Bodenbeschichtung
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1. Bauvorhaben, allgemeine Angaben 1. Bauvorhaben, allgemeine Angaben Renovierung und Umbau einer Industrie- und Lagerhalle im Nordwesten Berlins 1.1 Adresse Eichborndamm 141-165, 13403 Berlin 1.2 Projektbeteiligte Bauherr: AVENTOS Beta Objektgesellschaft mbH, Geschwister-Scholl-Straße 5, 10117 Berlin Ausführungsplanung: &MICA GmBH, Karl-Marx-Allee 90a, 10243 Berlin 1.3 Baubeschreibung Die Lager - und Produktionshalle von Bauteil D hat die Außenmaße von ungefähr 180 x 180m und schließt mit der Südost Fassade an die denkmalgeschützen Bürobereich an. Die Lager- und Produktionshalle ist in 4 Hallenabschnitte geteilt: D1 D2 D3 D4 Teil dieses LVs sind die Bodenbelagsarbeiten in den Bauteilen D2 und D3 Die Außenwände der Hallen bestehen aus vorgehängten mehrschichtigen Stahlbeton-Sandwich-Elementen: einer inneren Tragschale, Kerndämmung und einer äußeren Wetterschale in Waschbetonausführung (mit Verkieselung). Die Hallen stehen derzeit leer. Die Hallen liegen mit ihrer Oberkante Fertigfußboden auf einer Höhe von ca. 1,30m ab Oberkante Gelände.
1. Bauvorhaben, allgemeine Angaben
2. Leistungsumfang 2. Leistungsumfang Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus folgenden Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (VOB/C): DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten Das vorliegende Leistungsverzeichnis beinhaltet ausschließlich folgende Leistungen, der zwei Hallen: - Bodenbelag Hallen Die Lager- und Produktionshallenbodenbeschichtung muss für Gabelstaplerverkehr sowie Hebebühnenverkehr geeignet sein. Nebenangebote sind explizit zugelassen. Der Bieter hat sich vor Ort über die Gesamtmaßnahme per Sichtung und Führung zu erkundigen. Bei Angebotslegung wird vorausgesetzt, dass der Bieter die Maßnahmen vor Ort gesehen hat. Kontaktdaten Bauüberwachung vor Ort: VICTOR VON BECK Dipl.-Ing. Team Ausbau / Bauu¨berwachung M +49 (0)162 374 10 29 2425_bri@undmica.de
2. Leistungsumfang
3. Termine 3. Termine Die Terminplanung sieht vor, dass die Leistung Bauabschnittsweise je Halle ausgeführt werden. Anhand der Mengenaufstellung können die Einzelmengen je Bauteil identifiziert werden. Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungszeiten der Hallenabschnitte, siehe unten stehende Ausführungsbeginne, können die Arbeiten an den Hallen nicht gleichzeitig statt finden. Fertigstellung je Bauabschnitt: D2: 24.10.2025 D3: 21.11.2025
3. Termine
4. Angaben zur Baustelle 4. Angaben zur Baustelle Baustelleneinrichtung und Transportwege: - Anlieferung über Eichborndamm. Die Situation der Einbahnstraße ist zwingend zu beachten. - Die gesamten Wege auf dem Grundstück sind einzukalkulieren - auf dem Grundstück ist Lagerfläche vorhanden, Abstimmung mit Objektüberwachung vor Ort - Baustellenbeleuchtung geht auf Kosten des AN und ist in die Preise einzukalkulieren - WCs werden vor Ort zur Verfügung gestellt. - Parkplatzflächen sowie Containerstellflächen sind vorhanden, Abstimmung mit Objektüberwachung vor Ort Die vom AN für die folgenden Posten zu zahlende Vergütung wird von den Abschlagssummen sowie von der Schlussrechnungssumme (jeweils netto) einbehalten. Sie beträgt pauschal: - für den Strom, Wasser, Baureinigung 0,2% des Bruttoauftragssumme, - für die Bauleistungsversicherung 0,1 % der Bruttoauftragssumme, Der Betrag, also insg. 0,3% der Bruttoauftragssumme, wird pauschal bei der Schlussrechnung abgezogen.
