Vorstellbalkone
Brückes 2-8
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Angaben zur Baustelle - Bei der ausgeschriebenen Baumaßnahme   handelt es sich um ein bestehendes Bürogebäude, das in ein   Mehrfamilienhaus mit 93 Wohneinheiten umgebaut werden soll. - Das Objekt befindet sich nahe des Stadtkerns am Brückes 2-8 in 55545 Bad Kreuznach. - Baustrom und Bauwasser werden   bereit gestellt. - Für die Entsorgung von Bauschutt und   sonstiger Abfälle ist jeweils der   Verursacher verantwortlich. - Sämtliche Arbeitsbereiche sind   besenrein zu hinterlassen. - Die Weitervergabe von Leistungen   und/oder Teilleistungen an andere Unternehmer   bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung   durch den AG. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS 1. GRUNDLAGEN AUSSCHREIBUNG UND VERGABE Art und Durchführung der Angebotseinholung bzw. der Ausschreibung und Auftragserteilung werden nach den Regeln der VOB neuesten Fassung angewendet. - Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind   folgende Regelwerke in der jeweils zur Abnahme   neuesten Fassung:   - Landesbauordnung Rheinland-Pfalz   - Die einschlägigen     Unfallverhütungsvorschriften     der Berufsgenossenschaften   - Die zum Zeitpunkt der Abnahme der     Leistung geltenden     Bestimmungen, Vorschriften,     Auflagen und Anordnungen der     für die Durchführung der     Leistungen zuständigen     Behörden und behördenähnlichen     Institutionen. Zum Beispiel:     TÜV, Berufsgenossenschaften,     Fachverbände, etc.   - VOB/B DIN 1961     Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die     Ausführung von Bauleistungen   - Die zum Zeitpunkt der Abnahme     geltende anerkannten Regeln     der Bautechnik   - VOB/C DIN 18299 Allgemeine     Technische Vertragsbedingungen für     Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art: - alle Regelungen der VOB/C für    die entsprechenden Gewerke. - DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen;    Begriffe, Grundsätze,    Anwendungen, Prüfung - DIN 18202 Toleranzen im Hochbau,    Bauwerke. - Herstellerrichtlinien und    Verarbeitungshinweise der    Hersteller der    einzelnen Produkte Im übrigen gelten in folgender Reihenfolge: a) die allgemeinen Vorbemerkungen zum     Leistungsverzeichnis. b) die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistung c) die technischen Vorbemerkungen d) die VOB, Teil B in der jeweils gültigen Fassung e) die anerkannten Regeln (Stand der Technik) f) das Leistungsverzeichnis bzw. die Baubeschreibung h) die einschlägigen DIN-Vorschriften 2. BINDUNG AN DAS ANGEBOT Die Zuschlagsfrist beträgt 10 Wochen ab Angebotsabgabedatum. 3. ARBEITSGEMEINSCHAFTEN Beabsichtigt der Bieter Arbeiten im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft durchzuführen oder Nachunternehmer einzuschalten, so ist dies bei der Angebotsabgabe unter Nennung der betreffenden Firmen bekanntzugeben. 4. ÄNDERUNGEN DES ANGEBOTES (ALTERNATIVEN) Sondervorschläge und Alternativen sind nicht erwünscht. 5. EINHEITSPREISE In die Preise sind sämtliche Leistungen und Nebenleistungen einzurechnen, die zur Erreichung des Auftragszieles erforderlich sind, auch wenn diese im einzelnen nicht bis ins letzte Detail beschrieben sein sollten. Die einzelnen Einheitspreise gelten grundsätzlich für alle auszuführenden Leistungen in sämtlichen Geschossen des Bauwerkes. 6. BAUSEITIGES MATERIAL Sämtliche bauseits gestellten Materialien sind vom Auftragnehmer sachgemäß abzuladen, zu transportieren und zu lagern. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer hierfür die volle Haftung. 7. UMLAGEN BAUSTROM, WASSER, REINIGUNG, BAUWESENVERS. Die Kosten hierfür werden mit 1,2% der Auftragssumme vereinbart und in der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 8. GERÜSTE Gerüstgestellung als Schutzgerüst mit Aufstieg und Arbeitsgerüst, ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. 9.SAUBERKEIT AUF DER BAUSTELLE Alle genutzten Lagerflächen und Baustellenbereiche sind durch das eigene Gewerk "besenrein" zu hinterlassen. Alle z.B. überschüssigen Materialien und Verpackungsreste sind arbeitstäglich und eigenmächtig auf eigene Kosten durch den AN zu entsorgen! Erfolgt dies nicht, werden dem AN nachträglich Reinigungs- und Entsorgungsgebühren in Rechnung gestellt. 