1120_Generalunternehmerleistung
Bunsenstraße 198
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LEISTUNGSVERZEICHNIS LEISTUNGSVERZEICHNIS HOCHBAU GAS-, WASSER- UND ENTWÄSSERUNGSANLAGEN INNERHALB VON GEBÄUDEN DIN 18 381 WÄRMEVERSORGUNGSANLAGEN DIN 18 380 LÜFTUNGSINSTALLATIONEN DIN 18379 ELEKTROINSTALLATION DIN 18 382 BAUMASSNAHME Sanierung mit Haus C,D,E Bunsenstraße 198 C-E 34127 Kassel BAUHERR Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Kassel mbH (GWG) Neue Fahrt 2 34117 Kassel TECHNISCHE AUSRÜSTUNG D Ö R I N G  Beratende Ingenieure GmbH Druseltalstraße 15 34131 Kassel Fon +49 (0)561 9 30 84-0 Fax +49 (0)561 9 30 84-50 E-Mail ib@doering-tga.de 19.05.2026 Angebotseinreichung bis zum: 15.06.2026, 10:00 Uhr Ausführungzeit: Bindefrist bis zum: 30.09.2026 Angebotssumme netto: ...................................................................... Angebotssumme brutto: ...................................................................... ........................... ......................................................... Datum / Ort Firmenstempel mit rechtsverbindlicher Unterschrift
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Baubeschreibung Baubeschreibung Globale Angaben zum Bauvorhaben Name und Anschrift des Auftraggebers: Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Kassel m. b. H. Neue Fahrt 2 34117 Kassel Beschreibung zum Bauvorhaben: Die GWG modernisiert in Kassel, Bunsenstraße 198 C-E, drei Gebäudekomplexen mit 23 Wohneinheiten. Bunsenstraße 198 C-E besteht aus drei Häusern mit gesamt 60 Wohnungen. Jedes Haus hat einen eigenen Wärme-, Wasser-, Strom- und Gasanschluss. Die Zentrale zur Versorgung aller Wohneinheiten ist im Haus D. Folgende Modernisierungsmaßnahmen sind vorgesehen: 1. Umrüstung von Wohnungen Terminvereinbarung zur Objektbesichtigung: Projektleitung: Herr Dominik Landau Tel: 0561-70001-616 E-Mail: Landau@GWG-Kassel.de Mieterbelange Die Sanierung der Gebäude erfolgt im teilbewohnten Zustand. Die Gebäude sind bis auf 2-3 Wohnungen leer gezogen. Es ist daher auf die Belange der Mieter Rücksicht zu nehmen und deren Sicherheit während der gesamten Baumaßnahme zu gewährleisten. Die freie und sichere Zugänglichkeit zum Gebäude ist in jeder Phase der Bauzeit zu gewährleisten! Grundsätzlich sollten Abbrucharbeiten bzw. Arbeiten mit größerer Geräuschentwicklung nur in den auf Baustellen üblichen Arbeitszeiten getätigt werden. Ausnahmen davon nur in Absprache mit der örtlichen Bauleitung. Die zu erwartenden Lärmbelästigungen sollten daher auf ein unvermeidbar notwendiges Maß reduziert werden. Dies ist bei der Kalkulation der nachfolgend beschriebenen Leistungen zu beachten und eventuell dadurch entstehende Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Beim Umgang bzw. der Entsorgu ng von Schadstoffen muss zu jeder Zeit eine gesundheitliche Gefährdung der Mieter ausgeschlossen sein! Bei den aufgeführten Materialien ist Liefern und Montieren mit einzukalkulieren und wird nicht separat berechnet. Baustelleneinrichtung Die ausgewählte leergezogenen Wohnungen können als Lagerflächen verwendet werden. Ebenso ist die Nutzung von WCs in ausgewählten Wohnungen möglich.
Baubeschreibung
Vorbemerkung Hochbau / Ausbau Gewerke Vorbemerkung Hochbau / Ausbau Gewerke Dem Leistungsverzeichnis liegen die entsprechenden DIN-Normen mit den dazugehörigen Beiblättern, die VOB Teil B und C (neueste Fassung) zugrunde. Aufmaß und Abrechnung Die Bestimmungen der VOB, Teil B und C jeweils in der neuesten Fassung, bezogen auf den Tag der Ausführung. Alle Positionen beinhalten Lieferung und Montage. Bauwasser und Baustrom Es wird bauseits ein Baustromverteiler und eine Wasserzapfstelle zur Verfügung gestellt. Gerüste Es wird kein Gerüst zur Verfügung gestellt. Schuttabfuhr Die Bau- und Abruchabfälle sind gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung AVV) zu bestimmen, ggf. entsprechend zu trennen und den geltenden Vorschriften gemäß zu entsorgen bzw. zu verwerten. Abbrucharbeiten Alle Einheitspreise der Abbrucharbeiten verstehen sich jeweils für die kompletten Arbeiten, einschl. Entfernen von evtl. Befestigungsmitteln, Beschlägen, Mörtel- und Kleberesten etc., einschl. fachgerechter Entsorgung, Entsorgungs- und Deponiegebühren, entsprechend den Angaben in den allgemeinen Vorbemerkungen. Soweit nicht anders vermerkt, gehen alle Abbruchmaterialien in das Eigentum des AN über. Alle für die Arbeiten notwendigen erforderlichen Gerüste, Unterstützungen, Hebezeuge etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen. Es wird auf den Schutz vorhandener Installationsleitungen hingewiesen, die während der Bauzeit in Betrieb sind und bleiben. Es ist bei allen Abbrucharbeiten darauf zu achten, dass angrenzende Bauteile nicht beschädigt werden, Abbruch mittels Sägeschnitt. Oberflächen sind vor Verschmutzung zu schützen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sicherungsmaßnahmen In die Preise für Positionen für Umbauten, Abbruch und Ersatz von tragenden Bauteilen, deren Leistungen Abbrucharbeiten enthalten, sind immer die Kosten für alle statisch evtl. erforderlichen Abstütz- und Sicherungsmaßnahmen für die Zwischenbauzustände mit einzukalkulieren. Der Unternehmer ist für die Standsicherheit der Zwischenbauzustände verantwortlich. Die notwendigen Absperrungen und andere Sicherheitseinrichtungen wie Seitenschutz an Öffnungen etc. zum Schutz der Bewohner im Gebäude sind laufend zu stellen und instandzuhalten. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur dieses Leistungsverzeichnis mit Preisen zur Bewertung zurückzugeben ist. Änderungen und nicht vorgesehene Eintragungen im Leistungsverzeichnis haben keine Gültigkeit. Nebenangebote sind zulässig, die Gleichwertigkeit ist durch den Auftragnehmer (AN) nachzuweisen. Eigene Lieferbedingungen des AN, die dem Leistungsverzeichnis widersprechen, werden nicht anerkannt. Vergütung Die angebotenen Preise sind als Festpreis für die vollendete Lieferung und Montage innerhalb der vorgesehenen Ausführungstermine zu kalkulieren. Abnahme Die Abnahme der Leistung findet förmlich, auf schriftlichen Antrag des AN, statt. Gewährleistung Die Gewährleistung beträgt 5 Jahre. Ausgenommen hiervon sind die Teile, die der üblichen Abnutzung unterliegen oder mutwillig zerstört werden. Qualitäts- und Umweltmanagement Der AN sollte Qualitäts- und Umweltsmanagementsysteme eingeführt haben. Die Ersatzteilbeschaffung muß langfristig gesichert sein, es sind nur handelsübliche Komponenten zu verwenden. Alle Komponenten müssen CE-gekennzeichnet sein. Arbeitssicherheit Der AN ist für die Einhaltung der UVV verantwortlich. Das Personal des AN hat beim Betreten der Baustelle und während der Arbeiten ständig die erforderliche, persönliche Schutzausrüstung wie Helm oder Sicherheitsschuhe usw. zu tragen. Zuwiderhandlungen werden mit Baustellenverbot geahndet. Es gilt die Baustellenverordnung BaustellV. Vorschriften und Angebotsgrundlagen Die jeweils gültige Landesbauordnung. Die Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Sind keine technischen Forderungen im Leistungsverzeichnis vorgegeben, ist die konstruktive Ausbildung dem Auftragnehmer überlassen. Organisation Alle Montagearbeiten müssen von einer weisungsbefugten Fachkraft kontrolliert werden. Diese Fachkraft muss über alle Belange der Baustelle informiert und bei allen Baubesprechungen (mind. wöchentlich oder nach Absprache), Aufmaßen anwesend sein, dies ist in die Einheitspreise einzurechnen. Der AN ist verpflichtet, täglich Bautageberichte zu führen, die Angaben enthalten über die Zahl der beschäftigten Kräfte, Dauer und Art der durchgeführten Arbeiten, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Verbrauch beigestellter Stoffe und Bauteile. Es gilt die Baustellenverordnung BaustellV. Die Bautageberichte sind täglich der Bauleitung zu übergeben. Bedenken gegen die Leistungsbeschreibung aus technischen oder anderen Gründen sind vor der Angebotsabgabe schriftlich zu äußern. Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial, demontierte Materialien und sonstige Abfälle) ist in Schuttbehältern des AN zu sammeln und zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Baumschutz auf Baustellen Es gilt die Baumschutzsatzung der Stadt Kassel.
