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Weitere Besondere Vertragsbedingungen Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Richtlinien zu 214.H
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
10.1 10.1
10.1
Personen aus sicherheitsrelevanten Staaten Personen aus sicherheitsrelevanten Staaten
Personen mit der Herkunft aus einem Land mit besonderem Sicherheitsrisiko dürfen generell die Liegenschaft nicht betreten
(s. beiliegende Staatenliste).
Es dürfen nur Arbeitskräfte eingesetzt werden, die nicht einem dieser Staaten angehören. Dies gilt auch für Nachunternehmer und Lieferanten.
Personen aus sicherheitsrelevanten Staaten
10.2 10.2
10.2
Voraussetzungen für die Auftragsausführung Voraussetzungen für die Auftragsausführung
Es können nur solche Firmen berücksichtigt werden, deren Beschäftigte in ausreichender Zahl die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2 Sabotageschutz), zum Zeitpunkt der Submission, erfolgreich abgeschlossen haben.
Als Ersatz für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung gilt der Sicherheitsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) oder auch überprüftes Personal nach § 7 Luftsicherheitsgesetz.
Die Sicherheitsüberprüfungsverfahren für die Beschäftigten des Auftragnehmers, die Zutritt zur Baustelle erhalten sollen, müssen vor Auftragsausführung erfolgreich abgeschlossen sein. Sollen Beschäftigte erst zu einem späteren Zeitpunkt auf der Baustelle eingesetzt werden, genügt es, wenn das Überprüfungsverfahren vor deren Arbeitsaufnahme erfolgreich abgeschlossen ist und der Auftragnehmer mit dem bereits überprüften Personal die Arbeit aufnehmen kann. Verzögerungen im Zusammenhang mit den Sicherheitsüberprüfungen der Beschäftigten kann der AN nicht als Behinderung geltend machen.
Dies gilt auch für Nachunternehmer und Lieferanten.
Voraussetzungen für die Auftragsausführung
10.3 10.3
10.3
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2 Sabotageschutz) Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2 Sabotageschutz)
Die erweiterte Sicherheitsüberprüfung entfällt bei Firmen mit Sicherheitsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) oder bei überprüftem Personal nach
§ 7 Luftsicherheitsgesetz. Die Firma übermittelt dem Bauamt die Sicherheitsbescheinigungen ab Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 7 Kalendertagen.
Baufirmen, die sich nicht in der Geheimschutzbetreuung des BMWi befinden, werden durch den Sicherheitsbeauftragten der Bundesimmobilienanstalt (BImA) betreut und von Ihm der Sicherheitsüberprüfung zugeführt.
Der Bieter hat den Antrag auf Sicherheitsüberprüfung bei dem zuständigen BImA-Objektmanager der Liegenschaft innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung einzureichen.
In diesem Antrag sind alle Beschäftigten des AN aufzunehmen, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen. Die weitere Korrespondenz erfolgt über den Sicherheitsbeauftragten der BIma und dem Bieter direkt.
Die Dauer des Überprüfungsverfahrens beträgt im Normalfall ca. 15 Wochen. Die Überprüfung von Personen, die sich zu Beginn des Überprüfungsverfahrens nicht länger als fünf Jahre im Inland aufgehalten haben, kann erheblich länger dauern.
Anträge werden beispielsweise abgelehnt, wenn der Antragsteller einen Ausweis und/oder Pass eines Landes aus der Staatenliste besitzt oder ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet ist. Der Bieter soll daher nur Personen zum Einsatz auf der Baustelle vorschlagen, die ein problemloses Überprüfungsverfahren erwarten lassen. Bei einem negativen Prüfergebnis kann die betroffene Person nicht eingesetzt werden.
Der Bieter hat die Vergabestelle umgehend schriftlich über die Ergebnisse der Sicherheitsüberrpüfung zu informieren.
Kosten, die dem Bieter/AN im Rahmen des Antragsverfahrens für die Sicherheitsüberprüfung seiner Beschäftigten entstehen, z.B. für den Zeitaufwand der Erstellung der Antragsunterlagen, werden nicht gesondert vergütet.
Sofern eine gültige Sicherheitsüberprüfung bereits vorliegt (nicht älter als 5 Jahre) muss keine erneute Überprüfung beantragt werden. Das Ergebnis der bereits durchgeführten Sicherheitsüberprüfung ist in dem Antrag auf Sicherheitsüberprüfung zu vermerken.
