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Allgemeine Bau- und Projektbeschreibung Allgemeine Bau- und Projektbeschreibung
Objektbeschreibung
Das vorliegende Projekt beinhaltet die Errichtung der Kindertagesstätte Gartenstraße in Traunreut, auf dem Grundstück 536/327 und 536/46, durch einen zweigeschossigen Neubau.
Der Neubau stellt Flächen für eine Kinderkrippe (EG) sowie einen Kindergarten zur Verfügung.
Das Gebäude wird in folgende Bereiche aufgeteilt:
- Gruppenräume für Krippe und Kita mit jeweils 1 Nebenraum, 1 Sanitärraum, 1 Abstellraum und
Garderobenbereich zugeordnet.
- Leitungsbüro, Elternberatungszimmer, Teamraum,
- Speiseraum mit Vorbereitung und Kinderküche,
- Aufenthaltsbereiche (Marktplatz) im EG und OG
- Nebenräume, Technik
Eine barrierefreie Erschließung ist durch den zentral positionierten Aufzug gegeben.
Der Neubau wird in einer Holzbauweise auf einer Stahlbetonbodenplatte errichtet.
Einzelne Stahlbauteile ergänzen den Holzbau.
Bauzeiten:
Baubeginn: Ende März 2025
Fertigstellung: Mitte Juli 2026
Allgemeine Bau- und Projektbeschreibung
Verzeichnis der Anlagen Folgende Unterlagenliegen dem Leistungsverzeichnis bei und sind unbedingt bei der Kalkulation zu
berücksichtigen:
Muster Fassadenschalung
NKT_AP_ERDGESCHOSS_051_7
NKT_AP_OBERGESCHOSS_052_7
NKT_AP_SCHNITTE_053_6
NKT_DP_Fassadenschnitt(Eingangbereich)_102.3
NKT_DP_Fassadenschnitt(Garderobe)_103.4
NKT_DP_Fassadenschnitt(Gruppenraumbereich)_100.9
NKT_DP_Fassadenschnitt(Technikraum)_104.4
NKT_DP_Fassadenschnitt(Terrassenbereich1152
Diese beiliegenden Unterlagen sind zwingend bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Kalkulation wird eine Baustellenbesichtigung dringend empfohlen. Mehrkostenforderungen
die sich aus Unwissenheit bzgl. der Baustelle ergeben werden ausnahmslos zurückgewiesen
Verzeichnis der Anlagen
Zusätzliche Vertragsbedingungen Aufenthalts- und Lagerräume
Aufenthalts- und Lagerräume werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt.
Diese sind bei Erfordernis eigenverantwortlich durch den AN zu erstellen und nach Beendigung der Leistung wieder rückstandslos zu entfernen.
Flächen Baustelleneinrichtung
Das Lagern von Material, sowie das Aufstellen von Geräten / Containern auf
dem Baustellengelände ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung
durch den AG auf eigens dafür zugewiesenen Flächen möglich. Ein Baustelleneinrichtungsplan ist 14 Tage nach Auftragserteilung durch den AN zu erstellen und dem AG zur Freigabe vorzulegen.
Die Flächen sind unmittelbar nach Benutzung wieder in den
ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Es besteht kein Anspruch auf Parkmöglichkeit auf dem Baugelände.
Firmenschilder
Das Anbringen eigener Firmenschilder auf der Baustelle ist nicht
zulässig, es wird eine gemeinsame Bautafel aufgestellt. Auf dieser Bautafel kann sich jeder AN auf vorkonfektionierten (einheitliches Erscheinungsbild) Firmenschildern, unter einer Kostenbeteiligung von 250,00 € (netto) aufführen lassen. Die Kostenbeteiligung wird im Zuge der Schlussrechnungsprüfung von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Baulärm
Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des BImSchG,
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm - Geräuschimmission und
der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften folgende
Festlegungen:
Immissionsrichtwert von 7 bis 20 Uhr: 55 db (A)
Immissionsrichtwert von 20 bis 7 Uhr: 40 db (A)
Arbeitszeit
Grundsätzlich gilt die 6-Tage Woche. Samstag ist Arbeitstag, Arbeiten
gemäß den rechtlichen Bestimmungen für Gewerbebetriebe sind möglich.
