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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Angaben zur Baustelle
- Bei der ausgeschriebenen Baumaßnahme
handelt es sich um ein bestehendes Bürogebäude, das in ein
Mehrfamilienhaus mit 93 Wohneinheiten umgebaut werden soll.
- Das Objekt befindet sich nahe des Stadtkerns am Brückes 2-8 in Bad
Kreuznach.
- Baustrom und Bauwasser werden
bereit gestellt.
- Für die Entsorgung von Bauschutt und
sonstiger Abfälle ist jeweils der
Verursacher verantwortlich.
- Sämtliche Arbeitsbereiche sind
besenrein zu hinterlassen.
- Die Weitervergabe von Leistungen
und/oder Teilleistungen an andere Unternehmer
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
durch den AG.
- Ausführungszeiten: Beginn ca. 23.03.2026 bis 3.03.2028
- Ausführung in Teilabschnitten. (siehe beigefügtem Bauzeitenplan)
- Die notwendigen gerüste sind in den Einheitspreisen mit
einzukalkulieren.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
1. GRUNDLAGEN AUSSCHREIBUNG UND VERGABE
Art und Durchführung der Angebotseinholung bzw. der
Ausschreibung und Auftragserteilung werden nach
den Regeln der VOB neuesten Fassung angewendet.
- Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind
folgende Regelwerke in der jeweils zur Abnahme
neuesten Fassung:
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Die einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften
der Berufsgenossenschaften
- Die zum Zeitpunkt der Abnahme der
Leistung geltenden
Bestimmungen, Vorschriften,
Auflagen und Anordnungen der
für die Durchführung der
Leistungen zuständigen
Behörden und behördenähnlichen
Institutionen. Zum Beispiel:
TÜV, Berufsgenossenschaften,
Fachverbände, etc.
- VOB/B DIN 1961
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen
- Die zum Zeitpunkt der Abnahme
geltende anerkannten Regeln
der Bautechnik
- VOB/C DIN 18299 Allgemeine
Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV)
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art:
- alle Regelungen der VOB/C für
die entsprechenden Gewerke.
- DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen;
Begriffe, Grundsätze,
Anwendungen, Prüfung
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau,
Bauwerke.
- Herstellerrichtlinien und
Verarbeitungshinweise der
Hersteller der
einzelnen Produkte
Im übrigen gelten in folgender Reihenfolge:
a) die allgemeinen Vorbemerkungen zum
Leistungsverzeichnis.
b) die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistung
c) die technischen Vorbemerkungen
d) die VOB, Teil B in der jeweils gültigen Fassung
e) die anerkannten Regeln (Stand der Technik)
f) das Leistungsverzeichnis bzw. die Baubeschreibung
h) die einschlägigen DIN-Vorschriften
2. BINDUNG AN DAS ANGEBOT
Die Zuschlagsfrist beträgt 6 Wochen ab
Angebotsabgabedatum.
3. ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
Beabsichtigt der Bieter Arbeiten im Rahmen einer
Arbeitsgemeinschaft durchzuführen oder Nachunternehmer
einzuschalten, so ist dies bei der Angebotsabgabe unter
Nennung der betreffenden Firmen bekanntzugeben.
4. ÄNDERUNGEN DES ANGEBOTES (ALTERNATIVEN)
Sondervorschläge und Alternativen sind nicht erwünscht.
5. EINHEITSPREISE
In die Preise sind sämtliche Leistungen und
Nebenleistungen einzurechnen, die zur Erreichung des
Auftragszieles erforderlich sind, auch wenn diese im einzelnen
nicht bis ins letzte Detail beschrieben sein sollten. Die einzelnen
Einheitspreise gelten grundsätzlich für alle auszuführenden
Leistungen in sämtlichen Geschossen des Bauwerkes.
6. BAUSEITIGES MATERIAL
Sämtliche bauseits gestellten Materialien sind vom
Auftragnehmer sachgemäß abzuladen, zu transportieren und
zu lagern.
Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer hierfür die
volle Haftung.
7 .SAUBERKEIT AUF DER BAUSTELLE
Alle genutzten Lagerflächen und Baustellenbereiche sind durch das eigene
Gewerk "besenrein" zu hinterlassen. Alle
z.B. überschüssigen Materialien und Verpackungsreste sind arbeitstäglich
und eigenmächtig auf eigene Kosten
durch den AN zu entsorgen! Erfolgt dies nicht, werden dem AN
nachträglich Reinigungs- und Entsorgungsgebühren in
Rechnung gestellt.
8.ORTSKENNTNIS:
Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich mit den
Beschaffenheiten vor
Ort vertraut machen und diese bei seiner Kalkulation berücksichtigen!
Nachforderungen aus Unkenntnis werden nicht anerkannt!
11.SICHERHEITSEINBEHALT :
Sicherheitsleistung beträgt 5% der Auftragssumme
Folgende Vertragsbedingungen werden vereinbart:
Die VOB in der aktuellen Fassung ist Bestandteil des Vertrages.
Dem vollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnis ist vom Bieter eine
aktuelle
Freistellungsbescheinigung beizufügen.
Wird eine Abschrift oder ein LV mit Kurztext als Angebot abgegeben, so
bleibt der
Text dieses Orginal-LV als verbindlich gültig.
Ausführungsweise gemäß beiliegender Pläne (die dem LV beigefügten Pläne,
vorbehaltlich geringfügiger Maßveränderungen, sind ausschließlich zur
Kalkulation
dieses Angebotes). Die Ausführung erfolgt nach örtlichem Aufmaß durch
den
Auftragnehmer und der Absprache bzw. Freigabe durch die Bauleitung.
Abschlagszahlungen erfolgen entsprechend dem Baufortschritt nach Vorlage
eines prüfbaren Aufmaßes mit einem Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 %.
Abschlagszahlungen können nur in Höhe eines über Aufmaß ermittelten
Leistungsstandes gestellt werden.
Ab 250.000,- EUR Abrechnungssumme netto erfolgt bei der Schlussrechnung
ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 3% der Abrechnungssumme bis zur
Vorlage einer entsprechenden Bankbürgschaftsurkunde.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach VOB B § 13, beträgt 4
Jahre.
Hinweise zu Umlagen bzw. Abzügen der Abrechnungssumme:
Die Entsorgung von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers, sowie das
Beseitigen der Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers
herrühren, ist gemäß VOB/C vom AN selbst zu veranlassen.
Hinweise zu Aufmaße:
Die Aufmaße sind nachvollziehbar räumlich gegliedert aufzustellen.
Grundsätzlich
sind hierfür Aufmaßpläne vom Auftragnehmer zu erstellen. Die Grundlage
für die
Aufmaßpläne sind die Ausführungspläne der Fachplaner. Im Einzelfall sind
die
Aufmaße gemeinsam mit der Fachbauleitung durchzufüren. Die
Fachbauleitung
erhält die Originale der Aufmaßblätter, der AN eine Kopie. Die Massen
der
einzelnen Aufmaßblätter sind in eine nach Titeln und Positionen
geordnete
Aufmaßzusammenstellung zu übertragen, die laufend fortgeschrieben wird.
Hinweise zur Kalkulation:
Alle Leistungen verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders
angegeben,
inklusive Lieferung und fachgerechtem Einbau. Alle durch den AN zu
entsorg-
enden Materialen und Bauteile gehen in das Eigentum des Unternehmers
über.
In die Einheitspreise sind die entsprechenden Transport- und
Entsorgungskosten
miteinzukalkulieren.
Bei widersprüchlichen Angaben zur Ausführung gilt LV vor Plan.
Arbeitszeiten:
Stunden, die ausserhalb der geregelten Arbeitzeit anfallen
sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen:
Zur Mitbenutzung überlassene Flächen und Räume
Lagerflächen stehen ausschließlich auf dem Baugrundstück
zur Verfügung und
sind vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen.
Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen,
Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen o.Ä.
Im Baufeld sind keine schützenswerte Bäume und Pflanzenbestände
vorhanden.
Die Strassenbordsteine und öffentliche Verkehrsflächen sind vor
Beschädigungen
und Verunreinigungen zu schützen.
Evetuell auftretende Verunreinigungen sind durch den AN sofort
eigenverantwortlich oder auf erstes Anfordern zu beseitigen.
Vom Auftraggeber bereitgestellten Stoffe und Bauteile
Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine
Stoffe und
Bauteile vom AG geliefert.
Vom Auftraggeber erbrachte Arbeitsleistungen
Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine
Arbeitsleistungen vom AG erbracht.
Leistungen für andere Unternehmer
Sofern Leistungen für andrere Unternehmer zu erbringen sind hat der
Unternehmer selbst mit dem jeweiligen AN für einen entsprechenden
Ausgleich zu
sorgen.
Weitere Vorbemerkung:
Soweit in den Texten der einzelnen Positionen oder den
zusätzlichen technischen Vorschriften nicht abweichende
Festlegungen getroffen sind, gelten stets die einschlägigen Bestimmungen
des Teiles C der VOB in der neuesten Fassung.
Mit den im Leistungsverzeichniss enthaltenen Angaben
über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten
auch der Herstellungsvorgang und - ablauf bis zur fertigen Leistung,
unter Zugrundelegung der anerkannten Stand der Technik und der
Ausführungsbestimmungen der DIN- Normen, als beschrieben. Hierbei
bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und
Bauteile bis zur fertigen Leistung.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu
gehörigen Baustoffe und Bauteile, einschl. Abladen und
Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts
anderes vorgeschrieben ist.
Es dürfen nur Baustoffe und Erzeugnisse eingebaut
werden, deren Hersteller einem Güteschutzverband
angehören; die Materialien müssen nach Vorschrift gekennzeichnet sein.
Werden vom Unternehmer entgegen dieser Bestimmung nicht einwandfreie
Erzeugnisse eingebaut, so muß er die Kosten der Materialprüfung und
bei negativem Ergebnis die Kosten für den Ausbau sowie für den
einwandfreien Ersatz tragen. Lieferscheine müssen vor Ort auf der
Baustelle vorhanden sein.
Auf Verlangen sind diese der Bauleitung vorzulegen.
Will der Unternehmer andere als vorgesehene
Konstruktionen ausführen, so muß er vorher die Genehmigung der
Bauleitung einholen und erforderlichenfalls die statischen Berechnungen
und
Pläne auf seine Kosten anfertigen. Entstehende
Prüfungsgebühren gehen zu Lasten des Unternehmers.
Die Baustelleneinrichtung ist im Benehmen mit der
Bauleitung vorzunehmen. Es ist ein Baustelleneinrichtungsplan
vorzulegen.
Die Herstellung, Vorhaltung und Beseitigung der
Zufahrten an und auf der Baustelle obliegt dem
Auftragnehmer. Den Zeitpunkt der Entfernung bestimmt die Bauleitung.
Sämtliche Baustraßen sind während der Bauzeit zu unterhalten; alle
anschließenden öffentliche Verkehrsflächen sind laufend zu reinigen.
Zur Baustelleneinrichtung gehört ebenfalls die
Aufstellung des bauseits gelieferten Bauschildes.
Bürgersteigüberfahrten, Bordsteine u.ä. Bereiche im
Anschluss an öffentliche Verkehrsflächen sind
einwandfrei zu schützen. Für Beschädigungen auch durch Zulieferanten
haftet der Auftragnehmer.
Der Bieter hat sich vor der Kalkulation über die
örtlichen Gegebenheiten zu orientieren.
Evtl. Besonderheiten, wie enge Baustellenverhältnisse,
schwierige Materialtransporte, schlechte
Zufahrtstraßen, notwendige Genehmigungen für Mitbenutzung öffentlicher
Verkehrsflächen während der Bauzeit und geforderte Absperrungen zur
Sicherung des öffentlichen Verkehrs sind in die Einheitspreise als
Nebenleistungen einzurechnen, soweit keine besonderen Ansätze dafür im
Angebot enthalten sind.
Folgende Unterlagen sind der Ausschreibung beigefügt:
- Grundrisse
- Schnitte
- Bauzeitenplan
Allgemeine Vorbemerkungen
Sämtliche Einrichtungen, die der AN für den Betrieb der Baustelle
benötigt, wie Unterkünfte, Zufahrtswege zur Baustelle, sonstige
Befestigungen etc., werden nicht gesondert aufgeführt und nicht
vergütet. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren. Das Gelände ist nach Abschluß der Arbeiten in den
ursprünglichen Zustand zu versetzen, vorhandene Grenz- und Höhenmarken
sind während der Bauzeit zu sichern.
Die Baustelleneinrichtung dient nicht nur dem Bieter für die
Trockenbauarbeiten, sondern allen am Bau beschäftigten Handwerkern.
Evtl. Forderungen der Energieversorgungsunternehmen,
Bauaufsichtsbehörde, Berufsgenossenschaften und sonstigen Behörden sind
zu beachten und ohne gesonderte Vergütung zu erfüllen. Sofern gefordert,
ist ein Baustelleneinrichtungsplan in zweifacher Ausfertigung zur
Genehmigung vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat insbesondere darauf zu achten, dass die von ihm
erstellten Einrichtungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie
den Verkehr nicht gefährden und behindern. Für die Dauer der vertraglich
festgelegten Ausführungs- bzw. Vorhaltezeit hat der AN diese
Einrichtungen zu sichern, zu unterhalten und bei evtl. anfallende
Störungen oder Beschädigungen umgehend auf seine Kosten zu beseitigen.
Während der Arbeiten entstehende Verschmutzungen der öffentlichen Wege
und Straßen sind täglich zu reinigen. Anfallende Schuttmassen sind
komplett (einschl. Folien, Papier und Verpackungsrückstände) zu
entfernen. Das Ablagern im Bereich der Arbeitsräume und sonst. Flächen
auf dem Baugrundstück wird nicht gestattet.
Sollte der AN diese nach Abschluß der Arbeiten nicht selbst entfernen,
so behält sich der Bauherr vor, die Beseitigung auf Kosten des AN
durchführen zu lassen.
Hinweis:
Falls im Leistungsverzeichnis keine besondere Vergütung vorgesehen ist
sind in den Preisen enthalten:
Das Einrichten, Vorhalten und das Räumen der Baustelleneinrichtung nach
Beendigung der
Gesamtbaumaßnahme, hierzu zählen: Abdeckung von Aussparungen,
Absturzsicherungen,
Hebegeräte, Stützkonstruktionen, Hilfsgerüste, Arbeitsbühnen innerhalb
des Gebäudes sowie das
Bereitstellen der notwendigen Unterkunftscontainer für das
Baustellenpersonal. Strom- und Wasserversorgung der Baustelle wird mit
dem Gesamtauftrag verrechnet, der AN hat mit der Bauleitung den
angefallenen Verbrauch schriftlich festzuhalten. Für den Verschluss von
Lager-u. Arbeitsflächen sowie evtl. bereitgestellter Räumlichkeiten hat
der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze
ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung, ebenso die erforderlichen
Werkzeuge und Geräte.
Die Lieferung der Baustoffe und aller Materialien, die für die
auszuführenden Arbeiten erforderlich sind, frei
Baustelle, inkl. Verpackung sowie Abladen, sachgemäßer Lagerung und
sofortige Rücknahme des
Verpackungsmaterials.
Die erforderliche Nachbehandlung und Unterhaltung der fertiggestellten
Leistung bis zur Abnahme.
Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten erfolgen in Teilflächen.
Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise
1. Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie auf Grund Ihres
Arbeitsauftrages Ihren
Arbeitsplatz haben.
