Schlosserarbeiten
Care Living Gehrden
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Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber: Projektgesellschaft Care Living Gehrden GmbH & Co. KG Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 -0 E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de Planung Hochbau: S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 -0 E-Mail: aneva@sp-planung.de Tragwerksplanung: ahw Ingenieure GmbH Mönckebergstraße 19 20095 Hamburg Tel.: 040 2442498924 E-Mail: voelkert@ahw-ing.com Planung Haustechnik (HLSE): Heise und Baumgart Ramsenweg 2b 38700 Braunlage Tel.: 05520 999 29 -0 E-Mail: info@hb-ingenieure.de Bauphysik (Wärmeschutz, ENEV): Christoph Baum Ingenieurbüro Thuner Straße 86a 21680 Stade Tel.:  0162 2435052 E-Mail: cb@baum-statik.de SiGeKo: S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 - 16 E-Mail: schweers@sp-planung.de
Liste der Projektbeteiligten
Baubeschreibung Allgemein Das 1.223 m² große Grundstück befindet sich auf der Ecke Steinweg 1,3/ Gartenstraße 1 in Gehrden (Region Hannover). Unweit entfernt liegt die Fußgängerzone und das Rathaus der Stadt Gehrden. Bei dem Neubauvorhaben handelt es sich um ein fünstöckiges Mehrfamilienhaus mit Teilunterkellerung. Im gemeinsamen Keller des Gebäudes werden neben den Kellerabteilen und den Hausanschlussräumen auch drei Lagerräume untergebracht. Im Erdgeschoss schließen dann eine Gewerbefläche, eine Serviceeinheit (betreutes Wohnen) sowie PKW-Stellplätze an, die teilweise überdacht und teilweise offen konzipiert sind. Die 38 Wohneinheiten, die über ein Haupttreppenhaus und ein Fluchttreppenhaus erschlossen werden, befinden sich im 1. bis 4. Obergeschoss. Maßgebend für alle Ausführungen sind, diese Bau- und Leistungsbeschreibung, die von der Bauaufsichtsbehörde genehmigten Baupläne und die Baugenehmigung mit den Nebenbestimmungen. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in konventioneller Massivbauweise, gemäß den Anforderungen des ab 01.11.2020 für Neubauten gültigen Gebäude Energie Gesetz (GEG) nach Effizienzhaus 40. Brandschutz Der Brandschutz wird entsprechend dem Brandschutzkonzept sowie den gesetzlichen Vorgaben, Verordnungen, Richtlinien und Normen geplant und realisiert. Gebäudekonstruktion Die Stahlbeton-Bauteile im Untergeschoss werden nach Erfordernis als WU-Konstruktion nach der DIN EN 1992 (2011-01) und ihrer begleitenden Normreihe vor allem die „WU-Richtlinie“ mit ihren Erläuterungen und die DBV-Merkblätter „Hochwertige Nutzung von Untergeschossen“ erstellt. Die tragenden Innen- und sämtliche Außenwände der aufgehenden Geschosse werden als Blähtonfertigwänden Fabrikat Tinglev (Leichtbeton)-, Mauerwerk oder teilweise als Stahlbetonwände nach Angaben Statiker ausgeführt. Die Geschossdecken werden den statischen Erfordernissen entsprechend aus Elementdecken mit Aufbeton oder in Ortbetonbauweise erstellt. Das Flachdach wird als Stahlbetondecke in Flachdachausführung gemäß Flachdachrichtlinie ausgeführt. Das Steildach wird gemäß den Erfordernissen der statischen Berechnung und gemäß dem GEG-Nachweis ausgeführt. Die Keller- und Technikräumen sowie die Erschließungsflure erhalten einen schwimmenden Zementestrich auf Dämmlage (Trittschall-/ Wärmedämmschicht) Die Stahlbetontreppen werden in Ortbetonbauweise oder als Betonfertigteile hergestellt und mit Betonwerksteinbelag, Natursteinbelag oder Fliesen nach Wahl des Bauträgers versehen. Schlosser- und Metallbauarbeiten Die Briefkastenanlage aus pulverbeschichtetem, verzinkten Stahlblech nach DIN EN 13724 mit Entnahmeschutz und integrierten Schildern „Werbung Ja/Nein“ wird im Innenbereich im Erdgeschoss angeordnet (Fabrikat RENZ, Serie „Classic“ oder gleichwertig). Das Sprechmodul der Klingel- und Farbvideosprechanlage wird im Eingangsbereich (Zugang Gartenstraße) eingearbeitet. Die Wandhandläufe im Treppenhaus sind in Rundrohr-Edelstahl und werden gemäß Baurecht angeordnet. Für die Barrierefreiheit wird in den Erschließungsfluren umlaufend ein Edelstahlhandlauf, rund montiert.
