AN hat über die gesamte Bauzeit ein Bautagebuch zu führen. Form und Inhalt sind mit dem AG abzustimmen. Vom AN unterzeichnete und durchnummerierte Durchschriften des Bautagebuchs sind in der Form von Bautagesberichten wöchentlich an die Bauüberwachung zu übergeben. Alle Mitarbeiter sind täglich namentlich im Bautagesbericht des AN zu erfassen. Die Art der ausgeführten Arbeiten sowie besondere Vorfälle sind täglich im Bautagesbericht zu benennen. Eine Kopie der Bautagesberichte ist wöchentlich an den mit der Bauüberwachung beauftragten Fachplaner zu übergeben. Vorbeugender Brandschutz: Es besteht im gesamten Gebäudekomplex absolutes Rauchverbot. Leicht entflammbare Materialien dürfen im Gebäude nur für den täglichen Arbeitsbedarf im Bereich der Arbeitsstätte gelagert werden und müssen ständig beaufsichtigt werden. Verpackungen sind nach dem Auspacken sofort zu beseitigen. Flucht- und Rettungswege sind ständig freizuhalten. Schweiß- und Trennschleifarbeiten sind nur zulässig, wenn die Durchführung dieser Arbeiten nachweislich unbedingt erforderlich ist, und nur wenn diese vorher abgestimmt und genehmigt wurden. Die Heißarbeiten sind rechtzeitig durch den AN anzumelden. Im Bedarfsfall ist das schriftliche Einverständnis (Schweißerlaubnisschein) einzuholen und vorzuhalten. Werden feuergefährliche Arbeiten durchgeführt, sind vom AN entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Eine Brandwache von 6 Std. nach erfolgten Heißarbeiten wie Trennschleifen oder Schweißen ist Bestandteil des Leistungsumfangs des AN und in den entsprechenden Positionen mit anzubieten. Bei Arbeiten mit hoher thermischer Energie - z.B. Schweißen, Abbrennen, Schneiden - sowie beim Umgang mit offener Flamme sind Brandschutzposten einzuteilen. Es sind geeignete Feuerlöschgeräte bereitzustellen. Nach Beendigung der Arbeiten mit hoher thermischer Energie sind Nachkontrollen durchzuführen. Auf die Unfallverhütungsvorschrift "Schweißen, Schneiden und verwandte Arbeitsverfahren" (VBG 15) sowie die VDS 2021 wird hingewiesen. Arbeiten mit hoher thermischer Energie sind mind. 24h vor Beginn der Bauleitung anzuzeigen. Vor Beginn solcher Arbeiten ist der Arbeitsbereich eigenverantwortlich vollständig von allen brennbaren Baustoffen und Abfällen, wie Sägespänen, etc. zu reinigen. Diese Arbeiten und der entsprechende Arbeitserfolg sind schriftlich samt Fotonachweis zu dokumentieren. Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle: Die besonderen Anforderungen der Baustelle erfordern die strikte Einhaltung von Sauberkeit auf der Baustelle. Der AN hat die aus seinem Arbeitsbereich anfallenden Abfälle arbeitstäglich zu sammeln und zu entsorgen. Der Arbeitsbereich ist täglich besenrein zu beräumen. Alle Montageeinrichtungen sind vom AN komplett zu stellen. Dazu gehören auch Montagerüstungen und Arbeitsplattformen, Stützkonstruktionen und temporäre Aufhängungen der Lasten. Provisorische Beläge zur Sicherung bestehender Einrichtungen mit Ausnahme des Transportwegs vom Bauaufzug sind Bestandteil des Leistungsumfangs des AN. Während der Nutzung ist die ordnungsgemäße Verlegung des Schutzbelags zu kontrollieren und bei Erfordernis neu zu befestigen. Sicherungen von Absturzstellen haben mit festen Absperrungen in ausreichendem Abstand zu erfolgen. Sicherungen mit Warnbändern sind unzureichend. 1.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Einholung von erforderlichen Schweißerlaubnisscheinen bei allen Schneid-, Brenn- und Schweißarbeiten: Erfordernis von Brandwachen. Sind Leistungen vorgesehen, die eine offene Flamme und / oder Feuer benötigen. Im Bedarfsfall ist das schriftliche Einverständnis (Schweißerlaubnisschein) einzuholen und vorzulegen. Die Freigabe erfolgt ausschließlich über eine noch zu benennende Person. 1.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. siehe Schadstoffgutachten KSG 1.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten. Erforderliche bauseitige Vorarbeiten müssen mit Abgabe des LVs benannt werden. Die entsprechenden Hinweise werden für jedes Gewerk individuell aufgestellt und hier abgebildet. I 1.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Im Zuge der unter Punkt 0.1.2 genannten Bauleistungen sind zeitgleich folgende Unternehmen beteiligt: - Rohbauarbeiten, Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung, Baustelleneinrichtung, Putzarbeiten - Ausbauarbeiten, Schlosser, Türen, Bodenbelagsarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten - Elektroinstallationsarbeiten, Heizung, Sanitär, Brandmeldeanlage Sollten sich dabei Arbeiten lokal überlagern bzw. kurzzeitig Einschränkungen entstehen, haben sich die tätigen Firmen zuvor miteinander abzustimmen. 1.2 Angaben zur Ausführung 1.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer. Vor Beginn der baulichen Maßnahmen sind weitreichende Abbrucharbeiten, Demontagen und Schadstoffsanierungen durchzuführen. Nach diesen Leistungen erfolgen außerhalb des Gebäudes die Erdarbeiten. Im Inneren können die Rohbauarbeiten, wie Herstellung von Durchbrüchen, Herrichtung und Schließung von Decken und Deckenbereichen etc. beginnen. Parallel laufen die Installationsarbeiten TGA. Nach Fertigstellung der Roharbeiten müssen in gemeinsamer Abstimmung unter den Auftragnehmern die Ausbauarbeiten erfolgen. Alle Firmen sind aufgefordert, ihre Leistungen rechtzeitig innerhalb des ausgehändigten Bauablaufplanes fertigzustellen. Verzögerungen führen auch zur Verschiebung der Wiederinbetriebnahme. Auf die Dringlichkeit der Einhaltung von Terminen wird ausdrücklich hingewiesen. 1.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen. Das Gebäude wird während der Maßnahme leergezogen. Dennoch kann das kontinuierliche Abarbeiten der gesamten Leistung nicht garantiert werden. Entsprechende Zeitfenster sind vor Beginn der Arbeiten abzustimmen. Das Einbringen von Öffnungen in Bauteilen oder in Verkehrswegen wie z. B. Bohrungen in Wänden oder Stemmarbeiten sind rechtzeitig vor Beginn der Ausführung (wöchentlich) anzukündigen und mit dem AG und der örtlichen Bauleitung abzustimmen. 1.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Keine Angaben 1.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung. Keine Angaben 1.2.5 Besondere Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt. Sicherungsmaßnahmen und Absperrungen sind zu liefern und arbeitstäglich und nach jeder Arbeitsunterbrechung selbstständig wieder herzurichten. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Auftragnehmer während der Dauer der Erfüllung seines Auftrages. Sie umfasst den unmittelbaren Arbeitsbereich sowie den Außenbereich nach Abstimmung mit der Bauleitung. 1.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten. Keine Angaben 1.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. Im Bereich der Fassade wird ein Fassadengerüst und ein Bauaufzug gestellt, welche den Auftragnehmern zur Mitnutzung gestellt werden. 1.2.8 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat. Keine Angaben 1.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen. Keine Angaben 1.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile. Keine Angaben 1.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen. Keine Angaben; CE Warenzeichen ist für alle gelieferten Stoffe erforderlich 1.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. Keine Angaben 1.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. Keine Angaben 1.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten. Keine Angaben 1.2.15 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe. Keine Angaben 1.2.16 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Keine Angaben 1.2.17 Leistungen für andere Unternehmer. Keine Angaben 1.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation. Keine Angaben 1.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. Keine Angaben 1.2.20 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Nicht mehr sichtbare Bauteile- und abschnitte sind nach Fertigstellung und vor Beginn der Überbauung auszumessen, in tabellarischer Form Raum- und Positionsweise darzustellen und dem AG zur Prüfung und Bestätigung schriftlich vorzulegen. Abweichend hiervon ist eine Dokumentation mittels Aufmaß Zeichnung zulässig. Diese Darstellung erfolgt vorzugsweise dreidimensional und/oder zweidimensional mit Höhenangaben. Abgerechnet wird nach Aufmaß und soweit es möglich ist, auch nach Zeichnungen. Aufmaße sind mit dem Vertreter der Bauleitung gemeinsam zu nehmen. Das Aufmaß ist nach räumlicher Anordnung zu erstellen und übersichtlich und nachprüfbar zusammenzustellen. Die Rechnung ist genau nach den Positionen des Leistungsverzeichnisses zu stellen. Rechnungen sind mit den dazugehörigen Massenberechnungen in prüffähiger Form einzureichen.
1. Allgemeine Vorbemerkungen DIN 18299
2. Hinweise zum Bauablauf Hinweise zum Bauablauf Die Bauarbeiten beginnen substanziell ab dem 29.09.2025 nach dem Tag der offenen Tür. Zur Einhaltung des zur Verfügung stehenden Bauablaufs ist es zwingend erforderlich, dass alle Bauarbeiten rechtzeitig beginnen und dass die Baustelle ausreichend besetzt ist. Vorab ist die Werk- und Montageplanung zu erbringen und die notwendigen Bestellfristen einzuplanen. Das Gebäude ist während der Bauarbeiten leergezogen. Die Fluchtwege, Treppenhäuser und Fluchtwege ins Freie sind jederzeit frei und verkehrssicher zu halten. Die Zufahrt und Aufstellflächen für die Feuerwehr auf dem Gelände sowie die Feuerwehrumfahrt sind freizuhalten. Der Materialtransport kann in den Baubereichen mit Schubkarre/ kleinem Hubwagen erfolgen. Dabei sind Verschmutzungen und Beschädigungen zu vermeiden. Die max. Durchgangsbreiten sind zu beachten. Lärmintensive Arbeiten wie Bohren, Sägen und Stemmarbeiten sind nach Abstimmung mit den Beteiligten jederzeit möglich. Bei Anweisung zur Unterbrechung der Arbeiten durch die Berliner Polizei ist dem Folge zu leisten. Diese Vorgabe ist bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Die Maßnahmen sind in verschiedenen Bereichen des Gebäudes auszuführen. Eine Ausführung der Arbeiten aus den einzelnen Titeln dieses LVs ist nicht durchgängig möglich, sondern richtet sich nach den Anforderungen der Baustelle. Baustellen- und bauablaufbedingte Unterbrechungen bei der Ausführung der Leistungen innerhalb der Gesamtbauzeit sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Die Überlassung zur Nutzung von Lagerflächen innerhalb des Gebäudes regelt der AG. Die Flächen sind in einem ordentlichen und verkehrssicheren Zustand zu halten. Lagerflächen im Gebäude stehen daher nur sehr begrenzt und nicht in unmittelbarer Nähe zum Einbauort zur Verfügung. Material und Geräte im Gebäude sind entsprechend dem Tagesbedarf zu disponieren. Für Zwecke der Baustelleneinrichtung sind ausschließlich die dem AN von der BauIeitung zugewiesenen Flächen zu benutzen. Ein Anspruch auf Nutzung der Flächen besteht nicht. Für darüber hinausgehenden Flächenbedarf des AN zur Durchführung seiner vertraglichen Leistungen und zum Betrieb der Baustelle hat der AN Sorge zu tragen. Baustrom und Bauwasser stellt der Auftraggeber zur Verfügung. Für Aufenthalts-, Umkleide- und Pausenräume, sowie für Materialcontainer hat jede Firma für sich selbst zu sorgen. Entsprechnde Aufstellflächen werden nach Absprache innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt. Der Flächenbedarf ist bei Baubeginn anzumelden. Nach Abschluss der Arbeiten bzw. nach Nutzung von Flächen im Bauvorhaben sind die zugewiesenen sowie genutzten Flächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Übergabe und Rückgabe müssen protokolliert werden.