2. Auf der gesamten Baustelle sind Arbeitsschutzhelm
(nach DIN EN 397) und
Sicherheitsschuhe (nach DIN EN 345 S3) oder
Sicherheitsgummistiefel (nach DIN
EN 345 S5) zu tragen. Ausnahmen können im Bereich
geschlossener Räume, in
denen keine Gefahr von oben droht, zugelassen werden.
Beschäftigte, die das
nicht beachten, werden von der Baustelle verwiesen!
Entsprechend den
auszuführenden Arbeiten sind erforderliche weitere
Arbeitsschutzmittel und
Schutzausrüstungen zu benutzen.
3. Auf der Baustelle gilt ein absolutes Alkoholverbot !
4. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind
verpflichtet, für die eigene und für die
Sicherheit und Gesundheit anderer bei der Arbeit Sorge
zu tragen. Jede von Ihnen
festgestellte unmittelbare Gefahr für Sicherheit und
Gesundheit sowie alle
festgestellten Sicherheitsmängel müssen Sie
unverzüglich Ihrem Vorgesetzten
oder der Bauleitung melden. Alle gefährlichen
Vorkommnisse sind meldepflichtig!
Sie sind auch verpflichtet, für die Sicherheit und
Gesundheit der Personen zu
sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen
bei der Arbeit betroffen
sind.
5. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind
verpflichtet, Werkzeuge, Arbeitsstoffe,
Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel nur
bestimmungsgemäß zu verwenden.
6. Das Entfernen oder Ändern von
Sicherheitskennzeichnungen,
Sicherheitseinrichtungen, Gerüstteile bzw. Absperrungen
ist nur befugten
Vorgesetzten gestattet bzw. unterliegt der
Weisungsbefugnis.
7. Die Baustellen- Brandschutzordnung ist einzuhalten.
Informieren Sie sich über
die örtlichen Brandbekämpfungsvorkehrungen und die
Standorte der
Brandbekämpfungsmittel, Sammelpunkte usw.
8. Bei der Verwendung von elektrischen Werkzeugen und
Ausrüstungen sind der
ordnungsgemäße Zustand und die vorgeschriebenen
Prüfungen (Prüffristen) zu
beachten. Die verwendeten Werkzeuge, Maschinen und
Geräte müssen frei von
Beschädigungen und für die auszuführende Tätigkeit
geeignet sein.
Beachten Sie die geltenden Betriebsanweisungen und
Bedienungsanleitungen!
9. Beachten Sie die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf
den Baustellenverkehr.
Auf der Baustelle gilt als Höchstgeschwindigkeit die
Schrittgeschwindigkeit. Das
Abstellen von privaten Personenfahrzeugen ist nicht
gestattet.
10. Die Baustelle darf nur durch die gekennzeichneten
Zugänge befahren,
betreten und verlassen werden. Außerhalb der
Arbeitszeit ist der Aufenthalt auf
der Baustelle verboten.
11. Jede Firma hat einen eigenen ausgebildeten
Ersthelfer zu benennen, welcher
sich während der Arbeitszeit auf der Baustelle aufhält.
12. Der Baustellenbereich ist regelmäßig zu reinigen
und sauber zu halten. Abfälle
sind in geeigneten Behältern zu sammeln und zu selbst
entsorgen. Behältnisse für
Gefahrstoffe sind gesondert zu erfassen.
13. Bei Arbeitsunfällen ist zu beachten:
- Jeder Unfall ist der Bauleitung zu melden.
- Die Erste Hilfe erfolgt durch ausgebildete Ersthelfer
am Unfallort oder imSanitätsraum.
- Wenn aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit
zu rechnen ist, muss
eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erfolgen.
- Bei schweren Verletzungen hat ein sofortiger und
schonender Transport, unter
Einschaltung des Rettungsdienstes, in ein Krankenhaus
zu erfolgen. Die vollständige Baustellenordnung und den Sicherheits-
und Gesundheitsschutzplan können bei der Bauleitung
eingesehen werden
Angaben zur Baustelle
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.1 Baustelleeinrichtung Einrichten, Vorhalten über die gesamte Bauzeit der
Trockenbauarbeiten sowie Räumen der Baustelle und
Wiederherstellung des Geländes einschl. Entfernung von
Verunreinigungen, mit folgenden in den Pauschalpreis
einzurechnenden Leistungen:
- Herrichten der erforderl. Lager- und
Arbeitsplätze,
- notwendige Geräte, Werkzeuge und
Hilfsmittel
- Material-Vorhaltekosten
- Lohnkosten
- Personalkosten
- alle sonstigen Kosten, die der
- Sicherungsmaßnahmen insbesondere der Verkehrswege
auf und vor dem Grundstück, auf Zufahrten,
Bürgersteigen, einschl. Säuberung usw.; für eine
ausreichende Wegebeleuchtung ist zu sorgen;
- ebenso sind die Nachbargrundstücke an der Grenze
absolut
zuverlässig und unfallsicher für die gesamte Bauzeit
bis zur
Übergabe zu schützen; maßgeblich sind ebenso die
Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der
Bauberufsgenossenschaften und sonst mitwirkender
Behörden, Amtsstellen und Körperschaften.
Leistungen, die der Auftraggeber über die oben
definierten
Bereiche hinaus fordert, sind in den nachfolgenden
Positionen beschrieben und werden gesondert vergütet.
1.1
Baustelleeinrichtung
1.00
psch
1.2 Schutzabdeckung Fenstern, Türen, Brüstungen, Wände, Böden, etc. Herstellen und liefern von Schutzabdeckungen aus Folie
incl.
Abkleben u. nach Abschluss der Arbeiten entfernen und
entsorgen.
Geschützt werden nicht zu bearbeitende Bauteile wie
Fenstern, Türen, Brüstungen, Wände, Böden etc.
Verkehrswege sind ebenso zu schützen.
Diese Position umfaßt nur Leistungen, die über das Maß
der
zur erbringenden Nebenleistung hinaus gehen.
1.2
Schutzabdeckung Fenstern, Türen, Brüstungen, Wände, Böden, etc.
450.00
m²
2 Innenputzarbeiten Wände
2
Innenputzarbeiten Wände
Bei dem innen anzubringenden Putzsystem handelt es
sich um aufeinander abgestimmte mineralische
Werktrockenmörtel nach DIN EN 998-1.Die Verarbeitung
hat nach den Herstellerrichtlinien bzw. den geltenden
Normen und Vorgaben zu erfolgen.
Für die Ausführung sind unter anderem zu beachten:
- DIN V 18550 Putz und Putzsysteme - Ausführung
- Die Vorschriften der VOB
- DIN 18350 Putz und Stuckarbeiten
- Die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers /
Herstellerrichtlinien
- Die allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Die besonderen technischen Vorbemerkungen
Wenn nichts anderes in den Leistungspositionen
beschrieben, besteht die Leistung aus Lieferung und
fachgerechter Anbringung der in der Position
beschriebenen und benötigten Materialien. Die
Ausführung der Materialien ist Systemgebunden. Die
Gleichwertigkeit des angebotenen Systems ist bei Abgabe
des Angebotes nachzuweisen.
Der Verarbeiter hat sich vor Ausführung seines Gewerkes
davon zu überzeugen, dass der bauliche Untergrund oder
Vorleistungen den Voraussetzungen für sein Gewerk
entsprechen. Evtl. Bedenken sind dem Auftraggeber vor
Beginn der Ausführung schriftlich mitzuteilen.
Erhärtungszeiten: sofern nicht anders beschrieben,
betragen die Mindeststandzeiten (Erhärtungszeiten) für
Putzlagen 1 Tag je mm Putzdicke.
