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Allgemeine Vorbemerkungen 1. Vertragsgrundlagen
Grundlage für die Ausführung der in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten sind, in der nachstehenden Reihenfolge:
Das Auftragsschreiben
Die Niederschrift der Auftragsverhandlung
Dieses Leistungsverzeichnis einschließlich seiner Vorbemerkungen
Die beigefügten oder zur Einsicht bereitgestellten Pläne und Zeichnungen
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teile B und C in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Die einschlägigen DIN-Vorschriften und die anerkannten Regeln der Technik.
2. Ausführung der Leistungen
Sämtliche Leistungen sind fachgerecht und unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, der einschlägigen Normen (insbesondere DIN 18353 'Betonbohr- und -sägearbeiten') sowie der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften auszuführen. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten, Zufahrtsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen auf der Baustelle zu informieren. Etwaige Bedenken sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften (UVV) verantwortlich. Notwendige Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
4. Baustelleneinrichtung und -räumung
Die für die Ausführung der eigenen Leistungen erforderliche Baustelleneinrichtung ist, sofern nicht in einer gesonderten Position erfasst, in die Einheitspreise einzurechnen. Nach Beendigung der Arbeiten ist die Baustelle von allen Geräten, Materialien und Abfällen zu räumen und in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
5. Entsorgung
Sämtliches anfallendes Abbruch- und Schneidgut ist vom Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren, sofern nicht anders angegeben. Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
Allgemeine Bedingungen:
1. Für zusätzliche Bestellungen oder Mehrarbeit gelten die gleichen Preise wie im Vertrag.
2. Regiearbeiten dürfen nur nach Absprache mit der Bauleitung ausgeführt werden.
3. Die Arbeiten müssen zum Teil in mehreren separaten Etappen ausgeführt werden.
4. Die Abrechnung erfolgt nach örtlichem Aufmaß.
5. Die Kommunikation über Preise erfolgt ausschließlich über die Bauleitung.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Betonschneidearbeiten
01
Betonschneidearbeiten
01.10 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten, Betreiben und Räumen der Baustelleneinrichtung für die Dauer der Betonschneidearbeiten. Dies beinhaltet unter anderem:
Transport aller erforderlichen Geräte, Maschinen und Materialien zur und von der Baustelle.Bereitstellung von Strom- und Wasseranschlüssen für die auszuführenden Arbeiten, sofern nicht bauseits vorhanden.Aufbau und Vorhaltung von Schutzmaßnahmen wie Staubschutzwänden und Abdeckungen für angrenzende Bauteile.Maßnahmen zur Wasserhaltung und -entsorgung (z.B. bei Nassschnitten).Sicherungsmaßnahmen für Arbeits- und Verkehrsbereiche gemäß den geltenden Vorschriften.Containergestellung für das anfallende Schneidgut und Abbruchmaterial, sofern nicht in anderen Positionen enthalten.Vollständige Räumung und besenreine Reinigung der benutzten Flächen nach Abschluss der Arbeiten.Die Abrechnung erfolgt pauschal.
01.10
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
01.20 Bodenplatte d=20cm schneiden Herstellen von Schnitten in Stahlbeton-Bodenplatten mit einer Dicke von ca. 20 cm. Die Leistung umfasst das fachgerechte Schneiden mittels Fugenschneider oder Wandsäge, inklusive aller erforderlichen Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung, Sicherung der Schnittbereiche sowie die Aufnahme und Entsorgung des anfallenden Schneidguts.
01.20
Bodenplatte d=20cm schneiden
51.00
m
01.30 Ausschnitte in Wände (Bruchstein oder Beton) d= ca.50cm Herstellen von Wanddurchbrüchen in bestehenden Wänden aus Bruchstein oder Beton mit einer Dicke von ca. 50 cm. Die Leistung umfasst das präzise Schneiden der Öffnungen mittels Seilsäge oder vergleichbarem erschütterungsarmem Verfahren. Inklusive aller erforderlichen Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung, dem Schutz angrenzender Bauteile, eventuell notwendiger Wasserrückhaltung und -entsorgung sowie der Aufnahme und fachgerechten Entsorgung des anfallenden Abbruchmaterials gemäß den örtlichen Vorschriften.
01.30
Ausschnitte in Wände (Bruchstein oder Beton) d= ca.50cm
15.00
m
01.40 Ausschnitte in Wände (Bruchstein oder Beton) d= ca.30cm Herstellen von Wanddurchbrüchen in bestehenden Wänden aus Bruchstein oder Beton mit einer Dicke von ca. 30 cm. Die Leistung umfasst das präzise Schneiden der Öffnungen mittels Seilsäge oder vergleichbarem erschütterungsarmem Verfahren. Inklusive aller erforderlichen Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung, dem Schutz angrenzender Bauteile, eventuell notwendiger Wasserrückhaltung und -entsorgung sowie der Aufnahme und fachgerechten Entsorgung des anfallenden Abbruchmaterials gemäß den örtlichen Vorschriften.
01.40
Ausschnitte in Wände (Bruchstein oder Beton) d= ca.30cm
65.50
m
01.50 Ausschnitte in Wände (Klinkerstein/Sandstein) d= ca.25cm Herstellen von Wanddurchbrüchen in bestehenden Wänden aus Klinker- oder Sandstein mit einer Dicke von ca. 25 cm. Die Leistung umfasst das präzise Schneiden der Öffnungen mittels erschütterungsarmem Sägeverfahren. Inklusive aller erforderlichen Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung, dem Schutz angrenzender Bauteile, eventuell notwendiger Wasserrückhaltung und -entsorgung sowie der Aufnahme und fachgerechten Entsorgung des anfallenden Abbruchmaterials gemäß den örtlichen Vorschriften.
01.50
Ausschnitte in Wände (Klinkerstein/Sandstein) d= ca.25cm
29.00
m
01.60 Stundenlohnarbeiten Ausführung von unvorhergesehenen oder zusätzlichen Arbeiten im Stundenlohn nach Anweisung des Auftraggebers. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der nachgewiesenen Stunden. Diese Position kommt nur auf ausdrückliche Anordnung zur Ausführung.
Abgerechnet wird der vom Bieter angebotene und nachgewiesene Lohnaufwand für:
FacharbeiterIn den Einheitspreis sind alle Lohnzusatz- und Gemeinkosten einzurechnen.
01.60
Stundenlohnarbeiten
O
10.00
Std.
01.70 Maschineneinsatz im Stundenlohn Vorhalten und Betreiben von Maschinen und Geräten für im Stundenlohn beauftragte Arbeiten. Die Abrechnung erfolgt nach den nachgewiesenen Einsatzstunden der jeweiligen Maschine und nur auf ausdrückliche Anordnung des Auftraggebers.
In den Einheitspreis sind alle Kosten für Betriebsstoffe, Wartung und den Maschinenführer (sofern nicht separat als Stundenlohnarbeit erfasst) einzurechnen.
01.70
Maschineneinsatz im Stundenlohn
O
10.00
Std.