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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
04 Klima
04
Klima
Vertragsbedingungen:
Vertragsgrundlagen werden nacheinander:
1. Das Auftragsschreiben bzw. der Vertrag zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer.
2. Die Baubeschreibung
3. Die Leistungsbeschreibung
4. Die besonderen Vertragsbedingungen
5. Die zusätzlichen Vertragsbedingungen
6. Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen
7. Die allgemeinen Vertragsbedingungen VOB-Teil-B in
ihrer
neuesten Fassung.
8. Die allgemeinen Vertragsbedingungen des BGB in ihrer
neuesten Fassung.
9. Abweichend deR vob gelten für die Gewährleistung 5
Jahre
und 6 Monate, ab der gemeinsamen mängelfreien
Abnahme.
Die förmliche Abnahme ist vom AN schriftlich zu
beantragen
und gemeinsam mit Bauherrnschaft und Bauleitung
durchzuführen.
Eine fiktive Abnahme wird nicht anerkannt.
10. Die einschlägigen DIN-Vorschriften
Angebot:
1. Das Angebot ist kostenlos und unverbindlich.
2 Die Ausschreibungsunterlagen sind vollständig und
radierfest auszufüllen und rechtsverbindlich zu
unterschreiben. Änderungen, Zusätze oder
Streichungen in den
Ausschreibungsunterlagen dürfen vom AN (Bieter)
nicht vorgenommen werden; sie sind rechtsunwirksam.
Eventuelle Anmerkungen sind als Anlage beizufügen.
3 Die zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten für alle
Leistungen und Lieferungen, die der Unternehmer
(Auftragnehmer=AN) dem Bauherrn (Auftraggeber = AG)
anbietet und die von diesem oder in seinem Namen
und Auftrag von einem beauftragten Architekten oder
Ingenieur
vergeben werden.
4 Vertrags- und Lieferbedingungen des AN gelten nur
insoweit, als sie den Vertragsbedingungen des AG
nicht widersprechen bzw. vom AG ausdrücklich
schriftlich
anerkannt sind.
Vertragsbedingungen:
Besondere Vertragsbedingungen:
1. Ausführungsfristen
a) Die Ausführung ist, zu dem vom Auftraggeber
im Auftragsschreiben genannten Termin, zu beginnen.
b) Voraussichtlichter Ausführungstermin: ca. KW 35/2026
c) Fertigstellungstermin: ca. KW 04/2027
2. Bauführung
Die technische Bauleitung obliegt dem
Planungsbüro BP-Pojda GmbH& Co. KG
Holbeinstraße 22a
D-84513 Töging a. Inn
Tel: +49 / (0) 8631 / 985939 1.
Die Weisungsbefugnis, der vom AG mit der Objektplanung
und -überwachung beauftragten Projektanten, erstreckt
sich nicht auf Erklärungen und Handlungen, aus denen
rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen für den AG
entstehen können.
Der AN hat sich in allen Vertragsangelegenheiten
unmittelbar an den AG zu wenden.
3. Überprüfen der Ausführungspläne
Der AN erhält vom AG die Ausführungspläne >=DIN A3 in
2-facher Ausfertigung.
Pläne und Schriftstücke bis DIN A4 werden als PDF oder
Word Datei übersandt.
Die Kosten für zusätzliche Pläne und Kopien sind vom AN
zu tragen.
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen:
-Überprüfen der Ausführungspläne
-Einwendungen und Bedenken sind jeweils unverzüglich
beim AG bzw. der Bauleitung schriftlich anzumelden.
-Erstellen von fabrikbezogenen Detailplänen.
Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen.
4. Nachträge
Werden Arbeiten notwendig, die in der
Leistungsbeschreibung nicht vorgesehen sind, so müssen
vor Beginn dieser Arbeiten die Preise vereinbart
werden. Die Preise werden erst mit schriftlicher
Zustimmung des Auftraggebers wirksam.
5. Zufahrtswege und Anschlüsse
Zufahrtswege, Lager- und Arbeitsplätze, usw. hat sich
der Auftragnehmer zubeschaffen. Die Kosten hierfür sind
durch die Vertragspreise abgegolten.
Baustrom wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
6. Maßnahmen zur Feststellung der Lage von Hindernissen
Zu den Nebenleistungen gehören auch die Maßnahmen zur
Feststellung der Lage von Hindernissen, Leitungen,
Kanälen, Dränagen, Kabeln, Grenzsteinen und dgl.,
soweit hierfür im Leistungsvezeichnis keine eigene
Position ausgeschrieben ist.
