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1. Allgemeine Vorbemerkungen 1.1 Ausführungsbereich
Der Ausführungsbereich der nachfolgend beschriebenen Leistungen befindet sich an folgender Adresse:
SWSG Kundencenter Bad-Canstatt
Rostocker Str. 2-6
70376 Stuttgart
1.2 Zweck:
Das Ziel des Projekts ist die Umgestaltung und Aufwertung der Büroflächen im Inneren sowie des Terrassenbereichs im Erdgeschoss des SWSG-Kundencenters. Vom Umbau ausgenommen sind jedoch die Treppenhäuser, das Untergeschoss, die Obergeschosse und alle anderen genutzten Bereiche des Gebäudes, die nicht Teil dieses Umbaus sind.
1.3 Baumaßnahe:
Art der Baumaßnahme: Sanierung
Beteriebszustand bei Arbeiten
im Bestandsgebäude: leergezogen
Umbaufläche Gesamt: ca.520m²
1.4 Gebäude:
Gebäude zur Nutzung als: Gebäudeklasse 5
Gesamtanzahl Geschosse: 6
davon Untergeschosse: 1
Dachform (Gesamtgebäude): Giebeldach / Satteldach mit tragender Holzkonstruktion und Ziegeldeckung
Dachform
(Umbaubereich / Dachterrasse): Flachdachkonstruktion aus Stahl / Holz mit Metalldeckung
Gebäudemaße ca. Angaben (Gesamt):
Länge = 56 m
Tiefe = an der breitesten Stelle ca. 21 m
Höhe= 17,50 m ü. Gelände (Messung von 0,00 m)
1.5 Geschossnutzung:
Das Gebäude wurde um ca.1950 ( genaue Dokumente liegen zum Zeitpunkt Erstellung LV nicht vor) als freistehendes Bauwerk errichtet und im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen mehrfach saniert.
Es umfasst insgesamt sechs Geschosse einschließlich eines Untergeschosses.
Das Gebäude hat eine vielseitige Nutzung und beherbergt neben der Geschäftsstelle der SWSG auch verschiedene andere Einrichtungen. Im Untergeschoss befindet sich die Mobile Jugendarbeit Hallschlag. Dieser Bereich ist über einen separaten Eingang im Hanggeschoss zugänglich. Zudem befindet sich im Gebäude der Polizeiposten Hallschlag, der ebenfalls über einen eigenen Zugang erreichbar ist.
Nur die zur Sanierung vorgesehenen Flächen im Erdgeschoss, einschließlich der angrenzenden Terrassenfläche (Flachdachkonstruktion), sind während der Umbauarbeiten leergezogen und stehen dem Auftragnehmer vollständig zur Verfügung.
Das Untergeschoss des Gebäudes enthält Flur, Vorraum, Gewölbekeller und Kellerraum, die teils als Lagerflächen genutzt werden. Der sanierte Bereich im Erdgeschoss befindet sich ostsüdlich und bietet Mieterbetreuung sowie Serviceleistungen.
In den Obergeschossen befinden sich vermietete Wohnungen, die in unterschiedlichen Nutzungseinheiten untergebracht sind. In den restlichen Büro- und Verwaltungsräumen arbeiten SWSG-Mitarbeiter aus den Abteilungen Verwaltung und technischem Dienst.
Kundenparkplätze befinden sich vor dem zentralen Eingang des Gebäudes. Die Zufahrt erfolgt über die Rostocker Straße, die zugleich für Baustellenfahrzeuge und Materialanlieferungen genutzt wird.
Zusätzlich stehen während des Umbaus auch Mitarbeiterparkplätze hinter dem Gebäude zur Verfügung. Der Zugang erfolgt über die Straße "Auf der Steig".
1.6 Konstruktion:
Das Gebäude basiert auf einer Massivbauweise mit Mauerwerk und Beton. Die tragende Konstruktion umfasst ein Stahlbeton-Tragskelett mit Stahlbetondecken und Stahlbetonbrüstungen entlang der Außenfassade. Die Außenwände bestehen aus Mauerwerk und einer Glasfassade.
Für den Brandschutz sind die tragenden Kernwände und F-90 Wände zu den Fluchttreppenhäusern aus Stahlbeton gefertigt. Die Feuerbeständigen Wände zwischen den Nutzungseinheiten sind ebenfalls in Stahlbeton ausgeführt.
Die Innenwände bestehen zum größten Teil aus Mauerwerk und sind teilweise in F90 ausgeführt.. Nichttragende Innenwände bestehen aus Trockenbauwänden oder Glastrennwandsystemen.
Die lichten Geschosshöhen des Umbaubereichs (OK RFB bis UK RD) betragen:
EG Geschlossfläche: ca. 2.80m
EG Geschossfläche UK Sturz: ca. 2.25m
Innerhalb des Umbaubereichs sind Unterzüge sowie Abhangdecken vorhanden, die sowohl Klimaanlagen als auch Lichttechnik integrieren.
Diese sind vollständig zurückzubauen, einschließlich Unterkonstruktionen, Abhänger und Einbauten (z. B. Leuchten, Lüftungsgitter).
Darüber hinaus sind vereinzelt Zwischendecken vorhanden, die vermutlich aus brandschutztechnischen Gründen eingebaut wurden.
Diese können nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung / Fachplanung Brandschutz verbleiben, sofern deren Zustand und Funktion dies zulassen.
EG UKFD Unterzüge: ca. 2.19 m / 2.23 m
EG UKFD Abhandecke Bürofläche:ca. 2. 45 m / 2.60 m
EG UKFD Abhangdecke Eingang: ca. 2.35 m
EG UKFD Flur: ca. 2.52 m
Im Zuge der Bestandsaufnahme wurden Erkundungsbohrungen durchgeführt.
