Dachdeckerarbeiten
BV Haas, Oswald-Grimb-Straße 2, 84307 Eggenfelden
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Für das Gebäude wird eine QNG-Plus Zertifizierung nach dem Bewertungssystem BiRN für ressourceneffizientes und nachhaltiges Bauen angestrebt. Dafür ist es notwendig, dass alle eingesetzten Baumaterialien dem QNG-Anforderungskatalog Anhangdokument 313 entsprechen. Aus diesem Grund ist vor Baubeginn bzw. vor Beginn der Arbeiten eine Qualitätssicherungsvereinbarung und nach Durchführung des jeweiligen Gewerks eine Leistungserklärung zu unterschreiben, in welchen die Einhaltung der QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung bestätigt wird. Diese sind dann umgehend an die Firma Haas weiterzuleiten. Für alle oberflächennahen, der Innenluft anliegenden Bauprodukte (Belagoberflächen, Kleb- und Dichtstoffe, Farben.) sind zusätzlich Datenblätter, z.B. technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, Nachhaltigkeitsdatenblätter o.ä. vor Einbau/Bestellung an die Firma Haas zu übermitteln. Das entsprechende Anhangdokument 313 erhalten sich im Anhang mit den Planunterlagen.
Für das Gebäude wird eine QNG-Plus Zertifizierung nach
1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH, Industriestraße 8, 84326, Falkenberg (nachfolgend AG genannt) 2. Vertragsgrundlage Maßgebend für die Vergabe sowie für Art und Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags sind in der angegebenen Reihenfolge: 2.1. das Auftragsschreiben des AG mit Verhandlungsprotokoll, wenn ein Verhandlungsprotokoll angefertigt wurde 2.2. diese Allgemeinen Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB), 2.3. das Leistungsverzeichnis/ Angebot, und die diesem zugrunde liegenden Zeichnungen, Muster, Vorschriften und Vorbemerkungen 2.4. die beigefügten Vertragsbedingungen des Bauherrn einschl. der Baugenehmigungsunterlagen, 2.5. die VOB/C; VOB Teil C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sonstige einschlägige DIN-Vorschriften und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neuesten Fassung, wobei auch evtl. Änderungen während der Vertragsdurchführung zu beachten sind. 2.6. Der AN versichert gegenüber dem AG, dass ausländische Arbeitskräfte auf der vertragsgegenständlichen Baustelle seinerseits nur dann zum Einsatz kommen, wenn die dafür zu jedem Zeitpunkt der Vertragsabwicklung auferlegten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland beachtet und eingehalten werden. Bei Verstoß des AN gegen die vor oder während der Auftragsdurchführung gültigen oder geänderten Gesetze stellt der AN den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. 3. Vergabe 3.1. Die Abgabe des Angebotes des AN erfolgt für den AG kostenlos und unverbindlich. 3.2. Ist keine Bindefrist vereinbart, gilt eine Angebotsbindung von 30 Kalendertagen ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber. 3.3. Das Angebot hat alle verlangten Preise und Erklärungen zu enthalten, ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift, Ort und Datum sowie Firmenstempel zu versehen. 3.4. Nebenangebote für technische Verbesserungen oder preisgünstigere Ausführungen sind erwünscht und mit dem Hauptangebot gesondert gekennzeichnet einzureichen. 3.5. Diese für den AG kostenlose und unverbindliche Leistung ist hinsichtlich Ausführung und Beschaffenheit exakt zu beschreiben, vor allen Dingen dann, wenn die vorgeschlagene Ausführung weder in den DIN-Vorschriften und/oder den Verdingungsunterlagen eine Regelung erfährt. Zeitverkürzungen oder Zeitverzögerungen durch Nebenangebote sind hinsichtlich ihrer Dauer anzugeben, auch bereits ausgeführte Beispiele mit entsprechenden Referenzen. 3.6. Über die örtlichen Verhältnisse der dem Angebot zugrundeliegenden Baustelle, Zu- und Abfahrtswege, vorhandene Gas-, Wasser-, Elektro-, Fernsprech- und Kanalleitungen, Möglichkeiten der Abfallbeseitigung und Lagerungsplätze für Materialien hat sich der AN vor Angebotsabgabe ausreichend zu informieren. 3.7. Der AG ist nicht verpflichtet, das Ausschreibungsergebnis mit den dazugehörigen Unterlagen dem AN zu offenbaren. Der AG ist berechtigt, unter den Anbietern nach seiner Wahl zu vergeben. 4. Vertragspreis 4.1. Die dem Auftrag zugrundeliegenden Preise sind Festpreise. 4.2. Alle Preise einschließlich derer für Stundenlohnarbeiten verstehen sich einschließlich aller Gehalts- und Lohnnebenkosten. 5. Pauschalpreisvereinbarung 5.1. Wird der Auftrag zu einem Pauschalpreis erteilt, so erfolgt die Berechnung ohne Aufmaß der tatsächlich ausgeführten Massen. 5.2. Der AN verpflichtet sich, vor Auftragsannahme die Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis, Baubeschreibung, Pläne etc.) auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und diese für seinen Pauschalpreis als verbindlich anzuerkennen. 5.3. Kalkulationsirrtümer berechtigen nicht zu einer Änderung des Pauschalpreises. 6. Umfang der Leistungen 6.1. Es gilt die VOB /B § 4 6.2. Abgegolten durch die vereinbarten Preise sind Unterhalt und Schutz der begonnenen oder ausgeführten Leistungen vor Beschädigungen, Diebstahl, Witterungseinflüssen, insbesondere Winterschäden und Grundwasser bis zum Zeitpunkt der Abnahme, die sach- und fachgerechte Herstellung von Bauteilen und Einbauteilen, die dem zeitlichen Ablauf der Baustelle notwendige Stellung von Beschäftigten, Geräten und Gerüsten, soweit diese für die eigenen Arbeiten notwendig sind, auch über 2 m hinaus, und die Vorhaltung von Mannschafts- und Materialunterkünften für die eigenen Mitarbeiter. 6.3. Für die Zuleitung bauseits vorhandener Entnahmestellen zu den einzelnen Arbeitsstätten hat der AN auf seine Kosten zu sorgen. Verbrauchsmengen und Zwischenzählergebühren gehen zu Lasten des AN. 6.4. Über Stromanschluss, Wasseranschluss, Telefon, Sanitäranlagen, Krangebühren oder die Benutzung sonstiger Einrichtungen wird mit dem AN ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, der seitens des AN mit Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen ist, bzw. gilt eine evtl. vereinbarte Regelung gemäß Verhandlungsprotokoll. Bei der Nutzung von Bauwasser und Strom hat ein verantwortungsvoller Umgang zu erfolgen. 6.5. Inhalt dieses Vertrages sind die Leistungen und die vereinbarten Preise für die Mitbenutzung von Einrichtungen des AG während der gesamten Bauzeit bis zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Bauherrn, bzw. Fertigstellung der Arbeiten des AN auf der vertragsgegenständlichen Baustelle. 6.6. Das Bauschild richtet sich nach Inhalt, Form und Ausmaßen nach den Vorgaben des Bauherrn. 6.7. Vor Anbringung eines eigenen Bauschildes hat der AN die Genehmigung des AG einzuholen. 6.8. In dem gesamten Gebäude gilt ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot 6.9. Bei der Entsorgung in die jeweiligen Container ist auf eine fachgerechte und korrekte Trennung der Abfallstoffe zu achten 6.10. Entstandene Schäden sind der Bau- und Projektleitung unverzüglich zu melden 6.11. Der AN hat bis zur Abnahme seine Leistung vor Beschädigung zu schützen 7. Mehr- oder Minderleistungen 7.1. Mehr- oder Minderkosten durch Änderung des Bauentwurfs, Planungsänderungen oder angeordnete 7.2. Ausführungsänderungen des Bauherrn sind unverzüglich nach Bekanntwerden durch den AN dem AG anzuzeigen. 7.3. Eine evtl. stattzufindende Vergütung auf der Grundlage für die Preisermittlung der vertraglich vereinbarten Leistung (Basis ist die Kalkulation des AN) unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Mehr- oder Minderkosten findet im Zuge einer Vereinbarung statt. 8. Ausführungsunterlagen 8.1. Sämtliche zur Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen werden dem AN vom AG in einfacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. 8.2. Gewünschte Mehrfachausfertigungen werden dem AN berechnet. 8.3. Notwendige Details oder Ergänzungen, die der AN zu liefern hat, sind dem AG rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. 8.4. Der AN hat die ihm für die Ausführung übergebenen Unterlagen nach Erhalt in allen Details, insbesondere hinsichtlich der Maße zu überprüfen und diese, so weit wie möglich, mit der vertragsgegenständlichen Baumaßnahme örtlich zu vergleichen. 