4. Angaben zur Baustelle
5. Allgemeine Vertragsbedingungen 5. Allgemeine Vertragsbedingungen Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil B sowie die Allgemeinen Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB Teil C in der bei der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Ergänzend zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen werden folgende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen zum Vertragsbestandteil: 5.1 Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. 5.2 Alle Maße sind vom AN eigenverantwortlich an der Baustelle zu prüfen. Abweichungen zu übergebenen Planungs- und Ausführungsunterlagen oder örtlichen Gegebenheiten sind umgehend nach Feststellung der Bauleitung mitzuteilen. 5.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und diese dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Sie müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter, Temperaturen, Zahl und Qualifizierung der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Zu- und Abgang von Hauptbaustoffen und Großgeräten, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Trocknungsszeiten und dgl.), Zustandsfeststellungen nach VOB/B § 4 Nr. 10 und §12 Nr. 2, Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung, mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. Bei Behinderung und Unterbrechung der Ausführung sowie Arbeitseinstellung sind auch die Gründe hierfür anzugeben. 5.4 Alle Positionen sind mit Herstellung, Lieferung und Montage zu kalkulieren.
5. Allgemeine Vertragsbedingungen
6. Besondere Vertragsbedingungen des AG 6. Besondere Vertragsbedingungen des AG Aus einer zeitlich versetzten oder abschnittsweisen Ausführung von Teilleistung innerhalb des vertraglich vereinbarten Leistungszeitraumes und -umfanges resultiert kein Anspruch auf besondere Vergütung. Vertragsstrafe Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der vereinbarten Vertragsfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jede Kalenderwoche des Verzugs 0,4 %der Auftragssumme ohne Umsatzsteuer zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Abnahme Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Stundenlohnarbeiten Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Abrechnung und Zahlungsmodalitäten Durch den Auftraggeber werden keine Vorauszahlungen geleistet. Abschlagsrechnung sind in zeitlichen Abständen nicht unter 4 Wochen einzureichen. Der Auftraggeber favorisiert die Gewährung eines Skontos durch den Auftragnehmer auf die vereinbarte Vergütung jeder einzelnen vertragsgemäß gestellten Abschlags- oder Schlussrechnung bei Zahlung innerhalb der vereinbarten Skontierungsfrist. Die Skontierungsfrist beginnt jeweils mit Freigabe der geprüften Abschlags- bzw. Schlussrechnung durch den Architekt und beträgt für Abschlagszahlungen 10 Kalendertage. Zahlungen sind rechtzeitig geleistet, wenn der Auftraggeber sie innerhalb der Skontierungsfrist veranlasst hat. Sicherheitsleistungen Sicherheit für die Vertragserfüllung beträgt 10 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer). Wird die Sicherheit nicht durch Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft geleistet, wird ein anteiliger Betrag von 10 % von jeder Abschlagszahlung (inkl. Umsatzsteuer) einbehalten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 5 % der Netto-Schlussrechnungssumme. Änderung der Vertragspreise Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln, Material- und Transportgleitklauseln, werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind Festpreise.
6. Besondere Vertragsbedingungen des AG
7. besondere Vertragsbedingungen - DGNB Zertifizierung Zielsetzung Für das Projekt wird eine DGNB-Zertifizierung mit der Zielstellung "GOLD" in der Version Sanierung 2021 angestrebt. Weiterhin wird eine Verifikationsprüfung zur Konformität mit den Anforderungen der EU-Taxonomie angestrebt. Dadurch bedingt gelten Anforderungen in verschiedenen Bereichen, darunter Material- und Baustoffwahl, Baustelle, Inbetriebnahme, etc.. Der AN hat alle hierfür erforderlichen Leistungen mit zu erbringen und in die EPs (Einheitspreise) einzukalkulieren. Der AN muss ggf. an erforderlichen Besprechungen/Abstimmungsterminen hierzu teilnehmen. Die Anlage "BRICK-DGNB-Hinweis.PDF" ist zu beachten und als Bestandsteil des Auftrags zu betrachten. Die Dokumentation muss lückenlos mit Produktdatenblättern vor Beauftragung vorliegen und ist im Preis einzukalkulieren.