2. Hinweise zum Bauablauf
3. Hinweis zum Leistungsumfang der einzelnen Positionen des LVs Hinweis zum Leistungsumfang der einzelnen Positionen des LVs Bei allen Positionen dieses LVs ist die Lieferung und Montage/ Herstellung anzubieten. Ausnahmen hiervon sind durch einen abweichenden Positionstext kenntlich gemacht. Verlängerungskabel und Verteilerdosen sowie die notwendige Sicherung gegen Stolpern und Quetschstellen an den Türen sind in den Positionen mit anzubieten.
3. Hinweis zum Leistungsumfang der einzelnen Positionen des LVs
4. Übergabe Ausführungspläne Dem AN werden nach Auftragserteilung Ausführungspläne der Baumaßnahme ausschließlich digital im pdf Format unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ein ggf. erforderlicher Ausdruck der Ausführungsunterlagen im Papierformat erfolgt über den Auftragnehmer.
4. Übergabe Ausführungspläne
5. Abbrucharbeiten und Bauabfälle Abbrucharbeiten und Bauabfälle 1. Verpackungsabfall, überschüssiges Baumaterial, Baustellenabfälle Anfallendes Verpackungsmaterial bleibt Eigentum des AN und ist, soweit möglich, dem Dualen System zuzuführen oder auf andere Art ordnungsgemäß zu entsorgen. Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle aus dem Bereich des AN entsorgt dieser in eigener Zuständigkeit. Verpackungsmaterial, überschüssiges Baumaterial und Baustellenabfälle des AN sind auf der Baustelle in verschließbaren Containern zu sammeln. Das Verbringen oben genannter Abfälle in die Sammelbehälter für Bauabfälle ist untersagt. Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Die Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und nur in geschlossenen Containern erfolgen. Die anfallenden Kosten für das Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container ist eine Nebenleistung und in die Einheitspreise einzurechnen. 2. Alle Abfallarten Es ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24.02.2012, in Kraft gesetzt am 01.06.2012, in der jeweils gültigen Fassung, mit allen Rechtsgrundlagen, Verordnungen und Merkblättern zur Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anzuwenden. Grundsätzlich ist verwertbarer Abfall nicht zu beseitigen. Jeder auf der Baustelle anfallende Abfall ist je Abfallschlüsselnummer getrennt in verschließbaren Containern zu sammeln. Von der Regelung der artenspezifischen Trennung der Bauabfälle kann nur abgewichen werden, wenn die OÜ in einer entsprechenden Position festlegt, dass die Entsorgung der gemischten Bau- und Abbruchabfälle über eine Abfallsortieranlage zu erfolgen hat. Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Vor dem Abtransport der Bauabfälle ist die abzurechnende Menge durch Unterschrift/Signatur vom OÜ auf dem Übernahmeschein/Begleitschein zu bestätigen. Die Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und nur in verschließbaren Containern erfolgen. Grundsätzlich sind in die Abbruch- und Entsorgungspositionen folgende Punkte einzukalkulieren, wenn es keine besonderen Leistungen nach der VOB sind: - Aufschütten der Haufwerke - Transport der Abfälle zum Container bzw. zur Haufwerksfläche - das Sortieren des Abfalls - Kosten für das jeweilige Nachweisverfahren Die Deponie- bzw. Entsorgungskosten werden bei einem Einzelentsorgungsnachweis für gefährlichen Abfall zur Beseitigung bzw. zur Verwertung unmittelbar vom AG an den Deponiebetreiber bzw. an die Verwertungsanlage gezahlt. Die Entsorgungsgebühren der Stelle für sonderüberwachungsbedürftige Abfälle werden ebenfalls von dem AG direkt übernommen. Bei allen weiteren Entsorgungs- bzw. Verwertungsverfahren sind die Deponie- bzw. Annahmegebühren in die Entsorgungspositionen einzukalkulieren. Der Nachweis über die erfolgte Verwertung/Beseitigung ist der Bauleitung unverzüglich und unaufgefordert zuzuleiten. Grundlage für die Abrechnung bilden die ordnungsgemäß ausgefüllten Nachweisbelege, das Aufmaß und die Belege der Annahmestelle über die erfolgte Verwertung/Beseitigung (Wiegekarten und Eintrag der Annahmestelle auf dem Übernahmeschein/Begleitschein). Die Übernahmescheine in Papierform sind durch den AN bereitzustellen. Sollte der AN den Abfall in eigener Zuständigkeit verwerten wollen, so hat er auf den Übernahmescheinen als Entsorger zu zeichnen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der AN die ordnungsgemäße Entsorgung. Allgemeiner Hinweis: In Abhängigkeit von den bei der Durchführung der Baumaßnahme anfallenden Abfallarten werden nachfolgende Vorbemerkungen ganz oder in Teilen Vertragsbestandteil: a) (Nicht gefährlicher) Abfall Nicht gefährlicher Abfall zur Wiederverwendung, zum Recycling oder zur Verwertung ist immer einer entsprechenden Anlage zuzuführen. Nicht gefährliche Bauabfälle, die nicht verwertet werden können, sind eigenverantwortlich einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Das Merkblatt 1 "Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen der Abfallbehörde ist zu beachten. Für den Transport der nicht gefährlichen Abfälle ist eine gültige Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen an die zuständige Behörde erforderlich. Diese ist nach Aufforderung der Vergabestelle unverzüglich vorzulegen, jedoch spätestens vor Auftragserteilung. Die Fahrzeuge sind während des Transportes von nicht gefährlichen Abfällen auf öffentlichen Straßen mit der Warntafel "A" zu kennzeichnen. Ein Entsorgungsnachweis im Sinne der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise ist für die Entsorgung von nicht gefährlichem Abfall nicht erforderlich. Als Beleg über die Abfuhr und die Annahme des Abfalls ist das Übernahmescheinformular in Papierform zu verwenden, auszufüllen und vor Abfahrt durch die örtliche Bauleitung gegenzeichnen zu lassen. Auf dem Übernahmeschein ist die Anfallstelle (Ort der Baustelle) zu vermerken. Das gültige Landesabfallrecht ist bei der Entsorgung anzuwenden. b) Gefährlicher Abfall Gefährlicher Abfall zur Beseitigung unterliegt der Andienungspflicht bzw. gefährlicher Abfall zur Verwertung der Anzeigepflicht an die Sonderabfallgesellschaft. Das Merkblatt 2 "Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen anfallen" von der Abfallbehörde ist zu beachten. Für den Transport der Abfälle ist eine gültige Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen oder eine Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen erforderlich. Diese ist nach Aufforderung der Vergabestelle unverzüglich vorzulegen, jedoch spätestens vor Auftragserteilung. Die Fahrzeuge sind während des Transportes von gefährlichen Abfällen auf öffentlichen Straßen mit der Warntafel "A" zu kennzeichnen. Grundlage des Nachweisverfahrens bildet die Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung) vom 20.10.2006, in Kraft gesetzt am 01.02.2007. Ab dem 01.04.2010 ist das elektronische Nachweisverfahren bei den gefährlichen Abfällen anzuwenden. Bei einer Entsorgung der gefährlichen Abfälle über einen Sammelentsorgungsnachweis sind ein gültiger Sammelentsorgungsnachweis und ein Zuweisungsbescheid notwendig. Diese sind nach Aufforderung der Vergabestelle unverzüglich vorzulegen, jedoch spätestens vor Auftragserteilung. Als Beleg der Entsorgung ist der Übernahmeschein in Papierform zu verwenden. Der Einsammler hat eine Kopie des dazugehörigen Begleitscheins aus dem elektronischen Register bei der Abrechnung zu übergeben. Das gültige Landesabfallrecht ist bei der Entsorgung zugrunde zu legen.
5. Abbrucharbeiten und Bauabfälle
Standardbesch Teilabbruch erschütterungs- staubarm Geräteeinsatz bis 0,2t Bei den Leistungen handelt es sich um einen Teilabbruch, das Abbruch-/Demontageverfahren ist frei wählbar, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, der Einsatz von Geräten ist möglich, Gesamtgewicht bis 0,2 t.
Standardbesch Teilabbruch erschütterungs- staubarm Geräteeinsatz bis 0,2t
7. Standardbesch Abbruch Transportweg Transportweg von der Abbruchstelle zur Sammelstelle beträgt vertikal über 10 bis 15 m, horizontal über 40 bis 50 m.
7. Standardbesch Abbruch Transportweg
8. Standardbeschreibung Anfallende Stoffe nach Arten trennen und in Behälter des AN sammeln.
8. Standardbeschreibung
9. Standardbeschreibung Der AN hat sich vor Arbeitsbeginn bei den Versorgungsunternehmen davon zu überzeugen, dass alle Leitungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Wärme) vom Netz getrennt und verschlossen sind, die Abbrucharbeiten müssen von einem fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet werden, dieser muss während der Arbeiten ständig auf der Baustelle anwesend sein oder einen qualifizierten Vertreter bestimmen, Gefahrenbereiche sind festzulegen und gegen Betreten zu sichern, für die Arbeiten muss auf der Baustelle eine schriftliche Abbruchanweisung vorliegen, die Arbeiten sind entsprechend den darin enthaltenen Festlegungen durchzuführen, vor einer Unterbrechung der Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass keine gefahrdrohenden Zustände (z. B. hängende Teile, Schrägstellung von Bauteilen) bestehen bleiben.
9. Standardbeschreibung
10. Der Abfallbegleitschein ist vom AN vorzubereiten. Der Abfallbegleitschein ist vom AN vorzubereiten.
10. Der Abfallbegleitschein ist vom AN vorzubereiten.
11. Der Entsorgungsnachweis ist vom AN vorzubereiten. Der Entsorgungsnachweis ist vom AN vorzubereiten.
11. Der Entsorgungsnachweis ist vom AN vorzubereiten.
12. Der Übernahmeschein ist vom AN vorzubereiten. Der Übernahmeschein ist vom AN vorzubereiten.
12. Der Übernahmeschein ist vom AN vorzubereiten.
13. Zuverlässigkeitsüberprüfung und Anmeldung Zuverlässigkeitsüberprüfung Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, mit ausreichendem Ersatz sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehenen Mitarbeitern unentgeltlich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei Berlin zu unterziehen sowie die für die beauftragte eigene Leistung einzusetzenden KFZ anzumelden. Das Antragsformular ist für jeden einzelnen Mitarbeiter (Antragsteller), welcher auf der betreffenden Polizeiliegenschaft tätig sein wird, auszufüllen und von ihm im Original zu unterschreiben. Die Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro unmittelbar nach Auftragserteilung abzufordern und im Original mit einer zusammenfassenden Auflistung aller benannten Mitarbeiter sowie den zugehörigen KFZ einschließlich der Kennzeichen einzureichen. Die Antragsformulare sind einzureichen bei: Polizei Berlin Dir ZS TL C 322 Keibelstraße 36 10178 Berlin Durch die Polizei Berlin (Dir ZS TL C) werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten Personen Zugangsausweise ausgestellt und in der Regel per Post zugestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von einem Jahr ab Ausstellungstag und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit für jedes weitere Jahr rechtzeitig neu beantragt werden. Die Zugangsausweise müssen vor Leistungs- / Baubeginn vorliegen. Jede betroffene Person hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets diesen Zugangsausweis nach außen hin sichtbar zu tragen sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass / Personalausweis) mit sich zu führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung 6-8 Wochen in Anspruch nehmen kann. Ohne gültige Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft nicht erlaubt und zugelassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig vor Baubeginn die Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen. Anmeldung von Lieferanten Der Auftragnehmer verpflichtet sich ebenfalls das Anmeldeverfahren für die beabsichtigten Lieferanten vorzunehmen. Die Anfrage ist direkt an den Stab52 der Dir2 zu stellen. Dir2St52@polizei.berlin.de Der AG ist zur Kenntnisnahme in CC zu setzen. Eine Anmeldung von Bau- und Lieferverkehr hat spätestens am Vortag bis 14:00 Uhr zu erfolgen. Für die Anmeldung des Bau- und Lieferverkehrs ist ausschließlich die zur Verfügung gestellte Mustervorlage zu verwenden. Die erforderlichen Daten lauten wie folgt: Name der Firma (AN), Name des Lieferanten, Name und Vorname des Fahrers, Geburtsdatum, Fahrzeugtyp, Kfz-Kennzeichen, Lieferdatum und Lieferzeitfenster. Bei Auslastung des Sicherheits- und Ordnungsdienstes an der Unterkunftswache kann es zu Wartezeiten kommen.