Ganztägig an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Bayern
- sowie werktags in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr -
sind Bauarbeiten nicht erlaubt.
Ausnahmen hierzu hat der AN eigenständig und auf eigene Kosten bei den
zuständigen Stellen und Genehmigungsbehörden anzufragen und zu beantragen.
Dies ist dem Auftraggeber rechzeitig anzuzeigen.
Strom / Wasser
Die Kosten für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser trägt der
Auftraggeber.
Alle Nebenkosten dazu, wie allgemeine Gebühren, Genehmigungskosten,
Vorhaltekosten, Nutzungsgebühren, Kautionen usw. sind bei Bedarf in die
jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und werden vom AG nicht
erstattet.
Bei allen Anträgen für Strom, Gas, Wasser, Abwasser ist darauf zu
achten, dass nicht der Auftragnehmer sondern der Auftraggeber, als
Rechnungsempfänger von Anfang an gemeldet ist.
Die Rechnungsadresse ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Bauwesenversicherung
Der AG schließt keine projektbezogene Bauwesenversicherung ab.
Der AN hat vor Auftragserteilung den Nachweis über eine bestehende und
angemessene Berufs-/ Bauhaftpflichtversicherung vorzulegen.
Arbeitssicherheit, SiGeKo
Bei der Durchführung der Arbeiten sind die einschlägigen Gesetze,
Verordnungen, EG-Recht, Arbeitsstättenrichtlinie und Technischen Regeln
sowie Vorschriften, Regeln und Informationen der Berufsgenossenschaften zu
berücksichtigen. Gemäß der "Verordnung für Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) hat der AG einen
Koordinator bestellt (§ 4 BaustellV). Der Koordinator wird seine
Aufgaben nach der BaustellV wahrnehmen.
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne werden dem ANin der jeweils
aktuellen Fassung übergeben. Er hat die in den Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplänen enthaltenen Elemente bei der Ausführungsplanung
und bei allen auszuführenden Arbeiten einzuhalten. Der AN hat dem
Koordinator den Beginn seiner Leistungen vorher rechtzeitig anzuzeigen und die
erforderlichen Unterlagen hinsichtlich Sicherheitstechnischer Belange zu
übergeben. Die Verantwortlichkeit des AN für die Erfüllung seiner
Arbeitsschutzpflichten bleibt unberührt(§ 5 Abs.3 BaustellV). Der vorn
AG bestellte Koordinator wird durch laufende Kontrollen die Einhaltung
der Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne überwachen und die Aufgaben
nach der BaustellV wahrnehmen. Ferner wird der Koordinator durch regelmäßige
Begehung der Baustelle die sicherheitstechnischen Einrichtungen und
Schutzmaßnahmen des AN überprüfen. Soweit der Koordinator
sicherheitstechnische Mängel auf der Baustelle feststellt, wird er den
AN und AG in schriftlichen Berichten und/ oder mündlicher Form
unterrichten.
Der AN ist verpflichtet, die festgestellten Mängel unverzüglich zu
beheben. Der AN hat für den Koordinator nach der Baustelle einen
Ansprechpartner, Sicherheitsbeauftragter des AN für die Baustelle, zu benennen, der für
die Erfüllung der erforderlichen Maßnahmen auch von eventuellen
Nachuntemehmern verantwortlich ist.
Grundsätzlich gelten neben den UW auch alle einschlägigen staatlichen
Gesetze Verordnungen, Richtlinien und Technischen Regeln wie z. B.
folgende
Vorschriften und Verordnungen:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG ),
Arbeitszeitgesetz (ArbZG),
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
Gefahrstoffverordnung ( GefStofN),
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSich V),
Baustellenverordnung (BaustellV),
udgl.
Bauleistungen im Stundenlohn
Zur Abwicklung von Stundenlohn- bzw. Regiearbeiten gilt die VOB §2 Abs.
10 und §15.
