Bodenbeschichtung
BV RE-CH GmbH & Co. KG, Am Ziegenköppel 7, 35444 Biebertal
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Hinweis AVAB / AABD
Unterlagen und Pläne Folgende Unterlagen sind diesem Angebot beigefügt und gelten als Vertragsbestandteil: Grundriss EG - NR. 5040 - D 30.03.2026 Grundriss OG - NR. 5050 - D 01.04.2026 Allgemeinen Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB) Allgemeine Anforderungen an Bestands- und Dokumentationsunterlagen (AABD) eine Anforderungen an Bestands- Dokumentationsunterlagen (AAB
Unterlagen und Pläne
ZTV Bodenbeschichtungsarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Bodenbeschichtungsarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18349: Betonerhaltungsarbeiten, ATV DIN 18353: Estricharbeiten, ATV DIN 18363: Maler- und Lackierarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., Bgib: Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V., Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e. V., Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, DAfStb: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V., DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Unterbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Wenn Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Soweit der AN wartungspflichtige Beschichtungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Beginn der Arbeiten sind die Arbeiten vom AN zu planen und ggf. Prüfungen durchzuführen für Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Beschichtungsarbeiten. Hierzu zählen die Messung der Restfeuchte, Dampfdruck, Haftzugfestigkeit, chemische Verträglichkeit, Vorhandensein erforderlicher Abdichtungen, ggf. erforderliches Gefälle, Mindesttemperatur von 5 °C, Eignung der vorgesehenen Baustoffe und vorhandene Toleranzen. Eine möglicherweise nicht gegebene Haftzugfestigkeit des Untergrunds ist als Grundlage eines Vergütungsanspruchs für Strahlen oder Verfestigen von Oberflächen nachzuweisen, Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem. Falls aus den Planungsunterlagen nicht ausreichend ersichtlich, hat der AN nach Auftragserteilung mit dem AG rechtzeitig über vorgesehene Farben und Tönungen im Detail Rücksprache zu führen. Für die unterschiedlichen Bodenbeschichtungen sind die Untergründe je nach Erfordernis vorzubereiten. Notwendige Maßnahmen sind in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung festzulegen. Vor Ausführung der Maßnahmen ist mit dem AG gemeinsam ein Aufmaß/eine Abrechnung (mit Darstellungen der Leistung) zu erstellen. Erst nach Bestätigung des Aufmaßes durch die Bauleitung können die Maßnahmen erfolgen. Nicht vor Ausführung aufgemessene Leistungen werden nicht vergütet. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Ausführung 3.1.1 Allgemeine Hinweise Bei nicht eindeutigen Produktbezeichnungen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis nachzuweisen. Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist zu gewährleisten (z. B. durch Nummerierung), dass sie an der ursprünglichen Stelle wieder eingebaut werden. Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Bodenbeschichtungen werden nicht gesondert vergütet. 3.1.2 Material, Güte, Nutzungsqualität, Oberfläche Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen so beschaffen sein, dass keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung auftritt. Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen. 3.1.3 Untergrundvorbereitung Der Untergrund muss nach der Vorbereitung fest, trocken, feingriffig und tragfähig sein, frei von Zementsteinschichten, losen und mürben Teilen, trennend wirkenden Substanzen wie Öl, Fett, Gummiabrieb, Anstrichresten sowie frei von Rissen, Fehlstellen und größeren Unebenheiten sein. Lose, hohle, schadhafte Stellen sind aufzunehmen und anfallendes Material fachgerecht zu entsorgen. Fehlstellen wie Löcher und Kleinflächen sind auszubessern bzw. mit geeignetem Material auszufüllen einschließlich Haftgrund. Der Untergrund ist, soweit nicht anders beschrieben, durch Kugelstrahlen bzw. Fräsen an horizontale und geneigte Flächen, durch Schleifen/Feststoffstrahlen bzw. Verfahren nach Erfordernis an vertikale Flächen bzw. aufgehende Bauteile, vorzubereiten. 3.1.4 Fugen und Anschlüsse Sämtliche Bodenbeschichtungen erhalten an sämtlichen aufgehenden Bauteilen bzw. Wand- und Stützenkonstruktionen eine Sockelausbildung mit einer Höhe von mindestens 10 cm Höhe, in Parkgaragen von mindestens 30 cm Höhe. Farbe, Struktur und Oberfläche der Sockelausbildung erfolgen entsprechend der Bodenbeschichtung. Die Übergangsfugen zwischen Boden und Wand sind systemgerecht vorzubereiten und mit einer chemisch geeigneten dauerelastischen Versiegelung auszuführen, sodass Risse in diesem Bereich vermieden werden. Sonstige Anschlüsse an andere Bauteile (wie Türenzargen etc.) erfolgen mit einer dauerelastischen Versiegelung. Im Übergang von Einbauteilen zu Beton ist eine Nut beidseitig der Einbauteile von ca. 10 mm Breite und 20 mm Tiefe einzuschneiden, einschließlich einer Fasenausbildung von ca. 5 mm an der Oberfläche sowie einer staubfreien Reinigung einschließlich fachgerechter Bauschuttentsorgung. Das Beschichtungssystem wird bis zur Nut angearbeitet. Die Nut wird nach Einbau einer Hinterfüllschnur mit einem dauerelastischen Fugenmaterial verfüllt. 