13. Zuverlässigkeitsüberprüfung und Anmeldung
14. Hinweis Schadstoffe und bleihaltige Farbe 14. Hinweis Schadstoffe und bleihaltige Farben Gemäß Schadstoffgutachten sind folgende Schadstoffe in Bauteilen zu erwarten: DG, Dachstuhl - Konstruktionsholz - Holzschutzmittel, Lindan DG, Abwasser- und Regenleitungen - Faserzement-Rohrleitungen - asbesthaltig Nippelflanschdichtungen an Glieder- / Rippenheizkörpern - asbesthaltig Fassade - Fensterholz - A IV Holz Fassade - Anstrich Kastenfenster - bleihaltig Innenraum EG, Raum 02 - Anstrich Fensterbank, Sockelleiste - bleihaltig Innenraum EG, Raum 02 - Anstrich Türen - bleihaltig Innenraum EG, Raum 02 - Bodenkleber und Spachtelmasse - asbesthaltig Innenraum EG, Raum 02 - Anstrich Heizkörper - bleihaltig Innenraum EG, Raum 02 - Akustikdeckenplatte - WHO-Fasern Innenraum - Langfeldleuchten - PCB-haltige Kondensatoren 1. UG, Heizung R02 - Rohrleitungsdämmung - WHO-Fasern 1. UG, Heizung R02 - alte Flanschdichtung, Rohrleitung - asbesthaltig Darüber hinaus besteht der Verdacht auf bleihaltige bzw. zinkhaltige Beschichtungen. Bei Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten sind auf Grund der vorhandenen Bleigehalte geeignete Arbeitsverfahren zu wählen, die die Einhaltung des Luft-Arbeitsplatzgrenzwertes gemäß der Europäischen Richtlinie 82/24/EG von 0,15 mg/ m3 gewährleisten. Bei der Bearbeitung der Bauteile mit blei- / zinkhaltigen Beschichtungen: - müssen Schwarzbereiche hergestellt werden, um die Ausbreitung von bleihaltigen Stäuben zu verhindern - müssen staubarme Geräte mit direkter Absaugung zum Einsatz kommen - die Arbeitsbereiche sind abzuschirmen und mit einer hohen Luftwechselrate zu betreiben - in den Schwarzbereichen mit entsprechender PSA zu arbeiten - es sind die Regeln der TRGS 505, 524 und die DGUV Regeln 101-004 anzuwenden - es sind die Vorgaben der DGUV Informationen 209-057 - Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen einzuhalten Der Mehraufwand ist in der Kalkulation zu berücksichtigen.
14. Hinweis Schadstoffe und bleihaltige Farbe
15. Allgemeine Vorbemerkungen zum Umgang mit Schadstoffen 15. Allgemeine Vorbemerkungen zum Umgang mit Schadstoffen Die Einhaltung der geforderten Schutzmaßnahmen obliegt dem AN in alleiniger Verantwortung. Mit der Angebotsabgabe hat der AN folgende Unterlagen vorzulegen: - Sachkunde nach TRGS 519 (Asbest), Fachkunde nach TRGS 521 (KMF), TRGS 505 (Blei), TRGS 524 (Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen) und TRGS 551 (Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material - PAK) - Beauftragter für qualifizierte elektronische Signatur für Entsorgungsnachweise gefährlicher Abfälle Alle erforderlichen Unterlagen für den Arbeitsschutz (Arbeitsplan nach TRGS, Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilung, personengebundene Nachweise etc.) sind während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten. Alle erforderlichen Unterlagen für den Arbeitsschutz (Arbeitsplan nach BGR 128, Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilung, personengebundene Nachweise) sind während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten. Freimessungen der Schwarzbereiche erfolgen durch Sichtabnahme durch den AG. Aus der Nichtbeachtung der Anforderungen resultierende Bauzeitverzögerungen und Mehrkosten sind durch den AN zu ünbernehmen. Während der Arbeiten ist immer zu berücksichtigen: - keine unangemeldete Beeinträchtigung der Flucht- und Rettungswege innerhalb und außerhalb des Gebäudes - Wahl der Arbeitsverfahren, bei denen eine Belästigung der Nutzer anliegender Gebäude möglichst vermieden wird - Durchführung der Leistungen sind nicht immer in einem Zug möglich - dauerhafte Kennzeichnung der Schwarzbereiche gegen Zutritt Dritter - staubarmes Arbeiten - drucklose Befeuchtung mit entspanntem Wasser zur Staubbindung - Materilien nicht werfen, reißen etc. - Einsatz schnelllaufender Maschinen nur mit Absaugung - nicht mit Druckluft anblasen Die Leistungen sind mit geeignetem und erforderlichem Werkzeug und Arbeitsschutz auszuführen. Jegliche besondere Schutzbekleidung wie Einweganzüge, Handschuhe und Masken sind Teil der angebotenen Leistung jeder Posistion. Inbegriffen ist der Gebrauch, das Sammeln, das Verpacken und die fachgerechte Entsorgung.
15. Allgemeine Vorbemerkungen zum Umgang mit Schadstoffen
16. Entsorgung und Verwertung 16. Entsorgung und Verwertung Gefährliche Abfälle Der AG ist für alle gefährlichen Abfälle Abfallerzeuger und der AN Beauftragter. Bereitstellungs-, Transport- und Entsorgungskosten sowie Annahmegebühren sind in den Einheitspreisen enthalten. Der Transport gefährlicher Abfälle darf nur durch einen für die Beförderung von gefährlichen Abfällen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Der AG beauftragt einen Dritten als Verfahrenbevollmächtigen gemäß KrWG und Nachweisverordnung. Alle für die Beförderung gefährlicher Abfälle erfordelrichen Unterlagen werden durch den Verfahrensbevollmächtigten des AG erstellt und beantragt. Mit der Einführung des elektronischen Nachweises ab dem 01.04.2010 für die Beseitigung gefährlicher Abfälle ist die gesetzlich vorschriebene Reihenfolge der Unterschriften auf den Transportpapieren zwingend einzuhalten. Elektronisches Nachweisverfahren Für jede Fraktion gefährlicher Abfälle sind dem Verfahrenbevollmächtigten die zugelassenen und vom AN kalkulierten Entsorgungsfachbetriebe (EFB) mit behördlicher Nummer schriftlich mitzuteilen. HINWEIS: ohne Angabe der EFB können keine Entsorgungsnachweise vom AG erstellt werden. Für die entsprechenden Entsorgungverträge mit dem EFB ist der AN selbst verantwortlich. Entstehende Kosten durch verspätete Angaben gehen zu Lasten des Bieters. Dem Verfahrensbevollmächtigten sind die Beförderer mit Adresse, Telefonnummer, Ansprechpartner, Beförderernummer und elektronischer Teilnehmernummer schriftlich mindestens drei Werktage vor dem geplanten Abfuhrdatum (Datum der Übergabe) mitzuteilen. Begleitscheine dürfen ausschließlich nur vom Verfahrensbevollmächtigten erstellt werden. Begleitscheine sind vor allen anderen elektronischen Unterschriften erst vom Verfahrensbevollmächtigten elektronisch zu signieren. Quittungsbelege sind nicht gestattet. Der Übergabetermin auf der Anfallstelle ist von der Baufirma selbständig mit dem Beförderer zu koordinieren. Die Einheitspreise für die Demontage und Entsorgung verstehen sich einschließlich Verpackung, Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung, Aufladen, Abtransport, Abladen gem. Deponieauflagen/ Verwertungsauflagen und ordnungsgemäßer Deponierung/ Verwertung (Annahmegebühr) des weiteren Abfalls auf der Deponie/ Verwertungsbetriebes. Verpackung, Transport, abladen per Hand bzw. mit Selbstlader ist in den Leistungspositionen für die Demontage und Dekontamination enthalten. Wartezeiten auf den Deponien werden nicht gesondert vergütet. Nicht gefährliche Abfälle Der AN ist für den vorschriftsmäßigen Transport und die vorschriftsmäßige Endlagerung bzw. Verwertung der Abfälle verantwortlich. Kopien der WIegescheine sind spätestens mit der Schlussrechnung beim Auftraggeber vorzulegen. Die Einheitspreise für die Demontage und Entsorgung verstehen sich einschließlich Verpackung, Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung, Aufladen, Abtransport, Abladen gem. Deponieauflagen/ Verwertungsauflagen. Bereitstellungs-, Transport- und Entsorgungskosten sowie Annahmegebühren sind in den Einheitspreisen enthalten.
16. Entsorgung und Verwertung
17. Bereits erfolgte Sanierungsmaßnahmen 17. Bereits erfolgte Sanierungsmaßnahmen In folgenden aufgeführten Räumen wurden die Bodenbeläge mit asbesthaltigem Kleber und Spachtel sowie die WHO-faserhaltigen Mineralfaser-Rasterdeckenplatten im Zuge einer Sanierungsmaßnahme im Jahr 2021 vollständig entfernt und neue Abhangdecken und Bodenbeläge eingebaut: KG - Raum 011 EG - Raum 2/3 und Raum 4/5 2. OG - Raum 202/ 203; Raum 204/ 405 und Raum 208 Ein Abriss dieser neu eingebauten Bauteile darf nur nach vorheriger Abstimmung mit dem AG und der Objektüberwachung geschehen.
17. Bereits erfolgte Sanierungsmaßnahmen
18. Container in Nähe von Gebäuden 18. Container in Nähe von Gebäuden Container in Nähe von Gebäuden dürfen keine Brandlasten enthalten. Sie sind in einem Mindestabstand von 5m zur Fassade zu platzieren.
