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Hinweis 1. Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.
2.Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.
3.Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über.
4.Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 2,65m sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten.
5.Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren:
Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen.
6.Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
7.Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen.
8.Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und genehmigt werden.
9.Weiterhin ist in die Preise einzurechnen:
witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungenständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich;Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten;Lager- und Aufenthaltsräume werden nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt 10. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.
11. Ausführungsunterlagen / Freigaben
Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich Maße und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne, Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG kostenfrei, 1-fach digital und 3-fach in Papierform bei statisch erforderlicher Prüfung, rechtzeitig, jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben.
12. Unterlagen zur Abnahme
Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN folgende Unterlagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben:
Fachbauleitererklärungen,Revisionspläne / Bestandspläne,vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Baustoffen etc.eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörige Zulassungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie zugehörige Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und Bestellbezeichnunglückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und Bauzeitraum.
Hinweis
ATV 18334 VOB neuste Fassung ATV 18334 Zimmerer und Holzbauarbeiten sowie VOB neuste Fassung
Konstruktionsbeschreibung
Als Tragkonstruktion wurde eine Hybridkonstruktion gewählt. Die tragenden Außenwände werden in Holzständerbauweise ausgeführt und mit einer Holzfassade bzw. WDVS versehen. Als Geschossdecken und für das Flachdach kommen Stahlbetonfertigteile der Firma Dennert zum Einsatz. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über einen massiven Treppenhauskern aus Stahlbeton. Über diesen wird auch die Aussteifung des Gebäudes realisiert. Außerdem wird eine Unterkellerung geplant.
Die Tragkonstruktion besteht überwiegend aus Holzbauteilen. Einige Unter-, Überzüge sind aus STEICO LVL oder BSH vorgesehen. Tragende Außenwände in Rahmenbauweise, nehmen die Lasten aus der Geschossdecke und der Dachkonstruktion auf. An die gesamte Konstruktion werden höchste Ansprüche an den Brand- und Schallschutz gestellt. Die entsprechenden Details sind zwingend zu beachten.
Der Einbau der Fenster muss werkseitig erfolgen.
Das Fenster-LV wird in gesonderter Ausschreibung versendet.
Allgemeines bzgl. dem Holzbau
Es wird eine erhöhte Sorgfalt hinsichtlich der Ablauforganisation und Baustellenordnung gefordert. Sämtliche Arbeiten sind mit Weitsicht hinsichtlich des Witterungsschutzes zu planen und dem nach vor Feuchtigkeit bzw. Regen zu schützen. Die Zugänge und Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit frei zugänglich sein.
Vorfertigung der Wandelemente
Die Wandelemente sollen mit einem möglichst hohen Vorfertigungsgrad hergestellt werden. Dabei sollen die Fassaden schon im Werk an den Wandelementen montiert werden. Das gilt sowohl für die Holzfassaden aus auch für das WDVS.
Das gesamte Projekt wird in einer Etappe realisiert. Das Treppenhaus wird als Rohbau fertig gestellt bevor das Aufrichten der Holzkonstruktion beginnt.
1. Mörtelbett oder Richtschwelle (nach Vorschlag AN, nicht in Ausschreibung enthalten) zur Nivellierung setzen.
2. Montage der Außenwandelemente mit konstruktiven Verankerungen mittels bspw. KR Winkeln.
3. Montage des Tragwerkes für die Deckenelemente (inkl. Unterzüge )
4. Montage der Stahlbeton-Fertigteildecken und Verguss aller Anschlusspunkte der Deckenelemente untereinander und zum Treppenhauskern.
5. Nächstes Geschoss (Wiederholung Punkt 2-4)
Normen, Empfehlungen und Merkblätter:
Es gelten die aktuellen Normen, der Stand der Technik (SdT), die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT), sowie die gültigen Verwendbarkeitsnachweise am Tag des Einbaus.
Für die Ausführung der Holzbauarbeiten sind die geltenden DIN-Normen verbindlich.
Insbesondere die DIN-EN 1995 1-1: 2010-12 sowie die DIN-EN 1995-1-1/NA: 2010- 12 "Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1:
Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau" in Kombination mit "Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allge-meine Regeln und Regeln für den Hochbau".
Für die Brandbemessung gilt DIN EN 1995-1-2: 2010-12 " Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil1-2: Allgemeine Regeln -Tragwerksbemessung für den Brandfall" in Kombination mit DIN EN 1995-1-2/NA: 2010-12 "Nationaler Anhang- National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Allgemeine Regeln -Tragwerksbemessung für den Brandfall".
