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1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH,
Industriestraße 8, 84326, Falkenberg (nachfolgend AG
genannt)
2. Vertragsgrundlage
Maßgebend für die Vergabe sowie für Art und Umfang der
auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für
die ordnungsgemäße Abwicklung des
Auftrags sind in der angegebenen Reihenfolge:
2.1. das Auftragsschreiben des AG mit
Verhandlungsprotokoll, wenn ein Verhandlungsprotokoll
angefertigt wurde
2.2. diese Allgemeinen Vergabe- und
Auftragsbedingungen (AVAB),
2.3. das Leistungsverzeichnis/ Angebot, und die diesem
zugrunde liegenden Zeichnungen, Muster, Vorschriften
und Vorbemerkungen
2.4. die beigefügten Vertragsbedingungen des Bauherrn
einschl. der Baugenehmigungsunterlagen,
2.5. die VOB/C; VOB Teil C in der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sonstige
einschlägige DIN-Vorschriften und
öffentlich-rechtliche Vorschriften, die
Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neuesten
Fassung, wobei auch evtl. Änderungen während der
Vertragsdurchführung zu beachten sind.
2.6. Der AN versichert gegenüber dem AG, dass
ausländische Arbeitskräfte auf der
vertragsgegenständlichen Baustelle seinerseits nur
dann zum
Einsatz kommen, wenn die dafür zu jedem Zeitpunkt der
Vertragsabwicklung auferlegten Gesetze der
Bundesrepublik Deutschland beachtet und eingehalten
werden. Bei Verstoß des AN gegen die vor oder während
der Auftragsdurchführung gültigen oder geänderten
Gesetze stellt der AN den AG von sämtlichen
Ansprüchen Dritter frei.
3. Vergabe
3.1. Die Abgabe des Angebotes des AN erfolgt für den
AG kostenlos und unverbindlich.
3.2. Ist keine Bindefrist vereinbart, gilt eine
Angebotsbindung von 30 Kalendertagen ab Zugang des
Angebots beim Auftraggeber. 3.3. Das
Angebot hat alle verlangten Preise und Erklärungen zu
enthalten, ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift,
Ort und Datum sowie Firmenstempel zu versehen.
3.4. Nebenangebote für technische Verbesserungen oder
preisgünstigere Ausführungen sind erwünscht und mit
dem Hauptangebot gesondert
gekennzeichnet einzureichen.
3.5. Diese für den AG kostenlose und unverbindliche
Leistung ist hinsichtlich Ausführung und
Beschaffenheit exakt zu beschreiben, vor allen Dingen
dann, wenn die vorgeschlagene Ausführung weder in den
DIN-Vorschriften und/oder den Verdingungsunterlagen
eine Regelung erfährt. Zeitverkürzungen
oder Zeitverzögerungen durch Nebenangebote sind
hinsichtlich ihrer Dauer anzugeben, auch bereits
ausgeführte Beispiele mit entsprechenden Referenzen.
3.6. Über die örtlichen Verhältnisse der dem Angebot
zugrundeliegenden Baustelle, Zu- und Abfahrtswege,
vorhandene Gas-, Wasser-, Elektro-,
Fernsprech- und Kanalleitungen, Möglichkeiten der
Abfallbeseitigung und Lagerungsplätze für Materialien
hat sich der AN vor Angebotsabgabe ausreichend
zu informieren.
3.7. Der AG ist nicht verpflichtet, das
Ausschreibungsergebnis mit den dazugehörigen
Unterlagen dem AN zu offenbaren. Der AG ist
berechtigt, unter
den Anbietern nach seiner Wahl zu vergeben.
4. Vertragspreis
4.1. Die dem Auftrag zugrundeliegenden Preise sind
Festpreise.
4.2. Alle Preise einschließlich derer für
Stundenlohnarbeiten verstehen sich einschließlich
aller Gehalts- und Lohnnebenkosten.
5. Pauschalpreisvereinbarung
5.1. Wird der Auftrag zu einem Pauschalpreis erteilt,
so erfolgt die Berechnung ohne Aufmaß der tatsächlich
ausgeführten Massen.
5.2. Der AN verpflichtet sich, vor Auftragsannahme die
Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis,
Baubeschreibung, Pläne etc.) auf ihre
Vollständigkeit zu prüfen und diese für seinen
Pauschalpreis als verbindlich anzuerkennen.
5.3. Kalkulationsirrtümer berechtigen nicht zu einer
Änderung des Pauschalpreises.
6. Umfang der Leistungen
6.1. Es gilt die VOB /B § 4
6.2. Abgegolten durch die vereinbarten Preise sind
Unterhalt und Schutz der begonnenen oder ausgeführten
Leistungen vor Beschädigungen, Diebstahl,
Witterungseinflüssen, insbesondere Winterschäden und
Grundwasser bis zum Zeitpunkt der Abnahme, die sach-
und fachgerechte Herstellung von Bauteilen
und Einbauteilen, die dem zeitlichen Ablauf der
Baustelle notwendige Stellung von Beschäftigten,
Geräten und Gerüsten, soweit diese für die eigenen
Arbeiten notwendig sind, auch über 2 m hinaus, und die
Vorhaltung von Mannschafts- und Materialunterkünften
für die eigenen Mitarbeiter.
6.3. Für die Zuleitung bauseits vorhandener
Entnahmestellen zu den einzelnen Arbeitsstätten hat
der AN auf seine Kosten zu sorgen.
Verbrauchsmengen und Zwischenzählergebühren gehen zu
Lasten des AN.
6.4. Über Stromanschluss, Wasseranschluss, Telefon,
Sanitäranlagen, Krangebühren oder die Benutzung
sonstiger Einrichtungen wird mit dem AN ein
gesonderter Vertrag abgeschlossen, der seitens des AN
mit Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsverbindlicher
Unterschrift zu versehen ist, bzw. gilt eine
evtl. vereinbarte Regelung gemäß
Verhandlungsprotokoll. Bei der Nutzung von Bauwasser
und Strom hat ein verantwortungsvoller Umgang zu
erfolgen.
6.5. Inhalt dieses Vertrages sind die Leistungen und
die vereinbarten Preise für die Mitbenutzung von
Einrichtungen des AG während der gesamten
Bauzeit bis zum Zeitpunkt der Abnahme durch den
Bauherrn, bzw. Fertigstellung der Arbeiten des AN auf
der vertragsgegenständlichen Baustelle.
6.6. Das Bauschild richtet sich nach Inhalt, Form und
Ausmaßen nach den Vorgaben des Bauherrn.
6.7. Vor Anbringung eines eigenen Bauschildes hat der
AN die Genehmigung des AG einzuholen.