7. Verpackungsmaterial
Alle Abfälle, Verpackungs- und Restmaterial, bleibt
Eigentum des AN und ist von ihm auf seine Kosten zu
entsorgen. Wird vom Auftraggeber Müll des
Auftragnehmers entsorgt, werden mindestens 0,2% der
Schlußrechnungssumme oder die tatsächlichen Kosten von
der Schlußrechnung abgezogen.
8. Beseitigung von Verunreinigungen
Zu den Nebenleistungen gehört auch die Beseitgung aller
Verunreinigungen (Abfälle, Bauschutt und dgl.), die von
den Arbeitern des Auftragnehmers herrühren. Die
Arbeiten sind so durchzuführen, daß keine Behinderungen
irgendwelcher Arbeiten gibt. Kommt der Auftragnehmer
seiner Verpflichtung der Schuttbeseitigung nicht nach,
ist der Auftraggeber nach Ablauf einer Mahnfrist
berechtigt, den Schutt auf Kosten des Auftragnehmers
entfernen zu lassen.
9. Ausführungszeichnungen - Vorlage - Freigabe
Ausführungszeichnungen und notwendige Berechnungen sind
unter Beachtung der vorhandenen Aussparungspläne,
anhand der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Mutterpausen der Rohbaupläne zu erstellen und dem
Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten, in
2-facher Ausfertigung, zur Genehmmigung vorzulegen.
Prüfung und Freigabe von Plänen entbindet den
Auftragnehmer nicht von seiner vollen Verantwortung
für die Ingenieurleistung.
10. Abnahmeunterlagen
Bei Abnahme der Leistung hat der AN dem AG zu übergeben
1. Bestandszeichnungen 1-fach Papier + Digital
2. Alle Konstruktions- und Werkstattzeichnungen,
die der Auftragnehmer zur Ausführung seiner Lei-
stung angefertigt hat.
11. Sonstiges
Die Bearbeitung der Schlussrechnung erfolgt ab dem
Tage, an
dem alle zur Prüfung der Rechnung und alle sonstigen
für den
Abschluss des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen,
wie
Stundennachweise, Aufmaße und Revisionsunterlagen
vorliegen.
Das Leistungsverzeichnis kann nicht als
Bestellunterlage verwendet werden. Die vorliegende
Massenermittlung dient nur als Kalkulationshilfe. Die
Abrechnung erfolgt nach maschinell erstelltem Aufmaß.
Ist eine Pauschalvergabe vorgesehen, sind die Massen
anhand der Zeichnungen zu kontrollieren und ggf. zu
berichtigen. Bei der Pauschalvergabe kann der
Auftragnehmer aufgrund fehlender Massen oder ungenauer
Massenermittlung keine Nachforderungen geltend machen.
Positionen können entfallen, ohne dass vom
Auftragnehmer eine Entschädigung verlangt werden kann.
12. Terminüberwachung
Die Termine werden anhand eines Terminplanes überwacht.
13. Terminüberschreitung
Überschreitet der Auftragnehmer schuldhaft die
Vertragsfristen, ist eine Vertragsstrafe von EUR 100,00
pro Tag zu zahlen, höchstens jedoch 10 % der
Auftragssumme.
14. Eventualpositionen
Die Notwendigkeit der Anordnung und der Umfang von
Eventualpositonen ergibt sich erst im Zuge der
Vertragsabwicklung. Sofern im LV die Ausführung nur
nach Anordnung des AG vorgeschrieben ist, bedeutet
dies, daß auch mit der Vorbereitung zur Ausführung
erst nach besonderer Aufforderung
des AG zu beginnen ist.
15. Bemusterung
Dem AG sind vor der Vorbereitung zur Ausführung Muster
der Leuchten, Schalter etc. und vorgesehener
Materialien zur Genehmigung vorzulegen.
16. Leistungsumfang
Die Positionen des Leistungsverzeichnisses verstehen
sich einschl. allem Aufwand und Material, das zur
Herstellung des betriebsfertigen Zustandes der Anlage
erforderlich ist, wie z.B.:
- Absetzen, Abisolieren, Einführen und Anschließen von
Kabel und Leitungen, Klemmen, Verschraubungen usw.
einschl. allem Zubehör für Rohrverlegung sämtliches
Rohrzubehör usw. ferner alle Beschriftungen
sowie Klein- und Befestigungsmaterial, Öle, Fette
usw. sowie alle erforderlichen Nebenleistungen
- sämtliche für die eigene Anlage erforderlichen Stemm-
und Schlitzarbeiten, Durchbrüche im Mauerwerk und
Beton.