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert. Lage und Transportwege Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung. Art / Lage der Lagerplätze Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B) Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird. Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen. Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem AG zu übergeben. Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden. Bauleitung des AG Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug. Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt. Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich. Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert. Bauaufsicht / Polier des AN Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen und zu benennen. Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend ein geeigneter Stellvertreter zu benennen. Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf sein Gewerk relevante Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden! Sicherungspflicht Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät. Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) ist auf diese Maßnahme anzuwenden. Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich. Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen: Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend den gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG) Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53 BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug. Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN. Bauschild Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der Zustimmung des AG. Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig. Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B) Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer, die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme. Baustoffe Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen. Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch die Herstellerrichtlinien nachzuweisen. Baureinigung und Abfallbeseitigung Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen auf sein Gewerk spezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt. Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden. Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen. Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden. Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen des AN verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen. Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge, für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen, insofern nicht andere Vereinbarungen vertraglich geregelt werden. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen. Wird durch den AG ein Nachunternehmen mit der Stellung von Schuttcontainern beauftragt, werden die anteiligen Kosten auf den AN mit derzeit 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme - wenn keine andere Einigung erfolgt - umgelegt. Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B) Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem AG schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen. Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt. Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B) Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart. Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende zu führen. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B) Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme. Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten. Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000, - EUR. Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden. Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt. Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird. Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen. Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1.000,- Euro. Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis zum AG. Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag wird bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B) Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B). Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich mitzuteilen. Abnahme (§ 12 VOB/B) Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der AN hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Revisionsunterlagen Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw., sind gemäß dem Produkthaftungsgesetz vom AN in digitaler Form (pdf-, dxf-, oder dwg-Format spätestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den vom AG zur Verfügung gestellten Planserver hochzuladen, so dass der AG nach Prüfung die Revisionsunterlagen an den Nutzer der Wohneinheit übergeben kann. Erfolgt die Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen nicht rechtzeitig, so ist der AG zu einem an der Auftragssumme angemessenen Einbehalt berechtigt. Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B) Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird generell die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. Abweichende Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind zwischen dem AG und dem AN vertraglich zu regeln. Die Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch für wartungsrelevante Teile vereinbart, selbst wenn der AG dem AN die Wartung derselben nicht übertragen hat. Der AG bzw. der spätere Eigentümer kann nur Ansprüche während des Gewährleistungszeitraums beim AN geltend machen, wenn ein notwendiger Wartungsintervall durch ein Fachunternehmen nach Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurde und dem AN ein entsprechendes Wartungsbuch vorgelegt werden kann. Abrechnung (§ 14 VOB/B) Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Unterlagen (z.B. örtliches Aufmaß) müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die Durchschriften der AN. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen. Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile. Die Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende Gewerke überbaut wird. Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung, Aufmasszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail-Adresse rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten. Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben sind. Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat der AN eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des Eingangs der E-Mail, der die Rechnung im Original anhängig ist. Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B) Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG bzw. seiner Vertretung zulässig. Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten: das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder dessen Vertretung und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind. Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B) Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Bautagebuch und Revisionsunterlagen sind mindestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den Planserver des AG hochzuladen. Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet und als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto, der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den AN abgesandt hat. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts. Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten. Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer der Gewährleistungszeit zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Änderung der Vertragspreise Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise. Änderung der Vertragsleistungen Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen, sind unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu unterbreiten. Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht. Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch den AG. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B) Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art um Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung und Montage von Metallbauelementen, inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und das Lagern auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort. Die Angebotspreise für die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die voll funktionsfähigen, komplett erstellten und montierten Metallbauelemente einschließlich aller für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Materialien, Zusatz- und Befestigungsmittel, auch wenn diese nicht gesondert beschrieben werden. Weiterhin sind örtliche Aufmaße, Hilfsmittel, Geräte und Werkzeuge, die für die Ausführung der Arbeiten notwendig sind, mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten. Hinweis zu aufgeführte Normen Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (AVB) -VOB/B- und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten für die Ausführung die nachstehenden aufgeführten Normen in den jeweils neuesten gültigen Fassungen: Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten insbesondere: DIN 18335, Stahlbauarbeiten DIN 18360, Metallbauarbeiten DIN EN 10210, Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau DIN EN ISO 1461, Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge - Anforderungen und Prüfungen DIN EN ISO 14713, Zinküberzüge -Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion DAST-Richtlinie 022, Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen DIN 55633, Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Pulverbeschichtung DIN EN ISO 3834, Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen Allgemeines Für alle Arbeiten hat der AN nur geschulte Fachkräfte einzusetzen. Seitens des ANs ist spätestens 5 Tage nach Auftragserteilung ein verantwortlicher Fachbauleiter zu benennen, der während der gesamten Zeit der Ausführung der Arbeiten des AN zur Verfügung zu stehen und an allen Baubesprechungen teilzunehmen hat. Ein Bautagebuch ist durch den AN zu führen und auf Anforderung der Bauleitung vorzulegen. Eine Beschreibung der Bauausführung sowie seitens des AN erstellte Werkplanung und statischen Berechnungen sind vor Beginn der Bauarbeiten der örtlichen Bauleitung zu übergeben. Werkplanung und statische Berechnungen Die zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen sind im Auftragsfall vom AN eigenverantwortlich zu prüfen. Auf Grundlage der Planungsunterlagen fertigt der AN Werkplanungen und statische Berechnungen an, die er vor Beginn der Ausführung/ Bestellung von Materialien dem AG vorzulegen und freigeben zu lassen hat. Erst nach schriftlicher Freigabe der Werkplanung durch den AG und Freigabe der Statik durch einen Prüfstatiker, ist der AN berechtigt mit der Produktion bzw. mit der Bestellung von Komponenten zu beginnen. Der Aufwand für die Erstellung der Werkplanung und der statischen Berechnungen ist in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Gerüste Es wird bauseits ein Fassadengerüst durch den AG zur Verfügung gestellt. Für die Ausführung aller weiteren vertragsgegenständlichen Leistungen sind sämtliche Schutz-, Arbeits- und Hilfsgerüste durch den AN zu stellen und in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Verkehrs- und Unfallsicherheit der durch den AN gestellten Gerüste ist für die Dauer der Nutzung zu garantieren. Die Mitbenutzung der vom AN gestellten Gerüste, ist auch anderen am Bau tätigen Gewerken zu gestatten. Ausführungsqualität Alle Stahlteile sind planeben zu schleifen, zu grundieren (Rostschutzgrundierung) und fertig zu beschichten. Fehlstellen, Walzspuren, Lunker, Dellen, Zunderschichten und Läufer sind unzulässig und werden als Mangel gewertet. Sichtbare Schweißnähte sind vor der Grundierung zu glätten, Zunderschichten und sogenannte Schweißpickel sind zu entfernen. Sämtliche Konstruktionen sind gegenüber der DIN 18360 mit erhöhter Maßgenauigkeit bzw. Anforderung an Winkeltoleranzen zu fertigen, so dass alle Bauteile exakt lotrecht bzw. waagerecht bzw. senkrecht zueinander sind. Optisch wahrnehmbare Abweichungen sind zu vermeiden und werden vom AN als Mangel anerkannt, den er nach Aufforderung zu beseitigen hat.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Planungsunterlagen Grundlage der nachfolgenden Positionsbeschreibungen dieses Leistungsverzeichnisses waren folgende Planungsunterlagen, die der Bieter sich unter einem im Anschreiben genannten Download-Link herunterladen kann: Ausführungsplanung Architekt seitens S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH: Bemusterung Hochbau: GEH_AC2_5_BM_XX_0001_B_FRG Grundriss Untergeschoss: GEH_AC2_5_GR_U1_0999_M_FRG Grundriss Erdgeschoss: GEH_AC2_5_GR_00_1000_R_FRG Grundriss 1. Obergeschoss: GEH_AC2_5_GR_01_1001_N_FRG Grundriss 2. Obergeschoss: GEH_AC2_5_GR_02_1002_O_FRG Grundriss 3. Obergeschoss: GEH_AC2_5_GR_03_1003_Q_FRG Grundriss 4. Obergeschoss: GEH_AC2_5_GR_04_1004_M_FRG Ansicht Nord: GEH_AC2_5_AN_NN_0522_L_FRG Ansicht Nordwest: GEH_AC2_5_AN_NW_0521_G_FRG Ansicht Süd Ost: GEH_AC2_5_AN_SO_0523_E_FRG Ansicht West: GEH_AC2_5_AN_WW_0520_K_FRG Schnitt A-A: GEH_AC2_5_AS_AA_0530_G_FRG Schnitt B-B: GEH_AC2_5_AS_BB_0531_D_FRG Schnitt C-C: GEH_AC2_5_AS_CC_0532_E_FRG Schnitt D-D, Schnitt E-E: GEH_AC2_5_AS_DE_0533_F_FRG Schnitt F-F, Schnitt J-J: GEH_AC2_5_AS_FF_0534_E_FRG Loggiageländer an FT-Platte: GEH_AC2_5_DE_BK_4709_B_FRG_7.9 Loggiageländer 1.OG: GEH_AC2_5_DE_BK_4710_C_FRG_7.10 Loggiageländer WE23+24: GEH_AC2_5_DE_BK_4712_C_FRG_7.12 DT Gel WE33: GEH_AC2_5_DE_BK_4714_C_FRG_7.14 DT Gel  WE34: GEH_AC2_5_DE_BK_4716_C_FRG_7.16 DT WE35: GEH_AC2_5_DE_BK_4717_C_FRG_7.17 DT WE36: GEH_AC2_5_DE_BK_4718_C_FRG_7.18 Treppenhaus 1: GEH_AC2_5_DE_TH_4801_J_FRG Treppenhaus 2: GEH_AC2_5_DE_TH_4802_H_FRG Gel Treppenauge: GEH_AC2_5_DE_TH_4803_B_ZFR_8.3 Gel Lauf_Podest: GEH_AC2_5_DE_TH_4804_B_ZFR_8.4 Nach Auftragserteilung durch den AG erhält der AN Zugriff auf den Planungsserver verpflichtet sich vor Ausführung seiner Leistung sich zu vergewissern, dass nach denen er ausführt, dem aktuellsten Planungsstand entsprechen!
