377_Holzrahmenbau Lieferleistung
Campus HafenCity
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allemeine Vorbemerkungen Zu erbringende Leistungen: Fertigung    • Komplette Bearbeitung aller Bauteile, Werkstoffe und Materialien für die Endmontage    (als Element vorgefertigt oder am Bau montiert).    • Bohren, nuten, schlitzen, fräsen, falzen.,kehlen. usw.    • Erstellen von Verbindungen, Anschlüssen und Bauteilübergangen.    • Erstellen von Aussparungen. Durchbrüchen und Schrägschnitten.    • Einpassen und Einbauen von Verbindungsmitteln und Stahlteilen.    • Einbauen von Installationen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten    wie luftdichtes Anschließen aller Schichten, Ausstopfen von Toleranzbereichen usw.    • inkl. allen Vorbereitungsarbeiten, Verschnitt, Kleinflächenzuschlägen und    fertigungsbedingten Nebenkosten.    • inkl. aller Anpassungs- und Ergänzungsarbeiten bei der Fertigung.    • inkl. aller fertigungsbedingten Hilfswerkstoffe, Zusatzbauteile und    Verbindungsmittel sowie Entfernen und Entsorgen derselben. Transport    • inkl. Transport aller Elemente, Bauteile und Baustoffe zur Baustelle    • Bei den Außenwänden sind ggf. die Elementhöhen zu berücksichtigen. Montage    • Vollständige Montagearbeit aller Bauteile und Elemente.    • inkl. aller für die Montage erforderlichen Nebenarbeiten und Hilfsbaustoffe wie    temporäre Absprießungen, temporäre Aussteifungsmaßnahmen. usw. sowie    Entsorgen derselben.    • inkl. Baustelleninstallationen des Unternehmers (z.B. Beleuchtung. Materialcontainer.    usw.)    • inkl. vorgezogene Montagearbeiten (z.B. Versetzen von Stahlteilen oder Schwellen).    • inkl. aller Anpassungs- und Ergänzungsarbeiten auf der Baustelle.    • inkl. Erstellen aller Anschlüsse und Übergänge zwischen Bauteilen des    Unternehmers (z.B. Elementstöße) und zu Bauteilen anderer Gewerke (z.B. Fenster,    Massivbau, Blechteile, Schweißanschlüsse, Abklebearbeiten, usw.).    • inkl. Ergänzen der Wärmedämmung sowie der Luftdichtigkeit bei allen Übergängen    und Anschlüssen.    • inkl. aller montagebedingten Hilfswerkstoffe, Zusatzbauteile und    Verbindungsmittel sowie Entfernen und Entsorgen derselben.    • inkl. Schützen der Bauteile vor Beschädigung und Verschmutzung. Werkstatt- und Montageplanung    • Der AN bekommt mit diesem Leistungsverzeichnis die vollständige    Ausführungsplanung zur Verfügung gestellt.    • Der AN erstellt alle, für die Umsetzung der Ausführungsplanung des Auftraggebers    erforderlichen Werkstatt- und Montagepläne    • Über die notwendige Art, Menge und Form entscheidet der Auftragnehmer    • Bei vorgefertigten Elementen dient die Werkstatt- und Montageplanung zur    Überprüfung der Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen. In diesem Fall ist    die Form der Planerstellung sowie das Format zur Prüfung z.B. 3-fach Papier oder    digital als PDF oder dxf, mit dem AG abzustimmen.    • Möchte der AN einzelne Punkte anders ausführen, so ist dieses im Rahmen der    Werkstattplanung mit dem AG abzustimmen. Die Kosten für ggf. erforderliche    Prüfungen z.B. durch den Prüfstatiker oder die bauphysikalische Fachplanung sind    durch den AN zu tragen. Die Umplanung darf den Terminplan nicht behindern.    • Erkennt der AN im Rahmen der Werkstattplanung eine Lücke innerhalb der  AG-   Ausführungsplanung, so hat er diese umgehend schriftlich dem AG mitzuteilen. Abnahme der Leistung    • Zur Abnahme der Leistung ist eine erfolgreiche Luftdichtheitsprüfung inkl.    