Alle Putzhilfen wie Eckschienen, Putzlehren usw. sind
Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet und
sind also in die EP`s einzurechnen
Das Gebäude wird in einem gehobenen Standard ausgeführt
was genaueres Arbeiten erforderlich macht. Dieser
Umstand ist wenn nicht im LV beschrieben in die
Einheitspreise einzurechnen.
Bei dem innen anzubringenden Putzsystem handelt es
2.1 Eckschutzwinkel Eckschutzwinkel aus verzinktem Stahlblech in
verschiedenen Längen an Kanten
im Innenbereich mit Ansetzmörtel lotrecht befestigen
Putzdicke: ca. 8 - 10 mm
Material verzinkter Stahl/Aluminium
Raumhöhen: 2,66 bis 3,00 m
Höhe der Fensterleibungen ca. 2,50 m
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
2.1
Eckschutzwinkel
50.00
m
2.2 Laibungsanschlussprofile, selbstklebend Laibungsanschlußprofile, selbstklebend für den
Innenbereich aus Hart- PVC
weiß in verschiedenen Ausführungen und Längen
je nach Erfordernis. Mit sebstklebender Leiste zur
Befestigung einer Schutzfolie.
Für Putzstärken bis 15 mm liefern und nach
Herstellerangaben an Fenster- und
Türprofile anbringen.
Ecken mit Gehrungsschnitt. Profil mit sebstklebender,
abbrechbarer PVC- Leiste zur Befestigung einer
Schutzfolie.
Die Klebeleiste ist nach fertiger Arbeit zu entfernen
und zu entsorgen.
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
2.2
Laibungsanschlussprofile, selbstklebend
40.00
m
2.3 Putzgewebe Putzgewebe auf rissgefährdeten Flächen
liefern und fachgerecht einbauen.
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
2.3
Putzgewebe
35.00
m²
2.4 Aufbrennsperre Aufbrennsperre vollflächig mit Quast, Lammfellrolle
oder einem geeignetem
Spritzgerät auftragen. Verarbeitung gemäß
Herstellerangaben.
Unverdünnt auftragen. Standzeit je nach Witterung/
Temperatur mind. 3 Stunden
(wischfeste Antrocknung).
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
2.4
Aufbrennsperre
250.00
m²
2.5 Kalk-Gipsputz Wände, Q2 Innenputz einlagig Kalk-Gipsputz
Mörtelgruppe B3 nach EN 13279-1 (MG PIVa) auf Wänden
aus Kalksandsteinen
und Beton fluchtrecht herstellen.
Ausführung in allen Geschossen. Auch Kleinflächen zur
Ausbesserung.
Putzdicke i.M. 15 mm
Qualitätsstufe: Q 2, gefilzt
Geschosshöhe bis 3,00 m
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
2.5
Kalk-Gipsputz Wände, Q2
250.00
m²
2.6 Mehrstärke je 5 mm als Zulage zur vorigen Pos.
2.6
Mehrstärke je 5 mm
O
1.00
m²
2.7 Kellenschnitt Kellenschnitte im Stoßbereich verschiedener
Bauteile, an Decken und Massivwänden herstellen
2.7
Kellenschnitt
175.00
m
2.8 Laibungen putzen Laibungen an Öffnungen, Aussparungen oder
Nieschen verputzen
Putzart: Gipsputz
Oberfläche: Q2
Laibungstiefe: bis 20 cm
2.8
Laibungen putzen
30.00
m
2.9 Kalk-Zementputz einlagiger Kalk-Zementputz innen
Putzdicke: 15 mm
Oberflächenqualität: Q2
Auch Kleinflächen zur Ausbesserung.
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
2.9
Kalk-Zementputz
150.00
m²
2.1 Mehrstärke je 5 mm als Zulage zur vorigen Pos.
2.1
Mehrstärke je 5 mm
O
1.00
m²
2.1 zulage Kalk-Zementputz Fliesen zulage Kalk-Zementputz für Fliesen lotrecht und
waagerecht Herstellen mit Schnellputzprofil
2.1
zulage Kalk-Zementputz Fliesen
150.00
m²
2.1 Filzputz Filzputz auf Kalk-Zementputz über den Fliesen
2.1
Filzputz
75.00
m²
2.1 Zulage Spachtelung der Wände in Q3 Spachtelung der Wände in Q3 als Zulage.
Bauteil: Bäder und G-WC über den Fliesen
2.1
Zulage Spachtelung der Wände in Q3
2,645.00
m²
3 Innenputzarbeiten Decken
3
Innenputzarbeiten Decken
Bei dem innen anzubringenden Putzsystem handelt es sich
um aufeinander abgestimmte mineralische
Werktrockenmörtel nach DIN EN 998-1.Die Verarbeitung
hat nach den Herstellerrichtlinien bzw. den geltenden
Normen und Vorgaben zu erfolgen.
Für die Ausführung sind unter anderem zu beachten:
- DIN V 18550 Putz und Putzsysteme - Ausführung
- Die Vorschriften der VOB
- DIN 18350 Putz und Stuckarbeiten
- Die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers /
Herstellerrichtlinien
- Die allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Die besonderen technischen Vorbemerkungen
Wenn nichts anderes in den Leistungspositionen
beschrieben, besteht die Leistung aus Lieferung und
fachgerechter Anbringung der in der Position
beschriebenen und benötigten Materialien. Die
Ausführung der Materialien ist Systemgebunden. Die
Gleichwertigkeit des angebotenen Systems ist bei Abgabe
des Angebotes nachzuweisen.
Der Verarbeiter hat sich vor Ausführung seines Gewerkes
davon zu überzeugen, dass der bauliche Untergrund oder
Vorleistungen den Voraussetzungen für sein Gewerk
entsprechen. Evtl. Bedenken sind dem Auftraggeber vor
Beginn der Ausführung schriftlich mitzuteilen.
Erhärtungszeiten: sofern nicht anders beschrieben,
betragen die Mindeststandzeiten (Erhärtungszeiten) für
Putzlagen 1 Tag je mm Putzdicke.
Alle Putzhilfen wie Eckschienen, Putzlehren usw. sind
Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet und
sind also in die EP`s einzurechnen
Das Arbeits- und Schutzgerüste ist in die EP,s mit
einzukalkulieren.
Vorbehandlung und reinigen sowie Tiefgrund (Haftbrücke)
der Flächen ist ebenfalls in die Einheitspreise
mit einzukalulieren.
Bei dem innen anzubringenden Putzsystem handelt es sich
3.1 Haftgrundanstrich Betonflächen Vorbehandlung der Stützen-, Wand- und Deckenflächen
aus Beton mit Betonkontakt - Haftgrund,
Verarbeitung nach Herstellerrichtlinien, liefern und
aufbringen, in fertiger Arbeit
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
3.1
Haftgrundanstrich Betonflächen
1,755.50
m²
3.2 Deckenputz Innen - Deckenputz DIN V 18550 als Gipsputz
(Maschinenputz)
einschl der erforderlichen Vorbereitung des
Putzuntergrundes ( jedoch ohne Betokontakt s. ges.
Position), übliche Beanspruchung als Gipsputz, einlagig
im Innenbereich des Gebäudes liefern und nach Angabe
auf die Wandflächen aufbringen, incl. aller Gerüste.
Bauteil : Deckenuntersichten
Untergründe : Beton
Druckfestigkeit : > 2 N / mm²
Einbauort : alle Geschosse
Oberfläche . geglättet
Oberflächenqualität : Q3
Putzdicke : : bis 15 mm
in Teilflächen
Arbeitshöhen : bis ca. 2,85 m .
Putzoberflächen im gesamten Gebäude für
spätere Beläge geeignet wie z.B. Anstrich, Malervlies,
etc.
in fertiger Leistung.
