Estricharbeiten
Brückes 2-8
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Angaben zur Baustelle - Bei der ausgeschriebenen Baumaßnahme   handelt es sich um ein bestehendes Bürogebäude, das in ein   Mehrfamilienhaus mit 93 Wohneinheiten umgebaut werden soll. - Das Objekt befindet sich nahe des Stadtkerns am Brückes 2-8 in Bad Kreuznach. - Baustrom und Bauwasser werden   bereit gestellt. - Für die Entsorgung von Bauschutt und   sonstiger Abfälle ist jeweils der   Verursacher verantwortlich. - Sämtliche Arbeitsbereiche sind   besenrein zu hinterlassen. - Die Weitervergabe von Leistungen   und/oder Teilleistungen an andere Unternehmer   bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung   durch den AG. - Ausführungszeiten: Beginn ca. 10.08.2026 bis 19.02.2027 Gebäudeteil C,D und E - Leichtausgleich 10.08.2026 - 11.09.2026 - Estrich 07.09.2026 - 16.10.2026 Gebäudeteil A und B - Leichtausgleich 04.01.2027 - 29.01.2027 - Estrich 18.01.2027 - 19.02.2027 - Ausführung in Teilabschnitten.  (siehe beigefügtem Bauzeitenplan) ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS 1. GRUNDLAGEN AUSSCHREIBUNG UND VERGABE Art und Durchführung der Angebotseinholung bzw. der Ausschreibung und Auftragserteilung werden nach den Regeln der VOB neuesten Fassung angewendet. - Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind   folgende Regelwerke in der jeweils zur Abnahme   neuesten Fassung:   - Landesbauordnung Rheinland-Pfalz   - Die einschlägigen     Unfallverhütungsvorschriften     der Berufsgenossenschaften   - Die zum Zeitpunkt der Abnahme der     Leistung geltenden     Bestimmungen, Vorschriften,     Auflagen und Anordnungen der     für die Durchführung der     Leistungen zuständigen     Behörden und behördenähnlichen     Institutionen. Zum Beispiel:     TÜV, Berufsgenossenschaften,     Fachverbände, etc.   - VOB/B DIN 1961     Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die     Ausführung von Bauleistungen   - Die zum Zeitpunkt der Abnahme     geltende anerkannten Regeln     der Bautechnik   - VOB/C DIN 18299 Allgemeine     Technische Vertragsbedingungen für     Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art: - alle Regelungen der VOB/C für    die entsprechenden Gewerke. - DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen;    Begriffe, Grundsätze,    Anwendungen, Prüfung - DIN 18202 Toleranzen im Hochbau,    Bauwerke. - Herstellerrichtlinien und    Verarbeitungshinweise der    Hersteller der    einzelnen Produkte Im übrigen gelten in folgender Reihenfolge: a) die allgemeinen Vorbemerkungen zum     Leistungsverzeichnis. b) die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistung c) die technischen Vorbemerkungen d) die VOB, Teil B in der jeweils gültigen Fassung e) die anerkannten Regeln (Stand der Technik) f) das Leistungsverzeichnis bzw. die Baubeschreibung h) die einschlägigen DIN-Vorschriften 2. BINDUNG AN DAS ANGEBOT Die Zuschlagsfrist beträgt 10 Wochen ab Angebotsabgabedatum. 3. ARBEITSGEMEINSCHAFTEN Beabsichtigt der Bieter Arbeiten im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft durchzuführen oder Nachunternehmer einzuschalten, so ist dies bei der Angebotsabgabe unter Nennung der betreffenden Firmen bekanntzugeben. 4. ÄNDERUNGEN DES ANGEBOTES (ALTERNATIVEN) Sondervorschläge und Alternativen sind nicht erwünscht. 5. EINHEITSPREISE In die Preise sind sämtliche Leistungen und Nebenleistungen einzurechnen, die zur Erreichung des Auftragszieles erforderlich sind, auch wenn diese im einzelnen nicht bis ins letzte Detail beschrieben sein sollten. Die einzelnen Einheitspreise gelten grundsätzlich für alle auszuführenden Leistungen in sämtlichen Geschossen des Bauwerkes. 6. BAUSEITIGES MATERIAL Sämtliche bauseits gestellten Materialien sind vom Auftragnehmer sachgemäß abzuladen, zu transportieren und zu lagern. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer hierfür die volle Haftung. 