Leckageortung Voraussetzung. Die Luftdichtheitsprüfung erfolgt durch ein vom AG    beauftragtes Büro und ist kein Bestandteil dieser Ausschreibung. Der Witterungsschutz des gesamten Holzbaues während der Montage hat oberste Priorität. Die Art und Weise, wie der Witterungsschutz realisiert wird, obliegt dem Holzbauunternehmer. Es können sämtliche Möglichkeiten wie Folien, selbstklebende Folien, Trapezbleche, Notdächer aus Nagelplattenbindern, Hilfsgerüste, etc. gewählt werden. Der Schutz des Holzbaus ist von Anfang an zu gewährleisten: ab Transport zur Baustelle bis Erreichen der Regensicherheit (Hülle dicht). Die Abschnitte des Aufrichtens müssen so gewählt sein, dass diese möglichst schnell geschützt werden können, ggf. Untergliederung von Bauteilen, Hirnholzflächen, Wandköpfe, Auflagerbereiche von Decken sind besonders, auch während des Bauzustandes vor eindringender Nässe zu schützen. Flächige Folien der Decken müssen über Wandköpfe gezogen werden oder bei selbstklebenden Folien mit Folienlappen dicht angeklebt werden. Wasser muss ungehindert und kontrolliert abfließen können, jedoch nicht auf das Holz. Stehendes Wasser ist zu vermeiden. Verwendete Planen müssen intakt und dicht sein. Beschädigte oder durchlässige Planen sind nicht zulässig. Planenstöße sind höher zu lagern(gegen Hinterlaufen), zu überlappen und abzukleben. Sturmsicherung der Wetterschutzmaßnahmen z.B. durch Auflast mit Bohlen o.ä. falls Notdachelemente zum Einsatz kommen, sind diese so auszubilden, dass sie mit dem Kran jederzeit entfernt und zwischengelagert werden können. Die Abmessungen des Notdachs sind, gem. Vorschlag AN anhand seines Montagekonzeptes zu wählen. Dies gilt ebenso für die Elementierung. Befestigungslatten und Verbindungsmittel sind zu berücksichtigen. Des Weiteren sind einzuplanen:    • regelmäßig, ausreichende Kontrollen und Überwachung der getroffenen    Wetterschutzmaßnahmen    • Entsorgung und Deponierung der Schutzmaßnahmen    • Einplanen von Zugängen zum kotrollierten Zutritt der Geschosse Das Witterungsschutzkonzept ist vor Beginn der Arbeiten dem AG schriftlich vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Insbesonderes die Schnittstellen zu Drittgewerken sind im Zuge dessen zu prüfen.  Die Verantwortung für den Witterungsschutz inkl. Kontrolle und Unterhalt liegt vollumfänglich beim Holzbauunternehmer. Während diesem Zeitraum gehen durch Undichtigkeiten entstehende Folgekosten, Bauverzögerungen, Bauteilersatz, Ausbesserungsarbeiten, Austrocknungsarbeiten. usw. vollumfänglich zu Lasten des Holzbauunternehmers.
allemeine Vorbemerkungen
technische Vorbemerkungen ZTV - Zimmer- und Holzbauarbeiten 1. Normen, Empfehlungen und Merkblätter Es gelten die aktuellen Normen, der Stand der (SdT), die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT), sowie die gültigen Verwendbarkeitsnachweise am Tag des Einbaus. Für die Ausführung der Holzbauarbeiten sind die geltenden DIN-Normen verbindlich. Insbesondere die DIN-EN 1995 1-1:2010-12 sowie die DIN-EN 1995-1-1/NA: 2013-08 "Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1 : Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau- in Kombination mit "Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1 : Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau". Für die Brandbemessung DIN EN 1995-1-2: 2010-12 "Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-2: Allgemeine Regeln -Tragwerksbemessung für den Brandfall" in Kombination mit DIN EN 1995-1-2/NA: 2010-12 "Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Allgemeine Regeln -Tragwerksbemessung für den Brandfall". weiter gilt die DIN 18334 "VOB/C - Zimmerer- und Holzbauarbeiten". Die Arbeiten sind gemäß VOB/C (neueste Fassung), den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)", den "Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" sowie den einschlägigen Vertragsnormen der DIN 18300ff auszuführen. 