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04 Holzbauarbeiten
04
Holzbauarbeiten
Unterlagen Holzbauingenieur Hier aufgeführt sind nur die Unterlagen des Holzbauingenieurs.
Die Unterlagen des Architekten sind gesondert aufgeführt.
1.Genehmigungsstatik Holzbau inkl. Positionspläne und -liste
2. Bauteil- und Leitdetailkatalog inkl. statischer Details Holzbau
Kontakt Holzbauingenieur für technische Fragen zur Ausschreibung/ Konstruktion:
PIRMIN JUNG Deutschland GmbH
Hannes Zurhake
Am Güterbahnhof 16
53424 Remagen
Tel.: +49 (2642) 905 91 23
E-Mail: hannes.zurhake@pirminjung.de
Unterlagen Holzbauingenieur
Allgemein Zu erbringende Leistungen:
Fertigung
Komplette Bearbeitung aller Bauteile, Werkstoffe und Materialien für die Endmontage (als Element vorgefertigt oder am Bau montiert).Bohren, nuten, schlitzen, fräsen, fälzen, kehlen, usw.Erstellen von Verbindungen, Anschlüssen und Bauteilübergängen.Erstellen von Aussparungen, Durchbrüchen und Schrägschnitten.Einpassen und Einbauen von Verbindungsmitteln und Stahlteilen.Einbauen von Installationen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten wie luftdichtes Anschließen aller Schichten, Ausstopfen von Toleranzbereichen usw.inkl. allen Vorbereitungsarbeiten, Verschnitt, Kleinflächenzuschlägen und fertigungsbedingten Nebenkosten.inkl. allen Anpassungs- und Ergänzungsarbeiten bei der Fertigung.inkl. allen fertigungsbedingten Hilfswerkstoffen, Zusatzbauteilen und Verbindungsmitteln sowie Entfernen und Entsorgen derselben.
Transport
inkl Transport aller Elemente, Bauteile und Baustoffe zur BaustelleBei den Außenwänden sind die Elementhöhen von <3,75m zu berücksichtigen.
Montage
Vollständige Montagearbeit aller Bauteile und Elemente.inkl. aller für die Montage erforderlichen Nebenarbeiten und Hilfsbaustoffe wie temporäre Absprießungen, temporäre Aussteifungsmaßnahmen, usw. sowie Entsorgen derselben.inkl. Baustelleninstallationen des Unternehmers (z.B. Beleuchtung, Materialcontainer, usw.)inkl. vorgezogene Montagearbeiten (z.B. Versetzen von Stahlteilen oder Schwellen).inkl. allen Anpassungs- und Ergänzungsarbeiten auf der Baustelle.inkl. Erstellen aller Anschlüsse und Übergänge zwischen Bauteilen des Unternehmers (z.B. Elementstöße) und zu Bauteilen anderer Gewerke (z.B. Fenster, Massivbau, Blechteile, Schweißanschlüsse, Abklebearbeiten, usw.).inkl. Ergänzen der Wärmedämmung sowie der Luftdichtigkeit bei allen Übergängen und Anschlüssen.inkl. allen montagebedingten Hilfswerkstoffen, Zusatzbauteilen und Verbindungsmitteln sowie Entfernen und Entsorgen derselben.inkl. Schützen der Bauteile vor Beschädigung und Verschmutzung.
Werkstattplanung
Die Werkstattplanung wird durch die PIRMIN JUNG Deutschland GmbH bearbeitet und dem AN zur Verfügung gestellt.Mit Auftragserteilung können dem AN ifc oder Cadwork Dateien zur Verfügung gestellt werden, sowie Material- und BestelllistenDie Werk- und Monatgepläne werden dem AN in Abstimmung rechtzeitig zur Verfügung gestellt.Die Werkstattplanung ist von dem AN zu berücksichtigen. Möchte der AN einzelne Punkte anders ausführen, ist dies mit der Werkstattplanung abzustimmen. Die Kosten für die Umplanung gehen zu Lasten des AN und dürfen den Terminplan nicht behindern.
