Bauendreinigung
BV FUJI EUROPE CORPORATION GmbH
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1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH, Industriestraße 8, 84326, Falkenberg (nachfolgend AG genannt) 2. Vertragsgrundlage Maßgebend für die Vergabe sowie für Art und Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags sind in der angegebenen Reihenfolge: 2.1. das Auftragsschreiben des AG mit Verhandlungsprotokoll, wenn ein Verhandlungsprotokoll angefertigt wurde 2.2. diese Allgemeinen Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB), 2.3. das Leistungsverzeichnis/ Angebot, und die diesem zugrunde liegenden Zeichnungen, Muster, Vorschriften und Vorbemerkungen 2.4. die beigefügten Vertragsbedingungen des Bauherrn einschl. der Baugenehmigungsunterlagen, 2.5. die VOB/C; VOB Teil C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sonstige einschlägige DIN-Vorschriften und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neuesten Fassung, wobei auch evtl. Änderungen während der Vertragsdurchführung zu beachten sind. 2.6. Der AN versichert gegenüber dem AG, dass ausländische Arbeitskräfte auf der vertragsgegenständlichen Baustelle seinerseits nur dann zum Einsatz kommen, wenn die dafür zu jedem Zeitpunkt der Vertragsabwicklung auferlegten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland beachtet und eingehalten werden. Bei Verstoß des AN gegen die vor oder während der Auftragsdurchführung gültigen oder geänderten Gesetze stellt der AN den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. 3. Vergabe 3.1. Die Abgabe des Angebotes des AN erfolgt für den AG kostenlos und unverbindlich. 3.2. Ist keine Bindefrist vereinbart, gilt eine Angebotsbindung von 30 Kalendertagen ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber. 3.3. Das Angebot hat alle verlangten Preise und Erklärungen zu enthalten, ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift, Ort und Datum sowie Firmenstempel zu versehen. 3.4. Nebenangebote für technische Verbesserungen oder preisgünstigere Ausführungen sind erwünscht und mit dem Hauptangebot gesondert gekennzeichnet einzureichen. 3.5. Diese für den AG kostenlose und unverbindliche Leistung ist hinsichtlich Ausführung und Beschaffenheit exakt zu beschreiben, vor allen Dingen dann, wenn die vorgeschlagene Ausführung weder in den DIN-Vorschriften und/oder den Verdingungsunterlagen eine Regelung erfährt. Zeitverkürzungen oder Zeitverzögerungen durch Nebenangebote sind hinsichtlich ihrer Dauer anzugeben, auch bereits ausgeführte Beispiele mit entsprechenden Referenzen. 3.6. Über die örtlichen Verhältnisse der dem Angebot zugrundeliegenden Baustelle, Zu- und Abfahrtswege, vorhandene Gas-, Wasser-, Elektro-, Fernsprech- und Kanalleitungen, Möglichkeiten der Abfallbeseitigung und Lagerungsplätze für Materialien hat sich der AN vor Angebotsabgabe ausreichend zu informieren. 3.7. Der AG ist nicht verpflichtet, das Ausschreibungsergebnis mit den dazugehörigen Unterlagen dem AN zu offenbaren. Der AG ist berechtigt, unter den Anbietern nach seiner Wahl zu vergeben. 4. Vertragspreis 4.1. Die dem Auftrag zugrundeliegenden Preise sind Festpreise. 4.2. Alle Preise einschließlich derer für Stundenlohnarbeiten verstehen sich einschließlich aller Gehalts- und Lohnnebenkosten. 5. Pauschalpreisvereinbarung 5.1. Wird der Auftrag zu einem Pauschalpreis erteilt, so erfolgt die Berechnung ohne Aufmaß der tatsächlich ausgeführten Massen. 5.2. Der AN verpflichtet sich, vor Auftragsannahme die Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis, Baubeschreibung, Pläne etc.) auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und diese für seinen Pauschalpreis als verbindlich anzuerkennen. 5.3. Kalkulationsirrtümer berechtigen nicht zu einer Änderung des Pauschalpreises. 6. Umfang der Leistungen 6.1. Es gilt die VOB /B § 4 6.2. Abgegolten durch die vereinbarten Preise sind Unterhalt und Schutz der begonnenen oder ausgeführten Leistungen vor Beschädigungen, Diebstahl, Witterungseinflüssen, insbesondere Winterschäden und Grundwasser bis zum Zeitpunkt der Abnahme, die sach- und fachgerechte Herstellung von Bauteilen und Einbauteilen, die dem zeitlichen Ablauf der Baustelle notwendige Stellung von Beschäftigten, Geräten und Gerüsten, soweit diese für die eigenen Arbeiten notwendig sind, auch über 2 m hinaus, und die Vorhaltung von Mannschafts- und Materialunterkünften für die eigenen Mitarbeiter. 6.3. Für die Zuleitung bauseits vorhandener Entnahmestellen zu den einzelnen Arbeitsstätten hat der AN auf seine Kosten zu sorgen. Verbrauchsmengen und Zwischenzählergebühren gehen zu Lasten des AN. 6.4. Über Stromanschluss, Wasseranschluss, Telefon, Sanitäranlagen, Krangebühren oder die Benutzung sonstiger Einrichtungen wird mit dem AN ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, der seitens des AN mit Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen ist, bzw. gilt eine evtl. vereinbarte Regelung gemäß Verhandlungsprotokoll. Bei der Nutzung von Bauwasser und Strom hat ein verantwortungsvoller Umgang zu erfolgen. 6.5. Inhalt dieses Vertrages sind die Leistungen und die vereinbarten Preise für die Mitbenutzung von Einrichtungen des AG während der gesamten Bauzeit bis zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Bauherrn, bzw. Fertigstellung der Arbeiten des AN auf der vertragsgegenständlichen Baustelle. 6.6. Das Bauschild richtet sich nach Inhalt, Form und Ausmaßen nach den Vorgaben des Bauherrn. 6.7. Vor Anbringung eines eigenen Bauschildes hat der AN die Genehmigung des AG einzuholen. 