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Bauvorhaben Die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH hat die Areale der ehemaligen Bücker-Werke und des angrenzenden ehemaligen Flugplatzes in der Gemeinde Rangsdorf erworben und plant diese zu entwickeln.
LAGE DES BAUGRUNDSTÜCKES
Das Gelände der ehemaligen Bückerwerke / Flugplatz Rangsdorf liegt in der Gemeinde Rangsdorf südlich von Berlin im Landkreis Teltow-Fläming.
Die ehemaligen Bückerwerke werden im Nordwesten und Nordosten von Wohngebieten begrenzt, im südlichen Bereich (ehemaliges Rollfeld) sowie direkt im Norden hingegen von Grünlandfläche, die z.T. einer landwirtschaftlichen Nutzung (Schafhaltung) unterliegen. Westlich schließt sich an die Bebauung und die Bückerwerke der Rangsdorfer See an. Entlang der Ostgrenze verläuft die Bahnlinie Berlin-Dresden. Zukünftig soll parallel zur Bahnlinie ein Straßenzug errichtet werden, der sogenannte Nord-Süd-Verbinder. Dieser befindet sich in der Planung.
Land: Brandenburg
Landkreis: Teltow-Fläming
Gemarkung: Rangsdorf
ERSCHLIESSUNG
Die Baustelle ist von der B96 aus östlicher Richtung kommend über die Pramsdorfer Straße mittels einer asphaltierten Baustraße zu erreichen. Ca. 50 m nach einem Bahnübergang über die Pramsdorfer Straße führt dann eine Abzweigung auf eine eigens angelegte Baustraße zum Baufeld.
BESICHTIGUNG
Ein Besichtigungstermin kann mit dem Bauleiter Herrn Maaß, 0173 / 270 53 60, vereinbart werden.
Bauvorhaben
ZTV Maler ZTV Maler
1. Allgemeines
Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich und kostenlos und ohne Aufforderung täglichvorzunehmen, dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip.
Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Mitgeltende Normen und Regeln
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18363 und 18366 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet.
Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen.
Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10.Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlußrechnung verrechnet.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen.
Es dürfen nur die Produkte / Systeme eines Materialherstellers verwendet werden. Der Einsatz von Materialien unterschiedlicher Hersteller ist aus Gewährleistungsgründen und der nicht sichergestellten Verträglichkeit bzw. Haftung untereinander nicht erlaubt.
Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der Verwendung in Räumen, die vorwiegend dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass sie keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung durch Ausdünstung darstellen.
Soweit es vergleichbare Produkte gibt, sind die mit der Kennzeichnung "Blauer Engel - emissionsarm" zu bevorzugen.
Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung haben.
Beschichtungsstoffe, die für den Graffitischutz vorgesehen sind, müssen auf den Untergrund abgestimmt sein. Bei porösen Untergründen dürfen nur chemisch neutral reagierende Stoffe zum Einsatz kommen.
Sie dürfen die Dampfdiffusion nicht wesentlich behindern. Es muss Alkaliresistenz, UV-Beständigkeit und eine ausreichende Schmutz- und Witterungsbeständigkeit gewährleistet sein.
Restmaterial ist, sofern es nicht vom Auftraggeber ausdrücklich übernommen wird, kostenlos zu beseitigen. Gleiches gilt für Verpackung, Abdeckmaterial, Behälter u.dgl.
Die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall sind einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
Farbreste dürfen, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, nicht in die Entwässerung des Gebäudes oder der Außenanlagen gelangen.
Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altbeschichtungen gelten als Sonderabfall im Sinne der "TA Sonderabfall" und sind entsprechend zu entsorgen.
4. Angaben zur Ausführung
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Gerüste / Hebebühnen innerhalb des Gebäudes sind entsprechend den, in den Positionen, angegebenen Höhen von AN zu stellen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Großflächige Anstriche sind gerollt herzustellen. Sollte der AN ein spritzen der Flächen in betracht ziehen, ist dies vorab mit der Bauleitung abzuklären und schriftlich festzulegen, wie spätere, partielle Ausbesserungen ausgeführt werden können.
Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material sowie die Misch- und Fördereinrichtungen auf der Baustelle gelagert bzw. aufgestellt werden können, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen.
Zu verarbeitendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über das verlegten Beschichtungsmaterial, gegliedert nach Verwendungsort, Produktbezeichnung und Hersteller zu übergeben.
