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Sicherheits- und Gesundheitskoordination Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Die Baustelle wird von einem vom AG gestellten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator überwacht, der in sicherheitsrelevanten Belangen Anweisungen erteilen kann. Diesen Anweisungen ist vom AN grundsätzlich Folge zu leisten. Das eingesetzte Personal ist von der Betreuung durch den SiGeKo durch den AN in Kenntnis zu setzen.
Alle beizubringenden Unterlagen und die Vorgaben des SiGeKo sind durch den AN zu liefern / umzusetzen und im Pauschalpreis zu berücksichtigen. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung, Ansprüche für Schutzmaßnahmen können nicht geltend gemacht werden.
Bei Baubeginn wird der AN und jeder seiner Nachunternehmer in die sicherheitsrelevanten Punkte allgemein und der Baustelle eingewiesen. Der AN und jeder seiner Nachunternehmer haben zu dieser Einweisung mind. eine verantwortliche Person (immer auf der Baustelle anwesend und Ihre Vertretung) abzustellen. Die Person muss der deutschen Sprache mächtig sein. Eine gesonderte Vergütung hierfür gibt es nicht.
Vor Beginn der Arbeiten müssen vom Hauptauftragnehmer und allen Nachunternehmern alle erforderlichen Unterlagen geliefert werden:
Die ausführenden Firmen sind für die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für die auszuführenden Arbeiten auf der Baustelle in Bezug auf die Arbeitssicherheit und Arbeitsgeräte selbst verantwortlich.
Für Detailabstimmung kann und soll jederzeit Kontakt mit dem SiGeKo aufgenommen werden (immer, aber insbesondere bei besonderen, gefährlichen Arbeiten).
Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Hinweise zur Leistungsbeschreibung Hinweise zur Leistungsbeschreibung:
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind:
- Allgemeine Baustelleneinrichtung
- Fassadenarbeiten
- Sonstige Leistungen
Es gilt die VOB Teil B und C.
Die UW der Bauberufsgenossenschaft sind zu beachten.
Besonders hingewiesen wird auf die erforderliche Einhaltung der
- Regeln für Gefahrstoffe (insbes. TRGS 524, 521),
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, inkl. dessen u ntergesetzlichen Regelwerk,
- stoff-, verfahrens- und länderspezifische Regelungen,
- die Bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften UW,
- die allgemein anerkannten Regeln der Technik,
Hinweise zur Leistungsbeschreibung
###nur für Erdarbeiten###Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) gemäß DIN 18299 Bauarbeiten jeder Art
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
Der Neubau des KiTa und Bürogebäudes der RWTH Aachen University entsteht an der Steinbachstraße auf dem Campus Melaten in Aachen.
Das ca. 2.497 m2 große Grundstück befindet sich am Campus Boulevard innerhalb einer Parkanlage des Hochschulerweiterungsgebietes Seffenter Weg / Melaten und grenzt unmittelbar an die Steinbachstraße sowie an einen die Parkanlage in Ost-West Richtung kreuzenden Fußweg.
Die Hauptzufahrt der Baustelle erfolgt von der Steinbachstraße aus.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen.
Die Zufahrtsstraße und der öffentliche Straßenraum der Steinbachstraße sind von Verunreinigungen durch den Baustellenverkehr freizuhalten bzw. nicht vermeidbare Verunreinigungen sind durch den Verursacher unverzüglich, nötigenfalls täglich, zu entfernen. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse.
Bei den zu errichtenden baulichen Anlage handelt es sich um ein sechsgeschossiges, nicht unterkellertes KiTa- und Bürogebäude.
Die maximalen Abmessungen betragen:
Länge ca. 37,43 m
Breite ca. 33 m
Höhe ca. 21,26 m / 24,00 m über OK Gelände
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen.
Auf der BE-Fläche werden Lager- und Parkplatzflächen in sehr eingeschränktem Maße zur Verfügung stehen. Diese Flächen werden für den Gebrauch nur durch die Objektüberwachung freigegeben. In den wöchentlichen Baubesprechungen erfolgt die Koordination mit allen anderen Firmen.
Ohne Freigabe durch die Objektüberwachung ist die Einfahrt auf die Baustelle nicht gestattet.
Die auf der Nordseite des Grundstücks (unterirdisch) verlaufenden Medien- und Versorgungsleitungen sind vom Baustellenverkehr freizuhalten.
Nach Erstellung der Baugrube ist hinter den Böschungsschultern eine mindestens 1,5 m breite last- und verkehrsfreie Zone einzuhalten.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.