10.ORTSKENNTNIS: Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich mit den Beschaffenheiten vor Ort vertraut machen und diese bei seiner Kalkulation berücksichtigen! Nachforderungen aus Unkenntnis werden nicht anerkannt! 11.SICHERHEITSEINBEHALT : Sicherheitsleistung beträgt 5% der Auftragssumme Folgende Vertragsbedingungen werden vereinbart: Die VOB in der aktuellen Fassung ist Bestandteil des Vertrages. Dem vollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnis ist vom Bieter eine aktuelle Freistellungsbescheinigung beizufügen. Wird eine Abschrift oder ein LV mit Kurztext als Angebot abgegeben, so bleibt der Text dieses Orginal-LV als verbindlich gültig. Ausführungsweise gemäß beiliegender Pläne (die dem LV beigefügten Pläne, vorbehaltlich geringfügiger Maßveränderungen, sind ausschließlich zur Kalkulation dieses Angebotes). Die Ausführung erfolgt nach örtlichem Aufmaß durch den Auftragnehmer und der Absprache bzw. Freigabe durch die Bauleitung. Abschlagszahlungen erfolgen entsprechend dem Baufortschritt nach Vorlage eines prüfbaren Aufmaßes mit einem Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 %. Abschlagszahlungen können nur in Höhe eines über Aufmaß ermittelten Leistungsstandes gestellt werden. Ab 250.000,- EUR Abrechnungssumme netto erfolgt bei der Schlussrechnung ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 3% der Abrechnungssumme bis zur Vorlage einer entsprechenden Bankbürgschaftsurkunde. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach VOB B § 13, beträgt 4 Jahre. Hinweis zu Allgemeinen Einrichtungen: Sämtliche sonstige Einrichtungbestandteile, die zur Abwicklung der Arbeiten erforderlich sind sowie der Toilettenraum entsprechend den baulichen Anforderungen und den Anforderungen an die Einrichtung und die Ausstattung nach Paragraph 48 Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 48/1,2 auf den vom Bauherrn ausgewiesenen Flächen vorhalten, aufstellen und beseitigen. Diese sind in die Einheitspreise mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Im Einheitspreis sind die Kosten für Betrieb und Unterhalt enthalten. Hinweise zu Umlagen bzw. Abzügen der Abrechnungssumme: Die Entsorgung von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers, sowie das Beseitigen der Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, ist gemäß VOB/C vom AN selbst zu veranlassen. Hinweise zu Aufmaße: Die Aufmaße sind nachvollziehbar räumlich gegliedert aufzustellen. Grundsätzlich sind hierfür Aufmaßpläne vom Auftragnehmer zu erstellen. Die Grundlage für die Aufmaßpläne sind die Ausführungspläne der Fachplaner. Im Einzelfall sind die Aufmaße gemeinsam mit der Fachbauleitung durchzufüren. Die Fachbauleitung erhält die Originale der Aufmaßblätter, der AN eine Kopie. Die Massen der einzelnen Aufmaßblätter sind in eine nach Titeln und Positionen geordnete Aufmaßzusammenstellung zu übertragen, die laufend fortgeschrieben wird. Hinweise zur Kalkulation: Alle Leistungen verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive Lieferung und fachgerechtem Einbau. Alle durch den AN zu entsorgenden Materialen und Bauteile gehen in das Eigentum des Unternehmers über. In die Einheitspreise sind die entsprechenden Transport- und Entsorgungskosten miteinzukalkulieren. Bei widersprüchlichen Angaben zur Ausführung gilt LV vor Plan. Arbeitszeiten: Stunden, die ausserhalb der geregelten Arbeitzeit anfallen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen: Zur Mitbenutzung überlassene Flächen und Räume Lagerflächen stehen ausschließlich auf dem Baugrundstück zur Verfügung und sind vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen. Schutzgebiete oder Schutzzeiten: Schutzgebiete auf dem Baugrundstück sind keine bekannt. Schutzzeiten richten sich nach der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm" (Geräuschimmissionen) vom 19. August 1970 (Beil. zum BAnz. Nr. 160). Die örtlichen polizeilichen Ruhezeiten sind einzuhalten. Fahrspuren von Transporter, LKWs oder Radlader sind nach Abschluss der Arbeiten zu glätten. Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen o.Ä. Im Baufeld sind keine schützenswerte Bäume und Pflanzenbestände vorhanden. Die Strassenbordsteine und öffentliche Verkehrsflächen sind vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen. Evetuell auftretende Verunreinigungen sind durch den AN sofort eigenverantwortlich oder auf erstes Anfordern zu beseitigen. Regelung und Sicherung des Verkehrs Für das Einholen der Genehmigungen für das Erstellen von Gerüsten, Errichten von Kränen, Absperrungen ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Vom Auftraggeber bereitgestellten Stoffe und Bauteile Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine Stoffe und Bauteile vom AG geliefert. Vom Auftraggeber erbrachte Arbeitsleistungen Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine Arbeitsleistungen vom AG erbracht. Leistungen für andere Unternehmer Sofern Leistungen für andrere Unternehmer zu erbringen sind hat der Unternehmer selbst mit dem jeweiligen AN für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen. Weitere Vorbemerkung: Soweit in den Texten der einzelnen Positionen oder den zusätzlichen technischen Vorschriften nicht abweichende Festlegungen getroffen sind, gelten stets die einschlägigen Bestimmungen des Teiles C der VOB in der neuesten Fassung. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und - ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Stand der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN- Normen, als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu gehörigen Baustoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Es dürfen nur Baustoffe und Erzeugnisse eingebaut werden, deren Hersteller einem Güteschutzverband angehören; die Materialien müssen nach Vorschrift gekennzeichnet sein. Werden vom Unternehmer entgegen dieser Bestimmung nicht einwandfreie Erzeugnisse eingebaut, so muß er die Kosten der Materialprüfung und bei negativem Ergebnis die Kosten für den Ausbau sowie für den einwandfreien Ersatz tragen. Lieferscheine müssen vor Ort auf der Baustelle vorhanden sein. Auf Verlangen sind diese der Bauleitung vorzulegen. Will der Unternehmer andere als vorgesehene Konstruktionen ausführen, so muß er vorher die Genehmigung der Bauleitung einholen und erforderlichenfalls die statischen Berechnungen und Pläne auf seine Kosten anfertigen. Entstehende Prüfungsgebühren gehen zu Lasten des Unternehmers. Die Baustelleneinrichtung ist im Benehmen mit der Bauleitung vorzunehmen. Es ist ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Die Herstellung, Vorhaltung und Beseitigung der Zufahrten an und auf der Baustelle obliegt dem Auftragnehmer. Den Zeitpunkt der Entfernung bestimmt die Bauleitung. Alle anschließenden öffentliche Verkehrsflächen sind laufend zu reinigen. Bürgersteigüberfahrten, Bordsteine u.ä. Bereiche im Anschluss an öffentliche Verkehrsflächen sind einwandfrei zu schützen. Für Beschädigungen auch durch Zulieferanten haftet der Auftragnehmer. Umrüstung von Balkonen und Loggien müssen den geltenden Vorschriften entsprechen. Für alle Gerüste und Schutzmaßnahmen wird auf die bekannten Sicherheitsbestimmungen verwiesen. Der Bieter hat sich vor der Kalkulation über die örtlichen Gegebenheiten zu orientieren. Evtl. Besonderheiten, wie enge Baustellenverhältnisse, schwierige Materialtransporte, schlechte Zufahrtstraßen, notwendige Genehmigungen für Mitbenutzung öffentlicher Verkehrsflächen während der Bauzeit und geforderte Absperrungen zur Sicherung des öffentlichen Verkehrs sind in die Einheitspreise als Nebenleistungen einzurechnen, soweit keine besonderen Ansätze dafür im Angebot enthalten sind. Vorhandene Bepflanzungen auf dem Baugrundstück bzw. dem Nachbargrundstück, die unbeschädigt  erhalten bleiben müssen, sind zu schützen. Die notwendigen Sicherungsmassnahmen und entsprechende Sorgfalt und Erschwernisse bei der Ausführung der Arbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Anlegen von Meterrissen in Form eines festen Meßpunktes (Marker) in den Treppenhäusern, Fluren, (4 Stück je Etage) nach Angabe der Bauleitung ist in den Einheitspreisen abgegolten. Folgende Unterlagen sind der Ausschreibung beigefügt: - Anlage 1: Freiflächenplan - Anlage 2: Grundrisse - Anlage 3: Ansichten - Anlage 4: Schnitte - Anlage 5: Details Allgemeine Vorbemerkungen Sämtliche Einrichtungen, die der AN für den Betrieb der Baustelle benötigt, wie Unterkünfte, Zufahrtswege zur Baustelle, sonstige Befestigungen etc., werden nicht gesondert aufgeführt und nicht vergütet. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Das Gelände ist nach Abschluß der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, vorhandene Grenz- und Höhenmarken sind während der Bauzeit zu sichern. Die Baustelleneinrichtung dient nicht nur dem Bieter für die Fensterarbeiten, sondern allen am Bau beschäftigten Handwerkern. Evtl. Forderungen der Energieversorgungsunternehmen, Bauaufsichtsbehörde, Berufsgenossenschaften und sonstigen Behörden sind zu beachten und ohne gesonderte Vergütung zu erfüllen. Sofern gefordert, ist ein Baustelleneinrichtungsplan in zweifacher Ausfertigung zur Genehmigung vorzulegen. Der Auftragnehmer hat insbesondere darauf zu achten, dass die von ihm erstellten Einrichtungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie den Verkehr nicht gefährden und behindern. Für die Dauer der vertraglich festgelegten Ausführungs- bzw. Vorhaltezeit hat der AN diese Einrichtungen zu sichern, zu unterhalten und bei evtl. anfallende Störungen oder Beschädigungen umgehend auf seine Kosten zu beseitigen. Während der Arbeiten entstehende Verschmutzungen der öffentlichen Wege und Straßen sind täglich zu reinigen. Anfallende Schuttmassen sind komplett (einschl. Folien, Papier und  Verpackungsrückstände) zu entfernen. Das Ablagern im Bereich der Arbeitsräume und sonst. Flächen auf dem Baugrundstück wird nicht gestattet. Sollte der AN diese nach Abschluß der Arbeiten nicht selbst entfernen, so behält sich der Bauherr vor, die Beseitigung auf Kosten des AN durchführen zu lassen. Hinweis: Falls im Leistungsverzeichnis keine besondere Vergütung vorgesehen ist sind in den Preisen enthalten: Das Einrichten, Vorhalten und das Räumen der Baustelleneinrichtung nach Beendigung der Gesamtbaumaßnahme, hierzu zählen: Abdeckung von Aussparungen, Absturzsicherungen, Hebegeräte, Stützkonstruktionen, Hilfsgerüste, Arbeitsbühnen innerhalb des Gebäudes sowie das Bereitstellen der notwendigen Unterkunftscontainer für das Baustellenpersonal. Strom- und Wasserversorgung der Baustelle wird mit dem Gesamtauftrag verrechnet, der AN hat mit der Bauleitung den angefallenen Verbrauch schriftlich festzuhalten. Für den Verschluss von Lager-u. Arbeitsflächen sowie evtl. bereitgestellter Räumlichkeiten hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung, ebenso die erforderlichen Werkzeuge und Geräte. Die Lieferung der Baustoffe und aller Materialien, die für die auszuführenden Arbeiten erforderlich sind, frei Baustelle, inkl. Verpackung sowie Abladen, sachgemäßer Lagerung und sofortige Rücknahme des Verpackungsmaterials. Die erforderliche Nachbehandlung und Unterhaltung der fertiggestellten Leistung bis zur Abnahme. Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten erfolgen in Teilflächen. Maßgebend für die Lieferung und Ausführung der leistungen sind die ATV in der VOB-Teil C sowie aller weiteren einschlägigen DIN-Normen und alle betreffenden Gesetze und Verordnungen. Alle leistungen sind nach dem zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden Normen, Verordnungen, Richtlinien ect. auszuführen. Für die Preisbildung gelten unabhängig davon die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften. Folgende Vorschriften sind besonders zu beachten: DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau EnEV Energie-Einspar-Verordnung Die allgemein annerkannten Regeln der Technik Weiterhin gelten sämtliche europäischen und nationalen Vorschriften, Merkblätter, Stoff- und Prüfnormen usw. jeweils in Ihrer aktuellen Fassung. Als vereinbart gelten weiterhin die Herstellerverarbeitungsangaben, Zulassungen und Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände. Unfallverhütungsvorschriften/ Regeln der BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) BGV BG-Vorschriften BGR BG-Regel