Dachdeckerarbeiten
BV Brückler Tobias
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Allgemeine Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB) 1.Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH, Industriestraße 8, 84326, Falkenberg (nachfolgend AG genannt) 2.Vertragsgrundlage Maßgebend für die Vergabe sowie für Art und Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags sind in der angegebenen Reihenfolge: 2.1.das Auftragsschreiben des AG mit Verhandlungsprotokoll, wenn ein Verhandlungsprotokoll angefertigt wurde 2.2.diese Allgemeinen Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB), 2.3.das Leistungsverzeichnis/ Angebot, und die diesem zugrunde liegenden Zeichnungen, Muster, Vorschriften und Vorbemerkungen 2.4.die beigefügten Vertragsbedingungen des Bauherrn einschl. der Baugenehmigungsunterlagen, 2.5.die VOB/C; VOB Teil C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sonstige einschlägige DIN-Vorschriften und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neuesten Fassung, wobei auch evtl. Änderungen während der Vertragsdurchführung zu beachten sind. 2.6.Der AN versichert gegenüber dem AG, dass ausländische Arbeitskräfte auf der vertragsgegenständlichen Baustelle seinerseits nur dann zum Einsatz kommen, wenn die dafür zu jedem Zeitpunkt der Vertragsabwicklung auferlegten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland beachtet und eingehalten werden. Bei Verstoß des AN gegen die vor oder während der Auftragsdurchführung gültigen oder geänderten Gesetze stellt der AN den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. 3.Vergabe 3.1.Die Abgabe des Angebotes des AN erfolgt für den AG kostenlos und unverbindlich. 3.2.Ist keine Bindefrist vereinbart, gilt eine Angebotsbindung von 30 Kalendertagen ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber. 3.3.Das Angebot hat alle verlangten Preise und Erklärungen zu enthalten, ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift, Ort und Datum sowie Firmenstempel zu versehen. 3.4.Nebenangebote für technische Verbesserungen oder preisgünstigere Ausführungen sind erwünscht und mit dem Hauptangebot gesondert gekennzeichnet einzureichen. 3.5.Diese für den AG kostenlose und unverbindliche Leistung ist hinsichtlich Ausführung und Beschaffenheit exakt zu beschreiben, vor allen Dingen dann, wenn die vorgeschlagene Ausführung weder in den DIN-Vorschriften und/oder den Verdingungsunterlagen eine Regelung erfährt. Zeitverkürzungen oder Zeitverzögerungen durch Nebenangebote sind hinsichtlich ihrer Dauer anzugeben, auch bereits ausgeführte Beispiele mit entsprechenden Referenzen. 3.6.Über die örtlichen Verhältnisse der dem Angebot zugrundeliegenden Baustelle, Zu- und Abfahrtswege, vorhandene Gas-, Wasser-, Elektro-, Fernsprech- und Kanalleitungen, Möglichkeiten der Abfallbeseitigung und Lagerungsplätze für Materialien hat sich der AN vor Angebotsabgabe ausreichend zu informieren. 3.7.Der AG ist nicht verpflichtet, das Ausschreibungsergebnis mit den dazugehörigen Unterlagen dem AN zu offenbaren. Der AG ist berechtigt, unter den Anbietern nach seiner Wahl zu vergeben. 4.Vertragspreis 4.1.Die dem Auftrag zugrundeliegenden Preise sind Festpreise. 4.2.Alle Preise einschließlich derer für Stundenlohnarbeiten verstehen sich einschließlich aller Gehalts- und Lohnnebenkosten. 5.Pauschalpreisvereinbarung 5.1.Wird der Auftrag zu einem Pauschalpreis erteilt, so erfolgt die Berechnung ohne Aufmaß der tatsächlich ausgeführten Massen. 5.2.Der AN verpflichtet sich, vor Auftragsannahme die Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis, Baubeschreibung, Pläne etc.) auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und diese für seinen Pauschalpreis als verbindlich anzuerkennen. 5.3.Kalkulationsirrtümer berechtigen nicht zu einer Änderung des Pauschalpreises. 6.Umfang der Leistungen 6.1.Es gilt die VOB /B § 4 6.2.Abgegolten durch die vereinbarten Preise sind Unterhalt und Schutz der begonnenen oder ausgeführten Leistungen vor Beschädigungen, Diebstahl, Witterungseinflüssen, insbesondere Winterschäden und Grundwasser bis zum Zeitpunkt der Abnahme, die sach- und fachgerechte Herstellung von Bauteilen und Einbauteilen, die dem zeitlichen Ablauf der Baustelle notwendige Stellung von Beschäftigten, Geräten und Gerüsten, soweit diese für die eigenen Arbeiten notwendig sind, auch über 2 m hinaus, und die Vorhaltung von Mannschafts- und Materialunterkünften für die eigenen Mitarbeiter. 6.3.Für die Zuleitung bauseits vorhandener Entnahmestellen zu den einzelnen Arbeitsstätten hat der AN auf seine Kosten zu sorgen. Verbrauchsmengen und Zwischenzählergebühren gehen zu Lasten des AN. 6.4.Über Stromanschluss, Wasseranschluss, Telefon, Sanitäranlagen, Krangebühren oder die Benutzung sonstiger Einrichtungen wird mit dem AN ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, der seitens des AN mit Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen ist, bzw. gilt eine evtl. vereinbarte Regelung gemäß Verhandlungsprotokoll. Bei der Nutzung von Bauwasser und Strom hat ein verantwortungsvoller Umgang zu erfolgen. 6.5.Inhalt dieses Vertrages sind die Leistungen und die vereinbarten Preise für die Mitbenutzung von Einrichtungen des AG während der gesamten Bauzeit bis zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Bauherrn, bzw. Fertigstellung der Arbeiten des AN auf der vertragsgegenständlichen Baustelle. 6.6.Das Bauschild richtet sich nach Inhalt, Form und Ausmaßen nach den Vorgaben des Bauherrn. 6.7.Vor Anbringung eines eigenen Bauschildes hat der AN die Genehmigung des AG einzuholen. 