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allgemeine Vorbemerkung Für die Ausführung der im folgenden beschriebenen Arbeiten gelten alle zum Zeitpunkt der Erstellung des Leistungsverzeichnisses gültigen DINVorschriften und gewerkespezifischen sowie gewerketangierenden Regelwerke, die den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik und den eingeführten technischen Baubestimmungen (ETB) entsprechen. Diese sind u. a.:
DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten (ATV)
DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien u. Laubengängen - Anwendungsklasse K2
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (ATV)
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN EN 12056 Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
Fachregel für Abdichtungen - Flachdachrichtlinie
Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk
Richtlinien und Hinweise des IFBS e. V.
Zutreffenden Merkblätter des Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks - Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik e.V.
Weiter sind die Empfehlungen und Vorschriften sowie die neuesten Richtlinien der Fachverbände zu beachten. Außerdem sind die Verarbeitungshinweise der jeweiligen Hersteller einzuhalten. Die Verträglichkeit der verwendeten Materialen ist vom Bieter/AN zu klären.
Bei Dächern mit Auflast werden die Außendruckbeiwerte für Lasteinzugsflächen der Windsogberechnung mit cpe, 10 zugrunde gelegt.
Vor Beginn der Arbeiten sind mit der Bauleitung die Ausführungstermine und technischen Details zu klären. Die örtliche Gegebenheiten sind bei einem Termin vor Ort mit der Bauleitung zu besichtigen.
Beanstandungen sind der Bauleitung zu melden, damit die nötigen Maßnahmen veranlaßt werden. Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt.
Es ist eine vollständige und abnahmefähige Leistung anzubieten. Das LV ist dahingehend vom Bieter/AN zu prüfen. Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Vorbereitung sowie aller notwendigen Materialien einschließlich Transport und der Kosten für:
Baustelleneinrichtung
Diebstahlsichere Lagerung des Materials,
Berechnung und Dimensionierung der Entwässerung, Notentwässerung und Gefällekeildämmung
Verschnitt
sauberhalten des Arbeitsplatzes
entsorgen der Abfälle
bereitstellen der Arbeitskräfte, der nötigen Werkzeuge und PSA
Ebenheitsprüfung des Untergrundes vor Verlegung der Dämmung
In der Verantwortung des Bieters/AN liegt die Dimensionierung der Entwässerung / Notentwässerung unter Berücksichtigung der DIN 1986-100 und DIN EN 12056. Eine Berechnung dazu ist vorzulegen.
Sollten sich Abweichungen zu den ausgeschriebenen Materialien, Durchmessern, Abflussmengen etc. ergeben hat der Bieter den AG darüber in Kenntnis zu setzen.
Neben dem folgenden Leistungsverzeichnis sind die allg. Vergabe- u. Auftragsbedingungen (AVAB) Grundlage für die Angebotserstellung und Auftragserteilung.
allgemeine Vorbemerkung
Allgemeine Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB) 1.Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH, Industriestraße 8, 84326, Falkenberg (nachfolgend AG genannt)
2.Vertragsgrundlage
Maßgebend für die Vergabe sowie für Art und Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags sind in der angegebenen Reihenfolge:
2.1.das Auftragsschreiben des AG mit Verhandlungsprotokoll, wenn ein Verhandlungsprotokoll angefertigt wurde
2.2.diese Allgemeinen Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB),
2.3.das Leistungsverzeichnis/ Angebot, und die diesem zugrunde liegenden Zeichnungen, Muster, Vorschriften und Vorbemerkungen
2.4.die beigefügten Vertragsbedingungen des Bauherrn einschl. der Baugenehmigungsunterlagen,
2.5.die VOB/C; VOB Teil C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sonstige einschlägige DIN-Vorschriften und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neuesten Fassung, wobei auch evtl. Änderungen während der Vertragsdurchführung zu beachten sind.
2.6.Der AN versichert gegenüber dem AG, dass ausländische Arbeitskräfte auf der vertragsgegenständlichen Baustelle seinerseits nur dann zum Einsatz kommen, wenn die dafür zu jedem Zeitpunkt der Vertragsabwicklung auferlegten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland beachtet und eingehalten werden. Bei Verstoß des AN gegen die vor oder während der Auftragsdurchführung gültigen oder geänderten Gesetze stellt der AN den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
3.Vergabe
3.1.Die Abgabe des Angebotes des AN erfolgt für den AG kostenlos und unverbindlich.
3.2.Ist keine Bindefrist vereinbart, gilt eine Angebotsbindung von 30 Kalendertagen ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber. 3.3.Das Angebot hat alle verlangten Preise und Erklärungen zu enthalten, ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift, Ort und Datum sowie Firmenstempel zu versehen.
3.4.Nebenangebote für technische Verbesserungen oder preisgünstigere Ausführungen sind erwünscht und mit dem Hauptangebot gesondert gekennzeichnet einzureichen.
3.5.Diese für den AG kostenlose und unverbindliche Leistung ist hinsichtlich Ausführung und Beschaffenheit exakt zu beschreiben, vor allen Dingen dann, wenn die vorgeschlagene Ausführung weder in den DIN-Vorschriften und/oder den Verdingungsunterlagen eine Regelung erfährt. Zeitverkürzungen oder Zeitverzögerungen durch Nebenangebote sind hinsichtlich ihrer Dauer anzugeben, auch bereits ausgeführte Beispiele mit entsprechenden Referenzen.
3.6.Über die örtlichen Verhältnisse der dem Angebot zugrundeliegenden Baustelle, Zu- und Abfahrtswege, vorhandene Gas-, Wasser-, Elektro-, Fernsprech- und Kanalleitungen, Möglichkeiten der Abfallbeseitigung und Lagerungsplätze für Materialien hat sich der AN vor Angebotsabgabe ausreichend zu informieren.
3.7.Der AG ist nicht verpflichtet, das Ausschreibungsergebnis mit den dazugehörigen Unterlagen dem AN zu offenbaren. Der AG ist berechtigt, unter den Anbietern nach seiner Wahl zu vergeben.
4.Vertragspreis
4.1.Die dem Auftrag zugrundeliegenden Preise sind Festpreise.
4.2.Alle Preise einschließlich derer für Stundenlohnarbeiten verstehen sich einschließlich aller Gehalts- und Lohnnebenkosten.
5.Pauschalpreisvereinbarung
5.1.Wird der Auftrag zu einem Pauschalpreis erteilt, so erfolgt die Berechnung ohne Aufmaß der tatsächlich ausgeführten Massen.
5.2.Der AN verpflichtet sich, vor Auftragsannahme die Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis, Baubeschreibung, Pläne etc.) auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und diese für seinen Pauschalpreis als verbindlich anzuerkennen.
5.3.Kalkulationsirrtümer berechtigen nicht zu einer Änderung des Pauschalpreises.