Planungsunterlagen
01 Handläufe und Geländer Treppenhäuser
01
Handläufe und Geländer Treppenhäuser
01.__.0010 Handlauf, Edelstahl Handlauf des Treppenhauses, durchgehend, inkl. Halterungen und Befestigungsmaterial, liefern und fachgerecht montieren. Einbaulage: Treppenhaus TRH1 und TRH 2 Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_TH_4801_J_FRG, GEH_AC2_5_DE_TH_4802_H_FRG Untergrund: Stahlbeton Material Handlauf: Rundrohr, Edelstahl, Ø = ca. 45 mm, hohl, Wandung mind. 2 mm, Oberfläche: geschliffen, Korn 320 Abwinklungen: auf Gehrung, Verbindung geschweißt, Schweißnaht planschleifen Enden: geschlossen in Material wie Handlauf, mit 90° zur Wand gekröpft Halterungen aus Edelstahl bestehend aus: Rosette, rund: Edelstahl, Vollmaterial, Ø=80 mm, D=8 mm Bohrungen in Rosette: 2 Stück á 8,5 mm Haltearm: Edelstahl, Vollmaterial, Ø=12 mm, L=ca. 10cm, mit 90° Bogen, mit Handlauf und Rosette verschweißt Befestigung bestehend aus: Dübel/Anker: je Halterung zwei M8-Dübel sichtbare Befestigung: M8-Schrauben mit Senkkopf, Imbus, Edelstahl
01.__.0010
Handlauf, Edelstahl
71.00
m
01.__.0020 Treppengeländer mit aufgesetzen Handlauf, Treppenauge Treppengeländer aus Stahl, gemäß Ausführungsplanung und nach vom AN zu erbringender Statik herstellen inkl. zulässigen Befestigungsmitteln liefern und inkl. aller Abwinklungen, Eckausbildungen, an Wangen der Stb.-Treppenläufe montieren, Einbaulage: TRH1 und TRH2, Treppenauge Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_TH_4803_B_ZFR_8.3 Stahlgeländer, geschweißt, bestehend aus: Obergurt: Flachstahl, 50 x 10 mm Untergurt: Flachstahl, 50 x 10 mm Pfosten/Füllstäbe: Flachstahl, 50 x 10 mm, Länge bis ca. 130 cm, fest mit Ober- und Untergurt verschweißt, gleiche Aufteilung, Abstand ≤ 12 cm, Seitl. Befestigung: Ankerplatten, ca.150 x 150 x 20 mm, seitlich an Pfosten verschweißt (ca. alle 6 Stäbe), inkl. je 2 Bohrungen mit Ø = ca. 10,5 mm, Befestigung mit M10-Schrauben mit Senkkopf, Imbus, Edelstahl Oberfläche: grundiert, zur Vorbereitung bauseitiger Lackierung Aufgesetzter Handlauf, bestehend aus: Material Handlauf: Rundrohr, Edelstahl, Ø = ca. 45 mm, hohl, Wandung mind. 2 mm, Oberfläche geschliffen, Korn 320 Befestigung: auf Rundstahl Ø 10mm auf Obergurt geschweißt Abwinklungen: auf Gehrung, Verbindung geschweißt, Schweißnaht planschleifen Enden: geschlossen in Material wie Handlauf, mit 90° zur Wand gekröpft
01.__.0020
Treppengeländer mit aufgesetzen Handlauf, Treppenauge
45.00
m
01.__.0030 ZL Treppengeländer mit aufgesetzen Handlauf für Estrichrandwinkel Zulage zu zuvor beschriebene Treppengeländer aus Stahl für: Seitl. Befestigung: Statt Ankerplatten mit durchgehendem Estrichrandwinkel bestehend aus Stahlwange, ca. 440 mm hoch und ca. 10 mm stark, und Winkelblech, ca. 200 mm breit und ca. 10 mm stark, fest mit Wange im 90° Winkel verschweißt, inkl. Bohrungen mit Ø = ca. 10,5 mm, Abstand nach statischer Erfordernis, Befestigung mit Anker an Stb.-Decke Untergurt/Pfosten/ Füllstäbe: fest mit Stahlwange verschweißt Oberfläche: grundiert, zur Vorbereitung bauseitiger Lackierung Einbaulage: Bereich Anschluss an Podest mit Estrich Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_TH_4803_B_ZFR_8.3
01.__.0030
ZL Treppengeländer mit aufgesetzen Handlauf für Estrichrandwinkel
10.00
m
01.__.0040 Treppengeländer mit seitlichem Handlauf, Hauptpodeste TRH 1 Treppengeländer aus Stahl, gemäß Ausführungsplanung und nach vom AN zu erbringender Statik herstellen inkl. zulässigen Befestigungsmitteln liefern und inkl. aller Abwinklungen an Wangen der Stb.-Treppenläufe und an den Stirnseiten der Stb.