2. Einheitspreise In die Einheitspreise sind, sofern nicht offen ausgewiesen, folgende Leistungen des AN einzurechnen: Lieferung, Fertigung, Transport und Montage aller beschriebenen Leistungen. Einmessen und Anzeichnen aller für die Montage erforderlichen Maße der Holzbauteile inkl. Höhenfixpunkte. Alle transport- oder montagebedingten Einlagen und inkl. Entfernen derselben. 3. Zertifizierungen Alle eingesetzten Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe müssen ein FSC oder PEFC-Zertifizierung sowie das zugehörige Chain of Custody (COC) - Zertifikat haben. 4. Holzbauteile Holzbauteile sind auf die jeweilige Gebrauchsfeuchte vorkonditioniert zu verbauen: - Nutzungsklasse 1 : Allseitig geschlossene, geheizte Bauwerke: Holzausgleichsfeuchte = 12±3%. - Nutzungsklasse 2 : Überdachte. offene Bauwerke: Holzausgleichsfeuchte = 15±3%. - Nutzungsklasse 3: Frei bewitterte Konstruktionen: Holzausgleichsfeuchte > 18%. 5. BSH Bauteile aus Brettschichtholz entsprechen den bauaufsichtlichen Anforderungen. Es erfolgt eine werkseitige Kennzeichnung des BS-Herstellers mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen). Blockverklebungen erfolgen gemäß DIN 1052-10. 5.1 geklebte Verbindungen Die Leimverbindungen sind mit geeigneten Klebstoffen gemäß Norm DIN EN 1995-1-1 und DIN EN 1995-1-1/NA für die jeweilige Feuchteklasse auszuführen. 5.2 Definition Produkte Sofern im Ausschreibungstext nicht anders vermerkt gelten die im Folgenden und unter 7. beschriebenen Standards: - Einbau in NKL 1 - Holzart: Fichte/Tanne - Oberfläche: gehobelt, gefast - Oberflächenqualität: Industriequalität - Verleimung: UF,MUF, RF Andernfalls sind im Ausschreibungstext Qualität, Festigkeit und Oberflächen von Materialien definiert. Die im Text genannten Produktnamen repräsentieren den minimal geforderten Standard. Die vom AN gelieferten Materialien müssen bezüglich: -Oberflächenqualität -Festigkeiten -Bauphysikalischen Merkmalen mindestens dem Produktstandard entsprechen. 5.3 BSH und andere Querschnitte Die Vorschriften der Studiengemeinschaft Holzleimbau zur Fertigung von Brettschichtholz sowie die Regeln zur Einhaltung der Güteüberwachung und Kennzeichnung der BS-Produkte ( Ü-Zeichen) gelten als verbindlich. Brettschichthölzer aus dem Ausland müssen eine entsprechende nationale Zulassung mit entsprechenden Festigkeits- und Steifigkeitskennwerten aufweisen. 6. Holztafelelemente Ein- oder beidseitig geschlossene Wandelemente werden als Holztafelelemente bezeichnet. Der Holzbaubetrieb muss die Anforderungen der Bauregelliste A/1 erfüllen, die "Richtlinie zur Überwachung von Wand-, Decken- und Dachtafeln für Holzhäuser in Tafelbauart" ist zwingend zu beachten. Der Nachweis der Eigen- und Fremdüberwachung ist vorzulegen. Es erfolgt eine werkseitige Kennzeichnung der Holztafeln mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü- Zeichen). 7. Nachweise Dem AG sind rechtzeitig die geforderten Bestätigungen z.B. für die Zertifizierungen DGNB vorzuweisen. 8. Holzwaren 8.1 Bretter und Bohlen, roh Holzfeuchte: lufttrocken; Einschnitt: mindestens mittengetrennt. Erscheinungsklassen: -1- Auslese, -2- Schreinerware, -3- Zimmermannsware, -4- zwecksortierte Holzverpackungs- und Palettenware, -5- Holzverpackungs- und Palettenware, -6- nagelfeste Ware. 8.2 Bretter und Bohlen, gehobelt Hobelwaren aus Nadel- und Laubholz (gehobelt und/oder geschliffen). Erscheinungsklassen: Nadelholz Hobelware aus Schwachholz (astig), Starkholz (astarm), -A- Auslese-Qualität, -N1- Normal-Qualität, -N2- Rustikale Normal- Qualität, -l- Industrie-Qualität. Laubholz -A- Auslese-Qualität, -N1- Normal-Qualität, -N2- Rustikale Normal-Qualität. 