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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Angaben zur Baustelle
- Bei der ausgeschriebenen Baumaßnahme
handelt es sich um ein bestehendes Bürogebäude, das in ein
Mehrfamilienhaus mit 93 Wohneinheiten umgebaut werden soll.
- Das Objekt befindet sich nahe des Stadtkerns am Brückes 2-8 in 55545
Bad Kreuznach.
- Baustrom und Bauwasser werden
bereit gestellt.
- Für die Entsorgung von Bauschutt und
sonstiger Abfälle ist jeweils der
Verursacher verantwortlich.
- Sämtliche Arbeitsbereiche sind
besenrein zu hinterlassen.
- Die Weitervergabe von Leistungen
und/oder Teilleistungen an andere Unternehmer
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
durch den AG.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
1. GRUNDLAGEN AUSSCHREIBUNG UND VERGABE
Art und Durchführung der Angebotseinholung bzw. der
Ausschreibung und Auftragserteilung werden nach
den Regeln der VOB neuesten Fassung angewendet.
- Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind
folgende Regelwerke in der jeweils zur Abnahme
neuesten Fassung:
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Die einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften
der Berufsgenossenschaften
- Die zum Zeitpunkt der Abnahme der
Leistung geltenden
Bestimmungen, Vorschriften,
Auflagen und Anordnungen der
für die Durchführung der
Leistungen zuständigen
Behörden und behördenähnlichen
Institutionen. Zum Beispiel:
TÜV, Berufsgenossenschaften,
Fachverbände, etc.
- VOB/B DIN 1961
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen
- Die zum Zeitpunkt der Abnahme
geltende anerkannten Regeln
der Bautechnik
- VOB/C DIN 18299 Allgemeine
Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV)
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art:
- alle Regelungen der VOB/C für
die entsprechenden Gewerke.
- DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen;
Begriffe, Grundsätze,
Anwendungen, Prüfung
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau,
Bauwerke.
- Herstellerrichtlinien und
Verarbeitungshinweise der
Hersteller der
einzelnen Produkte
Im übrigen gelten in folgender Reihenfolge:
a) die allgemeinen Vorbemerkungen zum
Leistungsverzeichnis.
b) die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistung
c) die technischen Vorbemerkungen
d) die VOB, Teil B in der jeweils gültigen Fassung
e) die anerkannten Regeln (Stand der Technik)
f) das Leistungsverzeichnis bzw. die Baubeschreibung
h) die einschlägigen DIN-Vorschriften
2. BINDUNG AN DAS ANGEBOT
Die Zuschlagsfrist beträgt 10 Wochen ab
Angebotsabgabedatum.
3. ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
Beabsichtigt der Bieter Arbeiten im Rahmen einer
Arbeitsgemeinschaft durchzuführen oder Nachunternehmer
einzuschalten, so ist dies bei der Angebotsabgabe unter
Nennung der betreffenden Firmen bekanntzugeben.
4. ÄNDERUNGEN DES ANGEBOTES (ALTERNATIVEN)
Sondervorschläge und Alternativen sind nicht erwünscht.
5. EINHEITSPREISE
In die Preise sind sämtliche Leistungen und
Nebenleistungen einzurechnen, die zur Erreichung des
Auftragszieles erforderlich sind, auch wenn diese im einzelnen
nicht bis ins letzte Detail beschrieben sein sollten. Die einzelnen
Einheitspreise gelten grundsätzlich für alle auszuführenden
Leistungen in sämtlichen Geschossen des Bauwerkes.
6. BAUSEITIGES MATERIAL
Sämtliche bauseits gestellten Materialien sind vom
Auftragnehmer sachgemäß abzuladen, zu transportieren und
zu lagern.
Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer hierfür die
volle Haftung.
7. UMLAGEN BAUSTROM, WASSER, REINIGUNG,
BAUWESENVERS.
Die Kosten hierfür werden mit 1,2% der Auftragssumme vereinbart und in
der
Schlussrechnung in Abzug gebracht.
8. GERÜSTE
Gerüstgestellung als Schutzgerüst mit Aufstieg und Arbeitsgerüst,
ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
9.SAUBERKEIT AUF DER BAUSTELLE
Alle genutzten Lagerflächen und Baustellenbereiche sind durch das eigene
Gewerk "besenrein" zu hinterlassen. Alle z.B. überschüssigen Materialien
und Verpackungsreste sind arbeitstäglich und eigenmächtig auf eigene
Kosten durch den AN zu entsorgen! Erfolgt dies nicht, werden dem AN
nachträglich Reinigungs- und Entsorgungsgebühren in Rechnung gestellt.
10.ORTSKENNTNIS:
Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich mit den
Beschaffenheiten vor
Ort vertraut machen und diese bei seiner Kalkulation berücksichtigen!
