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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Angaben zur Baustelle
- Bei der ausgeschriebenen Baumaßnahme
handelt es sich um ein bestehendes Bürogebäude, das in ein
Mehrfamilienhaus mit 93 Wohneinheiten umgebaut werden soll.
- Das Objekt befindet sich nahe des Stadtkerns am Brückes 2-8 in Bad
Kreuznach.
- Baustrom und Bauwasser werden
bereit gestellt.
- Für die Entsorgung von Bauschutt und
sonstiger Abfälle ist jeweils der
Verursacher verantwortlich.
- Sämtliche Arbeitsbereiche sind
besenrein zu hinterlassen.
- Die Weitervergabe von Leistungen
und/oder Teilleistungen an andere Unternehmer
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
durch den AG.
- Ausführungszeiten: Beginn ca. 10.08.2026 bis 19.02.2027
Gebäudeteil C,D und E
- Leichtausgleich 10.08.2026 - 11.09.2026
- Estrich 07.09.2026 - 16.10.2026
Gebäudeteil A und B
- Leichtausgleich 04.01.2027 - 29.01.2027
- Estrich 18.01.2027 - 19.02.2027
- Ausführung in Teilabschnitten. (siehe beigefügtem Bauzeitenplan)
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
1. GRUNDLAGEN AUSSCHREIBUNG UND VERGABE
Art und Durchführung der Angebotseinholung bzw. der
Ausschreibung und Auftragserteilung werden nach
den Regeln der VOB neuesten Fassung angewendet.
- Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind
folgende Regelwerke in der jeweils zur Abnahme
neuesten Fassung:
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Die einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften
der Berufsgenossenschaften
- Die zum Zeitpunkt der Abnahme der
Leistung geltenden
Bestimmungen, Vorschriften,
Auflagen und Anordnungen der
für die Durchführung der
Leistungen zuständigen
Behörden und behördenähnlichen
Institutionen. Zum Beispiel:
TÜV, Berufsgenossenschaften,
Fachverbände, etc.
- VOB/B DIN 1961
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen
- Die zum Zeitpunkt der Abnahme
geltende anerkannten Regeln
der Bautechnik
- VOB/C DIN 18299 Allgemeine
Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV)
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art:
- alle Regelungen der VOB/C für
die entsprechenden Gewerke.
- DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen;
Begriffe, Grundsätze,
Anwendungen, Prüfung
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau,
Bauwerke.
- Herstellerrichtlinien und
Verarbeitungshinweise der
Hersteller der
einzelnen Produkte
Im übrigen gelten in folgender Reihenfolge:
a) die allgemeinen Vorbemerkungen zum
Leistungsverzeichnis.
b) die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistung
c) die technischen Vorbemerkungen
d) die VOB, Teil B in der jeweils gültigen Fassung
e) die anerkannten Regeln (Stand der Technik)
f) das Leistungsverzeichnis bzw. die Baubeschreibung
h) die einschlägigen DIN-Vorschriften
2. BINDUNG AN DAS ANGEBOT
Die Zuschlagsfrist beträgt 10 Wochen ab
Angebotsabgabedatum.
3. ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
Beabsichtigt der Bieter Arbeiten im Rahmen einer
Arbeitsgemeinschaft durchzuführen oder Nachunternehmer
einzuschalten, so ist dies bei der Angebotsabgabe unter
Nennung der betreffenden Firmen bekanntzugeben.
4. ÄNDERUNGEN DES ANGEBOTES (ALTERNATIVEN)
Sondervorschläge und Alternativen sind nicht erwünscht.
5. EINHEITSPREISE
In die Preise sind sämtliche Leistungen und
Nebenleistungen einzurechnen, die zur Erreichung des
Auftragszieles erforderlich sind, auch wenn diese im einzelnen
nicht bis ins letzte Detail beschrieben sein sollten. Die einzelnen
Einheitspreise gelten grundsätzlich für alle auszuführenden
Leistungen in sämtlichen Geschossen des Bauwerkes.
6. BAUSEITIGES MATERIAL
Sämtliche bauseits gestellten Materialien sind vom
Auftragnehmer sachgemäß abzuladen, zu transportieren und
zu lagern.
Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer hierfür die
volle Haftung.
7. UMLAGEN BAUSTROM, WASSER, REINIGUNG,
BAUWESENVERS.
Die Kosten hierfür werden mit 1,2% der Auftragssumme vereinbart und in
der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
8. GERÜSTE
Das Fassadengerüst wird bauseits gestellt, Ausführung
als wachsendes Gerüst. Absperrvorrichtungen etc. sind jedoch
zu berücksichtigen
9. SAUBERKEIT AUF DER BAUSTELLE
Alle genutzten Lagerflächen und Baustellenbereiche sind durch das eigene
Gewerk "besenrein" zu hinterlassen. Alle
z.B. überschüssigen Materialien und Verpackungsreste sind arbeitstäglich
und eigenmächtig auf eigene Kosten
durch den AN zu entsorgen! Erfolgt dies nicht, werden dem AN
nachträglich Reinigungs- und Entsorgungsgebühren in
Rechnung gestellt.