Alle Flächen außerhalb der Baustelleneinrichtung sind ständig freizuhalten. Ausnahme sind freie Stellplatzflächen des öffentlichen Straßenraums im Sinne der StVO.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z.B. Montageöffnungen.
Transporte sind durch den AN in eigener Leistung durchzuführen.
Transporteinrichtungen werden nicht zur Verfügung gestellt. Das Aufstellen eigener zeitlich begrenzten Transporteinrichtungen ist mit der Objektüberwachung abzustimmen und nach Freigabe aufzustellen.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.
Bauwasser (Bereitstellung im Zuge der Tiefbauarbeiten > Herrichten BE-Fläche/ Containeranlage):
Es werden zwei zentrale, frostsichere Bauwasser- Entnahmestellen im Bereich der Personalcontainer- standorte und der Rüstzone gemäß Baustellenleitplanung eingerichtet.
Ausstattung je Entnahmestelle
Anzahl der Anschlüsse: 2 Stck
Anschluss oben: 1x GK-Standard u. 1x 3/4 Zoll
Baustrom :
Mit Beginn der Baustelleneinrichtung wird ein Baustrom-Hauptverteilerkasten an der Süd-Ost-Ecke des Grundstücks aufgestellt. Daran angeschlossen werden sukzessive ein Baustromverteiler im Bereich der Baugrube (bei Bedarf umgesetzt), ein weiterer Kran-Baustromverteiler sowie ein Baustromverteiler in der Fläche der Containeranlage.
In dem zukünftigen Gebäude werden in jedem Geschoss 2 Baustromverteiler (1 je Treppenhaus) aufgestellt.
Ausstattung eines Baustromverteilers:
2 Stck CEE Steckdose, 5/16 A, 400 V
1 Stck CEE Steckdose, 5/32 A, 400 V
6 Stck Schucosteckdosen, 3/16 A, 230 V
Abwasser :
Im Bereich zwischen Sanitärcontainer und Baustelle wird ein Ausgussbecken für Schmutzwasser zur Werkzeugreinigung geschaffen.
Das freie Einleiten von Schmutzwasser wird nur durch die Objektüberwachung unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes geregelt.
Dimension SW-Kanal: DN 110
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume.
In der Baustelleneinrichtungsfläche werden für die am Bau beteiligten Firmen Flächen für eigene Büro-/ Materialcontainer sowie Lagerbereiche in begrenztem Umfang vorgehalten. Die Inanspruchnahme der Flächen hat in Rücksprache mit der Objektüberwachung zu erfolgen.
Sanitärcontainer werden zur Verfügung gestellt, Bürocontainer nur für die einzelnen Objektüberwachungen des Auftraggebers.
Container für die Baubesprechungen werden ebenfalls zur Verfügung gestellt.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Baugrunduntersuchungen.
Siehe Geotechnischer Bericht über Baugrund und Gründung vom 06.03.2023
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen.
Siehe Geotechnischer Bericht über Baugrund und Gründung vom 06.03.2023
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
Aufgrund der Lage in einem Gebiet mit schützenswerten Böden (s. hierzu Punkt 0.1.13) ist für den Zeitraum der Baumaßnahme ist eine ökologische Baubegleitung festgeschrieben, die der Einhaltung und Umsetzung ökologisch relevanter Auflagen und Maßnahmen dient sowie der Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt.
Durch das Planungsbüro Koenzen wurde ein Rahmenkonzept erstellt, dessen Vorgaben bei allen Baumaßnahmen im Plangebiet einzuhalten sind. Nach Beauftragung kann dem AN dieses Rahmenkonzept zur Ökologischen Baubegleitung zur Verfügung gestellt werden.
Im Zuge der ökologische Bauüberwachung mit bodenkundlicher Baubegleitung stellt das Planungsbüro Koenzen - während und nach der Baumaßnahme - den sachgerechten Umgang mit dem Boden sicher, insbesondere die fachgerechte Abgrabung, die fachgerechte Zwischenlagerung von Ober- und Unterboden in der Bauphase, den fachgerechten Wiedereinbau und die Herstellung der Bodenschichten sowie ihre Wiederbegrünung.
Nicht vermeidbarer Bodenaushub sollte entsprechend dem Vermeidungsgebot gemäß DIN 19731 auf dem Grundstück belassen oder sinnvoll verwertet werden.