Nachforderungen aus Unkenntnis werden nicht anerkannt!
11.SICHERHEITSEINBEHALT :
Sicherheitsleistung beträgt 5% der Auftragssumme
Folgende Vertragsbedingungen werden vereinbart:
Die VOB in der aktuellen Fassung ist Bestandteil des Vertrages.
Dem vollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnis ist vom Bieter eine
aktuelle Freistellungsbescheinigung beizufügen.
Wird eine Abschrift oder ein LV mit Kurztext als Angebot abgegeben, so
bleibt der Text dieses Orginal-LV als verbindlich gültig.
Ausführungsweise gemäß beiliegender Pläne (die dem LV beigefügten Pläne,
vorbehaltlich geringfügiger Maßveränderungen, sind ausschließlich zur
Kalkulation dieses Angebotes). Die Ausführung erfolgt nach örtlichem
Aufmaß durch
den Auftragnehmer und der Absprache bzw. Freigabe durch die Bauleitung.
Abschlagszahlungen erfolgen entsprechend dem Baufortschritt nach Vorlage
eines prüfbaren Aufmaßes mit einem Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 %.
Abschlagszahlungen können nur in Höhe eines über Aufmaß ermittelten
Leistungsstandes gestellt werden.
Ab 250.000,- EUR Abrechnungssumme netto erfolgt bei der Schlussrechnung
ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 3% der Abrechnungssumme bis zur
Vorlage einer entsprechenden Bankbürgschaftsurkunde.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach VOB B § 13,
beträgt 4 Jahre.
Hinweis zu Allgemeinen Einrichtungen:
Sämtliche sonstige Einrichtungbestandteile, die zur Abwicklung der
Arbeiten erforderlich sind sowie der
Toilettenraum entsprechend den baulichen Anforderungen
und den Anforderungen an die Einrichtung und die
Ausstattung nach Paragraph 48 Arbeitsstättenverordnung
und der Arbeitsstättenrichtlinie
ASR 48/1,2 auf den vom Bauherrn ausgewiesenen Flächen
vorhalten, aufstellen und beseitigen.
Diese sind in die Einheitspreise mit einzurechnen und
werden nicht gesondert vergütet.
Im Einheitspreis sind die Kosten für Betrieb und
Unterhalt enthalten.
Hinweise zu Umlagen bzw. Abzügen der Abrechnungssumme:
Die Entsorgung von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers, sowie das
Beseitigen der Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers
herrühren, ist gemäß VOB/C vom AN selbst zu veranlassen.
Hinweise zu Aufmaße:
Die Aufmaße sind nachvollziehbar räumlich gegliedert aufzustellen.
Grundsätzlich sind hierfür Aufmaßpläne vom Auftragnehmer zu erstellen.
Die Grundlage
für die Aufmaßpläne sind die Ausführungspläne der Fachplaner. Im
Einzelfall sind
die Aufmaße gemeinsam mit der Fachbauleitung durchzufüren. Die
Fachbauleitung erhält die Originale der Aufmaßblätter, der AN eine
Kopie. Die Massen
der einzelnen Aufmaßblätter sind in eine nach Titeln und Positionen
geordnete Aufmaßzusammenstellung zu übertragen, die laufend
fortgeschrieben wird.
Hinweise zur Kalkulation:
Alle Leistungen verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders
angegeben, inklusive Lieferung und fachgerechtem Einbau. Alle durch den
AN zu
entsorgenden Materialen und Bauteile gehen
in das Eigentum des Unternehmers über.
In die Einheitspreise sind die entsprechenden Transport- und
Entsorgungskosten miteinzukalkulieren.
Bei widersprüchlichen Angaben zur Ausführung gilt LV vor Plan.
Arbeitszeiten:
Stunden, die ausserhalb der geregelten Arbeitzeit anfallen
sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen:
Zur Mitbenutzung überlassene Flächen und Räume
Lagerflächen stehen ausschließlich auf dem Baugrundstück
zur Verfügung und
sind vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen.
Schutzgebiete oder Schutzzeiten:
Schutzgebiete auf dem Baugrundstück sind keine bekannt. Schutzzeiten
richten sich nach der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz
gegen
Baulärm" (Geräuschimmissionen) vom 19. August 1970 (Beil. zum BAnz. Nr.
160).
Die örtlichen polizeilichen Ruhezeiten sind einzuhalten.
Fahrspuren von Transporter, LKWs oder Radlader sind nach
Abschluss der Arbeiten zu glätten.
Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen,
Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen o.Ä.
Im Baufeld sind keine schützenswerte Bäume und Pflanzenbestände
vorhanden.
Die Strassenbordsteine und öffentliche Verkehrsflächen sind vor
Beschädigungen
und Verunreinigungen zu schützen.