Abnahme der Leistung
Zur Abnahme der Leistung ist eine erfolgreiche Luftdichtheitsprüfung inkl. Leckageortung Voraussetzung. Die Luftdichtheitsprüfung erfolgt durch ein vom AG beauftragtes Büro und ist kein Bestandteil dieser Ausschreibung.
Allgemein
Witterungsschutz Der Witterungsschutz des gesamten Holzbaues während der Montage hat oberste Priorität.
Die Art und Weise, wie der Witterungsschutz realisiert wird, obliegt dem Holzbauunternehmer.
Es können sämtliche Möglichkeiten wie Folien, selbstklebende Folien, Trapezbleche, Notdächer aus Nagelplattenbindern, Hilfsgerüste, etc. gewählt werden.
Der Schutz des Holzbaus ist von Anfang an zu gewährleisten: ab Transport zur Baustelle bis Erreichen der Regensicherheit (Hülle dicht).
Die Abschnitte des Aufrichtens müssen so gewählt sein, dass diese möglichst schnell geschützt werden können, ggf. Untergliederung von Bauteilen.
Hirnholzflächen, Wandköpfe, Auflagerbereiche von Decken sind besonders, auch während des Bauzustandes, vor eindringender Nässe zu schützen.
Flächige Folien der Decken müssen über die Wandköpfe gezogen werden oder bei selbstklebenden Folien mit Folienlappen dicht angeklebt werden.
Wasser muss ungehindert und kontrolliert abfließen können, jedoch nicht auf das Holz. Stehendes Wasser ist zu vermeiden.
Verwendete Planen müssen intakt und dicht sein. Beschädigte oder durchlässige Planen sind nicht zulässig.
Planenstöße sind höher zu lagern (gegen Hinterlaufen), zu überlappen und abzukleben.
Sturmsicherung der Wetterschutzmaßnahmen z.B. durch Auflast mit Bohlen o.ä.
Falls Notdachelemente zum Einsatz kommen, sind diese so auszubilden, dass sie mit dem Kran jederzeit entfernt und zwischengelagert werden können. Die Abmessungen des Notdachs sind. gem. Vorschlag AN anhand seines Montagekonzeptes zu wählen. Dies gilt ebenso für die Elementierung. Befestigungslatten und Verbindungsmitteln sind zu berücksichtigen.
Des Weiteren sind einzuplanen:
regelmäßig, ausreichende Kontrollen und Überwachung der getroffenen Wetterschutzmaßnahmen
Entsorgung und Deponierung der Schutzmaßnahmen
Einplanen von Zugängen zum kontrollierten Zutritt der Geschosse
Die Verantwortung für den Witterungsschutz inkl. Kontrolle und Unterhalt liegt vollumfänglich beim Holzbauunternehmer.
Während diesem Zeitraum gehen durch Undichtigkeiten entstehende Folgekosten, Bauverzögerungen, Bauteilersatz, Ausbesserungsarbeiten, Austrocknungsarbeiten, usw. vollumfänglich zu Lasten des Holzbauunternehmers.
Witterungsschutz
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen
ZTV Zimmer- und Holzbauarbeiten ZTV - Zimmer- und Holzbauarbeiten
1. Normen, Empfehlungen und Merkblätter
Es gelten die aktuellen Normen, der Stand der Technik (SdT), die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT), sowie die gültigen Verwendbarkeitsnachweise am Tag des Einbaus.
Für die Ausführung der Holzbauarbeiten sind die geltenden DIN-Normen verbindlich.
Insbesondere die DIN-EN 1995 1-1: 2010-12 sowie die DIN-EN 1995-1-1/NA: 2013- 08 "Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau" in Kombination mit "Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau".
Für die Brandbemessung gilt DIN EN 1995-1-2: 2010-12 "Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil1-2: Allgemeine Regeln -Tragwerksbemessung für den Brandfall" in Kombination mit DIN EN 1995-1-2/NA: 2010-12 "Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Allgemeine Regeln -Tragwerksbemessung für den Brandfall".