Für geringfügige Ausbesserungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen nach Abschluss der Arbeiten genügend Restmaterialien zu übergeben.
Böden, Sanitäreinrichtungen, Beschläge und Einrichtungsgegenstände müssen abgedeckt bzw. abgeklebt werden.
Das Abdeckmaterial ist nach Ausführung der Leistung rückstandslos zu entfernen.
Insbesondere sind Glas- und Aluminiumflächen bei der Verwendung Silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen.
Wenn möglich, sind die vorhandenen Dichtungen an Zargen, Türen und Fenstern u.dgl. vor den Arbeiten zu entfernen, sicher zwischenzulagern und anschließend wieder einzubauen, andernfalls sind sie abzukleben. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten.
Klebebänder dürfen die Untergründe, auf denen sie angebracht sind, nicht angreifen.
Angrenzende Bauteile wie Fenster, Türen, Einbauteile sind gemäß ATV als Nebenleistung mit einer behelfsmäßigen Schutzvorrichtung für die Dauer der vertraglichen Ausführungsfristen vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen.
Falls aus den Ausschreibungsunterlagen nicht eindeutig ersichtlich, hat der Auftragnehmer nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber rechtzeitig über vorgesehene Farben und Tönungen im Detail Rücksprache zu führen.
Dabei gelten folgende Farbtonstufen:
"weiß" bzw. "altweiß" - alle Weißtöne
"hell getönt" - Farbtöne mit Hellbezugswert > 65
"mittel getönt" - Farbtöne mit Hellbezugswert >/= 25 und </=65
"Vollton" - Farbtöne mit Hellbezugswert < 25
Mehrfache Beschichtung von Metallteilen kann von der Bauleitung in unterschiedlichen Farbtönen verlangt werden.
Bei der Beschichtung von Betonflächen ist das Schalmittel sicher zu entfernen.
Gegebenenfalls ist eine Benetzungsprobe durch den Auftragnehmer durchzuführen.
Organische Lösungsmittel sind zur Vorbereitung des Betonuntergrundes nicht zugelassen. Bei glattem Sichtbeton sind die Luftporen durch eine alkalische Spachtelmasse zu schließen.
Zu überstreichende Dichtstoffe sind vom Auftragnehmer auf Anstrichverträglichkeit zu prüfen.
Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sind nicht zu überstreichen.
Die Oberseite von Fliesensockeln und freie Enden von Fliesen sind mit zu beschichten. Diese Leistung wird nicht separat vergütet.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag).
Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen.
Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen.
Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt.
Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Pläne und Unterlagen werden ausschließlich elektronisch, als pdf, dwg oder Modell, zur Verfügung gestellt.
Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellet. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese runter zu laden. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt.
ZTV Maler
01 Wände, Decken
01
Wände, Decken
01.__.01 Spachteln Putz, GK-Wand Q3 Großflächige Spachtelung von geputzten und Gipskartonwänden, mit vorhandener Oberfläche Q1 - Q2, zum Herstellen der Oberflächenqualität Q3.
Lage: Wohnungen
Mengenaufteilung
BT1 3111,1 m²
2
BT2 212,37 m²
BT3 2797,9 m²
5
(Mengen aus LV Putz Pos. 01.01.02)
01.__.01
Spachteln Putz, GK-Wand Q3
6,121.44
m²
01.__.02 Beschädigungen ausbessern, einschließlich Material Partielle, punktuelle Beschädigungen von Oberflächen aus Putz oder Gipskarton ausbessen und in Q3 verspachteln.
Diese Position enthält die Arbeitszeit und die benötigte Spachtelmasse.
01.__.02
Beschädigungen ausbessern, einschließlich Material
O
1.00
h
01.__.03 Anstrich Dispersion NAK2 Wand weiß Wandflächen auf neuer, unbehandelter Innenfläche mit wasserbasierendem Grundbeschichtungsstoff grundieren.
Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösemittelfrei gemäß Nachweis.
Auftragen des Anstrichsystemes durch streichen oder rollen.
In dieser Position enthalten sind auch Teil- und Einzelflächen < 2,50 m² und streifenförmige Teil- und Einzelflächen < 1,00 m Breite.