Weiter gilt die DIN 18334 "VOB/C - Zimmerer- und Holzbauarbeiten". Die Arbeiten sind gemäß VOB/C (neueste Fassung), den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)", den "Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" sowie den einschlägigen Vertragsnormen der DIN 18300ff auszuführen.
Speziell zu beachten sind folgende Normen:
DIN 4074/1:
"Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit"
DIN 4102-4:1994-03
"Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen".
DIN 4108/7
"Luftdichtheit von Gebäuden"
DIN 4109
"Schallschutz im Hochbau"
DIN 10025
"Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen"
DIN 12944
"Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme"
DIN 18202
"Toleranzen im Hochbau - Bauwerke"
DIN 18335
"Stahlbauarbeiten"
DIN 18340
"Trockenbauarbeiten"
DIN 18800
"Stahlbauten"
DIN 18801
"Stahlhochbau"
DIN 68365
"Bauholz für Zimmererarbeiten"
DIN 68800
"Normenreihe zum Holzschutz"
DIN 68800-2
"Holzschutz im Hochbau - Baulicher Holzschutz"
DIN EN 336
"Maßhaltigkeit von Bauholz"
DIN EN 338
"Bauholz für tragende Zwecke - Festigkeitsklassen"
8.1 Richtlinien des deutschen Ausschusses Für Stahlbau
DASt 006
"Überschweißen von Fertigungsbeschichtungen im Stahlbau"
DASt 007
"Lieferung, Verarbeitung und Anwendung wetterfester Baustähle"
DASt 009
"Stahlsortenauswahl für geschweißte Stahlbauten"
DASt 014
"Empfehlungen zum Vermeiden von Terrassenbrüchen in geschweißten Konstruktionen aus Baustahl"
DASt 015
"Träger mit schlanken Stegen"
DASt 016
"Bemessung und konstruktive Gestaltung von Tragwerken aus dünnwandigen, kaltgeformten Bauteilen"
Korrosionsschutz-Richtlinie
"Korrosionsschutz von Stahlbauten in atmosphärischen Umgebungsbedingungen durch Beschichtungssysteme"
ATV 18334 VOB neuste Fassung
Allgemeine Baubeschreibung Eckdaten: 3 Mehrfamilienhaus a 6 oberirdischen Geschosse mit 1 Untergeschossen
36 Wohnungen, 2-4 Zi.App., Baujahr 1965
Energetische Sanierung im bewohnten Zustand
Der Gebäudekomplex im Buchering in Stutensee besteht aus drei zusammenhängenden Wohngebäuden mit den Hausnummern 13 a,b,c . Der Komplex soll saniert und dabei energetisch ertüchtigt werden.
Es werden folgende Sanierungsmaßnahmen draußen ausgeführt:
-Gerüstarbeiten
-die Fenster werden erneuert und erhalten Rollläden
-es wird WDVS im Sockelbereich, sowie serielle Holzfassaden aufgebracht
-neue Vorstellbalkone
-Rohbau, einige Außenwände werden umgebaut (TH und Balkone)
-Satteldachumbau (energetische Sanierung)
Sanierungmaßnahmen Innen:
-Reparaturarbeiten im TH und KG (Trockenbau, Maler,Tischler)
-Abbrucharbeiten
-Kellerdeckendämmung
-Haustechnik im Keller (Elektroinstallation), TH-Beleuchtung
Die allgemeine Baustelleneinrichtung, inkl. Bauleitung, Mieterbetreuung, Baustrom, Bauwasser, Baubüro, Handwerker-WC, Pausenraum, Gerüst wird seitens B&O zur Verfügung gestellt. Bitte um Berücksichtigung, dass die Sanierung wird im bewohnten Zustand stattfinden. Es wird ein TDK vorhanden - bei Bedarf Mitnutzung - möglich.
Allgemeine Baubeschreibung
01 Arbeitsvorbereitung
01
Arbeitsvorbereitung
01.01 Werkstattplanung
01.01
Werkstattplanung
01.02 Holz-Baustelleneinrichtung
01.02
Holz-Baustelleneinrichtung
02 Außenfassade
02
Außenfassade
02.01 Fassadenkonstruktion EG, 1.OG-4.OG
02.01
Fassadenkonstruktion EG, 1.OG-4.OG
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.01 Stundenlohnarbeiten
03.01
Stundenlohnarbeiten
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