7. besondere Vertragsbedingungen - DGNB Zertifizierung
8. Anlagen zum LV 7. Anlagen: Die nachfolgend aufgeführten und dem Leistungsverzeichnis angefügten Planunterlagen gelten als Kalkulationsgrundlage. Hinweis: Die Pläne sind nicht zur Ausführung freigegeben. BRI_A_4_D2_GR_E0-01_F01 BRI_A_4_D3_GR_E0-01_F01 BRI_A_4_XX_LP_XX-01_F02
8. Anlagen zum LV
01 Prüfungen am Objekt
01
Prüfungen am Objekt
01.__.0001 Prüfen der Haftzugfestigkeit Überprüfen der Haftzugfestigkeit der vorbereiteten Oberfläche im Beisein der Bauleitung gem. DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Rili-SIB, 2001) bzw. ZTV-ING. Die Ergebnisse (Prüfstelle, Werte, Trennfall) sind in einem Protokoll festzuhalten und der Bauleitung zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
01.__.0001
Prüfen der Haftzugfestigkeit
10.00
St
01.__.0002 Prüfen der Feuchtigkeit des Untergrundes Feuchtigkeit des Untergrundes im Beisein der Bauleitung überprüfen. Das Messverfahren ist vorher zu definieren (CM-Gerät, Darrofen o. glw.). Die Ergebnisse sind in einem Protokoll festzuhalten und der Bauleitung zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
01.__.0002
Prüfen der Feuchtigkeit des Untergrundes
10.00
St
01.__.0003 Kontrolle der Verarbeitungsbedingungen und des Taupunkts Vor, während und nach der gesamten Beschichtungsmaßnahme sind die Oberflächen- und Lufttemperatur sowie die Luftfeuchtigkeit laufend zu kontrollieren (mind. jede Stunde 1x) und der Taupunkt zu bestimmen. Die gemessenen Werte sind in ein Protokoll bzw. Bautagebuch einzutragen und der Bauleitung nach Fertigstellung der Arbeiten zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
01.__.0003
Kontrolle der Verarbeitungsbedingungen und des Taupunkts
56.00
St
02 Oberflächenvorbereitng
02
Oberflächenvorbereitng
02.__.0001 Kugelstrahlen Trockene Bodenflächen durch staubfreies Kugelstrahlen intensiv behandeln, um labile Teile, Verschmutzungen und Zementschlämme restlos zu entfernen und die Oberfläche aufzurauen. Randbereiche sind maschinell von Hand nachzuarbeiten. Anschließend gründlich mit dem Industriestaubsauger reinigen. Die Oberfläche muss eine Haftzugfestigkeit von mind. 1,5 N/mm² aufweisen. Anfallender Bauschutt ist durch den AN zu entsorgen.
02.__.0001
Kugelstrahlen
16,119.00
02.__.0002 Strahlen von Sockelflächen Trockene, senkrechte Sockel-Flächen durch Strahlen mit festem Strahlmittel intensiv behandeln, um labile Teile sowie Verschmutzungen restlos zu entfernen. Anschließend gründlich reinigen. Die Oberfläche muss eine Haftzugfestigkeit von mind. 1,5 N/mm² aufweisen. Anfallender Strahlschutt ist vom AN zu entsorgen. Sockelhöhe: 15 cm
02.__.0002
Strahlen von Sockelflächen
O
720.00
m
02.__.0003 Dehnfugen auskratzen Bestehend aus Teilweise PU Dichtmittel, Teilweise mit Epoxiharz
02.__.0003
Dehnfugen auskratzen
5,200.00
m
02.__.0004 Fugen einschneiden und verklammern Stark gerissene Fugen einschneiden, mit Sikafloor 150 ausgießen und jede 25-50 cm Verklammern. Vor der Bodenbeschichtung die bearbeiteten Stellen leicht anschleifen/anrauen
02.__.0004
Fugen einschneiden und verklammern
50.00
m
02.__.0005 Schließen von partiellen Löchern und Beschädigungen in den Bodenflächen Schließen von partiellen Löchern und Beschädigungen in den Bodenflächen mit Sika 150 abspachteln und vor der Bodenbeschichtung anschleifen/anrauen
02.__.0005
Schließen von partiellen Löchern und Beschädigungen in den Bodenflächen
40.00
02.__.0006 PU Fuge Randdämmstreifen Randdämmstreifen in die Offene Dehnfuge für die Beschichtung einstellen
02.__.0006
PU Fuge Randdämmstreifen
5,200.00
m
02.__.0007 Dehnfugen Fuge schließen Schließen der Dehnfuge mit PU Dichtmittel, Farbe Grau
02.__.0007
Dehnfugen Fuge schließen
5,200.00
m
