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Bill of Quantities
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Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Baustelle allgemein
Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes durch örtliche Besichtigung der Baustelle von dem Umfang des Auftrages, den Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten, den örtlichen Baustelleneinrichtungen und allen anderen, die Kalkulation beeinflussenden Umständen ein klares Bild zu verschaffen. Bei Angebotsabgabe gelten diese Verhältnisse an der Baustelle als bekannt, so dass Nachforderungen, die aufgrund nicht genauer Kenntnisse der auszuführenden Arbeiten beruhen, nicht anerkannt werden.
2. Änderungsvorschläge / Nebenangebote
Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind zugelassen. Sie müssen in besonderer Anlage beigelegt und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Ausarbeitung des Hauptangebotes ist jedoch zwingend. Alle mit dem Angebot eingereichten Unterlagen bleiben Eigentum des Auftraggebers. Es werden nur vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse anerkannt. Der Text des LV darf zwecks Wahrung und Ausschreibungsgleichheit nicht geändert werden. Alternativen sind separat in einem LV aufzuführen. Zum Aufmaß kommen nur die nach Plan und LV verlangten Leistungen, sofern keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Mehrleistungen werden nur anerkannt, wenn mit der Bauleitung ein Aufmaß erfolgte oder wenn geprüfte Belege vorliegen.
3. VOB
Die VOB in allen Teilen, in der derzeit geltenden Fassung, wird als Vertragsgrundlage vereinbart.
4. Weitergabe von Leistungen
Eine Weitervergabe von vertraglich übernommenen Leistungen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber hat schriftlich seine Zustimmung erklärt und der Nachunternehmer ist vertraglich festgelegt worden.
5. Einheitspreise
Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, verstehen sich die abgegebenen Einheitspreise einschließlich Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe und Materialien sowie der erforderlichen Nebenleistungen, Vor- und Nacharbeiten für fix und fertige Arbeit.
6. Arbeitsunterbrechung
Bei Arbeitsunterbrechung durch höhere Gewalt, Lohnstreik, Frost und dergleichen hat der Unternehmer keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung. Lohn- und Gehaltsnebenkosten werden nicht gesondert vergütet.
7. Preiserhöhungen
Zu erwartende Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, welche für die erforderliche Bauzeit Gültigkeit haben (Festpreis).
8. Eingesetzte Massen und Masse
Nachstehend eingesetzte Massen sind annähernd und deshalb für die Ausführung nicht verbindlich. Abweichungen vom Angebot, zusätzliche Arbeiten oder Vereinbarungen auf Pauschalvergütung sind vor Beginn der betreffenden Arbeit zu treffen und nach Umfang und Preis schriftlich niederzulegen.
9. Mündliche Vereinbarungen
Mündliche Vereinbarungen werden nicht anerkannt. Grundsätzlich gelten für unvorhergesehene Arbeiten, die im Akkord durchgeführt werden können, die Preise des Angebots der vergleichbaren Positionen.
10. Arbeiten in Eigenleistungen
Der Bauherr behält sich vor, einige Arbeiten in Eigenleistung auszuführen oder die Leistung in Lose zu teilen und getrennt zu vergeben. Die dadurch eventuell entstehenden Minderleistungen haben keinen Einfluss auf die Einheitspreise.
11. Ausführung von Taglohnarbeiten
Taglohnarbeiten werden nur aufgrund ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung anerkannt und zwar nur dann, wenn Taglohnzettel, die Arbeitszeit und Materialaufwand enthalten, durch die Bauleitung schriftlich bestätigt werden. Taglohnzettel, welche später als 2 Tage nach durchgeführter Arbeit zur Bestätigung vorgelegt werden, werden grundsätzlich nicht mehr anerkannt.
12. Vergütung
Sind keine besonderen Stundenlohnsätze vereinbart, gelten die schriftlich festgesetzten tariflichen Löhne mit den genehmigten Zuschlägen. Auslösung, Trennungsgelder und Wegegelder werden nicht gesondert vergütet. Für Aufsichtspersonal wird weder bei Akkord- noch bei Taglohnarbeiten eine Vergütung gewährt.