8.5. Fehler oder Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8.6. Unterlässt der AN eine unverzügliche Mitteilung, so hat er für alle daraus entstehenden Schäden zu haften. 8.7. Hat der AN Bedenken bezüglich der Eignung von Materialien und Ausführungsanweisungen des AG, so hat er diese dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 8.8. Der AN ist verpflichtet, dem AG auf dessen schriftliches Verlangen für alle seine Leistungen in die gültigen einschlägigen DIN- Normen, behördlichen Bestimmungen und technischen Richtlinien Einsicht zu gewähren. 8.9. Bemusterungsvorschläge hat der AN dem AG auf dessen Verlangen so frühzeitig vorzulegen, dass eine beiderseitige Klärung rechtzeitig erfolgen kann, ohne den Baufortschritt zu gefährden. Der hierdurch entstehende Aufwand ist mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. 8.10. Vor Beginn der Arbeiten, insbesondere vor der Materialbestellung hat der AN die Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen gemäß Plänen und Leistungsverzeichnis mit der örtlichen Bauleitung des AG detailliert und rechtzeitig abzusprechen. Daraus resultierende Versäumnisse gehen zu Lasten des AN. 8.11. Der AN ist verpflichtet, für die technischen Gewerke seiner Leistungen Bestandspläne/ -unterlagen anzufertigen und diese nach Fertigstellung der Arbeiten dem AG in digitaler Form zu überlassen. Der Aufwand ist mit den jeweiligen Vertragspreisen abgegolten. Bei Verzögerungen oder Nichtvorlage ist der AG berechtigt, zu Lasten des AN mit der Erstellung der Bestandspläne einen sachlich geeigneten Dritten nach seiner Wahl auf Kosten des AN zu beauftragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben durch die Ersatzbeauftragung unberührt. 9. Bauzustand 9.1. Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten vom Zustand der Baustelle und des Baues, sowie über Versorgungsleitungen und sonstigen seinen Arbeitsbereich betreffenden Umständen zu überzeugen und festzustellen, ob er seine Leistungen mangelfrei erbringen kann. Etwaige Einwände und Bedenken sind dem AG schriftlich rechtzeitig vor Beginn der Auftragsausführung anzuzeigen. 9.2. Sind die Vorleistungen anderer Unternehmer, auf die der AN seine Leistungen aufbaut, mangelhaft, so hat der AN dies rechtzeitig schriftlich zu rügen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur Haftung des Auftragnehmers führen. 9.3. Der AN ist verpflichtet, sämtliche von ihm stammenden Baureste und Verunreinigungen laufend entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zu beseitigen und die Baustelle während seiner Tätigkeit und nach Beendigung seiner Arbeiten in sauberem Zustand zu halten. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, so hat der AG das Recht, nach zweimaliger vergeblicher schriftlicher Aufforderung mit Terminsetzung die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des AN vornehmen zu lassen und von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung einzubehalten. 10. Auftragsdurchführung 10.1. Dem AN obliegt im Rahmen seiner Tätigkeit die Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hierzu hat er alle erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen sowie die erforderlichen Einrichtungen zu schaffen, die notwendig sind, Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Er hat alle gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen sowie projektspezifischen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere die Baustellenverordnungen sowie einen ggf. vorliegenden SiGe-Plan zu beachten. Der AN sorgt für die gesetzlich geforderte sicherheitstechnische Betreuung seiner Leistungserbringung durch eine Sicherheitsfachkraft und weist diese dem AG unaufgefordert nach. Auf Anforderung des AG übergibt der AN dem AG die Gefährdungsanalyse und legt ihm die für Notfälle geplanten Maßnahmen sowie die baustellenspezifischen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen dar. Der AN hat die Projektleitung des AG unaufgefordert unverzüglich über jegliche Arbeitsunfälle zu informieren. Ebenso steht der AN dafür ein, dass sämtliche seiner Arbeitnehmer, die auf der vertragsgegenständlichen Baustelle eingesetzt werden, die jeweils erforderliche persönliche Schutzausrüstung, mindestens entsprechend den Vorgaben der Baustellen- bzw. Werksordnung, benutzen bzw. tragen. Für den Fall einer von ihm zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen die in dieser Ziffer übernommenen Pflichten, verpflichtet sich der AN zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den AG in Höhe von 200,00 _ pro betroffenen Mitarbeiter bzw. pro Regelverstoß. Dem AN obliegt der Nachweis, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Die Vertragsstrafe wird auf maximal 5 % der Nettoabrechnungssumme begrenzt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Von aus der Nichtbeachtung in Ziffer 10.1 genannter Verpflichtungen herrührenden Ansprüchen Dritter hat der AN den AG freizustellen. 10.2. Die Arbeiten des AN sind im Rahmen der festgelegten Bauzeiten - auch evtl. Zwischentermine - termingerecht auszuführen. Eine Behinderung anderer am vertragsgegenständlichen Bauwerk beschäftigter Unternehmer ist nach Möglichkeit zu vermeiden. 10.3. Der AN verpflichtet sich, seine vertraglich vereinbarte sach- und fachgerechte Leistung so durchzuführen, dass Verzögerungen, Behinderungen oder Unterbrechungen nicht eintreten. Er ist gehalten den Beginn und den Fortgang der ihm übertragenen Arbeiten vorausschauend auf mögliche Behinderungen zu prüfen und diesen Umstand dem AG gegebenenfalls unverzüglich schriftlich, bei Gefahr in Verzug zunächst mündlich oder fernmündlich, anzuzeigen. 10.4. Bei einer evtl. Stilllegung der Baustelle hat der AN alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Erhaltung seiner oder der Leistung Dritter wahrzunehmen. Derartige Vorfälle sind dem AG unverzüglich mit detaillierter Begründung schriftlich mitzuteilen. 10.5. Der AN ist verpflichtet, Mängel an seiner Leistung innerhalb einer vom AG gestellten angemessenen Frist auf seine Kosten fach- und sachgerecht zu beseitigen. Der AG ist verpflichtet, diese Aufforderung schriftlich unter Begründung der Beanstandung(en) dem AN mitzuteilen. Falls der AN einer einmaligen Aufforderung termingerecht nicht nachkommt, ist der AG befugt, eine andere Firma auf Kosten des AN mit der Beseitigung der Mängel zu beauftragen und diese Kosten dem AN gegen Kostennachweis von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung bzw. Rückhalt abzuziehen oder die Ausführungsbürgschaft in Anspruch zu nehmen. 10.6. Der AN verpflichtet sich, einen verantwortlichen und ständig anwesenden deutschsprachigen Vertreter für die vertragsgemäße Ausführung seiner Leistung einzusetzen. Soweit ausgefertigt, siehe auch Verhandlungsprotokoll. Im Falle der Nichtausfertigung eines Verhandlungsprotokolls ist der Name des Vertreters und dessen Stellvertreters spätestens eine Kalenderwoche vor Aufnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen dem AG schriftlich mitzuteilen. 10.7. Die personelle Besetzung der vertragsgegenständlichen Baustelle hat der AN mit dem AG spätestens 1 Kalenderwoche vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzusetzen, sofern nicht ein Verhandlungsprotokoll zwischen AN und AG ausgefertigt ist. 10.8. Für die vom AN ausgeführten Leistungen trägt der AN die umfassende Verantwortung, insbesondere für die exakte Einhaltung aller einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen aller Tätigkeiten des AN wird hiermit ausdrücklich auf diesen übertragen. 10.9. Der AN ist für die Unterbringung seines Personals, seiner Geräte, Baustoffe und Bauhilfsstoffe selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn der AG die Mitbenutzung von Lagerstätten und Räumlichkeiten gestattet. 10.10. Der AN verpflichtet sich, alle seine Leistung betreffenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen fristgemäß einzuholen und dem AG im Original vorzulegen. 