Evetuell auftretende Verunreinigungen sind durch den AN sofort
eigenverantwortlich oder auf erstes Anfordern zu beseitigen.
Regelung und Sicherung des Verkehrs
Für das Einholen der Genehmigungen für das Erstellen von Gerüsten,
Errichten von Kränen, Absperrungen ist der
Unternehmer selbst verantwortlich.
Vom Auftraggeber bereitgestellten Stoffe und Bauteile
Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine
Stoffe und Bauteile vom AG geliefert.
Vom Auftraggeber erbrachte Arbeitsleistungen
Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine
Arbeitsleistungen vom AG erbracht.
Leistungen für andere Unternehmer
Sofern Leistungen für andrere Unternehmer zu erbringen sind hat der
Unternehmer selbst mit dem jeweiligen AN für einen entsprechenden
Ausgleich zu sorgen.
Weitere Vorbemerkung:
Soweit in den Texten der einzelnen Positionen oder den
zusätzlichen technischen Vorschriften nicht abweichende
Festlegungen getroffen sind, gelten stets die einschlägigen Bestimmungen
des Teiles C der VOB in der neuesten Fassung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart,
Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang
und - ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der
anerkannten Stand der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-
Normen, als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart: Das Herstellen durch
Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu gehörigen Baustoffe
und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist.
Es dürfen nur Baustoffe und Erzeugnisse eingebaut werden, deren
Hersteller einem Güteschutzverband
angehören; die Materialien müssen nach Vorschrift gekennzeichnet sein.
Werden vom Unternehmer entgegen dieser Bestimmung nicht einwandfreie
Erzeugnisse eingebaut, so muß er die Kosten der Materialprüfung und bei
negativem Ergebnis die Kosten für den Ausbau sowie für den einwandfreien
Ersatz tragen. Lieferscheine müssen vor Ort auf der Baustelle vorhanden
sein.
Auf Verlangen sind diese der Bauleitung vorzulegen.
Will der Unternehmer andere als vorgesehene Konstruktionen ausführen, so
muß er vorher die Genehmigung der Bauleitung einholen und
erforderlichenfalls die statischen Berechnungen und
Pläne auf seine Kosten anfertigen. Entstehende Prüfungsgebühren gehen zu
Lasten des Unternehmers.
Die Baustelleneinrichtung ist im Benehmen mit der Bauleitung
vorzunehmen. Es ist ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen.
Die Herstellung, Vorhaltung und Beseitigung der Zufahrten an und auf der
Baustelle obliegt dem
Auftragnehmer. Den Zeitpunkt der Entfernung bestimmt die Bauleitung.
Alle anschließenden öffentliche Verkehrsflächen sind laufend zu
reinigen.
Bürgersteigüberfahrten, Bordsteine u.ä. Bereiche im Anschluss an
öffentliche Verkehrsflächen sind
einwandfrei zu schützen. Für Beschädigungen auch durch Zulieferanten
haftet der Auftragnehmer.
Umrüstung von Balkonen und Loggien müssen den geltenden Vorschriften
entsprechen.
Für alle Gerüste und Schutzmaßnahmen wird auf die bekannten
Sicherheitsbestimmungen verwiesen.
Der Bieter hat sich vor der Kalkulation über die örtlichen Gegebenheiten
zu orientieren.
Evtl. Besonderheiten, wie enge Baustellenverhältnisse, schwierige
Materialtransporte, schlechte
Zufahrtstraßen, notwendige Genehmigungen für Mitbenutzung öffentlicher
Verkehrsflächen während der Bauzeit und geforderte Absperrungen zur
Sicherung des öffentlichen Verkehrs sind in die Einheitspreise als
Nebenleistungen einzurechnen, soweit keine besonderen Ansätze dafür im
Angebot enthalten sind.
Vorhandene Bepflanzungen auf dem Baugrundstück bzw. dem
Nachbargrundstück, die unbeschädigt erhalten bleiben müssen, sind zu
schützen. Die notwendigen Sicherungsmassnahmen und entsprechende
Sorgfalt und Erschwernisse bei der Ausführung der Arbeiten sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Das Anlegen von Meterrissen in Form eines festen Meßpunktes (Marker) in
den Treppenhäusern, Fluren, (4 Stück je Etage) nach Angabe der
Bauleitung ist in den Einheitspreisen abgegolten.