Die dabei ermittelten Decken- und Aufbauhöhen sind im beiliegenden Dokument " 1717_Erkundungsbohrungen_251008.pdf " dokumentiert und den Bietern zur Kenntnisnahme beigefügt.
1.7 Bodenaufbauten Bestand (ca. Angaben) des Umbaubereichs:
Hinweis:
Die vorliegenden Angaben basieren auf alten Dokumenten sowie Schnitten aus bisherigen Genehmigungsplänen. Aufgrund der verwendeten historischen Unterlagen können kleinere Abweichungen oder Unklarheiten in den technischen Details auftreten. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der verfügbaren Quellen zusammengetragen. Bieter muss Unklarheiten und relevante Abweichungen unverzüglich in Textform melden.
Bodenaufbau EG Bürofläche/ Besprechungsäume
Aufbau ca. 130 bis 144 mm auf Betondecke:
(Angaben aus Bestandsplänen übernommen)
Stäbchenparkett
Estrich
Dämmung
Betonrippendecke (statisch tragend): ca. 300 mm / ca. 150 mm an dünster Stelle
Dämmung unter Betonrippendecke: ca. 80 mm
Bodenaufbau EG Dusche / WC Räume:
(Durch Erkundungsproben bestätigt)
Aufbau ca. 150 mm auf Betondecke:
Fliesen
Estrich
Dämmung
Betonrippendecke (statisch tragend): ca. 300 mm / ca. 150 mm an dünster Stelle
Dämmung unter Betonrippendecke: ca. 80 mm
Bodenaufbau EG Außenbereich, Terrasse:
Aufbau auf Betondecke mit Gefälle von ca. 2 %:
(Angaben aus Bestandsplanung und Gutachten übernommen)
Vegetationsschicht - Pflanzerde, stark durchwurzelt, ca. 10 cm
Geotextil - Durchwurzelungsschutz und Trennlage
Wasserspeicherschicht - Substrat, ca. 10 cm
Geotextil - erneute Trennlage
Bautenschutzmatte, zweilagig, ca. 2 × 6 mm
Bituminöse Abdichtung, zweilagig (Schweißbahnen, teils mit Kupfereinlage als Durchwurzelungsschutz), ca. 20 mm
Wärmedämmung - PUR-Hartschaumplatten, ca. 8 cm
Dampfsperre - Bitumenschweißbahnen, ggf. mit Bitumenverguss, ca. 10 mm
Tragkonstruktion - Stahlbetondecke ca. 300 mm
Dämmung unter Betonrippendecke: ca. 80 mm
1.8 Baustelleneinrichtung:
Kran zur Mitnutzung: nein
Lagermöglichkeiten: Lagermöglichkeiten befinden sich auf den Kunden- und Mitarbeiterparkplätzen
Lagerfläche für AN: Nutzung der Außenflächen (Kunden- und Mitarbeiterparkplätze) möglich; Kapazitäten sind begrenzt und vorab mit dem AG / ÖBL festzulegen.
Baus. Stromanschluss (kW): Baustromanschlüsse sind vorhanden. Die genaue Anschlussleistung ist vom AN gemeinsam mit Fachplanung / Architekt (FI) zu ermitteln.
Baus. Wasseranschluss: Bauwasseranschlüsse sind vorhanden. Die genaue Dimensionierung ist vom AN mit FI / Fachplanung abzustimmen.
BE -Fläche für AN im Gebäude: Eingeschränkt zulässig; Nutzung nur nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch AG / ÖBL.
Da die bestehenden Sanitäranlagen im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ebenfalls erneuert werden,
ist die Benutzung der hauseigenen Toiletten während der Bauzeit nicht gestattet.
Der Auftragnehmer hat geeignete Baustellentoiletten (Toilettenkabinen oder Containeranlagen) auf eigene Kosten zu stellen, zu reinigen und zu unterhalten.
Das WC im Untergeschoss kann vom AN genutzt werden, sofern dies mit den laufenden Arbeiten an den Sanitärleitungen vereinbar ist.
Bei gleichzeitigen Arbeiten an den Leitungen oder Sperrungen ist eine mobile Sanitäranlage bauseits durch den AN vorzuhalten.
Eine regelmäßige Reinigung und Wartung der Sanitäranlagen ist sicherzustellen.
Weitere BE-Einrichtungsflächen sind auf dem Gelände des AG nicht möglich.
Falls der AN weitere BE-Flächen benötigt, so liegt dies in seinem Eigenermessen bei gleichzeitiger Kostenübernahme. Vorherige Abstimmung / Freigabe durch ÖBL / AG ist obligatorisch. Erfolgen diese im öffentlichen Bereich, schließen diese die Veranlassungen und Gebühren etc. mit ein. Sollen Eigentümer-Freiflächen in Anspruch genommen werden, bedarf es der separaten Antragstellung und deren Freigabe. Alle Kosten daraus, inkl. Wiederherstellung des Ursprungszustandes, ist / wird Sache des AN.