11. Behinderungen jeglicher Art des AN bei Ausführung seiner Arbeiten auf der vertragsgegenständlichen Baustelle sind dem AG unverzüglich mündlich und unmittelbar anschließend schriftlich unter Angabe des Grundes, des Ortes mit Datum und Uhrzeit zur Prüfung mitzuteilen. 12. Bauleistungsversicherung 12.1. Für das vertragsgegenständliche Bauobjekt wird eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, in die der AN einbezogen ist. Der AN hat hierfür eine anteilige Prämie von 0,25% seiner Schlussrechnungssumme an den AG zu bezahlen. 12.2. Der AG ist berechtigt, einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Prämie vom AN zu fordern bzw. bei den einzelnen Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung einzubehalten. 13. Fristen und Haftung 13.1. Der AG hat verbindliche Zwischen- und Endtermine mit dem Bauherrn vereinbart. Die Termine des AN werden im Auftragsschreiben oder einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, soweit vorhanden gilt das Verhandlungsprotokoll. Der AN erklärt hiermit ausdrücklich, über die erforderlichen Geräte und Arbeitskräfte zu verfügen, um die vertraglich vereinbarten Leistungen termingerecht erfüllen zu können. Der AN hat sich alle zur Einhaltung der Zwischen- und Endtermine erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu verschaffen. 13.2. Überschreitet der AN den vereinbarten Fertigstellungstermin schuldhaft, hat er für jeden Kalendertag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Auftragssumme, höchsten jedoch 5% der Auftragssumme zu bezahlen, ohne dass es des Nachweises eines Schadens durch den AG bedarf. Unabhängig hiervon haftet der AN dem AG gegenüber bei Nichteinhaltung vereinbarter Fristen (auch Zwischenfristen) für alle weiteren Schäden, die dem AG hieraus entstanden sind. 14. Aufmaß und Abrechnung 14.1. Sämtliche Abrechnungen sind in prüfbarer Form mit den zur Abrechnung notwendigen Unterlagen mit Angabe des betreffenden Bauvorhabens in mindestens dreifacher Ausfertigung an den AG zu stellen. 14.2. Sofern keine Pauschalpreisvereinbarung getroffen ist, erfolgt die Abrechnung nach gemeinsamem Aufmaß unter Zugrundelegung der vertraglich vereinbarten Einheitspreise und unter Berücksichtigung evtl. gewährter Nachlässe. 15. Zahlungen 15.1. Auf Antrag des AN werden Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % der jeweils nachgewiesenen Leistung mittels Vorlage einer prüffähigen Abschlagsrechnung angewiesen. 15.2. Der Schlussrechnung seitens des AN ist spätestens innerhalb von 2 Wochen nach vertraglicher Fertigstellung des vertragsgegenständlichen Objekts dem AG unter Beifügung der gesamten Abrechnungsunterlagen in dreifacher Form einzureichen.Sämtliche erhaltene Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung von evtl. Skontierungen oder abgebeten sind aufzuführen. 15.3. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 16.  Sicherheitsleitung 16.1. Der AG kann vom AN unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der Auftragssumme zuzüglich MwSt. fordern. Die Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich in ihrem Inhalt nach § 17 Nr. 4 VOB/B. Der AG ist berechtigt, bei Nichterbringung der Vertragserfüllungsbürgschaft den Vertrag mit dem AN außerordentlich zu kündigen. Der AN kann daraus seinerseits keinerlei Rechte auf Schadensersatz herleiten. 16.2. Als Gewährleistungssicherheit behält der AG von der Brutto - Schlussrechnungssumme 5 % ein. Der AN kann diesen Einbehalt durch eine unbefristete Gewährleistungsbürgschaft ablösen, deren Inhalt sich nach§ 17 Nr. 4 VOB/B. 17. Abnahme 17.1.  Es findet eine förmliche Abnahme statt. 17.2. Im schriftlichen Abnahmeprotokoll sind Mängel und evtl. Vorbehalte festzuhalten und vom AG und AN mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu bestätigen. 17.3. Der AN übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine gesamten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben und mindern. 17.4. Der AG ist berechtigt, die Abnahme gegenüber dem AN zu verweigern, solange die Gesamtleistung des AN wesentliche Mängel aufweist. 17.5. Hat der AN als Subunternehmer geleistet, so erfolgt die Abnahme frühestens zum Zeitpunkt der Gesamtabnahme des Bauwerks durch den Bauherrn, es sei denn, dass eine solche Abnahme nicht binnen 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistung des AN erfolgt ist. 18. Gewährleistung 18.1. Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Abnahme und dauert 5 Jahre. Bestehen zu diesem Zeitpunkt allerdings noch die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn aus den Leistungen des AN (Subunternehmers), so verlängert sich die Gewährleistungsfrist bis zu diesem Zeitpunkt, höchstens um 12 Monate. 18.2. Der AN ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist aufgetretenen Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen. Kommt der AN in einer vom AG gesetzten angemessenen Frist der Mängelbeseitigung nicht nach, so kann der AG die Mängel selbst oder durch einen Dritten auf Kosten des AN beseitigen lassen. 18.3. Entsteht dem AG durch Mängel, die der AN zu vertreten hat, ein Schaden, beispielsweise in Form besonderen technischen oder kaufmännisch notwendigen Aufwands im Zuge der Mängelbeseitigung durch den AN, so ist der AG berechtigt, den AN insoweit auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. 18.4. Der AN tritt auf Wunsch des AG die Gewährleistungsansprüche ohne weitere Zustimmung direkt an den Bauherrn ab. 19. Arbeitsberichte 19.1. Der AN hat täglich Arbeitsberichte nach dem Muster des AG in mindestens zweifacher Ausfertigung zu erstellen. 19.2. Die täglichen Arbeitsberichte sind lückenlos durchzunummerieren und mit dem jeweiligen Datum zu versehen. 19.3. Mindestinhalt der Arbeitsberichte sind: Ort und Art der Leistung, Anzahl der Arbeitskräfte und evtl. Geräte auf der Baustelle, Witterungsverhältnisse, Materiallieferungen, Besprechungen mit der Bauleitung des AG und besondere Vorkommnisse; Arbeitsunterbrechungen jeglicher Art sind ebenfalls unter Angabe des Grundes anzugeben. 19.4. Die Arbeitsberichte sind wöchentlich mindestens einmal mit Unterschrift des Verantwortlichen des AN der Bauleitung des AG auszuhändigen und von dieser auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und gegenzuzeichnen. 20. Versicherungen 20.1. Der AN erklärt, über eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu verfügen, die gewährleistet, dass Schäden am vertragsgegenständlichen Bauobjekt ausreichend abgedeckt sind. 20.2. Der AN ist verpflichtet dies dem AG spätestens unmittelbar nach Vertragsabschluss nachzuweisen. Zuwiderhandlungen können einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen. 21. Unbedenklichkeitsbescheinigungen Mit der Angebotsabgabe hat der AN folgende Unterlagen neuesten Datums vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK, des zuständigen Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft. 22. Forderungen des AG Die dem AN aus diesem Auftrag gegen den AG zustehenden Forderungen können ohne Zustimmung des AG nicht an Dritte (z.B. Lieferanten, Banken etc.) abgetreten werden (siehe dazu BGB§ 399). 23. Inkrafttreten des Auftrages 23.1. Mit Annahme des Angebotes des AN durch den AG ist der Auftrag rechtsverbindlich erteilt 23.2. Sämtliche Nachtrags- oder Zusatzaufträge unterliegen den vorliegenden AVAB. 24. Teilunwirksamkeit 24.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der damit verbundenen Unterlagen oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. 25. Gerichtsstand 25.1. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Eggenfelden/Landgericht Landshut, sowie diesem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG. Es gilt in jedem Falle deutsches Recht.
1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH,
01 Hauptdach
01
Hauptdach
01.__. 1 Dampfsperre verlegen Liefern und verlegen einer Dampfsperre mit sd-Wert von 1500m Ausführung als diffusionsdichte Ebene. Stöße gemäß Herstellerangaben überlappend. Die Dampfsperre ist an der bauseits verlegter Siga Wetguard anzuschließen Untergrund: bauseitig verlegte Siga Wetguard auf 14cm BSH Dachelemente Anschlüsse werden gesondert vergüßet. Angebotene Fabrikat:                                                      .