Weiter gilt die DIN 18334 "VOB/C - Zimmer- und Holzbauarbeiten". Die Arbeiten sind gemäß VOB/C (neueste Fassung), den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)", den "Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" sowie den einschlägigen Vertragsnormen der DIN 18300ff auszuführen.
2. Einheitspreise
In die Einheitspreise sind, sofern nicht offen ausgewiesen, folgende Leistungen des AN einzurechnen: Lieferung, Fertigung, Transport und Montage aller beschriebenen Leistungen.
Einmessen und Anzeichnen aller für die Montage erforderlichen Maße der Holzbauteile inkl. Höhenfixpunkte. Alle transport- oder montagebedingten Einlagen und Hilfsvorrichtungen inkl. Entfernen derselben.
3. Zertifizierungen
Alle eingesetzten Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe müssen ein FSC oder PEFC-Zertifizierung sowie das
zugehörige Chain of Custody (CoC) -Zertifikat haben. Siehe Vorbemerkungen DGNB.
4. Holzbauteile
Holzbauteile sind auf die jeweilige Gebrauchsfeuchte vorkonditioniert zu verbauen:
- Nutzungsklasse 1: Allseitig geschlossene, geheizte Bauwerke: Holzausgleichsfeuchte = 12%.
- Nutzungsklasse 2 : Überdachte, offene Bauwerke:
Holzausgleichsfeuchte = 15%.
- Nutzungsklasse 3: Frei bewitterte Konstruktionen:
Holzausgleichsfeuchte > 18%.
5. BSH
Bauteile aus Brettschichtholz entsprechen den bauaufsichtlichen Anforderungen. Es erfolgt eine werkseitige Kennzeichnung des BS-Herstellers mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen). Blockverklebungen erfolgen gemäß DIN 1052-10.
5.1 geklebte Verbindungen
Die Leimverbindungen sind mit geeigneten Klebstoffen gemäß Norm DIN EN 1995-1-1 und DIN EN 1995-1-1/NA für die jeweilige Feuchteklasse auszuführen.
5.2 Definition Produkte
Sofern im Ausschreibungstext nicht anders vermerkt gelten die im Folgenden und unter 7. beschriebenden Standards.
- Einbau in NKL 1
- Holzart: Fichte/Tanne
- Oberfläche: gehobelt, gefast
- Oberflächenqualität: Industriequalität
- Verleimung: UF,MUF, RF
Andernsfalls sind im Ausschreibungstext Qualität, Festigkeit und Oberflächen von Materialien definiert. Die im Text genannten Produktenamen repräsentieren den minimal geforderten Standard. Die vom AN gelieferten Materialien müssen bezüglich:
-Oberflächenqualität
-Oberfläche
-Festigkeiten
-Bauphysikalischen Merkmale
mindestens dem Produktstandard
entsprechen.
5.3 BSH und andere verleimte Querschnitte
Die Vorschriften der Studiengemeinschaft Holzleimbau zur Fertigung von Brettschichtholz sowie die Regeln zur Einhaltung der Güteüberwachung und Kennzeichnung der BS-Produkte (Ü-Zeichen) gelten als verbindlich.
Brettschichthölzer aus dem Ausland müssen eine entsprechende nationale Zulassung mit entsprechenden Festigkeits- und Steifigkeitskennwerten aufweisen.
6. Holztafelelemente
Beidseitig geschlossene Wandelemente werden als Holztafelelemente bezeichnet. Der Holzbaubetrieb muss die Anforderungen der Bauregelliste A/1 erfüllen, die "Richtlinie zur Überwachung von Wand-, Decken und Dachtafeln für Holzhäuser in Tafelbauart" sind zwingend zu beachten. Der Nachweis der Eigen- und Fremdüberwachung (Ü-Zeichen) ist vorzulegen. Es erfolgt eine werkseitige Kennzeichnung der Holztafeln mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü- Zeichen).