-Hauptpodeste montieren, Einbaulage: TRH 1, EG - 4. OG Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_TH_4803_B_ZFR_8.4 Einzellängen: ca. 3,00 m = EG ca. 2,25 m = 1. OG und 2. OG ca. 2,40 m = 3. OG Stahlgeländer, geschweißt, bestehend aus: Obergurt: Flachstahl, 50 x 10 mm Mittelgurt: Flachstahl, 50 x 10 mm, Einbauhöhe an Unterkante Treppenlauf Untergurt: Flachstahl, 50 x 10 mm, Einbauhöhe an Unterkante Geschossdecke Pfosten/Füllstäbe: Flachstahl, 50 x 10 mm, Länge ca. 120 bis 245 cm, fest mit Ober-, Mittel- und Untergurt verschweißt, gleiche Aufteilung, Abstand ≤ 12 cm, seitlich mit Stahlwange verschweißt Seitl. Befestigung Treppenlauf: Ankerplatten, ca.150 x 150 x 20 mm, seitlich an Pfosten verschweißt (ca. alle 6 Stäbe), inkl. je 2 Bohrungen mit Ø = ca. 10,5 mm, Befestigung mit M10-Schrauben mit Senkkopf, Imbus, Edelstahl Seitl. Befestigung Decke: durchgehende Stahlwange, ca. 440 x 10 mm, inkl. Bohrungen mit Ø = ca. 10,5 mm, Befestigung mit M10-Schrauben mit Senkkopf, Imbus, Edelstahl, Anzahl nach statischer Erfordernis Oberfläche: grundiert, zur Vorbereitung bauseitiger Lackierung Seitlicher Handlauf, treppenlaufseitig, bestehend aus: Material Handlauf: Rundrohr, Edelstahl, Ø = ca. 45 mm, hohl, Wandung mind. 2 mm, Oberfläche geschliffen, Korn 320 Befestigung: mittels Rundstahlwinkeln 90°, Ø 10mm, Abwinklung auf Gehrung, Verbindung geschweißt, Schweißnaht planschleifen Rundstahlwinkel seitlich an Pfosten/Füllstäbe geschweißt Enden: geschlossen in Material wie Handlauf, mit 90° zur Wand gekröpft Einbauhöhe: 90 cm über OK Stufenvorderkante
01.__.0040
Treppengeländer mit seitlichem Handlauf, Hauptpodeste TRH 1
10.00
m
01.__.0050 ZL Treppengeländer mit seitlichem Handlauf für zuätzlichen Handlauf podestseitig Treppengeländer aus Stahl, gemäß Ausführungsplanung und wie zuvor beschrieben liefern und montieren, jedoch mit zusätzlichem Handlauf, Ausführung wie zuvor beschriebener Handlauf, treppenseitig, jedoch: Einbaulage: TRH 1, EG, podestseitig Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_TH_4803_B_ZFR_8.4 Einbauhöhe: 90 cm über OK FFB EG
01.__.0050
ZL Treppengeländer mit seitlichem Handlauf für zuätzlichen Handlauf podestseitig
2.90
m
01.__.0060 Geländer, Handlauf, Treppenlauf TRH1, UG Treppengeländer aus Stahl, gemäß Ausführungsplanung und nach vom AN zu erbringender Statik herstellen inkl. zulässigen Befestigungsmitteln liefern und inkl. aller Abwinklungen an Wangen der Stb.-Treppenläufe montieren, Einbaulage: TRH 1, UG Stahlgeländer, geschweißt, bestehend aus: Obergurt: Flachstahl, 50 x 10 mm Untergurt: Flachstahl, 50 x 10 mm Pfosten/Füllstäbe: Flachstahl, 50 x 10 mm, Länge ca. 130 cm, fest mit Ober- und Untergurt verschweißt, gleiche Aufteilung, Abstand = 12 cm, Seitl. Befestigung: Ankerplatten, ca.150 x 150 x 20 mm, seitlich an Pfosten verschweißt (ca. alle 6 Stäbe), inkl. je 2 Bohrungen mit Ø = ca. 10,5 mm, Befestigung mit M10-Schrauben mit Senkkopf, Imbus, Edelstahl Oberfläche: grundiert, zur Vorbereitung bauseitiger Lackierung Seitlicher Handlauf, Treppenlaufseitig, bestehend aus: Material Handlauf: Rundrohr, Edelstahl, Ø = ca. 45 mm, hohl, Wandung mind. 2 mm, Oberfläche geschliffen, Korn 320 Befestigung: mittels Rundstahlwinkeln 90°, Ø 10mm, Abwinklung auf Gehrung, Verbindung geschweißt, Schweißnaht planschleifen Rundstahlwinkel seitlich an Pfosten/Füllstäbe geschweißt Enden: geschlossen in Material wie Handlauf, mit 90° zur Wand gekröpft Einbauhöhe: 90 cm über OK Stufenvorderkante
01.__.0060
Geländer, Handlauf, Treppenlauf TRH1, UG
2.70
m
01.__.0070 Zulage zu Treppengeländer für Pulverbeschichtung Zulage zu allen zuvor beschriebenen Treppengeländer für eine Pulverbeschichtung aller grundierten Bauteile aus Stahl. Farbton Beschichtung: RAL 7032
01.__.0070
Zulage zu Treppengeländer für Pulverbeschichtung
O
L
1.00
psch
02 Geländer Loggien und Dachterrassen
02
Geländer Loggien und Dachterrassen
Vorbemerkungen Alle nachfolgend beschriebenen Geländer für Loggien aller Geschosse und Dachterassen sind gemäß Detailplanung anzubieten. Alle Bestandteile der Geländer sind feuerverzinkt und pulverbeschichtet anzubieten. Die Geländer sind vom AN inkl. aller Komponenten frei auf die Baustelle zu liefern und zum Einbauort zu transportieren. Alle Dimensionen der Bestandteile der Geländer und der nachfolgend genannten zulässigen Befestigungsmittel sind durch den AN zu prüfen und nach der vom AN zu erbringender Statik zu bemessenen. Die Geländer sind inkl. der Verbindungen der einzelnen Segmente bzw. Eckelemente und inkl. aller benötigten Befestigungsmittel gemäß der vom AN zu erbringenden Statik anzubieten.
