Malerarbeiten
Brückes 2-8
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Angaben zur Baustelle - Bei der ausgeschriebenen Baumaßnahme   handelt es sich um ein bestehendes Bürogebäude, das in ein   Mehrfamilienhaus mit 93 Wohneinheiten umgebaut werden soll. - Das Objekt befindet sich nahe des Stadtkerns am Brückes 2-8 in Bad Kreuznach. - Baustrom und Bauwasser werden   bereit gestellt. - Für die Entsorgung von Bauschutt und   sonstiger Abfälle ist jeweils der   Verursacher verantwortlich. - Sämtliche Arbeitsbereiche sind   besenrein zu hinterlassen. - Die Weitervergabe von Leistungen   und/oder Teilleistungen an andere Unternehmer   bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung   durch den AG. - Ausführungszeiten: Beginn ca. 23.03.2026 bis 3.03.2028 - Ausführung in Teilabschnitten.  (siehe beigefügtem Bauzeitenplan) - Die notwendigen gerüste sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS 1. GRUNDLAGEN AUSSCHREIBUNG UND VERGABE Art und Durchführung der Angebotseinholung bzw. der Ausschreibung und Auftragserteilung werden nach den Regeln der VOB neuesten Fassung angewendet. - Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind   folgende Regelwerke in der jeweils zur Abnahme   neuesten Fassung:   - Landesbauordnung Rheinland-Pfalz   - Die einschlägigen     Unfallverhütungsvorschriften     der Berufsgenossenschaften   - Die zum Zeitpunkt der Abnahme der     Leistung geltenden     Bestimmungen, Vorschriften,     Auflagen und Anordnungen der     für die Durchführung der     Leistungen zuständigen     Behörden und behördenähnlichen     Institutionen. Zum Beispiel:     TÜV, Berufsgenossenschaften,     Fachverbände, etc.   - VOB/B DIN 1961     Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die     Ausführung von Bauleistungen   - Die zum Zeitpunkt der Abnahme     geltende anerkannten Regeln     der Bautechnik   - VOB/C DIN 18299 Allgemeine     Technische Vertragsbedingungen für     Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art: - alle Regelungen der VOB/C für    die entsprechenden Gewerke. - DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen;    Begriffe, Grundsätze,    Anwendungen, Prüfung - DIN 18202 Toleranzen im Hochbau,    Bauwerke. - Herstellerrichtlinien und    Verarbeitungshinweise der    Hersteller der    einzelnen Produkte Im übrigen gelten in folgender Reihenfolge: a) die allgemeinen Vorbemerkungen zum     Leistungsverzeichnis. b) die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistung c) die technischen Vorbemerkungen d) die VOB, Teil B in der jeweils gültigen Fassung e) die anerkannten Regeln (Stand der Technik) f) das Leistungsverzeichnis bzw. die Baubeschreibung h) die einschlägigen DIN-Vorschriften 2. BINDUNG AN DAS ANGEBOT Die Zuschlagsfrist beträgt 6 Wochen ab Angebotsabgabedatum. 3. ARBEITSGEMEINSCHAFTEN Beabsichtigt der Bieter Arbeiten im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft durchzuführen oder Nachunternehmer einzuschalten, so ist dies bei der Angebotsabgabe unter Nennung der betreffenden Firmen bekanntzugeben. 4. ÄNDERUNGEN DES ANGEBOTES (ALTERNATIVEN) Sondervorschläge und Alternativen sind nicht erwünscht. 5. EINHEITSPREISE In die Preise sind sämtliche Leistungen und Nebenleistungen einzurechnen, die zur Erreichung des Auftragszieles erforderlich sind, auch wenn diese im einzelnen nicht bis ins letzte Detail beschrieben sein sollten. Die einzelnen Einheitspreise gelten grundsätzlich für alle auszuführenden Leistungen in sämtlichen Geschossen des Bauwerkes. 6. BAUSEITIGES MATERIAL Sämtliche bauseits gestellten Materialien sind vom Auftragnehmer sachgemäß abzuladen, zu transportieren und zu lagern. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer hierfür die volle Haftung. 7 .SAUBERKEIT AUF DER BAUSTELLE Alle genutzten Lagerflächen und Baustellenbereiche sind durch das eigene Gewerk "besenrein" zu hinterlassen. Alle z.B. überschüssigen Materialien und Verpackungsreste sind arbeitstäglich und eigenmächtig auf eigene Kosten durch den AN zu entsorgen! Erfolgt dies nicht, werden dem AN nachträglich Reinigungs- und Entsorgungsgebühren in Rechnung gestellt. 8.ORTSKENNTNIS: Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich mit den Beschaffenheiten vor Ort vertraut machen und diese bei seiner Kalkulation berücksichtigen! Nachforderungen aus Unkenntnis werden nicht anerkannt! 11.SICHERHEITSEINBEHALT : Sicherheitsleistung beträgt 5% der Auftragssumme Folgende Vertragsbedingungen werden vereinbart: Die VOB in der aktuellen Fassung ist Bestandteil des Vertrages. Dem vollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnis ist vom Bieter eine aktuelle Freistellungsbescheinigung beizufügen. Wird eine Abschrift oder ein LV mit Kurztext als Angebot abgegeben, so bleibt der Text dieses Orginal-LV als verbindlich gültig. Ausführungsweise gemäß beiliegender Pläne (die dem LV beigefügten Pläne, vorbehaltlich geringfügiger Maßveränderungen, sind ausschließlich zur Kalkulation dieses Angebotes). Die Ausführung erfolgt nach örtlichem Aufmaß durch den Auftragnehmer und der Absprache bzw. Freigabe durch die Bauleitung. Abschlagszahlungen erfolgen entsprechend dem Baufortschritt nach Vorlage eines prüfbaren Aufmaßes mit einem Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 %. Abschlagszahlungen können nur in Höhe eines über Aufmaß ermittelten Leistungsstandes gestellt werden. Ab 250.000,- EUR Abrechnungssumme netto erfolgt bei der Schlussrechnung ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 3% der Abrechnungssumme bis zur Vorlage einer entsprechenden Bankbürgschaftsurkunde. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach VOB B § 13, beträgt 4 Jahre. Hinweise zu Umlagen bzw. Abzügen der Abrechnungssumme: Die Entsorgung von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers, sowie das Beseitigen der Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, ist gemäß VOB/C vom AN selbst zu veranlassen. Hinweise zu Aufmaße: Die Aufmaße sind nachvollziehbar räumlich gegliedert aufzustellen. Grundsätzlich sind hierfür Aufmaßpläne vom Auftragnehmer zu erstellen. Die Grundlage für die Aufmaßpläne sind die Ausführungspläne der Fachplaner. Im Einzelfall sind die Aufmaße gemeinsam mit der Fachbauleitung durchzufüren. Die Fachbauleitung erhält die Originale der Aufmaßblätter, der AN eine Kopie. Die Massen der einzelnen Aufmaßblätter sind in eine nach Titeln und Positionen geordnete Aufmaßzusammenstellung zu übertragen, die laufend fortgeschrieben wird. Hinweise zur Kalkulation: Alle Leistungen verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive Lieferung und fachgerechtem Einbau. Alle durch den AN zu entsorg- enden Materialen und Bauteile gehen in das Eigentum des Unternehmers über. In die Einheitspreise sind die entsprechenden Transport- und Entsorgungskosten miteinzukalkulieren. Bei widersprüchlichen Angaben zur Ausführung gilt LV vor Plan. Arbeitszeiten: Stunden, die ausserhalb der geregelten Arbeitzeit anfallen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen: Zur Mitbenutzung überlassene Flächen und Räume Lagerflächen stehen ausschließlich auf dem Baugrundstück zur Verfügung und sind vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen. Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen o.Ä. Im Baufeld sind keine schützenswerte Bäume und Pflanzenbestände vorhanden. Die Strassenbordsteine und öffentliche Verkehrsflächen sind vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen. Evetuell auftretende Verunreinigungen sind durch den AN sofort eigenverantwortlich oder auf erstes Anfordern zu beseitigen. Vom Auftraggeber bereitgestellten Stoffe und Bauteile Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine Stoffe und Bauteile vom AG geliefert. Vom Auftraggeber erbrachte Arbeitsleistungen Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine Arbeitsleistungen vom AG erbracht. Leistungen für andere Unternehmer Sofern Leistungen für andrere Unternehmer zu erbringen sind hat der Unternehmer selbst mit dem jeweiligen AN für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen. Weitere Vorbemerkung: Soweit in den Texten der einzelnen Positionen oder den zusätzlichen technischen Vorschriften nicht abweichende Festlegungen getroffen sind, gelten stets die einschlägigen Bestimmungen des Teiles C der VOB in der neuesten Fassung. Mit den im Leistungsverzeichniss enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und - ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Stand der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN- Normen, als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu gehörigen Baustoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Es dürfen nur Baustoffe und Erzeugnisse eingebaut werden, deren Hersteller einem Güteschutzverband angehören; die Materialien müssen nach Vorschrift gekennzeichnet sein. Werden vom Unternehmer entgegen dieser Bestimmung nicht einwandfreie Erzeugnisse eingebaut, so muß er die Kosten der Materialprüfung und bei negativem Ergebnis die Kosten für den Ausbau sowie für den einwandfreien Ersatz tragen. Lieferscheine müssen vor Ort auf der Baustelle vorhanden sein. Auf Verlangen sind diese der Bauleitung vorzulegen. Will der Unternehmer andere als vorgesehene Konstruktionen ausführen, so muß er vorher die Genehmigung der Bauleitung einholen und erforderlichenfalls die statischen Berechnungen und Pläne auf seine Kosten anfertigen. Entstehende Prüfungsgebühren gehen zu Lasten des Unternehmers. Die Baustelleneinrichtung ist im Benehmen mit der Bauleitung vorzunehmen. Es ist ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Die Herstellung, Vorhaltung und Beseitigung der Zufahrten an und auf der Baustelle obliegt dem Auftragnehmer. Den Zeitpunkt der Entfernung bestimmt die Bauleitung. Sämtliche Baustraßen sind während der Bauzeit zu unterhalten; alle anschließenden öffentliche Verkehrsflächen sind laufend zu reinigen. Zur Baustelleneinrichtung gehört ebenfalls die Aufstellung des bauseits gelieferten Bauschildes. Bürgersteigüberfahrten, Bordsteine u.ä. Bereiche im Anschluss an öffentliche Verkehrsflächen sind einwandfrei zu schützen. Für Beschädigungen auch durch Zulieferanten haftet der Auftragnehmer. Der Bieter hat sich vor der Kalkulation über die örtlichen Gegebenheiten zu orientieren. Evtl. Besonderheiten, wie enge Baustellenverhältnisse, schwierige Materialtransporte, schlechte Zufahrtstraßen, notwendige Genehmigungen für Mitbenutzung öffentlicher Verkehrsflächen während der Bauzeit und geforderte Absperrungen zur Sicherung des öffentlichen Verkehrs sind in die Einheitspreise als Nebenleistungen einzurechnen, soweit keine besonderen Ansätze dafür im Angebot enthalten sind. Folgende Unterlagen sind der Ausschreibung beigefügt: - Grundrisse - Schnitte - Bauzeitenplan Allgemeine Vorbemerkungen Sämtliche Einrichtungen, die der AN für den Betrieb der Baustelle benötigt, wie Unterkünfte, Zufahrtswege zur Baustelle, sonstige Befestigungen etc., werden nicht gesondert aufgeführt und nicht vergütet. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Das Gelände ist nach Abschluß der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, vorhandene Grenz- und Höhenmarken sind während der Bauzeit zu sichern. Die Baustelleneinrichtung dient nicht nur dem Bieter für die Trockenbauarbeiten, sondern allen am Bau beschäftigten Handwerkern. Evtl. Forderungen der Energieversorgungsunternehmen, Bauaufsichtsbehörde, Berufsgenossenschaften und sonstigen Behörden sind zu beachten und ohne gesonderte Vergütung zu erfüllen. Sofern gefordert, ist ein Baustelleneinrichtungsplan in zweifacher Ausfertigung zur Genehmigung vorzulegen. Der Auftragnehmer hat insbesondere darauf zu achten, dass die von ihm erstellten Einrichtungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie den Verkehr nicht gefährden und behindern. Für die Dauer der vertraglich festgelegten Ausführungs- bzw. Vorhaltezeit hat der AN diese Einrichtungen zu sichern, zu unterhalten und bei evtl. anfallende Störungen oder Beschädigungen umgehend auf seine Kosten zu beseitigen. Während der Arbeiten entstehende Verschmutzungen der öffentlichen Wege und Straßen sind täglich zu reinigen. Anfallende Schuttmassen sind komplett (einschl. Folien, Papier und  Verpackungsrückstände) zu entfernen. Das Ablagern im Bereich der Arbeitsräume und sonst. Flächen auf dem Baugrundstück wird nicht gestattet. Sollte der AN diese nach Abschluß der Arbeiten nicht selbst entfernen, so behält sich der Bauherr vor, die Beseitigung auf Kosten des AN durchführen zu lassen. Hinweis: Falls im Leistungsverzeichnis keine besondere Vergütung vorgesehen ist sind in den Preisen enthalten: Das Einrichten, Vorhalten und das Räumen der Baustelleneinrichtung nach Beendigung der Gesamtbaumaßnahme, hierzu zählen: Abdeckung von Aussparungen, Absturzsicherungen, Hebegeräte, Stützkonstruktionen, Hilfsgerüste, Arbeitsbühnen innerhalb des Gebäudes sowie das Bereitstellen der notwendigen Unterkunftscontainer für das Baustellenpersonal. Strom- und Wasserversorgung der Baustelle wird mit dem Gesamtauftrag verrechnet, der AN hat mit der Bauleitung den angefallenen Verbrauch schriftlich festzuhalten. Für den Verschluss von Lager-u. Arbeitsflächen sowie evtl. bereitgestellter Räumlichkeiten hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung, ebenso die erforderlichen Werkzeuge und Geräte. Die Lieferung der Baustoffe und aller Materialien, die für die auszuführenden Arbeiten erforderlich sind, frei Baustelle, inkl. Verpackung sowie Abladen, sachgemäßer Lagerung und sofortige Rücknahme des Verpackungsmaterials. Die erforderliche Nachbehandlung und Unterhaltung der fertiggestellten Leistung bis zur Abnahme. Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten erfolgen in Teilflächen. Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise 1. Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie auf Grund Ihres Arbeitsauftrages Ihren Arbeitsplatz haben. 2. Auf der gesamten Baustelle sind Arbeitsschutzhelm (nach DIN EN 397) und Sicherheitsschuhe (nach DIN EN 345 S3) oder Sicherheitsgummistiefel (nach DIN EN 345 S5) zu tragen. Ausnahmen können im Bereich geschlossener Räume, in denen keine Gefahr von oben droht, zugelassen werden. Beschäftigte, die das nicht beachten, werden von der Baustelle verwiesen! Entsprechend den auszuführenden Arbeiten sind erforderliche weitere Arbeitsschutzmittel und Schutzausrüstungen zu benutzen. 3. Auf der Baustelle gilt ein absolutes Alkoholverbot ! 4. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind verpflichtet, für die eigene und für die Sicherheit und Gesundheit anderer bei der Arbeit Sorge zu tragen. Jede von Ihnen festgestellte unmittelbare Gefahr für Sicherheit und Gesundheit sowie alle festgestellten Sicherheitsmängel müssen Sie unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder der Bauleitung melden. Alle gefährlichen Vorkommnisse sind meldepflichtig! Sie sind auch verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. 5. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind verpflichtet, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß zu verwenden. 6. Das Entfernen oder Ändern von Sicherheitskennzeichnungen, Sicherheitseinrichtungen, Gerüstteile bzw. Absperrungen ist nur befugten Vorgesetzten gestattet bzw. unterliegt der Weisungsbefugnis. 7. Die Baustellen- Brandschutzordnung ist einzuhalten. Informieren Sie sich über die örtlichen Brandbekämpfungsvorkehrungen und die Standorte der Brandbekämpfungsmittel, Sammelpunkte usw. 8. Bei der Verwendung von elektrischen Werkzeugen und Ausrüstungen sind der ordnungsgemäße Zustand und die vorgeschriebenen Prüfungen (Prüffristen) zu beachten. Die verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte müssen frei von Beschädigungen und für die auszuführende Tätigkeit geeignet sein. Beachten Sie die geltenden Betriebsanweisungen und Bedienungsanleitungen! 9. Beachten Sie die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf den Baustellenverkehr. Auf der Baustelle gilt als Höchstgeschwindigkeit die Schrittgeschwindigkeit. Das Abstellen von privaten Personenfahrzeugen ist nicht gestattet. 10. Die Baustelle darf nur durch die gekennzeichneten Zugänge befahren, betreten und verlassen werden. Außerhalb der Arbeitszeit ist der Aufenthalt auf der Baustelle verboten. 11. Jede Firma hat einen eigenen ausgebildeten Ersthelfer zu benennen, welcher sich während der Arbeitszeit auf der Baustelle aufhält. 12. Der Baustellenbereich ist regelmäßig zu reinigen und sauber zu halten. Abfälle sind in geeigneten Behältern zu sammeln und zu selbst entsorgen. Behältnisse für Gefahrstoffe sind gesondert zu erfassen. 13. Bei Arbeitsunfällen ist zu beachten: - Jeder Unfall ist der Bauleitung zu melden. - Die Erste Hilfe erfolgt durch ausgebildete Ersthelfer am Unfallort oder imSanitätsraum. - Wenn aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist, muss   eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erfolgen. - Bei schweren Verletzungen hat ein sofortiger und schonender Transport, unter   Einschaltung des Rettungsdienstes, in ein Krankenhaus zu erfolgen. Die vollständige Baustellenordnung und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan können bei der Bauleitung eingesehen werden
Angaben zur Baustelle
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.1 Baustelleeinrichtung Einrichten, Vorhalten über die gesamte Bauzeit der Trockenbauarbeiten sowie Räumen der Baustelle und Wiederherstellung des Geländes einschl. Entfernung von Verunreinigungen, mit folgenden in den Pauschalpreis einzurechnenden Leistungen: - Herrichten der erforderl. Lager- und Arbeitsplätze, - notwendige Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel - Material-Vorhaltekosten - Lohnkosten - Personalkosten - alle sonstigen Kosten, die der - Sicherungsmaßnahmen insbesondere der Verkehrswege auf und vor dem Grundstück, auf Zufahrten, Bürgersteigen, einschl. Säuberung usw.; für eine ausreichende Wegebeleuchtung ist zu sorgen; - ebenso sind die Nachbargrundstücke an der Grenze absolut zuverlässig und unfallsicher für die gesamte Bauzeit bis zur Übergabe zu schützen; maßgeblich sind ebenso die Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der Bauberufsgenossenschaften und sonst mitwirkender Behörden, Amtsstellen und Körperschaften. Leistungen, die der Auftraggeber über die oben definierten Bereiche hinaus fordert, sind in den nachfolgenden Positionen beschrieben und werden gesondert vergütet.
1.1
Baustelleeinrichtung
1.00
psch
1.2 Schutzabdeckung Fenstern, Türen, Brüstungen, Wände, Böden, etc. Herstellen und liefern von Schutzabdeckungen aus Folie incl. Abkleben u. nach Abschluss der Arbeiten entfernen und entsorgen. Geschützt werden nicht zu bearbeitende Bauteile wie Fenstern, Türen, Brüstungen, Wände, Böden etc. Verkehrswege sind ebenso zu schützen. Diese Position umfaßt nur Leistungen, die über das Maß der zur erbringenden Nebenleistung hinaus gehen.
1.2
Schutzabdeckung Fenstern, Türen, Brüstungen, Wände, Böden, etc.
450.00
2 Innenputzarbeiten Wände
2
Innenputzarbeiten Wände
Bei dem innen anzubringenden Putzsystem handelt es sich um aufeinander abgestimmte mineralische Werktrockenmörtel nach DIN EN 998-1.Die Verarbeitung hat nach den Herstellerrichtlinien bzw. den geltenden Normen und Vorgaben zu erfolgen. Für die Ausführung sind unter anderem zu beachten: - DIN V 18550 Putz und Putzsysteme - Ausführung - Die Vorschriften der VOB - DIN 18350 Putz­ und Stuckarbeiten - Die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers / Herstellerrichtlinien - Die allgemein anerkannten Regeln der Technik - Die besonderen technischen Vorbemerkungen Wenn nichts anderes in den Leistungspositionen beschrieben, besteht die Leistung aus Lieferung und fachgerechter Anbringung der in der Position beschriebenen und benötigten Materialien. Die Ausführung der Materialien ist Systemgebunden. Die Gleichwertigkeit des angebotenen Systems ist bei Abgabe des Angebotes nachzuweisen. Der Verarbeiter hat sich vor Ausführung seines Gewerkes davon zu überzeugen, dass der bauliche Untergrund oder Vorleistungen den Voraussetzungen für sein Gewerk entsprechen. Evtl. Bedenken sind dem Auftraggeber vor Beginn der Ausführung schriftlich mitzuteilen. Erhärtungszeiten: sofern nicht anders beschrieben, betragen die Mindeststandzeiten (Erhärtungszeiten) für Putzlagen 1 Tag je mm Putzdicke. Alle Putzhilfen wie Eckschienen, Putzlehren usw. sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet und sind also in die EP`s einzurechnen Das Gebäude wird in einem gehobenen Standard ausgeführt was genaueres Arbeiten erforderlich macht. Dieser Umstand ist wenn nicht im LV beschrieben in die Einheitspreise einzurechnen.