Nassabriebbeständigkeit Klasse 2
Farbton: weiß
Lage: Wohnungen + Treppenhaus, Foyer, Kiwa
Mengenaufteilung
BT1 5245,12 + m²
237,33
BT2 1131,58 + 97,04 m²
BT3 5163,73 + m²
260,22
01.__.03
Anstrich Dispersion NAK2 Wand weiß
B
12,135.02
m²
01.__.04 Malervlies+Dispersion NAK2 Wand weiß Wandflächen auf neuer, unbehandelter Innenfläche mit wasserbasierendem Grundbeschichtungsstoff grundieren.
Tapezieren mit strukturlosem, reißfestem und rissüberbrückenden Vlies.
Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösemittelfrei gemäß Nachweis.
Auftragen des Anstrichsystemes durch streichen oder rollen.
In dieser Position enthalten sind auch Teil- und Einzelflächen < 2,50 m² und streifenförmige Teil- und Einzelflächen < 1,00 m Breite.
Nassabriebbeständigkeit Klasse 2
Farbton: weiß
Lage: Wohnungen
Mengenaufteilung
BT1 5245,1 m²
2
BT2 1131,5 m²
8
BT3 5163,7 m²
3
01.__.04
Malervlies+Dispersion NAK2 Wand weiß
A
11,540.43
m²
01.__.05 Anstrich Dispersion NAK2 Laibungen weiß Laibungen auf neuer, unbehandelter Innenfläche mit wasserbasierendem Grundbeschichtungsstoff grundieren.
Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösemittelfrei gemäß Nachweis.
Nassabriebbeständigkeit Klasse 2
Farbton: weiß
Tiefe: bis 20 cm
Mengenaufteilung
BT1 818,6 m
0
BT2 223,0 m
1
BT3 730,6 m
0
01.__.05
Anstrich Dispersion NAK2 Laibungen weiß
B
1,782.21
m
01.__.06 Malervlies+Dispersion NAK2 Laibung weiß Laibungen auf neuer, unbehandelter Innenfläche mit wasserbasierendem Grundbeschichtungsstoff grundieren.
Tapezieren mit strukturlosem, reißfestem und rissüberbrückenden Vlies.
Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösemittelfrei gemäß Nachweis.
Nassabriebbeständigkeit Klasse 2
Farbton: weiß
Tiefe: bis 20 cm
01.__.06
Malervlies+Dispersion NAK2 Laibung weiß
A
1,782.21
m
01.__.07 Anstrich Dispersion NAK3 Wand weiß Wandflächen auf neuer, unbehandelter Innenfläche mit wasserbasierendem Grundbeschichtungsstoff grundieren.
Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösemittelfrei gemäß Nachweis.
Auftragen des Anstrichsystemes durch streichen oder rollen.
In dieser Position enthalten sind auch Teil- und Einzelflächen < 2,50 m² und streifenförmige Teil- und Einzelflächen < 1,00 m Breite.
Nassabriebbeständigkeit Klasse 3
Farbton: weiß
Lage Technikräume + Abstellräume außerhalb der Wohnungen
Mengenaufteilung
BT1 30,34 + m²
337,97
BT2 71,73 + 0,00 m²
BT3 28,74 + m²
220,89
01.__.07
Anstrich Dispersion NAK3 Wand weiß
689.67
m²
01.__.08 Anstrich Dispersion NAK3 Laibungen weiß Laibungen auf neuer, unbehandelter Innenfläche mit wasserbasierendem Grundbeschichtungsstoff grundieren. Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösemittelfrei gemäß Nachweis.
Nassabriebbeständigkeit Klasse 3
Farbton: weiß
Tiefe: bis 20 cm
Mengenaufteilung
BT1 5,4 m
2
BT2 7,0 m
0
BT3 5,4 m
2
01.__.08
Anstrich Dispersion NAK3 Laibungen weiß
17.84
m
01.__.09 Zulage Höhe Wand Zulage für Arbeiten an Wänden über die in der Hauptposition angegebene Höhe hinaus.
Höhe bis 6,00 m
Hinweis: Die Mehrhöhe für das Treppenhaus sind in der Pos. Zulage Arbeiten Treppenhaus erfasst. Diese Position beinhaltet größere Geschosshöhen in den Etagen
Lage: Wohnungen OG/DG Achsen 1-2 und 23-24e
Mengenaufteilung
BT1 345,9 m²
1
BT2 128,6 m²
8
BT3 278,2 m²
1
01.__.09
Zulage Höhe Wand
752.80
m²
01.__.10 Deckenfugen schließen Ungefüllte Fugen ohne Versatz in Filigrandeckenplatten oberflächenbündig mit UK Decke spachteln und schleifen.