Vorbemerkungen
02.__.0010 Loggiageländer, Höhe 1.345 mm, an Fertigteil Loggiageländer aus Stahl, gemäß Ausführungsplanung und nach vom AN zu erbringender Statik herstellen, inkl. zulässigen Befestigungsmitteln liefern und inkl. aller Abwinklungen und Eckausbildungen an Stb.-Fertigteil montieren, Einbaulage: 2. OG WE 13, 14, 15, 16, 17, 18, 3. OG WE 23, 24, 25, 26, 27, 28 Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_BK_4709_B_FRG_7.9, GEH_AC2_5_DE_BK_4712_C_FRG_7.12 Höhe Geländer: ca. 925 mm (min. 900 mm) ab OKFF Höhe Flachstahlplatte: ca. 440 mm Höhe Gesamt: ca. 1.345 mm Stahlgeländer, geschweißt, bestehend aus: Obergurt: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm Untergurt: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm Pfosten: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm, Länge ca. 1.325 mm, fest mit Ober- und Untergurt und Verkleidung verschweißt Füllstäbe: Gedrehter Flachstahl, 50 x 10 mm, Länge ca. 1.325 mm, gleiche Aufteilung mit Abstand ca. 8,5 cm, fest mit Ober- und Untergurt verschweißt Verkleidung Stirnseiten Stb.-Fertigteil: Stahlplatte, 440 x 10 mm, Seitenteile fest mit Front verschweißt Oberfläche: grundiert, zur Vorbereitung bauseitiger Lackierung Befestigung Geländerteile: Befestigung der Geländerteile aneinander mit Verschraubung zwischen den Geländerpfosten, mit zwischenliegenden Futterblechen, t=10 mm, inkl. je 2x Bohrungen, Ø = ca. 8,5 mm, Schrauben/Muttern nach stat. Erfordernis Befestigung an Stb.- Fertigteil: seitl. Befestigung an Balkonplatte über Ankerplatte, 150 x 150 x 20 mm mit angeschweißtem Flachstahl, inkl. 2 Bohrungen, Ø = ca. 10,5 mm, Schraubung gemäß statischer Erfordernis in Fertigteilplatte
02.__.0010
Loggiageländer, Höhe 1.345 mm, an Fertigteil
48.00
m
02.__.0020 Loggiageländer, Höhe 1.465 mm, an Geschossdecke Loggiageländer, wie zuvor beschrieben, herstellen, liefern und montieren, jedoch: Einbaulage: 1. OG WE 3, 4, 5, 6, 7, 8 Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_BK_4710_C_FRG_7.10 Höhe Geländer: ca. 925 mm (min. 900 mm) ab OKFF Höhe Flachstahlplatte: ca. 560 mm Höhe Gesamt: ca. 1.465 mm Pfosten: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm, Länge ca. 1.445 mm, fest mit Ober- und Untergurt und Verkleidung verschweißt Füllstäbe: Gedrehter Flachstahl, 50 x 10 mm, Länge ca. 1.445 mm, gleiche Aufteilung mit Abstand ca. 8,5 cm, fest mit Ober- und Untergurt verschweißt Verkleidung Stirnseiten Stb.-Geschossplatte: Stahlplatte, 560 x 10 mm, Seitenteile fest mit Front verschweißt Befestigung an Stb.- Geschossplatte/WDVS: seitl. Befestigung über Ankerplatte, 150 x 150 x 20 mm, mit angeschweißtem Flachstahl, inkl. 2 Bohrungen, Ø = ca. 10,5 mm, Schraubung gemäß statischer Erfordernis in bauseitige Schwerlastkonsole (SLK-ALU-TR o. glw.)
02.__.0020
Loggiageländer, Höhe 1.465 mm, an Geschossdecke
25.00
m
02.__.0030 Loggiageländer, Höhe 1.520 mm, an Fertigteil Loggiageländer, wie zuvor beschrieben, herstellen, liefern und montieren, jedoch: Einbaulage: 4. OG, WE 34, 36 Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_BK_4716_C_FRG_7.16 Höhe Geländer: ca. 1.100 mm (min. 1.100 mm) ab OKFF Höhe Flachstahlplatte: ca. 440 mm Höhe Gesamt: ca. 1.520 mm Pfosten: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm, Länge ca. 1.500 mm, fest mit Ober- und Untergurt und Verkleidung verschweißt Füllstäbe: Gedrehter Flachstahl, 50 x 10 mm, Länge ca. 1.500 mm, gleiche Aufteilung mit Abstand ca. 8,5 cm, fest mit Ober- und Untergurt verschweißt Verkleidung Stirnseiten Stb.-Geschossplatte: Stahlplatte, 440 x 10 mm (nur Front) Befestigung an Stb.- Fertigteil: seitl. Befestigung an Balkonplatte über Ankerplatte, 150 x 150 x 20 mm mit angeschweißtem Flachstahl, inkl. 2 Bohrungen, Ø = ca. 10,5 mm, Schraubung gemäß statischer Erfordernis in Fertigteilplatte
02.__.0030
Loggiageländer, Höhe 1.520 mm, an Fertigteil
6.00
m
02.__.0040 Seitengeländer Dachterrasse/Loggia, 875/650 mm, an Baukörper Seitengeländer aus Stahl für Dachterrasse, gemäß Ausführungsplanung und nach vom AN zu erbringender Statik herstellen, inkl. aller Abwinklungen und Eckausbildungen, inkl. zulässigen Befestigungsmitteln liefern und an Stahlgeländer und Baukörper montieren, Einbaulage: 3. OG, WE 23, 24 Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_BK_4712_C_FRG_7.12 Höhe Geländer: ca. 875 mm Höhe Geländer ab OKFFB: ca. 925 mm Abwicklung Geländer: ca. 650 mm Stahlgeländer, geschweißt, bestehend aus: Obergurt: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm Untergurt: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm Pfosten/Füllstäbe: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm, Länge ca. 855 mm, gleiche Aufteilung mit Abstand ca. 5 cm, fest mit Ober- und Untergurt verschweißt Oberfläche: grundiert, zur Vorbereitung bauseitiger Lackierung Befestigung an Geländer und Baukörper: mittels L-Stahlwinkel gemäß Statik, thermische Trennung mit Kerncompactlager von Calenberger o. glw.
