Schlosserarbeiten
Bücker-Werke Rangsdorf - Motorenprüfstand
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Bauvorhaben Die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH hat die Areale der ehemaligen Bücker-Werke und des angrenzenden ehemaligen Flugplatzes in der Gemeinde Rangsdorf erworben und plant diese zu entwickeln. LAGE DES BAUGRUNDSTÜCKES Das Gelände der ehemaligen Bückerwerke / Flugplatz Rangsdorf liegt in der Gemeinde Rangsdorf südlich von Berlin im Landkreis Teltow-Fläming. Die ehemaligen Bückerwerke werden im Nordwesten und Nordosten von Wohngebieten begrenzt, im südlichen Bereich (ehemaliges Rollfeld) sowie direkt im Norden hingegen von Grünlandfläche, die z.T. einer landwirtschaftlichen Nutzung (Schafhaltung) unterliegen. Westlich schließt sich an die Bebauung und die Bückerwerke der Rangsdorfer See an. Entlang der Ostgrenze verläuft die Bahnlinie Berlin-Dresden. Zukünftig soll parallel zur Bahnlinie ein Straßenzug errichtet werden, der sogenannte Nord-Süd-Verbinder. Dieser befindet sich in der Planung. Land:            Brandenburg Landkreis:    Teltow-Fläming Gemarkung:  Rangsdorf ERSCHLIESSUNG Die Baustelle ist von der B96 aus östlicher Richtung kommend, über die Pramsdorfer Straße mittels einer asphaltierten Baustraße zu erreichen sein. Ca. 50 m nach einem Bahnübergang über die Pramsdorfer Straße führt dann eine Abzweigung auf eine eigens angelegte Baustraße zum Baufeld. BESICHTIGUNG Ein Besichtigungstermin kann mit dem Bauleiter Herrn Maaß, 0173 / 270 53 60, vereinbart werden.
Bauvorhaben
ZTV Schlosser / Stahlbau ZTV Schlosser / Stahlbau 1. Allgemeines Für die Arbeiten innerhalb des Gebäudes erforderlichen Gerüste, auch über 2,00 m, sind durch den Auftragnehmer zu stellen und werden nicht gesondert vergütet. Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich und kostenlos und ohne Aufforderung täglich vorzunehmen, dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip. Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 2. Mitgeltende Normen und Regeln Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18340 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet. Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften / UVV) nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen. Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlussrechnung verrechnet. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 13, Nr.2. Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten. 4. Angaben zur Ausführung Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. Alle für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten notwendigen Befestigungsmittel sind durch den AN zu liefern und einzubauen.Die Kosten sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzurechnen. Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Abweichungen von der Planung sind der Bauleitung mitzuteilen. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind, soweit technisch möglich, vor dem Verzinken auszuführen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren. Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine Anlauffarben sichtbar sein. Beim Schweißen ist zu beachten, dass nach Abschluss der feuergefährlichen Arbeit eine Brandwache einzurichten und für den Zeitraum von mind. 180 min vorzuhalten ist. Dies ist vor allem auch dann einzuhalten, wenn der Abschluss der feuergefährlichen Arbeiten auf das Ende der normalen täglichen Arbeitszeit fällt. Dieser Einsatz ist im Bautagebuch zu dokumentieren. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. 5. Angaben zur Abrechnung Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl Des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag). Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen. Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet. 6. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt. Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Es sind für jeden Arbeitstag Bautagesberichte zu führen, die der Bauleitung wöchentlich zu übergeben sind. Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellet. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese runter zu laden. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt.