Vorbemerkung Hochbau / Ausbau Gewerke
Beschreibung der Sanitärinstallationen DIN 18 381 Beschreibung der Sanitärinstallationen DIN 18 381 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG Abwasseranlage Für Entwässerungskanalarbeiten gilt die VOB/C DIN 18306. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen/Vorschriften des zuständigen öffentlichen Abwasserentsorgungsbetriebes sind zu beachten! Die vorgegebenen Toleranzwerte für Axialverschiebungen, Unterbögen und Versatz sind bindend. Vorhandenes Abwassersystem - Trennsystem Rohrwerkstoff Abwasser: - PP-Rohr nach DIN EN 1451-1 Drückprüfung gemäß DIN 1986-30 / - DIN EN 1610 Verfahren W (mit Wasser) - DIN EN 1610 Verfahren L (mit Luft) - Zustand vorhandener Rohrleitungen und Anlagenteile überprüfen - Nicht erforderlich Trinkwasseranlage Für die Trinkwasserinstallation dürfen nur Produkte und Geräte eingesetzt werden, die ein DIN-DVGW-Zeichen aufweisen und für den ausdrücklichen Einsatz im Trinkwasserbereich zertifiziert sind. Wasserversorgungsunternehmen: - KasselWasser Hauseinspeisung Trinkwasser: - Drückendes / nicht drückendes Wasser Warmwasserbereitung: - Zentral - Inhalt: 1000 Liter (Frischwasserstation je Gebäude) Wärmeerzeugung und Primärenergieträger: - Kraftwärmekopplung - Gas Verbraucher: - WC / Waschtisch / Dusche / küchentechnische Einrichtungen / Auslaufventil / Nachspeisung Heizung Rohrwerkstoff Trinkwasserverteilung: - Stahl, nicht rostend, geschweißt DVGW GW 541 - Mehrschichtverbundrohr Fügetechnologie: - Pressen Wasserverteilung: - Rohr in den Nennweiten DN 12 - DN 32 Verlegungsarten: - Nicht sichtbar in den Stockwerksebenen (in Unterhangdecken / Installationsschächten) Dämmung entsprechend des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - Leitungen in Installationswänden und nicht sichtbaren Bereichen (Unterhangdecken) Mineralwolle einschließlich Aluminiumfolienummantelung - Leitungen im sichtbaren Bereich mit Aluminiumgrobkornfolie Druckprüfung - Gemäß DIN EN 806-2 Zus tand vorhandener Rohrleitungen und Anlagenteile überprüfen - Nicht erforderlich Rasterangaben - Wandansichten werden durch Architekten zur Verfügung gestellt Inbetrieb nahme der Trinkwasserinstallation - Gemäß DIN 1988 - Einmalig Allgemeine Beschreibung Nassbereiche: - Beachtung der Dichtungsebenen MSR- und Elektroinstallationen: - Elektrische Verkabelung des sanitärtechnischen Leistungsumfang Gewerk HLS - Auflegen auf die Klemmen Gewerk HLS Beibringen von Genehmigungen, Prüfungen und Abnahmen, z. B. Behälterprüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung, Anlagen für radioaktive Abwässer - Anforderungen an die auf den Rohfußboden zu verlegenden Leitungen - Beachtung Estrichdicke nach DIN 15860-2 - Nutzlast: 2 - 5 kN/m² als Einzel- und Flächenlast - herstellerspezifische Vorgaben - Beachtung der maximalen Abstände für die Befestigung von Rohrleitungen aus Metall gemäß DIN EN 806-4 Anhang C Tabelle C.1 - Während der gesamten Baumaßnahme sind die wasserseitige Versorgung und die abwasserseitige Entsorgung des Gebäudes und aller am System beteiligten Verbraucher zu gewährleisten Montageschaum: Die Verwendung von Montageschaum (PU-Schaum) wird auf der gesamten Baustelle untersagt. Ausnahmen sind im Einzelfall mit der Bauleitung abzustimmen.
Beschreibung der Sanitärinstallationen DIN 18 381
Beschreibung der Heizungsinstallationen DIN 18 380 Beschreibung der Heizungsinstallationen DIN 18 380 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG Beschreibung der Anlage Wärmeerzeugung: - Nahwärmeversorgung über Kessel und BHKW in Haus D Wärmeverbraucher: - Statische Heizflächen Heizkörper: - Flachheizkörper im Bestand Rohrwerkstoff : - Rohr in den Nennweiten DN 12 - DN 25 - Systemrohr aus unlegiertem Stahl 1.0308 (C-Stahl) Fügetechnologie: - Pressen Verlegungsarten: - Aufputzinstallation und Installation im Schacht Dämmung entsprechend des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - Leitungen in Installationswänden und nicht sichtbaren Bereichen Mineralwolle einschließlich Aluminiumfolienummantelung - in Trassen im DG sowie Schächten mit Mineralwolle Druckstufen der Anlagenteile - PN 6 Vorhandene Anlagenteile - Es wird an Rohrleitungen im Bestand (in den Wohnungen) angeschlossen. Funktionsmessungen - Nach DIN EN 14 336 Anhang D (Allgemeine Anlagenprüfung / Mechanische Prüfung, elektrische Prüfung, Dokumentationen) Füllwasser, Spülen von Rohrleitungen, Entleeren und Entlüften - Spülen nach DIN EN 14 336 Anhang C - Wasseraufbereitung, neue Wasseraufbereitung vorgesehen - Lieferung einer mobilen Wasseraufbereitung für mehrmaliges / einmaliges Füllen der Anlage - Aufbereitetes Wasser gemäß VDI 2035 unter Einhaltung aller Grenzwerte nach VDI und Herstellerangaben Übergangslösungen - Nicht vorgesehen Inbetriebnahme - Nach DIN EN 14336 Anhang F - Einmalig Allgemeine Beschreibung - Ausgehend von den Bestandszuleitungen im Dachgeschoss wird die neue Verteilung bzw. Zuleitung für neue Badräume im Dachboden neu aufgebaut. Die Steigstränge zu den Wohnungen verlaufen in geöffneten bzw. vorgesehenen Versorgungsschächten, die brandschutztechnische Abschottung erfolgt an der Geschossdecke. In den Wohnungen erfolgt die Anbindung an den Bestand und neue Badheizkörper.
