Erdarbeiten
Bürgerrathaus Lutherstadt Eisleben
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L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S LOS 08 - Bohrpfahlgründung ---------------------------------------------------------------------- ------------ Bauvorhaben: Umbau Grabenschule zum Bürgerrathaus Grabenstraße 39 - 43 06295 Lutherstadt Eisleben Auftraggeber: Stadt Lutherstadt Eisleben Markt 1 06295 Lutherstadt Eisleben
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
08 Los 8 - Bohrpfahlgründung
08
Los 8 - Bohrpfahlgründung
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Baureinigung Die Baustelle ist laufend zu reinigen und sauber zu halten. Der Innenbereich und der Außenbereich ist hierbei allabendlich nach Beendigung der Arbeiten besenrein zu verlassen. Der anfallende Schutt ist von jedem AN selbst abzufahren. Kommt der AN diesen Forderungen nicht nach, so kann der AG nach entsprechender Fristsetzung die Reinigung auf Kosten des AN durchführen lassen. Die Kostenumlage auf den Verursacher erfolgt in Höhe der tatsächlich entstandenen Reinigungskosten (Rechnung der Reinigung als Anlage). Sind mehrere Auftragnehmer Verursacher, erfolgt die Aufteilung der Reinigungskosten entsprechend der Auftragssummen. Bauwasser / Baustrom / Baustellen WC / Bürocontainer (Nebenkosten) Der Auftraggeber hat Fachfirmen mit der Einrichtung der Baustrom- und Bauwasseranschlüsse beauftragt. Der Auftraggeber lässt ein Baustellen-WC aufstellen. Die während des Betriebes anfallenden Nebenkosten, werden dem AN anteilig von den Rechnungen abgezogen. Die Kostenumlage auf den Auftragnehmer erfolgt prozentual von der Bruttoabrechnungssumme wie folgt: anteilig Baustellentoilette 0,15 % anteilig SiGeKo 0,20 % anteilig Bauwesenversicherung 0,25 % Gesamt 0,60 % Die o.g. Nebenkosten sind von der Schlussrechnung abzusetzen. Abschlagsrechnungen Ein Zahlungsplan wird mit dem abzuschließenden VOB-Bauvertrag vereinbart. Abschläge können bis max. 80 % der Auftragssumme anerkannt werden. Alle Rechnungen sind kumulativ und die Positionen entsprechend der Reihenfolge im Leistungsverzeichnis / Angebot sortiert zu stellen. Nachträge Die künftige Baustelle kann im Zuge der Kalkulation in Augenschein genommen werden (siehe gesonderte Erwähnung zum Termin). Das Leistungsverzeichnis und die zur Verfügung gestellten zeichnerischen Unterlagen können hier mit dem Bestand verglichen werden. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei auf vermutete Mängel oder Versäumnisse im Leistungsverzeichnis vor Abgabe des Leistungsverzeichnisses schriftlich hinzuweisen. Verschweigt der AN den Hinweis auf event. Mängel oder Versäumnisse, die er aufgrund seiner Fachkunde hätte erkennen müssen, erwächst hieraus kein Anspruch auf Nachträge (Prüfungs-, Hinweis-, Anzeigepflicht). Bei gerechtfertigten Aufwandserweiterungen ist der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, rechtzeitig Nachtragsangebote vorzulegen und genehmigen zu lassen. Baustelleneinrichtung Das Einrichten und Räumen der Baustelle sowie das Vorhalten der nicht vom Auftraggeber gestellten Baustelleneinrichtung für sämtliche aufgeführten Leistungen ist, sofern nicht in gesonderten Positionen beschrieben und sie keine Nebenleistung ist, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es ist eine zentrale Baustelleneinrichtung vorhanden; Baustromanschluss/ Baustellenbeleuchtung, Bauwasseranschlüsse auf jeder Etage, Sanitärcontainer mit WC, Waschbecken, Sicherung und Absperrung der Baustelle mittels Bauzaun. Die Aufstellung von Bauwagen erfolgt nach vorheriger Absprache nur auf dem Grundstück des Bauherrn. Durch die Baustelle verursachte Straßenverschmutzungen hat der AN allabendlich bzw. auf Anweisung zu beseitigen. (Straßenkehrmaschine o.ä.). Stundenlohnleistungen Ergänzend zu § 15 VOB und Pkt. 14 (§ 2 Abs. 10,15) der zusätzlichen Vertragsbedingungen Formblatt 215 wird vereinbart: Stundenlohnarbeiten werden nur nach Erteilung gesonderter schriftlicher Aufträge ausgeführt und vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach den im Formblatt 221 / 222 angegebenen und vereinbarten Verrechnungssätzen (_? / h) gegen Nachweis der tatsächlich geleisteten Stunden und des Materialverbrauchs.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
OBJEKTBEGEHUNG Das Objekt ist nicht zu jeder Zeit zugänglich. Bei Interesse ist ein Termin mit der Stadt Lutherstadt Eisleben zur Objektbegehung zu vereinbaren.