Bei dem innen anzubringenden Putzsystem handelt es
2.1 Eckschutzwinkel Eckschutzwinkel aus verzinktem Stahlblech in verschiedenen Längen an Kanten im Innenbereich mit Ansetzmörtel lotrecht befestigen Putzdicke: ca. 8 - 10 mm Material verzinkter Stahl/Aluminium Raumhöhen: 2,66 bis 3,00 m Höhe der Fensterleibungen ca. 2,50 m angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
2.1
Eckschutzwinkel
50.00
m
2.2 Laibungsanschlussprofile, selbstklebend Laibungsanschlußprofile, selbstklebend für den Innenbereich aus Hart- PVC weiß in verschiedenen Ausführungen und Längen je nach Erfordernis. Mit sebstklebender Leiste zur Befestigung einer Schutzfolie. Für Putzstärken bis 15 mm liefern und nach Herstellerangaben an Fenster- und Türprofile anbringen. Ecken mit Gehrungsschnitt. Profil mit sebstklebender, abbrechbarer PVC- Leiste zur Befestigung einer Schutzfolie. Die Klebeleiste ist nach fertiger Arbeit zu entfernen und zu entsorgen. angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
2.2
Laibungsanschlussprofile, selbstklebend
40.00
m
2.3 Putzgewebe Putzgewebe auf rissgefährdeten Flächen liefern und fachgerecht einbauen. angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
2.3
Putzgewebe
35.00
2.4 Aufbrennsperre Aufbrennsperre vollflächig mit Quast, Lammfellrolle oder einem geeignetem Spritzgerät auftragen. Verarbeitung gemäß Herstellerangaben. Unverdünnt auftragen. Standzeit je nach Witterung/ Temperatur mind. 3 Stunden (wischfeste Antrocknung). angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
2.4
Aufbrennsperre
250.00
2.5 Kalk-Gipsputz Wände, Q2 Innenputz einlagig Kalk-Gipsputz Mörtelgruppe B3 nach EN 13279-1 (MG PIVa) auf Wänden aus Kalksandsteinen und Beton fluchtrecht herstellen. Ausführung in allen Geschossen. Auch Kleinflächen zur Ausbesserung. Putzdicke i.M. 15 mm Qualitätsstufe:  Q 2, gefilzt Geschosshöhe bis 3,00 m angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
2.5
Kalk-Gipsputz Wände, Q2
250.00
2.6 Mehrstärke je 5 mm als Zulage zur vorigen Pos.
2.6
Mehrstärke je 5 mm
O
1.00
2.7 Kellenschnitt Kellenschnitte im Stoßbereich verschiedener Bauteile, an Decken und Massivwänden herstellen
2.7
Kellenschnitt
175.00
m
2.8 Laibungen putzen Laibungen an Öffnungen, Aussparungen oder Nieschen verputzen Putzart: Gipsputz Oberfläche: Q2 Laibungstiefe: bis 20 cm
2.8
Laibungen putzen
30.00
m
2.9 Kalk-Zementputz einlagiger Kalk-Zementputz innen Putzdicke: 15 mm Oberflächenqualität: Q2 Auch Kleinflächen zur Ausbesserung. angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
2.9
Kalk-Zementputz
150.00
2.1 Mehrstärke je 5 mm als Zulage zur vorigen Pos.
2.1
Mehrstärke je 5 mm
O
1.00
2.1 zulage Kalk-Zementputz Fliesen zulage Kalk-Zementputz für Fliesen lotrecht und waagerecht Herstellen mit Schnellputzprofil
2.1
zulage Kalk-Zementputz Fliesen
150.00
2.1 Filzputz Filzputz auf Kalk-Zementputz über den Fliesen
2.1
Filzputz
75.00
2.1 Zulage Spachtelung der Wände in Q3 Spachtelung der Wände  in Q3 als Zulage. Bauteil:  Bäder und G-WC  über den Fliesen
2.1
Zulage Spachtelung der Wände in Q3
2,645.00
3 Innenputzarbeiten Decken
3
Innenputzarbeiten Decken
Bei dem innen anzubringenden Putzsystem handelt es sich um aufeinander abgestimmte mineralische Werktrockenmörtel nach DIN EN 998-1.Die Verarbeitung hat nach den Herstellerrichtlinien bzw. den geltenden Normen und Vorgaben zu erfolgen. Für die Ausführung sind unter anderem zu beachten: - DIN V 18550 Putz und Putzsysteme - Ausführung - Die Vorschriften der VOB - DIN 18350 Putz­ und Stuckarbeiten - Die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers / Herstellerrichtlinien - Die allgemein anerkannten Regeln der Technik - Die besonderen technischen Vorbemerkungen Wenn nichts anderes in den Leistungspositionen beschrieben, besteht die Leistung aus Lieferung und fachgerechter Anbringung der in der Position beschriebenen und benötigten Materialien. Die Ausführung der Materialien ist Systemgebunden. Die Gleichwertigkeit des angebotenen Systems ist bei Abgabe des Angebotes nachzuweisen. Der Verarbeiter hat sich vor Ausführung seines Gewerkes davon zu überzeugen, dass der bauliche Untergrund oder Vorleistungen den Voraussetzungen für sein Gewerk entsprechen. Evtl. Bedenken sind dem Auftraggeber vor Beginn der Ausführung schriftlich mitzuteilen. Erhärtungszeiten: sofern nicht anders beschrieben, betragen die Mindeststandzeiten (Erhärtungszeiten) für Putzlagen 1 Tag je mm Putzdicke. Alle Putzhilfen wie Eckschienen, Putzlehren usw. sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet und sind also in die EP`s einzurechnen Das Arbeits- und Schutzgerüste ist in die EP,s mit einzukalkulieren. Vorbehandlung und reinigen sowie Tiefgrund (Haftbrücke) der Flächen ist ebenfalls in die Einheitspreise mit einzukalulieren.