Oberflächenqualität: Q3
01.__.10
Deckenfugen schließen
520.00
m
01.__.11 Deckenfugen mit Versatz schließen Ungefüllte Fugen mit Versatz zwischen Filigrandeckenplatten mit bis zu 5 mm Versatz mit einer dispersionsvergüteten Spachtelmasse beidseitig ca, 60 - 80 cm ausspachteln und verschleifen.
Oberflächenqualität: Q3
01.__.11
Deckenfugen mit Versatz schließen
O
1.00
m
01.__.12 Reingen, Spachteln Decken Q3 Deckenflächen aus Beton im Innenbereich, Schalungsseite von Betonfertigteilen, Sinterschichten, Schmutz, Schalungsöl und lose Bestandteile entfernen, einschließlich Verfüllung der Fugen, vollflächig spachteln und schleifen, einschließlich aller Nebenarbeiten.
Oberflächenqualität Q3
Lage: allle Räume mit Filigrandecken
Mengenaufteilung
BT1 1901,9 m²
5
BT2 10,78 m²
BT3 1782,3 m²
3
(Massen aus LV Dulik Pos. 23.022.040)
01.__.12
Reingen, Spachteln Decken Q3
3,695.06
m²
01.__.13 Anstrich Dispersion NAK2 Decke weiß Deckenfläche und Dachschräge auf neuer, unbehandelter Innenfläche mit wasserbasierendem Grundbeschichtungsstoff grundieren.
Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösemittelfrei gemäß Nachweis.
Auftragen des Anstrichsystemes durch streichen oder rollen.
Nassabriebbeständigkeit Klasse 2
Farbton: weiß
Lage: Wohnungen + Treppenhäuser, Hausflure, Foyer,
Treppenpodeste und -läufe
Mengenaufteilung
BT1 1745,37 + m²
80,74
BT2 399,37 + 3,66 m²
BT3 1670,81 + m²
80,67
01.__.13
Anstrich Dispersion NAK2 Decke weiß
B
3,980.62
m²
01.__.14 Malervlies+Dispersion NAK2 Decke weiß Deckenfläche und Dachschräge auf neuer, unbehandelter Innenfläche mit wasserbasierendem Grundbeschichtungsstoff grundieren.
Tapezieren mit strukturlosem, reißfestem und rissüberbrückenden Vlies.
Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösemittelfrei gemäß Nachweis.
Auftragen des Anstrichsystemes durch streichen oder rollen.
Nassabriebbeständigkeit Klasse 2
Farbton: weiß
Lage: Wohnungen
Mengenaufteilung
BT1 1745,3 m²
7
BT2 399,37 m²
BT3 1670,8 m²
1
01.__.14
Malervlies+Dispersion NAK2 Decke weiß
A
3,815.55
m²
01.__.15 Anstrich Dispersion NAK3 Decke weiß Deckenfläche und Dachschräge auf neuer, unbehandelter Innenfläche mit wasserbasierendem Grundbeschichtungsstoff grundieren.
Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösemittelfrei gemäß Nachweis.
Auftragen des Anstrichsystemes durch streichen oder rollen.
Nassabriebbeständigkeit Klasse 3
Farbton: weiß
Lage: Technikräume + Abstellräume außerhalb der Wohnungen
Mengenaufteilung
BT1 10,07 + m²
93,83
BT2 34,40 + 0,00 m²
BT3 9,69 + 49,19 m²
01.__.15
Anstrich Dispersion NAK3 Decke weiß
196.82
m²
01.__.16 Zulage Höhe Decke Zulage für Arbeiten an Deckenüber die in der Hauptposition angegebene Höhe hinaus.
Höhe bis 6,00 m
Hinweis: Die Mehrhöhe für das Treppenhaus sind in der Pos. Zulage Treppenhaus Treppenhaus erfasst. Diese Position beinhaltet größere Geschosshöhen in den Etagen
Lage: Wohnungen OG/DG Achsen 1-2 und 23-24
Mengenaufteilung
BT1 75,3 m²
2
BT2 10,7 m²
7
BT3 53,8 m²
5
01.__.16
Zulage Höhe Decke
139.94
m²
01.__.17 Zulage Zusatzmittel fungizid Zulage zur Wandbeschichtung NAK2 und NAK3 für das Liefern und Einbringen eines Zusatzmittels mit fungizider Wirkung für Anstriche in Nassräumen (DIN 53 778).