18. Container in Nähe von Gebäuden
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Allgemeine Baustelleneinrichtung (TRGS / DGUV)
01.01
Allgemeine Baustelleneinrichtung (TRGS / DGUV)
01.02 zus. BE für Asbest fest gebunden und KMF
01.02
zus. BE für Asbest fest gebunden und KMF
01.03 zus. BE für Asbest schwach gebunden
01.03
zus. BE für Asbest schwach gebunden
01.04 zus. BE für Holzschutz
01.04
zus. BE für Holzschutz
02 Abbruch
02
Abbruch
Abbruch Rohbau Abbruch Rohbau
Abbruch Rohbau
02.__.0001 Innenwand Mauerziegel abbrechen 15kN/m3 D 11,5 cm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Innenwand aus Mauerwerk aus Mauerziegel, einschl. Putz, 2-seitig, mit Beschichtung, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Abbruchdicke '11.5' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0001
Innenwand Mauerziegel abbrechen 15kN/m3 D 11,5 cm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
250.00
m2
02.__.0002 Innenwand Mauerziegel abbrechen 15kN/m3 D 24 cm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Innenwand aus Mauerwerk aus Mauerziegel, einschl. Putz, 2-seitig, mit Beschichtung, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Abbruchdicke '24' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0002
Innenwand Mauerziegel abbrechen 15kN/m3 D 24 cm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
30.00
m2
02.__.0003 Innenwand Mauerziegel abbrechen 15kN/m3 D 36,5 cm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Innenwand aus Mauerwerk aus Mauerziegel, einschl. Putz, 2-seitig, mit Beschichtung, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Abbruchdicke '36.5' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0003
Innenwand Mauerziegel abbrechen 15kN/m3 D 36,5 cm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
15.00
m2
02.__.0004 Innenwand Mauerziegel abbrechen 15kN/m3 D 11,5 cm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Innenwand aus Mauerwerk aus Mauerziegel, einschl. Fliesen, 2-seitig, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Abbruchdicke '11.5' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0004
Innenwand Mauerziegel abbrechen 15kN/m3 D 11,5 cm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
50.00
m2
02.__.0005 Decke Stahlsteindecke abbrechen 15kN/m3 D 12 cm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Stahlsteindecke (Steineisendecke) zwischen Stahl-Deckenträgern, Stahlträgerabstände i. M. 2,30m - 2,40m, einschl. Putz, einseitig, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Abbruchdicke '12' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 100 km, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0005
Decke Stahlsteindecke abbrechen 15kN/m3 D 12 cm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
25.00
m2
02.__.0006 Putz Außenwand Drahtgeflecht verz abbrechen D 2 cm 13kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Putz an Außenwand, innen, Kalkzement-Putzmörtel, einschl. Putzträger aus verzinktem Drahtgeflecht, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Abbruchdicke '2' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 13 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0006
Putz Außenwand Drahtgeflecht verz abbrechen D 2 cm 13kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
150.00
m2
02.__.0007 Putz Außenwand Drahtgeflecht verz abbrechen D 2 cm 13kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen bis 500km schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Putz an Außenwand, innen, Kalkzement-Putzmörtel, einschl. Putzträger aus verzinktem Drahtgeflecht, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Abbruchdicke '2' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 13 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis 500 km, Abfall ist nicht gefährlich, schadstoffbelastet, Schadstoff Blei TRGS 505, DGUV-Regel 101-004, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0007
Putz Außenwand Drahtgeflecht verz abbrechen D 2 cm 13kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen bis 500km schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
50.00
m2
02.__.0008 Putz Innenwand Armierungsgewebe Kunststofffasern abbrechen D 2 cm 13kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Putz an Innenwand, Gips-Putzmörtel, einschl. Putzträger aus Armierungsgewebe aus Kunststofffasern, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Abbruchdicke '2' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 13 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0008
Putz Innenwand Armierungsgewebe Kunststofffasern abbrechen D 2 cm 13kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
200.00
m2
02.__.0009 Putz Decke Drahtgeflecht verz abbrechen 13kN/m3 D 3 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Putz an Decke, Kalkzement-Putzmörtel, einschl. Putzträger aus verzinktem Drahtgeflecht, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 13 kN/m3, Abbruchdicke '3' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0009
Putz Decke Drahtgeflecht verz abbrechen 13kN/m3 D 3 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
80.00
m2
02.__.0010 Putz Unterzug Abwickl. bis 0,5m Drahtgeflecht verz abbrechen 13kN/m3 D 3 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Putz an Unterzug, Abwicklung bis 0,5 m, Kalkzement-Putzmörtel, einschl. Putzträger aus verzinktem Drahtgeflecht, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 13 kN/m3, Abbruchdicke '3' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0010
Putz Unterzug Abwickl. bis 0,5m Drahtgeflecht verz abbrechen 13kN/m3 D 3 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
30.00
m
02.__.0011 Putz Leibung B 30 cm Armierungsgewebe Kunststofffasern abbrechen D 2 cm 13kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Putz an Leibung, innen, Breite Leibung '30' cm, Kalkzement-Putzmörtel, einschl. Putzträger aus Armierungsgewebe aus Kunststofffasern, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Abbruchdicke '2' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 13 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0011
Putz Leibung B 30 cm Armierungsgewebe Kunststofffasern abbrechen D 2 cm 13kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
250.00
m
02.__.0012 Putz Leibung B 50 cm Rippenstreckmetall abbrechen D 2 cm 13kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Putz an Leibung, innen, Breite Leibung '50' cm, Kalkzement-Putzmörtel, einschl. Putzträger aus Rippenstreckmetall, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Abbruchdicke '2' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 13 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0012
Putz Leibung B 50 cm Rippenstreckmetall abbrechen D 2 cm 13kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
80.00
m
02.__.0013 Putz Leibung B 30 cm Armierungsgewebe Kunststofffasern abbrechen D 2 cm 13kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Putz an Leibung, innen, Breite Leibung '30' cm, Gips-Putzmörtel, einschl. Putzträger aus Armierungsgewebe aus Kunststofffasern, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Abbruchdicke '2' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 13 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0013
Putz Leibung B 30 cm Armierungsgewebe Kunststofffasern abbrechen D 2 cm 13kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
500.00
m
02.__.0014 Putz Leibung B 50 cm Rippenstreckmetall abbrechen D 2 cm 13kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Putz an Leibung, innen, Breite Leibung '50' cm, Gips-Putzmörtel, einschl. Putzträger aus Rippenstreckmetall, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Abbruchdicke '2' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 13 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0014
Putz Leibung B 50 cm Rippenstreckmetall abbrechen D 2 cm 13kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
120.00
m
Abbruch Treppe EG zu 1. OG Abbruch Treppe EG zu 1. OG
Abbruch Treppe EG zu 1. OG
02.__.0015 Abbruchstatik Treppenhaus Abbruchstatik, statische Berechnung einschl. erforderlicher Ausführungszeichnungen und Abbruchplanung für die Abbrucharbeiten im Treppenhaus
02.__.0015
Abbruchstatik Treppenhaus
1.00
St
02.__.0016 Erstellen Abbau Arbeitsgerüst Standgerüst Abbruch Treppenhaus Erstellen und Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Gebrauchsüberlassung wird gesondert vergütet, Standgerüst, flächenorientiert, DIN EN 12810-1, für Abbrucharbeiten im Treppenhaus, Lastklasse 3 (2 kN/m2), Aufbau zeitlich gestaffelt, einschließlich Umbauarbeiten, mit einer Gerüstlage, mit einer zusätzlichen Arbeitslage zur Abfangung von abgebrochenen Bauteilen, Höhenklasse H 1, mit senkrechtem Seitenschutz, einseitig, verankern, Befestigung in Mauerwerk, Einrüstung für Abbrucharbeiten, Grundfläche rechteckig, aufstellen in Gebäuden, Höhe der obersten Gerüstlage 4 m, Standfläche waagerecht, über Lastverteiler belastbar, Maße Treppenhaus Länge ca. 5 m, Maße Treppenhaus Breite ca. 3 m, Höhe Gerüst/-bauteil '4' m.
02.__.0016
Erstellen Abbau Arbeitsgerüst Standgerüst Abbruch Treppenhaus
1.00
St
02.__.0017 Abbruch Treppenkantenprofil Kunststoff B 30mm H 50mm Abbruch Treppenkantenprofil, aus Kunststoff, sichtbare Breite 30 mm, sichtbare Höhe 50 mm, an Treppenbelag, Stufenlänge 150 cm, Trittstufenbreite 29 cm, Setzstufenhöhe 17 cm, geklebt, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170203 Bau- und Abbruchabfall, Kunststoff Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0017
Abbruch Treppenkantenprofil Kunststoff B 30mm H 50mm
25.00
St
02.__.0018 Bodenbelag Tritt-/Setzstufe Linoleum abbrechen Stufen-L 150cm Trittstufen-B 29cm Setzstufen-H 17cm 10kN/m3 D 0,4 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170203 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Bodenbelag auf Tritt- und Setzstufe, Belag aus Linoleum, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Stufenlänge 150 cm, Trittstufenbreite 29 cm, Setzstufenhöhe 17 cm, geklebt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke '0.4' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 100 km, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170203 Bau- und Abbruchabfall, Kunststoff, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0018
Bodenbelag Tritt-/Setzstufe Linoleum abbrechen Stufen-L 150cm Trittstufen-B 29cm Setzstufen-H 17cm 10kN/m3 D 0,4 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170203 Vergüt.Entsorg. AN
6.00
St
02.__.0019 Stufe Tritt- Setzstufe Betonwerkstein abbrechen H 17 cm Lauf-B 150 cm T 29 cm 20kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Tritt- und Setzstufe, aus Betonwerkstein, einschl. Verankerung, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Höhe Steigung '17' cm, Breite Treppenlauf '150' cm, Tiefe Treppenauftritt '29' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0019
Stufe Tritt- Setzstufe Betonwerkstein abbrechen H 17 cm Lauf-B 150 cm T 29 cm 20kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
25.00
St
02.__.0020 Treppengeländer und Handläufe Stahl abbrechen 20kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170405 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch des Treppengeländers aus Stahl einschl. Handläufe (beidseitig), Umwehrung, Stäbe sowie Verankerung und Befestigung, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen und Stahl Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0020
Treppengeländer und Handläufe Stahl abbrechen 20kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170405 Vergüt.Entsorg. AN
15.00
m
02.__.0021 Bodenbelag Treppenpodest Linoleum abbrechen 10kN/m3 D 0,4 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170203 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Bodenbelag auf Treppenpodest, Belag aus Linoleum, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, geklebt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke '0.4' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 100 km, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170203 Bau- und Abbruchabfall, Kunststoff, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0021
Bodenbelag Treppenpodest Linoleum abbrechen 10kN/m3 D 0,4 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170203 Vergüt.Entsorg. AN
6.00
m2
02.__.0022 Treppenpodest Beton abbrechen D 3mm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch des Treppenpodestes, aus Beton, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme,einschl. Aufstemmen des Podestes und Freilegen der Bewehrung, Trennen der Bewehrung, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis 100 km, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0022
Treppenpodest Beton abbrechen D 3mm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
6.00
m2
Abbruch und Ausschachten Kellerboden Abbruch und Ausschachten Kellerboden
Abbruch und Ausschachten Kellerboden
Hinweis Aushub Bei Schachtarbeiten muss der verdichtete Aushub immer mindestens 50 cm Abstand zur Unterkante des Fundaments einhalten. Abstand Unterkante-Fundament bis UK-ausgehobener Graben > 50 cm Muss tiefer geschachtet werden, ist ein Tragwerksplaner mit einzubinden.