Im Bereich der nördlichen BE-Fläche wurde zudem für den Fall einer plötzlichen Bodenverunreinigung (z.B. defekter Hydraulikschlauch etc.) ein Notfallcontainer für kontaminierten Boden aufgestellt. Das kontaminierte Bodenmaterial ist umgehend in den Notfallcontainer zu verbringen, um den Wirkungspfad Boden-Grundwasser zu unterbrechen und eine Grundwasserverunreinigung zu verhindern.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall.
Da die Baustelle windexponiert ist, sind Müll und Materialreste umgehend vom Baufeld zu entfernen.
Die Entsorgung von Baumaterialien aller Art haben nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen.
Schadstoffe im Baufeld sind nicht bekannt.
Die vertraglich geschuldete Entsorgung von Materialien der einzelnen Firmen muss regelmäßig erfolgen, da die Lagerungsmöglichkeiten auf der Baustelle sehr beschränkt sind. Es werden bauseits keine zentralen Entsorgungscontainer vorgehalten. Sollte die Entsorgung trotz Aufforderung nicht regelmäßig erfolgen, wird die Entsorgung veranlasst. Die anfallenden Kosten werden dem AN in der Abrechnung in Abzug gebracht.
Es sind nur Baumaschinen mit leicht biologisch abbaubarem Hydrauliköl zu verwenden.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes vorliegende Fachgutachten o. ä.
Gem. Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 06.04.2009 sind unmittelbar an das Baufeld angrenzend Gebiete mit Böden der Schutzwürdigkeit "besonders schutzwürdig" (sw3) ausgewiesen.
Diese Flächen dürfen nicht befahren oder beschädigt werden.
Die Vorgaben des AVV-Baulärm-Gutachtens sind zu beachten. Bei Überschreitung der vorgegebenen Höchstwerte sind die empfohlenen Maßnahmen zu ergreifen, z.B.
- mobile Schallschutzzäune um die lärmintensiven Maschinen aufstellen
- Schutzwälle zwischen den Baumaschinen und Immissionsorten aufschütten
Die gültige Wasserschutzzonenordnung ist zu beachten.
Die Arbeitszeiten bei lärmintensiven Arbeiten sind auf den Zeitraum von 7.00 bis 18.00 Uhr beschränkt. Eine einstündige Mittagspause ist gewerkeübergreifend einzuhalten.
Um Staubeinwirkungen zu vermeiden, sind während und nach Erdarbeiten die Straße, der Bürgersteig etc. durch eine Straßenreinigungsmaschine zu säubern. Ggfs. ist bei zu trockenem Erdreich, welches angeschüttet bzw. abgetragen wird, dieses zu befeuchten.
0.1.14 Art und Umfang des Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
Baumschutz
Im amtlichen Lageplan sind zu schützende Bäume oder Bauteile ausgewiesen.
Alle zu schützenden Bäume im Bereich des Baufeldes (gem. BE-Plan) erhalten einen Baumschutz. Es ist darauf zu achten, Dass die Kronen nicht beschädigt werden.
Die Wasserentnahmestellen und die Baustromverteiler auf den Freiflächen werden zum Schutz gekennzeichnet und sind durch alle Baubeteiligten zu beachten.
Der Abstand von Fahrzeugen und Lagergütern zu der Baugrubeneinrichtung sind zwingend einzuhalten.
Ein weitergehender, erforderlicher Schutz von Bauteilen und/ oder Grenzsteinen ist nicht bekannt.
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs.
Zur Sicherung der Baustellenzufahrt sind durch das Gewerk Baustelleneinrichtung Verkehrszeichen auf den Zufahrtsstraßen aufzustellen.
Sämtliche Straßen, Wege und Plätze ausßerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche sind freizuhalten. Dies gilt insbesondere für Feuerwehrzufahrten und -bewegungsflächen. Verunreinigungen dieser Anlagen sind täglich durch den Verursacher zu reinigen. Dies wird nicht gesondert vergütet.
###nur für Erdarbeiten###Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
10 RW-Anschluss Dachentwässerung
10
RW-Anschluss Dachentwässerung
10.01 Tiefbau
10.01
Tiefbau
20 SW Anschluss neu Zuarbeit INCO
20
SW Anschluss neu Zuarbeit INCO
20.30 SW Anschluss neu
20.30
SW Anschluss neu
30 Zuarbeit Tiefbau
30
Zuarbeit Tiefbau
30.01 Leerrohre
30.01
Leerrohre
30.02 Sonstiges
30.02
Sonstiges