Fabrikat: Brillux Schimmelschutz LF 930 o.glw.
angebotenes Fabrikat:
Lage: Wände + Decken der Nass- und Sanitär/Feuchträume
Mengenaufteilung
BT1 990,63 + m²
181,36
BT2 235,75 + 53,75 m²
BT3 927,46 + m²
163,35
01.__.17
Zulage Zusatzmittel fungizid
2,552.36
m²
01.__.18 Zulage Arbeiten Treppenhaus Zulage für das Bearbeiten von Wand- und Deckenflächen im Treppenhaus, einschließlich Mehraufwendungen für das Anarbeiten an den Verlauf von Tritt- und Setzstufen, an die Schrägen der Treppenläufe inkl. erfoderlicher Treppenhauseinrüstung in den unteren Etagen und bis zur doppelten Geschosshöhe im Dachgeschoss, inkl. Abdecken und Schützen der Boden- und Treppenflächen.
In dieser Position ist nur die Wandfläche im Bereich der Treppenläufe angegeben.
Lage: Treppenhäuser und interne Wohungstreppen
01.__.18
Zulage Arbeiten Treppenhaus
180.00
m²
02 Treppen
02
Treppen
02.__.01 Treppenunterseite+Wange spachteln Q3 Unterseite und Wangen von Treppenläufen und Podesten im Innenbereich, Sinterschichten, Schmutz, Schalungsöl und lose Bestandteile entfernen, vollflächig spachteln und schleifen, einschließlich aller Nebenarbeiten.
Oberflächenqualität Q3
02.__.01
Treppenunterseite+Wange spachteln Q3
O
1.00
m²
02.__.02 Anstrich NAK2 Treppenunterseite+Wange weiß Untersichten und Wangen von Betontreppenläufen und - soweit vorhanden - Zwischenpodesten im Innenbereich wie folgt behandeln:
- Sinterschichten, Schmutz, Schalungsöl und losen Bestandteile entfernen, zusammenkehren und entsorgen
- eventuell spachteln gemäß gesonderter Position
- Grundierung mit wasserbasierendem Grundbeschichtungsstoff
- Zwischenbeschichtung mit Dispersionsfarbe, Farbton angepasst an die Schlussbeschichtung
- Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösemittelfrei gemäß Nachweis
Nassabriebbeständigkeit Klasse 2
Farbton: weiß
Mengenaufteilung
BT1 16,9 m²
9
BT2 6,45 m²
BT3 16,9 m²
9
02.__.02
Anstrich NAK2 Treppenunterseite+Wange weiß
40.43
m²
02.__.03 Fugen Unterseite Lauf/Podest Tronsolen, Schaumstoff oder Minerlwollfüllungen aus den Fugen an der Unterseite der Podeste und Treppenläufe - Fuge zwischen Lauf und Podest, Fuge Lauf und Podest zur Wand - ca. 15 - 20 mm tief auskratzen und entsorgen.
Haftflächen Primern , ca. 20 mm breite Fugen mit elastischen PU-Material im Farbton nach Wahl des AG verschließen.
Wo erforderlich ist zusätzlich eine Hinterfüllschnur einzulegen.
02.__.03
Fugen Unterseite Lauf/Podest
25.00
m
03 Boden
03
Boden
03.__.01 Bodenversiegelung 1K - Sauberlaufmatte Versiegelung des Bodens mit Einkomponenten-Polyurethanlack, deckend, als staubbindende Versiegelung, auf Zementestrich oder Betonsohle, lösemittelfrei, Rutschhemmung R9, bestehend aus Grund- und Schlussbeschichtung liefern und gemäß Herstellervorgaben aufbringen
Lage: unter Sauberlaufmatte und Kokosmatte Treppenhaus, Kokosmatte im Parkett
03.__.01
Bodenversiegelung 1K - Sauberlaufmatte
20.62
m²
03.__.02 großflächiges spachteln 3mm, Höhenausgleich Zusätzliche Spachtelung auf Anweisung der Bauleitung bei außerplanmäßigen Unebenheiten in der Fläche:
Zwischengrundierung aufbringen, selbstverlaufende Spachtelmasse, stuhlrollengeeignet, liefern und großflächig bis 3 mm dick auftragen.Es dürfen nur sehr emissionsarme Produkte eingesetzt werden. Diese müssen EC 1 aufweisen oder mit dem Blauen Engel gekennzeichnet oder nach diesen Richtlinien geprüft sein.