Beschreibung der Heizungsinstallationen DIN 18 380
Beschreibung der Lüftungsinstallationen DIN 18 379 Beschreibung der Lüftungsinstallationen DIN 18 379 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG Beschreibung der Anlagen Für die neu zu errichtenden Bäder werden Lüftungssysteme nach DIN 18017-3 mit strangweisen Ventilatoren und Deckenschotts errichtet. Luftleitungssystem Verbindungsart: - Steckverbinder / Muffe Verlegungsarten: - Nicht sichtbar in den Stockwerksebenen (Unterhangdecken / Installationsschächten) Dämmung ohne/mit Ummantelung: - Dämmung entsprechend des aktuell gültigem Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - Außenluftkanäle sowie kaltluftführende Kanäle erhalten Schwitzwasserdämmung MSR- und Elektroinstallationen: - Steuerung über DDC Technische Alternative Kanalkennzeichnung: - Gemäß DIN 2403 und DIN 825
Beschreibung der Lüftungsinstallationen DIN 18 379
Besondere Hinweise - Dämmarbeiten an technischen Anlagen DIN 18 421 Besondere Hinweise - Dämmarbeiten an technischen Anlagen DIN 18 421 Qualitäts- und Maßbestimmungen für Stoffe und Bauteile entsprechend der DIN 4140 und den AGI-Arbeitsblättern, güteüberwacht und zertifiziert nach VDI 2055! Technische Daten - Dämmung an Schmutzwasserleitungen (nur der letzte Meter der Entlüftungsleitung wird gedämmt) - Dämmung an Trinkwasserleitungen gegen Wärmeverluste und Tauwasserverhütung gemäß GEG und DIN 1988-200 - Durchführung von Brandschutzmaßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen an den baulichen Brandschutz Bereiche mit Behinderungen und Erschwernissen - Beengte Arbeitsräume - Unterschreitung der Mindestabstände nach DIN 4140 - Schlecht belüftete Räume - Belastungen durch Staub, Gerüche - Arbeiten auf Leitern
Besondere Hinweise - Dämmarbeiten an technischen Anlagen DIN 18 421
Zusätzliche Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden  DIN 18 381 Heizungsinstallationen DIN 18380 Lüftungsinstallationen DIN 18379 Elektroinstallation DIN 18 382 Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen der VOB/C werden Bestandteil des Vertrages. Mehr-/Minderpreise sind grundsätzlich als positive Zahlen anzubieten. Bei Sachverständigenabnahmen ist die Anwesenheit eines sach- und ortskundigen Mitarbeiters des Auftragnehmers mit Deutschkenntnissen auf muttersprachlichem Niveau erforderlich. Die Teilnahme bei der Abnahme ist als Position im Leistungsverzeichnis enthalten und kann entsprechend kalkuliert werden. Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten und kompetenten Vertreter mit Deutschkenntnissen auf muttersprachlichem Niveau zu entsenden. Die Besprechungen finden wöchentlich statt. Vom Auftragnehmer ist ein verantwortlicher, kompetenter und koordinierender Bauleiter mit Deutschkenntnissen auf muttersprachlichem Niveau spätestens 7 Tage nach Auftragserteilung zu benennen. Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Bei Änderung der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer zu überarbeiten. Die Montage- und Werkpläne gemäß DIN 18379 einschließlich aller für andere Fachgewerke und Statik relevanten tech­ni­schen Daten sind der Fachbauleitung spätestens 14 Werktage vor Baubeginn zu übergeben. Ebenfalls sind die elektrischen Angaben und Verdrahtungspläne der Fachbauleitung spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung zu übergeben. Der AN hat Bautagesberichte täglich zu führen und bei der Bauleitung wöchentlich einzureichen. Zum vereinfachten Austausch der Aufmaße bietet das Ingenieurbüro ein Excelformular für die Erstellung eines digitalen Aufmaßes an. Die Datei kann beim Ingenieurbüro angefordert werden. Die Aufmaße sind grundsätzlich getrennt nach Räumen und Geschossen aufzustellen. Nur freigegebene Aufmaße sind Rechnungsgrundlage! Bestandsunterlagen sind spätestens 12 Werktage vor der Abnahme vollständig gemäß Leistungs­be­schreibung vorzulegen. Alle verwendeten Bauprodukte müssen die bauaufsichtlichen Anforderungen erfüllen und der "Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen" des jeweiligen Bundeslandes entsprechen. Der Nachweis ist den Bestandsunterlagen beizufügen. Die gelieferten Komponenten sind betriebsfertig montiert, komplett verdrahtet einschließlich beidseitigem, zugentlasteten Einführen, Ausformen, Absetzen und Anklemmen der Kabel und Verbindungs­leitungen sowie der Durchführung einer Funktionsprüfung bzw. Funkti­ons­kontrolle mit Dokumentation vom Auftragnehmer fertigzustellen. Bei der Kalkulation der Einheitspreise ist dies zu berück­sichtigen. Vom Gewerk Elektroinstallation wird nach Angabe des Auftragnehmers nur die benötigte Zuleitung für die Spannungsversorgung verlegt. Jede weitere Verdrahtung gehört zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV) Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV) Technische Vorbedingung Bauleistung: Installationsarbeiten Die Abgabe des Angebotes geschieht kostenlos und für den Auftraggeber unverbindlich. Die auszuführenden Leistungen werden nach Art und Umfang durch die nachstehend aufgeführten Unterlagen bestimmt. a) Die Zeichnungen des Architekten. b) Die Zeichnungen des Planers. c) Die Beschreibung der Leistungen. d) Die besonderen Vertragsbedingungen. e) Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil B. f) Die zusätzlichen techn. Vorschriften. g) Die allgemein techn. Vorschriften für Bauleistungen, VOB Teil C. h) Die Deutschen-Industrie-Normen. i) Die einschlägigen Richtlinien der VDI - Fachausschüsse. Jeweils in der z. Zt. gültigen Ausführung Vertragsbedingungen des Anbieters, welche von den vorerwähnten Bedingungen abweichen, finden keine Berücksichtigung. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Unternehmer, falls erforderlich, an Ort und Stelle mit den Eigenheiten der Baustelle vertraut zu machen. Eventuell bestehende Unklarheiten sind durch Rücksprache bei der Bauleitung zu beseitigen. Etwaige Nachforderungen, welche auf Unkenntnis der Baustelle, Zeichnungen und Text des Leistungsverzeichnisses beruhen, können in keinem Fall berücksichtigt werden. 1. Der Bieter erklärt ausdrücklich, dass er Dritten gegenüber keine Mitteilung über die Ergebnisse der Ausschreibung macht. Es ist ihm bekannt, dass bei Verstoß die Zuverlässigkeit seines Unternehmens überprüft wird (VOB/A §2, Satz 1). 2. Die Anlage soll in ihrem Aufbau und ihren Einzelheiten nach den anerkannten Regeln der Technik, den z. Zt. gültigen Normen, Richtlinien und Vorschriften sowie nach dem vorliegenden Leistungsverzeichnis sorgfältig und fachgerecht ausgeführt werden. 3. Die "Allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen" VOB, mit allen angeführten DIN-Normen (z.b. DIN 18 381), Richtlinien und Vorschriften. 4. DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke. 5. DIN 1988 Trinkwasser-Leitungsanlagen in Grundstücken. 6. DIN 4109 Schallschutz im Hochbau. 7. DIN 18024 Blatt 1 Bauliche Maßnahmen für Behinderte. 8. DIN 18025 Blatt 2 Planungsgrundlagen öffentlich zugängige Gebäude. 9. DIN 18022 Planungsgrundlagen für Wohnungsbau 10. DIN 14461 Feuerlösch-Schlaucheinrichtungen sowie die gültigen Richtlinien z.b. DVGW, VDE, AD-Merkblätter, VDI-Bestimmumgen. 11. Die gesetzlichen bau- und feuerpolizeilichen sowie behördlichen-Vorschriften. 12. Die Vorschriften des zuständigen Gas- und Wasserwerkes. 13. Die Vorschriften des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes sowie TÜV und TÜA. 14. Unfallverhütungsvorschriften. 