6.Umfang der Leistungen
6.1.Es gilt die VOB /B § 4
6.2.Abgegolten durch die vereinbarten Preise sind Unterhalt und Schutz der begonnenen oder ausgeführten Leistungen vor Beschädigungen, Diebstahl, Witterungseinflüssen, insbesondere Winterschäden und Grundwasser bis zum Zeitpunkt der Abnahme, die sach- und fachgerechte Herstellung von Bauteilen und Einbauteilen, die dem zeitlichen Ablauf der Baustelle notwendige Stellung von Beschäftigten, Geräten und Gerüsten, soweit diese für die eigenen Arbeiten notwendig sind, auch über 2 m hinaus, und die Vorhaltung von Mannschafts- und Materialunterkünften für die eigenen Mitarbeiter.
6.3.Für die Zuleitung bauseits vorhandener Entnahmestellen zu den einzelnen Arbeitsstätten hat der AN auf seine Kosten zu sorgen. Verbrauchsmengen und Zwischenzählergebühren gehen zu Lasten des AN.
6.4.Über Stromanschluss, Wasseranschluss, Telefon, Sanitäranlagen, Krangebühren oder die Benutzung sonstiger Einrichtungen wird mit dem AN ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, der seitens des AN mit Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen ist, bzw. gilt eine evtl. vereinbarte Regelung gemäß Verhandlungsprotokoll. Bei der Nutzung von Bauwasser und Strom hat ein verantwortungsvoller Umgang zu erfolgen.
6.5.Inhalt dieses Vertrages sind die Leistungen und die vereinbarten Preise für die Mitbenutzung von Einrichtungen des AG während der gesamten Bauzeit bis zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Bauherrn, bzw. Fertigstellung der Arbeiten des AN auf der vertragsgegenständlichen Baustelle.
6.6.Das Bauschild richtet sich nach Inhalt, Form und Ausmaßen nach den Vorgaben des Bauherrn.
6.7.Vor Anbringung eines eigenen Bauschildes hat der AN die Genehmigung des AG einzuholen.
6.8.In dem gesamten Gebäude gilt ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot
6.9.Bei der Entsorgung in die jeweiligen Container ist auf eine fachgerechte und korrekte Trennung der Abfallstoffe zu achten
6.10.Entstandene Schäden sind der Bau- und Projektleitung unverzüglich zu melden
6.11.Der AN hat bis zur Abnahme seine Leistung vor Beschädigung zu schützen
7.Mehr- oder Minderleistungen
7.1.Mehr- oder Minderkosten durch Änderung des Bauentwurfs, Planungsänderungen oder angeordnete
7.2.Ausführungsänderungen des Bauherrn sind unverzüglich nach Bekanntwerden durch den AN dem AG anzuzeigen.
7.3.Eine evtl. stattzufindende Vergütung auf der Grundlage für die Preisermittlung der vertraglich vereinbarten Leistung (Basis ist die Kalkulation des AN) unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Mehr- oder Minderkosten findet im Zuge einer Vereinbarung statt.
8.Ausführungsunterlagen
8.1.Sämtliche zur Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen werden dem AN vom AG in einfacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt.
8.2.Gewünschte Mehrfachausfertigungen werden dem AN berechnet.
8.3.Notwendige Details oder Ergänzungen, die der AN zu liefern hat, sind dem AG rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
8.4.Der AN hat die ihm für die Ausführung übergebenen Unterlagen nach Erhalt in allen Details, insbesondere hinsichtlich der Maße zu überprüfen und diese, so weit wie möglich, mit der vertragsgegenständlichen Baumaßnahme örtlich zu vergleichen.
8.5.Fehler oder Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8.6.Unterlässt der AN eine unverzügliche Mitteilung, so hat er für alle daraus entstehenden Schäden zu haften.
8.7.Hat der AN Bedenken bezüglich der Eignung von Materialien und Ausführungsanweisungen des AG, so hat er diese dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
8.8.Der AN ist verpflichtet, dem AG auf dessen schriftliches Verlangen für alle seine Leistungen in die gültigen einschlägigen DIN- Normen, behördlichen Bestimmungen und technischen Richtlinien Einsicht zu gewähren.
8.9.Bemusterungsvorschläge hat der AN dem AG auf dessen Verlangen so frühzeitig vorzulegen, dass eine beiderseitige Klärung rechtzeitig erfolgen kann, ohne den Baufortschritt zu gefährden. Der hierdurch entstehende Aufwand ist mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.
8.10.Vor Beginn der Arbeiten, insbesondere vor der Materialbestellung hat der AN die Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen gemäß Plänen und Leistungsverzeichnis mit der örtlichen Bauleitung des AG detailliert und rechtzeitig abzusprechen. Daraus resultierende Versäumnisse gehen zu Lasten des AN.
8.11.Der AN ist verpflichtet, für die technischen Gewerke seiner Leistungen Bestandspläne/ -unterlagen anzufertigen und diese nach Fertigstellung der Arbeiten dem AG in digitaler Form zu überlassen. Der Aufwand ist mit den jeweiligen Vertragspreisen abgegolten. Bei Verzögerungen oder Nichtvorlage ist der AG berechtigt, zu Lasten des AN mit der Erstellung der Bestandspläne einen sachlich geeigneten Dritten nach seiner Wahl auf Kosten des AN zu beauftragen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben durch die Ersatzbeauftragung unberührt.
9.Bauzustand
9.1.Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten vom Zustand der Baustelle und des Baues, sowie über Versorgungsleitungen und sonstigen seinen Arbeitsbereich betreffenden Umständen zu überzeugen und festzustellen, ob er seine Leistungen mangelfrei erbringen kann. Etwaige Einwände und Bedenken sind dem AG schriftlich rechtzeitig vor Beginn der Auftragsausführung anzuzeigen.
9.2.Sind die Vorleistungen anderer Unternehmer, auf die der AN seine Leistungen aufbaut, mangelhaft, so hat der AN dies rechtzeitig schriftlich zu rügen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur Haftung des Auftragnehmers führen.
9.3.Der AN ist verpflichtet, sämtliche von ihm stammenden Baureste und Verunreinigungen laufend entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zu beseitigen und die Baustelle während seiner Tätigkeit und nach Beendigung seiner Arbeiten in sauberem Zustand zu halten. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, so hat der AG das Recht, nach zweimaliger vergeblicher schriftlicher Aufforderung mit Terminsetzung die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des AN vornehmen zu lassen und von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung einzubehalten.
10.Auftragsdurchführung
10.1.Dem AN obliegt im Rahmen seiner Tätigkeit die Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hierzu hat er alle erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen sowie die erforderlichen Einrichtungen zu schaffen, die notwendig sind, Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Er hat alle gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen sowie projektspezifischen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere die Baustellenverordnungen sowie einen ggf. vorliegenden SiGe-Plan zu beachten. Der AN sorgt für die gesetzlich geforderte sicherheitstechnische Betreuung seiner Leistungserbringung durch eine Sicherheitsfachkraft und weist diese dem AG unaufgefordert nach. Auf Anforderung des AG übergibt der AN dem AG die Gefährdungsanalyse und legt ihm die für Notfälle geplanten Maßnahmen sowie die baustellenspezifischen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen dar. Der AN hat die Projektleitung des AG unaufgefordert unverzüglich über jegliche Arbeitsunfälle zu informieren. Ebenso steht der AN dafür ein, dass sämtliche seiner Arbeitnehmer, die auf der vertragsgegenständlichen Baustelle eingesetzt werden, die jeweils erforderliche persönliche Schutzausrüstung, mindestens entsprechend den Vorgaben der Baustellen- bzw. Werksordnung, benutzen bzw. tragen. Für den Fall einer von ihm zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen die in dieser Ziffer übernommenen Pflichten, verpflichtet sich der AN zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den AG in Höhe von 200,00 € pro betroffenen Mitarbeiter bzw. pro Regelverstoß. Dem AN obliegt der Nachweis, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Die Vertragsstrafe wird auf maximal 5 % der Nettoabrechnungssumme begrenzt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Von aus der Nichtbeachtung in Ziffer 10.1 genannter Verpflichtungen herrührenden Ansprüchen Dritter hat der AN den AG freizustellen.