Folgende Unterlagen sind der Ausschreibung beigefügt:
- Anlage 1: Freiflächenplan
- Anlage 2: Grundrisse
- Anlage 3: Ansichten
- Anlage 4: Schnitte
- Anlage 5: Details
Allgemeine Vorbemerkungen
Sämtliche Einrichtungen, die der AN für den Betrieb der Baustelle
benötigt, wie Unterkünfte, Zufahrtswege zur Baustelle, sonstige
Befestigungen etc., werden nicht gesondert aufgeführt und nicht
vergütet. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren. Das Gelände ist nach Abschluß der Arbeiten in den
ursprünglichen Zustand zu versetzen, vorhandene Grenz- und Höhenmarken
sind während der Bauzeit zu sichern.
Die Baustelleneinrichtung dient nicht nur dem Bieter für die
Fensterarbeiten, sondern allen am Bau beschäftigten Handwerkern. Evtl.
Forderungen der Energieversorgungsunternehmen, Bauaufsichtsbehörde,
Berufsgenossenschaften und sonstigen Behörden sind zu beachten und ohne
gesonderte Vergütung zu erfüllen. Sofern gefordert, ist ein
Baustelleneinrichtungsplan in zweifacher Ausfertigung zur Genehmigung
vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat insbesondere darauf zu achten, dass die von ihm
erstellten Einrichtungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie
den Verkehr nicht gefährden und behindern. Für die Dauer der vertraglich
festgelegten Ausführungs- bzw. Vorhaltezeit hat der AN diese
Einrichtungen zu sichern, zu unterhalten und bei evtl. anfallende
Störungen oder Beschädigungen umgehend auf seine Kosten zu beseitigen.
Während der Arbeiten entstehende Verschmutzungen der öffentlichen Wege
und Straßen sind täglich zu reinigen. Anfallende Schuttmassen sind
komplett (einschl. Folien, Papier und Verpackungsrückstände) zu
entfernen. Das Ablagern im Bereich der Arbeitsräume und sonst. Flächen
auf dem Baugrundstück wird nicht gestattet.
Sollte der AN diese nach Abschluß der Arbeiten nicht selbst entfernen,
so behält sich der Bauherr vor, die Beseitigung auf Kosten des AN
durchführen zu lassen.
Hinweis:
Falls im Leistungsverzeichnis keine besondere Vergütung vorgesehen ist
sind in den Preisen enthalten:
Das Einrichten, Vorhalten und das Räumen der Baustelleneinrichtung nach
Beendigung der
Gesamtbaumaßnahme, hierzu zählen: Abdeckung von Aussparungen,
Absturzsicherungen,
Hebegeräte, Stützkonstruktionen, Hilfsgerüste, Arbeitsbühnen innerhalb
des Gebäudes sowie das
Bereitstellen der notwendigen Unterkunftscontainer für das
Baustellenpersonal. Strom- und Wasserversorgung der Baustelle wird mit
dem Gesamtauftrag verrechnet, der AN hat mit der Bauleitung den
angefallenen Verbrauch schriftlich festzuhalten. Für den Verschluss von
Lager-u. Arbeitsflächen sowie evtl. bereitgestellter Räumlichkeiten hat
der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze
ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung, ebenso die erforderlichen
Werkzeuge und Geräte.
Die Lieferung der Baustoffe und aller Materialien, die für die
auszuführenden Arbeiten erforderlich sind, frei
Baustelle, inkl. Verpackung sowie Abladen, sachgemäßer Lagerung und
sofortige Rücknahme des
Verpackungsmaterials.
Die erforderliche Nachbehandlung und Unterhaltung der fertiggestellten
Leistung bis zur Abnahme.
Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten erfolgen in Teilflächen.
Maßgebend für die Lieferung und Ausführung der leistungen sind die ATV
in der VOB-Teil C
sowie aller weiteren einschlägigen DIN-Normen und alle betreffenden
Gesetze und Verordnungen.
Alle leistungen sind nach dem zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden
Normen,
Verordnungen, Richtlinien ect. auszuführen.
Für die Preisbildung gelten unabhängig davon die zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe
gültigen Vorschriften.
Folgende Vorschriften sind besonders zu beachten:
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
EnEV Energie-Einspar-Verordnung
Die allgemein annerkannten Regeln der Technik
Weiterhin gelten sämtliche europäischen und nationalen Vorschriften,
Merkblätter, Stoff- und Prüfnormen usw. jeweils in Ihrer aktuellen
Fassung.
Als vereinbart gelten weiterhin die
Herstellerverarbeitungsangaben,
Zulassungen und Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände.
