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Zimmer- und Holzbauarbeiten Zimmer- und Holzbauarbeiten
Globale Angaben zum Bauvorhaben
Name und Anschrift des Auftraggebers:
Ulrich Bonn
Wiesenhof
50259 Pulheim
Errichtung eines Gewerbe- und Wohngebäudes im Bereich einer abzubrechenden Scheune
Die Ausführungszeichnungen können vorab vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache im Büro stkn architekten eingesehen werden.
Angaben zur Örtlichkeit
Anschrift der Baustelle:
Wiesenhof
50259 Pulheim
Termine und Fristen
Vorgesehener Beginn der Baumaßnahme: Q4/2025
Vorgesehener Beginn der Arbeiten: Q1 2026
Lage und Transportwege
über Hahnenstraße(Hauptverkehrsstraße)
in Zuwegung Breite ca. 4,50 m
Transportwege im Gebäude
Treppe ca. 125 cm
Gebäude:
das Gebäude hat eine Länge von ca. 42 m und eine Tiefe von ca. 11 m, ein Teil des Gebäudes ist mit einem Satteldach im Winkel von 30° überdeckt, der hintere Teil (Werkstatt) ist mit einem Pultdach im Winkel von 10° überdeckt.
Die Außenwand wird mit einem Wärmedämmverbundsystem verkleidet, welches eine Gesamtstärke von 18 cm hat.
Art des Daches
Dachform:Satteldach
Dachneigung: 30°
Traufhöhe: ca. 6,50
Firsthöhe: ca. 9,60 m
Dachflächen: 2
Dachform:Pultdach
Dachneigung: 10°
Traufhöhe: ca. 6,50
Firsthöhe: ca. 8,40 m
Dachflächen: 1
Gerüste
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst
Entsorgung von Abfall
Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in
diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen.
Allgemeine Vertragsbedingungen:
Der Auftraggeber, im Folgendem AG genannt, und der Auftragnehmer, im Folgenden AN genannt.
1. Für das Angebot, die Bauleistungen und die Abrechnungen gelten die "Allgemeinen
Vertragsbedingungen" (DIN 1961) und die
"Technischen Vorschriften" (DIN 18 300-18 424) der
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
(VOB) in der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen
Fassung, wenn in diesen "Vorbemerkungen" oder den "Besonderen Vertragsbedingungen" oder in der
Leistungsbeschreibung des Angebots nichts Anderes bestimmt wird.
2. Lieferungsbedingungen des AN werden nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn diese dem
Kostenanschlag beiliegen.
3. Auftraggeber ist der Bauherr, für dessen Name und Rechnung die Bauleistungen erfolgen. Als
Bevollmächtigter des Bauherren gilt der bauleitende Architekt. Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie mit
ihm oder seinem Vertreter getroffen werden.
4. Sämtliche vom AN angegebenen Einzelpreise sind Festpreise ohne Rücksicht auf Material- und Lohnpreisschwankungen während der Ausführungszeit, gerechnet vom Tag der Angebotsabgabe bis zum Tag der Rechnungslegung auch bei Umständen, die der AN nicht unmittelbar zu vertreten hat, wenn und soweit Schwankungen nicht vom AG zu vertreten sind.
5. Alle sonstigen Kosten wie Fahrgelder, Parkgebühren, Wege- und Trennungsgelder, Regiekosten, usw. werden nicht besonders vergütet.
Bei Arbeitsunterbrechung und Stilliegezeiten wird keine Vergütung gewährt.
6. Für die Ausarbeitung des Angebots und den damit verbundenen Aufwand, auch über den Rahmen der
VOB hinaus, wird keine Vergütung gewährt.
7. Vor Beginn seiner Arbeiten ist der AN verpflichtet, die Maße der Zeichnungen zu überprüfen, die
Ausführungsmaße für seine Arbeiten durch Überprüfung der Rohbaumaße festzulegen oder vorher durch Lehren festzulegen und merkliche Unstimmigkeiten vor der Ausführung der Arbeiten schriftlich zu melden oder mit der Bauleitung zu klären. Äußert sich der AN nicht innerhalb von zwei Wochen zu den in den Bauunterlagen genannten Maßen, so gelten diese als anerkannt. Ein Anspruch auf Vereinbarung eines neuen Preises bei später entdeckten Massenüber- oder Massenunterschreitungen besteht nicht. Der angebotene Einheitspreis gilt auch dann, wenn Massenüber- oder Massenunterschreitungen vorliegen.
