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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
1. Projektbeschreibung
Das Bauvorhaben Baufeld 84 umfasst ein Ensemble von 8
Gebäuden mit Wohn- und
Gewerbenutzung, im Hamburger Stadtteil Hafencity, mit
gemeinsamer Tiefgarage. Neben
freifinanzierter, wie geförderter Wohnnutzung
enthalten die Teilbaufelder 84a und 84b auch Büro-
und Gewerbeflächen. Insgesamt entstehen in dem Projekt
233 Wohneinheiten. Es handelt sich bei
den Wohnungen und dem Gewerbe um Flächen, die zur
Vermietung vorgesehen sind.
Die Ausschreibung bezieht sich auf ein Gastrofläche
über zwei Ebenen, EG und Zwischengeschoss mit
Galerieebene.
1. Projektbeschreibung
3. Allgemeine Hinweise zur Angebotserstellung:
3.1 Allgemein
Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe des
Angebotes über die
örtliche Situation, sowie Art, Umfang und
Schwierigkeitsgrad der anzubietenden
Leistungen durch Einsichtnahme in die bereitgestellten
Planungsunterlagen und
Gutachten umfassend zu informieren.
Eine Besichtung der Örtlichkeit vor Angebotsabgabe ist
zwingend erforderlich.
Der Bieter bescheinigt durch die Abgabe des Angebotes,
dass er der
Informationspflicht nachgekommen ist und somit keine
Unklarheiten bezüglich der Baumaßnahme und
Abwicklung der Arbeiten bestehen. Nachforderungen, die
auf mangelnde Information zurückzuführen sind,
oder so begründet werden, können nicht anerkannt
werden.
3.2 Nebenangebote
Nebenangebote sind zugelassen.
3.3 Hinweise zur Planung
Die Leistungsbeschreibung erläutert die Gestaltung,
die geforderten Konstruktionsprinzipien sowie den
Umfang der auszuführenden Arbeiten.
Die technischen Anforderungen der
Leistungsbeschreibung sowie die formale Gestaltung und
Profilgebung stellen qualitative Mindestanforderungen
dar und sind verbindlich. Die konstruktive
Detailausführung ist dem Bieter unter Verwendung
eigener Erfahrung und der betriebseigenen
Verfahrensweise freigestellt, soweit sich daraus keine
Auswirkungen auf die vorgegebene Gestaltung
ergeben.
3.4 Benennung der vom Bieter kalkulierten Hersteller,
Fabrikate und Produkte
In der Ausschreibung bzw. der Planung sind
verschiedentlich Qualitätsstandards und geplante
technische Systeme beschrieben und definiert.
Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Marken bzw.
Firmenbezeichnungen
spiegelt den Standard des AG wieder und sind eine für
alle Bieter einheitliche Kalkulationsgrundlage.
Die Prüfungs- und Hinweispflicht hinsichtlich der
Eignung der ausgeschriebenen Produkte bleibt
uneingeschränkt beim Bieter. Im Falle von Fabrikats-
und Typenbenennung gilt grundsätzlich "oder
gleichwertig". Dem Bieter ist es somit gestattet,
unter Einhaltung alle Produkteigenschaft, gleichwertige
Fabrikate anzubieten. Die Fabrikatsnennungen sind
insoweit ausschließlich
als Vorschlag anzusehen.
Wird von den genannten Fabrikaten und Typen
abgewichen, ist das angebotene Fabrikat sowie der Typ
vom
Bieter zwingend anzugeben.
Bei gleichwertig angebotenen Produkten ist die
Gleichwertigkeit durch den Bieter ausführlich zu
beschreiben
und mit schlüssigen Nachweisen zu belegen.
Der Bieter hat die von ihm gewählten und der
Kalkulation zugrunde liegenden Hersteller / Typen in
eine Liste zwingend einzutragen.
Alle später sichtbaren Bauteile sind mit
entsprechendem zeitlichem Vorlauf zum geplanten
Ausführungszeitraum dem AG kurzfristig und ohne
Mehrkosten vorzustellen.
Die Verantwortung und Gewährleistung für die
Haltbarkeit und Funktionsfähigkeit
und grundsätzliche Eignung aller Materialien liegt
auch im Falle vom Bieter vorgegebenen bzw. in der
Ausschreibung benannter Fabrikate immer beim Bieter.
3.5 Montageplanung des AN
Rechtzeitig vor Baubeginn sind vom AN unter
Berücksichtigung seiner Liefer- und Fertigungsfristen
Konstruktionszeichnungen, Beschreibungen und
Bemessungsnachweise von allen Bauteilen
vorzulegen.
Alle Bauteile sind zu detaillieren und der Bauleitung
zur Freigabe vorzulegen.
Hierbei ist eine Prüffrist des AGs / Fachingenieurs
von 10 Arbeitstagen und 2 Prüfdurchläufen zu
berücksichtigen. Erstellung der prüffähigen
Montageplanung einschl. Ausarbeitung von
prüffähigen statischen Konstruktionsnachweisen für
sämtliche Leistungen dieses
Leistungsverzeichnisses. Vorlage als Papierpause und
CAD-Datei (dwg / dxf) in 2-facher Ausfertigung
bei der Bauleitung des AG.
Aus den Darstellungen der Konstruktionszeichnungen
müssen Konstruktion, Maße, Einbau,
Befestigung und Anschlüsse der Bauteile hervorgehen.
Die Konstruktionszeichnungen sind im
Maßstab 1:50 - 1:1 vorzulegen. In den
Konstruktionszeichnungen sind die dazugehörigen
Detailpunkte zu kennzeichnen.
Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die
vom AN vorgelegten Pläne und Zeichnungen
mit einem Genehmigungsvermerk für die Ausführung
freigegeben sind.
Die Leistung der Technischen Bearbeitung -
Montageplanung des AN - ist als Pauschale in einer
separaten Leistungsposition gemeinsam mit der
Revisionsplanung anzubieten.
3.6 Ausführung
Der Baustelleneinrichtungsplan wurde grundsätzlich
abgestimmt und ist als Rahmenplan
anzusehen. Baustelleneinrichtungs-Flächen, die andere
AN benötigen, sind bei der Planung der
Baustellenlogistik vom Bieter zu berücksichtigen.
Sofern nicht anders vermerkt, verstehen sich die
ausgeschriebenen Konstruktionen immer
einschließlich Lieferung und Montage.
Sie sind nach den vom AG frei gegebenen
Konstruktionszeichnungen und Berechnungen fach- und
sachgerecht herzustellen.
Die Rohbautoleranzen richten sich nach DIN 18 201, DIN
18 202 (Tabelle 1, Zeile 6; Tabelle 3 Zeile 7),
DIN 18 203.
Die Gestellung eines Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinators gemäß der
Baustellenverordnung
während der gesamten Bauzeit erfolgt
eigenverantwortlich durch den AG.
Die Kosten hierfür trägt der AG. Die Wahrnehmung der
Bauherrenpflichten gemäß § 3 (3)
Baustellenverordnung für die Ausführungsphase,
einschließlich der Erstellung eines Sicherheits- und
Gesundheitsplanes (SiGePlan) für die Ausführungsphase,
erfolgt durch den Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator seitens des AG.
Während der Realisierungsphase werden die Interessen
des AG sachlich und fachlich durch die
Bauleitung sowie durch die beauftragten Architekten,
Ingenieure und Fachingenieure vertreten.
Sämtliche zur Ausführung der Arbeiten ggf.
erforderlichen Innengerüste sind in die Angebotspreise
mit
einzukalkulieren. Das gesamte Außengerüst wird durch
den Rohbauer gestellt.
Baubesprechungen:
Zur Abstimmung aller Interessen der Parteien werden
regelmäßige Baubesprechungen durchgeführt.
Der AG wird hierbei durch seine bevollmächtigten
Vertreter sowie durch die beauftragten Architekten,
Ingenieure und Fachingenieure vertreten. Der AN
verpflichtet
sich an diesen Besprechungen teilzunehmen.
Bauberichte:
Bautagesberichte mit allen für die Vertragsabwicklung
relevanten Angaben sind vom AN täglich zu
führen und dem AG oder seinem Vertreter vorzulegen.
Form und Systematik der Berichte sind vor Beginn der
Ausführung mit dem AG abzustimmen.
Die komplette Unterlage ist mit der
Projektdokumentation zu übergeben.
3.7 Bietererklärung
Die Anforderungen sämtlicher Vorbemerkungen zur
leistungsbeschreibung sind bei der Preisermittlung
berücksichtigt worden. Die Abgabe meines Angebotes
gilt gleichzeitig als Erklärung, dass ich mich in
erforderlichem Umfang über
kostenrelevante Ausführungsdetails informiert habe,
die Leistungsbeschreibung von mir akzeptiert
und ausreichend sicher für die Übernahme
dervertraglich festgelegten Gewährleistungsfrist
angesehen wird.
3. Allgemeine Hinweise zur Angebotserstellung:
00 Baustelleneinrichtung
00
Baustelleneinrichtung
BAUSTELLENEINRICHTUNG
TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
Für die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden
Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils
neuesten
gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der
Technik
anzuwenden, insbesondere die nachfolgend genannten:
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten aller Art
ASR 45/1-6 Tagesunterkünfte auf Baustellen
ASR 47/1-5,5 Waschräume auf Baustellen
ASR 48/1,2 Toiletten auf Baustellen
FW BOA 4/185 Arbeitsschutzvorkehrungen bei Bauarbeiten
im Winter
BPD BOA 16/82 Baulärm
VBG 4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
VGB 35 Bauaufzüge
VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von
Starkstromanlagen mit Nennspannung
bis 1000 V
VDE 0105 Teil 1 Bestimmungen für den
Betrieb von Starkstromanlagen
STVO § 45,6 sowie Vorschriften der Straßenverkehrs-/
Straßenbaubehörde
- Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaft, Hamburg, insbesondere VBG 35 -
VBG 37
- Arbeitsstättenverordnung insbesondere § 45 bis 49,
mit ergänzenden Arbeitsstättenrichtlinien und
Verordnungen
- Sondervorschriften der FHH für den Landschafts- und
Umweltschutz
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
Das Gewerk Baustelleneinrichtung umfaßt die
Lieferung, die
Vorhaltung und Unterhaltung von
Baubetriebseinrichtungen für
die Ausführung der Trockenbauarbeiten, sowie
Sozialeinrichtungen, welche sämtliche am Bau
beteiligten
Gewerken für die Mitbenutzung zur Verfügung gestellt
werden,
für die Dauer der gesamten Bauzeit und Erfordernis der
Baumaßnahme.
2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG
Zeichnungen der Architekten
3.0 AUSFÜHRUNG
3.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Der Auftragnehmer des Gewerkes Trockenbauarbeiten
haftet
als Bauhauptgewerk gegenüber dem Auftraggeber für alle
sich
evtl. an Ver- und Entsorgungseinrichtungen,
öffentlichen und
privaten Verkehrsflächen und Einrichtungen wie
- Belag öffentlicher Wege und nichtöffentlicher
Flächen
- Straßenbeläge
- Verkehrsschilder im Baustellenbereich
ergebenen Schäden.
Er ist verpflichtet, nicht vermeidbare Schäden
umgehend im
Einvernehmen mit dem Auftraggeber zu beseitigen bzw. zu
seinen Lasten fachgerecht beseitigen zu lassen.
Er ist verpflichtet, vor Beginn der
Baustelleneinrichtung mit dem
Auftraggeber eine Zustandsaufnahme der Verkehrsflächen,
Grünanlagen und sonstigen Einrichtungen durchzuführen.
3.2 ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG
Der Auftragnehmer des Gewerkes Trockenbauarbeiten
liefert
einen Baustelleneinrichtungsplan zur Abstimmung und
Feststellung in dreifacher Ausfertigung. Unterkünfte,
Lagerräume und Bauzäune sollen einheitlich gestrichen
und
konzentriert aufgestellt werden. Das Übernachten auf
der
Baustelle und in Baustellenunterkünften ist verboten !
3.3 KRANSTELLUNG
Die Kranstellung und der Betrieb einschl. Anzahl und
Dimensionierung obliegt dem Bieter.