02.__.0040
Seitengeländer Dachterrasse/Loggia, 875/650 mm, an Baukörper
4.00
Stk
02.__.0050 Seitengeländer Dachterrasse/Loggia, 1.050/1.090 mm, an Baukörper Seitengeländer, wie zuvor beschrieben, herstellen, liefern und montieren, jedoch: Einbaulage: 4. OG, WE 34, 36 Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_BK_4716_C_FRG_7.16 Höhe Geländer: ca. 1.050 mm Höhe Geländer ab OKFFB: ca. 1.100 mm Breite Geländer: ca. 1.090 mm Pfosten/Füllstäbe: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm, Länge ca. 1.030 mm, gleiche Aufteilung mit Abstand ca. 5 cm, fest mit Ober- und Untergurt verschweißt
02.__.0050
Seitengeländer Dachterrasse/Loggia, 1.050/1.090 mm, an Baukörper
4.00
Stk
02.__.0060 Geländer Dachterrasse, Höhe 1.055 mm, an Brüstung Geländer für Dachterrasse aus Stahl, gemäß Ausführungsplanung und nach vom AN zu erbringender Statik herstellen, inkl. zulässigen Befestigungsmitteln liefern und inkl. aller Abwinklungen und Eckausbildungen an Stb.-Brüstung und Baukörper montieren, Einbaulage: 4. OG, WE 33 und WE 35 Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_BK_4714_C_FRG_7.14 Höhe Geländer: ca. 1.055 mm Höhe Geländer ab OKFFB: ca. 1.100 mm Stahlgeländer, geschweißt, bestehend aus: Obergurt: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm Untergurt: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm Pfosten/Füllstäbe: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm, Länge ca. 1.035 mm, gleiche Aufteilung mit Abstand ca. 5 cm, fest mit Ober- und Untergurt verschweißt Oberfläche: grundiert, zur Vorbereitung bauseitiger Lackierung Befestigung Geländerteile: Befestigung der Geländerteile aneinander mit Verschraubung zwischen den Geländerpfosten, mit zwischenliegenden Futterblechen, t=10 mm, inkl. je 2x Bohrungen, Ø = ca. 8,5 mm, Schrauben/Muttern nach stat. Erfordernis Befestigung an Stb.- Brüstung: mittels Stahlschwert, ca. 225 x 100 x 10 mm, inkl. 2 Bohrungen, Ø = ca. 10,5 mm, Schraubung gemäß statischer Erfordernis zur Aufnahme Geländer, Ankerplatte aus Stahl, ca. 100 x 100 x 10 mm, fest mit Stahlschwert verschweißt, inkl. 2 Bohrungen, Ø = ca. 10,5 mm, Verankerung an Stb.-Brüstung gemäß statitischer Erfordernis, thermische Trennung mit Kerncompactlager von Calenberger o. glw. Befestigung an Baukörper: mittels L-Stahlwinkel gemäß Statik, thermische Trennung mit Kerncompactlager von Calenberger o. glw.
02.__.0060
Geländer Dachterrasse, Höhe 1.055 mm, an Brüstung
7.00
m
02.__.0070 Zulage zu Geländer für Pulverbeschichtung Zulage zu allen zuvor beschriebenen Geländer für eine Pulverbeschichtung aller grundierten Bauteile aus Stahl. Farbton Beschichtung: RAL 7032
02.__.0070
Zulage zu Geländer für Pulverbeschichtung
O
L
1.00
psch
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.__.0010 Lüftungsgitter mit Lamellen, 1.330/500 mm Lüftungsgitter aus Aluminium, pulverbeschichtet, liefern und fachgerecht montieren, inkl. aller anfallenden Anschluss- und Nebenarbeiten, wie folgt: mit Lamellen, profiliert Winkelrahmen, umlaufend inkl. Bohrungen und Befestigungsmaterial nach statischer Erfordernis Einbaulage: EG, Entrauchung Technikräume Rohbauöffnung (bxh): 1.330 x 500 mm Farbton Beschichtung: RAL 7039 Fabrikat der Planung: Trox o. glw. Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen!)