10.2.Die Arbeiten des AN sind im Rahmen der festgelegten Bauzeiten - auch evtl. Zwischentermine - termingerecht auszuführen.
Eine Behinderung anderer am vertragsgegenständlichen Bauwerk beschäftigter Unternehmer ist nach Möglichkeit zu vermeiden.
10.3.Der AN verpflichtet sich, seine vertraglich vereinbarte sach- und fachgerechte Leistung so durchzuführen, dass Verzögerungen, Behinderungen oder Unterbrechungen nicht eintreten.
Er ist gehalten den Beginn und den Fortgang der ihm übertragenen Arbeiten vorausschauend auf mögliche Behinderungen zu prüfen und diesen Umstand dem AG gegebenenfalls unverzüglich schriftlich, bei Gefahr in Verzug zunächst mündlich oder fernmündlich, anzuzeigen.
10.4.Bei einer evtl. Stilllegung der Baustelle hat der AN alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Erhaltung seiner oder der Leistung Dritter wahrzunehmen.
Derartige Vorfälle sind dem AG unverzüglich mit detaillierter Begründung schriftlich mitzuteilen.
10.5.Der AN ist verpflichtet, Mängel an seiner Leistung innerhalb einer vom AG gestellten angemessenen Frist auf seine Kosten fach- und sachgerecht zu beseitigen. Der AG ist verpflichtet, diese Aufforderung schriftlich unter Begründung der Beanstandung(en) dem AN mitzuteilen. Falls der AN einer einmaligen Aufforderung termingerecht nicht nachkommt, ist der AG befugt, eine andere Firma auf Kosten des AN mit der Beseitigung der Mängel zu beauftragen und diese Kosten dem AN gegen Kostennachweis von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung bzw. Rückhalt abzuziehen oder die Ausführungsbürgschaft in Anspruch zu nehmen.
10.6.Der AN verpflichtet sich, einen verantwortlichen und ständig anwesenden deutschsprachigen Vertreter für die vertragsgemäße Ausführung seiner Leistung einzusetzen. Soweit ausgefertigt, siehe auch Verhandlungsprotokoll.
Im Falle der Nichtausfertigung eines Verhandlungsprotokolls ist der Name des Vertreters und dessen Stellvertreters spätestens eine Kalenderwoche vor Aufnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen dem AG schriftlich mitzuteilen.
10.7.Die personelle Besetzung der vertragsgegenständlichen Baustelle hat der AN mit dem AG spätestens 1 Kalenderwoche vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzusetzen, sofern nicht ein Verhandlungsprotokoll zwischen AN und AG ausgefertigt ist.
10.8.Für die vom AN ausgeführten Leistungen trägt der AN die umfassende Verantwortung, insbesondere für die exakte Einhaltung aller einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen aller Tätigkeiten des AN wird hiermit ausdrücklich auf diesen übertragen.
10.9.Der AN ist für die Unterbringung seines Personals, seiner Geräte, Baustoffe und Bauhilfsstoffe selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn der AG die Mitbenutzung von Lagerstätten und Räumlichkeiten gestattet.
10.10.Der AN verpflichtet sich, alle seine Leistung betreffenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen fristgemäß einzuholen und dem AG im Original vorzulegen.
11.Behinderungen
jeglicher Art des AN bei Ausführung seiner Arbeiten auf der vertragsgegenständlichen Baustelle sind dem AG unverzüglich mündlich und unmittelbar anschließend schriftlich unter Angabe des Grundes, des Ortes mit Datum und Uhrzeit zur Prüfung mitzuteilen.
12.Bauleistungsversicherung
12.1.Für das vertragsgegenständliche Bauobjekt wird eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, in die der AN einbezogen ist. Der AN hat hierfür eine anteilige Prämie von 0,25% seiner Schlussrechnungssumme an den AG zu bezahlen.
12.2.Der AG ist berechtigt, einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Prämie vom AN zu fordern bzw. bei den einzelnen Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung einzubehalten.
13.Fristen und Haftung
13.1.Der AG hat verbindliche Zwischen- und Endtermine mit dem Bauherrn vereinbart.
Die Termine des AN werden im Auftragsschreiben oder einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, soweit vorhanden gilt das Verhandlungsprotokoll.
Der AN erklärt hiermit ausdrücklich, über die erforderlichen Geräte und Arbeitskräfte zu verfügen, um die vertraglich vereinbarten Leistungen termingerecht erfüllen zu können.
Der AN hat sich alle zur Einhaltung der Zwischen- und Endtermine erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu verschaffen.
13.2.Überschreitet der AN den vereinbarten Fertigstellungstermin schuldhaft, hat er für jeden Kalendertag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Auftragssumme, höchsten jedoch 5% der Auftragssumme zu bezahlen, ohne dass es des Nachweises eines Schadens durch den AG bedarf. Unabhängig hiervon haftet der AN dem AG gegenüber bei Nichteinhaltung vereinbarter Fristen (auch Zwischenfristen) für alle weiteren Schäden, die dem AG hieraus entstanden sind.
14.Aufmaß und Abrechnung
14.1.Sämtliche Abrechnungen sind in prüfbarer Form mit den zur Abrechnung notwendigen Unterlagen mit Angabe des betreffenden Bauvorhabens in mindestens dreifacher Ausfertigung an den AG zu stellen.
14.2.Sofern keine Pauschalpreisvereinbarung getroffen ist, erfolgt die Abrechnung nach gemeinsamem Aufmaß unter Zugrundelegung der vertraglich vereinbarten Einheitspreise und unter Berücksichtigung evtl. gewährter Nachlässe.
15.Zahlungen
15.1.Auf Antrag des AN werden Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % der jeweils nachgewiesenen Leistung mittels Vorlage einer prüffähigen Abschlagsrechnung angewiesen.
15.2.Der Schlussrechnung seitens des AN ist spätestens innerhalb von 2 Wochen nach vertraglicher Fertigstellung des vertragsgegenständlichen Objekts dem AG unter Beifügung der gesamten Abrechnungsunterlagen in dreifacher Form einzureichen.Sämtliche erhaltene Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung von evtl. Skontierungen oder abgebeten sind aufzuführen.