Unfallverhütungsvorschriften/ Regeln der BG Bau (Berufsgenossenschaft
der Bauwirtschaft)
BGV BG-Vorschriften
BGR BG-Regel
BGI BG-Informationen
BGG BG-Grundsätze
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung mit den dazugehörigen
Technischen Regeln "TRBS"
TRAV Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden
Verglasungen Landesbauordnung für das Land Hessen
ATV DIN 18 360 Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten
ATV DIN 18 335 Stahlbauarbeiten
DIN 1045 Beton und Stahlbeton; Bemessung und Ausführung
DIN 1055-3 Lastnahmen für Bauten; Verkehrslasten
DIN 1055-4 Lastnahmen für Bauten; Verkehrslasten,
Windlasten bei nicht schwingungsanfälligen Bauten
DIN 1055-7 Temperatureinwirkungen
DIN 4113-1 Aluminiumkonstruktionen unter vorwiegend ruhender
Belastung;
Berechnung und bauliche Durchbildung
E DIN 4113-2 Aluminiumkonstruktionen unter vorwiegend ruhender
Belastung;
Berechnung, bauliche Durchbildung und Herstellung geschweißter
Aluminiumkonstruktionen
DIN 18 516, Teil 4 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet;
Einscheiben-Sicherheitsglas; Anforderungen, Bemessung,
Prüfung
DIN 18 800-1 Stahlbauten; Bemessung und Konstruktion DIN 18 800-7
Stahlbauten; Herstellen, Eignungsnachweise
DIN 50 976 Feuerverzinken von Einzelteilen (Stückverzinken)
DIN 55 928-4 Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtung und
Überzüge; Vorbereitung und Prüfung der Oberflächen
DIN 55 928-5 Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtung und
Überzüge; Beschichtungsstoffe und Schutzsysteme
DIN EN 10 088 Nichtrostende Stähle
Freigabe Ausführungsplanung
Um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden, müssen die
Ausführungsplanungsunterlagen den Freigabevermerk des Auftraggebers
haben. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen
sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und
aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet
werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht
von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt.
Während der Dauer der Bauarbeiten muss der Auftragnehmer sämtliche zur
Ausführung
benötigten Projektunterlagen (Ausführungsplanungen, Statik etc.) sowie
die
Funktionalbaubeschreibung auf der Baustelle zur Einsicht
bereithalten.
Schallschutz
Die Gebäude sind gemäß den Angaben des Schallschutznachweises
auszuführen.
Anforderungen an den Schallschutz der DIN 4109 Ausgabe 2016, Beiblatt 2
und hinsichtlich des Schallschutzes zwischen den Wohneinheiten und
zwischen Wohn- und Gewerbeeinheit der VDI-Richtlinie 4100, Ausgabe 2007,
Schallschutzstufe II. Die schallschutztechnische Auslegung der
Außenbauteile
erfolgt gemäß der DIN 4109 nähere Grenzwerte ergeben sich aus dem
Schallschutznachweisnach DIN 4109 für die Außenfassade
und den Vorgaben aus der Lärmkartierung.
Wärmeschutz
Die Wärmedurchgangskoeffizienten (k-Werte) der einzelnen Bauteile sind
der aktuellen EnEV zu entnehmen.
Brandschutz
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der
Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch
(Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von
Menschen und Tieren sowie wirksame
Löscharbeiten möglich sind (§14 MBO 10/2002). Maßgebend für diese
Grundsatzanforderung sind die Vorschriften in der jeweiligen
Landesbauordnung und
die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen, sowie in weiteren
Vorschriften konkrete Maßnahmen zum baulichen Brandschutz einzuhalten.
Weiterhin sind die Vorgaben des Nachweises über den
statisch-konstruktiven Brandschutzes bei der Planung u. Ausführung
einzuhalten.
Stoffe und Bauteile
Gütenachweise:
Grundsätzlich sind nur Produkte zu verarbeiten die entsprechend der
europäischen Richtlinien eine
CE- Kennzeichnung unterliegen und besitzen.
Bezüglich der Wärmeleitfähigkeit sind zusätzlich zur CE- Kennzeichnung
nur Bauprodukte zugelassen,
die zudem einer Fremdüberwachung einer von Ländern zugelassene Stelle
unterliegen
und entsprechend überwacht sind.
Materialauswahl / Bemusterung
Alle zum Einsatz kommenden Materialien sind vom AG rechtzeitig vor
Ausführung gemäß
zu erstellendem Bemusterungsterminplan zu bemustern und freigeben zu
lassen.
Die Muster sind in einer jeweils entsprechenden Dimension zur Verfügung
zu stellen, um
eine Einwandfreie Bewertbarkeit zu ermöglichen.
Zur Beurteilung und Bewertbarkeit eines schlüssigen und in
sich harmonierenden
Materialkonzeptes müssen auch die jeweils anschließenden
oder die im Sinnzusammenhang notwendigen
Baustoffe beziehungsweise Materialien bemustert werden.
Als Abdichtungsmaterialien sind nur Produkte Deutscher
Hersteller mit Eignung für den
Einsatz in Deutschland und mindestens 10- jähriger Hersteller
Materialgarantie zulässig.