6.8. In dem gesamten Gebäude gilt ein absolutes Rauch-
und Alkoholverbot
6.9. Bei der Entsorgung in die jeweiligen Container
ist auf eine fachgerechte und korrekte Trennung der
Abfallstoffe zu achten
6.10. Entstandene Schäden sind der Bau- und
Projektleitung unverzüglich zu melden
6.11. Der AN hat bis zur Abnahme seine Leistung vor
Beschädigung zu schützen
7. Mehr- oder Minderleistungen
7.1. Mehr- oder Minderkosten durch Änderung des
Bauentwurfs, Planungsänderungen oder angeordnete
7.2. Ausführungsänderungen des Bauherrn sind
unverzüglich nach Bekanntwerden durch den AN dem AG
anzuzeigen.
7.3. Eine evtl. stattzufindende Vergütung auf der
Grundlage für die Preisermittlung der vertraglich
vereinbarten Leistung (Basis ist die Kalkulation des
AN) unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Mehr-
oder Minderkosten findet im Zuge einer Vereinbarung
statt.
8. Ausführungsunterlagen
8.1. Sämtliche zur Auftragsdurchführung notwendigen
Unterlagen werden dem AN vom AG in einfacher
Ausfertigung zur Verfügung gestellt.
8.2. Gewünschte Mehrfachausfertigungen werden dem AN
berechnet.
8.3. Notwendige Details oder Ergänzungen, die der AN
zu liefern hat, sind dem AG rechtzeitig zur Prüfung
und Freigabe vorzulegen.
8.4. Der AN hat die ihm für die Ausführung übergebenen
Unterlagen nach Erhalt in allen Details, insbesondere
hinsichtlich der Maße zu überprüfen und
diese, so weit wie möglich, mit der
vertragsgegenständlichen Baumaßnahme örtlich zu
vergleichen.
8.5. Fehler oder Unstimmigkeiten sind dem AG
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8.6. Unterlässt der AN eine unverzügliche Mitteilung,
so hat er für alle daraus entstehenden Schäden zu
haften.
8.7. Hat der AN Bedenken bezüglich der Eignung von
Materialien und Ausführungsanweisungen des AG, so hat
er diese dem AG unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
8.8. Der AN ist verpflichtet, dem AG auf dessen
schriftliches Verlangen für alle seine Leistungen in
die gültigen einschlägigen DIN- Normen,
behördlichen Bestimmungen und technischen Richtlinien
Einsicht zu gewähren.
8.9. Bemusterungsvorschläge hat der AN dem AG auf
dessen Verlangen so frühzeitig vorzulegen, dass eine
beiderseitige Klärung rechtzeitig erfolgen
kann, ohne den Baufortschritt zu gefährden. Der
hierdurch entstehende Aufwand ist mit der vereinbarten
Vergütung abgegolten.
8.10. Vor Beginn der Arbeiten, insbesondere vor der
Materialbestellung hat der AN die Ausführung seiner
Lieferungen und Leistungen gemäß Plänen und
Leistungsverzeichnis mit der örtlichen Bauleitung des
AG detailliert und rechtzeitig abzusprechen. Daraus
resultierende Versäumnisse gehen zu Lasten des
AN.
8.11. Der AN ist verpflichtet, für die technischen
Gewerke seiner Leistungen Bestandspläne/ -unterlagen
anzufertigen und diese nach Fertigstellung der
Arbeiten dem AG in digitaler Form zu überlassen. Der
Aufwand ist mit den jeweiligen Vertragspreisen
abgegolten. Bei Verzögerungen oder Nichtvorlage ist
der AG berechtigt, zu Lasten des AN mit der Erstellung
der Bestandspläne einen sachlich geeigneten Dritten
nach seiner Wahl auf Kosten des AN zu
beauftragen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben
durch die Ersatzbeauftragung unberührt.
9. Bauzustand
9.1. Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten vom
Zustand der Baustelle und des Baues, sowie über
Versorgungsleitungen und sonstigen seinen
Arbeitsbereich betreffenden Umständen zu überzeugen
und festzustellen, ob er seine Leistungen mangelfrei
erbringen kann. Etwaige Einwände und
Bedenken sind dem AG schriftlich rechtzeitig vor
Beginn der Auftragsausführung anzuzeigen.
9.2. Sind die Vorleistungen anderer Unternehmer, auf
die der AN seine Leistungen aufbaut, mangelhaft, so
hat der AN dies rechtzeitig schriftlich zu
rügen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur
Haftung des Auftragnehmers führen.
9.3. Der AN ist verpflichtet, sämtliche von ihm
stammenden Baureste und Verunreinigungen laufend
entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zu
beseitigen und die Baustelle während seiner Tätigkeit
und nach Beendigung seiner Arbeiten in sauberem
Zustand zu halten. Kommt der AN dieser
Verpflichtung nicht fristgerecht nach, so hat der AG
das Recht, nach zweimaliger vergeblicher schriftlicher
Aufforderung mit Terminsetzung die notwendigen
Maßnahmen auf Kosten des AN vornehmen zu lassen und
von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung
einzubehalten.
10. Auftragsdurchführung
10.1. Dem AN obliegt im Rahmen seiner Tätigkeit die
Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Hierzu hat er alle erforderlichen Anordnungen
und Maßnahmen zu treffen sowie die erforderlichen
Einrichtungen zu schaffen, die notwendig sind,
Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Er hat
alle gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen sowie
projektspezifischen Bestimmungen zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz, insbesondere die
Baustellenverordnungen sowie einen ggf. vorliegenden
SiGe-Plan zu beachten. Der AN sorgt für die gesetzlich
geforderte sicherheitstechnische Betreuung
seiner Leistungserbringung durch eine
Sicherheitsfachkraft und weist diese dem AG
unaufgefordert nach. Auf Anforderung des AG übergibt
der AN dem AG
die Gefährdungsanalyse und legt ihm die für Notfälle
geplanten Maßnahmen sowie die baustellenspezifischen
Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
dar. Der AN hat die Projektleitung des AG
unaufgefordert unverzüglich über jegliche
Arbeitsunfälle zu informieren. Ebenso steht der AN
dafür ein, dass
sämtliche seiner Arbeitnehmer, die auf der
vertragsgegenständlichen Baustelle eingesetzt werden,
die jeweils erforderliche persönliche Schutzausrüstung,
mindestens entsprechend den Vorgaben der Baustellen-
bzw. Werksordnung, benutzen bzw. tragen. Für den Fall
einer von ihm zu vertretenden
Zuwiderhandlung gegen die in dieser Ziffer
übernommenen Pflichten, verpflichtet sich der AN zur
Zahlung einer Vertragsstrafe an den AG in Höhe von
200,00
_ pro betroffenen Mitarbeiter bzw. pro Regelverstoß.