8.3 Schalung für Außenanwendung Bei Schalungen mit schichtbildenden Oberflächenbeschichtungen sind die Kanten grundsätzlich mit einem Radius >2mm zu runden. Oberfläche: Sichtseite gehobelt, Rückseite verdickt, Holzfeuchte: Außen 15% (±2%), Blindschalung max. 16%, Lamellen- und Rhomboid-Schalung aus Schwachholz (astig). Erscheinungsklassierung: -A- Auslese-Qualität, -N1- Normal-Qualität. 8.4 Rauhspund für Innenanwendung Oberfläche: Sichtseite gehobelt/geschliffen, Rückseite verdickt. Holzfeuchte: 10% (±2%), Blindschalung max. 16%. 8.5 Bauholz nach DIN EN 366 Einschnitt/Aufbau: soweit möglich mehrstielig. Holzfeuchte (TS) = 20%, Oberfläche: Sägerau, Maßtoleranz: Maßtoleranzklasse 1 nach DIN EN 336, Sortierklasse: mind. S10 (TS) und S13, Aufmaß = Nennmaß 8.6 KVH/DUO/TRIO Konstruktionsvollholz nach DIN EN 15497: 2014-07 für keilgezinktes Konstruktionsvollholz KVH® bzw. DIN EN 14081: 2011-05 für nicht keilgezinktes Konstruktionsvollholz KVH® Einschnitt/Aufbau: KVH-Si herzgetrennt, auf Wunsch herzfrei; KVH-NSi herzgetrennt, Holzfeuchte = 15% ± 3%, Oberfläche: KVH-Si gehobelt und gefast; KVH-NSi egalisiert und gefast. Maßtoleranz: Maßtoleranzklasse 2  nach DIN EN 336, Sortierklasse: mind. S 10 (TS). 8.7 BSH Einschnitt/Aufbau: Lamelliert aus gehobelten Brettern (max. t=40mm), Holzfeuchte 12% ± 2%; Oberfläche gem. BSH-Merkblatt November 2022: Industriequalität oder Sichtqualität, Maßtoleranzen gem. BSH-Merkblatt, Festigkeitsklasse: DIN 1052:2008-12. 8.8 Latten Produkt: (ohne spez. Vereinbarung), Festigkeitsklasse: gesund, bruchfest und kleinastig, Holzart: Fichte/Tanne, Holzfeuchte: 15% (±3%) mit Oberfläche verdickt, keilgezinkt, sägerau. 9. Plattenwerkstoffe 9.1 Sperrholz Furniersperrholz nach EN 636, EN 636-1 für Trockenbereich, EN 636-2 für Feuchtbereich, EN 636-3 für Außenbereich. Erscheinungsklassierung: -E- erhöhte, sichtbare Qualität, -l- normale, sichtbare Qualität, -Il- dito l, mit Lasur- oder halbtransparentem Farbanstrich, -III- Ohne spez. Anforderungen mit deckendem Farbanstrich beschränkt sichtbar anwendbar, -IV- untergeordnete Zwecke, ohne Anforderungen. 9.2 BSP/ DSP Plattenanwendung in Innenräumen: Emissionsklasse EI (O,1ppm), 3-/5-/7- und 9-Schichtplatten aus Nadelholz. Die Platten bestehen aus drei, fünf, sieben oder neun miteinander verklebten Brettlagen aus Nadelholz. Die Holzfasern der benachbarten Lagen laufen unter einem Winkel von 90° zueinander. Zur Verklebung werden modifizierte Melamin- und Phenolharze eingesetzt. Mehrschichtplatten entsprechen den bauaufsichtlichen Zulassungen. Es erfolgt eine werkseitige Kennzeichnung des Platten-Herstellers mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) Holzfeuchte: 10-12±2%, Oberfläche: B = Sichtqualität, C = Nicht-Sichtqualität, Vollflächig geschliffen, Holzart: Fichte/Tanne, Festigkeitsklasse: DIN EN 1995-1-1. 9.3 LVL Furnierschichtholz allgemein, Anwendungsbezeichnung -LVL/1 für Trockenbereich, -LVL/2 für Feuchtbereich, -LVL/3 für Außenbereich, Festigkeit/Steifigkeit: gem. Hersteller, Feuchtegehalt: gem. Hersteller (ca. 9%). Furnierschichtholz Buche Träger Bau-Buche GL75, aus phenolharzverklebtem Buchen-Furnierschichtholz mit ausschließlich längslaufenden Furnieren verleimt, Flächen und Kanten geschliffen mit Körnung 80, Kanten gefast, mit sichtbarer Schäftungsfuge, gemäß ETA- 14,0354. 