6.8.In dem gesamten Gebäude gilt ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot 6.9.Bei der Entsorgung in die jeweiligen Container ist auf eine fachgerechte und korrekte Trennung der Abfallstoffe zu achten 6.10.Entstandene Schäden sind der Bau- und Projektleitung unverzüglich zu melden 6.11.Der AN hat bis zur Abnahme seine Leistung vor Beschädigung zu schützen 7.Mehr- oder Minderleistungen 7.1.Mehr- oder Minderkosten durch Änderung des Bauentwurfs, Planungsänderungen oder angeordnete 7.2.Ausführungsänderungen des Bauherrn sind unverzüglich nach Bekanntwerden durch den AN dem AG anzuzeigen. 7.3.Eine evtl. stattzufindende Vergütung auf der Grundlage für die Preisermittlung der vertraglich vereinbarten Leistung (Basis ist die Kalkulation des AN) unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Mehr- oder Minderkosten findet im Zuge einer Vereinbarung statt. 8.Ausführungsunterlagen 8.1.Sämtliche zur Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen werden dem AN vom AG in einfacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. 8.2.Gewünschte Mehrfachausfertigungen werden dem AN berechnet. 8.3.Notwendige Details oder Ergänzungen, die der AN zu liefern hat, sind dem AG rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. 8.4.Der AN hat die ihm für die Ausführung übergebenen Unterlagen nach Erhalt in allen Details, insbesondere hinsichtlich der Maße zu überprüfen und diese, so weit wie möglich, mit der vertragsgegenständlichen Baumaßnahme örtlich zu vergleichen. 8.5.Fehler oder Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8.6.Unterlässt der AN eine unverzügliche Mitteilung, so hat er für alle daraus entstehenden Schäden zu haften. 8.7.Hat der AN Bedenken bezüglich der Eignung von Materialien und Ausführungsanweisungen des AG, so hat er diese dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 8.8.Der AN ist verpflichtet, dem AG auf dessen schriftliches Verlangen für alle seine Leistungen in die gültigen einschlägigen DIN- Normen, behördlichen Bestimmungen und technischen Richtlinien Einsicht zu gewähren. 8.9.Bemusterungsvorschläge hat der AN dem AG auf dessen Verlangen so frühzeitig vorzulegen, dass eine beiderseitige Klärung rechtzeitig erfolgen kann, ohne den Baufortschritt zu gefährden. Der hierdurch entstehende Aufwand ist mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. 8.10.Vor Beginn der Arbeiten, insbesondere vor der Materialbestellung hat der AN die Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen gemäß Plänen und Leistungsverzeichnis mit der örtlichen Bauleitung des AG detailliert und rechtzeitig abzusprechen. Daraus resultierende Versäumnisse gehen zu Lasten des AN. 8.11.Der AN ist verpflichtet, für die technischen Gewerke seiner Leistungen Bestandspläne/ -unterlagen anzufertigen und diese nach Fertigstellung der Arbeiten dem AG in digitaler Form zu überlassen. Der Aufwand ist mit den jeweiligen Vertragspreisen abgegolten. Bei Verzögerungen oder Nichtvorlage ist der AG berechtigt, zu Lasten des AN mit der Erstellung der Bestandspläne einen sachlich geeigneten Dritten nach seiner Wahl auf Kosten des AN zu beauftragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben durch die Ersatzbeauftragung unberührt. 9.Bauzustand 9.1.Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten vom Zustand der Baustelle und des Baues, sowie über Versorgungsleitungen und sonstigen seinen Arbeitsbereich betreffenden Umständen zu überzeugen und festzustellen, ob er seine Leistungen mangelfrei erbringen kann. Etwaige Einwände und Bedenken sind dem AG schriftlich rechtzeitig vor Beginn der Auftragsausführung anzuzeigen. 9.2.Sind die Vorleistungen anderer Unternehmer, auf die der AN seine Leistungen aufbaut, mangelhaft, so hat der AN dies rechtzeitig schriftlich zu rügen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur Haftung des Auftragnehmers führen. 9.3.Der AN ist verpflichtet, sämtliche von ihm stammenden Baureste und Verunreinigungen laufend entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zu beseitigen und die Baustelle während seiner Tätigkeit und nach Beendigung seiner Arbeiten in sauberem Zustand zu halten. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, so hat der AG das Recht, nach zweimaliger vergeblicher schriftlicher Aufforderung mit Terminsetzung die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des AN vornehmen zu lassen und von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung einzubehalten. 10.Auftragsdurchführung 10.1.Dem AN obliegt im Rahmen seiner Tätigkeit die Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hierzu hat er alle erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen sowie die erforderlichen Einrichtungen zu schaffen, die notwendig sind, Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Er hat alle gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen sowie projektspezifischen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere die Baustellenverordnungen sowie einen ggf. vorliegenden SiGe-Plan zu beachten. Der AN sorgt für die gesetzlich geforderte sicherheitstechnische Betreuung seiner Leistungserbringung durch eine Sicherheitsfachkraft und weist diese dem AG unaufgefordert nach. Auf Anforderung des AG übergibt der AN dem AG die Gefährdungsanalyse und legt ihm die für Notfälle geplanten Maßnahmen sowie die baustellenspezifischen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen dar. Der AN hat die Projektleitung des AG unaufgefordert unverzüglich über jegliche Arbeitsunfälle zu informieren. Ebenso steht der AN dafür ein, dass sämtliche seiner Arbeitnehmer, die auf der vertragsgegenständlichen Baustelle eingesetzt werden, die jeweils erforderliche persönliche Schutzausrüstung, mindestens entsprechend den Vorgaben der Baustellen- bzw. Werksordnung, benutzen bzw. tragen. Für den Fall einer von ihm zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen die in dieser Ziffer übernommenen Pflichten, verpflichtet sich der AN zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den AG in Höhe von 200,00 € pro betroffenen Mitarbeiter bzw. pro Regelverstoß. Dem AN obliegt der Nachweis, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Die Vertragsstrafe wird auf maximal 5 % der Nettoabrechnungssumme begrenzt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Von aus der Nichtbeachtung in Ziffer 10.1 genannter Verpflichtungen herrührenden Ansprüchen Dritter hat der AN den AG freizustellen. 