15. Leistungen die den einschlägigen Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen und behördlichen Auflagen nicht entsprechen, hat der Auftragnehmer auf seine Kosten in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen zu erbringen. 16. Der Auftragnehmer hat ferner alle benötigten Unterlagen für die anmeldungs-, anzeige-, genehmi-gungs- und überwachungspflichtigen Anlagen an die Aufsichtsstellen bzw. Genehmigungsbehörden (z.B. Bauaufsicht, TÜA, TÜV, Gewerbe- und Ordnungsamt) ohne Entgelt zu liefern. Alle behördlichen Abnahmen hat der Auftragnehmer nach Rücksprache mit der Bauleitung zu veranlassen. 17. Nach Auftragserteilung ist eine Überprüfung aller zur Verfügung gestellten Anlagen und Unterlagen durchzuführen. Sämtliche Ausführungsunterlagen sind selbst zu erstellen und vor Montagebeginn bei der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Für die einwandfreie Funktion der Anlage sowie für das Erreichen der geforderten Betriebsverhältnisse garantiert der Auftragnehmer. 18. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, Funktion und ausreichenden Bemessungen der Anlagen wird durch die Anerkennung der Ausführungszeichnungen oder sonstiger Unterlagen durch den Bauherrn oder dessen Beauftragten in keiner Weise aufgehoben oder auch nur eingeschränkt. 19. Weicht die Ausführungsplanung in einzelnen entscheidenden Punkten von dem Leistungsverzeichnis ab, so ist dieses unverzüglich dem Bauherrn oder dessen Beauftragten mit einer ausführlichen Begründung mitzuteilen. StL-Nr. Abgrenzung des einzelnen an dem Bauvorhaben tätigen Firmen, so z. B. der heiz- und lufttechni-schen Anlagen, der Starkstromanlagen, Be- und Entwässerung, Deckeninstallation, Geräteverkleidung, Mauer- und Durchbrucharbeiten muss der Auftragnehmer mit der Bauleitung absprechen und diese über alle für die Montage der Sanitären-Installationsanlage erforderlichen Grundarbeiten rechtzeitig informieren. 21. Widersprechen sich Vorschriften, Verordnungen usw., dann ist dies der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen. 22. Öffnungen von Rohren und Kanälen sind während der Montage provisorisch zu schließen. Vor Inbetriebnahme sind alle Anlagen von dem angefallenen Baustaub zu reinigen. 23. Dem Angebot ist ein Wartungsvertragsentwurf über die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anlagen beizufügen. 24. Das Bedienungspersonal ist in die Betriebsweise der Anlagen zu unterweisen und über alle Schaltvorgänge zu orientieren. Unkenntnis des Personals und dadurch auftretende Störungen oder Schäden gehören zur Garantieleistung und sind vom Auftragnehmer zu vertreten bzw. zu beheben. 25. Die bauseitigen Leistungen sind dem Bauleiter rechtzeitig detailliert anzugeben, so dass z.B. Durchbrüche, Schlitze, Fundamente, das Schließen von Durchbrüchen und Öffnungen, gemauerte Kanäle und Schächte, die Be- und Entwässerung, der Stromanschluss, der Verdrahtungsplan für die Elektroinstallation, Schallisolierung, Anstrich von Rohren und Isolierungen usw. rechtzeitig erfolgen kann. 26. Es dürfen nur anerkannte Fachfabrikate verwendet werden. Bei Änderungen muss die Zustimmung des beratenden Ingenieurs eingeholt werden. 27. Die Gewährleistung beginnt ab mängelfreie Abnahme durch den Bauherrn oder dessen Beauftragten. 28. Die Abnahme der Anlagen erfolgt nur, wenn diese betriebssicher laufen, alle Bedienungs- und Wartungsanweisungen beigebracht, die Anlagen ordnungsgemäß bezeichnet und beschildert sind und Funktion und Leistung den geforderten Bedingungen entsprechen. 29. Die im Leistungsverzeichnis genannten Leistungs- und Wirkungsgrade und sonstigen Garantien sind, wenn erforderlich, von dem Auftragnehmer mit von ihm beigestellten, geeichten Messgeräten im Beisein des Bauherrn oder dessen Beauftragten ohne besondere Berechnung nachzuweisen. 30. Während der Montage der Anlagen, des Probebetriebes sowie der Einregulierungszeit ist das Bedienungspersonal ausreichend einzuschulen, so dass eine einwandfreie Wartung und Bedienung der Anlage erfolgen kann. 31. Nach der Auftragsvergabe (und noch vor Bestellung der Teile) sollte mit dem Bauherrn bzw. der zuständigen Bauaufsicht sowie dem Planer eine Baubesichtigung vorgenommen werden, bei welcher noch offene Fragen abgeklärt werden sollen, so z.B. Abstimmung, Aufstellung und Anschluss der Einrichtungsgegenstände, Rohrleitungsführung, wobei abgestimmt werden sollte, wer noch erforderliche Durchbrüche oder Schlitze zu erstellen hat. 32. Gültige Montagepläne sind vom Auftragnehmer in die letztgültigen Architektenzeichnungen, die in Form von Mutterpausen hergestellt worden sind, einzutragen, und vom Architekt- oder Fachbüro freizugeben. https://mailportal.gwg-kassel.de/enQsig/link?id=BAgAAAADbM-I8K61CWMAAACbLKnLEs1L4dJUf8maSDl3xW22Lj8Sq99RP_kBydJ_61tt9WsqUrRAFRQK5Up5s6_QzjdpanNFallG_hNtI1OLJNiANPfrFDIzBVjR9Dorgb9CTlppcv2_k-dLuPfmisXr2bQ1  dem Angebot ist zu berücksichtigen, das die gelieferten Anlagenkomponenten mit der vorhandenen übergeordneten GLT und der zugehörigen Software kompatibel ist. Im Auftrag enthalten ist für eine Dauer von 5 Jahren ein Bereitschafts- und Entstörungsdienst: - Montag - Donnerstag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, - Freitag von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Bei Einsätzen außerhalb dieser Zeiten werden die entstandenen Lohn- und Fahrtkosten zu den eingereichten gültigen Stundenverrechnungssätzen berechnet. Ein Notdienst ist sicherzustellen für die Zeiten: - Montag bis Donnerstag 17:00 bis 7:00 Uhr - Freitag nach 13:00 Uhr - sowie Sonn- und Feiertage Störungen müssen in einer angemessenen Reaktionszeit nach Anzeige durch den Auftraggeber behoben werden.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV)
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV) Maler / Lackierarbeiten Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV) Maler / Lackierarbeiten 1. Ausführung und Konstruktion 1. 1 Ausführung 1.1.1 Allgemeine Hinweise Der AN soll für den Beschichtungsaufbau einschließlich Haftgrund, Abtönstoffen und dergleichen Produkte desselben Herstellers und derselben Produktlinie verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen Produktbezeichnungen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis nachzuweisen. Sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Maler- und Lackierarbeiten für Bauteile und Einrichtungen werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für das Abkleben von Fenstern, Fassaden, Türen, Bodenbelägen usw. Die Abdeckungen von Steckdosen, Schaltern, Gurtwickler usw. sowie sämtliche Türdrücker und Rosetten sind nachzuwaschen. Sind Beschichtungen durch Abbeizen, Abbrennen oder Abschleifen zu entfernen, so erfolgt dies stets bis auf den unbeschichteten Untergrund. Bei dunklen Tönungen ist ein Zwischenanstrich grundsätzlich im Farbton der Schlussbeschichtung auszuführen. Werden im Leistungsverzeichnis Stärken der Tönungen angegeben, so gelten folgende Unterteilungen, wobei ein fließender Übergang möglich ist, für deckende Beschichtungen (als Orientierung): helle Tönung: RAL 1004-1015; Hellbezugswert > 80 mittlere Tönung: RAL 2002-3000; 20 < Hellbezugswert < 80 dunkle Tönung: RAL 3003-8003; Hellbezugswert < 20 Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung Streiflicht entstehen kann oder als künstliche Beleuchtung geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen streiflichttauglich herzustellen. Bei allen mechanischen Entrostungsverfahren ist das Nachreinigen mit trockener, ölfreier Druckluft oder Absaugen einzukalkulieren. Bei maschineller mechanischer Entrostung ist zu sichern, dass die Oberflächen nicht beschädigt und nicht poliert werden. 