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
3.2
Deckenputz
1,505.50
m²
3.3 Innenputz freie Deckenränder Gips - Innenputz wie in Position 01.8 beschrieben,
jedoch:
für freie Deckenränder
Putzhöhe der Deckenränder : ca. 35 - 40 cm
Arbeitshöhe : bis ca. 3,50 m
Lage im Gebäude: alle Geschosse
incl. der erforderlichen verzinkte Eckschutzschienen,
in fertiger
3.3
Innenputz freie Deckenränder
25.00
m²
3.4 Putzschäden, Innenputz, beseitigen Putzschäden an Decken im Innenbereich wie folgt
ausbessern,
Kleinflächen
- hohle und schadhafte Putzfläche entfernen und
entsorgen
- Putzausgleich incl. Angleichen der Oberflächen
Fläche: von 100 bis 200 cm²
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
3.4
Putzschäden, Innenputz, beseitigen
50.00
St
3.5 Beiputzarbeiten Beiputzarbeiten an Bestands-u. Neubaudecken im Bereich
des Aufzugs, Lüfter-
kanäle, Aussparungen, Öffnungen udgl.
Kleinflächen / Einzelflächen von 0,5 m² bis 4,5 m²
Untergrund: Beton, Schalungssteine, Füllkörper, Ziegel
Putz: Gips-Kalk-Putz
Stärke: i. M. 25 mm
Raumhöhe: 3,20 m
Putz an Bestandsputz angleichen und glatt spachteln
Ausführung: KG bis 4.OG
3.5
Beiputzarbeiten
25.00
m²
3.6 Löcher verputzen Fehlstellen in Decken, wie Löcher, Abplatzungen udgl,
vollflächig verputzen.
Raumhöhe: 3,80 m
Größe: von 25 cm² bis 100 cm²
Putz: Gips-Kalk-Putz
Stärke: i.M. 30 mm
3.6
Löcher verputzen
40.00
St
3.7 Putzanschlussprofile verzinkt Putzanschlussprofile aus verzinktem Stahlblech
liefern und in mehreren Teillängen im Zuge zu
beschriebenen Wand / Deckenputzarbeiten passend,
einbauen, in fertiger Arbeit, inkl. aller Gerüste.
Fabrikat / Profil Protektor o. glw.
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
3.7
Putzanschlussprofile verzinkt
64.00
m
3.8 Putzabschlussprofile verzinkt Putzabschlussprofile aus verzinktem Stahlblech
liefern und in mehreren Teillängen im Zuge zu
beschriebenen Wand / Deckenputzarbeiten passend,
einbauen, zur Begrenzung verschiedener Bauteile oder
für Sichtfugen im Innenbereich, in fertiger Arbeit,
inkl. aller Gerüste.
Fabrikat / Profil Protektor o. glw.
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
3.8
Putzabschlussprofile verzinkt
110.00
m
3.9 Bewegungsprofile verzinkt Bewegungsprofile aus verzinktem Stahlblech
liefern und in mehreren Teillängen im Zuge zu
beschriebenen Innenputzarbeiten
für Putzdicken 12 - 15 mm einbauen,
Fabrikat / Profil : Kombinieren zweier Profile
Protektor 7503 o.glw.
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
3.9
Bewegungsprofile verzinkt
O
1.00
m
3.1 Bewegungsprofile verzinkt wie vor, Bewegungsprofile aus verzinktem Stahlblech
wie vor , jedoch :
Fabrikat / Profil : Kombinieren zweier Profile
Protektor 7523 o.glw.
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
3.1
Bewegungsprofile verzinkt wie vor,
O
1.00
m
3.1 Dehnungsfugenprofile verzinkt Dehnungsfugenprofile aus verzinktem Stahlblech
liefern und in mehreren Teillängen im Zuge zu
beschriebenen Innenputzarbeiten
für Putzdicken 12 - 15 mm einbauen,
in fertiger Arbeit, inkl. aller Gerüste.
Fabrikat / Profil : Kombinieren zweier Profile
Protektor 1201 "Z" o.glw.
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
3.1
Dehnungsfugenprofile verzinkt
O
1.00
m
3.1 Dehnungsfugenprofil Dehnungsfugenprofil 3-teilig,
bestehend aus Aluminium-Befestigungswinkel
beidseitig
mit Profilausbildung für elastische Einlage,
mit gleitender Verbindung zur Überbrückung von
Gebäude-Dehnfugen bis 30 mm Breite
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
3.1
Dehnungsfugenprofil
O
1.00
m
3.1 Installationsschlitze verputzen Installationsschlitze in mehreren Teillängen mit
Glaswolle ausstopfen,
mit verzinktem Putzträger überspannen, verputzen und
mit dem Deckenputz (Gipsputz) anputzen / angleichen.
Schlitzbreite 15 - 25 cm
Schlitztiefe : bis ca. 10 cm
Bauteil : Decken
in Teillängen
Lage im Gebäude : alle Geschosse
3.1
Installationsschlitze verputzen
10.00
m
3.1 Schlitze verputzen, 2/10 cm mit dem Wandputz (Gipsputz) anputzen / angleichen.
Schlitzbreite 10-12,5 cm
Schlitztiefe : bis ca. 2 cm
Bauteil : Decken
in Teillängen
Lage im Gebäude : alle Geschosse
3.1
Schlitze verputzen, 2/10 cm
545.00
m
3.1 Putzträger Gittergewebe/ Streckmetall Putzträger verzinkt zur Überspannung rissgefährderter
Putzgrundflächen, über Schlitzen, als
Flächenüberspannung und Putzträger, für den
Innenbereich,, liefern und einbauen, incl. aller
Befestigungen etc. in fertiger Arbeit,
inkl. aller notwendeigen Gerüste
in Teilflächen.
Bauteil : Wände
Untergrund : Beton / KS Mauerwerk
Lage im Gebäude : alle Geschosse
Breiten : bis ca. 50 cm
in Teillängen
3.1
Putzträger Gittergewebe/ Streckmetall
10.00
m
4 Maler- und Tapezierarbeiten
4
Maler- und Tapezierarbeiten
Vorbemerkungen
Alle verwendeten Bauteile, Baustoffe, Werkstoffe,
Befestigungsmittel, Kleber, Hilfsmittel etc. müssen der
Ausschreibung, den ergänzenden Vereinbarungen und den
geltenden Richtlinien und Vorschriften (insbes. auch
bzgl. Brandschutz/ Zulassugen/ gesundheitlicher
Unbedenklichkeit) entsprechen und für den vorgesehenen
Zweck zweifelsfrei geeignet und zugelassen sein!
Die Verarbeitungsrichtlinien der (System-)Hersteller
sind zu befolgen.
Keine Vermischung von Systemen unterschiedlicher
Hersteller.
Widersprüche zur Ausschreibung, Abweichungen von den
o.g. Regeln müssen vom AN unaufgefordert der Bauleitung
schriftlich angezeigt werden!
Zwingende Verpflichtung des AN!
Alle Erzeugnisse müssen gesundheitlich unbedenklich
sein!
Von sämtlichen Erzeugnissen sind:
1. Technische-Produktinformationen
2. Sicherheits-Datenblätter
vor Bestellung der Bauleitung vorzulegen; alls
Erzeugnisse müssen vor Bestellung von der Bauleitung
freigegeben werden!
Vorbemerkungen
4.1 Spachtelarbeiten Fehlstellen Wand- Deckenbereich Spachtelarbeiten im Bereich von Fehlstellen in Wand und
Deckenoberfläche
beispachteln zur angrenzende Oberfläche bis 3 mm
Stärke.
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
4.1
Spachtelarbeiten Fehlstellen Wand- Deckenbereich
125.00
m²
4.2 wie Pos. 4.1, vollflächige Spachtelung der Stahlbetondecken
4.2
wie Pos. 4.1, vollflächige Spachtelung
1,684.00
m²
4.3 Wandflächen- MW, Kalk-Gipsputz: Grundbeschichtung Grundbeschichtung mit geeignetem
(haftvermittelndem) Erzeugnis
(geprüft/ zertifiziert).