Dem AN obliegt der Nachweis, dass er die
Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Die
Vertragsstrafe
wird auf maximal 5 % der Nettoabrechnungssumme
begrenzt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens
bleibt vorbehalten. Von aus der
Nichtbeachtung in Ziffer 10.1 genannter
Verpflichtungen herrührenden Ansprüchen Dritter hat
der AN den AG freizustellen.
10.2. Die Arbeiten des AN sind im Rahmen der
festgelegten Bauzeiten - auch evtl. Zwischentermine -
termingerecht auszuführen.
Eine Behinderung anderer am vertragsgegenständlichen
Bauwerk beschäftigter Unternehmer ist nach Möglichkeit
zu vermeiden.
10.3. Der AN verpflichtet sich, seine vertraglich
vereinbarte sach- und fachgerechte Leistung so
durchzuführen, dass Verzögerungen, Behinderungen oder
Unterbrechungen nicht eintreten.
Er ist gehalten den Beginn und den Fortgang der ihm
übertragenen Arbeiten vorausschauend auf mögliche
Behinderungen zu prüfen und diesen Umstand
dem AG gegebenenfalls unverzüglich schriftlich, bei
Gefahr in Verzug zunächst mündlich oder fernmündlich,
anzuzeigen.
10.4. Bei einer evtl. Stilllegung der Baustelle hat
der AN alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zur
Erhaltung seiner oder der Leistung Dritter
wahrzunehmen.
Derartige Vorfälle sind dem AG unverzüglich mit
detaillierter Begründung schriftlich mitzuteilen.
10.5. Der AN ist verpflichtet, Mängel an seiner
Leistung innerhalb einer vom AG gestellten
angemessenen Frist auf seine Kosten fach- und
sachgerecht
zu beseitigen. Der AG ist verpflichtet, diese
Aufforderung schriftlich unter Begründung der
Beanstandung(en) dem AN mitzuteilen. Falls der AN einer
einmaligen Aufforderung termingerecht nicht nachkommt,
ist der AG befugt, eine andere Firma auf Kosten des AN
mit der Beseitigung der Mängel zu
beauftragen und diese Kosten dem AN gegen
Kostennachweis von den Abschlagsrechnungen oder der
Schlussrechnung bzw. Rückhalt abzuziehen oder die
Ausführungsbürgschaft in Anspruch zu nehmen.
10.6. Der AN verpflichtet sich, einen verantwortlichen
und ständig anwesenden deutschsprachigen Vertreter für
die vertragsgemäße Ausführung seiner
Leistung einzusetzen. Soweit ausgefertigt, siehe auch
Verhandlungsprotokoll.
Im Falle der Nichtausfertigung eines
Verhandlungsprotokolls ist der Name des Vertreters und
dessen Stellvertreters spätestens eine Kalenderwoche
vor
Aufnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen dem
AG schriftlich mitzuteilen.
10.7. Die personelle Besetzung der
vertragsgegenständlichen Baustelle hat der AN mit dem
AG spätestens 1 Kalenderwoche vor Beginn der Arbeiten
schriftlich festzusetzen, sofern nicht ein
Verhandlungsprotokoll zwischen AN und AG ausgefertigt
ist.
10.8. Für die vom AN ausgeführten Leistungen trägt der
AN die umfassende Verantwortung, insbesondere für die
exakte Einhaltung aller einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften. Die
Verkehrssicherungspflicht im Rahmen aller Tätigkeiten
des AN wird hiermit ausdrücklich auf diesen übertragen.
10.9. Der AN ist für die Unterbringung seines
Personals, seiner Geräte, Baustoffe und Bauhilfsstoffe
selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn der AG die
Mitbenutzung von Lagerstätten und Räumlichkeiten
gestattet.
10.10. Der AN verpflichtet sich, alle seine Leistung
betreffenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen
fristgemäß einzuholen und dem AG im
Original vorzulegen.
11. Behinderungen
jeglicher Art des AN bei Ausführung seiner Arbeiten
auf der vertragsgegenständlichen Baustelle sind dem AG
unverzüglich mündlich und unmittelbar
anschließend schriftlich unter Angabe des Grundes, des
Ortes mit Datum und Uhrzeit zur Prüfung mitzuteilen.
12. Bauleistungsversicherung
12.1. Für das vertragsgegenständliche Bauobjekt wird
eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, in die
der AN einbezogen ist. Der AN hat hierfür
eine anteilige Prämie von 0,25% seiner
Schlussrechnungssumme an den AG zu bezahlen.
12.2. Der AG ist berechtigt, einen Vorschuss in Höhe
der voraussichtlichen Prämie vom AN zu fordern bzw.
bei den einzelnen Abschlagsrechnungen und
der Schlussrechnung einzubehalten.
13. Fristen und Haftung
13.1. Der AG hat verbindliche Zwischen- und Endtermine
mit dem Bauherrn vereinbart.
Die Termine des AN werden im Auftragsschreiben oder
einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, soweit
vorhanden gilt das Verhandlungsprotokoll.
Der AN erklärt hiermit ausdrücklich, über die
erforderlichen Geräte und Arbeitskräfte zu verfügen,
um die vertraglich vereinbarten Leistungen
termingerecht
erfüllen zu können.
Der AN hat sich alle zur Einhaltung der Zwischen- und
Endtermine erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu
verschaffen.
13.2. Überschreitet der AN den vereinbarten
Fertigstellungstermin schuldhaft, hat er für jeden
Kalendertag der Fristüberschreitung eine
Vertragsstrafe in
Höhe von 0,2% der Auftragssumme, höchsten jedoch 5%
der Auftragssumme zu bezahlen, ohne dass es des
Nachweises eines Schadens durch den AG
bedarf. Unabhängig hiervon haftet der AN dem AG
gegenüber bei Nichteinhaltung vereinbarter Fristen
(auch Zwischenfristen) für alle weiteren Schäden, die
dem AG hieraus entstanden sind.
14. Aufmaß und Abrechnung
14.1. Sämtliche Abrechnungen sind in prüfbarer Form
mit den zur Abrechnung notwendigen Unterlagen mit
Angabe des betreffenden Bauvorhabens in
mindestens dreifacher Ausfertigung an den AG zu
stellen.
14.2. Sofern keine Pauschalpreisvereinbarung getroffen
ist, erfolgt die Abrechnung nach gemeinsamem Aufmaß
unter Zugrundelegung der vertraglich
vereinbarten Einheitspreise und unter Berücksichtigung
evtl. gewährter Nachlässe.
15. Zahlungen
15.1. Auf Antrag des AN werden Abschlagszahlungen in
Höhe von 90 % der jeweils nachgewiesenen Leistung
mittels Vorlage einer prüffähigen
Abschlagsrechnung angewiesen.