8. Hat der AN Bedenken irgendwelcher Art gegen die vorgesehene Art der Ausführung oder die Vorarbeiten anderer Unternehmer, so dass er die Verantwortung für die übertragene Arbeit nicht übernehmen kann, so hat er dies nicht nur sofort schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen, sondern er muss die in Frage kommende Arbeit sofort einstellen. Der AN haftet für jede Verletzung der ihm obliegenden Pflicht, die ihm übergebenen Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen, den AG auf entdeckte oder vermutete Fehler hinzuweisen und bis zu deren Klärung die Arbeiten einzustellen.
9. Für alle Spezialarbeiten hat der AN alle erforderlichen Unterlagen entsprechend den maßgebenden Vorschriften selbst anzufertigen und zu liefern sowie die Genehmigung der Spezialarbeiten zu erwirken. Bezüglich der Haftung gilt hier Punkt 8. sinngemäß.
10. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie besonders von der Bauleitung angeordnet werden. Die Rapportzettel müssen dann täglich - spätestens jedoch zur wöchentlichen Baubesprechung - unaufgefordert zur unterschriftlichen Anerkenntnis vorgelegt werden.
11. Sollte der AG oder die Bauleitung im Laufe der Ausführung der Arbeiten Abänderungen wünschen, so erhält der AN erst nach schriftlicher Bestätigung dieser zusätzlichen Aufträge Anspruch auf Vergütung. Die Preise hierfür sowie für alle Leistungen, die im Angebot nicht erfasst sind, müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Für Leistungen des AN, die ohne Preisvereinbarungen ausgeführt werden, gelten die vom AG aufgrund der übrigen Preisvereinbarungen festzusetzenden Preise.
12. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Zeichnungen und sonstigen Unterlagen können im Büro des Architekten nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Auskünfte und Erläuterungen werden von hier aus auch telefonisch gegeben. Der Anbieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den gegebenen örtlichen Verhältnissen zu überzeugen und sich über Art und Umfang der Arbeiten und Lieferungen sowie alle Umstände, die zur Kalkulation erforderlich sind, zu informieren. Bei Angebotsabgabe wird davon ausgegangen, dass dies geschehen ist.
13. In den vom Anbieter angegebenen Einzelpreisen sind alle Leistungen und Lieferungen enthalten, die zur vollständigen Herstellung der ausgeführten Leistungen gehören, einschließlich aller Nebenleistungen, Schuttbeseitigung, Vorhaltung und Gestellung der Gerüste, Geräte und Schalung sowie sämtliche zur Durchführung der Arbeiten notwendigen Anschlüsse für Licht, Kraft und Wasser und deren Unterhaltung und Verbrauch. Gleichfalls sind die Kosten für die Baustelleneinrichtung, die Errichtung und Unterhaltung des Bauzauns, die Herstellung von Absperrungen soweit Sie das eigene Gewerk betrachten in den Einzelpreisen enthalten und werden nicht besonders vergütet.
14. Der AN ist laut Leistungsbeschreibung zur täglichen Reinigung der Baustelle verpflichtet. Kommt der AN seiner Pflicht nicht nach, so erhält er zunächst eine Abmahnung. Wird bei weiterer Missachtung der Reinigungspflicht ein Dritter mit der Reinigung der Baustelle beauftragt, so hat der AN die Kosten für diese Maßnahme zu tragen.
