Parkett
Bücker-Werke Rangsdorf - Einfliegerhalle
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Bauvorhaben Die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH hat die Areale der ehemaligen Bücker-Werke und des angrenzenden ehemaligen Flugplatzes in der Gemeinde Rangsdorf erworben und plant diese zu entwickeln. LAGE DES BAUGRUNDSTÜCKES Das Gelände der ehemaligen Bückerwerke / Flugplatz Rangsdorf liegt in der Gemeinde Rangsdorf südlich von Berlin im Landkreis Teltow-Fläming. Die ehemaligen Bückerwerke werden im Nordwesten und Nordosten von Wohngebieten begrenzt, im südlichen Bereich (ehemaliges Rollfeld) sowie direkt im Norden hingegen von Grünlandfläche, die z.T. einer landwirtschaftlichen Nutzung (Schafhaltung) unterliegen. Westlich schließt sich an die Bebauung und die Bückerwerke der Rangsdorfer See an. Entlang der Ostgrenze verläuft die Bahnlinie Berlin-Dresden. Zukünftig soll parallel zur Bahnlinie ein Straßenzug errichtet werden, der sogenannte Nord-Süd-Verbinder. Dieser befindet sich in der Planung. Land:            Brandenburg Landkreis:    Teltow-Fläming Gemarkung:  Rangsdorf ERSCHLIESSUNG Die Baustelle ist von der B96 aus östlicher Richtung kommend von der Pramsdorfer Straße aus zu erreichen. Ca. 50 m nach einem Bahnübergang über die Pramsdorfer Straße führt dann eine Abzweigung auf eine eigens angelegte Baustraße zum Baufeld. BESICHTIGUNG Ein Besichtigungstermin kann mit dem Bauleiter Herrn Maaß, 0173 / 270 53 60, vereinbart werden.
Bauvorhaben
ZTV Bodenbeläge und Parkett ZTV Parkett 1. Allgemeine Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich und kostenlos und ohne Aufforderung täglichvorzunehmen, dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip. Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 2. Mitgeltende Normen und Regeln Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18340 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet. Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen. Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10.Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlußrechnung verrechnet. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen. Die Wahl des Klebers bleibt dem Auftragnehmer überlassen, wenn im Leistungstext kein bestimmter Kleber vorgegeben ist. Die Klebstoffe sind nach den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller zu verarbeiten. Es dürfen nur Vorstriche und Kleber verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen nach TRGS 610 zählen. Es dürfen nur Oberflächenbehandlungsmittel verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen nach TRGS 617 zählen, sofern keine Ersatzverfahren im Leistungstext vorgegeben werden. Klebstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen bei der Verwendung in Räumen, die vorwiegend dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass sie keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung durch Ausdünstung darstellen. Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS eingeordnete Beschichtungsstoffe und Lösemittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. 4. Angaben zur Ausführung Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material sowie die Misch- und Fördereinrichtungen auf der Baustelle gelagert bzw. aufgestellt werden können, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Werkseitig versiegeltes Parkett ist mit besonderer Vorsicht einzubauen. Kratzer und Eindrücke gelten als wesentliche Mängel. Eine Nachversiegelung auf der Baustelle wird nicht anerkannt. Wenn im Leistungstext keine Verlegerichtung vorgegeben ist, ist diese vor Beginn der Verlegung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Zu verlegendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Bei allen Arbeiten sind die Verlege-, Verarbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller einzuhalten. Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verlegten Beläge, gegliedert nach Verwendungsort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben. 5. Angaben zur Abrechnung Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag). Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen. Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen. Grundlage ist § 15 Abs. 3 VOB/B. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet. 6. Sonstige Angaben Alle Mitarbeiter auf der Baustelle haben einen gültigen Personalausweis, eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bei sich zu tragen. Aus Personalkontrollen können keine Rechte abgeleitet werden. Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt. Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellet. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese runter zu laden. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt. Das Gebäude wird nach QNG zertifiziert. Der AN hat alle für seinen Leistungsumfang erforderlichen Leistungen zu erbringen und die notwendigen Unterlagen dem AG zu übergeben. Die Kosten dafür sind mit den angebotenen Einheitspreise der einzelnen Positionen abgegolten.
ZTV Bodenbeläge und Parkett
01 Vorarbeiten
01
Vorarbeiten
01.__.__.01 Fugen schließen+Klammern Schließen von Rissen, Schein- und Arbeitsfugen im Estrich mit einem 2-Komponenten-Spezialharz. Die Risse sind ca. 2/3 der Estrichdicke einzuschneiden und mit einem leistungsstarken Industriesauger auszusaugen. Zusätzliche Quereinschnitte, Einbau und Verguss von Rissklammern. Unmittelbar nach dem Einbringen des Spezialharzes ist der verharzte Bereich unter Verwendung von Quarzsand - Körnung 0,3 bis 0,8 mm - im Überschuss abzustreuen.