Aus Baustelleneinrichtung AG ableitend, ergeben sich für den AN weitere beispielhafte Eigenleistungen, die mit dem EP als abgegolten gelten:
Einrichtung von zusätzlichen BE-Flächen im Bedarfsfall, inkl. Wiederherstellung der Flächen zu Lasten des AN
Transportaufwendungen aller Art inkl. Schutzmaßnahmen an Bestandseinbauten Eigentümer
tägliche Grundreinigung / Schuttsammlung (ist/wird Eigentum AN inkl. Entsorgung außerhalb Bau-Gelände)
Arbeitsplatzbeleuchtung
Stromversorgung ab Baustromverteiler
Bauwasserverwendung ab Hahn (der weitere "Wasserweg" muss absolut trocken bleiben)
alle Handwerkergerätschaften müssen die UVV-Vorschriften erfüllen
bei funkenflugverursachenden Arbeiten und/oder Schweißarbeiten entsprechende Schutzmaßnahmen der Umgebung inkl. Feuerlöscheinrichtungen in unmittelbarer Nähe
Maßnahmen zur Bewachung und Verwahrung aller AN-Eigentums, inkl. Diebstahlschutz
Materialdisposition auf Abruf bzw. anschließende Verarbeitung
Staubschutzmaßnahmen bei allen staubverursachenden Arbeiten.
Schutzmaßnahmen an bleibenden Bestandseinbauten bzw. Neueinbauteilen.
Persönliche Schutzausrüstung Mitarbeiter
Untersagt wird/ist:
- Konsum alkoholischer Getränke vor und während
Vor-Ort-Tätigkeiten.
- Rauchen im Hause (außerhalb nur in BE-Fläche)
- verantwortungslose Entsorgung von Zigaretten
(Entsorgungseinrichtung z.B. Aschenbecher etc.
muss seitens AN gewährleistet werden)
- Übernachtungen jeglicher Art
- Lagerung/Restmüll von Getränken / Speisen
- der Einsatz von abgasbetriebenen Gerätschaften
- Baureklame
- das Aufstellen von Bau- oder Mietcontainern (nur nach
Freigabe ÖBL / AG)
- Das Einleiten von Schadstoffen und/ oder sich
verklumpenden Restmaterialien etc. in die
Bestandsleitungen.
- Aufstellen von Schuttcontainern ohne Unterlage gegen
bleibende Kratzspuren.
1.9 Baustellenumfeld:
Arbeitszeiteneinschränkungen: Die üblichen Ruhezeiten sind einzuhalten (z. B. 20:00-06:00 Uhr).
Lärmeinschränkungen: Lärmintensive Arbeiten, insbesondere Abbruch- und Stemmarbeiten, sind mit dem AG abzustimmen. Der AG informiert bei Bedarf die betroffenen Mieter.
Erschütterungseinschränkungen: keine besonderen Einschränkungen bekannt.
Da sich vermietete Einheiten im Gebäude befinden, sind bei der Durchführung der Arbeiten besondere Rücksichtnahmen erforderlich, um die Mieter nicht zu stören. Hierzu zählen Einschränkungen bei der Lärmemission sowie die Aufrechterhaltung der Zugänglichkeit und der Sicherheitsvorkehrungen für die Mietparteien. Jegliche Arbeiten, die außerhalb der regulären Arbeitszeiten stattfinden müssen, sind im Vorfeld mit dem Auftraggeber abzustimmen.
1.10 Anlieferung / Logistik / Zufahrt:
Parkmöglichkeiten: Kunden- und Mitarbeiterparkplätze stehen in begrenztem Umfang für Materialanlieferung und Lagerung zur Verfügung. Die Nutzung ist vorab mit dem AG abzustimmen.
Durchfahrtbeschränkungen: Keine besonderen Beschränkungen bekannt; ggf. erforderliche Abstimmungen sind durch den AN vorzunehmen.
Durchfahrthöhe: Keine einschränkenden Höhenbegrenzungen bekannt; ist vom AN vor Einsatz größerer Fahrzeuge zu prüfen.
Deckenlast: Tragfähigkeiten von Zufahrten, Gehwegen und Außenflächen sind durch den AN vor Nutzung zu prüfen.
Zeitfenster: Anlieferungen sind während der regulären Arbeitszeiten möglich; genaue Zeitfenster sind mit dem AG abzustimmen.
Entladeflächen: Entladeflächen auf Kunden- und Mitarbeiterparkplätzen können nach Abstimmung mit dem AG genutzt werden.
Kranentladung: Keine bauseitige Krannutzung vorhanden. Falls erforderlich, ist eine mobile Kranstellung durch den AN zu planen und mit dem AG abzustimmen.
Ebenerdige Zugänglichkeit: Ebenerdiger Zugang über den Haupteingang möglich.
Das Treppenhaus wird von Mietern mitgenutzt und kann ausschließlich als Personenzugang oder für den Transport kleiner Materialien verwendet werden.
Es ist jederzeit frei und sauber zu halten, da es als notwendiger Rettungsweg dient.
1.11 Bauablauf:
Die Sanierungsarbeiten erfolgen in einem leergezogenen Bürobetrieb und werden in einem Zug durchgeführt. Aufgrund der angrenzenden Nutzung des mobilen Jugendzentrums und der Mietwohnungen sind besondere Vorsichtsmaßnahmen bezüglich Lärm, Erschütterungen, Sauberkeit und der Aufrechterhaltung der Zugänge erforderlich. Auch der Besucherparkplatz muss außerhalb des Baubereichs des Auftragnehmers liegen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass Arbeitstätigkeiten im restlichen Gebäudebereich weiterhin ohne Beeinträchtigungen durchgeführt werden können.
Zusätzlich muss gewährleistet werden, dass die Treppenhäuser während der gesamten Bauzeit für die anderen zugänglichen Nutzungseinheiten stets zugänglich bleiben, da sie als notwendige bauliche Rettungswege dienen.
1.12 Ausführungstermine:
Ausführungszeitraum wird voraussichtlich von ca. Juni 2026 bis September 2026 für die Umbaumaßnahme stattfinden.