Bei dem innen anzubringenden Putzsystem handelt es sich
3.1 Haftgrundanstrich Betonflächen Vorbehandlung der Stützen-, Wand- und Deckenflächen aus Beton mit Betonkontakt - Haftgrund, Verarbeitung nach Herstellerrichtlinien, liefern und aufbringen, in fertiger Arbeit angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
3.1
Haftgrundanstrich Betonflächen
1,755.50
3.2 Deckenputz Innen - Deckenputz DIN V 18550 als Gipsputz (Maschinenputz) einschl der erforderlichen Vorbereitung des Putzuntergrundes ( jedoch ohne Betokontakt s. ges. Position), übliche Beanspruchung als Gipsputz, einlagig im Innenbereich des Gebäudes liefern und nach Angabe auf die Wandflächen aufbringen, incl. aller Gerüste. Bauteil : Deckenuntersichten Untergründe : Beton Druckfestigkeit : > 2 N / mm² Einbauort : alle Geschosse Oberfläche . geglättet Oberflächenqualität : Q3 Putzdicke : : bis 15 mm in Teilflächen Arbeitshöhen : bis ca. 2,85 m . Putzoberflächen im gesamten Gebäude für spätere Beläge geeignet wie z.B. Anstrich, Malervlies, etc. in fertiger Leistung. angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
3.2
Deckenputz
1,505.50
3.3 Innenputz freie Deckenränder Gips - Innenputz wie in Position 01.8 beschrieben, jedoch: für freie Deckenränder Putzhöhe der Deckenränder : ca. 35 - 40 cm Arbeitshöhe : bis ca. 3,50 m Lage im Gebäude: alle Geschosse incl. der erforderlichen verzinkte Eckschutzschienen, in fertiger
3.3
Innenputz freie Deckenränder
25.00
3.4 Putzschäden, Innenputz, beseitigen Putzschäden an Decken im Innenbereich wie folgt ausbessern, Kleinflächen - hohle und schadhafte Putzfläche entfernen und entsorgen - Putzausgleich incl. Angleichen der Oberflächen Fläche: von 100 bis 200 cm² angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
3.4
Putzschäden, Innenputz, beseitigen
50.00
St
3.5 Beiputzarbeiten Beiputzarbeiten an Bestands-u. Neubaudecken im Bereich des Aufzugs, Lüfter- kanäle, Aussparungen, Öffnungen udgl. Kleinflächen / Einzelflächen von 0,5 m² bis 4,5 m² Untergrund: Beton, Schalungssteine, Füllkörper, Ziegel Putz: Gips-Kalk-Putz Stärke: i. M. 25 mm Raumhöhe: 3,20 m Putz an Bestandsputz angleichen und glatt spachteln Ausführung: KG bis 4.OG
3.5
Beiputzarbeiten
25.00
3.6 Löcher verputzen Fehlstellen in Decken, wie Löcher, Abplatzungen udgl, vollflächig verputzen. Raumhöhe: 3,80 m Größe: von 25 cm² bis 100 cm² Putz: Gips-Kalk-Putz Stärke: i.M. 30 mm
3.6
Löcher verputzen
40.00
St
3.7 Putzanschlussprofile verzinkt Putzanschlussprofile aus verzinktem Stahlblech liefern und in mehreren Teillängen im Zuge zu beschriebenen Wand / Deckenputzarbeiten passend, einbauen, in fertiger Arbeit, inkl. aller Gerüste. Fabrikat / Profil Protektor o. glw. angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
3.7
Putzanschlussprofile verzinkt
64.00
m
3.8 Putzabschlussprofile verzinkt Putzabschlussprofile aus verzinktem Stahlblech liefern und in mehreren Teillängen im Zuge zu beschriebenen Wand / Deckenputzarbeiten passend, einbauen, zur Begrenzung verschiedener Bauteile oder für Sichtfugen im Innenbereich, in fertiger Arbeit, inkl. aller Gerüste. Fabrikat / Profil Protektor o. glw. angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
3.8
Putzabschlussprofile verzinkt
110.00
m
3.9 Bewegungsprofile verzinkt Bewegungsprofile aus verzinktem Stahlblech liefern und in mehreren Teillängen im Zuge zu beschriebenen Innenputzarbeiten für Putzdicken 12 - 15 mm einbauen, Fabrikat / Profil : Kombinieren zweier Profile Protektor 7503 o.glw. angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
3.9
Bewegungsprofile verzinkt
O
1.00
m
3.1 Bewegungsprofile verzinkt wie vor, Bewegungsprofile aus verzinktem Stahlblech wie vor , jedoch : Fabrikat / Profil : Kombinieren zweier Profile Protektor 7523 o.glw. angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
3.1
Bewegungsprofile verzinkt wie vor,
O
1.00
m
3.1 Dehnungsfugenprofile verzinkt Dehnungsfugenprofile aus verzinktem Stahlblech liefern und in mehreren Teillängen im Zuge zu beschriebenen Innenputzarbeiten für Putzdicken 12 - 15 mm einbauen, in fertiger Arbeit, inkl. aller Gerüste. Fabrikat / Profil : Kombinieren zweier Profile Protektor 1201 "Z" o.glw. angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
3.1
Dehnungsfugenprofile verzinkt
O
1.00
m
3.1 Dehnungsfugenprofil Dehnungsfugenprofil 3-teilig, bestehend aus Aluminium-Befestigungswinkel beidseitig mit Profilausbildung für elastische Einlage, mit gleitender Verbindung zur Überbrückung von Gebäude-Dehnfugen bis 30 mm Breite angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
3.1
Dehnungsfugenprofil
O
1.00
m
3.1 Installationsschlitze verputzen Installationsschlitze in mehreren Teillängen mit Glaswolle ausstopfen, mit verzinktem Putzträger überspannen, verputzen und mit dem Deckenputz (Gipsputz) anputzen / angleichen. Schlitzbreite 15 - 25 cm Schlitztiefe : bis ca. 10 cm Bauteil : Decken in Teillängen Lage im Gebäude : alle Geschosse
3.1
Installationsschlitze verputzen
10.00
m
3.1 Schlitze verputzen, 2/10 cm mit dem Wandputz (Gipsputz) anputzen / angleichen. Schlitzbreite 10-12,5 cm Schlitztiefe : bis ca. 2 cm Bauteil : Decken in Teillängen Lage im Gebäude : alle Geschosse
3.1
Schlitze verputzen, 2/10 cm
545.00
m
3.1 Putzträger Gittergewebe/ Streckmetall Putzträger verzinkt zur Überspannung rissgefährderter Putzgrundflächen, über Schlitzen, als Flächenüberspannung und Putzträger, für den Innenbereich,, liefern und einbauen, incl. aller Befestigungen etc. in fertiger Arbeit, inkl. aller notwendeigen Gerüste in Teilflächen. Bauteil : Wände Untergrund : Beton / KS Mauerwerk Lage im Gebäude : alle Geschosse Breiten : bis ca. 50 cm in Teillängen
3.1
Putzträger Gittergewebe/ Streckmetall
10.00
m
4 Maler- und Tapezierarbeiten
4
Maler- und Tapezierarbeiten
Vorbemerkungen Alle verwendeten Bauteile, Baustoffe, Werkstoffe, Befestigungsmittel, Kleber, Hilfsmittel etc. müssen der Ausschreibung, den ergänzenden Vereinbarungen und den geltenden Richtlinien und Vorschriften (insbes. auch bzgl. Brandschutz/ Zulassugen/ gesundheitlicher Unbedenklichkeit) entsprechen und für den vorgesehenen Zweck zweifelsfrei geeignet und zugelassen sein! Die Verarbeitungsrichtlinien der (System-)Hersteller sind zu befolgen. Keine Vermischung von Systemen unterschiedlicher Hersteller. Widersprüche zur Ausschreibung, Abweichungen von den o.g. Regeln müssen vom AN unaufgefordert der Bauleitung schriftlich angezeigt werden! Zwingende Verpflichtung des AN! Alle Erzeugnisse müssen gesundheitlich unbedenklich sein! Von sämtlichen Erzeugnissen sind: 1. Technische-Produktinformationen 2. Sicherheits-Datenblätter vor Bestellung der Bauleitung vorzulegen; alls Erzeugnisse müssen vor Bestellung von der Bauleitung freigegeben werden!
Vorbemerkungen
4.1 Spachtelarbeiten Fehlstellen Wand- Deckenbereich Spachtelarbeiten im Bereich von Fehlstellen in Wand und Deckenoberfläche beispachteln zur angrenzende Oberfläche bis 3 mm Stärke. angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
4.1
Spachtelarbeiten Fehlstellen Wand- Deckenbereich
125.00
4.2 wie Pos. 4.1, vollflächige Spachtelung der Stahlbetondecken
4.2
wie Pos. 4.1, vollflächige Spachtelung
1,684.00
4.3 Wandflächen- MW, Kalk-Gipsputz: Grundbeschichtung Grundbeschichtung mit geeignetem (haftvermittelndem) Erzeugnis (geprüft/ zertifiziert). Untergrund: Gipsputz, Mauerwerk angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
4.3
Wandflächen- MW, Kalk-Gipsputz: Grundbeschichtung
2,402.00
4.4 Wandflächen Kalk-Gipsputz Tapezieren mit Raufaser Tapezieren mit geeignetem mittelgrobe Raufaser, unquellbar, dimensionsstabil, hoch wasserfest. Fachgerechtes Verkleben der Tapete mit geeignetem Dispersionskleber, gem. Herstellerangabe. Erzeugnis (Kleber):____________________________________        (vom Bieter einzutragen) Erzeugnis (Raufasre):__________________________________       (vom Bieter einzutragen) Oberfläche/ Struktur nach Auswahl des Bauherrn.