9.4 OSB Nach DIN EN 300: -OSB/1- für allg., nicht tragende Zwecke, trocken, -OSB/2- für tragende Zwecke, trocken, -OSB/3- für tragende Zwecke, feucht, -OSB/4- für hochbelastbare, tragende Zwecke, feucht, nach DIN EN 13986:2004+A1:2015 9.5 Faserplatten Holzfaser-Dämmplatte nach DIN 4108-10, Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: Euroklasse E. 9.6 zementgebundene Spanplatte Anwendung in Trocken- Feucht- und Außenbereichen, Klasse 1: 4500 N/mm², Klasse 2: 4000 N/mm² 10. Verbindungs- und Befestigungsmittel aus Stahl Übliche Verbindungsmittel wie Nägel, Klammern, Dübel aus Holz oder Stahl, Holzschrauben  d < 7mm und L < 100mm mit dazugehörigen Unterlagscheiben sind in den Einheitspreisen inbegriffen. Ohne spezielle Angaben sind verzinkte Verbindungsmittel zu verwenden. Alle übrigen Verbindungsmittel, Blechformteile, Betonanker. etc. sind separat ausgeschrieben. aus Edelstahl Sofern nicht im Positionstext erwähnt, sind alle rostfreien Verbindungsmittel separat ausgeschrieben. Für tragende Bauteile wie z.B. Gewindestangen gilt die bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6 "Erzeugnisse Verbindungsmittel und Bauteile aus nichtrostenden Stählen". Sofem nichts anderes angegeben gilt Widerstandsklasse -dauerhaft ausreichend hoch- , sowie Festigkeitsklasse 70. 11. Oberflächenbehandlung von Holz Alle Malerarbeiten sind von einer anerkannten Malerfirma und/oder von einem gelernten Maler auszuführen. Vor der Behandlung sind die Oberflächen gemäß den Vorschriften des Produktherstellers für die Applikation vorzubereiten (schleifen, Kanten runden etc.).
technische Vorbemerkungen
01 HRB Wand
01
HRB Wand
Sämtliche einschlägige Normen, Merkblätter und Regeln allgemeine Vorbemerkungen Sämtliche einschlägige Normen, Merkblätter und Regeln der Technik in der jeweils aktuellen Fassung sind bei der Herstellung der Holz-Rahmenbau- (HRB-) Herstellung zugrunde zu legen, u.a.: DIN EN 14081-1 Holzbauwerke – Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt – Allgemeine Anforderungen DIN 68365 Schnittholz für Zimmerarbeiten – Gütebedingungen DIN EN 14080 Holzbauwerke - Brettschichtholz und Balkenschichtholz – Anforderungen Für die HRB-Konstruktion darf ausschließlich technisch getrocknetes Bauschnittholz nach DIN 18334 verwendet werden: mindestens der Sortierklasse S10 nach DIN 4074-1, mit einer maximalen Holzfeuchte von 18%, mindestens herzgetrennt und egalisiert, entsprechend der Maßtoleranzklasse 2 nach DIN EN 336 mit einer Baumkante kleiner 10% der kleinsten Querschnittseite. Konstruktive Vollholzprodukte, die den Kriterien für den Holzhausbau nach VOB/C (DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten) genügen, sind KVH- oder MH-   Konstruktionsvollholz sowie BSH. DIN EN 1995 „Bemessung und Konstruktion von Holzbauten“ die jeweils aktuelle, in dem relevanten Bundesland geltendende HolzBauRL die jeweils relevante LBO in der aktuellen Fassung DIN 68800 „Holzschutz im Hochbau“ DIN 18334 „VOB/C - Zimmer- und Holzbauarbeiten“ DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“ DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau” DIN 4108 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“ Entsprechend der Muster- Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB, Lfd. Nr. C2.3.1.4) ist die Verwendbarkeit von vorgefertigten, beidseitig bekleideten oder beplankten, nicht geklebten Wand-, Decken- und Dachelemente, mit einem Überein- stimmungszeichen zu bestätigen. Hierfür muss dem Hersteller ein gültiges Überein- stimmungszertifikat vorliegen, welches von einer vom DIBt autorisierten Stelle ausgestellt wurde. Darüber hinaus muss sich das Unternehmen  Fremüberwachen lassen und