7. Nachweise
Dem AG sind rechtzeitig die entsprechenden Bestätigungen inkl. der Zertifizierungen für die DGNB vorzuweisen.
8. Holzwaren
8.1 Bretter und Bohlen, roh
Holzfeuchte: lufttrocken.
Einschnitt: mindestens mittengetrennt.
Erscheinungsklassen:
-1- Auslese.
-2- Schreinerware.
-3- Zimmermannsware.
-4- zwecksortierte Holzverpackungs- und Palettenware.
-5- Holzverpackungs- und Palettenware.
-6- nagelfeste Ware.
8.2 Bretter und Bohlen, gehobelt
Hobelwaren aus Nadel- und Laubholz (gehobelt und/oder geschliffen).
Erscheinungsklassen.
Nadelholz:
Hobelware aus Schwachholz (astig).
Starkholz (astarm).
-A- Auslese-Qualität.
-N1- Normal-Qualität.
-N2- Rustikale Normal- Qualität.
-I- Industrie-Qualität.
Hobelware aus Laubholz:
-A- Auslese-Qualität.
-N1- NormalQualität.
-N2- Rustikale Normal-Qualität.
8.3 Schalung für Außenanwendung
Schalungen mit schichtbildenden Oberflächenbeschichtungen sind die Kanten grundsätzlich mit Radius >2mm zu runden.
Oberfläche: Sichtseite gehobelt, Rückseite verdickt. Holzfeuchte: Außen 15% (+/- 2%). Blindschalung max. 16%.
Lamellen- und Rhomboid-Schalung aus Schwachholz (astig).
Erscheinungsklassierung:
-A- Auslese-Qualität.
-N1- Normal-Qualität.
8.4 Rauhspund für Innenanwendung
Rauhspund für Innenanwendung.
Oberfläche: Sichtseite gehobelt/geschliffen.
Rückseite verdickt.
Holzfeuchte: 10% (+/- 2%). Blindware max. 16%.
8.5 Bauholz nach DIN EN 366
Einschnitt/Aufbau: soweit möglich mehrstielig. Holzfeuchte (TS): = 20%.
Oberfläche: Sägerau.
Maßtoleranz: Maßtoleranzklasse 1.
Sortierklasse: mind. S10 (TS) und S13.
Aufmaß= Nennmaß
8.6 KVH/DUO/TRIO
Konstruktionsvollholz.
Einschnitt/Aufbau: KVH-Si herzgetrennt,
auf Wunsch herzfrei;
KVH-NSi herzgetrennt.
Holzfeuchte (TS): = 12% ± 2%.
Oberfläche: KVH-Si gehobelt und
gefast; KVH-NSi egalisiert und gefast.
Maßtoleranz: Maßtoleranzklasse 2.
Sortierklasse: mind. S 10 (TS).
8.7 BSH
Einschnitt/Aufbau: Lamelliert aus gehobelten Brettern (max. t=40mm).
Holzfeuchte (TS): = 12% ± 2%
Oberfläche: Auslesequalität "A " gehobelt; Sichtqualität "S" gehobelt;
Industriequalität "I" gehobelt.
Maßtoleranz: Maßtoleranzklasse 2.
Festigkeitsklasse: analog DIN 1052:2008-12.
8.8 Latten
Produkt: (ohne spez. Vereinbarung).
-Festigkeitsklasse: gesund, bruchfest und kleinastig.
-Holzart: Fichte/Tanne.
-Holzfeuchte: 15% (+/- 2%) mit Oberfläche verdickt.
Optionen: Stoßausbildung keilgezinkt.
-Oberfläche sägeroh.
9. Plattenwerkstoffe
9.1 Sperrholz
Furniersperrholz. Anwendungsbezeichnung nach EN 636.
EN 636-1 für Trockenbereich.
EN 636-2 für Feuchtbereich.
EN 636-3 für Außenbereich.
Erscheinungsklassierung:
-E- erhöhte, sichtbare Qualität.
-I- normale, sichtbare Qualität.