01.__. 1
Dampfsperre verlegen
355.00
m2
01.__. 2 Anschluss Dampfsperre an Attikawand Anschluss der vor beschriebenen Dampfsperre an Attika, einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf den Untergrund befestigen. Untergrund Attikaholz bzw. Betonattika Anschluss auf Attikastirnseite (Holzwerkstoffplatte) Anschlusshöhe bis ca. 40 cm + Wandaufbau
01.__. 2
Anschluss Dampfsperre an Attikawand
H
95.00
m
01.__. 3 Grunddämmung 100mm DAA, PUR 231000 Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf Untergrund verklebt) verlegen einer trittfesten Wärmedämmung aus Polyurethan-Hartschaumplatten mit beidseitiger Kaschierung aus Aluminium, einlagig und dicht gestoßen verlegen, streifenweise geklebt, Stöße der Kaschierung überlappt und verklebt. Untergrund: vor beschriebene Dampfsperre Dämmstoff: PUR Anwendungstyp: DAA - dh Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,023 W/(mK) Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501) Dämmstoffdicke: 100 mm
01.__. 3
Grunddämmung 100mm DAA, PUR 231000
345.00
m2
01.__. 4 Gefälledämmung / Punktentwässerung DAA, PUR 150 kPa Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf Untergrund verklebt) verlegen einer Gefälledämmung als Punktentwässerung aus Polyurethan-Hartschaumplatten, einlagig und dicht gestoßen gemäß Verlegeplan verkleben. Untergrund: vor beschriebene Grunddämmung Dämmstoff: PUR / PIR Anwendungstyp: DAA - dh 150 kPa (für bauseitige PV-Anlage) Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,023 W/(mK) Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501) Dämmstoffdicke: 30 bis 146 mm, Mittlere Dicke: mind 80 mm Gefälle: 2%. Kehlgefälle: 1 % erforderlicher mindest Dämmwert der Grunddämmung + Gefälledämmung von 7,826m²K/W
01.__. 4
Gefälledämmung / Punktentwässerung DAA, PUR 150 kPa
345.00
m2
01.__. 5 Linienentwässerung EPS 150 kPa 231021 bei Flachdachfenster Quergefälleausbildung EPS-DachreiterPolystyrol-Quergefälledämmplatte, zur gezielten Wasserableitung im Anschlussbereich des Flachdachfensters. Anwendungstyp nach DIN 4108-10: EPS035 DAA dh, 150 kPa Wärmeleitfähigkeit nach DIN EN 13163: Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(m*K) Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: Klasse E liefern und auf den Untergrund mit Industriedachkleber kleben. Platten dicht stoßen und zwischen den Dachabläufen nach Verlegeplan aufkleben.
01.__. 5
Linienentwässerung EPS 150 kPa 231021 bei Flachdachfenster
2.00
m
01.__. 6 Gefälledämmung DAA, PUR 150 kPa als alternative zu Pos. 01.4 Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf Untergrund verklebt) verlegen einer Gefälledämmung aus Polyurethan-Hartschaumplatten, einlagig und dicht gestoßen gemäß Verlegeplan verkleben. Untergrund: vor beschriebene Grunddämmung Dämmstoff: PUR / PIR Anwendungstyp: DAA - dh 150 kPa (für bauseitige PV-Anlage) Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,023 W/(mK) Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501) Dämmstoffdicke: 30 bis 146 mm, Mittlere Dicke: mind 80 mm Gefälle: 2%. erforderlicher mindest Dämmwert der Grunddämmung + Gefälledämmung von 7,826m²K/W
01.__. 6
Gefälledämmung DAA, PUR 150 kPa als alternative zu Pos. 01.4
O
345.00
m2
01.__. 7 Linienentwässerung EPS 150 kPa als alternative zu Pos. 01.4 Quergefälleausbildung EPS-DachreiterPolystyrol-Quergefälledämmplatte, zur Verlegung in Kehlbereichen zur gezielten Wasserableitung zu den Dachabläufen. Anwendungstyp nach DIN 4108-10: EPS035 DAA dh, 150 kPa Wärmeleitfähigkeit nach DIN EN 13163: Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(m*K) Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: Klasse E liefern und auf den Untergrund mit Industriedachkleber kleben. Platten dicht stoßen und zwischen den Dachabläufen nach Verlegeplan aufkleben. Die Verlegepläne müssen vor Ausführung dem AG zur Freigabe vorgelegt werden.
01.__. 7
Linienentwässerung EPS 150 kPa als alternative zu Pos. 01.4
O
60.00
m
01.__. 8 Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen, fachgerecht nach den Hersteller und DIN-Vorschriften, inkl. aller erforderlichen Linienfixierungen und Verankerungen im Punkt oder Liniearsystem, eindichten. Die Naht- und Stoßbereiche sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu überlappen, vorzubereiten und mit Heißluft homogen und kapillarfrei zu verschweißen. Ausführung in fertige Leistung inkl. aller Eckausbildungen. Die Attikaanschlüsse werden gesondert vergütet. Untergrund: vor beschriebene Dämmung Bahnenart: FPO mit Einlage aus Glasvlies nach DIN Anwendungstyp: DE Brandverhalten: E und B ROOF (t1) Dachbahndicke: 1,8 mm Farbe: silbergrau Angebotene Dachbahn:                                                      . Angebotenes Verankerungssystem                                                      .
01.__. 8
Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
345.00
m2
01.__. 9 Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Anschluss der Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen an Attika, einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf den Untergrund verkleben und im unteren Bereich auf die Flächenabdichtung mit Überdeckung der Randfixierung thermisch verschweißen. Im Außenbereich der Attika ist die Abdichtung mit einem Folienblech um ca. 5cm nach unten zu führen. Untergrund Attikaholz Anschluss auf Attikastirnseite (Holzwerkstoffplatte) Anschlusshöhe bis ca. 40 cm + Wandaufbau
01.__. 9
Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
90.00
m
01.__. 10 Anschluss Betonwand Fahrstuhlüberfahrt, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Anschluss der Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen Aufgehende Wand der Fahrstuhlüberfahrt, einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf den Untergrund befestigen und im unteren Bereich auf die Flächenabdichtung mit Überdeckung der Randfixierung thermisch verschweißen, incl. der gekannteten Folienbleche in den Anschlussbereichen. Untergrund Betonwand Anschlusshöhe bis ca. 100 cm
01.__. 10
Anschluss Betonwand Fahrstuhlüberfahrt, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
2.00
m
01.__. 11 Wandanschluss, Folienblech + Klemmprofil Anschluss der Dachabdichtung an aufgehenden Bauteile, Bestehend aus Folienblech incl. Klemmprofil - Anschluss mind. 200 mm über Oberkante fertiger Belag - Klemmprofil aus Aluminium als mechanischer Befestigung am oberen Rand des Anschlusses mit korrosionsgeschützten Schrauben befestigt Aufgehendes Bauteil: Fahrstuhlschacht Beton Untergrund: Fahrstuhlschacht aus Beton
01.__. 11
Wandanschluss, Folienblech + Klemmprofil
5.00
m
01.__. 12 Attika-Abdeckung Titanzink Attika-Abdeckung aus Metallblech, verdeckt befestigt, inkl. Haftstreifen und Befestigungsmittel, an den Längenstößen verbunden, ggf. mittels Schiebenähten, liefern und fachgerecht montieren als fertige Leistung inkl. aller Befestigungen. Untergrund: Holz Material: Titanzinkblech Blechdicke: 1,00mm Farbe: Titanzink Zuschnitt: bis zu 800 mm, vierfach gekantet (Maße sind vor Ort durch den NU selbst aufzunehmen) Mindestabstand: 3cm Mindestüberdeckung: > 8cm Ausführung im Gefälle zur Dachfläche 5 Grad
01.__. 12
Attika-Abdeckung Titanzink
95.00
m
01.__. 13 Zulage Eckausbildung Eckausbildung der Attika-Abdeckungen Ecke: Innen- und Außenecke Winkel: 90 °
01.__. 13
Zulage Eckausbildung
H
7.00
St
01.__. 14 Zulage Anschluss an aufgehende Bauteile Anschluss der Attika-Abdeckungen an aufgehende Betonwand des Fahrstuhlschachtes. Im Preis muss das anbringen einer Kappleiste sowie das dauerelastische Abfugen der Anschlüsse enthalten sein.