6.8. In dem gesamten Gebäude gilt ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot 6.9. Bei der Entsorgung in die jeweiligen Container ist auf eine fachgerechte und korrekte Trennung der Abfallstoffe zu achten 6.10. Entstandene Schäden sind der Bau- und Projektleitung unverzüglich zu melden 6.11. Der AN hat bis zur Abnahme seine Leistung vor Beschädigung zu schützen 7. Mehr- oder Minderleistungen 7.1. Mehr- oder Minderkosten durch Änderung des Bauentwurfs, Planungsänderungen oder angeordnete 7.2. Ausführungsänderungen des Bauherrn sind unverzüglich nach Bekanntwerden durch den AN dem AG anzuzeigen. 7.3. Eine evtl. stattzufindende Vergütung auf der Grundlage für die Preisermittlung der vertraglich vereinbarten Leistung (Basis ist die Kalkulation des AN) unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Mehr- oder Minderkosten findet im Zuge einer Vereinbarung statt. 8. Ausführungsunterlagen 8.1. Sämtliche zur Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen werden dem AN vom AG in einfacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. 8.2. Gewünschte Mehrfachausfertigungen werden dem AN berechnet. 8.3. Notwendige Details oder Ergänzungen, die der AN zu liefern hat, sind dem AG rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. 8.4. Der AN hat die ihm für die Ausführung übergebenen Unterlagen nach Erhalt in allen Details, insbesondere hinsichtlich der Maße zu überprüfen und diese, so weit wie möglich, mit der vertragsgegenständlichen Baumaßnahme örtlich zu vergleichen. 8.5. Fehler oder Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8.6. Unterlässt der AN eine unverzügliche Mitteilung, so hat er für alle daraus entstehenden Schäden zu haften. 8.7. Hat der AN Bedenken bezüglich der Eignung von Materialien und Ausführungsanweisungen des AG, so hat er diese dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 8.8. Der AN ist verpflichtet, dem AG auf dessen schriftliches Verlangen für alle seine Leistungen in die gültigen einschlägigen DIN- Normen, behördlichen Bestimmungen und technischen Richtlinien Einsicht zu gewähren. 8.9. Bemusterungsvorschläge hat der AN dem AG auf dessen Verlangen so frühzeitig vorzulegen, dass eine beiderseitige Klärung rechtzeitig erfolgen kann, ohne den Baufortschritt zu gefährden. Der hierdurch entstehende Aufwand ist mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. 8.10. Vor Beginn der Arbeiten, insbesondere vor der Materialbestellung hat der AN die Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen gemäß Plänen und Leistungsverzeichnis mit der örtlichen Bauleitung des AG detailliert und rechtzeitig abzusprechen. Daraus resultierende Versäumnisse gehen zu Lasten des AN. 8.11. Der AN ist verpflichtet, für die technischen Gewerke seiner Leistungen Bestandspläne/ -unterlagen anzufertigen und diese nach Fertigstellung der Arbeiten dem AG in digitaler Form zu überlassen. Der Aufwand ist mit den jeweiligen Vertragspreisen abgegolten. Bei Verzögerungen oder Nichtvorlage ist der AG berechtigt, zu Lasten des AN mit der Erstellung der Bestandspläne einen sachlich geeigneten Dritten nach seiner Wahl auf Kosten des AN zu beauftragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben durch die Ersatzbeauftragung unberührt. 9. Bauzustand 9.1. Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten vom Zustand der Baustelle und des Baues, sowie über Versorgungsleitungen und sonstigen seinen Arbeitsbereich betreffenden Umständen zu überzeugen und festzustellen, ob er seine Leistungen mangelfrei erbringen kann. Etwaige Einwände und Bedenken sind dem AG schriftlich rechtzeitig vor Beginn der Auftragsausführung anzuzeigen. 9.2. Sind die Vorleistungen anderer Unternehmer, auf die der AN seine Leistungen aufbaut, mangelhaft, so hat der AN dies rechtzeitig schriftlich zu rügen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur Haftung des Auftragnehmers führen. 9.3. Der AN ist verpflichtet, sämtliche von ihm stammenden Baureste und Verunreinigungen laufend entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zu beseitigen und die Baustelle während seiner Tätigkeit und nach Beendigung seiner Arbeiten in sauberem Zustand zu halten. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, so hat der AG das Recht, nach zweimaliger vergeblicher schriftlicher Aufforderung mit Terminsetzung die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des AN vornehmen zu lassen und von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung einzubehalten. 10. Auftragsdurchführung 10.1. Dem AN obliegt im Rahmen seiner Tätigkeit die Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hierzu hat er alle erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen sowie die erforderlichen Einrichtungen zu schaffen, die notwendig sind, Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Er hat alle gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen sowie projektspezifischen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere die Baustellenverordnungen sowie einen ggf. vorliegenden SiGe-Plan zu beachten. Der AN sorgt für die gesetzlich geforderte sicherheitstechnische Betreuung seiner Leistungserbringung durch eine Sicherheitsfachkraft und weist diese dem AG unaufgefordert nach. Auf Anforderung des AG übergibt der AN dem AG die Gefährdungsanalyse und legt ihm die für Notfälle geplanten Maßnahmen sowie die baustellenspezifischen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen dar. Der AN hat die Projektleitung des AG unaufgefordert unverzüglich über jegliche Arbeitsunfälle zu informieren. Ebenso steht der AN dafür ein, dass sämtliche seiner Arbeitnehmer, die auf der vertragsgegenständlichen Baustelle eingesetzt werden, die jeweils erforderliche persönliche Schutzausrüstung, mindestens entsprechend den Vorgaben der Baustellen- bzw. Werksordnung, benutzen bzw. tragen. Für den Fall einer von ihm zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen die in dieser Ziffer übernommenen Pflichten, verpflichtet sich der AN zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den AG in Höhe von 200,00 _ pro betroffenen Mitarbeiter bzw. pro Regelverstoß. Dem AN obliegt der Nachweis, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Die Vertragsstrafe wird auf maximal 5 % der Nettoabrechnungssumme begrenzt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Von aus der Nichtbeachtung in Ziffer 10.1 genannter Verpflichtungen herrührenden Ansprüchen Dritter hat der AN den AG freizustellen. 