15.3.Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
16. Sicherheitsleitung
16.1.Der AG kann vom AN unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der Auftragssumme zuzüglich MwSt. fordern.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich in ihrem Inhalt nach § 17 Nr. 4 VOB/B. Der AG ist berechtigt, bei Nichterbringung der Vertragserfüllungsbürgschaft den Vertrag mit dem AN außerordentlich zu kündigen. Der AN kann daraus seinerseits keinerlei Rechte auf Schadensersatz herleiten.
16.2.Als Gewährleistungssicherheit behält der AG von der Brutto - Schlussrechnungssumme 5 % ein. Der AN kann diesen Einbehalt durch eine unbefristete Gewährleistungsbürgschaft ablösen, deren Inhalt sich nach§ 17 Nr. 4 VOB/B.
17.Abnahme
17.1. Es findet eine förmliche Abnahme statt.
17.2.Im schriftlichen Abnahmeprotokoll sind Mängel und evtl. Vorbehalte festzuhalten und vom AG und AN mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu bestätigen.
17.3.Der AN übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine gesamten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben und mindern.
17.4.Der AG ist berechtigt, die Abnahme gegenüber dem AN zu verweigern, solange die Gesamtleistung des AN wesentliche Mängel aufweist.
17.5.Hat der AN als Subunternehmer geleistet, so erfolgt die Abnahme frühestens zum Zeitpunkt der Gesamtabnahme des Bauwerks durch den Bauherrn, es sei denn, dass eine solche Abnahme nicht binnen 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistung des AN erfolgt ist.
18.Gewährleistung
18.1.Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Abnahme und dauert 5 Jahre. Bestehen zu diesem Zeitpunkt allerdings noch die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn aus den Leistungen des AN (Subunternehmers), so verlängert sich die Gewährleistungsfrist bis zu diesem Zeitpunkt, höchstens um 12 Monate.
18.2.Der AN ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist aufgetretenen Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen. Kommt der AN in einer vom AG gesetzten angemessenen Frist der Mängelbeseitigung nicht nach, so kann der AG die Mängel selbst oder durch einen Dritten auf Kosten des AN beseitigen lassen.
18.3.Entsteht dem AG durch Mängel, die der AN zu vertreten hat, ein Schaden, beispielsweise in Form besonderen technischen oder kaufmännisch notwendigen Aufwands im Zuge der Mängelbeseitigung durch den AN, so ist der AG berechtigt, den AN insoweit auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.
18.4.Der AN tritt auf Wunsch des AG die Gewährleistungsansprüche ohne weitere Zustimmung direkt an den Bauherrn ab.
19.Arbeitsberichte
19.1.Der AN hat täglich Arbeitsberichte nach dem Muster des AG in mindestens zweifacher Ausfertigung zu erstellen.
19.2.Die täglichen Arbeitsberichte sind lückenlos durchzunummerieren und mit dem jeweiligen Datum zu versehen.
19.3.Mindestinhalt der Arbeitsberichte sind:
Ort und Art der Leistung, Anzahl der Arbeitskräfte und evtl. Geräte auf der Baustelle, Witterungsverhältnisse,
Materiallieferungen, Besprechungen mit der Bauleitung des AG und besondere Vorkommnisse; Arbeitsunterbrechungen jeglicher Art sind ebenfalls unter Angabe des Grundes anzugeben.
19.4.Die Arbeitsberichte sind wöchentlich mindestens einmal mit Unterschrift des Verantwortlichen des AN der Bauleitung des AG auszuhändigen und von dieser auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und gegenzuzeichnen.
20.Versicherungen
20.1.Der AN erklärt, über eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu verfügen, die gewährleistet, dass Schäden am vertragsgegenständlichen Bauobjekt ausreichend abgedeckt sind.
20.2.Der AN ist verpflichtet dies dem AG spätestens unmittelbar nach Vertragsabschluss nachzuweisen. Zuwiderhandlungen können einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.
21.Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Mit der Angebotsabgabe hat der AN folgende Unterlagen neuesten Datums vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK, des zuständigen Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft.
22.Forderungen des AG
Die dem AN aus diesem Auftrag gegen den AG zustehenden Forderungen können ohne Zustimmung des AG nicht an Dritte (z.B. Lieferanten, Banken etc.) abgetreten werden (siehe dazu BGB§ 399).
23.Inkrafttreten des Auftrages
23.1.Mit Annahme des Angebotes des AN durch den AG ist der Auftrag rechtsverbindlich erteilt
23.2.Sämtliche Nachtrags- oder Zusatzaufträge unterliegen den vorliegenden AVAB.
24.Teilunwirksamkeit
24.1.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der damit verbundenen Unterlagen oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt.
25.Gerichtsstand
25.1.Gerichtsstand ist das Amtsgericht Eggenfelden/Landgericht Landshut, sowie diesem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG. Es gilt in jedem Falle deutsches Recht.
Allgemeine Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB)
01 Tragschale
01
Tragschale
01.__.0001 Stahltrapeztragschale 231138 Stahltrapezblech nach DIN 18807 für mehrschaliges, ebenes Flachdach, befestigt auf bauseitigem Untergrund aus Holz, Liefern und nach den Fachregeln des IFBS einschließlich aller nach statischer Berechnung erforderlichen bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel in fertiger Leistung montieren.
Die Ausführung muss als Durchlaufträger oder mit biegesteifem Stoß erfolgen. Die Stöße sind so einzuplanen, dass diese ca. 15cm neben den Holzbindern sind.
Stat. System:Dreifeldträger (mit biegesteifem Stoß) in Positivlage
Blechstärke: 0,88 mm
Profilhöhe: 155 mm (gemäß beiliegender Statik)
Stützweite: bis ca. 5,00 m
Verkehrslast: gem. Statik
Schneelast: gem. Statik
Oberfläche: Unterseite 15 µm im 9002,
Oberseite schutzlackiert
Traufhöhe: ca, 8,5 m
Dachneigung: 1,5°
System: Fischer Profil oder glw.
Angebotenes System:
.
01.__.0001
Stahltrapeztragschale 231138
464.50
m²
0.00
01.__.0002.o Zulage biegesteifer Stoß gemäß Statik 231153 Zulage Ausführung eines biegesteifen Stoßes gemäß Statik
01.__.0002.o
Zulage biegesteifer Stoß gemäß Statik 231153
H
28.00
m
01.__.0003 Randwinkel 231158 Randwinkel (nicht statisch wirksam),
zur Aufnahme der Dampfsperre
Material Stahlblech bandverzinkt und farbbeschichtet
Materialdicke 1,0 mm, Zuschnitt 600 mm, 2 Kantungen,
01.__.0003
Randwinkel 231158
130.00
m
01.__.0004 Firstblech 231159 Firstblech für Unterschale unterseitig und oberseitig
auf die Stahltrapezprofile befestigen,
Korrosionsschutz und Farbton wie Stahltrapezprofile
01.__.0004
Firstblech 231159
O
15.00
m
01.__.0005 Ausschnitt bis 300 mm x 300 mm 231162 Ausschnitt in Trapezblech für Lüftungsrohre in einer Abmessung bis maximal 300 mm x 300 mm herstellen, bei Einhaltung der Bedingungen nach DIN 18807 Teil 3, einschl.
oberseitigem Verstärkungsblech
Blechlänge: mindestens 600mm Blechbreite: mindestens 750mm
jedoch mindestens zwei durchlaufende Stahltrapezprofilstege auf jeder Seite des Auschnitts überdeckend,
Blechdicke mindestens 1,13 mm, jedoch größer 1,5-fache
der Trapezprofile
01.__.0005
Ausschnitt bis 300 mm x 300 mm 231162
O
1.00
St
02 Foliendach
02
Foliendach
02.__.0001 Dampfsperrbahn Kaltselbstklebe-Dampfsperrbahn nach DIN EN 13970 liefern, auf den sauberen und vorbehandelten Untergrund ausrollen, ausrichten und fachgerecht nach Herstellervorschrift flächig aufkleben.
