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Bill of Quantities
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Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Baustelle allgemein
Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes durch örtliche Besichtigung der Baustelle von dem Umfang des Auftrages, den Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten, den örtlichen Baustelleneinrichtungen und allen anderen, die Kalkulation beeinflussenden Umständen ein klares Bild zu verschaffen. Bei Angebotsabgabe gelten diese Verhältnisse an der Baustelle als bekannt, so dass Nachforderungen, die aufgrund nicht genauer Kenntnisse der auszuführenden Arbeiten beruhen, nicht anerkannt werden.
2. Änderungsvorschläge / Nebenangebote
Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind zugelassen. Sie müssen in besonderer Anlage beigelegt und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Ausarbeitung des Hauptangebotes ist jedoch zwingend. Alle mit dem Angebot eingereichten Unterlagen bleiben Eigentum des Auftraggebers. Es werden nur vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse anerkannt. Der Text des LV darf zwecks Wahrung und Ausschreibungsgleichheit nicht geändert werden. Alternativen sind separat in einem LV aufzuführen. Zum Aufmaß kommen nur die nach Plan und LV verlangten Leistungen, sofern keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Mehrleistungen werden nur anerkannt, wenn mit der Bauleitung ein Aufmaß erfolgte oder wenn geprüfte Belege vorliegen.
3. VOB
Die VOB in allen Teilen, in der derzeit geltenden Fassung, wird als Vertragsgrundlage vereinbart.
4. Weitergabe von Leistungen
Eine Weitervergabe von vertraglich übernommenen Leistungen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber hat schriftlich seine Zustimmung erklärt und der Nachunternehmer ist vertraglich festgelegt worden.
5. Einheitspreise
Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, verstehen sich die abgegebenen Einheitspreise einschließlich Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe und Materialien sowie der erforderlichen Nebenleistungen, Vor- und Nacharbeiten für fix und fertige Arbeit.
6. Arbeitsunterbrechung
Bei Arbeitsunterbrechung durch höhere Gewalt, Lohnstreik, Frost und dergleichen hat der Unternehmer keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung. Lohn- und Gehaltsnebenkosten werden nicht gesondert vergütet.
7. Preiserhöhungen
Zu erwartende Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, welche für die erforderliche Bauzeit Gültigkeit haben (Festpreis).
8. Eingesetzte Massen und Masse
Nachstehend eingesetzte Massen und Masse sind annähernd und deshalb für die Ausführung nicht verbindlich. Abweichungen vom Angebot, zusätzliche Arbeiten oder Vereinbarungen auf Pauschalvergütung sind vor Beginn der betreffenden Arbeit zu treffen und nach Umfang und Preis schriftlich niederzulegen.
9. Mündliche Vereinbarungen
Mündliche Vereinbarungen werden nicht anerkannt. Grundsätzlich gelten für unvorhergesehene Arbeiten, die im Akkord durchgeführt werden können, die Preise des Angebots der vergleichbaren Positionen.
10. Arbeiten in Eigenleistungen
Der Bauherr behält sich vor, einige Arbeiten in Eigenleistung auszuführen oder die Leistung in Lose zu teilen und getrennt zu vergeben. Die dadurch eventuell entstehenden Minderleistungen haben keinen Einfluss auf die Einheitspreise.
11. Ausführung von Taglohnarbeiten
Taglohnarbeiten werden nur aufgrund ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung anerkannt und zwar nur dann, wenn Taglohnzettel, enthaltend Arbeitszeit und Materialaufwand, durch die Bauleitung schriftlich bestätigt werden. Taglohnzettel, welche später als 2 Tage nach durchgeführter Arbeit zur Bestätigung vorgelegt werden, werden grundsätzlich nicht mehr anerkannt.
12. Vergütung
Sind keine besonderen Stundenlohnsätze vereinbart, gelten die schriftlich festgesetzten tariflichen Löhne mit den genehmigten Zuschlägen. Auslösung, Trennungsgelder und Wegegelder werden nicht gesondert vergütet. Für Aufsichtspersonal wird weder bei Akkord- noch bei Taglohnarbeiten eine Vergütung gewährt.