BGI BG-Informationen BGG BG-Grundsätze BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung mit den dazugehörigen Technischen Regeln "TRBS" TRAV   Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen  Landesbauordnung für das Land Hessen ATV DIN 18 360    Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten ATV DIN 18 335    Stahlbauarbeiten DIN 1045    Beton und Stahlbeton; Bemessung und Ausführung DIN 1055-3  Lastnahmen für Bauten; Verkehrslasten DIN 1055-4  Lastnahmen für Bauten; Verkehrslasten, Windlasten bei nicht schwingungsanfälligen Bauten DIN 1055-7  Temperatureinwirkungen DIN 4113-1  Aluminiumkonstruktionen unter vorwiegend ruhender Belastung;   Berechnung und bauliche Durchbildung E DIN 4113-2  Aluminiumkonstruktionen unter vorwiegend ruhender Belastung;   Berechnung, bauliche Durchbildung und Herstellung geschweißter Aluminiumkonstruktionen DIN 18 516, Teil 4 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet; Einscheiben-Sicherheitsglas; Anforderungen, Bemessung, Prüfung DIN 18 800-1  Stahlbauten; Bemessung und Konstruktion DIN 18 800-7 Stahlbauten; Herstellen, Eignungsnachweise DIN 50 976    Feuerverzinken von Einzelteilen (Stückverzinken) DIN 55 928-4 Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtung und Überzüge; Vorbereitung und Prüfung der Oberflächen DIN 55 928-5 Korrosionsschutz von Stahlbauten durch  Beschichtung und Überzüge; Beschichtungsstoffe und Schutzsysteme DIN EN 10 088 Nichtrostende Stähle Freigabe Ausführungsplanung Um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden, müssen die Ausführungsplanungsunterlagen den Freigabevermerk des Auftraggebers haben. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt. Während der Dauer der Bauarbeiten muss der Auftragnehmer sämtliche zur Ausführung benötigten Projektunterlagen (Ausführungsplanungen, Statik etc.) sowie die Funktionalbaubeschreibung auf der Baustelle zur Einsicht bereithalten. Schallschutz Die Gebäude sind gemäß den Angaben des Schallschutznachweises auszuführen. Anforderungen an den Schallschutz der DIN 4109 Ausgabe 2016, Beiblatt 2 und hinsichtlich des Schallschutzes zwischen den Wohneinheiten und zwischen Wohn- und Gewerbeeinheit der VDI-Richtlinie 4100, Ausgabe 2007, Schallschutzstufe II. Die schallschutztechnische Auslegung der Außenbauteile erfolgt gemäß der DIN 4109 nähere Grenzwerte ergeben sich aus dem Schallschutznachweisnach DIN 4109 für die Außenfassade und den Vorgaben aus der Lärmkartierung. Wärmeschutz Die Wärmedurchgangskoeffizienten (k-Werte) der einzelnen Bauteile sind der aktuellen EnEV zu entnehmen. Brandschutz Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind (§14 MBO 10/2002). Maßgebend für diese Grundsatzanforderung sind die Vorschriften in der jeweiligen Landesbauordnung und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen, sowie in weiteren Vorschriften konkrete Maßnahmen zum baulichen Brandschutz  einzuhalten. Weiterhin sind die Vorgaben des Nachweises über den statisch-konstruktiven Brandschutzes bei der Planung u. Ausführung einzuhalten. Stoffe und Bauteile Gütenachweise: Grundsätzlich sind nur Produkte zu verarbeiten die entsprechend der europäischen Richtlinien eine CE- Kennzeichnung unterliegen und besitzen. Bezüglich der Wärmeleitfähigkeit sind zusätzlich zur CE- Kennzeichnung nur Bauprodukte zugelassen, die zudem einer Fremdüberwachung einer von Ländern zugelassene Stelle unterliegen und entsprechend überwacht sind. Materialauswahl / Bemusterung Alle zum Einsatz kommenden Materialien sind vom AG rechtzeitig vor Ausführung gemäß zu erstellendem Bemusterungsterminplan zu bemustern und freigeben zu lassen. Die Muster sind in einer jeweils entsprechenden Dimension zur Verfügung zu stellen, um eine Einwandfreie Bewertbarkeit zu ermöglichen. Zur Beurteilung und Bewertbarkeit eines schlüssigen und in sich harmonierenden Materialkonzeptes müssen auch die jeweils anschließenden oder die im Sinnzusammenhang notwendigen Baustoffe beziehungsweise Materialien bemustert werden. Als Abdichtungsmaterialien sind nur Produkte Deutscher Hersteller mit Eignung für den Einsatz in Deutschland und mindestens 10- jähriger Hersteller Materialgarantie