-II- dito I, mit Lasur- oder halbtransparentem Farbanstrich.
-III- ohne spez. Anforderungen. Mit deckendem
Farbanstrich beschränkt sichtbar anwendbar.
-IV- untergeordnete Zwecke, ohne Anforderungen.
9.2 BSP/ DSP
Plattenanwendung in Innenräumen: Emmissionsklasse
E1 (0.1ppm).
3-/ 5-/ 7- und 9-Schichtplatten aus Nadelholz.
Die Platten bestehen aus drei, fünf, sieben oder neun miteinander verklebten Brettlagen aus Nadelholz. Die Holzfasern der benachbarten Lagen laufen unter einem Winkel von 90° zueinander. Zur Verklebung werden modifizierte Melamin- und Phenolharze eingesetzt. Mehrschichtplatten entsprechen den bauaufsichtlichen Zulassungen. Es erfolgt eine werkseitige Kennzeichnung des Platten-Herstellers mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen).
Holzfeuchte: 10-12% ± 2%.
Oberfläche:
B = Sichtqualität.
C = Nicht-Sichtqualität;
Vollflächig geschliffen.
Holzart: Fichte/Tanne.
Festigkeitsklasse: analog DIN EN 1995-1-1.
9.3 LVL
Furnierschichtholz allgemein
Anwendungsbezeichnung.
-LVL/1 für Trockenbereich.
-LVL/2 für Feuchtbereich.
-LVL/3 für Außenbereich.
Festigkeit/Steifigkeit: gem. Hersteller.
Feuchtegehalt: gem. Hersteller (ca. 9%)
Furnierschichtholz Buche
Träger BauBuche GL75
Aus phenolharzverklebtem Buchen-Furnierschichtholz mit ausschließlich längslaufenden Furnieren verleimt, Flächen und Kanten geschliffen mit Körnung 80, Kanten gefast, mit sichtbarer Schäftungsfuge, gemäß ETA-14/0354.
9.4 OSB
Technische Bezeichnung:
-OSB/1- für allg., nicht tragende Zwecke, trocken.
-OSB/2- für tragende Zwecke, trocken.
-OSB/3- für tragende Zwecke, feucht.
-OSB/4- für hochbelastbare, tragende Zwecke, feucht.
9.5 Faserplatten
Holzfaser-Dämmplatte.
Anwendung: Wärmedämmung.
Beplankung direkt auf Holzständer.
Anwendbarkeit nach DIN 4108-10.
Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: Euroklasse E.
9.6 zementgebundene Spanplatte
Anwendung in Trocken- Feucht- und Außenbereichen.
Technische Klassen:
-Klasse 1: 4500 N/mm2.
-Klasse 2: 4000 N/mm2.
10. Verbindungs- und Befestigungsmittel aus Stahl
Übliche Verbindungsmittel wie Nägel, Klammern, Dübel aus Holz oder Stahl, Holzschrauben <d=7mm und <L=110mm mit dazugehörigen Unterlagscheiben sind in den Einheitspreisen inbegriffen. Ohne spezielle Angaben sind verzinkte Verbindungsmittel zu verwenden.
Alle übrigen Verbindungsmittel, Blechformteile, Betonanker, etc. sind separat ausgeschrieben.
Edelstahl
Sofern nicht im Positionstext erwähnt, sind alle rostfreien Verbindungsmittel separat ausgeschrieben.
Für tragende Bauteile wie z.B. Gewindestangen gilt die bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3-6 "Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile aus nichtrostenden Stählen"
Sofern nichts anderes angegeben gilt Widerstandsklasse "dauerhaft ausreichend hoch", sowie Festigkeitsklasse 70.
11. Sonderquerschnitte
Beim Verleimen von Spezialquerschnitten sind die Vorgaben gemäß Merkblatt des Ingenieurbüros PIRMIN JUNG zwingend einzuhalten.
Die in der Statik angegebene Verklebung ist einzuhalten. Bsp.: Rippendecken werden herstellerseitig verklebt bezogen. Falls holzbauerseitig verklebt werden soll, ist eine C1-Bescheinigung vorzulegen.
