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Net total EUR
00 ALLGEMEINE VORARBEITEN
00
ALLGEMEINE VORARBEITEN
Die im Abschnitt 0 beschriebenen Leistungen dienen der Die im Abschnitt 0 beschriebenen Leistungen dienen der
Baumaßnahme insgesamt.
Die Leistungen erstrecken sich über den Zeitraum, der
für
die Tiefbau-, Hochbau-, Elektro- und MSR-Arbeiten
notwendig ist.
Angaben zur Baustelle:
Die Baustelle befindet sich in der Gemeinde Tonna,
Ortsteil Burgtonna, Mitglied der
Verwaltungsgemeinschaft
Fahner Höhe.
Der vorhandene Zählerschacht liegt südlich der
Ortslage,
an einem unbefestigten Wirtschaftsweg in der
Verlängerung
der Straße "Am Wasser".
Auf einem ca. 400m2 großem Grundstück, das dem
Verbandswasserwerk Bad Langensalza gehört, befindet
sich ein Schacht mit den Altanlagen. In dem
ursprünglichen
Brunnenschacht ist der aufgegebene Brunnen, die
Wasserverteilung zwischen Gewinnungsanlage,
Hochbehälter und Ortslage sowie die Absperr- und
Meßarmaturen untergebracht. Der Schacht wird abgelöst,
der Brunnen verfüllt und versiegelt.
Auf der Südostseite wird ein neues Armaturenhaus
errichtet,
ausgerüstet und an die bestehenden Leitungen
angeschlossen.
Als Zufahrt stehen ab der Hauptstraße (L1043) Gemeinde-
straßen und der Wirtschaftsweg zur Verfügung.
Der Wirtschaftsweg ist vor Baubeginn als Baustraße
herzurichten und mit der Fertigstellung mit einer
ungebundenen Deckschicht gem. RLW zu versehen.
Für die BE und als Lagerflächen steht nur das
Baugrundstück
zur Verfügung. Die Wasserversorgung muss ohne
Unterbrechung durch die bestehenden Anlagen
aufrechterhalten werden.
Die Leistungen für die msr- und Elektroinstallation
wird durch
ein separates Verfahren vergeben.
Die auszuführenden Arbeiten müssen zeitlich aufeinander
abgestimmt werden. Das kann eventuell zu
Stillstandszeiten
führen, die nicht besonders vergütet werden.
Die Oberflächen sind sofort nach Verfüllung der
Arbeitsgruben
in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Die Ver- und Entsorgung der Grundstücke und speziell
die Erreichbarkeit durch Rettungskräfte muss während
der Gesamten Bauzeit abgesichert werden.
In der Straße sind Kanäle, Trinkwasser- und
Gasleitungen und Elektrokabel der TEN und DT sowohl als
Erd- wie als Freileitung vorhanden, die nicht
beschädigt werden dürfen.
Es muss bei den Baggerarbeiten einkalkuliert werden,
dass ein Schwenken des Baggers nicht jederzeit möglich
ist.
In der Straße/Gehwege sind Kabel der Straßenbeleuchtung
und außerdem Elektrokabel der TEN und der Telekom AG
als Freileitungen vorhanden, die nicht beschädigt
werden dürfen. Zusätzliche Aufwendungen durch die
Freileitungen sind in die jeweiligen Einheitspreise zu
kalkulieren und werden nicht extra vergütet.
Die AG beauftragen ein Vermessungsbüro mit der
baubegleitenden Vermessung am offenen Graben. Die
Ergebnisse der Vermessung ergeben, einschließlich der
Aufnahme der Oberflächen, die Bestandspläne. Der
erforderliche Koordinierungsaufwand für die
Organisation und Durchführung der begleitenden
vermessungstechnischen Bestandsaufnahmen ist bei der
Angebotskalkulation zu berücksichtigen und wird nicht
gesondert vergütet.
Die Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt
einzuhalten. Da der Aushub und die Baustoffe durch die
Ortslage transportiert werden müssen, sind
Verschmutzungen zu vermeiden bzw. täglich zu
beseitigen. Diese Leistungen
sind in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und
werden nicht gesondert vergütet.
Für die Baumaßnahme ist eine Bauwesensversicherung
abzuschließen und in die Einheitspreise bzw.
Baustelleneinrichtungspositionen einzukalkulieren.
Für die Baustelleneinrichtung müssen vom AN Flächen
beschafft werden.
Es sind die DIN- Vorschriften in der jeweils gültigen
Fassung bindend.
Beschädigungen an Bauwerken und Bauteilen sind zu
vermeiden.
Grenzsteine bzw. Grenzpunkte sind zu sichern.
Über Art und Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen hat
sich der Baubetrieb vor Baubeginn zu informieren.
Hinweis zu den Bedarfspositionen !
Die Bedarfspositionen gehen in den GP mit ein. Es
besteht jedoch kein Anspruch auf die Ausführung und
damit eventuell entstehender Gewinnausfall dieser
Positionen. Dies ist bei der bei der Kalkulation zu
berücksichtigen. Die B-Positionen sind erst nach
besonderer Anordnung des AG bzw. der der Bauleitung
auszuführen.
Die im Abschnitt 0 beschriebenen Leistungen dienen der
00.__.0010 Absperrung der Baustelle nach
Anordnung der Verkehrsbehörde,
als Voll- bzw. Halbsperrung,
aufstellen, unterhalten u. umsetzen Absperrung der in die Baustelle mündenden Verkehrswege
nach Anordnung der Verkehrsbehörde bzw. der Bauleitung
als Voll- bzw. Halbsperrung, bestehend aus Böcken und
Latten, rot-weiß gezeichnet, reflektierenden Sperr-
schildern Nr. 250 bzw. 267 nach StVO und den erforder-
lichen elektrischen Lampen aufstellen, während der
Bauzeit unterhalten und umsetzen. Sonstige Absi-
cherungen der Baustelle und deren evtl. erforderliche
Beleuchtung sind in Position " Baustelleneinrichtung"
einzukalkulieren.
00.__.0010
Absperrung der Baustelle nach
Anordnung der Verkehrsbehörde,
als Voll- bzw. Halbsperrung,
aufstellen, unterhalten u. umsetzen
L
1.00
PSCH
00.__.0020 Vollsperrung herstellen Aufstellen von Warnbaken mit Beleuchtung und dem
Verkehrsschild "Vollsperrung" gemäß den Richtlinien
der STVO jeweils am Bauanfang und -ende einschließlich
vorhalten
00.__.0020
Vollsperrung herstellen
L
1.00
PSCH
00.__.0110 Sondernutzung und VO Notwendige Sondernutzungsgenehmigung und
Verkehrsrechtliche Anordnung bei den Behörden
beantragen und die Genehmigungen erwirken.
Die Gebühren für die Nutzung und AO sind nicht
Bestandteil dieser Position. Sie werden vom
Auftraggeben direkt erstattet.
00.__.0110
Sondernutzung und VO
L
1.00
PSCH