15.2. Der Schlussrechnung seitens des AN ist
spätestens innerhalb von 2 Wochen nach vertraglicher
Fertigstellung des vertragsgegenständlichen
Objekts dem AG unter Beifügung der gesamten
Abrechnungsunterlagen in dreifacher Form
einzureichen.Sämtliche erhaltene Abschlagszahlungen
unter
Berücksichtigung von evtl. Skontierungen oder
abgebeten sind aufzuführen.
15.3. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung.
16. Sicherheitsleitung
16.1. Der AG kann vom AN unmittelbar nach
Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft
eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes
oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der
Auftragssumme zuzüglich MwSt. fordern.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich in ihrem
Inhalt nach § 17 Nr. 4 VOB/B. Der AG ist berechtigt,
bei Nichterbringung der
Vertragserfüllungsbürgschaft den Vertrag mit dem AN
außerordentlich zu kündigen. Der AN kann daraus
seinerseits keinerlei Rechte auf Schadensersatz
herleiten.
16.2. Als Gewährleistungssicherheit behält der AG von
der Brutto - Schlussrechnungssumme 5 % ein. Der AN
kann diesen Einbehalt durch eine
unbefristete Gewährleistungsbürgschaft ablösen, deren
Inhalt sich nach§ 17 Nr. 4 VOB/B.
17. Abnahme
17.1. Es findet eine förmliche Abnahme statt.
17.2. Im schriftlichen Abnahmeprotokoll sind Mängel
und evtl. Vorbehalte festzuhalten und vom AG und AN
mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu
bestätigen.
17.3. Der AN übernimmt insbesondere die Gewähr, dass
seine gesamten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme
die vertraglich zugesicherten
Eigenschaften haben, den anerkannten Regeln der
Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet
sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten
Gebrauch aufheben und mindern.
17.4. Der AG ist berechtigt, die Abnahme gegenüber dem
AN zu verweigern, solange die Gesamtleistung des AN
wesentliche Mängel aufweist.
17.5. Hat der AN als Subunternehmer geleistet, so
erfolgt die Abnahme frühestens zum Zeitpunkt der
Gesamtabnahme des Bauwerks durch den
Bauherrn, es sei denn, dass eine solche Abnahme nicht
binnen 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistung des
AN erfolgt ist.
18. Gewährleistung
18.1. Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Abnahme
und dauert 5 Jahre. Bestehen zu diesem Zeitpunkt
allerdings noch die
Gewährleistungsansprüche des Bauherrn aus den
Leistungen des AN (Subunternehmers), so verlängert
sich die Gewährleistungsfrist bis zu diesem
Zeitpunkt, höchstens um 12 Monate.
18.2. Der AN ist verpflichtet, alle während der
Verjährungsfrist aufgetretenen Mängel, die auf seine
vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf
seine Kosten zu beseitigen. Kommt der AN in einer vom
AG gesetzten angemessenen Frist der Mängelbeseitigung
nicht nach, so kann der AG die Mängel
selbst oder durch einen Dritten auf Kosten des AN
beseitigen lassen.
18.3. Entsteht dem AG durch Mängel, die der AN zu
vertreten hat, ein Schaden, beispielsweise in Form
besonderen technischen oder kaufmännisch
notwendigen Aufwands im Zuge der Mängelbeseitigung
durch den AN, so ist der AG berechtigt, den AN
insoweit auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.
18.4. Der AN tritt auf Wunsch des AG die
Gewährleistungsansprüche ohne weitere Zustimmung
direkt an den Bauherrn ab.
19. Arbeitsberichte
19.1. Der AN hat täglich Arbeitsberichte nach dem
Muster des AG in mindestens zweifacher Ausfertigung zu
erstellen.
19.2. Die täglichen Arbeitsberichte sind lückenlos
durchzunummerieren und mit dem jeweiligen Datum zu
versehen.
19.3. Mindestinhalt der Arbeitsberichte sind:
Ort und Art der Leistung, Anzahl der Arbeitskräfte und
evtl. Geräte auf der Baustelle, Witterungsverhältnisse,
Materiallieferungen, Besprechungen mit der Bauleitung
des AG und besondere Vorkommnisse;
Arbeitsunterbrechungen jeglicher Art sind ebenfalls
unter
Angabe des Grundes anzugeben.
19.4. Die Arbeitsberichte sind wöchentlich mindestens
einmal mit Unterschrift des Verantwortlichen des AN
der Bauleitung des AG auszuhändigen und
von dieser auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu
überprüfen und gegenzuzeichnen.
20. Versicherungen
20.1. Der AN erklärt, über eine ausreichende
Haftpflichtversicherung zu verfügen, die
gewährleistet, dass Schäden am vertragsgegenständlichen
Bauobjekt ausreichend abgedeckt sind.
20.2. Der AN ist verpflichtet dies dem AG spätestens
unmittelbar nach Vertragsabschluss nachzuweisen.
Zuwiderhandlungen können einen
außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.
21. Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Mit der Angebotsabgabe hat der AN folgende Unterlagen
neuesten Datums vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK, des zuständigen
Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft.
22. Forderungen des AG
Die dem AN aus diesem Auftrag gegen den AG zustehenden
Forderungen können ohne Zustimmung des AG nicht an
Dritte (z.B. Lieferanten, Banken etc.)
abgetreten werden (siehe dazu BGB§ 399).
23. Inkrafttreten des Auftrages
23.1. Mit Annahme des Angebotes des AN durch den AG
ist der Auftrag rechtsverbindlich erteilt
23.2. Sämtliche Nachtrags- oder Zusatzaufträge
unterliegen den vorliegenden AVAB.
24. Teilunwirksamkeit
24.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
oder der damit verbundenen Unterlagen oder Teile
hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen hiervon nicht berührt.
25. Gerichtsstand
25.1. Gerichtsstand ist das Amtsgericht
Eggenfelden/Landgericht Landshut, sowie diesem nicht
gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Übrigen
gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG. Es
gilt in jedem Falle deutsches Recht.
1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH,
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Baureinigungsarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, VOL, die Allgemein Anerkannten Regeln der
Technik und die "Richtlinien für Vergabe und
Abrechnung von Gebäudereinigungsarbeiten", aufgestellt
vom
GAEB, in zweiter Rangfolge die "Richtlinien für
Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk",
herausgegeben vom Bundesinnungsverband des
Gebäudereiniger-Handwerks.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.
Die Reinigung ist kurzfristig und termingerecht vor
der Abnahme der Bauleistungen durchzuführen. Dem AN
ist bekannt, dass der termingerechten Ausführung der
Reinigungsleistungen sehr hohe Bedeutung
beikommt, da die Schlussabnahme - und somit die
termingerechte Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme -
in wesentlichem Maß von der Rechtzeitigkeit und der
Qualität der Leistungserbringung des AN abhängen.