7. UMLAGEN BAUSTROM, WASSER, REINIGUNG, BAUWESENVERS. Die Kosten hierfür werden mit 1,2% der Auftragssumme vereinbart und in der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 8. GERÜSTE Das Fassadengerüst wird bauseits gestellt, Ausführung als wachsendes Gerüst. Absperrvorrichtungen etc. sind jedoch zu berücksichtigen 9. SAUBERKEIT AUF DER BAUSTELLE Alle genutzten Lagerflächen und Baustellenbereiche sind durch das eigene Gewerk "besenrein" zu hinterlassen. Alle z.B. überschüssigen Materialien und Verpackungsreste sind arbeitstäglich und eigenmächtig auf eigene Kosten durch den AN zu entsorgen! Erfolgt dies nicht, werden dem AN nachträglich Reinigungs- und Entsorgungsgebühren in Rechnung gestellt. 10.ORTSKENNTNIS: Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich mit den Beschaffenheiten vor Ort vertraut machen und diese bei seiner Kalkulation berücksichtigen! Nachforderungen aus Unkenntnis werden nicht anerkannt! 11.SICHERHEITSEINBEHALT : Sicherheitsleistung beträgt 5% der Auftragssumme Folgende Vertragsbedingungen werden vereinbart: Die VOB in der aktuellen Fassung ist Bestandteil des Vertrages. Dem vollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnis ist vom Bieter eine aktuelle Freistellungsbescheinigung beizufügen. Wird eine Abschrift oder ein LV mit Kurztext als Angebot abgegeben, so bleibt der Text dieses Orginal-LV als verbindlich gültig. Ausführungsweise gemäß beiliegender Pläne (die dem LV beigefügten Pläne, vorbehaltlich geringfügiger Maßveränderungen, sind ausschließlich zur Kalkulation dieses Angebotes). Die Ausführung erfolgt nach örtlichem Aufmaß durch den Auftragnehmer und der Absprache bzw. Freigabe durch die Bauleitung. Abschlagszahlungen erfolgen entsprechend dem Baufortschritt nach Vorlage eines prüfbaren Aufmaßes mit einem Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 %. Abschlagszahlungen können nur in Höhe eines über Aufmaß ermittelten Leistungsstandes gestellt werden. Ab 250.000,- EUR Abrechnungssumme netto erfolgt bei der Schlussrechnung ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 3% der Abrechnungssumme bis zur Vorlage einer entsprechenden Bankbürgschaftsurkunde. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach VOB B § 13, beträgt 4 Jahre. Hinweis zu Allgemeinen Einrichtungen: Sämtliche sonstige Einrichtungbestandteile, die zur Abwicklung der Arbeiten erforderlich sind sowie der Toilettenraum entsprechend den baulichen Anforderungen und den Anforderungen an die Einrichtung und die Ausstattung nach Paragraph 48 Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 48/1,2 auf den vom Bauherrn ausgewiesenen Flächen vorhalten, aufstellen und beseitigen. Diese sind in die Einheitspreise mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Im Einheitspreis sind die Kosten für Betrieb und Unterhalt enthalten. Hinweise zu Umlagen bzw. Abzügen der Abrechnungssumme: Die Entsorgung von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers, sowie das Beseitigen der Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, ist gemäß VOB/C vom AN selbst zu veranlassen. Hinweise zu Aufmaße: Die Aufmaße sind nachvollziehbar räumlich gegliedert aufzustellen. Grundsätzlich sind hierfür Aufmaßpläne vom Auftragnehmer zu erstellen. Die Grundlage für die Aufmaßpläne sind die Ausführungspläne der Fachplaner. Im Einzelfall sind die Aufmaße gemeinsam mit der Fachbauleitung durchzufüren. Die Fachbauleitung erhält die Originale der Aufmaßblätter, der AN eine Kopie. Die Massen der einzelnen Aufmaßblätter sind in eine nach Titeln und Positionen geordnete Aufmaßzusammenstellung zu übertragen, die laufend fortgeschrieben wird. Hinweise zur Kalkulation: Alle Leistungen verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive Lieferung und fachgerechtem Einbau. Alle durch den AN zu entsorgenden Materialen und Bauteile gehen in das Eigentum des Unternehmers über. In die Einheitspreise sind die entsprechenden Transport- und Entsorgungskosten miteinzukalkulieren. Bei widersprüchlichen Angaben zur Ausführung gilt LV vor Plan. Arbeitszeiten: Stunden, die ausserhalb der geregelten Arbeitzeit anfallen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen: Zur Mitbenutzung überlassene Flächen und Räume Lagerflächen stehen ausschließlich auf dem Baugrundstück zur Verfügung und sind vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen. Schutzgebiete oder Schutzzeiten: Schutzgebiete auf dem Baugrundstück sind keine bekannt. Schutzzeiten richten sich nach der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm" (Geräuschimmissionen) vom 19. August 1970 (Beil. zum BAnz. Nr. 160). Die örtlichen polizeilichen Ruhezeiten sind einzuhalten. Fahrspuren von Transporter, LKWs oder Radlader sind nach Abschluss der Arbeiten zu glätten. Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen o.Ä. Im Baufeld sind keine schützenswerte Bäume und Pflanzenbestände vorhanden. Die Strassenbordsteine und öffentliche Verkehrsflächen sind vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen. Evetuell auftretende Verunreinigungen sind durch den AN sofort eigenverantwortlich oder auf erstes Anfordern zu beseitigen. Regelung und Sicherung des Verkehrs Für das Einholen der Genehmigungen für das Erstellen von Gerüsten, Errichten von Kränen, Absperrungen ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Vom Auftraggeber bereitgestellten Stoffe und Bauteile Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine Stoffe und Bauteile vom AG geliefert. Vom Auftraggeber erbrachte Arbeitsleistungen Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine Arbeitsleistungen vom AG erbracht. Leistungen für andere Unternehmer Sofern Leistungen für andrere Unternehmer zu erbringen sind hat der Unternehmer selbst mit dem jeweiligen AN für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen. Weitere Vorbemerkung: Soweit in den Texten der einzelnen Positionen oder den zusätzlichen technischen Vorschriften nicht abweichende Festlegungen getroffen sind, gelten stets die einschlägigen Bestimmungen des Teiles C der VOB in der neuesten Fassung. Mit den im Leistungsverzeichniss enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und - ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Stand der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN- Normen, als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu gehörigen Baustoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Es dürfen nur Baustoffe und Erzeugnisse eingebaut werden, deren Hersteller einem Güteschutzverband angehören; die Materialien müssen nach Vorschrift gekennzeichnet sein. Werden vom Unternehmer entgegen dieser Bestimmung nicht einwandfreie Erzeugnisse eingebaut, so muß er die Kosten der Materialprüfung und bei negativem Ergebnis die Kosten für den Ausbau sowie für den einwandfreien Ersatz tragen. Lieferscheine müssen vor Ort auf der Baustelle vorhanden sein. Auf Verlangen sind diese der Bauleitung vorzulegen. Will der Unternehmer andere als vorgesehene Konstruktionen ausführen, so muß er vorher die Genehmigung der Bauleitung einholen und erforderlichenfalls die statischen Berechnungen und Pläne auf seine Kosten anfertigen. Entstehende Prüfungsgebühren gehen zu Lasten des Unternehmers. Die Baustelleneinrichtung ist im Benehmen mit der Bauleitung vorzunehmen. Es ist ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Alle anschließenden öffentliche Verkehrsflächen sind laufend zu reinigen. Bürgersteigüberfahrten, Bordsteine u.ä. Bereiche im Anschluss an öffentliche Verkehrsflächen sind einwandfrei zu schützen. Für Beschädigungen auch durch Zulieferanten haftet der Auftragnehmer. Der Bieter hat sich vor der Kalkulation über die örtlichen Gegebenheiten zu orientieren. Evtl. Besonderheiten, wie enge Baustellenverhältnisse, schwierige Materialtransporte, schlechte Zufahrtstraßen, notwendige Genehmigungen für Mitbenutzung öffentlicher Verkehrsflächen während der Bauzeit und geforderte Absperrungen zur Sicherung des öffentlichen Verkehrs sind in die Einheitspreise als Nebenleistungen einzurechnen, soweit keine besonderen Ansätze dafür im Angebot enthalten sind. Vorhandene Bepflanzungen auf dem Baugrundstück bzw. dem Nachbargrundstück, die unbeschädigt  erhalten bleiben müssen, sind zu schützen. Die notwendigen Sicherungsmassnahmen und entsprechende Sorgfalt und Erschwernisse bei der Ausführung der Arbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Folgende Unterlagen sind der Ausschreibung beigefügt: - Grundrisse - Ansichten - Schnitte - Details - Ausführungspläne
