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01 Allgemeine Vorbemerkungen
01
Allgemeine Vorbemerkungen
Bauvorhaben, Bauherr Bauvorhaben: Ausbau Gastrofläche mit Eventcharakter im EG des
Bürogebäudes der ceconomy AG in Düsseldorf, Kaistr. 3
Bauherr: ceconomy AG
Kaistr. 3
40221 Düsseldorf
Architekt: Gold Architekten
Mozartstr. 3
50999 Köln
Bauherrnvertreter: MediaMarktSaturn Retail Group GmbH
Media-Saturn Str. 1
85053 Ingolstadt
Bauvorhaben, Bauherr
Baustellenbedingungen Die Baustelle befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes der ceconomy AG, Kaistr. 3, 40221 Düsseldorf.
Die hier benannte Fläche befindet sich im Erdgeschoss, ist jedoch nicht ebenerdig zu erschliessen.
Die Andienung erfolgt über einen Aufzug bzw. Treppenhaus, diese überbrücken den Höhenunterschied von der Straße zum Erdgeschoss von ca. 1,40 m. Zusätzlich ist an der Eingangstür eine Stufe vorhanden. Siehe Anlage ___
Eine Anlieferung über die vordere Seite des Gebäudes ist aufgrund der dortigen Baustelle nicht möglich.
Der Aufzug hat eine Tragkraft von max 1.000 kg. Die Türen haben eine Öffnungsbreite für eine Europalette.
Die Fläche selbst befindet sich im Rohbauzustand, lediglich der WC-Kern ist voll ausgebaut und wird daher in dieser Ausschreibung nicht betrachtet.
Baustellenbedingungen
Hinweise zur ZVB MediaMarktSaturn In Anlage zum LV ist als separater Datensatz die ZVB für (Rahmen-) Verträge der Media-Saturn-Gruppe (für Bauleistungen) beigefügt.
Die in den ZVB 2022 genannten Bedingungen werden im Falle eines Vertragsschlusses Vertragsbestandteil.
Hinweise zur ZVB MediaMarktSaturn
Angebotsbedingungen Bestandteile des Angebots sind dieses Leistungsverzeichnis nebst Vorbemerkungen, sowie die zur Zeit der Auftragsersteilung gültigen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB Teil C und VOB B Teil B gesamt
Der Bieter gewährt dem AG eine Bindefrist von min. 8 Wochen nach Abgabe des Angebotes.
Ein wirksamer Vertragsschluß auf der Grundlage des Angebots setzt ein von beiden Parteien gegengezeichnetes Verhandlungsprotokoll und ein daraufhin gefertigtes Auftragsschreiben voraus.
Auf die in der Anlage angefügte ZVB 2022 der Media-Saturn-Gruppe wird besonders hingewiesen.
Alle noch zu vereinbarenden Ausführungs- und Einzelfristen gelten als Vertragsfristen im Sinne des § 5 Abs. 1 VOB/B. Das gleiche gilt für alle Fristen des Bauzeitenplans.
Die Abnahme hat stets förmlich im Sinne des §12 Nr. 4 VOB/B zu zu erfolgen. Sie ist vom Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme oder durch Mitteilung ist ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre nach Abnahme der Gesamtleistung, die Gewährleistungsansprüche richten sich nach § 13 VOB/B.
Zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung der Vertragsleistungen sowie etwaiger Gewährleistungsansprüche ist der Auftraggeber berechtigt, alle Abschlagszahlungen sowie die Schlusszahlung nach Maßgabe des §17 VOB/B um jeweils 10% zu kürzen. Zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche des AG nach Abnahme wird ein Gewährleistungseinbehalt von 5% der Schlußrechnungssumme vereinbart, der nach Vereinbarung mit dem AG durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft abgelöst werden kann.
Die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. §48 b Nr. 1 Abs. 1, des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist im Falle eines Vertragsabschlusses vorzulegen und wird Bestandteil des Vertrages.
Erfolgt die Vorlage nicht, so wird im Zuge der Rechnungsprüfung ab der 1.AZ, 15% der Rechnungssumme durch den AG einbehalten und bei Schlussrechnungsstellung an das Finanzamt des AN abgeführt, sofern die Summe der Rechnungen der Bauleistung 5.000,00 Euro jährlich übersteigt.
Eine Bauwesenversicherung wird nicht vereinbart.
Der Anbieter bestätigt, sich durch Augenschein über die für die Ausführung dieses Angebots maßgeblichen Baustellenverhältnisse unterrichtet zu haben.