2 Vorbereitung und Planung
Der AN übernimmt im Rahmen seiner Arbeitsvorbereitung
unaufgefordert und eigenverantwortlich folgende
Leistungen:
Der AN hat die örtlichen Verhältnisse daraufhin zu
prüfen, ob sie für die Durchführung seiner Leistung
geeignet sind. Er hat dem AG Bedenken gegen die
vorgeschriebene Art der Ausführung unverzüglich
mitzuteilen.
Insbesondere beim Einsatz säurehaltiger
Reinigungsmittel ist vom AN vor Reinigungsbeginn
abzuklären,
ob Edelstahlbauteile/-beschläge oder -einrichtungen
verbaut sind, und ggf. wie deren
Widerstandsfähigkeit gegen Korrosion bei Kontakt mit
säurehaltigen Reinigungsmitteln oder deren
Dämpfen geartet ist.
Vor Arbeitsaufnahme sind die zu reinigenden Flächen
und Bauteile vom AN auf Beschädigung oder auf
herkömmliche Art nicht zu beseitigende
Verunreinigungen zu untersuchen. Beanstandungen sind
dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Das Beseitigen von Rückständen, die von anderen
Gewerken in unüblicher Weise hinterlassen worden
sind und eine Besondere Leistung darstellen können,
ist der Bauleitung unverzüglich und vor Ausführung
der Leistung anzuzeigen.
Einholen von Pflegehinweisen aller vorgefundenen
Materialien, insbesondere Hinweise zum Schutz/Erhalt
der Rutschhemmung bei Böden
Erstellung eines Reinigungsplans mit allen
durchzuführenden Arbeiten und Leistungen, raum- oder
geschossweise, als Checkliste zur Abarbeitung
Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, die
feuergefährliche oder gesundheitsschädigende
Bestandteile enthalten, sind entsprechend ihrer
Eigenart und unter Berücksichtigung der einschlägigen
Vorschriften und Verordnungen zu lagern und zu
verarbeiten.
3 Ausführung
Im Zuge der Bauendreinigung sind besenrein übergebene
Gebäude/Anlagen staubfrei, schlierenfrei,
wasserfleckenfrei zu reinigen. Auf allen Bauteilen
sind Markierungen, Etiketten, Schutzfolien, Flecken u.
ä. zu
entfernen. Die Reinigung und Behandlung von
Oberflächen erfolgt mit auf die Oberflächen
abgestimmten
Pflegemitteln.
Vom AG werden folgende Qualitätsanforderungen gestellt:
staubfrei
schlierenfrei
fleckenfrei
Grundsätzlich verpflichtet sich der AN, nur
Reinigungsmittel zu verwenden, die keine Rückstände
hinterlassen oder zu Schäden auf den
Materialoberflächen führen. Alle Pflege- und
Reinigungsanleitungen
der vorhandenen Baustoffe und -produkte sind zu
beachten.
Der Einsatz fungizider Reinigungsmittel ist ebenso
untersagt, wie der Einsatz von Pflege- oder
Nachbehandlungsmitteln, die die Rutschhemmung
herabsetzende oder schmierende Oberflächenwirkung
besitzen.
Beschilderungen, Schellen, Armaturen und Beschläge
sind Bestandteil der Bauendreinigung, sie sind in
einen optisch einwandfreien Zustand zu versetzen.
Bei Feststellung von Schäden, die vor Arbeitsaufnahme,
während oder nach der Reinigung sichtbar werden,
ist der AG unverzüglich zu benachrichtigen.
Soweit erforderlich, sind vom AN lastverteilende
Unterlagen zu verwenden (z. B. beim Besteigen von
Fensterbänken, Heizkörperabdeckungen oder beim Einsatz
von Hubsteigern oder Anlehnleitern). Über die
Art des Schutzes hat sich der AN rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn mit der örtlichen Bauleitung
abzustimmen.
Rutschhemmend ausgebildete Natursteinbeläge der
Rutschsicherheitsgruppe R 9 dürfen nur mit
rückstandsfreien, für Naturstein geeigneten Reinigern
behandelt werden; andernfalls wird die
rutschhemmende Wirkung aufgehoben.
4 Zusätzliche Anforderungen
4.1 Generelle Glasflächen (Fassade, Türen, Fenster,
etc)
Sachgemäße Reinigung einschl. Abledern. Farbreste und
starke Verschmutzungen sind ohne Verwendung
mechanischer Mittel (Spachtel, Stahlwohle o. ä.)
abzulösen.
Glasflächen an Fassaden sind bei grober Verschmutzung
mit einem Spezialglashobel zu bearbeiten, wobei
dieser so einzusetzen ist, dass ein Verkratzen und
sonstige Kratzspuren in jeder Form auszuschließen sind.
Beim Reinigen von Fenstern und Fassaden ist im
besonderen darauf zu achten, dass Dichtungen und
Versiegelungen nicht beschädigt werden.
Schutzkennzeichnungen sind zu entfernen.
Der Einsatz spezieller Glasreiniger und ein
zusätzliches streifenfreies Nachreiben ist
erforderlich.
4.2 Eloxierte Alu-Bleche und Profile
Zement-, Kalk-, und Mörtelrückstände sind auf jeden
Fall nur mit Wasser abzuwaschen, sie sind keinesfalls
mit Metallschabern abzukratzen, da sonst die eloxierte
Oberfläche des Aluminiums zerkratzt wird. Bei evtl.
stärker verschmutzten Aluminiumflächen ist eine
Nachreinigung mit einem Spezialaluminium-Reiniger
vorzunehmen. Danach sind die eloxierten Alu-Flächen zu
konservieren und zu polieren.
4.3 Einbrennlackierte Alu-Bleche und Profile
Reinigung mit warmen Wasser mit Zusatz von
waschaktiven Substanzen oder gleichwertig neutral
reagierenden Zusätzen. Die Reinigung erfolgt
zweckmäßigerweise mit Schwamm, bzw. Bürste oder durch
rotierende Bürste. Der entstehende Schaum ist durch
Abziehen mit entsprechenden Hilfsgeräten zu
beseitigen. Besonders stark verschmutzte Flächen sind
durch Nachreinigung mit einem Spezial-Lackreiniger
anzuwenden, wobei besonders hartnäckig verschmutze
Stellen durch mehrmaliges Reiben zu säubern sind.
4.4 Holzbauteile und Holzoberflächen
Bauelemente aus Holz wie Türfutter,
Türblattoberflächen, feste Einbauten,
Parkettoberflächen etc. sind mit
besonderer Sorgfalt zu reinigen und es ist im
besonderen darauf zu achten, dass keinerlei
Wasserflecken
zurückbleiben. Das Reinigen beinhaltet auch das
Reinigen der Beschläge und Beschilderungen.
4.5 Kunststoffoberflächen
Kunststoffbeschichtete Flächen sind unter Zusatz
antistatischer Mittel feucht zu reinigen.