Regiearbeiten müssen vor Durchführung beim AG und der Bauleitung
angemeldet und begründet werden und bedürfen einer Freigabe durch den
AG.
Bauleistungen im Stundenlohn dürfen nur auf besondere Anordnung der
Objektüberwachung ausgeführt werden. Die Tarifgruppe muss dem Grad der
Arbeiten entsprechen. Diese Leistung wird im Nachgang durch den AN
beschrieben und begründet, durch die Objektüberwachung zusätzlich
begründet und geprüft und durch AG freigegeben.
Die Objektüberwachung ist durch den AG bevollmächtigt, Einzelaufträge
für Regiearbeiten bis zu 5 Arbeitsstunden zu beauftragen. Der Grundsatz
der Anmeldung/ Begründung und einer schriftlichen Freigabe bleibt
unberührt.
Sollte es zu Änderung der beschriebenen Materialien oder zu Änderungen
der Leistungen kommen, die über einen Nachtrag erfasst werden können,
muß ein solcher zur Prüfung bei der Objektüberwachung vorgelegt werden.
Das geprüfte Nachtragsangebot wird dem AG vorgelegt, der mit dem AN eine
rechtsverbindliche Nachtragsvereinbarung schliesst.
Bauschutt, Abfall
Jeder Unternehmer hat seinen Schutt, seine Abfälle, Verschnitt usw. auf
eigene Kosten gemäß VOB selbst zu beseitigen und zu entsorgen bzw. der
fachgerechten und umweltfreundlichen Verwertung zuzuführen.
Jeder Unternehmer hat die Baustelle bzw. seinen Arbeitsbereich
arbeitstäglich gemäß VOB von Schutt und Abfällen zu reinigen und diesen
Schutt bzw. diese Abfälle getrennt nach Wertstoffen zu entsorgen bzw. der Verwertung
zuzuführen.
Werden die Arbeitsplätze von Unternehmen nicht arbeitstäglich sauber
gehalten und / oder unterlassen Unternehmen trotz Aufforderung durch die
Objektüberwachung die Schutt- bzw. Abfallberäumung in die dafür
vorgehaltenen Container, dann werden der Schutt bzw. die Abfälle auf
Kosten des jeweiligen Unternehmers bauseitig durch den AG entsorgt bzw. der Verwertung
zugeführt.
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen
Übergabe von Ausführungszeichnungen
Die Ausführungszeichnungen an den Auftragnehmer werden als Dateien in digitaler Form (.PDF/.DWG) übergeben. Werk- und Montagezeichnungen des Auftraggebers sind im Format. PDF und .DWG zu erstellen und zusätzlich (zu Dokumentationszwecken) 2- fach in papierform an den Auftraggeber zu übergeben.
Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechung findet jeweils "wöchentlich" statt.
Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber auf verlangen, spätestens jedoch mit Einreichung der Schlussrechnung zu übergeben. Dies ist Voraussetzung für eine Schlusszahlung. Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
Gerätestunden für Kleingeräte
z.B. Bohrer, Winkelschleifer, Elektrokleingeräte, usw. sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden auch für Stundenlohnarbeiten nicht gesondert verrechnet.
Nachträge sind im Original in Papierform einzureichen.
Alle Nachträge einschl. Kalkulationsnachweise sind beim AG 1- fach und gleichzeitig 1- fach bei dem mit der Bauleitung beauftragten Architektur- oder Ingenieurbüro einzureichen. In diesem Fall erhält dieses die Originalunterlagen.
Rechnungen
Rechnungen sind im Original in Papierform einzureichen.
Auf allen Rechnungen ist sowohl die Maßnahmen-, als auch die Vertragsnummer anzugeben.
Ist mit der Bauleitung ein Architektur- oder Ingenieurbüro beauftragt, so sind die Rechnungen im Original bei diesem einzureichen.
Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen
08 vorgehängte, wärmegedämmte Holzfassade
08
vorgehängte, wärmegedämmte Holzfassade
08.__.0001 Kantholz 8/16cm auf Massivholzwand Kantholz 8/16cm auf Massivholzwand
Montieren von Kanthölzern auf Massivholzwänden im Bereich Fenster- und Türöffnungen der Westseite als Montageuntergrund für bauseitige Holz- Alufenster,
inkl. aller erforderlichen Befestigungsmaterialien in V4A und Ausgleichsmaterialien.
Oberfläche Lattung: sägerau
Holzart: Fichte
Holzschutz: Gebrauchsklasse 2, Material mit bauaufsichtlicher Zulassung
Abgerechnet wird nach lfm.
Alle Materialien werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
08.__.0001
Kantholz 8/16cm auf Massivholzwand
50.00
m
08.__.0002 Vertikale Grundlattung 8/12cm auf Massivholzwand Montieren der vertikalen Lattung auf Massivholzwand, als Unterkonstruktion der vorgehängten Holzfassade auf der Westseite. Lattung mit lichtem Abstand ca 60cm auf Dämmstoffbreite abgestimmt, Querschnitt 8/12cm, vertikal auf BSP- Wandelementen angebracht, inkl. aller erforderlichen Befestigungsmaterialien in V4A und Ausgleichsmaterialien.
Oberfläche Lattung: sägerau
Holzart: Fichte
Holzschutz: Gebrauchsklasse 2, Material mit bauaufsichtlicher Zulassung
Abgerechnet wird nach m2 Fassadenansichtsfläche. Öffnungen über 2,5m2 werden abgezogen.
Alle Materialien werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
08.__.0002
Vertikale Grundlattung 8/12cm auf Massivholzwand
80.00
m²
08.__.0003 Horizontalge Grundlattung 8/8cm auf Grundlattung Montieren der horizontalen Lattung auf vorbeschriebener vertikaler Grundlattung, als Unterkonstruktion der vorgehängten Holzfassade. Lattung mit lichtem Abstand ca 60cm auf Dämmstoffbreite abgestimmt, Querschnitt 8/8cm, horizontal angebracht, inkl. aller erforderlichen Befestigungsmaterialien in V4A und Ausgleichsmaterialien.
Oberfläche Lattung: sägerau
Holzart: Fichte
Holzschutz: Gebrauchsklasse 2, Material mit bauaufsichtlicher Zulassung
Abgerechnet wird nach m2 Fassadenansichtsfläche. Öffnungen über 2,5m2 werden abgezogen.
Alle Materialien werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
08.__.0003
Horizontalge Grundlattung 8/8cm auf Grundlattung
80.00
m²
08.__.0004 Holzwolldämmung WLG 040, 120mm, vertikal Fachgerechtes, lückenloses und dicht gestoßenes Einbauen von Holzwolldämmung WLG 040, 120mm, zwischen vorbeschriebenen vertikalen Traglatten einbauen und abgleitsicher befestigen.
Alle Materialien werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
08.__.0004
Holzwolldämmung WLG 040, 120mm, vertikal
80.00
m²
08.__.0005 Holzfaserdämmung WLG 040, 80mm, horizontal Fachgerechtes, lückenloses und dicht gestoßenes Einbauen von Holzwolldämmung WLG 040, 80mm, zwischen vorbeschriebenen horizontalen Traglatten einbauen und abgleitsicher befestigen.
Alle Materialien werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
08.__.0005
Holzfaserdämmung WLG 040, 80mm, horizontal
80.00
m²
08.__.0006 Winddichtbahn Fachgerechtes Verlegen einer diffusionsoffenen, UV-beständigen Winddichtbahn als Dämmschutzbahn für die vorgehängte Holzfassade.
Brandklasse E, EN 13501-1
Reißkraft ca. 270/230 N/5 cm, EN 12311-2
Wasserdicht W1, EN 13859-2
Sd-Wert ca. 0,02 m
Alle Materialien werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
08.__.0006
Winddichtbahn
80.00
m²
08.__.0007 vertikale Lattung 6/6cm, Fichte Montieren der vertikalen Lattung auf vorbeschriebener Unterkonstruktion, als Unterkonstruktion der vorgehängten Holzfassade.