12. Oberflächenbehandlung von Holz
Alle Malerarbeiten sind von einer anerkannten Malerfirma und/ oder von einem gelernten Maler auszuführen. Vor der Behandlung sind die Oberflächen gemäß den Vorschriften des Produktherstellers für die Applikation vorzubereiten (schleifen, Kanten runden etc.).
13. Bezeichnungen und Kürzel
Verbindungsmittel
-TGS Teilgewindeschraube, selbstbohrend.
-VGS Vollgewindeschraube, selbstbohrend.
-TKS Tellerkopfschraube.
-TK Tellerkopf
-SS Schlüsselschraube.
-SBS Stahlbauschraube.
-SHV Hochfeste Stahlbauschraube.
-SGS Gewindestange.
-BS Bauschraube.
-RNa Rillennagel.
-SDü Stabdübel.
-Kl Klammer.
-US Unterlagscheibe.
-UP Unterlagplatte.
-NPL Nagelplatte
Plattenprodukte
-GF Gipsfaserplatte.
-GKP Gipskartonplatte.
-GKF Feuerschutzplatte
-GKFI Feuerschutzplatte imprägniert
-ESP Einschichtplatte.
-DSP Dreischichtplatte.
-MSP Mehrschichtplatte.
-BSP Brettsperrholzplatte.
-FSH Furnierschichtplatte.
-WFP Weichfaserplatte.
-MDF mitteldichte Holzfaserplatte.
-HFP Hartfaserplatte.
-SpP Spanplatte.
-OSB Grobspanplatte.
Weiteres
-LDS Luftdichtigkeitsschicht.
-WDS Winddichtigkeitsschicht.
ZTV Zimmer- und Holzbauarbeiten
ZTV Stahlbauarbeiten ZTV - Stahlbauarbeiten - allgemein
1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
1.1 Die Ausführung der Stahlbauarbeiten erfolgt nach VOB Teil C DIN 18335.
1.2 Es gelten die aktuellen Normen, der Stand der Technik (SdT), die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT), sowie die gültigen Verwendbarkeitsnachweise am Tag des Einbaus.
Für die Ausführung der Stahlbauarbeiten sind die geltenden DIN-Normen verbindlich.
Insbesondere die DIN-EN 1993 1-1: 2010-12 sowie die DIN-EN 1995-1-1/NA: 2022-10 "Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau" in Kombination mit "Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau".
Für die Brandbemessung gilt DIN EN 1993-1-2: 2010-12 "Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall" in Kombination mit DIN EN 1993-1-2/NA: 2010-12 "Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall".
1.3 Zusätzlich zu den Empfehlungen und Vorschriften sind die Richtlinien der Industrieverbände zu beachten.
1.4 Sämtliche aus diesen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) und den Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen (ATV) resultierenden Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung für die ausgeführten Leistungen erfolgt nicht, sofern nicht in besonderen Positionen ausgewiesen.
2. Stoffe, Bauteile und Richtfabrikate
2.1 Stoffe
2.1.1 Die im Leistungsverzeichnis und in den Planungsunterlagen geforderten Fabrikate, Konstruktionen und Qualitäten können in gleichwertiger Ausführung angeboten werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist durch vergleichbare statische Werte, Konstruktionszeichnungen, Prüfzeugnisse, Referenzobjekte, Muster usw. bei der Angebotsabgabe zu erbringen.
2.1.2 Die Stahlkonstruktion und Stahlbauteile werden überwiegend in S235JR+AR (ST-37-2) erstellt, wenn nicht ausdrücklich in den einzelnen Positionen anders beschrieben.
2.1.3 Alle Bolzen, Dübel, Anker, Schrauben und sonstige Verankerungs- oder Befestigungselemente müssen korrosionsgeschützt (feuerverzinkt) sein und eine bauaufsichtliche Zulassung eines unabhängigen Prüfinstitutes aufweisen. Auf Anforderung durch die Bauleitung sind die Prüfzeugnisse dem AG zur Verfügung zu stellen.