4.6 Sanitärräume
Toiletten, Bade- und Waschräume einschl. der
Einrichtungsgegenstände sind mit desinfizierenden
Mitteln zu
reinigen. Die Reinigung von Bädern mit sanitären
Einrichtungsgegenständen beinhaltet das Entfernen
sämtlicher Aufkleber und Etiketten sowie das
Nachtrocknen durch Wischen in einem zweiten
Arbeitsgang.
Sanitärporzellan ist gründlich nass zu reinigen.
Armaturen sind zu polieren.
Zum Reinigen von Kücheneinrichtungen, Einbaumöbeln u.
ä. gehört auch das allseitige Säubern aller
zugänglichen Flächen und Einbauten (z. B. innere
Schrankteile, Unterteilungen von Schubfächern).
4.7 Textile Beläge und Holzböden
Die Nassreinigung und eine eventuell maschinelle
Trocknung darf nur nach Abstimmung mit dem AG
erfolgen.
4.8 Heizkörper
Bei Heizkörpern sind ohne Werkzeug demontierbare
Blenden zu entfernen einschl. wiederaufbringen, um die
Reinigung auch hinter-/unterhalb von Blenden ausführen
zu können. Ein Verstellen von Sensoren, Reglern o.
ä. ist zu vermeiden.
5 Behandlung der Bauabfallmaterialien
Die Entsorgung der Bauabfallmaterialien ist unter
Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des
Bundes in der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen.
Das gesamte Bauabfallmaterial ist nach
Abfallschlüsselnummer (AVV) sortenrein in getrennt
verschließbaren
Containern zu sammeln. Von der Regelung der
artenspezifischen Trennung der Bauabfälle kann nur
abgewichen werden, wenn der AG dies genehmigt.
Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und
unverzüglich abfahren zu lassen.
6 Reinigung während der Bauzeit
Auf ausdrücklicher Anweisung des AG sind auch
Reinigungen während der Bauzeit durchzuführen.
Hierzu zählt die besenreine Entfernung von grober
Verschmutzung und Verpackungsmaterial. Die Abfälle
sind sortenrein zu sammeln und nach landesrechtlichen
Bestimmungen zu entsorgen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Fensterreinigung Grobreinigungmit Fassadengerüst ca. KW 17 / 2026
01
Fensterreinigung Grobreinigungmit Fassadengerüst ca. KW 17 / 2026
01.__. 1 Einzelfenster bis 1,10 x 1,00m reinigen nur außen Reinigung eines mehrteiligen Einzelfensters. Reinigen
aller
Fensterflügel und Festverglasungen, Glas- und
Rahmenflächen,
sowie der Außenfensterbänke, nass wischen mit einem
abgestimmten Reinigungsmittel, danach trocken ledern
und
polieren bis zum Erlangen einer vollständig
schmutzfreien
Oberflächen.
Leistung inkl. zerstörungsfreier Entfernung aller
Aufkleber,
sowie inkl. erhöhtem Aufwand für verfestigte
Verschmutzungen
der Außenseiten.
Rahmenmaterial: Kunststoff
Fenstergröße: bis 1,10 x 1,00m
Arbeit von außen vom Gerüst
01.__. 1
Einzelfenster bis 1,10 x 1,00m reinigen nur außen
4.00
St
01.__. 2 Einzelfenster bis 1,25 x 2,30m reinigen nur außen Reinigung eines mehrteiligen Einzelfensters mit festem
Unterlicht. Reinigen aller Fensterflügel und
Festverglasungen,
Glas- und Rahmenflächen, sowie der Außenfensterbänke,
nass
wischen mit einem abgestimmten Reinigungsmittel, danach
trocken ledern und polieren bis zum Erlangen einer
vollständig
schmutzfreien Oberflächen.
Leistung inkl. zerstörungsfreier Entfernung aller
Aufkleber,
sowie inkl. erhöhtem Aufwand für verfestigte
Verschmutzungen
der Außenseiten.
Rahmenmaterial: Kunststoff
Fenstergröße: bis 1,25 x 2,30m
Arbeit von außen vom Gerüst
01.__. 2
Einzelfenster bis 1,25 x 2,30m reinigen nur außen
23.00
St
01.__. 3 Einzelfenster bis 2,00 x 2,30m reinigen nur außen Reinigung eines mehrteiligen Einzelfensters mit festem
Unterlicht. Reinigen aller Fensterflügel und
Festverglasungen,
Glas- und Rahmenflächen, sowie der Außenfensterbänke,
nass
wischen mit einem abgestimmten Reinigungsmittel, danach
trocken ledern und polieren bis zum Erlangen einer
vollständig
schmutzfreien Oberflächen.
Leistung inkl. zerstörungsfreier Entfernung aller
Aufkleber,
sowie inkl. erhöhtem Aufwand für verfestigte
Verschmutzungen
der Außenseiten.
Rahmenmaterial: Kunststoff
Fenstergröße: bis 2,00 x 2,30m
Arbeit von außen vom Gerüst
01.__. 3
Einzelfenster bis 2,00 x 2,30m reinigen nur außen
5.00
St
02 Bauendreinigung ca. KW 22 / 2026
02
Bauendreinigung ca. KW 22 / 2026
02.__. 1 Bodenbelag reinigen, Parkett, Holzdielen Feinreinigung von Holzböden mit
Oberflächenbeschichtung,
inkl. Sockelleisten, mit einem auf den Belag
abgestimmten und
vom Hersteller empfohlenen Reinigungs- und
Pflegemittel,
Reinigen bis zum Erlangen einer vollständig
schmutzfreien
Oberfläche.
Leistung inkl. Entfernen aller Verunreinigungen und
Aufkleber.
Bodenbeläge verlegt in allen Geschossen.
Typ: Joka Calgary Landhausdiele Eiche gebürstet 527 LD
oder glw.
02.__. 1
Bodenbelag reinigen, Parkett, Holzdielen
670.00
m2
02.__. 2 Bodenbelag reinigen, Fliesen Feinreinigung von Fliesen- oder Plattenbelag, inkl.
Sockelleisten, durch Wischen mit einem auf den Belag
abgestimmten Reinigungsmittel, Reinigen bis zum
Erlangen
einer vollständig schmutzfreien Oberfläche.
Leistung inkl. Entfernen des Zementschleiers und
Entfernen
aller Verunreinigungen. Auf die dauerelastischen
Verfugungen
ist besondere Rücksicht zu nehmen.
Bodenbeläge verlegt in allen Geschossen.
02.__. 2
Bodenbelag reinigen, Fliesen
200.00
m2
02.__. 3 Wandbelag reinigen, Fliesen Feinreinigung von Wandfliesenbelag durch Wischen mit
einem
auf den Belag abgestimmten Reinigungsmittel, Reinigen
bis
zum Erlangen einer vollständig schmutzfreien
Oberfläche.
