Natursteinarbeiten Boden Phylitschiefer
Burg Lauenst., Sanierung Burghotel
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your estimate

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Angaben zur Baustelle gemäß DIN 18299 0.1 Angaben zur Baustelle gemäß DIN 18299 0.1.1 Lage der Baustelle: Burg Lauenstein, Burgstraße 3, 96337 Ludwigsstadt - Lauenstein; Zufahrtsmöglichkeiten siehe LV-Anlage Baustelleneinrichtungsplan, Lageplan 0.1.2 Besondere Belastungen: Höhenlage der Baustelle: ca. 550m über NN; beengte Zuwegungen (siehe 0.1.6) Ganzjähriger Museumsbetrieb im Orlamündebau während der gesamten Bauzeit. (außer montags) Berücksichtigung der Öffnungszeiten notwendig im gesamten Bauablauf, vor allem bei lärmintensiven Arbeiten und bei Arbeiten am angrenzenden Bestand. Der Baustellenbereich im Aussenbereich ist mittels Bauzaun einzugrenzen, siehe LV und LV-Anlagen. 0.1.3 Bauliche Maßnahmen: Die Leistungen sind ausgeschrieben für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im gesamten Gastronomiebereich, sowie Einbau von Ferienwohnungen im Hotelbereich des Burghotel-Hauptgebäudes und des Äußeren Torbaus. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle: Nur sehr beengte und begrenzte Durchfahrts- und Zufahrtsmöglichkeiten vorhanden, Leistungsbereiche zum Großteil nicht direkt anfahrbar, Einschränkung durch beengte Tordurchfahrt, nur überwiegender Einsatz von Kleingeräten möglich, Material- und Gerätelieferungen mit erhöhtem Aufwand, Zufahrtsmöglichkeiten siehe LV und LV-Anlagen (Baustelleneinrichtungsplan, LV Anlage Tordurchfahrten, Lageplan) 0.1.5 Freizuhaltende Fläche: Zugang zum Museumsbereich Orlamündebau, siehe LV und LV-Anlagen (Baustelleneinrichtungsplan) 0.1.6 Transporteinrichtungen, Montageöffnungen: Zufahrt zum Burgareal über Toranlage im Äußeren Torbau: (Die Abmessungen der Toranlage sind innen und aussen verschieden. Der Torbogen besitzt einen Segment- bzw. Korbbogen.) Maximale Breite Tordurchfahrt : ca. 3,10m Maximale Höhe (Stich) Tordurchfahrt : ca. 3,49 m Maximale Höhe (Beginn des Bogens) Tordurchfahrt : ca. 2,01 m Die genauen Masse sind örtlich zu prüfen. Abmessungen , Durchfahrtsbreiten etc. siehe auch beiliegende LV-Anlage "Torbogen Durchfahrt". Gebäudezugänge, Bestand bzw. im Zuge der Rohbauarbeiten neu errichtet: Äußerer Torbau: Haupteingang Westseite (Türöffnungen ca. B/H 0,84/1,98, bzw. ca. B/H 0,79/1,94 m), Zugang zum Treppenhaus. KG und OG nur über Innentreppe (Treppenlaufbreiten ca. 1,05m) erreichbar. Zulässige Verkehrslasten im Bestand zul p = 2,0 kN/m², im Dachgeschoss zul p = 1,0 kN/m². Ehemaliges Burghotel: Haupt-Eingang Neu Südostseite erdgeschossig (Türöffnung lichte fertige Tür ca. B/H 2,20 / 2,15 m). Eingänge Südwestseite in Ebene UG, Neu, Anbau und Aussichtsraum (Türöffnung lichte fertige Tür ca. B/H 1,09 / 2,30). Eingang Nordseite für Zugang zu Lagerraum in Ebene 2. Untergeschoss (Türöffnung lichte mit Rundbogen ca. B/H 0,70/1,74 (1,48) m). Neu zu erstellender Zugang zum Gebäude Ostseite, im Zuge der Bauarbeiten auf Ebene Untergeschoss, von Burgstraße aus, Türöffnung lichte fertige Tür ca. B/H 1,06 / 2,16 m. Der Zugang zum Gebäude durch den historischen Holz-Windfang, Ebene Untergeschoss, Ostseite, an der Burgstraße, kann für die Bauarbeiten nicht genutzt werden. KG und OG/DG nur über Innentreppen (Treppenlaufbreiten ca. 1,10m) erreichbar. Zulässige Verkehrslasten im Bestand zul p = 2,0 kN/m², im Dachgeschoss zul p = 1,0 kN/m². Transportwege vom Leistungsbereich (Burghotel Hauptgebäude und Äusserer Torbau) zur Sammelstelle/Baustelleneinrichtung/Zufahrt vertikal über 3 bis 9 m, horizontal bis zu ca. 70 m Bauseits wird KEINE Krananlage zur Verfügung gestellt. Notwendige Hebeeinrichtungen für Lieferung und/oder Montage der zu verbauenden Stoffe, Materialien, Maschinen, Geräte etc. zum Einbauort ist Sache des AN in Eigenregie. 