1.1.3 Material, Güte, Nutzungsqualität, Oberfläche Die Materialien müssen umweltfreundlich sein. Alle Anstriche und Beschichtungen sind entsprechend dem für die Nutzung vorgesehenen Systemaufbau des Herstellers auszuführen. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des AG. Als "olbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen. Sämtliche Metallanstriche und Holzanstriche werden, soweit nicht anders beschrieben, in seidenglänzender Ausführung hergestellt. Rohrleitungen innerhalb von Deckendurchbrüchen und später nicht mehr zugänglichen Stellen erhalten einen entsprechenden Anstrich, besonders unter dem Gesichtspunkt des Korrosionsschutzes. Dies gilt auch, wenn die Leitungen mit einer Isolierung aus Armaflex o. Ä. versehen werden. Hartmetallisolierungen erhalten einen weißen, waschfesten Anstrich. Blechmantelisolierungen in verzinkter Ausführung erhalten keinen Anstrich, ebenso Alukaschierte Isolierungen wie auch Folienabdeckungen von Isolierungen. Sämtliche Schaltschränke, auch wenn sie andersfarbig serienmäßig geliefert werden, erhalten einen einheitlichen Schlussanstrich bzw. sind in einer einheitlichen Farbe, die mit dem AG abzustimmen ist, zu liefem. 1.2. Renovierungsarbeiten Leim- und Kaseinfarben sind zu entfernen. Ein Überstreichen dieser Untergründe ist absolut untersagt. Saugende, aber überstreichbare Altanstriche sind stets vor der weiteren Behandlung zu grundieren. eingelegten Dichtungen sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen vor Arbeitsausführung zu entfernen und nach Arbeitsende wieder zu montieren. Selbes gilt im Außenbereich für vorhandene Hausnummern, Außenleuchten usw. Bei Lackarbeiten an Türen sind deren Beschläge vor Ausführung der Arbeiten vollständig zu entfemen. Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist (z. B. durch Nummerierung) zu gewährleisten, dass sie am Herkunftsort wieder eingebaut werden. Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen. Flexible Dichtungen dürfen nicht mit Lösungsmitteln auf Nitrozellulosebasis in Verbindung kommen. Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. 1.1.2 Untergrund, Vorleistungen, Vorbereitung Sämtliche Lackierung-, Tapezier- und Malerarbeiten schließen die jeweils nötige Untergrundvorbehandlung (Schleifen, Grundieren usw.) ein, soweit die Untergründe aus den Unterlagen erkennbar sind. Bei Lackerneuerungsarbeiten sind das Entfernen loser Altanstriche, ggf. durch Abbrennen, sowie der Anschliff enthalten. Sind Untergründe zu entkalken, so ist dazu die Verwendung eines speziellen Kalk-Entfernungsmittels vorgeschrieben; Salzsäure - auch verdünnt - ist grundsätzlich nicht zugelassen. Es ist ausreichend Kreidende Untergründe sind gründlich zu reinigen; Anschleifen ist zulässig. Schleifstaub von Holz- und Metallanstrichen ist vor Anstrichsausführung abzusaugen. Sofern im Innenbereich auf Holzuntergründen Risse zu verspachteln sind, sind diese vor Auftragen des Grundanstriches nach ausreichender Trocknung abzuschleifen. Vor dem Verspachteln breiter Risse ist der Auftraggeber zu verständigen, um zu klären, ob eventuell darauf verzichtet wird. Im Außenbereich sind vollflächige Spachtelungen auf Holz unzulässig; vor Fleckspachteln ist Rücksprache mit dem Auftraggeber erforderlich. Das Abbrennen von Altanstrichen bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis durch die Bauleitung. Mögliche Einlassstellen für Regen- oder Kondenswasser - auch in Kittfalzen - sind vor der Beschichtung mit geeigneter Spachtelmasse zu schließen. 1. 3 Sonstiges Soweit nicht anders beschrieben, sind sonstige kleinere Flächen nach Angabe des AG im Rahmen der schlüsselfertigen Gesamterstellung entsprechend mit einem Anstrich bzw. Anstrichsystem zu versehen. Von angemischten Farbtönen ist dem AN je Objekt jeweils 1 Liter Orginalgebinde für Ausbesserungsarbeiten unaufgefordert zu überlassen. Von Tapeten ist mindestens eine Rolle je Muster zu übergeben. 2. Innendämmungen Soweit Innendämmungen an der Unterseite von Decken zur Ausführung gelangen, sind alle in die Decken einbindenden Bauteile (Stützen, Unterzüge, Wandköpfe etc.) bis zu einer Höhe von 1,00 m unterhalb der Decke allseitig flankierend zu dämmen, soweit nicht anderweitig anderslautend beschrieben. Die an den Außenecken sichtbaren Dämmstoffanschnitte sind zu überdecken, ausgenommen es handelt sich um durchgängig monolithische Dämmstoffe ohne andersartige Oberfläche. Soweit konstruktiv möglich, sollen die Anschnittsflächen von Dämmstoffen an Außenecken von Unterzügen nach unten und nicht seitlich angeordnet sein. Der AN stellt dem AG verschiedene Möglichkeiten der Ausführung von Außenecken (z. B. Über-Eck, Gehrung, Blechprofilabdeckung etc.) im Rahmen einer Bemusterung zur Auswahl vor. Soweit Befestigungsmittel von Innendämmungen nach Herstellerangaben in die Oberfläche bündig einsenkbar sind, ist diese Einsenkung auszuführen. Die Positionen aller Häuser sind identisch, müssen jedoch aufgrund von Fördermitteln getrennt abgerechnet werden.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV) Maler / Lackierarbeiten
Allgemeine und Technische Vorschriften für Heizung- und Sanitärinstallation Allgemeine und Technische Vorschriften für Heizung- und Sanitärinstallation (ZTV003) (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) Der Auftragnehmer gewährleistet die Lieferung von Ersatzteilen für sämtliche eingebauten Materialien auf die Dauer von 5 Jahren. (ZTV007) Grundsätzlich sind überall dort Dämmungen im Zuge der Montage anzubringen, wo durch nachfolgende Montagearbeiten die spätere Dämmung nicht mehr einwandfrei ausgeführt werden kann. (ZTV008) Wand- und Deckendurchführungen sind gegen Körperschallübertragungen zu dämmen. Die Dämmung ist gegen Rutschen zu sichern und soll beidseitig ca. 5 cm überstehen. Brandschutz ist fachgerecht auszuführen. Das Schließen der Durchbrüche ist zu überwachen. (ZTV009) Die Befestigung von Rohrleitungen, Kanälen, Armaturen und Apparaten ist so auszuführen, dass kein störender Körperschall an den Gebäudekörper übertragen werden kann. Die hierfür erforderlichen Materialien sind, sofern nicht in gesonderten Positionen aufgeführt, in die Einheitspreise einzurechnen. (ZTV010) Alle elektrischen Anschlussleitungen an Pumpen, Motoren, Reglern und sonstigen Geräten sowie das Absetzen der Anschlusskabel, Einführen in die Anschlussdosen, Anklemmen und Inbetriebsetzen der Geräte ist grundsätzlich vom Auftragnehmer auszuführen und ist - soweit kein besonderer Ansatz im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist - in die Einheitspreise einzukalkulieren. (ZTV018) Die Abnahme der Arbeiten ist auf jeden Fall durchzuführen, auch wenn eine Benutzung oder Inbetriebnahme bereits stattgefunden hat. Dem Auftragnehmer wird Gelegenheit gegeben, die Anlage vor Abnahme in Betrieb zu nehmen, um die erforderlichen Einregulierungsarbeiten durchzuführen. Während dieser Zeit ist es möglich, das Bedienungspersonal einzuweisen. (ZTV019) Der Auftragnehmer hat vor der Abnahme die gesamte