Querschnitt 6/6cm, vertikal angebracht, inkl. aller erforderlichen Befestigungsmaterialien in V4A und Ausgleichsmaterialien.
Oberfläche Traglattung: allseitig gehobelt
Holzart: Fichte
Holzschutz: Gebrauchsklasse 2, Material mit bauaufsichtlicher Zulassung
Abgerechnet wird nach m2 Fassadenansichtsfläche. Öffnungen über 2,5m2 werden abgezogen.
Alle Materialien werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
08.__.0007
vertikale Lattung 6/6cm, Fichte
80.00
m²
08.__.0008 horizontale Lattung 5/5cm, Fichte Montieren der horizontalen Lattung auf vorbeschriebener Lattung als Unterkonstruktion/Hinterlüftungsebene der vorgehängten Holzfassade. Lattung mit Achsabstand e= ca. 62,5cm, Querschnitt Rombusform 5/5cm, horizontal angebracht, inkl. aller erforderlichen Befestigungsmaterialien in V4A und Ausgleichsmaterialien.
Oberfläche Lattung: allseitig gehobelt
Holzart: Fichte
Holzschutz: Gebrauchsklasse 2, Material mit bauaufsichtlicher Zulassung
Abgerechnet wird nach m2 Fassadenansichtsfläche. Öffnungen über 2,5m2 werden abgezogen.
Alle Materialien werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
08.__.0008
horizontale Lattung 5/5cm, Fichte
80.00
m²
08.__.0009 Vertikale Lärche- N+F-Sichtschalung, in 3 Querschnitten, C24, S13 Herstellen der vertikalen Sichtschalung Lärche. Bretter in 3 unterschiedlichen Querschnitten, im ungleichmäßigem Rythmus montiert, als Nut- und Federschalung.
Brettquerschnitt 1: ca. 120/30mm
Brettquerschnitt 2: ca 75/30mm
Brettquerschnitt 3: ca 90/30 mm
N+F- Schalung scharfkantig, gehobelt und geschliffen.
Einzellänge bis ca 3,5m.
Einbau: vertikal auf bestehnder Traglattung,
Befestigung: einschl. Befestigungsmittel V4A, verdeckt verschraubt
Kantenschräge Ober- und Unterkante: ca. 20 Grad
Ausführung: natur
Alle Materialien werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
08.__.0009
Vertikale Lärche- N+F-Sichtschalung, in 3 Querschnitten, C24, S13
710.649
m²
08.__.0010 Ausführung Sichtschalung Eckbereiche Schneiden der Sichtschalung in Gebäudeeckbereichen auf Gehrung 45 Grad.
Alle Materialien werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
08.__.0010
Ausführung Sichtschalung Eckbereiche
55.208
m
08.__.0011 Ausführung Leibungsbrett Sichtschalung Fenster und Türen Fachgerechtes Montieren der Leibungsbretter im Bereich der Fenster- und Türleibungen der Außenfassade als leibungstiefes Brett. Montage mittels Edelstahlsenkkopfschrauben an geeigneter Holzunterkonstruktion. Das Leibungsbrett ist schlagregendicht an den Fensterstock anzuschließen.
Leibungstiefe ca. 30cm
Brettstärke ca 30mm
Alle Materialien werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
08.__.0011
Ausführung Leibungsbrett Sichtschalung Fenster und Türen
342.145
m
08.__.0012 Zulage Aussparung für bauseitigen Sonnenschutzkasten an Fenstern und Türen Zulage für das fachgerechte Herstellen einer Aussparung als Montageraum für bauseitigen Soennenschutzkasten im Sturzbereich der Fenster- und Türen, gem. beiliegendem Detailplan.
Die Unterkonstruktion der vorgehängten Fassade ist in diesem Bereich entsprechend auszuklinken, die Fassade ist sauber über die Aussparung Sonnenschutzkasten zu ziehen.