ZTV Schlosser / Stahlbau
01 Lamellenfassade
01
Lamellenfassade
01.__.__.01 Lamellenfassade Lamellenfassade aus Aluminumlamellen mit Unterkonstruktion einschließlich Befestigungsmittel liefern und an vorhandener Holzkonstruktion montieren. Ecken der Lamellen auf Gehrung geschnitten. Leitfabrikat: Linius Lamellenwandsystem von Renson o.glw. - Befestigungselement U 58/50/58 mm, Renson LZ.4206 - Trägerprofil 46mm, Renson LD.0460 - Halteprofil für Lamellenabstand 134 mm, Renson L.120.13 - Lamellen Renson L.120.1 Farbton Unterkonstruktion und Lamellen DB 703 siehe Pläne BUC1-MPS-5-AR-1207A-DT-_-Lamellenfassade Turm Nord-250728 BUC1-MPS-5-AR-1207B-DT-_-Lamellenfassade Turm Sued-250728 BUC1-MPS-5-AR-1207C-DT-_-Lamellenfassade Leitdetails-250618
01.__.__.01
Lamellenfassade
106.89
01.__.__.02 Alu-Winkel Laibung Alu-Winkel, 150/80 mm, beschichtet in DB 703, einschließlich Befestigungsmittel liefern und als Laibungs- und Sturzverkleidung der Dämmung montieren. siehe Detail 1207C
01.__.__.02
Alu-Winkel Laibung
33.16
m
02 Stahltreppen, Podeste
02
Stahltreppen, Podeste
02.__.__.01 Träger HEA 120, verzinkt feuerverzinkte Träger HEA 120, S325, einschließlich aller Bohrungen, Laschen, Kopfplatten, verzinkten Befestigungsmitteln u. ä., liefern und montieren Befestigung an Stahlstützen oder Trägern, als Einzelträger Auflager in Wänden Einzellänge: ca. 1,40 m
02.__.__.01
Träger HEA 120, verzinkt
1.40
m
02.__.__.02 Träger HEA 220, verzinkt feuerverzinkte Träger HEA 220, S325, einschließlich aller Bohrungen, Laschen, Kopfplatten, verzinkten Befestigungsmitteln u. ä., liefern und montieren Befestigung an Stahlstützen oder Trägern, als Einzelträger Auflager in Wänden Einzellänge: ca. 2,00 m
02.__.__.02
Träger HEA 220, verzinkt
28.15
m
02.__.__.03 Träger HEA 240, verzinkt feuerverzinkte Träger HEA 240, S325, einschließlich aller Bohrungen, Laschen, Kopfplatten, verzinkten Befestigungsmitteln u. ä., liefern und montieren Befestigung an Stahlstützen oder Trägern, als Einzelträger Auflager im Wänden Einzellänge: ca. 5,90 m
02.__.__.03
Träger HEA 240, verzinkt
29.50
m
02.__.__.04 Stützen QR 60 2,95m, verzinkt Stützen aus feuerverzinkten QR 60x5, S325, einschließlich aller notwendigen Laschen, Bohrungen, Fuß- und Kopfplatten. Befestigung an Stahlträgern. Einzellänge : ca. 2,90 m
02.__.__.04
Stützen QR 60 2,95m, verzinkt
1.00
St
02.__.__.05 Auflagertaschen Stahlträger mit Trennlage herstellen Auflagertaschen für Stahlträger in Mauerwerkswänden unterschiedlicher Güte und Qualität herstellen, Abbruchmaterial entsorgen. Auflagerfläche mit Mörtelbett eben herstellen. Thermische Trennlage, Thermostop o. glw., unter der gesamten Trägerauflagerfläche einlegen Tiefe: ca. 250 mm Träger bis HAE 240
02.__.__.05
Auflagertaschen Stahlträger mit Trennlage herstellen
O
12.00
St
02.__.__.06 Dämmung Auflagertaschen Mineralwolldämmung 40 mm, WLG 035, an der Stirnseite einbauen, beide Seiten des Steges über die gesamte Tiefe mit Mineralwolle ausstopfen. siehe Plan 0903D
02.__.__.06
Dämmung Auflagertaschen
12.00
St
02.__.__.07 einläufige Wangentreppe, Gitterrost, AT1 16 Steigungen Außen liegende, gerade, einläufige Treppe inkl. aller verzinkten Befestigungsmittel, Kopf-Fußplatten, Laschen als feuerverzinkte Stahlkonstruktion liefern, auf vorhandene Fundamente und an vorhandene Podeste aus Stahl oder Beton montieren. Alle Stöße sind werkstattgeschweißt oder als Schraubverbindungen herzustellen. Schweißarbeiten auf der Baustelle sind nicht zulässig. Korrosionsschutz und Oberfläche: feuerverzinkt nach EN ISO 1461 - Wangen FL 50x16 mm - Steg FL 45x16 mm auf der Außenseite als Geländerauflager - Stufenabschluss L 70x50x6 mm - Stufenauflager FL 100x50x6 mm - Gitterroststufen mit Antrittskante, Rutschhemmung RG2, Maschenweite 30/10 mm, Tragstab 50/2 mm, Stärke 50 mm - Laufbreite 1,00 m - 16 Steigungen ca. 17/26 cm Lage: Treppe T1, Plan 1203A, Treppe AT1. zu 2.OG