10.2. Die Arbeiten des AN sind im Rahmen der festgelegten Bauzeiten - auch evtl. Zwischentermine - termingerecht auszuführen. Eine Behinderung anderer am vertragsgegenständlichen Bauwerk beschäftigter Unternehmer ist nach Möglichkeit zu vermeiden. 10.3. Der AN verpflichtet sich, seine vertraglich vereinbarte sach- und fachgerechte Leistung so durchzuführen, dass Verzögerungen, Behinderungen oder Unterbrechungen nicht eintreten. Er ist gehalten den Beginn und den Fortgang der ihm übertragenen Arbeiten vorausschauend auf mögliche Behinderungen zu prüfen und diesen Umstand dem AG gegebenenfalls unverzüglich schriftlich, bei Gefahr in Verzug zunächst mündlich oder fernmündlich, anzuzeigen. 10.4. Bei einer evtl. Stilllegung der Baustelle hat der AN alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Erhaltung seiner oder der Leistung Dritter wahrzunehmen. Derartige Vorfälle sind dem AG unverzüglich mit detaillierter Begründung schriftlich mitzuteilen. 10.5. Der AN ist verpflichtet, Mängel an seiner Leistung innerhalb einer vom AG gestellten angemessenen Frist auf seine Kosten fach- und sachgerecht zu beseitigen. Der AG ist verpflichtet, diese Aufforderung schriftlich unter Begründung der Beanstandung(en) dem AN mitzuteilen. Falls der AN einer einmaligen Aufforderung termingerecht nicht nachkommt, ist der AG befugt, eine andere Firma auf Kosten des AN mit der Beseitigung der Mängel zu beauftragen und diese Kosten dem AN gegen Kostennachweis von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung bzw. Rückhalt abzuziehen oder die Ausführungsbürgschaft in Anspruch zu nehmen. 10.6. Der AN verpflichtet sich, einen verantwortlichen und ständig anwesenden deutschsprachigen Vertreter für die vertragsgemäße Ausführung seiner Leistung einzusetzen. Soweit ausgefertigt, siehe auch Verhandlungsprotokoll. Im Falle der Nichtausfertigung eines Verhandlungsprotokolls ist der Name des Vertreters und dessen Stellvertreters spätestens eine Kalenderwoche vor Aufnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen dem AG schriftlich mitzuteilen. 10.7. Die personelle Besetzung der vertragsgegenständlichen Baustelle hat der AN mit dem AG spätestens 1 Kalenderwoche vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzusetzen, sofern nicht ein Verhandlungsprotokoll zwischen AN und AG ausgefertigt ist. 10.8. Für die vom AN ausgeführten Leistungen trägt der AN die umfassende Verantwortung, insbesondere für die exakte Einhaltung aller einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen aller Tätigkeiten des AN wird hiermit ausdrücklich auf diesen übertragen. 10.9. Der AN ist für die Unterbringung seines Personals, seiner Geräte, Baustoffe und Bauhilfsstoffe selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn der AG die Mitbenutzung von Lagerstätten und Räumlichkeiten gestattet. 10.10. Der AN verpflichtet sich, alle seine Leistung betreffenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen fristgemäß einzuholen und dem AG im Original vorzulegen. 11. Behinderungen jeglicher Art des AN bei Ausführung seiner Arbeiten auf der vertragsgegenständlichen Baustelle sind dem AG unverzüglich mündlich und unmittelbar anschließend schriftlich unter Angabe des Grundes, des Ortes mit Datum und Uhrzeit zur Prüfung mitzuteilen. 12. Bauleistungsversicherung 12.1. Für das vertragsgegenständliche Bauobjekt wird eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, in die der AN einbezogen ist. Der AN hat hierfür eine anteilige Prämie von 0,25% seiner Schlussrechnungssumme an den AG zu bezahlen. 12.2. Der AG ist berechtigt, einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Prämie vom AN zu fordern bzw. bei den einzelnen Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung einzubehalten. 13. Fristen und Haftung 13.1. Der AG hat verbindliche Zwischen- und Endtermine mit dem Bauherrn vereinbart. Die Termine des AN werden im Auftragsschreiben oder einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, soweit vorhanden gilt das Verhandlungsprotokoll. Der AN erklärt hiermit ausdrücklich, über die erforderlichen Geräte und Arbeitskräfte zu verfügen, um die vertraglich vereinbarten Leistungen termingerecht erfüllen zu können. Der AN hat sich alle zur Einhaltung der Zwischen- und Endtermine erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu verschaffen. 13.2. Überschreitet der AN den vereinbarten Fertigstellungstermin schuldhaft, hat er für jeden Kalendertag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Auftragssumme, höchsten jedoch 5% der Auftragssumme zu bezahlen, ohne dass es des Nachweises eines Schadens durch den AG bedarf. Unabhängig hiervon haftet der AN dem AG gegenüber bei Nichteinhaltung vereinbarter Fristen (auch Zwischenfristen) für alle weiteren Schäden, die dem AG hieraus entstanden sind. 14. Aufmaß und Abrechnung 14.1. Sämtliche Abrechnungen sind in prüfbarer Form mit den zur Abrechnung notwendigen Unterlagen mit Angabe des betreffenden Bauvorhabens in mindestens dreifacher Ausfertigung an den AG zu stellen. 