15. Der AG haftet für Diebstahl, Beschädigungen und sonstige Verluste, die vor der endgültigen Abnahme der Arbeiten entstehen, nur dann, wenn er eine Bauwache bestellt oder eine Bauwesenversicherung abschließt. Der AN hat keinen Anspruch auf entsprechende Absicherungen seitens des AG. Falls der AG die erwähnten Absicherungen nicht vornimmt, haftet der AN für seinen Leistungsbereich in vollem Umfang bis zur endgültigen Abnahme seiner Arbeiten. Ausgeführte Arbeiten sind bis zur endgültigen Abnahme zu schützen und ggf. auszubessern. Lagerräume können dem AN bauseits, soweit vorhanden, auf gegenseitigen Widerruf und ohne Verbindlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
16. Vereinbarte Fertigstellungstermine sind einzuhalten. Werden diese vom AN überschritten, so steht dem AG das Recht zu, den AN mit einer Vertragsstrafe zu belegen (§ 5 Nr. 4 bzw. § 11 Nr. 2 VOB/B). Diese entspricht dem eingetretenen Schaden, der durch Mietausfälle und dgl. entsteht. Die Verzugsstrafe kann von der Schlussrechnung abgezogen werden. Werden Vertragsstrafen vereinbart, gelten die §§ 339 bis 345 BGB.
17. Mit der Annahme des Auftrages erklärt der AN, seinen berufsgenossenschaftlichen und behördlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen. Die gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich Arbeiterschutz und dgl. trägt der AN, auch alle zivil- und strafrechtlichen Folgen aus Handlungen seiner Arbeiter und Angestellten gehen zu seinen Lasten; gleich wie viel und aus welchem Grunde und woran die Handlungen vorgenommen werden.
18. Mit Angebotsabgabe ist die Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gem. Abschnitt VII des Einkommensteuergesetzes (§§ 48-48d EstG) vorzunehmen. Der AG behält sich vor, Angebote ohne beigefügte Freistellungsbescheinigung von der Vergabe auszuschließen.
19. Der AN verpflichtet sich, alle Bestimmungen und notwendigen Sicherungsvorkehrungen der Bau- und Gewerbepolizei, sowie der Berufsgenossenschaft und alle Vorschriften der Aufsichtsbehörden auf da Genaueste zu beachten und zu erfüllen.
20. Die Vergabe der Arbeiten erfolgt nach freiem Ermessen.
21. Diese Vorbemerkungen sind Bestandteil des Angebotes, ohne unterschriftliche Anerkenntnis ist das Angebot oder ggf. der Auftrag ungültig.
22. Es findet wöchentlich eine Baubesprechung statt. Der AN hat mit einem verantwortlichen Vertreter ohne Vergütung an dieser Besprechung teilzunehmen.
23. Die Gewährleistungsfrist wird abweichend von VOB (B) auf 5 Jahre vereinbart. Die Frist beginnt mit dem Datum der gemeinsamunterschriebenen Niederschrift über die förmlicheAbnahme. Soweit ausnahmsweise keine förmliche Abnahme stattgefunden hat, beginnt die Frist 2 Monate nach Zugang der ordnungsgemäßen Schlussrechnung. Nach Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung beginnt für diese Leistung eine neue Gewährleistungsfrist. Der AG verliert Gewährleistungsansprüche nicht dadurch, dass er bei der Abnahme bekannte Mängel nicht gerügt hat.
24. Zur Erfüllung der Gewährleistung wird ein Betrag von 5 % der Bruttorechnungssumme einbehalten. Dieser kann durch eine Bankbürgschaft des Auftragnehmers abgelöst werden.
25. Rechnungen (auch Abschlagsrechnungen) sind kumuliert zu stellen; die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Massenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind der Rechnung beizulegen.
Anmerkungen:
Der Auftraggeber behält sich vor, Positionen aus dem LV ersatzlos zu streichen.
Eine Anpassung der Kalkulation erfolgt hieraus nicht.