Anlage hinsichtlich Funktion und Leistung sowie Einhaltung der geforderten Bedingungen zu prüfen. (ZTV020) Spätestens 14 Tage vor dem Abnahmetermin sind folgende Unterlagen einfach zur Vorprüfung und Abnahme vorzulegen: a) Bedienungs- und Wartungsanweisungen, ergänzt durch eine Funktionsbeschreibung und einen Übersichtsschaltplan (Symbolschaltplan). b) Baubestandspläne Die Unterlagen müssen folgende Punkte beinhalten: - Leitungen - farbig angelegt - Abmessungen der Leitungen mit Durchsatzleistung - Technische Daten von Motoren und Geräten - Technische Daten von Apparaten mit Fabrikatsangabe - Lage der regeltechnischen Einrichtungen c) Elektr. Schaltpläne für Schalt- und Steuertafeln d) Ersatzteillisten für Verschleißteile e) Protokoll über Leistungsmessungen, Geräte- und Maschinenstammkarten mit Angabe der elektr. Daten und des gemessenen Betriebsstromes sowie Einstellwerte aller Regelkreise, sofern vorhanden bzw. erforderlich. f) Prospekte mit Betriebs- und Montageanleitungen der Herstellerfirmen z.B. Pumpen, Mischer, Regler, Regelventile, Wärmezähler, Differenzdruckregler, Lüftungsgeräte usw. g) Prüfzeugnisse h) Werkstoffatteste und Abnahmeprotokolle i) Gefährdungsanalyse (ZTV021) Nach Abnahme der Anlage und nach Abschluss der Prüfung aller vorstehenden Unterlagen in digitaler Form ist ein weiterer kompletter Satz geordnet und beschriftet zu übergeben (insgesamt einmal digital, einmal in Ordnern). (ZTV022) In einfacher Ausführung sind folgende Unterlage beizustellen : a) Symbolschaltplan zur Darstellung der gesamten Anlage mit Eintragung aller Regel- und Schaltgeräte unter Glasrahmen an der Betriebsstätte fest angebracht. b) Protokolle über die Druckprobe, die Inbetriebnahme, die Einweisung des Bedienungspersonals etc. Die hierfür erforderlichen Material- und Lohnkosten sind, sofern nicht als gesonderte Position aufgeführt, in die Einheitspreise einzurechnen. (ZTV023) Sollten die Unterlagen bei der Schlussrechnungslegung nicht vorliegen, ist der Auftraggeber berechtigt, diese auf Kosten des Auftragnehmers anfertigen zu lassen, und die entstehenden Kosten bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen, bzw. erfolgt deren Freigabe erst nach Vorlage der vor aufgeführten Unterlagen. (ZTV024) Des Weiteren sind, sofern hierfür keine gesonderte Pos. vorgesehen ist, die Kosten für Abtransport und vorschriftsmäßige Entsorgung der anfallenden Reststoffe in die Einheitspreise ein zu rechnen. Dies gilt auch für Materialien welche auf Grund von Arbeiten an den vorhanden Anlage anfallen. Zur besonderen Beachtung Anlagenbeschreibung Allgemeines (ZTV026) Die entsprechenden Liefer- und Vertragsbedingungen usw. sind den Vorbemerkungen zu entnehmen. (ZTV027) Bei dem Ausfüllen des Leistungsverzeichnis ist darauf zu achten dass, gleiche Bauteil z.B. Armaturen, Rohrleitung usw. zu den gleichen Einheitspreis angeboten werden. Sollten die Preise abweichen, behält sich der Auftraggeber vor, den jeweils günstigsten Einheitspreis zu übernehmen. (ZTV029) Bei der Ausführung der Arbeiten ist darauf zu achten das vorhanden Bauteile und Raumausstattungen nicht beschädigt werden. Eventuell erforderliche Kosten für Schutzmaßnahmen z.B. Abdeckung von vorh. Objekten usw. sind in die Einheitspreise ein zu rechnen. (ZTV031) Schweißarbeiten sind mit der Bauaufsicht abzustimmen. Die Überwachung möglicher Gefahrenpunkte während der Arbeitszeiten obliegt dem Auftragnehmer. (ZTV032) Bei der Montage ist die evtl. Koordination mit ausführenden Gewerken im Hochbau erforderlich. (ZTV033) Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Pos. bzw. Titel z. B. Rohrleitung, Elektroleitung, Demontage usw. selbst auszuführen bzw. anderweitig zu vergeben, bzw. bei bedarf zu streichen. Daraus geforderte Mehrkosten werden nicht anerkannt. (ZTV037) Bei der Anlagenmontage sind die entsprechenden Vorschriften und Auflagen zu beachten. Hinweis (ZTV038) Bei der Abgabe des Angebotes müssen folgende Punkte, sofern diese nicht als Position aufgeführt sind, mit in die Einheitspreise aufgenommen werden: 1) Alle anfallenden Montage- und Transportkosten, Kosten für Gestellung von Werkzeugen, Transport- und Hebegeräten, Gerüsten usw. 2) Abtransport und Vorschriftsmäßige Entsorgung des Verpackungsmaterials, der bei der Anlagenerstellung anfallenden Reststoffe, als auch der auf Grund von Arbeiten an der vorhanden Anlage anfallende Materialien. Allgemeines (ZTV041) Die allgemeinen technischen Vorschriften (ATV) für Bauleistungen der VOB, Teil C, werden Bestandteil des Vertrages. (ZTV043) Schwankende Kupfer-, Stahl- und andere Rohstoffnotierungen haben keinen Einfluss auf die Abrechnung. (ZTV044) Die Versorgung des Gebäudes mit elektr. Energie erfolgt über das Stromversorgungsnetz. (ZTV044) An Vorschriften sind zu beachten: - Die Verdingungsordnung für Bauleistungen in neuester Fassung. - Die technischen Anschlussbedingungen des VDEW. - Die technischen Anschlussbedingungen des örtlichen EVU. - Die Vorschriften der Deutschen Bundespost. - Die VDE-Bestimmungen. Alle elektrischen Geräte, Anlagen und Verkabelung, müssen den VDE-Richtlinien sowie allen einschlägigen Schutz- und Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Die Leitungen und Kabel sind bei Decken- und bei Wanddurchbrüchen (Brandwände) mit einer nach DIN zugelassenen Brandabschottung zu versehen. (ZTV045) Die angebotenen Anlagen und Geräte sind mit allen zur Steuerung und Kontrolle erforderlichen Schalt- und Schutzgeräten, Schränken und Bedienungstafeln auszurüsten. Grundsätzlich ist die elektrische Steuerung so aufzubauen, dass alle für den Betrieb, die Steuerung und Kontrolle der Anlagen erforderlichen Schalt- und Schutzgeräte, Sicherungen, Relais, Steuerelemente, Schaltuhren, Betriebsstundenzähler, Steuermotoren etc. in dem Schalt- und Steuerschrank des entsprechenden Aufstellungsraum untergebracht sind. Antriebsmotoren und externe Steuergeräte, wie Thermostate, Druckschalter, Magnetventile, sonstige Signalgeber etc. sollen zu sinnvollen Gerätegruppen zusammengefasst und innerhalb dieser Gruppe fix und fertig verkabelt werden. (ZTV046) Diese Verkabelung endet in einem Klemmenkasten, wo alle Kabelenden auf übersichtlich angeordneten und gemäß Schaltplan deutlich gekennzeichneten Klemmen geführt sind. Der Klemmenkasten ist mit Steuer- und Reparaturschaltern sowie Kontrolllampen zu erweitern für die Antriebe Zuluft, Abluft, Umwälzpumpen. Die für den Betrieb wichtigsten Störmeldungen sind an ein zentrales Überwachungssystem weiterzuleiten. Hierzu ist ein separates Klemmfeld (Übergabeklemmleiste) erforderlich und die Schalt- und Steuerschränke sind mit den erforderlichen Schalt- und Übertragungskontakten auszuführen und vorzuhalten. Die Übergabeklemmleiste ist genauestens zu beschriften und die dazugehörigen Planunterlagen zu übergeben. Zusätzliche technische Vorschriften für Wärmedämmungsarbeiten nach DIN 18421. Allgemeines (ZTV047) Die allgemeinen technischen Vorschriften (ATV) für Bauleistungen der VOB, Teil C, werden Bestandteil des Vertrages. (ZTV049) Die Dämmarbeiten sind gemäß der DIN 4108, Wärmeschutz im Hochbau bzw. Wärmeschutzverordnung durchzuführen. (ZTV050) Zusätzlich sind noch folgende Leistungen als Nebenleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren: - Das Auf- und Abbauen von Gerüsten, deren Arbeitsbühnen und Leitern über 2,0 m über Fußboden oder