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vorbemerkungen Sämtliche Einrichtungen, die der AN für den Betrieb der Baustelle benötigt, wie Unterkünfte, Zufahrtswege zur Baustelle, sonstige Befestigungen etc., werden nicht gesondert aufgeführt und nicht vergütet. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Das Gelände ist nach Abschluß der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, vorhandene Grenz- und Höhenmarken sind während der Bauzeit zu sichern. Die Baustelleneinrichtung dient nicht nur dem Bieter für die Estricharbeiten, sondern allen am Bau beschäftigten Handwerkern. Evtl. Forderungen der Energieversorgungsunternehmen, Bauaufsichtsbehörde, Berufsgenossenschaften und sonstigen Behörden sind zu beachten und ohne gesonderte Vergütung zu erfüllen. Sofern gefordert, ist ein Baustelleneinrichtungsplan in zweifacher Ausfertigung zur Genehmigung vorzulegen. Der Auftragnehmer hat insbesondere darauf zu achten, dass die von ihm erstellten Einrichtungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie den Verkehr nicht gefährden und behindern. Für die Dauer der vertraglich festgelegten Ausführungs- bzw. Vorhaltezeit hat der AN diese Einrichtungen zu sichern, zu unterhalten und bei evtl. anfallende Störungen oder Beschädigungen umgehend auf seine Kosten zu beseitigen. Während der Arbeiten entstehende Verschmutzungen der öffentlichen Wege und Straßen sind täglich zu reinigen. Anfallende Schuttmassen sind komplett (einschl. Folien, Papier und Verpackungsrückstände) zu entfernen. Das Ablagern im Bereich der Arbeitsräume und sonst. Flächen auf dem Baugrundstück wird nicht gestattet. Sollte der AN diese nach Abschluß der Arbeiten nicht selbst entfernen, so behält sich der Bauherr vor, die Beseitigung auf Kosten des AN durchführen zu lassen. Hinweis: Falls im Leistungsverzeichnis keine besondere Vergütung vorgesehen ist sind in den Preisen enthalten: Das Einrichten, Vorhalten und das Räumen der Baustelleneinrichtung nach Beendigung der Gesamtbaumaßnahme, hierzu zählen: Abdeckung von Aussparungen, Absturzsicherungen, Hebegeräte, Stützkonstruktionen, Hilfsgerüste, Arbeitsbühnen innerhalb des Gebäudes sowie das Bereitstellen der notwendigen Unterkunftscontainer für das Baustellenpersonal. Strom- und Wasserversorgung der Baustelle wird mit dem Gesamtauftrag verrechnet, der AN hat mit der Bauleitung den angefallenen Verbrauch schriftlich festzuhalten. Für den Verschluss von Lager-u. Arbeitsflächen sowie evtl. bereitgestellter Räumlichkeiten hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung, ebenso die erforderlichen Werkzeuge und Geräte. Die Lieferung der Baustoffe und aller Materialien, die für die auszuführenden Arbeiten erforderlich sind, frei Baustelle, inkl. Verpackung sowie Abladen, sachgemäßer Lagerung und sofortige Rücknahme des Verpackungsmaterials. Die erforderliche Nachbehandlung und Unterhaltung der fertiggestellten Leistung bis zur Abnahme. Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten erfolgen in Teilflächen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise 1. Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie auf Grund Ihres Arbeitsauftrages Ihren Arbeitsplatz haben. 2. Auf der gesamten Baustelle sind Arbeitsschutzhelm (nach DIN EN 397) und Sicherheitsschuhe (nach DIN EN 345 S3) oder Sicherheitsgummistiefel (nach DIN EN 345 S5) zu tragen. Ausnahmen können im Bereich geschlossener Räume, in denen keine Gefahr von oben droht, zugelassen werden. Beschäftigte, die das nicht beachten, werden von der Baustelle verwiesen! Entsprechend den auszuführenden Arbeiten sind erforderliche weitere Arbeitsschutzmittel und Schutzausrüstungen zu benutzen. 3. Auf der Baustelle gilt ein absolutes Alkoholverbot ! 4. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind verpflichtet, für die eigene und für die Sicherheit und Gesundheit anderer bei der Arbeit Sorge zu tragen. Jede von Ihnen festgestellte unmittelbare Gefahr für Sicherheit und Gesundheit sowie alle festgestellten Sicherheitsmängel müssen Sie unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder der Bauleitung melden. Alle gefährlichen Vorkommnisse sind meldepflichtig! Sie sind auch verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. 5. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind verpflichtet, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß zu verwenden. 6. Das Entfernen oder Ändern von Sicherheitskennzeichnungen, Sicherheitseinrichtungen, Gerüstteile bzw. Absperrungen ist nur befugten Vorgesetzten gestattet bzw. unterliegt der Weisungsbefugnis. 7. Die Baustellen- Brandschutzordnung ist einzuhalten. Informieren Sie sich über die örtlichen Brandbekämpfungsvorkehrungen und die Standorte der Brandbekämpfungsmittel, Sammelpunkte usw. 8. Bei der Verwendung von elektrischen Werkzeugen und Ausrüstungen sind der ordnungsgemäße Zustand und die vorgeschriebenen Prüfungen (Prüffristen) zu beachten. Die verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte müssen frei von Beschädigungen und für die auszuführende Tätigkeit geeignet sein. Beachten Sie die geltenden Betriebsanweisungen und Bedienungsanleitungen! 9. Beachten Sie die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf den Baustellenverkehr. Auf der Baustelle gilt als Höchstgeschwindigkeit die Schrittgeschwindigkeit. Das Abstellen von privaten Personenfahrzeugen ist nicht gestattet. 10. Die Baustelle darf nur durch die gekennzeichneten Zugänge befahren, betreten und verlassen werden. Außerhalb der Arbeitszeit ist der Aufenthalt auf der Baustelle verboten. 11. Jede Firma hat einen eigenen ausgebildeten Ersthelfer zu benennen, welcher sich während der Arbeitszeit auf der Baustelle aufhält. 12. Der Baustellenbereich ist regelmäßig zu reinigen und sauber zu halten. Abfälle sind in geeigneten Behältern zu sammeln und zu selbst entsorgen. Behältnisse für Gefahrstoffe sind gesondert zu erfassen. 13. Bei Arbeitsunfällen ist zu beachten: - Jeder Unfall ist der Bauleitung zu melden. - Die Erste Hilfe erfolgt durch ausgebildete Ersthelfer am Unfallort oder imSanitätsraum. - Wenn aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist, muss   eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erfolgen. - Bei schweren Verletzungen hat ein sofortiger und schonender Transport, unter   Einschaltung des Rettungsdienstes, in ein Krankenhaus zu erfolgen. Die vollständige Baustellenordnung und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan können bei der Bauleitung eingesehen werden
Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise
1 Estricharbeiten
1
Estricharbeiten
Estricharbeiten Vorbemerkung Für die Ausführung sind die heute allgemein anerkannten Erkenntnisse der Bautechnik maßgebend. Die bestehenden Normen gelten als Mindestanforderung, soweit sie heute noch technisch zutreffen. Es gelten die Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerwerke und die "Vorbedingungen und Hinweise für die Verlegung von Industrieestrichen" herausgegeben von der Bundesfachgruppe Estrich im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes. Vor Inangriffnahme der Estricharbeiten hat der Auftragnehmer zu überprüfen, inwieweit Kosten für Mehr- oder Minderstärken entstehen und dies der Bauleitung sofort schriftlich mitzuteilen. Die Prüfung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Rohbaufirma eventl. anfallende Mängel vor Beginn der Estricharbeiten in angemessener Zeit beheben kann. Dehnungsfugen müssen bis zum Verlegegrund durch- gehen. Die Fugen müssen frei von Mörtelresten sein. Das Anarbeiten an Bodenabläufe, Heizungsrohre, Fundamentsockel, Einbauschränke, Rohrhülsen und sonstige den Boden durchdringende Teile, allerdings ohne spezielle wasserdichte Verklebung, ist in den Einheitspreisen enthalten. Im gesamten Konstruktionsaufbau darf nur Material verwendet werden, das im Rahmen einer Prüfung durch das staatliche Materialprüfungsamt Berlin zugelassen ist. Die Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen. Vor Beginn der Estricharbeiten ist der bestehende Meterriss zu kontrollieren. Die Höhenangaben sind mit der Bauleitung abzustimmen, eine gesonderte Vergütung für Kontrollieren des Meterrisses bzw. Herstellen weiterer Höhenbezugspunkte erfolgt nicht.