14.2. Sofern keine Pauschalpreisvereinbarung getroffen ist, erfolgt die Abrechnung nach gemeinsamem Aufmaß unter Zugrundelegung der vertraglich vereinbarten Einheitspreise und unter Berücksichtigung evtl. gewährter Nachlässe. 15. Zahlungen 15.1. Auf Antrag des AN werden Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % der jeweils nachgewiesenen Leistung mittels Vorlage einer prüffähigen Abschlagsrechnung angewiesen. 15.2. Der Schlussrechnung seitens des AN ist spätestens innerhalb von 2 Wochen nach vertraglicher Fertigstellung des vertragsgegenständlichen Objekts dem AG unter Beifügung der gesamten Abrechnungsunterlagen in dreifacher Form einzureichen.Sämtliche erhaltene Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung von evtl. Skontierungen oder abgebeten sind aufzuführen. 15.3. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 16.  Sicherheitsleitung 16.1. Der AG kann vom AN unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der Auftragssumme zuzüglich MwSt. fordern. Die Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich in ihrem Inhalt nach § 17 Nr. 4 VOB/B. Der AG ist berechtigt, bei Nichterbringung der Vertragserfüllungsbürgschaft den Vertrag mit dem AN außerordentlich zu kündigen. Der AN kann daraus seinerseits keinerlei Rechte auf Schadensersatz herleiten. 16.2. Als Gewährleistungssicherheit behält der AG von der Brutto - Schlussrechnungssumme 5 % ein. Der AN kann diesen Einbehalt durch eine unbefristete Gewährleistungsbürgschaft ablösen, deren Inhalt sich nach§ 17 Nr. 4 VOB/B. 17. Abnahme 17.1.  Es findet eine förmliche Abnahme statt. 17.2. Im schriftlichen Abnahmeprotokoll sind Mängel und evtl. Vorbehalte festzuhalten und vom AG und AN mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu bestätigen. 17.3. Der AN übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine gesamten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben und mindern. 17.4. Der AG ist berechtigt, die Abnahme gegenüber dem AN zu verweigern, solange die Gesamtleistung des AN wesentliche Mängel aufweist. 17.5. Hat der AN als Subunternehmer geleistet, so erfolgt die Abnahme frühestens zum Zeitpunkt der Gesamtabnahme des Bauwerks durch den Bauherrn, es sei denn, dass eine solche Abnahme nicht binnen 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistung des AN erfolgt ist. 18. Gewährleistung 18.1. Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Abnahme und dauert 5 Jahre. Bestehen zu diesem Zeitpunkt allerdings noch die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn aus den Leistungen des AN (Subunternehmers), so verlängert sich die Gewährleistungsfrist bis zu diesem Zeitpunkt, höchstens um 12 Monate. 18.2. Der AN ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist aufgetretenen Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen. Kommt der AN in einer vom AG gesetzten angemessenen Frist der Mängelbeseitigung nicht nach, so kann der AG die Mängel selbst oder durch einen Dritten auf Kosten des AN beseitigen lassen. 18.3. Entsteht dem AG durch Mängel, die der AN zu vertreten hat, ein Schaden, beispielsweise in Form besonderen technischen oder kaufmännisch notwendigen Aufwands im Zuge der Mängelbeseitigung durch den AN, so ist der AG berechtigt, den AN insoweit auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. 18.4. Der AN tritt auf Wunsch des AG die Gewährleistungsansprüche ohne weitere Zustimmung direkt an den Bauherrn ab. 19. Arbeitsberichte 19.1. Der AN hat täglich Arbeitsberichte nach dem Muster des AG in mindestens zweifacher Ausfertigung zu erstellen. 19.2. Die täglichen Arbeitsberichte sind lückenlos durchzunummerieren und mit dem jeweiligen Datum zu versehen. 19.3. Mindestinhalt der Arbeitsberichte sind: Ort und Art der Leistung, Anzahl der Arbeitskräfte und evtl. Geräte auf der Baustelle, Witterungsverhältnisse, Materiallieferungen, Besprechungen mit der Bauleitung des AG und besondere Vorkommnisse; Arbeitsunterbrechungen jeglicher Art sind ebenfalls unter Angabe des Grundes anzugeben. 19.4. Die Arbeitsberichte sind wöchentlich mindestens einmal mit Unterschrift des Verantwortlichen des AN der Bauleitung des AG auszuhändigen und von dieser auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und gegenzuzeichnen. 20. Versicherungen 20.1. Der AN erklärt, über eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu verfügen, die gewährleistet, dass Schäden am vertragsgegenständlichen Bauobjekt ausreichend abgedeckt sind. 20.2. Der AN ist verpflichtet dies dem AG spätestens unmittelbar nach Vertragsabschluss nachzuweisen. Zuwiderhandlungen können einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen. 21. Unbedenklichkeitsbescheinigungen Mit der Angebotsabgabe hat der AN folgende Unterlagen neuesten Datums vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK, des zuständigen Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft. 22. Forderungen des AG Die dem AN aus diesem Auftrag gegen den AG zustehenden Forderungen können ohne Zustimmung des AG nicht an Dritte (z.B. Lieferanten, Banken etc.) abgetreten werden (siehe dazu BGB§ 399). 23. Inkrafttreten des Auftrages 23.1. Mit Annahme des Angebotes des AN durch den AG ist der Auftrag rechtsverbindlich erteilt 23.2. Sämtliche Nachtrags- oder Zusatzaufträge unterliegen den vorliegenden AVAB. 24. Teilunwirksamkeit 24.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der damit verbundenen Unterlagen oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. 25. Gerichtsstand 25.1. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Eggenfelden/Landgericht Landshut, sowie diesem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG. Es gilt in jedem Falle deutsches Recht.