zulässig. Bedenken durch AN Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, nutzer- oder bauseitig geliefertes oder vorgesehenes Material auf die Verwendbarkeit zur Herstellung eines mangelfreien Werkes zu prüfen und Bedenken gegen die Verwendung, auch im Sinne der unter Abs. 2 genannten Kriterien dem AG gegenüber so rechtzeitig geltend zu machen, dass aus hieraus resultierenden Materialwechseln keine Beeinträchtigungen an Bauablauf und -fortschritt entstehen können. Besondere Hinweise Feuergefährdende Arbeiten Das Lagern von Druckgasflaschen in Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3-8:2015-07 vorhanden sein. Bei Arbeiten mit offener Flamme an Flächen mit brennbaren Materialien (bspw. Dachabdichtung) ist je 20 m² Bearbeitungsfläche mindestens 1 Feuerlöscher im Arbeitsbereich vorzuhalten. Die Merkblätter VdS Schadenverhütung, VdS 2021 - Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für einumfassendes Schutzkonzept, sowie VdS 2008 - Feuergefährliche Arbeiten; Richtlinien für den Brandschutz sind zu beachten. Abfallbeseitigung Jegliches Restmaterial, Verschnitt, Bruch, erpackungsmaterial, Strahlmittel und dergleichen sind vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen allgemeinen und kommunalen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten. Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und Bauschutt umfasst die Verwertung entsprechend den Vorschriften, Satzungen des Abfallverwertungsbetriebes bzw. der Gemeinde und behördlichen Auflagen. Das Sortieren, Zwischenlagern und getrennte Laden und Transportieren ist danach in den Preis einzukalkulieren. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung kann verlangt werden. Sollten Container bauseits bereitgestellt werden, erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe oder Anteil zuvor mit dem Auftragnehmer vereinbart wird. Schutz der Leistungen Grundsätzlich ist während der Bauzeit vom AN der ausreichende Schutz - erforderlichenfalls auch über die VOB- Grundleistung "Schutz der Leistung" hinausgehend - aller erbrachten Leistungen einschließlich Unterhalt und termingerechter Entsorgung der Schutzleistungen sowie der Reinigung der zu übergebenden Leistung zu gewährleisten. Erscheinungsbild Das Erscheinungsbild der Baustelle hat permanent vorbildlichen Charakters zu sein. Dazu gehören u.a. die laufende Instandhaltung und Reinigung des Bauzauns, des Bauschilds, der Eingänge zur Baustelle, der umliegenden Straßen und Fußwege, des AG-Baubüros, von Gerüsten, Planen, Kränen, jedweder AG-seitigen sowie vom AG freigegebenen Mieterwerbung, aller Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflächen, Wege etc. Die Baustelle hat stets aufgeräumt und sauber zu sein! Planleistungen des Auftragsnehmers (AN) Tragwerksplanung gem. § 52 HOAI, einschl. statisch-konstruktiven Brandschutzes Die Prüfung und Anerkennung von Plänen Dritter auf  Übereinstimmung mit den erstellen Ausführungsplänen, wie zum Beispiel Werkstattzeichnungen und Detailkonstruktionsplänen von beauftragten Nachunternehmern (Subunternehmer). Die Ausführungsplanung gem. Leistungsphase 5 der HOAI § 15 auf der Grundlage der beiliegenden Regelausführungsplanung. (Eine DWG-Datei der Regelausführungsplanung wird dem AN vom AG auf Wusch zur Verfügung gestellt werden). Die Fachbauleitung nach Landesbauordnung Hessen Es sind weiterhin sämtliche Leistungen zu erfassen, die zur Erzielung der Funktionalität des Gesamtbauwerkes erforderlich sind, wie z.Bsp. -Sämtliche Anschluss- und Anpassarbeiten -  Sämtliche Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie evtl. Verankerungskonstruktionen gem. Tragwerksplanung - Anschluss der Balkonentwässerung an die Regenwasserfallleitungen - Sämtliche systembedingte Bauwerksanschlüsse - Erstellung der Systemstatik für die Vorstellbalkone Das Material, die Güte und der Aufbau sind vom AN auf die vorgesehene Nutzungsart und Belastung abzustimmen, sofern in den nachfolgend aufgeführten Unterlagen hierzu keine Angaben enthalten sind. Sämtliche Teile sind oberflächenfertig zu übergeben. Sie sind bis zur Abnahme vor Beschädigungen zu schützen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. Der Auftragnehmer hat vor Anfertigung der Leistungen ein örtliches Aufmaß zu nehmen Die Angaben von Achsen, Fluchten und Höhen sind den Bauplänen u. der Statik zu entnehmen und an der Baustelle vor Beginn der Arbeiten zu überprüfen. Bauseitige Leistungen: - Gebäudestatik / Statische Berechnung zur Aufnahme der Lasten der neuen Balkone - Prüfung der gelieferten prüffähigen Statik - Anarbeitungsarbeiten im Bereich der Konsolen - Fundamnete - Baugenehmigung Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise 1. Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie auf Grund Ihres Arbeitsauftrages Ihren Arbeitsplatz haben. 2. Auf der gesamten Baustelle sind Arbeitsschutzhelm (nach DIN EN 397) und Sicherheitsschuhe (nach DIN EN 345 S3) oder Sicherheitsgummistiefel (nach DIN EN 345 S5) zu tragen. Ausnahmen können im Bereich geschlossener Räume, in denen keine Gefahr von oben droht, zugelassen werden. Beschäftigte, die das nicht beachten, werden von der Baustelle verwiesen! Entsprechend den auszuführenden Arbeiten sind erforderliche weitere Arbeitsschutzmittel und Schutzausrüstungen zu benutzen. 3. Auf der Baustelle gilt ein absolutes Alkoholverbot ! 4. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind verpflichtet, für die eigene und für die Sicherheit und Gesundheit anderer bei der Arbeit Sorge zu tragen. Jede von Ihnen festgestellte unmittelbare Gefahr für Sicherheit und Gesundheit sowie alle festgestellten Sicherheitsmängel müssen Sie unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder der Bauleitung melden. Alle gefährlichen Vorkommnisse sind meldepflichtig! Sie sind auch verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. 5. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind verpflichtet, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß zu verwenden. 6. Das Entfernen oder Ändern von Sicherheitskennzeichnungen, Sicherheitseinrichtungen, Gerüstteile bzw. Absperrungen ist nur befugten Vorgesetzten gestattet bzw. unterliegt der Weisungsbefugnis. 7. Die Baustellen- Brandschutzordnung ist einzuhalten. Informieren Sie sich über die örtlichen Brandbekämpfungsvorkehrungen und die Standorte der Brandbekämpfungsmittel, Sammelpunkte usw. 8. Bei der Verwendung von elektrischen Werkzeugen und Ausrüstungen sind der ordnungsgemäße Zustand und die vorgeschriebenen Prüfungen (Prüffristen) zu beachten. Die verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte müssen frei von Beschädigungen und für die auszuführende Tätigkeit geeignet sein. Beachten Sie die geltenden Betriebsanweisungen und Bedienungsanleitungen! 9. Beachten Sie die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf den Baustellenverkehr. Auf der Baustelle gilt als Höchstgeschwindigkeit die Schrittgeschwindigkeit. Das Abstellen von privaten Personenfahrzeugen ist nicht gestattet. 10. Die Baustelle darf nur durch die gekennzeichneten Zugänge befahren, betreten und verlassen werden. Außerhalb der Arbeitszeit ist der Aufenthalt auf der Baustelle verboten. 11. Jede Firma hat einen eigenen ausgebildeten Ersthelfer zu benennen, welcher sich während der Arbeitszeit auf der Baustelle aufhält. 12. Der Baustellenbereich ist regelmäßig zu reinigen und sauber zu halten. Abfälle sind in geeigneten Behältern zu sammeln und zu selbst entsorgen. Behältnisse für Gefahrstoffe sind gesondert zu erfassen. 13. Bei Arbeitsunfällen ist zu beachten: - Jeder Unfall ist der Bauleitung zu melden. - Die Erste Hilfe erfolgt durch ausgebildete Ersthelfer am Unfallort oder imSanitätsraum. - Wenn aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist, muss   eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erfolgen. - Bei schweren Verletzungen hat ein sofortiger und schonender Transport, unter   Einschaltung des Rettungsdienstes, in ein Krankenhaus zu erfolgen. Die vollständige Baustellenordnung und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan können bei der Bauleitung eingesehen werden
Angaben zur Baustelle
1 Vorstellbalkone
1
Vorstellbalkone
0001 Ausführungsbeschreibung
[0001]
Ausführungsbeschreibung
E
Besondere Ausführungshinweise Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren.