10.2.Die Arbeiten des AN sind im Rahmen der festgelegten Bauzeiten - auch evtl. Zwischentermine - termingerecht auszuführen. Eine Behinderung anderer am vertragsgegenständlichen Bauwerk beschäftigter Unternehmer ist nach Möglichkeit zu vermeiden. 10.3.Der AN verpflichtet sich, seine vertraglich vereinbarte sach- und fachgerechte Leistung so durchzuführen, dass Verzögerungen, Behinderungen oder Unterbrechungen nicht eintreten. Er ist gehalten den Beginn und den Fortgang der ihm übertragenen Arbeiten vorausschauend auf mögliche Behinderungen zu prüfen und diesen Umstand dem AG gegebenenfalls unverzüglich schriftlich, bei Gefahr in Verzug zunächst mündlich oder fernmündlich, anzuzeigen. 10.4.Bei einer evtl. Stilllegung der Baustelle hat der AN alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Erhaltung seiner oder der Leistung Dritter wahrzunehmen. Derartige Vorfälle sind dem AG unverzüglich mit detaillierter Begründung schriftlich mitzuteilen. 10.5.Der AN ist verpflichtet, Mängel an seiner Leistung innerhalb einer vom AG gestellten angemessenen Frist auf seine Kosten fach- und sachgerecht zu beseitigen. Der AG ist verpflichtet, diese Aufforderung schriftlich unter Begründung der Beanstandung(en) dem AN mitzuteilen. Falls der AN einer einmaligen Aufforderung termingerecht nicht nachkommt, ist der AG befugt, eine andere Firma auf Kosten des AN mit der Beseitigung der Mängel zu beauftragen und diese Kosten dem AN gegen Kostennachweis von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung bzw. Rückhalt abzuziehen oder die Ausführungsbürgschaft in Anspruch zu nehmen. 10.6.Der AN verpflichtet sich, einen verantwortlichen und ständig anwesenden deutschsprachigen Vertreter für die vertragsgemäße Ausführung seiner Leistung einzusetzen. Soweit ausgefertigt, siehe auch Verhandlungsprotokoll. Im Falle der Nichtausfertigung eines Verhandlungsprotokolls ist der Name des Vertreters und dessen Stellvertreters spätestens eine Kalenderwoche vor Aufnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen dem AG schriftlich mitzuteilen. 10.7.Die personelle Besetzung der vertragsgegenständlichen Baustelle hat der AN mit dem AG spätestens 1 Kalenderwoche vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzusetzen, sofern nicht ein Verhandlungsprotokoll zwischen AN und AG ausgefertigt ist. 10.8.Für die vom AN ausgeführten Leistungen trägt der AN die umfassende Verantwortung, insbesondere für die exakte Einhaltung aller einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen aller Tätigkeiten des AN wird hiermit ausdrücklich auf diesen übertragen. 10.9.Der AN ist für die Unterbringung seines Personals, seiner Geräte, Baustoffe und Bauhilfsstoffe selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn der AG die Mitbenutzung von Lagerstätten und Räumlichkeiten gestattet. 10.10.Der AN verpflichtet sich, alle seine Leistung betreffenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen fristgemäß einzuholen und dem AG im Original vorzulegen. 11.Behinderungen jeglicher Art des AN bei Ausführung seiner Arbeiten auf der vertragsgegenständlichen Baustelle sind dem AG unverzüglich mündlich und unmittelbar anschließend schriftlich unter Angabe des Grundes, des Ortes mit Datum und Uhrzeit zur Prüfung mitzuteilen. 12.Bauleistungsversicherung 12.1.Für das vertragsgegenständliche Bauobjekt wird eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, in die der AN einbezogen ist. Der AN hat hierfür eine anteilige Prämie von 0,25% seiner Schlussrechnungssumme an den AG zu bezahlen. 12.2.Der AG ist berechtigt, einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Prämie vom AN zu fordern bzw. bei den einzelnen Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung einzubehalten. 13.Fristen und Haftung 13.1.Der AG hat verbindliche Zwischen- und Endtermine mit dem Bauherrn vereinbart. Die Termine des AN werden im Auftragsschreiben oder einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, soweit vorhanden gilt das Verhandlungsprotokoll. Der AN erklärt hiermit ausdrücklich, über die erforderlichen Geräte und Arbeitskräfte zu verfügen, um die vertraglich vereinbarten Leistungen termingerecht erfüllen zu können. Der AN hat sich alle zur Einhaltung der Zwischen- und Endtermine erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu verschaffen. 13.2.Überschreitet der AN den vereinbarten Fertigstellungstermin schuldhaft, hat er für jeden Kalendertag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Auftragssumme, höchsten jedoch 5% der Auftragssumme zu bezahlen, ohne dass es des Nachweises eines Schadens durch den AG bedarf. Unabhängig hiervon haftet der AN dem AG gegenüber bei Nichteinhaltung vereinbarter Fristen (auch Zwischenfristen) für alle weiteren Schäden, die dem AG hieraus entstanden sind. 14.Aufmaß und Abrechnung 14.1.Sämtliche Abrechnungen sind in prüfbarer Form mit den zur Abrechnung notwendigen Unterlagen mit Angabe des betreffenden Bauvorhabens in mindestens dreifacher Ausfertigung an den AG zu stellen. 