Abdichtungsarbeiten
BV RE-CH GmbH & Co. KG, Am Ziegenköppel 7, 35444 Biebertal
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Hinweis AVAB / AABD Bei einer Angebotsabgabe sind die allgemeinen Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB) sowie die Allgemeine Anforderungen an Bestands- und Dokumentationsunterlagen (AABD) zu beachten. Diese sind als Dokument im Downloadbereich der Plattform Cosuno hinterlegt.
Hinweis AVAB / AABD
ZTV Abdichtungsarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Abdichtungsarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten, und DIN 18531 bis 18535 Bauwerksabdichtung, sowie die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., AK GWS: Arbeitskreis Grundwasserschutz e. V., Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V., BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., BFA Bauwerksabdichtung im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V., Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, DAV: Deutscher Asphaltverband e. V., DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DWA: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V., GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., vdd: Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e. V., VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e .V., WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V., ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V., ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und vorhandene Flächen auf ausreichende Ebenheit, Planität oder Gefälle zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Der AN prüft im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eigenverantwortlich die bauseitige Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Abdichtungsarbeiten. Die Untergrundeignungsprüfung bezieht sich dabei neben der ggf. erforderlichen Haftzugfestigkeit auf Ebenheit/ Toleranzen, Materialverträglichkeiten und Planität bzw. das erforderliche Gefälle von Flächen, um spätere Pfützen auf der Abdichtung zu vermeiden. Die Überprüfung hat auch hinsichtlich der Materialkompatibilität zu geplanten Folgeleistungen zu erfolgen. Der AN entwickelt daraus im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ein Abdichtungskonzept zur rechtzeitigen Kenntnisgabe beim AG. Das Abdichtungskonzept legt zu verwendende Abdichtungsmaterialitäten in Abhängigkeit von Untergrund, Anforderungen, Abdichtungsklassen und Eintauchtiefen fest, zeigt Detailplanungen für alle An- und Abschlüsse sowie Durchdringungen und enthält eine Liste aller Form- und Anschlussteile für die Abdichtung. Im Rahmen der Konzepterstellung prüft der AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn die Vorleistungen in Bezug auf Anarbeitungsfähigkeit, so bspw. bei Rohrdurchführungen und Bodeneinläufen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Angaben zur Ausführung Der Ausführungsbeginn von Abdichtungsarbeiten ist dem AG schriftlich vom AN anzuzeigen, damit dieser die Arbeitsausführung mit Qualitätssicherungsmaßnahmen begleiten kann. Der AN fordert vom AG rechtzeitig vor dem Überdecken der eigenen Leistung eine Sichtabnahme der jeweils fertiggestellten Abdichtungslage an. 3.1.1 Material, Güte Sofern in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen keine Qualitäten beschrieben sind, gelten Anwendungsklasse 2 und im Regelwerk des Dachdeckerhandwerks genannte Abdichtungsbaustoffe als Mindestqualität vereinbart. Der AN überprüft vor Ausführungsbeginn unaufgefordert die Anforderungen an erforderliche Abdichtungen in Bezug auf: Bodenbeschaffenheit Wasserbeanspruchungsklasse AG-seitige Angaben zu Art und Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind vom AN auf Grundlage des aktuellen Normungsstandes zu prüfen oder, soweit nicht vorhanden, selbstständig zu erarbeiten. 3.1.2 Einbauten, Einbauteile Durchdringungen von Abdichtungen sind ausschließlich mit hierfür vorgesehenen Dichtmanschetten oder mittels Lose-fest-Flansch auszuführen. Ein einfaches Heran- oder Herumführen der Flächenabdichtung an durchdringende Bauteile ist nur bei Sperren gegen aufsteigende Feuchtigkeit auf Bodenplatten gemäß W1-E nach ATV DIN 18533 zulässig. Erforderliche Verstärkungen der Abdichtung im Bereich von Durchdringungen sind zu beachten. 3.1.3 Durchdringungen Durchdringungen sind bei Wasserbeanspruchungsklasse W2-E stets, sonst zumindest nach bautechnischer Möglichkeit, oberhalb des Bemessungswasserstands anzuordnen. Der AN prüft die vorliegende Ausführungsplanung und die vorhandene Installation von insbesondere Hauseinführungen und Abwasserleitungen rechtzeitig vor Ausführung hierauf und meldet ggf. Bedenken gegen Durchdringungen unterhalb des Bemessungswasserstands an.
ZTV Abdichtungsarbeiten
Unterlagen und Pläne Folgende Unterlagen sind diesem Angebot beigefügt und gelten als Vertragsbestandteil: Fundamente u. Bodenplatte - NR. 5010 - D 01.04.2026 Allgemeinen Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB) Allgemeine Anforderungen an Bestands- und Dokumentationsunterlagen (AABD) eine Anforderungen an Bestands- Dokumentationsunterlagen (AAB
Unterlagen und Pläne
01 Abdichtungsarbeiten
01
Abdichtungsarbeiten
01.__.0001 Abdichtung mit Schweißbahn V60 S4 231315 Herstellen einer Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser gemäß DIN 18533-2 auf einer Bodenplatte. Herzustellen mit einer Bitumenschweißbahn im Schweißverfahren. Untergrund: Betonbodenplatte Bahnentyp: V60 S4 Wassereinwirkungsklasse: W1-E nach DIN18533-1 Raumnutzungskasse: RN2-E nach DIN18533-1 Die vorgeschriebenen Naht- und Stoßüberdeckung von min. 80, bzw. 100 mm ist einzuhalten. Nähte und Stöße sind versetzt anzuordnen. Die Bahnen sind an der Fundamentkante (Dämmung) bündig, ohne Überstand auszuführen. Die Bahnen sind lose zu verlegen bzw. bei davon abweichender Herstellervorgabe vollflächig oder punktweise mit dem Untergrund zu verschweißen. Verlegeart: Die Abdichtung ist so an durchdringende Bauteile (z. B. Abwasserrohr) heranzuführen, dass keine Feuchtebrücken entstehen Alle für die beschriebene Leistung notwendigen Materialien, Werkzeuge und Arbeitsschritte müssen im Angebotspreis enthalten sein. Angebotenes Fabrikat:
01.__.0001
Abdichtung mit Schweißbahn V60 S4 231315
994.00
01.__.0002 Anschluss an aufgehende Bauteile 231319 Anschluss der Abdichtung aus der vorhergehenden Position an aufgehenden Bauteilen. Ausführung als fertige Leistung incl. geeignetem Klebematerial.
01.__.0002
Anschluss an aufgehende Bauteile 231319
18.00
m
01.__.0003 Zulage Ausschnitte Deckendurchbrüche 231320 Ausführung der Deckendurchbrüche Stück 15/15cm Die Abdichtung ist so an durchdringende Bauteile (z. B. Abwasserrohr) heranzuführen, dass keine Feuchtebrücken entstehen
01.__.0003
Zulage Ausschnitte Deckendurchbrüche 231320
10.00
St
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor ihrer Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und Auftragssumme mit dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und freigegeben werden. Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine Woche nach der Ausführung vom unserem Bauleiter unterschreiben zu lassen. Eine Verrechnung erfolgt nur bei Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit möglich erfolgt die Abrechnung generell auf der Basis der vereinbarten Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung
04.__.0001 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Facharbeiter
04.__.0001
Stundenlohn Facharbeiter
O
1.00
h
04.__.0002 Stundenlohn Hilfsarbeiter Stundenlohn für einen gut eingewiesenen Hilfsarbeiter
04.__.0002
Stundenlohn Hilfsarbeiter
O
1.00
h