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ZTV Bauendreinigung 1. Allgemeines
Alle an der Baumaßnahme beteiligten Gewerke sind verpflichtet, ihren jeweiligen Arbeitsbereich täglich besenrein zu verlassen und anfallende Restmaterialien, Verpackungen und Schutzfolien eigenständig zu entsorgen.
Diese Pflicht gilt insbesondere bei Arbeiten in fertiggestellten oder angrenzenden Bereichen.
Eine Zwischenreinigung während der Bauphase entfällt, da diese durch die GU-Leistung (Eigenverantwortung der Gewerke) abgedeckt ist.
Eine gesonderte Abrechnung für Zwischenreinigungen erfolgt daher nicht.
Für die Übergabe an den Auftraggeber und die Nutzungsaufnahme sind folgende Reinigungsarten vorgesehen:
2. Leistungsumfang
2.1 Endreinigung (Bauendreinigung):
Nach Fertigstellung aller Ausbauarbeiten ist eine Endreinigung der Bauflächen durchzuführen, um die ordnungsgemäße Abnahme und Nutzung zu ermöglichen.
Diese umfasst:
- Entfernung sämtlicher Bauverschmutzungen (z. B. Staub, Farbreste, Gips, Kleber)
- Reinigung aller Boden-, Wand-, Decken- und Glasflächen innen
- Reinigung von Leuchten, Heizkörpern, Türen, Zargen, Sockeln, Steckdosen, Schaltern etc.
- Reinigung aller fest eingebauten Möbel, Sanitärobjekte und Armaturen
- Entsorgung von Restmaterialien und Verpackungen nach Abstimmung mit der Bauleitung
2.2 Optimumreinigung (Bezugsfertige Reinigung):
Zur Übergabe an den Nutzer wird eine bezugsfertige Reinigung ("Optimumreinigung") der Innenräume erwartet.
Diese erfolgt nach der Abnahme und umfasst die vollständige streifenfreie und rückstandslose Reinigung aller sichtbaren Flächen.
- Reinigung sämtlicher Glas- und Spiegelflächen innen
- Entfernen letzter Staubbeläge und Fingerabdrücke
- Pflege von Oberflächen gemäß Herstellerangaben
- ggf. Nachreinigung nach Möblierung oder Technikaufbau (nach Bedarf durch AG angefordert)
2.3 Glasflächen / Sonderflächen:
Die Reinigung der Glasflächen erfolgt nach Bedarf und umfasst ausschließlich die im Umbau betroffenen Flächen:
- Glasflächen im Innenbereich (z. B. Glastrennwände, Glastüren)
- Außenflächen im Bereich der Terrasse und Glasfassade Dachterrasse
- Reinigung innen/außen, inkl. Rahmen, Profile, Dichtungen
- Nach Vorgabe der Bauleitung, ggf. nur einmalig nach Abschluss der Arbeiten
3. Ausführungsprofil / Qualität
- Eigenständige Klärung mit Herstellern, welche Reinigungs- oder Pflegemittel zu verwenden sind
- Reinigung streifenfrei, rückstandsfrei und ohne Beschädigung von Oberflächen
- Reinigung sämtlicher Nuten, Fälze, Profile und Dichtungen
- Entsorgung von Verpackungsmaterial und Resten nach Anweisung der Bauleitung
4. Ausführungszeitraum
Aufgrund möglicher Überschneidungen der Gewerke kann die Reinigung phasenweise oder abschnittsweise angefordert werden.
Der Auftragnehmer hat ausreichend Personal vorzuhalten, um kurzfristige Einsätze nach Aufforderung der Bauleitung auch außerhalb der Regelarbeitszeiten (z. B. Wochenende) sicherzustellen.
5. Haftung und Schutz
Reinigungsarbeiten dürfen keine Beschädigungen an Oberflächen oder Beschichtungen verursachen.
Es dürfen ausschließlich vom Hersteller empfohlene Reinigungsmittel und Werkzeuge verwendet werden.
Beschädigungen durch unsachgemäße Reinigung sind vom Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beheben.
6. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt pauschal nach m² bzw. nach Vereinbarung je Reinigungsvorgang.
Zwischenreinigungen gelten als GU-Leistung und sind nicht gesondert zu vergüten.
ZTV Bauendreinigung
Vortext Die Baureinigung umfasst sämtliche Innenflächen des Projekts mit einer Gesamtgrundfläche von ca. 425 m².
Ziel ist die saubere, bezugsfertige Übergabe der Flächen nach Abschluss aller Ausbaugewerke.
Die Reinigung beinhaltet das Reinigen aller Boden-, Wand- und Deckenflächen, Fenster- und Glasflächen, Möbel, Einbauten, Sanitärobjekte sowie technischer Komponenten wie Heizkörper, Leuchten und Lüftungselemente.
Reinigung erfolgt durch Fegen, Wischen, Saugen oder maschinell - je nach Materialanforderung.
Verpackungs- und Schutzmaterialien, Etiketten und sonstige Rückstände sind vollständig zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.
Es sind ausschließlich vom jeweiligen Hersteller freigegebene Reinigungs- und Pflegemittel zu verwenden.
Die übergebenen Reinigungs- und Pflegehinweise sind zwingend zu beachten.
Reinigungsarbeiten dürfen keine Beschädigungen an Oberflächen verursachen.
Die Zwischenreinigung entfällt.
Die Sauberkeitspflicht der Gewerke während der Bauzeit ist in der GU-Leistung enthalten.
Die Glasreinigung umfasst ausschließlich Innenflächen sowie die Glasflächen im Bereich der Dachterrasse, nach Anforderung der Bauleitung.
Die Ausführung erfolgt in den Leistungsphasen:
- Endreinigung (nach Fertigstellung der Ausbauarbeiten)
- Optimumreinigung (bezugsfertige Feinreinigung)
Vortext
01 Bauendreinigung
01
Bauendreinigung
01.__.0010 Endreinigung Reinigung nach Möbelausbau
exkl. Arbeitsplätze und Ausstattung der Arbeitsplätze.
01.__.0010
Endreinigung
425.00
m²
01.__.0020 Optimumreinigung Reinigung nach Möbelausbau
inkl. Arbeitsplätze, Ausstattung der Arbeitsplätze (inkl. PCs, Leuchten, Teppiche, Tische, etc.), sämtliches Mobiliar, etc.
01.__.0020
Optimumreinigung
425.00
m²
01.__.0030 Zulage Glasflächen Vergütung nach einseitiger Ansichtsfläche, trotz beidseitiger Reinigung nach m² Glasfläche
01.__.0030
Zulage Glasflächen
175.00
m²