14.2.Sofern keine Pauschalpreisvereinbarung getroffen ist, erfolgt die Abrechnung nach gemeinsamem Aufmaß unter Zugrundelegung der vertraglich vereinbarten Einheitspreise und unter Berücksichtigung evtl. gewährter Nachlässe. 15.Zahlungen 15.1.Auf Antrag des AN werden Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % der jeweils nachgewiesenen Leistung mittels Vorlage einer prüffähigen Abschlagsrechnung angewiesen. 15.2.Der Schlussrechnung seitens des AN ist spätestens innerhalb von 2 Wochen nach vertraglicher Fertigstellung des vertragsgegenständlichen Objekts dem AG unter Beifügung der gesamten Abrechnungsunterlagen in dreifacher Form einzureichen.Sämtliche erhaltene Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung von evtl. Skontierungen oder abgebeten sind aufzuführen. 15.3.Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 16. Sicherheitsleitung 16.1.Der AG kann vom AN unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der Auftragssumme zuzüglich MwSt. fordern. Die Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich in ihrem Inhalt nach § 17 Nr. 4 VOB/B. Der AG ist berechtigt, bei Nichterbringung der Vertragserfüllungsbürgschaft den Vertrag mit dem AN außerordentlich zu kündigen. Der AN kann daraus seinerseits keinerlei Rechte auf Schadensersatz herleiten. 16.2.Als Gewährleistungssicherheit behält der AG von der Brutto - Schlussrechnungssumme 5 % ein. Der AN kann diesen Einbehalt durch eine unbefristete Gewährleistungsbürgschaft ablösen, deren Inhalt sich nach§ 17 Nr. 4 VOB/B. 17.Abnahme 17.1. Es findet eine förmliche Abnahme statt. 17.2.Im schriftlichen Abnahmeprotokoll sind Mängel und evtl. Vorbehalte festzuhalten und vom AG und AN mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu bestätigen. 17.3.Der AN übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine gesamten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben und mindern. 17.4.Der AG ist berechtigt, die Abnahme gegenüber dem AN zu verweigern, solange die Gesamtleistung des AN wesentliche Mängel aufweist. 17.5.Hat der AN als Subunternehmer geleistet, so erfolgt die Abnahme frühestens zum Zeitpunkt der Gesamtabnahme des Bauwerks durch den Bauherrn, es sei denn, dass eine solche Abnahme nicht binnen 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistung des AN erfolgt ist. 18.Gewährleistung 18.1.Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Abnahme und dauert 5 Jahre. Bestehen zu diesem Zeitpunkt allerdings noch die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn aus den Leistungen des AN (Subunternehmers), so verlängert sich die Gewährleistungsfrist bis zu diesem Zeitpunkt, höchstens um 12 Monate. 18.2.Der AN ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist aufgetretenen Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen. Kommt der AN in einer vom AG gesetzten angemessenen Frist der Mängelbeseitigung nicht nach, so kann der AG die Mängel selbst oder durch einen Dritten auf Kosten des AN beseitigen lassen. 18.3.Entsteht dem AG durch Mängel, die der AN zu vertreten hat, ein Schaden, beispielsweise in Form besonderen technischen oder kaufmännisch notwendigen Aufwands im Zuge der Mängelbeseitigung durch den AN, so ist der AG berechtigt, den AN insoweit auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. 18.4.Der AN tritt auf Wunsch des AG die Gewährleistungsansprüche ohne weitere Zustimmung direkt an den Bauherrn ab. 19.Arbeitsberichte 19.1.Der AN hat täglich Arbeitsberichte nach dem Muster des AG in mindestens zweifacher Ausfertigung zu erstellen. 19.2.Die täglichen Arbeitsberichte sind lückenlos durchzunummerieren und mit dem jeweiligen Datum zu versehen. 19.3.Mindestinhalt der Arbeitsberichte sind: Ort und Art der Leistung, Anzahl der Arbeitskräfte und evtl. Geräte auf der Baustelle, Witterungsverhältnisse, Materiallieferungen, Besprechungen mit der Bauleitung des AG und besondere Vorkommnisse; Arbeitsunterbrechungen jeglicher Art sind ebenfalls unter Angabe des Grundes anzugeben. 19.4.Die Arbeitsberichte sind wöchentlich mindestens einmal mit Unterschrift des Verantwortlichen des AN der Bauleitung des AG auszuhändigen und von dieser auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und gegenzuzeichnen. 20.Versicherungen 20.1.Der AN erklärt, über eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu verfügen, die gewährleistet, dass Schäden am vertragsgegenständlichen Bauobjekt ausreichend abgedeckt sind. 20.2.Der AN ist verpflichtet dies dem AG spätestens unmittelbar nach Vertragsabschluss nachzuweisen. Zuwiderhandlungen können einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen. 21.Unbedenklichkeitsbescheinigungen Mit der Angebotsabgabe hat der AN folgende Unterlagen neuesten Datums vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK, des zuständigen Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft. 22.Forderungen des AG Die dem AN aus diesem Auftrag gegen den AG zustehenden Forderungen können ohne Zustimmung des AG nicht an Dritte (z.B. Lieferanten, Banken etc.) abgetreten werden (siehe dazu BGB§ 399). 23.Inkrafttreten des Auftrages 23.1.Mit Annahme des Angebotes des AN durch den AG ist der Auftrag rechtsverbindlich erteilt 23.2.Sämtliche Nachtrags- oder Zusatzaufträge unterliegen den vorliegenden AVAB. 24.Teilunwirksamkeit 24.1.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der damit verbundenen Unterlagen oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. 25.Gerichtsstand 25.1.Gerichtsstand ist das Amtsgericht Eggenfelden/Landgericht Landshut, sowie diesem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG. Es gilt in jedem Falle deutsches Recht.