10.ORTSKENNTNIS:
Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich mit den
Beschaffenheiten vor
Ort vertraut machen und diese bei seiner Kalkulation berücksichtigen!
Nachforderungen aus Unkenntnis werden nicht anerkannt!
11.SICHERHEITSEINBEHALT :
Sicherheitsleistung beträgt 5% der Auftragssumme
Folgende Vertragsbedingungen werden vereinbart:
Die VOB in der aktuellen Fassung ist Bestandteil des Vertrages.
Dem vollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnis ist vom Bieter eine
aktuelle Freistellungsbescheinigung beizufügen.
Wird eine Abschrift oder ein LV mit Kurztext als Angebot abgegeben, so
bleibt der Text dieses Orginal-LV als verbindlich gültig.
Ausführungsweise gemäß beiliegender Pläne (die dem LV beigefügten Pläne,
vorbehaltlich geringfügiger Maßveränderungen, sind ausschließlich zur
Kalkulation dieses Angebotes). Die Ausführung erfolgt nach örtlichem
Aufmaß durch
den Auftragnehmer und der Absprache bzw. Freigabe durch die Bauleitung.
Abschlagszahlungen erfolgen entsprechend dem Baufortschritt nach Vorlage
eines prüfbaren Aufmaßes mit einem Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 %.
Abschlagszahlungen können nur in Höhe eines über Aufmaß ermittelten
Leistungsstandes gestellt werden.
Ab 250.000,- EUR Abrechnungssumme netto erfolgt bei der Schlussrechnung
ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 3% der Abrechnungssumme bis zur
Vorlage einer entsprechenden Bankbürgschaftsurkunde.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach VOB B § 13,
beträgt 4 Jahre.
Hinweis zu Allgemeinen Einrichtungen:
Sämtliche sonstige Einrichtungbestandteile, die zur Abwicklung der
Arbeiten erforderlich sind sowie der
Toilettenraum entsprechend den baulichen Anforderungen
und den Anforderungen an die Einrichtung und die
Ausstattung nach Paragraph 48 Arbeitsstättenverordnung
und der Arbeitsstättenrichtlinie
ASR 48/1,2 auf den vom Bauherrn ausgewiesenen Flächen
vorhalten, aufstellen und beseitigen.
Diese sind in die Einheitspreise mit einzurechnen und
werden nicht gesondert vergütet.
Im Einheitspreis sind die Kosten für Betrieb und
Unterhalt enthalten.
Hinweise zu Umlagen bzw. Abzügen der Abrechnungssumme:
Die Entsorgung von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers, sowie das
Beseitigen der Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers
herrühren, ist gemäß VOB/C vom AN selbst zu veranlassen.
Hinweise zu Aufmaße:
Die Aufmaße sind nachvollziehbar räumlich gegliedert aufzustellen.
Grundsätzlich sind hierfür Aufmaßpläne vom Auftragnehmer zu erstellen.
Die Grundlage
für die Aufmaßpläne sind die Ausführungspläne der Fachplaner. Im
Einzelfall sind
die Aufmaße gemeinsam mit der Fachbauleitung durchzufüren. Die
Fachbauleitung erhält die Originale der Aufmaßblätter, der AN eine
Kopie. Die Massen
der einzelnen Aufmaßblätter sind in eine nach Titeln und Positionen
geordnete Aufmaßzusammenstellung zu übertragen, die laufend
fortgeschrieben wird.
Hinweise zur Kalkulation:
Alle Leistungen verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders
angegeben, inklusive Lieferung und fachgerechtem Einbau. Alle durch den
AN zu
entsorgenden Materialen und Bauteile gehen
in das Eigentum des Unternehmers über.
In die Einheitspreise sind die entsprechenden Transport- und
Entsorgungskosten miteinzukalkulieren.
Bei widersprüchlichen Angaben zur Ausführung gilt LV vor Plan.
Arbeitszeiten:
Stunden, die ausserhalb der geregelten Arbeitzeit anfallen
sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen:
Zur Mitbenutzung überlassene Flächen und Räume
Lagerflächen stehen ausschließlich auf dem Baugrundstück
zur Verfügung und
sind vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen.
Schutzgebiete oder Schutzzeiten:
Schutzgebiete auf dem Baugrundstück sind keine bekannt. Schutzzeiten
richten sich nach der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz
gegen
Baulärm" (Geräuschimmissionen) vom 19. August 1970 (Beil. zum BAnz. Nr.
160).
Die örtlichen polizeilichen Ruhezeiten sind einzuhalten.
Fahrspuren von Transporter, LKWs oder Radlader sind nach
Abschluss der Arbeiten zu glätten.
Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen,
Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen o.Ä.
Im Baufeld sind keine schützenswerte Bäume und Pflanzenbestände
vorhanden.