Die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind einschließlich Stoff und Lohn Festpreise und gelten für die gesamte Bauzeit bis zur Beendigung der vertraglichen Leistungen. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen.
Alle Einheitspreise verstehen sich für komplette Leistungen einschließlich allen erforderlichen Nebenarbeiten, welche für eine fix und fertige Leistung benötigt wurden, auch wenn diese nicht extra beschrieben wurden, sowie Lieferung der Werkstoffe (soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes beschrieben) und sämtlicher Nebenleistungen, die zur sach- und fachgerechten Durchführung erforderlich sind.
Rechnungen sind als akkumulierte Abschlagsrechnungen mit abschließender Schlussrechnung zu stellen. Bei Abschlagsrechnungen erfolgt ein 10% Einbehlt auf die geprüfte Rechnungssumme, zur Sicherung etwaiger Ausführungsmängel, fehlender Teilleistungen und dergleichen. Bei Stellung einer Ausführungssicherungsbürgschaft des AN gegenüber dem AG entfällt ein etwaiger Einbehalt auf Abschlagsrechnungen.
Fallen im Zuge der Arbeiten Leistungen an, die nicht im Angebot enthalten sind, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, unaufgefordert ein Nachtragsangebot in detaillierter Form einzureichen. Erst nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung ist mit der Ausführung dieser Arbeiten zu beginnen. Nachtragsangebote müssen auf der Kalkulation, den Besonderen Angebots- und Vertragsbedingungen, Vorbemerkungen und sonstigen Vorschriften des Hauptangebotes aufgebaut sein. Eine Ausführung der Arbeiten eines Nachtragsanbgebotes ohne vorherige Zustimmung durch den AG impliziert keine Bezahlung dieser Arbeiten.
Die Baustelle ist täglich aufzuräumen, Abfälle, Schutt und Unrat sind zu sammeln und regelmäßig zu entsorgen. Sollte einer Aufforderung der Bauleitung zur Reinigung der Baustelle nicht bis zum nächsten Tag Folge geleistet sein, so wird ohne weitere Anforderung eine Gebäudereinigungsfirma damit beauftragt. Die entststehenden Kosten werden dem Verursacher von der Schlußrechnung abgezogen.
Eine Firmenwerbung des Auftragnehmers ist nur auf der Bautafel, nicht am Gebäude zulässig.
Etwaige eigene allgemeine, zusätzliche oder besondere Geschäftsbedingungen des Anbieters werden, auch wenn sie diesem Angebot beigefügt sein sollten, in keinem Fall Bestandteil dieses Angebotes oder des auf seiner Grundlage abgeschlossenen Bauvertrages.
Wasser und Strom wird dem AN bauseits zur Verfügung gestellt.
Die Medien- und Energiekosten werden seitens des AG getragen.
Abweichend von § 8 Abs. 3 Nr.1 Satz 2 VOB/B kann eine Kündigung auch für Teile der vertraglichen Leistung ausgesprochen werden, wenn diese von den übrigen Leistungen abgrenzbar sind, selbst wenn sie keinen in sich abgeschlossenen Teil der vertraglichen Leistung darstellen.
Der Anbieter erklärt durch seine Unterschrift, dass er Mitglied folgender Berufsgenossenschaft ist:
_________________________________________
Mitgl.-Nr.__________________________________
- daß er seinen steuerlichen und sozialen Verplichtungen bis zum heutigen Tage nachgekommen ist;
- daß er von den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle und den Voraussetzungen für die Arbeitsdurchführung Kenntnis genommen hat.
- daß er von allen Teilen dieses Angebotes Kenntnis genommen hat und diese als Vertragsgrundlage ausdrücklich anerkennt.
____________________, den ________________
Ort Datum
__________________________________________
Stempel und Unterschrift des Bieters
Angebotsbedingungen
Technische Vorbemerkungen Grundlage für die Lieferung der Baustoffe und die Ausführung sind alle z.Z. gültigen Normen, flankierende Normen und Richtlinien, die die Herstellung der Bauteile und Anschlüsse betreffen, sowie alle Verarbeitungsrichtlinien der gewählten Materialien sind zu beachten.
In die Einheitspreise sind folgende Leistungen einzurechnen:
Alle Sichtflächen der Werkstücke sind im Werk, auf dem Transport zur Baustelle, während der Montage und bis zur endgültigen Abnahme durch den AG sicher gegen Beschädigungen und äußere Einflüsse durch entsprechende Maßnahmen zu schützen.
Beschädigte Werkstücke dürfen nicht eingebaut werden.