13. Vorauszahlungen / Abschlagszahlungen
Vorschusszahlungen und Zahlungen auf Material werden nicht gewährt. Abschlagszahlungen erfolgen nach Einreichung einer schriftlichen Forderung sowie einer ordnungsgemäß aufgestellten Leistungsaufnahme in Höhe von 90% der geprüften Rechnung.
14. Schlussrechnung
Die Schlussrechnung ist in 1-facher Fertigung auszustellen, hierbei sind alle Positionen des Angebots einzeln mit den Massen des Aufmaßes und in der Reihenfolge des Angebots aufzuführen. Nach Prüfung und Feststellung des tatsächlichen Rechnungsbetrages erhält der Unternehmer eine berichtigte Rechnung zur Anerkennung zugeleitet.
15. Konstuktive Änderungen
Sollte der Unternehmer beabsichtigen, konstruktive Änderungen vorzunehmen, so ist hierzu die schriftliche Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
16. Einhaltung UVV
Auf genaue Einhaltung aller UVV der Berufsgenossenschaften wird besonders hingewiesen.
17. Bauschutt / Abfälle
Der anfallende Bauschutt und Abfälle sind vom AN auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung ordnungsgemäß zu entsorgen. Nach Arbeitsfertigstellung hat der Unternehmer die Baustelle besenrein zu verlassen.
18. Umgang mit Abfällen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verpackungsmaterialien, Baustoffabfälle, Bauwagenabfälle (Hausmüll) und sonstiger Unrat nicht in die Arbeitsräume eingebracht werden darf.
19. Gewährleistung
Die Gewährleistung auf die gesamten Arbeiten beträgt 5 Jahre. Die Sicherheitsleistung von derzeit 5% wird auf die Dauer von 5 Jahren einbehalten oder kann durch eine Bankbürgschaft eingelöst werden.
20. Anerkennung der Bedingungen
Der Bieter/AN bestätigt mit der Angebotsabgabe und seiner Unterschrift, dass er die vorgenannten Bedingungen für Bauleistungen kennt und nur diese für die Auftragsausführung gültig sind.
21. AGB des Bieters
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert.
22. Versicherungsumlage
Eine Multibaupolice einschließlich der Bauleistungsversicherung ist bauseits abgeschlossen. Die hierfür anfallenden Versicherungskosten werden in Höhe von 0,8 % der Abrechnungssumme von der Schlussrechnung abgezogen.
Mit Abgabe des Angebots erkennt der Auftragnehmer diese Regelung an
Allgemeine Vertragsbedingungen
Baustellenbedingungen Die Baustelle kann bei einem gemeinsamen vor Ort Termin angeschaut werden.
Innengerüste werden bauseits nicht gestellt. Gerüstarbeiten im Treppenhaus und Geschossen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Bauseits wird kein Aufzugsmittel zur Verfügung gestellt.
Baustellenbedingungen
01 Estricharbeiten
01
Estricharbeiten
01.01 Vorarbeiten
01.01
Vorarbeiten
01.02 Schüttung
01.02
Schüttung
01.03 Dämmung
01.03
Dämmung
01.04 Estrich
01.04
Estrich
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte dürfen nur auf Anordnung des AG bzw. der Bauleitung ausführt werden.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksame Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgleichen, sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen.
Die Rapporte müssen täglich dem Bauherr oder der Bauleitung zur Unterschrift vorgelegt werden.
Nicht unterschriebene Rapporte werden nicht akzeptiert und bezahlt!
Hinweis
02.__.0001 Stundenverrechnungssatz Lehrling
02.__.0001
Stundenverrechnungssatz Lehrling
O
1.00
h
02.__.0002 Stundenverrechnungssatz Facharbeiter
02.__.0002
Stundenverrechnungssatz Facharbeiter
O
1.00
h
02.__.0003 Stundenverrechnungssatz Vorarbeiter
02.__.0003
Stundenverrechnungssatz Vorarbeiter
O
5.00
h
02.__.0004 Stundenverrechnungssatz Meister
02.__.0004
Stundenverrechnungssatz Meister
O
5.00
h