Die Strassenbordsteine und öffentliche Verkehrsflächen sind vor
Beschädigungen
und Verunreinigungen zu schützen.
Evetuell auftretende Verunreinigungen sind durch den AN sofort
eigenverantwortlich oder auf erstes Anfordern zu beseitigen.
Regelung und Sicherung des Verkehrs
Für das Einholen der Genehmigungen für das Erstellen von Gerüsten,
Errichten von Kränen, Absperrungen ist der
Unternehmer selbst verantwortlich.
Vom Auftraggeber bereitgestellten Stoffe und Bauteile
Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine
Stoffe und Bauteile vom AG geliefert.
Vom Auftraggeber erbrachte Arbeitsleistungen
Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine
Arbeitsleistungen vom AG erbracht.
Leistungen für andere Unternehmer
Sofern Leistungen für andrere Unternehmer zu erbringen sind hat der
Unternehmer selbst mit dem jeweiligen AN für einen entsprechenden
Ausgleich zu sorgen.
Weitere Vorbemerkung:
Soweit in den Texten der einzelnen Positionen oder den
zusätzlichen technischen Vorschriften nicht abweichende
Festlegungen getroffen sind, gelten stets die einschlägigen Bestimmungen
des Teiles C der VOB in der neuesten Fassung.
Mit den im Leistungsverzeichniss enthaltenen Angaben
über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten
auch der Herstellungsvorgang und - ablauf bis zur fertigen Leistung,
unter Zugrundelegung der anerkannten Stand der Technik und der
Ausführungsbestimmungen der DIN- Normen, als beschrieben. Hierbei
bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und
Bauteile bis zur fertigen Leistung.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu
gehörigen Baustoffe und Bauteile, einschl. Abladen und
Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts
anderes vorgeschrieben ist.
Es dürfen nur Baustoffe und Erzeugnisse eingebaut
werden, deren Hersteller einem Güteschutzverband
angehören; die Materialien müssen nach Vorschrift gekennzeichnet sein.
Werden vom Unternehmer entgegen dieser Bestimmung nicht einwandfreie
Erzeugnisse eingebaut, so muß er die Kosten der Materialprüfung und
bei negativem Ergebnis die Kosten für den Ausbau sowie für den
einwandfreien Ersatz tragen. Lieferscheine müssen vor Ort auf der
Baustelle vorhanden sein.
Auf Verlangen sind diese der Bauleitung vorzulegen.
Will der Unternehmer andere als vorgesehene
Konstruktionen ausführen, so muß er vorher die Genehmigung der
Bauleitung einholen und erforderlichenfalls die statischen Berechnungen
und Pläne auf seine Kosten anfertigen. Entstehende
Prüfungsgebühren gehen zu Lasten des Unternehmers.
Die Baustelleneinrichtung ist im Benehmen mit der
Bauleitung vorzunehmen. Es ist ein Baustelleneinrichtungsplan
vorzulegen.
Alle anschließenden öffentliche Verkehrsflächen sind laufend zu
reinigen.
Bürgersteigüberfahrten, Bordsteine u.ä. Bereiche im
Anschluss an öffentliche Verkehrsflächen sind
einwandfrei zu schützen. Für Beschädigungen auch durch Zulieferanten
haftet der Auftragnehmer.
Der Bieter hat sich vor der Kalkulation über die
örtlichen Gegebenheiten zu orientieren.
Evtl. Besonderheiten, wie enge Baustellenverhältnisse,
schwierige Materialtransporte, schlechte
Zufahrtstraßen, notwendige Genehmigungen für Mitbenutzung öffentlicher
Verkehrsflächen während der Bauzeit und geforderte Absperrungen zur
Sicherung des öffentlichen Verkehrs sind in die Einheitspreise als
Nebenleistungen einzurechnen, soweit keine besonderen Ansätze dafür im
Angebot enthalten sind.
Vorhandene Bepflanzungen auf dem Baugrundstück bzw. dem
Nachbargrundstück, die unbeschädigt erhalten bleiben
müssen, sind zu schützen. Die notwendigen Sicherungsmassnahmen und
entsprechende Sorgfalt und Erschwernisse bei der Ausführung der
Arbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Folgende Unterlagen sind der Ausschreibung beigefügt:
- Grundrisse
- Ansichten
- Schnitte
- Details
- Ausführungspläne
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vorbemerkungen
Sämtliche Einrichtungen, die der AN für den Betrieb der
Baustelle benötigt, wie Unterkünfte, Zufahrtswege zur
Baustelle, sonstige Befestigungen etc., werden nicht
gesondert aufgeführt und nicht vergütet. Die Kosten
hierfür sind in
die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Das Gelände
ist nach Abschluß der Arbeiten in den ursprünglichen
Zustand zu
versetzen, vorhandene Grenz- und Höhenmarken sind
während der Bauzeit zu sichern.