Estricharbeiten Vorbemerkung
1._._. 1 Baustelleneinrichtung Lieferung, Einrichtung und Vorhaltung der erforderlichen Baustelleneinrichtung für die ausgeschriebenen Leistungen des AN über die gesamte Bauzeit, einschließlich der kompletten Beräumung dieser nach Abschluß der Arbeiten, und Wiederherstellung der beanspruchten Flächen in den Urzustand (wenn nicht Baufläche, die nachträglich weiter bearbeitet wird). Hiermit abgegolten sind: - das Einrichten der Baustelle, inkl. Liefern und Vorhalten aller erforderlichen Geräte, Maschinen, Hebezeuge (Kräne, Dachdeckeraufzüge etc.) und sonstiger Werkzeuge, inklusive Mieten, Betriebs- und Schmierstoffe und aller anfallender etwaiger Reparaturzuschläge, sowie Abtransport nach Beendigung der Arbeiten. - der gesamte Materialtransport zur/von der Baustelle, sowie das Abladen und Sichern des Materials - Einrichten, Unterhalten und rückstandsloses Beräumen von Materiallagerstätten auf der Baustelle - An- und Abfahrt des Montagepersonals und der Arbeitskräfte - Säubern der Baustelle von Abfällen, Schuttresten und Verpackungsmaterialien die bei den Arbeiten des AN anfallen, einschließlich Abfuhr, Entsorgung und Gebühren. - alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit. - eigene, weisungsbefugte, deutschsprachige Bauaufsicht / Fachbauleitung vor Ort Weiterhin zu berücksichtigen und einzurechnen sind u.a. auch: - abschnittsweises Arbeiten in Abstimmung mit dem AG - Beengung im Innen- sowie Außenbereich - Schutz neuer und insb. angrenzender Bauteile und der zu bearbeitenden Flächen - bei offener Materiallagerung sind Untergründe mit geeigneter Folie als Unterlage zu schützen Der AG stellt ein Fassadengerüst und die Bau WC und Sanitärräume nach BG Vorgabe sowie alle Medienverbräuche frei Verfügung. Sollte der AN die Nutzung von öffentlichen Flächen planen, hat er selbstständig nach Bedarf die Genehmigung mit den zuständigen Behörden ohne zusätzliche Vergütung abzustimmen und mögliche Gebühren zu tragen. Zwischen AG und AN erforderliche Abstimmungspunkte vor Beginn der Arbeiten : · Baustelleneinrichtung · Festlegung der Flächen für Container, Stellplätze, etc. · vorbereitende Maßnahmen am/im Gebäude · Terminabsprachen · Benennung Subunternehmer, Entsorgungsunternehmen Diese Leistung ist in den EP mit einzukalkulieren. Es erfolgt keine separate Vergütung. .
1._._. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
paus
1._._. 2 Fugenplan Erstellung eines Fugenplans auf Basis der übermittelten Ausführungsplanung. Der Plan ist der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. Bis zu 2 Korrekturdurchläufe sind bei der Einheitspreisbildung zu berücksichtigen. Gartengeschoss bis DG
1._._. 2
Fugenplan
1.00
paus
1._._. 3 Untergrund reinigen Reinigen des Untergrundes von haftungsmindernden Stoffen. Staubreste gründlich absaugen. Material aufnehmen und entsorgen. Einbauort: Gartengeschoss bis DG    GG: 1.080,94 m²    EG: 1.117,39 m² 1.OG: 1.016,91 m² 2.OG:   694,86 m² 3.OG:   146,42 m²
1._._. 3
Untergrund reinigen
8,186.50
1._._. 4 Randdämmstreifen mit Folienlasche Liefern und fachgerechter Einbau von Randdämmstreifen gem. Verarbeitungsrichtlinie, Ausführung und Anforderungen gemäß DIN 18560. Randstreifen lagegesichert vom tragenden Untergrund bis zur Oberfläche des Oberbelages einbauen. An Wänden und aufsteigenden Bauteilen wie Türzargen und Stützen schalldämmende Randstreifen anordnen. Im Bereich der Fußbodenheizung wird der Randdämmstreifen vom Heizungsbauer beigestellt. Überstehende Teilbereiche nach Fertigstellung des Fußbodenbelages entfernen. Dicke : 8 - 10 mm Höhe: >= 120mm Ausführung im System gemäß Herstellerangaben. Einbauort: Gartengeschoss bis DG
1._._. 4
Randdämmstreifen mit Folienlasche
7,695.35
m
1._._. 5 Randdämmstreifen an Stütze wie vor, allerdings an Stützen Durchmesser: von 20 bis 55 cm Einbauort: Gartengeschoss bis DG
1._._. 5
Randdämmstreifen an Stütze
35.00
m
1._._. 6 Gebundene EPS-Granulate für Dämm- und Ausgleichsschichten, d= 210 mm, Gartengeschoss Gebundene EPS-Granulate für Dämm- und Ausgleichsschichten mit bauaufsichtlicher Zulassung  bestehend aus oberflächenbehandelten recycletem EPS Granulat unter Zugabe von Zement und sauberem Anmachwasser, liefern, fugenlos und eben abgezogen gemäß Hersteller-Verarbeitungshinweise einbauen. Oberfläche als Unterlage für Trittschalldämmschicht ausbilden. Einbau in Gartengeschoss Einbaudicke 210 mm. angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
1._._. 6
Gebundene EPS-Granulate für Dämm- und Ausgleichsschichten, d= 210 mm, Gartengeschoss
430.50
1._._. 7 Gebundene EPS-Granulate für Dämm- und Ausgleichsschichten, d= 60 mm, Gartengeschoss . 4.OG Gebundene EPS-Granulate für Dämm- und Ausgleichsschichten mit bauaufsichtlicher Zulassung  bestehend aus oberflächenbehandelten recycletem EPS Granulat unter Zugabe von Zement und sauberem Anmachwasser, liefern, fugenlos und eben abgezogen gemäß Hersteller-Verarbeitungshinweise einbauen. Oberfläche als Unterlage für Trittschalldämmschicht ausbilden. Einbau in Gartengeschoss bis 4.OG Einbaudicke 60 mm. angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen)
1._._. 7
Gebundene EPS-Granulate für Dämm- und Ausgleichsschichten, d= 60 mm, Gartengeschoss . 4.OG
7,756.00
1._._. 8 Wärmedämmschicht Gartengeschoss, 1-lagig, d= 80 mm Wärmedämmschicht für Fußboden, aus Polystyrol-Hartschaum EPS DIN EN 13163, als Platte, Dicke 80 mm, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,037 W/(mK), zweilagig, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO,  als Unterlage für Trittschalldämmschicht. 1. Lage: 80 mm EPS 035 DEO, Einbau in Gartengeschoss angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen) Einbauort: Gartengeschoss
1._._. 8
Wärmedämmschicht Gartengeschoss, 1-lagig, d= 80 mm
O
1.00
1._._. 9 Wärmedämmung - Mehr-/Minderstärke 10 mm Differenzpreis für je 10 mm Mehr- bzw. Minderstärke der Wärmedämmung.