Untergrund: Gipsputz, Mauerwerk
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
4.3
Wandflächen- MW, Kalk-Gipsputz: Grundbeschichtung
2,402.00
m²
4.4 Wandflächen Kalk-Gipsputz Tapezieren mit Raufaser Tapezieren mit geeignetem mittelgrobe Raufaser,
unquellbar,
dimensionsstabil, hoch wasserfest.
Fachgerechtes Verkleben der Tapete mit
geeignetem Dispersionskleber, gem. Herstellerangabe.
Erzeugnis (Kleber):____________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Erzeugnis (Raufasre):__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Oberfläche/ Struktur nach Auswahl des Bauherrn.
4.4
Wandflächen Kalk-Gipsputz Tapezieren mit Raufaser
2,402.00
m²
4.5 Wandflächen Kalk-Gipsputz: Zwischenbeschichtung Zwischenbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe,
wasserverdünnbar, löse- und konservierungsmittelfrei,
weichmacherfrei, gesundheitlich abs. unbedenklich,
hoch diffusionsfähig,
Naßabriebbeständigkeit: Klasse 3, nach DIN EN 13300
Deckvermögen: Klasse 2, stumpfmatt, nach DIN EN 13300
Diffusionsfähigkeit: sd-Wert < 0,05 m, nach DIN EN 1062
Kein Vollton, Farbtom nach Wahl des AG
Anstrichhöhe bis ca. 2,65 m über OKFFB.
Untergrund: Kalk-Gipsputz
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
4.5
Wandflächen Kalk-Gipsputz: Zwischenbeschichtung
2,402.00
m²
4.6 Wandflächen Kalk-Gipsputz: Schlußbeschichtung Schlußbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe,
wasserverdünnbar, löse- und konservierungsmittelfrei,
weichmacherfrei, gesundheitlich abs. unbedenklich,
hoch diffusionsfähig,
Naßabriebbeständigkeit: Klasse 3, nach DIN EN 13300
Deckvermögen: Klasse 2, stumpfmatt, nach DIN EN 13300
Diffusionsfähigkeit: sd-Wert < 0,05 m, nach DIN EN 1062
Technische Eigenschaften:
- frei von foggingaktiven Substanzen
- raumlufthygienisch unbedenklich
- Zertifikat "für Allergiker geeignet"
gem. Prüfzeugnis
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
4.6
Wandflächen Kalk-Gipsputz: Schlußbeschichtung
2,402.00
m²
4.7 Deckenflächen Spachtelung-Gipsputz: Grundbeschichtung Grundbeschichtung mit geeignetem
(haftvermittelndem) Erzeugnis
(geprüft/ zertifiziert).
Untergrund: Gipsputz, Spachtelung
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
4.7
Deckenflächen Spachtelung-Gipsputz: Grundbeschichtung
4,681.50
m²
4.8 Deckenflächen Spachtelung-Gipsputz Tapezieren mit Raufaser Tapezieren mit geeignetem mittelgrobe Raufaser,
unquellbar,
dimensionsstabil, hoch wasserfest.
Fachgerechtes Verkleben der Tapete mit
geeignetem Dispersionskleber, gem. Herstellerangabe.
Erzeugnis (Kleber):____________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Erzeugnis (Raufasre):__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Oberfläche/ Struktur nach Auswahl des Bauherrn.
4.8
Deckenflächen Spachtelung-Gipsputz Tapezieren mit Raufaser
4,681.50
m²
4.9 Deckenflächen Spachtelung-Gipsputz: Zwischenbeschichtung Zwischenbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe,
wasserverdünnbar, löse- und konservierungsmittelfrei,
weichmacherfrei, gesundheitlich abs. unbedenklich,
hoch diffusionsfähig,
Naßabriebbeständigkeit: Klasse 3, nach DIN EN 13300
Deckvermögen: Klasse 2, stumpfmatt, nach DIN EN 13300
Diffusionsfähigkeit: sd-Wert < 0,05 m, nach DIN EN 1062
Kein Vollton, Farbtom nach Wahl des AG
Anstrichhöhe bis ca. 2,65 m über OKFFB.
Untergrund: Spachtelung-Gipsputz
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
4.9
Deckenflächen Spachtelung-Gipsputz: Zwischenbeschichtung
4,681.50
m²
4.1 Deckenflächen Spachtelung-Gipsputz: Schlußbeschichtung Schlußbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe,
wasserverdünnbar, löse- und konservierungsmittelfrei,
weichmacherfrei, gesundheitlich abs. unbedenklich,
hoch diffusionsfähig,
Naßabriebbeständigkeit: Klasse 3, nach DIN EN 13300
Deckvermögen: Klasse 2, stumpfmatt, nach DIN EN 13300
Diffusionsfähigkeit: sd-Wert < 0,05 m, nach DIN EN 1062
Technische Eigenschaften:
- frei von foggingaktiven Substanzen
- raumlufthygienisch unbedenklich
- Zertifikat "für Allergiker geeignet"
gem. Prüfzeugnis
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
4.1
Deckenflächen Spachtelung-Gipsputz: Schlußbeschichtung
4,981.50
m²
4.1 Trennwand, beplankt mit GK-Bauplatten:
Grundbeschichtung Grundbeschichtung mit geeignetem
(haftvermittelndem) Erzeugnis
(geprüft/ zertifiziert).
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
4.1
Trennwand, beplankt mit GK-Bauplatten:
Grundbeschichtung
14,136.00
m²
4.1 Trennwand: Tapezieren mit Raufaser Tapezieren mit geeignetem mittelgrobe Raufaser,
unquellbar,
dimensionsstabil, hoch wasserfest.
Fachgerechtes Verkleben der Tapete mit
geeignetem Dispersionskleber, gem. Herstellerangabe.
Erzeugnis (Kleber):____________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Erzeugnis (Raufasre):__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Oberfläche/ Struktur nach Auswahl des Bauherrn.
4.1
Trennwand: Tapezieren mit Raufaser
14,136.00
m²
4.1 Trennwand, beplankt mit GK-Bauplatten:
Zwischenbeschichtung Zwischenbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe,
wasserverdünnbar, löse- und konservierungsmittelfrei,
weichmacherfrei, gesundheitlich abs. unbedenklich,
hoch diffusionsfähig,
Naßabriebbeständigkeit: Klasse 3, nach DIN EN 13300
Deckvermögen: Klasse 2, stumpfmatt, nach DIN EN 13300
Diffusionsfähigkeit: sd-Wert < 0,05 m, nach DIN EN 1062
Kein Vollton, Farbtom nach Wahl des AG
Anstrichhöhe bis ca. 2,65 m über OKFFB.