Leistung inkl. Entfernen des Zementschleiers und
Entfernen
aller Verunreinigungen. Auf die dauerelastischen
Verfugungen
ist besondere Rücksicht zu nehmen.
02.__. 3
Wandbelag reinigen, Fliesen
250.00
m2
02.__. 4 Einzelfenster bis 1,00 x 1,00m reinigen Reinigung eines Einzelfensters. Reinigen aller
Fensterflügel und
Festverglasungen, Innen- und Außenflächen, Glas- und
Rahmenflächen, Innenfensterbänke, Beschläge, Fugen und
Dichtungen soowie Fensterfälze durch aussaugen und nass
wischen mit einem abgestimmten Reinigungsmittel, danach
trocken ledern und polieren bis zum Erlangen einer
vollständig
schmutzfreien Oberflächen.
Leistung inkl. zerstörungsfreier Entfernung aller
Aufkleber,
sowie inkl. erhöhtem Aufwand für verfestigte
Verschmutzungen
der Außenseiten.
Rahmenmaterial: Kunststoff
Fenstergröße: bis 1,00 x 1,00m
Arbeit von Innen
02.__. 4
Einzelfenster bis 1,00 x 1,00m reinigen
5.00
St
02.__. 5 Einzelfenster bis 1,25 x 2,30m reinigen Reinigung eines Einzelfensters. Reinigen aller
Fensterflügel und
Festverglasungen, Innen- und Außenflächen, Glas- und
Rahmenflächen, Innenfensterbänke, Beschläge, Fugen und
Dichtungen soowie Fensterfälze durch aussaugen und nass
wischen mit einem abgestimmten Reinigungsmittel, danach
trocken ledern und polieren bis zum Erlangen einer
vollständig
schmutzfreien Oberflächen.
Leistung inkl. zerstörungsfreier Entfernung aller
Aufkleber,
sowie inkl. erhöhtem Aufwand für verfestigte
Verschmutzungen
der Außenseiten.
Rahmenmaterial: Kunststoff
Fenstergröße: bis 1,25 x 2,30m
Arbeit von Innen
02.__. 5
Einzelfenster bis 1,25 x 2,30m reinigen
31.00
St
02.__. 6 Einzelfenster bis 2,00 x 2,30m reinigen Reinigung eines Einzelfensters. Reinigen aller
Fensterflügel und
Festverglasungen, Innen- und Außenflächen, Glas- und
Rahmenflächen, Innenfensterbänke, Beschläge, Fugen und
Dichtungen soowie Fensterfälze durch aussaugen und nass
wischen mit einem abgestimmten Reinigungsmittel, danach
trocken ledern und polieren bis zum Erlangen einer
vollständig
schmutzfreien Oberflächen.
Leistung inkl. zerstörungsfreier Entfernung aller
Aufkleber,
sowie inkl. erhöhtem Aufwand für verfestigte
Verschmutzungen
der Außenseiten.
Rahmenmaterial: Kunststoff
Fenstergröße: bis 2,00 x 2,30m
Arbeit von Innen
02.__. 6
Einzelfenster bis 2,00 x 2,30m reinigen
13.00
St
02.__. 7 Einzelfenster bis 3,00 x 2,30m reinigen Reinigung eines Einzelfensters. Reinigen aller
Fensterflügel und
Festverglasungen, Innen- und Außenflächen, Glas- und
Rahmenflächen, Innenfensterbänke, Beschläge, Fugen und
Dichtungen soowie Fensterfälze durch aussaugen und nass
wischen mit einem abgestimmten Reinigungsmittel, danach
trocken ledern und polieren bis zum Erlangen einer
vollständig
schmutzfreien Oberflächen.
Leistung inkl. zerstörungsfreier Entfernung aller
Aufkleber,
sowie inkl. erhöhtem Aufwand für verfestigte
Verschmutzungen
der Außenseiten.
Rahmenmaterial: Kunststoff
Fenstergröße: bis 3,00 x 2,30m
Arbeit von Innen
02.__. 7
Einzelfenster bis 3,00 x 2,30m reinigen
6.00
St
02.__. 8 Treppenanlage reinigen (Fliesenbelag) KG - 4.OG
Treppenhaus Beton Treppen (Tritt- und Setzstufe) und Podeste reinigen
Fliesenbelag, Rückstände von Beton- und Malerarbeiten
vorsichtig mit Spatel entfernen, sowie gründliches
Abkehren
bzw. Absaugen der Treppenläufe und nass wischen.
Kratzspuren sind zu vermeiden. Gründliches Schrubben
und
Wischen sämtlicher Bodenflächen mit einem auf den Belag
abgestimmten und vom Hersteller empfohlenen Reinigungs-
und Pflegemittel. Entfernen des Zementschleiers auf
allen
Fliesenbelägen und aller Verunreinigungen sowie
Aufkleber. Auf
die dauerelastischen Verfugungen ist besondere
Rücksicht zu
nehmen. Nachreinigung durch nasses Aufwischen und
trockenes Nachwischen der Treppengeländer, Brüstungen
und
Handläufe bis zur Erreichung einer streifenfreien
Oberfläche.
Treppenanlage über 6 Stockwerke
02.__. 8
Treppenanlage reinigen (Fliesenbelag) KG - 4.OG
Treppenhaus Beton
1.00
St
02.__. 9 Treppenanlage reinigen 3.OG - 4.OG
Holztreppe in DG Wohnung Treppenstufen, Wangen und Geländer reinigen.
Reinigung durch nasses Aufwischen und trockenes
Nachwischen der Treppenanlage bis zur Erreichung einer
streifenfreien Oberfläche.
02.__. 9
Treppenanlage reinigen 3.OG - 4.OG
Holztreppe in DG Wohnung
2.00
St
02.__. 10 Loggiageländer reinigen Feinreinigung von Geländern, bestehend aus Handlauf,
Ober-
und Untergurt sowie Füllung, mit einem geeigneten
Reinigungsmittel, bis zum Erlangen einer vollständig
schmutzfreien Oberfläche. Leistung inkl. Reinigen der
Halterungen, sowie Entfernen aller Verunreinigungen und
Aufkleber.
Abmessung Geländer: h= ca. 1,00m
Bauart: Rundstäbe / Flachstäbe / Metallblech
Material: lackierter Stahl
Oberflächen: matt
02.__. 10
Loggiageländer reinigen
30.00
m
02.__. 11 Glasflächen reinigen, Alu-Eingangstürelemente incl. Verglasung Reinigung der verglasten Alu-Eingangstüren durch
Einwaschen
mit einem Strip und einem Fensterwischer abziehen,
unter
Hinzunahme von geeignetem Reinigungsmittel, danach die
Randbereiche trocken ledern und polieren bis zum
Erlangen
einer vollständig sauberen und trockenen Oberfläche.