01.__. 14
Zulage Anschluss an aufgehende Bauteile
H
2.00
St
01.__. 15 Sanitärlüfter Liefern, montieren und Andichtung eines Sanitärlüfters. Bestehend aus PE-Rohr mit Schutzhaube incl. zur Abdichtung passendem Anschweißmanschette Im Preis muss das Dampfdichte Anschliesen an die vor beschriebene Schweißbahn enthalten sein. Positionierung gemäß TGA Planung, mindestabstände zu anderen Bauteilen müssen gemäß Verarbeitungsrichtlinien eingehalten werden. Material Lüfter: witterungsbeständigem und widerstandsfähigem Polyethylen Material Anschweißmanschette: FPO Nennweite: bis DN 200 Ausführung nach Herstellervorgabe. Angebotenes System:                                                      .
01.__. 15
Sanitärlüfter
14.00
St
01.__. 16 Rohrdurchführung (Schwanenhals für PV) Liefern, montieren und Andichtung einer fertigen Rohrdurchführung (Schwanenhals für PV). Bestehend aus PU-Rohr incl. zur Abdichtung passendem Anschweißmanschette Im Preis muss das Dampfdichte Anschliesen an die vor beschriebene Schweißbahn enthalten sein. Positionierung gemäß TGA Planung, mindestabstände zu anderen Bauteilen müssen gemäß Verarbeitungsrichtlinien eingehalten werden. Material Rohrdurchführung: witterungsbeständigem und widerstandsfähigem Polyurethan Material Anschweißmanschette: FPO Nennweite: bis DN 100 Ausführung nach Herstellervorgabe. Angebotenes System:                                                      .
01.__. 16
Rohrdurchführung (Schwanenhals für PV)
2.00
St
01.__. 17 Montage Lichtkuppel 1,20 x 0,90m Fachgerechte Montage gemäß den Herstellervorschriften einer bauseits bereitgestellten Lichtkuppel Fabr. Lamilux. Im Preis muss der Transport der Lichtkuppel auf die Dachfläche enthalten sein.
01.__. 17
Montage Lichtkuppel 1,20 x 0,90m
1.00
St
01.__. 18 Andichten Flachdachfenster Einfassen der Lichtkuppel, anschließen an Flächenabdichtung, Eckausbildungen und Versiegeln der Anschlussoberkante mit Dichtungsmasse Flächenabdichtung: FPO Folie Kuppelgröße: 1,20 x 0,90 m Höhe der Einfassung: bis 300 mm
01.__. 18
Andichten Flachdachfenster
5.00
m
02 Fahrstuhlüberfahrt
02
Fahrstuhlüberfahrt
Base group ZZ.001.0
02.__. 1 Dampfbremse verlegen 231166 Liefern und verlegen einer Dampfbremse mit sd-Wert von 260m Ausführung als diffusionshemmende Ebene. Stöße überlappend und mittels zugelassenem Klebeband oder Nahtpaste verkleben incl. aller Anschlüsse sowie aufsteigende Bauteile. Untergrund: Beton Angebotene Fabrikat:                                                      .
02.__. 1
Dampfbremse verlegen 231166
5.00
m2
02.__. 2 Gefälledämmung DAA, PUR 150 kPa Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf Untergrund verklebt) verlegen einer Gefälledämmung aus Polyurethan-Hartschaumplatten, einlagig und dicht gestoßen gemäß Verlegeplan verkleben. Untergrund: vor beschriebene Dampfbremse Dämmstoff: PUR / PIR Anwendungstyp: DAA - dh 150 kPa Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,023 W/(mK) Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501) Dämmstoffdicke: 40 bis 80 mm, Gefälle: 2%.
02.__. 2
Gefälledämmung DAA, PUR 150 kPa
5.00
m2
02.__. 3 Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen, fachgerecht nach den Hersteller und DIN-Vorschriften, inkl. aller erforderlichen Linienfixierungen und Verankerungen im Punkt oder Liniearsystem, eindichten. Die Naht- und Stoßbereiche sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu überlappen, vorzubereiten und mit Heißluft homogen und kapillarfrei zu verschweißen. Ausführung in fertige Leistung inkl. aller Eckausbildungen. Die Attikaanschlüsse werden gesondert vergütet. Untergrund: vor beschriebene Dämmung Bahnenart: FPO mit Einlage aus Glasvlies nach DIN Anwendungstyp: DE Brandverhalten: E und B ROOF (t1) Dachbahndicke: 1,8 mm Farbe: silbergrau Angebotene Dachbahn:                                                      . Angebotenes Verankerungssystem                                                      .
02.__. 3
Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
5.00
m2
02.__. 4 Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Anschluss der Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen an Attika, einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf den Untergrund verkleben und im unteren Bereich auf die Flächenabdichtung mit Überdeckung der Randfixierung thermisch verschweißen. Im Außenbereich der Attika ist die Abdichtung mit einem Folienblech um ca. 5cm nach unten zu führen. Untergrund Attikaholz Anschluss auf Attikastirnseite (Holzwerkstoffplatte) Anschlusshöhe bis ca. 40 cm + Wandaufbau
02.__. 4
Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
6.00
m
02.__. 5 Attika-Abdeckung Titanzink Attika-Abdeckung aus Metallblech, verdeckt befestigt, inkl. Haftstreifen und Befestigungsmittel, an den Längenstößen verbunden, ggf. mittels Schiebenähten, liefern und fachgerecht montieren als fertige Leistung inkl. aller Befestigungen. Untergrund: Holz Material: Titanzinkblech Blechdicke: 1,00mm Farbe: Titanzink Zuschnitt: bis zu 550 mm, vierfach gekantet (Maße sind vor Ort durch den NU selbst aufzunehmen) Mindestabstand: 3cm Mindestüberdeckung: > 8cm Ausführung im Gefälle zur Dachfläche 5 Grad
02.__. 5
Attika-Abdeckung Titanzink
10.00
m
02.__. 6 Zulage Eckausbildung Eckausbildung der Attika-Abdeckungen Ecke: Innen- und Außenecke Winkel: 90 °
02.__. 6
Zulage Eckausbildung
H
4.00
St
02.__. 7 Traufausbildung Liefern und montieren der Traufausbildung bei der Fahrstuhlüberfahrt. Bestehend aus Traufbohle 140x40mm Folienblech mit Tropfkante als Ersatz zur aktuell geplanten Kastenrinne.
02.__. 7
Traufausbildung
2.00
m
03 Balkonabdichtung 1.OG - 3.OG (als Bedarf)
03
Balkonabdichtung 1.OG - 3.OG (als Bedarf)
Alternative group ZZ.001.1 to ZZ.001.0
03.__. 1 Glasvlies 231025 Trenn- und Brandschutzlage für Kunststoffdachsysteme, aus Glasvlies. liefern und auf die bauseitige BSH Elemente mit 10 cm Überdeckung im Naht- und Stoßbereich fachgerecht lose verlegen. Material: Glasvlies Gewicht: 120 g/m² BSH Decken werden bereits in Neigung verlegt. Angebotene Fabrikat:                                                      .
03.__. 1
Glasvlies 231025
55.00
m2
03.__. 2 Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen, fachgerecht nach den Hersteller und DIN-Vorschriften, inkl. aller erforderlichen Linienfixierungen und Verankerungen im Punkt oder Liniearsystem, eindichten. Die Naht- und Stoßbereiche sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu überlappen, vorzubereiten und mit Heißluft homogen und kapillarfrei zu verschweißen. Ausführung in fertige Leistung inkl. aller Eckausbildungen. Die Attikaanschlüsse werden gesondert vergütet. Untergrund: vor beschriebenes Glasvlies Bahnenart: FPO mit Einlage aus Glasvlies nach DIN Anwendungstyp: DE Brandverhalten: E und B ROOF (t1) Dachbahndicke: 1,8 mm Farbe: silbergrau Angebotene Dachbahn:                                                      . Angebotenes Verankerungssystem                                                      .
03.__. 2
Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
55.00
m2
03.__. 3 Dämmung an Sockelanschluss 231019 Dämmung aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten, als trittfeste Sockeldämmung bei Anschluss an die Außenwand Dicke: 160 mm Höhe: ca. 500cm Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,032 W/(mK) Brandverhalten Klasse: E Dämmstoff: XPS
03.__. 3
Dämmung an Sockelanschluss 231019
15.00
m
03.__. 4 Wandanschluss, Klemmprofil (mechanischer Trittschutz) 231028 Anschluss der Dachabdichtung an aufgehenden Bauteile, Bestehend aus Klemmprofil incl. Überhangblech - Anschluss mind. 150 mm über Oberkante fertiger Belag - Klemmprofil aus Aluminium als mechanischer Befestigung am oberen Rand des Anschlusses mit korrosionsgeschützten Schrauben befestigt incl. Sämtlicher Stoß und Längsverbinder. Schutz aus Überhangprofil inkl. geeigneter dauerelastischer Versiegelung der Anschlussfuge Aufgehendes Bauteil: Wand / Brüstung Untergrund: 140mm XPS auf 13mm Gipsfaserplatte Überhangblech aus titanzink Angebotenes System:                                                      .
