Rohbau
BV Bogenhausen
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Gleichwertigkeit Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Gleichwertigkeit
Planunterlagen Dem AN werden vor Auftragserteilung Unterlagen zur Kalkulation unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die dem AN nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellten Unterlagen sind der Anlagenliste zu entnehmen. Alle Unterlagen werden digital als PDF oder in vergleichbaren Formaten übergeben, Übertragung per Mail oder über einen vom AG zur Verfügung gestellten Datenraum. Hinweis: Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe und des Leistungsbeginns ist die Ausführungsplanung nicht vollends abgeschlossen. Es kann daher zur Übermittlung fortgeschriebener Pläne ("neuer Index") kommen, wobei geänderte Bereiche "mit roten Wolken" markiert sind. Dieser fortlaufende Planungsfortschritt und der damit verbundene regelmäßige Austausch von Planungsunterlagen sind einzukalkulieren. Die Pläne werden eigeninitiativ vom Planer übergeben, ansonsten gilt der jeweils letzte übergebene Planungsstand. Der AN hat seine Leistungen ausschließlich auf dem jeweils aktuellen Stand der übergebenen Planung zu erbringen. Soweit für die jeweilige Bauleistung erforderlich ist es ausreichend, wenn die dazugehörigen Planungsunterlagen bis eine Kalenderwoche vor der vorgesehenen Ausführung (gem. dem zwischen der Objektüberwachung und dem AN abzustimmenden Bauzeitenplan) dem AN übergeben werden. Soweit in besonderen Fällen, z.B. aufgrund von Lieferzeiten, längere Vorlaufzeiten benötigt werden, ist eine ausdrückliche Anforderung des AN zumindest in Textform (Mail) erforderlich. Die Bewehrungspläne werden baubegleitend gemäß Bauzeitenplan erstellt und geliefert. Die vom AN zu erstellenden Unterlagen, als Montageunterlagen, z.B. für Fertigteile o.ä., werden nach abgestimmten Terminplänen dem AG zur Genehmigung digital zur Verfügung gestellt, als PDF oder in vergleichbaren Dateiformaten. Das digitale Gebäudemodell kann zum gegenseitigen Austausch zur Verfügung gestellt werden.
Planunterlagen
BGB §650c (2): Urkalkulation Im Falle der Notwendigkeit der Anwendung von BGB §650 C Vergütungsanpassung bei Anordnungen soll nach Abs. 2 auf die Urkalkulation zurückgegriffen werden. Im Auftragsfalle ist die Urkalkulation daher dem AG spätestens 2 Kalenderwochen nach Übergabe des durch den AG unterschriebenen Auftrages im verschlossenen Umschlag zu übergeben.
BGB §650c (2): Urkalkulation
VOB/B und VOB/C Die Privilegierung der VOB/B gilt nur, wenn sie unverändert Grundlage des Vertrages wird. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Mehrere Regelungen der VOB/B sind verändert bzw. ausgeschlossen. Für diese Fälle hat der BGH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die einzelnen Regelungen der VOB/B nur noch Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, die Privilegierung der VOB/B insgesamt aber entfällt. Es wird an dieser Stelle auf den Werkvertrag des Bauherrn in der aktuell gültigen Fassung verwiesen.
VOB/B und VOB/C
Vollständigkeit Die vorliegende Leistungsbeschreibung und deren Anlagen wurde nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Erstellung erarbeitet, wissend, dass die Planung seitens der Architekten und Fachplaner zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abgeschlossen ist. Dadurch kann es, auch wenn es vermieden werden soll, zu einem Zeitpunkt nach Auftragsvergabe noch zu Leistungsänderungen kommen. Zur Abgrenzung des Leistungsumfangs zur Auftragsvergabe bzw. im Falle von späteren Leistungsänderungen soll vereinbart werden: Leistungen des ausgeschriebenen Gewerks, die aus diesem LV und den damit übergeben Unterlagen und Plänen ersichtlich oder erkennbar waren, sind Teil des hier zu kalkulierenden Angebotes des AN und werden Teil des geschuldeten Leistungsumfangs des ANs. Der AG geht davon aus, dass die zu kalkulierenden Leistungen im Leistungsverzeichnis die notwendigen und aus den beigelegten Unterlagen ersichtlichen Leistungen des Gewerks vollständig beschreiben. Sofern der AN im Zuge seiner Kalkulation dennoch auf Unstimmigkeiten und/oder Lücken stößt, so unterliegt er zur Angebotsabgabe einer besonderen Prüf- und Hinweispflicht. Ziel ist es, die Leistungen des ausgeschriebenen Gewerks mit diesem Leistungsverzeichnis vollumfassend zu beauftragen. Dem ist bei der Kalkulation des AN Rechnung zu tragen. Bei allen beschriebenen Leistungen ist der funktionale Werkerfolg maßgeblich. In einzelnen Positionen ist vornehmlich eine funktionale Beschreibung des Werkziels vorgenommen, um die Leistung als Gesamtaufgabe mit besonderen Voraussetzungen oder Schwierigkeit zu beschreiben. Sofern Leistungen nicht beschrieben sind, sich aber aus dem Gesamt-Kontext als üblich und erforderlich ergeben, so sind diese in die Hauptpositionen einzukalkulieren. Beispiel: Im Titel Abdichtungsarbeiten sind die Abdichtungen der Kellerwände und der Kellerdecke als Positionen beschrieben, nicht jedoch einzelne Übergänge, Anschlüsse, Eckausbildungen, etc. Die Positionen sind in diesen (eindeutigen) Fällen so zu verstehen, dass selbstverständlich der Werkerfolg, hier: die geschlossene Abdichtungseinheit, herzustellen ist. Die erforderlichen Zulagen sind diesbezüglich in die beschriebenen Hauptpositionen einzukalkulieren.