02.__.__.07
einläufige Wangentreppe, Gitterrost, AT1 16 Steigungen
1.00
St
02.__.__.08 einläufige Wangentreppe, Gitterrost, AT1 13 Steigungen Außen liegende, gerade, einläufige Treppe inkl. aller verzinkten Befestigungsmittel, Kopf-Fußplatten, Laschen als feuerverzinkte Stahlkonstruktion liefern, auf vorhandene Fundamente und an vorhandene Podeste aus Stahl oder Beton montieren. Alle Stöße sind werkstattgeschweißt oder als Schraubverbindungen herzustellen. Schweißarbeiten auf der Baustelle sind nicht zulässig. Korrosionsschutz und Oberfläche: feuerverzinkt nach EN ISO 1461 - Wangen FL 50x16 mm - Steg FL 45x16 mm auf der Außenseite als Geländerauflager - Stufenabschluss L 70x50x6 mm - Stufenauflager FL 100x50x6mm - Gitterroststufen mit Antrittskante, Rutschhemmung RG2, Maschenweite 30/10 mm, Tragstab 50/2 mm, Stärke 50 mm - Laufbreite 1,00 m - 13 Steigungen ca. 17/26 cm Lage: Treppe AT1, Plan 1203A, Treppe EG zu 1.OG
02.__.__.08
einläufige Wangentreppe, Gitterrost, AT1 13 Steigungen
1.00
St
02.__.__.09 einläufige Wangentreppe, Gitterrost, AT4 8 Steigungen Außen liegende, gerade, einläufige Treppe inkl. aller verzinkten Befestigungsmittel, Kopf-Fußplatten, Laschen als feuerverzinkte Stahlkonstruktion liefern, auf vorhandene Fundamente und an vorhandene Podeste aus Stahl oder Beton montieren. Alle Stöße sind werkstattgeschweißt oder als Schraubverbindungen herzustellen. Schweißarbeiten auf der Baustelle sind nicht zulässig. Korrosionsschutz und Oberfläche: feuerverzinkt nach EN ISO 1461 - Wangen FL 50x16 mm - Steg FL 45x16 mm auf der Außenseite als Geländerauflager - Stufenabschluss L 70x50x6 mm - Stufenauflager FL 100x50x6mm - Gitterroststufen mit Antrittskante, Rutschhemmung RG2, Maschenweite 30/10 mm, Tragstab 50/2 mm, Stärke 50 mm - Laufbreite 1,00 m - 8 Steigungen ca. 17/26 cm Lage: Treppe AT1, Plan 1204A, Treppe OKG zu EG
02.__.__.09
einläufige Wangentreppe, Gitterrost, AT4 8 Steigungen
1.00
St
02.__.__.10 zweiläufige, gewinkelte Wangentreppe, Gitterrost, AT2+3, 18 Steigungen Außen liegende, gewinkelte, zweiläufige Treppe mit Zwischenpodest, inkl. aller verzinkten Befestigungsmittel, Kopf-Fußplatten, Laschen als feuerverzinkte Stahlkonstruktion liefern, auf vorhandene Fundamente und an vorhandene Podeste aus Stahl oder Beton montieren. Alle Stöße sind werkstattgeschweißt oder als Schraubverbindungen herzustellen. Schweißarbeiten auf der Baustelle sind nicht zulässig. Korrosionsschutz und Oberfläche: feuerverzinkt nach EN ISO 1461 - Wangen FL 50x16 mm - Steg FL 45x16 mm auf der Außenseite als Geländerauflager - Stufenabschluss L 70x50x6 mm - Stufenauflager FL 100x50x6mm - Gitterroststufen mit Antrittskante, Rutschhemmung RG2, Maschenweite 30/10 mm, Tragstab 50/2 mm, Stärke 50 mm - Laufbreite 1,00 m - Podest 1,01/1,30 m - QR 40 als Podeststütze, Höhe ca. 70 cm - 4+14 Steigungen ca. 17/26 cm Lage: Treppe AT2 und 3, Plan 1206A, Treppe OKG zu 1.OG
02.__.__.10
zweiläufige, gewinkelte Wangentreppe, Gitterrost, AT2+3, 18 Steigungen
2.00
St
02.__.__.11 Gitterrost 50/2 Verzinktes Gitterrost, Rutschhemmung RG2, Maschenweite 30/10 mm, Tragstab 50/2 mm, Stärke 50 mm mit Sicherung gegen Herausnehmen liefern und verlegen. Das Anfertigen eines Verlegeplanes ist in dieser Position enthalten.