3.4 VORHALTUNG DER BAUSTELLENEINRICHTUNG
Die Vorhaltung der Baustelleneinrichtung erfolgt für
die gesamte
Dauer der Baumaßnahme.
Teile der Baustelleneinrichtung, welche im Verlauf der
Bauzeit
umgesetzt werden müssen, werden in den Positionen des
Leistungsverzeichnisses nicht besonders erfaßt.
Soweit Baustelleneinrichtungen nicht mehr benötigt
werden und
vor Ablauf der Gesamtvorhaltungsfrist abgebaut werden
können, geschieht dies in Abstimmung und auf Anweisung
der
Bauleitung.
Während des Winters ist der Baustellenbereich einschl.
der
Verkehrsflächen von Eis und Schnee zu räumen und zu
streuen.
3.5 BAUWASSER UND BAUSTROM
Der Bauherr liefert den Erforderlichen
Baustromanschluss. Für
die Bauwasser- und Baustromanschlüsse übernimmt der
Auftragnehmer der Trockenbauarbeiten als
Bauhauptgewerk für
die Zeit der Vorhaltung die Wartung; bei den
Bauwasseranschlüssen zusätzlich die Sicherung gegen
Einfrieren während der kalten Jahreszeit. Er haftet
für alle
Schäden, die während der Zeit der Vorhaltung durch
Bauwasser
oder Strom entstehen.
Die Kosten des Verbrauchs von Strom und Wasser trägt
der Auftraggeber. Die Anschlussstellung, notwendige
Antragsstellungen, die Herstellung der Anschlüsse in
dem
geforderten und erforderlichen Umfang, die
Sicherstellung der
Verbrauchserfassung, die nachvollziehbare Aufstellung
der
Verbrauchsmengen sowie eine prüfbaren Abrechnung der
Verbrauchskosten ist Sache des Auftragnehmers.
3.7 SCHUTZEINRICHTUNGEN
Die gemeinsamen Schutzeinrichtungen zur Sicherung der
Arbeitsplätze und Verkehrswege auf der Baustelle wie
Abdeckung von Öffnungen, Seitenschutzanlagen etc.,
sind für
die gesamte Bauzeit - unbeschadet der Verantwortung
anderer
Unternehmer- für die Sicherung der Arbeitsplätze,
welche deren
Beschäftigte benutzen -durch das Bauhauptgewerk
(Trockenbau) als Nebenleistung zu liefern,
herzustellen, vor-
und instandzuhalten und später zu beseitigen. Die auf
der
Baustelle Beschäftigten sind für die Dauer der
Trockenbauarbeiten mit vorschriftsmäßigen
Kopfschutzmitteln
(Schutzhelmen, Schutzkappen) auszurüsten.
3.8 GLIEDERUNG ORTSFESTER EINRICHTUNGEN
Die Baustellenunterkünfte sind als Raumzellen mit
gebrauchsfertiger Ausstattung zu liefern und
konzentriert auf
der Baustellenfläche in Abstimmung mit der Bauleitung
und dem
Auftraggeber aufzustellen.
3.9 MATERIALTRANSPORTE
Stellflächen für Wechselbehälter der Schuttabfuhr sind
bei der
Baustelleneinrichtung für sämtliche Gewerke in
Abstimmung mit
dem Auftraggeber einzuplanen.
3.10 BAULEITUNG
Der AN Trockenbauarbeiten benennt der AG vor Baubeginn
schriftlich einen Projektleiter und stellt den
verantwortlichen
Bauleiter gemäß Landesbauordnung.
3.10 BAUTAGEBUCH
Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer,
vertreten durch
den Polier, ein Bautagebuch für die Bauleitung mit den
täglichen
Eintragungen in Bezug auf das Bauvorhaben zu führen.
3.11 BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG
Für die Erbringungen der beschriebenen Leistungen sind
nach
Auftragserteilung alle Anmeldungen,
Genehmigungsverfahren,
Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und
Gesuche
einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und
Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den
Behörden, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der AG
fallen,
Sache des Auftragnehmers. Die von den zuständigen
Behörden
zu genehmigen Unterlagen hat der Auftragnehmer zu
fertigen.
Vollmachten zur Genehmigungsbeantragung werden vom
Auftraggeber ausgestellt.
4.0 NEBENLEISTUNGEN
4.1 METERRISS
Das Anlegen von Meterrissen in ausreichender Anzahl
für alle
Gewerke ist Sache des AN Trockenbauarbeiten. Die
Festlegung
der Lage und der Anzahl der Meterrisse erfolgt in
Abstimmung
mit der Bauleitung.
4.2 HÖHENFESTPUNKT
Die Höhenfestpunkte sind durch Schraubbolzen
unverrückbar
an mehreren Stellen nach Abstimmung mit der Bauleitung
zu
fixieren. Auch das Setzen der Höhenfestpunkte in
ausreichender Anzahl gilt als Nebenleistung.
4.4 WEITERE NEBENLEISTUNGEN
- Liefern des Baustelleneinrichtungsplans 5-fach
- Unterhalten und Reinigen der Baustelleneinrichtung
sowie der
öffentlichen und privaten Verkehrsflächen im
Baustellenbereich
soweit dies nach VOB zu den Nebenleistungen der
Rohbauarbeiten gehört.
Hinweis:
Darüber hinausgehende Leistungen der Baureinigung für
andere am Bau beteiligte Gewerke werden im
Umlageverfahren
dem Auftragnehmer der Rohbauarbeiten ersetzt.
- Herstellen und Unterhalten von Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen innerhalb des Gebäudes und
auf dem
Baugrundstück soweit diese im Leistungsverzeichnis
nicht
erfaßt sind
- Beseitigung von Schnee und Eis im Baustellenbereich
- Wiederherstellung von für Baustelleneinrichtung und
Baudurchführung beanspruchten Flächen und Bauteilen in
den
vorgefundenen Zustand, soweit nicht anders lautende
Bestimmungen in der Beschreibung von Einzelleistungen
entgegen stehen.
5.0 HINWEISE FÜR DIE PREISBILDUNG
Die Einheitspreise für sämtliche im
Leistungsverzeichnis
aufgeführten Bauleistungen beinhalten die
Verpflichtung für die
Lieferung, Ausführung, Vorhaltung, Unterhaltung, Abbau,
Transport des für die Leistung geforderten Materials
einschl.
Lohn- und Stoffkosten, auch wenn vorbezeichnete
Einzelvorgänge in den Positionen des
Leistungsverzeichnisses
nicht für jede Position wiederholt werden. Der für eine
geforderte Leistung angegebene Einheitspreis
bezeichnet in
jedem Fall die gebrauchsfertige Herstellung der
geforderten
Leistung am Arbeitsplatz bzw. am Einbauort.
Der AN hat sich bei der einer eingehenden
Ortsbesichtigung
über die für die Erbringung der Leistungen relevanten
Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen
die in
der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart
und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich
gem.
VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit
Abgabe des
Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der
geplanten
Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder
zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich
beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen.
Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende
Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die
Verwendung
von schadstoffarmen Materialien sowie eine den
gesetztlichen
Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen
Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von
anfallenden
Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG
vorzulegen.
Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind
einzuhalten.
Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner
Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und
fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu
benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als
Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur
Verfügung
steht.
Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer,
vertreten durch
den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das
Gewerk mit
den täglichen Eintragungen in Bezug auf das
Bauvorhaben zu
führen und der Bauleitung des AG wöchentlich
auszuhändigen.
Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle,
Ausführung,
Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und
Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen.
Der AN hat für jeden Arbeitstag Arbeitsberichte mit
Angaben
über die Ausführungsbedingungen, die ausgeführten
Arbeiten,
die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter und deren
Qualifikation
anzufertigen und der Bauleitung wöchentlich
auszuhändigen.
Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an
wöchentlich
terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und
fachkundigen Vertreter teilzunehmen.
Die AG schließt zu Lasten des AN eine
Bauwesenversicherung
ab.
Der Verbrauchskosten für Bauwasser und -strom sowie die
Erstellungs- und Aufstellungskosten der
Baustellenbeschilderung trägt der Auftraggeber.
AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen.
Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen.
6.0 TERMINE
Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG
erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten
Fassung.
HINWEIS:
bei der Fläche handelt es sich um eine bestehende
Gewerbefläche, welche nun auszubauen ist. In der
Gewerbefläche befindliche Abwasser und
Trinkwasserleitungen
können in Abstimmung mit der Bauleitung für die
Nutzung als
Bauwasser und Abwasser herangezogen werden.
Entsprechende Bauwasserzähler sind als Zwischenzahler
vorzuhalten und zu warten!
BAUSTELLENEINRICHTUNG
00.__. 1 Bauwasseranschluss Herstellung eine Bauwasseranschlusses für die Dauer der
Baustelle herstellen, vorhalten, warten und rückbauen.
der Bauwasseranschluss ist in Abstimmung mit der
Bauleitung
an einen vorhandenen Steigestrang einer
Trinkwasserleitung in
der Mietung herzustellen.
Einschließlich aller erforderlichen Leitungsstränge,
Zapfstelle
und Absperrventile, einschließlich Zwischenzähler
00.__. 1
Bauwasseranschluss
1.00
psch
00.__. 2 mobiles Baustellen WC Baustellen WC
mit Wasch- und WC-Einrichtung, gem.
Arbeitsstättenverordnung, in notwendiger Anzahl liefern
vorhalten und warten einschließlich
mind.2-wöchentlicher
Reinigung,
Vorhaltung für die Dauer der Gesamtbaumaßnahme.
Vorhaltung:ca.5 Monate
00.__. 2
mobiles Baustellen WC
1.00
psch
00.__. 3 Baustromanschluss, Baustromanschluss,
an vorhandene Unterverteilung in der Mietung in
Abstimmung
mit der Bauleitung
mit Zählereinrichtung herstellen, bedarfsgerecht
erweitern und
vorhalten:
- 1 Baustromverteilerschrank , Betriebsfertig
Baustelle,
- 1 Verteiler pro Geschoss , Mobilversion mit 5-6
Anschlüssen
220 V
und 2 x CEE Steckdose 16A 400V,
Für die Dauer der Bauzeit unterhalten und nach
Absprache mit
der Bauleitung umsetzen, ausreichend dimensioniert und
abgesichert für die Versorgung des gesamten
Baustellenbetriebes, auch für die Mitbenutzung anderer
Gewerke.
Vorhaltung für die Dauer der Rohbauarbeiten. Nach
Abschluss
der Arbeiten ist der Anschluss zu übergeben.
00.__. 3
Baustromanschluss,
1.00
psch
01 Gerüstbauarbeiten
01
Gerüstbauarbeiten
TROCKENBAUARBEITEN
GERÜSTARBEITEN
TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
Für die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden
Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils
neuesten
gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der
Technik
anzuwenden, insbesondere die nachfolgend genannten:
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder
Art
DIN 18 451 Gerüstarbeiten
DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste
VBG 37 Bauarbeiten
UVV Arbeits- und Schutzgerüste
- Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaft
Öffentlichrechtliche Vorschriften zur Verkehrssicherung
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
Die Leistung umfaßt das Einrüsten von den zu
erstellenden
Gebäuden, sowie das Vor- und Unterhalten der gestellten
Gerüste.
2.0 GRUNDLAGE DER LEISTUNGSERMITTLUNG
Zeichnungen des Architekten
3.0 AUSFÜHRUNG
3.1 BAUART UND VERWENDUNG DER GERÜSTE
Bauart: Stahlrohr-Rahmengerüst
Verwendung: Arbeits-und Schutzgerüst
Gerüstgruppe: Klasse III
Belastung: 2,0 kN/m2
Belagsbreite: 0,80 m für Gerüst Klasse III
Auslage: vollständig in sämtlichen Arbeitsebenen und
Auslagen
Raumhöhe von OKRF EG bis UK Decke ZG: bis 6,5 m i.M.
3.2 VERKEHRSICHERUNG
Von den Gerüstarbeiten betroffene Flächen und
angrenzende,
öffentliche und nichtöffentliche Verkehrsflächen sind
während
der Gerüstbauzeiten sichtbar und weiträumig
abzusperren.