01.__.__.01
Fugen schließen+Klammern
B
20.00
m
01.__.__.02 Rissbrücke - als Alternativ zum Verharzen Rissbrücke zum Schließen von Rissen, Schein- und Arbeitsfugen im Estrich grundieren, in 2-K PUR Parkettkleber einlegen und gleichmäßig einspachteln. Grundierung: UZIN P 414 Turbo o.glw. Kleber: UZIN MK 92 S o.glw. Rissbrücke: UZIN RR 203 o.glw.
01.__.__.02
Rissbrücke - als Alternativ zum Verharzen
A
20.00
m
01.__.__.03 Fugen Türen schließen+Klammern Estrichugen im Türbereich bis 1,00 mm Breite zur Fugenlosen Parkettverlegung mit einem 2-Komponenten-Spezialharz. Die Risse sind ca. 2/3 der Estrichdicke einzuschneiden und mit einem leistungsstarken Industriesauger auszusaugen. Zusätzliche Quereinschnitte, Einbau und Verguss von Rissklammern. Unmittelbar nach dem Einbringen des Spezialharzes ist der verharzte Bereich unter Verwendung von Quarzsand - Körnung 0,3 bis 0,8 mm - im Überschuss abzustreuen.
01.__.__.03
Fugen Türen schließen+Klammern
B
40.00
St
01.__.__.04 Rissbrücke Türen - als Alternative zum Verharzen Rissbrücke im Türbereich bis 1,00 m breite zur fugenlosen Parkettverlegung grundieren, in 2-K PUR Parkettkleber einlegen und gleichmäßig einspachteln. Grundierung: UZIN P 414 Turbo o.glw. Kleber: UZIN MK 92 S o.glw. Rissbrücke: UZIN RR 203 o.glw.
01.__.__.04
Rissbrücke Türen - als Alternative zum Verharzen
A
40.00
St
01.__.__.05 Randstreifen abschneiden Abschneiden und Entsorgen von überstehenden Randdämmstreifen. Mengenaufteilung BT1 1536,0 m 0 BT2 305,00 m BT3 1489,0 m 0
01.__.__.05
Randstreifen abschneiden
3,331.00
m
02 Parkett
02
Parkett
02.__.__.01 2-SP 10/3,5 Einzelstab HDF/Eiche Flächen aus Zementestrich mit Fußbodenheizung vorbehandeln: reinigen, schleifen, grundieren und Vorarbeiten gemäß den Vorgaben des Kleber- und Parkettherstellers, ist in diese Position einzurechnen. Zweischichtparkettelemente mit HDF Träger, als Einzelstab, Oberfläche werksseitig fertig für starke Beanspruchung, geeignet für Fußbodenheizung und Stuhlrollen, mit Parkettklebstoff inkl. aller Anschluss- und Anpassarbeiten auf vorbereiteten Untergrund verlegen und vollflächig verkleben. Verlegeart: Schiffsboden Stabgröße: ca. 600 x 70 mm Plattendicke: 10 mm Nutzschicht: 3,0 - 3,5 mm Oberfläche: versiegelt Holzart / Sortierung: Eiche natur angebotenes Fabrikat: (Bieterangabe) Lage: Wohn-, Schlafräume, Dielen siehe Fußbodenaufbauten FB 280-01; FB 280-05 Mengenaufteilung BT1 1452,0 m² 0 BT2 335,00 m² BT3 1376,0 m² 0
02.__.__.01
2-SP 10/3,5 Einzelstab HDF/Eiche
3,163.00
02.__.__.02 Parkett auf OSB-Platten Verlegung auf OSB-Platten Lage: Galerieebenen  Giebelwohnungen BT1 und BT3 siehe Fußbodenaufbauten FB 280-01; FB 280-05 Mengenaufteilung BT1 10,0 m² 0 BT2 0,00 m² BT3 21,0 m² 0
02.__.__.02
Parkett auf OSB-Platten
H
31.00
02.__.__.03 Massivholzsockelleiste Eiche versiegelt 16/60 Massivholzsockelleiste, rechteckig, ca. B/H 16/60 mm, mit raumseitig abgerundeter Kante liefern und an Wänden aus Beton, Putz, Mauerwerk und Gipskarton nach Wahl des AN befestigen. Leiste auf Bodenbelag aufgesetzt. Ecken auf Gehrung schneiden. Holz: Eiche Oberfläche: werkseitig versiegelt Mengenaufteilung BT1 1536,0 m 0 BT2 305,00 m BT3 1489,0 m 0
02.__.__.03
Massivholzsockelleiste Eiche versiegelt 16/60
3,331.00
m
02.__.__.04 Verfugung An-/Abschlüsse An und Abschluss zu Winkelschienen, angrenzenden Bodenbelägen, bodentiefen Fenstern u.ä. farblich passend zum Belag elastisch verfugen.
02.__.__.04
Verfugung An-/Abschlüsse
120.00
m
02.__.__.05 Verfugen Türzargen Unterer Abschluss von Umfassungszargen farblich passend zum Boden dauerelastisch verfugen. (2 Stück pro Tür).
02.__.__.05
Verfugen Türzargen
90.00
St
02.__.__.06 Sockel verfugen Anschluss der Sockelleiste zur Wand mit dauerelastisch im Farbton nach Wahl des AG verfugen.