3.1.5 Schrammborde An nachträglich aufbetonierte Schrammborde sind Anschlüsse herzustellen. Hohlkehlen im Ixelbereich sind anzuspachteln. Als Abschluss erhalten die Schrammborde einen Warnstreifen, Breite 5-10 cm, der in gelber Farbe abgesetzt ist. 3.2 Markierungsarbeiten Das Aufbringen von Markierungszeichen, wie Stellplatzmarkierungen, Markierungslinien, Stellplatznummerierungen, Symbolen, Fahrbahnrichtungspfeile etc,. erfolgt mit einer witterungsbeständigen, abriebfesten und farbtonstabilen Markierungsfarbe. Das angebotene Produkt muss mit der Bodenbeschichtung verträglich sein. Der AN hat vor Ausführung dem AG einen Markierungsplan zur Freigabe vorzulegen. 3.3 Bodenbeschichtung im Außenbereich Vor dem Aufbringen von Bodenbeschichtungen im Außenbereich sind alle vorhandenen Bodenflächen auf Dichtheit zu überprüfen. Im Falle von aufsteigender Feuchtigkeit weist der AN den AG auf diesen Sachverhalt hin und holt sich vor dem Aufbringen einer erforderlichen Abdichtung die ausdrückliche Genehmigung des AG ein. 3.4 Rutschhemmung von Oberflächen Die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden. Außer in planmäßig dauerhaft im Wasser liegenden Bereichen sind für alle Bereiche, die sowohl nass als auch trocken begangen werden, beide Rutschhemmungsanforderungen (trocken nach DGUV 108-003 und nass nach DGUV 207-006) zu berücksichtigen. Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit und meldet Bedenken gegen die Ausführung mit den vom AG beschriebenen Materialien an. Soweit keine Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung, Nassräume erhalten R10-B als Mindestausstattung.
ZTV Bodenbeschichtungsarbeiten
Beanspruchungsangabe für Beschichtungen Beanspruchungsangabe für Beschichtungen von Betonbauteilen in Anlehnung an DIN EN 14879, Teil 3 Art der Anlage: Lagerraum, Produktionsraum Witterungsverhalten: außen Anwendungsbereich: Lagern, Abfüllen, Herstellen, Montieren Bauteil: Boden Art des Untergrunds: Zementestrich evtl. Calciumsulfatestrich Beanspruchung/Belastung Stufe 0-1: keine Flüssigkeitsbeanspruchung - vereinzelt und selten auftretende Beanspruchung durch Tropfen
Beanspruchungsangabe für Beschichtungen
01 Bodenbeschichtung
01
Bodenbeschichtung
01.__.0001 Baustelleneinrichtung 231393 Baustelle einrichten, An- und Abfuhr aller benötigten Materialien, Geräte und Maschinen. Räumen der Baustelle und Wiederherstellung aller benutzten Flächen in den ursprünglichen Zustand einschließlich notwendiger Zwischenreinigung. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist die Baustelle komplett zu räumen.
01.__.0001
Baustelleneinrichtung 231393
1.00
psch
01.__.0002 Untergrundprüfung Prüfen des Untergrunds (Estrich) auf Feuchtigkeit, Festigkeit und Ebenheit.
01.__.0002
Untergrundprüfung
1.00
psch
01.__.0003 Estrichfläche kugelstrahlen 231258 Estrichfläche, neu eingebaut nach DIN 1045-2, gemäß Normen und Merkblättern prüfen. Untergrund kugelstrahlen, absaugen, um eine griffige Oberfläche für den nachfolgenden Fußbodenaufbau zu gewährleisten. Der Abfall ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Bearbeitung der Randbereiche ist mit einzukalkulieren.
01.__.0003
Estrichfläche kugelstrahlen 231258
908.00
01.__.0004 Hohlkehle, EP-Harz, kraftschlüssig herstellen 231260 Untergrund, mineralisch, mit Epoxidharz grundieren, welches für die Herstellung der Hohlkehle verwendet wird. Hohlkehlenmörtel aus ungefülltem, lösemittelfreiem 2-K Epoxidharz und feuergetrockneter Quarzsandsieblinie nach Angaben des Herstellers anmischen. Hohlkehle nass in nass kraftschlüssig herstellen auf dem frisch grundierten Untergrund. Art der Hohlkehle: Dreieckkehle Schenkellänge l:bis 5,0 cm Die trockene Schicht ist gemäß nachfolgender Position nach Angaben des Herstellers zu überarbeiten. Beschichtungshöhe: bis 10 cm Angebotenes System:
01.__.0004
Hohlkehle, EP-Harz, kraftschlüssig herstellen 231260
O
380.00
m
01.__.0005 Risse in Estrich schließen 231261 Risse in Estrich V-förmig öffnen, sorgfältig aussaugen, mit 2-K Epoxidharzgrundierung kraftschlüssig vergießen,  oberflächenbündig verspachteln und deckend mit Quarzsand abstreuen. Angebotenes Epoxidharz:
01.__.0005
Risse in Estrich schließen 231261
O
1.00
m
01.__.0006 Schein-/Arbeitsfugen in Estrich schließen 231262 Schein-/Arbeitsfugen in Estrich, öffnen, sorgfältig aussaugen, grundieren, kraftschlüssig verbinden, mit 2-K Epoxidharz vergießen, elastisch verfüllen und deckend mit Quarzsand abstreuen.