Hinweis Aushub
02.__.0023 Bodenbelag Betonwerkstein D 20-25mm Mörtelbett Estrich D 8cm abbrechen 20kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch des Bodenbelages, aus Betonwerkstein, großformatig, Dicke über 20 bis 25 mm, einschl. Mörtelbett und Estrich, als Estrich auf Trennschicht, Bettungsdicke 8 cm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0023
Bodenbelag Betonwerkstein D 20-25mm Mörtelbett Estrich D 8cm abbrechen 20kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
80.00
m2
02.__.0024 Bodenbelag Fliese/Pl. D 15-20mm Mörtelbett Estrich D 8cm abbrechen 20kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch des Bodenbelages, aus Steinzeugfliesen, kleinformatig, Dicke über 15 bis 20 mm, einschl. Mörtelbett und Estrich, als Estrich auf Trennschicht, Bettungsdicke 8 cm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis 100 km, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0024
Bodenbelag Fliese/Pl. D 15-20mm Mörtelbett Estrich D 8cm abbrechen 20kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
15.00
m2
02.__.0025 Bodenbelag Linoleum abbrechen 5kN/m3 D 0,5 cm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170203 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Bodenbelag aus Linoleum, einschl. Entfernen der Klebereste, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, geklebt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 5 kN/m3, Abbruchdicke '0.5' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '15' m, horizontaler Förderweg '50' m, Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis 100 km, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170203 Bau- und Abbruchabfall, Kunststoff, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0025
Bodenbelag Linoleum abbrechen 5kN/m3 D 0,5 cm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170203 Vergüt.Entsorg. AN
280.00
m2
02.__.0026 Bodenbelag Zementestrich abbrechen D 4 cm 20kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch des Bodenbelages aus Zementestrich, unbewehrt, als Estrich auf Dämmschicht, Abbruch Dämmung wird gesondert vergütet, ohne Beläge und Beschichtungen, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Abbruchdicke '4' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis 100 km, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0026
Bodenbelag Zementestrich abbrechen D 4 cm 20kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN
180.00
m2
02.__.0027 Bodenbelag Zementestrich abbrechen D 6 cm 20kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch des Bodenbelages aus Zementestrich, unbewehrt, als Estrich auf Dämmschicht, Abbruch Dämmung wird gesondert vergütet, ohne Beläge und Beschichtungen, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Abbruchdicke '6' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis 100 km, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0027
Bodenbelag Zementestrich abbrechen D 6 cm 20kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN
100.00
m2
02.__.0028 Fußbodendämmung PS-Hartschaum abbrechen 0,5kN/m3 D 14 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170604 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Fußbodendämmung, Dämmschicht aus Polystyrol-Hartschaum, als Platte, verklebt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 0,5 kN/m3, Abbruchdicke '14' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis 100 km, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170604 Dämmstoff, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0028
Fußbodendämmung PS-Hartschaum abbrechen 0,5kN/m3 D 14 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170604 Vergüt.Entsorg. AN
375.00
m2
02.__.0029 Tragschicht abbrechen 24kN/m3 D bis 100 cm unterhalb OKFF Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der vorhandenen Tragschicht unterhalb des Kellerbodens, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, die Tragschicht ist bis zu einer Tiefe von d = 1,00m unterhalb OKFF abzubrechen, Erschwernis Ausführung im Innenraum, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis 100 km, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0029
Tragschicht abbrechen 24kN/m3 D bis 100 cm unterhalb OKFF Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
375.00
m2
02.__.0030 Boden Bodenpl. lösen fördern sammeln transp. LKW AN entsorgen Vergüt.Entsorg. AN AVV170504 bis 100km T bis 1m Boden für späteren Einbau einer Betonschicht als Bodenplatte, im Bauwerk, profilgerecht lösen, fördern, im Behälter des AN sammeln, Geräteeinsatz möglich, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170504 Boden/Stein, zur Bodenbehandlungsanlage, Transportweg bis 100 km, Behältergröße nach Wahl des AN, mit Behinderung durch Leitungen, Aushubtiefe bis 1 m, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
02.__.0030
Boden Bodenpl. lösen fördern sammeln transp. LKW AN entsorgen Vergüt.Entsorg. AN AVV170504 bis 100km T bis 1m
375.00
m3
Abbruch Fensterelemente Abbruch Fensterelemente Der Abbruch von Fensterelementen kann aus Witterungsgründen nicht im Zuge der Abbrucharbeiten im Innenbereich stattfinden. Der Abbruch der Fensterelemente findet daher zeitlich versetzt statt. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Abbruch Fensterelemente
Abbruch Einfachfenster Abbruch Einfachfenster für den Einheitspreis u.a. zu berücksichtigen: - Abbruch bzw. Demontage des Zubehörs z.B. Öffnungsbegrenzer, Scheren, Fenstergriffe, Beschläge, Bänder - Abbruch bzw. Demontage von Sprossen, Glasleisten, Wetterschenkel, Kämpfer Abrechnung erfolgt einseitig in m2
Abbruch Einfachfenster
02.__.0031 Fenster Holz/Holzwerkstoff abbrechen 0,75-1m2 Rahmen-D 68 mm Glas-D 4 mm v.Hand laden transp. LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch des Fensters, des Einfachfensters, mit Verglasung, 2-teilig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Einzelfläche über 0,75 bis 1 m2, Dicke Rahmen '68' mm, Dicke Verglasung '4' mm, Einfachverglasung, einschl. Blendrahmen, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN, Abfall ist gefährlich, schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV, Schadstoff Blei TRGS 505, DGUV-Regel 101-004, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
02.__.0031
Fenster Holz/Holzwerkstoff abbrechen 0,75-1m2 Rahmen-D 68 mm Glas-D 4 mm v.Hand laden transp. LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg.
25.00
m2
02.__.0032 Fenster Holz/Holzwerkstoff abbrechen 1,5-1,75m2 Rahmen-D 68 mm Glas-D 4 mm v.Hand laden transp. LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch des Fensters, des Einfachfensters, mit Verglasung, 4-teilig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Einzelfläche über 1,5 bis 1,75 m2, Dicke Rahmen '68' mm, Dicke Verglasung '4' mm, Einfachverglasung, einschl. Blendrahmen, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN, Abfall ist gefährlich, schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV, Schadstoff Blei TRGS 505, DGUV-Regel 101-004, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
02.__.0032
Fenster Holz/Holzwerkstoff abbrechen 1,5-1,75m2 Rahmen-D 68 mm Glas-D 4 mm v.Hand laden transp. LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg.
10.00
m2
02.__.0033 Fenster Holz/Holzwerkstoff abbrechen 2-3m2 Rahmen-D 68 mm Glas-D 4 mm v.Hand laden transp. LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch des Fensters, des Einfachfensters, mit Verglasung, 4-teilig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Einzelfläche über 2 bis 3 m2, Dicke Rahmen '68' mm, Dicke Verglasung '4' mm, Einfachverglasung, einschl. Blendrahmen, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN, Abfall ist gefährlich, schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV, Schadstoff Blei TRGS 505, DGUV-Regel 101-004, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
02.__.0033
Fenster Holz/Holzwerkstoff abbrechen 2-3m2 Rahmen-D 68 mm Glas-D 4 mm v.Hand laden transp. LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg.
20.00
m2
02.__.0034 Fenster Holz/Holzwerkstoff abbrechen 3-4m2 Rahmen-D 68 mm Glas-D 4 mm v.Hand laden transp. LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch des Fensters, des Einfachfensters, mit Verglasung, 4-teilig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Einzelfläche über 3 bis 4 m2, Dicke Rahmen '68' mm, Dicke Verglasung '4' mm, Einfachverglasung, einschl. Blendrahmen, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN, Abfall ist gefährlich, schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV, Schadstoff Blei TRGS 505, DGUV-Regel 101-004, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
02.__.0034
Fenster Holz/Holzwerkstoff abbrechen 3-4m2 Rahmen-D 68 mm Glas-D 4 mm v.Hand laden transp. LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg.
10.00
m2
02.__.0035 Fenster Holz/Holzwerkstoff abbrechen 4-5m2 Rahmen-D 68 mm Glas-D 4 mm v.Hand laden transp. LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch des Fensters, des Einfachfensters, mit Verglasung, 4-teilig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Einzelfläche über 4 bis 5 m2, Dicke Rahmen '68' mm, Dicke Verglasung '4' mm, Einfachverglasung, einschl. Blendrahmen, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN, Abfall ist gefährlich, schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV, Schadstoff Blei TRGS 505, DGUV-Regel 101-004, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
02.__.0035
Fenster Holz/Holzwerkstoff abbrechen 4-5m2 Rahmen-D 68 mm Glas-D 4 mm v.Hand laden transp. LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg.
90.00
m2
Abbruch Kastenfenster Abbruch Kastenfenster für den Einheitspreis u.a. zu berücksichtigen: - Abbruch bzw. Demontage aller Flügel und Rahmen sowie des Rahmenzwischenraums - Abbruch bzw. Demontage des Zubehörs z.B. Öffnungsbegrenzer, Scheren, Fenstergriffe, Beschläge, Bänder - Abbruch bzw. Demontage von Sprossen, Glasleisten, Wetterschenkel, Kämpfer, Fensterstock Abrechnung erfolgt einseitig in m2
Abbruch Kastenfenster
02.__.0036 Fenster Holz/Holzwerkstoff abbrechen 2-3m2 Rahmen-D 68 mm Glas-D 4 mm v.Hand laden transp. LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch des Fensters, des Kastenfensters, mit Verglasung, 4-teilig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Einzelfläche über 2 bis 3 m2, Dicke Rahmen '68' mm, Dicke Verglasung '4' mm, Einfachverglasung, einschl. Blendrahmen, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN, Abfall ist gefährlich, schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV, Schadstoff Blei TRGS 505, DGUV-Regel 101-004, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
02.__.0036
Fenster Holz/Holzwerkstoff abbrechen 2-3m2 Rahmen-D 68 mm Glas-D 4 mm v.Hand laden transp. LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg.
55.00
m2
02.__.0037 Fenster Holz/Holzwerkstoff abbrechen 3-4m2 Rahmen-D 68 mm Glas-D 4 mm v.Hand laden transp. LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch des Fensters, des Kastenfensters, mit Verglasung, 4-teilig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Einzelfläche über 3 bis 4 m2, Dicke Rahmen '68' mm, Dicke Verglasung '4' mm, Einfachverglasung, einschl. Blendrahmen, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN, Abfall ist gefährlich, schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV, Schadstoff Blei TRGS 505, DGUV-Regel 101-004, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
02.__.0037
Fenster Holz/Holzwerkstoff abbrechen 3-4m2 Rahmen-D 68 mm Glas-D 4 mm v.Hand laden transp. LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg.
115.00
m2
02.__.0038 Fenster Holz/Holzwerkstoff abbrechen 4-5m2 Rahmen-D 68 mm Glas-D 4 mm v.Hand laden transp. LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch des Fensters, des Kastenfensters, mit Verglasung, 4-teilig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Einzelfläche über 4 bis 5 m2, Dicke Rahmen '68' mm, Dicke Verglasung '4' mm, Einfachverglasung, einschl. Blendrahmen, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN, Abfall ist gefährlich, schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV, Schadstoff Blei TRGS 505, DGUV-Regel 101-004, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
02.__.0038
Fenster Holz/Holzwerkstoff abbrechen 4-5m2 Rahmen-D 68 mm Glas-D 4 mm v.Hand laden transp. LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg.