1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH,
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Baureinigungsarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, VOL, die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik und die "Richtlinien für Vergabe und Abrechnung von Gebäudereinigungsarbeiten", aufgestellt vom GAEB, in zweiter Rangfolge die "Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk", herausgegeben vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. Die Reinigung ist kurzfristig und termingerecht vor der Abnahme der Bauleistungen durchzuführen. Dem AN ist bekannt, dass der termingerechten Ausführung der Reinigungsleistungen sehr hohe Bedeutung beikommt, da die Schlussabnahme - und somit die termingerechte Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme - in wesentlichem Maß von der Rechtzeitigkeit und der Qualität der Leistungserbringung des AN abhängen. 2 Vorbereitung und Planung Der AN übernimmt im Rahmen seiner Arbeitsvorbereitung unaufgefordert und eigenverantwortlich folgende Leistungen: Der AN hat die örtlichen Verhältnisse daraufhin zu prüfen, ob sie für die Durchführung seiner Leistung geeignet sind. Er hat dem AG Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der Ausführung unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere beim Einsatz säurehaltiger Reinigungsmittel ist vom AN vor Reinigungsbeginn abzuklären, ob Edelstahlbauteile/-beschläge oder -einrichtungen verbaut sind, und ggf. wie deren Widerstandsfähigkeit gegen Korrosion bei Kontakt mit säurehaltigen Reinigungsmitteln oder deren Dämpfen geartet ist. Vor Arbeitsaufnahme sind die zu reinigenden Flächen und Bauteile vom AN auf Beschädigung oder auf herkömmliche Art nicht zu beseitigende Verunreinigungen zu untersuchen. Beanstandungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Das Beseitigen von Rückständen, die von anderen Gewerken in unüblicher Weise hinterlassen worden sind und eine Besondere Leistung darstellen können, ist der Bauleitung unverzüglich und vor Ausführung der Leistung anzuzeigen. Einholen von Pflegehinweisen aller vorgefundenen Materialien, insbesondere Hinweise zum Schutz/Erhalt der Rutschhemmung bei Böden Erstellung eines Reinigungsplans mit allen durchzuführenden Arbeiten und Leistungen, raum- oder geschossweise, als Checkliste zur Abarbeitung Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, die feuergefährliche oder gesundheitsschädigende Bestandteile enthalten, sind entsprechend ihrer Eigenart und unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften und Verordnungen zu lagern und zu verarbeiten. 3 Ausführung Im Zuge der Bauendreinigung sind besenrein übergebene Gebäude/Anlagen staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Auf allen Bauteilen sind Markierungen, Etiketten, Schutzfolien, Flecken u. ä. zu entfernen. Die Reinigung und Behandlung von Oberflächen erfolgt mit auf die Oberflächen abgestimmten Pflegemitteln. Vom AG werden folgende Qualitätsanforderungen gestellt: staubfrei schlierenfrei fleckenfrei Grundsätzlich verpflichtet sich der AN, nur Reinigungsmittel zu verwenden, die keine Rückstände hinterlassen oder zu Schäden auf den Materialoberflächen führen. Alle Pflege- und Reinigungsanleitungen der vorhandenen Baustoffe und -produkte sind zu beachten. Der Einsatz fungizider Reinigungsmittel ist ebenso untersagt, wie der Einsatz von Pflege- oder Nachbehandlungsmitteln, die die Rutschhemmung herabsetzende oder schmierende Oberflächenwirkung besitzen. Beschilderungen, Schellen, Armaturen und Beschläge sind Bestandteil der Bauendreinigung, sie sind in einen optisch einwandfreien Zustand zu versetzen. Bei Feststellung von Schäden, die vor Arbeitsaufnahme, während oder nach der Reinigung sichtbar werden, ist der AG unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit erforderlich, sind vom AN lastverteilende Unterlagen zu verwenden (z. B. beim Besteigen von Fensterbänken, Heizkörperabdeckungen oder beim Einsatz von Hubsteigern oder Anlehnleitern). Über die Art des Schutzes hat sich der AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Rutschhemmend ausgebildete Natursteinbeläge der Rutschsicherheitsgruppe R 9 dürfen nur mit rückstandsfreien, für Naturstein geeigneten Reinigern behandelt werden; andernfalls wird die rutschhemmende Wirkung aufgehoben. 4 Zusätzliche Anforderungen 4.1 Generelle Glasflächen (Fassade, Türen, Fenster, etc) Sachgemäße Reinigung einschl. Abledern. Farbreste und starke Verschmutzungen sind ohne Verwendung mechanischer Mittel (Spachtel, Stahlwohle o. ä.) abzulösen. Glasflächen an Fassaden sind bei grober Verschmutzung mit einem Spezialglashobel zu bearbeiten, wobei dieser so einzusetzen ist, dass ein Verkratzen und sonstige Kratzspuren in jeder Form auszuschließen sind. Beim Reinigen von Fenstern und Fassaden ist im besonderen darauf zu achten, dass Dichtungen und Versiegelungen nicht beschädigt werden. Schutzkennzeichnungen sind zu entfernen. Der Einsatz spezieller Glasreiniger und ein zusätzliches streifenfreies Nachreiben ist erforderlich. 