Vollständigkeit
Ausführungsterminplan Diesem Leistungsverzeichnis liegt ein Rahmenterminplan bei. Dieser entspricht nicht den Anforderungen eines Ausführungsterminplanes. Im Hinblick auf die Wertung des vorliegenden LVs ist deshalb seitens des Bieters ein Bauzeitenterminplan seiner angebotenen Gewerke vorzulegen (siehe: Positionsbeschreibung): Den Angebotsunterlagen des AN ist deshalb ein ausgearbeiteter, detaillierter eigener Bauterminplan und Bauphasenplan des AN beizulegen, unter der Berücksichtigung der im Werkvertrag genannten Fristen. Diese Terminunterlagen werden Teil der Verhandlung und nach Abstimmung im Auftragsfall Teil der Vertragsunterlagen. Soweit bei der Erstellung der Terminpläne seitens des AN Unstimmigkeiten und/oder fehlende Leistungen zu dem vorliegenden Leistungsverzeichnis festgestellt werden, so sind diese zur Angebotsabgabe zu benennen.
Ausführungsterminplan
Rahmenterminplan Für die Kalkulation der Einrichtung, Vorhaltung und des Unterhalts der nachfolgenden Baustelleneinrichtung kann der AN von den Angaben im aktuell gültigen Rahmenterminplan ausgehen, sofern die Parteien auf Basis des Bauzeitenplans des AN nicht anderweitiges vereinbaren.
Rahmenterminplan
Baustellen-Jour-Fixe Seitens der Objektüberwachung findet in 2-wöchigem Rhythmus ein Baustellen-Jour-Fixe mit Vertretern der am Projekt beteiligten Unternehmen statt. Die Teilnahme, auf Einladung durch die Objektüberwachung, ist verbindlich durch den Projektleiter des AN bzw. seinen Vertreter vor Ort sicherzustellen und einzukalkulieren.
Baustellen-Jour-Fixe
Dokumentation, Abnahme, Mängelbeseitigung Dokumentation Die Vorlage einer geprüften und für vollständig (ohne wesentliche Mängel) erklärten Firmen-Dokumentation ist Voraussetzung für die Abnahme und die Schlussrechnung. Die Dokumentation in Form, Umfang, Struktur und Inhalt ist bis spätestens 4 Wochen vor Abnahmetermin abschließend mit der Bauleitung zu klären. Die Dokumentation soll je 2x in Papierform im sortierten Ordner und je 1x digital in üblichen Dateiformaten (MS Office, MS Projekt, PDF, JPEG, usw.) übergeben werden. Übergabe und Austausch der digitalen Ausgabe in Form von USB-Sticks. Spätestens 4 Wochen vor Abnahmetermin ist der Entwurf der Dokumentation (vollständig, eventuell noch kleinere, gekennzeichnete Lücken) der Bauleitung zur Prüfung zu übergeben. Die Bauleitung wird hierzu eine Prüfung vornehmen und eine Prüfliste mit Mängeln und ergänzenden Anforderungen bis spätestens 3 Wochen vor Abnahme zurückgeben. Die ergänzte und vollständige Dokumentation ist zur Kontrollbegehung der Bauleitung abschließend übergeben. Die Parteien können sich im Zuge Entwurf/Prüfung auf einen Terminplan für die Nachlieferung einzelner Dokumentationsteile verständigen. Für diese Nachlieferung wird ein adäquater Rechnungseinbehalt vereinbart, der dem Umfang entspricht, wie wenn eine Dritte Partei entsprechend einer Ersatzvornahme die fehlenden Dokumentationsteile erstellen müsste. Diese Einbehalte werden Zug um Zug gegen termingerechte Übergabe der vereinbarten Nachlieferungen aufgelöst. Abnahme Eine fiktive oder konkludente Abnahme wird ausgeschlossen. Es soll in jedem Falle eine gemeinsame Abnahme mit Abnahmeprotokoll erfolgen. Hierzu wird folgender Terminplan vereinbart: Die Anmeldung der Abnahme muss bis spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin in Textform beim AG und bei der Bauleitung erfolgen. Voraussetzung ist, - dass die Dokumentation abgestimmt ist (siehe oben); - dass die behördlichen Abnahmen terminlich vereinbart sind und spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin abgeschlossen sein werden; - dass in einvernehmlicher Abstimmung mit der Bauleitung bis Abschluss der Technischen Abnahmebegehungen keine offenen Restleistungen mehr vorhanden sein werden (Mängel ausgenommen); Die Technischen Zustandsfeststellungen zur Vorbereitung der Abnahme erfolgen im Zeitraum von spätestens 6 Wochen bis spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin in Abstimmung und gemeinsam mit der Bauleitung. Die Technischen Zustandsfeststellungen erfolgen Abschnittsweise, soweit einzelne Bereiche ohne Restleistungen (Mängel ausgenommen) fertig gestellt sind. Der Abschluss der Technischen Zustandsbegehungen ist Voraussetzung dafür, dass 3 Wochen später die eigentliche Abnahme mit dem Bauherrn stattfinden kann. Bei einer Verspätung der Technischen Zustandsfeststellungen (z.B., weil einzelne Abschnitte noch nicht restleistungsfrei sind) verschiebt sich die eigentliche, formale Abnahme entsprechend so, dass der Abstand von 3 Wochen erhalten bleibt. In den Technischen Zustandsfeststellungen wird seitens der Bauleitung Protokoll über die vorgefundenen Mängel geführt. Das Protokoll wird von allen teilnehmenden Parteien, mindestens jedoch dem AN und der Bauleitung mit Unterschrift auf Richtigkeit bestätigt. Im Falle von unterschiedlichen Meinungen, ob ein Mangel vorliegt, werden die Punkte gekennzeichnet und die divergierenden Meinungen vermerkt. Unterschiedliche, protokollierte Meinungen verhindern nicht die gemeinsame Unterschrift. Im Zeitraum zwischen der Technischen Zustandsfeststellung und der formalen Abnahme verpflichtet sich der AN, die vorgefundenen Mängel nach Möglichkeit abschließend zu beseitigen. Spätestens am Vortag zur formalen Abnahme erfolgt eine Kontrollbegehung zwischen dem AN und der Bauleitung, inwiefern die in der technischen Zustandsfeststellung vorgefundenen Mängel beseitigt wurden, bzw. inwiefern in der Zwischenzeit neue Mängel dazu gekommen sind. Das Ergebnis der Kontrollbegehung ist von allen teilnehmenden Parteien zu unterschreiben und wird Teil der formalen Abnahme. Unterschiedliche Meinungen sind wiederum entsprechend zu vermerken. Sofern sich in den Technischen Zustandsfeststellungen bzw. im Zeitraum der Mängelbeseitigung abzeichnet, dass zu Mängeln in einer relevanten Größenordnung bzw. zu wesentlichen Mängeln unterschiedliche Meinungen vorliegen, verpflichten sich die Parteien, sich dazu dem Ergebnis einer dritten, sachkundigen Meinung zu unterwerfen, z.B. dem TÜV, einem Sachverständigen für Baumängel oder entsprechend. Die Beauftragung der dritten Partei, sowie die Entscheidung, ob eine solche relevante Mängel-Größenordnung vorliegt, liegt beim AG. Die Kosten der dritten Partei werden im Nachgang prozentual zum Ergebnis der Prüfung der dritten Partei aufgeteilt. Die in der Kontrollbegehung festgestellten, noch offenen oder neu erfassten Mängel werden von der Bauleitung preislich bewertet nach - Aufwand (Arbeitszeit und Material) zu Beseitigung des Mangels - Druckzuschlag Faktor 2 - Zuschlag von 20% auf das Ergebnis als Mehraufwand der Bauleitung Die errechnete Summe kann von der Schlussrechnung einbehalten werden und wird Zug um Zug gegen die Erledigung der Mängelpunkte freigegeben. Die formale Abnahme findet abschließend zwischen AN und AG statt. Das Ergebnis der vorgeschriebenen Schritte wird Teil der formalen Abnahme. Die formale Abnahme richtet sich nach der Fertigstellung des hier beauftragten Gewerks, nicht nach der Gesamtfertigstellung des Projektes. Gewährleistungsansprüche richten sich nach dem Tag der formalen Abnahme.
Dokumentation, Abnahme, Mängelbeseitigung
Rechnungsstellung Abschlagsrechnungen können im Abstand von je mind. 4 Wochen gestellt werden. Voraussetzung für alle AR ist ein gemeinsames Aufmaß, das jeweils spätestens zum Tag der Rechnungsstellung in von der Bauleitung geprüfter und bestätigter Form vorliegen muss. Im Falle gemeinsamer Aufmaßbegehungen gilt der Tag der Begehung. Im Übrigen gelten die im Werkvertrag festgelegten Regelungen.