1._._. 9
Wärmedämmung - Mehr-/Minderstärke 10 mm
O
1.00
1._._.10 Tackerplatte 045, d= 30 mm, Gartengeschoss Liefern und einbauen einer Wärme- und Trittschalldämmung aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum EPS-T nach EN 13163, Kunststoffdeckschicht mit Bändchengewebe und Rasteraufdruck 5 cm als Estrichfeuchteschutz nach DIN 18560 und zur sicheren Fixierung der Heizrohre, Kante stumpf mit längsseitigem 30 mm Deckschichtüberstand mit Klebestreifen. Trittschallverbesserungsmass 28 - 34 db, WLG 045, Baustoffklasse: B1, Belastbarkeit 4,0 kN/m². Dicke: 30 mm Produkt: Schütz quadro-takk PRO Typ EPS-T 35-3 od. gleichwertig angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen) Einbauort: Gartengeschoss bis DG
1._._.10
Tackerplatte 045, d= 30 mm, Gartengeschoss
430.50
1._._.11 Tackerplatte 045, d= 25 mm, Gartengeschoss bis 4.OG Liefern und einbauen einer Wärme- und Trittschalldämmung aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum EPS-T nach EN 13163, Kunststoffdeckschicht mit Bändchengewebe und Rasteraufdruck 5 cm als Estrichfeuchteschutz nach DIN 18560 und zur sicheren Fixierung der Heizrohre, Kante stumpf mit längsseitigem 30 mm Deckschichtüberstand mit Klebestreifen. Trittschallverbesserungsmass 28 - 34 db, WLG 045, Baustoffklasse: B1, Belastbarkeit 4,0 kN/m². Dicke: 25 mm Produkt: Schütz quadro-takk PRO Typ EPS-T 35-3 od. gleichwertig angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen) Einbauort: Gartengeschoss bis DG
1._._.11
Tackerplatte 045, d= 25 mm, Gartengeschoss bis 4.OG
7,756.00
1._._.12 Zulage für Herstellung Fugen im Berich der Türen, sowie in weiteren erforderlichen Bereichen nach Absprache mit der Bauleitung. Kellenschnitt (Sollbruchfuge) herstellen. Einbauort: Gartengeschoss bis DG    GG: 1.213,14 m²    EG: 1.605,75 m² 1.OG: 1.810,75 m² 2.OG: 1.531,49 m² 3.OG:    690,15 m² 4.OG:    242,57 m²
1._._.12
Zulage für Herstellung Fugen
8,186.50
1._._.13 Zement-Heizestrich, d= 55 mm Zementestrich CT-C25-F4, d= 65 mm nach DIN 18560-2 Liefern und einbauen Zementestrich als Heizestrich, schwimmend auf Trennschicht, inkl. Trennschicht nach Wahl des AN,  Estrichdicke 65 mm, auf waagrechtem Untergrund, zur Aufnahme von Vinyl- und Fliesenbelägen, Oberfläche maschinell glätten. Messstellen zur Feuchtigkeitsmessung sind einzubauen. Inkl. Estrichzusatz: - Beimischung von Faserbewehrung im Estrich - Beimischung Zusatzmittel MC Bauchemie MC-Powerscree Perform oder gleichwertig angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen) Einbauort: Gartengeschoss bis DG    GG: 1.213,14 m²    EG: 1.605,75 m² 1.OG: 1.810,75 m² 2.OG: 1.531,49 m² 3.OG:    690,15 m² 4.OG:    242,57 m²
1._._.13
Zement-Heizestrich, d= 55 mm
8,186.50
1._._.14 Mehrdicke D 5mm Zementestrich Mehrdicke des Estrichs, je 5mm Dicke, Zementestrich
1._._.14
Mehrdicke D 5mm Zementestrich
O
1.00
1._._.15 Minderdicke D 10mm Zementestrich Minderdicke des Estrichs, je 10mm Dicke, Zementestrich
1._._.15
Minderdicke D 10mm Zementestrich
O
1.00
1._._.16 Anhydrit - Heizestrich Liefern und einbauen Anhydritestrich als Heizestrich, schwimmend auf Trennschicht, inkl.Trennschicht nach Wahl des AN, Festigkeitsklasse CT 25 S4, Estrichdicke 55 mm, auf waagrechtem Untergrund, zur Aufnahme von Bodenbelägen, Oberfläche maschinell glätten. Messstellen zur Feuchtigkeitsmessung sind einzubauen.