140.00
m2
02.__.0039 Fensterbank Holz/Holzwerkstoff abbrechen B 20cm L 1,5-1,6m D 3cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km schadstoffbelastet AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Fensterbank, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Breite 20 cm, Einzellänge über 1,5 bis 1,6 m, Dicke 3 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis 100 km, Abfall ist nicht gefährlich, schadstoffbelastet, Altholzkategorie A II, Schadstoff Blei TRGS 505, DGUV-Regel 101-004, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0039
Fensterbank Holz/Holzwerkstoff abbrechen B 20cm L 1,5-1,6m D 3cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km schadstoffbelastet AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN
130.00
m
02.__.0040 Fensterbank Holz/Holzwerkstoff abbrechen B 40cm L 0,5-0,6m D 3cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km schadstoffbelastet AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Fensterbank, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Breite 40 cm, Einzellänge über 0,5 bis 0,6 m, Dicke 3 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis 100 km, Abfall ist nicht gefährlich, schadstoffbelastet, Altholzkategorie A II, Schadstoff Blei TRGS 505, DGUV-Regel 101-004, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0040
Fensterbank Holz/Holzwerkstoff abbrechen B 40cm L 0,5-0,6m D 3cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km schadstoffbelastet AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN
2.00
m
02.__.0041 Fensterbank Holz/Holzwerkstoff abbrechen B 40cm L 1,5-1,6m D 3cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km schadstoffbelastet AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Fensterbank, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Breite 40 cm, Einzellänge über 1,5 bis 1,6 m, Dicke 3 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis 100 km, Abfall ist nicht gefährlich, schadstoffbelastet, Altholzkategorie A II, Schadstoff Blei TRGS 505, DGUV-Regel 101-004, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0041
Fensterbank Holz/Holzwerkstoff abbrechen B 40cm L 1,5-1,6m D 3cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km schadstoffbelastet AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN
80.00
m
Abbruch Innenausbau Abbruch Innenausbau
Abbruch Innenausbau
02.__.0042 Bodenbelag Linoleum abbrechen 5kN/m3 D 0,5 cm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170203 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Bodenbelag aus Linoleum, einschl. Entfernen der Klebereste, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, geklebt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 5 kN/m3, Abbruchdicke '0.5' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '15' m, horizontaler Förderweg '50' m, Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis 100 km, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170203 Bau- und Abbruchabfall, Kunststoff, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0042
Bodenbelag Linoleum abbrechen 5kN/m3 D 0,5 cm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170203 Vergüt.Entsorg. AN
770.00
m2
02.__.0043 Bodenbelag Linoleum abbrechen 5kN/m3 D 0,5 cm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch von Bodenbelag aus Linoleum, einschl. Entfernen der Klebereste, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, geklebt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 5 kN/m3, Abbruchdicke '0.5' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '15' m, horizontaler Förderweg '50' m, Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN, Abfall ist gefährlich, schadstoffbelastet, Schadstoff Asbest TRGS 519, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
02.__.0043
Bodenbelag Linoleum abbrechen 5kN/m3 D 0,5 cm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg.
800.00
m2
02.__.0044 Sockelleiste Holz/Holzwerkstoff B/H 22/80mm abbrechen 7,5kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Sockelleiste aus Holz/Holzwerkstoff, Querschnitt B/H 22/80 mm, geklebt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 7,5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis 100 km, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Altholzkategorie A I, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0044
Sockelleiste Holz/Holzwerkstoff B/H 22/80mm abbrechen 7,5kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen bis 100km nicht schadstoffbelastet AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN
700.00
m
02.__.0045 Abbruch der Sockelfliese in Fluren, Treppenhaus Abbruch der Sockelfliese in Fluren, Treppenhaus Höhe 80 mm, d = 20 mm auf Mauerwerk, Oberfläche eben, einschl. Bettung und Verfugung, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0045
Abbruch der Sockelfliese in Fluren, Treppenhaus
400.00
m
02.__.0046 Abbruch Drahtputzschürze Rabitz Abbruch Drahtputzschürze, mit einseitigem Putz, Putzträger aus Draht, aus verzinktem Stahl, freitragend gespannt, Putzdicke 25 mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 13 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0046
Abbruch Drahtputzschürze Rabitz
15.00
m2
02.__.0047 Abbruch Drahtputzdecke Rabitz Abbruch hängende Drahtputzdecke, Arbeitshöhe der abzubrechenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Abbruch Befestigung und Putzträger aus Ziegeldrahtgewebe aus verzinktem Stahl, Putzdicke 25 mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 13 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0047
Abbruch Drahtputzdecke Rabitz
60.00
m2
02.__.0048 Abbruch der Holzrahmenverkleidung aus Holz/Holzwerkstoff h = ca. 20cm Abbruch der Holzrahmenverkleidung aus Holz/Holzwerkstoff einschl. Vergitterung an den Heizungsleitungen an den Außenwänden im UG, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 7,5 kN/m3, Abbruchdicke '3' cm, h = ca. 20 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Altholzkategorie A I, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0048
Abbruch der Holzrahmenverkleidung aus Holz/Holzwerkstoff h = ca. 20cm
20.00
m
02.__.0049 Sanitärtrennwand Beton unbewehrt abbrechen 20kN/m3 D 8 cm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Sanitärtrennwand aus unbewehrtem Beton oder Mauerwerk, einschl. Fliesen, 2-seitig, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Abbruchdicke '8' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0049
Sanitärtrennwand Beton unbewehrt abbrechen 20kN/m3 D 8 cm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
50.00
m2
02.__.0050 Bodenbelag Fliese/Pl. D 10-15mm Mörtelbett Estrich Reste D 2cm abbrechen 20kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch des Bodenbelages, aus Steinzeugfliesen, kleinformatig, Dicke über 10 bis 15 mm, einschl. Mörtelbett und Estrich, einschl. Entfernen von Kleberesten/Mörtelresten, als Estrich auf Trennschicht, Bettungsdicke 2 cm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0050
Bodenbelag Fliese/Pl. D 10-15mm Mörtelbett Estrich Reste D 2cm abbrechen 20kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
70.00
m2
02.__.0051 Bodenbelag Fliese/Pl. D 10-15mm Mörtelbett Estrich Reste D 6cm abbrechen 20kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch des Bodenbelages, aus Steinzeugfliesen, kleinformatig, Dicke über 10 bis 15 mm, einschl. Mörtelbett und Estrich, einschl. Entfernen von Kleberesten/Mörtelresten, als Estrich auf Trennschicht, Bettungsdicke 6 cm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0051
Bodenbelag Fliese/Pl. D 10-15mm Mörtelbett Estrich Reste D 6cm abbrechen 20kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
25.00
m2
02.__.0052 Bodenablauf Stahl niro abbrechen Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170405 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch des Bodenablaufs aus nichtrostendem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen/Stahl, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0052
Bodenablauf Stahl niro abbrechen Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170405 Vergüt.Entsorg. AN
4.00
St
02.__.0053 Fliesen/Platten Wand Fliese/Pl. D bis 10mm abbrechen 20kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Fliesen/Platten an Wand, aus Steinzeugfliesen, kleinformatig, Dicke bis 10 mm, einschl. Mörtelbett, einschl. Entfernen von Kleberesten/Mörtelresten, Bettungsdicke 2 cm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0053
Fliesen/Platten Wand Fliese/Pl. D bis 10mm abbrechen 20kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
250.00
m2
02.__.0054 Fliesen/Platten Leibung B 15 cm Fliese/Pl. D bis 10mm abbrechen 20kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Fliesen/Platten an Leibung, Breite Leibung '15' cm, aus Steinzeugfliesen, kleinformatig, Dicke bis 10 mm, einschl. Mörtelbett, einschl. Entfernen von Kleberesten/Mörtelresten, Bettungsdicke 2 cm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0054
Fliesen/Platten Leibung B 15 cm Fliese/Pl. D bis 10mm abbrechen 20kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
15.00
m
02.__.0055 Fliesen/Platten Leibung B 30 cm Fliese/Pl. D bis 10mm abbrechen 20kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Fliesen/Platten an Leibung, Breite Leibung '30' cm, aus Steinzeugfliesen, kleinformatig, Dicke bis 10 mm, einschl. Mörtelbett, einschl. Entfernen von Kleberesten/Mörtelresten, Bettungsdicke 2 cm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0055
Fliesen/Platten Leibung B 30 cm Fliese/Pl. D bis 10mm abbrechen 20kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
40.00
m
02.__.0056 Tür Holz/Holzwerkstoff im Sanitärbereich abbrechen B 600 mm H 2000 mm Türblatt-D 40 mm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Tür, Innentür, einflügelig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Breite Nennmaß Wandöffnung '600' mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung '2000' mm, Türblattdicke '40' mm, Beschlag abbrechen, einschl. Blendrahmen, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Altholzkategorie A I, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0056
Tür Holz/Holzwerkstoff im Sanitärbereich abbrechen B 600 mm H 2000 mm Türblatt-D 40 mm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN
10.00
St
02.__.0057 Tür Holz/Holzwerkstoff abbrechen B 885 mm H 2135 mm Türblatt-D 50 mm v.Hand laden LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch der Tür, Innentür, einflügelig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Breite Nennmaß Wandöffnung '885' mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung '2135' mm, Türblattdicke '50' mm, einschl. Beschlag, einschl. Eckzarge, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Abfall ist gefährlich, schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV, Schadstoff Blei TRGS 505, DGUV-Regel 101-004, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
02.__.0057
Tür Holz/Holzwerkstoff abbrechen B 885 mm H 2135 mm Türblatt-D 50 mm v.Hand laden LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg.
30.00
St
02.__.0058 Tür Holz/Holzwerkstoff abbrechen B 1010 mm H 2135 mm Türblatt-D 50 mm v.Hand laden LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch der Tür, Innentür, einflügelig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Breite Nennmaß Wandöffnung '1010' mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung '2135' mm, Türblattdicke '50' mm, einschl. Beschlag, einschl. Eckzarge, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Abfall ist gefährlich, schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV, Schadstoff Blei TRGS 505, DGUV-Regel 101-004, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
02.__.0058
Tür Holz/Holzwerkstoff abbrechen B 1010 mm H 2135 mm Türblatt-D 50 mm v.Hand laden LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg.
20.00
St
02.__.0059 Tür Stahl besch abbrechen B 1010 mm H 2135 mm Türblatt-D 50 mm Geräteeinsatz mgl. laden LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch der Tür, der Innentür einflügelig, aus beschichtetem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Breite Nennmaß Wandöffnung '1010' mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung '2135' mm, einschl. Zarge, einschl. Beschlag, Türblattdicke '50' mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Abfall ist gefährlich, schadstoffbelastet, Schadstoff Asbest TRGS 519, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
02.__.0059
Tür Stahl besch abbrechen B 1010 mm H 2135 mm Türblatt-D 50 mm Geräteeinsatz mgl. laden LKW AN schadstoffbelastet ges.Vergüt.Entsorg.