Untergrund: Kalk-Gipsputz
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
4.1
Trennwand, beplankt mit GK-Bauplatten:
Zwischenbeschichtung
14,136.00
m²
4.1 Trennwand, beplankt mit GK-Bauplatten:
Schlußbeschichtung Schlußbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe,
wasserverdünnbar, löse- und konservierungsmittelfrei,
weichmacherfrei, gesundheitlich abs. unbedenklich,
hoch diffusionsfähig,
Naßabriebbeständigkeit: Klasse 3, nach DIN EN 13300
Deckvermögen: Klasse 2, stumpfmatt, nach DIN EN 13300
Diffusionsfähigkeit: sd-Wert < 0,05 m, nach DIN EN 1062
Technische Eigenschaften:
- frei von foggingaktiven Substanzen
- raumlufthygienisch unbedenklich
- Zertifikat "für Allergiker geeignet"
gem. Prüfzeugnis
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
4.1
Trennwand, beplankt mit GK-Bauplatten:
Schlußbeschichtung
14,136.00
m²
4.1 Trennwände mit Vließtapete Vliestapete liefern und ansatzfrei verkleben.
Bauteil: Wände
Tapete: Glattvliestapete
Grammstruktur: 150 g/m²
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Einbauort: Bäder und G-WC,s
4.1
Trennwände mit Vließtapete
2,144.00
m²
4.1 Farbe im nassbereich Bäder und G-WC, Zwischenbeschichtung Zwischenbeschichtung an Wandfächen in Bäder und G-WC,s,
Untergrund Malervlies
Grundbeschichtung für
Dispersionsfarbe, pigmentiert, haftvermittelnd,
Schlussbeschichtung aus Strukturierter Latexanstrich
Körnung 0,5. matt DIN EN 13300,
Nassabriebbeständigkeit Klasse 1 DIN EN 13300,
Kontrastverhältnis Klasse 2 DIN EN 13300,
Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden
Fläche bis 2,65 m über der Standfläche
.
angebotenes Fabrikat:
_________________________________________
(vom Bieter einzutragen)
4.1
Farbe im nassbereich Bäder und G-WC, Zwischenbeschichtung
2,144.00
m²
4.1 Farbe im nassbereich Bäder und G-WC, Schlußbeschichtung Schlussbeschichtung an Wand, innen,
Untergrund Malervlies
Grundbeschichtung für
Dispersionsfarbe, pigmentiert, haftvermittelnd,
Schlussbeschichtung aus Strukturierter Latexanstrich
Körnung 0,5 , matt DIN EN 13300,
Nassabriebbeständigkeit Klasse 1 DIN EN 13300,
Kontrastverhältnis Klasse 2 DIN EN 13300,
Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden
Fläche bis 2,65 m über der Standfläche
angebotenes Fabrikat:
_________________________________________
(vom Bieter einzutragen)
4.1
Farbe im nassbereich Bäder und G-WC, Schlußbeschichtung
2,144.00
m²
4.1 GK-Decke Grundbeschichtung GK-Decke Grundbeschichtung
Grundbeschichtung mit geeignetem
(haftvermittelndem) Erzeugnis
(geprüft/ zertifiziert).
angebotenes Fabrikat:
_________________________________________
(vom Bieter einzutragen)
4.1
GK-Decke Grundbeschichtung
1,950.00
m²
4.1 GK-Decke Tapezieren mit Raufaser Deckenflächen aus:Gipskarton
Untergrund säubern, kleinere Putzschäden ausbessern und
fluatieren.
Grundierung aufbringen.
Tapete auf Stoß nahtlos und faltenfrei mit
Spezialkleber kleben.
angebotenes Fabrikat:
_________________________________________
(vom Bieter einzutragen)
4.1
GK-Decke Tapezieren mit Raufaser
1,950.00
m²
4.2 GK-Decken mit Vliestapete Vliestapete liefern und ansatzfrei verkleben.
Bauteil: Decken
Tapete: Glattvliestapete
Grammstruktur: 150 g/m²
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Einbauort: Bäder und G-WC,s
4.2
GK-Decken mit Vliestapete
697.40
m²
4.2 GK-Decke Zwischenbeschichtung Zwischenbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe,
wasserverdünnbar, löse- und konservierungsmittelfrei,
weichmacherfrei, gesundheitlich abs. unbedenklich,
hoch diffusionsfähig,
Naßabriebbeständigkeit: Klasse 3, nach DIN EN 13300
Deckvermögen: Klasse 2, stumpfmatt, nach DIN EN 13300
Diffusionsfähigkeit: sd-Wert < 0,05 m, nach DIN EN 1062
Kein Vollton, Farbtom nach Wahl des AG
Anstrichhöhe bis ca. 2,65 m über OKFFB.
Untergrund: Gipskarton
angebotenes Fabrikat:
_________________________________________
(vom Bieter einzutragen)
4.2
GK-Decke Zwischenbeschichtung
1,950.00
m²
4.2 GK-Decke Schlußbeschichtung Schlußbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe,
wasserverdünnbar, löse- und konservierungsmittelfrei,
weichmacherfrei, gesundheitlich abs. unbedenklich,
hoch diffusionsfähig,
Naßabriebbeständigkeit: Klasse 3, nach DIN EN 13300
Deckvermögen: Klasse 2, stumpfmatt, nach DIN EN 13300
Diffusionsfähigkeit: sd-Wert < 0,05 m, nach DIN EN 1062
Technische Eigenschaften:
- frei von foggingaktiven Substanzen
- raumlufthygienisch unbedenklich
- Zertifikat "für Allergiker geeignet"
gem. Prüfzeugnis
angebotenes Fabrikat:
_________________________________________
(vom Bieter einzutragen)
4.2
GK-Decke Schlußbeschichtung
1,950.00
m²
4.2 Farbe im nassbereich Bäder und G-WC, Zwischen- u. Schlussbeschichtung an Deckenflächen in Bäder und G-WC,s,
Untergrund Malervlies
Grundbeschichtung für
Dispersionsfarbe, pigmentiert, haftvermittelnd,
Beschichtung aus Strukturierter Latexanstrich
Körnung 0,5. matt DIN EN 13300,
Nassabriebbeständigkeit Klasse 1 DIN EN 13300,
Kontrastverhältnis Klasse 2 DIN EN 13300,
Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden
Fläche bis 2,65 m über der Standfläche
.
angebotenes Fabrikat:
_________________________________________
(vom Bieter einzutragen)
4.2
Farbe im nassbereich Bäder und G-WC, Zwischen- u. Schlussbeschichtung
697.50
m²
4.2 Anschlußfugen mit geeignetem Material schließen Fuge mit elast. Acryldichtungsmasse einkomponentig
einschließlich erforderlicher Hinterfüllung gem. DIN
18540
verfüllen.
Fugenquerschnitt: 10/5mm
4.2
Anschlußfugen mit geeignetem Material schließen
15,011.00
m
4.2 Anstrich Laibungen zu Vorositopnen
nur Anstrich der Fenster- und Türlaibungen
Laibungstiefe 10 - 24 cm
4.2
Anstrich Laibungen
5,904.00
m
4.2 Anstich an Unterzüge und Abkofferrungen wie vor, jedoch:
an Unterzügen und Abkofferrungen
Querschnitt ca. 10/20 bis ca. 30/50cm
4.2
Anstich an Unterzüge und Abkofferrungen
1,050.00
m
4.2 Innenanstrich auf KS-Mauerwerk Leistung:
Beschichten von Innenwandflächen aus
Kalksandsteinmauerwerk.
Ausführung:
- Schutz und Abdeckung angrenzender Bauteile.
- Untergrundprüfung gemäß VOB/C DIN 18363, Abschnitt
3.1.
- Reinigen der Flächen; Entfernen loser Bestandteile,
Staub und nicht tragfähiger Schichten.
- Lokale Ausbesserung kleiner Fehlstellen bis 3 mm
Tiefe mit geeignetem Spachtelmaterial.
- Egalisierende Grundierung entsprechend der
Saugfähigkeit des KS-Untergrundes (Tiefgrund/Haftgrund,
lösemittelfrei).
- Zweifacher deckender Anstrich mit waschbeständiger
Dispersionsfarbe gemäß DIN EN 13300, Deckvermögen
Klasse 1, Nassabriebbeständigkeit Klasse 2 oder besser.
- Gleichmäßiger, streifenfreier Farbauftrag,
vollständig deckend.
Materialien:
- Grundierung: geeigneter mineralischer bzw.
kunstharzgebundener Tief- oder Haftgrund gemäß
Herstellerangaben.
- Innenfarbe: hochwertige, diffusionsoffene
Dispersionsfarbe, Weiß oder nach Vorgabe.
Besondere Bestimmungen:
- Untergründe müssen trocken, sauber, tragfähig und
frei von Ausblühungen sein.