Rechnungsstellung
Sonstige Vorbemerkungen Der Vertragsvorschlag ist dem LV beigelegt. Dieser soll im Zuge der Auftragsverhandlungen zwischen beiden Seiten abschließend finalisiert werden. Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Kostenerstattung gewährt. Mit Abgabe des Angebotes muss der Bieter oder die Bietergemeinschaft eine Freistellungsbescheinigung nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe (EStG § 48b Abs. 1 Satz 1) vorlegen. Das Angebot muss alle Preise und geforderten Erklärungen enthalten und mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zulässig und müssen auf besondere Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Gleichwertigkeit mit dem Hauptangebot ist nachzuweisen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, so hat er unverzüglich vor Angebotsabgabe den Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweisen. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss des Angebots. Die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes ist im Falle der Beauftragung nachzuweisen. Bietergemeinschaften müssen ein Verzeichnis der einzelnen Bieter mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine rechtskräftige Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung beifügen. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen und den sonstigen preisbildenden Verhältnissen für sein Angebot zu überzeugen. Stellt der Bieter in den Verdingungsunterlagen Unklarheiten fest, welche nach seiner Auffassung die Preisermittlung beeinflussen, so hat er vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber kann bei Auftragserteilung die Hinterlegung der gesamten Kalkulation in einem verschlossenen Umschlag in seinen Räumen verlangen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet vor, während und nach Durchführung des Vertrages alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihm anlässlich der Vertragserfüllung bekannt werden, gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Eine entsprechende Verpflichtung wird er seinen zur Durchführung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern oder dritten Erfüllungsgehilfen auferlegen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien wie auch die Wahl des Gerichtsstandes bestimmen sich nach deutschem Recht. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort der Bauleistung. Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist gemäß gültigem Satz vom Bieter dem Angebot abschließend beizufügen.
Sonstige Vorbemerkungen
Kennwerte Grundstücksfläche: 1.076m² Grundfläche (Gebäude mit Terrasse): 328,56m² Geschossfläche: 858,60m² (oberirdisch) Wohnfläche: 747,79m² Brutto-Grundfläche: 1.308,82m² (inkl. Tiefgarage) Bruttorauminhalt: 4.956,06m³ Ein- und Ausfahrt: Oberföhringer Straße Geschossigkeit: EG, OG und DG Dachkonstruktion: massive extensiv begrüntes Flachdachbereich sowie Schrägdächer in Holzkonstruktion. Dachkonstruktion TG: extensiv begrüntes Flachdach Fassade: Wärmedämmverbundsystem Fenster: Kunstsoff/Alufenster Balkone: Betonfertigteilelemente auf Stützen Gründung: Stahlbetonbodenplatte und / Einzel- und Streifenfundamenten (nach statischem Erfordernis) Bodenplatten: WU-Bauweise (nach statischem Erfordernis) Außenwände TG WU-Bauweise (nach statischem Erfordernis) Dach TG: Stahlbeton (nach statischem Erfordernis) Außenwände Haus: Mauerwerk, teilweise Stahlbeton (nach statischem Erfordernis) Trag. Wände innen: Stahlbeton (nach statischem Erfordernis) Wohnungstrennwand: Stahlbeton (nach statischem Erfordernis) Decken: Stahlbeton (nach statischem Erfordernis) Treppenraumwände: Stahlbeton (nach statischem Erfordernis) Treppen: Fertigteilbauweise (nach statischem Erfordernis) Nichttragende Wände: Trockenbauweise Baustelleneinrichtung: Platz für BE nur sehr begrenzt auf dem Grundstück vorhanden Baustelle Zu-Abfahrt: Zufahrt über Oberföhringer Straße
Kennwerte
Rohbautoleranzen Für die Rohbautoleranzen gelten soweit gesondert beschrieben - die aktuelle DIN 18 202 - die Ebenheitstoleranzen, Tab. 3a (Zeile 1, 2, 3, 5 & 6) - die Winkeltoleranzen Tab. 2 Für die nachfolgenden Bereiche bzw. Bauteile gelten die erhöhten Anforderungen an die Toleranzen nach DIN 18202, Tab. 3a (Zeile 4 & 7): - Aufzugsschacht - Treppenhauswände und Podeste - Alle Deckenflächen (unterseitig, und oberseitig bei bodengleichen Duschen) - Fassadenwände (teilw. mit Rundungen) - Wohnungstrennwände im Bereich von Bädern/Duschen - Einlegearbeiten bei Eingießkörpern für Leuchten und Deckenbrennstellen Der AN hat in jedem Geschoss und Bauteil vor dem Aufbetonieren der nächsten Stahlbetondecke durch Maßkontrolle die zulässigen Toleranzen zu kontrollieren und darüber ein Protokoll zu führen und der Bauüberwachung zu übergeben.
Rohbautoleranzen
Schuttbeseitigung Der anfallende Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu den entsprechenden Entsorgungsstellen abzufahren und zu entsorgen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Der Nachweis über den Verbleib aller zu entsorgenden Stoffe kann gefordert werden. Ebenso kann ein Nachweis über spezielle Zulassungen beauftragter Dritter (z. B. Transportunternehmen, Deponiebetreiber) verlangt werden.