03.__.0010
Lüftungsgitter mit Lamellen, 1.330/500 mm
1.00
Stk
03.__.0020 Lüftungsgitter mit Lamellen, 720/520 mm Lüftungsgitter aus Aluminium, pulverbeschichtet, wie zuvor beschrieben, liefern und montieren, jedoch: Einbaulage: EG, West- und Nordwestfassade Rohbauöffnung (bxh): 720 x 520 mm
03.__.0020
Lüftungsgitter mit Lamellen, 720/520 mm
2.00
Stk
03.__.0030 Lüftungsgitter mit Lamellen, 620/520 mm Lüftungsgitter aus Aluminium, pulverbeschichtet, wie zuvor beschrieben, liefern und montieren, jedoch: Einbaulage: EG, Nordfassade Rohbauöffnung (bxh): 620 x 520 mm
03.__.0030
Lüftungsgitter mit Lamellen, 620/520 mm
2.00
Stk
03.__.0040 Lüftungsgitter mit Lamellen, 470/470 mm Lüftungsgitter aus Aluminium, pulverbeschichtet, wie zuvor beschrieben, liefern und montieren, jedoch: Einbaulage: EG, Nordfassade Rohbauöffnung (bxh): 470 x 470 mm
03.__.0040
Lüftungsgitter mit Lamellen, 470/470 mm
2.00
Stk
03.__.0050 Stahlstütze, 120/200 mm Stahlstütze aus Profilstahl, feuerverzinkt und lackiert, liefern und fachgerecht montieren, inkl. Befestigungsmittel, sowie aller anfallenden Anschluss- und Nebenarbeiten. Einbauort: EG Garagenausfahrt Abmessungen: 120 / 200 / 2235 mm Kurzname Stahl: S235JR Werkstoff-Nummer: 1.0037 Ausführungsklasse: EXC2 Oberfläche: grundiert, zur Vorbereitung bauseitiger Lackierung
03.__.0050
Stahlstütze, 120/200 mm
1.00
Stk
04 Briefkastenanlage
04
Briefkastenanlage
Vorbemerkung Briefkastenanlage Die nachfolgend beschriebene Briefkastenanlage ist als Gesamtanlagen durch den AN zu liefern und am Bestimmungsort zu montieren. Briefkastenanlage entspricht der DIN EN 13724 Mit Ausnahme der nicht sichtbaren Innenseiten sind alle metallischen Anlagenbauteile inkl. der Putzabdeckrahmen, Blenden u. ä. mit einer Pulverbeschichtung im Farbton RAL 7030 durch den AN zu liefern. Qualitätsmerkmale: Türscharniere aus Edelstahl, Tür einfach auswechselbar Extra stabile Tür-Konstruktion aus 1,0 mm Stahl Klappenaufhängung in Tür geprägt Geprägter Einwurf für höhere Stabilität Materialien wie hochwertiger Galfan-Stahl und Edelstahl V4A Ohne Schweißpunkte: gefalztes und genietetes Gehäuse Zentrierstift für exaktes Schließen der Tür Pulverbeschichtung durchschnittlich 80 µ Stärke Einbaulage: Eingang Ost Detailverweis: SAR_MH_AC2_5_DE_TÜ_0092_C_ZFR Fabrikat der Planung: Renz, Produktlinie CLASSIC o. glw. Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
Vorbemerkung Briefkastenanlage
04.__.0010 Korpus Briefkastenanlage, Stahlblech pulverbeschichtet, ca. 1.860 x 890 x 270 mm, aufputz Korpus aus Stahlblech, feuerverzinkt und pulverbeschichtet, Größe Korpus (BxHxT): ca. 1.860 x 890 x 270 mm Farbton Beschichtung: RAL 7030 liefern.
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Korpus Briefkastenanlage, Stahlblech pulverbeschichtet, ca. 1.860 x 890 x 270 mm, aufputz
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04.__.0020 Briefkasten, waagerecht, ca. 370 x 110 x 270 mm Briefkasten, waagerechte Ausführung, Schrägeinwurf, aus korrosionsgeschütztem und pulverbeschichteten Stahl, mit nachfolgender Ausstattung: gezackte Entnahmesicherung für Post- und Zeitungseinwurf Drehtür, DIN-L, 2-Punkt-Verriegelung, mit Posthalteblech, Zylinderschloss mit zwei Schlüssel, Namensschild und zusätzliches Namensschild aus Kunststoff, 3 Stück Kunststoffeinlagen mit Text: 1 x "Werbung, nein danke" 1 x "Werbung, ja bitte" 1 x "Keine Werbung und kostenlose Zeitung" Einzelgröße Briefkasten: (BxHxT) 370 x 110 x 270 mm Farbton Beschichtung: RAL 9007, Graualuminium (Innen, nicht sichtbar) RAL 7030 (Außen, sichtbar) liefern.
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Briefkasten, waagerecht, ca. 370 x 110 x 270 mm
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04.__.0030 Blindkasten, 370 x 110 x 270 mm Blindkasten, aus korrosionsgeschütztem und pulverbeschichteten Stahl, Einzelgröße Kasten: (BxHxT) ca. 370 x 110 x 270 mm Farbton Beschichtung: RAL 9007, Graualuminium (Innen, nicht sichtbar) RAL 7030 (Außen, sichtbar) liefern.
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Blindkasten, 370 x 110 x 270 mm
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Stk
04.__.0040 Montage Briefkastenanlage Lieferung von Befestigungsmitteln und Montage im nicht sichtbaren Bereich der zuvor beschriebenen Briefkastenlage. Untergrund: Stb.-Wand, geputz
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Montage Briefkastenanlage
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psch
05 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten zum Nachweis dürfen ausschließlich nur nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG ausgeführt werden. Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungszulagen, Sozialzuschläge, allgemeine Geschäftskosten, Wegegelder, Auslösungen, Zuschläge für Wagnis und Gewinn sowie Werkzeug und Gerät abgegolten. Die nachstehend angebotenen Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preislichen Vorschrift zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden.
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten
05.__.0010 Lohnstunden eines Facharbeiters zum Nachweis Lohnstunden eines Facharbeiters zum Nachweis
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Lohnstunden eines Facharbeiters zum Nachweis
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05.__.0020 Lohnstunden eines Bauhelfers zum Nachweis Lohnstunden eines Bauhelfers zum Nachweis
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Lohnstunden eines Bauhelfers zum Nachweis
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