13. Vorauszahlungen / Abschlagszahlungen
Vorschusszahlungen und Zahlungen auf Material werden nicht gewährt. Abschlagszahlungen erfolgen nach Einreichung einer schriftlichen Forderung sowie einer ordnungsgemäß aufgestellten Leistungsaufnahme in Höhe von 90% der geprüften Rechnung.
14. Schlussrechnung
Die Schlussrechnung ist in 1-facher Fertigung auszustellen, hierbei sind alle Positionen des Angebots einzeln mit den Massen des Aufmaßes und in der Reihenfolge des Angebots aufzuführen. Nach Prüfung und Feststellung des tatsächlichen Rechnungsbetrages erhält der Unternehmer eine berichtigte Rechnung zur Anerkennung zugeleitet.
15. Konstruktive Änderungen
Sollte der Unternehmer beabsichtigen, konstruktive Änderungen vorzunehmen, so ist hierzu die schriftliche Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
16. Einhaltung UVV
Auf genaue Einhaltung aller UVV der Berufsgenossenschaften wird besonders hingewiesen.
17. Bauschutt / Abfälle
Der anfallende Bauschutt und Abfälle sind vom AN auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung ordnungsgemäß zu entsorgen. Nach Arbeitsfertigstellung hat der Unternehmer die Baustelle besenrein zu verlassen.
18. Umgang mit Abfällen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verpackungsmaterialien, Baustoffabfälle, Bauwagenabfälle (Hausmüll) und sonstiger Unrat nicht in die Arbeitsräume eingebracht werden darf.
19. Gewährleistung
Die Gewährleistung auf die gesamten Arbeiten beträgt 5 Jahre. Die Sicherheitsleistung von derzeit 5% wird auf die Dauer von 5 Jahren einbehalten oder kann durch eine Bankbürgschaft eingelöst werden.
20. Anerkennung der Bedingungen
Der Bieter/AN bestätigt mit der Angebotsabgabe und seiner Unterschrift, dass er die vorgenannten Bedingungen für Bauleistungen kennt und nur diese für die Auftragsausführung gültig sind.
21. AGB des Bieters
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert.
Allgemeine Vertragsbedingungen
01 Vorarbeiten
01
Vorarbeiten
01.01 Baustelleneinrichtungen
01.01
Baustelleneinrichtungen
01.02 Baustellenfläche
01.02
Baustellenfläche
02 Aushubarbeiten
02
Aushubarbeiten
02.__.__.__.0001 Oberboden (Mutterboden) abtragen Oberboden (Mutterboden) der Bodenklasse 1 abtragen und nach Angabe der Bauleitung im Bereich der Baustelle lagern.
Abtragsdicke: i. M. 10 cm
02.__.__.__.0001
Oberboden (Mutterboden) abtragen
395.00
m²
02.__.__.__.0002 Bodenaushub für die Baugrube Bodenaushub, unter Berücksichtigung der DIN 4124,
für die Baugrube, als Maschinenaushub, profilgerecht lösen und außerhalb der Baugrube im Baustellenbereich seitlich zur späteren Wiederverwendung als Auffüll- und Verfüllmaterial, lagern.
Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach festen Massen.
Bodenklasse 3-5
Baugrube Aufzugunterfahrt
Baugrube UG (unterkellerter Bereich)
Baugrube unter EG
02.__.__.__.0002
Bodenaushub für die Baugrube
622.00
m³
02.__.__.__.0003 Zulage für Bodenklasse 6 Zuschlag Maschinenaushub für Bodenklasse 6, leichter Fels.
02.__.__.__.0003
Zulage für Bodenklasse 6
O
1.00
m³
02.__.__.__.0004 Zulage für Bodenklasse 7 Zuschlag Maschinenaushub für Bodenklasse 7, schwerer Fels.
02.__.__.__.0004
Zulage für Bodenklasse 7
O
1.00
m³
02.__.__.__.0005 Abfuhr von nicht zur Verfüllung geeignetem / benötigtem Bodenaushub Abfuhr und Entsorgung von nicht zur Verfüllung geeignetem oder benötigtem Bodenaushub der Bodenklassen 3-5.
In Absprache mit dem Bauleiter.
Aufmaß und Abrechnung erfolgt ausschließlich nach festen Massen.