Schuttbeseitigung
Anhänge Alle Planunterlagen können bei der Architektin nach vorheriger Absprache eingesehen werden. dem LV liegen bei: digital als PDF: P11-22_ARC_5_ZZ_AP_GR_01_F_00 (Aushubplan) P11-22_ARC_5_ZZ_AP_SN_01_F_00 (Aushubplan-Schnitte) P11-22_ARC_5_ZZ_GR_FU_01_F_01 - FU (Bodenplatte/Fundament) P11-22_ARC_5_ZZ_GR_U1_01_F_00 - U1 (Untergeschoss) P11-22_ARC_5_ZZ_GR_E0_01_F_00 - E0 (Erdgeschoss) P11-22_ARC_5_ZZ_GR_E1_01_F_00 - E1 (Obergeschoss) P11-22_ARC_5_ZZ_GR_E2_01_F_00 - E2 (Dachgeschoss) P11-22_ARC_5_ZZ_GR_DA_01_P_00 - DA (Dachterrassen) P11-22_ARC_5_ZZ_SN_AA_01_F_00 - A-A (Schnitt A-A) P11-22_ARC_5_ZZ_SN_BB_01_F_00 - B-B (Schnitt B-B) P11-22_ARC_5_ZZ_SN_ZZ_01_F_00 - ZZ (Schnitt Z-Z) P11-22_ARC_5_ZZ_AN_N_01_F_00 – N (Ansicht Nord) P11-22_ARC_5_ZZ_AN_O_01_F_00 – O (Ansicht Ost) P11-22_ARC_5_ZZ_AN_S_01_F_00 – S (Ansicht Süd) P11-22_ARC_5_ZZ_AN_W_01_F_00 – W (Ansicht West) digital als PDF: Baddetail Treppendetail Statik inkl. Positionspläne P01 bis P05 Baugrunduntersuchung Lageplan Entwässerungsplanung
Anhänge
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Erd- und Rohbauarbeiten 1 Erdarbeiten Der Ausführung dieser Leistungen liegen die Bestimmungen der VOB/C, DIN 18300 der neuesten Fassung zugrunde. Abgerechnet werden entgegen der VOB nur fest ausgeschachtete Massen ohne Auflockerung. Bei der Abrechnung des Bodenaushubs und sonst. Schächte werden gemäß VOB Teil 2, Kapitel 2.002.10 - "das Außenmaß des Baukörpers zuzüglich Arbeitsraums und erford. Maßen für Schalungs- und Verbaukonstruktionen" - in Ansatz gebracht. Abgerechnet wird nach tatsächlichen Aushubmassen. Vom Unternehmer ist gemeinsam mit der Bauleitung vor dem Wiederverfüllen ein Flächennivellement zu erstellen. Diese Arbeiten umfassen alle für das überdachte Bauwerk bzw. innerhalb des Bauwerks notwendigen Erdarbeiten entsprechend der vorliegenden Pläne und den baugrundbezogenen Höhenangaben. Notwendige Hinterfüllungen bzw. setzungsfreie Verdichtung sämtlicher Fundamente und Gräben sind mit vorzusehen, sie sind mit nichtbindigen Material vorzunehmen. Sämtliche Gründungssohlen, Verkehrsflächen bzw. der Einbau von Auffüllungsmaterial und Kiesschichten sind auf 97 % der einfachen Proctordichte mit einem mittelschweren bis schweren Gerät gut zu verdichten. Werden unvermutete Hindernisse z.B. nicht angegebene Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen, usw., angetroffen, ist der Auftraggeber unverzüglich darüber zu unterrichten. 2 Maurerarbeiten Die Verankerung von Mauerwerk am Bestand oder an stumpfen Stößen erfolgt mittels Mauerankern, die am Bestand anzuschließen sind. Der AN hat an zentraler Stelle einen Meterriss zu erstellen und zu unterhalten, eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. 3 Stahlbetonbauarbeiten Bei Querschnittsänderungen gegenüber der Ausschreibung werden die Preise bei Vergrößerung oder Verkleinerung einer Fläche bis zu 20% im Verhältnis der veränderten Querschnittsfläche umgerechnet. Bei größeren Änderungen werden neue Preise aus den im LV angegebenen Vergleichspreisen entwickelt. Alle Kanten von Betonbauteilen sind durch Dreikantleisten zu brechen. Entgraten, Verspachteln von Nestern, Löchern von Schalungsankern und größeren Unebenheiten sind in die EP einzukalkulieren. Die Bauteile sind frei von Schalöl zu übergeben.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Erd- und Rohbauarbeiten
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung entsprechend den Vorschriften der Baustellenverordnung und der Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinien. Einrichtung, Vorhaltung, Unterhalt und Rückbau einer vollständigen, fachlich einwandfreien Baustelleneinrichtung für die Dauer der Baumaßnahme, d. h. allgemein: Vorbereitung des Geländes bzw. der bestehenden Oberflächen Anfahrt, Aufstellung, Vorhaltung, Unterhaltung, Ergänzung, Änderung, Abbau, Abbruch (z. B. Kranfundament) und Abfuhr aller Teile der Baustelleneinrichtung Wiederherstellung des vor Einrichtung der Baustelle vorgefundenen Geländes In die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind u. a. einzurechnen: Erdarbeiten, soweit diese für die Baustelleneinrichtung erforderlich sind eigene Restmüll- und Abfall-/ Bauschuttbehältnisse, einschl. Entleerung sämtliche Zuleitungen (Strom, Telefon, Wasser-, Abwasserleitungen usw.), frostsicher, einschl. Beantragen, Montieren, Vorhalten und Demontieren von geeichten Zählereinrichtungen Strom- u. Wasseranschlüsse sind anderen Handwerkern (Folgegewerke), auch nach Beendigung Anschlussschrank, Nenngröße bis 63 A, schutzisoliert, Schutzart