3.3 GEBRAUCH DURCH FREMDGEWERKE
Vor Nutzung der Gerüste durch Fremdgewerke sind
förmliche
Einweisungen und Übergaben durchzuführen.
3.4 VERANKERUNGEN
Die Verankerungen der Gerüste werden in Absprache mit
dem
Auftragnehmer der Rohbauarbeiten festgelegt.
Beschädigungen, welche während der Zeiten des Auf- und
Abbaus der Gerüste am Gebäudebestand entstehen, werden
zu
Lasten des Auftragnehmers beseitigt.
3.5 AUSSENANLAGEN
Vermeidbare Schäden, welche während der Phasen des Auf-
und Abbaus des Gerüstes an den Außenanlagen entstehen,
werden zu Lasten des Auftragnehmers beseitigt. Der
Zustand
der Außenanlagen wird vor Ausführungsbeginn
aufgenommen.
3.6 BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG
Alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren,
Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und
Gesuche
einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und
Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den
Behörden sind Sache des Auftragnehmers, soweit diese
nicht
durch den AG beigestellt werden. Die von den
zuständigen
Behörden zu genehmigen Unterlagen hat der
Auftragnehmer zu
fertigen. Vollmachten zur Genehmigungsbeantragung
werden
vom Auftraggeber ausgestellt.
4.0 NEBENLEISTUNGEN
4.1 Nachweis der Standsicherheit und Tragfähigkeit der
Gerüste
einschl. Veranlassung der bauaufsichtlichen Prüfung -
soweit
erforderlich - nach Aufforderung durch den
Auftraggeber.
4.2 Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume
sind,
soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt
werden können, durch den Auftragnehmer zu beschaffen.
4.3 Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im
LV erfaßt.
4.4 Beantragen behördlicher Genehmigungen
5.0 HINWEISE ZUR PREISBILDUNG
Die Gerüste werden in Abstimmung nach Maßgabe des
Baufortschritts hergestellt. Die Abrechnung erfolgt
unter
Berücksichtigung der Standzeit im Bereich der einzelnen
Abschnitte.
Die Einheitspreise der im Leistungsverzeichnis
aufgeführten
Leistungen beinhalten die gebrauchsfertige Leistung
einschl.
Lieferung, Montage, Vorhaltung, Unterhaltung,
Demontage,
Abfallbeseitigung, Endreinigung und Nachbesserung von
Beschädigungen, soweit im Leistungsverzeichnis keine
anders
lautenden Ansätze für die Preisbildung aufgeführt sind.
Der AN hat sich bei der einer eingehenden
Ortsbesichtigung
über die für die Erbringung der Leistungen relevanten
Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen
die in
der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart
und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich
gem.
VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit
Abgabe des
Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der
geplanten
Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder
zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich
beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen.
Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende
Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die
Verwendung
von schadstoffarmen Materialien sowie eine den
gesetztlichen
Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen
Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von
anfallenden
Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG
vorzulegen.
Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind
einzuhalten.
Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner
Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und
fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu
benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als
Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur
Verfügung
steht.
Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer,
vertreten durch
den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das
Gewerk mit
den täglichen Eintragungen in Bezug auf das
Bauvorhaben zu
führen und der Bauleitung des AG wöchentlich
auszuhändigen.
Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle,
Ausführung,
Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und
Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen.
Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an
wöchentlich
terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und
fachkundigen Vertreter teilzunehmen.
Die AG schließt zu Lasten des AN eine
Bauwesenversicherung
ab.
Der Verbrauchskosten für Bauwasser und -strom sowie die
Erstellungs- und Aufstellungskosten der
Baustellenbeschilderung trägt der Auftraggeber.
AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen.
Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen.
6.0 TERMINE
Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG
erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten
Fassung.
TROCKENBAUARBEITEN
01.__. 1 Innengerüst Erdgeschoss Innengerüst, als Flächengerüst, Erdgeschoss,
2-geschossiger Bereich entlang PR-Fassade
Arbeitsgerüst als flächenorientiertes Standgerüst,
Lastklasse 3 ( 2KN/m² ),
Gerüstbelagsebene bis ca. 4,50 m oberhalb OKRB
mit Seitenschutz, inkl. Auf- und Abbau.
Arbeitsebene ca. 400 x 500 cm
Gebrauchsüberlassung / Vorhaltung : 9 KW
01.__. 1
Innengerüst Erdgeschoss
1.00
psch
01.__. 2 Zulage Gerüstkosten für die längere Standzeit des Gerüst aus Zulage Gerüstkosten für die längere Standzeit des
Gerüst aus
Vorposition pro 1 KW
01.__. 2
Zulage Gerüstkosten für die längere Standzeit des Gerüst aus
1.00
psch
02 Rohbauarbeiten
02
Rohbauarbeiten
ROHBAUARBEITEN
ROHBAUARBEITEN
02.__. 1 Deckendurchbruch STB-Decke 30x15 cm Deckendurchbruch herstellen, in Stahlbetondecke
geschnitten
bauseits angezeichnet,
Deckenstärke: 22 cm ,
Durchmesser: 30 x15 cm,
einschl.Schutzmaßnahmen der umgebenden Bauteile und
Schuttbeseitigung.
02.__. 1
Deckendurchbruch STB-Decke 30x15 cm
2.00
St
02.__. 2 Verschluss Deckendurchbruchen in STB-Decke , D =22cm Liefern und Herstellen des statischen Verschlusses von
Deckendurchbrüchen/Installationsschächten in einer
vorhandenen Stahlbetondecke C25/30 XC 1, d= 22cm
Vorbereitung der Anschlussflächen, Einbau
erforderlicher
Bewehrung gemäß statischer Vorgabe mittels
Bohrlochinjektion
mit systemkonformen Injektionsmörtel, sowie
dazugehörigen
Mattenstahl, Schalungsarbeiten sowie Verguss mit Beton
entsprechender Festigkeitsklasse. Oberflächen
deckengleich
herstellen.
Sämtliche Nebenleistungen, Materiallieferungen und
Befestigungsmittel sind einzukalkulieren.
Material : Stahlbeton C25/30 XC 1
Deckenstärke : D = 22 cm,
Matte : Q 335 A
Stabstahl Bewehrungsstahl B500 16/10
liefern und herstellen,
einschl. Überbindern.
02.__. 2
Verschluss Deckendurchbruchen in STB-Decke , D =22cm
1.00
m³
02.__. 3 Verkleinerung von Deckendurchbruchen in STB-Decke wie vor Liefern und Herstellen des statischen Verschlusses von
Deckendurchbrüchen/Installationsschächten wie vor
jedoch als Durchbruchsverkleinerung.
Stirnkante zu vorhandenen Leitungssträngen ist glatt
abzuschalen
Oberflächen deckengleich herstellen.
Sämtliche Nebenleistungen, Materiallieferungen und
Befestigungsmittel sind einzukalkulieren.
Material : Stahlbeton C25/30 XC 1
Deckenstärke : D = 22 cm,
Matte : Q 335 A
Stabstahl Bewehrungsstahl B500 16/10
liefern und herstellen,
einschl. Überbindern.
02.__. 3
Verkleinerung von Deckendurchbruchen in STB-Decke wie vor
1.00
m³
02.__. 4 Kernbohrungen DN 150 Kernbohrungen herstellen, in Stahlbetondecke,
bauseits angezeichnet,
Deckenstärke: 25 cm ,
Durchmesser: 150 mm,
inschl.Schutzmaßnahmen der umgebenden Bauteile und
Schuttbeseitigung.
Deckendurchbruch herstellen, in Stahlbetondecke
geschnitten
02.__. 4
Kernbohrungen DN 150
2.00
Stk
02.__. 5 Kernbohrung wie vor jedoch DN 100 Kernbohrung wie vor jedoch DN 100
02.__. 5
Kernbohrung wie vor jedoch DN 100
2.00
Stk
02.__. 6 Stundenlohn Facharbeiter Lohnstunden als Facharbeiterstunden auf besondere
Anweisung des Auftraggebers für zusätzlich
auszuführende
Arbeiten. Nachweis durch Stundenzettel, die spätestens
am
Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt
werden
müssen. Später eingereichte Unterlagen werden nicht
anerkannt.
02.__. 6
Stundenlohn Facharbeiter
10.00
h
02.__. 7 Stundenlohn Helfer Lohnstunden als Helferstunden auf besondere Anweisung
des
Auftraggebers für zusätzlich auszuführende Arbeiten.
Nachweis
durch Stundenzettel, die spätestens am Ende der
jeweiligen
Woche der Bauleitung vorgelegt werden müssen. Später
eingereichte Unterlagen werden nicht anerkannt.
02.__. 7
Stundenlohn Helfer
10.00
h
03 Trockenbauarbeiten
03
Trockenbauarbeiten
TROCKENBAUARBEITEN
TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
Für die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden
Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils
neuesten
gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der
Technik
anzuwenden, insbesondere die nachfolgend genannten:
DIN 18 350 - Putz- und Stuckarbeiten ( als trockene
Bauweise )
- die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft
VOB Teil A, Teil B, Teil C
Örtliche Baubestimmungen/Landesbauordnung
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
Trockenbauarbeiten
2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG
Zeichnungen des Architekten
3.0 AUSFÜHRUNG
Für die Ausführung der Trockenbauarbeiten gilt die
VOB, Teil
C, DIN 18 350, sowie die jeweils ergänzenden
Vorschriften,
Normen und Herstellerrichtlinien in jeweils neuster
Fassung.
Es ist Sache des Auftragnehmers, alle evtl.
Untergrundmängel
vor Ausführung seiner Leistung zu beanstanden.
Alle Oberflächen von Wand- und Deckenkonstruktionen
sind in
planebener, exact fluchtgerechter und malerfertiger
Oberfläche
herzustellen.
Plattenstöße dürfen nach einer malertechnischen
Endbehandlung nicht mehr sichtbar sein.
Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind so
auszuführen, daß
auftretende Krafteinflüsse schadlos in jede Richtung
aufgenommen werden können.
Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch
die
Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt
werden.
Abhänger, Verschraubungen und horizontale
Tragkonstruktionen müssen entweder aus feuerverzinktem
Stahl oder einer Aluminiumlegierung bestehen, soweit im
Leistungsverzeichnis nicht anders festgelegt.
Behördliche Genehmigung
Alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren,
Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und
Gesuche
einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und
Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den
Behörden sind Sache des Auftragnehmers.
Die von den zuständigen Behörden zu genehmigen
Unterlagen
hat der Auftragnehmer zu fertigen. Vollmachten zur
Genehmigungsbeantragung werden vom Auftraggeber
ausgestellt.
4.0 NEBENLEISTUNGEN
Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume
sind,
soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt
werden können, durch den Auftragnehmer zu beschaffen.
Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im LV
erfaßt
Beantragen behördlicher Genehmigungen
Überfahrtsgebühren für öffentliche Wege
Bemusterung der Einbauteile zur Festlegung durch den AG
5.0 HINWEIS FÜR DIE PREISBILDUNG
Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle
Leistungen
und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der
geforderten Bauleistung einschl. Herstellung,
Lieferung,
Transport an die Einbaustellen, Verwendung von
Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen.
Der AN hat sich bei der einer eingehenden
Ortsbesichtigung
über die für die Erbringung der Leistungen relevanten
Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen
die in
der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart
und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich
gem.
VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit
Abgabe des
Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der
geplanten
Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder
zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich
beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen.
Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende
Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die
Verwendung
von schadstoffarmen Materialien sowie eine den
gesetztlichen
Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen
Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von
anfallenden
Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG
vorzulegen.
Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind
einzuhalten.
Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner
Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und
fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu
benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als
Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur
Verfügung
steht.
Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer,
vertreten durch
den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das
Gewerk mit
den täglichen Eintragungen in Bezug auf das
Bauvorhaben zu
führen und der Bauleitung des AG wöchentlich
auszuhändigen.
Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle,
Ausführung,
Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und
Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen.
Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an
wöchentlich
terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und
fachkundigen Vertreter teilzunehmen.
Der AG schließt zu Lasten des AN eine
Bauwesenversicherung
ab
AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen.
Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen.
6.0 TERMINE
Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG
erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten
Fassung.
TROCKENBAUARBEITEN
03.01 Wände
03.01
Wände
03.02 Decken
03.02
Decken
03.03 Sonstiges
03.03
Sonstiges
04 Estricharbeiten
04
Estricharbeiten
ESTRICHARBEITEN
TECHNISCHE VORSCHRIFEN
DIN 18 299 Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18 353 Zementestricharbeiten
DIN 18 164 Teil 1 Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für
das Bauwesen Dämmstoffe für die Wärmedämmung
DIN 18 164 Teil 2 Dämmstoffe für die
Trittschalldämmung
DIN 18 165 Teil 1 Faserdämmstoffe für das Bauwesen
Dämmstoffe für die Wärmedämmung
DIN 18 165 Teil 2 Dämmstoffe für die Trittschalldämmung
DIN 18 195 Bauwerksabdichtungen
DIN 18 201 Toleranzen im Bauwesen
DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau / Bauwerke
DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18 560 Estriche im Bauwesen Teil 1-7
DIN 4226 Zuschlag für Beton
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
Zementestrich/Leichtestriche je nach örtlicher Lage und
Beanspruchung auf Dämmschicht / Trennschicht.
1.2 TECHNISCHE BEARBEITUNG
Ausführungsplanung wie z.B. Flächenaufteilung nach
Tagesleistungen, Details zu Gebäudedehnfugen und
Anschlüssen an aufgehende Bauteile und Durchdringungen.
Nachweis des Schallschutzes.
2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG
Zeichnungen des Architekten
Schallschutznachweis
Wärmeschutznachweis
3.0 AUSFÜHRUNG
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt gem. VOB Teil C,
DIN 18
353 - Estricharbeiten -, sowie den ergänzenden Normen,
Vorschriften und Herstellerrichtlinien in jeweils
neuester
Fassung.
- Vor Arbeitsbeginn hat der Auftragnehmer rechtzeitig
die
Arbeitsbedingungen auf der Baustelle zu überprüfen, die
bauseits vorhandenen Höhenmasse (Meterrisse) zu prüfen
und
die für die Ausführung und Abrechnung verbindlichen
Konstruktionshöhen schriftlich festzulegen bzw. zu
bestätigen.
- Ausgleichstoleranzen bis zu 10 mm werden nicht
besonders
vergütet.
- Auf die Rohdecke gestellte, selbstklebende
Randstreifen sind
stossüberlappend so anzubringen, daß alle Bauteile
wirksam
getrennt sind und eine Überlänge über Oberkante Estrich
gewährleistet ist.
- Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie
Sichtbetonbauteile, Fertiglackierungen von
Heizkörpern, Türen,
Holzbauteilen, Treppen etc. sind durch den
Auftragnehmer
gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu
schützen.
- Sichtbare Mängel am Baukörper, die eine Dämmwirkung
nachhaltig beeinflussen, sind rechtzeitig vor Beginn
der Arbeiten
schriftlich mitzuteilen.
- Abläufe, Abflussrohre, Standkonsolen und
Rohrleitungen aller
Art dürfen keine Verbindung mit dem Estrich haben,
sind solide
mit dem Dämmstreifen zu ummanteln oder bei liegenden
Leitungen entsprechend abzudecken.
- Auf dem gereinigten Untergrund sind Dämmplatten im
Verband dichtgestossen zu verlegen. Es darf nur
Dämmaterial
verwendet werden, welches mit einem anerkannten
Gütezeichen ausgezeichnet ist.
- Bei mehrlagigen Dämmschichten ist mit Versatz zu
arbeiten,
eine allseitige Fugenüberdeckung ist zu gewährleisten.
- Unter Anschlagschienen ist die Dämmung durchzuführen.
- Im Bereich von Estrichtransportwegen wie Fluren,
Vorplätzen
etc. ist die Dämmung erst kurz vor Estricheinbau zu
verlegen,
um Schäden am Dämmaterial durch Transportbewegungen o.
ä. auszuschliessen.
- Böden mit verschiedenen Höhenkoten sind entsprechend
abzuschalen und Türanschlagwinkel zu setzen, wobei
immer
der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau
überdeckt wird.
- Baukörperdehnungsfugen sind konsequent an gleicher
Stelle
und in gleicher Stärke im Estrichaufbau fortzuführen.
Sonstige
Fugen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber
anzulegen.
- Die Herstellung von Dämmschichten unter dem Estrich
sind
mit geeignetem Abdeckmaterial abzudecken. Die
Verlegerichtung ist entgegengesetzt der
Dämmschichtverlegung
auszuführen. An den Stössen überlappt sich das
Abdeckmaterial um 10 cm und ist an allen seitlichen,
senkrechten Abschlüssen hochzuführen.
- Estriche sind gleichmässig dick und ebenflächig
herzustellen.
Sie sind waagerecht auszuführen, wenn in der
Leistungsbeschreibung keine Verlegung im Gefälle
vorgeschrieben ist.
- Die Estrichoberfläche ist so auszuführen, das
Nutzbeläge
üblicher Art, wie Teppich, PVC, Parkett, Fliesen etc.
ohne
weitere Vorarbeiten der Nachfolgegewerke aufgebracht
werden
können. Somit sind Estrichoberkanten genau einzuhalten.
- Garagenestriche müssen den Bestimmungen der einzelnen
Bauordnungen und Durchführungsverordnungen der
Bundesländer entsprechen und beständig gegen Öl,
Benzin und
Tausalz sein.
- Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertiggestellten
Räume
sind durch den Auftragnehmer sicher abzusperren und
soweit
erforderlich gegen rasches ungleichmässiges
Austrocknen zu
schützen.
- Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur
Begehbarkeit
so widerstandsfähig sein, daß sie den normal üblichen
Handwerkerverkehr ohne Schaden bis zur Verlegung des
Oberbodens aufnehmen kann.
- Hat der Bieter Einwände zu der Art der aus
geschriebenen
Leistung bzw. zur Auswahl und Vorgabe der Materialien
und der
Konstruktion, so hat er dies schriftlich bei
Angebotsabgabe
mitzuteilen.
- Eignungs- und Güteprüfungen / Nachweise:
Über alle zum Einbau gelangenden Baustoffe sind die
entsprechenden Eignungs- und Gütenachweise zu
erbringen.
Die Güteanforderungen an nicht genormte Stoffe und
Bauteile
werden vom Auftraggeber festgelegt.
Einbauvorschriften, z.B.
der Gebäudedehnfugenlieferanten, sind zu beachten.
Behördliche Genehmigung
Für die Erbringungen der beschriebenen Leistungen sind
nach
Auftragserteilung alle Anmeldungen,
Genehmigungsverfahren,
Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und
Gesuche
einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und
Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den
Behörden, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der AG
fallen,
Sache des Auftragnehmers. Die von den zuständigen
Behörden
zu genehmigen Unterlagen hat der Auftragnehmer zu
fertigen.
Vollmachten zur Genehmigungsbeantragung werden vom
Auftraggeber ausgestellt.
4.0 NEBENLEISTUNGEN
Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume
sind,
soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt
werden können, durch den Auftragnehmer selbständig zu
beschaffen.
Herstellen von technischen Nachweisen gem. TVB.
Schutz der ausgeführten Bauleistungen vor
Beschädigungen bis
zur Übergabe. Dazu gehört auch der Schutz der
eingebauten
Verglasung in den Fensterkonstruktionen vor
Verunreinigung.
Reinigen der Arbeitsbereiche des Auftragnehmers
während der
Ausführung und vor Übergabe der Leistung.
Entfernen der überstehenden Rand-Dämmstreifen nach
Fertigstellung des Estricheinbaus.
5.0 HINWEISE FÜR DIE PREISBILDUNG
Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle
Leistungen
und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der
geforderten Bauleistung einschl. Herstellung,
Lieferung,
Transport an die Einbaustellen, Verwendung von
Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen.
Der AN hat sich bei der einer eingehenden
Ortsbesichtigung
über die für die Erbringung der Leistungen relevanten
Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen
die in
der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart
und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich
gem.
VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit
Abgabe des
Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der
geplanten
Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder
zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich
beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen.
Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende
Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die
Verwendung
von schadstoffarmen Materialien sowie eine den
gesetztlichen
Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen
Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von
anfallenden
Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG
vorzulegen.
Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind
einzuhalten.
Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner
Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und
fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu
benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als
Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur
Verfügung
steht.
Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer,
vertreten durch
den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das
Gewerk mit
den täglichen Eintragungen in Bezug auf das
Bauvorhaben zu
führen und der Bauleitung des AG wöchentlich
auszuhändigen.
Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle,
Ausführung,
Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und
Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen.
Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet, wärend der
Ausführungszeit seioner Leistungen an wöchentlich
terminierten
Baubesprechungen mit einem sach- und fachkundigen
Vertreter
teilzunehmen.
Die AG schließt zu Lasten des AN eine
Bauwesenversicherung
ab.
AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen.
Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen.
6.0 TERMINE
Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG
erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten
Fassung.
ESTRICHARBEITEN
04.01 Estricharbeiten
04.01
Estricharbeiten
04.02 Sonstiges
04.02
Sonstiges
05 Fliesenarbeiten
05
Fliesenarbeiten
FLIESEN- UND PLATTENARBEITEN
TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
Für die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden
Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils
neuesten
gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der
Technik
anzuwenden, insbesondere die nachfolgend genannten:
DIN 18 352 Fliesen- und Plattenarbeiten
- die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft
VOB Teil A, Teil B, Teil C
Örtliche Baubestimmungen/Landesbauordnung
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
Fliesen- und Plattenarbeiten
2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG
Zeichnungen des Architekten
3.0 AUSFÜHRUNG
Für die Ausführung der Fliesen- und Plattenarbeiten
gilt die
VOB, Teil C, DIN 18352, sowie den jeweils ergänzenden
Normen, Vorschriften und Herstellerrichlinien in
jeweils neuster
Fassung.
Zur Leistung gehört die Lieferung sämtlicher
Materialien frei
Verwendungsstelle einschl. Abladen, Stellung der
erforderlichen
Gerüste bis 2m Höhe sowie alle zur vollständigen
Erledigung
des Auftrags notwendigen Arbeiten. Auf Verlangen sind
Probestücke einzubauen in der entspr. Größenordnungen,
daß
ein einwandfreies Bild der Situation entsteht.
In allen Naßräumen sind an den Wänden und Böden
Feuchtigkeitsabdichtungen (Wassersperren) vorzusehen.
Die
Abdichtungen sind gem. VOB vor Beginn der
Plattierarbeiten zu
kontrollieren und abzunehmen. Alternativ kann
Ansetzmörtel /
Kleber mit Dichtungsmitteln so hergestellt werden, daß
die
Abdichtungen aus geklebten Glasvliesbahnen entfallen
können.
Es ist aber in jedem Fall für eine ausreichende Sperre
zu
gewährleisten.
Fertige Bodenbeläge sind gegen Verunreinigung durch
abdecken geeigneter Materialien zu schützen.
Mörtel, Zuschlagstoffe
Der Mörtel ist maschinell gut durchzumischen. Das
Anmachwasser ist ausschließlich der örtlichen
Wasserversorgung zu entnehmen. Für die Beschaffenheit
der
Zuschlagstoffe gilt sinngemäß DIN 1045, §3 Ziffer 4.
Die für die Wandbeläge vorgesehenen Flächen sind auf
Lot,
Flucht und Oberflächenbeschaffenheit zu überprüfen.
Grobe
Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Das Ausgleichen
von
kleinen Unebenheiten wird nicht gesondert vergütet.
Wandflächen bestehen aus Ziegelmauerwerk oder
Gipskarton-
Leichtbauwänden. Die Wandfliesen auf Mauerwerkswänden
sind in Mörtelgruppe III vollflächig anzusetzen. Die
Wandfliesen
auf geputzten Wänden oder Leichtbauwänden sind mit
Klebern
gem. den DIN und Herstellervorschriften anzusetzen.