Dies gilt auch für Nachunternehmer und Lieferanten.
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2 Sabotageschutz)
10.4 10.4
10.4
Materialien aus sicherheitsrelevanten Staaten Materialien aus sicherheitsrelevanten Staaten
Materialien aus Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko dürfen nicht verwendet werden. (s. beiliegende Staatenliste)
Materialien aus sicherheitsrelevanten Staaten
10.5 10.5
10.5
Ausweise Ausweise
Beschäftigte des Auftragnehmers erhalten während der üblichen Geschäftszeiten nur Zutritt zur Baustelle, wenn sie im Besitz eines vom Nutzer der Liegenschaft ausgestellten gültigen Ausweises sind. Bedingung dafür ist die Erfüllung v.g. Voraussetzungen. Der Auftragnehmer hat die Ausweise mind. 7 Werktage vor Baubeginn über den Auftraggeber bei der vom Auftraggeber benannten Stelle anzufordern. Der Anforderung ist eine Liste mit Zunamen, Vornamen und Geburtstagen, Wohnsitzen und Nummern der Personalausweise beizufügen.
Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzüglich an die Ausgabestelle zurückzugeben. Dort ist auch unverzüglich der Verlust eines Ausweises anzuzeigen.
Kosten, die dem Bieter/AN dadurch entstehen, dass einem Beschäftigten der Zutritt wegen negativer Überprüfung verweigert wird, werden nicht gesondert vergütet. Die Verweigerung des Zutritts eines Beschäftigten stellt insbesondere keine Behinderung dar.
Ausweise
10.6 10.6
10.6
Befahren Flugbetriebsflächen Befahren Flugbetriebsflächen
Jeder, der ein Fahrzeug auf Flugbetriebsflächen bewegt, muß über eine gültige Einweisung verfügen.
Personen, die auf Flugbetriebsflächen ohne gültige Einweisung angetroffen werden, werden des Platzes verwiesen.
Befahren Flugbetriebsflächen
10.7 10.7
10.7
Genehmigung LVG Genehmigung nach dem Luftverkehrsgesetz
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Aufstellung von Baukränen und sonstigen Geräten und vor der Errichtung von Anlagen für die Baustelleneinrichtung innerhalb des Bauschutzbereiches des Flugplatzes
- WTD 61 Manching -
einen Antrag zur Errichtung einer Baustelle mit Luftfahrthindernissen zu stellen.
Die Antragsunterlagen sind anzufordern und einzureichen
bei Luftfahrtamt der Bundeswehr, Abteilung 1, Luftwaffenkaserne Wahn, Postfach 90 61 10/529, in 51127 Köln
Email: LufABw1dBauschutz@bundeswehr.org
Genehmigung LVG
10.8 10.8
10.8
Baufristenplan Baufristenplan
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan als Detailplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen.
Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten.
Der Plan ist dem Auftraggeber 5 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 2-facher Fertigungen zu übergeben.
Baufristenplan
10.9 10.9
10.9
Unterkünfte Einrichtung von Unterkünften
Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.
Unterkünfte
10.10 10.10
10.10
Baustellenbesprechungen Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich nach rechtzeitiger Ankündigung statt.
Baustellenbesprechungen
10.11 10.11
10.11
Stundenlohnarbeiten Anordnung von Stundenlohnarbeiten
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt
Die Stundenlohnzettel sind 1 - mal wöchentlich einzureichen.
Stundenlohnarbeiten
10.12 10.12
10.12
Übergabe von Ausführungszeichnungen Übergabe von Ausführungszeichnungen
Die Ausführungszeichnungen werden in digitaler Form im Format PDF übergeben.
Übergabe von Ausführungszeichnungen
10.13 10.13
10.13
Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen
entfällt
Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen
10.14 10.14
10.14
Ergänzende Angaben zum FB 244 (Datenverarbeitung) Ergänzende Angaben zum FB 244 (Datenverarbeitung)
Aufmaße / Abrechnung:
Anzuwenden sind Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (REB-VB 23.0003 in der aktuellsten Version). Aufmaße und Rechnungen sind in Papierform mit den zugehörigen, digitalen Aufmaßen nach den Regelungen des "Gemeinsamen Ausschusses Elektronik um Bauwesen" in Format: GAEB DA XML (Datenart11) zu übermitteln.