IP 43, mit Rohruntergestell, mit Anschlusssicherungen, Zählerfeld und Abgangsicherungen als Lasttrennschalter für den Anschluss von Verteilerschränken gemäß den Anforderungen des AN für die Alle erforderlichen Maschinen, Groß- und Kleingeräte, Hebezeuge wie z. B. mobiler Autokran und Werkzeuge, Hilfsmittel usw. Herstellen des Seitenschutzes nach DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" an freiliegenden Treppenläufen und Treppenabsätzen, Deckenrändern, Schächten und allen anderen absturzgefährdeten Bereichen einschl. dessen Unterhaltung bzw. Instandsetzung bis Bezug (bzw. Abbau). Die Konstruktion ist nach Möglichkeit so auszuführen, dass die nachfolgenden Gewerke bei der Ausführung der Leistung nicht behindert werden. Bautreppen zwischen den einzelnen Geschossen. Einbau der Treppen ab Fertigstellung der Decken, als Holztreppe inkl. aller notwendigen Absturzsicherungen. Einbau, vorhalten und wieder abbauen für den gesamten Zeitraum der Baumaßnahme, mindestens jedoch bis zum Einbau der fertigen Treppenstufen. Eine Baustellenbeleuchtung in allen Fluren, unbelichteten (Keller-) Räumen und Treppenhäusern, auf Dauer der gesamten Baumaßnahme. Herstellung von durchtrittsicheren, unverschieblichen Abdeckungen von Schächten, Aussparungen, Bodenvertiefungen bzw. -kanälen sowie Instandsetzen und Abbau derselben auf Anordnung des AG. Gerüste jeglicher Art (z.B. Auslegergerüste und Bühnen, sowie Arbeitsgerüste) einschl. Schutzgerüste für alle eigenen Teilleistungen auch über 2 m Höhe, jedoch ohne Fassadengerüst. Das Fassadengerüst ist separat ausgeschrieben. Sanitäreinrichtungen Sanitär- und Wascheinrichtungen gem. ArbStättV. §47/48 für durchschnittlich ca. 10 Personen, anfahren, aufstellen, vorhalten, regelmäßig nach Erfordernis reinigen, jedoch mindestens 1x die Woche. Vorzuhalten bzw. regelmäßig zu ergänzen und aufzufüllen sind die hygienisch erforderlichen Reinigungsmittel, Toilettenpapier und Papierhandtücher etc. Container für Tagesunterkunft zur Nutzung durch eigene Belegschaft entsprechend den Anforderungen nach § 45,46 Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 45/1-6, auf den vom AG ausgewiesenen Flächen aufstellen. Kosten für Betrieb und Unterhalt sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Meterrisse Anlegen eines einheitlichen Meterrisses an einem zentralen Punkt. Die Meterrisse sind mit der Bauleitung abzustimmen. Meterrisse für alle anderen Gewerke sind je nach Erfordernis den anderen Gewerken zur Verfügung zu stellen. Je Geschoss sind ca. 2 weitere Meterrisse zu kalkulieren. Die Meterrisse sind dauerhaft z.B. in Form von Markierungsschildern anzubringen. Der AN erstellt einen Baustelleneinrichtungsplan, in dem alle relevanten Flächen wie z.B. Kranstandort, Lagerplätze, Containerstellplätze, usw. ausgewiesen sind (siehe dazu auch Technische Hinweise Baustelleneinrichtung).
Baustelleneinrichtung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0010 Einrichten der Baustelle Einrichten der Baustelle Einrichten, vorhalten über die vereinbarte Leistungszeit sowie räumen der Baustelle und Wiederherstellen des Geländes: Herstellen von Lager- und Arbeitsplätzen, Verkehrssicherung, Baustellensicherung, Zäune, Tore, Tagesunterkünfte, Lagerräume, Werkstatt, Magazin, Unterstelleinrichtungen, Sanitärräume, Hebegeräte, Kräne, Maschinen, Geräte, Werkzeuge. Herstellen des Schnurgerüstes. Bis Ende Rohbauarbeiten + 4 Wochen
01.__.0010
Einrichten der Baustelle
1.00
psch
01.__.0020 Eventualposition Eventualposition Kranmiete pro Monat für Folgeunternehmen
01.__.0020
Eventualposition
O
1.00
Stck
01.__.0030 Baustellen WC einrichten Baustellen WC einrichten Chemie-Toilette, anschlussfrei, liefern und aufstellen und nach Beendigung der Bauarbeiten abtransportieren. Die Kosten für die wöchentliche Reinigung inkl. Chemikalien sind im Preis enthalten.
01.__.0030
Baustellen WC einrichten
1.00
Wo
01.__.0040 Baustromanschluss einrichten Baustromanschluss einrichten
01.__.0040
Baustromanschluss einrichten
1.00
psch
01.__.0050 Baustromanschluss einrichten Eventualposition Baustromanschluss einrichten Miete Baustromanschluss
01.__.0050
Baustromanschluss einrichten
O
1.00
Mt
01.__.0060 Bauwasseranschluss einrichten Bauwasseranschluss einrichten Bauwasseranschluss mit Messeinrichtung, ausreichend dimensioniert für die Versorgung des gesamten Baustellebetriebes, auch als Anschluss für Fremdfirmen nutzbar, einrichten, vorhalten, unterhalten, frostsicher verwahren und nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen. Die Wasserkosten werden vom AG übernehmen.