Untergrund: Zementestrich
Die Unebenheiten sind vor der Spachtelung gemeinsam mit der Bauleitung zu beurteilen und aufzumessen.
03.__.02
großflächiges spachteln 3mm, Höhenausgleich
O
1.00
m²
03.__.03 Randstreifen abschneiden Abschneiden und Entsorgen von überstehenden Randdämmstreifen.
03.__.03
Randstreifen abschneiden
655.00
m
03.__.04 2K-Anstrich Boden Bodenflächen aus Beton oder Zementestrich im Innenbereich reinigen, mit einer 2K-EP-Versiegelung, lösemittelfrei, wässrig, diffusionsoffen, pigmentiert Grundieren und als zweiten Arbeitsgang Versiegeln.
Rutschhemmung R9
Farbton nach Wahl des AG.
Fabrikat: MasterTop TC 428 o.glw.
Lage: EG - Abstell-, ELT- und Technikräume
Siehe Fußbodenaufbauten
FB 280-04 und FB 280-12
Mengenaufteilung
BT1 104,0 m²
0
BT2 32,22 m²
BT3 59,00 m²
03.__.04
2K-Anstrich Boden
195.00
m²
03.__.05 Sockel 2K-Anstrich Sockel,10 cm hoch, mit zuvor beschriebenem 2K-Anstrich herstellen, einschließlich Beschneiden des Überganges.
Mengenaufteilung
BT1 151,0 m
0
BT2 31,00 m
BT3 109,0 m
0
03.__.05
Sockel 2K-Anstrich
655.00
m
03.__.06 PU-Fuge Anschluss Boden / Wand ca. 10 mm mit PU dauerelastisch verfugen.
03.__.06
PU-Fuge
665.00
m
04 Türen
04
Türen
04.__.01 Anstrich Stahltür EZ/UZ 1,135/2,135m Tür mit Eck- oder Umfassungszarge mit Falz/Doppelfalz, Drehflügel, als Erstbeschichtung auf neuer unbehandelter Oberfläche aus Stahl, pulvergrundiert, wie folgt behandeln:
- Verunreinigungen (wie Schmutz-, Fett- und Ölreste sowie Korrosionsprodukte) ganzflächig entfernen.
- Die Fläche mittels Netzmittelwäsche, entsprechend BFS Nr. 5, anschleifen und abschließend mit klarem Wasser nachwaschen.
- Grund- und Zwischenbeschichtung mit einem 2K Epoximaterial
- Schlussbeschichtung mit einer Lackfarbe
Farbton Nordfassade außen NCS S 2010-Y20R (hellbraun), innen RAL 9001 (cremweiß)
Farbton Ostfassade NCS S20 10-Y20R (hellbraun)
Farbton Abstellräume, Elt RAL 9001 (cremeweiß)
Türgröße: bis 1,135/2,135 m
Mengenaufteilung
Außentüren Nordseite 8 St
Türen Abstellräume 2 St
1
Türen HAR 3 St
04.__.01
Anstrich Stahltür EZ/UZ 1,135/2,135m
32.00
St
05 Treppen, Geländer
05
Treppen, Geländer
05.__.01 Flachstahwangentreppe, grundiert, streichen Treppe aus 2 Stück Flachstahlwangen, ca. 250/10 mm, mit ca. 3 Querstreben aus ca. QR 80/40, Auflager- und Befestigungswinkeln / -laschen und Holzstufen als Erstbeschichtung auf neuer unbehandelter Innenfläche.wie folgt behandeln:
- Grundbeschichtung mit Korrosionsschutzmittel bauseitig vorhanden
- reingen, partielle Unebenheiten verschleifen
- Eine Zwischenbeschichtung aus Lackfarbe, Farbton angepasst an die Schlussbeschichtung
- Schlussbeschichtung aus Lackfarbe
- Die Holzstufen werden nicht gestrichen und sind vor Verunreinigung zu schützen.