Die Baustelleneinrichtung dient nicht nur dem Bieter
für die Estricharbeiten, sondern allen am Bau
beschäftigten
Handwerkern. Evtl. Forderungen der
Energieversorgungsunternehmen, Bauaufsichtsbehörde,
Berufsgenossenschaften
und sonstigen Behörden sind zu beachten und ohne
gesonderte Vergütung zu erfüllen. Sofern gefordert, ist
ein
Baustelleneinrichtungsplan in zweifacher Ausfertigung
zur Genehmigung vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat insbesondere darauf zu achten,
dass die von ihm erstellten Einrichtungen die
öffentliche
Sicherheit und Ordnung sowie den Verkehr nicht
gefährden und behindern. Für die Dauer der vertraglich
festgelegten
Ausführungs- bzw. Vorhaltezeit hat der AN diese
Einrichtungen zu sichern, zu unterhalten und bei evtl.
anfallende
Störungen oder Beschädigungen umgehend auf seine Kosten
zu beseitigen. Während der Arbeiten entstehende
Verschmutzungen der öffentlichen Wege und Straßen sind
täglich zu reinigen. Anfallende Schuttmassen sind
komplett
(einschl. Folien, Papier und Verpackungsrückstände) zu
entfernen. Das Ablagern im Bereich der Arbeitsräume und
sonst. Flächen auf dem Baugrundstück wird nicht
gestattet.
Sollte der AN diese nach Abschluß der Arbeiten nicht
selbst entfernen, so behält sich der Bauherr vor, die
Beseitigung
auf Kosten des AN durchführen zu lassen.
Hinweis:
Falls im Leistungsverzeichnis keine besondere Vergütung
vorgesehen ist sind in den Preisen enthalten:
Das Einrichten, Vorhalten und das Räumen der
Baustelleneinrichtung nach Beendigung der
Gesamtbaumaßnahme, hierzu zählen: Abdeckung von
Aussparungen, Absturzsicherungen,
Hebegeräte, Stützkonstruktionen, Hilfsgerüste,
Arbeitsbühnen innerhalb des Gebäudes sowie das
Bereitstellen der notwendigen Unterkunftscontainer für
das Baustellenpersonal. Strom- und Wasserversorgung
der Baustelle wird mit dem Gesamtauftrag verrechnet,
der AN hat mit der Bauleitung den angefallenen
Verbrauch schriftlich festzuhalten. Für den Verschluss
von Lager-u. Arbeitsflächen sowie evtl.
bereitgestellter Räumlichkeiten hat der Auftragnehmer
selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist
Bestandteil der Baustelleneinrichtung, ebenso die
erforderlichen Werkzeuge und Geräte.
Die Lieferung der Baustoffe und aller Materialien, die
für die auszuführenden Arbeiten erforderlich sind, frei
Baustelle, inkl. Verpackung sowie Abladen, sachgemäßer
Lagerung und sofortige Rücknahme des
Verpackungsmaterials.
Die erforderliche Nachbehandlung und Unterhaltung der
fertiggestellten Leistung bis zur Abnahme.
Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten erfolgen in
Teilflächen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise
1. Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie auf Grund Ihres
Arbeitsauftrages Ihren
Arbeitsplatz haben.
2. Auf der gesamten Baustelle sind Arbeitsschutzhelm
(nach DIN EN 397) und
Sicherheitsschuhe (nach DIN EN 345 S3) oder
Sicherheitsgummistiefel (nach DIN
EN 345 S5) zu tragen. Ausnahmen können im Bereich
geschlossener Räume, in
denen keine Gefahr von oben droht, zugelassen werden.
Beschäftigte, die das
nicht beachten, werden von der Baustelle verwiesen!
Entsprechend den
auszuführenden Arbeiten sind erforderliche weitere
Arbeitsschutzmittel und
Schutzausrüstungen zu benutzen.
3. Auf der Baustelle gilt ein absolutes Alkoholverbot !
4. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind
verpflichtet, für die eigene und für die
Sicherheit und Gesundheit anderer bei der Arbeit Sorge
zu tragen. Jede von Ihnen
festgestellte unmittelbare Gefahr für Sicherheit und
Gesundheit sowie alle
festgestellten Sicherheitsmängel müssen Sie
unverzüglich Ihrem Vorgesetzten
oder der Bauleitung melden. Alle gefährlichen
Vorkommnisse sind meldepflichtig!
Sie sind auch verpflichtet, für die Sicherheit und
Gesundheit der Personen zu
sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen
bei der Arbeit betroffen
sind.
5. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind
verpflichtet, Werkzeuge, Arbeitsstoffe,
Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel nur
bestimmungsgemäß zu verwenden.
6. Das Entfernen oder Ändern von
Sicherheitskennzeichnungen,
Sicherheitseinrichtungen, Gerüstteile bzw. Absperrungen
ist nur befugten
Vorgesetzten gestattet bzw. unterliegt der
Weisungsbefugnis.
7. Die Baustellen- Brandschutzordnung ist einzuhalten.
Informieren Sie sich über
die örtlichen Brandbekämpfungsvorkehrungen und die
Standorte der
Brandbekämpfungsmittel, Sammelpunkte usw.