Die detaillierte Terminschiene wird im technischen Klärungsgespräch erläutert.
Die Beauftragung umfasst die Einhaltung der vorgegebenen Vertragstermine und beinhaltet im Bedarfsfall auch die Bereitstellung zusätzlicher Personenkapazitäten ohne zusätzliche Vergütung.
Der Auftraggeber geht grundsätzlich von einer regulären Arbeitswoche aus (MO-FR)
Die evtl. erforderliche Genehmigung für Nacht-, Feier- und Sonntagsarbeit holt sich der AN in Abstimmung mit AG selbst ein.
1.13 Gerüste
Für Arbeiten auf den Geschossebenen (Raumhöhe >/= 3,00 m) obliegt es dem Bieter Gerüste zu verwenden. Sie gelten als Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.
Arbeiten sind mit Rollgerüst möglich.
Bei Gerüsteinsatz in Bereichen mit bereits fertig verlegten oder wiederzuverwendenden Bodenbelägen (z. B. Teppich, Fliesen, Parkett) sind geeignete Schutzmaßnahmen gegen Eindrücken oder Beschädigungen durch Gerüstrollen unentgeltlich zu erbringen.
1.14 Reinigungsaufwendungen
AN-Leistung:
tagtägliche Grundreinigung in den Umbaubereichen, einschließlich Transportwege und BE-Flächen.
Kostenübernahme, falls vom AN vorgenannte Grundleistungen weder befolgt noch ordnungsgemäß
durchgeführt werden
Die Entsorgung der anfallenden Materialien aller Art ist / bleibt AN-Leistung.
Zwischenreinigung:
Eine gesonderte Zwischenreinigung während der Bauphase erfolgt nicht.
Die Sauberkeitspflicht der einzelnen Gewerke ist Bestandteil der jeweiligen Leistung und in den Einheitspreisen einzurechnen.
Reinigungstätigkeiten während der Bauzeit (z. B. zur Gewährleistung eines sauberen Arbeitsumfelds oder zur Übergabe von Teilflächen) gelten als Nebenleistung.
Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
1.15 Planfreigaben / Materiallieferzeiten
Hat der Bieter Bedenken, dass die vom Architekten (IFG) vorgesehenen Materialien weder handelsüblich abrufbar und/oder lange Liefer- / Fertigungszeiten eintreten, so ist mit Angebotsabgabe darauf hinzuweisen.
Unabhängig davon liegt es im Eigenermessen des AN, die Planfreigaben rechtzeitig zu erwirken, damit die Montagetermine eingehalten werden können, inkl. der eventuell vorzumontierenden Teile.
Der Bauherr geht davon aus, dass der AN die Planerstellung gewissenhaft zur Freigabe einreicht, sodass dem Architekten / AG die Planfreigabe ohne wesentliche Plankorrekturen möglich ist / wird.
Grundsätzlich erfolgt vom AN die komplette Ausführungs-und Detailplanung bis zur Freigabe durch den Architekten und / oder Bauherren.
1.16 Handmuster
Jedes Materialteil ist als Handmuster vorzulegen, diese bleiben bis zur Abnahme im Besitz des AG. Die Handmuster sind in die EP einzukalkulieren.
1.17 Bemusterungen allgemein:
Sämtliche Bemusterungen (Farben, Lacke, Deckenoberflächen, Holz- und Schreineroberflächen) sind mit den angrenzenden Materialien vor Ort abzustimmen.
Für Maler- und Deckenflächen sind Musterflächen am Objekt anzulegen, um Farb- und Glanzabstimmungen zu angrenzenden Schreineroberflächen sicherzustellen.
Die Bemusterung erfolgt im Beisein der Bauleitung bzw. des Architekten; freigegebene Muster gelten als verbindlich für die Ausführung.
Abweichungen hiervon sind nur nach schriftlicher Freigabe zulässig.
1.18 Angebotsgrundlage / Preisermittlung
Dem AN ist bewusst, dass es sich um Sanierungsmaßnahmen in einem Bestandsgebäude handelt. Jedoch können trotz sorgfältigster Leistungsermittlung "Ausschreibungsdifferenzen und/oder Wartezeiten, etc." eintreten.
Der Bauherr erwartet, dass sich der AN vor Angebotsabgabe über den Ist-Zustand des Umbaubereichs vor Ort informiert und evtl. Unwegbarkeiten bei der Ausführung gleich im Einheitspreis (EP) berücksichtigt werden.
Das vom Auftraggeber aufgestellte Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. Urheberrechte, Fabrikats- und Typenangaben sind eindeutig anzugeben.
1.19 Vergabe
Für Angebotseröffnung, Wertung und Zuschlag gelten ausschließlich die Regelungen der KEV-Formblätter der SWSG in der jeweils gültigen Fassung.
Projektspezifische Festlegungen erfolgen im Rahmen der Vergabeunterlagen bzw. der technischen Klärungsgespräche.
Es werden ausschließlich elektronische Angebote (PDF und GAEB) akzeptiert.
Aufgrund der Vorgaben des Bauherrn (siehe KEV Blätter) müssen alle elektronischen Angebote jedoch vorab angemeldet und zugelassen werden. Eine Einreichung ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich.
1.20 Freistellungsbescheinigung Vorabzugssteuer
Jeder Bieter hat seinem Angebot eine entsprechende Freistellungserklärung des für ihn zuständigen
Finanzamtes beizufügen.
1. 21 Einmessung /Geometer (Arbeitnehmerleistung)
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragnehmer / Generalunternehmer die zur mängelfreien und passgenauen Umsetzung erforderlichen Einmessarbeiten im eigenen Hause erbringt.