Werden versetzte Werkstücke vor der endgültigen Abnahme der Gesamtleistung durch die Versetzer selbst oder durch Fremdeinwirkung beschädigt, so sind diese durch Unbeschädigte und für den AG kostenlos zu ersetzen; ausgebesserte Teile werden nicht akzeptiert.
Konstruktiv erforderliche Bewegungsfugen und Materialwechsel, insbesondere der Übergang zu bestehnden Fliesen/Natursteinflächen, sind zu berücksichtigen und fachmännisch einzubauen.
Die angebotenen Preise bleiben auch dann unverändert, wenn Teilleistungen dieser Ausschreibung entfallen.
Reinigung des Untergrundes von groben Verschmutzungen.
Aussparungen, Löcher, Ausklinkungen, Bohrungen, Anarbeiten an bestehenden Wänden, Stützen und sonstige Einbauten in verschiedenen Abmessungen, die im LV nicht besonders aufgeführt sind.
Alle Fugen sind - soweit keine besonderen Materialien im LV dafür vorgesehen sind - fachgerecht zu verfugen.
Die dauerelastische Verfugung aller Eck-, Wand-, Fenster- und Anschlußfugen mit geeigneten Materialien. Farbton nach Wahl des AG.
Alle zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Hebezeuge, Transportmittel, Maschinen usw. sind Bestandteil des Angebotes einschl. deren späteren Abbaus und Abtransport.
An den Dehnungsfugen sind Fugenprofile einzubauen.
Maßnahmen (einschl. der erforderlichen Stoffe) zum Schutz vor Verunreinigungen und Beschädigungen von Fenstern, Türen, sonstigen Bauteilen und Einrichtungsgegenständen sowie den Schutzvorkehrungen.
Bearbeitung von Kleinflächen.
Vor Übergabe der Gesamtleistungen hat der AN eine Grundreinigung aller Sichtflächen mit den hierfür zulässigen, auf jeden Fall säurefreien Reinigungsmitteln vorzunehmen. Es ist besonders darauf zu achten, daß sämtliche Rückstände von Klebstoffen oder Fugenmaterial restlos beseitigt werden.
Die Abrechnung erfolgt in jedem Fall nur nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Ausbilden, Schließen und/oder Abdecken von Bewegungs- und Anschlußfugen.
Räume des Bauvorhabens dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung als Materiallager eingerichtet werden. Eine von der Bauleitung angeordnete Räumung hat sofort und für den AG kostenlos zu erfolgen.
In den Anschlußbereichen ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken notwendig.
Auftretende Verzögerungen und Arbeitsunterbrechungen werden nicht gesondert vergütet.
Arbeiten, die im Zusammenhang mit anderen Auftragnehmern stehen, sind durch Absprache und Zeichnungen gemeinsam und rechtzeitig mit diesen verbindlich abzuklären.
Vor Beginn der Arbeiten sind die Bauteile sowie Vorleistungen etc. auf ihre Maßgenauigkeit und ihre Übereinstimmung mit den Zeichnungen zu überprüfen. Ungenauigkeiten, nicht lot-, flucht- oder waagerechte Ausführungen der vorhandenen Baukonstruktion etc. sind der Bauleitung so zeitig zu melden, dass Mängelabstellungen ohne Terminverzögerungen der eigenen Arbeiten vorgenommen werden können.
Zu spät erfolgte Reklamationen berechtigen nicht zu Terminüberschreitungen. Bei Arbeitsaufnahme, auch bei der von Teilarbeiten, erkennt der AN die gegebenen Voraussetzungen als in Ordnung an.
Verunreinigung von Fußböden (Kunststein-, keramische PVC- und Teppichböden), Waschtischen, Toiletten usw. durch Mörtel oder durch Wegschütten von Materialresten ist untersagt. Der Auftragnehmer haftet in vollem Umfang für diese Schäden.
Materialreste sind in Behältern zu sammeln und abzufahren.
Technische Vorbemerkungen
02 Malerarbeiten
02
Malerarbeiten
Allgemeine Anmerkungen Sämtliche Abdeck- und Abklebearbeiten sind in die Einzelpositionen mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Ebenso sind die Oberflächen vorher wenn notwendig zu reinigen und für den Endanstrich vorzubereiten, auch dieses ist in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Allgemeine Anmerkungen
02.01 Deckenanstrich
02.01
Deckenanstrich
02.02 Wandanstrich
02.02
Wandanstrich
02.03 Lackierarbeiten
02.03
Lackierarbeiten
02.04 Stundenlohnarbeiten
02.04
Stundenlohnarbeiten
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