02.__.__.11
Gitterrost 50/2
39.05
02.__.__.12 Gitterrostübergang Verzinktes Gitterrost, Stärke 30 mm, Maschenweite 30/10 mm, und Auflagerwinkel als Übergang Podest zu Tür einbauen. Länge: ca. 1,00 m Breite ca. 23 cm Lage: Wohnungstüren
02.__.__.12
Gitterrostübergang
9.00
St
02.__.__.13 Geländer Rahmen verzinkt mit Edelstahlnetz Geländer für Treppen, Podeste, Rampen und Galerien im Außenbereich liefern und montieren, einschließlich Befestigungsmittel aus Edelstahl: - Rahmen FL 45/10 mm, feuerverzinkt, auf vorhandenem Steg an der Treppenwange verschraubt, Höhe1,05 m - außen an den Pfosten Ösen zur Seilführung angeschweißt - zwei Edelstahlseile Durchmesser 8 mm, einschließlich Seilspanner, Abstand ca. 95 cm - Edelstahlnetz, Richtfabrikat Carl Stahl X-Trend o.glw.
02.__.__.13
Geländer Rahmen verzinkt mit Edelstahlnetz
62.69
m
02.__.__.14 einläufige 2-Holmtreppe mit Podest, Gitterrost, AT6 7 Steigungen Außen liegende, gerade, einläufige Treppe inkl. aller verzinkten Befestigungsmittel, Kopf-Fußplatten, Laschen als feuerverzinkte Stahlkonstruktion liefern, auf vorhandene Fundamente und an vorhandene Podeste aus Stahl oder Beton montieren. Alle Stöße sind werkstattgeschweißt oder als Schraubverbindungen herzustellen. Schweißarbeiten auf der Baustelle sind nicht zulässig. Korrosionsschutz und Oberfläche: feuerverzinkt nach EN ISO 1461 - 2 Holme IPE 100 - aufgeschweißte Konsolen für Gitterroststufen - Gitterroststufen mit Antrittskante, Rutschhemmung RG2, Maschenweite 30/10 mm, Tragstab 30/3 mm, Stärke 30 mm - Flachstahl für eine geschlossene Setzstufe - Laufbreite 1,40 m - 7 Steigungen ca. 18/26 cm - Podest 1,50/1,40 m Lage; Kellertreppe AT6, Plan 1103A
02.__.__.14
einläufige 2-Holmtreppe mit Podest, Gitterrost, AT6 7 Steigungen
1.00
St
02.__.__.15 Handlauf Rundrohr verzinkt einzeln Handlauf aus feuerverzinktem Rundrohr 42 mm, mit nach unten oder hinten abgebogenen Enden, offene Rohrenden verschlossen, mit Handlaufhaltern befestigt, liefern und montieren, inklusive verzinkter Befestigungsmittel. Befestigung an Betonwänden Länge: ca. 2,40 m Lage: Kellertreppe, siehe Plan 1205A Der Handlauf der Pos. 02.13 bis 02.15 ist als durchlaufender Handlauf herzustellen.