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter, insbesondere die nachfolgenden Genannten.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 436
Scheiben, vierkant, vorwiegend für Holzkonstruktionen
DIN 440
Scheiben mit Vierkantloch, vorwiegend für Holzkonstruktion
DIN 603
Flachrundschrauben mit Vierkantansatz
DIN 1478
Spannschlossmuttern aus Stahlrohr oder Rundstahl
DIN 1479
Sechskant-Spannschlossmuttern
DIN 1480
Spannschlossmuttern, geschmiedet (offene Form)
DIN 18542
Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern aus Schaumkunststoff - Imprägnierte Fugendichtungsbänder - Anforderungen und Prüfung
DIN 52270
Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen - Begriffe, Lieferformen, Lieferarten
DIN 68126-1
Profilbretter mit Schattennut - Maße
DIN 68128
Balkonbretter
DIN 68364
Kennwerte von Holzarten - Rohdichte, Elastizitätsmodul und Festigkeiten
DIN EN 316
Holzfaserplatten - Definition, Klassifizierung und Kurzzeichen
DIN EN 335
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten
DIN EN 350-1
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Teil 1: Grundsätze für die Prüfung und Klassifikation der natürlichen Dauerhaftigkeit von Holz
DIN EN 350-2
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Teil 2: Leitfaden für die natürliche Dauerhaftigkeit und Tränkbarkeit von ausgewählten Holzarten von besonderer Bedeutung in Europa
DIN EN 351-1
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - mit Holzschutzmitteln behandeltes Vollholz - Teil 1: Klassifizierung der Schutzmitteleindringung und -aufnahme
DIN EN 384
Bauholz für tragende Zwecke - Bestimmung charakteristischer Werte für mechanische Eigenschaften und Rohdichte
DIN EN 460
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gefährdungsklassen
DIN EN 822
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Länge und Breite
DIN EN 823
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke
DIN EN 824
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rechtwinkligkeit
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 844
Normenreihe : Rund- und Schnittholz - Terminologie
DIN EN 912
Holzverbindungsmittel - Spezifikationen für Dübel besonderer Bauart für Holz
DIN EN 1313-1
Rund- und Schnittholz - Zulässige Abweichungen und Vorzugsmaße - Teil 1: Nadelschnittholz
DIN EN 1313-2
Rund- und Schnittholz - Zulässige Abweichungen und Vorzugsmaße - Teil 2: Laubschnittholz
DIN EN 1315
Dimensions-Sortierung von Rundholz
DIN EN 1316
Normenreihe: Laub-Rundholz; Qualitätssortierung
DIN EN 1380
Holzbauwerke - Prüfverfahren - Tragende Verbindungen mit Nägeln, Schrauben, Stabdübeln und Bolzen
DIN EN 1602
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rohdichte
DIN EN 1607
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene
DIN EN 12089
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Biegebeanspruchung
DIN EN 14080
Holzbauwerke - Brettschichtholz und Balkenschichtholz - Anforderungen
DIN EN 14081-1
Holzbauwerke - Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
DIN EN 14519
Innen- und Außenbekleidungen aus massivem Nadelholz - Profilholz mit Nut und Feder
BG Bau Fachinfo Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen
IVD-Merkblatt Nr. 19-2:
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich - Teil 2 Luftdichte Ebene
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20:
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 27:
Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt Nr. 5
Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
RAL-GZ 411
Imprägnierte Holzbauelemente - Gütesicherung
RAL-GZ 428
Recyclingholz - Gütesicherung
RAL-GZ 830
Holzschutzmittel - Gütesicherung
VdS 2021
Baustellen
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Beim Einbau von Holzspanplatten auf alten Dielenböden ist auf einen ausreichenden Randabstand zwischen Fußboden und Wand zu achten. Er soll 2 mm je m Raumtiefe betragen, mindestens jedoch 10 mm. Die Lüftung der vorhandenen Holzbalkendecke muss in jedem Gefach garantiert sein
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen.
Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Die abgebundenen Dachteile sowie der fertige Dachstuhl sind vom Statiker abzunehmen. Hierüber ist ein Abnahme-Protokoll zu erstellen und in dreifacher Ausfertigung dem Auftraggeber auszuhändigen.
Wenn bei Umbauarbeiten nicht den Plänen oder der Ausschreibung entsprechende Bedingungen oder Umstände auftreten oder Holzschädigungen vorgefunden werden, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen.
Holzteile, die auf Bauteilen aus Beton oder Mauerwerk aufliegen, sind mit einer Lage unbesandeter Bitumenpappe oder gleichwertigem Material von diesem zu trennen.
Kanten von sichtbar bleibenden gehobelten Hölzern im Außenbereich sind leicht zu brechen.