8. Bei der Verwendung von elektrischen Werkzeugen und
Ausrüstungen sind der
ordnungsgemäße Zustand und die vorgeschriebenen
Prüfungen (Prüffristen) zu
beachten. Die verwendeten Werkzeuge, Maschinen und
Geräte müssen frei von
Beschädigungen und für die auszuführende Tätigkeit
geeignet sein.
Beachten Sie die geltenden Betriebsanweisungen und
Bedienungsanleitungen!
9. Beachten Sie die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf
den Baustellenverkehr.
Auf der Baustelle gilt als Höchstgeschwindigkeit die
Schrittgeschwindigkeit. Das
Abstellen von privaten Personenfahrzeugen ist nicht
gestattet.
10. Die Baustelle darf nur durch die gekennzeichneten
Zugänge befahren,
betreten und verlassen werden. Außerhalb der
Arbeitszeit ist der Aufenthalt auf
der Baustelle verboten.
11. Jede Firma hat einen eigenen ausgebildeten
Ersthelfer zu benennen, welcher
sich während der Arbeitszeit auf der Baustelle aufhält.
12. Der Baustellenbereich ist regelmäßig zu reinigen
und sauber zu halten. Abfälle
sind in geeigneten Behältern zu sammeln und zu selbst
entsorgen. Behältnisse für
Gefahrstoffe sind gesondert zu erfassen.
13. Bei Arbeitsunfällen ist zu beachten:
- Jeder Unfall ist der Bauleitung zu melden.
- Die Erste Hilfe erfolgt durch ausgebildete Ersthelfer
am Unfallort oder imSanitätsraum.
- Wenn aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit
zu rechnen ist, muss
eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erfolgen.
- Bei schweren Verletzungen hat ein sofortiger und
schonender Transport, unter
Einschaltung des Rettungsdienstes, in ein Krankenhaus
zu erfolgen. Die vollständige Baustellenordnung und den
Sicherheits-
und Gesundheitsschutzplan können bei der Bauleitung
eingesehen werden
Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise
1 Estricharbeiten
1
Estricharbeiten
Estricharbeiten Vorbemerkung
Für die Ausführung sind die heute allgemein anerkannten
Erkenntnisse der
Bautechnik maßgebend. Die bestehenden Normen gelten als
Mindestanforderung, soweit sie heute noch technisch
zutreffen.
Es gelten die Verarbeitungsrichtlinien der
Herstellerwerke und die
"Vorbedingungen und Hinweise für die Verlegung von
Industrieestrichen"
herausgegeben von der Bundesfachgruppe Estrich im
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes.
Vor Inangriffnahme der Estricharbeiten hat der
Auftragnehmer zu überprüfen, inwieweit Kosten für Mehr-
oder Minderstärken entstehen und dies der Bauleitung
sofort schriftlich mitzuteilen. Die Prüfung hat so
rechtzeitig zu erfolgen, dass die Rohbaufirma eventl.
anfallende Mängel vor Beginn der Estricharbeiten in
angemessener Zeit beheben kann.
Dehnungsfugen müssen bis zum Verlegegrund durch- gehen.
Die Fugen müssen
frei von Mörtelresten sein.
Das Anarbeiten an Bodenabläufe, Heizungsrohre,
Fundamentsockel,
Einbauschränke, Rohrhülsen und sonstige den Boden
durchdringende Teile, allerdings ohne spezielle
wasserdichte Verklebung, ist in den Einheitspreisen
enthalten.
Im gesamten Konstruktionsaufbau darf nur Material
verwendet werden, das im Rahmen einer Prüfung durch das
staatliche Materialprüfungsamt Berlin zugelassen ist.
Die Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen.
Vor Beginn der Estricharbeiten ist der bestehende
Meterriss zu kontrollieren. Die Höhenangaben sind mit
der Bauleitung abzustimmen, eine gesonderte Vergütung
für Kontrollieren des Meterrisses bzw. Herstellen
weiterer Höhenbezugspunkte erfolgt nicht.
Estricharbeiten Vorbemerkung
1._._. 1 Baustelleneinrichtung Lieferung, Einrichtung und Vorhaltung der
erforderlichen
Baustelleneinrichtung für die ausgeschriebenen
Leistungen des
AN über die gesamte Bauzeit, einschließlich der
kompletten
Beräumung dieser nach Abschluß der Arbeiten,
und Wiederherstellung der beanspruchten Flächen in den
Urzustand (wenn nicht Baufläche, die nachträglich
weiter
bearbeitet wird).
Hiermit abgegolten sind:
- das Einrichten der Baustelle, inkl. Liefern und
Vorhalten aller
erforderlichen Geräte, Maschinen, Hebezeuge (Kräne,
Dachdeckeraufzüge etc.) und sonstiger Werkzeuge,
inklusive
Mieten, Betriebs- und Schmierstoffe und aller
anfallender
etwaiger Reparaturzuschläge, sowie Abtransport nach
Beendigung der Arbeiten.