4.4
Wandflächen Kalk-Gipsputz Tapezieren mit Raufaser
2,402.00
4.5 Wandflächen Kalk-Gipsputz: Zwischenbeschichtung Zwischenbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe, wasserverdünnbar, löse- und konservierungsmittelfrei, weichmacherfrei, gesundheitlich abs. unbedenklich, hoch diffusionsfähig, Naßabriebbeständigkeit: Klasse 3, nach DIN EN 13300 Deckvermögen: Klasse 2, stumpfmatt, nach DIN EN 13300 Diffusionsfähigkeit: sd-Wert < 0,05 m, nach DIN EN 1062 Kein Vollton, Farbtom nach Wahl des AG Anstrichhöhe bis ca. 2,65 m über OKFFB. Untergrund: Kalk-Gipsputz angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
4.5
Wandflächen Kalk-Gipsputz: Zwischenbeschichtung
2,402.00
4.6 Wandflächen Kalk-Gipsputz: Schlußbeschichtung Schlußbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe, wasserverdünnbar, löse- und konservierungsmittelfrei, weichmacherfrei, gesundheitlich abs. unbedenklich, hoch diffusionsfähig, Naßabriebbeständigkeit: Klasse 3, nach DIN EN 13300 Deckvermögen: Klasse 2, stumpfmatt, nach DIN EN 13300 Diffusionsfähigkeit: sd-Wert < 0,05 m, nach DIN EN 1062 Technische Eigenschaften: - frei von foggingaktiven Substanzen - raumlufthygienisch unbedenklich - Zertifikat "für Allergiker geeignet" gem. Prüfzeugnis angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
4.6
Wandflächen Kalk-Gipsputz: Schlußbeschichtung
2,402.00
4.7 Deckenflächen Spachtelung-Gipsputz: Grundbeschichtung Grundbeschichtung mit geeignetem (haftvermittelndem) Erzeugnis (geprüft/ zertifiziert). Untergrund: Gipsputz, Spachtelung angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
4.7
Deckenflächen Spachtelung-Gipsputz: Grundbeschichtung
4,681.50
4.8 Deckenflächen Spachtelung-Gipsputz Tapezieren mit Raufaser Tapezieren mit geeignetem mittelgrobe Raufaser, unquellbar, dimensionsstabil, hoch wasserfest. Fachgerechtes Verkleben der Tapete mit geeignetem Dispersionskleber, gem. Herstellerangabe. Erzeugnis (Kleber):____________________________________        (vom Bieter einzutragen) Erzeugnis (Raufasre):__________________________________       (vom Bieter einzutragen) Oberfläche/ Struktur nach Auswahl des Bauherrn.
4.8
Deckenflächen Spachtelung-Gipsputz Tapezieren mit Raufaser
4,681.50
4.9 Deckenflächen Spachtelung-Gipsputz: Zwischenbeschichtung Zwischenbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe, wasserverdünnbar, löse- und konservierungsmittelfrei, weichmacherfrei, gesundheitlich abs. unbedenklich, hoch diffusionsfähig, Naßabriebbeständigkeit: Klasse 3, nach DIN EN 13300 Deckvermögen: Klasse 2, stumpfmatt, nach DIN EN 13300 Diffusionsfähigkeit: sd-Wert < 0,05 m, nach DIN EN 1062 Kein Vollton, Farbtom nach Wahl des AG Anstrichhöhe bis ca. 2,65 m über OKFFB. Untergrund: Spachtelung-Gipsputz angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
4.9
Deckenflächen Spachtelung-Gipsputz: Zwischenbeschichtung
4,681.50
4.1 Deckenflächen Spachtelung-Gipsputz: Schlußbeschichtung Schlußbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe, wasserverdünnbar, löse- und konservierungsmittelfrei, weichmacherfrei, gesundheitlich abs. unbedenklich, hoch diffusionsfähig, Naßabriebbeständigkeit: Klasse 3, nach DIN EN 13300 Deckvermögen: Klasse 2, stumpfmatt, nach DIN EN 13300 Diffusionsfähigkeit: sd-Wert < 0,05 m, nach DIN EN 1062 Technische Eigenschaften: - frei von foggingaktiven Substanzen - raumlufthygienisch unbedenklich - Zertifikat "für Allergiker geeignet" gem. Prüfzeugnis angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
4.1
Deckenflächen Spachtelung-Gipsputz: Schlußbeschichtung
4,981.50
4.1 Trennwand, beplankt mit GK-Bauplatten: Grundbeschichtung Grundbeschichtung mit geeignetem (haftvermittelndem) Erzeugnis (geprüft/ zertifiziert). angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
4.1
Trennwand, beplankt mit GK-Bauplatten: Grundbeschichtung
14,136.00
4.1 Trennwand: Tapezieren mit Raufaser Tapezieren mit geeignetem mittelgrobe Raufaser, unquellbar, dimensionsstabil, hoch wasserfest. Fachgerechtes Verkleben der Tapete mit geeignetem Dispersionskleber, gem. Herstellerangabe. Erzeugnis (Kleber):____________________________________        (vom Bieter einzutragen) Erzeugnis (Raufasre):__________________________________       (vom Bieter einzutragen) Oberfläche/ Struktur nach Auswahl des Bauherrn.