Gelände. - Das Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber keine geeigneten Räume zur Verfügung stellen kann. Allgemeines (ZTV054) Zusätzlich sind folgende Leistungen als Nebenleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren - Form- und Verbindungsstücke, Schweiß- und Dichtungsmaterial und alle Gewindeanschweißmuffen - Rohr- bzw. Kanalbefestigungen mit schall- und schwingungsdämmenden Einlagen - Rohrdurchführungen durch Decken und Wände entsprechend DIN 4109 - Herstellen von erforderlichen Provisorien und Gestellung der Geräte Weitere besondere Vertragsbedingungen Allgemeines (ZTV056) Planungsunterlagen die für die Planung erforderlichen Unterlagen z.b. Zeichnungen, Berechnungen usw. können bei dem Fachplaner nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Definition "Bedarfs- bzw. Eventualposition" (ZTV058) Die in der Ausschreibung als Bedarfs- bzw. Eventualposition bezeichneten Leistungsbaubeschreibungen dienen zur Preisermittlung von Bauleistungen deren Ausführung zur Zeit der Aufstellung des Leistungsverzeichnisses noch nicht feststeht. (ZTV059) Die Entscheidung über die Ausführung wird bei der Auftragsübergabe, jedoch spätestens während der Bauzeit getroffen. (ZTV060) Die Ausführung von Bedarfs- bzw. Eventualpositionen bleibt auch nach der Auftragserteilung einer besonderen schriftlichen Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers vorbehalten. Diese Positionen bzw. EP/GP fließen nicht mit in das Angebot ein. Definition "Wahlposition" (ZTV061) Die in der Ausschreibung als Wahlposition bezeichnete Leistungsbeschreibung dient als Alternativlösung von bereits aufgeführten Grundpositionen. (ZTV062) Die Entscheidung, welche der im Leistungsverzeichnis als solche gekennzeichneten Alternativpositionen zur Ausführung gelangen, wird im Auftragsschreiben getroffen. Sofern diese nicht bereits im Auftragsschreiben festgelegt wird, gilt der Auftrag nur über die Grundpositionen als erteilt. Festpreisvereinbarungen (ZTV065) Die angebotenen Einheitspreise gelten während der Bauausführung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen, einschl. der zu erwartenden baulichen Verzögerungen als Festpreise. (ZTV066) Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln gelten als nicht vereinbart. (ZTV068) Versorgungsanschlüsse für Baustrom und Wasser sind an der Baustelle vorhanden. Die Verbrauchskosten sind über selbst zu stellende und vorzuhaltende Zählereinrichtungen direkt mit dem Rohbauunternehmer bzw. Auftraggeber abzurechnen. Erfolgt solch eine Regelung nicht, oder ist solch eine Regelung auf Grund des Baufortschritts nicht mehr möglich, so sind vom AN entsprechende Zählereinrichtungen zu stellen und vorzuhalten. Werden keine Zählereinrichtungen gestellt, so werden diese Verbrauchskosten auf alle am Bau beteiligten Firmen im Ermessen des AG umgelegt und von der Rechnungsforderung des AN in Abzug gebracht. Hierbei ist jedoch der Verbrauch in hinreichendem Masse, hinsichtlich der Ausführungsdauer, der in Auftrag gegebenen Leistungen für den AN entsprechend zu berücksichtigen (kommt zum tragen wenn keine konkretere Festlegung in den allgemeinen Vorbemerkungen aufgeführt wurde). Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV) Technische Vorbedingung Bauleistung: Installationsarbeiten Die Abgabe des Angebotes geschieht kostenlos und für den Auftraggeber unverbindlich. Die auszuführenden Leistungen werden nach Art und Umfang durch die nachstehend aufgeführten Unterlagen bestimmt. a) Die Zeichnungen des Architekten. b) Die Zeichnungen des Planers. c) Die Beschreibung der Leistungen. d) Die besonderen Vertragsbedingungen. e) Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil B. f) Die zusätzlichen techn. Vorschriften. g) Die allgemein techn. Vorschriften für Bauleistungen, VOB Teil C. h) Die Deutschen-Industrie-Normen. i) Die einschlägigen Richtlinien der VDI - Fachausschüsse. Jeweils in der z. Zt. gültigen Ausführung Vertragsbedingungen des Anbieters, welche von den vorerwähnten Bedingungen abweichen, finden keine Berücksichtigung. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Unternehmer, falls erforderlich, an Ort und Stelle mit den Eigenheiten der Baustelle vertraut zu machen. Eventuell bestehende Unklarheiten sind durch Rücksprache bei der Bauleitung zu beseitigen. Etwaige Nachforderungen, welche auf Unkenntnis der Baustelle, Zeichnungen und Text des Leistungsverzeichnisses beruhen, können in keinem Fall berücksichtigt werden. 1. Der Bieter erklärt ausdrücklich, dass er Dritten gegenüber keine Mitteilung über die Ergebnisse der Ausschreibung macht. Es ist ihm bekannt, dass bei Verstoß die Zuverlässigkeit seines Unternehmens überprüft wird (VOB/A §2, Satz 1). 2. Die Anlage soll in ihrem Aufbau und ihren Einzelheiten nach den anerkannten Regeln der Technik, den z. Zt. gültigen Normen, Richtlinien und Vorschriften sowie nach dem vorliegenden Leistungsverzeichnis sorgfältig und fachgerecht ausgeführt werden. 3. Die "Allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen" VOB, mit allen angeführten DIN-Normen (z.b. DIN 18 381), Richtlinien und Vorschriften. 4. DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke. 5. DIN 1988 Trinkwasser-Leitungsanlagen in Grundstücken. 6. DIN 4109 Schallschutz im Hochbau. 7. DIN 18024 Blatt 1 Bauliche Maßnahmen für Behinderte. 8. DIN 18025 Blatt 2 Planungsgrundlagen öffentlich zugängige Gebäude. 9. DIN 18022 Planungsgrundlagen für Wohnungsbau 10. DIN 14461 Feuerlösch-Schlaucheinrichtungen sowie die gültigen Richtlinien z.b. DVGW, VDE, AD-Merkblätter, VDI-Bestimmumgen. 11. Die gesetzlichen bau- und feuerpolizeilichen sowie behördlichen-Vorschriften. 12. Die Vorschriften des zuständigen Gas- und Wasserwerkes. 13. Die Vorschriften des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes sowie TÜV und TÜA. 14. Unfallverhütungsvorschriften. 15. Leistungen die den einschlägigen Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen und behördlichen Auflagen nicht entsprechen, hat der Auftragnehmer auf seine Kosten in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen zu erbringen. 16. Der Auftragnehmer hat ferner alle benötigten Unterlagen für die anmeldungs-, anzeige-, genehmigungs- und überwachungspflichtigen Anlagen an die Aufsichtsstellen bzw. Genehmigungsbehörden (z.B. Bauaufsicht, TÜA, TÜV, Gewerbe- und Ordnungsamt) ohne Entgelt zu liefern. Alle behördlichen Abnahmen hat der Auftragnehmer nach Rücksprache mit der Bauleitung zu veranlassen. 17. Nach Auftragserteilung ist eine Überprüfung aller zur Verfügung gestellten Anlagen und Unterlagen durchzuführen. Sämtliche Ausführungsunterlagen sind selbst zu erstellen und vor Montagebeginn bei der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Für die einwandfreie Funktion der Anlage sowie für das Erreichen der geforderten Betriebsverhältnisse garantiert der Auftragnehmer. 18. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, Funktion und ausreichenden Bemessungen der Anlagen wird durch die Anerkennung der Ausführungszeichnungen oder sonstiger Unterlagen durch den Bauherrn oder dessen Beauftragten in keiner Weise aufgehoben oder auch nur eingeschränkt. 