Farbton: nach Wahl des AG
Länge. 1 Etage, ca. 4,50 m
05.__.01
Flachstahwangentreppe, grundiert, streichen
2.00
St
05.__.02 Zweiholmtreppe, grundiert, streichen Treppe aus 2 Stück Holmen, ca. QR 100/50 mm, mit ca. 3-4 Querstreben, ca. QR 80/40, Auflager- und Befestigungswinkeln / -laschen und Holzstufen als Erstbeschichtung auf neuer unbehandelter Innenfläche.wie folgt behandeln:
- Grundbeschichtung mit Korrosionsschutzmittel bauseitig vorhanden
- reingen, partielle Unebenheiten verschleifen
- Eine Zwischenbeschichtung aus Lackfarbe, Farbton angepasst an die Schlussbeschichtung
- Schlussbeschichtung aus Lackfarbe
- Die Holzstufen werden nicht gestrichen und sind vor Verunreinigung zu schützen.
Farbton: nach Wahl des AG
Länge. 1 Etage, ca. 4,00 m
05.__.02
Zweiholmtreppe, grundiert, streichen
16.00
St
05.__.03 Stabgeländer, grundiert, streichen Treppen- und Podestgeländer als Stabgeländer wie folgt behandeln:
- reingen, partielle Unebenheiten verschleifen
- Erstbeschichtung auf neuer unbehandelter Innenfläche.
- Untergrund aus Stahl, grundbeschichtet mit Korrosionsschutzmittel, bauseitig vorhanden
- Verunreinigungen ganzflächig entfernen
- Eine Zwischenbeschichtung aus Lackfarbe, Farbton angepasst an die Schlussbeschichtung
- Schlussbeschichtung aus Lackfarbe
Obergurt / Untergurt / Pfosten: ca. FL 50/10 mm
Füllstäbe: ca. FL 40/8 mm, e=120 mm
Geländerhöhe: 1,10 m
Der Handlauf wird nicht gestrichen.
Farbton: nach Wahl des AG
05.__.03
Stabgeländer, grundiert, streichen
198.89
m
05.__.04 Randwinkel, grundiert, streichen Flachstahl oder Winkel als Einfassung des Treppenauges und offenen Deckenabschlusses einseitig, die oberen 5 cm beidseitig, als Erstbeschichtung auf neuer unbehandelter Innenfläche.wie folgt behandeln
- Grundbeschichtung mit Korrosionsschutzmittel bauseitig vorhanden
- reingen, partielle Unebenheiten verschleifen
- Eine Zwischenbeschichtung aus Lackfarbe, Farbton angepasst an die Schlussbeschichtung
- Schlussbeschichtung aus Lackfarbe
Flachstahl: ca. 165/10 mm
Farbton: nach Wahl des AG
05.__.04
Randwinkel, grundiert, streichen
94.72
m
06 Außenflächen
06
Außenflächen
06.__.01 kleingliedrige Holzfächen außen, Lackfarbe - Dachüberstand Kleingliedrige Holzflächen im Außenbereich - Dachuntersichten, Dachkästen, Trauf- und Ortgangschalungen - als Erstbeschichtung auf neuer, unbehandelter oder imprägnierter Oberfläche wie folgt behandeln:
- Grundbeschichtung aus Bläueschutz-Grundbeschichtungsstoff
- Zwischenbeschichtung aus Alkydharzlackfarbe
- Schlussbeschichtung aus Alkydharzlackfarbe
Beschichtungssystem von einem Hersteller.
Auftragen durch streichen oder rollen.
Farbton NCS S 7500-N (grau)
Lage:
Sparrendachuntersicht Achse 11-12, Dachkästen Wandkronen alte Außenwände Achsen A und E sowie Ortgänge Achsen 1 und 24
Mengenaufteilung
BT1 196,0 m²
0
BT2 0,00 m²
BT3 72,00 m²
06.__.01
kleingliedrige Holzfächen außen, Lackfarbe - Dachüberstand
268.00
m²
06.__.02 großflächige Holzfächen außen. Lackfarbe - Tore Großflächige Holzflächen im Außenbereich als Erstbeschichtung auf neuer, unbehandelter oder imprägnierter Oberfläche wie folgt behandeln:
- Grundbeschichtung aus Bläueschutz-Grundbeschichtungsstoff
- Zwischenbeschichtung aus Alkydharzlackfarbe
- Schlussbeschichtung aus Alkydharzlackfarbe
Beschichtungssystem von einem Hersteller.
Auftragen durch streichen oder rollen.