Bedenken durch AN
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, nutzer- oder bauseitig
geliefertes oder
vorgesehenes Material auf die Verwendbarkeit zur Herstellung eines
mangelfreien Werkes
zu prüfen und Bedenken gegen die Verwendung, auch im Sinne der unter
Abs. 2 genannten
Kriterien dem AG gegenüber so rechtzeitig geltend zu machen, dass aus
hieraus resultierenden Materialwechseln keine
Beeinträchtigungen an Bauablauf und -fortschritt entstehen können.
Besondere Hinweise
Feuergefährdende Arbeiten
Das Lagern von Druckgasflaschen in Treppenhäusern, Durchgängen und
Durchfahrten ist untersagt.
Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach
DIN EN 3-8:2015-07
vorhanden sein. Bei Arbeiten mit offener Flamme an Flächen mit
brennbaren Materialien (bspw.
Dachabdichtung) ist je 20 m² Bearbeitungsfläche mindestens 1
Feuerlöscher im Arbeitsbereich
vorzuhalten.
Die Merkblätter VdS Schadenverhütung,
VdS 2021 - Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für einumfassendes
Schutzkonzept, sowie
VdS 2008 - Feuergefährliche Arbeiten; Richtlinien für den Brandschutz
sind zu beachten.
Abfallbeseitigung
Jegliches Restmaterial, Verschnitt, Bruch,
erpackungsmaterial, Strahlmittel und dergleichen sind vom Auftragnehmer
kostenlos zu beseitigen.
Die einschlägigen allgemeinen und kommunalen Vorschriften über die
Entsorgung von Sonderabfall
sind zu beachten. Die Entsorgung von Abfällen,
Abbruchmassen und Bauschutt umfasst die
Verwertung entsprechend den Vorschriften, Satzungen des
Abfallverwertungsbetriebes bzw. der
Gemeinde und behördlichen Auflagen. Das Sortieren,
Zwischenlagern und getrennte Laden und
Transportieren ist danach in den Preis einzukalkulieren.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung kann verlangt werden.
Sollten Container bauseits bereitgestellt werden, erfolgt eine Umlage
der Kosten, deren Höhe oder
Anteil zuvor mit dem Auftragnehmer vereinbart wird.
Schutz der Leistungen
Grundsätzlich ist während der Bauzeit vom AN der ausreichende Schutz -
erforderlichenfalls auch
über die VOB- Grundleistung "Schutz der Leistung" hinausgehend - aller
erbrachten Leistungen
einschließlich Unterhalt und termingerechter Entsorgung der
Schutzleistungen sowie der Reinigung
der zu übergebenden Leistung zu gewährleisten.
Erscheinungsbild
Das Erscheinungsbild der Baustelle hat permanent vorbildlichen
Charakters zu sein. Dazu gehören
u.a. die laufende Instandhaltung und Reinigung des Bauzauns, des
Bauschilds, der Eingänge zur
Baustelle, der umliegenden Straßen und Fußwege, des AG-Baubüros, von
Gerüsten, Planen, Kränen,
jedweder AG-seitigen sowie vom AG freigegebenen Mieterwerbung, aller
Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflächen, Wege etc.
Die Baustelle hat stets aufgeräumt und sauber zu sein!
Planleistungen des Auftragsnehmers (AN)
Tragwerksplanung gem. § 52 HOAI, einschl. statisch-konstruktiven
Brandschutzes
Die Prüfung und Anerkennung von Plänen Dritter auf Übereinstimmung mit
den erstellen
Ausführungsplänen, wie zum Beispiel Werkstattzeichnungen und
Detailkonstruktionsplänen
von beauftragten Nachunternehmern (Subunternehmer).
Die Ausführungsplanung gem. Leistungsphase 5 der HOAI § 15 auf der
Grundlage der
beiliegenden Regelausführungsplanung. (Eine DWG-Datei der
Regelausführungsplanung
wird dem AN vom AG auf Wusch zur Verfügung gestellt werden).
Die Fachbauleitung nach Landesbauordnung Hessen
Es sind weiterhin sämtliche Leistungen zu erfassen, die zur Erzielung
der Funktionalität
des Gesamtbauwerkes erforderlich sind, wie z.Bsp.
-Sämtliche Anschluss- und Anpassarbeiten
- Sämtliche Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie
evtl.
Verankerungskonstruktionen gem. Tragwerksplanung
- Anschluss der Balkonentwässerung an die
Regenwasserfallleitungen
- Sämtliche systembedingte Bauwerksanschlüsse
- Erstellung der Systemstatik für die Vorstellbalkone
Das Material, die Güte und der Aufbau sind vom AN auf die vorgesehene
Nutzungsart
und Belastung abzustimmen, sofern in den nachfolgend aufgeführten
Unterlagen hierzu
keine Angaben enthalten sind.