- Erforderliche Vorarbeiten gemäß VOB/C DIN 18363,
Abschnitt 4, gelten als Bestandteil der Leistung,
soweit nicht gesondert ausgeschrieben.
- Trocknungszeiten gemäß Herstellerangaben einhalten.
- Eck-, Kanten- und Anschlussbereiche sauber ausbilden.
4.2
Innenanstrich auf KS-Mauerwerk
1,345.00
m²
4.2 Innenanstrich auf Betonwänden Leistungsbeschreibung:
Beschichten von Innenwandflächen aus Beton,
einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen
gemäß VOB/C DIN 18363.
Ausführung:
- Schutz und Abdeckung angrenzender Bauteile.
- Untergrundprüfung gemäß DIN 18363, Abschnitt 3.1
(Risse, Sinterschichten, Schalölrückstände, Festigkeit,
Feuchte).
- Reinigen der Betonflächen; Entfernen von
Schalölresten, Staub, losen Bestandteilen und
Verschmutzungen.
- Entfernen von Sinterschichten durch Schleifen oder
Bürsten, falls vorhanden.
- Ausbessern kleiner Poren, Lunker und Fehlstellen bis
3 mm Tiefe mit geeignetem Spachtelmaterial.
- Grundierung der Betonflächen mit geeigneter
Haft-/Tiefgrundierung, abgestimmt auf den Untergrund
und den nachfolgenden Beschichtungsstoff.
- Zweifacher deckender Anstrich mit hochwertiger
Dispersions- oder Mineralfarbe gemäß Vorgabe,
Nassabriebklasse 2 oder besser nach DIN EN 13300,
Deckkraftklasse 1.
- Gleichmäßiger, streifenfreier Farbauftrag.
Materialien:
- Grundierung: lösemittelfreier, mineralischer oder
kunstharzgebundener Tief-/Haftgrund.
- Innenwandfarbe: emissionsarme Dispersions- oder
Silikat-Innenfarbe, Weiß oder nach Angabe des
Auftraggebers.
Besondere Bestimmungen:
-Beton muss trocken, tragfähig und frei von
Trennmitteln (Schalöl) sein.
- Vorarbeiten gemäß DIN 18363 Abschnitt 4 gelten als
Bestandteil der Leistung, soweit nicht gesondert
ausgeschrieben.
- Trocknungszeiten und Verarbeitung gemäß
Herstellerangaben einhalten.
- Saubere Ausbildung von Kanten, Ecken und Anschlüssen.
4.2
Innenanstrich auf Betonwänden
350.00
m²
Vorbemerkung zu den nachfolgenden Positionen -
notwendige Treppen
Untergrund:
Fertigteil-Treppen aus Stahlbeton
Farbton aller Hauptpositionen: Standardfarbton (Weiß
oder leicht abgetöntes Weiß);
helle bis mittlere Farbtöne sowie dunkle Farbtöne/
Volltöne sind in gesonderter Zulage ausgeworfen.
Gesamter Beschichtungsaufbau - incl. Grundbeschichtung
und eventueller Beispachtelungen von Unebenheiten/
Rissen/ Fugen - auf allen Untergründen:
Baustoffklasse A nichtbrennbar!
Vorbemerkung zu den nachfolgenden Positionen -
4.2 Treppenunterseite und Wange: Untergrundvorbereitung/ Unebenheiten
beispachteln Treppenwange: Untergrundvorbereitung/ Unebenheiten
beispachteln
Untergrundvorbereitung/ Beispachteln von Unebenheiten,
Ausbruchstellen, Lunkern
und Rissen mit geeigneter Spachtelmasse.
4.2
Treppenunterseite und Wange: Untergrundvorbereitung/ Unebenheiten
beispachteln
152.00
m²
4.3 Treppenunterseite und Wange: Zwischenbeschichtung Treppenwangen: Zwischenbeschichtung
Zwischenbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe,
wasserverdünnbar,lösemittelfrei, hoch diffusionsfähig,
Naßabrieb-Klasse 2 (scheuerbeständig nach DIN 53778),
Deckvermögen-Klasse 1, stumpfmatt, nach DIN EN 13300.
Technische Eigenschaften:
- frei von foggingaktiven Substanzen
- weichmacherfrei
Untergrund: Stahlbeton
angebotenes Fabrikat:
_________________________________________
(vom Bieter einzutragen)
4.3
Treppenunterseite und Wange: Zwischenbeschichtung
152.00
m²
4.3 Treppenunterseite und Wange: Grundbeschichtung Treppenwangen:
Grundbeschichtung
Grundbeschichtung mit geeignetem
(haftvermittelndem) Erzeugnis
(geprüft/ zertifiziert).
Untergrund: Stahlbeton
angebotenes Fabrikat:
_________________________________________
(vom Bieter einzutragen)
4.3
Treppenunterseite und Wange: Grundbeschichtung
152.00
m²
4.3 Treppenunterseite und Wange: Schlußbeschichtung Treppenwangen: Schlußbeschichtung
Schlußbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe,
wasserverdünnbar,lösemittelfrei, hoch diffusionsfähig,
Naßabrieb-Klasse 2 (scheuerbeständig nach DIN 53778),
Deckvermögen-Klasse 1, stumpfmatt, nach DIN EN 13300.
Technische Eigenschaften:
- frei von foggingaktiven Substanzen
- weichmacherfrei
Untergrund: Stahlbeton
angebotenes Fabrikat:
_________________________________________
(vom Bieter einzutragen)
4.3
Treppenunterseite und Wange: Schlußbeschichtung
152.00
m²
5 Sonstige und Stundenlohnarbeiten
5
Sonstige und Stundenlohnarbeiten
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls
sie von der Bauleitung angeordnet werden, einschl.
aller Zuschläge. Tagelohnstunden sind täglich zur
Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene
Tagelohnzettel werden bei der Abrechnung nicht
anerkannt. Meister- oder Vorarbeiterstunden werden erst
ab acht Beschäftigten anerkannt. Arbeiten, welche keine
Fachkenntnisse verlangen, werden als Helferstunden
abgerechnet.
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls
5.1 Anstrich Stahlumfassungszargen, neu Anstrich Stahlumfassungszargen, neu,
deckend, seidenmatt in folgenden Arbeitsschritten:
- Spachteln von kleinen Unebenheiten
- Anschleifen der kompletten Zarge
- Voranstrich
- Schlußanstrich mit Alkydharz- Lackfarbe,
Anstrichaufbau und -ausführung nach den
Herstellervorschriften
Farbe:weiss
Größe: 0,885 bis 1,26 * / 2,135m
Futterbreite: 17,5 bis 25,0 cm
5.1
Anstrich Stahlumfassungszargen, neu
O
1.00
St
5.2 Beschichtung, Stahlblechtür inkl. Stahlumfassungszarge, 1-flg.,
Kunstharz, 1.010 Erstbeschichtung auf grundierte, 1-flügelige
Stahlblechtür inkl. Stahlumfassungszarge, im
Innenbereich, deckend, mit Kunstharz.
Wandöffnungsmaß (b/h) : 1.010 / 2.135 mm
Maulweite : ca. 240 mm
Farbe : RAL-Farbton nach Wahl des Auftraggebers
angebotenes Fabrikat:
_________________________________________
(vom Bieter einzutragen)
5.2
Beschichtung, Stahlblechtür inkl. Stahlumfassungszarge, 1-flg.,
Kunstharz, 1.010
O
1.00
St
5.3 Vorarbeiter-/Polierstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-
und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
werden gesondert vergütet.
Polierstunden.
5.3
Vorarbeiter-/Polierstunden
16.00
h
5.4 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-
und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
werden gesondert vergütet.
Facharbeiterstunden.
5.4
Facharbeiterstunden
12.00
h
5.5 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene
und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-,
Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert
vergütet.
Helferstunden.
5.5
Helferstunden
12.00
h