4.2 Eloxierte Alu-Bleche und Profile Zement-, Kalk-, und Mörtelrückstände sind auf jeden Fall nur mit Wasser abzuwaschen, sie sind keinesfalls mit Metallschabern abzukratzen, da sonst die eloxierte Oberfläche des Aluminiums zerkratzt wird. Bei evtl. stärker verschmutzten Aluminiumflächen ist eine Nachreinigung mit einem Spezialaluminium-Reiniger vorzunehmen. Danach sind die eloxierten Alu-Flächen zu konservieren und zu polieren. 4.3 Einbrennlackierte Alu-Bleche und Profile Reinigung mit warmen Wasser mit Zusatz von waschaktiven Substanzen oder gleichwertig neutral reagierenden Zusätzen. Die Reinigung erfolgt zweckmäßigerweise mit Schwamm, bzw. Bürste oder durch rotierende Bürste. Der entstehende Schaum ist durch Abziehen mit entsprechenden Hilfsgeräten zu beseitigen. Besonders stark verschmutzte Flächen sind durch Nachreinigung mit einem Spezial-Lackreiniger anzuwenden, wobei besonders hartnäckig verschmutze Stellen durch mehrmaliges Reiben zu säubern sind. 4.4 Holzbauteile und Holzoberflächen Bauelemente aus Holz wie Türfutter, Türblattoberflächen, feste Einbauten, Parkettoberflächen etc. sind mit besonderer Sorgfalt zu reinigen und es ist im besonderen darauf zu achten, dass keinerlei Wasserflecken zurückbleiben. Das Reinigen beinhaltet auch das Reinigen der Beschläge und Beschilderungen. 4.5 Kunststoffoberflächen Kunststoffbeschichtete Flächen sind unter Zusatz antistatischer Mittel feucht zu reinigen. 4.6 Sanitärräume Toiletten, Bade- und Waschräume einschl. der Einrichtungsgegenstände sind mit desinfizierenden Mitteln zu reinigen. Die Reinigung von Bädern mit sanitären Einrichtungsgegenständen beinhaltet das Entfernen sämtlicher Aufkleber und Etiketten sowie das Nachtrocknen durch Wischen in einem zweiten Arbeitsgang. Sanitärporzellan ist gründlich nass zu reinigen. Armaturen sind zu polieren. Zum Reinigen von Kücheneinrichtungen, Einbaumöbeln u. ä. gehört auch das allseitige Säubern aller zugänglichen Flächen und Einbauten (z. B. innere Schrankteile, Unterteilungen von Schubfächern). 4.7 Textile Beläge und Holzböden Die Nassreinigung und eine eventuell maschinelle Trocknung darf nur nach Abstimmung mit dem AG erfolgen. 4.8 Heizkörper Bei Heizkörpern sind ohne Werkzeug demontierbare Blenden zu entfernen einschl. wiederaufbringen, um die Reinigung auch hinter-/unterhalb von Blenden ausführen zu können. Ein Verstellen von Sensoren, Reglern o. ä. ist zu vermeiden. 5 Behandlung der Bauabfallmaterialien Die Entsorgung der Bauabfallmaterialien ist unter Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des Bundes in der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen. Das gesamte Bauabfallmaterial ist nach Abfallschlüsselnummer (AVV) sortenrein in getrennt verschließbaren Containern zu sammeln. Von der Regelung der artenspezifischen Trennung der Bauabfälle kann nur abgewichen werden, wenn der AG dies genehmigt. Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abfahren zu lassen. 6 Reinigung während der Bauzeit Auf ausdrücklicher Anweisung des AG sind auch Reinigungen während der Bauzeit durchzuführen. Hierzu zählt die besenreine Entfernung von grober Verschmutzung und Verpackungsmaterial. Die Abfälle sind sortenrein zu sammeln und nach landesrechtlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
02 Bauendreinigung
02
Bauendreinigung
02.__. 1 Bodenbelag reinigen, Betonflächen Feinreinigung von Betonböden ohne Oberflächenbeschichtung, mit einem auf den Belag abgestimmten und vom Hersteller empfohlenen Reinigungs- und Pflegemittel, Reinigen bis zum Erlangen einer vollständig schmutzfreien Oberfläche. Leistung inkl. Entfernen aller Verunreinigungen.
02.__. 1
Bodenbelag reinigen, Betonflächen
1,270.00
m2
02.__. 2 Bodenbelag reinigen, Bodenbeschichtung Feinreinigung von Betonböden mit Oberflächenbeschichtung, inkl. Sockelleisten, mit einem auf den Belag abgestimmten und vom Hersteller empfohlenen Reinigungs- und Pflegemittel, Reinigen bis zum Erlangen einer vollständig schmutzfreien Oberfläche. Leistung inkl. Entfernen aller Verunreinigungen. Beschichtung: Epoxidharz
02.__. 2
Bodenbelag reinigen, Bodenbeschichtung
290.00
m2
02.__. 3 Bodenbelag reinigen, Designböden Feinreinigung von Designböden, inkl. Sockelleisten, mit einem auf den Belag abgestimmten und vom Hersteller empfohlenen Reinigungs- und Pflegemittel, Reinigen bis zum Erlangen einer vollständig schmutzfreien Oberfläche. Leistung inkl. Entfernen aller Verunreinigungen Sockel: Holzsockelleiste Bodenbeläge verlegt in allen Geschossen. Hersteller: Joka Design 555
02.__. 3
Bodenbelag reinigen, Designböden
80.00
m2
02.__. 4 Bodenbelag reinigen, Fliesen Feinreinigung von Fliesen- oder Plattenbelag, inkl. Sockelleisten, durch Wischen mit einem auf den Belag abgestimmten Reinigungsmittel, Reinigen bis zum Erlangen einer vollständig schmutzfreien Oberfläche. Leistung inkl. Entfernen des Zementschleiers und Entfernen aller Verunreinigungen. Auf die dauerelastischen Verfugungen ist besondere Rücksicht zu nehmen. Bodenbeläge verlegt in allen Geschossen.
02.__. 4
Bodenbelag reinigen, Fliesen
90.00
m2
02.__. 5 Wandbelag reinigen, Fliesen Feinreinigung von Wandfliesenbelag durch Wischen mit einem auf den Belag abgestimmten Reinigungsmittel, Reinigen bis zum Erlangen einer vollständig schmutzfreien Oberfläche. Leistung inkl. Entfernen des Zementschleiers und Entfernen aller Verunreinigungen. Auf die dauerelastischen Verfugungen ist besondere Rücksicht zu nehmen.