19. Weicht die Ausführungsplanung in einzelnen entscheidenden Punkten von dem Leistungsverzeichnis ab, so ist dieses unverzüglich dem Bauherrn oder dessen Beauftragten mit einer ausführlichen Begründung mitzuteilen. StL-Nr. Abgrenzung des einzelnen an dem Bauvorhaben tätigen Firmen, so z.B. der heiz- und lufttechnischen Anlagen, der Starkstromanlagen, Be- und Entwässerung, Deckeninstallation, Geräteverkleidung, Mauer- und Durchbrucharbeiten muss der Auftragnehmer mit der Bauleitung absprechen und diese über alle für die Montage der Sanitären-Installationsanlage erforderlichen Grundarbeiten rechtzeitig informieren. 21. Widersprechen sich Vorschriften, Verordnungen usw., dann ist dies der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen. 22. Öffnungen von Rohren und Kanälen sind während der Montage provisorisch zu schließen. Vor Inbetriebnahme sind alle Anlagen von dem angefallenen Baustaub zu reinigen. 23. Dem Angebot ist ein Wartungsvertragsentwurf über die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anlagen beizufügen. 24. Das Bedienungspersonal ist in die Betriebsweise der Anlagen zu unterweisen und über alle Schaltvorgänge zu orientieren. Unkenntnis des Personals und dadurch auftretende Störungen oder Schäden gehören zur Garantieleistung und sind vom Auftragnehmer zu vertreten bzw. zu beheben. 25. Die bauseitigen Leistungen sind dem Bauleiter rechtzeitig detailliert anzugeben, so dass z.B. Durchbrüche, Schlitze, Fundamente, das Schließen von Durchbrüchen und Öffnungen, gemauerte Kanäle und Schächte, die Be- und Entwässerung, der Stromanschluss, der Verdrahtungsplan für die Elektroinstallation, Schallisolierung, Anstrich von Rohren und Isolierungen usw. rechtzeitig erfolgen kann. 26. Es dürfen nur anerkannte Fachfabrikate verwendet werden. Bei Änderungen muss die Zustimmung des beratenden Ingenieurs eingeholt werden. 27. Die Gewährleistung beginnt ab mängelfreie Abnahme durch den Bauherrn oder dessen Beauftragten. 28. Die Abnahme der Anlagen erfolgt nur, wenn diese betriebssicher laufen, alle Bedienungs- und Wartungsanweisungen beigebracht, die Anlagen ordnungsgemäß bezeichnet und beschildert sind und Funktion und Leistung den geforderten Bedingungen entsprechen. 29. Die im Leistungsverzeichnis genannten Leistungs- und Wirkungsgrade und sonstigen Garantien sind, wenn erforderlich, von dem Auftragnehmer mit von ihm beigestellten, geeichten Messgeräten im Beisein des Bauherrn oder dessen Beauftragten ohne besondere Berechnung nachzuweisen. 30. Während der Montage der Anlagen, des Probebetriebes sowie der Einregulierungszeit ist das Bedienungspersonal ausreichend einzuschulen, so dass eine einwandfreie Wartung und Bedienung der Anlage erfolgen kann. 31. Nach der Auftragsvergabe (und noch vor Bestellung der Teile) sollte mit dem Bauherrn bzw. der zuständigen Bauaufsicht sowie dem Planer eine Baubesichtigung vorgenommen werden, bei welcher noch offene Fragen abgeklärt werden sollen, so z.B. Abstimmung, Aufstellung und Anschluss der Einrichtungsgegenstände, Rohrleitungsführung, wobei abgestimmt werden sollte, wer noch erforderliche Durchbrüche oder Schlitze zu erstellen hat. 32. Gültige Montagepläne sind vom Auftragnehmer in die letztgültigen Architektenzeichnungen, die in Form von Mutterpausen hergestellt worden sind, einzutragen, und vom Architekt- oder Fachbüro freizugeben. https://mailportal.gwg-kassel.de/enQsig/link?id=BAgAAAADbM-I8K61CWMAAACbLKnLEs1L4dJUf8maSDl3xW22Lj8Sq99RP_kBydJ_61tt9WsqUrRAFRQK5Up5s6_QzjdpanNFallG_hNtI1OLJNiANPfrFDIzBVjR9Dorgb9CTlppcv2_k-dLuPfmisXr2bQ1  dem Angebot ist zu berücksichtigen, das die gelieferten Anlagenkomponenten mit der vorhandenen übergeordneten GLT und der zugehörigen Software kombatibel ist. Im Auftrag enthalten ist für eine Dauer von 5 Jahren ein Bereitschafts- und Entstörungsdienst: - Montag - Donnerstag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, - Freitag von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Bei Einsätzen außerhalb dieser Zeiten werden die entstandenen Lohn- und Fahrtkosten zu den eingereichten gültigen Stundenverrechnungssätzen berechnet. Ein Notdienst ist sicherzustellen für die Zeiten: - Montag bis Donnerstag 17:00 bis 7:00 Uhr - Freitag nach 13:00 Uhr - sowie Sonn- und Feiertage Störungen müssen in einer angemessenen Raktionszeit nach Anzeige durch den Auftraggeber behoben werden.
Allgemeine und Technische Vorschriften für Heizung- und Sanitärinstallation
10 1. BA - Haus E
10
1. BA - Haus E
10.10 1. BA - Haus E - Hochbau
10.10
1. BA - Haus E - Hochbau
10.20 1. BA - Haus E - HLS - KG 410 Gas-, Wasser-, Entwässerungsanlagen DIN 18 381
10.20
1. BA - Haus E - HLS - KG 410 Gas-, Wasser-, Entwässerungsanlagen DIN 18 381
10.30 1. BA - Haus E - HLS - KG 420 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen DIN 18 380
10.30
1. BA - Haus E - HLS - KG 420 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen DIN 18 380
10.40 1. BA - Haus E - HLS - KG 430 Lüftungsinstallation DIN 18379
10.40
1. BA - Haus E - HLS - KG 430 Lüftungsinstallation DIN 18379
10.50 1. BA - Haus E - HLS - Gewerkeübergreifende Leistungen
10.50
1. BA - Haus E - HLS - Gewerkeübergreifende Leistungen
10.60 1. BA - Haus E - ELT - KG 440 Elektrische Anlagen
10.60
1. BA - Haus E - ELT - KG 440 Elektrische Anlagen
10.70 1. BA - Haus E - ELT - KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechn. Anlagen
10.70
1. BA - Haus E - ELT - KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechn. Anlagen
20 2. BA - Haus D
20
2. BA - Haus D
20.10 2. BA - Haus D - Hochbau
20.10
2. BA - Haus D - Hochbau
20.20 2. BA - Haus D - HLS - KG 410 Gas-, Wasser-, Entwässerungsanlagen DIN 18 381
20.20
2. BA - Haus D - HLS - KG 410 Gas-, Wasser-, Entwässerungsanlagen DIN 18 381
20.30 2. BA - Haus D - HLS - KG 420 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen DIN 18 380
20.30
2. BA - Haus D - HLS - KG 420 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen DIN 18 380
20.40 2. BA - Haus D - HLS - KG 430 Lüftungsinstallation DIN 18379
20.40
2. BA - Haus D - HLS - KG 430 Lüftungsinstallation DIN 18379
20.50 2. BA - Haus D - HLS - Gewerkeübergreifende Leistungen
20.50
2. BA - Haus D - HLS - Gewerkeübergreifende Leistungen
20.60 2. BA - Haus D - ELT - KG 440 Elektrische Anlagen
20.60
2. BA - Haus D - ELT - KG 440 Elektrische Anlagen
20.70 2. BA - Haus D - ELT - KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechn. Anlagen
20.70
2. BA - Haus D - ELT - KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechn. Anlagen
30 3. BA - Haus C
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3. BA - Haus C
30.10 3. BA - Haus C - Hochbau
30.10
3. BA - Haus C - Hochbau
30.20 3. BA - Haus C - HLS - KG 410 Gas-, Wasser-, Entwässerungsanlagen DIN 18 381
30.20
3. BA - Haus C - HLS - KG 410 Gas-, Wasser-, Entwässerungsanlagen DIN 18 381
30.30 3. BA - Haus C - HLS - KG 420 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen DIN 18 380
30.30
3. BA - Haus C - HLS - KG 420 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen DIN 18 380
30.40 3. BA - Haus C - HLS - KG 430 Lüftungsinstallation DIN 18379
30.40
3. BA - Haus C - HLS - KG 430 Lüftungsinstallation DIN 18379
30.50 3. BA - Haus C - HLS - Gewerkeübergreifende Leistungen
30.50
3. BA - Haus C - HLS - Gewerkeübergreifende Leistungen
30.60 3. BA - Haus C - ELT - 440 Elektrische Anlagen
30.60
3. BA - Haus C - ELT - 440 Elektrische Anlagen
30.70 3. BA - Haus C - ELT - 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechn. Anlagen
30.70
3. BA - Haus C - ELT - 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechn. Anlagen