Hierzu zählen insbesondere das Anbringen von:
Ausbauachsen
Deckenachsen
Meterrissen
Darüber hinausgehende Einmessungen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich durchzuführen. Sie gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet.
1. 22 Rangfolge der Vertragsunterlagen
Für die Rangfolge der Vertragsunterlagen gelten ausschließlich die entsprechenden Regelungen der KEV-Formblätter der SWSG in der jeweils gültigen Fassung.
1. 23 Regelung unvorhersehbarer Umstände
Bei unvorhersehbaren Bestandssituationen ist der AG/ÖBL unverzüglich schriftlich zu informieren.
Eigenmächtige Änderungen sind unzulässig.
Das Vorgehen ist gemeinsam zu dokumentieren und freizugeben.
1. 24 Dokumentationspflichten / Fotodokumentation
Der AN führt eine vollständige Fotodokumentation zu allen verdeckten Arbeiten, Öffnungen und kritischen Bauzuständen.
Digitale, chronologische Ablage; vorzulegen auf Anforderung und spätestens zur Abnahme.
Unvollständige Dokumentation gilt als Pflichtverletzung.
1. 25 Koordination der Gewerke
Die Koordination aller Gewerke erfolgt durch den Generalunternehmer (GU).
Der GU verantwortet Abstimmung, Schnittstellen, Termine, Arbeitsschutz und Qualitätssicherung.
Abstimmungen mit ÖBL sind rechtzeitig zu führen.
1. 26 Rechtliche Grundlagen und Vorschriften
Für die Ausführung der Leistungen gelten:
- VOB/B und VOB/C in gültiger Fassung inkl. ATV,
- KEV Blätter: VOB/A 2016 Abschnitt 1 als Vergabegrundlage
- einschlägige DIN-Normen und allgemein anerkannte Regeln der Technik,
- LBO Baden-Württemberg,
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
- Baustellenverordnung (BaustellV),
- Unfallverhütungsvorschriften (BG Bau),
- Arbeitsstättenrichtlinien (ASR),
- projektspezifische behördliche Auflagen.
Der AN trägt Verantwortung für deren Einhaltung.
Abweichungen sind nur nach schriftlicher Vereinbarung und Freigabe durch den AG zulässig.
1.27 Produktänderungen / Alternativvorschläge / Planungsmehrkosten
Planungsmehrkosten, die durch vom Auftragnehmer initiierte Produktänderungen, Materialwechsel oder neue Produktvorschläge entstehen, werden dem Auftragnehmer weiterbelastet, sofern diese Änderungen nicht ausdrücklich vom Auftraggeber veranlasst oder technisch zwingend erforderlich sind.
Der Auftragnehmer hat alternative Produktvorschläge vorab schriftlich einzureichen.
Eine Prüfung oder Umsetzung erfolgt erst nach schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber bzw. Planer.
Diese Regelung dient der Vermeidung unnötiger Planungsaufwände und stellt eine faire Kostenzuordnung sicher; sie ist nicht als Einschränkung konstruktiver Verbesserungsvorschläge gemeint.
1. Allgemeine Vorbemerkungen
2. Besondere Vertragsbedingungen 2.1 Objekt-/ Bauüberwachung
Die Objekt- / Bauüberwachung obliegt dem Architekten.
Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
Grundsätzlich ist der AG alleinig zuständig für:
- Änderung und Ergänzungen zum Vertrag.
- Entgegennahme von Behindertenanzeigen
- Vorbehaltserklärungen gegen die Schlusszahlung
- Bewilligung von Kostenveränderungen
- Abnahmen
2.2 Besprechungsteilnahme
Der Architekt / AG lädt ein und erstellt über jede Besprechung ein Protokoll. Der AN kann im Bedarfsfall jederzeit eine Besprechung beantragen. Um den Bauablauf zu koordinieren, werden wöchentliche Regelbesprechungen angesetz t. Die Besprechungen werden am Projektstandort stattfinden.
Die Teilnahme der eingeladenen Personen ist zwingend.
2.3 Fachbauleitung AN / Sprache
Vorausgesetzt wird ein erfahrener und in Wort und Schrift sicherer deutschsprechender Fachbauleiter/in.
Alle schriftlichen Äußerungen des AN müssen in deutscher Sprache abgefasst werden.
2.4 Rechnungsstellungen
Für Form, Inhalt, Prüffähigkeit und Einreichung aller Rechnungen gelten ausschließlich die entsprechenden Regelungen der KEV-Formblätter der SWSG (insbesondere KEV 112.1, KEV 116.1 und KEV 117) in der jeweils gültigen Fassung.
Projektspezifische Abläufe und Ansprechpartner werden im technischen Klärungsgespräch festgelegt.
2.5 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur gemäß den Vorgaben der KEV-Formblätter zulässig.
Anmeldung, Genehmigung, Nachweisführung und Vergütung richten sich ausschließlich nach den einschlägigen KEV-Bestimmungen.
Eine Ausführung ohne vorherige Freigabe des AG ist nicht zulässig.
2.6 Vertragspreise
In den Vertragspreisen ist alles enthalten, was zur vollständigen, sach- und ordnungsgemäßen, funktions- und termingerechten Ausführung aller vertraglichen Leistungen notwendig ist. Die Vorziffer 1.12
"Ausführungstermine" , sowie 1.18 "Preisermittlung" ist dabei zu berücksichtigen.