Bei Verlegung der Dampfsperre auf Trapezblech erfolgt die Verlegerichtung parallel zu den Obergurten, die Längsnähte sind dabei auf den Obergurten anzuordnen. Kopfstöße sind mit einem geeigneten Blechstreifen (>15 cm breit) zu unterlegen und mit Wärmeaktivierung zu schließen.
Fabrikat: Sika Deutschland CH AG & Co KG
Typ: SikaShield AL-E sk
oder gleichwertig
bestehend aus: Selbstklebe-Elastomerbitumen mit Glasvlies / Gittergelege
Oberseite: feine Abstreuung
Unterseite: abziehbare Silikonfolie einseitig perforiert
Dicke: 2,5 mm
Abmessung: 1,08 x 10,00 m
Brandverhalten: Klasse E
Sd = Wert: 1.500 m
Untergrund: Stahltrapezblech
Angebotene Fabrikat:
.
02.__.0001
Dampfsperrbahn
464.50
m2
02.__.0002 Bitumen Dampfsperrbahn an Anschluss Attika anschließen Bitumenhaltige Dampfsperrbahn bis Oberkante Wärmedämmung führen und fachgerecht an die Dampfsperre der Außenwand anschließen.
Anschlusshöhe: bis 60 cm
02.__.0002
Bitumen Dampfsperrbahn an Anschluss Attika anschließen
94.00
m
02.__.0003 Bitumen Dampfsperrbahn an Anschluss Achse 9 anschließen Bitumenhaltige Dampfsperrbahn ist im Bereich der Achse 9 nach unten zu führen und an die Trennwand anzuschließen Wärmedämmung führen und fachgerecht an die Dampfsperre der Außenwand anschließen.
Anschlusshöhe: bis 60 cm
02.__.0003
Bitumen Dampfsperrbahn an Anschluss Achse 9 anschließen
12.50
m
02.__.0004 Zulage Eckausbildung Eckausbildung liefern und fachgerecht ausbilden
02.__.0004
Zulage Eckausbildung
H
6.00
St
02.__.0005 Dämmung 1. Lage Wärmedämmung aus expandierten Polystyrol-Hartschaumplatten nach DIN EN 13163 und DIN 4108-10 liefern und dicht gestoßen im Verband lose verlegen. Bei Verwendung von Platten ohne Stufenfalz ist doppellagig zu verlegen! Die Wärmedämmplatten, die nicht durch die mechanische Befestigung der Dachabdichtung erfasst werden, sind für sich getrennt nach Herstellervorschrift mechanisch zu befestigen oder nach Herstellervorschirft aufzukleben.
Wärmedämmung: EPS 035 DAA dh
Brandverhalten: Euroklasse E nach DIN EN 13501-1
Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK)
Anwendungstyp: DAA dh
Druckspannung: mind. 150 kPa
Dicke: 100 mm
Angebotenes Fabrikat:
02.__.0005
Dämmung 1. Lage
464.50
m2
02.__.0006 Dämmung 2. Lage Wärmedämmung aus expandierten Polystyrol-Hartschaumplatten nach DIN EN 13163 und DIN 4108-10 liefern und dicht gestoßen im Verband lose verlegen. Bei Verwendung von Platten ohne Stufenfalz ist doppellagig zu verlegen! Die Wärmedämmplatten, die nicht durch die mechanische Befestigung der Dachabdichtung erfasst werden, sind für sich getrennt nach Herstellervorschrift mechanisch zu befestigen oder nach Herstellervorschirft aufzukleben.
Wärmedämmung: EPS 035 DAA dh
Brandverhalten: Euroklasse E nach DIN EN 13501-1
Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK)
Anwendungstyp: DAA dh
Druckspannung: mind. 150 kPa
Dicke: 80 mm
Angebotenes Fabrikat:
02.__.0006
Dämmung 2. Lage
464.50
m2
02.__.0007 Dickenänderung der Wärmedämmung Mehr- oder Minderpreis bei Dickenänderung der Wärmedämmung pro 10 mm.
02.__.0007
Dickenänderung der Wärmedämmung
O
1.00
m2
02.__.0008 Zulage für Schrägschnitte Zulage für das Anarbeiten der Wärmedämmung an die Attika im Traufbereich und Firstbereich. Der Mehraufwand für Material und Lohn ist einzurechnen.
02.__.0008
Zulage für Schrägschnitte
118.50
m
02.__.0009 Linienentwässerung EPS 150 kPa 231021 Quergefälleausbildung
EPS-DachreiterPolystyrol-Quergefälledämmplatte, zur Verlegung in Kehlbereichen zur gezielten Wasserableitung zu den Dachabläufen.
Anwendungstyp nach DIN 4108-10:
EPS035 DAA dh, 150 kPa
Wärmeleitfähigkeit nach DIN EN 13163:
Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(m*K)
Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: Klasse E
liefern und auf den Untergrund mit Industriedachkleber kleben. Platten dicht stoßen und zwischen den Dachabläufen nach Verlegeplan aufkleben.
Die Verlegepläne müssen vor Ausführung dem AG zur Freigabe vorgelegt werden.
02.__.0009
Linienentwässerung EPS 150 kPa 231021
127.00
m
02.__.0010 Glasvlies im Bereich der Tragschale 231025 Trenn- und Brandschutzlage für Kunststoffdachsysteme, aus Glasvlies.
liefern und auf dem Untergrund mit 10 cm Überdeckung im Naht- und Stoßbereich fachgerecht lose verlegen.
Material: Glasvlies
Gewicht: 120 g/m2
Angebotene Fabrikat:
.
02.__.0010
Glasvlies im Bereich der Tragschale 231025
464.50
m²
02.__.0011 Glasvlies im Bereich der Nagelplattenbinder 231025 Trenn- und Brandschutzlage für Kunststoffdachsysteme, aus Glasvlies.
liefern und auf dem Untergrund mit 10 cm Überdeckung im Naht- und Stoßbereich fachgerecht lose verlegen.
Material: Glasvlies
Gewicht: 120 g/m2
Angebotene Fabrikat:
.
02.__.0011
Glasvlies im Bereich der Nagelplattenbinder 231025
O
272.00
m²
02.__.0012 Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig 231023 Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen, fachgerecht nach den Hersteller und DIN-Vorschriften, inkl. aller erforderlichen Linienfixierungen und Verankerungen im Punkt
oder Liniearsystem, eindichten. Die Naht- und Stoßbereiche sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu überlappen, vorzubereiten und mit Heißluft homogen und kapillarfrei zu verschweißen.