Allgemeine Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB)
Projektbeschreibung: Neubau einer Lagerhalle mit Bürobereich Gebäudelänge / -Breite 54,0 m / 11,0 m Bruttogeschossfläche gesamt Halle 783 m² / Büro 159,50 m² Wandhöhe 6,00 m Konstruktion Halle: Beton- und BSH-Stützen, BSH-Dachträger, Holztafelbauwände mit Holzverschalung Konstruktion Bürobereich: Holztafelbauwände mit Vollwärmeschutz und Putz BSH-Zwischendecke Dachsparren mit dazwischenliegender Dämmung Dachform Pultdach im Bereich der Halle um 4,0 m auskragendes Vordach Blecheindeckung Dachneigung 5° Schneelast 0,70 kN/m² (si am Dach) Schneelastzone 1a < 430 m ü. NN Innenraumtemperatur Halle nicht beheizt, Büro > 12° C PV-Anlage zusätzliche Nutzlast von 0,20 kN/m² statisch berücksichtigt
Projektbeschreibung:
allgemeine Vorbemerkung zu Dachdeckerarbeiten Für die Ausführung der im folgenden beschriebenen Arbeiten gelten alle zum Zeitpunkt der Erstellung des Leistungsverzeichnisses gültigen DIN­Vorschriften und Gewerke spezifischen sowie -tangierenden Regelwerke, die den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik und den eingeführten technischen Baubestimmungen (ETB) entsprechen. Diese sind u. a.: DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten (ATV) DIN 18335 Stahlbauarbeiten DIN 55634 Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (ATV) DIN 18202 Toleranzen im Hochbau, Bauwerke DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN EN 14509 Selbsttragende Sandwich-Elemente mit beidseitigen Metalldeckschichten DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden DIN EN ISO 12944 Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk IFBS Fachregeln des Metallleichtbaus, Planung und Ausführung Zutreffenden Merkblätter des Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks - Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik e.V. Weiter sind die Empfehlungen und Vorschriften sowie die neuesten Richtlinien der Fachverbände zu beachten. Außerdem sind die Verarbeitungshinweise der jeweiligen Hersteller einzuhalten. Die Verträglichkeit der verwendeten Materialen ist vom Bieter/AN zu klären. Vor Beginn der Arbeiten sind mit der Bauleitung die Ausführungstermine und technischen Details zu klären. Die örtliche Gegebenheiten sind bei einem Termin vor Ort mit der Bauleitung zu besichtigen. Beanstandungen sind der Bauleitung zu melden, damit die nötigen Maßnahmen veranlasst werden. Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt. Es ist eine vollständige und abnahmefähige Leistung anzubieten. Das LV ist dahingehend vom Bieter/AN zu prüfen. Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Vorbereitung sowie aller notwendigen Materialien einschließlich Transport und der Kosten für: Baustelleneinrichtung Diebstahlsichere Lagerung des Materials, Berechnungen und Dimensionierungen Befestigungs- Abdichtungs- und Montagematerial Verschnitt Sauberhalten des Arbeitsplatzes Entsorgung der Abfälle Bereitstellen ausgebildeter Arbeitskräfte mit geeignetem Werkzeuge und PSA Lieferungen und Leistungen, die nach Ansicht des Bieters erforderlich, jedoch im Leistungsverzeichnis nicht oder nur unvollständig enthalten sind, sind in einem Zusatzangebot zu erfassen und einzureichen. Sollten sich Abweichungen zu den ausgeschriebenen Materialien, Durchmessern, Abflussmengen etc. ergeben hat der Bieter den AG darüber in Kenntnis zu setzen. Ergänzend zu diesem Leistungsverzeichnis sind die allg. Vergabe- u. Auftragsbedingungen (AVAB) Grundlage für die Angebotserstellung und Auftragserteilung.
allgemeine Vorbemerkung zu Dachdeckerarbeiten
01 Stahltrapezdach im Bereich Büro
01
Stahltrapezdach im Bereich Büro
01.__.0001 Stahltrapezdach Stahltrapezprofile nach DIN EN 1090 als Dachdeckung für ein einschalige, hinterlüftete Dachkonstruktion liefern und montieren Hersteller/Produkt:ArcelorMittal / Trapeza 39/333 oder gleichwertig Blechdicke:0,63 mm Oberseite:RAL 9007 graualuminium Beschichtungsdicke ≥ 45 μm Unterseite:Schutzlack Dachneigung:5° Pulthöhe: 7,27 m ab ± 0,00 Traufhöhe:6,00 m ab ± 0,00 Untergrund:Lattung 4/6 cm, Abstand e ≤ 0,75 m Befestigung:Edelstahlschrauben mit Dichtscheibe und Kalotten Abdichtung:Wind- und Dampfdicht mit Dichtbändern auf die vorhandene Holzkonstruktion. Angebotenes Produkt:
01.__.0001
Stahltrapezdach
174.00
01.__.0002 Ortgangverkleidung 231176 als Ortgangabschluss 1-teilig mit Tropfkante liefern und montieren. Material:Stahlblech Z275 bandverzinkt Blechdicke:0,75 mm Zuschnitt: 333 mm Kantungen:5 Oberfläche: RAL 9007 beschichtet
01.__.0002
Ortgangverkleidung 231176
14.60
m
01.__.0003 Tropfblech auf Dachschalung in der Traufe vor Verlegung der Unterdeckbahn liefern und montieren. Material:Stahlblech Z275 bandverzinkt Blechdicke:0,5 mm Zuschnitt: 100 mm Kantungen:2 Oberfläche: RAL 9007 beschichtet
01.__.0003
Tropfblech auf Dachschalung in der Traufe
11.10
m