Die Feststellung hat grundsätzlich gemeinsam (AN und AG) und vor Ort zu erfolgen.
Aufmaßblätter sind fortlaufend durchgängig zu nummerieren.
Auf den Aufmaßblättern müssen die LV Positionsnummern und die Kurzbezeichnungen ersichtlich sein.
Die Aufmaße sind Abschnittsweise (z.B. Raumweise) zu erstellen, damit eine einwandfreie nachvollziehbare Zuordnung der Bauteile gewährleistet ist.
Nachträge:
Nachträge sind digital nach den Regelungen des "Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen" im Format: GAEB DA XML (Datenart 86 mit Preisen) an die E-mail Adresse Nachtraege-T@stbain.bayern.de zu übermitteln.
Zusätzlich ist die Einheispreisaufgliederung, analog Formblatt EFB 223 als Tabellenkalkulation (z.B. Excel) zu liefern.
Nachträge sind zwingend folgendermaßen zu nummerieren (OZ-Maske)
50. = Nachträge
50.01. = 1. Nachtrag
50.01.0001 = 1. Position im 1. Nachtrag
50.02. = 2. Nachtrag
50.02.0001 = 1. Position im 2. Nachtrag
u. s. w.
Ergänzende Angaben zum FB 244 (Datenverarbeitung)
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Technische Angaben Technische Angaben
Technische Angaben
Bautagesberichte Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber nach Absprache zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
Dies sind insbesondere:
- Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit
- Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit)
- Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte
- eingesetzte Nachunternehmer/andere Unternehmer
- Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte, sowie deren Zu- und Abgang
- Anlieferung von Hauptbaustoffen
- Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierzeiten und dergleichen)
- Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
- Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe
- Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse
Bautagesberichte
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
entfällt
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Lage von Leitungen Lage von Leitungen, Kabeln und dgl.
entfällt
Lage von Leitungen
Allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe Allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe
WTD 61 - Flugplatz Manching
Gebäudenummer: 220
Das bestehende Gebäude Nr. 220 ist eine Werkstatthalle mit Nebenräumen im Anbau.
Diese Baumaßnahme betrifft allein den Anbau.
Flachdach Anbau:
Das Flachdach befindet sich allgemein in einem schlechten baulichen Zustand. Das Dach ist undicht.
Es dringt Regenwasser in das Gebäude ein.
Es ist geplant die bestehende Dachabdichtung samt die Dachkostruktion aus Betonplatten zu erneuern
Folgenden Arbeiten sind auszuführen:
Vorhandene Dachabdichtung bestehend aus:
- Dachdämmung
- Heißbitumen-Dampfsperre
- Styropor-Wärmedämmung
- Trennlage und grüne Schweißbahn
- PVC-Abdichtungsbahn
wird abgebaut und gegen neue Dachabdichtung aus Dachfolie und Dachdeammung ersetzt.
Die vorhandene Dachkonstruktion aus Porenbetondecke wird abgebaut und mit tragendes Trapezblech ersetzt.
Einige Räume des Anbaus von Gebäude 220 wurden mit asbesthaltiger Deckenfarbe gestrichen.
Es wird bauseits zur asbestfreien Herstellung eine geeignete Dekontminationseinheit samt Schleuse erstellt.
Anschließend wird die asbesthaltige untere Farbschicht abgefräst und das asbesthaltige Material von der Baustelle entsorgt. Nach ausreichender Reinigung werden Dekontaminationseinheit und Schleuse rückgebaut.
Alte asbestfreie und ehemalige verseuchte jetzt auch asbestfreie Porenbetondecken werden als kompletter Dachaufbau (siehe oben) abgebrochen.
Die neue Dachkonstruktion hat folgenden Dachaufbau von unten nach oben:
- tragendes Trapezblech
- Dampfsperre
- Mineralwoll-Wärmedämmung
- Abdichtungsbahn
Das Gebäude ist in massiver Bauweise ausgeführt.
Dachdeckung - Abdichtungsbahn PVC mit Schweißbahn auf Porenbetonplatten
Dachneigung ca. 2°.
Gebäudehöhe beträgt ca. 4,10 m
Gebäudelänge ca. 59,27 m
Gebäudebreite ca. 6,24 m
Der AN hat Sorge dafür zu tragen, dass sämtliche Verkehrswege und -straßen freigehalten werden (dies gilt gleichermaßen für seine Nachunternehmer und Zulieferer) und der Verkehr aller Baubeteiligten sowie der übrige Verkehr nicht behindert wird.