OBJEKTBEGEHUNG
VORHABENBESCHREIBUNG Das Gebäude der ehemaligen Grabenschule wurde 1877 errichtet und später (wahrscheilich 1883) aufgestockt und durch einen Anbau im Westen erweitert. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Aus dem ehemaligen Schulgebäude soll durch Umbau, Erweiterung und Sanierung das Bürgerrathaus der Lutherstadt Eisleben entstehen. Bestand Das Gebäude ist ein Massivbau mit Außen- und Innenwänden aus Vollziegelmauerwerk. Das Außen-Sichtmauerwerk soll erhalten / saniert werden. Die Außenwände des Kellers sind in Sandsteinmauerwerk errichtet. Alle Innenwände sind verputzt. Die Decke zum Erdgeschoss besteht aus preußischen Kappengewölben, mit Schlackeauffüllung, Holzunterkonstruktion, Holzschalung und Parkett, teilweise mit PVC- oder Textilbelag. Anstelle des Parketts befindet sich in einigen Räumen ein mit PVC beklebter Spanplattenbelag. Alle übrigen Geschossdecken sind Holzbalkendecken mit Fehlböden und Lehmschlag / teilweise Schlackefüllung und dem gleichen Fußbodenaufbau wie im Erdgeschoss. Unterseitig haben die Decken eine Holzschalung mit Schilfrohrmatten und Putz. Im Dachgeschoss ist der Fußboden als Estrich hergestellt worden. Eine Besonderheit sind die massiv ausgeführten Kreuzgewölbedecken im Flur des späteren Anbaus. Auch diese sollen erhalten werden. Hier wurden Betonwerksteinplatten auf Estrich als Bodenbelag verlegt. Desweiteren ist in der ehemaligen Aula eine Sicht-Holzbalkendecke vorhanden, welche ebenfalls erhalten und restauriert werden soll. Die Treppen sind als massive Treppen ausgeführt, im Treppenhaus 1 mit Naturstein-Blockstufen, im Treppenhaus 2 als Betontreppe / Naturstein-Blockstufen mit Plattenbelag. Nur die Treppe vom 2. OG zum DG ist eine Holztreppe. Die vorhandenen Fenster sind mehrflüglige Holzfenster mit 2-fach Verglasung, welche wahrscheinlich in den 1990-er Jahren erneuert wurden. Die historischen Außentüren sollen erhalten und restauriert werden. Die Innentüren sind hauptsächlich Holz-Rahmentüren. Im Kellergeschoss wurden auch Stahlblechtüren verbaut. Im 2. Obergeschoss sind besonders verzierte Türen mit Verdachung, als Zugang zur ehemaligen Aula vorhanden. Diese Türen sollen erhalten und restauriert werden. Das Dach wurde bereits 2018 saniert. Es wurde eine Naturschiefer-Eindeckung auf Holzschalung eingebaut. Das Dach ist ungedämmt. Sanierung Das Gebäude soll eine barrierefreie Erschließung in allen Geschossen erhalten. Dazu werden alle Holzbalkendecken brandschutztechnisch von unten und oben ertüchtigt und die Fußböden mit Schwalbenschwanzplatten und Zementestrich neu aufgebaut. Der Fußboden des Kellergeschosses wird komplett mit Bodenplatte aufgenommen, im ältesten Gebäudeteil abgesenkt und neu aufgebaut. Die Außenhülle wird von innen durch eine Innendämmung energetisch ertüchtigt. Dazu müssen entlang der Außenwände alle Fehlböden zurückgebaut und nach Einbau der Innendämmung wieder ergänzt werden. Neue Innenwände im Bestandsgebäude werden in Trockenbauweise errichtet, im Keller teilweise auch als Mauerwerkswände. Die Erschließung des Gebäudes wird über einen parallel zur Straße verlaufenden Flur neu angelegt. Die vorhandenen Klassenräume werden prinzipiell in zwei Büroräume geteilt. Zur Hofseite (Norden) ist über alle Geschosse der Sanitärbereich mit Teeküche und Kopierraum angeordnet. Die Fenster werden durch neue Holzfenster ersetzt. Zur barrierefreien Erschließung wird am Haupteingang eine Rampe angebaut. Im Gebäude ist ein Aufzug vom Keller bis zum Dachgeschoss vorgesehen. Erweiterung Um die notwendige Anzahl an Büroräumen unterzubringen, wird das Bestandsgebäude, im Osten, durch einen Anbau erweitert. Der 3-geschossige Anbau ist nicht unterkellert. Aufgrund der vorgefundenen Baugrundverhältnisse ist eine Bohrpfahlgründung erforderlich. Der Erweiterungsbau wird mit Hochloch-Ziegelwänden und Stahlbetondecken errichtet. Die Außenwände werden verputzt und in Teilbereichen ist eine vorgehängte hinterlüftete Fassade vorgesehen. Die Fenster sind als Alu-Fenster geplant. Der Anbau erhält im 2.OG eine Dachterrasse und Flachdächer mit extensiver Begrünung und umlaufender Attika. Das Dach über dem 2.OG wird als Flachdach mit Kiesabdeckung zur Aufstellung von technischen Anlagen wie Lüftungsgeräte, etc. mit ebenfalls umlaufender Attika hergestellt. Die Geschosshöhen des Anbaus sind mit OK der neuen Fertigfußbodenhöhen im Bestandsgebäude höhengleich.