2.2 Bauteile
2.2.1 Der Hersteller von Stahlbauteilen muss über geeignetes Fachpersonal, Einrichtungen und Geräte verfügen. Hierzu zählen geprüfte Schweißer mit einer gültigen Schweißerprüfung nach DIN EN 287-1.
Nach DIN EN ISO 3834-3 muss der Betrieb über geeignete Fertigungs- und Prüfeinrichtungen verfügen, um die Schweißarbeiten einwandfrei ausführen zu können. Der Stahlbaubetrieb muss mindestens über die Herstellerqualifikation C (kleiner Eignungsnachweis, erweitert) verfügen.
Ohne spezielle Angaben sind sämtliche Schweißverbindungen mit der Qualität C (quasi-statisch) gemäß DIN EN ISO 3834 auszuführen.
2.2.3 Der AN hat die Ausführungsmaße, auch unter Berücksichtigung der Transportwege und Zuwegbarkeiten, vor Erstellung der Arbeitszeichnungen eigenverantwortlich am Bau zu entnehmen.
2.2.4 Vor Fertigung hat der AN seine Zeichnungen, Berechnungen usw. eigenverantwortlich durch den Prüfstatiker des AG prüfen zu lassen und die geprüften Unterlagen in 2-facher Ausführung dem AG zu überlassen.
2.2.5 Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und den fachgerechten Einbau der Stahlbauelemente, einschließlich der erforderlichen Schweißarbeiten, Schrauben, Bolzen und sonstigen Verbindungselemente und Anschlüsse.
2.2.6 Die Stahlkonstruktion, Stahlbauteile, Verankerungen und Verbindungen müssen in statischer Hinsicht der gestellten Bauaufgabe und den einschlägigen Vorschriften über Lastannahmen und Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
3. Allgemeine Angaben zur Ausführung
3.1 Vorleistungen und Baufreiheit
3.1.1 Die Schaffung bzw. der Übertrag der Höhenbezugspunkte ist Leistung des AN. Vom Rohbauunternehmen wird in jeder Ebene ein Meterriss vorgegeben, der für die Nachfolgegewerke bindend ist.
3.1.2 Die Beschaffenheit des Untergrundes, von Auflagern und sonstigen Anschlusspunkten ist durch den AN vor Einbau sorgfältig zu überprüfen. Bedenken sind anzumelden bei ungeeigneter Art, Lage oder Befestigung von Bauteilen.
3.2 Kostenabgrenzung
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung der DIN-Vorschriften folgende Besonderheiten, die in die Preise einzurechnen sind und nicht gesondert vergütet werden:
3.2.1 Allgemein übliche Sicherungsmaßnahmen in Form von Absteifungen, Abfangungen und sonstigen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen - gewerkbezogen.
3.2.2 Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen Arbeiten, Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Arbeitsbereiches.
3.2.3 Sämtliche Arbeits- und Schutzrüstungen, einschließlich Fassadenrüstungen.
3.2.4 Autokran, Montage- und Hebevorrichtungen und notwendige Montageabstützungen sind Leistungsbestandteil.
3.3 Arbeitstechnik
3.3.1 Die Einbauorte der Stahlbauteile:
Die gewählte Arbeitstechnik zur Erstellung, zum Transport und zur Montage obliegt dem AN eigenverantwortlich. Die örtliche Situation ist rechtzeitig vor Ort zu besichtigen und ist bei der Planung der Arbeitszeichnung zu berücksichtigen.
3.3.2. Alle Stahlteile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen vorher einen ausreichenden Korrosionsschutzanstrich erhalten. Sichtbare Stahlbauteile, auch im Innenbereich, werden feuerverzinkt. Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind grundsätzlich vor dem Verzinken auszuführen. Sichtbare Schweißnähte sind vor dem Verzinken flächenbündig zu beschleifen.