Soweit im Leistungsbeschrieb oder an anderer Stelle nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind mit den Vertragspreisen insbesondere abgegolten:
Kosten für die Erfüllung vertraglicher Mitwirkungspflichten
Kosten für Lizenzen und gewerbliche Schutzrechte
Kosten für Forderungen, die sich aus den technischen und vertraglichen Vorschriften ergeben
Kosten für Prüfzeugnisse, Zulassungen im Einzelfall, TÜV und / oder Sachverständige-Gebühren
Kosten für AN-seitige Bereitstellung von Werk- undLagerplätzen außerhalb Ziffer 1.5 "Anfahrt / Parkflächen"
Lohn- und Gehaltsnebenkosten
Beseitigung des aus den Arbeiten anfallenden Verpackungsmaterials und des Bauschutts inbegriffen
2.7 Kostenveränderungen
Minder- oder Mehrleistungen werden gemäß den Regelungen der KEV-Formblätter der SWSG sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben behandelt.
2.8 Nachunternehmer
Der Einsatz von Nachunternehmern richtet sich nach den Vorgaben der KEV-Formblätter.
Alle Nachunternehmer - einschließlich Subunternehmer - sind dem AG rechtzeitig zu benennen und bedürfen dessen Zustimmung.
2.9 Nachweisführung AN
Für Dokumentations-, Nachweis- und Informationspflichten gelten die entsprechenden Bestimmungen der KEV-Formblätter der SWSG.
Projektspezifische Anforderungen (z. B. Fotodokumentation) ergeben sich aus den Abschnitten 1.24 ff. dieses LV.
2.10 Sicherheit auf der Baustelle
Die Anordnungen der Bauleitung und / oder SiGeKo sind Folge zu leisten. Allgemein gelten die Inhalte der jeweiligen Vorschriften und / oder Gesetze.
2.11 Bauhaftpflichtversicherung
Die Anforderungen an die Bauhaftpflichtversicherung ergeben sich aus den KEV-Formblättern.
Der Nachweis ist vor Vertragsabschluss zu erbringen.
2.12 Bauleistungsversicherung
Der AG schließt für das Projekt eine Bauleistungsversicherung ab.
2.13 Haftung / Abnahme / Gewährleistung
Für Abnahmen, Haftung, Gewährleistungsfristen und Verjährung gelten ausschließlich die entsprechenden KEV-Formblätter der SWSG (u. a. KEV 116.1, KEV 116.2, KEV 117).
Projektbezogene Ergänzungen werden im Rahmen der Vergabe festgelegt.
2.14 Vertragsstrafen
Regelungen zu Vertragsstrafen ergeben sich aus den KEV-Formblättern.
Projektspezifische Festlegungen werden im technischen Bietergespräch erläutert.
2.15 Bürgschaften
Art und Umfang der geforderten Sicherheitsleistungen richten sich nach den KEV-Formblättern der SWSG (insbesondere KEV 310, KEV 311, KEV 312).
Konkrete Modalitäten werden im Rahmen der Vergabe festgelegt.
2.16 Revisionsunterlagen
Der Unternehmer ist verpflichtet für alle ihm unterstehenden Gewerke die erforderlichen Revisionsunterlagen zusammenzustellen und spätestens bei Schlussrechnung dem AG vorzulegen. Auszahlung erfolgt erst nach Vollständigkeit der Unterlagen.
Die Revisionsunterlagen sind wie folgt zu erstellen:
- 1 × in Papierform (für den Bauherrn, vollständig gebunden),
- 1 × in digitaler Form als PDF- und DWG-Dateien,
auf USB-Datenträger oder über eine durch den AG definierte digitale Plattform (z. B. Cloud / SharePoint).
Die digitale Version muss alle relevanten Pläne, Schemata, Dokumentationen und Nachweise enthalten und eindeutig beschriftet sein.
Die Dokumentationsunterlagen sind in folgender Ordnerstruktur zu übergeben:
1. Abnahmeprotokolle Errichterbescheinigungen
2. Revisionspläne, Werk- und Montagepläne
3. Reinigungs- und Pflegehinweise
4. Betriebsanleitungen
5. Wartungsanleitungen (-Angebote, -Plan)
6. Fabrikatslisten + Datenblätter
7. Zulassungen
8. TÜV-und Sachverständigenabnahmen
9. Fachbauleitererklärungen
10.Fachunternehmerbescheinigung
11.Verwendbarkeitsnachweis
beispielhaft, bzw nach Erfordernis. Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Die Stellung der Teil-Schlussrechnung ist davon abhängig, dass der zuständige Bauleiter die Vollständigkeit geprüft und freigegeben hat.
2.17 VOB /B
Die VOB/B ist / wird in der aktuell geltenden Fassung Vertragsbestandteil.
2.18 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen oder sonstigen Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sollte sich im Vertrag eine Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zum Ausfüllen der Lücke solle eine angemessene Regelung gelten, die - soweit noch rechtlich möglich - dem am Nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten. Ende der Besonderen Vertragsbedingungen.
2. Besondere Vertragsbedingungen
3. Anlagen - Pläne Dem Leistungsverzeichnis ist eine Planliste beigefügt.
"1717_kundencenter bad cannstatt_Planliste.pdf." >>> als Vorabzug
Alle dort verzeichneten Ausführungspläne werden dem Leistungsverzeichnis beigefügt und sind Grundlage der Kalkulation.
Im Leistungsbeschrieb werden die Angaben zu Material und Oberfläche meist mit Kürzeln dargestellt ("Materialstempel")
Die Übersicht über alle Materialien / Oberflächen finden sich im sogenannten "Materialboard" wieder.
Dieses ist dem Leistungsverzeichnis beigefügt.