Durchbrüche durch tragende Betonteile, Wände,
Unterzüge,
usw. sind in Abstimmung mit
der Bauleitung durch Kernbohrung herzustellen
- die Säuberung aller durch die eigene Montage
verschmutzten Teile und Räume, das Abdecken und
Überkleben
besonders zu schützender Anlagen. Bei Beschädigung
ist die
auszuführende Firma zu vollem Schadenersatz
verpflichtet
- die Kosten für Über-, Nacht-, Sonn- und
Feiertagsstunden,
Kosten für Auslösung, Fahrtkosten-, auch dann, wenn
diese
hinsichtlich der Termineinhaltung notwendig werden
- Stellung der für Prüfungen und Nachweise
erforderlichen
Prüf-, Mess- und Protokollierungsgeräte
- die Erledigung der erforderlichen Formalitäten mit
dem zuständigen Versorgern, den Prüf- und
Überwachungsstellen und die Kosten der hierfür
erforderlichen
Pläne und Unterlagen
- sämtliche Kosten für die Erstellung der geforderten
Revisionsunterlagen
- Beschädigungen, dazu gehören auch Lackschäden,
Diebstahl an eingebauten Materialien usw. gehen bis
zur
Abnahme der Anlage zu Lasten
des Auftragnehmers. Eine evtl. erforderlich werdende
Montageversicherung ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren
Der Auftragnehmer erhält keine separate Vergütung für
das Aufmaß. Wird die Anlage nach Aufmaß abgerechnet,
ist dieses in folgenden Fällen gemeinsam mit der
Bauleitung durchzuführen bzw. zu beantragen, wenn:
- abgeschlossene oder abgrenzbare Teilleistungen
vorliegen
- ausgeführte Arbeiten durch den Baufortschritt der
Feststellung entzogen werden
- die Anlage fertiggestellt ist.
Die Rechnung muss in leicht prüfbarer Form nach den
Positionen des LV's aufgestellt sein, ansonsten
erfolgt
keine Bearbeitung.
17. Übernahme
Sofern die Prüfung auf Vertragsfähigkeit
(Funktionsprüfung) aus Gründen, die der AN nicht zu
vertreten hat, nicht unmittelbar nach Fertigstellung
der Leistung vorgenommen werden kann, findet zunächst
keine Abnahme, sondern nur eine Übernahme statt. Mit
der Übernahme endet die Schutzpflicht des AN nach § 4
Nr. 5 VOB/B. Geht die Gefahr nach § 12 Nr. 6 VOB/B auf
den AG über, sind die, bis dahin erbrachten Leistungen
abzurechnen, wenn der AN eine Sicherheit in Höhe von
10 % der Abrechnungssumme stellt. Eine für die
vertragsmäßige Erfüllung gestellte Sicherheit wird
angerechnet. Eine wegen Verzugs erwirkte Vertragsstrafe
wird bis zum Tage
der Übernahme berechnet. Die Leistung wird nach § 12
VOB/B abgenommen, sobald die Vertragsmäßigkeit durch
eine Funktionsprüfung nachgewiesen ist. Die
Verjährungsfrist beginnt mit der offiziellen Abnahme.
18. Nachunternehmer
Nachunternehmer müssen fachkundig, leistungsfähig und
zuverlässing sein, insbesondere Ihren gesetzlichen
Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und
Sozialabgaben nachgekommen sein und die
gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der AN hat rechtzeitig vor der beabsichtigten
Übertragung Art und Umfang der Leistungen, so wie Name
und Anschrift des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers
bekanntzugeben und die schriftliche Zustimmung gemäß §
4 Nr. 8 Abs. 1 Satz 2 VOB/B beim AG über das
Planungsbüro zu beantragen.
Der AN hat mitzuteilen, bei welcher
Berufsgenossenschaft der jeweilige Nachunternehmer
Mitglied ist (einschl. Angabe der Mitgliedsnummer) und
zu welchem Bereich der Nachunter- nehmer gehört
(Handwerk, Industrie, Handel, sonstiges).
19. Preisabsprachen
Wenn der Auftragnehmer aus Anlaß der Vergabe
nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er
als Schadenersatz 5 % der Auftragssumme an den
Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, daß eine andere
Schadenshöhe nachgewiesen wird,
dies gilt auch wenn der Vertrag gekündigt oder bereits
erfüllt ist.