01.__.0060
Bauwasseranschluss einrichten
1.00
psch
01.__.0070 Schnurgerüst herstellen Schnurgerüst herstellen Errichten und Räumen eines Schnurgerüstes für die Baumaßnahme einschl. dem Vorhalten bis das Gerüst nicht mehr benötigt wird. Der Vermesser wird bauseits bestellt und beglichen. Eine Vermessung erfolgt durch die Fa. _______ in der Grobabsteckung.
01.__.0070
Schnurgerüst herstellen
1.00
Stck
01.__.0080 Bauzaun aus Metallgitterstäben Bauzaun aus Metallgitterstäben Bauzaun aus Metallgitterstäben liefern und wieder beseitigen H = ca. 2.00 m Bis Ende Rohbauarbeiten + 4 Wochen
01.__.0080
Bauzaun aus Metallgitterstäben
50.00
m
01.__.0090 Vorhaltung Bauzaun Vorhaltung Bauzaun Bauzaun der vorherigen Position über die vereinbarte Vorhaltezeit hinaus (bis Ende der Baumaßnahme) vor- und instand halten.
01.__.0090
Vorhaltung Bauzaun
1.00
m/Wo
01.__.0100 Tor als Zulage zum Bauzaun Tor als Zulage zum Bauzaun Tor im Bauzaun, B = 3,50 m, mit Schloss
01.__.0100
Tor als Zulage zum Bauzaun
1.00
Stck
01.__.0110 Liefern von Fassadengerüst Liefern von Fassadengerüst Stahlrohrrahmen-Fassadengerüst, Gruppe III, Belagsbreite 0,80 m, Belastbarkeit bis 2,00kN/m2, gem. DIN4420, komplett liefern und aufbauen. Nach Fertigstellung der nachstehend beschriebenen Leistungen wieder abbauen. Bis Ende Rohbauarbeiten + 4 Wochen
01.__.0110
Liefern von Fassadengerüst
740.00
01.__.0120 Eventualposition Eventualposition Miete Fassadengerüst weitere Vorhaltung über vereinbarten Zeitraum
01.__.0120
Eventualposition
O
1.00
m²/Wo
02 Beton- und Stahlbetonarbeiten
02
Beton- und Stahlbetonarbeiten
02.01 Boden
02.01
Boden
02.02 Fundamente, Bodenplatte
02.02
Fundamente, Bodenplatte
02.03 Stahlbetonwände
02.03
Stahlbetonwände
02.04 Stützen
02.04
Stützen
02.05 Unterzüge und Fenstersturz
02.05
Unterzüge und Fenstersturz
02.06 Decken
02.06
Decken
02.07 Ringbalken
02.07
Ringbalken
02.08 Treppen und Balkone
02.08
Treppen und Balkone
02.09 Dämmung/Betonstahl
02.09
Dämmung/Betonstahl
03 Mauerarbeiten
03
Mauerarbeiten
03.__.0010 Innenwand, UG-Wandstärke 11,5 cm Innenwand, UG-Wandstärke 11,5 cm Kalksandstein KSP – 20 – 2.2 – DM Rohdichteklasse 2,2 Dünnbettmörtel fk = 10,5 N/mm2
03.__.0010
Innenwand, UG-Wandstärke 11,5 cm
8.82
03.__.0020 Außenwände, EG-Wandstärke 20 cm Außenwände, EG-Wandstärke 20 cm Kalksandstein KSP – 20 – 2.2 – DM Rohdichteklasse 2,2 Dünnbettmörtel fk = 10,5 N/mm2
03.__.0020
Außenwände, EG-Wandstärke 20 cm
125.00
03.__.0030 Innenwände, EG-Wandstärke 24 cm Innenwände, EG-Wandstärke 24 cm Kalksandstein KSP – 20 – 2.2 – DM Rohdichteklasse 2,2 Dünnbettmörtel fk = 10,5 N/mm2
03.__.0030
Innenwände, EG-Wandstärke 24 cm
95.00
03.__.0040 Außenwände, OG-Wandstärke 20 cm Außenwände, OG-Wandstärke 20 cm Kalksandstein KSP – 20 – 2.2 – DM Rohdichteklasse 2,2 Dünnbettmörtel fk = 10,5 N/mm2
03.__.0040
Außenwände, OG-Wandstärke 20 cm
125.00
03.__.0050 Innenwände, OG-Wandstärke 24 cm Innenwände, OG-Wandstärke 24 cm Kalksandstein KSP – 20 – 2.2 – DM Rohdichteklasse 2,2 Dünnbettmörtel fk = 10,5 N/mm2
03.__.0050
Innenwände, OG-Wandstärke 24 cm
95.00
03.__.0060 Außenwände, DG-Wandstärke 20 cm Außenwände, DG-Wandstärke 20 cm Kalksandstein KSP – 20 – 2.2 – DM Rohdichteklasse 2,2 Dünnbettmörtel fk = 10,5 N/mm2
03.__.0060
Außenwände, DG-Wandstärke 20 cm
20.00
03.__.0070 Innenwände, DG-Wandstärke 24 cm Innenwände, DG-Wandstärke 24 cm Kalksandstein KSP – 20 – 2.2 – DM Rohdichteklasse 2,2 Dünnbettmörtel fk = 10,5 N/mm2
03.__.0070
Innenwände, DG-Wandstärke 24 cm
87.00