01.__.0004 Traufausbildung 231058 als Traufabschluss liefern und montieren. Bestehend aus Rinneneinlaufblech, Windleitprofil, Sickenfüller Material:Stahlblech Z275 bandverzinkt Blechdicke:0,75 mm Zuschnitt: 250 mm Windleitprofil, 3 Kantungen 200 mm Rinneneinlaufblech, 2 Kantungen Oberfläche: RAL 9007 beschichtet
01.__.0004
Traufausbildung 231058
11.10
m
01.__.0005 Pultfirstausbildung 231073 herstellen, liefern und montieren Im Bereich der Tiefsicke aufkanten. Bestehend aus Pultfirst-Abschlussblech, Profilfüller und Zahnblech eingebaut sowie gelochtes Vorstoßblech. Vorstoßblech Material:Aluminium Zuschnitt: 125 mm, 2 Kantungen Abschlussblech Material:Stahlblech Z275 bandverzinkt Blechdicke:0,75 mm Zuschnitt: Abschlussblech 500 mm, 3 Kantungen Oberfläche: RAL 9007 beschichtet
01.__.0005
Pultfirstausbildung 231073
11.00
m
01.__.0006 Schneefangrohr mit Schnee- und Eisstopper 231136 Schneefangsystem "Doppelrohr" liefern und auf Dachfläche mit Stahltrapezblecheindeckung montieren. Die Halter sind auf die Dachfläche mit zusätzlichen Latten entsprechend zu unterfüttern. Bestehend aus:Schneefanghalter, 2 Stück Rohre übereinander Schnee- und Eisstopper am unteren Rohr eingehängt Material:Aluminium, natur Aufbauhöhe:200 mm Schneelastzone:1 Angebotenes Fabrikat / Typ:
01.__.0006
Schneefangrohr mit Schnee- und Eisstopper 231136
11.00
m
01.__.0007 Universal-Lüfterset DN 125 liefern und montieren sowie herstellen des Ausschnittes im Stahltrapezblechprofil. Eventuell notwendige Anpass- und Ergänzungsarbeiten an Blech Lattung und Dämmung sowie ggf. nötigen Dicht- u. Montagekleber. Abstimmung mit den vor Ort tätigen HLS-Gewerken. Bestehend aus: selbstklebender und flexibler Manschette flexiblem Anschlussschlauch Lüfterhaube Dicht- und Montagekleber Untergrund: Stahltrapezblech wie vorher beschrieben Größe:Rohrdurchmesser 125 mm Angebotenes Fabrikat / Typ:
01.__.0007
Universal-Lüfterset DN 125
O
1.00
St
01.__.0008 Universal-Rohrdurchführung DN 100 liefern und montieren sowie herstellen des Ausschnittes im Stahltrapezblechprofil. Eventuell notwendige Anpass- und Ergänzungsarbeiten an Blech Lattung und Dämmung sowie ggf. nötigen Dicht- u. Montagekleber. Abstimmung mit den vor Ort tätigen HLS-Gewerken. Bestehend aus: selbstklebender und flexibler Manschette flexiblem Anschlussschlauch Lüfterhaube Dicht- und Montagekleber Untergrund: Stahltrapezblech wie vorher beschrieben Größe:Rohrdurchmesser 125 mm Größe:Rohrdurchmesser 100 mm Angebotenes Fabrikat / Typ:
01.__.0008
Universal-Rohrdurchführung DN 100
O
1.00
St
01.__.0009 Universal-Solardurchführung liefern und montieren sowie herstellen des Ausschnittes im Stahltrapezblechprofil. Eventuell notwendige Anpass- und Ergänzungsarbeiten an Blech Lattung und Dämmung sowie ggf. nötigen Dicht- u. Montagekleber. Abstimmung mit den vor Ort tätigen HLS-Gewerken. Bestehend aus: selbstklebender und flexibler Manschette flexiblem Anschlussschlauch Lüfterhaube Dicht- und Montagekleber Untergrund: Stahltrapezblech wie vorher beschrieben Größe:Rohrdurchmesser 125 mm Größe:2 Kabel-/Rohrdurchführungen ca. 30 mm Ø Angebotenes Fabrikat / Typ:
01.__.0009
Universal-Solardurchführung
O
1.00
St
01.__.0010 Rohrdurchführung herstellen bis Ø 200 mm Einschneiden einer runden Dachöffnung mit geeignetem Schneidwerkzeug, ohne Funkenflug ausführen Formteil mit Rohranschlussstutzen bis Ø 200 mm, mindestens 150 mm hoch, Korrosionsschutz wie äußere Deckschale, liefern und montieren. Profilfüller und Zahnblech als Abschluss für Schleppblech liefern und einbauen.
01.__.0010
Rohrdurchführung herstellen bis Ø 200 mm
O
1.00
St
01.__.0011 Abdeckblech (Schleppblech) als Anschlussblech an runde Dachdurchdringungen wie z. B. Lüftungsrohre liefern und montieren. Hohlraum darunter ausdämmen. Korrosionsschutz und Farbe wie äußere Deckschale bzw. Stahltrapezprofil. Material:Stahlblech Z275 bandverzinkt Blechdicke:0,75 mm Zuschnitt:420 mm Kantungen:2 Blechdicke:0,75 mm
01.__.0011
Abdeckblech (Schleppblech)
O
1.00
m
01.__.0012 Schnitte auf der Baustelle an den Stahltrapezplatten mit geeigneten Schneidwerkzeugen ohne Funkenflug ausführen.
01.__.0012
Schnitte auf der Baustelle
O
1.00
m
01.__.0013 Verlege- und Detailplan 231208 Verlege- und Detailpläne entsprechend DIN 18807-3 sowie IFBS-Fachregeln und Stücklisten für die Stahltrapezprofile. Grundlage ist der statische Nachweis für die Gebäudekonstruktion des AG und die Daten des Herstellers der Dachelemente. Vorlage 14 Tage vor Montagebeginn in digitaler Form beim AG sowie Prüfstatiker. Die Verlegung ist so zu planen, dass der Übergang von Blechsandwich auf das Stahltrapezprofil fließend, also ohne Übergangsbleche erfolgen kann.
01.__.0013
Verlege- und Detailplan 231208
L
1.00
psch
01.__.0014 Statik 231207 Erstellen eines prüffähigen statischen Nachweises nach DIN 18807-3 für die Stahltrapezprofile sowie für deren Befestigung. Grundlage dafür sind die vom AN erstellten Verlegepläne. Vorlage 14 Tage vor Montagebeginn in digitaler Form beim AG sowie Prüfstatiker.