Markierte Halteverbotsflächen, Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen sowie die Zufahrten zu anderen Gebäuden der Liegenschaft sind ständig und ausnahmslos freizuhalten.
Das Parken der Firmenfahrzeuge wird nur in dafür bestimmten Flächen im Baustellenbereich gestattet. Den Anweisungen der Objektüberwachung ist Folge zu leisten.
Das Parken auf anderen Straßen und Parkflächen auf dem Flugplatz ist nicht zulässig. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden für den AN gebührenpflichtig entfernt.
Es stehen Lagerflächen nur in sehr beschränktem Umfang zur Verfügung. Jegliche Aufstell- oder Lagerflächen für die Baustelleneinrichtung, z.B. Container, Geräte, Abfälle, etc. sind nur in Abstimmung mit der Objektüberwachung in Bezug auf Art und Umfang nach schriftlicher Freigabe erlaubt.
Insgesamt ist mit einem Parallelbetrieb verschiedenster Unternehmer, Zulieferer und Nutzer zu rechnen. Hierauf ist von allen Beteiligten grundsätzlich Rücksicht zu nehmen.
Eigene Firmenwerbung innerhalb der Liegenschaft, dem Baustellengelände, an Bauzäunen, Kranen und Gerüsten ist nicht gestattet.
Über die allgemeine Flugplatzsicherung hinaus wird keine Baustellenbewachung, auch nicht während der Nachtzeit, durch den AG gestellt.
Arbeiten dürfen an Werktagen (ohne Samstage) im Zeitraum von 7:00 bis 17:00 Uhr durchgeführt werden.
Baustelleneinrichtungsfläche und Arbeitsbereich
Kran- und Hebefahrzeuge und sonstige Hilfsmittel zur Montage sind in die EP einzurechnen.
Die Aufstellung ist mit den anderen Gewerken und der Bauleitung abzustimmen.
Bei der Aufstellung von Kran- und Hebefahrzeugen sind Mehraufwendungen für Schutzmaßnahmen, wie z.B. Lastverteilungsplatten aufgrund bruchempfindlicher Fremdleitungen, im gesamten Baustellenbereich zu berücksichtigen.
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden vom AG bereit gestellt
Die Kosten für den Wasser- und Stromverbrauch werden vom AG getragen. und Stromverbrauch werden vom AG getragen.
Allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Sanitärcontainer als Sanitäreinrichtung für Nutzer
02
Sanitärcontainer als Sanitäreinrichtung für Nutzer
02.01 Sanitärcontainer nur für Nutzer
02.01
Sanitärcontainer nur für Nutzer
03 Abbrucharbeiten
03
Abbrucharbeiten
03.01 Abbrucharbeiten Dach
03.01
Abbrucharbeiten Dach
04 Stahlbau- Schlosserarbeiten
04
Stahlbau- Schlosserarbeiten
04.01 Stahlbau- Schlosserarbeiten
04.01
Stahlbau- Schlosserarbeiten
05 Metallbau- und Klempnerarbeiten
05
Metallbau- und Klempnerarbeiten
05.01 Metallbauarbeiten
05.01
Metallbauarbeiten
05.02 Klempnerarbeiten
05.02
Klempnerarbeiten
06 Dachabdichtungsarbeiten
06
Dachabdichtungsarbeiten
06.01 Dachabdichtungarbeiten
06.01
Dachabdichtungarbeiten
07 Dokumentation
07
Dokumentation
07.01 Dokumentation
07.01
Dokumentation
08 Stundenlohnarbeiten
08
Stundenlohnarbeiten
Verrechnungssätze Verrechnungssätze für Löhne
Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und
Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten.
In ihnen sind enthalten:
- Lohn- und Gehaltskosten,
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
- Sozialkosten einschließlich Sozialkassenbeiträge,
- Gemeinkostenanteile,
- Gewinn.
Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftrag-
geber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonn-
tags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind
gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der tarif-
lichen Vereinbarung vergütet.
Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als
Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallver-
sicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden zusätzlich
die Sozialkosten vergütet.
Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden
Lohn-/Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies
anzugeben und statt dessen den Einsatz möglichst
gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten.
Verrechnungssätze
08.01 Stundenlohnarbeiten
08.01
Stundenlohnarbeiten
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