Klammerverbindungen - auch mit Holzwerkstoffplatten - dürfen nur mit speziellen Geräten hergestellt werden; das Einschlagen mit dem Hammer ist unzulässig.
Dämmungen
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der BGBau Fachinfo Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten.
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Holzschutz
Bei tragenden und/oder aussteifenden Bauteilen der Gefährdungsklasse 0 nach DIN 68800-3 sowie allen sonstigen Bauteilen, insbesondere in ständig oder zeitweise von Menschen genutzten Räumen, sind keine vorbeugenden chemischen Holzschutzmittel anzuwenden.
Balkenköpfe und andere Bauteile aus Holz, die in Mauerwerk einbinden, sind mit einem chemischen Holzschutz nach DIN 68800-3 zu versehen.
Dem Auftraggeber ist die Bescheinigung nach Abschnitt 10.1 DIN 68800-3 zu übergeben.
Die Kennzeichnung behandelten Holzes nach Abschnitt 10.2 DIN 68800-3 ist so anzubringen, dass es auch nach dem Einbau der Hölzer noch sichtbar ist. Bei sichtbar bleibenden Hölzern ist zuvor mit der Bauleitung die Stelle der Anbringung abzustimmen.
Die Verträglichkeit zu vorhandenen Schutzmitteln bzw. verbleibenden Anstrichen ist zu prüfen.
Dem Auftraggeber ist anzugeben, welche Einschränkungen bei zu erwartender malermäßiger Behandlung der Bauteile zu beachten sind.
Verkehrssicherung
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Angaben zur Abrechnung
Auffangnetze nach § 12 BGV C22, die nur dem Schutz der Mitarbeiter des Auftragnehmers dienen, zählen zu den Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1.4 DIN 18299.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Zimmer- und Holzbauarbeiten
__.__.0001 Mobilkran, Bereitstellung Mobilkran für nachfolgende Arbeiten auf der Baustelle anliefern und bereitstellen, inkl. späterem Abtransport. Das Einholen evtl. erforderlicher Genehmigungen und die Entrichtung von Standgebühren ist in den Einheitspreis einzurechnen.
Hebehöhe : ca. 9 m
Reichweite : ca. 15 m
__.__.0001
Mobilkran, Bereitstellung
O
1.00
St
Hinweis Satteldach
Hinweis
__.__.0002 KVH-NSi,Firstpfette 20/28 Konstruktionsvollholz für den nicht sichtbaren Bereich gemäß den Vereinbarungen der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz als Bauschnittholz für Zimmerarbeiten liefern; Abbund gesondert.
Holzart : Fichte / Tanne / Kiefer / Lärche
Holzfeuchte : um 15% +/- 3%
Einschnittart : herzgetrennt
Sortierklasse : S 10 scharfkantig, nach DIN 4074-1
Holzfeuchte : trocken
Schnittklasse : S nach DIN 68 365
Festigkeitsklasse : C 24
Querschnitte : 20/28 cm
Länge : ca. 25,74 m
Einbauort: Firstpfette ( 1 St.)
Baumkante : <= 10% der kleineren Querschnittseite (schräg gemessen)
Die Firstpfette wird durch Gerbergelenke unterteilt
__.__.0002
KVH-NSi,Firstpfette 20/28
1.47
m3
__.__.0003 Zulage BSH Zulage zu vor für die Ausführung mit BSH
Festigkeitsklasse:GL24h (BS 11)
__.__.0003
Zulage BSH
L
1.00
psch
__.__.0004 KVH-NSi,Fußpfette 14/10 Konstruktionsvollholz für den nicht sichtbaren Bereich gemäß den Vereinbarungen der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz als Bauschnittholz für Zimmerarbeiten liefern; Abbund gesondert.
Holzart : Fichte / Tanne / Kiefer / Lärche
Holzfeuchte : um 15% +/- 3%
Einschnittart : herzgetrennt
Sortierklasse : S 10 scharfkantig, nach DIN 4074-1
Holzfeuchte : trocken
Schnittklasse : S nach DIN 68 365
Festigkeitsklasse : C 24
Querschnitte : 14/10 cm
Länge : ca. 25,74 m
Einbauort:Fußpfette bzw. Schwelle (2 St.)
