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01 Zimmer- und Holzbauarbeiten
01
Zimmer- und Holzbauarbeiten
Zimmer- und Holzbauarbeiten ANGABEN ZUR BAUSTELLE / ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Lage der Baustelle, Zufahrtsmöglichkeit
Der Markt Garmisch-Partenkirchen plant den Ersatz eines Schulgebäudes der Grund- und
Mittelschule am Gröben durch einen Neubau. Diese liegt im Ortsteil Garmisch ca. 1,5 km westlich des Ortszentrums.
Adresse: Flurstück-Nr. 3037/3, Maximilianstrasse 31, 82467 Garmisch-Partenkirchen.
Begrenzt wird das Grundstück mit einer Größe von ca. 16.700 m2 von der Maximilianstraße im Norden und dem Fluß Loisach mit dem vorgelagerten Schulwald im Süden. Westlich des Grundstücks befinden sich unbebaute Agrar- und Forstflächen und im Osten die Nachbargebäude des Turnvereins als einzigen direkten Nachbarn.
Sowohl der Neubau der Grundschule als auch der Anbau an das Bestandsgebäude bestehen aus einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss.
Die neue Grundschule wird in Teilbereichen um ein Untergeschoss ergänzt, welches hauptsächlich für die Unterbringung Technischer Geräte verwendet werden soll.
Grundsätzlich hat die Zu- und Abfahrt des Baustellenverkehrs über die nordöstliche Zufahrt aufs Grundstück zu erfolgen.Zusätzlich steht der Bereich zwischen den Gebäudeteilen als Baustellenandienung zur Verfügung.
Freizuhaltende Flächen
Die Befahrbarkeit der Maximilianstraße darf durch die Baumaßnahme während der Durchführung des Bauvorhabens in keinster Weise beeinträchtigt werden.
Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit dürfen während der Durchführung des Bauvorhabens keine Baumaterialien und Baugeräte innerhalb des Straßenbereiches gelagert werden.
Baustrom, Bauwasser
Der Baustromanschluss mit Hauptverteilung sowie der Bauwasseranschluss wird durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle
Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zur umliegenden Wohnbebauung sind die Arbeiten auf die Zeiträume Werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Samstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr beschränkt. Sonntags sind keine Arbeiten zulässig.
Hinweis Schulbetrieb
Während der kompletten Phase der Bauarbeiten bleibt der zu erhaltende Teil der bestehenden Grundschule in Betrieb!
Hinweis Bestandsbäume
Der Baumbestand auf dem Grundstück bleibt weitestgehend erhalten.
D. h. Kronen- und Wurzelbereiche von zu erhaltenden Bäumen dürfen grundsätzlich nicht beschädigt werden und stehen auch als Flächen für Zufahrtsbereich, Parken, Lagerung, Aufstellort und Einrichtung der Baustelle nicht zur Verfügung.
ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG / TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
siehe hierzu jeweilige Hinweisposition im Titel.
Bauseitig wird ein freistehend über alle Geschosse errichtetes Gerüst über die gesamte Gebäudefassade zur Verfügung gestellt.
Ein bauseitiger Kran steht für die Ausführung der Fassadenarbeiten nicht zur Verfügung.
Die für die Fassadenarbeiten erforderlichen Materialien werden durch den Auftragnehmer seiten- und geschossweise kommissioniert an die jeweils zu bearbeitende Gebäudeseite angeliefert.
BEIGEFÜGTE PLÄNE/ GUTACHTEN
Werkpläne Architekt:
211_A000 Lageplan
211_A001 Baustelleneinrichtungsplan Abbruch
211_A100_V Grundriss EG gesamt
211_A200-01_V Schnitt A-A Teil 1
211_A200-02_V Schnitt A-A Teil 2
211_A200-03_V Schnitt A-A Teil 3
211_A201_V Schnitt B-B, Schnitt C-C
211_A300_V Ansicht Nord Teil 1
211_A300-01_V Ansicht Nord Teil 2
211_A300-02_V Ansicht Nord Teil 3
211_A301_V Ansicht Ost West
211_A302-01_V Ansicht Süd Teil 1
211_A302-02_V Ansicht Süd Teil 2
211_A302-03_V Ansicht Süd Teil 3
211_DD_10 Detail Traufe
211_DD_11 Detail Kehle
211_DD_12 Detail Ortgang
211_DF_04 Lüftungsgerät in Aussenwand
211_DF_05 Detailschnitt Aussenwand
211_DF_08 Lamellen an Loggia Giebel
211_DF_09 Fensterdetail
Zimmer- und Holzbauarbeiten
01.01 Fassadenarbeiten
01.01
Fassadenarbeiten
01.02 Taglohnarbeiten
01.02
Taglohnarbeiten