10.00
St
02.__.0060 Tür Alu abbrechen B 1510 mm H 2135 mm Rahmen-D 68 mm Füllungs-D 10 mm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170402 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Tür, mit Füllung, der Innentür 2-flügelig, aus Aluminium, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Breite Nennmaß Wandöffnung '1510' mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung '2135' mm, einschl. Zarge, Dicke Rahmen '68' mm, Dicke Füllung '10' mm, einschl. Beschlag, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170402 Aluminium, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0060
Tür Alu abbrechen B 1510 mm H 2135 mm Rahmen-D 68 mm Füllungs-D 10 mm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170402 Vergüt.Entsorg. AN
1.00
St
02.__.0061 Tür Alu abbrechen B 1760 mm H 2135 mm Rahmen-D 68 mm Füllungs-D 10 mm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170402 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Tür, mit Füllung, der Innentür 2-flügelig, aus Aluminium, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Breite Nennmaß Wandöffnung '1760' mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung '2135' mm, einschl. Zarge, Dicke Rahmen '68' mm, Dicke Füllung '10' mm, einschl. Beschlag, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170402 Aluminium, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0061
Tür Alu abbrechen B 1760 mm H 2135 mm Rahmen-D 68 mm Füllungs-D 10 mm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170402 Vergüt.Entsorg. AN
6.00
St
02.__.0062 Bekleidungspl. Wand Gipspl. abbrechen 8kN/m3 D 1,25 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170802 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Bekleidungsplatten an Wand, aus Gipsplatten, einlagig, mit Spachtelung, beschichtet, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Abbruch Unterkonstruktion und Dämmung wird gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 8 kN/m3, Abbruchdicke '1,25' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 4 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '15' m, horizontaler Förderweg '50' m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170802 Baustoff auf Gipsbasis, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0062
Bekleidungspl. Wand Gipspl. abbrechen 8kN/m3 D 1,25 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170802 Vergüt.Entsorg. AN
10.00
m2
02.__.0063 Bekleidungspl. Wand Gipspl. abbrechen 8kN/m3 D 2,5 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170802 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Bekleidungsplatten an Wand, aus Gipsplatten, 2-lagig, mit Spachtelung, beschichtet, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Abbruch Unterkonstruktion und Dämmung wird gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 8 kN/m3, Abbruchdicke '2,5' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 4 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '25' m, horizontaler Förderweg '70' m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170802 Baustoff auf Gipsbasis, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0063
Bekleidungspl. Wand Gipspl. abbrechen 8kN/m3 D 2,5 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170802 Vergüt.Entsorg. AN
10.00
m2
02.__.0064 Einfachständerwerk Stahlblechprofil Profil-T 75mm D 0,5mm abbrechen 78,5kN/m3 Abbruch des Einfachständerwerks der Trennwand, aus Stahlprofil, verzinkt, Ständerachsabstand 625 mm, CW/UW 75, Blechdicke 0,5 mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 78,5 kN/m3, einschl. Befestigungsmittel, auf Beton befestigt, gedübelt, bündig trennen, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 4 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '25' m, horizontaler Förderweg '70' m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0064
Einfachständerwerk Stahlblechprofil Profil-T 75mm D 0,5mm abbrechen 78,5kN/m3
10.00
m2
02.__.0065 Doppelständerwerk Stahlblechprofil Profil-T 75mm D 0,5mm abbrechen 78,5kN/m3 Abbruch des Doppelständerwerks der Trennwand, aus Stahlprofil, verzinkt, Ständerachsabstand 625 mm, CW/UW 75, Blechdicke 0,5 mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 78,5 kN/m3, einschl. Befestigungsmittel, auf Beton befestigt, gedübelt, bündig trennen, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 4 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '25' m, horizontaler Förderweg '70' m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0065
Doppelständerwerk Stahlblechprofil Profil-T 75mm D 0,5mm abbrechen 78,5kN/m3
10.00
m2
02.__.0066 Dämmung Innenwand Mineralwolle abbrechen 1kN/m3 D 5 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170604 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Dämmung der Innenwand, Dämmschicht aus Mineralwolle, als Platte, lose verlegt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 1 kN/m3, Abbruchdicke '5' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 4 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '25' m, horizontaler Förderweg '70' m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im staubdichten, geschlossenen Behälter des AN lagern, Behältergröße über 12 bis 15 m3, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170604 Dämmstoff, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0066
Dämmung Innenwand Mineralwolle abbrechen 1kN/m3 D 5 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170604 Vergüt.Entsorg. AN
10.00
m2
02.__.0067 Bekleidungspl. Unterdecke Gipspl. abbrechen 8kN/m3 D 2,5 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Bekleidungsplatten an Unterdecke, aus Gipsplatten, 2-lagig, mit Spachtelung, beschichtet, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Abbruch Unterkonstruktion und Dämmung wird gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 8 kN/m3, Abbruchdicke '2,5' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 4 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '15' m, horizontaler Förderweg '50' m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0067
Bekleidungspl. Unterdecke Gipspl. abbrechen 8kN/m3 D 2,5 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
200.00
m2
02.__.0068 Bekleidungspl. Unterdecke Lamellen abbrechen D 2,5 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Bekleidungsplatten an Unterdecke, in Form von Lamellen, L/ B bis zu 300mm / 2000mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Abbruch Unterkonstruktion und Dämmung wird gesondert vergütet Abbruchdicke '2,5' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Untergeschoss, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0068
Bekleidungspl. Unterdecke Lamellen abbrechen D 2,5 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
70.00
m2
02.__.0069 Grund- u.Tragprofil Unterdecke Stahlprofil verz CW/UW75 D 0,5mm abbrechen 78,5kN/m3 im Bauwerk v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170407 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch des Grund- und Tragprofils der Unterdecke, aus Stahlprofil, verzinkt, CW/UW 75, Blechdicke 0,5 mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 78,5 kN/m3, einschl. Abhängung, Direktabhänger, auf Ziegeleinhangdecke geschraubt, bündig trennen, Abhängehöhe '500' mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 15 m, horizontaler Förderweg '50' m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0069
Grund- u.Tragprofil Unterdecke Stahlprofil verz CW/UW75 D 0,5mm abbrechen 78,5kN/m3 im Bauwerk v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen nicht schadstoffbelastet AVV170407 Vergüt.Entsorg. AN
8,000.00
m
Demontage und Lagerung Blendschutz Die vorhandenen Blendschutzanlagen sind zu demontieren und sind vor Ort in Abstimmung mit dem AG zu lagern.
Demontage und Lagerung Blendschutz
02.__.0070 Innenjalousien im Bestand an Fenstern demontieren Innenjalousien im Bestand an Fenstern demontieren und zu einem mit dem AG abgestimmten Platz innerhalb des Gebäudes vertragen, Innenjalousie einschl. Führungsschiene, Bedienschnur und Bedienkette, Plissee h = ca. 3,00m, b = ca. 1,80m
02.__.0070
Innenjalousien im Bestand an Fenstern demontieren
60.00
St
03 Umgang mit Asbest
03
Umgang mit Asbest
03.01 besondere Leistung / Reinigung
03.01
besondere Leistung / Reinigung
03.02 TGA / ELT
03.02
TGA / ELT
04 Umgang mit KMF
04
Umgang mit KMF
04.01 Wände und Decken
04.01
Wände und Decken
04.02 Haustechnik
04.02
Haustechnik
04.03 besondere Leistung / Reinigung
04.03
besondere Leistung / Reinigung
05 Sanierung Holzbauteile DG
05
Sanierung Holzbauteile DG
Hinweis Sanierung DG Die Sanierung muss möglichst staubarm erfolgen. Der Arbeitsbereich ist dicht schließend abzusichern, so dass Stäube nicht in Gebäudebereiche außerhalb des Arbeitsbereiches gelangen können. Gegen die Verschleppung von Stäuben aus dem Arbeitsbereich sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen z.B. durch die Verwendung von Einmalüberziehschuhen. Die behandelten Holzbauteile sind durch einen ausreichenden dichten und dauerhaften Sperranstrich gegen die Raumluft abzudichten. Das Beschichtungssystem muss ein ausreichendes Eindringvermögen in den Rissgrund und zur Rissüberbrückung eine ausreichende Bruchdehnung aufweisen und dauerelastisch sein. Es ist darauf zu achten, dass der Emissionsgrad sich nicht erhöht. Es dürfen nur solche Beschichtungen verwendet werden, bei denen gesundheitlich bedenkliche Verunreinigungen der Raumluft bei erneuter Raumnutzung auszuschließen sind.
Hinweis Sanierung DG
05.__.0001 Sperranstrich Holzschutz für tragende sichtbar bleibende Sperranstrich Holzschutz für tragende sichtbar bleibende Bauteile, unterschiedliche Längen und Dicken, bestehend aus Tiefenfixierung und nachfolgendem Absperranstrich, Anwendung durch Streichen, farblos, in zwei Arbeitsgängen Abrechnung nach lfm Bauteil aus Holz tragend (vierseitig)
05.__.0001
Sperranstrich Holzschutz für tragende sichtbar bleibende
1,400.00
m
05.__.0002 Sperranstrich Holzschutz für nicht tragende sichtbar bleibende Sperranstrich Holzschutz für nicht tragende sichtbar bleibende Bauteile, unterschiedliche Längen und Dicken, bestehend aus Tiefenfixierung und nachfolgendem Absperranstrich, Anwendung durch Streichen, farblos, in zwei Arbeitsgängen Abrechnung nach lfm Bauteil aus Holz nicht tragend (vierseitig)
05.__.0002
Sperranstrich Holzschutz für nicht tragende sichtbar bleibende
300.00
m
05.__.0003 Einstrich von Holzoberflächen mittels Lauge Einstrich von Holzoberflächen mittels Lauge, für belastete Holzbauteile mit einer Eindringtiefe bis 2 mm oder zur Sanierung von kleinen Flächen < 0,10 m2
05.__.0003
Einstrich von Holzoberflächen mittels Lauge
20.00
m2
05.__.0004 Entfernung der stark kontaminierten obersten Holzschicht Entfernung der stark kontaminierten obersten Holzschicht mittels Spachtel, bis d = 1 cm, Entsorgung wird gesondert vergütet
05.__.0004
Entfernung der stark kontaminierten obersten Holzschicht
20.00
m2
05.__.0005 Grob- und Feinreinigung der Sanierungsbereiche Grob- und Feinreinigung der Sanierungsbereiche unter Einsatz von PSA wie folgt: Vor Beginn der Sanierungsarbeiten sind die Staubablagerungen zu entfernen, Absaugen und Einschlagen der Abdeckungen aus Folie o.ä, Absaugen aller Decken, Wände, Böden, Wand-Bodenixel, Holzbauteile, Inventar und technischen Installationen mit Industriestaubsauger Verwendungskategorie C oder K1, Höhe bis 5,00m Die Reinigungsarbeiten sind ausschließlich im Schwarzbereich durchzuführen. HINWEIS: Abrechnungsfläche ist die Grundfläche des Sanierungsbereiches.
05.__.0005
Grob- und Feinreinigung der Sanierungsbereiche
500.00
06 Umgang mit sonstigen Schadstoffen
06
Umgang mit sonstigen Schadstoffen
06.__.0001 Zulage für das Entfernen von bleihaltigen Anstrichen nach TRGS 505 Türen Zulage für das Entfernen von bleihaltigen Beschichtungen der Türen und Türzargen im Schwarzbereich, nach TRGS 505. Arbeiten staubarm ausführen. Untergrund Metall, Oberfläche rau. Die Arbeiten finden unter Verwendung folgender persönlicher Schutzausrüstung statt: - Atemschutz bestehend aus Halbmaske mit P2- Filter. - Schutzhandschuhe aus Kunststoff EG-Kategorie II mit zusätzlichen Baumwollunterziehern - Schutzanzüge als Einmalanzug Lösungsmittelbeständig mit Kapuze und Bündchen unter dem Schutzanzug mit Funktionsunterwäsche Größe: bis zu h=2,45m x b=1,25m Gefährlicher Abfall: Abfall AS-Nr.: 08 01 11* Schleifstaub inkl. Verpacken, Bereitstellen, Transport zum Container HINWEIS: Das Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe ist im Einheitspreis enthalten.
06.__.0001
Zulage für das Entfernen von bleihaltigen Anstrichen nach TRGS 505 Türen
20.00
06.__.0002 Aufnehmen der vorh. Abdichtung Wandfläche PAK verpacken Aufnehmen der vorh. Abdichtung, einschl. Verwahrung und Schutzlagen, Beschichtung entfernen, von Wandfläche, im Außenbereich, Beschichtung nicht penetrierbar, Schadstoff PAK TRGS 551, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, Untergrund Mauerwerk, Oberfläche offenporig, Abfälle deponiegerecht verpacken, im geschlossenen staubdichten Behälter des AN sammeln.
06.__.0002
Aufnehmen der vorh. Abdichtung Wandfläche PAK verpacken
170.00
m2
07 Entsorgung
07
Entsorgung
Vorbemerkung Entsorgungspositionen Die Entsorgungspositionen können für die Entsorgung von anfallenden Stoffen herangezogen werden, dessen Entsorgung bei den Abbruch- und Demontagepositionen nicht vergütet bzw. explizit gesondert hier vergütet werden.
Vorbemerkung Entsorgungspositionen
07.__.0001 Arbeitsbereich räumen Mischbauschutt Arbeitsbereich am Gebäude von Schutt räumen, Mischbauschutt, anfallende Stoffe im Behälter des AN sammeln.