sollte das  RAL-GZ 422 „Holzhausbau“ vorweisen können. Vorbemerkungen zum Holzrahmenbau Die Ausführung sämtlicher Holzrahmenbauteile (Wand-, Decken- und Dachtafeln) erfolgt gemäß den nach Landesbauordnung zugrunde liegenden bautechnischen Vorgaben zur Standsicherheit und Bauphysik (Brand-, Schall,- Wärme,- Feuchte- und Holzschutz). Sämtliche Bauteile aus Vollholz müssen den Anforderungen gemäß Abs. 3.3.1 der ATV DIN 18334 (VOB/C, Zimmer- und Holzbauarbeiten) erfüllen. Vorfertigung von Wand- und Dachbauteilen Die Vorfertigung umfasst die im LV beschriebenen Schichten. In den Quadratmeterpreis sind das Abbinden der Holzbauteile und alle nicht separat erfassten Maßnahmen wie Auswechslungen, Mehrfachpfosten, Eckverstärkungen und Sturzausbildungen einzukalkulieren. Besondere statisch relevante Bauteile wie z.B. Verankerungselemente sind separat erfasst. Die zulässige Toleranz in den Abmessungen des Bauteils darf  +/- 2mm nicht überschreiten. Luft- und Winddichtheit Das Herstellen einer inneren luftdichten und äußeren winddichten Gebäudehülle ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Luftdichte Anschlüsse an Fremdgewerke werden separat ausgewiesen. BSH-Stützen Innenseite Das montieren der BSH-Stützen mit dem Regelquerschnitt von 280x490mm ist in einer gesonderten Position ausgewiesen. Die Befestigung der Stütze erfolgt von der Außenseite des HRB-Wandelements mit TG-Schrauben ca. 8x340mm; e ca. 500mm; gem Statik. Die zul. Toleranz bei der Montage der Stützen darf folgende Werte nicht überschreiten: von Stützenmitte zu Stützenmitte +/- 2 mm (Achsraster gem. Planung Architektur) in der Höhe +/- 2mm im Winkel (Lot) +/- 2mm Die Holzoberflächen der Fassadenstützen werden nicht behandelt und bleiben im fertiggestellten Gebäude sichtbar. An diesen Flächen können keine sichtbaren Verschraubungen ausgeführt werden. Die BSH-Stütze muss wärend der Lagerung im Betrieb, der Verladung und dem Transport entsprechend geschützt werden. Fenstereinbau Der Hersteller der Wandelemente muss gewährleisten, dass der Einbau von Fensterelementen durch einen Fensterbauer nach Wahl des AG in der Halle des AN zeitlich und räumlich möglich ist. Alle hierfür ggf. erforderlichen Maßnahmen sind im Preis des Wandelementes abgebildet. Die Zulieferung sämtlicher für den Fenstereinbau notwendiger Materialien erfolgt durch den AG. Eine Erweiterung des Leistungsumfanges um die Lieferung und den Einbau der Fenster durch den AN-Holzbau ist ggf. möglich. Verladung und Transport Sämtliche Transportvorgänge innerhalb des Betriebes des AN, für z.B. Aufstellen der Wände für die Montage der Fenster o.ä. einschließlich der Verladung auf einen LKW sind im Preis des Wandelementes abzubilden. Der Transport auf die Baustelle ist in einer gesonderten Position ausgewiesen.
Sämtliche einschlägige Normen, Merkblätter und Regeln
Planungsunterlagen Der AN hat eine vollständige und umfängliche Werk- und Montageplanung für die Wandelemente inkl. Stahleinbauteile und Stützen zu erstellen. - Anfertigung von Plänen der Werk- und Montageplanung, wie z.B. Einzelstückzeichnung, Zusammenbauzeichnungen, Übersichtspläne, Details, Anschlussdetails, Schnitte und sämtliche Pläne sind in 2D und 3D durch den AN anzufertigen. - Der AN hat ein geschossweise getrenntes ifc-Modell für seine geschuldeten Bauteile zu liefern, inkl. 2 Prüfläufe. Der Aufwand für die Werk- und Montageplanung ist in einer gesonderten Position ausgewiesen.
Planungsunterlagen
01.01 HRB Wand herstellen
01.01
HRB Wand herstellen
02 BSH Stütze für HRB Wand
02
BSH Stütze für HRB Wand
02.01 BSH Stütze für HRB Wand
02.01
BSH Stütze für HRB Wand