Alle Materialien werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
08.__.0012
Zulage Aussparung für bauseitigen Sonnenschutzkasten an Fenstern und Türen
12.36
m
08.__.0013 Zulage schräge Oberseite UK bei Fensteröffnung als UK Fensterbank Zulage für das fachgerechte Herstellen einer schrägen Oberkante der Kantholzunterkonstruktion Fassade im Bereich Fensteröffnungen.
IInkl. dem Liefern und montieren von Lä- Brett, Querschnitt ca 260/24mm, schräg mit Aussenneigung ca 5° als Unterkonstruktionsbrett für bauseitige Aluminiumfensterbank montiert.
Abgerechnet wird nach lfm Lärchebrett.
Inkl. aller Befestigungsmittel in V4A.
Alle Materialien werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
08.__.0013
Zulage schräge Oberseite UK bei Fensteröffnung als UK Fensterbank
7.54
m
08.__.0014 Kleintier- und Insektengitter Kleintier- und Insektengitter als Lochblech aus Edelstahlwinkel, für Zuluft-/Abluftöffnung Schenkellänge bis ca. 6cm, liefern und dicht an Zulüft-/Abluftöffnungen der vorgehängten, hinterlüfteten Fassade einbauen.
Alle Materialien werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
08.__.0014
Kleintier- und Insektengitter
100.00
m
08.__.0015 Sohlbänke Alu 40 x 160 mm Montieren von Alu- Sohlbänken (AL MG Si 0,5) .
Endbeschichtung : in RAL- Farbton nach Wahl AG pulverbeschichtet, mit Anschlagdichtung und Spezialverschraubung sowie ggfs. erforderlichen Sohlbankhaltern, versetzt auf vorbereitetem Untergrund sowie das Abdichten zum Fenster,
Vorderansicht min. 40 mm;
Ausladung ca. 160 mm
Stöße:
Unvermeidliche Stöße der Fensterbänke werden mit dem Auftraggeber einvernehmlich festgelegt.
Die Stoßverbindungen werden mit Nut und Feder oder Ähnlichem hergestellt und in den Einheitspreis einkalkuliert.
Befestigung der Fensterbänke:
Die Befestigung der Fensterbänke erfolgt in Abständen von höchstens 80 cm von oben, nicht sichtbar und ist einschließlich des Befestigungsmaterials in den
Einheitspreisen der Montagearbeiten einkalkuliert.
Aluminiumfensterbänke unterseitig mit Antidröhnbeschichtung.
Mit Außengefälle von ca 5- 6°.
Alle Materialien werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
08.__.0015
Sohlbänke Alu 40 x 160 mm
138.00
m
08.__.0016 Zulage seitl. Abschlüsse Montieren von Alu- Fensterbankabschlüssen, zum System passend, Ansichtshöhe mind. 40mm, für Anschluss an Holzleibung.
Oberfläche farbgleich zu Fensterbank.
08.__.0016
Zulage seitl. Abschlüsse
66.00
St
09 Regiearbeiten
09
Regiearbeiten
Verrechnungssätze für Löhne Verrechnungssätze für Löhne
Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und
Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten.
In ihnen sind enthalten:
- Lohn- und Gehaltskosten,
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
- Sozialkosten einschließlich Sozialkassenbeiträge,
- Gemeinkostenanteile,
- Gewinn.
Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftrag-
geber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonn-
tags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind
gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der tarif-
lichen Vereinbarung vergütet.
Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als
Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallver-
sicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden zusätzlich
die Sozialkosten vergütet.
Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden
Lohn-/Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies
anzugeben und statt dessen den Einsatz möglichst
gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten.
Verrechnungssätze für Löhne
09.__.0001 Vorarbeiter Lohngruppe 5 Für Vorarbeiter.
Lohngruppe 5
09.__.0001
Vorarbeiter Lohngruppe 5
10.00
h
09.__.0002 Facharbeiter Lohngruppe 4 Für Facharbeiter.
Lohngruppe 4
09.__.0002
Facharbeiter Lohngruppe 4
10.00
h
09.__.0003 Facharbeiter Lohngruppe 3 Für Facharbeiter.
Lohngruppe 3
09.__.0003
Facharbeiter Lohngruppe 3
10.00
h
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