Es dürfen keine Hohlräume verbleiben, in denen sich
Wassersäcke bilden können, es ist eine einwandfreie
Verbindung des Fugenmörtels zu gewährleisten. Der
Fugenverstrich ist nach Angaben grau mit gemagertem
Portlandzement oder weiß mit gemagerten Weißzement
auszuführen; Magerung durch Quarzsand. Für grau und
weiß ist
ein einheitlicher Preis anzunehmen.
Bei den Fliesenarbeiten ist auf ein unbedingt sauberes
Fugenbild zu achten ( Kreuz-, Längs- und Querfugen
gleich
Plattenmitte bzw. Ausführung nach Plänen des
Architekrten.
Fliesenstreifen bis zu 6 cm Breite sind zu vermeiden,
erhöhter
Verschnitt wird nicht gesondert vergütet.
Behördliche Genehmigung
Alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren,
Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und
Gesuche
einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und
Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den
Behörden sind Sache des Auftragnehmers.
Die von den zuständigen Behörden zu genehmigen
Unterlagen
hat der Auftragnehmer zu fertigen. Vollmachten zur
Genehmigungsbeantragung werden vom Auftraggeber
ausgestellt.
4.0 NEBENLEISTUNGEN
Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume
sind,
soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt
werden können, durch den Auftragnehmer zu beschaffen.
Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im LV
erfaßt
Bemusterung der Einbauteile zur Festlegung durch den AG
5.0 HINWEIS FÜR DIE PREISBILDUNG
Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle
Leistungen
und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der
geforderten Bauleistung einschl. Herstellung,
Lieferung,
Transport an die Einbaustellen, Verwendung von
Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen.
Der AN hat sich bei der einer eingehenden
Ortsbesichtigung
über die für die Erbringung der Leistungen relevanten
Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen
die in
der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart
und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich
gem.
VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit
Abgabe des
Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der
geplanten
Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder
zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich
beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen.
Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende
Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die
Verwendung
von schadstoffarmen Materialien sowie eine den
gesetztlichen
Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen
Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von
anfallenden
Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG
vorzulegen.
Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind
einzuhalten.
Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner
Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und
fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu
benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als
Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur
Verfügung
steht.
Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer,
vertreten durch
den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das
Gewerk mit
den täglichen Eintragungen in Bezug auf das
Bauvorhaben zu
führen und der Bauleitung des AG wöchentlich
auszuhändigen.
Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle,
Ausführung,
Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und
Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen.
Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an
wöchentlich
terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und
fachkundigen Vertreter teilzunehmen.
Der AG schließt zu Lasten des AN eine
Bauwesenversicherung
ab.
AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen.
Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen.
6.0 TERMINE
Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG
erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten
Fassung.
FLIESEN- UND PLATTENARBEITEN
05.01 Untergrundsvorbereitung und - abdichtung
05.01
Untergrundsvorbereitung und - abdichtung
05.02 Wandfliesen
05.02
Wandfliesen
05.03 Bodenfliesen
05.03
Bodenfliesen
05.04 Sonstiges
05.04
Sonstiges
06 Malerarbeiten
06
Malerarbeiten
ANSTRICHARBEITEN
TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
Für die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden
Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils
neuesten
gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der
Technik
anzuwenden, insbesondere die nachfolgend genannten:
DIN 18 363 - Maler- und Lackierarbeiten
die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft
VOB Teil A, Teil B, Teil C
Örtliche Baubestimmungen/Landesbauordnung
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
Anstricharbeiten an:
Decken
Wänden
Türblättern aus Stahl
2.0 GRUNDLAGE DER LEISTUNGSERMITTLUNG
Zeichnungen des Architekten
3.0 AUSFÜHRUNG
Für die Ausführung der Anstricharbeiten gilt die VOB,
Teil C,
DIN 18363 sowie den jeweils ergänzenden Normen,
Vorschriften und Herstellerrichtlinien in jeweils
neuster Fassung.
Alle Arbeiten sollen als gebrauchsfertige Leistung,
einschl.
Lieferung aller Materialien, kalkuliert und ausgeführt
werden.
Dazu gehört auch das Ansetzen von Farbmustern in
beurteilsfähiger Größe, das Abkleben wie Beschlag- und
Bauteilen und sonstigen nicht zu streichenden Flächen,
das
scharfe Trennen von Anstrichen unterschiedlicher Farbe
bzw.
Farbtönen, auch wenn hierfür das Kleben von
Abdeckrändern
erforderlich wird.
Es gehört zu den Aufgaben des Auftragsnehmers, für die
Durchführung seiner Leistung den Untergrund
eigenverantwortlich auf Eignung zu prüfen. Eventuelle
Bedenken sind umgehend, vor Ausführung der Arbeiten,
dem
Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.
Insbesondere hat der Auftragnehmer darauf zu achten,
daß zu
schützende Bauteile wie Böden, Fenster, Beschläge,
Sanitärgegenstände etc. abgedeckt oder abgeklebt
werden und
das Abdeckmaterial nach Ausführung der Leistung ohne
Rückstände entfernt wird. Glasflächen sind besonders
sorgfältig
abzudecken und zu schützen.
Die Farbtöne aller Anstriche werden durch den
Auftraggeber
bestimmt.
Zur Verwendung kommende Materialien dürfen nur
Markenfabrikate ( z. B. HERBOL, SIKKENS, BRILLUX)
umfassen, die im jeweiligen Systemaufbau anzuwenden
sind,
soweit dieses nicht im Leistungsverzeichnis anders
lautend
beschrieben ist. Gleichwertigkeit von Materialien ist
vom
Auftraggeber schlüssig nachzuweisen.
angebotener Hersteller:
.......................................................
(Bieterangabe)
Alle Anstrichstoffe dürfen nur in Originalgebinden zur
Baustelle
geliefert und dort verarbeitet werden.
Arbeiten wie: Schleifen, Entstauben, Ausbessern kleiner
Putzschäden usw. sind Nebenleistungen und gehören zur
geforderten Leistungen der einzelnen Positionen des
Leistungsverzeichnisses.
In allen Bereichen von im Trockenbausystemen erstellten
Wänden und Decken sind in den Anschlußbereichen der
Deckenflächen zu den Wandflächen die Tapeten
einzuschneiden, um späteres Aufwellen zu vermeiden.
Alle zu streichenden Flächen sind vor jedem Anstrich
von Staub
und anderen Verunreinigungen zu säubern.
Farbreste, leere Farb- und Kleberbehälter sowie mit
Farb,
Kleber oder Lösemittel getränkte und stark
verschmutzte Stoffe
sind gem. den öffentlichen Bestimmungen auf einer
Sondermülldeponie zu entsorgen. Eine gesonderte
Vergütung
wird hierfür nicht gewährt.
Behördliche Genehmigung
Für die Erbringungen der beschriebenen Leistungen sind
nach
Auftragserteilung alle Anmeldungen,
Genehmigungsverfahren,
Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und
Gesuche
einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und
Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den
Behörden, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der AG
fallen,
Sache des Auftragnehmers.Die von den zuständigen
Behörden
zu genehmigen Unterlagen hat der Auftragnehmer zu
fertigen.
Vollmachten zur Genehmigungsbeantragung werden vom
Auftraggeber ausgestellt.
4.0 NEBENLEISTUNGEN
Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume
sind,
soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt
werden können, durch den Auftragnehmer zu beschaffen.
Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im LV
erfaßt.
Reinigung der Arbeitsflächen vor Arbeitsbeginn einschl.
Entsorgung.
Tägliche Reinigung der Arbeitsplätze (besenrein) und
Abtransport und Entsorgung der Baustoffreste etc.
5.0 HINWEIS FÜR DIE PREISBILDUNG
Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle
Leistungen
und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der
geforderten Bauleistung einschl. Herstellung,
Lieferung,
Transport an die Einbaustellen, Verwendung von
Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen.
Der AN hat sich bei der einer eingehenden
Ortsbesichtigung
über die für die Erbringung der Leistungen relevanten
Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen
die in
der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart
und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich
gem.
VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit
Abgabe des
Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der
geplanten
Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder
zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich
beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen.
Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende
Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die
Verwendung
von schadstoffarmen Materialien sowie eine den
gesetztlichen
Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen
Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von
anfallenden
Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG
vorzulegen.
Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind
einzuhalten.
Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner
Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und
fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu
benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als
Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur
Verfügung
steht.
Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer,
vertreten durch
den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das
Gewerk mit
den täglichen Eintragungen in Bezug auf das
Bauvorhaben zu
führen und der Bauleitung des AG wöchentlich
auszuhändigen.
Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle,
Ausführung,
Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und
Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen.
Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an
wöchentlich
terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und
fachkundigen Vertreter teilzunehmen.
Der AG schließt zu Lasten des AN eine
Bauwesenversicherung
ab.
AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen.
Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen.
6.0 TERMINE
Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG
erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten
Fassung.
ANSTRICHARBEITEN
06.01 Anstricharbeiten Wände
06.01
Anstricharbeiten Wände
06.02 Anstricharbeiten Decken
06.02
Anstricharbeiten Decken
06.03 Lackierarbeiten
06.03
Lackierarbeiten
06.04 Sonstiges
06.04
Sonstiges
07 Bodenbelagsarbeiten
07
Bodenbelagsarbeiten
BODENBELAGSARBEITEN
TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
DIN 18 365 - Bodenbelagarbeiten
- die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
Teppich- und PVC -Verlegearbeiten
Fußleistenmontage
2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG
Zeichnungen des Architekten
3.0 AUSFÜHRUNG
Für die Ausführung der Bodenbelagarbeiten gilt die
VOB, Teil C,
alle betreffenden DIN Normen sowie den jeweils
ergänzenden
Normen, Vorschriften und Herstellerrichtlinien in
jeweils neuster
Fassung.
Gründliche Säuberung aller Untergründe von leichten
Verschmutzungen ist einzukalkulieren.
Bodenbeläge, Haftlagen und Spachtelmassen sind nach den
Verarbeitungs- bzw. Verlegeanleitung der betreffenden
Hersteller zu verarbeiten.
Der Auftraggeber hat den Untergrund für seine
Leistungen auf
Eignung zum Aufbringen des vorgeschriebenen
Bodenbelages
zu prüfen. Bedenken sind dem Auftraggeber schriftlich
rechtzeitig mitzuteilen.
Ausgleichmassen müssen sich fest und dauerhaft mit dem
Untergrund verbinden, einen guten Haftgrund für den
Kleber
geben und so beschaffen sein, daß sie Untergrund,
Kleber und
Bodenbelag nicht nachteilig beeinflussen.
Die Wahl der Haftungsmittel für die Bodenbeläge bleibt
dem
Auftragnehmer überlassen, soweit in den Positionen des
Leistungsverzeichnisses nichts anderes bestimmt ist.
Der
Auftragnehmer ist für eine einwandfreie Haftung des
Belages
verantwortlich. Ein Nachweis ist rechtzeitig zu
erbringen.
In den ausgeschriebenen Leistungen sind die Lieferung
und
Bereithaltung aller Materialien und Werkzeuge
enthalten.
Zusätzliches Spachteln und Schleifen des Unterbodens
darf nur
auf besondere Anordnung der Bauleitung ausgeführt
werden,
ansonsten besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Die Teppichverlegearbeiten sind als Komplette Leistung
einschl.
aller Sortier und Abstimmungsarbeiten gem. den
Verlegeanleitung und der Verlegeplanung der
Herstellerfirmen
anzubieten und auszuführen. Dies ist in die
Einheitspreise mit
einzukalkulieren. Ein Bodenbelagsplan (Bodenspiegel)
kann
verschickt werden.
4.0 NEBENLEISTUNGEN
Baustelleneinrichtung,
Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im LV
erfaßt.
5.0 HINWEISE FÜR DIE PREISBILDUNG
Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle
Leistungen
und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der
geforderten Bauleistung einschl. Herstellung,
Lieferung,
Transport an die Einbaustellen, Verwendung von
Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen.
Der AN hat sich bei der einer eingehenden
Ortsbesichtigung
über die für die Erbringung der Leistungen relevanten
Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen
die in
der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart
und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich
gem.
VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit
Abgabe des
Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der
geplanten
Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder
zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich
beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen.
Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende
Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die
Verwendung
von schadstoffarmen Materialien sowie eine den
gesetztlichen
Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen
Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von
anfallenden
Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG
vorzulegen.
Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind
einzuhalten.
Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner
Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und
fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu
benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als
Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur
Verfügung
steht.
Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer,
vertreten durch
den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das
Gewerk mit
den täglichen Eintragungen in Bezug auf das
Bauvorhaben zu
führen und der Bauleitung des AG wöchentlich
auszuhändigen.
Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle,
Ausführung,
Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und
Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen.
Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an
wöchentlich
terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und
fachkundigen Vertreter teilzunehmen.
AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen.
Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen.
6.0 TERMINE
Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG
erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten
Fassung.
BODENBELAGSARBEITEN
In die Einheitspreise sind der Verschnitt des
Bodenbelags sowie
sämtliche Nebenarbeiten wie Nahtschnitt, Ausspannen des
Musters usw. einzurechnen.
Die Abrechnung erfolgt für alle Positionen nach
Raummaß.
In die Einheitspreise sind der Verschnitt des
07.01 Vinyl/ Linoleumarbeiten
07.01
Vinyl/ Linoleumarbeiten
07.02 Sockelleisten
07.02
Sockelleisten
07.03 Sonstiges
07.03
Sonstiges
08 Betonwerksteinarbeiten
08
Betonwerksteinarbeiten
Betonwerksteinarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung
einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und
Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen,
z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen
umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen,
Bezug genommen wird, werden auch ohne den
ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig",
immer gleichwertige Technische Spezifikationen in
Bezug genommen.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt gem.
VOB Teil C, DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten
sowie den ergänzenden Normen, Vorschriften und
Herstellerrichtlinien in jeweils neuester Fassung.
DIN 18200 Übereinstimmungsnachweis für Bauprodukte -
Werkseigene Produktionskontrolle,
Fremdüberwachung und Zertifizierung von Produkten
DIN 18217 Betonflächen und Schalungshaut
DIN V 20000-412
Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken - Teil 412:
Regeln für die Verwendung von
Mauermörtel nach DIN EN 998-2
DIN EN 196-8
Prüfverfahren für Zement - Teil 8: Hydratationswärme -
Lösungsverfahren
DIN EN 197-1
Zement - Teil 1: Zusammensetzung, Anforderungen und
Konformitätskriterien von
Normalzement
DIN EN 197-2
Zement - Teil 2: Konformitätsbewertung
DIN EN 998-1
Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau - Teil 1:
Putzmörtel
DIN EN 1097-6
Prüfverfahren für mechanische und physikalische
Eigenschaften von Gesteinskörnungen - Teil
6: Bestimmung der Rohdichte und der Wasseraufnahme
DIN EN 1339 Platten aus Beton - Anforderungen und
Prüfverfahren
DIN EN 12154 Vorhangfassaden; Schlagregendichtheit -
Leistungsanforderungen und
Klassifizierung
DIN EN 12620 Gesteinskörnungen für Beton
BGB-Richtlinie Nicht genormte Betonprodukte -
Anforderungen und Prüfungen (BGB-RiNGB)
Herausgeber: Bund Güteschutz Beton und
Stahlbetonfertigteile e.V.
BGR 181 Fußböden in Arbeitsräumen und
Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
DBV-Merkblatt Sichtbeton
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein
e.V. (DBV)
IVD-Merkblatt Nr. 4 Abdichten von Fugen im Hochbau
mit aufzuklebenden
Elastomer-Fugenbändern
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 14 Dichtstoffe und
Schimmelpilzbefall
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt Hinweise für die Ausführung von flüssig zu
verarbeitenden Verbundabdichtungen mit
Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für
den Innen- und Außenbereich
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt Keramische Fliesen und Platten,
Naturwerkstein und Betonwerkstein auf
calciumsulfatgebundenen Estrichen
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt Fliesen und Platten aus Keramik,
Naturwerkstein und Betonwerkstein auf beheizten
und unbeheizten zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt Fliesen und Platten aus Keramik,
Naturwerkstein und Betonwerkstein auf
Gussasphalt (AS)
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen
aus Fliesen und Platten
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt Belagskonstruktionen mit keramischen
Fliesen und Platten außerhalb von Gebäuden
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt Höhendifferenzen in keramischen,
Betonwerkstein- und Naturwerksteinbekleidungen
und Belägen
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt Treppen aus keramischen Fliesen und
Naturstein im Außenbereich
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt Nr. 9 Oberbeläge für Fertigteilestriche
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.,
Industriegruppe Gipsplatten
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei Auftragserteilung sind verbindliche Materialmuster
vorzulegen. Das zur Ausführung
angelieferte Material hat den Mustern entsprechend
Abschnitt 2.3 DIN 18333 zu entsprechen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem
Auftraggeber festzulegen, wo das zu
verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden
kann, um gegenseitige Störungen der
am Bau beteiligten Handwerker während der
Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten
Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät
zu orten.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen
Balkonen oder Kragplatten
eingespannt werden; beim Einspannen in
Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen
zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu
verwenden.
Bei Bodenbelägen und Fassadenbekleidungen müssen alle
benötigten Platten für
zusammenhängende Flächen aus gemeinsamer Produktion
stammen, um Farbunterschiede zu
vermeiden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu
überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit
verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen
Einbauhöhen bezogen auf das gesamte
Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn
unzulässige Toleranzen oder
Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt
oder vermutet werden.
Fensterbankabdeckungen im Außenbereich sollen einen
Überstand zur fertigen
Außenbekleidung (Putz und dgl.) von mindestens 40 mm
haben und müssen eine Tropfkante
besitzen. Im Zweifel über die Dicke der späteren
Bekleidung des Rohbaus hat der
Auftragnehmer diese zu erfragen.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind
Absauggeräte zu verwenden.
Die belegten Flächen sind besenrein und frei von
Bindemittelschleiern und anderen
Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und
Fugmaterialreste sind vom Verursacher zu
beseitigen.
Blockstufen aus Werkstein sind mit gebrochenen
Vorderkanten herzustellen. Stufen mit
keilförmigem Querschnitt sind an der unteren Kante
grundsätzlich mit Auflagerfalz, an der
hinteren Kante mit dazu passender Brechung oder Fase
auszubilden. Die Leistungen sind in den
Preis einzurechnen.
Fugen
Für Außenbeläge, Feuchträume und über
Fußbodenheizungen sind die besonderen
Anforderungen an den Belag auch für den Fugenmörtel zu
berücksichtigen. In der Regel sind
hierbei flexiblere Mörtel einzusetzen.
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an
andere Bauteile sind von Mörtelbrücken
und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen
beeinträchtigen, freizuhalten.
Fassadenbekleidungen
Durch den Einbau von Ankern im Untergrund dürfen keine
tragenden Bauteile geschwächt
werden.
Bohrstaub aus Stahlbeton- und Stahlkonstruktionen ist
wegen der Gefahr der Bildung von
Rostflecken zu entfernen.
Angaben zur Abrechnung
Die Abrechnung von Schüttgütern, z.B. losen
Schüttungen, nach dem Raummaß erfolgt nach
dem Volumen der Schüttgüter am Einbauort. Wenn die
Ermittlung der Menge am Einbauort
nicht möglich ist, erfolgt die Abrechnung nach dem
nachgewiesenen Aufmaß in den
Transportmitteln, z.B. durch den Nachweis der
verbrauchten Säcke und dem darauf
angegebenen Volumen des Inhalts.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen
immer mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle
anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den
Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser
Leistungsbeschreibung.
Betonwerksteinarbeiten
08.01 Betonwerksteinarbeiten
08.01
Betonwerksteinarbeiten
09 Innentüren und Zargen
09
Innentüren und Zargen
TISCHLERARBEITEN / TÜREN UND ZARGEN
TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
Für die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden
Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils
neuesten
gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der
Technik
anzuwenden, insbesondere die nachfolgend genannten:
VOB Teil A, Teil B, Teil C
Örtliche Baubestimmungen/Landesbauordnung
DIN 18 355 Tischlerarbeiten
DIN 18 357 Beschlagarbeiten
DIN 18 363 Anstricharbeiten
- Empfehlungen der Berufsgenossenschaft
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
Die ausgeschriebene Leistung umfaßt die Lieferung und
den Einbau von:
- Holzumfassungszargen
- Türblättern aus Holz
- Beschlägen und Griffen
2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG
Zeichnungen des Architekten
3.0 AUSFÜHRUNG
Für die Ausführung der Tischlerarbeiten gilt die VOB
Teil C,
DIN 18 355 - Tischlerarbeiten -, sowie die ergänzenden
Normen, Richtlinien und Herstellervorschriften in der
jeweilsneuesten Fassung.
Die Klassifizierung der Innentürelemente erfolgt nach
den Güte-
und Prüfbestimmungen für Innentüren aus Holz und
Holzwerkstoffen RAL-RG 426, einschl. der
Einsatzempfehlungen für Innentüren, herausgegeben von
der
Gütegemeinschaft für Innentüren in Gießen.
Bei Verglasungen, die in den Auftragsbereich der
Tischlerarbeiten fallen, sind zusätzlich zu den
entsprechenden
DIN-Bestimmungen auch die Vorschriften der
Isolierglashersteller zu beachten.
Soweit Detailskizzen und Ansichtspläne dem
Leistungsverzeichnis beiliegen, dienen diese der
Darstellung der
Teilungen und Öffnungsarten etc. als Anhalt für die
Angebotsbearbeitung.
Nach Auftragserteilung sind vom AN auf Anforderung
Detailzeichnungen der Hauptpositionen i. M. 1:1 bzw.
1:10
anzufertigen und in 3-facher Ausfertigung der
Bauleitung zur
Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Eine separate
Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Nach Auftragserteilung und vor Bestellung/Ausführung
sind alle
Bauteile zu bemustern und von der AG zur Ausführung
freizugeben. Eine separate Vergütung hierfür erfolgt
nicht.
Alle Beschlagteile sind nach den Vorschriften der
Herstellerfirmen einzubauen.
Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigungen
und Verunreinigungen durch entsprechende Massnahmen zu
schützen.
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar
herzurichten. Schlösser, Getriebe, Schliessfallen,
Riegel,
Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und
zu ölen.
Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, dass sie die
Funktion
der Elemente auf Dauer sicherstellen. Sie müssen einen
ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen.
Behördliche Genehmigung
Für die Erbringungen der beschriebenen Leistungen sind
nach
Auftragserteilung alle Anmeldungen,
Genehmigungsverfahren,
Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und
Gesuche
einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und
Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den
Behörden, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der AG
fallen,
Sache des Auftragnehmers. Die von den zuständigen
Behörden
zu genehmigen Unterlagen hat der Auftragnehmer zu
fertigen.
Vollmachten zur Genehmigungsbeantragung werden vom
Auftraggeber ausgestellt.
4.0 NEBENLEISTUNGEN
Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume
sind,
soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt
werden können, durch den Auftragnehmer zu beschaffen.
Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im LV
erfaßt
Bemusterung der Einbauteile zur Festlegung durch den AG
5.0 HINWEIS FÜR DIE PREISBILDUNG
Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle
Leistungen
und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der
geforderten Bauleistung einschl. Herstellung,
Lieferung,
Transport an die Einbaustellen, Verwendung von
Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen.
Der AN hat sich bei der einer eingehenden
Ortsbesichtigung
über die für die Erbringung der Leistungen relevanten
Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen
die in
der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart
und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich
gem.
VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit
Abgabe des
Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der
geplanten
Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder
zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich
beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen.
Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende
Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die
Verwendung
von schadstoffarmen Materialien sowie eine den
gesetztlichen
Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen
Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von
anfallenden
Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG
vorzulegen.
Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind
einzuhalten.
Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner
Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und
fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu
benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als
Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur
Verfügung
steht.
Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer,
vertreten durch
den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das
Gewerk mit
den täglichen Eintragungen in Bezug auf das
Bauvorhaben zu
führen und der Bauleitung des AG wöchentlich
auszuhändigen.
Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle,
Ausführung,
Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und
Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen.
Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an
wöchentlich
terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und
fachkundigen Vertreter teilzunehmen.
Der AG schließt zu Lasten des AN eine
Bauwesenversicherung
ab.
AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen.
Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen.
6.0 TERMINE
Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG
erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten
Fassung.
TISCHLERARBEITEN / TÜREN UND ZARGEN
09.01 Stahlzargen
09.01
Stahlzargen
09.02 Türblätter
09.02
Türblätter
09.03 Sonstiges
09.03
Sonstiges
10 Schlosserarbeiten
10
Schlosserarbeiten
SCHLOSSERARBEITEN
Technische Vorschriften
DIN 18 360 Metallbau- , Schlosserarbeiten
DIN 18 363 Oberflächenschutzarbeiten an Stahl und
Aluminium
in Verbindung mit folgenden DIN-Normen
DIN 50 976, DIN 1055, DIN 1748, DIN 4102, DIN 4108, DIN
17 611, DIN 17 615, DIN 18 024, DIN 18 025, DIN 18 055,
DIN 18 056, DIN 18 164, DIN 18 195, DIN 18 540, DIN ISO
9001
Und folgenden Richtlinien und Vorschriften
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
Technische Vorbemerkungen
1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Schlosserarbeiten
und
Metallbauarbeiten. Die Leistung umfaßt die
Herstellung, die
Lieferung und die Montage absturzsichernder
Stahlgeländer,
Handläufen und Abdeckungen.
2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG
Grundlage der Leistungsermittlung sind die Zeichungen
des
Architekten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des
Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären.
Aus Gewährleistungsgründen sind sämtliche Zubehörteile
wie
Dichtungen, Beschläge usw. ausschließlich in dem
Fabrikat des
Systemherstellers der Ganzglasgeländer anzubieten bzw.
auszuführen.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
(bzw. in der
mitgelieferten Ausführungsplanung ) beschriebenen
Details auf
Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung
für den
vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll
oder
notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind
mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot
beizufügen.
3.0 AUSFÜHRUNG
Für die Metallbauarbeiten gilt die VOB/C DIN 18 360,
sowie die
ergänzenden Normen, Richtlinien und
Herstellervorschriften in
der jeweils neuesten Fassung.
Die Konstruktionen müssen nach den mRichtlinien und
Ausführungsvorschlägen des System-Herstellers geplant
und
gefertigt werden.
Alle erforderlichen Statischen Nachweise der folgend
beschriebenen Lesitungen sind vom Auftragnehmer zu
erbringen und werden nicht extra vergütet. Die
Nachweise sind
dem Bauherren oder seinem Vertreter in 3-Facher Form
vor
Ausführung zu übergeben.
Ausführungszeichnungen siehe 3.1
Die konstruktionshöhen der Fußböden sind konstruktiv zu
berücksichtigen. Von dem bauseitig angegebenen
Meterriss,
bzw. angegebener Fertighöhe oder HN Angaben sind die
erforderlichen Höhen an die erforderlichen Stellen
selbst zu
übertragen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle vorgegebenen
Maße am
Bau rechtzeitig vor Beginn der einzelnen Arbeiten zu
überprüfen.
Vor der Abnahme ist vom Auftragnehmer kostenlos eine
Funktionsprüfung einschl. der Nachstellarbeiten
vorzunehmen.
3.1 AUSFÜHRUNGSZEICHNUNGEN
Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer
Konstruktionszeichnungen aller Bauteile mit allen
erforderlichen
Anschlußdetails anzufertigen und rechtzeitig zu
liefern (DIN
18360). Dieses hat in alles erforderlichen Maßstäben
zui
erfolgen und ist in den Einheitspreis mit
einzukalkulieren.
Vom Auftragnehmer gelieferte, zeichnerische und
beschriebene
Darstellungen, aus denen Konstruktion, Maße, Einbau und
Befestigung der Bauteile zu ersehen sind, bedürfen der
Genehmigung des Auftraggebers (DIN
18360, Zif. 3.1. 2).
Befestigungsmittel - wie Schrauben und Bolzen - müssen
aus
nichtrostendem Stahl bestehen. Befestigungsmittel aus
Stahl
müssen verzinkt sein.
3.2 ERSTREINIGUNG
Nach Aufforderung durch die Bauleitung hat der
Auftragnehmer
vor der Abnahme eine Reinigung der von ihm erbrachten
Leistungen außen und innen vorzunehmen. Die
Endreinigung
im Zuge der Gebäudeübergabe erfolgt
bauseits nach Abnahme der Leistung.
3.3 LIEFERUNG VON MUSTERN
Profile sind zu bemustern, gem. besond. Angabe, ohne
besondere Vergütung.
3.4 FARBBESCHICHTUNG
Die Profile werden beschichtet, Farbton nach Wahl AG.
4.0 NEBENLEISTUNGEN
4.1 Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und
Lagerräume sind,
soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt
werden können, durch den Auftragnehmer zu beschaffen.
4.2 Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im
LV erfaßt.
4.3 Beantragen behördlicher Genehmigungen
4.4 Erstellen und Liefern (3-fach) von Werkplänen an
die Bauleitung
4.4 Überfahrtsgebühren für öffentliche Wege
5.0 HINWEISE FÜR DIE PREISBILDUNG
5.1 NEBENANGEBOTE
Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu der
ausgeschriebenen
Konstruktion Alternativvorschläge in Form eines
Nebenangebotes auszuarbeiten. Dabei ist die
Gleichwertigkeit
der angebotenen mit der vorgegebenen Konstruktion durch
Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse
nachzuweisen. Die angeführten Unterlagen müssen zum
Eröffnungstermin vorliegen.
5.2 EINHEITSPREIS
Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle
Leistungen
und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der
geforderten Bauleistung einschl. Herstellung,
Lieferung,
Transport an die Einbaustellen, Verwendung von
Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen. Zur
Leistung gehören alle in der Architektenplanung
dargestellten
Komponenten, auch wenn diese in den Vorbemerkungen oder
den Leistungspositionen nicht ausdrücklich erwähnt
sind.
Zu den Leistungen gehört die Lieferung einer fachlich
einwandfreien, prüfbaren Planung, welche mit dem
Auftraggeber abzustimmen ist. Die Planung muß vom
Auftraggeber freigegeben werden. Dies ist in die
Einheitspreise
mit einzukalkulieren.
Der AN hat sich bei einer eingehenden Ortsbesichtigung
über
die für die Erbringung der Leistungen relevanten
Gegebenheiten
zu informieren. Etwaige Bedenken gegen die in der
Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart
und/oder
-weise sind der AG durch den AN schriftlich gem. VOB,
Teil B
§4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit Abgabe des
Angebotes
mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der geplanten
Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder
zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich
beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen.
Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner
Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und
fachkompetenten, deutschsprechenden Bauleiter/
Polier/Vorarbeiter zu benennen und dafür Sorge zu
tragen, dass
dieser als Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten
zur
Verfügung steht.
Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle,
Ausführung,
Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und
Maßnahmen sind auschließlich mit der AG bzw. deren
Vertreter,
Bauleitung, vor Ort zutreffen.
Der AG schließt zu Lasten des AN eine
Bauwesenversicherung
ab.
AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen.
Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen.
6.0 TERMINE
Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG
erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten
Fassung.
SCHLOSSERARBEITEN
10.__. 1 Treppenhandlauf für die interne Treppe, zweiseitig Treppenhandlauf als zusätzlicher Handlauf an der
internen
Treppe,zweiseitig geführt auf der geschlossenen
Treppenseite
(GK-Wand)
Edelstahlhandlauf rund Ø ca. 45 mm (im gleichen
Durchmesser
und Material wie der Hauptgeländerhandlauf),
in Höhe von ca. 85 cm ü. OKFF
Abstand zur Wand/ Geländer: mind. 5 cm
Oberfläche gebürstet,
durchgehend geführt entlang der Treppenlaufwand ohne
Unterbrechung,
Befestigung über Wandkonsolen aus Edelstahl V2A,
auf GK-Ständerwand,
Montage auf tragfähiger Unterkonstruktion
(Metallständerwerk
mit Montageplatten),einschließlich erforderlicher
Verstärkungsmaßnahmen im Trockenbau (bauseits
GK-Gewerk),
fachgerechter Anschluss an bestehendes Treppengeländer,
kraftschlüssig und optisch fluchtgerecht auszuführen,
Übergang ohne sichtbaren Versatz oder Unterbrechung,
Ausführung einschließlich aller Befestigungs- und
Verbindungsmittel. Anordnung, Höhe, Greifbarkeit,
Handlaufenden und Ausbildung gemäß den Anforderungen
der
DIN 18065. Sofern die Treppe Bestandteil einer
barrierefreien
Erschließung ist, sind zusätzlich die Anforderungen
der DIN
18040 einzuhalten.
10.__. 1
Treppenhandlauf für die interne Treppe, zweiseitig
14.00
m
10.__. 2 Stahlbauhohlprofil als UK für GK-Wand (freist.) Stahlbauhohlprofil 100 x 100 x 6,0 mm als vertikale
Stütze für
den Abschluss einer nichttragenden Trockenbauwand
liefern
und montieren.
Höhe ca. 190cm ab OKRD
Einschließlich erforderlicher Fußplatten, Laschen,
Befestigungs-
und Verbindungsmittel, Dübel bzw. Anker, sämtlicher
Schweißarbeiten, Ausrichtung sowie Montage gemäß
Statik.
Fußplatte ca. 220 x 220 mm, Befestigung an
Stahlbetondecke
mittels zugelassener Befestigungsmittel gemäß
statischen
Erfordernissen.
Material: Stahl
Oberfläche: werkseitig korrosionsschutzgrundiert.
Hinweis: Die Trockenbau-Unterkonstruktion
(UA-/UW-/CW-Profile), Aussteifungen, Beplankungen und
Anschlüsse an die Stahlstütze sind nicht Bestandteil
dieser
Position und werden durch das Gewerk Trockenbau
ausgeführt.
10.__. 2
Stahlbauhohlprofil als UK für GK-Wand (freist.)
1.00
St
10.__. 3 Stahlbauhohlprofil als UK für GK-Wand (Wand bef.) Stahlbauhohlprofil 100 x 100 x 6,0 mm als vertikale
Stütze für
den Anschluss einer nichttragenden Trockenbauwand
liefern
und montieren,
wie in Vorposition beschrieben,
jedoch zusätzlich mit Wandlaschen zur Befestigung an
Stahlbetonwand einschließlich aller erforderlichen
Befestigungs-
und Verbindungsmittel
Sonst wie vor beschrieben.
10.__. 3
Stahlbauhohlprofil als UK für GK-Wand (Wand bef.)
1.00
St
10.__. 4 Stahl-Einhausung für Lüftungsgerät lxb = 4,00 x 13,30 m Stahl-Einhausung für Lüftungsgerät lxb = 4,00 x 13,30 m
Höhe der Einhausung : ca 3,50m über OK Dachfläche
auf vorhandene WU- Beton-Dachfläche
liefern und montieren bestehend aus:
19 Stck Stahltützen: IPE 180, Länge ca. 3,20m
auf Fußplatte 120 x200 x18 mm geschweißt
einschließlich angeschweißter Kopfplatte 120 x200 x20
mm zur
Aufnahme der nachfolgend beschriebenen Querträger zur
Ausbildung eines biegesteifen Rahmens
einschließlich aller notwendigen Befestigungsmittel
gemäß
statischem Nachweis
auf WU Betondachfläche montieren
8 Stck Querträger: IPE 180 Länge ca. 4,00 m
auf Stahlstützen montiert, einschließlich Stegblech
einschließlich angeschweißter Fußplatte zur Ausbildung
einer
biegesteifen Rahmenecke einschließlich
Verbindungsmittel
gemäß statitischer Erfordernis
45 Stck Stahlgitter Maschengröße 30x30mm ,
Größe ca.1,00 x 2,00 m, feuerverzinkt
mittels Stahlwinkel und Stahllasche an vorbeschriebene
Stahlstützen montieren
9 Stck Stahlgitter wie oben jedoch Größe 1,00 x 1,00 m
Zugangstür als feuerverzinkte Stahlgittertür Größe ca.