- der gesamte Materialtransport zur/von der Baustelle,
sowie
das Abladen und Sichern des Materials
- Einrichten, Unterhalten und rückstandsloses Beräumen
von
Materiallagerstätten auf der Baustelle
- An- und Abfahrt des Montagepersonals und der
Arbeitskräfte
- Säubern der Baustelle von Abfällen, Schuttresten und
Verpackungsmaterialien die bei den Arbeiten des AN
anfallen, einschließlich Abfuhr, Entsorgung und
Gebühren.
- alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zur
Gewährleistung der Arbeitssicherheit.
- eigene, weisungsbefugte, deutschsprachige Bauaufsicht
/
Fachbauleitung vor Ort
Weiterhin zu berücksichtigen und einzurechnen sind u.a.
auch:
- abschnittsweises Arbeiten in Abstimmung mit dem AG
- Beengung im Innen- sowie Außenbereich
- Schutz neuer und insb. angrenzender Bauteile und der
zu
bearbeitenden Flächen
- bei offener Materiallagerung sind Untergründe mit
geeigneter
Folie als Unterlage zu schützen
Der AG stellt ein Fassadengerüst und die Bau WC und
Sanitärräume nach BG Vorgabe sowie alle
Medienverbräuche
frei Verfügung.
Sollte der AN die Nutzung von öffentlichen Flächen
planen, hat
er selbstständig nach Bedarf die Genehmigung mit den
zuständigen Behörden ohne zusätzliche Vergütung
abzustimmen und mögliche Gebühren zu tragen.
Zwischen AG und AN erforderliche Abstimmungspunkte vor
Beginn der Arbeiten :
· Baustelleneinrichtung
· Festlegung der Flächen für Container, Stellplätze,
etc.
· vorbereitende Maßnahmen am/im Gebäude
· Terminabsprachen
· Benennung Subunternehmer, Entsorgungsunternehmen
Diese Leistung ist in den EP mit einzukalkulieren. Es
erfolgt
keine separate Vergütung. .
1._._. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
paus
1._._. 2 Fugenplan Erstellung eines Fugenplans auf Basis der übermittelten
Ausführungsplanung.
Der Plan ist der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen.
Bis zu 2 Korrekturdurchläufe sind bei der
Einheitspreisbildung zu berücksichtigen.
Gartengeschoss bis DG
1._._. 2
Fugenplan
1.00
paus
1._._. 3 Untergrund reinigen Reinigen des Untergrundes von haftungsmindernden
Stoffen.
Staubreste gründlich absaugen. Material aufnehmen und
entsorgen.
Einbauort: Gartengeschoss bis DG
GG: 1.080,94 m²
EG: 1.117,39 m²
1.OG: 1.016,91 m²
2.OG: 694,86 m²
3.OG: 146,42 m²
1._._. 3
Untergrund reinigen
8,186.50
m²
1._._. 4 Randdämmstreifen mit Folienlasche Liefern und fachgerechter Einbau von Randdämmstreifen
gem.
Verarbeitungsrichtlinie, Ausführung und Anforderungen
gemäß
DIN 18560. Randstreifen lagegesichert vom tragenden
Untergrund bis zur Oberfläche des Oberbelages einbauen.
An
Wänden und aufsteigenden Bauteilen wie Türzargen und
Stützen schalldämmende Randstreifen anordnen.
Im Bereich der Fußbodenheizung wird der
Randdämmstreifen
vom Heizungsbauer beigestellt. Überstehende
Teilbereiche
nach Fertigstellung des Fußbodenbelages entfernen.
Dicke : 8 - 10 mm
Höhe: >= 120mm
Ausführung im System gemäß Herstellerangaben.
Einbauort: Gartengeschoss bis DG
1._._. 4
Randdämmstreifen mit Folienlasche
7,695.35
m
1._._. 5 Randdämmstreifen an Stütze wie vor, allerdings an Stützen
Durchmesser: von 20 bis 55 cm
Einbauort: Gartengeschoss bis DG
1._._. 5
Randdämmstreifen an Stütze
35.00
m
1._._. 6 Gebundene EPS-Granulate für Dämm- und Ausgleichsschichten, d= 210 mm,
Gartengeschoss Gebundene EPS-Granulate für Dämm- und
Ausgleichsschichten mit
bauaufsichtlicher Zulassung bestehend aus
oberflächenbehandelten
recycletem EPS Granulat unter Zugabe von Zement und
sauberem Anmachwasser,
liefern, fugenlos und eben abgezogen gemäß
Hersteller-Verarbeitungshinweise einbauen.
Oberfläche als Unterlage für Trittschalldämmschicht
ausbilden.
Einbau in Gartengeschoss
Einbaudicke 210 mm.