Baumkante : <= 10% der kleineren Querschnittseite (schräg gemessen)
__.__.0004
KVH-NSi,Fußpfette 14/10
0.77
m3
__.__.0005 KVH-NSi,Sparren 8/24 Konstruktionsvollholz für den nicht sichtbaren Bereich gemäß den Vereinbarungen der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz als Bauschnittholz für Zimmerarbeiten liefern; Abbund gesondert.
Holzart : Fichte / Tanne / Kiefer / Lärche
Holzfeuchte : um 15% +/- 3%
Einschnittart : herzgetrennt
Sortierklasse : S 10 scharfkantig, nach DIN 4074-1
Holzfeuchte : trocken
Schnittklasse : S nach DIN 68 365
Festigkeitsklasse : C 24
Querschnitte : 8/24 cm
Länge : ca. 6,3 m
Einbauort: Sparren ( ca. 74 St.)
Baumkante : <= 10% der kleineren Querschnittseite (schräg gemessen)
__.__.0005
KVH-NSi,Sparren 8/24
1.86
m3
__.__.0006 KVH-NSi,Firstpfosten 16/16 Konstruktionsvollholz für den nicht sichtbaren Bereich gemäß den Vereinbarungen der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz als Bauschnittholz für Zimmerarbeiten liefern; Abbund gesondert.
Holzart : Fichte / Tanne / Kiefer / Lärche
Holzfeuchte : um 15% +/- 3%
Einschnittart : herzgetrennt
Sortierklasse : S 10 scharfkantig, nach DIN 4074-1
Holzfeuchte : trocken
Schnittklasse : S nach DIN 68 365
Festigkeitsklasse : C 24
Querschnitte : 16/16 cm
Länge : ca. 2,825 m
Einbauort: unter Firstpfette (4.St)
Baumkante : <= 10% der kleineren Querschnittseite (schräg gemessen)
__.__.0006
KVH-NSi,Firstpfosten 16/16
0.39
m3
__.__.0007 Abbund Bauholz, Dachkonstruktion, Firstpfette 20/28 Abbund von Bauholz für Dachkonstruktion durch Abbinden, Aufstellen und Verlegen, inkl. aller Anschlüsse und Auswechslungen, soweit es Besondere Leistungen sind, Abbund für Dachaufbauten (Turm/Gaube) und Lieferung von Bauholz gesondert.
Querschnitte : 20/28 cm
Dachform : Satteldach
Dachneigung : ca. 30 Grad
Traufhöhe : ca. 6,50 m
Firsthöhe :ca. 9,60 m
Länge: ca. 25,74 m
Einbauort :Firstpfette
inkl. aller Befestigungsmittel
__.__.0007
Abbund Bauholz, Dachkonstruktion, Firstpfette 20/28
27.24
m
__.__.0008 Abbund Bauholz, Dachkonstruktion, Fußpfette 14/10 Abbund von Bauholz für Dachkonstruktion durch Abbinden, Aufstellen und Verlegen, inkl. aller Anschlüsse und Auswechslungen, soweit es Besondere Leistungen sind, Abbund für Dachaufbauten (Turm/Gaube) und Lieferung von Bauholz gesondert.
Querschnitte : 14/10 cm
Dachform : Satteldach
Dachneigung : ca. 30 Grad
Traufhöhe : ca. 6,50 m
Firsthöhe :ca. 9,60 m
Länge: ca. 25,74 m
Einbauort :Fußpfette
inkl. aller Befestigungsmittel
__.__.0008
Abbund Bauholz, Dachkonstruktion, Fußpfette 14/10
53.48
m
__.__.0009 Abbund Bauholz, Dachkonstruktion, Sparren 8/24 Abbund von Bauholz für Dachkonstruktion durch Abbinden, Aufstellen und Verlegen, inkl. aller Anschlüsse und Auswechslungen, soweit es Besondere Leistungen sind, Abbund für Dachaufbauten (Turm/Gaube) und Lieferung von Bauholz gesondert.