Ausführung in fertige Leistung inkl. aller Eckausbildungen.
Die Attikaanschlüsse werden gesondert vergütet.
Untergrund: Dämmung aus EPS
Bahnenart: FPO mit Einlage aus Glasvlies nach DIN
Anwendungstyp: DE
Brandverhalten: E und B ROOF (t1)
Dachbahndicke: 1,8 mm
Farbe: silbergrau
Angebotene Dachbahn:
.
Angebotenes Verankerungssystem
.
02.__.0012
Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig 231023
736.50
m²
02.__.0013 Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig 231026 Anschluss der Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen an Attika, einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf den Untergrund verkleben und im unteren Bereich auf die Flächenabdichtung mit Überdeckung der Randfixierung thermisch verschweißen.
Im Außenbereich der Attika ist die Abdichtung um ca. 5cm nach unten zu führen.
Untergrund Attikaholz
Anschluss auf Attikastirnseite mit Siga Fentrim
Anschlusshöhe bis 95cm
02.__.0013
Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig 231026
149.00
m
02.__.0014 Zulage Eckausbildung Formteilecken liefern und die Bauteilecke nach Herstellervorschrift ausbilden.
02.__.0014
Zulage Eckausbildung
12.00
Stck
02.__.0015 Andichten Firstlichtband 231046 Anschluss der Flächenabdichtung an Firstlichtband (Fabrikat Lamilux),
Im Preis muss das Liefern und anbringen der Dämmung d=ca. 100mm im Anschlussbereich an der Zarge, das Führen der Flächenabdichtung bis auf den Zargenkopf, die Ausbildung der Eckanschlüsse zwischen Längs- und Giebelzarge sowie dem dichten verschweißen der Folienlängsstöße enthalten sein.
Flächenabdichtung: FPO Folie
Lichtbandgröße: 25,00x 2,50... m
Höhe der Einfassung: bis 400 mm
02.__.0015
Andichten Firstlichtband 231046
55.00
m
02.__.0016 Attika-Abdeckung 231036 Attika-Abdeckung mit Blechprofil, Stöße mit Dehnungsmöglichkeit ausgebildet, liefern und fachgerecht montieren als fertige Leistung inkl. aller Befestigungen.
Untergrund: Holz
Material: bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275.
Farbe: RAL 7016.
Zuschnitt: bis zu 750 mm, vierfach gekantet (Maße sind vor Ort durch den NU selbst aufzunehmen)
Mindestabstand: 2cm
Mindestüberdeckung: > 8cm
Ausführung im Gefälle zur Dachfläche 5 Grad
02.__.0016
Attika-Abdeckung 231036
151.00
m
02.__.0017.f Zulage Eckausbildung 231030 Eckausbildung der Attika-Abdeckungen
Ecke: Innen- und Außenecke
Winkel: 90 °
02.__.0017.f
Zulage Eckausbildung 231030
H
12.00
St
02.__.0018 Sanitärlüfter 231042 Liefern, montieren und Andichtung eines Sanitärlüfters. Bestehend aus PE-Rohr incl. zur Abdichtung passendem Anschweißmanschette
Im Preis muss das Dampfdichte Anschliesen an die vor beschriebene PE-Folie enthalten sein.
Die genaue Lage wird vor Ort festgelegt, mindestabstände zu anderen Bauteilen müssen gemäß Verarbeitungsrichtlinien eingehalten werden.
Material Lüfter: witterungsbeständigem und widerstandsfähigem Polyethylen
Material Anschweißmanschette: ...
Nennweite: bis DN 150
Ausführung nach Herstellervorgabe.
Angebotenes System:
.
02.__.0018
Sanitärlüfter 231042
O
1.00
St
02.__.0019 Rohrdurchführung (Schwanenhals) 231043 Liefern, montieren und Andichtung einer fertigen Rohrdurchführung (Schwanenhals). Bestehend aus PU-Rohr incl. zur Abdichtung passendem Anschweißmanschette
Im Preis muss das Dampfdichte Anschliesen an die vor beschriebene PE-Folie enthalten sein.
Die genaue Lage wird vor Ort festgelegt, mindestabstände zu anderen Bauteilen müssen gemäß Verarbeitungsrichtlinien eingehalten werden.
Material Rohrdurchführung: witterungsbeständigem und widerstandsfähigem Polyurethan
Material Anschweißmanschette: ...
Nennweite: bis DN 100
Ausführung nach Herstellervorgabe.
Angebotenes System:
.
02.__.0019
Rohrdurchführung (Schwanenhals) 231043
O
1.00
St
02.__.0020 Herausschneiden der Dachdurchführung 231048 Herstellen der Dachdurchführung durch beschriebenen Dachaufbau im Bereich der Tragschale bis DN 200
02.__.0020
Herausschneiden der Dachdurchführung 231048
O
1.00
St
02.__.0021 Herausschneiden der Dachdurchführung 231048 Herstellen der Dachdurchführung durch beschriebenen Dachaufbau im Bereich der Nagelplattenbinder bis DN 200
02.__.0021
Herausschneiden der Dachdurchführung 231048
O
1.00
St
02.__.0022 Dichtigkeitsprüfung am Flachdach Ausführen eines Elektroimpuls-Messverfahrens nach DIN 55670, den Gegebenheiten angepasst, im Hoch- und/oder Niedervoltverfahren.
Prüfung der Nähte im Prüfnadelverfahren.
Visuelle Überprüfung der Flächen und Anschlüsse
Anzubieten als Pauschale inkl. Anfahrt und Dokumentation für die vorher aufgeführte(n) Dachfläche(n)
02.__.0022
Dichtigkeitsprüfung am Flachdach
736.50
m²
03 Entwässerung
03
Entwässerung
03.__.0001 Attikagully 231085 Dachgully, angeschlossen an Dachabdichtung.
Anschluss an Rinnenkessel / ausgeführt im Gefälle durch Attika incl. Eindichtung
Ausführung in der Dämmung
Nennnweite: bis DN 70
Liefern und montage in fertiger Leistung incl. Fixierung des Gullys.
Fabrikat Sita Standard abgewinkelt oder gleichwertig gemäß beiliegender Entwässerungsberechnung
Angebotenes System:
.
03.__.0001
Attikagully 231085
8.00
St
03.__.0002 Attikagully Notentwässerung231085 Dachgully, angeschlossen an Dachabdichtung.
Ausführung als Speier im Gefälle durch Attika incl. Eindichtung
Ausführung in der Dämmung
Nennnweite: bis DN ´100
Liefern und montage in fertiger Leistung incl. Fixierung des Gullys.
Fabrikat Sita Standard abgewinkelt mit Anstauelement und Verzug oder gleichwertig gemäß beiliegender Entwässerungsberechnung
Angebotenes System:
.
03.__.0002
Attikagully Notentwässerung231085
8.00
St
03.__.0003 Notüberlauf- / Speierverkleidung Blechverkleidung in titanzink für den zuvor beschriebenen Speier/Notüberlauf anfertigen, liefern und fachgerecht montieren. Zwischenräume in der Attikakonstruktion mit geeignetem Material ausdämmen.