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
1._._. 6
Gebundene EPS-Granulate für Dämm- und Ausgleichsschichten, d= 210 mm,
Gartengeschoss
430.50
m²
1._._. 7 Gebundene EPS-Granulate für Dämm- und Ausgleichsschichten, d= 60 mm,
Gartengeschoss . 4.OG Gebundene EPS-Granulate für Dämm- und
Ausgleichsschichten mit
bauaufsichtlicher Zulassung bestehend aus
oberflächenbehandelten
recycletem EPS Granulat unter Zugabe von Zement und
sauberem Anmachwasser,
liefern, fugenlos und eben abgezogen gemäß
Hersteller-Verarbeitungshinweise einbauen.
Oberfläche als Unterlage für Trittschalldämmschicht
ausbilden.
Einbau in Gartengeschoss bis 4.OG
Einbaudicke 60 mm.
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
1._._. 7
Gebundene EPS-Granulate für Dämm- und Ausgleichsschichten, d= 60 mm,
Gartengeschoss . 4.OG
7,756.00
m²
1._._. 8 Wärmedämmschicht Gartengeschoss, 1-lagig, d= 80 mm Wärmedämmschicht für Fußboden, aus
Polystyrol-Hartschaum EPS DIN EN 13163,
als Platte, Dicke 80 mm, Bemessungswert der
Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK),
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,037 W/(mK),
zweilagig,
Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO, als Unterlage für
Trittschalldämmschicht.
1. Lage: 80 mm EPS 035 DEO,
Einbau in Gartengeschoss
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Einbauort: Gartengeschoss
1._._. 8
Wärmedämmschicht Gartengeschoss, 1-lagig, d= 80 mm
O
1.00
m²
1._._. 9 Wärmedämmung - Mehr-/Minderstärke 10 mm Differenzpreis für je 10 mm Mehr- bzw. Minderstärke der
Wärmedämmung.
1._._. 9
Wärmedämmung - Mehr-/Minderstärke 10 mm
O
1.00
m²
1._._.10 Tackerplatte 045, d= 30 mm, Gartengeschoss Liefern und einbauen einer Wärme- und
Trittschalldämmung aus expandiertem
Polystyrol-Hartschaum EPS-T nach EN 13163,
Kunststoffdeckschicht mit Bändchengewebe
und Rasteraufdruck 5 cm als Estrichfeuchteschutz nach
DIN 18560 und zur sicheren Fixierung
der Heizrohre, Kante stumpf mit längsseitigem 30 mm
Deckschichtüberstand mit Klebestreifen.
Trittschallverbesserungsmass 28 - 34 db, WLG 045,
Baustoffklasse: B1, Belastbarkeit 4,0
kN/m².
Dicke: 30 mm
Produkt: Schütz quadro-takk PRO Typ EPS-T 35-3 od.
gleichwertig
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Einbauort: Gartengeschoss bis DG
1._._.10
Tackerplatte 045, d= 30 mm, Gartengeschoss
430.50
m²
1._._.11 Tackerplatte 045, d= 25 mm, Gartengeschoss bis 4.OG Liefern und einbauen einer Wärme- und
Trittschalldämmung aus expandiertem
Polystyrol-Hartschaum EPS-T nach EN 13163,
Kunststoffdeckschicht mit Bändchengewebe
und Rasteraufdruck 5 cm als Estrichfeuchteschutz nach
DIN 18560 und zur sicheren Fixierung
der Heizrohre, Kante stumpf mit längsseitigem 30 mm
Deckschichtüberstand mit Klebestreifen.
Trittschallverbesserungsmass 28 - 34 db, WLG 045,
Baustoffklasse: B1, Belastbarkeit 4,0
kN/m².
Dicke: 25 mm
Produkt: Schütz quadro-takk PRO Typ EPS-T 35-3 od.
gleichwertig
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Einbauort: Gartengeschoss bis DG
1._._.11
Tackerplatte 045, d= 25 mm, Gartengeschoss bis 4.OG
7,756.00
m²
1._._.12 Zulage für Herstellung Fugen im Berich der Türen, sowie in weiteren erforderlichen
Bereichen
nach Absprache mit der Bauleitung.
Kellenschnitt (Sollbruchfuge) herstellen.
Einbauort: Gartengeschoss bis DG
GG: 1.213,14 m²
EG: 1.605,75 m²
1.OG: 1.810,75 m²
2.OG: 1.531,49 m²
3.OG: 690,15 m²
4.OG: 242,57 m²
1._._.12
Zulage für Herstellung Fugen
8,186.50
m²
1._._.13 Zement-Heizestrich, d= 55 mm Zementestrich CT-C25-F4, d= 65 mm nach DIN 18560-2
Liefern und einbauen Zementestrich als Heizestrich,
schwimmend auf Trennschicht, inkl.
Trennschicht nach Wahl des AN, Estrichdicke 65 mm, auf
waagrechtem Untergrund, zur Aufnahme von Vinyl- und
Fliesenbelägen, Oberfläche maschinell glätten.
Messstellen zur Feuchtigkeitsmessung sind einzubauen.