0.1.7 Versorgungsanschlüsse Baustrom: Verteilerkästen werden bauseitig gestellt Es ist Sache des AN, die erforderliche Anzahl und Kabellängen zur Verwendungsstelle zu führen. Zwischenverteiler sind mit eigenem FI-Schalter zu verwenden. Die Verbrauchsgebühren trägt der Auftraggeber. Bauwasser: Entnahmestellen werden bauseitig gestellt Es ist Sache des AN, die erforderliche Anzahl und Schlauchlängen zur Verwendungsstelle zu führen. Die Verbrauchsgebühren trägt der Auftraggeber. 0.1.8 Lagerflächen: nur begrenzt vorhanden, bzw. nur erschwert anfahrbar, siehe LV und LV-Anlagen 0.1.9 Bodenverhältnisse: siehe LV und LV-Anlagen 0.1.10 Hydrologische Werte: --- 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften: --- 0.1.12 Besondere Vorgaben für Entsorgung bzw. Abfall: keine, außer den gesetzlichen Regeln und Vorgaben 0.1.13 Schutzgebiete, Schutzzeiten: --- 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen etc. im Bereich der Baustelle: siehe LV und LV-Anlagen, BE-Plan 0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs: siehe LV und LV-Anlagen ( Baustelleneinrichtungsplan) 0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen: siehe LV und LV Anlagen 0.1.17 Vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle: --- 0.1.18 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle, Ergebnisse von Erkundungs- oder Beräumungsmaßnahmen: --- 0.1.19 Maßnahmen aus Baustellenverordnung Sauberkeit auf der Baustelle Während der Gesamtmaßnahme wird auf der Baustelle größter Wert auf ständige Ordnung und Sauberkeit gelegt. Bei Zuwiderhandlungen ist die Bauleitung befugt, nach einmaliger Aufforderung eine Drittfirma zu beauftragen. Die Kosten werden dem betreffenden Unternehmer in Rechnung gestellt. SIGE/Arbeitsschutz Für die Baumaßnahme wird ein SiGe-Koordinator bestellt. Den Weisungen ist unverzüglich Folge zu leisten. Es sind die arbeitsschutzgesetzlichen Grundsätze gemäß § 4 ArSchG und die Bestimmungen für Arbeitssicherheit nach der neuen Baustellenverordnung (BaustellV) zu beachten. Der vom Sicherheitskoordinator erstellte Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-General-Plan) ist dafür maßgebend. Er wird zentral auf der Baustelle ausgehängt. Der AN wird im Rahmen einer Unterweisung in das einheitliche SiGe-Konzept eingewiesen. Im Zusammenhang mit der Art der Tätigkeiten sind folgende Auflagen und Forderungen unbedingt zu beachten und einzuhalten: - Alkoholverbot - Rauchverbot - kein offenes Feuer - Schweiß-, Brennschneide-, Löt- und Flammarbeiten sind nicht erlaubt - Nachweis der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gem. UVV und BG DGUV Abfallmaterial / Entsorgung Abfall aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle z.B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) sowie nicht schadstoffbelasteter Abfall aus dem Bereich des AG bis zu einer Menge von 1 m3 ist, entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z.B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen (Nebenleistung nach Nr. 4.1.11 u. 4.1.12 der DIN 18299 VOB Teil C). 0.1.20 Besondere Anordnung, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer von Leitungen, Kanälen, Straßen, Gewässern, Gleisen, Zäunen im Bereich der Baustelle: die durch das Burgareal führende Burgstraße ist als öffentliche Straße gewidmet, im Winter erfolgt je nach Notwendigkeit der Räumdienst durch die Stadt Ludwigstadt 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z.B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile: Schadstoffsanierung wurde bereits durchgeführt. 