Sämtliche Teile sind oberflächenfertig zu übergeben. Sie sind bis zur
Abnahme vor
Beschädigungen zu schützen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen
Forderungen die
amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung)
vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat vor Anfertigung der Leistungen ein örtliches
Aufmaß zu nehmen
Die Angaben von Achsen, Fluchten und Höhen sind den Bauplänen u. der
Statik zu entnehmen
und an der Baustelle vor Beginn der Arbeiten zu überprüfen.
Bauseitige Leistungen:
- Gebäudestatik / Statische Berechnung zur Aufnahme der Lasten der neuen
Balkone
- Prüfung der gelieferten prüffähigen Statik
- Anarbeitungsarbeiten im Bereich der Konsolen
- Fundamnete
- Baugenehmigung
Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise
1. Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie auf Grund Ihres
Arbeitsauftrages Ihren
Arbeitsplatz haben.
2. Auf der gesamten Baustelle sind Arbeitsschutzhelm
(nach DIN EN 397) und
Sicherheitsschuhe (nach DIN EN 345 S3) oder
Sicherheitsgummistiefel (nach DIN
EN 345 S5) zu tragen. Ausnahmen können im Bereich
geschlossener Räume, in
denen keine Gefahr von oben droht, zugelassen werden.
Beschäftigte, die das
nicht beachten, werden von der Baustelle verwiesen!
Entsprechend den
auszuführenden Arbeiten sind erforderliche weitere
Arbeitsschutzmittel und
Schutzausrüstungen zu benutzen.
3. Auf der Baustelle gilt ein absolutes Alkoholverbot !
4. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind
verpflichtet, für die eigene und für die
Sicherheit und Gesundheit anderer bei der Arbeit Sorge
zu tragen. Jede von Ihnen
festgestellte unmittelbare Gefahr für Sicherheit und
Gesundheit sowie alle
festgestellten Sicherheitsmängel müssen Sie
unverzüglich Ihrem Vorgesetzten
oder der Bauleitung melden. Alle gefährlichen
Vorkommnisse sind meldepflichtig!
Sie sind auch verpflichtet, für die Sicherheit und
Gesundheit der Personen zu
sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen
bei der Arbeit betroffen
sind.
5. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind
verpflichtet, Werkzeuge, Arbeitsstoffe,
Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel nur
bestimmungsgemäß zu verwenden.
6. Das Entfernen oder Ändern von
Sicherheitskennzeichnungen,
Sicherheitseinrichtungen, Gerüstteile bzw. Absperrungen
ist nur befugten
Vorgesetzten gestattet bzw. unterliegt der
Weisungsbefugnis.
7. Die Baustellen- Brandschutzordnung ist einzuhalten.
Informieren Sie sich über
die örtlichen Brandbekämpfungsvorkehrungen und die
Standorte der
Brandbekämpfungsmittel, Sammelpunkte usw.
8. Bei der Verwendung von elektrischen Werkzeugen und
Ausrüstungen sind der
ordnungsgemäße Zustand und die vorgeschriebenen
Prüfungen (Prüffristen) zu
beachten. Die verwendeten Werkzeuge, Maschinen und
Geräte müssen frei von
Beschädigungen und für die auszuführende Tätigkeit
geeignet sein.
Beachten Sie die geltenden Betriebsanweisungen und
Bedienungsanleitungen!
9. Beachten Sie die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf
den Baustellenverkehr.
Auf der Baustelle gilt als Höchstgeschwindigkeit die
Schrittgeschwindigkeit. Das
Abstellen von privaten Personenfahrzeugen ist nicht
gestattet.
10. Die Baustelle darf nur durch die gekennzeichneten
Zugänge befahren,
betreten und verlassen werden. Außerhalb der
Arbeitszeit ist der Aufenthalt auf
der Baustelle verboten.
11. Jede Firma hat einen eigenen ausgebildeten
Ersthelfer zu benennen, welcher
sich während der Arbeitszeit auf der Baustelle aufhält.
12. Der Baustellenbereich ist regelmäßig zu reinigen
und sauber zu halten. Abfälle
sind in geeigneten Behältern zu sammeln und zu selbst
entsorgen. Behältnisse für
Gefahrstoffe sind gesondert zu erfassen.
13. Bei Arbeitsunfällen ist zu beachten:
- Jeder Unfall ist der Bauleitung zu melden.
- Die Erste Hilfe erfolgt durch ausgebildete Ersthelfer
am Unfallort oder imSanitätsraum.
- Wenn aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit
zu rechnen ist, muss
eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erfolgen.