2,00 x
1,00 m einschließlich Garnituren, Schloßkasten und
Bänder auf
vorbeschriebene Stahlstützen als Zugangstür für
Wartungszwecke
alle Stahlteile feuerverzinkt gemäß statischer
Erfordernis liefern
und montieren.
OK Dachfläche ca. 26m über OK Gelände
Materialanlieferung und Verbringung auf die Dachfläche
ist im
EP miteinzurechnen.
10.__. 4
Stahl-Einhausung für Lüftungsgerät lxb = 4,00 x 13,30 m
1.00
Stk
10.__. 5 Rückbau vorhandener Dachaufbau auf WU Betondachfläche Rückbau vorhandener Dachaufbau auf WU Betondachfläche
zwecks Montage der vorbeschriebenen Stahleinhausung
bestehend aus:
Betonsteinplattenbelag 50x 50 x5cm
Splitschicht Höhe ca. 5cm
FKD Drainelement 60mm einschließlich Flieslagen
XPS Umkehrdämmung Höhe ca. 26cm
nach erfolgter Montage der Stahlstützen Dach wieder
fach und
sachgerecht herstellen einschließ Anarbeitung an
Stahlstützen
der Vorposition.
10.__. 5
Rückbau vorhandener Dachaufbau auf WU Betondachfläche
1.00
psch
10.__. 6 Technische Bearbeitung Technische Bearbeitung für alle Bauteile aus dem Titel
Schlosserarbeiten:
Zeichnerische Darstellung aller Detailpunkte und
Abstimmung
aller relevanten Detailpunkte mit dem Architekten bzw.
Bauherren.
Pauschal
10.__. 6
Technische Bearbeitung
1.00
Psch
10.__. 7 Stundenlohn Facharbeiter Lohnstunden als Facharbeiterstunden
auf besondere Anweisung des Auftraggebers
für zusätzlich auszuführende Arbeiten.
Nachweis durch Stundenzettel, die spätestens
am Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt
werden müssen.
Später eingereichte Unterlagen werden nicht anerkannt.
10.__. 7
Stundenlohn Facharbeiter
10.00
h
10.__. 8 Stundenlohn Helfer Lohnstunden als Helferstunden
auf besondere Anweisung des Auftraggebers
für zusätzlich auszuführende Arbeiten.
Nachweis durch Stundenzettel, die spätestens
am Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt
werden müssen.
Später eingereichte Unterlagen werden nicht anerkannt.
10.__. 8
Stundenlohn Helfer
10.00
h
11 Metallbauarbeiten
11
Metallbauarbeiten
METALLBAUARBEITEN
Technische Vorschriften
Für die Durchführung der Arbeiten sind alle geltenden
Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils
neuesten
gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der
Technik
anzuwenden, insbesondere die nachfolgend genannten:
VOB Teil A, Teil B, Teil C
Örtliche Baubestimmungen/Landesbauordnung
- Empfehlungen der Berufsgenossenschaft
Verglasungs-Richtlinien der Glas-Hersteller
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
Technische Vorbemerkungen
1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten.
Die Leistung umfaßt die Herstellung, die Lieferung und
die Montage von :
- Rohrrahmentüren aus Stahl mit Glasfüllungen
- Rohrrahmentüren aus Stahl mit Glasfüllungen und
Brandschutzanforderungen
- Stahlblechtüren mit Brandschutzanforderungen
Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die
Verglasungsarbeiten. Die Leistung umfaßt die Lieferung,
das Einsetzen aller Glasscheiben und
Ausfachungen.
2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG
Grundlage der Leistungsermittlung sind die Zeichungen
des Architekten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe
des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären.
Aus Gewährleistungsgründen sind sämtliche Zubehörteile
wie Dichtungen, Beschläge usw. ausschließlich in dem
Fabrikat des Systemherstellers anzubieten bzw.
auszuführen.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis (
bzw. in der
mitgelieferten Ausführungsplanung )
beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte
Ausführung und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig
erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer
entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
3.0 AUSFÜHRUNG
Für die Arbeiten gilt die VOB/C sowie die ergänzenden
Normen, Richtlinien und Herstellervorschriften in der
jeweils
neuesten Fassung.
Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den
Richtlinien und Ausführungsvorschlägen des
System-Herstellers
geplant und gefertigt werden.
Zur Ausführung kommen nur Türsysteme namhafter Firmen.
Die Türen sind gem. Herstellervorgaben und
Architektenplänen/Türliste zu planen und auszuführen.
Zu
kalkulieren sind die Komplettleistungen gem.
Beschreibungen
einschl. Verglasungen .
Es dürfen nur Brandschutztüren, Tore und Klappen mit
bauaufsichtlichen Zulassungen eingebaut werden.
Entsprechende Prüfzeugnisse bzw. Zulassungen sind vor
Beginn der Arbeiten vorzulegen.
Alle eventuell erforderlichen Statischen Nachweise der
folgend
beschriebenen Elemente sind vom Auftragnehmer zu
erbringen
und werden nicht extra vergütet. Die Nachweise sind dem
bauherren oder seinem Vertreter in 3-Facher Form vor
Ausführung zu übergeben.
Ausführungszeichnungen siehe 3.1
Sicherheit :
Einbruchhemmend / RC 2 für alle Bauteile.
Die konstruktionshöhen der Fußböden sind konstruktiv zu
berücksichtigen. Von dem bauseitig angegebenen
Meterriss, bzw. angegebener Fertighöhe oder HN Angaben
sind die erforderlichen Höhen an die erforderlichen
Stellen selbst zu übertragen.
Alle Abkantungen, Flächen und Schweißungen sind
geradlinig, eben und glatt auszuführen. Profilecken
sind auf Gehrung zu schneiden, winkelrecht zu
verschweißen und wenn erforderlich mit Ecken zu
verstärken.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle vorgegebenen
Maße am Bau rechtzeitig vor Beginn der einzelnen
Arbeiten zu überprüfen.
Vor der Abnahme ist vom Auftragnehmer kostenlos eine
Funktionsprüfung einschl. der Nachstellarbeiten
vorzunehmen. Das schließt die Übergabe aller
Prüfbücher,
nachweise und Plakettenmontagen mit ein.
Schäden die durch das nicht rechtzeitige
Entfernen der Transportschienen entstehen, gehen voll
zu Lasten zu Auftragsnehmers.
Während der gesamten Bauzeit sind provisorische Drücker
zu montieren und nach Aufforderung der Bauleitung gegen
die ausgeschriebenen Drückergarnituren auszutauschen.
Diese Leistung wird nicht besonders vergütet und ist in
den Einheitspreisen miteinzukalkulieren. Die Baudrücker
bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
3.1 AUSFÜHRUNGSZEICHNUNGEN
Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer
Konstruktionszeichnungen aller Bauteile mit allen
erforderlichen
Anschlußdetails anzufertigen und rechtzeitig zu
liefern (DIN
18360). Dieses hat in alles erforderlichen maßstäben
zui
erfolgen und ist in den Einheitspreis mit
einzukalkulieren.
Vom Auftragnehmer gelieferte, zeichnerische und
beschriebene Darstellungen, aus denen Konstruktion,
Maße, Einbau und Befestigung der Bauteile zu ersehen
sind, bedürfen der Genehmigung des Auftraggebers.
3.2 ERSTREINIGUNG
Nach Aufforderung durch die Bauleitung hat der
Auftragnehmer vor der Abnahme eine Reinigung der von
ihm erbrachten Leistungen vorzunehmen.
Die Endreinigung im Zuge der Gebäudeübergabe erfolgt
bauseits nach Abnahme der Leistung.
3.3 LIEFERUNG VON MUSTERN
Profile sind zu bemustern, gem. besond. Angabe, ohne
besondere Vergütung.
4.0 NEBENLEISTUNGEN
4.1 Baustelleneinrichtung,
4.2 Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im
LV erfaßt.
4.3 Beantragen behördlicher Genehmigungen
4.4 Erstellen und Liefern (3-fach) von Werkplänen an
die Bauleitung
5.0 HINWEISE FÜR DIE PREISBILDUNG
5.1 NEBENANGEBOTE
Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu der
ausgeschriebenen Konstruktion Alternativvorschläge in
Form eines Nebenangebotes auszuarbeiten. Dabei ist die
Gleichwertigkeit der angebotenen mit der vorgegebenen
Konstruktion durch Detailzeichnungen, Muster und
System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Die angeführten
Unterlagen müssen zum Eröffnungstermin vorliegen.
5.2 EINHEITSPREIS
Für sämtliche Türen und Wände sind gem. der geltenden
Bestimmungen und gesetzlichen Anforderungen die
erforderlichen Zertifikate und Prüfzeugnisse sowie die
Nachweise für die fachliche Eignung des herstellenden
sowie einbauenden Betriebes beizubringen.
Alle Türen sind einschließlich Inbetriebnahme und
Übergabe eines Prüfbuches zu liefern.
Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle
Leistungen
und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der
geforderten Bauleistung einschl. Herstellung,
Lieferung,
Transport an die Einbaustellen, Verwendung von
Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen.
Der AN hat sich bei der einer eingehenden
Ortsbesichtigung
über die für die Erbringung der Leistungen relevanten
Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen
die in
der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart
und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich
gem.
VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit
Abgabe des
Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der
geplanten
Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder
zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich
beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen.
Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende
Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die
Verwendung
von schadstoffarmen Materialien sowie eine den
gesetztlichen
Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen
Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von
anfallenden
Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG
vorzulegen.
Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind
einzuhalten.
Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner
Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und
fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu
benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als
Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur
Verfügung
steht.
Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer,
vertreten durch
den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das
Gewerk mit
den täglichen Eintragungen in Bezug auf das
Bauvorhaben zu
führen und der Bauleitung des AG wöchentlich
auszuhändigen.
Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle,
Ausführung,
Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und
Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen.
Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an
wöchentlich
terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und
fachkundigen Vertreter teilzunehmen.
AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen.
Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen.
6.0 TERMINE
Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG
erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten
Fassung.
METALLBAUARBEITEN
11.01 Rauch - und Brandschutztüren
11.01
Rauch - und Brandschutztüren
12 Gebäudereinigung
12
Gebäudereinigung
12.__. 1 Grund- und Feinreinigung in Gastrofläche Grund- und Feinreinigung in Gastrofläche
Für die komplette Grund- und Feinreinigung nach
Fertigstellung
aller Arbeiten in der Gastrofläche,
Erdgeschoss und Zwischengeschoss.
Beinhaltet alle Flächen innerhalb der Gastrofläche.
Die anzubietende Leistung umfaßt folgende Arbeiten:
- Alle Flächen und Teile abfegen, entstauben, feucht
aufwischen, ggf. abseifen, saugen.
- Reinigen aller Fenster und Türen beidseitig,
einschl. Fälze,
einschl. aller Glasflächen, Beschläge,
Leibungen.
- Reinigung aller Wandfliesenflächen, aller Heizkörper
und
deren Zuleitungen.
- Reinigung aller Bodenbeläge einschl. Fuß- und
Sockelleisten , aller Kücheneinbauten und sanitären
Objekten, aller Geländer.
- Reinigung aller Leuchten, Schalter, Steckdosen und
aller freiliegenden Rohrstränge (Heizung,Wasser usw.)
- Abfahren des gesamten anfallenden Restmülls und
beanstandungsfreie Übergabe aller Räume an den
Nutzer.
12.__. 1
Grund- und Feinreinigung in Gastrofläche
365.00
m²
12.__. 2 Stundenlohn Facharbeiter Lohnstunden als Facharbeiterstunden
auf besondere Anweisung des Auftraggebers
für zusätzlich auszuführende Arbeiten.
Nachweis durch Stundenzettel, die spätestens
am Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt
werden müssen.
Später eingereichte Unterlagen werden nicht anerkannt.
12.__. 2
Stundenlohn Facharbeiter
5.00
h
12.__. 3 Stundenlohn Helfer Lohnstunden als Helferstunden
auf besondere Anweisung des Auftraggebers
für zusätzlich auszuführende Arbeiten.
Nachweis durch Stundenzettel, die spätestens
am Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt
werden müssen.
Später eingereichte Unterlagen werden nicht anerkannt.
12.__. 3
Stundenlohn Helfer
5.00
h