20. Zahlungsweise und Sicherheitsleistung
Ist keine Vertragserfüllungsbürgschaft gestellt, so
werden abrechnungsfähige Abschlagsrechnungen mit 90 %
der Nettosumme erstattet. Restzahlung nach geprüfter
Schlußrechnung. Die Sicherheitsleistung nach
vorbehaltloser Abnahme der Schlußrechnung beträgt 5 %
aus der Abrechnungssumme.
21. Lohn- und Materialpreiserhöhung
Lohn- und Materialpreiserhöhungen werden nicht
vergütet.
22. Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers
Die Deckungshaftpflichtversicherung des AN muß
mindestens betragen:
für Personen- und Sachschäden 3.000.000,00 EUR
für Vermögensschäden 1.500.000,00 EUR
der Versichrungsschutz muß insbesondere das Risiko der
allmählichen Einwirkung von Feuchtigkeit, Gasen,
Dämpfen und Ähnlichem einschließen.
23. Der Bauherr behält sich die freihändige Vergabe der
Arbeiten vor.
Angaben zur Personalstärke:
Der Bieter wird zum Zeitpunkt der Auftragsabwicklung
für das angebotene Gewerk und Bauvorhaben im ei-
genen Betrieb eine Personalstärke
von___________Personen zur Verfügung haben.
Diese gliedert sich wie folgt auf:
Ingenieure:_____________
Techniker: _____________
Meister: _____________
Obermonteure: _________
Monteure: _____________
Helfer: _____________
Besondere Vertragsbedingungen:
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Die nachfolgenden Angaben erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit, Gültigkeit und Anwendbarkeit der
zitierten Normen
1.00 Allgemeiner Teil der ZTV
1.01 Allgemeines.
Diese Vorbemerkungen umfassen besondere Richtlinien und
Bedingungen für die Ausarbeitung des Angebotes und für
die Ausführung der Elektroanlagen.
Der Bieter erhält für die Ausarbeitung seines Angebotes
eine Leistungsbeschreibung und/oder ein
Leistungsverzeichnis.
Für die Ausarbeitung des Angebotes sowie die
Ausführung, Abnahme und Inbetriebnahme der
elektrotechnischen Anlagen sind neben den aufgeführten
Verdingungsunterlagen, die Vorschriften, Bestimmungen,
Richtlinien und Normen folgender Institutionen zugrunde
zu legen:
a. Die Regelwerke des Deutschen Normenausschusses
DIN-Blätter, unabhängig ob sie Bestandteil der VOB
sind.
b. Die behördlichen Richtlinien und Gesetze, wie die
Landesbauordnung (LBO) und Verordnungen der
örtlichen
Bauaufsichtsbehörde.
c. Auflagen und Bestimmungen der örtlich zuständigen
Brandschutz behörde.
d. Die Regelwerke des Gewerbeaufsichtsamtes und deren
gesetzliche Bestimmungen.
1.02 Leistungsverzeichnis
Bei technisch widersprüchlichen Angaben im
Leistungsverzeichnis zwischen Kurztext (z.B. im
AVA-Programm) und Langtext gelten die Angaben im
Langtext; das gilt auch bei Angeboten.
1.03 Bieterpflicht
Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen
unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht
richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für
den Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen.
1.04 Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und sind an
in schriftlicher Form festzuhalten.
1.05 Unterschrift
Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der
Auftragnehmer an, dass diese Regelungen
Vertragsbestandteil werden.
1.06 Baustelleneinrichtung
Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben
sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber
gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise
einzubeziehen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist
Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
1.07 Lagerräume
Durch die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder
Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht
behindert werden.
1.08 Lagerung
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer
ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung.
Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte
Räume innerhalb von zwei Werktagen besenrein zu räumen.
1.09 Baustellentransporte
Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom
Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei
Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen,
falls vorhandene Förder- mittel und Hebezeuge
mitbenutzt werden sollen.
1.10 Die Positionen des Leistungsverzeichnisses
verstehen
sich einschl. allem Aufwand und Material, das zur
Herstellung des betriebsfertigen Zustandes der Anlage
1.11 Fabrikate
Für gleiche Geräte ist nur ein Fabrikat und nur eine
Typenreihe zugelassen.
1.12 Abnahmen
Durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder
technische Normen geforderte Abnahmen sind durch den
Auftragnehmer rechtzeitig bei den zuständigen Behörden
oder staatlich anerkannten Prüfstellen zu beantragen,
falls das nicht Angele- genheit des Bauherrn ist.