02.__.__.06
Sockel verfugen
3,331.00
m
02.__.__.07 Bodenabschlussschiene Edelstahl höhengleich Bodenbelagsabschlussprofil als Edelstahl-Winkel-Profil liefern und an Übergängen zu anderen Bodenbelägen höhengleich mit dem Parkett / Laminat einbauen.
02.__.__.07
Bodenabschlussschiene Edelstahl höhengleich
B
90.00
m
02.__.__.08 Bodenabschlussschiene Alu höhengleich Bodenfliesen-Abschlussprofil als Alu-Winkel-Profil liefern und an Übergängen zu anderen Bodenbelägen höhengleich mit dem Parkett / Laminat einbauen.
02.__.__.08
Bodenabschlussschiene Alu höhengleich
A
90.00
m
02.__.__.09 Trennung Oberfläche, Korkstreifen Trennung des Parketts zur Schallentkopplung in der Fläche und an Wand- und Türanschlüssen mit Korkstreifen herstellen. Notwendige Längs-, Quer- und Schrägschnitte des Belages sind in dieser Position enthalten. Mengenaufteilung BT1 131,0 m 0 BT2 29,00 m BT3 122,0 m 0
02.__.__.09
Trennung Oberfläche, Korkstreifen
282.00
m
02.__.__.10 Kokosmatte mit Messingrahmen 9mm Kokosmatte mit Rahmen aus Messing natur liefern, einbauen und anarbeiten. Unter der Matte wird bauseits ein Anstrich aufgebracht. Breite:  600 mm Tiefe:  400 mm Dicke: 9 mm
02.__.__.10
Kokosmatte mit Messingrahmen 9mm
10.00
St
03 Einheitspreise
03
Einheitspreise
03.__.__.01 Sperrgrundierung Estrichfeuchte 2,5% Sperrgrundierung / Feuchtigkeitssperre als 1-k-PU-Grundierung für zu hohe Restfeuchte liefern und auftragen. Untergrund: Zementestrich bis ca. 2,5% Restfeuchte Fabrikat: UZIN PE 414 BiTurbo, Murexin Silan-Feuchtigkeitssperre MS-X 2, Thomsit R 740 o.glw.
03.__.__.01
Sperrgrundierung Estrichfeuchte 2,5%
O
1.00
03.__.__.02 Sperrgrundierung Estrichfeuchte 5% Sperrgrundierung / Feuchtigkeitssperre als 2--Epoxidharzgrundierung für zu hohe Restfeuchte liefern und auftragen. Untergrund: Zementestrich bis ca. 5% Restfeuchte Fabrikat: Thomsit R 755 o.glw.
03.__.__.02
Sperrgrundierung Estrichfeuchte 5%
O
1.00
03.__.__.03 Türen anspachteln Großflächiges Anspachteln von ca. 5 mm Höhenunterschied im Anschlussbereich von einflügeligen Türen.
03.__.__.03
Türen anspachteln
O
1.00
St
03.__.__.04 großflächiges spachteln 3mm, Höhenausgleich Zusätzliche Spachtelung auf Anweisung der Bauleitung bei außerplanmäßigen Unebenheiten in der Fläche: Zwischengrundierung aufbringen, selbstverlaufende Spachtelmasse, stuhlrollengeeignet, liefern und großflächig bis 3 mm dick auftragen.Es dürfen nur sehr emissionsarme Produkte eingesetzt werden. Diese müssen EC 1 aufweisen oder mit dem Blauen Engel gekennzeichnet oder nach diesen Richtlinien geprüft sein. Untergrund: Zementestrich Die Unebenheiten sind vor der Spachtelung gemeinsam mit der Bauleitung zu beurteilen und aufzumessen.
03.__.__.04
großflächiges spachteln 3mm, Höhenausgleich
O
1.00
03.__.__.05 großflächiges spachteln 5mm, Höhenausgleich Zusätzliche Spachtelung auf Anweisung der Bauleitung bei außerplanmäßigen Unebenheiten in der Fläche: Zwischengrundierung aufbringen, selbstverlaufende Spachtelmasse, stuhlrollengeeignet, liefern und großflächig bis 5 mm dick auftragen.Es dürfen nur sehr emissionsarme Produkte eingesetzt werden. Diese müssen EC 1 aufweisen oder mit dem Blauen Engel gekennzeichnet oder nach diesen Richtlinien geprüft sein. Untergrund: Zementestrich Die Unebenheiten sind vor der Spachtelung gemeinsam mit der Bauleitung zu beurteilen und aufzumessen.
03.__.__.05
großflächiges spachteln 5mm, Höhenausgleich
O
1.00
03.__.__.06 provisorische Abdeckung Haftvlies Provisorische Abdeckung des fertigen Belages mit Haftvlies. Der Ausbau und die Entsorgung erfolgt bauseits.
03.__.__.06
provisorische Abdeckung Haftvlies
O
1.00
03.__.__.07 Stundenlohnarbeiten Mittellohn Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte KfZ - Manschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Mittellohn
03.__.__.07
Stundenlohnarbeiten Mittellohn
O
1.00
h

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