- Bei schweren Verletzungen hat ein sofortiger und
schonender Transport, unter
Einschaltung des Rettungsdienstes, in ein Krankenhaus
zu erfolgen. Die vollständige Baustellenordnung und den Sicherheits-
und Gesundheitsschutzplan können bei der Bauleitung
eingesehen werden
Angaben zur Baustelle
1 Vorstellbalkone
1
Vorstellbalkone
0001 Ausführungsbeschreibung
[0001]
Ausführungsbeschreibung
E
Besondere Ausführungshinweise
Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich
am Bau zu nehmen.
Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem
Zeitpunkt zur Montage
bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß
unmöglich macht, so sind unter
Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die
Fertigungsmaße mit dem AG zu
vereinbaren.
Besondere Ausführungshinweise
1._._. 1 Balkone ca. 4540 x 2740 mm, 2-geschossig als 2-geschossige Anlage auf 2 frontseitige Stützen
Maße: ca. 4540 x 2740 mm
Geländerfüllung VSG 8 mm matt mit polierten Kanten,
Befestigung über Z-Halter am Pfosten.
Pfosten aus Alu-Rechteckrohr-Profil ca. 50 x 40 mm.
Edelstahl-Handlauf D = 50mm.
Alle Alu-Teile pulverbeschichtet.
Sonst wie in Ausführungsbeschreibung anbieten.
1._._. 1
Balkone ca. 4540 x 2740 mm, 2-geschossig
4.00
St
1._._. 2 Balkone ca. 4540 x 2740 mm, 1-geschossig als 1 geschossige Anlage auf 2 frontseitige Stützen
Maße: ca. 4540 x 2740 mm
Geländerfüllung VSG 8 mm matt mit polierten Kanten,
Befestigung über Z-Halter am Pfosten.
Pfosten aus Alu-Rechteckrohr-Profil ca. 50 x 40 mm.
Edelstahl-Handlauf D = 50mm.
Alle Alu-Teile pulverbeschichtet.
Sonst wie in Ausführungsbeschreibung anbieten.
1._._. 2
Balkone ca. 4540 x 2740 mm, 1-geschossig
4.00
St
1._._. 3 Balkone ca. 4540 x 2740 mm, 3 u. 4 -geschossig als 3 u. 4 geschossige Anlage auf 2 frontseitige
Stützen
Maße: ca. 4540 x 2740 mm
Geländerfüllung VSG 8 mm matt mit polierten Kanten,
Befestigung über Z-Halter am Pfosten.
Pfosten aus Alu-Rechteckrohr-Profil ca. 50 x 40 mm.
Edelstahl-Handlauf D = 50mm.
Alle Alu-Teile pulverbeschichtet.
Sonst wie in Ausführungsbeschreibung anbieten.
1._._. 3
Balkone ca. 4540 x 2740 mm, 3 u. 4 -geschossig
10.00
St
1._._. 4 Abgangstreppe ohne Podest Alu pulverbeschichtet passend zum Balkon mit 4 Gitterost-Stufen, Handlauf
und Kniegurten, ca. 800 mm breit
1._._. 4
Abgangstreppe ohne Podest Alu pulverbeschichtet
4.00
St
1._._. 5 Mehrpreis für Sonderfarbton DB 703 Feinstruktur anders als Standard RAL 9016 Verkehrsweiß
1._._. 5
Mehrpreis für Sonderfarbton DB 703 Feinstruktur
18.00
St
1._._. 6 Türaustrittsblech, b= max. 300 mm Liefern und einbauen von Alu- Riffelblech, mit einer
Kantung in den Rahmen.
Breite max. 300 mm
Abrechnung erfolgt pro Meter.
1._._. 6
Türaustrittsblech, b= max. 300 mm
30.00
m
2 Sonstige und Stundenlohnarbeiten
2
Sonstige und Stundenlohnarbeiten
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls
sie von der Bauleitung angeordnet werden,
einschl. aller Zuschläge. Tagelohnstunden sind täglich
zur Unterschrift vorzulegen.
Nicht unterschriebene Tagelohnzettel werden bei der
Abrechnung nicht anerkannt.
Meister- oder Vorarbeiterstunden werden erst ab acht
Beschäftigten anerkannt. Arbeiten,
welche keine Fachkenntnisse verlangen, werden als
Helferstunden abgerechnet.
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls
2._._. 1 Vorarbeiter-/Polierstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene
und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-,
Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert
vergütet.
Polierstunden.
2._._. 1
Vorarbeiter-/Polierstunden
12.00
h
2._._. 2 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene
und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-,
Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert
vergütet.
Facharbeiterstunden.
2._._. 2
Facharbeiterstunden
8.00
h
2._._. 3 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene
und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-,
Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert
vergütet.
Helferstunden.
2._._. 3
Helferstunden
8.00
h