02.__.__.__.0005
Abfuhr von nicht zur Verfüllung geeignetem / benötigtem Bodenaushub
O
1.00
m³
02.__.__.__.0006 Unterfangung an Bestandsgebäude herstellen einer abschnittsweisen Unterfangung einer
Bauwerksgründung gem. DIN 4123 und Statik mit Beton.
Leistungsbestandteile:
- Erschwernisse, Beengung, abschnittsweises Arbeiten in
Lamellen und oder Schichten
- Erdaushub als gemsichetr Aushub Maschinen und
Handaushub einschl. Abtransport und Entsorgung
- Schutz der neuen Gründungsebenen vor Nässe und
Austrocknung
- Absteifungen aus statischen oder technologischen
Gründen
- Hilfskonstruktionen für den späteren kraftschlüssigen
Verbund (wie Stahlkeile, etc.)
- Herstellen der Trennfuge zum Altbau im Gründungsbereich
- Abtreppung
- Kraftschlüssiger Verbund (auch nachträglich)
- Schalung
- Erdarbeiten (einschl. Absteifung und ggf. Bodenverfestigung)
- Wasserhaltung (außer Niederschläge)
- Füllbeton (Magerbeton für Hohlräume)
- Bewehrung siehe ges. Position wenn gefordert
Beton: C 20/25
Expositionsklasse: XC 2
Dicke: bis ca 0,60m
Unterfangungshöhe: ca. 0,60m
Abschnitsslängen: < 1,20m
Abschnittsfolge: gem. Statik
Einbauort: UG Nachbarwand
02.__.__.__.0006
Unterfangung an Bestandsgebäude
10.00
lfm
03 Baugrubensicherung
03
Baugrubensicherung
03.__.__.__.0001 Baugrubensicherung mit Folie Die Böschungen mit Folie gegen Ab- und Unterspühlung schützen.
Baugrube (Böschung) zur Sicherung gegen
Tagwasser mit Polyethylenfolie, 0,5 mm stark,
abdecken, einschl. windsicherer Befestigung,
laufendem Unterhalt und späterer Beseitigung.
Böschungswinkel: 60°
03.__.__.__.0001
Baugrubensicherung mit Folie
55.004
m²
04 Verfüllungsarbeiten
04
Verfüllungsarbeiten
04.01 Verfüllungsarbeiten im UG, Aufzugunterfahrt
04.01
Verfüllungsarbeiten im UG, Aufzugunterfahrt
04.02 Verfüllungsarbeiten im EG
04.02
Verfüllungsarbeiten im EG
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Taglohnarbeiten dürfen nur nach Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Taglohnrapporte sind in zweifacher Fertigung am Tag nach der Ausführung der Arbeit der Bauleitung zur Anerkennung vorzulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass später eintreffende Rapporte nicht anerkannt werden.
Ausführung nach VOB, Teil B, § 15.
Arbeitsstunden:
Zu kalkulieren sind die Preise inkl. aller Zuschläge und Lohnnebenkosten. Vergütet werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden ohne Berücksichtigung der An- und Abfahrtswege und der Arbeitspausen sowie Schmierstunden bei Geräten. Nicht vergütet werden Meisterstunden sowie Stundensätze für Angestellte.
Hinweis
05.__.__.__.0001 Stundenverrechnungssatz Vorarbeiter
05.__.__.__.0001
Stundenverrechnungssatz Vorarbeiter
O
1.00
h
05.__.__.__.0002 Stundenverrechnungssatz Facharbeiter
05.__.__.__.0002
Stundenverrechnungssatz Facharbeiter
O
1.00
h
05.__.__.__.0003 Stundenverrechnungssatz Helfer
05.__.__.__.0003
Stundenverrechnungssatz Helfer
O
1.00
h
05.__.__.__.0004 Mini-Bagger 3,5 t (inkl. Bedienung)
05.__.__.__.0004
Mini-Bagger 3,5 t (inkl. Bedienung)
O
1.00
h
05.__.__.__.0005 Rüttelplatte (inkl. Bedienung)
05.__.__.__.0005
Rüttelplatte (inkl. Bedienung)
O
1.00
h
05.__.__.__.0006 LKW 14,0 t (inkl. Bedienung)
05.__.__.__.0006
LKW 14,0 t (inkl. Bedienung)
O
1.00
h