01.__.0014
Statik 231207
L
1.00
psch
02 Thermodach im Bereich Halle/Werkstatt
02
Thermodach im Bereich Halle/Werkstatt
02.__.0001 Thermodach 231124 Sandwich-Dachelemente liefern, montieren Hersteller/Produkt:ArcelorMittal/ Ondatherm® 1001 oder gleichwertig Kernstärke:80 mm Baustoffklasse:B-S2; d0 u-Wert:ca. 0,28 W/m²K (Halle nicht beheizt) Oberseite:Trapezprofil Farbe RAL 9007 graualuminium Beschichtungsdicke ≥ 45 μm Unterseite:Profil Standard liniert Farbe RAL 9002 Beschichtungsdicke ≥ 25 μm Dachneigung:5° Pulthöhe: 7,27 m ab ± 0,00 Traufhöhe:6,00 m ab ± 0,00 Untergrund:BSH-Pfetten 16/32 Befestigung:mit Schrauben und Kalotten Abdichtung:Wind- und Dampfdicht mit Dichtbändern auf die vorhandene Holzkonstruktion. Angebotenes Produkt:
02.__.0001
Thermodach 231124
1,011.00
02.__.0002 Thermische Trennung Querschnitt als thermische Trennung des Vordachbereiches vom Innenraum. Sollte dadurch ein Mehraufwand für die Verlegung und Montage sowie Material entstehen, ist der in dieser Position zu berücksichtigen
02.__.0002
Thermische Trennung Querschnitt
O
54.00
m
02.__.0003 Rückschnitt Unterschale mit Dämmung im Bereich entlang der Traufe - Tropfkante in Oberschale Tiefe Rückschnitt: 100 mm
02.__.0003
Rückschnitt Unterschale mit Dämmung
54.00
m
02.__.0004 Rinneneinlaufblech auf Traufpfette liefern und montieren. Material:Stahlblech Z275 bandverzinkt Blechdicke:0,5 mm Zuschnitt: 200 mm Kantungen:2 Oberfläche: RAL 9007 beschichtet
02.__.0004
Rinneneinlaufblech auf Traufpfette
11.10
m
02.__.0005 Windleitprofil231125 als unteren Traufabschluss liefern und montieren. Material:Stahlblech Z275 bandverzinkt Blechdicke:0,75 mm Zuschnitt: 250 mm Kantungen:3 Oberfläche: RAL 9007 beschichtet
02.__.0005
Windleitprofil231125
54.00
m
02.__.0006 Windleitprofil mit Aufkantung als Aufpreis zu vorgenannter Position bei Ausführung mit Aufkantung/Schneestopp Material:Stahlblech Z275 bandverzinkt Blechdicke:0,75 mm Zuschnitt: 500 mm Kantungen:6 Oberfläche: RAL 9007 beschichtet
02.__.0006
Windleitprofil mit Aufkantung
O
54.00
m
02.__.0007 Ortgangabdeckung zweiteilig 231127 als seitlicher Ortgangabschluss, liefern und montieren. Bereich der Tiefsicke mit weicher Dämmung ausgedämmt. Gelochtes Vorstoßblech für die Hinterlüftung der senkrechten Holzschalung. Einbauort:Achse A Vorstoßblech Material:Aluminium Zuschnitt: 100 mm, 2 Kantungen Ortgangabdeckung Material:Stahlblech Z275 bandverzinkt Blechdicke:0,75 mm Zuschnitt: Abschlussblech 500 mm, 3 Kantungen Oberfläche: RAL 9007 beschichtet
02.__.0007
Ortgangabdeckung zweiteilig 231127
22.00
m
02.__.0008 Ortgangabdeckung einteilig als seitlicher Ortgangabschluss, liefern und montieren. Bereich der Tiefsicke mit weicher Dämmung ausgedämmt. Einbauort:Achse I (Vordachbereich Übergang Halle-Büro) Ortgangabdeckung Material:Stahlblech Z275 bandverzinkt Blechdicke:0,75 mm Zuschnitt: Abschlussblech 500 mm, 3 Kantungen Oberfläche: RAL 9007 beschichtet
02.__.0008
Ortgangabdeckung einteilig
4.00
m
02.__.0009 Pultfirstausbildung 231073 herstellen, liefern und montieren Im Bereich der Tiefsicke aufkanten. Bestehend aus Pultfirst-Abschlussblech, Profilfüller und Zahnblech eingebaut sowie gelochtes Vorstoßblech. Vorstoßblech Material:Aluminium Zuschnitt: 125 mm, 2 Kantungen Abschlussblech Material:Stahlblech Z275 bandverzinkt Blechdicke:0,75 mm Zuschnitt: Abschlussblech 500 mm, 3 Kantungen Oberfläche: RAL 9007 beschichtet
02.__.0009
Pultfirstausbildung 231073
11.00
m
02.__.0010 Binderkopf Verkleidung 231132 als Abdeckung der BSH-Binderköpfe liefern und montieren Ausführung mit Tropfnase Material:Stahlblech Z275 bandverzinkt Oberfläche: RAL 9007 beschichtet. Größe:160x420 mm = Querschnitt BSH-Binderkopf
02.__.0010
Binderkopf Verkleidung 231132
9.00
St
02.__.0011 Ortgang Vordachbinder Verkleidung 231133 Abdeckung auf auskragenden Ortgang-Vordachbinder liefern und montieren und mit Binderkopfverkleidung sowie Ortgangabdeckung verbinden. Ausführung mit Tropfnase. Einbauort:Achse A und I Material:Stahlblech Z275 bandverzinkt Blechdicke:min. 0,75 mm Oberfläche: RAL 9007 beschichtet. Größe:4000x770 bzw. 420 mm = trapezförmige Fläche des Vordachbinders
02.__.0011
Ortgang Vordachbinder Verkleidung 231133
2.00
St
02.__.0012 Schneefangrohr mit Schnee- und Eisstopper 231136 Schneefangsystem "Doppelrohr" liefern und auf Dachfläche mit Metall-Sandwicheindeckung montieren. Bestehend aus:Schneefanghalter, 2 Stück Rohre übereinander Schnee- und Eisstopper am unteren Rohr eingehängt Material:Aluminium, natur Aufbauhöhe:200 mm Schneelastzone:1 Angebotenes Fabrikat / Typ:
02.__.0012
Schneefangrohr mit Schnee- und Eisstopper 231136
54.00
m
02.__.0013 Universal-Lüfterset DN 125 liefern und montieren sowie herstellen des Ausschnittes im Blechsandwichelement. Eventuell notwendige Anpass- und Ergänzungsarbeiten an Blech Lattung und Dämmung sowie ggf. nötigen Dicht- u. Montagekleber. Abstimmung mit den vor Ort tätigen HLS-Gewerken. Bestehend aus: selbstklebender und flexibler Manschette flexiblem Anschlussschlauch Lüfterhaube Dicht- und Montagekleber Untergrund: Stahl-Sandwichblech wie vorher beschrieben Größe:Rohrdurchmesser 125 mm Angebotenes Fabrikat / Typ:
02.__.0013
Universal-Lüfterset DN 125
O
1.00
St
02.__.0014 Universal-Rohrdurchführung DN 100 liefern und montieren sowie herstellen des Ausschnittes im Blechsandwichelement. Eventuell notwendige Anpass- und Ergänzungsarbeiten an Blech Lattung und Dämmung sowie ggf. nötigen Dicht- u. Montagekleber. Abstimmung mit den vor Ort tätigen HLS-Gewerken. Bestehend aus: selbstklebender und flexibler Manschette Konus als Dachdurchführung Regenkragen ggf. Dicht- und Montagekleber Untergrund:Stahl-Sandwichblech wie vorher beschrieben Größe:Rohrdurchmesser 100 mm Angebotenes Fabrikat / Typ:
02.__.0014
Universal-Rohrdurchführung DN 100
O
1.00
St
02.__.0015 Schnitte auf der Baustelle an den Sandwichelementen mit geeigneten Schneidwerkzeugen ohne Funkenflug ausführen.