03.__. 4
Wandanschluss, Klemmprofil (mechanischer Trittschutz) 231028
15.00
m
03.__. 5 Zulage Ausführung Trittblech aus Uginox Zulage für ausführung des Sockelbleches aus Korrossionsbeständigem Edelstahl incl. der passenden Befestigungsmittel. Blechdicke: 0,70mm Fabr. Uginox Top 316L (Werkstoffnummer 1.4404) oder glw.
03.__. 5
Zulage Ausführung Trittblech aus Uginox
H
15.00
m
03.__. 6 Verbundbleche Rinneneinlauf, Wandanschluss sowie umlaufende Abkantung Rinneneinlaufblech aus Verbundblech, Anschluss für Abdichtungsbahn aus FPO Folie, 2-reihig mechanisch befestigt, an den Rinnenhaltern mit der Halterfeder gesichert und mit der Abdichtung verschweißt Material: folienkaschiertes Verbundblech Blechdicke: 1,2mm Dachdichtungsbahn: FPO Zuschnitt: bis 350 mm Kantungen: einfach gekantet
03.__. 6
Verbundbleche Rinneneinlauf, Wandanschluss sowie umlaufende Abkantung
85.00
m
03.__. 7 trittfester Anschluss an Fenstertüre Trittfeste 2-teilige gekanntete Blechverbindung zwischen Türschwelle und Balkonabdichtung, Anschluss für Abdichtungsbahn aus FPO Folie, 2-reihig mechanisch befestigt, an den Rinnenhaltern mit der Halterfeder gesichert und mit der Abdichtung verschweißt Material: folienkaschiertes Verbundblech + trittfestes Blech Blechdicke: ca. 1,7mm Dachdichtungsbahn: FPO Zuschnitt: bis 500 mm Kantungen: gemäß beiliegendem Detail
03.__. 7
trittfester Anschluss an Fenstertüre
12.00
St
04 Laubengang EG - 3.OG
04
Laubengang EG - 3.OG
Base group ZZ.002.0
04.__. 1 Abdichtung mit Schweißbahn auskragende Betondecke Erdgeschoss Liefern und gemäß Herstellervorgaben vollflächiges verschweißen einer Elastomerbitumen-Dampfsperrschweißbahn, nach DIN EN 13 970 Untergrund Beton Fabr. BauderTHERM DS 2 o. glw. Angebotenes Fabrikat:                                                      .
04.__. 1
Abdichtung mit Schweißbahn auskragende Betondecke Erdgeschoss
35.00
m2
04.__. 2 Anschluss an aufgehende Bauteile Anschluss der Abdichtung aus Position zuvor an aufgehenden Bauteilen. Ausführung als fertige fachgerechte Leistung incl. geeignete Kleber. Anschlusshöhe: ca. 40cm
04.__. 2
Anschluss an aufgehende Bauteile
25.00
m
04.__. 3 Gefälledämmung DAA, EPS 150 kPa 231014 Erdgeschoss Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf Untergrund verklebt) verlegen einer trittfesten Gefälledämmung aus Expaniertem Polystyrol-Hartschaumplatten. Einlagig dicht, Stoßversetzt zur Grunddämmung, gestoßen verlegt. Untergrund: Betondecke Dämmstoff: EPS Anwendungstyp: DAA - dh 150 kPa (für Laubengangaufbau) Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501) Dämmstoffdicke: 40 bis 76 mm, Gefälle: 2%.
04.__. 3
Gefälledämmung DAA, EPS 150 kPa 231014 Erdgeschoss
35.00
m2
04.__. 4 Gefälledämmung DAA, EPS 150 kPa 231014 1. Obergeschoss - 3. Obergeschoss Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf Untergrund verklebt) verlegen einer trittfesten Gefälledämmung aus Expaniertem Polystyrol-Hartschaumplatten. Einlagig dicht, Stoßversetzt zur Grunddämmung, gestoßen verlegt. Untergrund: BSH Decke + SigaWetguard Dämmstoff: EPS Anwendungstyp: DAA - dh 150 kPa (für Laubengangaufbau) Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501) Dämmstoffdicke: 20 bis 60 mm, Gefälle: 2%.
04.__. 4
Gefälledämmung DAA, EPS 150 kPa 231014 1. Obergeschoss - 3. Obergeschoss
100.00
m2
04.__. 5 Linienentwässerung EPS 150 kPa 231021 Quergefälleausbildung EPS-DachreiterPolystyrol-Quergefälledämmplatte, zur Verlegung in Kehlbereichen zur gezielten Wasserableitung zu den Dachabläufen. Anwendungstyp nach DIN 4108-10: EPS035 DAA dh, 150 kPa Wärmeleitfähigkeit nach DIN EN 13163: Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(m*K) Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: Klasse E liefern und auf den Untergrund mit Industriedachkleber kleben. Platten dicht stoßen und zwischen den Dachabläufen nach Verlegeplan aufkleben. Die Verlegepläne müssen vor Ausführung dem AG zur Freigabe vorgelegt werden.
04.__. 5
Linienentwässerung EPS 150 kPa 231021
70.00
m
04.__. 6 Glasvlies 231025 Trenn- und Brandschutzlage für Kunststoffdachsysteme, aus Glasvlies. liefern und auf dem Untergrund mit 10 cm Überdeckung im Naht- und Stoßbereich fachgerecht lose verlegen. Material: Glasvlies Gewicht: 120 g/m² Angebotene Fabrikat:                                                      .
04.__. 6
Glasvlies 231025
130.00
m2
04.__. 7 Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig 1. Obergeschoss - 3. Obergeschoss Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen, fachgerecht nach den Hersteller und DIN-Vorschriften, inkl. aller erforderlichen Linienfixierungen und Verankerungen im Punkt oder Liniearsystem, eindichten. Die Naht- und Stoßbereiche sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu überlappen, vorzubereiten und mit Heißluft homogen und kapillarfrei zu verschweißen. Ausführung in fertige Leistung inkl. aller Eckausbildungen. Die Attikaanschlüsse werden gesondert vergütet. Untergrund: vor beschriebene Dämmung + Glasvlies Bahnenart: FPO mit Einlage aus Glasvlies nach DIN Anwendungstyp: DE Brandverhalten: E und B ROOF (t1) Dachbahndicke: 1,8 mm Farbe: silbergrau Angebotene Dachbahn:                                                      . Angebotenes Verankerungssystem                                                      .
04.__. 7
Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig 1. Obergeschoss - 3. Obergeschoss
100.00
m2
04.__. 8 Dachabdichtung, bituminös 2-lagig, Erdgeschoss Untere und obere Lage der Dachabdichtung, für genutzte Dächer, aus kaltselbstklebender Polymerbitumenbahn bzw. Polymerbitumen-Schweißbahn, Stöße überlappend, vollflächig verschweißen. Untergrund: EPS-Gefälledämmung Bahnenart untere Lage: PYE-G 200 KSP 1,7 Bahnenart obere Lage: PYE-PV 200 S5 Eigenschaftsklasse: E1 - DIN 18351 Anwendungstyp: DU und DO Flachdachgefälle: 2% Angebotene Dachbahn:                                                      .
04.__. 8
Dachabdichtung, bituminös 2-lagig, Erdgeschoss
35.00
m2
04.__. 9 Dämmung an Sockelanschluss 231019 Dämmung aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten, als trittfeste Sockeldämmung bei Laubenganganschluss Dicke: 140 mm Höhe: ca. 40cm Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,032 W/(mK) Brandverhalten Klasse: E Dämmstoff: XPS
04.__. 9
Dämmung an Sockelanschluss 231019
90.00
m
04.__. 10 Wandanschluss, Klemmprofil + Überhangblech (mechanischer Trittschutz) 231028 Anschluss der beiden vor beschriebenen Dachabdichtung an aufgehenden Bauteile, Bestehend aus Klemmprofil incl. Überhangblech - Anschluss mind. 200 mm über Oberkante fertiger Belag - Klemmprofil aus Aluminium als mechanischer Befestigung am oberen Rand des Anschlusses mit korrosionsgeschützten Schrauben befestigt incl. Sämtlicher Stoß und Längsverbinder. Schutz aus Überhangprofil inkl. geeigneter dauerelastischer Versiegelung der Anschlussfuge Aufgehendes Bauteil: Wand / Brüstung Untergrund: 140mm XPS auf 13mm Gipsfaserplatte Überhangblech aus titanzink Angebotenes System:                                                      .