Farbton NCS S 5040-Y 70 R (rorbraum), NCS S 4220 - Y 20 R (braun)
Lage: Schiebetore Westflügel BT1
Füllungsanordnung siehe Detail 1203A-01
Mengenaufteilung
BT1 220,0 m²
0
BT2 0,00 m²
BT3 0,00 m²
06.__.02
großflächige Holzfächen außen. Lackfarbe - Tore
220.00
m²
06.__.03 großflächige Holzfächen außen, Lasur - Sparrendachuntersicht Großflächige Holzflächen im Außenbereich als Erstbeschichtung auf neuer, unbehandelter Oberfläche wie folgt behandeln:
- Imprägnierung
- Grundbeschichtung aus Lasur
- Zwischenbeschichtung aus Lasur
- Schlussbeschichtung aus Lasur
Beschichtungssystem von einem Hersteller.
Auftragen durch streichen oder rollen.
Farbton nach Wahl des AG
Lage: Sparrendachuntersicht Achse 11-12
06.__.03
großflächige Holzfächen außen, Lasur - Sparrendachuntersicht
70.00
m²
06.__.04 geländegängige Hebebeühne geländegängige Hebebühne für Arbeiten bis 8,50 m Höhe für die benötigte Zeit vorhalten, einschließlich An- und Abtransport
06.__.04
geländegängige Hebebeühne
L
1.00
psch
06.__.05 Decke/Balkon spachteln Q3 Deckenflächen, Unter- und Stirnseite von Balkonen, Loggien, Laubengängen, Vordächern u.ä. auf neuer, unbehandelter Außenfläche, glatte Schalung oder Betonfertigteile, vollflächig spachteln und schleifen, einschließlich aller Nebenarbeiten.
Oberflächenqualität Q3
06.__.05
Decke/Balkon spachteln Q3
O
1.00
m²
06.__.06 Decke/Balkon außen Dispersion weiß Deckenflächen, Unter- und Stirnseite von Balkonen, Loggien, Laubengängen, Vordächern u.ä., neue, unbehandelte Außenfläche wie folgt behandeln:
- Sinterschichten, Schmutz, Schalungsöl und losen Bestandteile von Betondecken mit Schleifgiraffe o.ä. entfernen.
Das Entsorgen des anfallenden Schutts ist in diese Position einzurechnen.
- mit lösemittelfreiem Grundbeschichtungsstoff grundieren
- Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit rissüberbrückender, kälteelastischer, wasserverdünnbarer, wetterbeständigen Dispersions-Fassadenfarbe.
Fabrikat: Brillux Lacryl Tiefgrund ELF 595, Evocryl 200 o.glw.
Farbton: weiß
Untergrund: Beton
Lage: Balkone Untersichten + Stirnseite
Mengenaufteilung
BT1 92,00 + m²
20,00
BT2 21,00 + 6,00 m²
BT3 82,00 + m²
19,00
06.__.06
Decke/Balkon außen Dispersion weiß
O
324.00
m²
07 Nebenarbeiten
07
Nebenarbeiten
07.__.01 Acrylfugen Eck- / Anschlussfuge, Fugen in Wand- und Putzoberflächen mit beidseitigem Abschlussprofil bis 10 mm im Innenbereich mit elastischem Dichtstoff aus Acrylatdispersion, einkomponentig, einschließlich systemgebundenem Primer verschließen.
07.__.01
Acrylfugen
3,000.00
m
07.__.02 Abklebung Fenster / Türen ganzflächig Besondere Schutzmaßnahmen gemäß ATV durch Abkleben und ganzflächige Schutzfolien an Fenstern, Fensterbänken, Türen, Einbauteilen etc. liefern und anbringen. Der Einheitspreis versteht sich einschließlich der späteren Beseitigung.
In Abstimmung mit der Bauleitung sind die Türen und Fenster so abzukleben, dass sie trotzdem geöffnete werden können.
07.__.02
Abklebung Fenster / Türen ganzflächig
300.00
m²
07.__.03 Ausbesserung Anstrich, einschließlich Material Ausbesserung des fertigen Anstriches in Klein- und Kleinstflächen nach Fertigstellung der kompletten Haustechnikinstallation und aller Einbauten zur Vorbereitung der Abnahme / Übergabe an den Bauherren.
Diese Position enthält die Arbeitszeit einschließlich die benötigte Farbe in den Qualitäten der Hauptpositionen.
07.__.03
Ausbesserung Anstrich, einschließlich Material
O
1.00
h
07.__.04 Stundenlohnarbeiten Mittellohn Stundenlohnarbeiten als Mittellohn durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte KfZ - Manschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
07.__.04
Stundenlohnarbeiten Mittellohn
O
1.00
h
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