02.__.0008 Überfahrbares Fugenprofil Sika FloorJoint S Liefern und fachgerecht einbauen eines überfahrbaren Fugenprofils vom Typ Sika® FloorJoint S,oder gleichwertig hergestellt aus carbonfaserverstärktem Polymer (CFRP), zur kraftschlüssigen Verbindung und Bewegungsaufnahme von Bodenfugen in beschichteten Industrie- oder Gewerbeböden. Das Fugenprofil ist flächenbündig, vibrationsarm und überfahrbar mit Flurförderfahrzeugen, Gabelstaplern und Hubwagen. Die Verbindung erfolgt kraftschlüssig durch Einsetzen in den vorbereiteten Fugenausschnitt und Verfüllen mit einem geeigneten, emissionsarmen Reaktionsharzmörtel, z. B. SikaFloor®-Mörtel oder gleichwertig. Produktwahl bei glw.: Technische Anforderungen: Breite Profilkörper: ca. 40 mm Tiefe: ca. 25 mm Bewegungsaufnahme: ±2,5 mm Belastbarkeit: = 5 t Radlast System: DGNB-konform, emissionsarm gemäß AgBB, EPD vorhanden Leistungsumfang: - Anzeichnen und Ausschnitt der Fuge mit Säge oder Fräse - Entfernen des Altmaterials - Reinigen und vorbereiten des Untergrundes - Einsetzen des Profils - Verguss mit passendem Reaktionsharzmörtel - Reinigung und Abnahme der Fuge - Entsorgung von Restmaterialien
02.__.0008
Überfahrbares Fugenprofil Sika FloorJoint S
O
5,200.00
m
02.__.0009 Muster Fugenprofil Wie vorh. Position jedoch als Musterfläche Herstellen einer Musterfläche mit der vorgesehenen Fugenausbidlung zur Abstimmung mit der Bauleitung bzw. dem Bauherrn. Fabrikat: Sika® FloorJoint S Länge: 1,00m
02.__.0009
Muster Fugenprofil
O
1.00
St
02.__.0010 Grundreinigung der Bodenflächen durch Abkehren durchführen. Grundreinigung der Bodenflächen durch Abkehren durchführen. Anschließend mit dem Industriestaubsauger gründlich reinigen.
02.__.0010
Grundreinigung der Bodenflächen durch Abkehren durchführen.
16,119.00
03 Bodenbeschichtung Sikafloor 2510 W
03
Bodenbeschichtung Sikafloor 2510 W
03.__.0001 Musterfläche Grundierung, 2k-EP Herstellen einer Musterfläche mit der vorgesehenen 2K-Epoxidharz-Grundierung zur Abstimmung mit der Bauleitung bzw. dem Bauherrn. Fabrikat: Sikafloor2510 W oder gleichwertig. Produktwahl bei glw.: Die Fläche muss alle Schichten und Parameter der späteren Ausführung widerspiegeln (Untergrundvorbereitung, Grundierung, Umgebungsbedingungen, Verarbeitung). Rutschfestigkeitsklasse mind. R10 Größe der Musterfläche: ca. 2 m² Ort wird vom AG vorgegeben. Die Fläche bleibt nach Freigabe Bestandteil der Gesamtfläche und wird ggf. überarbeitet oder entfernt. Dokumentation der Verarbeitung (z. B. Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Materialchargen) ist dem Bauleiter zu übergeben.
03.__.0001
Musterfläche Grundierung, 2k-EP
1.00
St
03.__.0002 Wässrige EP-Grundierung Grundierung der Bodenflächen mit einem wässrigen, diffusionsoffenen, 2-komp. Epoxidharz. Fabrikat: Sikafloor-2510 W oder glw. Produkwahl bei glw.: Anforderungen an das Produkt:entspr. DIN EN 13813 SR-B1,5. Das Produkt muss die VOC-Grenzwerte der EU-Richtlinie 2004/42/EG unterschreiten.
03.__.0002
Wässrige EP-Grundierung
16,119.00
03.__.0003 Wasserdampfdiffusionsfähige Beschichtung, 2 mm 80% Beschichtung von Bodenflächen mit einem wasserdampfdurchlässigen, mechanisch und chemisch beständigen, 2-komp. wässrigen Epoxidharz-Bindemittel mit matter Oberfläche. Fabrikat: Sikafloor-2510 W Rutschfestigkeitsklasse mind. R10 Schichtdicke: 2mm Farbton: nach Wahl des AG Anforderung an das Produkt EN ISO 92391, EN ISO 1716 mit A2fl-s1 DIN 51130 mit R11 Druckfestigkeit ~ 46 N/mm² 23°C/50% r.F. EN ISO 604 Wasserdampfdiffusionsklasse II Das Produkt muss die VOC-Grenzwerte der EU-Richtlinie 2004/42/EG unterschreiten
03.__.0003
Wasserdampfdiffusionsfähige Beschichtung, 2 mm 80%
16,119.00
03.__.0004 Grundierung Sockelgrundierung, wässriges 2K-Epoxidharz, 30 cm Grundierung senkrechter Wand-/Sockelbereiche bis 30 cm Höhe mit einem wässrigen, diffusionsoffenen, 2-komponentigen Epoxidharz-Bindemittel. Fabrikat: Sikafloor 2510 W Zahl der Arbeitsgänge: 1 Materialverbrauch: ca. 0,25 kg/m² (Wandfläche) Untergrund muss tragfähig, sauber, frei von Zementschlämme und staubfrei vorbereitet sein (z. B. durch Strahlen oder Schleifen). Das Produkt muss die VOC-Grenzwerte der EU-Richtlinie 2004/42/EG unterschreiten., Haftzugfestigkeit =1,5 N/mm².