3.3.3 Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle ist sicherzustellen, dass eine Kontaktkorrosion ausgeschlossen werden kann.
3.3.4 Dehnungs- und Montagestöße sind in ausreichender Anzahl einzuplanen. Sie sind so zu gestalten, dass eine geräuschlose und ungehinderte Bewegung der Elemente untereinander und zum Baukörper gewährleistet ist.
3.3.5 Zur Verankerung der Stahlkonstruktion in dafür vorgesehenen Bauelementen sind nur Dübel und Bolzen mit bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden.
3.3.6 Die Montage / Planung von Konstruktionen ist so auszubilden, dass der Transport über die vorgesehenen Bauöffnungen möglich ist. Sämtliche Konstruktionsmerkmale wie HV-Stöße, Schraubverbindungen u.ä. sind dabei zu berücksichtigen.
3.3.7 Oberflächenbehandlung von Stahlteilen
Grundbeschichtung:
Sofern nicht anders angegeben, müssen alle Stahlteile eine Grundbeschichtung gem. DIN 18335, Ziffer 3.4.1, VOB/C aufweisen.
Oberflächenvorbereitungsgrad Sa 2½ nach DIN EN ISO 12944-4.
Es ist unbedingt notwendig, bei Angebotsabgabe oder im Vertrag die Art der Grundbeschichtung
(z. B. Epoxidharz-Zinkstaub, Alkydharz-Zinkphosphat u. a.) und die Sollschichtdicke anzugeben.
3.3.8 Oberflächenbehandlung von Stahlteilen im Kontakt zu Beton
Die in dieser Ausschreibung mit Beton in Kontakt stehenden Stahlteile, sofern nicht anders ausgewiesen, befinden sich ausschließlich in Innenräumen, also Korrosivitätskategorie C1. Es ist mindestens eine quellfeste, verseifungsbeständige Grundbeschichtung mit einer Sollschichtdicke von ca. 100 Mikrometern erforderlich, die auch für den Zeitraum der Freibewitterung während der Bauphase (max. 4 Wochen bei einer Korrosionsbelastung <= C3) in der Regel ausreichender Korrosionsschutz ist.
Bezeichnungen und Kürzel der Verbindungsmittel
-SS Schlüsselschraube
-SBS Stahlbauschraube
-SHV Hochfeste Stahlbauschraube
-SGS Gewindestange
ZTV Stahlbauarbeiten
ZTV Elektroinstallation durch Gewerk Holzbau ZTV - Elektroinstallation durch Gewerk Holzbau
In den folgenden Titeln sind die Massen für die Werkseitige Einbringung von Rohren und Schalterklemmdosen für das Gewerk Elektrotechnik (Sonnenschutz, Beleuchtung, Blitzschutz) berücksichtigt.
Es wird dem Auftragnehmer Holzbau ein Grundrissplan Elektro zur Erstellung seiner Montageplanung zur Verfügung gestellt.
Grundlagen zur Planung:
Es sind von alleneingezeichneten Dosen Leerrohre mit min. je 30 cm Überstand an Dose und Rohbodenausgang durch die Wand bis auf den Rohfußboden zu verlegen.
Sind Rohre oder Dosen beschädigt oder ist ein Einziehen von NYM-J Leitungen bis zu einer Größe von 7x1,5mm² nicht möglich wird der anfallende Mehraufwand dem Gewerk Holzbau in Rechnung gestellt.
ZTV Elektroinstallation durch Gewerk Holzbau
04.01 Baustelleneinrichtung Holzbau
04.01
Baustelleneinrichtung Holzbau
04.02 Vor- und Nacharbeiten
04.02
Vor- und Nacharbeiten
04.03 Schutzmaßnahmen
04.03
Schutzmaßnahmen
04.04 Holzbau
04.04
Holzbau
04.05 Stahlbau
04.05
Stahlbau
04.06 Spenglerarbeiten Holzbau
04.06
Spenglerarbeiten Holzbau
04.07 Einbauteile Holzbau
04.07
Einbauteile Holzbau