02.__. 5
Wandbelag reinigen, Fliesen
35.00
m2
02.__. 6 Einzelfenster bis 1,10 x 1,20m reinigen Reinigung eines Einzelfensters. Reinigen aller Fensterflügel und Festverglasungen, Innen- und Außenflächen, Glas- und Rahmenflächen, Innen und Außenfensterbänke, Beschläge, Fugen und Dichtungen sowie Fensterfälze durch aussaugen und nass wischen mit einem abgestimmten Reinigungsmittel, danach trocken ledern und polieren bis zum Erlangen einer vollständig schmutzfreien Oberflächen. Leistung inkl. zerstörungsfreier Entfernung aller Aufkleber, sowie inkl. erhöhtem Aufwand für verfestigte Verschmutzungen der Außenseiten. Rahmenmaterial: Kunststoff-Aluschale Fenstergröße: bis 1,10 x 1,20m Arbeit von Innen
02.__. 6
Einzelfenster bis 1,10 x 1,20m reinigen
2.00
St
02.__. 7 Einzelfenster bis 2,10 x 1,20m reinigen Reinigung eines Einzelfensters. Reinigen aller Fensterflügel und Festverglasungen, Innen- und Außenflächen, Glas- und Rahmenflächen, Innen und Außenfensterbänke, Beschläge, Fugen und Dichtungen sowie Fensterfälze durch aussaugen und nass wischen mit einem abgestimmten Reinigungsmittel, danach trocken ledern und polieren bis zum Erlangen einer vollständig schmutzfreien Oberflächen. Leistung inkl. zerstörungsfreier Entfernung aller Aufkleber, sowie inkl. erhöhtem Aufwand für verfestigte Verschmutzungen der Außenseiten. Rahmenmaterial: Kunststoff-Aluschale Fenstergröße: bis 2,10 x 1,20m Arbeit von Innen
02.__. 7
Einzelfenster bis 2,10 x 1,20m reinigen
15.00
St
02.__. 8 Einzelfenster bis 3,10 x 1,20m reinigen Reinigung eines Einzelfensters. Reinigen aller Fensterflügel und Festverglasungen, Innen- und Außenflächen, Glas- und Rahmenflächen, Innen und Außenfensterbänke, Beschläge, Fugen und Dichtungen sowie Fensterfälze durch aussaugen und nass wischen mit einem abgestimmten Reinigungsmittel, danach trocken ledern und polieren bis zum Erlangen einer vollständig schmutzfreien Oberflächen. Leistung inkl. zerstörungsfreier Entfernung aller Aufkleber, sowie inkl. erhöhtem Aufwand für verfestigte Verschmutzungen der Außenseiten. Rahmenmaterial: Kunststoff-Aluschale Fenstergröße: bis 3,10 x 1,20m Arbeit von Innen
02.__. 8
Einzelfenster bis 3,10 x 1,20m reinigen
1.00
St
02.__. 9 Einzelfenster bis 1,20 x 5,00m reinigen Reinigung eines Einzelfensters als Festverglasung. Reinigen der Innen- und Außenflächen, Glas- und Rahmenflächen, Innen und Außenfensterbänke, Beschläge, Fugen und Dichtungen und nass wischen mit einem abgestimmten Reinigungsmittel, danach trocken ledern und polieren bis zum Erlangen einer vollständig schmutzfreien Oberflächen. Leistung inkl. zerstörungsfreier Entfernung aller Aufkleber, sowie inkl. erhöhtem Aufwand für verfestigte Verschmutzungen der Außenseiten. Rahmenmaterial: Kunststoff-Aluschale Fenstergröße: bis 1,25 x 5,00m Arbeit von Innen und außen
02.__. 9
Einzelfenster bis 1,20 x 5,00m reinigen
10.00
St
02.__. 10 Treppenanlage reinigen (Fliesenbelag) Stahltreppen mit Fliesenbelag Treppenstufen und Podeste reinigen Fliesenbelag, Rückstände von Beton- und Malerarbeiten vorsichtig mit Spatel entfernen, sowie gründliches Abkehren bzw. Absaugen der Treppenläufe und nass wischen. Kratzspuren sind zu vermeiden. Gründliches Schrubben und Wischen sämtlicher Bodenflächen mit einem auf den Belag abgestimmten und vom Hersteller empfohlenen Reinigungs- und Pflegemittel. Entfernen des Zementschleiers auf allen Fliesenbelägen und aller Verunreinigungen sowie Aufkleber. Auf die dauerelastischen Verfugungen ist besondere Rücksicht zu nehmen. Nachreinigung durch nasses Aufwischen und trockenes Nachwischen der Treppengeländer, Brüstungen und Handläufe bis zur Erreichung einer streifenfreien Oberfläche. Treppenanlagen jeweils über ein Stockwerk
02.__. 10
Treppenanlage reinigen (Fliesenbelag) Stahltreppen mit Fliesenbelag
2.00
St
02.__. 11 Glasflächen reinigen, Alu-Eingangstürelemente incl. Verglasung Reinigung der verglasten Alu-Eingangstüren durch Einwaschen mit einem Strip und einem Fensterwischer abziehen, unter Hinzunahme von geeignetem Reinigungsmittel, danach die Randbereiche trocken ledern und polieren bis zum Erlangen einer vollständig sauberen und trockenen Oberfläche. Abrechnung erfolgt pro Element (beidseitig): - Reinigen der Glasflächen ESG, VSG nach Herstellerangaben - Reinigen der beschichteten Rahmen- und Konstruktionsprofile, aller Beschläge Reinigungsbereich: innen und außen 4 Stk. bis 1,25 x 2,30m AT 01-03 + AT 06 2 Stk. bis 2,01 x 2,30m AT 04-05
02.__. 11
Glasflächen reinigen, Alu-Eingangstürelemente incl. Verglasung
20.00
m2
02.__. 12 Glasflächen reinigen, Alu-Rahmentüren Innen Reinigung der verglasten Alu-Rahmentürelemente durch Einwaschen mit einem Strip und einem Fensterwischer abziehen, unter Hinzunahme von geeignetem Reinigungsmittel, danach die Randbereiche trocken ledern und polieren bis zum Erlangen einer vollständig sauberen und trockenen Oberfläche. Abrechnung der einfachen Ansichtsfläche der zu reinigenden Bauteile: - Reinigen der Glasflächen ESG, VSG nach Herstellerangaben - Reinigen der beschichteten Rahmen- und Konstruktionsprofile, aller Beschläge Reinigungsbereich: beidseitig
02.__. 12
Glasflächen reinigen, Alu-Rahmentüren Innen
20.00