1717_AUS_EG_MA_101-Materialboard Boden
1717_AUS_EG_MA_102-Materialboard Decke
1717_AUS_EG_MA_103-Materialboard Wand
1717_AUS_EG_MA_104-Materialboard Innenausbau
Anlagen nur zur Information!
Keine Ausführungszeichnungen!
3. Anlagen - Pläne
4. Anlagen - Sonstige nachfolgende Unterlagen sind dem Leistungsverzeichnis beigefügt und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen:
1717_SWSG_Previews.pdf
1717_Erkundungsbohrungen_251008.pdf
Bauakustisches Konzept * / Lichtplanung / Haustechnikplanung (für neuen Umbau): wird nachgereicht
* nur zur Information / Orientierung. Es gelten die bauakustischen Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
Anlagen nur zur Information!
Keine Ausführungszeichnungen!
4. Anlagen - Sonstige
08 Trockenbauarbeiten
08
Trockenbauarbeiten
ZTV- Trockenbauarbeiten Bei den nachstehenden Leistungen handelt es sich um Sanierungsarbeiten unter Bestandsbedingungen.
Die Arbeiten erfolgen innerhalb bestehender Räume mit vorhandenen Bauteilen, Anschlüssen und Ausbauflächen.
Es werden keine durchgehenden Wandachsen hergestellt, sondern kleinflächige Ergänzungen, Aufdopplungen und Schließstücke,
zur Herstellung bündiger Wandebenen sowie der Anschlüsse an Glasfassaden, Unterzüge und Bestandswände.
Die Arbeiten umfassen Detail- und Anschlussausbildungen in Gipskartonbauweise, teils doppelt beplankt, einschließlich Unterkonstruktionen, Spachtelarbeiten (Qualität Q 3), Anschlussausbildungen, Dämmung und Befestigungsmaterialien.
Zusätzlich zu den Vertragsbedingungen und den anerkannten Regeln der Technik gelten für die technische Ausführung insbesondere:
DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
DIN 18340 - Trockenbauarbeiten
DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Merkblatt Bundesverband der Gipsindustrie: Verspachteln von Gipsplatten - Oberflächengüte
Alle Ausführungsdetails sind nach Herstellerangaben sach- und fachgerecht auszuführen.
Abweichungen hiervon sind vor Ausführung mit der örtlichen Bauleitung (ÖBL) abzustimmen.
Leistungsumfang / Allgemeine Anforderungen
Der AN ist in der Arbeitsvorbereitung und Bauphase verantwortlich für die Überprüfung der Bestandsmaße und deren Abgleich mit den Ausführungsplänen.
Abweichungen, die sich auf angrenzende Bauteile oder Fluchten auswirken, sind unverzüglich der Bauleitung mitzuteilen.
Es gelten erhöhte Anforderungen an Maßhaltigkeit und Ebenheit zur Gewährleistung der planerischen Fluchten und der Integration in den Bestand.
Die Ausführungs- und Detailplanung, einschließlich erforderlicher Dehnfugen, erfolgt durch den AN bis zur Freigabe durch den Architekten oder AG.
Material und Verarbeitung
Es dürfen ausschließlich Systemkomponenten eines Herstellers verwendet werden.
Produktwechsel innerhalb des Systems sind unzulässig.
Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind verbindlich einzuhalten.
Wandstellungen sind auf dem Bestandsboden (Parkett) bzw. Estrich aufzureißen und durch die ÖBL freizugeben.
End- und freistehende Kanten sind mit eingespachtelten Abschlussprofilen auszuführen.
Außenecken erhalten durchgehende Eckschutzschienen, gespachtelt und schleiffähig ausgeführt.
Für alle schall- oder brandschutzrelevanten Konstruktionen sind Konformitätserklärungen vorzulegen.
Schutzmaßnahmen
Vorhandene Bauteile und Einbauten (Fenster, Türen, Glasfassaden, Bodenbeläge) sind
vor Beschädigung, Verschmutzung oder Feuchtigkeit zu schützen.
Abdecken, Abkleben und Zwischenreinigung gelten als Nebenleistungen und sind im Einheitspreis enthalten.
Bauschuttentsorgung und Bauzwischenreinigung gelten als abgegolten.
Die Baustelle ist während der gesamten Bauzeit sauber zu halten.
Besondere Bestandsbedingungen Boden / Decke
Die Montage der Trockenbauwände und Aufdopplungen erfolgt auf bestehendem Parkettboden,
welcher während der Arbeiten vollständig zu schützen ist.
Unter den UW-Profilen sind Trennlagen aus PE-Folie oder Bautenschutzband vorzusehen,
um Druckstellen und Feuchtigkeitseintritt zu vermeiden.
Befestigungen dürfen den Parkettboden nicht beschädigen und müssen rückbaubar sein.
Die Abhängung der GK-Decken erfolgt teilweise an vorhandenen Zwischendecken,
teilweise an der Rohdecke.
Da Lage und Tragfähigkeit der vorhandenen Unterkonstruktionen und Installationen
erst nach Demontage der Bestandsdecken beurteilbar sind,
erfolgt die endgültige Festlegung der Abhängungspunkte und Deckenhöhen
nach Freilegung und Abstimmung mit der Örtlichen Bauleitung.
Abweichungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Erforderliche Anpassungen werden nur auf Anordnung der Bauleitung
als Leistung auf Nachweis ausgeführt und abgerechnet.
Technische Ausführungsgrundlagen
Wände
Wandstellung in der Regel auf Bestandsparkett.
Deckenanschluss mit Trennband oder Schattenfuge gegen bestehende Zwischendecke oder Rohdecke.