Querschnitte : 8/24 cm
Dachform : Satteldach
Dachneigung : ca. 30 Grad
Traufhöhe : ca. 6,50 m
Firsthöhe :ca. 9,60 m
Länge: ca. 6,30 m
Einbauort :Sparren
inkl. aller Befestigungsmittel
__.__.0009
Abbund Bauholz, Dachkonstruktion, Sparren 8/24
476.20
m
__.__.0010 Abbund Bauholz, Dachkonstruktion, Firstpfosten 16/16 Abbund von Bauholz für Dachkonstruktion durch Abbinden, Aufstellen und Verlegen, inkl. aller Anschlüsse und Auswechslungen, soweit es Besondere Leistungen sind, Abbund für Dachaufbauten (Turm/Gaube) und Lieferung von Bauholz gesondert.
Querschnitte : 16/16 cm
Dachform : Satteldach
Dachneigung : ca. 30 Grad
Traufhöhe : ca. 6,50 m
Firsthöhe :ca. 9,60 m
Länge: ca. 2,825 m
Einbauort :Firstpfosten
inkl. aller Befestigungsmittel
__.__.0010
Abbund Bauholz, Dachkonstruktion, Firstpfosten 16/16
12.05
m
__.__.0011 Windrispenband Aussteifung Windrispenband aus feuerverzinktem Stahlblech zur Aussteifung von Dachkonstruktion inkl. Verankerung im Randbereich
Simpson Strong-Tie 60 x 2 mm mit CNA- Kammnagel 4,0 x 40 mm
__.__.0011
Windrispenband Aussteifung
36.00
m
__.__.0012 Kleineisenteile, feuerverzinkt Kleineisenteile, feuerverzinkt, für Abbund der Dach- und Gaubenkonstruktion der Positionen zu vor, ca. 4,5 m³ , in diversen Abmessungen. S 235 JR
nach EN 10027-1 : S 235 JR
nach EN 10027-2 : 1.0037
__.__.0012
Kleineisenteile, feuerverzinkt
L
1.00
psch
__.__.0013 Dachschalung, OSB,d=22mm, Ortgang Dachschalung aus OSB 3-Platten, allseitig Nut und Feder, als Beplankung an Sparrenoberseite.
Material : OSB 3-Platten
Abmessungen : l = ca. 125 cm
Dachneigung : 30 Grad
Befestigungsmittel : Schnellbauschrauben
4,0/50 mm
Emissionsklasse : E1
Bindemittel : kunstharzgebunden
Plattendicke : 22 mm
Einbauort : Ortgang an Giebelseiten
__.__.0013
Dachschalung, OSB,d=22mm, Ortgang
33.50
m2
__.__.0014 Dachschalung, OSB,d=15mm, Traufe Dachschalung aus OSB 3-Platten, allseitig Nut und Feder, als Beplankung an Sparrenoberseite.
Material : OSB 3-Platten
Abmessungen : l = 60 cm
Dachneigung : 30 Grad
Befestigungsmittel : Schnellbauschrauben
4,0/50 mm
Emissionsklasse : E1
Bindemittel : kunstharzgebunden
Plattendicke : 15 mm
Einbauort : Traufe
__.__.0014
Dachschalung, OSB,d=15mm, Traufe
32.39
m2
__.__.0015 Zulage Ausklinkung Sparren Ortgang Zulage zu vor für die Ausklinkung der Sparren der Position 5 im
Bereich des Ortganges zur Auflagerung der OSB-Platte zur
Herstellung des Ortganganschlusses, Ausklinkung 22 mm
__.__.0015
Zulage Ausklinkung Sparren Ortgang
26.80
m
__.__.0016 Zulage für Ausklinkung Sparren, Traufbereich Zulage für Ausklinkung aller Sparren im Traufbereich
zur Auflagerung der OSB-Platte zur Herstellung des Traufanschlusses
Abmessung der aufliegenden OSB-Platte
Abmessungen : l = ca. 60 cm
Plattendicke : 1,5 cm
Dachneigung : 30 Grad
Abmessung der Ausklinkung:
Länge: ca. 40 cm
Höhe: 1,5 cm
Breite:8 cm
Sparrenanzahl: ca. 74 Stück
Ebene= OK Sparren
die Ausklinkung erfolgt nach Rücksprache mit dem Statiker
__.__.0016
Zulage für Ausklinkung Sparren, Traufbereich
53.48
m
__.__.0017 Zulage Gerbergelenk Zulage zu der Firstpfette für die Ausbildung eines Gerbergelenkes mit Gewindestangen nach Statik