Technische Abnahmen beinhalten die Überprüfung des
Liefer- und Leistungsumfangs sowie die
Funktionskontrolle.
1.13 Brandschutz
Die Anforderungen des Brandschutzkonzeptes sind
einzuhalten und die Errichtung aller
Brandschutztechnischen Einrichtungen und Abschottungen
ist zu dokumentieren und den Bestands- unterlagen
beizulegen.
1.14 Bauüberwachung
Die Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden Jour
fix
Terminen ist durch einen benannten Projektleiter
verpflichtend.
Inhalte der Jour fixe sind im wesentlichen:
Bauablaufplan überprüfen
Bauvortschritt dokumentieren
Bausituation bewerten und besprechen
Begehung mit Bauherren und Bauleiter
Rücksprache zu Regiearbeiten und freizeichnen
dieser wenn nötig durch den Bauherren und
Bauleiter.
Die Dauer der Jour fix Termine ist zeitlich nicht
festgesetzt und kann je nach Besprechnungspunkten
individuell lang sein.
Zudem ist ein Bautagebuch zu führen und dieses in einem
14 tägigen
Turnus dem leitenden Bauleiter vor zu legen und einen
Durchschlag
aus zu händigen.
Es wird dem AN freigestellt ob dieses digital oder per
Hand geführt wird.
Nach Fertigstellung hat mit dem Bauherren eine
Einweisung zu erfolgen:
Die Einweisung ist schriftlich zu dokumentierren.
Die Bauüberwachung und damit verbundene Dokumentation
und
Einweisung werden nicht gesondert vergütet, sondern
sind
mit den Einheitspreisen mit abgegolten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Allgemeine Baubeschreibung Heizung / Lüftung / Sanitär
Bauvorhaben:
Neubau eines Produktions- und Bürogebäudes
Bauherr:
RE-CH GmbH & Co. KG
Parkstrasse 48, 61231 Bad Nauheim
Bauort:
Am Ziegelköppel 7, 35444 Biebertal
Gebäude:
Das 2-Geschossige Gebäude wird in Holzbauweise
erstellt.
Wände in Holzständer / Holzrahmenbauweise und
Zwischendecken Vollholz Brettstapeldecke /
Brettschichtholz oder dergl. Dach als Dachstuhl mit F30
Unterdeckenverkleidung.
Geometrie, Höhen, Flächen usw. ist den beiliegende
Architektur Werkplänen ersichtlich.
Wände:
Außenwände:
Schallschutz: Rw 46 dB mit 12,5 mm Gipsbeplankung innen
Feuerschutz: F 30 B
- 012,0 mm OSB Holzwerkstoffplatte (nicht
oberflächenfertig)
- diffusionshemmende Schicht
- 200,0 mm Holzständer mit 200 mm dazwischenliegender
Wärmedämmung
- 012,0 mm OSB Holzwerkstoffplatte (nicht
oberflächenfertig)
Innenwände
Fertigteilwände-Haas:
- 012,5 mm Gipskarton, malerfertig verspachtelt
(Qualitätsstufe 2)
- 012,0 mm Holzwerkstoffplatte
- Holzständer mit dazwischen liegender Wärmedämmung
- 012,0 mm Holzwerkstoffplatte
- 012,5 mm Gipskarton, malerfertig verspachtelt
(Qualitätsstufe 2)
GK-Wände
Teilweise Wände in Metallständerbauweise örtlich
erstellt.
Vorsatzwände in Metallständerbauweise
Das Gebäude wird mittels Fußbodenheizung beheizt.
Für die Wärme- / Kälteerzeugung wird eine reversible
Luft/Wasser-Wärmepumpe mit ausgeführt.
Vereinzelte Räume erhalten unterstützende
Frischluftzuführung mittels dezentralen
Bürolüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung.
Hinweis:
Vor stehende Beschreibung ist eine grobe
Kurzbeschreibung und keine Vollumfängliche Beschreibung
der Aufzuführenden Leistungen.
Allgemeine Baubeschreibung Heizung / Lüftung / Sanitär
04.01 Kältemittelleitungen
04.01
Kältemittelleitungen
04.02 Kondensatleitung
04.02
Kondensatleitung
04.03 Verkabelung VRV
04.03
Verkabelung VRV
04.04 Technische Anlagen Klima
04.04
Technische Anlagen Klima
04.05 Schlitzarbeiten und Durchbrüche
04.05
Schlitzarbeiten und Durchbrüche
04.06 Regieleistungen
04.06
Regieleistungen