07.__.0001
Arbeitsbereich räumen Mischbauschutt
10.00
m3
07.__.0002 Abfall nicht gefährlich AVV170202 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170202 Bau-/Abbruchabfall, Glas, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 100 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
07.__.0002
Abfall nicht gefährlich AVV170202 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN
9.00
t
07.__.0003 Abfall gefährlich AVV170204* schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Beseitigungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff, gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170204* Glas, Kunststoff und Holz, schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis 100 km, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
07.__.0003
Abfall gefährlich AVV170204* schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Beseitigungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN
13.00
t
07.__.0004 Schadstoff EWC170204* Altholz A4 Schadstoff, gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWC 170204* (Abfallverzeichnisverordnung AVV) Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind, die Gebühren der Beseitigung werden vom AN übernommen, hier: - Holztüren mit bleihaltigem Anstrich Stoffe in Behältern gelagert, einschl. aufladen und rückführen der Behälter nach dem Leeren, transportieren zum Entsorgungsfachbetrieb, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.
07.__.0004
Schadstoff EWC170204* Altholz A4
3.00
t
07.__.0005 Abfall nicht gefährlich AVV170102 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), nach LAGA 1997 Bauschutt, auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
07.__.0005
Abfall nicht gefährlich AVV170102 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN
1.00
t
07.__.0006 Abfall nicht gefährlich AVV170103 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170103 Fliesen, Ziegel und Keramik, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), nach LAGA 1997 Bauschutt, auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
07.__.0006
Abfall nicht gefährlich AVV170103 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN
1.00
t
07.__.0007 Stoffe nicht gefährlich AVV170504 Z2 LKW AN transp. entsorgen Entsorg.-geb. AN Bau- und Abbruchabfälle Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170504 Boden/Stein, nicht schadstoffbelastet, eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen gemäß Zuordnung Z 2, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, Behältergröße nach Wahl des AN zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen.
07.__.0007
Stoffe nicht gefährlich AVV170504 Z2 LKW AN transp. entsorgen Entsorg.-geb. AN
5.00
t
07.__.0008 Stoffe gefährlich AVV170106* DK III PAK LKW AN transp. entsorgen Bau- und Abbruchabfälle Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für DK III, Schadstoff PAK TRGS 551 in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN transportieren, Behälter nach Leerung rückführen, Behälter nach Wahl AN, zur Entsorgungssanlage, Transportentfernung bis 100 km Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
07.__.0008
Stoffe gefährlich AVV170106* DK III PAK LKW AN transp. entsorgen
1.00
t
07.__.0009 Abfall nicht gefährlich AVV170302 nicht schadstoffbelastet EBV 2023 RuVA A LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170302 Bitumengemische, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023, Verwertungsklasse A, RuVA-StB 01, Fassung 2005, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 100 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
07.__.0009
Abfall nicht gefährlich AVV170302 nicht schadstoffbelastet EBV 2023 RuVA A LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN
3.00
t
07.__.0010 Abfall nicht gefährlich AVV170401 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Metalle, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170401 Kupfer/Bronze/Messing, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 100 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
07.__.0010
Abfall nicht gefährlich AVV170401 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN
3.00
t
07.__.0011 Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN Sonstige Bau- und Abbruchabfälle, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
07.__.0011
Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
2.00
t
07.__.0012 Schadstoff EWC170409* (HKs mit asbesthaltigen Nippelflanschdichtungen) Schadstoff, gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWC 170409* (Abfallverzeichnisverordnung AVV) Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind die Gebühren der Beseitigung werden vom AN übernommen, hier u.a.: - Heizkörper mit asbesthaltigen Nippelflanschdichtungen Stoffe in Behältern gelagert, einschl. aufladen und rückführen der Behälter nach dem Leeren, transportieren zur Deponie, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.
07.__.0012
Schadstoff EWC170409* (HKs mit asbesthaltigen Nippelflanschdichtungen)
1.00
t
07.__.0013 Abfall gefährlich AVV170605* schadstoffbelastet DKII LKW AN transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* Baustoff, asbesthaltig, schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für DK II, Schadstoff Asbest TRGS 519, auf Baustelle lagernd, verpacken, in Behälter des AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Sammelentsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
07.__.0013
Abfall gefährlich AVV170605* schadstoffbelastet DKII LKW AN transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
4.00
t
07.__.0014 Abfall gefährlich AVV170301* schadstoffbelastet EBV 2023 RuVA A LKW AN transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte, gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170301* kohlenteerhaltige Bitumengemische, schadstoffbelastet, Zuordnung gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023, Verwertungsklasse A, RuVA-StB 01, Fassung 2005, Schadstoff PAK TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, auf Baustelle lagernd, verpacken, in Behälter des AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
07.__.0014
Abfall gefährlich AVV170301* schadstoffbelastet EBV 2023 RuVA A LKW AN transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
2.00
t
07.__.0015 Schadstoff EWC170605* Asbest fest gebundene Asbestprodukte Schadstoff, gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWC 170605* (Abfallverzeichnisverordnung AVV) asbesthaltige Baustoffe, die Gebühren der Beseitigung werden vom AN übernommen, hier: - Rohrleitungen aus AZ Stoffe in Behältern gelagert, einschl. aufladen und rückführen der Behälter nach dem Leeren, transportieren zur Deponie, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.
07.__.0015
Schadstoff EWC170605* Asbest fest gebundene Asbestprodukte
4.50
t
07.__.0016 Schadstoff EWC150202* Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung Schadstoff, gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWC 150202* (Abfallverzeichnisverordnung AVV) Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n.g.), Wischtücher und Schutz-kleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind, die Gebühren der Beseitigung werden vom AN übernommen, hier: - Schutzkleidung - Filter - Wischtücher - Aufsaugmaterialien Stoffe in Behältern gelagert, einschl. aufladen und rückführen der Behälter nach dem Leeren, transportieren zur Deponie, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.
07.__.0016
Schadstoff EWC150202* Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung
0.50
t
07.__.0017 Schadstoff EWC170603* KMF Schadstoff, gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWC 170603* (Abfallverzeichnisverordnung AVV) KMF-haltige Produkte die Gebühren der Beseitigung/ Verwertung/ Behandlung werden vom AN übernommen, hier: - Rohrdämmung - Schallschutzdämmung - Dämmauflagen Stoffe in Behältern gelagert, einschl. aufladen und rückführen der Behälter nach dem Leeren, transportieren zur Deponie, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.
07.__.0017
Schadstoff EWC170603* KMF
3.00
t
07.__.0018 Schadstoff EWC170603* KMF_UTD Schadstoff, gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWC 170603* (Abfallverzeichnisverordnung AVV) KMF-haltige Produkte die Gebühren der Beseitigung/ Verwertung/ Behandlung werden vom AN übernommen, hier: - Akustikdeckenplatten Stoffe in Behältern gelagert, einschl. aufladen und rückführen der Behälter nach dem Leeren, transportieren zur Untertagedeponie, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.
07.__.0018
Schadstoff EWC170603* KMF_UTD
4.00
t
07.__.0019 KMF-Deckelcontainer (KMF-Dämmung), 170603, mind. 5m³ KMF-Deckelcontainer nur für KMF-Verwendungen (170603*), mind. 5m³ Fassungsvermögen, stellen, bis 4 Wochen vorhalten und abtransportieren.
07.__.0019
KMF-Deckelcontainer (KMF-Dämmung), 170603, mind. 5m³
2.00
Stk
07.__.0020 Abfall gefährlich AVV170204* schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff, gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170204* Glas, Kunststoff und Holz, schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV, Schadstoff Lindan TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, auf Baustelle lagernd, verpacken, in staubdichten, geschlossenen Behälter des AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 100 km, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
07.__.0020
Abfall gefährlich AVV170204* schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg. AN
2.00
t
08 Dokumentation
08
Dokumentation
08.__.0001 Erstellung einer Übergabedokumentation Erstellung einer Übergabedokumentation mit folgendem Inhalt: 2.1 Firmenname 2.1.1 Inhaltsverzeichnis 2.1.2 Gewährsbescheinigung 2.1.3 Fachunternehmererklärung 2.1.4 Werk- und Montageplanung 2.1.5 Revisionsplanung 2.1.6 Abnahmebescheinigungen 2.1.7 aktuelle Prüfzeugnisse/ Nachweise/ Zulassungen 2.1.8 Nachweis über Schadstoffe 2.1.9 Zusammenstellung der Entsorgungsnachweise nach Formblatt 2 2.1.10 Ausrüstungs-, Inventar- oder Geräteverzeichnisse, Produktdatenblätter 2.1.11 Bautagesberichte (Bautagesberichte sind täglich zu führen und wöchentlich zur Gegenzeichnung bei der Objektüberwachung einzureichen) Wenn technische Anlagen zum Leistungsumfang gehören: 2.1.12 Wartungsangebote 2.1.13 Auflistung aller technischen Anlagen 2.1.14 Liste der Anlagen, die einer Überwachungspflicht aufgrund öffentlich- rechtlicher Vorschriften unterliegen, einschl. aller vorgeschriebenen Prüftermine 2.1.15 Prüfbücher einschl. der Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung 2.1.16 Betriebsanweisungen, inkl. Bedienuungs- und Instandhaltungsanleitungen sowie Produktdatenblätter der Anlagenhersteller (Anlagen- und Funktionsbeschreibungen) 2.1.17 Anlagen- und Funktionsbeschreibungen Vor Einreichung der Dokumentationsunterlage soll diese digital vorab bei der Objektüberwachung zur Abstimmung übermittelt werden. Nach Prüfung und Freigabe erfolgt die Übergabe 1 fach in Papierform als Ordner und auf Datenträger, auf CD-Rom im Datenformat PDF. Dokumentation zur Entsorgung aller Abfälle (gefährliche und nicht-gefährliche) gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz, Nachweisverordnung sowie Gewerbeabfallverordnung unter Einhaltung der Abfall-Verzeichnisverordnung; Inhalt: Entsorgungsnachweise, Übernahmescheine, Begleitscheine, Wiegescheine, Container-Wechsel, Mengenaufstellung in tabellarischer Form, usw.
08.__.0001
Erstellung einer Übergabedokumentation
1.00
St
09 Stundenlohnarbeiten
09
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenver- rechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehalts- kosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozial- kassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen sowie Gemeinkostenanteile und Gewinn enthal- ten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Lei- stungsverzeichnis enthalten sind - im Be- darfsfall zu vereinbaren und gesondert nach- zuweisen. Der Bieter erklärt, daß der Stundenverrech- nungssatz unter Beachtung der preisrecht- lichen Vorschriften ermittelt wurde und unab- hängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeord- net wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B).
Stundenlohnarbeiten
HINWEIS Stundenlohnarbeiten sind nur für unvorhergesehene Arbeiten und auf Anordnung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung zum Einzelnachweis auszuführen.
HINWEIS
09.__.0001 Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in
09.__.0001
Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in
5.00
h
09.__.0002 Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in
09.__.0002
Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in
5.00
h
09.__.0003 Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in mit Sachkunde-/Eignungsnachweis Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in mit Sachkunde-/Eignungsnachweis nach TRGS im Schwarzbereich
09.__.0003
Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in mit Sachkunde-/Eignungsnachweis
2.00
h
09.__.0004 Zuschläge für Arbeiten am Samstag und Nachtarbeit Monteur/-in Stundenlohnarbeiten als Zuschlag für Werksvertragsleistungen oder angeordnete Regiestunden für zusätzliche Leistungen an Samstagen bzw. Mo-Fr 18:00 - 06:00 Uhr durch Monteur/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst nur die Zuschläge für die zuvor genannten Leistungen.
09.__.0004
Zuschläge für Arbeiten am Samstag und Nachtarbeit Monteur/-in
2.00
h
09.__.0005 Zuschläge für Arbeiten an Sonn- Feiertage Monteur/-in Stundenlohnarbeiten als Zuschlag für Werksvertragsleistungen oder angeordnete Regiestunden für zusätzliche Leistungen an Sonn- und Feiertagen durch Monteur/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst nur die Zuschläge für die zuvor genannten Leistungen.
09.__.0005
Zuschläge für Arbeiten an Sonn- Feiertage Monteur/-in
1.00
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