04.__. 10
Wandanschluss, Klemmprofil + Überhangblech (mechanischer Trittschutz) 231028
90.00
m
04.__. 11 Zulage Ausführung Trittblech aus Uginox Zulage für ausführung des Sockelbleches aus Korrossionsbeständigem Edelstahl incl. der passenden Befestigungsmittel. Blechdicke: 0,70mm Fabr. Uginox Top 316L (Werkstoffnummer 1.4404) oder glw.
04.__. 11
Zulage Ausführung Trittblech aus Uginox
H
90.00
m
04.__. 12 Rinneneinlaufblech Verbundbleche Rinneneinlaufblech aus Verbundblech, Anschluss für Abdichtungsbahn aus FPO Folie, 2-reihig mechanisch befestigt, an den Rinnenhaltern mit der Halterfeder gesichert und mit der Abdichtung verschweißt Material: folienkaschiertes Verbundblech Blechdicke: 1,2mm Dachdichtungsbahn: FPO Zuschnitt: bis 300 mm Kantungen: einfach gekantet
04.__. 12
Rinneneinlaufblech Verbundbleche
70.00
m
04.__. 13 Flüssigkunststoff Anschluss Eingangstüren bis 1,20m 231031 Ausführung einer Flüssigabdichtungabdecihtung zwischen der FPO Flachdachabdichtung an das Schwellenprofil der Eingangstüren, bestehend aus Flüssigkunststoff aus Polyurethanharz mit Vliesarmierung, zweikomponentig sowie bedarfsweise eines Haftvermittlers. Ausführung gemäß herstellerangaben, blasen- und faltenfrei im nass in nass  verfahren, die Vliesüberlappung von mind. 5cm sind einzuhalten. Die Abdichtung ist mind. 10cm breit auf die Flächenabdichtungund bis Oberkante der Anschlüsse zu führen. Ausführung einschließlich aller Eckausbildungen, der vorherigen Abklebearbeiten. Untergrund: FPO Flachdachabdichtung sowie Schwellenprofil der Eingangstür Anschlusshöhe bis 20 cm Fensterbreite bis 120 cm Angebotene System:                                                      .
04.__. 13
Flüssigkunststoff Anschluss Eingangstüren bis 1,20m 231031
16.00
St
04.__. 14 Kiesfangleiste 1. Obergeschoss - 3. Obergeschoss Kiesfangleiste als Abschluss im Traufbereich der Laubengänge, inkl. Anschluss an die Dachabdichtung. Material: gelochtes Stahlblech, Oberfläche: verzinkt Abmessung: ca. 11cm Einbauort: Traufbereich der Laubengänge Untergrund: BSH Dachelemente
04.__. 14
Kiesfangleiste 1. Obergeschoss - 3. Obergeschoss
55.00
m
06 Laubengangbeläge
06
Laubengangbeläge
Alternative group ZZ.002.1 to ZZ.002.0
Die anzubietende Leistung bezieht sich auf den Bauteilaufbau Pos. 6´ (Bautenschutzmatte) bis einschließelich Pos. 10 (Steinbelag) Im Angebotspreis muss der Materialtransport auf die zu verarbeitenden Dachflächen enthalten sein.
Die anzubietende Leistung bezieht sich auf den
06.__. 1 Bautenschutzmatte für Flachdachabdichtung Liefern und verlegen einer, auf bauseitig verlegte Flachdachabdichtung, geeigneten Bautenschutzmatte. Zum Schutz gegen mechanische sowie thermischen Einwirkungen dichtgestoßen lose verlegt. Untergrund im Gefälle verlegte Dachelemente mit aufgebrachter 1,8mm FPO Folie. d= 6mm Angebotenes Fabrikat:                                                      .
06.__. 1
Bautenschutzmatte für Flachdachabdichtung
100.00
m2
06.__. 2 Untekonstruktion aus Betonplatten + Splitt Unterkonstruktion aus Betonplatten mit Splitt (Edelbrechkorn 2-4 mm) in Zwischenräumen liefern und verlegen. Stärke: 50 mm Masse:  gesammt mind. m= 110,7 kg/m²
06.__. 2
Untekonstruktion aus Betonplatten + Splitt
100.00
m2
06.__. 3 Trittschalldämmenden Elastomerbahn Liefern und verlegen einer Trittschalldämmenden Elastomerbahn aus Polyurethangebundenen Kautschukfasern zur Schallentkopplung auf vor beschriebene Betonsteinplatten d= 15mm dynamische Steifigkeit s'*: = 21 MN/m³ Bei der Ware handelt es sich um Bahnenware, die Entkopplungsbahn wird auf der gesamten Fläche aufgebracht. Die Stöße müssen verklebt werden um eine Wasserführung der Entwässerungsrinnen der Türe zu erhalten. Fabr. REGUPOL sound and drain 22 oder DAMTEC sonic
06.__. 3
Trittschalldämmenden Elastomerbahn
100.00
m2
06.__. 4 Unterkonstruktion Stelzlager 40 x 40 cm Liefern und fachgerechtes verlegen von höhenverstellbaren Stelzlagern auf vor beschriebene Schutzlage. Die Stelzlager sind parallel zur Gefälledämmung mit einem offenen Fugenraster von ca. 5mm auszurichten. Format Terrassenplatten: 40 x 40 cm Höhe von ca. 10,0 cm Angebotenes System:                                                      .
06.__. 4
Unterkonstruktion Stelzlager 40 x 40 cm
100.00
m2
06.__. 5 Terrassenbelag aus Betonplatten Laubengangsbelag aus Beton liefern und auf vor beschriebene Stelzlager fachgerecht mit sauber durchlaufender, ca. 5mm breiten Fugen verlegen. sämtliche Fugen werden mittels Fugenkreuze ausgeführt und bleiben offen für eine freie Entwässerung. Die Schneidearbeiten müssen in dem Preis für der Terrassenplatten inbeggriffen sein. Format Terrassenplatten: 40 x 40 x 4,2 cm Fabr. BayWa Casafino Terrassenplatte Melina Farbe: Grau Mindestmasse: 100 kg/m² Preisklasse bis 30_/m²
06.__. 5
Terrassenbelag aus Betonplatten
100.00
m2
06.__. 6 Entwässerungsrinne vor den Wohnungseingangstüren Variables Rinnensystem für Flächen wie Dachterrassen, zur sicheren und schnellen Ableitung von Oberflächenwasser, komplett einschl. Abdeckung liefern und vor den Wohnungseingangstüren fachgerecht nach den Herstellervorschrift einbauen. Rinnen: verzinkter Stahl, 150 mm breit 12 Stk. L= ca. 1,15m Angebotenes System:                                                      .
06.__. 6
Entwässerungsrinne vor den Wohnungseingangstüren
15.00
m
07 Balkonbeläge
07
Balkonbeläge
Alternative group ZZ.002.2 to ZZ.002.0
07.__. 1 Bautenschutzmatte für Flachdachabdichtung Liefern und verlegen einer, auf bauseitig verlegte Flachdachabdichtung, geeigneten Bautenschutzmatte. Zum Schutz gegen mechanische sowie thermischen Einwirkungen dichtgestoßen lose verlegt. Untergrund im Gefälle verlegte Dachelemente mit aufgebrachter 1,8mm FPO Folie. d= 6mm Angebotenes Fabrikat:                                                      .
07.__. 1
Bautenschutzmatte für Flachdachabdichtung
60.00
m2
07.__. 2 Unterkonstruktion Stelzlager 40 x 40 cm Liefern und fachgerechtes verlegen von höhenverstellbaren Stelzlagern auf vor beschriebene Schutzlage. Die Stelzlager sind parallel zur Gefälledämmung mit einem offenen Fugenraster von ca. 5mm auszurichten. Format Terrassenplatten: 40 x 40 cm Höhe von ca. 10,0 cm Angebotenes System:                                                      .