0.1.22 Art und Zeit der vom AG veranlassten Vorarbeiten: Schadstoffsanierung, Teilabbrucharbeiten Gebäudeteile, Teilabbrucharbeiten Innenausbau, Rückbau TGA-Installationen Diese Arbeiten sind bei Ausführungsbeginn bereits abgeschlossen. 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle: Rohbauarbeiten, Gerüstbauarbeiten, Zimmerer-/Dachdeckerarbeiten, TGA-Gewerke, verschiedene Innenausbaugewerke 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Arbeitsabschnitte: Umsetzung der Arbeiten des eigenen Leistungsbereiches in verschiedenen Gebäudeteilen/-geschossen, mit verschiedenen Terminplänen. Die zeitversetzte Arbeitsausführung, je nach Bautenstand der Vorgewerke ist zu beachten. Durchführung der eigenen Leistungen jeweils in enger Abstimmung mit den beteiligten Vor- bzw. Folgegewerken, wie z.B. TGA-Gewerke, Trockenbau, Innenputz etc. Unterbrechungen sind durch den Bautenstand der Vorgewerke einzuplanen. 0.2.2 Erschwernisse: Beengte Verhältnisse, laufender Museumsbetrieb etc. siehe Punkte 0.1.2. und 0.1.4. und 0.1.6. Die Baumassnahmen an dem denkmalgeschützten Gebäudeensemble sind behutsam durchzuführen. Die vorhandene zu erhaltende Bausubstanz ist zu keiner Zeit zu gefährden. Die Forderungen des Denkmalschutzes sind zu beachten, auch wenn dies in den einzelnen Positionen nicht ausdrücklich erwähnt und gefordert ist. Sämtliche Stemm- und Bohrarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Freigabe durch die Bauleitung durchzuführen. Sollten auf Grund von nicht angezeigten Stemmarbeiten wertvolle historische Befunde zerstört werden, so ist mit Schadenersatzansprüchen zu rechnen. Alle Stemm- und Bohrarbeiten sind soweit möglich erschütterungsfrei durchzuführen! Beim Auftreten von denkmalpflegerisch wertvolle Befunden und Bodenaltertümern sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Bauleitung zu verständigen 0.2.3 Besondere Maßnahmen aus SIGE: gemäß SIGE-Plan 0.2.4. Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen: siehe LV 0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen: siehe LV und LV-Anlagen 0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen: siehe Punkt 0.1.5. und 0.1.6. und 0.1.8.; siehe LV und LV-Anlagen 0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten: Arbeits-/Schutzgerüste im Innenbereich, sowie Gerüste für Fassaden- und Dachdeckerarbeiten sind bauseits nicht vorhanden. Eine notwendige Gerüststellung für die Durchführung der eigenen Arbeiten ist Auftragnehmerleistung (Nebenleistung). 0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Lagerräume, Einrichtungen etc.: keine 0.2.9 Vorhaltung von Einrichtungen für andere am Bau beteiligte Unternehmer: siehe Titel Baustelleneinrichtung 0.2.10 Verwendung, Wiederaufarbeiten von Stoffen: siehe LV 0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete Stoffe: nicht vorgesehen 0.2.12 Besondere Anforderungen an Umweltverträglichkeit: keine 0.2.13 Art und Umfang vom AG verlangten Eignungs- und Gütenachweisen: - siehe LV 0.2.14 Wiederverwendung von Stoffen Besondere Bedingungen: siehe LV 0.2.15 Entsorgung von Stoffen Art und Umfang: siehe LV Entsorgung: Anfallendes Abbruchmaterial ist fachgerecht zu entsorgen. Der Entsorgungsnachweis ist vorzulegen. Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle, die im Zuge der eigenen Leistungserbringung anfallen, sind eigenständig zu verwerten bzw. zu entsorgen. 0.2.16 Bauseitig gelieferte Stoffe: keine 0.2.17 Ablagern und Transport gelieferter Stoffe: Aufgabe des AN 0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer: siehe LV 0.2.19 Mitwirken und Erstellen von Anlageteilen: - nein 0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme: - nein 0.2.21 Übertragung von Wartungen während der Dauer der Gewährleistung für Bauteile, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat: - keine 0.2.22 Abrechnungsvorschriften: Es gilt VOB.