Abrechnung erfolgt pro Element (beidseitig):
- Reinigen der Glasflächen ESG, VSG nach
Herstellerangaben
- Reinigen der beschichteten Rahmen- und
Konstruktionsprofile,
aller Beschläge
Reinigungsbereich: innen und außen
1 Stk. bis 1,12 x 2,20m
02.__. 11
Glasflächen reinigen, Alu-Eingangstürelemente incl. Verglasung
5.00
m2
02.__. 12 Glasflächen reinigen, Dachflächenfenster und Glasvordach Reinigung des verglasten Dachflächenfenster sowie
Eingangsvordach durch Einwaschen mit einem Strip und
einem
Fensterwischer abziehen, unter Hinzunahme von
geeignetem
Reinigungsmittel, danach die Randbereiche trocken
ledern und
polieren bis zum Erlangen einer vollständig sauberen
und
trockenen Oberfläche. Abrechnung erfolgt pro Element
(beidseitig):
- Reinigen der Glasflächen ESG, VSG nach
Herstellerangaben
- Reinigen der beschichteten Rahmen- und
Konstruktionsprofile,
aller Beschläge
Reinigungsbereich: innen und außen
1 Stk. Dachflächenfenster 1,20 x 1,20m
1 Stk. Eingangsvordach 1,60 x 0,80m
02.__. 12
Glasflächen reinigen, Dachflächenfenster und Glasvordach
5.00
m2
02.__. 13 Türen reinigen bis 1,02x2,13m Feinreinigung von Türelementen aus Zargen und Türblatt
(allseitig), mit einem geeigneten und vom Hersteller
empfohlenen Reinigungs- und Pflegemittel, bis zum
Erlangen
einer vollständig schmutzfreien Oberfläche.
Leistung inkl. Reinigen der Beschläge und Entfernen
aller
Verunreinigungen und Aufkleber.
Türabmessung: bis 1,25 x 2,13m
Türblatt:
Oberfläche: Schichtstoff
Materialien: Holz
Zarge:
Oberfläche: Schichtstoff
Materialien: Holz
02.__. 13
Türen reinigen bis 1,02x2,13m
57.00
St
02.__. 14 Waschtisch reinigen Erstreinigung von Sanitäreinrichtungen, mit einem
geeigneten
und vom Hersteller empfohlenen Reinigungs- und
Pflegemittel,
bis zum Erlangen einer vollständig schmutzfreien
Oberfläche.
Leistung inkl. Reinigen der Armaturen, Zu- und Abläufe
und
Halterungen, sowie Entfernen aller Verunreinigungen und
Aufkleber.
Einbauteil: Waschbecken
Material: Keramik
Oberfläche matt
02.__. 14
Waschtisch reinigen
20.00
St
02.__. 15 Duschanlage reinigen Erstreinigung von Sanitäreinrichtungen, mit einem
geeigneten
und vom Hersteller empfohlenen Reinigungs- und
Pflegemittel,
bis zum Erlangen einer vollständig schmutzfreien
Oberfläche.
Leistung inkl. Reinigen der Armaturen, Zu- und Abläufe
und
Halterungen, sowie Entfernen aller Verunreinigungen und
Aufkleber.
Einbauteil: Duschanlage bis 1,20x1,20m
Material: Keramik
Oberfläche matt
02.__. 15
Duschanlage reinigen
14.00
St
02.__. 16 Badewanne reinigen Erstreinigung von Sanitäreinrichtungen, mit einem
geeigneten
und vom Hersteller empfohlenen Reinigungs- und
Pflegemittel,
bis zum Erlangen einer vollständig schmutzfreien
Oberfläche.
Leistung inkl. Reinigen der Armaturen, Zu- und Abläufe
und
Halterungen, sowie Entfernen aller Verunreinigungen und
Aufkleber.
Einbauteil: Badewanne
Material: Keramik
Oberfläche matt
02.__. 16
Badewanne reinigen
2.00
St
02.__. 17 WC-Schüssel/Urinal reinigen Erstreinigung von wandhängenden Sanitäreinrichtungen,
mit
einem geeigneten Reinigungsmittel, bis zum Erlangen
einer
vollständig schmutzfreien Oberfläche.
Leistung inkl. Reinigen der Armaturen, Zu- und
Abläufe, Deckel
und Halterungen, sowie Entfernen aller
Verunreinigungen und
Aufkleber.
Einbauteil: WC-Schüssel / Urinal
Material: Keramik
Oberfläche: matt
02.__. 17
WC-Schüssel/Urinal reinigen
18.00
St
02.__. 18 Aufzugsanlage reinigen Reinigung der Aufzugskabine inkl. aller Haltestellen
aus
verschiedenen Oberflächen mit vom Hersteller
zugelassenen
Reinigungsmitteln bis zum Erlangen einer vollständig
schmutzfreien und trockenen Oberfläche.
Anzahl der Haltestellen: 6 Stück
Grundfläche Aufzug: ca. 2,20 m²
Beschreibung Wandfläche: Laminat Wolkengrau
Beschreibung Bodenbelag: Fliesen
Kabinentür: Edelstahl AlSi 441 gebürstet
Leistung inkl. Reinigung der Unterfahrt und sämtliche
Geräte.
02.__. 18
Aufzugsanlage reinigen
1.00
St
02.__. 19 Technikraum reinigen Reinigung der Technikräume im KG und EG, mit einem
geeigneten Reinigungsmittel, bis zum Erlangen einer
vollständig
schmutzfreien und trockenen Oberfläche.
Leistung: Reinigen der Böden, Wände und Decken, sowie
der
kompletten Ausstattung, Befestigungsprofile, Halterung
und
aller Beschläge - gem. anliegender Einzelbeschreibung.
Art d. Reinigung: Feinreinigung
02.__. 19
Technikraum reinigen
40.00
m2
10 Stundenlohnarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit
Genehmigung
der Bauleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor
ihrer
Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und
Auftragssumme mit
dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und
freigegeben
werden.
Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine
Woche nach der Ausführung vom unserem Bauleiter
unterschreiben zu lassen. Eine Verechnung erfolgt nur
bei
Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird
ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit
möglich
erfolgt die Abrechnung generell auf der Basis der
vereinbarten
Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit
10.__. 2 Stundenlohn Vorarbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Vorarbeiter
10.__. 2
Stundenlohn Vorarbeiter
1.00
h
10.__. 3 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Facharbeiter
10.__. 3
Stundenlohn Facharbeiter
1.00
h
10.__. 4 Stundenlohn Hilfsarbeiter Stundenlohn für einen gut eingewiesenen Hilfsarbeiter
10.__. 4
Stundenlohn Hilfsarbeiter
1.00
h
10.__. 5 Stundenlohn Auszubildender Stundenlohn für einen Auszubildenden
10.__. 5
Stundenlohn Auszubildender
1.00
h