Inkl. Estrichzusatz:
- Beimischung von Faserbewehrung im Estrich
- Beimischung Zusatzmittel MC Bauchemie MC-Powerscree
Perform oder gleichwertig
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Einbauort: Gartengeschoss bis DG
GG: 1.213,14 m²
EG: 1.605,75 m²
1.OG: 1.810,75 m²
2.OG: 1.531,49 m²
3.OG: 690,15 m²
4.OG: 242,57 m²
1._._.13
Zement-Heizestrich, d= 55 mm
8,186.50
m²
1._._.14 Mehrdicke D 5mm Zementestrich Mehrdicke des Estrichs, je 5mm Dicke, Zementestrich
1._._.14
Mehrdicke D 5mm Zementestrich
O
1.00
m²
1._._.15 Minderdicke D 10mm Zementestrich Minderdicke des Estrichs, je 10mm Dicke, Zementestrich
1._._.15
Minderdicke D 10mm Zementestrich
O
1.00
m²
1._._.16 Anhydrit - Heizestrich Liefern und einbauen Anhydritestrich als Heizestrich,
schwimmend auf Trennschicht,
inkl.Trennschicht nach Wahl des AN, Festigkeitsklasse
CT 25 S4, Estrichdicke 55 mm,
auf waagrechtem Untergrund, zur Aufnahme von
Bodenbelägen, Oberfläche maschinell glätten.
Messstellen zur Feuchtigkeitsmessung sind einzubauen.
1._._.16
Anhydrit - Heizestrich
A
1.00
m²
1._._.17 Mehrdicke D 5mm Anhydritestrich Mehrdicke des Estrichs, je 5mm Dicke, Anhydritestrich
1._._.17
Mehrdicke D 5mm Anhydritestrich
A
1.00
m²
1._._.18 Minderdicke D 10mm Anhydritestrich Minderdicke des Estrichs, je 10mm Dicke,
Anhydritestrich
1._._.18
Minderdicke D 10mm Anhydritestrich
A
1.00
m²
1._._.19 Abstellen als Zulage, Kanten etc. Herstellen der Kanten offenbleibender Aussparungen,
seitl. Schalung an freien Rändern und Kanten sowie für
Bodenaussparungen für vorh. Einbauten etc. in vor
beschriebenen Estrich
Einbauort: Gartengeschoss bis DG; Bäder, G-WC, Abstell.
1._._.19
Abstellen als Zulage, Kanten etc.
35.00
m
1._._.20 Zulage Bewehrungsmatten AKS-Gitter Zulage zu vorbeschriebenem Estrich für den Einbau von
Armierungsgewebe AKS-Gitter engmaschig, verzinkt
einschl. Überdeckung.
1._._.20
Zulage Bewehrungsmatten AKS-Gitter
A
1.00
m²
1._._.21 Messstellenmarkierung Messstellenmarkierung zur Ermittlung der Restfeuchte
eines Heizestrichs anlegen.
3 Stück pro/Wohnung
Einbauort: gartengeschoss bis DG
1._._.21
Messstellenmarkierung
156.00
St
1._._.22 Höhenversprung herstellen Höhenversprung im Estrich zur Aufnahme unterschiedlich
dicker Bodenbeläge herstellen,
Höhendifferenz Estrich bis '15' mm, Kante gerade.
1._._.22
Höhenversprung herstellen
104.00
m
1._._.23 CM Messung CM Messung inkl. An- und Abfahrt
1._._.23
CM Messung
52.00
St
1._._.24 Zulage zum einbau Gefälleestrich im Duschbereich Zulage zum einbau Gefälleestrich im Duschbereich.
Duschengröße zwischen 1,2m x 1,2m bis 1,5m x 1,5m.
Abgerechnet wird nach Anzahl der Duschen.
Gefälle max. 2%
1._._.24
Zulage zum einbau Gefälleestrich im Duschbereich
93.00
St
2 Sonstige und Stundenlohnarbeiten
2
Sonstige und Stundenlohnarbeiten
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls
sie von der Bauleitung angeordnet werden, einschl.
aller Zuschläge. Tagelohnstunden sind täglich zur
Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene
Tagelohnzettel werden bei der Abrechnung nicht
anerkannt. Meister- oder Vorarbeiterstunden werden erst
ab acht Beschäftigten anerkannt. Arbeiten, welche keine
Fachkenntnisse verlangen, werden als Helferstunden
abgerechnet.
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls
2._._. 1 Vorarbeiter-/Polierstunden Estricharbeiten Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-
und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
werden gesondert vergütet.
Polierstunden.
2._._. 1
Vorarbeiter-/Polierstunden Estricharbeiten
16.00
h
2._._. 2 Facharbeiterstunden Estricharbeiten Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-
und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
werden gesondert vergütet.
Facharbeiterstunden.
2._._. 2
Facharbeiterstunden Estricharbeiten
10.00
h
2._._. 3 Helferstunden Estricharbeiten Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene
und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-,
Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert
vergütet.
Helferstunden.
2._._. 3
Helferstunden Estricharbeiten
10.00
h