03.__.0003
Notüberlauf- / Speierverkleidung
8.00
Stck
03.__.0004.a Zulage Ausschnitt Attikagullys BSH Attika 231086 Ausschnitt der Durchführungen der Attikagullys in der vorhandenen Attikakonstruktion.
Attika bestehend aus BSH Elemente
b= 14cm BSH GL24h + 10cm Dämmung
im Preis muss das nachträgliche ausdämmen der Durchführung mit weicher Dämmung enthalten sein.
03.__.0004.a
Zulage Ausschnitt Attikagullys BSH Attika 231086
4.00
St
03.__.0005.b Zulage Ausschnitt Attikagully Attikawand 231087 Ausschnitt der Durchführungen der Attikagullys in der vorhandenen Attikawand.
Attika bestehend Holztafel Wandelemente
b= bis 35cm mit 20cm Holzstiele
im Preis muss das nachträgliche ausdämmen der Durchführung mit weicher Dämmung enthalten sein.
03.__.0005.b
Zulage Ausschnitt Attikagully Attikawand 231087
8.00
St
03.__.0006 Standrohr DN 100 231088 Standrohr abgestimmt auf Fallrohr, vor Gebäudesockel
einbauen, mit runder Revisionsöffnung einschl. Deckel und
Schrauben, mit Muffe incl. Dichtung und Standrohrkappe.
liefern und fachgerecht an Holztafelwänden befestigt mittels
Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel
Material: Loro-X oder gleichwertig
Form: rund
Nenngröße: DN 100
03.__.0006
Standrohr DN 100 231088
8.00
St
03.__.0007 Flachdach-Abzweig Zink 231096 Flachdach-Abzweig
Material: Zink
Nenngröße (mm): 110/100
Hersteller: GRÖMO oder gleichwertig
Lieferung inkl. vormontierter
Zulaufdichtung und Montage
03.__.0007
Flachdach-Abzweig Zink 231096
8.00
03.__.0008 Regenfallrohr, Titanzink, DN 100 231082 Regenfallrohr, rund, aus Metallblech, für
Dachentwässerungsanlagen, Dachrinnen etc., inkl. sämtlicher Bögen sowie der Rohrschellen mit Schraubstift und doppeltem Scharnier, sowie aller Zubehör liefern und fachgerecht an Holztafelwänden befestigt mittels Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel
Material: Titanzink-Blech
Blechdicke: 0,70 mm
Nenngröße: DN100
Oberfläche: Titanzink
Befestigungsuntergrund: 100mm Styropoor auf 13mm OSB
Vom AN muss ein Folienschlauch für eine temporäre Entwässerung angebracht werden.
03.__.0008
Regenfallrohr, Titanzink, DN 100 231082
72.00
m
04 Dachbegrünung
04
Dachbegrünung
04.__.0001 Trenn, -Schutz u. -Speichervlies 231214 Schutzlage als Schutz der Dachabdichtung vor mechanischer Beanspruchung und zur Wasserspeicherung mit 10 cm Überlappung fachgerecht verlegen.
Materia: Recyclingfasern
Dicke: ca. 4 mm
Flächengewicht: ca. 300 g/m²
Angebotenes Fabrikat:
.
04.__.0001
Trenn, -Schutz u. -Speichervlies 231214
736.50
m²
04.__.0002 Dränageelement, PE-Platte, Dachbegrünung 231215 Dränschicht für Dachbegrünung aus Kunststoffprofilplatten
Einsatzbereich: Extensivbegrünung zur Vermeidung von Staunässe
Material: PE-Kunststoff
Plattendicke: ca 25 mm
Füllvolumen (lose): ca. 7,5 l/m²
Angebotenes Fabrikat:
.
04.__.0002
Dränageelement, PE-Platte, Dachbegrünung 231215
736.50
m²
04.__.0003 Filtervlies als Filterschicht zwischen Dränschicht und Substrat231216 Filtervlies als Filterschicht zwischen Dränschicht und Substrat mit 10 cm Überlappung verlegen.
Materia: Polypropylen
Dicke: ca. 1 mm
Flächengewicht: ca. 105 g/m²
Angebotenes Fabrikat:
.
04.__.0003
Filtervlies als Filterschicht zwischen Dränschicht und Substrat231216
736.50
m²
04.__.0004 Einschichtsubstrat, extensive Dachbegrünung 231217 Vegetationstragschicht für begrünte Schrägdächer in einschichtige Dachbegrünung als Vegetationssubstrat für Extensivbegrünung.
Überwiegend mineralische Bestandteile
Höherer organischer Anteil
Schichtdicke: ca 8 cm
Gewicht wassergesättigt: max. 100 kg/m²
Angebotenes Fabrikat:
.
04.__.0004
Einschichtsubstrat, extensive Dachbegrünung 231217
635.00
m²
04.__.0005 Trockenansaat, extensive Dachbegrünung, Saatgutmischung 231218 Ansaat der Mehrjährige Extensiven Begrünung im Trockensaatverfahren mit Sedum-Sprossen, inkl. Düngung und durchdringendes Wässern.
Saatgutmenge: ca. 50-80 g/m2
- Substrat durch Harken aufrauhen
- gleichmäßiges Aufbringen von Sedumsprossen
- Ansaat mit Saatgutmischung
- durchdringendes Wässern.
Angebotenes Fabrikat:
.
04.__.0005
Trockenansaat, extensive Dachbegrünung, Saatgutmischung 231218
635.00
m²
04.__.0006 Kiesstreifen Dachrand 231219 Randstreifen aus Kies, Körnung 16/32 mm im Bereich von Aufkantungen, An- und Abschlüssen, um Dachdurchdringungen, Kontrollschächte und Anschlagpunkte u.ä., liefern und auf Filtervlies 300 g/m² einbauen.
Aufzubringende Schütthöhe in cm: ca. 80mm
Breite des Sicherheitsstreifens 500mm
Fabrikat: gewaschener Rundkies, Körnung 16/32
Im Preis muss das anbringen der Kiesfangleiste incl. der Eckausbildungen und Stoßverbinder enthalten sein.
04.__.0006
Kiesstreifen Dachrand 231219
101.50
m
04.__.0007 Fertigstellungspflege, extensive Dachbegrünung 231220 Fertigstellungpflege gemäß der FLL - Dachbegrünungsrichtlinie für extensive Dachbegrünung.
- unerwünschten Aufwuchs, Laub und Unrat entfernen
- Nachsaat und Ausbessern an Kahlstellen
- Nachpflanzung ausgefallener Pflanzen
- Nachfüllen von fehlendem Substrat
Anfallende Stoffe sind zu entsorgen.
04.__.0007
Fertigstellungspflege, extensive Dachbegrünung 231220
635.00
m²
04.__.0008 Gründachschacht Liefern und montieren eines Gründachschachts über die Entwässerungsgullys, geignet für eine ca . 10cm hohe extensive Dachbegrünung
Fabrikat: geeignet für die zuvor beschriebenen Dachgullys
Angebotenes System:
04.__.0008
Gründachschacht
16.00
St
05 Fassadenbekleidung
05
Fassadenbekleidung
05.__.0001 Unterkonstruktion 231100 Liefern und montieren einer Unterkonstruktion,aus schwarz eloxierten Aluminiumprofilen,inkl. Montage- und Befestifungsmaterial, für die Befestigung der im folgenden beschriebenen Trespafassade
Metallunterkonstruktion bestehend aus Konsolprofilen und T-Profilen nach statischer Berechnung und Herstellerangaben.