1._._.16
Anhydrit - Heizestrich
A
1.00
1._._.17 Mehrdicke D 5mm Anhydritestrich Mehrdicke des Estrichs, je 5mm Dicke, Anhydritestrich
1._._.17
Mehrdicke D 5mm Anhydritestrich
A
1.00
1._._.18 Minderdicke D 10mm Anhydritestrich Minderdicke des Estrichs, je 10mm Dicke, Anhydritestrich
1._._.18
Minderdicke D 10mm Anhydritestrich
A
1.00
1._._.19 Abstellen als Zulage, Kanten etc. Herstellen der Kanten offenbleibender Aussparungen, seitl. Schalung an freien Rändern und Kanten sowie für Bodenaussparungen für vorh. Einbauten etc. in vor beschriebenen Estrich Einbauort: Gartengeschoss bis DG; Bäder, G-WC, Abstell.
1._._.19
Abstellen als Zulage, Kanten etc.
35.00
m
1._._.20 Zulage Bewehrungsmatten AKS-Gitter Zulage zu vorbeschriebenem Estrich für den Einbau von Armierungsgewebe AKS-Gitter engmaschig, verzinkt einschl. Überdeckung.
1._._.20
Zulage Bewehrungsmatten AKS-Gitter
A
1.00
1._._.21 Messstellenmarkierung Messstellenmarkierung zur Ermittlung der Restfeuchte eines Heizestrichs anlegen. 3 Stück pro/Wohnung Einbauort: gartengeschoss bis DG
1._._.21
Messstellenmarkierung
156.00
St
1._._.22 Höhenversprung herstellen Höhenversprung im Estrich zur Aufnahme unterschiedlich dicker Bodenbeläge herstellen, Höhendifferenz Estrich bis '15' mm, Kante gerade.
1._._.22
Höhenversprung herstellen
104.00
m
1._._.23 CM Messung CM Messung inkl. An- und Abfahrt
1._._.23
CM Messung
52.00
St
1._._.24 Zulage zum einbau Gefälleestrich im Duschbereich Zulage zum einbau Gefälleestrich im Duschbereich. Duschengröße zwischen 1,2m x 1,2m bis 1,5m x 1,5m. Abgerechnet wird nach  Anzahl der Duschen. Gefälle max. 2%
1._._.24
Zulage zum einbau Gefälleestrich im Duschbereich
93.00
St
2 Sonstige und Stundenlohnarbeiten
2
Sonstige und Stundenlohnarbeiten
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls sie von der Bauleitung angeordnet werden, einschl. aller Zuschläge. Tagelohnstunden sind täglich zur Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene Tagelohnzettel werden bei der Abrechnung nicht anerkannt. Meister- oder Vorarbeiterstunden werden erst ab acht Beschäftigten anerkannt. Arbeiten, welche keine Fachkenntnisse verlangen, werden als Helferstunden abgerechnet.
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls
2._._. 1 Vorarbeiter-/Polierstunden Estricharbeiten Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Polierstunden.
2._._. 1
Vorarbeiter-/Polierstunden Estricharbeiten
16.00
h
2._._. 2 Facharbeiterstunden Estricharbeiten Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Facharbeiterstunden.
2._._. 2
Facharbeiterstunden Estricharbeiten
10.00
h
2._._. 3 Helferstunden Estricharbeiten Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Helferstunden.
2._._. 3
Helferstunden Estricharbeiten
10.00
h