4.1
Trennwand: Tapezieren mit Raufaser
14,136.00
4.1 Trennwand, beplankt mit GK-Bauplatten: Zwischenbeschichtung Zwischenbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe, wasserverdünnbar, löse- und konservierungsmittelfrei, weichmacherfrei, gesundheitlich abs. unbedenklich, hoch diffusionsfähig, Naßabriebbeständigkeit: Klasse 3, nach DIN EN 13300 Deckvermögen: Klasse 2, stumpfmatt, nach DIN EN 13300 Diffusionsfähigkeit: sd-Wert < 0,05 m, nach DIN EN 1062 Kein Vollton, Farbtom nach Wahl des AG Anstrichhöhe bis ca. 2,65 m über OKFFB. Untergrund: Kalk-Gipsputz angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
4.1
Trennwand, beplankt mit GK-Bauplatten: Zwischenbeschichtung
14,136.00
4.1 Trennwand, beplankt mit GK-Bauplatten: Schlußbeschichtung Schlußbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe, wasserverdünnbar, löse- und konservierungsmittelfrei, weichmacherfrei, gesundheitlich abs. unbedenklich, hoch diffusionsfähig, Naßabriebbeständigkeit: Klasse 3, nach DIN EN 13300 Deckvermögen: Klasse 2, stumpfmatt, nach DIN EN 13300 Diffusionsfähigkeit: sd-Wert < 0,05 m, nach DIN EN 1062 Technische Eigenschaften: - frei von foggingaktiven Substanzen - raumlufthygienisch unbedenklich - Zertifikat "für Allergiker geeignet" gem. Prüfzeugnis angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
4.1
Trennwand, beplankt mit GK-Bauplatten: Schlußbeschichtung
14,136.00
4.1 Trennwände mit Vließtapete Vliestapete liefern und ansatzfrei verkleben. Bauteil: Wände Tapete: Glattvliestapete Grammstruktur: 150 g/m² angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen) Einbauort: Bäder und G-WC,s
4.1
Trennwände mit Vließtapete
2,144.00
4.1 Farbe im nassbereich Bäder und G-WC, Zwischenbeschichtung Zwischenbeschichtung an Wandfächen in Bäder und G-WC,s, Untergrund Malervlies Grundbeschichtung für Dispersionsfarbe, pigmentiert, haftvermittelnd, Schlussbeschichtung aus Strukturierter Latexanstrich Körnung 0,5. matt DIN EN 13300, Nassabriebbeständigkeit Klasse 1 DIN EN 13300, Kontrastverhältnis Klasse 2 DIN EN 13300, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 2,65 m über der Standfläche . angebotenes Fabrikat: _________________________________________                  (vom Bieter einzutragen)
4.1
Farbe im nassbereich Bäder und G-WC, Zwischenbeschichtung
2,144.00
4.1 Farbe im nassbereich Bäder und G-WC, Schlußbeschichtung Schlussbeschichtung an Wand, innen, Untergrund Malervlies Grundbeschichtung für Dispersionsfarbe, pigmentiert, haftvermittelnd, Schlussbeschichtung aus Strukturierter Latexanstrich Körnung 0,5 , matt DIN EN 13300, Nassabriebbeständigkeit Klasse 1 DIN EN 13300, Kontrastverhältnis Klasse 2 DIN EN 13300, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 2,65 m über der Standfläche angebotenes Fabrikat: _________________________________________                  (vom Bieter einzutragen)
4.1
Farbe im nassbereich Bäder und G-WC, Schlußbeschichtung
2,144.00
4.1 GK-Decke Grundbeschichtung GK-Decke Grundbeschichtung Grundbeschichtung mit geeignetem (haftvermittelndem) Erzeugnis (geprüft/ zertifiziert). angebotenes Fabrikat: _________________________________________                  (vom Bieter einzutragen)
4.1
GK-Decke Grundbeschichtung
1,950.00
4.1 GK-Decke Tapezieren mit Raufaser Deckenflächen aus:Gipskarton Untergrund säubern, kleinere Putzschäden ausbessern und fluatieren. Grundierung aufbringen. Tapete auf Stoß nahtlos und faltenfrei mit Spezialkleber kleben. angebotenes Fabrikat: _________________________________________                  (vom Bieter einzutragen)
4.1
GK-Decke Tapezieren mit Raufaser
1,950.00
4.2 GK-Decken mit Vliestapete Vliestapete liefern und ansatzfrei verkleben. Bauteil: Decken Tapete: Glattvliestapete Grammstruktur: 150 g/m² angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen) Einbauort: Bäder und G-WC,s
4.2
GK-Decken mit Vliestapete
697.40
4.2 GK-Decke Zwischenbeschichtung Zwischenbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe, wasserverdünnbar, löse- und konservierungsmittelfrei, weichmacherfrei, gesundheitlich abs. unbedenklich, hoch diffusionsfähig, Naßabriebbeständigkeit: Klasse 3, nach DIN EN 13300 Deckvermögen: Klasse 2, stumpfmatt, nach DIN EN 13300 Diffusionsfähigkeit: sd-Wert < 0,05 m, nach DIN EN 1062 Kein Vollton, Farbtom nach Wahl des AG Anstrichhöhe bis ca. 2,65 m über OKFFB. Untergrund: Gipskarton angebotenes Fabrikat: _________________________________________                  (vom Bieter einzutragen)
4.2
GK-Decke Zwischenbeschichtung
1,950.00
4.2 GK-Decke Schlußbeschichtung Schlußbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe, wasserverdünnbar, löse- und konservierungsmittelfrei, weichmacherfrei, gesundheitlich abs. unbedenklich, hoch diffusionsfähig, Naßabriebbeständigkeit: Klasse 3, nach DIN EN 13300 Deckvermögen: Klasse 2, stumpfmatt, nach DIN EN 13300 Diffusionsfähigkeit: sd-Wert < 0,05 m, nach DIN EN 1062 Technische Eigenschaften: - frei von foggingaktiven Substanzen - raumlufthygienisch unbedenklich - Zertifikat "für Allergiker geeignet" gem. Prüfzeugnis angebotenes Fabrikat: _________________________________________                  (vom Bieter einzutragen)
4.2
GK-Decke Schlußbeschichtung
1,950.00
4.2 Farbe im nassbereich Bäder und G-WC, Zwischen- u. Schlussbeschichtung an Deckenflächen in Bäder und G-WC,s, Untergrund Malervlies Grundbeschichtung für Dispersionsfarbe, pigmentiert, haftvermittelnd, Beschichtung aus Strukturierter Latexanstrich Körnung 0,5. matt DIN EN 13300, Nassabriebbeständigkeit Klasse 1 DIN EN 13300, Kontrastverhältnis Klasse 2 DIN EN 13300, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 2,65 m über der Standfläche . angebotenes Fabrikat: _________________________________________                  (vom Bieter einzutragen)
4.2
Farbe im nassbereich Bäder und G-WC, Zwischen- u. Schlussbeschichtung
697.50
4.2 Anschlußfugen mit geeignetem Material schließen Fuge mit elast. Acryldichtungsmasse einkomponentig einschließlich erforderlicher Hinterfüllung gem. DIN 18540 verfüllen. Fugenquerschnitt: 10/5mm
4.2
Anschlußfugen mit geeignetem Material schließen
15,011.00
m
4.2 Anstrich Laibungen zu Vorositopnen nur Anstrich der Fenster- und Türlaibungen Laibungstiefe 10 - 24 cm
4.2
Anstrich Laibungen
5,904.00
m
4.2 Anstich an Unterzüge und Abkofferrungen wie vor, jedoch: an Unterzügen und Abkofferrungen Querschnitt ca. 10/20 bis ca. 30/50cm
4.2
Anstich an Unterzüge und Abkofferrungen
1,050.00
m
4.2 Innenanstrich auf KS-Mauerwerk Leistung: Beschichten von Innenwandflächen aus Kalksandsteinmauerwerk. Ausführung: - Schutz und Abdeckung angrenzender Bauteile. - Untergrundprüfung gemäß VOB/C DIN 18363, Abschnitt 3.1. - Reinigen der Flächen; Entfernen loser Bestandteile, Staub und nicht tragfähiger Schichten. - Lokale Ausbesserung kleiner Fehlstellen bis 3 mm Tiefe mit geeignetem Spachtelmaterial. - Egalisierende Grundierung entsprechend der Saugfähigkeit des KS-Untergrundes (Tiefgrund/Haftgrund, lösemittelfrei). - Zweifacher deckender Anstrich mit waschbeständiger Dispersionsfarbe gemäß DIN EN 13300, Deckvermögen Klasse 1, Nassabriebbeständigkeit Klasse 2 oder besser. - Gleichmäßiger, streifenfreier Farbauftrag, vollständig deckend. Materialien: - Grundierung: geeigneter mineralischer bzw. kunstharzgebundener Tief- oder Haftgrund gemäß Herstellerangaben. - Innenfarbe: hochwertige, diffusionsoffene Dispersionsfarbe, Weiß oder nach Vorgabe. Besondere Bestimmungen: - Untergründe müssen trocken, sauber, tragfähig und frei von Ausblühungen sein. - Erforderliche Vorarbeiten gemäß VOB/C DIN 18363, Abschnitt 4, gelten als Bestandteil der Leistung, soweit nicht gesondert ausgeschrieben. - Trocknungszeiten gemäß Herstellerangaben einhalten. - Eck-, Kanten- und Anschlussbereiche sauber ausbilden.