Angaben zur Baustelle gemäß DIN 18299
Angaben nach DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten Angaben nach DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten 0.1 Angaben zur Baustelle: siehe Hinweis "Angaben gemäß DIN 18299"
Angaben nach DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten
Arbeitsschutzhinweise Es sind die arbeitsschutzgesetzlichen Grundsätze gemäß § 4 ArSchG und die Bestimmungen für Arbeitssicherheit nach der neuen Baustellenverordnung (BaustellV) zu beachten. Ist durch die Arbeiten mit Gefahren für Personen (Dritte) zu rechnen, hat der Unternehmer entsprechende Sicherheitsmaßnahmen (Absperrung und Kennzeichnung der Gefahrenbereiche) durchzuführen. Arbeitstäglich sind die Zugänge zu den Rüstungen so zu sichern, dass eine Nutzung durch Dritte ausgeschlossen werden kann. Gleiches gilt für die Standorte der Container, sowie in Bereichen von Abbruchmaßnahmen bzw. Schuttabwurfschächten. Sämtliche Zugänge sind arbeitstäglich zu verschließen. Der Auftragnehmer wird auch durch die Bestellung eines SiGeKo NICHT von seinen Pflichten bzgl. Sicherheits- und Gesundheitsschutz entbunden (vgl. § 5 BaustellV, § 4 u. 5 ArbeitsschutzG). Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen, für das eigene Gewerk, sind nach VOB/C; DIN 18229, 4.1.4 Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Med. Untersuchungen nach den berufsgenossenschaftl. Grundsatz G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr" werden empfohlen. Die notwendige PSA (Helmpflicht!, Anseilschutz etc.) ist vorzuhalten und einzusetzen. Für die einzelnen sicherheitstechnischen Einrichtungen ist rechtzeitig vor Benutzung die Abnahme durch den technischen Aufsichtsdienst der Bau-Berufsgenossenschaft zu erwirken. Um einen reibungslosen Baustellenablauf sowie die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der auf der Baustelle tätigen Personen zu gewährleisten, ist die Baustellenordnung von den beteiligten Auftragnehmern einzuhalten und umzusetzen.
Arbeitsschutzhinweise
Allgemeine Hinweise TEILNAHME JOUR FIXE TERMINE Der Auftragnehmer ist verpflichtet an den regelmäßig stattfindenden JF-Terminen teilzunehmen. Die Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet. VORZULEGENDE UNTERLAGEN UND NACHWEISE Während der Baumaßnahme ist ein Bautagebuch wöchentlich vorzulegen. Es sind nach Abschluss der Arbeiten vorzulegen: - Fachunternehmererklärung - Entsorgungsnachweise - Materialdokumentation aller verbauten Materialien mit Lieferscheinnachweis - Bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse mit Übereinstimmungserklärung Aufwendungen für Unterlagen und Nachweise die nicht in gesonderten LV-Positionen aufgeführt sind, werden auch nicht gesondert vergütet.
Allgemeine Hinweise
Standardbesch Abrechnungseinheiten Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen: h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, a = Jahr, cm = Zentimeter, cm2 = Quadratzentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, l = Liter, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, mh = Meter x Stunde, md = Meter x Tag, mWo = Meter x Woche, mMt = Meter x Monat, ma = Meter x Jahr, m2d = Quadratmeter x Tag, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, m3d = Kubikmeter x Tag, m3Wo = Kubikmeter x Woche, m3Mt = Kubikmeter x Monat, Sth = Stück x Stunde, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat, td = Tonne x Tag, tWo = Tonne x Woche, tMt = Tonne x Monat.
Standardbesch Abrechnungseinheiten
Standardbesch unentgeltliche Unterl. Ausführ./Grundrisspläne Schnittzeich. Dem AN werden nach Auftragserteilung unentgeltlich zur Verfügung gestellt: Ausführungs- und Grundrisspläne sowie Schnittzeichnungen der Baumaßnahme, als Papierzeichnung/Plotterausdruck und auf Datenträger, in 2-facher Ausfertigung.
Standardbesch unentgeltliche Unterl. Ausführ./Grundrisspläne Schnittzeich.
01 Natursteinarbeiten
01
Natursteinarbeiten
01.01 Haupthaus
01.01
Haupthaus

Your bid details

Net total
Discount
0.00
Statutory VAT
%
0.00
Gross total
0.00
Cash discount
%
Deadline is
days
0.00
Gross total (cash discount applied)
0.00
Net total incl. discount
0.00

Your documents

Remarks