07.__. 2
Unterkonstruktion Stelzlager 40 x 40 cm
60.00
m2
07.__. 3 Terrassenbelag aus Betonplatten Laubengangsbelag aus Beton liefern und auf vor beschriebene Stelzlager fachgerecht mit sauber durchlaufender, ca. 5mm breiten Fugen verlegen. sämtliche Fugen werden mittels Fugenkreuze ausgeführt und bleiben offen für eine freie Entwässerung. Die Schneidearbeiten müssen in dem Preis für der Terrassenplatten inbeggriffen sein. Format Terrassenplatten: 40 x 40 x 4,2 cm Fabr. BayWa Casafino Terrassenplatte Melina Farbe: Grau Mindestmasse: 100 kg/m² Preisklasse bis 30_/m²
07.__. 3
Terrassenbelag aus Betonplatten
60.00
m2
07.__. 4 Entwässerungsrinne vor den Balkontüren Variables Rinnensystem für Flächen wie Dachterrassen, zur sicheren und schnellen Ableitung von Oberflächenwasser, komplett einschl. Abdeckung liefern und vor den Balkontüren fachgerecht nach den Herstellervorschrift einbauen. Rinnen: verzinkter Stahl, 150 mm breit 12 Stk. L= ca. 2,00m Angebotenes System:                                                      .
07.__. 4
Entwässerungsrinne vor den Balkontüren
25.00
m
08 Entwässerung
08
Entwässerung
08.__. 1 Attikagully Hauptdach Dachgully, angeschlossen an Dachabdichtung und Dampfsperre. Ausgeführt im Gefälle durch Attika incl. Eindichtung Ausführung in der Dämmung incl. Dämmstoffkörper Nennnweite: DN 100 Liefern und montage in fertiger Leistung incl. Fixierung des Gullys und dem erforderlichen Übergangstück an Fallrohre aus titanzink Fabrikat SitaVasant oder gleichwertig Angebotenes System:                                                      .
08.__. 1
Attikagully Hauptdach
4.00
St
08.__. 2 Notentwässerung Hauptdach Notentwässerung als Speier, angeschlossen an Dachabdichtung. Ausgeführt im Gefälle durch Attika incl. Eindichtung Ausführung in der Dämmung incl. Dämmstoffkörper Nennnweite: DN 100 Liefern und montage in fertiger Leistung incl. Fixierung des Gullys. Fabrikat SitaVasant oder gleichwertig Angebotenes System:                                                      .
08.__. 2
Notentwässerung Hauptdach
4.00
St
08.__. 3 Flachdachabzweig Titanzink Flachdachabzweig Material: Titanzink Nenngröße: 100mm (passend zu vor beschriebenen Attikagully) Fertige Leistung inklusive vormontierter Zulaufdichtung, liefern und fachgerecht einbauen Befestigungsuntergrund: Fassadenschalung aus Holz
08.__. 3
Flachdachabzweig Titanzink
4.00
St
08.__. 4 Kastenrinne 231078 Laubengang und Balkone Außenliegende Dachrinne als Kastenrinne, vorgehängt, mit Wulst und Falz. Liefern und mit Rinnenhaltern aus feuerverzinkten Bandstahl sowie Stoßverbindung im Gefälle, incl.Befestigungsmittel nach den örtlichen Gegebenheiten und den zu erwartenden Belastungen fachgerecht montiert. Liefern und montieren in fertiger Leistung gemäß den Klempnerfachregeln incl. sämtlicher Dehnungselemente, Einhangstutzen und Rinnenböden. Material: Titanzink-Blech Blechdicke: 0,7 mm Zuschnitt: 250 mm Oberfläche: Titanzink
08.__. 4
Kastenrinne 231078 Laubengang und Balkone
55.00
m
08.__. 5 Regenfallrohr, Titanzink, DN 100 Regenfallrohr, rund, aus Metallblech, für Dachentwässerung inkl. Rohrschellen mit Schraubstift und doppeltem Scharnier, sowie aller Zubehör liefern und fachgerecht an Holztafelwänden befestigt mittels Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel Material: Titanzink-Blech Blechdicke: 0,70 mm Nenngröße: DN100 Oberfläche: Titanzink Befestigungsuntergrund: Fassadenschalung aus Holz bzw. 160mm A1 WDVS auf 13mm Gipsfaserplatte
08.__. 5
Regenfallrohr, Titanzink, DN 100
45.00
m
08.__. 6 Regenfallrohr, Titanzink, DN 70 Laubengang und Balkone Regenfallrohr, rund, aus Metallblech, für Dachentwässerung inkl. Rohrschellen mit Schraubstift und doppeltem Scharnier, sowie aller Zubehör liefern und fachgerecht an Holztafelwänden befestigt mittels Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel Material: Titanzink-Blech Blechdicke: 0,70 mm Nenngröße: DN70 Oberfläche: Titanzink Befestigungsuntergrund: 160mm A1 WDVS auf 13mm Gipsfaserplatte
08.__. 6
Regenfallrohr, Titanzink, DN 70 Laubengang und Balkone
20.00
m
08.__. 7 Standrohr DN 100 Standrohr abgestimmt auf Fallrohr, vor Gebäudesockel einbauen, mit runder Revisionsöffnung einschl. Deckel und Schrauben, mit Muffe incl. Dichtung und Standrohrkappe. liefern und fachgerecht an Holztafelwänden befestigt mittels Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel Material: Loro-X Form: rund Nenngröße: DN 100
08.__. 7
Standrohr DN 100
4.00
St
08.__. 8 Standrohr DN 70 Standrohr abgestimmt auf Fallrohr, vor Gebäudesockel einbauen, mit runder Revisionsöffnung einschl. Deckel und Schrauben, mit Muffe incl. Dichtung und Standrohrkappe. liefern und fachgerecht an Holztafelwänden befestigt mittels Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel Material: Loro-X Form: rund Nenngröße: DN 70
08.__. 8
Standrohr DN 70
2.00
St
09 Sicherheitseinrichtung
09
Sicherheitseinrichtung
09.__. 1 Absturzsicherung, Verankerungspunkt Seilsicherungssystem überfahrbar Hauptdach Liefern und montieren eines überfahrbaren Seilsicherungssystem in den Dachaufbau eingebunden und eingedichtet, Geprüft nach DIN EN 795:2012, Typ C und DIN CEN/TS 16415:2013, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung und Ü-Zeichen, als permanentes Seilsicherungssystem in Fertige Leistung inkl. Edelstahlseil incl. Systemschild, Endhalter, Kurvenelemente und Verbindungslaschen sowie dem Befestigungsset, aus Stützen, Seil und Spannelementen, ForceLimiter, Kurvenelemnete, Verbindungselemente sowie Systemschild. Die Anschlagpunkte müssen 50cm über die Dachabdichtung herausragen. Material: edelstahl Untergrund: 14 cm BSH Dachelemente Lieferung ohne PSA Im Preis muss eine umfangreiche Dokumentation für Spätere Wartungsarbeiten (gemäß der DGUV Information 201-056 sowie der AUVA) zur weitergaben an den Bauherren enthalten sein. Bestehend aus Datenblättern der Systeme sowie der Befestigungsmittel, eines Verlegeplanes, einer umfangreichen Fotodokumentation der Montage sowie einer Bescheinigung der Auszuführenden Firma. Es wird von 10 Anschlagpunkte und ca. 65 lfm Seil ausgegangen (gemäß beiliegender Planung ABS) Angebotenes Produkt:                                                      . Angebotenes System:                                                      .
09.__. 1
Absturzsicherung, Verankerungspunkt Seilsicherungssystem überfahrbar Hauptdach
1.00
psch
10 Stundenlohnarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor ihrer Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und Auftragssumme mit dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und freigegeben werden. Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine Woche nach der Ausführung vom unserem Bauleiter unterschreiben zu lassen. Eine Verechnung erfolgt nur bei Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit möglich erfolgt die Abrechnung generell auf der Basis der vereinbarten Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit
10.__. 2 Stundenlohn Vorarbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Vorarbeiter
10.__. 2
Stundenlohn Vorarbeiter
O
1.00
h
10.__. 3 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Facharbeiter
10.__. 3
Stundenlohn Facharbeiter
O
1.00
h
10.__. 4 Stundenlohn Hilfsarbeiter Stundenlohn für einen gut eingewiesenen Hilfsarbeiter
10.__. 4
Stundenlohn Hilfsarbeiter
O
1.00
h
10.__. 5 Stundenlohn Auszubildender Stundenlohn für einen Auszubildenden
10.__. 5
Stundenlohn Auszubildender
O
1.00
h