Anschluss an Fassade: oberhalb der Brüstung an Pfosten-Riegel-Konstruktion,
unterhalb an Massivbrüstung.
Aussparungen für Fensterbank, Heizleitungen und andere Installationen sind zu berücksichtigen.
Anschlüsse an andere Bauteile mit Fugenfüllband (z. B. Milanoband),
dauerelastische Fugenverbindung durch Folgegewerk.
Hohlräume vollständig mit Mineralwolldämmung auszufüllen.
Plattenstöße, Schraublöcher und Anschlüsse streiflichtfrei verspachtelt, mind. Qualitätsstufe Q 3.
Decken
GK-Abhangdecken aus CD-Tragprofilen,
Abhängung gemäß DIN 4102 und Herstellerrichtlinie.
Wenn nicht anders angegeben: 1-lagig, 12,5 mm GK.
Installationen (Lüftung, Elektro, Sprinkler etc.) sind zu berücksichtigen.
Hinweis:
Im Bereich des Flurs ist gemäß Deckenspiegel eine bestehende Deckenversprungssituation in der Rohdecke vorhanden.
Lage und Tiefe des Versprungs sind vor Ort zu prüfen.
Der Deckenversprung ist bei der Herstellung der Unterkonstruktion und der Abhängung zu berücksichtigen.
Anpassungen der Profilhöhe, Ausrichtung und Fugenlage sind entsprechend auszuführen und gelten als Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.
Verschnitt und Anpassungsarbeiten:
Alle erforderlichen Anpassungen an bestehende Bauteile, Deckensprünge, Unterzüge, Fassadenprofile und Installationen, einschließlich Zuschnitte, Passstücke und Verschnitt, gelten als im Einheitspreis enthalten.
Ebenso enthalten sind Aussparungen für kleinere Durchdringungen und Kabelauslässe (= Ø 50 mm).
Nicht enthalten und gesondert zu vergüten sind größere Öffnungen und Einbauten
(z. B. Leuchtenausschnitte, Splitgeräte, Revisionsklappen),
die über Zulagepositionen abgerechnet werden.
Raum- und Bauakustik
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung liegen noch keine abschließenden Informationen zur raum- und bauakustischen Planung vor.
Ein Abstimmungstermin mit den Fachplanern steht noch aus.
Für das LV werden Standard-Schallschutzannahmen getroffen:
Die Konstruktionen sind so auszuführen, dass sie grundsätzlich anpassbar bleiben
(z. B. durch zusätzliche Beplankung oder Dämmung).
Der Schallschutz wird nach Standardanforderung gemäß DIN 4109
mit einem Richtwert von Rw,R = 45 dB zugrunde gelegt.
Sollten nachträgliche Anforderungen aus der Fachplanung höhere Werte erfordern,
werden entsprechende Maßnahmen nach Freigabe und Anordnung der ÖBL als Leistung auf Nachweis ausgeführt und vergütet.
Schallschutz / Brandschutz
Schallschutz:
Die Trockenbaukonstruktionen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
und gemäß DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau auszuführen.
Sofern keine gesonderten Angaben vorliegen, gilt als Standardanforderung:
Mindest-Schallschutz: Rw,R = 45 dB im eingebauten Zustand.
Fugen, Anschlüsse und Durchdringungen sind luftdicht und schalltechnisch geschlossen auszuführen.
Schalldämmung durch geeignete Mineralwolldämmung in den Wandhohlräumen sicherstellen. Sollten nachträglich höhere Anforderungen aus der Fachplanung resultieren, werden erforderliche Anpassungen nach Anordnung der Bauleitung als Leistung auf Nachweis ausgeführt und vergütet.
Brandschutz:
Soweit nicht anders gefordert, sind Trockenbaukonstruktionen in der Baustoffklasse B2 - normal entflammbar gemäß DIN 4102 auszuführen.
In Bereichen mit besonderen brandschutztechnischen Anforderungen (z. B. Flucht- und Rettungswege, Installationszonen, brandschutzrelevante Deckenbekleidungen oder Verkleidungen tragender Bauteile) sind die Bauteile mindestens in Baustoffklasse B1 - schwer entflammbar auszuführen.
Die Lage und der Umfang dieser Bereiche werden von der örtlichen Bauleitung in Abstimmung mit dem Brandschutzplaner festgelegt.
Für die verwendeten Materialien sind Konformitäts- oder Prüfzeugnisse bereitzustellen.
Kombinierte Konstruktionen mit brandschutztechnischer Funktion (z. B. F30/F60/F90-Wände, Brandschutzverkleidungen)
sind gemäß den Systemvorgaben des Herstellers zu planen und auszuführen.
Produktwechsel innerhalb eines zugelassenen Systems sind nicht zulässig.
Gerüste / Aufstiegshilfen
Bauseits werden keine Gerüste gestellt.
Alle zur Montage erforderlichen Gerüste, Arbeitsbühnen oder Tritte sind vom AN zu stellen
und in den Einheitspreisen enthalten.
Verschnitt und Abrechnung
Verschnittmengen gelten als abgegolten.
Abrechnung von Wänden und Vorsatzschalen nach m² Ansichtsfläche (eine Seite).
Lfm-Positionen nach Mittelachse.
Ecken und Rundungen gelten beidseitig als enthalten.
Dehnfugen
Dehnfugen in Wänden und Decken sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen
und bedürfen der Freigabe des Architekten.
ZTV- Trockenbauarbeiten
08.01 Wände
08.01
Wände
08.03 Decke
08.03
Decke
08.05 Stundenlohnarbeiten
08.05
Stundenlohnarbeiten