01.__.0006
Schein-/Arbeitsfugen in Estrich schließen 231262
O
1.00
m
01.__.0007 Grundieren, von Estrich incl. Abstreuung 231263 Grundieren der Estrichfläche mit 2-K Epoxidharzgrundierung und je nach angebotenem System deckend mit Quarzsand abstreuen oder anzuschleifen. Angebotenes Produkt:
01.__.0007
Grundieren, von Estrich incl. Abstreuung 231263
908.00
01.__.0008 Schützen aufgehender Bauteile und Bauelemente Zum Schutz vor Verschmutzungen sind Türen, Fenster, Wände und Stützen mit geeignetem Klebeband und Folie zu schützen.
01.__.0008
Schützen aufgehender Bauteile und Bauelemente
380.00
m
01.__.0009 Kratzspachteln ohne Abstreuung von Estrich 231264 Kratzspachteln von Estrich bis ca. 1 mm Rautiefe, um Unebenheiten auszugleichen und Poren zu verschließen mit gebrauchsfertigem 2-K Epoxidharz Kratzspachtel nach Angaben des Herstellers. Die Fläche ist nicht abzustreuen. Die trockene Schicht ist gemäß nachfolgender Position nach Angaben des Herstellers zu überarbeiten. Angebotenes Produkt:
01.__.0009
Kratzspachteln ohne Abstreuung von Estrich 231264
908.00
01.__.0010 Randdämmstreifen entfernen nach erfolgten Beschichtungsarbeiten Randdämmstreifen bündig abschneiden und entsorgen.
01.__.0010
Randdämmstreifen entfernen
O
380.00
m
01.__.0011 Verlaufbeschichtung, EP-Harz, glatt, 231265 Verlaufbeschichtung aus farbigem, lösemittelfreiem 2-K Epoxidharz für mittlere Belastung nach Angaben des Herstellers aufbringen. Systembedingt nötige Schlussbehandlungen sind auszuführen und hier einzukalkulieren. Schichtdicke: 2 - 3 mm Rutschhemmklasse: R9 Farbton Beschichtung: nach RAL Oberfläche: fertig zur Benutzung Untergrund: Zementheizestrich Angebotenes Produkt:
01.__.0011
Verlaufbeschichtung, EP-Harz, glatt, 231265
908.00
01.__.0012 Elektrostatisch ableitfähige Ausführung (ESD) als Zulage zu vorgenannter Beschichtung Diese Position muss alle zusätzlichen Leistungen und Materialien enthalten, die dafür nötige sind dass die vorgenannte Beschichtung die Anforderung elektrisch ableitfähig nach DIN EN 61340-5-1 mit einem Erdableitwiderstand < 10 6 Ω erfüllt. Diese sind je nach verbautem System u. a.: Verlegen von Kupferbändern (Leitfähigkeitsband) als Kupfernetzwerk zur Erdung der Beschichtung und verbinden mit dem Potenzialausgleich des Gebäudes. Aufbringen einer ableitfähigen Schicht als flächige Verbindung zwischen Kupferband und Deckbeschichtung. Ableitfähige Deckbeschichtung angebotenes System mit Aufbaubeschreibung:
01.__.0012
Elektrostatisch ableitfähige Ausführung (ESD)
O
565.00
01.__.0013 Farbchips einstreuen Farbauswahl wird vor Ort bemustert liefern  und gleichmäßig einstreuen als Zulage zu vorgenannter Beschichtung
01.__.0013
Farbchips einstreuen
O
565.00
01.__.0014 Messung und Dokumentation Messung des Ableitwiderstandes nach DIN EN 61340-5-1 durch ein zertifiziertes Messgerät. Erstellung eines Prüfprotokolls zur Dokumentation der ESD-Eigenschaften (Erdableitwiderstand gegen Potenzialausgleich).
01.__.0014
Messung und Dokumentation
1.00
psch
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor ihrer Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und Auftragssumme mit dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und freigegeben werden. Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine Woche nach der Ausführung vom unserem Bauleiter unterschreiben zu lassen. Eine Verrechnung erfolgt nur bei Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit möglich erfolgt die Abrechnung generell auf der Basis der vereinbarten Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung
02.__.0001 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Facharbeiter
02.__.0001
Stundenlohn Facharbeiter
O
1.00
h
02.__.0002 Stundenlohn Hilfsarbeiter Stundenlohn für einen gut eingewiesenen Hilfsarbeiter
02.__.0002
Stundenlohn Hilfsarbeiter
O
1.00
h