Untergrund: Holztafelbauwand
Der Abstand für die hinterlüftete Fassade beträgt ca. 67mm
05.__.0001
Unterkonstruktion 231100
330.00
m²
05.__.0002 Trespafassade 231098 Fassadenbekleidung aus Dekorative Hochdruck - Schichtpressstoffplatten nach EN 438-6:2005
Ausführung als vorgehängte, hinterlüftete Fassade sichtbar Befestigt.
Liefern und montieren als fertige Leistung gemäß Herstellerrichtlinien.
Material HPL
Dicke: 8mm
Farbe: RAL 7016
Plattenformat: ca. 2290mm x 1170mm gem. vom AN erstellen Platten und Verlegeplan
Untergrund: zuvor beschriebene Unterkonstruktion aus Aluminiumprofilen gem. Statik
Die Befestigung muss gemäß den herstellervorschriften erfolgen. Fest- und Gleitpunkte sowie die notwendigen Achs- und Randabstände sind einzuhalten.
Die verwedeten Befestigungsmittel sind farblich der Fassade anzupassen.
Fabrikat: TRESPA® METEON® UNI COLOURS oder glw.
05.__.0002
Trespafassade 231098
330.00
m²
05.__.0003 Zulage Außenecke Zulage für die Ausbildung der Aussenecken.
05.__.0003
Zulage Außenecke
9.20
m
05.__.0004 Herstellen eines Fassadenübergangs Herstellen eines Fassadenübergangs im Bereich der Nischen Achse 8-9 als Abschluss derTrespa-Fassade und als Übergang zur WDVS Fassade.
bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech
Z275.
Ausführung nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung
2 fach gekantet
Zuschnitt bis 250 mm
Farbe: RAL 7016
Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und zugehöriger
bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den
Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger
Leistung.
05.__.0004
Herstellen eines Fassadenübergangs
9.20
m
05.__.0005 Lüftungsprofil Liefern und montieren von Lüftungsprofilen als Abschluss der hinterlüfteten Fassade.
Material: Aluminium
Zuschnitt: bis 250mm
Kantungen: bis zu 2 Stk.
Farbe: RAL 7016
05.__.0005
Lüftungsprofil
144.00
m
05.__.0006 Herstellen von kreisrunden Ausschnitten Herstellen von kreisrunden Ausschnitten die die zuvor beschriebene Fassadenverkleidung mit geeigneten Bohr-/Schneidewerkzeugen, für die Durchführung von Entwässerungsrohren
bis DN 125
05.__.0006
Herstellen von kreisrunden Ausschnitten
16.00
St
06 Sicherheits- und Montageeinrichtung
06
Sicherheits- und Montageeinrichtung
06.__.0001 Sicherheitseinrichtung während Montage 231202 Personenauffangnetz gemäß DIN EN 1263 aus Polypropylen, hochfest, 4-5mm dick mit Maschenweite > 100mm mit Aufhängeseil, einschließlich Anbindeseil für die Montage an Holzbauteile. Liefern und montieren im gesamten Hallenbereich nach den gültigen UVV. Bereitstellung für die gesamten Montagezeit und nach fertigstellung der Dacheindeckung sowie sämtlicher Absturzgefährderten Arbeiten demontieren.
06.__.0001
Sicherheitseinrichtung während Montage 231202
527.00
m²
06.__.0002 Absturzsicherung, Verankerungspunkt Seilsicherungssystem überfahrbar 231204 Planen liefern und montieren eines überfahrbaren Seilsicherungssystem in den Dachaufbau eingebunden und eingedichtet, Geprüft nach DIN EN 795:2012, Typ C und DIN CEN/TS 16415:2013, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung und Ü-Zeichen, als permanentes Seilsicherungssystem in Fertige Leistung inkl. Edelstahlseil incl. Systemschild, Endhalter, Kurvenelemente und Verbindungslaschen sowie dem Befestigungsset, aus Grundplatte, Anker und Schrauben.
Material: edelstahl
Untergrund: Tragschale/30mm Holzschalung
Lieferung ohne PSA
Im Preis muss eine umfangreiche Dokumentation für Spätere Wartungsarbeiten (gemäß der DGUV Information 201-056 sowie der AUVA) zur weitergaben an den Bauherren enthalten sein.
Bestehend aus Datenblättern der Systeme sowie der Befestigungsmittel, eines Verlegeplanes, einer umfangreichen Fotodokumentation der Montage sowie einer Bescheinigung der Auszuführenden Firma.
Angebotenes Produkt:
.
Angebotenes System:
.
06.__.0002
Absturzsicherung, Verankerungspunkt Seilsicherungssystem überfahrbar 231204
L
1.00
psch
07 Statik und Verlegepläne
07
Statik und Verlegepläne
07.__.0001 Verlege- und Detailplan 231208 Verlege- und Detailpläne für die Dachrandabschlüsse gemäß Anforderung der DIN 18807 Teil 3 und den IFBS-Fachregeln
für die Ausführung der Dachkonstruktion (Tragschale,Randwinkel,) sowie für die Trespafassade und der Unterkonstruktion) in digitaler Ausfertigung, vor Montagebeginn zur Genehmigung dem Auftraggeber sowie dem Prüfstatiker vorzulegen.
Basis und Voraussetzung der Planung sind durch den Auftraggeber bereit gestellte Werkpläne pdf im DWG-Format.
07.__.0001
Verlege- und Detailplan 231208
L
1.00
psch
07.__.0002 Staik 231207 Prüffähige statische Berechnung für die Ausführung der
Tragschale nach DIN 18807
einschl. des statischen Nachweises der Verbindungen der Profiltafeln mit der Unterkonstruktion
sowie für die Trespafassade inkl. Unterkonstruktion digitaler Ausfertigung, vor Montagebeginn zur Genehmigung dem Auftraggeber sowie dem Prüfstatiker vorzulegen.
07.__.0002
Staik 231207
L
1.00
psch
08 Stundenlohnarbeiten
08
Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor ihrer Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und Auftragssumme mit dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und freigegeben werden.
Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine Woche nach der Ausführung vom unserem Bauleiter unterschreiben zu lassen. Eine Verrechnung erfolgt nur bei Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit möglich erfolgt die Abrechnung generell auf der Basis der vereinbarten Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten
08.__.0001 Stundenlohn Vorarbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Vorarbeiter
08.__.0001
Stundenlohn Vorarbeiter
O
1.00
h
08.__.0002 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Facharbeiter
08.__.0002
Stundenlohn Facharbeiter
O
1.00
h
08.__.0003 Stundenlohn Hilfsarbeiter Stundenlohn für einen gut eingewiesenen Hilfsarbeiter
08.__.0003
Stundenlohn Hilfsarbeiter
O
1.00
h
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