Besondere Ausführungshinweise
1._._. 1 Balkone ca. 4540 x 2740 mm, 2-geschossig als 2-geschossige Anlage auf 2 frontseitige Stützen Maße: ca. 4540 x 2740 mm Geländerfüllung VSG 8 mm matt mit polierten Kanten, Befestigung über Z-Halter am Pfosten. Pfosten aus Alu-Rechteckrohr-Profil ca. 50 x 40 mm. Edelstahl-Handlauf D = 50mm. Alle Alu-Teile pulverbeschichtet. Sonst wie in Ausführungsbeschreibung anbieten.
1._._. 1
Balkone ca. 4540 x 2740 mm, 2-geschossig
4.00
St
1._._. 2 Balkone ca. 4540 x 2740 mm, 1-geschossig als 1 geschossige Anlage auf 2 frontseitige Stützen Maße: ca. 4540 x 2740 mm Geländerfüllung VSG 8 mm matt mit polierten Kanten, Befestigung über Z-Halter am Pfosten. Pfosten aus Alu-Rechteckrohr-Profil ca. 50 x 40 mm. Edelstahl-Handlauf D = 50mm. Alle Alu-Teile pulverbeschichtet. Sonst wie in Ausführungsbeschreibung anbieten.
1._._. 2
Balkone ca. 4540 x 2740 mm, 1-geschossig
4.00
St
1._._. 3 Balkone ca. 4540 x 2740 mm, 3 u. 4 -geschossig als 3 u. 4  geschossige Anlage auf 2 frontseitige Stützen Maße: ca. 4540 x 2740 mm Geländerfüllung VSG 8 mm matt mit polierten Kanten, Befestigung über Z-Halter am Pfosten. Pfosten aus Alu-Rechteckrohr-Profil ca. 50 x 40 mm. Edelstahl-Handlauf D = 50mm. Alle Alu-Teile pulverbeschichtet. Sonst wie in Ausführungsbeschreibung anbieten.
1._._. 3
Balkone ca. 4540 x 2740 mm, 3 u. 4 -geschossig
10.00
St
1._._. 4 Abgangstreppe ohne Podest Alu pulverbeschichtet passend zum Balkon mit 4 Gitterost-Stufen, Handlauf und Kniegurten, ca. 800 mm breit
1._._. 4
Abgangstreppe ohne Podest Alu pulverbeschichtet
4.00
St
1._._. 5 Mehrpreis für Sonderfarbton DB 703 Feinstruktur anders als Standard RAL 9016 Verkehrsweiß
1._._. 5
Mehrpreis für Sonderfarbton DB 703 Feinstruktur
18.00
St
1._._. 6 Türaustrittsblech, b= max. 300 mm Liefern und einbauen von Alu- Riffelblech, mit einer Kantung in den Rahmen. Breite max. 300 mm Abrechnung erfolgt pro Meter.
1._._. 6
Türaustrittsblech, b= max. 300 mm
30.00
m
2 Sonstige und Stundenlohnarbeiten
2
Sonstige und Stundenlohnarbeiten
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls sie von der Bauleitung angeordnet werden, einschl. aller Zuschläge. Tagelohnstunden sind täglich zur Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene Tagelohnzettel werden bei der Abrechnung nicht anerkannt. Meister- oder Vorarbeiterstunden werden erst ab acht Beschäftigten anerkannt. Arbeiten, welche keine Fachkenntnisse verlangen, werden als Helferstunden abgerechnet.
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls
2._._. 1 Vorarbeiter-/Polierstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Polierstunden.
2._._. 1
Vorarbeiter-/Polierstunden
12.00
h
2._._. 2 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Facharbeiterstunden.
2._._. 2
Facharbeiterstunden
8.00
h
2._._. 3 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Helferstunden.
2._._. 3
Helferstunden
8.00
h