03.__.0080 Trennwand, Dachterrasse-Wandstärke 36,5 cm Trennwand, Dachterrasse-Wandstärke 36,5 cm Poroton-S10-36,5-MW Rohdichteklasse 0,80
03.__.0080
Trennwand, Dachterrasse-Wandstärke 36,5 cm
9.00
03.__.0090 U-Schale U-Schale Auf Trennwand, Poroton Planziegel U-Schale 36,5cm
03.__.0090
U-Schale
8.10
m
03.__.0100 Kalksandstein ISO-Kimmstein 20 cm Kalksandstein ISO-Kimmstein 20 cm
03.__.0100
Kalksandstein ISO-Kimmstein 20 cm
44.00
m
03.__.0110 Kalksandstein ISO-Kimmstein 24 cm Kalksandstein ISO-Kimmstein 24 cm
03.__.0110
Kalksandstein ISO-Kimmstein 24 cm
33.00
m
04 Erdungsanlage
04
Erdungsanlage
04.__.0010 Fundamenterder, 30/3,5 mm Bandstahl Fundamenterder, 30/3,5 mm Bandstahl feuerverzinkt, als Fundamenterder einschl. Abstandhalter in den vorhandenen Fundamentgraben oder Wandschalungen nach den VDE-Richtlinien einbauen, incl. Aller Befestigungsbauteile, Anschlüsse und Verbindungen, DIN 48801 - Fl 30-St. Querschnitt 30/3,5 mm
04.__.0010
Fundamenterder, 30/3,5 mm Bandstahl
100.00
m
04.__.0020 Ausleitungen vom Fundamenterder Ausleitungen vom Fundamenterder mit Rundstahl, feuerverzinkt, kunststoffummantelt, für die Elektro- und Blitzschutzanlagen, liefern und einschl. dem erforderlichen Zubehör montieren. Durchmesser 10 mm
04.__.0020
Ausleitungen vom Fundamenterder
20.00
m
05 Abdichtungsarbeiten
05
Abdichtungsarbeiten
05.__.0010 Waagrechte Mauerwerksabdichtung Waagrechte Mauerwerksabdichtung bestehend aus 500er besandeter Bitumenbahn, liefern und erstellen
05.__.0010
Waagrechte Mauerwerksabdichtung
100.00
m
05.__.0020 KMB Dickbeschichtung Senkrechte Isolierung KMB Dickbeschichtung Senkrechte Isolierung aus KMB-Dickbeschichtung mit 3mm Trockendicke gegen nicht anstauendes Sickerwasser einschl. Kratzspachtelung und allen Vorbehandlungen erstellen
05.__.0020
KMB Dickbeschichtung Senkrechte Isolierung
24.00
05.__.0030 Extrudierte Polystyrol-Hartschaumstoffplatten Extrudierte Polystyrol-Hartschaumstoffplatten mit aufkaschiertem Filtervlies und Rillenausbildung als Wärmedämmung und Drainage im Bereich der Bodenplatte / Kellerwände aufbringen, mit Stufenfalz, FCKW-frei, WLG 035, mit Zulassung für Verlegung im Erdreich und verrottungsfest, (Druckfestigkeit, Rohdichte etc. nach Norm SN EN 1602, 826, 1606), inkl. Anarbeiten an alle Öffnungen. Dämmplatten-Dicke: d= 100 mm
05.__.0030
Extrudierte Polystyrol-Hartschaumstoffplatten
50.00
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
Hinweise Hinweise Die Stundenlohnzettel müssen eindeutig erkennen lassen: Vor- und Zunamen Beruf Lohngruppe lt. Tarif Arbeitsleistung nach Zeit, Dauer, Ort Verbrauch an Baustoffen Benutzung von Maschinen mit genauer Leistungsangabe nach Zeit, Dauer, Ort Die vom Auftragnehmer und seinen Bevollmächtigten Unterschriebenen Stundenzettel müssen für jeden Kalendertag getrennt ausgestellt sein und sind in der Regel täglich, spätestens wöchentlich der Bauleitung in doppelter Fertigung zur Anerkennung vorzulegen. Nachträglich eingereichte Stundenlohnzettel werden nicht anerkannt. Die Stundenlohnarbeiten sind derzeit angesetzt für: Erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisungen und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Hinweise
06.__.0010 Vorarbeiter / Meister Vorarbeiter / Meister Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für: Vorarbeiter / Meister
06.__.0010
Vorarbeiter / Meister
1.00
Std
06.__.0020 Facharbeiter Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für: Facharbeiter
06.__.0020
Facharbeiter
1.00
Std
06.__.0030 Helfer Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für: Facharbeiter
06.__.0030
Helfer
1.00
Std