02.__.0015
Schnitte auf der Baustelle
O
1.00
m
02.__.0016 Verlege- und Detailplan 231208 Verlege- und Detailpläne entsprechend DIN 18807-3 sowie IFBS-Fachregeln und Stücklisten für die Blechsandwich-Dachelemente. Grundlage ist der statische Nachweis für die Gebäudekonstruktion des AG und die Daten des Herstellers der Dachelemente. Vorlage 14 Tage vor Montagebeginn in digitaler Form beim AG sowie Prüfstatiker. Die Verlegung ist so zu planen, dass der Übergang von Blechsandwich auf das Stahltrapezprofil fließend, also ohne Übergangsbleche erfolgen kann.
02.__.0016
Verlege- und Detailplan 231208
L
1.00
psch
02.__.0017 Statik 231207 Erstellen eines prüffähigen statischen Nachweises nach DIN 18807-3 für die Blechsandwich-Dachelemente sowie für deren Befestigung. Grundlage dafür sind die vom AN erstellten Verlegepläne. Vorlage 14 Tage vor Montagebeginn in digitaler Form beim AG sowie Prüfstatiker.
02.__.0017
Statik 231207
L
1.00
psch
03 Entwässerung
03
Entwässerung
03.__.0001 Dachrinne, Titanzink, Zuschnitt 400 mm 231076 liefern und montieren. Bestehend aus Dachrinne, halbrund, Rinnenhaken inkl. Ausschnitt und Biegearbeiten Einhangstutzen Rinnenböden Material: titanzink Zuschnitt:400 mm
03.__.0001
Dachrinne, Titanzink, Zuschnitt 400 mm 231076
65.00
m
03.__.0002 Dehnungselement, Z 400 mm 231079 Zulage für Dehnungsausgleicher als Fertigteil. Dehnungselement aus Neopren, passend zur halbrunden Dachrinne. Zuschnitt : 400 mm
03.__.0002
Dehnungselement, Z 400 mm 231079
3.00
St
03.__.0003 Regenfallrohr, Titanzink, DN 120 mm 231083 liefern und montieren, bestehend u. a. aus: Bögen Rohrschellen doppeltem Scharnier Schraubstift für Montage an Holztafelwänden mit 100 mm WDVS bzw. Holzschalung Übergangskragen Folienschlauch für eine temporäre Entwässerung Material: Titanzink-Blech Blechdicke: 0,70 mm Nenngröße: DN120 Oberfläche: Titanzink
03.__.0003
Regenfallrohr, Titanzink, DN 120 mm 231083
58.00
m
03.__.0004.a Standrohr mit Reinigungsöffnung DN 120 mm 231089 liefern und montieren Revisionsöffnung rund mit verschraubtem Deckel, Muffe Dichtung und Standrohrkappe. Untergrund:Holztafelwänden Befestigung:Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel Material: Stahl verzinkt Hersteller:Loro-X oder gleichwertig Durchmesser:120 mm Länge:1000 mm
03.__.0004.a
Standrohr mit Reinigungsöffnung DN 120 mm 231089
O
2.00
St
04 Sicherheits- und Montageeinrichtung
04
Sicherheits- und Montageeinrichtung
04.__.0001 Sicherheitseinrichtung während Montage 231202 Personenauffangnetz gemäß DIN EN 1263 aus Polypropylen, hochfest, 4-5mm dick mit Maschenweite > 100mm mit Aufhängeseil, einschließlich Anbindeseil für die Montage an Holzbauteile. Liefern und montieren im gesamten Hallenbereich nach den gültigen UVV. Bereitstellung für die gesamten Montagezeit und nach Fertigstellung der Dacheindeckung sowie sämtlicher absturzgefährderten Arbeiten demontieren.
04.__.0001
Sicherheitseinrichtung während Montage 231202
O
756.00
04.__.0002 Montageeinrichtung für Sandwichmontage/Dacheindeckung 231206 Liefern montieren und vorhalten eines freistehenden Fassadengerüst nach den gültigen UVV für max. 4 Wochen zur Montage der Blechsandwich-Dacheindeckung. Überbrückung im Bereich der Sektionaltore sowie nach außen aufgehenden Türen. Herstellen eines Gerüst-Treppenturmes mit Ausstieg zur Dachfläche.
04.__.0002
Montageeinrichtung für Sandwichmontage/Dacheindeckung 231206
O
L
1.00
psch
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor ihrer Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und Auftragssumme mit dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und freigegeben werden. Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine Woche nach der Ausführung vom unserem Bauleiter unterschreiben zu lassen. Eine Verrechnung erfolgt nur bei Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit möglich erfolgt die Abrechnung generell auf der Basis der vereinbarten Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten
05.__.0002 Stundenlohn Vorarbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Vorarbeiter
05.__.0002
Stundenlohn Vorarbeiter
O
1.00
h
05.__.0003 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Facharbeiter
05.__.0003
Stundenlohn Facharbeiter
O
1.00
h
05.__.0004 Stundenlohn Hilfsarbeiter Stundenlohn für einen gut eingewiesenen Hilfsarbeiter
05.__.0004
Stundenlohn Hilfsarbeiter
O
1.00
h
05.__.0005 Stundenlohn Auszubildender Stundenlohn für einen Auszubildenden
05.__.0005
Stundenlohn Auszubildender
O
1.00
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