02.__.__.15
Handlauf Rundrohr verzinkt einzeln
1.00
St
02.__.__.16 Geländer Hand- und Knielauf, verzinkt Geländer aus verschweißten Rohrprofilen mit Hand-, Knielauf, Ø 33,7 mm und Pfosten Ø 42 mm, feuerverzinkt, einschließlich Fußplatten oder Laschen zur Befestigung und verzinkten Befestigungsmitteln liefern und montieren. Geländerhöhe. 0,50 m Lage: Kellertreppe, siehe Plan 1205A
02.__.__.16
Geländer Hand- und Knielauf, verzinkt
3.00
m
02.__.__.17 Geländer 2 Knieläufe mit 2 Knieläufen Lage: Kellertreppe, siehe Plan 1205A
02.__.__.17
Geländer 2 Knieläufe
H
0.80
m
03 Terrassengeländer
03
Terrassengeländer
03.__.__.01 Geländer Pfosten verzinkt mit Edelstahlnetz Terrassengeländer liefern und montieren, einschließlich Befestigungsmittel aus Edelstahl: - Pfosten QR50/4 mm, feuerverzinkt, mit Fußplatte 200/200/15 mm thermischer Trennung auf Betondecke befestigt, Hohe 1,40 m, Abstand ca. 1,50 m - Obergurt QR50/4 mm auf Pfosten verschweißt - Handlauf FL 60/10 mm auf Obergurt verschweißt - außen an den Pfosten Ösen zur Seilführung angeschweißt - zwei Edelstahlseile Durchmesser 8 mm, einschließlich Seilspanner, Abstand ca. 88 cm - Edelstahlnetz, Richtfabrikat Carl Stahl X-Trend o.glw. siehe Plan 1201A
03.__.__.01
Geländer Pfosten verzinkt mit Edelstahlnetz
41.70
m
04 Balkone
04
Balkone
04.__.__.01 Geländer Pfosten mit Lochblech, beschichtet Balkongeländer liefern und montieren, einschließlich Befestigungsmittel aus Edelstahl: - komplettes Geländer pulverbeschichtet in RAL 7030 - steingrau - Pfosten QR50/5 mm, mit 2 Laschen an Stirnseite der Balkonplatte befestigt, Abstand ca. 1,30 bis 1,65 m, Höhe 1,20m - Obergurt QR50/4 auf Pfosten verschweißt - Zwischenriegel QR 20/30/5 mm - Handlauf FL 60/10 mm auf Obergurt verschweißt - außen an den Pfosten und Gurten Lochblech, rundloch Durchmesser 20 mm befestigen, Höhe ca. 1,20 m siehe Plan 1401A
04.__.__.01
Geländer Pfosten mit Lochblech, beschichtet
29.59
m
05 Absturzsicherung Fenster Typ D4
05
Absturzsicherung Fenster Typ D4
05.__.__.01 Absturzsicherung Fenster Flachstahl 0,70/0,25 beschichtet Absturzsicherung Fenster aus einem verzinkten und pulverbeschichteten Flachstahlrahmen mit einem zusätzlichen waagerechten Flachstahl im Abstand von 12 cm, einschließlich Befestigungsmittel liefern und in der Laibung montieren. Fensterbreite: 0,70 m Höhe: 0,25 m siehe Plan 0901B und 1208A
05.__.__.01
Absturzsicherung Fenster Flachstahl 0,70/0,25 beschichtet
2.00
St
06 BesondereLeistungen
06
BesondereLeistungen
06.__.__.01 Statik Erstellen einer prüffähigen statischen Berechnung für alle beschriebenen Bauteile. Vorlage beim Prüfingenieur und Einarbeiten von dessen Auflagen.
06.__.__.01
Statik
L
1.00
psch
06.__.__.02 Planung Erstellen von Werkstatt- und Detailplänen für alle beschriebenen Leistungen. Einschließlich Aufmaße vor Ort. Die Pläne sind rechtzeitig vor Fertigungs- und Ausführungsbeginn dem AG zur Freigabe vorzulegen. Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe der Pläne begonnen werden.
06.__.__.02
Planung
L
1.00
psch
06.__.__.03 Stundenlohn Mittellohn Stundenlohnarbeiten als Mittellohn durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte KfZ - Manschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
06.__.__.03
Stundenlohn Mittellohn
O
1.00
h