VORHABENBESCHREIBUNG
DENKMALSCHUTZ UND ARCHÄOLOGIE Das Gebäude steht unter Denkmalschutz! Alle Bauarbeiten sind sorgfältig auszuführen, so dass zu erhaltende Bauteile nicht beschädigt werden! Besonders im Bereich des Sicht-Klinkermauerwerks, der Kreuzgewölbe, der Sicht-Holzbalkendecke und der Wandpaneele in der ehemaligen Aula, sind die Arbeiten so auszuführen, dass die zu erhaltenden Bauteile nicht beschädigt werden! Archäologische Funde Werden bei den Erdarbeiten unerwartet archäologische Funde freigelegt, sind die Bauarbeiten an dieser Stelle einzustellen und die Bauleitung / der Bauherr umgehend zu informieren. Nach dem DenkmSchG LSA ist das Landesdenkmalamt (LDA) darüber in Kenntnis zu setzen.
DENKMALSCHUTZ UND ARCHÄOLOGIE
BEWEISSICHERUNG BAUSTELLENUMFELD Vor Beginn der Arbeiten erfolgt durch den AN gemeinsam mit der Bauleitung eine Begehung der öffentlichen Verkehrsflächen im Baustellenumfeld und des Baugrundstücks, mit Beweissicherung durch Erstellung einer Fotodokumentation durch den AN. Hierzu ist durch den AN einzuladen. Die Kosten für diese Leistung sind durch den AN einzukalkulieren. Infolge der Gründungsarbeiten eingetretene Beschädigungen an öffentlichen Verkehrsflächen und den Grundstücksflächen im Baustellenumfeld sind durch den Auftragnehmer kosteneutral zu beseitigen. Nach Abschluss der Maßnahme erfolgt eine gemeinsame Abnahme der öffentlichen Verkehrsflächen im Baustellenumfeld mit dem Auftraggeber und dem Tiefbauamt.
BEWEISSICHERUNG BAUSTELLENUMFELD
HINWEIS GRÜNDUNGSARBEITEN Grundwasser Der Grundwasserstand wurde durch den Baugrundgutachter 2021 / 2022 mit ca. 3,10 m bis 4,10 m unter Gelände ermittelt. Das Grundwasser ist während der Gründungsarbeiten über einen Sickerschacht / Einleitung in öffentlichen Abwasserkanal entsprechend Baugrundgutachten kontrolliert abzuführen. Eine Korrespondenz mit dem nahe liegenden Fließgewässer "Böse Sieben" kann nicht ausgeschlossen werden. Bauausführung Für die Ausführung der Bohrarbeiten ist eine tragfähige, plane Arbeitsebene aus einem verdichtetem Schotterpolster mit d ? 30 cm herzustellen. Im Gründungsbereich ist durch die Vorgewerke (Gebäudeabbruch Grabenstraße Nr. 43 und Abdichtungsarbeiten am Bestandsgebäude) bereits ein Teilbereich der Arbeitsebene mit verdichteter Auffüllung vorhanden. Baugrund Der Baugrund für die Bohrarbeiten wurde vom Baugrundgutachter in 3 Homogenbereiche eingeteilt. Homogenbereich 1: Auffüllung, Böden >Z2 Homogenbereich 2: - Schicht 1: Auffüllung Sand / Kies Auffüllung Ton / Schluff - Schicht 2: Auelehm / Schwemmlehm - Schicht 3: Bachschotter / Hangschutt - Schicht 4: Schwemmlehm / Hanglehm - Schicht 5.1: Festgestein, tonig zersetzt Homogenbereich 3: - Schicht 5.2: Festgestein verwittert Die Rammkernsondierung bis 12 m Tiefe im Bereich der geplanten Gründung ergab folgenden Schichtaufbau: BS 7: bis 3,10 m Auffüllung von 3,10 m bis 7,80 m Terrassenschotter von 7,80 m bis 12,00 m zersetztes Felsgestein BS 8: bis 3,30 m Auffüllung von 3,30 m bis 4,20 m Schwemmlehm von 3,20 m bis 7,30 m Terrassenschotter von 7,30 m bis 12,00 m zersetztes Felsgestein Detailierte Angaben sind dem Baugrundgutachten zu entnehmen. Eigenschaften und Kennwerte der Homogenbereiche sind in der Anlage 13 des Baugrundgutachtens aufgelistet. Die Gründungskoten und Pfahlsohlen sind vom Baugrundgutachter abnehmen zu lassen. Dazu ist dieser rechtzeitig (14 Tage vorher) zu informieren. Die Abnahmeprotokolle der Baugrundabnahme sind dem Prüfingenieur für Tragwerksplanung vorzulegen.
HINWEIS GRÜNDUNGSARBEITEN
08.03 Bohrebene
08.03
Bohrebene

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