4.2
Innenanstrich auf KS-Mauerwerk
1,345.00
4.2 Innenanstrich auf Betonwänden Leistungsbeschreibung: Beschichten von Innenwandflächen aus Beton, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen gemäß VOB/C DIN 18363. Ausführung: - Schutz und Abdeckung angrenzender Bauteile. - Untergrundprüfung gemäß DIN 18363, Abschnitt 3.1 (Risse, Sinterschichten, Schalölrückstände, Festigkeit, Feuchte). - Reinigen der Betonflächen; Entfernen von Schalölresten, Staub, losen Bestandteilen und Verschmutzungen. - Entfernen von Sinterschichten durch Schleifen oder Bürsten, falls vorhanden. - Ausbessern kleiner Poren, Lunker und Fehlstellen bis 3 mm Tiefe mit geeignetem Spachtelmaterial. - Grundierung der Betonflächen mit geeigneter Haft-/Tiefgrundierung, abgestimmt auf den Untergrund und den nachfolgenden Beschichtungsstoff. - Zweifacher deckender Anstrich mit hochwertiger Dispersions- oder Mineralfarbe gemäß Vorgabe, Nassabriebklasse 2 oder besser nach DIN EN 13300, Deckkraftklasse 1. - Gleichmäßiger, streifenfreier Farbauftrag. Materialien: - Grundierung: lösemittelfreier, mineralischer oder kunstharzgebundener Tief-/Haftgrund. - Innenwandfarbe: emissionsarme Dispersions- oder Silikat-Innenfarbe, Weiß oder nach Angabe des Auftraggebers. Besondere Bestimmungen: -Beton muss trocken, tragfähig und frei von Trennmitteln (Schalöl) sein. - Vorarbeiten gemäß DIN 18363 Abschnitt 4 gelten als Bestandteil der Leistung, soweit nicht gesondert ausgeschrieben. - Trocknungszeiten und Verarbeitung gemäß Herstellerangaben einhalten. - Saubere Ausbildung von Kanten, Ecken und Anschlüssen.
4.2
Innenanstrich auf Betonwänden
350.00
Vorbemerkung zu den nachfolgenden Positionen - notwendige Treppen Untergrund: Fertigteil-Treppen aus Stahlbeton Farbton aller Hauptpositionen: Standardfarbton (Weiß oder leicht abgetöntes Weiß); helle bis mittlere Farbtöne sowie dunkle Farbtöne/ Volltöne sind in gesonderter Zulage ausgeworfen. Gesamter Beschichtungsaufbau - incl. Grundbeschichtung und eventueller Beispachtelungen von Unebenheiten/ Rissen/ Fugen - auf allen Untergründen: Baustoffklasse A nichtbrennbar!
Vorbemerkung zu den nachfolgenden Positionen -
4.2 Treppenunterseite und Wange: Untergrundvorbereitung/ Unebenheiten beispachteln Treppenwange: Untergrundvorbereitung/ Unebenheiten beispachteln Untergrundvorbereitung/ Beispachteln von Unebenheiten, Ausbruchstellen, Lunkern und Rissen mit geeigneter Spachtelmasse.
4.2
Treppenunterseite und Wange: Untergrundvorbereitung/ Unebenheiten beispachteln
152.00
4.3 Treppenunterseite und Wange: Zwischenbeschichtung Treppenwangen: Zwischenbeschichtung Zwischenbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe, wasserverdünnbar,lösemittelfrei, hoch diffusionsfähig, Naßabrieb-Klasse 2 (scheuerbeständig nach DIN 53778), Deckvermögen-Klasse 1, stumpfmatt, nach DIN EN 13300. Technische Eigenschaften: - frei von foggingaktiven Substanzen - weichmacherfrei Untergrund: Stahlbeton angebotenes Fabrikat: _________________________________________                  (vom Bieter einzutragen)
4.3
Treppenunterseite und Wange: Zwischenbeschichtung
152.00
4.3 Treppenunterseite und Wange: Grundbeschichtung Treppenwangen: Grundbeschichtung Grundbeschichtung mit geeignetem (haftvermittelndem) Erzeugnis (geprüft/ zertifiziert). Untergrund: Stahlbeton angebotenes Fabrikat: _________________________________________                  (vom Bieter einzutragen)
4.3
Treppenunterseite und Wange: Grundbeschichtung
152.00
4.3 Treppenunterseite und Wange: Schlußbeschichtung Treppenwangen: Schlußbeschichtung Schlußbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe, wasserverdünnbar,lösemittelfrei, hoch diffusionsfähig, Naßabrieb-Klasse 2 (scheuerbeständig nach DIN 53778), Deckvermögen-Klasse 1, stumpfmatt, nach DIN EN 13300. Technische Eigenschaften: - frei von foggingaktiven Substanzen - weichmacherfrei Untergrund: Stahlbeton angebotenes Fabrikat: _________________________________________                  (vom Bieter einzutragen)
4.3
Treppenunterseite und Wange: Schlußbeschichtung
152.00
5 Sonstige und Stundenlohnarbeiten
5
Sonstige und Stundenlohnarbeiten
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls sie von der Bauleitung angeordnet werden, einschl. aller Zuschläge. Tagelohnstunden sind täglich zur Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene Tagelohnzettel werden bei der Abrechnung nicht anerkannt. Meister- oder Vorarbeiterstunden werden erst ab acht Beschäftigten anerkannt. Arbeiten, welche keine Fachkenntnisse verlangen, werden als Helferstunden abgerechnet.
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls
5.1 Anstrich Stahlumfassungszargen, neu Anstrich Stahlumfassungszargen, neu, deckend, seidenmatt in folgenden Arbeitsschritten: - Spachteln von kleinen Unebenheiten - Anschleifen der kompletten Zarge - Voranstrich - Schlußanstrich mit Alkydharz- Lackfarbe, Anstrichaufbau und -ausführung nach den Herstellervorschriften Farbe:weiss Größe: 0,885 bis 1,26 * / 2,135m Futterbreite: 17,5 bis 25,0 cm
5.1
Anstrich Stahlumfassungszargen, neu
O
1.00
St
5.2 Beschichtung, Stahlblechtür inkl. Stahlumfassungszarge, 1-flg., Kunstharz, 1.010 Erstbeschichtung auf grundierte, 1-flügelige Stahlblechtür inkl. Stahlumfassungszarge, im Innenbereich, deckend, mit Kunstharz. Wandöffnungsmaß (b/h)   :   1.010 / 2.135 mm Maulweite   :   ca. 240 mm Farbe   :   RAL-Farbton nach Wahl des Auftraggebers angebotenes Fabrikat: _________________________________________           (vom Bieter einzutragen)
5.2
Beschichtung, Stahlblechtür inkl. Stahlumfassungszarge, 1-flg., Kunstharz, 1.010
O
1.00
St
5.3 Vorarbeiter-/Polierstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Polierstunden.
5.3
Vorarbeiter-/Polierstunden
16.00
h
5.4 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Facharbeiterstunden.
5.4
Facharbeiterstunden
12.00
h
5.5 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Helferstunden.
5.5
Helferstunden
12.00
h