m2
02.__. 13 Türen reinigen bis 1,02x2,13m Holztürblatt Feinreinigung von Türelementen aus Zargen und Türblatt (allseitig), mit einem geeigneten und vom Hersteller empfohlenen Reinigungs- und Pflegemittel, bis zum Erlangen einer vollständig schmutzfreien Oberfläche. Leistung inkl. Reinigen der Beschläge und Entfernen aller Verunreinigungen und Aufkleber. Türabmessung: bis 1,25 x 2,13m Türblatt: Oberfläche: Schichtstoff Materialien: Holz Zarge: Oberfläche: lackbeschichtet Materialien: Metall
02.__. 13
Türen reinigen bis 1,02x2,13m Holztürblatt
4.00
St
02.__. 14 Türen reinigen bis 1,25x2,13m Stahlblech Feinreinigung von Türelementen aus Zargen und Türblatt (allseitig), mit einem geeigneten und vom Hersteller empfohlenen Reinigungs- und Pflegemittel, bis zum Erlangen einer vollständig schmutzfreien Oberfläche. Leistung inkl. Reinigen der Beschläge und Entfernen aller Verunreinigungen und Aufkleber. Türabmessung: bis 1,25 x 2,13m Türblatt: Oberfläche: lackbeschichtet Materialien: Metall Zarge: Oberfläche: lackbeschichtet Materialien: Metall
02.__. 14
Türen reinigen bis 1,25x2,13m Stahlblech
4.00
St
02.__. 15 Türen reinigen bis 1,25x2,13m Ganzglas Feinreinigung von Türelementen aus Zargen und Türblatt (allseitig), mit einem geeigneten und vom Hersteller empfohlenen Reinigungs- und Pflegemittel, bis zum Erlangen einer vollständig schmutzfreien Oberfläche. Leistung inkl. Reinigen der Beschläge und Entfernen aller Verunreinigungen und Aufkleber. Türabmessung: bis 1,25 x 2,13m Türblatt: Materialien: Glas Zarge: Oberfläche: lackbeschichtet Materialien: Metall
02.__. 15
Türen reinigen bis 1,25x2,13m Ganzglas
3.00
St
02.__. 16 Türen reinigen bis 3,01x2,50m Stahlblech Feinreinigung von Türelementen aus Zargen und Türblatt (allseitig), mit einem geeigneten und vom Hersteller empfohlenen Reinigungs- und Pflegemittel, bis zum Erlangen einer vollständig schmutzfreien Oberfläche. Leistung inkl. Reinigen der Beschläge und Entfernen aller Verunreinigungen und Aufkleber. Türabmessung: bis 3,01 x 2,50m Türblatt: Oberfläche: lackbeschichtet Materialien: Metall Zarge: Oberfläche: lackbeschichtet Materialien: Metall
02.__. 16
Türen reinigen bis 3,01x2,50m Stahlblech
8.00
St
02.__. 17 Verglasungsrahmen reinigen bis 0,5x2,10m Reinigung der Verglasungsrahmen durch Einwaschen mit einem Strip und einem Fensterwischer abziehen, unter Hinzunahme von geeignetem Reinigungsmittel, danach die Randbereiche trocken ledern und polieren bis zum Erlangen einer vollständig sauberen und trockenen Oberfläche. Abrechnung der einfachen Ansichtsfläche der zu reinigenden Bauteile: - Reinigen der Glasflächen ESG, VSG nach Herstellerangaben - Reinigen der lackierten Stahlzarge Reinigungsbereich: innen und außen Elementgröße ca. 50 x 2100 cm.
02.__. 17
Verglasungsrahmen reinigen bis 0,5x2,10m
6.00
St
02.__. 18 Waschtisch reinigen Erstreinigung von Sanitäreinrichtungen, mit einem geeigneten und vom Hersteller empfohlenen Reinigungs- und Pflegemittel, bis zum Erlangen einer vollständig schmutzfreien Oberfläche. Leistung inkl. Reinigen der Armaturen, Zu- und Abläufe und Halterungen, sowie Entfernen aller Verunreinigungen und Aufkleber. Einbauteil: Waschbecken Material: Keramik Oberfläche matt
02.__. 18
Waschtisch reinigen
4.00
St
02.__. 19 WC-Schüssel/Urinal reinigen Erstreinigung von wandhängenden Sanitäreinrichtungen, mit einem geeigneten Reinigungsmittel, bis zum Erlangen einer vollständig schmutzfreien Oberfläche. Leistung inkl. Reinigen der Armaturen, Zu- und Abläufe, Deckel und Halterungen, sowie Entfernen aller Verunreinigungen und Aufkleber. Einbauteil: WC-Schüssel / Urinal Material: Keramik Oberfläche: matt
02.__. 19
WC-Schüssel/Urinal reinigen
5.00
St
02.__. 20 Sektionaltore Feinreinigung der Sektionaltore, mit einem geeigneten und vom Hersteller empfohlenen Reinigungs- und Pflegemittel, Reinigen bis zum Erlangen einer vollständig schmutzfreien Oberfläche. Leistung inkl. Reinigen der Beschläge und Entfernen aller Verunreinigungen und Aufkleber. Reinigen innen wie außen Oberfläche: beschichtet Größe bis 4,50 x 4,50m
02.__. 20
Sektionaltore
3.00
St
10 Stundenlohnarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor ihrer Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und Auftragssumme mit dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und freigegeben werden. Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine Woche nach der Ausführung vom unserem Bauleiter unterschreiben zu lassen. Eine Verechnung erfolgt nur bei Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit möglich erfolgt die Abrechnung generell auf der Basis der vereinbarten Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit
10.__. 2 Stundenlohn Vorarbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Vorarbeiter
10.__. 2
Stundenlohn Vorarbeiter
O
1.00
h
10.__. 3 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Facharbeiter
10.__. 3
Stundenlohn Facharbeiter
O
1.00
h
10.__. 4 Stundenlohn Hilfsarbeiter Stundenlohn für einen gut eingewiesenen Hilfsarbeiter
10.__. 4
Stundenlohn Hilfsarbeiter
O
1.00
h
10.__. 5 Stundenlohn Auszubildender Stundenlohn für einen Auszubildenden
10.__. 5
Stundenlohn Auszubildender
O
1.00
h