__.__.0017
Zulage Gerbergelenk
2.00
St
Hinweis Pultdach
Hinweis
__.__.0018 Brettschichtholz, Sparren 14/44 Brettschichtholz, Pultdachsparren liefern.
Holzart:Fichte / Tanne / Kiefer
Festigkeitsklasse:GL24h (BS 11)
nicht sichtbarer Bereich
Querschnitte : 14/44 cm
Länge: ca. 10,59 m
Einbauort: Sparren Pultdach (14 St.)
__.__.0018
Brettschichtholz, Sparren 14/44
9.63
m3
__.__.0019 Abbund Bauholz, Dachkonstruktion, Sparren 14/44 Abbund von Bauholz für Dachkonstruktion durch Abbinden, Aufstellen und Verlegen, inkl. aller Anschlüsse und Auswechslungen, soweit es Besondere Leistungen sind, Abbund für Dachaufbauten (Turm/Gaube) und Lieferung von Bauholz gesondert.
Querschnitte : 14/44 cm
Dachform : Pultdach
Dachneigung : ca. 10 Grad
Traufhöhe : ca. 6,50 m
Firsthöhe :ca. 8,50 m
Länge: ca. 10,59 m
Einbauort :Firstpfette
inkl. aller Befestigungsmittel
__.__.0019
Abbund Bauholz, Dachkonstruktion, Sparren 14/44
153.26
m
__.__.0020 Windrispenband Aussteifung Windrispenband aus feuerverzinktem Stahlblech zur Aussteifung von Dachkonstruktion inkl. Verankerung im Randbereich
Simpson Strong-Tie 60 x 2 mm mit CNA- Kammnagel 4,0 x 40 mm
__.__.0020
Windrispenband Aussteifung
33.40
m
__.__.0021 Kleineisenteile, feuerverzinkt Kleineisenteile, feuerverzinkt, für Abbund der Dach- und Gaubenkonstruktion der Positionen zu vor, ca. 9,65 m³ , in diversen Abmessungen. S 235 JR
nach EN 10027-1 : S 235 JR
nach EN 10027-2 : 1.0037
__.__.0021
Kleineisenteile, feuerverzinkt
L
1.00
psch
__.__.0022 Zulage Balkenschuhe Zulage zu Pos. 18 für die Befestigung im Firstbereich mit Balkenschuhen am bauseitigen Ringanker
Die Sparren dürfen aus Brandschutzgründen nicht auf der Wand aufliegen
Gesamtanzahl 14 Stück
__.__.0022
Zulage Balkenschuhe
L
1.00
psch
__.__.0023 Einschubtreppe,Alu,F30,Geländer,70/140 Einschubtreppe aus Aluminium, Futterkasten, Lukendeckel und Geländer sowie Treppengeländer, in vorhandener Dachraumöffnung, Wellhöfer WS4D oder gleichwertig
Geschosshöhe:3,025 m
Lukenmaße:70/140 cm
lichte Raumhöhe:2,625 m
Deckenhöhe:: 40 cm
WLG:0,58 W/m²K
Lukendeckel Futterkasten:feuerhemmend ausgebildet mit Stahlprofilrahmenaufhängung F30; unterer Abschluss (Prüfzeugnis ist vorzulegen)
Ausführungsart:Einschubtreppe
Trittstufen/Treppenwangen:Aluminium, eloxiert
Lukenschutzgeländer:Aluminium, eloxiert
Angeb. Fabrikat:
__.__.0023
Einschubtreppe,Alu,F30,Geländer,70/140
2.00
St
0.00
__.__.0024 Stundensatz Fachwerker, Zimmerarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen
Fachwerker
__.__.0024
Stundensatz Fachwerker, Zimmerarbeiten
10.00
Std
__.__.0025 Stundensatz Helfer, Zimmerarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen
Helfer
__.__.0025
Stundensatz Helfer, Zimmerarbeiten
10.00
Std
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