03.__.0004
Grundierung Sockelgrundierung, wässriges 2K-Epoxidharz, 30 cm
O
720.00
m
03.__.0005 Beschichtung Sockelbereich, 2K-EP, wie Bodenfläche Beschichtung des Sockelbereichs (bis 30 cm Höhe) mit einem wässrigen, 2-komponentigen, emissionsarmen Epoxidharz-Bindemittel, optisch und technisch identisch zur Bodenbeschichtung. Fabrikat: Sikafloor 2510 W, Farbe analog Bodenfläche. Zahl der Arbeitsgänge: 2 Gesamter Materialverbrauch: ca. 0,50 - 0,60 kg/m² (Sockelfläche) Anforderungen wie an Bodenfläche: VOC-arm, DIN EN 13813, AgBB-konform
03.__.0005
Beschichtung Sockelbereich, 2K-EP, wie Bodenfläche
O
720.00
m
03.__.0006 Ausbildung Hohlkehle mit Epoxidharz-Mörtel Herstellen einer Hohlkehle im Sockelanschluss zwischen Bodenfläche und Wand (30 cm-Sockel), z. B. mit Epoxidharz-Mörtel aus Epoxi-Bindemittel und quarzhaltiger Zuschlagmischung (Korn 0-2 mm). Radius der Hohlkehle: ca. 4-6 cm Fabrikat: Sikadur®-42, Sikafloor®-161 + Sand oder glw. Untergrund muss tragfähig, sauber und vorbereitet sein. Anschließende Grundierung + Beschichtung des Sockels ist gesondert ausgeschrieben.
03.__.0006
Ausbildung Hohlkehle mit Epoxidharz-Mörtel
O
720.00
m
03.__.0007 Abstellung an Tür- und Toranlagen Abkleben bzw. Abstellen an Schwellen, Sockeln oder Rahmen mit geeignetem Material (z. B. PE-Profil, PU-Schnur, Klebeband oder gleichwertig.) zur sauberen Ausbildung der Beschichtungsenden. Nach Aushärtung Rückbau, ggf. elastische Abdichtung im Anschlussbereich.
03.__.0007
Abstellung an Tür- und Toranlagen
135.00
m
03.__.0008 Gully anarbeiten Gullyabstellung bei Beschichtungsarbeiten, rund. Gullydeckel abheben, Innenfläche gegen Verschmutzung abdecken. Abstellen z. B. mit Styropor oder gleichwertig auf Höhe Gullydeckel zur sauberen Ausbildung der Beschichtung. Nach Aushärtung Rückbau und ggf. elastische Abdichtung
03.__.0008
Gully anarbeiten
4.00
St
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Stundenlohnarbeiten Hinweis Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehalltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen, Wagnis und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt.
Hinweis Stundenlohnarbeiten
04.__.0010 Facharbeiter Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter Stahl-/Metallbauarbeiten
04.__.0010
Facharbeiter Stundenlohnarbeiten
O
1.00
h
04.__.0020 Helfer Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten durch Hilfsarbeiter Stahl-/Metallbauarbeiten
04.__.0020
Helfer Stundenlohnarbeiten
O
1.00
h
05 Dokumentation DGNB
05
Dokumentation DGNB
Hinweis Dokumentation Die Dokumentation in Form von Fachunternehmererklärungen, Übereinstimmungserklärungen ist als Leistung in allen Leistungen mit einzukalkulieren.
Hinweis Dokumentation
05.__.0010 Dokumentation DGNB Sammeln aller Datenblätter der verwendeten Produkte und Entsorgungsnachweise. Zusendung an Objektüberwachung zur Prüfung bzgl. DGNB Zertifizierung vor Ausführung
05.__.0010
Dokumentation DGNB
L
1.00
psch

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